Diskussion:Tu quoque
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Aliis quoque
Ein schöner Artikel, den ich gerne erweitern würde um einen meinem Wissen nach neuen Begriff bzw. eine m. E. neue Bezeichnung für eine uralte rhetorische Figur: Aliis quoque.
Als Argument genauso unzutreffend und falsch wie das tu quoque. Wird beispielsweise von den Verteidigern menschenrechtsfeindlicher religiöser Riten und Vorschriften gern verwandt, um Kritiker abzulenken. Beispiel: In Kabul droht ein Richter einem Christen die Todesstrafe an, weil er früher Moslem war und Apostasie im Islam mit dem Tode bedroht ist. Kritik an diesem nicht wegzudiskutierenden menschenrechtswidrigen Mangel an Religionsfreiheit wird damit beantwortet, daß auch in China oder Nordkorea Menschen wegen abweichender Religion oder Weltanschauung getötet werden. Ich bin nicht sicher, a) ob es diesen Begriff schon gibt und b) ob es wirklich "alliis quoque" oder doch "alii quoque" heißen muß (mein Lateinunterricht ist lange her). Deshalb verkneife ich mir jede Veränderung oder Ergänzung des Originaleintrages. Aber eine Diskussion würde ich begrüßen.
Mit freundlichen Grüßen
werauchimmer
Kein logischer Fehlschluss!
"Das Tu quoque ist bezüglich der Richtigkeit eines Verhaltens ein logischer Fehlschluss."
Das ist in der Pauschalität falsch und trifft insbesondere nicht auf die im Artikel genannten zwei Beispiele zu.
Der Person A muss es doch reichlich seltsam vorkommen, wenn ausgerechnet die nikotinsüchtige Person B sie zum Nichtraucher bekehren will. A geht es eben nicht um die faktische Richtigkeit der Aussage von Person B, sondern vielmehr die fehlende vorbildhafte Befähigung letzterer.
Ähnlich kann es sich im zweiten Falle verhalten, da hier eine Inkonsequenz des Gesprächspartners angesprochen wird, sofern dessen Meinungsumschwung rational oder bei lauteren Absichten wirklich nicht nachvollziehbar ist.
Die Frage, wie Person B zu ihrer Kritik an Person A kommt (und was sie in Wahrheit damit bezweckt), ist in beiden Fällen naheliegend. Die Unlogik - das muss mal klargestellt werden - liegt eindeutig bei B, wenn man davon ausgeht, dass A die Wahrheit über B sagt und nicht nur eine leere, da unzutreffende Retourkutsche landet.
- Doch, das ist schon ein logischer Fehlschluss. Denn der Wahrheitsgehalt einer Aussage wird nicht durch das wiedergebende Medium beeinflusst. -- Socramus 08:02, 10. Nov. 2011 (CET)
- Es ist dann und nur dann ein Fehlschluss, wenn die Hintergrundannahmen aufrecht erhalten werden: "Nur wer moralisch unangreifbar ist, darf andere moralisch kritisieren" und "Eine Kritik, die ohne moralische Berechtigung vorgebracht wird, ist auch inhaltlich falsch oder darf zumindest nicht berücksichtigt werden". --Leif Czerny 10:10, 14. Nov. 2011 (CET)
- Sollte vielleicht hinzufügen: Es ist dann ein materialer Fehlschluss, weil sicherlich die zweite Hintergrundannahme nicht akzeptabel ist. --Leif Czerny 16:36, 15. Nov. 2011 (CET)
Ich nehme an, dass sich das tu quoque-Argument in bestimmten Situationen allerdings so konstruieren lasse, dass es logisch einwandfrei ist. Dann nämlich, wenn dadurch auf eine logische Kontradiktion zwischen A‘s Kritik an der Position B und der Position A’s hingewiesen wird. So hat William Bartley Popper vorgeworfen, er setze sich dem tu quoque-Argument aus, wenn er dem Fundamentalismus einen Rückzug auf den dogmatischen Glauben vorwirft, selbst aber seinen Fallibilismus nicht anders als durch seinen persönlichen Glauben rechtfertigen könne. Poppers Argument gegen Dogmatismus wäre jedenfalls viel überzeugender, wenn er an der eigenen Position zeigen könnte, dass eine undogmatische Position konsistent einzunehmen möglich wäre. --meffo 17:24, 16. Nov. 2011 (CET)
Schwach im Vergleich zur englischen Version
Ich schlage vor, daß jemand mal die englische Version übersetzt, die um Längen besser ist! 92.78.81.45 15:16, 9. Mär. 2009 (CET)
Praktisches Beispiel
Ein Redeausschnitt, der m.E. ein Tu-quoque-Argument darstellt:
"Die CDU wirft uns vor, die SPD könne nicht mit Geld umgehen. Der Vorwurf ist falsch. Aber mich trifft er nicht, denn wenn ich mir Bonn ansehe, dann habe ich bei manchen von denen den Eindruck, die können nicht mit Menschen umgehen, und das ist viel, viel schlimmer!"
(Johannes Rau bei der Landtagswahlkampferöffnung 1985 in Dortmund, zitiert nach: Guido Hitze, Verlorene Jahre: Die CDU-Opposition in Nordrhein-Westfalen 1975 - 1995, Droste, 1. Aufl., Band 1, S. 773-774)
Die Ergänzung dieses Beispiels im Artikel wurde rückgängig gemacht. Vielleicht fühlt sich jemand mit mehr Erfahrung, Autorität oder Gummipunkten, dazu bemüßigt, das Beispiel zu ergänzen. (nicht signierter Beitrag von 90.136.93.157 (Diskussion) 16:26, 24. Nov. 2010 (CET))
- Nö, weil ein Beispiel hier nicht notwendig und dieses auch nicht passend wäre. --Benatrevqre …?! 06:58, 17. Dez. 2010 (CET)
Ich finde die Fachliteratur in Bezug auf die Abgrenzung zum Ad hominem etwas vage. Hat jemand eine Quelle (abgesehen von Walton) die das gut darstellt? Ist jeder Angriff auf die moralische Eignung zur Zurückweisung einer Vorschrift Tu quoque, oder nur dann, wenn es sich bei dem Vorwurf um die selbe Art Handlung dreht, die in der Behauptung/These untersagt werden soll? --Leif Czerny 10:15, 14. Nov. 2011 (CET)