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Diskussion:Gaukler

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Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 7. Oktober 2011 um 15:24 Uhr durch 91.52.189.111 (Diskussion).
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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 91.52.189.111 in Abschnitt Bayern
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[1] Hier oben haben Sie ein beispiel von Gaukler = Saltimbanque = Salto in Banco. (nicht signierter Beitrag von 78.48.119.71 (Diskussion) 18:24, 2. Okt. 2007 (CEST))Beantworten


Bayern

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In Bayern soll "Gaukelei" und "Landstreichertum" eine Zeitlang verboten gewesen sein. Weiß jemand die Gesetze und Paragraphen? --91.52.189.111 15:20, 7. Okt. 2011 (CEST) War es vielleicht Artikel 54 des bayrischen Polizeistrafgesetzbuches von 1871 ? --91.52.189.111 15:24, 7. Okt. 2011 (CEST)Beantworten