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Otto Seidl

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Dr. jur. Otto Seidl (* 11. Dezember 1931 in München) war bis 1998 Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Nach Beendigung der juristischen Ausbildung und Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität in München trat Seidl 1960 in den bayerischen Justizdienst ein, wo er in verschiedenen Verwendungen als Richter und Staatsanwalt tätig war. 1969 wurde Seidl zum Richter am Oberlandesgericht München berufen, in welchem Amt er bis 1978 tätig war. Zudem war er berufsrichterliches Mitglied am Bayerischen Verfassungsgerichtshof.

1978 wurde Seidl zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt; ab 1986 wurde er als Richter am Bundesverfassungsgericht tätig. Dort gehörte Seidl dem ersten Senat, ab 1995 als dessen Vorsitzender und Vizepräsident des Gerichts an, bis er 1998 in den Ruhestand trat.