Diskussion:Die PARTEI
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Ist die Partei noch eine Partei?
Ich hab hier ein bisschen Ordnung reingebracht - ich denke, das Thema ist erheblich genug, um einen eigenen Punkt zu bekommen...--Eh-dd 10:56, 25. Aug. 2009 (CEST)
Man kann ja gerne eine Partei gründen, ob diese dann auch als Partei anerkannt wird, ist eine ganz andere Sache. Ich habe das bei der AUF-Partei eine ganze Weile mit Argusaugen verfolgt, wie der Bundeswahlleiter sich dazu stellt. Man kann das ganze auch in [1] unfassend nachlesen: "Eine förmliche und allgemein verbindliche Feststellung der Parteieigenschaft durch eine hierzu besonders ermächtigte Stelle ist vom Parteiengesetz nicht vorgesehen. Lediglich für Bundestagswahlen ist in den unter § 18 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Fällen eine Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss vorgesehen (Auskünfte über das Verfahren bei der Teilnahme an Landtagswahlen erteilen die Landeswahlleiter). In allen anderen Fällen ist über die Parteieigenschaft durch die in jeweiligen Sache zuständigen Behörden und Gerichte im Einzelfall zu entscheiden, z.B. bei der Entscheidung über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen und Spenden durch die zuständige Finanzbehörde." Für die Bundestagswahl gilt jetzt: "die Partei" ist keine Partei. Ob sich das mal ändert sei dahingestellt. Im Augenblick ist diese Entscheidung jedenfalls rechtskräftig und die Wikipedia muss dies auch entsprechend darstellen, nämlich dass die Bundesrepublik Deutschland diese Gruppe derzeit nicht als Partei anerkennt. Ninety Mile Beach 22:42, 8. Aug. 2009 (CEST)
- Dass die PARTEI keine Partei mehr sein soll, ist keine »Erkenntnis« sondern eine äußerst fragwürdige Entscheidung des neuen Bundeswahlleiters und seines Ausschusses. Diese sind u.a. von tatsachenwidrigen Annahmen ([2] ) ausgegangen ist, wollten jedoch ihre Entscheidung bei der 2. Sitzung des Bundeswahlausschuss aus Prinzip (!) nicht revidieren. Das hat die Veranstaltung zu einer Farce gemacht und Zweifel an der Legitimität (und dem nötigen Fingerspitzengefühl) des Wahlausschusses geweckt. KaterBegemot 21:17, 8. Aug. 2009 (CEST)
- Natürlich ist DIE PARTEI noch eine Partei. Ninety Mile Beach hat es doch selbst zitiert, nur falsch interpretiert: "Lediglich für Bundestagswahlen ist in den unter § 18 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Fällen eine Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss vorgesehen". Auch wenn der Bundeswahlleiter im Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl seine (inzwischen von mehreren Rechtswissenschaftlern in Frage gestellte) Entscheidung der Nichtzulassung getroffen hat, bleiben doch alle Bedingungen laut Parteiengesetz erfüllt - DIE PARTEI ist also eine Partei. Ich kann das auch belegen - sogar mit zwei Dokumenten des Bundeswahlleiters: [3] - hier wird DIE PARTEI weiterhin auf der Liste der Parteien und politischen Vereinigungen geführt (Stand 4.8.2009, also eindeutig nach dem 17.07.2009, dem Tag, an dem die Entscheidung der Nichtzulassung der PARTEI gefällt wurde) und [4] - "Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen." Ich denke, damit ist die Frage ziemlich eindeutig geklärt: für die aktuelle Bundestagswahl nein, ansonsten ja. Vorerst zumindest - juristische Mittel wurden ja eingelegt. --Eh-dd 10:56, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Nochmal: für Bundestagswahlen wird die Parteieigenschaft geprüft. Wird das nicht anerkannt, so kann man erstens nicht zum Bundestag kandidieren und man ist zweitens keine Partei. Auch politische Vereinigungen, die keine Partei sind, können an anderen Wahlen teilnehmen, das sind in erster Linie Kommunalwahlen (z.B. kommunale Wählervereinigungen), z.T die Landtagswahlen (hängt von dem Landeswahlgesetz ab) und interessanterweise die Europawahl. Für die Bundestagswahl wurde die Parteieigenschaft verneint. Das war live und in Farbe im Fernsehen und das Replay gibt es in [[5]] ab dem Zeitstempel 9:24. Die von Dir genannten beiden Dokumente des Bundeswahlleiters bestätigen das: da ist zum einen [6]: "Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen.". Zum zweiten steht in [7] ganz dick drüber "ANSCHRIFTENVERZEICHNIS
- Natürlich ist DIE PARTEI noch eine Partei. Ninety Mile Beach hat es doch selbst zitiert, nur falsch interpretiert: "Lediglich für Bundestagswahlen ist in den unter § 18 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes genannten Fällen eine Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss vorgesehen". Auch wenn der Bundeswahlleiter im Zulassungsverfahren zur Bundestagswahl seine (inzwischen von mehreren Rechtswissenschaftlern in Frage gestellte) Entscheidung der Nichtzulassung getroffen hat, bleiben doch alle Bedingungen laut Parteiengesetz erfüllt - DIE PARTEI ist also eine Partei. Ich kann das auch belegen - sogar mit zwei Dokumenten des Bundeswahlleiters: [3] - hier wird DIE PARTEI weiterhin auf der Liste der Parteien und politischen Vereinigungen geführt (Stand 4.8.2009, also eindeutig nach dem 17.07.2009, dem Tag, an dem die Entscheidung der Nichtzulassung der PARTEI gefällt wurde) und [4] - "Der Bundeswahlausschuss hat bei Würdigung aller Kriterien nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im Sinne des § 2 Parteiengesetz am 17. Juli 2009 einstimmig entschieden, „Die PARTEI“ nicht als Partei zur Wahl zum 17. Deutschen Bundestag anzuerkennen." Ich denke, damit ist die Frage ziemlich eindeutig geklärt: für die aktuelle Bundestagswahl nein, ansonsten ja. Vorerst zumindest - juristische Mittel wurden ja eingelegt. --Eh-dd 10:56, 25. Aug. 2009 (CEST)
der Parteien und politischen Vereinigungen, die gemäß § 6 Absatz 3 Parteiengesetz beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben" (Hervorhebung von mir) und in [8] steht ausdrücklich "Da eine Partei durch ihren Gründungsakt entsteht, hat die Hinterlegung der Unterlagen in der beim Bundeswahlleiter geführten Sammlung für eine Partei weder konstitutive Wirkung noch werden durch diese Hinterlegung Rechte für die Partei begründet. Auch erfolgt durch die Aufnahme in die Unterlagensammlung nicht automatisch die Anerkennung als Partei." Man kann also bei kritischer Würdigung der nun vorliegenden Zitate nur sagen "die PARTEI ist eine politische Vereinigung, die sich selbst für eine Partei hält", aber so ein Geschwurbel taugt nicht für die Einleitung. Da ist die derzeitige Formulierung schon besser "Die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Kurzbezeichnung: Die PARTEI) ist eine 2004 von Redakteuren des Satiremagazines Titanic gegründete politische Vereinigung mit parodistisch-satirischem Charakter. etc.pp." Wenn "die Partei" erwachsen wird, können wir die WP gerne nachziehen. Ninety Mile Beach 22:12, 25. Aug. 2009 (CEST)
- Ich werde jetzt nicht auf alles einzeln eingehen - aber meiner Meinung nach kann man die angeführten Quellen in jeder Richtung interpretieren. Ich habe Deinen Ausführungen und Quellen nicht entnehmen können, wo genau steht, dass eine Partei, die zur Bundestagswahl nicht zugelassen ist, automatisch auch keine Partei mehr ist und nur noch als politische Vereinigung in anderen Wahlen fungieren kann??? Klar ist: die Parteieneigenschaft der PARTEI wurde zur Bundestagswahl aberkannt. Aber deswegen kann die PARTEI doch als Partei bei anderen Wahlen antreten? Ich führe exemplarisch mal § 18(2) des Sächsischen Wahlgesetzes an: "Parteien, die nicht parlamentarisch vertreten sind und deren Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss bei der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag nicht festgestellt hat, können einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestens am 90. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr dem Landeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Nicht parlamentarisch vertreten ist eine Partei dann, wenn sie am 90. Tag vor der Wahl weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landesparlament aufgrund eigener Wahlvorschläge vertreten ist. Die Anzeige muss enthalten: ..." (Hervorhebungen von mir). Da steht nichts davon, dass die Parteien nur als "politische Vereinigungen" gelten können, nachdem ihre Parteieneigenschaft vom Bundeswahlausschuss nicht festgestellt wurde - sondern dass der Landeswahlausschuss selbst entscheidet, ob er es mit einer Partei zu tun hat. --Eh-dd 10:17, 27. Aug. 2009 (CEST)
- Zustimmung zu Eh-dd: Die Parteieigenschaft wird grundsätzlich zu jeder Wahl vom jeweiligen Wahlausschuss festgestellt: So wurde zur Bürgerschaftswahl 2008 die Parteieigenschaft vom Landeswahlausschuss Hamberg anerkannt, ebenfalls zur EU-Wahl 2009 durch den Bundeswahlausschuss unter Egeler! Auf die Problematik der etwas "eigenwilligen" Interpretation der formalen Voraussetzungen zur Bundestagswahl durch den BWA gehe ich jetzt nicht ein: es wird vermutlich nach dem 27.9. ein juristisches Nachspiel vorm BVerfG geben. Die Parteieigenschaft der PARTEi wurde bisher nie bestritten, der jetztige Zustand ist ziemlich singulär. --grixlkraxl 11:18, 27. Aug. 2009 (CEST)
- Der jetzige Zustand ist natürlich neu. Da gibt es einen neuen Bundeswahlleiter und bei ihm gilt Schluss mit lustig. Ninety Mile Beach 23:08, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Zustimmung zu Eh-dd: Die Parteieigenschaft wird grundsätzlich zu jeder Wahl vom jeweiligen Wahlausschuss festgestellt: So wurde zur Bürgerschaftswahl 2008 die Parteieigenschaft vom Landeswahlausschuss Hamberg anerkannt, ebenfalls zur EU-Wahl 2009 durch den Bundeswahlausschuss unter Egeler! Auf die Problematik der etwas "eigenwilligen" Interpretation der formalen Voraussetzungen zur Bundestagswahl durch den BWA gehe ich jetzt nicht ein: es wird vermutlich nach dem 27.9. ein juristisches Nachspiel vorm BVerfG geben. Die Parteieigenschaft der PARTEi wurde bisher nie bestritten, der jetztige Zustand ist ziemlich singulär. --grixlkraxl 11:18, 27. Aug. 2009 (CEST)
Nachdem hier weder ein Argument noch ein Beweis für die NICHT-Partei-Eigenschaft der PARTEI mehr gekommen ist, schlage ich die Änderung der Einleitung vor: aus "politische Vereinigung" wieder "Partei" machen!? --Eh-dd 22:25, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Ich weiß gar nicht, warum Du das immer noch weiter diskutieren willst. Die Parteieigenschaft wurde vom Bundeswahlleiter verneint. Punkt. Solange das nicht durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde bzw. solange "die Partei" nicht durch ernsthafte Arbeit deutlich macht, dass sie doch noch so weit erwachsen geworden ist, dass sich an diesem Bild etwas ändert, ist sie nun mal nur eine "politische Vereinigung". Im Parteiengesetz ist definiert, was eine Partei ist: "§ 2 Begriff der Partei: (1) Parteien sind Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten." Der Bundeswahlausschuss hat dies für "die Partei" ausdrücklich verneint, nachzusehen und -hören in [9] bei Zeitstempel 9:25: also "keine Partei im Sinne des §2 des Parteiengesetzes.". Das ist geltende Rechtslage, ein Einspruch beim Bundesverfassungsgericht wurde vom Bundesverfassungsgericht verworfen. Und natürlich spiegelt die Wikipedia die geltende Rechtslage wieder und nicht die Selbstauffassung von Politclowns. So wie es derzeit in der Einleitung steht, ist es richtig. Ein Zusatz "Die Partei hält sich dessenungeachtet weiter für eine Partei" wäre Geschwurbel, das wir in der WP vermeiden wollen. Für eine Änderung des Artikels besteht also nach wie vor kein Anlass. Ninety Mile Beach 23:08, 29. Aug. 2009 (CEST)
- Zustimmung zu Ninety Mile Beach. Solange die Entscheidung des BWA nicht durch das BVerfG oder den BT im Rahmen einer Wahlpfürung kassiert wird, bleibt die Tatsache bestehen, daß Die Partei kein Partei ist (ob sie es jemals war sei dahin gestellt...). --Koffer 16:30, 30. Aug. 2009 (CEST)
- Vorschlag: DIE PARTEI wird wieder zur Partei, wenn entweder das Ergebniss des Bundeswahlausschusses revidiert wird oder eine Zulassung zu einer Landtagswahl erfolgt (dürfte dann NRW im Mai 2010 sein). --Eh-dd 10:34, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Wir werden das dann diskutieren und uns die Entscheidung des Landeswahlleiters vorher sehr genau ansehen. Ninety Mile Beach 17:38, 4. Sep. 2009 (CEST)
- Vorschlag: DIE PARTEI wird wieder zur Partei, wenn entweder das Ergebniss des Bundeswahlausschusses revidiert wird oder eine Zulassung zu einer Landtagswahl erfolgt (dürfte dann NRW im Mai 2010 sein). --Eh-dd 10:34, 4. Sep. 2009 (CEST)
Die PARTEI ist und bleibt eine Partei, die Parteieigenschaft war und wurde zu keiner Zeit angefochten. Es ging lediglich um die Zulassung zur Bundestagswahl 2009. Eine Partei verliert die Parteieigenschaft, erst wenn sie sechs Jahre nicht an Wahlen teilnimmt (Definition_im_Parteiengesetz). Die PARTEI nimmt aber an Landtags- und Kommunalwahlen teil. Die "mangelnde Ernsthaftigkeit" die der Bundeswahlleiter unterstellte, bezog sich nicht auf den satirischen Charakter sondern auf die fälschlicherweise(!) angenommene Existenz von nur einem einzigen Landesverband. --sjo 15:38, 13. Dez. 2009 (CET)
- Das wurde alles schon lang und breit diskutiert, einschließlich des Parteiengesetzes und der Definition darin. Der Bundeswahlleiter hat genau diese Parteieigenschaft derzeit verneint. Solange da keine neuen Erkenntnisse vorliegen, ist dieser Entscheid auch für die WP binded. Danke für die Aufmerksamkeit. Ninety Mile Beach 19:44, 13. Dez. 2009 (CET)
- Aus aktuellem Anlass und aufgrund einer Vielzahl von Anfragen aus der Bevölkerung erklärt PARTEI-Justitiar Tim C. Werner heute folgendes:
Die PARTEI ist eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes (PartG) und keine politische Vereinigung, wie z.B. fälschlicherweise bei Wikipedia vermeldet wird.
Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses aus den Monaten Juli und August 2009 bezogen sich einzig und allein auf die diesjährige Bundestagswahl und entfalten darüberhinaus keinerlei Wirkung.
Gemäß § 2 Absatz 2 PartG verliert eine Partei ihre Parteieigenschaft erst dann, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat. Auch und gerade dieser Aspekt zeigt in erschreckender Deutlichkeit, wie falsch die Entscheidungen des Bundeswahlleiters und seiner willfährigen Vasallen im Vorfeld der diesjährigen Bundestagswahl waren.
die-partei.de
Man siehe weiterhin im Parteiengesetz @ "Ninety Mile Beach". ~~ (nicht signierter Beitrag von 91.42.165.192 (Diskussion | Beiträge) 00:04, 16. Dez. 2009 (CET))
- Ich kann nur nochmal auf das hinweisen, was wir schon zum x-ten Mal durchgesprochen haben: Der Bundeswahlleiter hat festgelegt: [[10]] ab dem Zeitstempel 9:24: "die Partei" ist keine Partei im Sinne des Parteiengesetz §2. Solange das so ist, ist "die Partei" in Deutschland keine Partei sondern nur eine politische Vereinigugn. Wenn die Rechtsmittel der "Partei" dagegen Erfolg haben, kann die WP geändert werden, bis dahin ist das Urteil des Bundeswahlausschusses auch für die WP bindend und bis dahin wird "die VEREINIGUNG" in der WP auch als solche bezeichnet.
- Ich bitte auch darum, das Parteiengesetz sorgfältig zu lesen, insbesondere §2 Abs 1. Man kann nach §2 Abs 2 seine Parteieigenschaft durch Nichtteilnahme an Wahlen verlieren. Aber man kann auch nur dan eine Partei sein, wenn man den Parteienbegriff aus §2 Abs 1 nicht erfüllt. Und der stellt nun einmal Anforderungen an die Ersthaftigkeit der Partei. Die ist nun nach Ansicht des Bundeswahlausschusses nicht gegeben. Hierzu wurde vom Bundeswahlausschuss das gesamte äußere Erscheinungsbild der "VEREINIGUNG" geprüft. Ergebnis: die Parteieigenschaft wurde verworfen. Das ist deshalb bedeutsam, weil nur bei der Bundestagswahl dies überhaupt festgestellt wird. Bei anderen Wahlen können auch politische Vereinigungen kandidiere. Weiteren Diskussionsbedarf sehe ich hier nicht. Ninety Mile Beach 08:29, 16. Dez. 2009 (CET)
Die PARTEI hat dazu eine Stellungnahme des Justiziars veröffentlicht. "Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses aus den Monaten Juli und August 2009 bezogen sich einzig und allein auf die diesjährige Bundestagswahl und entfalten darüberhinaus keinerlei Wirkung." Herr Werner ist Rechtsanwalt und hat selbst im Bundeswahlamt gearbeitet. Er sollte es also wissen. => Partei! --sjo 11:00, 16. Dez. 2009 (CET)
- Das ist mir völlig egal, was "die PARTEI" dazu sagt. Maßgeblich sind die Entscheidungen der öffentlichen Stellen und die haben die Parteieigenschaft verneint. Wer sich anschaut, wie "die Partei" auftritt und was sie macht, der weiß auch, dass das Urteil des Bundeswahlleiters stimmt. Überzeugende Argumente gegen die bisherige Formulierung liegen nicht vor. Ninety Mile Beach 14:12, 16. Dez. 2009 (CET)
- Lieber Ninety Mile Beach, hast du irgendeinen persönlichen Krieg mit der PARTEI? Die Grauen und die Freie_Union sind auch nicht zur BTW zugelassen worden, aber da hast du anscheinend kein Problem mit, das die bei WP als Parteien geführt werden. --sjo 17:09, 16. Dez. 2009 (CET)
Wenn man mal die offiziellen Aussagen des Bundeswahlleiters anschaut, also nicht nur das Gelaber auf Youtube, steht da immer "Anerkennung als Partei für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag", also speziell auf diese Wahl bezogen, nicht allgemein.--sjo 17:09, 16. Dez. 2009 (CET)
Die Rechtslage scheint eindeutig. Die PARTEI ist Stand heute (noch?) eine Partei gemäß dem Parteiengesetz.--bennsenson 18:47, 16. Dez. 2009 (CET)
- Worauf gründet sich denn Deiner Meinung nach die These, dass "die Partei" immer noch eine Partei ist? Die letzte offizielle Entscheidung (Bundeswahlleiter) ist, dass sie das nicht ist. Wenn Du jetzt die These vertrittst, dass sie doch noch eine ist, dann musst Du dafür Argumente liefern. Wenn da keine Beweise auf den Tisch gelegt werden, kommt da wieder "politische Vereinigung" rein. Ninety Mile Beach 19:57, 16. Dez. 2009 (CET)
- (2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.[11] Da die Partei vorher an Land- und Bundestagswahlen teilgenommen hat (letztmals 2005, wenn ich mich nicht irre), ist diese Frist noch nicht überschritten. Es steht nirgendwo geschrieben, dass der Bundeswahlleiter irgendwelche Kompetenzen besitzt, diese Rechtsstellung vorzeitig zu beenden. Er leitet gemäß seinem Amt lediglich die Bundestagswahl. Falls es eine Gesetzpassage gibt, die den zitierten Abschnitt entkräftet, so nenne sie bitte.--bennsenson 20:28, 16. Dez. 2009 (CET)
- Du überliest immer noch den Absatz 1, der konkret sagt, wann eine politische Vereinigung eine Partei ist. Wer das nicht erfüllt, ist eben auch keine Partei. Man kann die Parteigenschaft also auch wegen Abs 1 verlieren und der Bundeswahlleiter hat genau das festgestellt. Darüber hinaus kann eine Partei, die nicht an den Wahlen teilnimmt, diese Eigeschaft auch wegen Abs 2 verlieren. Worauf gründet sich jetzt Deiner Meinug nach die Rechststellung der politischen Vereinigung "DIE PARTEI" als Partei? Diese Frage hast Du bisher nicht beantwortet. Ninety Mile Beach 21:30, 16. Dez. 2009 (CET)
- ...sprich Du kannst eine solche Gesetzpassage nicht nennen. Für mich damit EOD.--bennsenson 21:31, 16. Dez. 2009 (CET)
- Die Frage ist ja eigentlich nicht, was meinen wir, sondern was ist die "objektive einzige Wahrheit", das was der interessengeleitete Justiziar der betroffenen Partei dazu sagt, oder das was der offensichtlich unfähige Bundeswahlleiter dazu sagt. Eine endgültige juristische Klärung der Frage gibt es nunmal nicht. So wie es momentan in der Einleitung steht ist es doch ganz gut: "Die Partei ist eine Partei der die Anerkennung der Parteieigenschaften bei der letzten Bundestagswahl verwehrt wurden." Viel näher werden wir der Wahrheit hier nicht kommen. - gruss, ajf (nicht signierter Beitrag von 77.244.134.35 (Diskussion | Beiträge) 14:16, 21. Dez. 2009 (CET))
- ...sprich Du kannst eine solche Gesetzpassage nicht nennen. Für mich damit EOD.--bennsenson 21:31, 16. Dez. 2009 (CET)
- Du überliest immer noch den Absatz 1, der konkret sagt, wann eine politische Vereinigung eine Partei ist. Wer das nicht erfüllt, ist eben auch keine Partei. Man kann die Parteigenschaft also auch wegen Abs 1 verlieren und der Bundeswahlleiter hat genau das festgestellt. Darüber hinaus kann eine Partei, die nicht an den Wahlen teilnimmt, diese Eigeschaft auch wegen Abs 2 verlieren. Worauf gründet sich jetzt Deiner Meinug nach die Rechststellung der politischen Vereinigung "DIE PARTEI" als Partei? Diese Frage hast Du bisher nicht beantwortet. Ninety Mile Beach 21:30, 16. Dez. 2009 (CET)
- (2) Eine Vereinigung verliert ihre Rechtsstellung als Partei, wenn sie sechs Jahre lang weder an einer Bundestagswahl noch an einer Landtagswahl mit eigenen Wahlvorschlägen teilgenommen hat.[11] Da die Partei vorher an Land- und Bundestagswahlen teilgenommen hat (letztmals 2005, wenn ich mich nicht irre), ist diese Frist noch nicht überschritten. Es steht nirgendwo geschrieben, dass der Bundeswahlleiter irgendwelche Kompetenzen besitzt, diese Rechtsstellung vorzeitig zu beenden. Er leitet gemäß seinem Amt lediglich die Bundestagswahl. Falls es eine Gesetzpassage gibt, die den zitierten Abschnitt entkräftet, so nenne sie bitte.--bennsenson 20:28, 16. Dez. 2009 (CET)
Neue Situation durch Zulassung in NRW - entsprechend der Diskussion mit Ninety Mile Beach vom 4. Sep. 2009 müssten wir die PARTEI jetzt wieder als Partei führen. Ich zumindest habe mir die Entscheidung sehr genau angesehen und komme zu dem Schluss, dass die PARTEI als Partei bei der Landtagswahl NRW 2010 zugelassen wurde: [12]. Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass NMB wieder was dagegen hat, ändere ich erstmal nichts und warte seine Antwort ab... --Eh-dd 15:48, 30. Mär. 2010 (CEST)
Die PARTEI ist eine Partei, weil sie eine Partei ist. Das hat sie selbst oft genug gesagt.--Mick149 20:59, 29. Jan. 2011 (CET)
Inhaltliches Profil.
Hallo Liebe Community.Beim NRW Wahlomat ist die Partei die PARTEI vertreten und hat da durchaus auch zu einigen Sachen Stellung bezogen die nichts mit Saitiere zu tun haben.So hat man sich für diesen Wahlomat durchaus in Bereichen wie Bildung,Wirtschafts und Migrantenfragen positioniert.Weiß jemand wie es zu dieser positionierung kamm?Gibt es Papiere in der diese Positionen weiter erläutert werden und könnte das für den Artikel relevant sein?--Weiter Himmel 05:00, 29. Apr. 2010 (CEST)
- Wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe, hat die PARTEI zu den 38 Thesen des Wahlomats, 37 Kommentare abgeliefert. Nur überrascht's mich, dass du darunter eine nicht-satirische Antwort finden kannst, denn die Stellungnahmen sind durchgehend knapp und pointenhaft :) Und wenn mal die ein oder andere Stellungnahme vernünftig erscheinen sollte, so ist das höchstens auf den von der PARTEI propagierten Populismus zurückzuführen (darauf weist der Artikel beim Abschnitt "Programm" hin). Dazu gehört auch die Antwort auf die These "Der Staat soll Internetseiten mit strafbaren Inhalten sperren dürfen": "Meinungsfreiheit für alle". Ansonsten würd's mich wundern, wenn eine Partei, die mit Stellungnahmen wie "Strafe muss sein", "Kopfnoten statt Kopfnüsse", "außer für die FDP-Anhänger" (Mindestlohn) oder "weg mit den genmanipulierten Bauern" (gentechnikfreie Landwirtschaft) nicht in den Landtag einzieht ;) --KᴀᴛᴇʀBᴇɢᴇᴍᴏᴛ 15:40, 7. Mai 2010 (CEST)
Cheers bei den Wahlomat den ich hatte waren die Stellungnahmen irgendwie nicht zu sehen sorry.--Weiter Himmel 21:19, 8. Mai 2010 (CEST)
Fotos des Parteivorsitzenden
Es können gerne neue Fotos des Parteivorsitzenden Martin Sonneborn hinzugefügt werden. Ich bin damit einverstanden, dass diese unter den notwendigen CC-Lizensen in diesem Artikel veröffentlicht werden. http://img832.imageshack.us/img832/3193/img3953g.jpg http://img15.imageshack.us/img15/755/img3963i.jpg http://img848.imageshack.us/img848/1390/img3967.jpg http://img602.imageshack.us/img602/1227/img3972wn.jpg http://img7.imageshack.us/img7/3287/img3977f.jpg http://img228.imageshack.us/img228/3887/img3979xr.jpg http://img98.imageshack.us/img98/4779/img3983o.jpg http://img268.imageshack.us/img268/1180/img3984da.jpg http://img808.imageshack.us/img808/2120/img3986m.jpg EDIT: Sorry, dass das so lange gedauert hat. Hab das verlinkte Foto jetzt auf CC gestellt :) (nicht signierter Beitrag von Flu Popow (Diskussion | Beiträge) 22:04, 21. Mär. 2011 (CET)) Flu Popow
- folgendes von Benutzer_Diskussion:84.191.7.136 (wegen dem Kackbalkeneffekt) auch noch zur Dokumentation hier:
- Hallo Flu Popow,
- vielen Dank für deine Bilderspende, leider reicht dies aber nicht aus, da es schwer ist nachzuvollziehen, dass du wirklich der Fotograf bist.
- Möchtest du dich nicht nur für das Hochladen der Bilder anmelden? Es zwingt dich auch keiner, unter einem Benutzeraccount hier weiterzuwirken :)
- Danke und Grüße, rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:15, 1. Mär. 2011 (CET)
- PS am einfachsten wäre es wohl, wenn du dein Flickr-Bild auf cc-by oder cc-by-sa setzt, das kann ich dann hochladen. rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:17, 1. Mär. 2011 (CET)
Alte Rechtschreibung bei Wahlprogramm
Sind die "ß" (wie zum Beispiel in "bewußt") Absicht und von der Partei so gewollt, oder ist das ein Versehen?
--93.222.117.22 17:05, 2. Sep. 2011 (CEST)
- Soweit ich weiß, erscheint die Titanic in alter Rechtschreibung. So wird das dann wohl auch beim Parteiprogramm gehalten. -- JB-Firefox 19:53, 17. Sep. 2011 (CEST)
Parteienfinanzierung
Auf Wikipedia findet sich nirgends ein Hinweis darauf, dass die PARTEI jemals staatliche Mittel in Anspruch genommen hätte. Ist das wirklich so? Wenn ja, dann ist dies sehr ungewöhnlich für eine Partei dieser Größe und sollte hier erwähnt werden. Die PARTEI ist schleißlich mit fast 9000 Mitgliedern die zweitgrößte außerparlamentarische Partei hinter den Piraten. -- JB-Firefox 19:51, 17. Sep. 2011 (CEST)
- Staatliche Mittel in Form von Wahlkostenrückerstattung erhalten Parteien i.d.R. erst ab 1,0 Prozent Stimmenanteil. Dies war bei der PARTEI noch nie der Fall. --Claas 04:24, 18. Sep. 2011 (CEST)
Unklare Semantik
Sonneborn bezeichnet das Anliegen indes lediglich als „populistisches Vehikel“. Er werde sie nicht einfach bauen, sondern eine Volksbefragung durchführen. Die PARTEI sei auch gegründet worden und die Forderung aufgekommen, weil „in den Feuilletons überhaupt keine Debatte darüber“ stattgefunden haben, „ob wir vielleicht doch sehr getrennt sind, wir – und die da drüben.“
es heißt: er werde sie nicht bauen. bezieht sich das sie auf das Anliegen oder das Vehikel? 141.20.147.25 10:57, 22. Sep. 2011 (CEST)
- Habe das „sie“ durch „die Mauer“ ersetzt. --Claas 14:27, 22. Sep. 2011 (CEST)