Auf dieser Seite werden Abschnitte automatisch archiviert, deren jüngster Beitrag mehr als 60h Tage zurückliegt und die mindestens einen signierten Beitrag enthalten. Die Archivübersicht befindet sich unter Wikipedia:Auskunft/Archiv.
H-Milch kriegt man in den meisten Läden wahlweise mit 3,5% und 1,5%. Die Preise sind marginal unterschiedlich. Ausgehend von den Prozentzahlen könte man sich nun vorstellen, daß man einfach einen Liter 3,5%ige Milch mit einem Liter Wasser streckt und damit 1,75%ige Milch bekommt. Ist das nun ein Denkfehler, oder verkaufen die Hersteller tatsächlich auf diese Weise Wasser ziemlich teuer? 95.90.19.5218:38, 6. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wobei man - nach deiner Theorie anfänglich - das Wasser gar nicht so teuer verkaufen würde, da immerhin die kastrierte Milch billiger ist als die normale. -- Quedel10:24, 7. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Naja. der Preisunterschied beträgt lediglich ein paar Cent - wenn es möglich wäre, aus Vollmilch so Lightmilch zu machen, würde man in jedem Fall 50% einsparen, da ja pro Liter mehr als ein Liter Wasser nötig sind, um aus 3,5%-Milch 1,5%-Milch zu machen. Chiron McAnndra22:02, 7. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Also ich kenne das so: die Rohmilch wird im Separator entrahmt und auf einen bestimmten Fettgehalt eingestellt (= "standardisiert"). Um Vollmilch zu erhalten, wird wieder die benötigte Menge an Rahm hinzugegeben. Ausnahme: Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt. --тнояsтеn⇔10:27, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hab gerade mal bei Lxxx darauf geachtet: Ein Liter 1,5%-Milch ist 6 Cent billiger als 3,5%-Milch. Die Molkerei hat also 2% Milchfett einbehalten, was auf den Liter ungefähr 20g sein dürfte. Ein Paket Butter wiegt 250g und kostet 1,15 Euro. Für 250g Milchfett erhält man aber nur 250/20 *6 = 75 Cent. Pro Liter Milch steckt sich die Molkerei also Fett im Wert von 3 Cent in die Tasche! --Optimum20:56, 10. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
a) Mehrwertsteuer vergessen vorher rauszurechnen, b) Mehraufwand für die höhere Entrahmung und den höheren Produktionsprozess der Butter vergessen. -- Quedel00:46, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist eine unsinnige Rechnung, weil dabei hin und her gesprungen wird, um möglichst abstruse Zahlen zu erhalten. Sinnvoll wäre folgendes:
Ermitteln, wieviel die Molkerei an einem Liter Milch verdient
Rausfinden, ob im Produktionsprozess von 1,5%igre Milch ein zusätzlicher Aufwand steckt, der diesen Verdienst beeinträchtigt.
Vorsicht! Auch diese Rechnung ist unsinnig, denn sie unterschlägt die Frage, inwieweit ein solches Strecken der Milch rechtlich überhaupt zulässig ist. Beim Bauern wär's Beschiss an der Liefermenge an die Molkerei. Nach der Milch-Güteverordnung wird auf Wasserzusatz getestet. Bei der Molkerei? Als notorischer Trinker von fettarmer Milch hab ich einfach mal auf die Packung geguckt (milfina, Aldi Süd): 3,4 g Eiweiß, 4,9 g Kohlenhydrate. Das entspricht ziemlich genau dem, was unter Milch#Zusammensetzung für unbehandelte Kuhmilch angegeben ist. Ich denke also, dass wirklich nur das Fett abgetrennt wird.
Das spricht auch eher gegen eine erlaubte Streckung durch die Molkereien. Es sei denn, sie würden es nicht mehr Milch nennen. Da käme dann wieder die Kreativität der Marketingexperten ins Spiel, die gestreckte Milch als irgendeine Light-Sülze zu verkaufen, evtl. mit ein paar Geschmackszusätzen. Sowas nennt man Diversifikation (eigentlich stellt aber schon der Verkauf von Milch mit unterschiedlichem Fettgehalt eine solche dar).
Ansonsten ist der Wassergehalt von Milch mit 1,5 % Fett natürlich etwas höher, als der von Milch mit 3,5 %. Durch die 2 % weniger Fett verringert sich der nichtwässrige Anteil in der Milch. Das macht jetzt aber nicht soviel aus. Wie gesagt, es geht um ganze 2 %, die durch Wasser ersetzt werden. --Duschgeldrache222:06, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Aus diesem Grund beschränke ich mich auch auf die volle Milch - und reduziere den Fettgehalt lieber durch geringeren Verbrauch als durch das Kaufen von Lightmilch. Chiron McAnndra21:46, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hab ich gesagt, das Fett wird durch Wasser ersetzt? Hm, ist wohl etwas falsch angekommen. Ersetzung war hier in einem rein rechnerischen Sinne gemeint, nicht im Sinne eines „wir kippen Wasser in die Milch“.
Wie schon im Artikel Milch beschrieben, wird der Rahm von der übrigen Milch separiert und dann der Fettgehalt auf den gewünschten Wert eingestellt. Das führt (im Falle der fettarmen Milch) zwangsläufig dazu, dass der Wassergehalt höher wird, und zwar auch ohne dass ich da Wasser reinkippe. Gehen wir mal von Rohmilch mit 4,2 % Fettgehalt bei 87,5 % Wassergehalt und fettarmer Milch mit 1,5 % Fettgehalt aus, dann ergibt sich nach Adam sein Riesen:
100 g Milch haben vorher: 4,2 g Fett, 87,5 g Wasser, 8,3 g sonstige Bestandteile.
Am Ende stehen 100 g Milch mit 1,5 g Fett und immer noch 8,3 g sonstigen Bestandteilen. Um auf die 100 g zu kommen, muss notwendigerweise der Wasseranteil größer geworden sein, nämlich 90,2 g.
Das heißt nun nicht, dass der Milch Wasser zugesetzt wurde. Durch den Entzug von Rahm hat sich die Gesamtmenge der Milch verringert. Nehme ich von 100 g Milch 4,2 g Fett weg, bleiben 95,8 g über. Durch Zusatz von 1,459 g Fett komme ich (oh Wunder!) auf einen Fettgehalt von 1,5 %. Aber der bezieht sich nun nicht mehr auf 100 g Milch, sondern auf 97,259 g (!). Die gesamte Milchmenge ist also um 2,741 g geringer geworden. Der Rest ist entzogener Rahm, der anderweitig verwendet wird (z. B. zur Herstellung von Sahne, Butter oder Käse). In diesen 97,259 g sind übrigens immer noch die anfänglichen 87,5 g Wasser enthalten, es wurde also in der Tat kein Wasser zugesetzt.
Die wundersame Vermehrung des Wassers auf obige 90,2 g ergibt sich nun, wenn man von den 97,259 g auf volle 100 g umrechnet. Bzw. umfüllt, denn Milch, auch fettarme, wird in der Praxis natürlich nicht in 0,97259-l-Packungen verkauft, sondern in 1-l-Packungen. --Duschgeldrache222:33, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mit Wappen/Heraldik hat es sicher zu tun. Schließlich gibt es ja ebenso massenhaft Adlerapotheken, Sternapotheken, Sonnenapotheken, Bärenapotheken... was man so auf Wappen findet. --178.202.38.22320:14, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich denke nicht, daß "viele" Apotheken diesen Namen tragen. Für Brandenburg würde ich eher Adler-Apotheke als häufig ansehen, was vieleicht auf den Brandenburger Adler hinweist. Und wenn man die Kategorie:Wappentier anschaut, so ist der Löwe auch weit verbreitet. Was aber auch sein kann, da häufig Juden Apotheker waren, und nicht unter ihrem hebräischen Namen Außenwerbung manchen wollten/konnten, gab es schon relativ früh Eindeutschungen, siehe Jüdischer Familienname, der Löwe als Wappen des Stammes Juda lag da sicher nahe. Übrigens sind Adler, Stern und Bär auch Namen aus diesem Bereich.Oliver S.Y.20:32, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(Komplett TF, aber kohärent:) Der Löwe ist (symbolmässig) der Krenophylax - Der Wächter der Quelle - und symbolisiert Stärke, Kraft und Sicherheit. Deshalb findet man Löwen vor Bibliotheken (Quellen des Wissens), Museen (Quellen der Schönheit), Schlössern (Quellen der Macht), Gerichtsgebäuden (Quellen der Gerechtigkeit), warum nicht auch dieses starke, positive Bild auf die Apotheke (und Gasthäuser) fallen lassen? Der Löwe steht symbolisch der Sonne (Sonnen-Apotheke! s.o.) und dem Gold (!!) nahe, auch wuchtige Sicherheitssymbole (s.a. andere Erwähnungen oben). GEEZERnil nisi bene21:25, 11. Aug. 2011 (CEST) Ratten-, Warzenschwein-, oder Betelgeuze-Apotheke wäre einfach uncool...[Beantworten]
Löwe, Adler, Engel (und Stier/Ochse) sind nicht nur heraldisch häufig, sondern auch Evangelistensymbole. Die waren in der bildlichen Vorstellungswelt auch sehr präsent, und haben daher wohl durch Hausmalereien, plastische Wirtshausschilder etc. Hausnamen und Wirtshausnamen und eben auch Apothekennamen inspiriert. --FA201022:57, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht haben früher, als das Universitätssystem in Deutschland noch nicht so besonders war - Prag mal abgesehen, viele Apotheker in Löwen studiert? --El bes02:05, 12. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Die Namensgebung der Apotheke ist – wie auch andernorts in Deutschland – allerdings kein Hinweis, dass Löwen jemals in den hiesigen Breiten in freier Wildbahn gelebt hätten. Wie auch bei anderen Apothekennamen, die dem Tierreich entstammen, resultierte der Name aus alten mythologischen oder symbolhaften Vorstellungen. So betrachtete man ‚Löwen als Sinnbild Christi, als Symbol des Sieges des Lichtes über die Finsternis.‘"
Sternzeichen-Körperteile Verbindung für astrologische Medizin
Die Apothekennamen sind überwiegend Sternzeichen-Namen, da man früher vom Mittelalter bis ins 18. Jahrhundert die Medizin auf Sternzeichen ausrichtete. Gibt es massig Literatur aus der frühen Neuzeit zu. Etwa:
Astrologische Artzney-Tafel : Nach Abdiae Treuens/ ... Professoris auf der Universität Altorff/ wohlgegründeten und neugeprüften Principiis, ordentlich eingerichtet: Woraus leicht zu sehen/ wie man zu derer Artzney-Mittel-Gebrauche/ derer Calender ... sich besser bedienen könne [...] Plauen in Voigtland : Meise, 1684. [1]
Äh, und für welchen typischen Apothekennamen außer dem Löwen gilt das noch? Steinbock hab ich wohl schon mal gesehen, aber sonst? --FA201019:17, 12. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso? Gucksdu hier! ;-) Nein, aber mal im Ernst. In früheren Zeiten, wo Hausnummern nicht existierten und selbst Straßennamen eher die Ausnahme waren, trugen die Häuser vielerorten Hausnamen zur eindeutigen Identifikation. Vor allem bei Apotheken und Gastwirtschaften hat man diese Tradition bis heute beibehalten. Tiernamen waren dabei halt recht beliebt, ob nun Löwenapotheke oder Gasthaus zum Ochsen. In Kaiserswerth gibt es eine Löwenapotheke, die ihren Namen seit 1815 trägt. Leider weiß ich auch nichts genaues über die Gründe dieser Benamsung, es ist aber nicht ganz auszuschließen, dass das was mit den politischen Umbrüchen jener Zeit zu tun hatte. Von 1806 bis 1813 gehörte Kaiserswerth zum Großherzogtum Berg, zu dessen Wappentieren auch der Löwe gehört. 1813 kam Berg dann an Preußen, der Teil mit Kaiserswerth wurde schließlich Teil der Rheinprovinz. Die Eingliederung stieß längst nicht überall auf Begeisterung. Denkbar, dass die Benennung so eine Art kleiner Seitenhieb gegen die neue Obrigkeit war. Aber dazu müsste man wohl mal genauer nachfragen. Jedenfalls kann es für dieselbe Benennung durchaus unterschiedliche Gründe geben. --Duschgeldrache217:32, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Bin mir nicht sicher, ob die Googletreffer wirklich belegen, dass die Apotheken nach Sternzeichen benannt werden. Der erste Treffer bei "Krebs" ist z.B. eine "Apotheke zum Rothen Krebs". "Roter Krebs" klingt wieder stärker nach Wappentier als nach Sternzeichen. Eine weitere Krebsapotheke heißt nach dem Apotheker Karl-Heinz Krebs. Viele weitere Treffer beziehen sich auf Artikel, in denen einfach das Wort Krebs (Krankheit) und eine Apotheke erwähnt werden. --178.202.32.2018:04, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dito. Schau nur mal die Treffer zur "Wassermann-Apotheke" an. Da würde ich erheblich mehr erwarten schon aufgrund von evtl. Assoziationen zu Neptunbrunnen, Hauszeichen etc., aber es sind nur insgesamt zwei verschiedene Apotheken auf den ersten paar Google-Trefferseiten. Für mich unterhalb jeder "Relevanzschwelle" für eine so steile These wie die Sternzeichen. --FA201022:11, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Antwort lautet: Vaterländische Gesinnung. "Untersuchungen für 1937 ergaben, dass nahezu ein Viertel aller Apotheken Tiernamen trugen, unter ihnen wurden 738 Adler und Löwen-Apotheken, vor allem in Sachsen und Thüringen gezählt." Axel Helmstädter, Jutta Herrmann, Evemarie Wolf: Leitfaden der Pharmaziegeschichte Govi, 2001 - Siehe Wappen Königreich Sachsen und Thüringen, für die Adler-Apotheken siehe Preußen. --CEP19:33, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
bin zwar kein Mediziner, aber ausreichend geschult. Das war eine große Maschine. Kann sein das es auch arg eine auf den Kopf bekommen hat. Schwer zu sagen. Könnte man nur bei einer Autopsie feststellen. In der Regel geht das Hirn schlafen wenn es kein Blut mehr hat. und das ist hier schnell einmal der Fall. --80.123.63.19819:33, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hier interessiert sich ja jemand sehr für tote Rehe! Was zuerst passiert ist, lässt sich nach dem Foto nicht entscheiden. Jedenfalls passierte es wo anders, als auf diesem schönen, grünen, unbefleckten Rasen. Für wahrscheinlich halte ich jedoch einen (raschen) Tod in einem Kreiselmäher. Außerdem: warum sollte jemand an einem bereits toten Reh solch einen rabiaten Schnitt durchzuführen? Waidgemäß ist der jedenfalls nicht... Ugha-ugha19:45, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Steht doch drunter, was passiert ist. "Hit by car during the night". Und vermutlich war da zuerst der Unfall, der zu der "Verletzung" führte und daraufhin trat der Tod ein. Deutlich unwahrscheinlicher, dass das Tier zuerst an was anderem gestorben ist, zufällig bevor es sich diese Verletzungen zugezogen hat. --178.202.38.22319:56, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Man kann aufgrund des Bildmaterials davon ausgehen, daß dies Reh auf dem rechten Auge erblindet war. Deshalb sah es das heran nahende Kraftfahrzeug verspätet. Offensichtlich verstarb das Rotwild, aufgrund von halbseitiger Blindheit. --85.180.218.9620:09, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@85.180.etc: Haha! @178.202.etc.: Unter ein Foto kann jeder schreiben, was er will, deshalb muss das noch längst nicht stimmen. Nach einem nächtlichen Zusammenstoß mit einem Auto würde ich so eine Verletzung nur erwarten, wenn da jemand ein Samuraischwert an den Kotflügel geschweißt hätte. Dass Juntiere vom Kreiselmäher erwischt werden, ist hingegen gang und gäbe. @Eu-151: mir scheint, bei dem toten Tier handelt es sich nicht um ein Reh, sondern um ein Kitz von Dam- oder Rotwild. Kitze bleiben gern in ihrem Versteck im hohen Heugras liegen, auch dann noch, wenn sich der laute Kreiselmäher nähert... Ugha-ugha22:01, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Müsste bei einem Kreiselmäherunfall nicht der Auffundplatz etwas bekleckert sein? Ich hab mir das stattdessen so vorgestellt, dass das Tier am Hinterleib(!) von einem sehr schnellen Fahrzeug getroffen wurde (Autobahn?) und dadurch auseinanderriss, weit vom Unfallort fortgeschleudert wurde und während des rotierenden Flugs Blut etc. abgeworfen hat und daher so sauber an einer sauberen Stelle fernab des Unfallorts liegenblieb. Aber vielleicht hat kann sich das auch nur in meiner kranken Phantasie so abspielen *g* Jedenfalls halte ich diese Verletzung für die wahrscheinlichste Todesursache, egal ob durch Auto oder Kreiselmäher. --178.202.38.22322:22, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja klar ist der Auffundplatz "bekleckert". Aber, wie bereits gesagt, wurde das Foto nicht am Unfallort gemacht, sondern irgendwo anders. Das merkt man auch an einigen Kommentaren zum flickr-Bild: da fragen Leute nach dem "zweiten Bild", also nach dem Hinterteil des Tieres. Der Fotograf hat sich aber offensichtlich nicht darum bemüht, beide Teile vom Unfallort zu entfernen. Ugha-ugha22:36, 11. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Autos erzeugen in der Regel nur stumpfe Verletzungen, oder so etwas Aber beim dem Kitz war ein Messer am Werk, zwar nicht ganz scharf, aber doch. --91.115.54.14122:38, 11. Aug. 2011 (CEST) die Wildsau hat übrigens ohne gröberes überlebt. Der Fahrer hatte lange gesucht ;)[Beantworten]
Um mal zu versuchen die für einen Wildunfall unübliche Verletzung und die Bildunterschrift in Einklang zubringen: Vielleicht wurde das Kitz von einem Kreiselmäher halbiert. Der Landwirt hat das Kitz dann an den Feldrand getragen (Kadaver im Mähgut verderben das Futter, weshalb Landwirte in der Regel sehr darauf achten, keine Tiere totzumähen). Dort hat der Fotograf den Kadaver gefunden und das Kitz in Unkenntnis der Vorereignisse für ein von einem Auto getötetes Wildunfallopfer gehalten.
Ich kann mir jedenfalls sonst nicht diesen sauberen Schnitt erklären. Das würde ein Auto ohne das vorerwähnte angeschweißte Samuraischwert nicht schaffen. --::Slomox::><11:30, 12. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. тнояsтеn⇔ 09:24, 18. Aug. 2011 (CEST)
13. August 2011
Was ist der ökonomische Nutzen von ungedeckten Leerverkäufen?
ich meine jetzt nicht für den Spekulanten, sondern für den Markt, bzw. die Industrie oder Gesellschaft. Gab es einen vernünftigen Grund für die Politk dass Leerverkäufe, seien sie gedeckt oder ungedeckt mal erlaubt waren?
--95.112.209.4516:12, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mir kam mal eine andere Argumentation unter: diese Leerverkäufe dienten als Indikatoren für Überbewertung oder irgendwas. Mir kommt es aber auch eher zockermäßig vor, und ich erinnere mich, dass 2008 die Rede davon war, es zu verbieten. Wurde dann nicht gemacht. --87.141.17.6316:29, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Aktienkurs abschmiert, dann sind die Leerverkäufer, die den Sturz bei Abschluss des Leerverkaufs richtig vorausgesehen hatten, die "Retter", die die abschmierenden Aktien am Markt überhaupt noch nachfragen - um nämlich ihrer Lieferverpflichtung gegenüber ihren Abnehmern nachzukommen. Diese Nachfrage durch die Leerverkäufer kann also in der schönen Theorie zu einer Stabilisierung und Glättung des Kurses beitragen. Das Problem sind also nicht die Leerverkäufe an sich, sondern das Problem ist, dass Leerverkäufe einen Anreiz für einflussreiche Marktteilnehmer schaffen, durch gezieltes Gerüchtestreuen einen künstlichen Kurssturz auszulösen, um dann von diesem zu profitieren. --178.202.32.2019:12, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Oh my goodness, ich glaub ich bin in der Bildzeitung gelandet.
Leerverkäufe sind ganz normale und unverzichtbare Termingeschäfte, die es schon so lang gibt wie die Wirtschaft. Sie können zur Absicherung von Verkaufspreisen verwendet werden - der Bauer verkauft seinen Weizen leer, um sich schon vor der Ernte den jetzigen Preis zu sichern -, und sie helfen in großem Maße bei der Herstellung von Markteffizienz. Ohne Leerverkäufe würden mehr und größere Spekulationsblasen entstehen, denn Leerverkäufe sind ein effizientes Mittel, um aus denselben die Luft rauszulassen.
Klar kann man mit Leerverkäufen spekulieren, genauso wie man mit jedem anderen Finanzinstrument spekulieren kann. Man kann auch mit einem Küchenmesser die Ehefrau erstechen, aber sind Küchenmesser deswegen böse?
In letzer Zeit sind bei den Finanzpolitikern ja sogenannte Leerverkaufsverbote in Mode. Technisch sind sie so gut wie wirkungslos, aber sie haben einen doppelten Placboeffekt: Das Stammtischwahlvolk bekommt den Eindruck, die Politik würde etwas gegen die "bösen Spekulanten" unternehmen, und auf den Finanzmärkten können sie in einer überverkauften Marktsituation auch eine psychologische Wirkung haben. --PM319:53, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du hast deine Lesekompetenz offenbar bei der Bildlektüre verloren. Ich habe gerade eine sinnvolle ökonomische Funktion von Leerverkäufen geschildert und du pöbelst hier rum, als hätte ich was dagegen gesagt. Oh Mann. --178.202.32.2019:59, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@PM3, Thema waren hier aber ungedeckte Leerverkäufe. Die sind zur wirtschaftlichen Absicherung überhaupt nicht geeignet (weil man keinen Festpreis für die Deckung ansetzt), sondern reine Spekulationsinstrumente. Dadurch, dass man ohne Leihgeschäft operiert, können schnell riesige Menge verkauft werden, wodurch ein künstlicher Kursdruck entsteht, der keinen öknomischen, sondern nur noch spekulativen Hintergrund hat. Theoretisch kann man mehr Titel veräußern, als überhaupt am Markt sind, so dass eine Deckung völlig unmöglich wird. Das schafft keine Markteffizienz, sondern nur künstliche Marktunsicherheit und Manipulationsmöglichkeiten. Gesamtökonmisch ist das Nonsens. --Gonzo.Lubitsch20:19, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Siehe das Beispiel mit dem Bauer: Der leiht sich keinen Weizen, um ihn auf Termin zu verkaufen, sondern verkauft nichtexistenten Weizen - das ist ein ungedeckter Leerverkauf, wie er schon seit landwirtschaftlichen Urzeiten existieren dürfte. Das Beispiel kannst du auf beliebige ökonomische Güter übertragen: Es geht immer darum, sich jetzt einen Verkaufspreis zu sichern für etwas, das man noch nicht besitzt. Ganz normaler Vorgang, Terminverkauf halt (neudeutsch forward).
Auch der Bauer kann theoretisch mehr leerverkaufen, als er je in seinem Leben ernten wird. Und? Der ökonomische Sinn für den Bauer liegt darin, Cashflow dann zu generieren wenn er ihn braucht. Und der Bauer wird eher dann vorab leer verkaufen, wenn er den Weizen für überteuert hält und mit fallenden Preisen rechnet. Auf diese Weise hilft er dabei, einen überteuerten Weizenpreis zu senken, und das ist der oben erwähnte gesamtökonomische Nutzen: Preisregulierung, Luft aus Blasen herauslassen. Auch das kannst du auf jedes andere ökonomische Gut übertragen. --PM320:39, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Laienfrage: und wo waren die Leerverkäufer, als sie die Luft aus der USAnischen Immobilienblase etc, hätten lassen können? Diese Art von Preisregulierung scheint nicht wirklich so zu funktionieren, wie du dir das erhoffst... Ugha-ugha20:50, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es gab tasächlich Fonds und Spekulanten, die über Jahre hinweg in die US-Immobilienblase hinein leerverkauft und sich im Crash wieder eingedeckt haben (indirekt über irgendwelche Derivate). Ich kann das mit Sicherheit sagen, weil ich persönlich jemanden kenne, der damals gegen die US-Immobilien spekuliert hat. Ohne diese Leute wären die Blase und das dicke Ende noch größer geworden. --PM321:00, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Über Jahre hinweg? Wäre es nicht viel "vernünftiger" so lange an steigenden Kursen zu verdienen, wie es geht, und dann erst möglichst kurz vor dem Crash auf fallende Kurse zu wetten? Wäre man nicht blöd, da schon Jahre zuvor die Luft aus der Blase zu lassen? Ugha-ugha21:17, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Äh, sicher wäre es besser, erst möglichst kurz vor dem Crash auf sinkende Kurse zu wetten. Es wäre auch sinnvoller, die 6 richtigen Lottozahlen anzukreuzen statt bloß 3 Richtige. Das Problem ist die fehlende Glaskugel. Also gibt es bei einem Verdacht auf Überbewertung Leerverkäufe, die im positiven Sinne antizyklisch auf den Markt wirken, aber natürlich für den Leerverkäufer in die Hose gehen können. Bis es irgendwann klappt und er seinen verdienten Gewinn kassiert. --178.202.32.2021:25, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich finde es einfach unsäglich, wie notwendige Marktmechanismen aus Unkenntnis heraus und angeheizt vom Schlagzeilenjournalismus als Sündenböcke missbraucht werden, während im Schatten dieser Debatte die wirklichen Missstände gedeihen: Wir haben in Deutschland eine weitgehend dysfunktionale Börsenaufsicht; Insidergeschäfte werden zu 99% nicht geahndet. Ich hab manchmal das Gefühl, dass die deutsche Finanzaufsicht aus einem einzigen großen Reißwolf besteht. Um diese Dinge macht die Politik einen weiten Bogen, während um so kräftiger in das populistische Spekulanten- und Leerverkäuferhorn geblasen wird. Finanzbananenrepublik Deutschland. --PM321:12, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso kommt es durch den Leerverkauf des Bauern zu einem Sinken des Weizenpreises? Der Weizen des Bauern ist doch für den Markt nicht mehr verfügbar, es ist weniger auf dem Markt und der Preis sollte eher steigen. --Optimum21:21, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mit dem Leerverkauf kann der Käufer das Kursrisiko beim Spekulanten abladen. Weil ob gedeckt oder ungedeckt: Liefern muß der "Leerverkäufer" zum vereinbarten Termin. Generator21:36, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Bauer will ja den Weizen verkaufen, von dem er weiß, das er ihn bald erntet. Er denkt, daß der Preis, den er jetzt für das zukünftige Geschäft erzielen kann, total gut ist (weil es später soviel Weizen gibt, daß keiner mehr soviel dafür zahlt). Nur merken andere, daß der Bauer den Weizenpreis anscheinend für überzogen hält - dann sinkt er (evtl. ...) --Katzmárek221:43, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Optimum
Zum Zeitpunkt des Leerverkaufs erzeugt der Bauer zusätzliches Angebot und drückt damit den Marktpreis. Zum Zeitpunkt der Ernte fehlt sein Angebot, was dem Preis anhebt. In der Summe ist der Effekt Null, aber da der Bauer sich mit dem Weizenmarkt auskennt, wird er öfter richtig als falsch liegen - d.h. er senkt den Preis wenn er zu hoch ist und hebt ihn an, wenn er zu niedrig ist. Es ist also ein ausgleichender, "glättender" Effekt auf den Preis. Natürlich nicht immer, aber wenn es nur in 55 von 100 Fällen passt, hat es bereits einen positiven gesamtwirtschaftlichen Effekt.
@Generator
Beide spekulieren, der Terminkäufer und der Terminverkäufer. Der Käufer in unserem Beispiel wären z.B. VK Mühlen & Co. und hat das Risiko, zu teuer eingekauft zu haben. --PM321:54, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Bauernbeispiel ist Unsinn. Kein Bauer wird ungedeckt Weizen leerverkaufen, denn damit ginge er das Risiko ein, im Falle einer Missernte zu jedem beliebigen Preis liefern zu müssen. Das wäre die dümmste Risikosicherung, die er machen könnte. Die auf das Gut angewiesene VK Mühlen würde einen solchen ungesicherten Verkauf auch nicht akzeptieren, weil die Risiken einer Nicht-Lieferung zu hoch sind, denn wenn der Preis zu hoch steigt, kann der Bauer sowieso nicht liefern. Im Bereich der Realwirtschaft hat es ungedeckte Leerverkäufe nie gegeben, das sind reine Finazinstrumente. Die können unter regulierten Bedingungen zwar Sinn machen (z.B. wenn Market Maker einen Grundliquidität anbieten/aufnehmen müssen), unreguliert ist volkswirtschaftlich hochgefährlich, weil die Risiken nicht abgesichert werden (können). Das Risiko solcher Verkäufe können eigentlich nur die tragen, die den Markt maßgeblich beeinflussen können (als offizelle regulierte Market Maker sollen sie auch genau das), wenn solche großen Player sich dann aber doch verheben, kommt es meist zu weitreichenden Kettenreaktionen. --Gonzo.Lubitsch22:21, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Autohändler einen Kaufvertrag mit seinem Kunden abschließt und sich damit verpflichtet, an einem späteren Termin zu einem bestimmten Preis einen soeben konfigurierten Neuwagen zu liefern, der noch gar nicht gebaut geschweige denn im Eigentum des Verkäufers ist, ist das dann kein ungedeckter Leerverkauf in der Realwirtschaft? Wenn nein, warum nicht? Welches Kriterium (abgesehen davon, dass es kein Finanzwert ist) wäre da nicht erfüllt? --178.202.32.2022:28, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Autohändler hat ja bereits eine Liefervereinbarung mit dem Hersteller, verkauft also nicht ungedeckt und weiß bereits, welche Kosten er zur Deckung seiner short position kalkulieren muss, da er ja den Einkaufspreis vorab kennt. "Ich verkaufe für 20.000 Euro ein Auto, das mir VW für 14.000 liefern wird und du bezahlst erstmal nix. ") Außerdem wird der Käufer den Wagen auch nicht vor Lieferung bezahlen. Wird das Auto dann nicht hergestellt, kann der Verkäufer einfach vom Vertrag zurücktreten wegen Unerfüllbarkeit, der Käufer hat nichts investiert. Das Risiko für Käufer wie Verkäufer ist also gering. Ein ungedeckter Leerverkauf wäre in diesem Fall, wenn der Händler ein Auto verkauft, ohne zu wissen, wo und wie er es später bekommt, was er im späteren Einkauf dafür zahlen muss und der Kunde ihm das Geld bereits vor Lieferung gibt ("Du gibst mir jetzt 20.000 Euro und ich liefere dir dann ein Auto, von dem ich jetzt noch nicht weiß, was es mich kosten wird.") Hier tragen beide Seiten hohe Risiken: Der Verkäufer weil er evtl. sehr teuer einkaufen muss und hohen Verlust macht, der Käufer, weil er u.U sein komplettes Geld verliert, wenn der Verkäufer bankrott geht. --Gonzo.Lubitsch22:46, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Kein halbwegs vernünftiger Spekulant verkauft etwas leer, von dem er nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit weiß, dass er sich später günstiger eindecken kann. Und unverünftige Spekulanten gehen ähnlich schnell pleite wie dumme Autoverkäufer ... --PM322:57, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Aus euren Äußerungen (vorgezogener Cashflow; beim Autohandel würde hingegen erst später bei Lieferung gezahlt..) höre ich heraus, dass bei den ungedeckten Leerverkäufen der Leerverkäufer sofort bei Abschluss des Vertrags sein Geld erhält. Wisst ihr das sicher, kann man das nachlesen? Ich ging eigentlich immer davon aus, dass man sich mit dem Leerverkauf erst mal nur gegenseitig verpflichtet, später die Sache zu liefern und wie üblich auch dann erst bei Lieferung den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. --178.202.32.2023:08, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Da gibt es verschiedene Varianten. Leerverkäufe über eine Börse laufen so jeder andere Verkauf, d.h. bei Aktien in Deutschland z.B. Lieferung (des Besitzrechts) sofort und Cashflow nach zwei Tagen. --PM323:35, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es geht doch gerade, wie du öfters schon sagtest, um Leerverkäufe als Termingeschäfte, nicht Kassageschäfte. Siehe auch Weizenbeispiel. Wird die Zahlung an den Verkäufer beim Termin-Leerverkauf tatsächlich fällig bei Vertragsschluss oder "ganz normal" bei Lieferung zum Termin? Davon hängt ja auch auch das Argument von Gonzo ab, dass beim Autohändler erst bei Lieferung gezahlt wird und dies ein Unterschied sei zum Leerverkauf. --178.202.32.2023:58, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
In der aktuellen öffentlichen Diskussion geht es um beides; in Deutschland sind sowohl ungedeckte Kassa- als auch Terminleerverkäufe auf bestimmte Aktien verboten.
Welche Termingeschäfte meinst du denn? Wenn wir zwei jetzt ein außerbörsliches Termingeschäft vereinbaren, können wir jede Regelung treffen die wir wollen. Wenn man an einer Terminbörse Aktienkontrakte leer verkauft, geht man selbst meines Wissens nur ein Differenzgeschäft ein, hat also nie mit "physikalischen" Lieferungen zu tun. Die Börse matcht long- und short-Geschäfte und führt für alles, was übrig bleibt, zum Verkaufszeit- und Eindeckungszeitpunkt als Kassageschäft aus. Dito wenn man per CFD leer verkauft. Sicher gibt es noch viele andere Varianten. Wie das an den Warenterminbörsen abläuft, weiß ich leider nicht. --PM300:35, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hier steht auch, es sei ein Kassageschäft. ("Dieser Betrag (nach Abzug der Spesen) wird seinem Konto hiernach gutgeschrieben.") Ist allerdings nur ein Beispiel. --Grip9901:42, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es steht bereits im Wikipedia-Artikel zum Leerverkauf, dass es Leerverkäufe als Kassageschäft oder als Termingeschäft gibt. In dieser Diskussion hier sprach PM3 aber durchgehend ausdrücklich von Termingeschäften. Und in dem Zusammenhang dann auch von vorgezogenem Cashflow. Daher die simple Frage, ob bei solchen Termin-Leerverkäufen üblicherweise die Zahlung tatsächlich fällig ist bei Vertragsabschluss oder nicht erst bei Lieferung, wie ich es erwartet hätte. Aber das scheint nicht so einfach zu sein, wie ich dachte... --178.202.32.2002:03, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Und ob der Bauer das macht. Er wird natürlich nur soviel leer verkaufen, wie er auch bei einer schlechten Ernte erwartet, sodass er sich nicht notgedrungen am Markt eindecken muss. Das ist einfach nicht wahr, was du schreibst - die Terminmärkte sind aus der Realwirtschaft heraus entstanden, nicht als spekulativer Selbstzweck, und werden weiterhin auch realwirtschaftlich genutzt und benötigt. Beispiel aus Bremer Baumwollbörse: Zwischen 1914 und 1939 sowie zwischen 1956 und 1971 wurde außerdem an der Bremer Baumwollterminbörse mit Baumwolle gehandelt. Die Kontrakte umfassten – wie auch heute, wenngleich die Baumwollterminbörse geschlossen wurde – häufig eine Lieferverpflichtung mehrere Monate im Voraus.
Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahrzehnten auch Terminmärkte, die kaum noch etwas mit der Realwirtschaft zu tun haben, und auf denen durch hohe Kredithebel die von dir beschriebenen Risiken bestehen - nicht nur in Bezug auf Leerverkäufe, sondern gleichermaßen auch auf Käufe. Da werden gewaltige, ungesunde Summen von Derivaten in beiden Richtungen gehandelt. Das Problem liegt in den großen Hebeln - ein Spekulant kann da zigmal soviel Kapital bewegen, wie er besitzt. An dieser Stelle müsste man ansetzen und solche irren Hebel verbieten. Macht natürlich niemand, es verdienen ja bislang alle gut an dem großen Karussell, bis hin zu Otto Normalsteuerzahler, dessen Staat satt an den Ertragssteuern der Börsen und Broker verdient. --PM322:47, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ungedeckte Leerverkäufe sind übrigens auch notwendig, um Liquidität an den Märkten herzustellen. Market Maker am deutschen Wertpapierbörsen dürfen meines Wissens drei Tage lang ungedeckt leerverkaufen, um Angebot zu generieren. --PM323:40, 13. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Bauer von einem physischen Gut nur soviel verkauft, wie er sicher hat, ist das ja auch nicht wirklich ein ungedeckter Leerverkauf, gell? Das ist dann ein ganz normales Termingeschäft mit Vorzahlung, oder? Ein Weizenleerverkauf wäre, wen ich -ohne Bauernhof- heute mal eben 100.000 Tonnen Mais verkaufe, in der Hoffnung, diese (bis) zum Lieferzeitpunkt irgendwie billiger einkaufen zu können um meine Position zu decken. Und ich glaub nicht, das ich da jemanden finden würde, der mir das Geld für diese Wette als Kunde vorschießt. Das naked short selling von Market Makern sinnvoll sein kann, habe ich oben ja bereits beschrieben, da gelten aber strenge Regeln, eben weil das Potential da ist, den Markt damit komplett zu verändern (nicht anderes machen ja die Market Maker, hier gewollt und beaufsichtigt). Das Problem sind "inoffizielle" Market Maker, die durch solche Mechanismen den Markt manipulieren. Deren Hebel würde gar nicht auftreten, müssten Leerverkäufer seine verkauften Papiere decken (da dann eine Kapitalgrenze erreicht wird). So weit sind wir da aber nicht weit auseinader, eine Begrenzung der Hebel, stellt ja eine Regulierung von Leerverkäufen dar. --Gonzo.Lubitsch00:48, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ungedeckter Leerverkauf ist, wenn man etwas verkauft, über das man weder direkt noch indirekt (durch Vertrag mit Dritten) verfügt. Solange der Weizen noch nicht gewachsen und geerntet ist, verfügt der Bauer nicht darüber, und es handelt sich um einen ungedeckten Leerverkauf.
Was du mit manipulierenden Market Markers meinst, verstehe ich nicht.
In Sachen Hebel ist es egal ob gedeckt oder ungedeckt. Deckung heißt, man leiht sich die Ware / das Wertpapier von einem Dritten oder schließt einen Liefertvertrag mit einem Dritten. Das kostet kein Eigenkapital, sondern nur Zinsen o.ä.. --PM302:24, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das Terminmärkte (wie an der Baumwollbörse) generell sinnvoll sind, hat jawohl niemand bestritten, hier geht es nur um einen extremst spekulativen T
Danke, dass du die Diskussion um Leerverkäufe nicht unendlichend weiterführst, sondern das Problem auf die eigentliche Ursache, nämlich die zu großen Hebel einzelner Markteilnehmer führst.
Die Wissensfrage lautete: "Gab es einen vernünftigen Grund für die Politk dass Leerverkäufe, seien sie gedeckt oder ungedeckt mal erlaubt waren".
Zu der Fragestellung vielleicht eine allgemeinere Antwort/Anmerkung: Ein Leerverkauf ist ein Geschäft zwischen zwei voll geschäftsfähigen Parteien, Käufer und Verkäufer. Beide Parteien gehen das Geschäft freiwillig ein. Aufgrund von Vertragsfreiheit etc benötigt man keine explizite "Erlaubnis" von den Politikern. Die Politiker brauchen also auch keine "vernünftigen Gründe" für eine Erlaubnis, sondern die Politiker brauchen in einer freien Welt genau dann gute Gründe, wenn sie den Bürgern etwas verbieten wollen. Und diese Verbotsgründe glauben die Politiker bekanntlich im Zusammenhang mit den Finanzkrisen gefunden zu haben. Ob zu Recht oder nicht, ist ja eine ganz andere Frage. --178.202.32.2000:59, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Frage ist in Anbetracht des Missbrauchspotentials wirklich, wozu man ungedeckte Leerverkäufe außer zur Spekulation braucht. Denn der Absicherungszweck dürfte auch bei gedeckten schon fast hundertprozentig erfüllt sein. Und bei ungedeckten kann man prinzipiell, wie schon Gonzo Lubitsch (und ja auch PM3) oben schrieb, ein Angebot erzeugen, das sogar über dem theoretisch überhaupt möglichen Angebot liegt, und damit künstlich unrealistische Ramschpreise erzeugen. Es können also sozusagen Risikoversicherungen für Risiken, die überhaupt nicht existieren, abgeschlossen werden. Was dann aber über das tatsächliche Risiko hinausgeht, ist nur noch Spekulation oder Glücksspiel. Solange dieses Glücksspiel nur zwischen den zwei Parteien geschieht, wie es bei Sportwetten oder Roulette der Fall ist, ist es ok. Aber hier beeinträchtigt es (und das offensichtlich gewollt, nämlich in Verbindung mit Streuung von Gerüchten) den Gesamtmarkt. Und das halte ich dann nicht mehr für legitim. Bei gedeckten Leerverkäufen kann diese Manipulation des Gesamtmarkts zwar immer noch auftreten, aber sie ist mengenmäßig beschränkt, weil man sozusagen nur tatsächlich existierende Risiken versichern kann.
@PM3: Du schreibst selber, der Bauer könne mehr leer verkaufen, als er je im Leben ernten wird. Und sogar eine Bank, die in ihrem ganzen Leben nie ein einziges Gramm Weizen geerntet hat oder ernten wird, kann das. Und das alles mit dem angeblichen Nutzen, augenblicklich "Cash-Flow" für den Leerverkäufer zu erzeugen. Wo läge das gesellschaftliche oder marktwirtschaftliche Interesse daran, dass jeder Bauer oder jede Bank fast nach Belieben Cash-Flow erzeugen kann, wenn er oder sie Lust darauf hat? Wenn die das wollen, dann sollen sie einen Kredit aufnehmen, wie Lieschen Müller das auch machen muss.
Wie gesagt, bei gedeckten Leerverkäufen bestehen diese Gefahren nicht in dem Maß, weil diese quasi physikalisch durch einen Basiswert unterlegt sein müssen. Das Risiko einer Insolvenz des Leerverkäufers trägt dann eben derjenige, der ihm die Wertpapiere leiht und der (hoffentlich, leichtfertige Kreditvergabe ist natürlich ein weiteres Problem) sorgfältig kontrolliert, wem er wieviel leiht. Aber bei ungedeckten ist diese Unterlegung eben für eine Weile nicht gegeben, und das ist m.E. das Hauptproblem. Wenn man mehr darüber wissen wollte, sollte man vielleicht Benutzer:Marinebanker ansprechen. Der war am Artikel Ungedeckter Leerverkauf maßgeblich beteiligt und müsste auch durch seinen Beruf Sachkenntnis besitzen. --Grip9901:42, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"und damit künstlich unrealistische Ramschpreise erzeugen."
Wer per Leerverkauf die Kurse auf unrealistische Ramschpreise drückt, geht ein großes Risiko ein, höher eindecken zu müssen und einen Verlust einzufahren. Daher wird sowas entgegen dem, was die Presse täglich an Horrorszenarien verbreitet, kaum jemand absichtlich tun.
"Du schreibst selber, der Bauer könne mehr leer verkaufen, als er je im Leben ernten wird."
Er kann genausogut auch mehr kaufen, als er je in seinem Leben bezahlen kann! Soll man deswegen auch Käufe verbieten = die Börsen dicht machen? Das ist kein Problem der Leerverkäufe, sondern der irren Hebel an den Terminmärkten. Wer dort handelt bekommt heute das zigfache an Kredit eingeräumt, wie er an Eigenkapital hat.
Gedeckte Leerverkäufe sind insbesondere bei Aktien mit einem gewaltigen Risiko verbunden, weil man sich die Aktien dazu erst leihen muss, solche Leihen aber jederzeit vom Leihegeber aufkündbar sind. Dadurch kannst du jederzeit aus dem Geschäft rausfliegen; das ist dann mehr Glücksspiel als Absicherung oder Spekulation. Bei einem ungedeckten Leerverkauf entscheidest du alleine, wie lange du die Position offen hältst und wann du sie wieder schließt, daher ist das Risiko dort viel geringer. Die Positionen bei ungedeckten Leerverkäufen sind immer auf einen festen Zeitraum befristet, und für längere Transaktionen rolliert man dann regelmäßig in neue Positionen rein; das geht teils auch automatisch.
Bei einem ungedeckten Leerverkauf trägt das Risiko einer Insolvenz zuerst der Leerverkäufer selbst und in zweiter Linie die Bank, wenn sie ihm einen Kredit eingeräumt hat. Wo liegt das das Problem? --PM302:18, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein PM, kaufen kann er niht beliebig viel. Für den Kauf muss er nämlich das notwendige Kapital aufweisen, d.h. die Ausgabe zumindest über Kredite absichern, wenn er nicht über genug aktuelle Mittel verfügt. --Gonzo.Lubitsch11:10, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Gleiches gilt für den Leerverkauf: Das Verlustrisiko muss in exakt gleichem Ausmaß über Eigenkapital + ggf. Kredite abgesichert werden wie bei Käufen. Das Limit liegt immer bei Eigenkapital * maximaler Hebel, long wie short. Wenn die Margin für eine Aktie z.B. 10% beträgt und man hat 100.000 Euro, dann kann man maximal für 1 Mio. € kaufen oder leer verkaufen, egal ob gedeckt oder ungedeckt. --PM312:12, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Unterschied zum gedeckten Leerverkauf ist, dass dort die Stücke dem Leerverkäufer leihweise übertragen werden und dadurch der Gesamtumfang solcher Geschäfte zu einer gegebenen Zeit begrenzt ist. Das ist genau das, was Du unten als unpraktisch an dem Verbot der ungedeckten Leerverkäufe kritisierst. Wenn niemand etwas versichern will, dann findet man keinen Verleiher. Der Markt kontrolliert sich insoweit bei gedeckten Leerverkäufen selbst. --Grip9902:29, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ein anderes Problem der gedeckten Leerverkäufe ist, dass oft keine Deckung verfügbar ist, weil z.B. ein Großteil der existierden Aktien gar nicht verliehen wird. Dadurch ist dieses Instrument ineffizienter als ungedeckte Leerverkäufe, die immer möglich sind.
Zusammenzufassend: Der ökonomische Nutzen ungedeckter Leerverkäufe ist grundsätzlich der gleiche wie bei gedeckten Leerverkäufen - Absicherung für den Einzelnen, Verbesserung der Markteffizienz für die Gesamtwirtschaft -, aber sie haben die oben genannten Vorteile: immer und schneller verfügbar, teilweise preiswerter, in mehrerlei Hinsicht risikoärmer. Sie können genau wie gedeckte Leerverkäufe und wie Käufe missbraucht werden, wobei das potenzielle Missbrauchsvolumen bei ungedeckten Leerverkäufen in der Tat am größten ist. Dieses Missbrauchspotenzial ließe sich durch strikte Kreditvergaberegeln eindämmen, was aber politisch nicht gewollt ist. --PM303:16, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Eine zusätzliche nützliche Funktion ungedeckter Leereverkäufe ist das Überbrücken des Zeitraums bis zum Einbuchen der Deckung. In den heutigen Finanzmärkten muss man u.U. schnell reagieren, aber die Bereitstellung einer Wertpapierleihe kann eine Weile dauern. Früher konnte man in solchen Fällen sofort ungedeckt leer verkaufen, und irgendwann kam dann die Deckung hinzu. Das geht seit dem Verbot nicht mehr. --PM303:43, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Okay, Leerverkäufe, Termingeschäfte und ähnliches mögen also einen Sinn haben, um dem Verkäufer zeitig Liquidität zu verschaffen oder ihm einen Verkaufspreis zu sichern. Soweit so gut. Was an ihnen derzeit kirtisiert wird, ist aber die Nutzung dieses Instruments im großen Stil als Wette, wobei der Leerverkäufer zugleich die Bedingungen zu seinen Gunsten manipuliert. Letztlich also der „lange Hebel“. Da der auch bei anderen Aktionen zur Wirkung kommen kann, ist es natürlich wenig sinnvoll, Leerverkäufe zu verbieten. Es ist aber legitim (und nicht notwendig Bild-Niveau), zu diskutieren, ob und wie dieser Hebel gekürzt werden sollte, damit nicht einige Akteuere die ganze Weltwirtschaft vor sich her treiben können. Das Weltwirtschaftssystem ist ja kein Naturgesetz, sondern menschengemacht. Und es funktioniert offensichtlich bei weitem nicht so rational und nutzenstiftend, wie in den letzen zwanzig Jahren immer behauptet wurde. Rainer Z ...17:57, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Weitgehende Zustimmung, bis auf Eines: Dass Spekulanten die Weltwirtschaft vor sich hertreiben, ist unmöglich, dafür ist dieser Tanker um ein paar Größenordnungen zu groß. Einzelne Wertpapiere oder Teilmärkte sind vorübergehend manipulierbar, der Gesamtmarkt allenfalls sehr kurzfristig (im Bereich von Stunden), und die Gesamtwirtschaft gar nicht. Die großen Zyklen, die Blasen und die Krisen, entstehen durch die Massenstimmung - die Stimmung der Gesamtheit von Unternehmen, Konsumenten und Finanzakteuren. Wirtschaft ist genauso irrational wie die Menschen, das geht nicht anders. --PM321:00, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich etwas anders. Zyklen, Blasen und Krisen werden zwar über Massenstimmungen aufgeblasen, aber Ursache sind fast immer politische Eingriffe. Die Finanzkrise ist ja auch durch Leitzinsen und "Konsumentenschutz" verursacht. Und die gegenwärtige Goldblase, die noch lange anhalten kann, ist ebenfalls die Ursache sinnloser Kapitalmanipulation, der Zentralbanken, die mit Staatskapitalismus, nicht mit freien Märkten erklärt werden muss. --Homurt21:20, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht der Hebel das eigentliche Problem, auch wenn er natürlich das Problem verstärkt. Einen großen Hebel kann man auch bei unproblematischen "derivativen" Geschäften haben, etwa beim Kauf von traditionellen Put-Optionen. --Grip9902:29, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@PM3:"und damit künstlich unrealistische Ramschpreise erzeugen."
Wer per Leerverkauf die Kurse auf unrealistische Ramschpreise drückt, geht ein großes Risiko ein, höher eindecken zu müssen und einen Verlust einzufahren. Daher wird sowas entgegen dem, was die Presse täglich an Horrorszenarien verbreitet, kaum jemand absichtlich tun.
Außer eben zum Missbrauch durch Streuung von Gerüchten oder im Sinn einer selbsterfüllenden Prophezeihung. Wenn auf dem Terminmarkt die Preise runtergehen, kann das auch Einfluss auf die aktuelle Marktentwicklung haben und durch Massendynamik zu einem Überschießen der Preisschwankungen führen. (Von wegen Horrorszenarien der Presse stimme ich ja teilweise mit Dir überein, allerdings vor allem im allgemeinen Zusammenhang mit Griechenland etc.. Bzgl. ungedeckter Leerverkäufe eben weniger.)
"Du schreibst selber, der Bauer könne mehr leer verkaufen, als er je im Leben ernten wird."
Er kann genausogut auch mehr kaufen, als er je in seinem Leben bezahlen kann!
Nur die Ruhe. Solange es keinem Dritten schadet, soll er das tun, wenn er einen Dummen findet, der es finanziert. Aber gesamtwirtschaftlich ist das ebenso entbehrlich wie ungedeckte Leerverkäufe.
Beim Kauf auf Termin ist das Risiko auf den vereinbarten Preis begrenzt. Beim Verkauf auf Termin ist das Risiko unbegrenzt, weil theoretisch schon nach kürzester Zeit der Beschaffungspreis ins Unendliche geschossen sein kann. Siehe den Höhenflug der VW-Aktie bis auf 1005 Euro Ende 2008 mitten in der Finanzkrise.
Soll man deswegen auch Käufe verbieten = die Börsen dicht machen?
Wie gesagt, bei einem normalen Aktienhandel musst Du immer gleich Geld hinlegen, einen solventen Kreditgeber haben oder Sicherheiten stellen. Wie auch beim gedeckten Leerverkauf, bei dem Dir der Verleiher ein Darlehen in Form von Aktien oder was auch immer gibt. Beim ungedeckten aber nicht.
Das ist kein Problem der Leerverkäufe, sondern der irren Hebel an den Terminmärkten. Wer dort handelt bekommt heute das zigfache an Kredit eingeräumt, wie er an Eigenkapital hat.
Das mit dem Eigenkapital ist ein weiteres Problem, vielleicht sogar noch ein größeres. Aber die Marktbeeinflussung durch ungedeckte Leerverkäufe kann gesamtwirtschaftlich selbst dann ungünstig sein, wenn alle Beteiligten über genügend Eigenkapital verfügen. Wobei sowieso aufgrund des theoretisch unbeschränkten Risikos die Frage ist, wieviel überhaupt "genügend" ist.
Gedeckte Leerverkäufe sind insbesondere bei Aktien mit einem gewaltigen Risiko verbunden, weil man sich die Aktien dazu erst leihen muss, solche Leihen aber jederzeit vom Leihegeber aufkündbar sind. Dadurch kannst du jederzeit aus dem Geschäft rausfliegen; das ist dann mehr Glücksspiel als Absicherung oder Spekulation.
Gilt das generell, oder hängt das von den Vereinbarungen mit der Bank ab? Es ist klar, dass keine Bank es sich anschauen will, wenn der laufende Preis Deiner leerverkauften Aktien Deine Bonität weit übersteigt. Aber willkürliche Kündigungen sollten ja nicht die Regel bei allen Anbietern sein.
Bei einem ungedeckten Leerverkauf entscheidest du alleine, wie lange du die Position offen hältst und wann du sie wieder schließt, daher ist das Risiko dort viel geringer.
Kommt drauf an, oder? Wenn die Bank ein Auge auf Dich hat, zieht sie irgendwann die Notbremse. Wenn Du selber die Verantwortung trägst, verzockst Du Dich vielleicht noch viel extremer.
Bei einem ungedeckten Leerverkauf trägt das Risiko einer Insolvenz zuerst der Leerverkäufer selbst und in zweiter Linie die Bank, wenn sie ihm einen Kredit eingeräumt hat. Wo liegt das das Problem?
Siehe oben. Ein Problem liegt darin, dass das Instrument anscheinend vorwiegend zu Spekulationszwecken genutzt wird und eher zu größeren als zu kleineren Schwankungen führt. Und noch einmal, meine Frage heißt nicht "Wo ist das Problem von ungedeckten Leerverkäufen?" sondern vor allem "Wo ist der Nutzen von ungedeckten Leerverkäufen?". Welche Aufgaben können mit ungedeckten Leerverkäufen gelöst werden, die mit gedeckten nicht lösbar sind?
Ein anderes Problem der gedeckten Leerverkäufe ist, dass oft keine Deckung verfügbar ist, weil z.B. ein Großteil der existierden Aktien gar nicht verliehen wird. Dadurch ist dieses Instrument ineffizienter als ungedeckte Leerverkäufe, die immer möglich sind.
Das ist gesamtwirtschaftlich kein "Problem", sondern das ist eine erwünschte Auswirkung des realen Marktes. Es gibt niemandes Aktien zu versichern, also braucht man auch keine Versicherung dafür. Hingegen entsteht durch Spekulation und Glücksspiel in Form von ungedeckten Leerverkäufen ein Schattenmarkt, der größer als der reale sein kann und dessen Preise beeinflussen kann. Und viele Spekulationsteilnehmer haben ein Interesse daran, dass die Märkte sehr volatil sind, weil sie in einer Seitwärtsbewegung nicht viel verdienen können.
Zusammenzufassend: Der ökonomische Nutzen ungedeckter Leerverkäufe ist grundsätzlich der gleiche wie bei gedeckten Leerverkäufen - Absicherung für den Einzelnen, Verbesserung der Markteffizienz für die Gesamtwirtschaft -, aber sie haben die oben genannten Vorteile: immer und schneller verfügbar, teilweise preiswerter,
Siehe oben. Das mögen große Vorteile für einen Spekulanten sein, aber nur kleine für jemanden, der wirklich Werte versichern will. Und diese Vorteile vorwiegend für Glücksspieler rechtfertigen nicht die Risiken der ungedeckten Leerverkäufe, wenn die gedeckten in etwa die gleiche Funktion erfüllen können.
Das ließe sich aber zusammen mit den Missbrauchsmöglichkeiten von gedeckten Leerverkäufen
Was sind die Missbrauchsmöglichkeiten von gedeckten?
Dieses Missbrauchspotenzial ließe sich durch strikte Kreditvergaberegeln eindämmen, was aber politisch nicht gewollt ist.
Ja, das ist nicht gewollt, weil die Politiker dem Volk ständiges Wirtschaftswachstum bieten wollen und dafür immer weiter wachsende Risiken in Kauf nehmen. Striktere Kreditvergaberegeln sollte man noch zusätzlich einführen. (Bloß dumm, wenn dann reihenweise Staaten zusammenbrechen, weil ihnen die Banken aufgrund staatlicher Vorschriften keinen Kredit mehr geben dürfen.) Aber strengere Kreditvergabe ersetzt nicht das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen. So oder so hilft nur eine weltweite Regelung wirklich weiter.
Eine zusätzliche nützliche Funktion ungedeckter Leereverkäufe ist das Überbrücken des Zeitraums bis zum Einbuchen der Deckung. In den heutigen Finanzmärkten muss man u.U. schnell reagieren, aber die Bereitstellung einer Wertpapierleihe kann eine Weile dauern. Früher konnte man in solchen Fällen sofort ungedeckt leer verkaufen, und irgendwann kam dann die Deckung hinzu. Das geht seit dem Verbot nicht mehr.
Ja, das sind alles kleine Nachteile. Die summieren sich für Leute, die ständig umschichten wollen (also großteils spekulierende Privatpersonen oder Organisationen), zu großen Nachteilen. Aber auf solche Spekulanten sollte man keine Rücksicht nehmen, solange es negative Auswirkungen auf oder Risiken für die Realwirtschaft hat. Der Bauer braucht nicht täglich ein Sicherungsgeschäft und kann auch mal zwei Tage warten. --Grip9902:29, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Außer eben zum Missbrauch durch Streuung von Gerüchten oder im Sinn einer selbsterfüllenden Prophezeihung.
Das hat aber nichts mit ungedeckten Leerverkäufen zu tun, sondern funktioniert gleichermaßen bei gedeckten Leerverkäufen und bei Käufen.
Wie gesagt, bei einem normalen Aktienhandel musst Du immer gleich Geld hinlegen, einen solventen Kreditgeber haben oder Sicherheiten stellen. Wie auch beim gedeckten Leerverkauf, bei dem Dir der Verleiher ein Darlehen in Form von Aktien oder was auch immer gibt. Beim ungedeckten aber nicht.
Beim ungedeckten Leerverkauf muss exakt die gleiche Sicherheit gestellt werden wie beim gedeckten. Die Sicherheit wird nicht gegenüber dem Leihegeber, sondern gegenüber der Bank / dem Broker hinterlegt. Beispiel: Du verkaufst 1000 BMW-Aktien zu 50 € (gedeckt oder ungedeckt) leer, und die Margin beträgt 10%; dann musst du dafür 5.000 Euro hinterlegen. Steigen die BMW-Aktien auf 60€, dann musst du zusätzlich 10.000 € für den Buchverlust und 1000€ für die Margin hinterlegen (nachschießen). Kannst du kein Geld mehr nachschießen, dann wird die Position zwangsliquidiert. Das ist bei gedeckten wie ungedeckten Leerverkäufen identisch.
Deckung hat nichts mit Hinterlegung von Sicherheit zu tun, sondern damit ob die leerverkauften Wertpapier dir von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden, oder ob du sie einfach selbst "erzeugen" kannst. Finanziell macht das keinen Unterschied, außer dass man für die Leihe zusätzliche Zinsen zahlt. Das einzusetzende Kapital (Eigenkapital oder Kreditlinie von der Bank) ist in beiden Fällen identisch.
Wobei sowieso aufgrund des theoretisch unbeschränkten Risikos die Frage ist, wieviel überhaupt "genügend" ist
Das theoretisch unbeschränkte Risiko für den Leeerverkäufer ist bei gedeckten und ungedeckten Leerverkäufen identisch.
Aber willkürliche Kündigungen sollten ja nicht die Regel bei allen Anbietern sein.
Für Privatanlager ist das Standard. Wertpapierleihen in Deutschland werden im Wesentlichen von zwei großen Anbietern vermittelt: HSBC Trinkaus und ... pff, der andere fällt mir gerade nicht ein. Bei denen bekommst du nur Wertpapierleihen, die jederzeit (mit einem Tag Frist) von beiden Seiten kündbar sind. Die Alternative ist, direkt an einen Leihegeber heranzutreten - den man erst mal finden muss - und mit dem eine bestimmte Leihefrist zu vereinbaren. Fristlose Leihen wird man kaum bekommen, denn dann könnte der Leihegeber ja ohne dein Einverständis nicht mehr verkaufen. Also hat man bei Leerverkauf mit Leihe praktisch immer eine zusätzliches Risiko durch die zeitliche Befristung.
Wenn die Bank ein Auge auf Dich hat, zieht sie irgendwann die Notbremse.
Dafür gibt es festgeschriebene (und auch in einem bestimmten Rahmen von den Aufsichtsbehörden vorgeschrieben) Geschäftsbedingungen. Die Bank darf und wird die Notbremse genau dann ziehen, wenn du deine Margins + Buchverluste nicht mehr per Eigenkapital und vereinbarter Kreditlinie decken kannst. Man bekommt dann 14 Tage Zeit, um das Geld aufzutreiben bzw. die Position glattzustellen; danach wird sie zwangsliquidiert.
"Wo ist der Nutzen von ungedeckten Leerverkäufen?"'
Wie oben erläutert:
weniger Risiko für den Leerverkäufer, da zeitlich unlimitiert
preiswerter, da keine Leihezinsen nötig
schneller und leichter verfügbar, da keine Leihe organisiert werden muss
Und dadurch entsteht dann indirekt der Nutzen über verbesserte Markteffizienz, natürlich mit der immer vorhandenen Schattenseite, dass einen größeres Missbrauchsvolumen ensteht - wie bei jedem Derivat.
Kann es sein, dass die Vorbehalte gegenüber ungedeckten Leerverkäufen vor allem auf dem Irrtum beruhen, dass man dafür keine Sicherheit hinterlegen müsste? Also auf einem Missverständnis in bezug auf "Deckung"? --PM316:55, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Außer eben zum Missbrauch durch Streuung von Gerüchten oder im Sinn einer selbsterfüllenden Prophezeihung.
Das hat aber nichts mit ungedeckten Leerverkäufen zu tun, sondern funktioniert gleichermaßen bei gedeckten Leerverkäufen und bei Käufen.
Qualitativ nicht, aber es wird eben durch die erforderliche Deckung erstens der bei ungedeckten theoretisch unbeschränkte Umfang eingeschränkt und zweitens durch Verschlechterungen der Praktikabilität, die Du oben beschreibst, eine zusätzliche Bremse eingebaut. Bei Käufen dürfte das Problem in der Tat das gleiche wie bei Verkäufen sein. Aber wahrscheinlich ist Panik leichter als übertriebener Optimismus zu erzeugen.
Aber willkürliche Kündigungen sollten ja nicht die Regel bei allen Anbietern sein.
Für Privatanlager ist das Standard. Wertpapierleihen in Deutschland werden im Wesentlichen von zwei großen Anbietern vermittelt: HSBC Trinkaus und ... pff, der andere fällt mir gerade nicht ein. Bei denen bekommst du nur Wertpapierleihen, die jederzeit (mit einem Tag Frist) von beiden Seiten kündbar sind. Die Alternative ist, direkt an einen Leihegeber heranzutreten - den man erst mal finden muss - und mit dem eine bestimmte Leihefrist zu vereinbaren. Fristlose Leihen wird man kaum bekommen, denn dann könnte der Leihegeber ja ohne dein Einverständis nicht mehr verkaufen. Also hat man bei Leerverkauf mit Leihe praktisch immer eine zusätzliches Risiko durch die zeitliche Befristung.
Wenn ich Dich recht verstehe, dann hätte also sogar nur der ungedeckte Leerverkauf einen Sinn für den Bauern mit seinem Weizen, nicht aber der gedeckte. Interpretiere ich Dich da richtig?
"Wo ist der Nutzen von ungedeckten Leerverkäufen?"'
Wie oben erläutert:
* weniger Risiko für den Leerverkäufer, da zeitlich unlimitiert
* preiswerter, da keine Leihezinsen nötig
Kein entscheidender Punkt für mich angesichts der Gefahren, siehe meinen vorigen Beitrag.
* schneller und leichter verfügbar, da keine Leihe organisiert werden muss
Kein entscheidender Punkt für mich angesichts der Gefahren, siehe meinen vorigen Beitrag.
Und dadurch entsteht dann indirekt der Nutzen über verbesserte Markteffizienz, natürlich mit der immer vorhandenen Schattenseite, dass einen größeres Missbrauchsvolumen ensteht - wie bei jedem Derivat.
Kann es sein, dass die Vorbehalte gegenüber ungedeckten Leerverkäufen vor allem auf dem Irrtum beruhen, dass man dafür keine Sicherheit hinterlegen müsste? Also auf einem Missverständnis in bezug auf "Deckung"?
Bei mir nicht. Ich sehe es schon als problematisch an, dass im Extremfall aus dem Nichts ein Angebot von einem Gut in einem Umfang suggeriert werden kann, der das tatsächlich weltweit existierende Angebot beliebig übersteigt. --Grip9903:24, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich Dich recht verstehe, dann hätte also sogar nur der ungedeckte Leerverkauf einen Sinn für den Bauern mit seinem Weizen, nicht aber der gedeckte. Interpretiere ich Dich da richtig?
Mit den Details des Rohstoffhandels kenne ich mich nicht aus; die Aussagen zur Wertpapierleihe bezogen sich auf den Aktienmarkt.
Ich sehe es schon als problematisch an, dass im Extremfall aus dem Nichts ein Angebot von einem Gut in einem Umfang suggeriert werden kann, der das tatsächlich weltweit existierende Angebot beliebig übersteigt.
Dann müsstest du auch Käufe verbieten, denn mit Käufen kann ohne weiteres eine Nachfrage generiert werden, die die realwirtschaftlich existierende Nachfrage nach einem Gut beliebig* übersteigt. --PM313:15, 18. Aug. 2011 (CEST) * sowohl Leerverkäufe (gedeckt wie ungedeckt) als auch Käufe sind wegen der zu hinterlegenden Sicherheiten durch das zur Verfügung stehende Kapital beschränkt, also wirklich "beliebig" viel geht nicht.[Beantworten]
14. August 2011
Einschreiben mit Rückschein bewusst nicht abholen - der Streit mit dem Handwerker und wie es weitergeht
Damit ging es los: Der Hausverwalter schrieb mir, bei der Komplettrenovierung meiner (früheren) Wohnung seien zusätzliche Kosten entstanden, die ich direkt an den Handwerker (kein Meisterbetrieb, aber als Raumausstatter Mitglied der Handwerkskammer und damit nach Auskunft der Handwerkskammer auch zu Maler- und Tapezierarbeiten berechtigt, wie ich inzwischen weiß) zahlen solle. Die beigefügte „Abschlussrechung“ schien mir so absurd, dass ich ihm, dem Hausverwalter, geantwortet habe, dass ich ohne Anerkenntnis einer Zahlungsverpflichtung bereit sei, Materialkosten zu übernehmen, sofern sie nachvollziehbar und belegt seien, Arbeitskosten würde ich nicht übernehmen, weil ich diese selbst hätte erledigen (lassen) können. Auch würde ich keinesfalls an den Handwerker zahlen, wozu er mich aufforderte, sondern allenfalls an ihn, den Auftraggeber.
Der Hausverwalter hat sich seither nicht mehr gemeldet, dafür aber der Raumausstatter, zweimal mit Einschreiben mit Rückschein. Im ersten Schreiben forderte er mich auf („Herr xxx sagte mir ich solle mich an ihnen wenden“), 500 € an ihn zu zahlen und drohte mit rechtlichen Schritten (anderenfalls werde ich rechtliche Schritte einleiten, mit drei Rufzeichen!!!). Ich habe ihm geantwortet (kurz gefasst), dass ich allenfalls an den Auftraggeber zu zahlen bereit sei, und auch nur dann, wenn die Rechung nachprüfbar und belegt sei. Ich würde nur Materialkosten übernehmen, keine Arbeitskosten. Die Rechnung umfasste Materialkosten, Arbeitskosten und Mehrwertsteuer. Nach einiger Zeit bekam ich ein erneutes Schreiben des Raumausstatters, wieder als Einschreiben mit Rückschein. Diesmal betrug die Summer wieder 500 €, allerdings jetzt nur für Materialkosten samt Mehrwertsteuer, ohne Arbeitskosten. Daraufhin habe ich ihm geraten, sich von der Handwerkskammer beraten zu lassen, an wen eine eine Rechung zu richten sein, und wie man eine Rechnung schlüssig aufstelle, und diese dann an den Auftraggeber zu schicken. Habe ich irgend etwas falsch gemacht bis dahin?
Inzwischen tut mir der Raumausstatter fast leid, weil er immer noch glaubt, er bekäme Geld von mir. Oder irre ich mich? (Andererseits: Der Mann ist mir persönlich gegenüber unverschämt aufgetreten, als ich ihn kurz nach meinem Umzug in die neue Wohnung im selben Haus bat, einen kleinen Schaden in der neuen Wohnung auszubessern, dass ich mir sage: Ich könnte dein Kunde sein, Dummkopf. Ich werd's aber nicht.) --79.204.208.3500:28, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich wüsste nicht, aus welchem Grund du dich irren solltest: Der Verwalter hat einen Handwerker beauftragt, also mit diesem einen Vertrag geschlossen. Der Verwalter ist dem Handwerker gegenüber zahlungspflichtig. Der Verwalter kann seine Zahlungspflicht nicht einfach auf einen Dritten abwälzen. Das heißt, er kann schon; allerdings ohne realistische Aussicht auf Erfolg. Die Forderung des Handwerkers an dich ist rechtsgrundlos. Seine Androhung rechtlicher Schritte ist daher ein scharfes Messer ohne Griff, dem die Klinge fehlt. Also, sollen sich die beiden Herren (Verwalter und Handwerker) doch untereinander einig werden. Was hast du damit zu tun? ;-) --Pincerno01:29, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das sehe ich auch so. Und selbst wenn ich aufgrund anderer Umstände, etwa höchstrichterlicher Rechtsprechung in bestimmten Fällen, zahlen müsste: Dummdreist ist geradezu, dieselbe Summe zu fordern, ohne Arbeitskosten zu auszuweisen, nachdem ich erklärt habe, ich würde (unter Voraussetzungen) Materialkosten bezahlen, aber keine Arbeitskosten. Möge er bald in die Insolvenz rauschen... Ich weiß nicht, wie es bei Raumausstattern genau ist, offenbar gibt es keine Meisterpflicht mehr, aber die Ausbildung sollte doch die grundlegenden kaufmännischen und juristischen Kenntnisse vermitteln. Ansonsten sollte man die Finger von Selbstständigkeit lassen.--79.204.208.3501:57, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Und ein gutes Gewissen verschafft dir die ganze Angelegenheit obendrein, denn du hilfst dabei, das Überleben eines verarmenden Berufsstands zu sichern. Und damit meine ich nicht die Handwerker. --Snevern(Mentorenprogramm)08:44, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nu mal langsam mit der Braut, damit sie nicht stolpert. Zuerst ist einmal das Rechtverhältnis zwischen Dir und dem Verwalter zu klären. Für die Renovierung bist in der Regel lt. den kursierenden Mietverträgen einzig und allein Du zuständig, nicht der Hausverwalter oder Eigentümer. Wenn der Hausverwalter das für Dich beauftragt hat, hat er das in Deinem Auftrag und wie hier beschrieben auch durch Dich geduldet gemacht. Deine Zustimmung muß nicht explizite schriftlich vorliegen, kann auch mündlich erfolgt sein. Abnicken gilt auch und die Teilanerkenntnis der Arbeiten bestätigt kausal die erfolgte Zustimmung. So wie ich das lese, hatte der Hausverwalter freie Hand die Arbeiten (in Deinem Namen) zu vergeben. Deine Argumentation ob Raumausstatter oder Maler ist völlig unbegründet - besonders nach der Freizügigkeit in der EU -, solange die Arbeiten fachgerecht und die Forderungen angemessen sind, ist das in Ordnung. Und das stellen dann Sachverständige fest, ein verarmender Berufsstand aus dem Handwerkerbereich, neben denen von Snevern angedeuteten.--91.56.209.6310:45, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Rechtsverhältnisse sind nach Darstellung von 79.204.208.35 bereits geklärt. Es ging nicht darum, ob er gegenüber dem Verwalter (in einem bestimmten Rahmen) verpflichtet ist, das ist er wohl und dazu ist er (in einem bestimmten Rahmen) ja auch bereit. Die Frage war, ob er unmittelbar dem Raumausstatter gegenüber verpflichtet ist und ihn bezahlen muss, wenn ich es richtig verstanden habe. Das ist er nämlich nicht. So etwas wie "freie Hand in deinem Namen" durch den Verwalter gibt es nicht ohne Zustimmung des Mieters. Der Verwalter beauftragt und bezahlt den Raumausstatter (gemäß der Regel "Wer bestellt, zahlt"). Der Verwalter hat die Möglichkeit, sich das Geld vom Mieter wieder zu holen, wenn es berechtigt ist, und zwar notfalls mittels gerichtlicher Hilfe durch Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.
Ich würde den Raumausstatter auch auf keinen Fall bezahlen. Im Streitfall würde das zu weiteren Problemen führen, allein schon der Übersichtlichkeit wegen und um die Schaffung unklarer Rechtsverhältnisse zu vermeiden. Nicht ohne Grund gibt es Gesetze und klare Rechts- und Vertragsverhältnisse – zum Vorteil eines jeden Einzelnen. Wer ohne Not auf seine Rechte verzichtet, ist selbst schuld. Aber so wie es aussieht, müssen wir uns in dieser Hinsicht um 79.204.208.35 keine Gedanken machen. --Pincerno11:25, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mit welcher Begründung, ausser spitzfindigen Formalismus willst Du notwendige und durchgeführte Arbeiten nicht bezahlen? In diesem Handwerksbereich sind pauschale Angaben in Rechnungen durchaus üblich und geläufig, weil für den Laien auch nachvollziehbar. Das Gericht wird im Streitfall nur entscheiden, ob die von ihm durch den Verwalter beauftragten Arbeiten fachgerecht und angemessen sind und genau das wird der gute 79.204 auch zahlen müssen. (Und noch einen guten Teil der Verfahrenskosten.)--91.56.209.6312:14, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die fragende IP wird sich daran erinnern, dass ich ihr genau den gleichen Rat erteilt habe - aber sie wollte nicht drauf hören. Die Antwort gilt daher nicht ihr, sondern der IP 91.56.209.63:
Das Gericht wird nicht nur prüfen, ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und der Preis angemessen ist: Das Gericht wird zuallererst die Anspruchsgrundlage prüfen. Das mag man für spitzfindigen Formalismus halten, aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit wird die IP damit erstmal durchkommen. Der Handwerker, der offenbar nicht rechtlich beraten wird und in seiner Berufsschule ein paar Stunden Grundlagenwissen mitgenommen hat (und mehr nicht), wird vielleicht in genau diese Falle tappen - und dann vermutlich nicht noch einmal gegen den Richtigen klagen, weil er nämlich die Schnauze voll hat und das Geld lieber abschreibt. So sind sie leider häufig, die kleinen Handwerker.
Und wenn's wirklich so läuft, bleibt der Handwerker auch noch auf den gesamten Verfahrenskosten sitzen. Sollte sich 79.204.208.35 im Rechtsstreit plötzlich einen Anwalt nehmen (wird sie wohl nicht tun - bislang spart sie ihn auch und fragt lieber die kostenlose Auskunft), dann zahlt der Handwerker denn im dümmsten Falle auch noch.
Nimmt sich der Handwerker dagegen selbst einen Anwalt, schaut's anders aus - da gibt es nämlich durchaus die Möglichkeit, anhand der Fakten (die wir nicht wirklich kennen) die Erfolgsaussichten gegen Verwalter und/oder 79.204.208.35 abzuschätzen und dann richtig zu klagen (es gibt auch lustige Sachen wie Klagehäufung oder Streitverkündung, wenn man ganz sicher gehen will, den richtigen zu erwischen). Aber wir beraten den Handwerker hier genausowenig wie die IP. --Snevern(Mentorenprogramm)19:15, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich gebe Dir nicht recht, dass in einem gerichtlichen Verfahren die IP mit der windigen/schlitzohrigen Argumentation, ich bin garnicht der Auftraggeber und die Rechnung ist nicht detailiert genug, durchkommen wird, auch wenn der Handwerker nicht durch einen Anwalt vertreten wird. Ich gebe Dir recht, dass die IP die Chance hat seinen Nervenkrieg aussergerichtlich gegen den Handwerker zu gewinnen. Nicht umsonst haben wir das Sprichwort Frechheit siegt. Damit schlagen sich die Handwerker leider viel zu oft herum. Es sollte aber unser Interesse sein, diese Kultur nicht zu fördern und es sollte unser Interesse sein unser Recht zu pflegen.--79.250.4.11308:39, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du glaubst nicht, dass der Richter die "windig/schlitzohrige Argumentation", der Beklagte sei gar nicht Vertragspartner, prüfen wird?
Ich bin in der komfortablen Lage, nicht auf deine Zustimmung angewiesen zu sein, ich kann dir aber versichern, dass mit exakt diesem Argument zahlreiche Prozesse gewonnen (oder - aus Sicht des Klägers - verloren) werden, nicht wenige davon durch mein bescheidenes Zutun. Gerade in Mehrpersonenverhältnissen ist es für den Laien (und im Hinblick auf die Juristerei sind fast alle Handwerker Laien) manchmal nur schwer erkennbar, wer letztlich zur Zahlung verpflichtet ist und warum. In diesen Fallstricken kann man sich leicht verheddern. Hier ist es noch verhältnismäßig einfach, denn es schaut (wir haben, wie gesagt, nicht alle relevanten Fakten) nicht danach aus, als sei der Fragesteller Vertragspartner geworden oder auf sonstige Weise unmittelbar zur Zahlung an den Handwerker verpflichtet. Das bedeutet nicht, dass er letztlich gar nichts zahlen muss, es würde aber bedeuten, dass der Handwerker mit einer Klage gegen den Fragesteller eine kostenpflichtige Bauchlandung machen würde.
Das deutsche Zivilrecht ist kein Billigkeitsrecht. Viele Urteile beruhen auf formalen Voraussetzungen, bei denen es den Richtern (schmerzlich) bewusst ist, dass das so eigentlich nicht gerecht - aber rechtmäßig ist.
Natürlich wird der Richter die Vertragsverhältnisse prüfen müssen, das habe ich ja oben schon ausgeführt. Das Ergebnis habe ich auch genannt. In diesem Fall, so wie ich die Sachlage sehe, ist die Rechtslage klar. Verwalter und Handwerker werden schon in eigenen Interesse bestätigen, dass der Verwalter als Agent der IP gehandelt hat und diese als Rechnungsempfänger genannt hat. Höchstwahrscheinlich - Risiko ist immer drin - wird das Gericht diesem folgen. Die Bauchlandung einer formalen Abweisung gegen den Handwerker würde ich auf maximal 20% einschätzen und bestätige damit, dass es auch, wie von dir geschildert, natürlich ganz anders laufen kann.--79.250.4.11310:28, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wir spekulieren. Entscheidend ist doch, welcher Vertrag zwischen Mieter und Verwalter geschlossen wurde und was sich davon nachweisen läßt. Die IP schweigt sich darüber wohlweislich aus. Es ist nur soviel klar, daß der Mieter nicht in Eigenregie die Mängelliste des Verwalters fachgerecht abarbeiten und dann abnehmen läßt sondern daß der Verwalter dies tut. Dies hat also die Zustimmung des Mieters und er duldet es.
Nehmen wir an, die Darstellung der fragenden IP trifft zu:
Wenn der Mieter nun den Vorschlag macht, nur die Materialkosten zu übernehmen, dann ist dies offenbar nicht Vertragsbestandteil gewesen, sonst müßte er ja nichts vorschlagen und könnte auf auf die vorgesehene Regelung in dem geschlossenen Vertrag verweisen. Wenn der Mieter seinen Vorschlag damit begründet, daß die Kosten für die Mängelbeseitigung zu teuer ausgefallen seien, so ist über einen Kostenrahmen und eine Verständigung über nicht absehbar anfallende zusätzliche Kosten auch keine Vereinbarung getroffen worden, denn auch auf diese könnte sich der Mieter ja berufen.
Es ensteht also der Eindruck, daß der Mieter angesichts der entstandenen Kosten im Nachhinein verhandeln will. Darauf muß sich aber niemand einlassen und der Verwalter hat dazu wohl auch kein Interesse, da er sich nicht mehr meldet. Es ist bisher auch nicht ersichtlich, daß in dem Fall mangelhaft gewirtschaftet wurde. Der Mieter argumentiert ja, er hätte durch Eigenarbeit die Kosten senken können und nicht, die Kosten seien für eine Auftragsarbeit unangemessen. Insofern wird der Fragesteller früher oder später die Kosten zahlen müssen, egal an wen.
Völlig eindeutig ist dieser Fall jedenfalls nicht: Was, wenn der Verwalter (z.B. durch einen Zeugen) die Absprache nachweisen kann: "Ich lasse das machen und Sie bekommen dann die Rechnung."? Eine solche Übereinkunft wäre ja nicht ungewöhnlich.
Die Bemängelung einer falschen Rechnungsstellung, ob berechtigt oder nicht, verzögert nur die Zahlung und führt zu zusätzlichen Kosten und Zeitaufwand für alle Beteiligten. Die Frage ist also eher, warum die fragende IP einen Kampf führt, den sie schon verloren hat.
Wenn ein Richter prüft - soviel @ IP 79.250.4.113 - kann man das Ergebnis nicht zwingend vorhersagen, vor allem nicht, wenn die tatsächlichen Vertragsverhältnisse im Dunkeln liegen. Vor Gericht und auf hoher See... Die Pflicht zur Zahlung erlischt meiner Ansicht nach (zumindest würde ich darauf setzen) aber nicht durch behebbare Mängel in der Rechnungsstellung, wenn die Fristen eingehalten werden. Wenn allerdings der Raumausstatter für die gleiche Leistung zwei unterschiedliche Rechnungen stellt, die sich hinsichtlich der Lohn- und Materialkosten so deutlich unterscheiden, wäre es durchaus denkbar, daß er sich damit strafbar macht. Der arme Mann... --84.191.18.16314:08, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@84.191.18.163, hier geht es nicht um irgendwelche Verpflichtungen aus einem Mietvertrag zwischen 79.204.208.35 und seinem Vermieter, sondern um die Forderung eines Handwerkers gegen den ehemaligen Vermieter des 79.204.208.35. Zu allererst müsste der Auftraggeber den Handwerker zahlen. Das ist der Vermieter. Dieser kann sich dann auf den Mietvertrag berufen und seinerseits 79.204.208.35 zur Zahlung verpflichten. Es ist noch nicht einmal bekannt, ob der Mieter 79.204.208.35 gegenüber seinem Vermieter überhaupt zur Renovierung seiner Wohnung verpflichtet ist. Wir kennen weder den Mietvertrag, noch den Zustand der Wohnung bei Ein- und Auszug. Zu diesem Thema hat der Bundesgerichtshof viele höchstrichterliche Urteile gesprochen. Angenommen, es besteht keine Renovierungspflicht, weil entweder die entsprechende Mietvertragsklausel unwirksam ist oder die Wohnung beim Einzug unrenoviert war oder die Abnutzung der Wohnung ausschließlich durch bestimmungsgemäßen Gebrach entstanden ist oder, oder, oder ..., dann ist der Mieter 79.204.208.35 mit Sicherheit der falsche Beklagte. Wenn der Handwerker das nicht einsieht, dann ist es sein Schaden. 79.204.208.35 wird sich hüten, ihn darauf hinzuweisen. --79.224.231.7315:18, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hier wird ganz schön viel über einen glasklaren Sachverhalt geredet. Die IP hat keinerlei Vertrag mit dem Handwerker geschlossen. Der Handwerker kann niemanden eine Rechnung stellen außer dem Vermieter. --81.200.198.2015:15, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nochmal: Die Mängelbeseitigung erfolgt einvernehmlich durch den Verwalter. Wir wissen nicht, ob über die Begleichung der Rechnung etwas vereinbart wurde oder nichts vereinbart wurde. Wir wissen nicht, was davon nachweisbar ist (Vertrag, Zeugen, Schriftwechsel etc.). Wir wissen nur, daß der IP die Rechnung zu teuer ist und sie das Angebot gemacht hat, die Materialkosten zu übernehmen. Mehr ist nicht klar. Ich würde dem Raumausstatter auch nicht raten, ohne einen handfesten Beleg der Berechtigung gegen die IP zu klagen. Sollte er damit scheitern, holt er sich das Geld vom Verwalter und dieser holt es sich von der IP. Die IP wird also in jedem Fall zahlen müssen, es sei denn, der Raumausstatter gibt unterwegs entnervt auf. --84.191.18.16316:10, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die IP verschweigt nichts, die IP hat eindeutig gesagt, dass der Hausverwalter nach dem Auszug mit einer Forderung kam, obwohl die IP beim Auszug eine Wohnungsabnahme gefordert hatte. Es gab keinerlei Vereinbarung über die Beauftragung eines Handwerkers. Der wurde vom Hausverwalter (oder vom Hauseigentümer, das ist unklar) beauftragt, ohne den Mieter, nämlich die IP, zuvor darüber zu informieren. Deswegen die Weigerung, Arbeitskosten zu übernehmen, weil sie auch selbst (oder beauftragt) billiger hätten erledigt werden könne. Weil rechtlich nicht klar ist, ob die Forderung nach Bezahlung von zusätzlichen Kosten nicht höchstrichterlich womöglich entschieden wurde, kam das IP-Angebot an den Hausverwalter (und nur an ihn als ersten Absender und Vertreter des Hauseigentümers), Materialkosten zu übernehmen, sofern diese nachvollziehbar und belegt dargelegt werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Der Handwerker lügt mit seinen Rechnungen die Hucke voll, Hauptsache, es kommt ein bestimmter Betrag heraus. Es gab keinen Kontakt oder eine Vereinbarung über die Beauftragung der Arbeiten zwischen Hausverwalter und Mieter. Die Forderung kam längere Zeit nach dem Auszug. Die IP hat keinen Handwerker beauftragt oder zugestimmt, Arbeiten beauftragt erledigen zu lassen. Im Gegenteil sollte die Forderung nach einem Wohnungsübergabeprotokoll solche nachträglichen Forderungen ausschließen. --91.41.167.5722:48, 16. Aug. 2011 (CEST) P.s.: Mir ist nicht klar, weswegen meine IP heute so stark von der bisherigen abweicht. Heute 91 (die räumliche Zustimmung ist befremdlich), sonst 79 (die Zuordnung passt halbwegs)[Beantworten]
Die beiden grundlegendsten Faktoren der biologischen Evolution nach Darwin sind die Mutation und die Selektion. Durch Mutationen wird der genetische Code zufällig variiert. Durch die natürliche Selektion werden nachteilige Mutationen (die Mehrheit) mit dem Untergang des Individuums oder mit wenigen Nachkommen "bestraft", während sich Individuen mit vorteilhaften Mutationen stärker verbreiten und durchsetzen.
Nun sind die einzelnen Mutationen zwar offenbar zufällig. Die Mutabilität (Mutationsrate), die statistische Häufigkeit von Mutationen, ist jedoch innerhalb einer Art konstant, also nicht zufällig. Hier stellt sich mir die Frage, ob auch die Mutabilität selbst der natürlichen Selektion unterliegt. Anders formuliert könnte man fragen, ob die Mutabilität zum Phänotyp eines Individuums gehört, der durch ein Pendant im Genotyp kodiert wäre. Das würde die Existenz von Mutabilitäts-Genen implizieren, die bei Organismen mit hoher Mutabilität anders aussehen müssten als bei solchen mit niedriger Mutabilität. Wurden solche Gene gefunden? Wenn nein, muss man sie annehmen?
Eine weiterführende Frage wäre, wie die Selektion der Mutabilität ablaufen würde. Naiv stellt sich mir das so dar:
1. Mutationen mit (evolutionär gesehen) negativen Folgen sind bekanntlich weit häufiger als solche mit positiven Folgen.
2. Eine hohe Mutabilität senkt damit statistisch gesehen die Überlebensrate und die Fortpflanzungsfähigkeit.
3. Eine niedrige Mutabilität wird von der natürlichen Selektion bevorzugt.
Ob sich aber die Sache wirklich so verhält? Immerhin hieße das ja, dass die Evolution mit der Verringerung der Mutabilität unweigerlich auf ihren eigenen Stillstand zuarbeitet! Doch wenn hier ein Denkfehler vorliegt, wo liegt er? Aus dem Blickwinkel der Gruppenselektion würde sich die Sache zwar wieder anders darstellen (hier könnte die Mutabilität sogar zunehmen, weil Gruppen mit höherer Mutabilität möglicherweise anderen, "innovationslosen" Gruppen überlegen sind), jedoch wird in der Evolutionsbiologie schon seit Längerem angenommen, dass die Gruppenselektion nur sehr viel schwächer wirkt als die Selektion von Individuen oder einzelnen Genen und deshalb kaum eine Rolle spielen dürfte. --Cubefox22:32, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du meinst DAS hier ? Mutatorphänotyp? Werner-Syndrom - erhöhte Mutationsrate durch Mutation des Gens eines Reparatur-Proteins? Völligen Stillstand wird es nicht geben, da selbst unter "konservativsten" Bedingungen (Reparaturmechanismen etc.) verschiedene Faktoren (Chemikalien, Strahlung, Kombination beider, ...) extern bedingte Mutation hervorrufen können. GEEZERnil nisi bene23:16, 14. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Außerdem ist Mutation notwendig, um die Art an neue Umgebungen anpassen - der Planet, auf dem wir leben, wandelt sich ja immer schneller bzw. wird gewandelt. Daher kann Mutabilität nicht wegselektiert werden, im Gegenteil. --PM301:29, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Auf den ersten Blick scheint diese Argumentation plausibel. Wenn man sie sich aber mal genauer anschaut, ähnelt sie einem Argument mancher Maskulisten:
"Es kann nicht stimmen, dass Frauen für gleiche Arbeit weniger verdienen als Männer, denn wenn es so wäre, würden die Unternehmen nur noch die billigen Frauen einstellen, was jedoch nicht der Fall ist."
Auch dieses Argument erscheint zunächst plausibel. Es muss aber falsch sein, denn dass Frauen für gleiche Arbeit statistisch tatsächlich weniger verdienen als Männer ist empirisch nachgewiesen.
Nun, worauf will ich hinaus? Es stimmt zwar, dass Mutationen für die Evolution tatsächlich insofern notwendig sind, als dass es ohne sie zum Stillstand kommt. Diese Feststellung zeigt aber nicht, warum meine ursprüngliche Argumentation, dass die natürliche Selektion immer auf eine Verringerung der Mutabilität hinwirkt (die drei oben genannten Stichpunkte), falsch wäre. Tatsächlich ist es nie zu einer Null-Mutabilität gekommen. Doch Geezer hat ja angemerkt, dass sie praktisch unerreichbar ist. Das schließt jedoch nicht aus, dass die natürliche Selektion eine möglichst niedrige Mutabilität sozusagen "anstrebt". Wie gesagt, dein Argument scheint dagegen zu sprechen, tut es aber in Wirklichkeit nicht. Wenn die "Null-Mutabilität" tatsächlich erreichbar wäre, dann würde sich die Evolution durch die Erreichung derselben irgendwann selbst beenden. Vorausgesetzt, in meinen drei Stichpunkten ist kein Denkfehler. --Cubefox15:55, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Geezer, deine ersten beiden Links haben imho die erste Frage nach Mutabilitäts-Genen klar mit "ja" beantwortet (wie ich schon vermutet hatte).
Zur Frage nach dem Ablauf der Selektion dieser Mutabilität (meine drei Stichpunkte), merkst du an, dass die Mutabilität niemals null erreichen könne, da die Reparaturmechanismen nie perfekt sein können. Ein guter Einwand, der aber nicht die grundsätzliche Richtigkeit der drei genannten Stichpunkte infrage stellt. Der also zugesteht, die Evolution optimiere ihre Organismen ständig auf eine möglichst niedrige Mutabilität. Aber stimmt das wirklich? So weit ich weiß schwankt die Mutabilität bei verschiedenen Organismen teilweise erheblich. Müssten dann nicht zumindest die, die halbwegs eng miteinander verwandt sind, eine ähnlich niedrige Mutabilität aufweisen? Es kann sein dass dem so ist, doch völlig sicher bin ich mir nicht. Deswegen bin ich mir auch nicht sicher, ob die natürliche Selektion statistisch immer eine möglichst niedrige Mutabilität bevorzugt. Wenn es aber nicht so wäre, müsste sich ein Fehler in meiner Drei-Stichpunkte-Argumentation finden lassen. --Cubefox15:55, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dein Problem ist nur dann eines, wenn du davon ausgehst, dass die Umweltbedingungen überall gleich sind und sich niemals ändern.
Beispiel: Prokaryonten vs. Eukaryonten. Bei Eukaryonten ist die DNS in Exon, die tatsächlich Proteine kodieren, und Introns, die in vielen Fällen nur "Gebrabbel" darstellen, geteilt. Da Änderungen an Introns nur extrem selten die Fortpflanzung beeinflussen, sammeln sich dort mit der Zeit viele viele Mutationsvarianten an, die ganz offensichtlich allesamt keinem Selektionsdruck unterliegen. Bei Prokaryonten beeinflusst hingegen jede Mutation sofort den Stoffwechsel und damit oft auch die Fortpflanzung. Der Selektionsdruck ist daher bei gleicher Mutationsrate bei ihnen im Effekt höher.
Da beide Arten von Zellen nach Jahrmilliarden noch überall vorkommen, kann man davon ausgehen, dass weder die eine noch die andere Variante "schlecht" ist. Allerdings kann man ebenso davon ausgehen, dass die prokaryontische Zelle für langlebige Organismen wenig geeignet ist, während die eukaryontische weniger für Lebensräume, die sich extrem schnell ändern und eine extrem schnelle Vermehrung erfordern, z.B. als Krankheitserreger. Sonst hätten wir viel mehr solche Arten. -- Janka01:30, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Dein Problem ist nur dann eines [...]" - Zum Verständnis: Welches Problem meinst du? Ich hatte Zwei angesprochen: Erstens die Frage, ob die Mutabilität von genetischem Code abhängig ist (diese Frage hat Geezer bereits mit einem klarem "Ja" beantwortet); und zweitens die Frage, wie die Selektion schließlich mit der Mutabilität umgeht (der untere Teil meines Postings im kleiner Schrift). Die erste Frage ist imho klar durch die Links von Geezer mit Ja beantwortet.
Was Exon und Intron nun mit meinen beiden Fragen (wovon die erste ja bereits beantwortet ist) zu tun haben könnten, habe ich leider nicht verstanden. --Cubefox15:55, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du hast als Problem formuliert: Immerhin hieße das ja, dass die Evolution mit der Verringerung der Mutabilität unweigerlich auf ihren eigenen Stillstand zuarbeitet!. Dieses Problem besteht nur, wenn wenn deine Annahme stimmt, dass die Mutabilität grundsätzlich schlecht wäre. Die Annahme kann man aber anhand der zugleich existierenden Prokaryonten und Eukaryonten widerlegen. Die Mutabilität ist bei den beiden Varianten bei gleichen Umwelteinflüssen wegen anderen Struktur der DNS stark unterschiedlich, trotzdem existieren beide Zellvarianten in großer Arten- und Individuenzahl. Höhere Mutabilität kann sowohl ein Vorteil als auch ein Nachteil sein, das hängt von den Umweltbedingungen und davon ab, wie sich die Zellen in ihrer Umwelt verhalten. -- Janka22:32, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nun, ich gehe nicht ganz exakt davon aus, dass die Mutabilität "grundsätzlich schlecht" ist, sondern dass die meisten Mutationen negative Folgen haben, und dass Mutationen mit positiven Auswirkungen die Minderheit darstellen. Das hatte ich unter anderem so in der Schule gelernt, und ich glaube mich zu erinnern, das auch mehrmals z. B. in der Wikipedia gelesen zu haben. Unter "Mutation" lese ich, dass es eine Theorie gibt, nach der eine dritte Klasse von Mutationen, neutrale Mutationen, am häufigsten auftreten. Du sprichst von solchen neutralen Mutationen, die oft im Intron der Eukaryoten vorkommen. Da sich diese neutralen Mutationen nicht auf den Phänotyp auswirken, verhält sich die Selektion ihnen gegenüber jedoch indifferent. Ob eine hohe Mutabilität im Sinne der natürlichen Selektion einen Vorteil oder einen Nachteil darstellt, hängt also nicht von Mutationen mit neutralen Folgen ("ohne Folgen", zumindest für den Phänotyp) ab, sondern nur von Mutationen mit positiven und negativen Folgen. Da letztere weit häufiger sind als erstere, ergibt sich daraus, dass eine hohe Mutabilität (natürlich statistisch gesehen) einen Selektionsnachteil bedeutet. Zumindest soweit um nicht-neutrale Mutationen betrifft. --Cubefox21:22, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vermutung: Die allgemeine Mutabilität der DNS ist nicht genetisch bestimmt sondern durch ihre chemische Struktur und das Milieu, in dem sie sich befindet. Was selektioniert werden könnte, wären Reparaturmechanismen. Rainer Z ...16:06, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dass es tatsächliche eine genetische Veranlagung für die Mutabilität gibt, hat imho Geezer bereits durch seine Links gezeigt. Eine genetische Kodierung der Effektivität von Selektionsmechanismen wäre ja genau die gesuchte Kodierung der Mutabilität. Dass die Mutationseffekte vollkommen _direkt_ (ohne mehr oder weniger komplizierte Umwege) genetisch gesteuert werden, davon konnte man ohnehin nicht ausgehen, und das meinte ich natürlich auch nicht. --Cubefox15:55, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nun, selbstverständlich wirkt die Selektion auch auf die Mutabilität.
Die DNA-Polymerase der Bakterien ist sehr viel kleiner - und macht sehr viel mehr Fehler - als die der Eukaryoten. Gute Polymerasen verbrauchen wegen ihrer Größe in ihrer Herstellung mehr Energie. Davon hat die Bakterie aber weniger zur verfügung als die weit größere Eukaryotenzelle. Dafür hat sie ein erheblich kleineres Genom und kommt deshalb mit einer schlechteren Polymerase aus.
Neben einer besseren Polymerase hat die Eukaryotische Zelle auch mehrere Reparaturmechanismen für DNA ... die natürlich ebenfalls Energie verbrauchen.
Die Frage der Mutabilität hängt also unter anderem damit zusammen, ob Fehler in der DNA oder der Aufwand für bessere Reparaturmechanismen sich letztlich negativer auswirken. Deshalb ist davon auszugehen, daß heutzutage um Tschermobyl herum - zumindest unter den kurzlebigen Arten - Pflanzen und Tiere leben, die im Schnitt bessere DNA-Reparaturmechanismen haben als Tiere und Pflanzen an weniger belasteten Orten.
Danke, du bringst anscheinend des Rätsels Lösung. Demnach stellt eine niedrige Mutabilität nicht grundsätzlich einen Selektionsvorteil dar (wie ich vermutete), weil diese niedrige Mutabilität mit einem erhöhten Aufwand/Energieverbrauch sozusagen erkauft wird. Es gibt also einen Zielkonflikt, bei dem die natürliche Selektion das beste "Preis-Leistungs-Verhältnis" zwischen Mutabilität und Energieverbrauch anstrebt, das wiederum auch von anderen Faktoren wie der Strahlenbelastung der Umwelt abhängig ist. --Cubefox21:22, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
15. August 2011
Mahjong Titans in Windows 7
Hallo Spieler und WIN7-Kundige, ich bin dem Spiel Mahjong Titans verfallen. Es läuft auf meinem neuen Laptop. Gerne würde ich es "portieren" auf einen älteren Laptop, dort XP Prof als BetrSystem. Wer weiss Rat? Welche Dateien/Ordner sind maßgeblich- oder sorgte M`Soft für fehlende Abwärtskompatibilität? --Georg12312:00, 15. Aug. 2011 (CEST)Grüße[Beantworten]
Danke für den Tipp- aber: Auf dem alten Laptop ist auch eine DOS-Partition mit einem tadellos laufenden alten, klassischen Mahjongg, für Holländer programmiert. Ich möchte aber die "TITANEN"!--Georg12312:12, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ohne größere Tricks wird das wohl nicht gehen. Ich bekomme bei der Vista-32-bit-Version von Mahjongg Titans unter Windows XP SP3 die Fehlermeldung ...\Mahjong.exe is not a valid Win32 application. Dasselbe bei allen 32-bittigen Vista- oder 7-Spielen unter Windows XP oder bei Windows-7-x86-Spielen unter Windows Vista 32 Bit. Die „normalen“ Windows-Vista-Spiele (32 bit) laufen unter Windows 7 32 Bit, nicht aber Hold ’Em oder Tinker aus der Ultimate Edition. Ich würde auf dem XP-Rechner ein Microsoft Virtual PC 2007 SP1 installieren, und darunter dann ein Windows 7 32 Bit. --Rôtkæppchen6816:03, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo Rotkäppchen, und wenn das Virtual PC SP1 gelungen sein sollte: Welches wo befindliche "Windows 7 32 Bit" installiere ich dann WIE?Grüße--Georg12310:16, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich hab einfach mit dem New Virtual Machine Wizard von Microsoft Virtual PC einen neuen virtuellen Rechner (512 MB/65536 MB) gebaut und den von einer vorhandenen Windows-7-DVD (32 Bit) gebootet. Allerdings dauert die Installation sehr lange und das Windows 7 kriecht auch mehr als dass es läuft. Ich nutze einen Asus A7V8X-X mit Sempron 2800+ (2 GHz), 2 GiB RAM und 250-GB-Platte. Das ist wohl doch nicht der richtige Rechner für Windows 7. --Rôtkæppchen6816:47, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Herzlichen, abschließenden Dank: Ich war zwar mal "Microsoft Certified Professional Trainer", aber das ist mir zu schwer. Die Titanen lassen also weiterhin ihre Steine nur auf einem Rechner purzeln! Nochmal danke von--Georg12311:13, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Warum haben eigentlich so viele Informatiker, Nerds, Hacker lange Haare wie ein Hippie? Wo ist da der Zusammenhang, wie kam es kulturgeschichtlich dazu, wer sind die Role Models?
--93.198.213.6617:20, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Viele würde ich nicht sagen, eher Manche oder Einige. Möglicherweise, weil zu der Zeit als Computer Verbreitung erlangten die Hippiezeit, das Aufbegehren gegen das Establishment, noch in frischer Erinnerung war? Aber irgendjemand wird darüber sicher schon mal ne Studie angestellt haben. Die gilt es nur zu finden. Jon Postel und The founders of Microsoft (diese nicht nur) mal als Beispiele dafür. Das von Dir verlinkte Video, Tim Berners-Lee, Vinton G. Cerf als solche dagegen. --Geri, ✉18:02, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
[3] Steve Jobs in seiner Jugend, [4], aber war das nur der Zeitgeist von damals? Ich würde schon sagen, mehr Informatikinteressierte haben heute lange Haare als der Durchschnitt (abgesehen von Metalfans). Nur Mode? Oder steckt mehr dahinter, zb. ähnliches Denken?--93.198.213.6618:10, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Informatiker ≠ Nerd ≠ Hacker. Zudem: reine Behauptung bzw. selektive Wahrnehmung, laut deinem Video könnte die Frage ebenso lauten: "Warum haben so viele politische Aktivisten lange Haare?", "Warum haben so viele Festivalbesucher Haare?" oder "Warum haben so viele Camper lange Haare?". Wobei ich ehrlich gesagt gar nicht sooo viele langhaarige im Video sehe. Ansonsten: Langes Haar. --stfn18:13, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Langes Haar wird eine Frisur mit überdurchschnittlich langem Haar bezeichnet. Ist das die offizielle Friseur-Definition ?? Müsste das nicht ''Langes Haar wird eine Frisur mit überdurchschnittlich langen Haaren bezeichnet. heissen, um den Redundanzfaktor herauszubürsten ??? GEEZERnil nisi bene08:14, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Da fehlt diese Info. Die zwei Leute, die ich kannte, die richtig gut programmieren konnten, hatten auch lange Haare. Sonst sieht man das ja kaum noch bei Männern (außer eben bei Metalern). Natürlich haben aber nicht alle lange Haare, aber 10-20%? Aber was bedeutet es denn nun? --93.198.213.6618:17, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mach halt eine Umfrage unter der Zielgruppe. Kleiner Hinweis: Lange Haare gab es auch schon in der Zeit vor Informatik und Metal. Als Motivation käme z.B. infrage: (a) Weil man sich damit besser gefällt, (b) Wunsch nach mehr Beachtung in der Öffentlichkeit, (c) Wunsch nach mehr Beachtung durch potentielle Sexualpartner (d) weil man es für cool hält, (e) demonstrative Verweigerung altbürgerlicher Konventionen, (f) Anpassung an die Konventionen einer nicht ganz so bürgerlichen Gruppe, (g) Sparsamkeit, etc etc. ... - Mehrfachnennungen sind möglich. Bei mir vor 40 Jahren trafen die Antworten (a), (c) und (d) zu; inzwischen macht der Haarwuchs nicht mehr mit. --Zerolevel20:54, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Servus! Für einen Brief nach Japan soll ein Umschlag von Hand beschriftet werden. Wie soll die Adresse in diesem Fall geschrieben werden? Auf Japanisch und drunter einfach «JAPAN» oder in diesem standardisierten (pseudo-)westlichen Format? 91.15.150.141 19:07, 15. Aug. 2011 (CEST) [Pardong, Eingloggen vergessen --– Kazumaparliamone‽19:12, 15. Aug. 2011 (CEST)][Beantworten]
Ich habe Briefe nach Japan immer in lateinischen Buchstaben (das meinst du wohl) gschrieben, weil ich keine japanischen Schriftzeichen beherrsche. Aber Mit japanischen Zeichen und Zusatz Japan wird's wohl auch ankommen. --Rieke Rittenmeyer19:10, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Artikel Postadressen in Japan ;-) rät: "Wird die Adresse für internationale Sendungen in lateinischer Schrift (Japanisch: Rōmaji) geschrieben, empfiehlt die Japanische Post, die Reihenfolge der Komponenten in umgekehrter, d.h. international üblicher Reihenfolge zu verwenden. Die Landesangabe wird in einer weiteren, sich der Adresse anschließenden Zeile vermerkt." - Letztere dann (laut www.deutschepost.de) auf Deutsch, Englisch oder Französisch. --Joyborg19:21, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die deutsche Post empfiehlt hier: "Ist die deutsche Sprache im Bestimmungsland nicht bzw. wenig gebräuchlich, sollte die Empfängeranschrift in der Landes- bzw. einer anderen dort bekannten Sprache angegeben werden." Desweiteren soll bei japanischer Schrift Ort und Land in lateinischen Großbuchstaben angefügt werden. --тнояsтеn⇔19:28, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ich weiß nicht, woruf Du Dich beziehst, liebe IP, aber leserlich schreiben tu ich doch sowieso ;-) Hei, der Artikel ist seit dem letzten Mal noch gewachsen (war trotzdem zu faul, ihn jetzt aufzurufen, da ich den alten Inhalt ja kannte). Ich weiß ja eigentlich, dass beides möglich ist. Aber vielleicht hätte ja jemand aus Erfahrung sagen können "Das wollen die nicht so gern" oder "Damit dauert's zwei Tage länger". Konsens ist scheinbar, dass es wurscht ist. Erfahrungsberichte sind trotzdem willkommen. --– Kazumaparliamone‽19:32, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ist doch eigentlich logisch. Damit der Brief von irgendwo nach Japan kommt: Land (und meinetwegen auch Ort) in lateinischer Schrift. Damit der japanische Briefträger das Haus findet: komplette Anschrift in japanischer Schrift. Ob das jetzt komisch aussieht oder nicht... so ist allen geholfen. --тнояsтеn⇔19:43, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
In Japan gibt es fast nirgendwo Straßenamen und Hausnummern, sondern die Anschrift geht nur bis auf das "Feld" von ~20..30 Grundstücken runter. In diesem Feld muss der Postboste sich allein anhand des Familiennamens orientieren. Vermutlich spricht er sich den nicht in Gedanken vor, weil es für die dafür üblichen Kanji zu viele verschiedene Lesungen gibt und manche Namens-Kanji auch ziemlich obskur sind. Er wird sich wohl eher das Aussehen der Schriftzeichen merken und mit dem Namen am Haus abgleichen. Wenns an einen Japaner geht, sollte der Familienname also besser in Kanji draufstehen, sonst bekommt der Postbote vor Ort vermutlich Zuordnungsprobleme. -- Janka21:50, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Post an mich ist waehrend vier Jahren in lateinischer Schrift stets problemlos angekommen. Es ist vollkommen unnoetig, sich mit japanischen Schriftzeichen abzumuehen, es sei denn, man hat darin Routine. Und ja, in lateinischer Schrift ist es ueblich, zeilenweise "von klein (oben) nach gross" zu ordnen. Waehrend es mit japanischen Schriftzeichen "von gross nach klein" oft auf eine einzige Zeile passt (horizontal oder hochkant). Die Post aus Deutschland oder der Schweiz war ueblicherweise in 3-4 Werktagen da (was fuer ein Kontrast zur chinesischen Post ...). -- Arcimboldo03:16, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
PS: Die Postadresse is ueblicherweise auf Gebaeude- bzw. Apartmentnummer heruntergebrochen. Der Artikel zu den Postadressen, der es erklaert, ist oben schon verlinkt. In meinem Fall war die verkuerzte eindeutige Adresse Higashi-Azabu 1-9-11-1305, wobei 1 den chōme, 9 den Haeuserblock und 11 das Gebaeude eindeutig bezeichnet. 1305 war die Nummer des Apartments. -- Arcimboldo08:32, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dass man nur japanisch schreibt, wenn man es beherrscht, sollte selbstverständlich sein. Ansonsten sind die Tipps von oben nichtig und lateinische Schrift der Weg zum Erfolg :) --тнояsтеn⇔13:08, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Klar, bei einer Adresse in einem Apartmenthaus hast du natürlich recht. Und da leben ja auch viele Japaner. Ich ging aber von der auch in Japan nicht unüblichen Einzelhaussiedlung mit Handtuchgrundstück aus. Da ist die "Gebäudenummer" die Grundstücksnummer, und du hast Glück, wenn der Postbote sie kennt oder sie nicht falsch ist. Ich ging auch weniger davon aus, das Kazu die Schriftzeichen abschreibt, sondern dass er sich die Adresse vom Empfänger faxen/emailen lässt und den Schrieb auf das Paket klebt. -- Janka22:41, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Hast du überhaupt einen japanischen Namen? An einen Deutschen hätte ich den Namen auch in lateinischen Buchstaben draufgeschrieben, alles andere ist ja Unsinn. Und den Rest der Adresse schreibt man natürlich ohne Rücksicht auf japanische Schriftzeichen drauf, sind ja eh nur Nummern. -- Janka22:46, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Anschrift stets genau von der Visitenkarte abgeschrieben. Nach meiner Erfahrung haben Ausländer in Japan welche, die auf der einen Seite in lateinischer Schrift geschrieben ist, auf der anderen Seite in japanischen Zeichen. Solche Visitenkarten zeigt man (jedenfalls habe ich es so gemacht), wenn man in ein Taxi steigt, und das Ziel auch erreichen will. --Rieke Rittenmeyer10:34, 17. Aug. 2011 (CEST) P.s.: Ich würde wegen Leserlichkeit allerdings dazu raten, einen maschinen/computerbeschriebenen Umschlag zu versenden, bei großen Umschlägen gegebenenfalls mit Etikett oder ausgedruckter Adresse, die aufgeklebt wird.[Beantworten]
Ups, hab total vergessen, hier noch mal nachzusehen. Wurde ja rege diskutiert. Danke allen.
Ja, der Name ist japanisch. Wenn nicht beide Varianten einigermaßen hinkriegen würde, hätte ich dann gefragt? =P
Entschuldigung, ich meinte damit deine Handschrift. Selbst handschriftliche Druckschrift wird von Deutschen, Briten, Franzosen und US-Amerikanern oft ganz unterschiedlich geschrieben, deswegen würde ich in einem solchen Fall jede Schrift, die aus einer Maschine kommt, vorziehen, um es den Sortierern und Zustellern in Japan so leicht wie möglich zu machen. Ganz abgesehen von Schreibschrift. --Rieke Rittenmeyer11:42, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Handschriftliche Kanji scheinen prinzipiell so auszusehen als ob ein Huhn übers Papier gelaufen wäre. Vielleicht deshalb die japanische Hochachtung schöner Kalligraphie? -- Janka13:49, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Steckenbleiben
Gibt es irggend wo ein Artikel zum steckenbleiben mit dem auto im gelände und wovon das abhängt? wie wahrscheinlich bleibe ich auf nasser wiese stecken? 46.115.3.6521:01, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vor allem muß man sich von dem Gedanken lösen, daß die etwas höher aussehenden profillosen breitreifigen Fahrzeuge, die von den Herstellern als "Geländewagen" bezeichnet werden, zum Fahren im Gelände irgendwie geeignet wären. --Marcela14:04, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich hab zufällig eine Geländefahrausbildung. 1) nicht in nasse Wiesen fahren. Es gibt immer irgendwelche Weg. 2) wenn du doch in eine nasse Wiese musst - vermeide die tieferen Stellen (Senken) 3) falls du doch durch so eine Mulde musst. - aussteigen und den Weg zu Fuss vorher erkunden. Das kostet zwar Zeit ist aber umgekehrt schneller als wenn du steckenbleibst. --91.113.91.6314:53, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn irgendein Radfahrzeug außer dem Tatra 813 da durchgefahren ist, dann kommt auch ein echter Geländewagen durch. Aber ich kann Punkt 3 meines Vorredners nur unterstützen: Laien legen sowas gerne als Angst oder Unerfahrenheit aus, es ist jedoch ein Zeichen von Erfahrung, wenn man sich die Problemstelle vorher anschaut. Alles andere ist Rambogehabe. Mit ganz wenigen Ausnahmen gilt übrigens: je breiter der Reifen, umso eher bleibst du stecken. --Marcela15:30, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Übrigens, wenn man Punkt 3 des Vorredners beachtet, dann kann man sogar mit ganz normalen Straßenwagen erstaunlich weit kommen. Ich wurde von meiner Firma auch schon mal mit einem Fiat Uno ins Gelände geschickt (angeblich wegen "Sparzwang", in Wirklichkeit wurden die dicken 4x4 Pickups "gebraucht", damit das höhere Management vom Büro in die Mine fahren konnte). Wenn man die Furt vorher gut auskundschaftet, kann man auch mit so einem Autochen durchaus einen kleinen Fluss durchqueren. Geoz16:11, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Drückerkönig und die Politik - Die Karriere des Carsten Maschmeyer (ARD-Doku). Ich nehme an, sowas war hier nicht gefragt - trifft aber ins Schwarze. Ansehen! Aber halt - das war ja gar keine Korruption, sondern da geht es nur um Männerfreundschaften. Und schließlich weiß mittlerweile jeder, dass man ne private Altersvorsorge braucht, nich? Pittigrilli14:32, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Optionsscheine
Da es einen Artikel dazu gibt frage ich mal hier nach. Wenn man Optionsscheine kauft, die für gewöhnlich einen Hebel haben, bewegt man in Wirklichkeit eine höhere Summe als die eingesetzte. Man nimmt also Geld auf. Meine Frage ist nun: Wie läuft im praktischen Sinne der Handel ab? (nicht signierter Beitrag von93.232.253.235 (Diskussion) 23:08, 15. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]
Dass man "eine höhere Summe als die eingesetzte bewegt", ist eigentlich nichts Besonderes und hat nichts mit einem Hebel zu tun. Das kann man auch, wenn eine Aktie ihren Wert verdreifacht. Man nimmt als Optionskäufer im Allgemeinen kein Geld auf. Der Hebel definiert nur ein Verhältnis zwischen zwei Größen, nämlich, wie stark sich Änderungen des zugrundeliegenden Basiswerts auf den Optionswert auswirken. Der potentielle Verlust ist für den Optionskäufer auf den Kaufpreis beschränkt, denn er hat immer die Möglichkeit, seine Option nicht auszuüben und wertlos verfallen zu lassen. Insoweit also genau dasselbe wie bei einer Aktie, die auch nur gewisse Rechte garantiert, die sich eventuell als wertlos erweisen. --Grip9900:44, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das tatsächliche Verhältnis zwischen Basiswertveränderung und Optionswertveränderung nennt man Omega. Der Hebel ist das theoretische Verhältnis; in der Praxis wird es aber verringert durch das von der Volatilität des Basiswertes, dem Kursverhältnis und Restlaufzeit des OS abhängige Aufgeld. Also wenn man einen Call-OS mit Hebel 10 kauft und der Basiswert steigt um 10%, dann steigt der OS um deutlich weniger als 100%. Anders ist es bei Discountzertifikaten, da hat man einen echten, direkt berechenbaren Hebel.
Zu der Frage "wie läuft der Handel ab?": Man kauft und verkauft Optionsscheine wie jedes andere Wertpapier, nur ist der Preis geringer als der des Basiswertes und die Dinger schwanken stärker. Wenn du z.B. 1000 Stück von einem 1:1-Optionsschein auf die Lufthansa kaufst und die Lufthansa steht gerade bei 12 €, dann machst du eine Wette über 12.000 € auf. Lass den OS mal einen Basispreis von 10€ haben, dann hat er einen inneren Wert von 2 €. Dazu kommt noch das Aufgeld, also kostet der OS vielleicht 3 € (hängt von Vola der Lufthansa-Aktie, OS-Laufzeit, Kursdifferenz und weiteren Faktoren ab), und der theoretische Hebel ist 12€/3€ = 4. Also zahlst Du 3000 € für die 12.000€-Wette. Wenn der Lufthansa-Kurs sich bewegt, schwankt dein OS um Omega * Kursveränderung (jeweils prozentual), wobei Omega - der effektive Hebel - kleiner als der theoretische Hebel ist und auch wieder mitschwankt - also was du tatsächlich gewinnst oder verlierst ist schwer berechenbar, anders als bei Zertifikaten. Je weiter der Kurs fällt desto größer wird Omega, und umgekehrt. Auch wenn der innere Wert negativ wird (Lufthansa unter 10€) fällt der OS-Kurs nie auf Null, weil das Aufgeld mit fallenden Kurs zunimmt.
Der OS hat eine Laufzeit; innerhalb dieser Laufzeit kannst du ihn jederzeit zum aktuellen Kurs verkaufen, also zu Lufthansakurs - 10€ + Aufgeld - Spread. Die Optionsscheine sind üblicherweise "american style", d.h. du kannst die Option nicht wirklich ausüben und dir Lufthansa-Aktien liefern lassen. Wenn du den OS bis zum Ende der Laufzeit hältst und er ist dann "aus dem Geld" (Lufthansa <= 10€), verfällt er wertlos. Ist er "im Geld", dann bekommst du 1000 * (Lufthansa-Kurs - 10€) gutgeschrieben. --PM3 01:27, 16. Aug. 2011 (CEST) Beitrag nacheditiert, bei der Beschreibung des (theoretischen) Hebels war noch ein Fehler drin --PM313:03, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was es für Optionsscheine z.B. gibt, kannst du z.B. bei scoach erfahren, und die kannst du über deine Bank jederzeit kaufen oder verkaufen, wie jedes andere Wertpapier. Jeder Optionsschein hat während der Laufzeit einen inneren Wert und einen Zeitwert. Am Ende der Laufzeit hat er nur noch den inneren Wert, und der kann null sein, oder über oder unter dem Einkaufspreis sein. Der innere Wert lässt sich einfach berechnen, er ergibt sich aus der Differenz des Basiswerts zum Kurswert mal das Bezugsverhältnis. Falls negativ, dann null. Der Zeitwert errechnet sich nach dem Black-Scholes-Modell, wobei man durchaus anmerken darf, dass dieser Scholes, kurz nachdem er den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschft erhalten hat, mit seiner Firma Long-Term Capital Management einen Bankrott mit 4,6 Milliarden US$ hingelegt hat und vom Staat gerettet werden musste. — Wie hoch der Hebel ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange noch die Laufzeit ist und vor allem, ob er im Geld, aus dem Geld oder am Geld (d. h., ob er über, unter oder nah am Kurswert des Basiswerts) ist. -- ⅃ƎƏOV ИITЯAMWW04:34, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Optionsscheinkurse richten sich nicht nur nach Black-Scholes, da gehen noch andere Schätzgrößen mit ein, z.B. die Gesamtmarkt-Volatilität und das Verhältnis Angebot/Nachfrage für den jeweiligen OS. Für einen Außenstehenden ist das nicht nachvollziehbar, wie die Emittenten die Kurse ermitteln.
Das bin ich auch nicht. Man muss eigentlich nur die beiden Kästchen anklicken. Aber ich glaube, ich habe jetzt verstanden, wie die Sache funktioniert. Es war nur so, dass ich bei einer Internetseite mal gelesen hatte, dass man wohl bei Optionen (also nicht Optionsscheinen) mehr als den Einsatz verlieren kann. Deshalb hatte ich daraus geschlossen, dass man dann wohl auch mehr als den Einsatz bewegt. Das war auch der Grund dafür, dass ich letzteres in meiner ersten Fragestellung erwähnt hatte. --93.232.228.20519:42, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nur nochmal zur Sicherheit: "Optionen" und "Optionsscheine" bezeichnen im börslichen Zusammenhang praktisch dasselbe. Und mehr als den Einsatz kann man eben dabei als Optionsinhaber nicht verlieren, siehe oben. --Grip9903:14, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Stillhalter einer Put-Option kann theoretisch mehr verlieren als den Einsatz. Das war es wohl, was ich gelesen hatte. Aber nochmals danke für die Information. --93.232.194.23014:03, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wo entsteht in einem Elektromotor die Verlustwärme?
Im sich drehenden Rotor oder im Strator? Es geht mir darum, die Wärmeabfuhr zu optimieren. Auf den Strator kann ich Kühlrippen installieren und mit Luft kühlen, beim Rotor wüsste ich allerdigs nicht, wie hier optimiert werden kann.
--77.3.137.8023:41, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
kommt wohl auf den typ des Elektromotors an: der rotor kann wohl n permanentmagnet sein (dann wird er nur durch luftreibung und wärmestrahlung warm... also gar nich...) oder er hat spulen, die sich wegen ihrer ohmschen eigenschaften erwärmen (aber die werden ja schon gut belüftet durch die drehung...)... letztlich staut sich dann die wärme im gehäuse, so dass kühlrippen oft gesehen werden... --Heimschützenzentrum (?) 23:49, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Also auf dem abgebildeten Motor erwärmt sich der drehende Rotor nicht? Das hilft mir schon mal weiter. Werde morgen mal untersuchen, um was für einen Motor es sich bei mir handelt. Danke. 77.3.137.8023:57, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK) In allen Teilen des Elektromotors entsteht Wärme. Beispiel sei der von Dir abgebildete Drehstromasynchronmotor. In den Kupferwicklungen des Stators entsteht Stromwärme, ebenso in den Aluminiumstäben des Rotors. Je nach Dicke der Ständer- und Läuferbleche und Isolierung dazwischen entsteht in den Ständer- und Läuferblechen Stromwärme durch Wirbelströme. Durch Ummagnetisierungsverluste, die durch die unvermeidliche Hysterese des Blechwerkstoffs bedingt sind, entsteht im Blechpaket zusätzliche Wärme. --Rôtkæppchen6823:59, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ein Zitat aus „Fachkunde Elektrotechnik“ (12. Aufl., Europa-Verlag Wuppertal, 1978): Bei allen elektrischen Maschinen werden die entstehenden Verluste in Wärme umgewandelt. Zu hohe Erwärmung zerstört die Isolation und macht dadurch die Maschine unbrauchbar. Bei Maschinen mit Selbstkühlung wird die Kühlluft durch die sich drehenden Teile, also ohne einen besonderen Lüferflügel, bewegt. Bei Maschinen mit Eigenlüftung bewegt ein mit dem Anker verbundener Lüfterflügel die Kühlluft an den zu kühlenden Teilen der Maschine vorbei. Bei Fremdlüftung wird zur Kühlung ein Ventilator mit eigenem Antriebsmotor verwendet. --Rôtkæppchen6800:11, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für die Antworten. Ist eine Entmagnetisierung der Permanentmagneten bei einem E-Motor ein realistisches zu erwartendes Problem oder tritt vorher eher ein durchbrennen der Wicklungen ein? Meine Frage hat folgenden Hintergrund: Mein Motor hat eine Bimetallschaltung um Überhitzungen vorzubeugen. Diese ist allerdings am Stator montiert. Wenn ich nun den stator massiv kühle, kann es sein, dass die Magnete am Rotor Schaden nehmen weil sie mglw. heißer werden als zulässig, da ich die Temperatur am Stator ja niedrig halte und Stator und Rotor keine direkte Verbindung haben? 77.3.137.8000:07, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Normalerweise werden Elektromotoren so ausgelegt, dass die Kupfer- und die Eisenverluste bei Nennlast in etwa gleich groß sind. Bei Betrieb an ungeigneten Arbeitspunkten kann sich das allerdings stark ändern. Bei der auf dem Foto abgebildeten Asynchronmaschine wird bespielsweise der Rotor übermäßig warm, wenn die Drehzahl viel zu gering ist, weil dann erheblich größere Wirbelströme induziert werden als im Nennbetrieb.
Benenne doch bitte mal das konkrete Problem, also nicht nur den Motor, sondern den gesamten Antrieb. Was für eine Maschine wird bei dir von welchem Motor angetrieben? -- Janka02:09, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Prizipiell krigst du es nie hin, dass ein Elektromotor keine Verluste hast. Und Verluste heisst immer Wärme. Und Verluste endstehen eigentlich überall im Motor (Somit gib's nicht eine bestimmte Wärmequelle , sondern ganz viele). Wenn du ein Kühlproblem hast, ist die erste Frage immer nach dem Warum. Liegt es an erhöhter an Umgebeungsthemperatur oder wegen starker Belastung des Motors? Beim zweiten ist durchaus einen Ersatz durch einen leitungsfähigeren Motor angebracht. Trotzdem bei Überthemperatur ist eigentlich in beiden Fällen eine aktive Kühlung angebracht, und zwar nicht nur aussen sondern eben auch innen. Das Kühlluft durch den Rotor blassen, funktioniert aber eben nur bei endspreched vorbereiteten Motoren. Bei grossen leistungsfähigen Motoren ist Fremdventilation mit einem Luftstrom durch den Rotor normal. Nicht aber bei den kleinen Kurzschluss-Motoren wie oben abgebildtet, da kann es wirklich zu einen Wärmestau im Rotor kommen, nur sind die glücklicherweise recht unempfindlich, da der Rotor nicht direkt strommführend ist und auch nicht so gut isoliert sein muss (Die Isolation somit schlechter durch zu hohe Temperatur zerstört werden kann). Oder andersrum, der Rotor eines Kurzschlussmotors hält ein viel höherer Themperatur aus als die Wicklung des Stators. Von daher ist der Bimetallschalter in der Wicklung schon am richtigen Ort. Aber eben nur solange der Motor in der vorgegebenen Art betreiben wird. Ist er überhaupt für die Betriebsform (z.B. Dauerbetrieb) in dieser Umgebung (z.b. 40° C) ausgelegt? Wenn ja, sollte es der Rotor die dabei entstehenden Temperaturen aushalten, solange der Bimetallschalter nicht anspricht sollte alles OK sein. Denn die Währmeabführung sollte in diesem Fall gewährleistet sein (Auch wenn man das Gefühl hat, es mit einem Heizelement zu tun zu haben). Wichtig ist hier höchstens, dass die Kühlrippen sauber sind (Schmutz ist in der Regel ein guter Wärmeisolator). Wenn nein, ist das Problem eigentlich klar verständlich, und der Rotor kann tatsächlich Schaden nehmen, da in diesem Fall die Wärmeabfuhr nicht gewährleistet werden kann. Denn ein Motor der für ein Zyklusbetreib vorgesehen ist, braucht die Ruhepausen um die Wärme des Rotors abführen zu können. Bei Dauerbetrieb eines solchen Motors wird es mit ziemlich hoher Sicherheit irgendwo zu einem Wäremstau kommen. --Bobo1110:36, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist der Motor. Um was für einen Typ handelt es sich?
Bei diesem Motortyp fließt derselbe Strom durch Stator und Rotor. Das heißt, dass auch das Verhältnis der Wärmeerzeugung Stator/Rotor durch die Kupferverluste in jedem Betriebszustand gleich ist. Nach der Größe des Kupferpaketes in etwa 1:1. Bei den Eisenverlusten ist es komplizierter. Im Stillstand unter Last werden die Eisenverluste durch die Ummagnetierung durch das anliegende Netz dominiert. Da beide Bauteile aus demselben Material zu sein scheinen und auch die Querschnitte ähnlich sind, wird auch hier das Verhältnis der Verluste Stator/Rotor ca. 1:1 sein. Wird die Drehzahl erhöht, steigen die Eisenverluste nur im Rotor an, da dort durch das Ständerfeld zusätzliche Wirbelströme induziert werden.
Kurz: Die Kupferverluste sind lastabhängig und verteilen sich gleichmäßig auf Stator und Rotor.
Die Eisenverluste sind drehzahlabhängig und dominieren bei der Nenndrehzahl im Rotor.
Warum werden eigentlich alle Computer-Nutzer von der GEZ herangezogen?
Ich habe keinen Fernseher, nur einen Computer und nutze keine öffentlich-rechtlichen Medien. Es wäre doch ein Leichtes, GEZ-Zahlern ein Passwort zu vergeben, mit dem sie sich auf öffentlich-rechtlichen Angeboten wie Tagesschau.de oder arte.tv einloggen könnten. Immerhin ist das GEZ-System mit seinen Tausenden Drückern und dem enormen Porto, das für Briefe an Nicht-GEZ-Beitragszahlern regelmäßig verschwendet wird ja ein sehr teures System. Es zahlt ja auch niemand für kostenlose Dienste wie morgenpost.de, wenn er sie nicht nutzt. Das wäre so, als ob ich ein Webangebot mit kostenpflichtigen Inhalten ins Netz stelle und jeden zur Kasse bitte, der das Angebot theoretisch nutzen könnte, eben alleine weil er einen Internetzugang hat, was vollkommen abwegig ist. Wieso wird nicht die naheliegende Lösung gewählt und nur jene zahlen, mit Passwortschutz, die derartige Angebote auch nutzen? Gibt es Gründe, die ich übersehe? 85.179.136.7706:34, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
soweit ich es rausfinden konnte, soll der öffentlich rechtliche rundfunk -ÖRR- unabhängig von der nutzung unterstützt werden... es ist also eine art steuer, die aber wegen der „unabhängigkeit“ des ÖRR nicht vom finanzamt sondern von anderen staatlichen stellen (gerüchtsvollzieher, bußgeld(?), ...) und weitgehend unabhängig vom einkommen (alles oder nix...) eingezogen wird... gibt also besonders in anbetracht des inhalts keinen richtigen sinn, da man ja einfach einen teil der einkommenssteuer nehmen könnte... --Heimschützenzentrum (?) 09:49, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung, wie aufwändig ein Bezahlsystem mit Passwortschutz in der Einrichtung und im Betrieb ist. Ich bin kein Freund unseren jetzigen und noch weniger ein Freund unseres kommenden Gebührenmodells, aber dies Idee ist vollkommen unpraktikabel. Wenn du nicht auswandern willst oder kannst und auch nicht gebührenbefreit bist: Zahle (mit oder ohne Zähneknirschen) deine Gebühren - oder reih' dich bei den Schwarzsehern ein. --Snevern(Mentorenprogramm)10:30, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
<quetsch>Das ist Ansichtssache. Ich konnte vor 1984 auf Unterschichtenfernsehen verzichten und kann auch 2011 immer noch auf Unterschichtenfernsehen verzichten. --Rôtkæppchen6811:56, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nur zur Erinnerung, aus Rundfunkgebühr: Grundsätzlich ist jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet. Auf die Nutzung des Rundfunkempfangsgeräts oder die Empfangsmöglichkeit bestimmter Sender kommt es dabei ausdrücklich nicht an. Es geht hier um zwei verschiedene Logiken: Geld gegen Leistung (dein Standpunkt, so ähnlich wie: Ich zahle keine Steuern für Universitäten, wenn ich nichts davon habe) bzw. Geld für eine Grundversorgung der Gesellschaft mit einer Leistung, auch wenn du sie nicht selber wahrnimmt (Standpunkt des Staates). Mal abgesehen davon, enthält dein Beitrag eine unkorrekte Aussage: Das GEZ-System ist mit zwei bis drei Prozent Verwaltungskosten eigentlich nicht teuer; soweit ich das sehe, werden für alle möglichen Verwaltungen, internationalen Vorhaben usw. Eigenkosten bis fünf Prozent akzeptiert. --Aalfons11:08, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Weil es vermutlich doch noch zur Sprache kommt: Warum dann keine Steuerfinanzierung der Anstalten? Weil sie damit unmittelbar in wirtschaftliche Abhängigkeit von der Haushaltspolitik geraten würden. Hab ich noch vergessen, zur Klarstellung: Nicht das GEZ-System ist teuer, sondern die Rundfunkanstalten selbst sind durch ihre Personalkosten die Kapitalvernichter. Und die GEZ-Drücker (denen ich nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt ebenfalls anheim gefallen bin) bringen vermutlich mehr, als sie kosten. --Aalfons11:23, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das, was jetzt kommt, eine Haushaltsabgabe ohne jeden Entscheidungsmöglichkeit für Konsum/Nichtkonsum ist aber natürlich von einer Kopfsteuer bis auf den Namen nicht zu unterscheiden.
Das stimmt nicht. „Steuern sind Abgaben an die öffentliche Hand ohne Gegenleistung; bei Abgaben mit Gegenleistung handelt es sich um Gebühren und Beiträge“ (Bartz, Wirtschaft von A-Z). Die Gegenleistung, egal ob du sie annimmst oder nicht, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk. --Aalfons12:15, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Steuern sind ohne direkte Gegenleistung individuell an mich, aber z. B. bekommt man dafür Autobahnen, Schulen, Bundeswehr. Der öff.-rechtl. Rundfunk ist auch nicht spezifischer. --FA201016:21, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nicht ganz. Rundfunkanstalten sind öffentlich, nicht staatlich. Sie dürfen daher keine Steuern erheben, sondern nur Gebühren. Gebühren sind außerdem zweckgebunden, was Steuern nicht wären. --Rôtkæppchen6812:19, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mal zurück zur Frage: Es stimmt nicht, dass alle Computer-Nutzer von der GEZ herangezogen werden, weder als Mitarbieter, noch als Beitragszahler. --Zulu5512:18, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was regt sich der Fragesteller eigentlich auf. Es steht dir frei dich anzumelden oder abzumelden. Wenn du das Angebot nicht nutzt und nicht dafür zahlst ist das nur rechtlich nicht in Ordnung, aber dafür moralisch einwandfrei. Die GEZ ist hat in etwa so viel staatliche Gewalt wie dein Schuster. --81.200.198.2013:29, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
warum stand dann schon 2x ne dame vom amt vor der tür und hat mir rote zettel mit ner liste von maßnahmen (u. a. „erzwingungshaft“ (war aber nich angekreuzt)) gegeben, obwohl ich doch meine geräte für jedesmal unter 3 monate miete? --Heimschützenzentrum (?) 17:42, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du musst da was auseinander halten, Homer: Um zu ermitteln, ob du gebührenpflichtig bist oder nicht, hat die GEZ keine hoheitlichen Befugnisse. Sie besorgen sich Melderegisterdaten, und sie gehen tatsächlich auch von Haus zu Haus - aber das war's dann auch schon.
Wenn du aber einen bestandskräftigen Gebührenbescheid gegen dich hast ergehen lassen, dann schaut's anders aus: Den danach geschuldeten Betrag kann die GEZ wie jeder andere Gläubiger auch zwangsweise beitreiben - mit den normalen Mitteln der Zwangsvollstreckung, wenn das nicht hilft, mit Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung über die Vermögensverhältnisse ("Offenbarungseid"). Und um das zu erreichen, wird tatsächlich Erzwingungshaft angedroht (und auch vollzogen). Mit der Haft wird aber nicht die Zahlung erzwungen, sondern die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Sobald du die abgegeben hast, darfst du wieder heim. Die GEZ hat dann in den meisten Fällen immer noch kein Geld. Aber da viele Schuldner keine Lust haben, dieses Spiel bis zum Äußersten zu treiben, zahlen sie halt dann doch an einer früheren Stelle dieses Verfahrens. --Snevern(Mentorenprogramm)22:28, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ach je... warum ist es so verfassungskonformer als wenn man dem ÖRR einräumt, einen bestimmten teil der einkommenssteuer zu „beschlagnahmen“? ich mein: beides erfordert ja, dass der staat mitspielt... --Heimschützenzentrum (?) 13:03, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Psychische Verwirrung eines Nachbarn, ab wann Polizei rufen?
Bei mir gegenüber ist eine ältere Frau offensichtlich psychisch verwirrt, steht an ihrem Dachfenster und schreit umher. Das geschieht so alle 10 Minuten, sie macht tierähnliche Geräusche und schimpft "Ihr Schweine" etc, ich sehe aber niemanden auf der Straße, die sie beschimpfen könnte. Ich beobachte sie nun aus meiner Wohnung etwas unauffällig und bin am überlegen, ob ich die Polizei rufen soll. Da sie aber sonst keine Anstalten macht (Suizidgefährdung), zögere ich noch (Ruhestörung wäre es ja nur wenn es mich "stört" zu gewissen Uhrzeiten). Sollte man in meinem Fall nun die Polizei rufen oder nicht, oder gibt es eine andere Stelle (Notarzt?) an die man sich wenden kann. Jedenfalls werde ich die Situation noch weiter beobachten...--89.12.111.414:14, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
danke, gute Idee (wenn sie soetwas wie einen Notdienst haben), schau gleichmal in das Telefonbuch. Momentan ist es ruhig, aber die Frau steht immer noch da und verhält sich weiterhin merkwürdig (Gesten etc)--89.12.111.414:22, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Auch ältere Frauen können sich betrinken. Eventuell ist Sie ja nicht geistig verwirrt, sondern einfach nur betrunken? Jemand anrufen würde ich erst wenn das häufiger geschieht. Und dann eher die Polizei. Die können die Situation dann selbst einschätzen. Und wer weiß in welche bürokratische Mühlen die Frau gerät, wenn du so einen Sozialpsychatrischen Dienst anrufst. Möglicherweise wird die dann von irgendwelchen Gutmenschen zwangstherapiert obwohl Sie nur mal ein Glas Wein zu viel getrunken hat. --81.200.198.2015:03, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja, genau - die bösen "Gutmenschen" rennen herum und sammeln alles ein, was ein Glas Wein trinkt, sperren sie in die Keller und "therapieren" sie. Sie sind hinter dir her!!1!11!elf! --Eike15:09, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Na also bitte. Wenn man Leuten ein bisschen Macht gibt finden sich immer ein paar % welche diese Mißbrauchen. Und wenn jemanden wegen eine psychischen Auffälligkeit mit Bedrohungspotential für sicher oder andere meldest, gehen die entsprechenden Behörden und Institute mit hoher Wahrscheinlichkeit sicherheitshalber erstmal davon aus. Dann braucht es nur noch einen gelangweilten, nachlässigen oder kleinkarierten Schreibtischtäter und du sitzt mit Drogen vollgepumpt in irgendeiner Anstalt. Beispiele gibts dafür massig und die Wahrscheinlichkeit dafür ist zu hoch als das man gedankenlos eben mal einen psychatrischen Notfall melden sollte. --81.200.198.2015:52, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@IP: was meinst Du was denn die Polizei machen würde, schau mal Unterbringung (Deutschland) an, die bei Selbst- oder Fremdgefährung durchgeführt werden kann. Mittlerweile ist es sowieso ruhig und die Frau verschwunden, daher hat sich das Thema ohnehin erledigt. Ich fragte nur für den Fall des Falles nach--89.12.111.415:14, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nachdem das nun wieder losging, hab ich sie vom Balkon aus angesprochen und gefragt, ob alles in Ordnung sei. Antwort war, ob ich ein Problem hätte und sie grinste breit. Naja, dass mit dem Alkohol kann natürlich auch sein--89.12.111.415:30, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist sie einfach wütend und will rumpöbeln, das hab ich schon öfters bei solchen "Schreifrauen" erlebt. Nicht jede, die sich daneben benimmt, ist psychisch krank, manche sind einfach nur frustriert und (verbal) aggressiv. --stfn15:43, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
nunja, die Ansprache hat zumindest gewirkt, sie hat danach das Fenster geschlossen, war ihr wohl auch peinlich;-) Denke der Thread kann nun dichtgemacht werden. Übrigens waren wohl wie ich dann auch sah, tatsächlich Leute da und zwar wohnen nebenan einige Dunkelhäutige, nehme an, dass sie wohl auf die nicht gut zu sprechen und daher die Tierlaute nachgemacht hat, na prima :( (Beim nächsten mal ruf ich die Bullen aus anderen Gründen....)--89.12.111.416:25, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich sah einmal einen randalierenden Typen in die U-Bahn einsteigen. Ein Riegel von einem Mann war das. Er pöbelte jeden an, bis er Freiraum hatte und blickte alle aus finsterer Miene an. Ganz hinten saß ein älterer Mann - der lächelte ihn sanft an. Fragte Ihn: scheiß Tag heute, nich? Der alte hatte den wunden Punkt getroffen. Ihr werdet es nicht glauben aber der U-Bahn Troll weinte sich danach wie ein kleines Kind bei dem Meister aus. --178.191.229.18521:10, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
letztens, in meiner Nähe in einem Park nach einem kleinen Konzert, ging ein Betrunkener und schleuderte Bierflaschen in der Gegend herum, so dass diese zersplitterten. Wir saßen auf einer Pritsche und ärgerten uns. Denn dieser Park wird Tagsüber von kleinen Kindern gerne benutzt. Ich ging hin und schaute ihm streng ins Gesicht. Daraufhin Ohrfeigte er sich selbst. Ihr glaubt es aber sowieso nicht. Egal. --178.190.72.25422:34, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Aber klar doch glauben wir hier alles(TM) - auch dass Du die Geschichte von Terry Dobson (gest. 1992) wirklich selbst in der U-Bahn erlebt hast. :-) --Zerolevel10:48, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wohl kaum. Das Facebook deine biometrischen Daten mit deinem Echtnamen verknüpfen kann, geht nur weil Facebookuser die Rechte Ihrer Bilder an Facebook abgeben wenn Sie diese hochladen. Informiere dich mal über dieses Thema, bevor du Leute auf Bildern "markierst" ob du denen damit wirklich einen Gefallen tust. --FNORD16:10, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Aber technisch müsste es möglich sein zu sagen auf dem Bild www.internetseite.de/unterseite/irgendwas/bild.jpg im Bereich (Raster 10/10 (bsp)) 9/5 ist Max Mustermann oder so. Wenn man Links teilt zeigts doch auch Bilder der HP an.--79.244.99.12416:19, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Bilder werden dann nur referiert, von dem fremden Server geladen und nicht auf den Facebookservern gespeichert. Die Bildrechte bleiben dadurch unverändert. --FNORD16:23, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich würde das, was er meint, "referenziert" nennen. Es wird nur ein Verweis gespeichert. (Wobei das nicht unbedingt vor URV schützt.) Ja, technisch geht sowas, aber Facebook tut's wohl nicht. --Eike16:47, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das nennst nicht nur du so, sondern der rest der Welt auch :) (Habe das falsche Wort verwendet, "referenziert" ist natürlich richtig. ) --FNORD16:50, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich verstehe nebenstehendes Venn-Diagramm nicht ganz, und zwar im Kreis "Großbritannien". Was soll der Kreis, in dem England und Wales sind, in Abgrenzung zu Schottland? Ist dort England die Überschrift? Dann lese ich das nämlich so:
Hatte mich auch schon gefragt. Siehe en:England and Wales Ganz richtig müssten England und Wales je in einem eigenen Kreis liegen, der von einem Kreis "England und Wales" (ebenfalls blau) eingeschlossen sein müsste. --FA201015:42, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK) England und Wales stehen sich in gewisser Weise naeher als England und Schottland beispielsweise. So haben beide das gleiche Rechtssystem, siehe en:England and Wales. Das geht auf das Königreich England zurueck, welches bis 1707 bestand und eben England und Wales umfasste. Der Kreis duerfte also diesen Rechtsbereich andeuten. --Wrongfilter...15:45, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was meinst Du jetzt mit "Großbritannien"? Den Staat von 1707–1801? Historische Staaten sind ja alle nicht aufgeführt. Meinst Du "Ver. Königr."? Isle of Wight z. B. gehört als Kreis in die Liste außerhalb der "Insel Großbritannien" aber innerhalb von "England".... Es ist einfach allzu kompliziert. --FA201011:45, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wollte man den Komplex England und Wales weiter differenzieren, dann dürfte man sich nicht darauf beschränken, sondern müsste auch alle Teile, aus denen England besteht einander in Beziehung stellen - und das würde die Darstellung kontraproduktiv verkomplizieren. Chiron McAnndra13:36, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso sind in Deutschland hergestellte Re-Importe von Medikamenten günstiger?
Heute passiert: "Hochpreisige verschreibungspflichtige Medikamente deutscher Pharmaunternehmen", so mein Apotheker, "sind meist viel günstiger als Re-Import zu beziehen. Die Ware wird in Deutschland produziert, kurz ins Ausland geliefert und sofort wieder importiert. Viele Ärzte verschreiben heute diese günstigen Re-Importe, das ist ganz normal", sagte er. Wieso sind die Medikamente, wo sie doch in Deutschland produziert werden und mit Transportkosten belegt sind, viel günstiger als Mediakamente (des gleichen Herstellers!) für den deutschen Binnenmarkt? --Zollwurf16:37, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das beantwortet deine Frage: "Wie kommen die zum Teil erheblichen Preisunterschiede zustande? Deutsche Pharmakonzerne vertreiben ihre Pillen, Salben und Tropfen in verschiedenen Ländern zu unterschiedlichen Preisen. [...] Der Grund: Die Gesundheitssysteme der Länder sind finanziell unterschiedlich ausgestattet. Das "reiche" deutsche System gibt mehr her als das "arme" griechische." --Eike17:05, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Lesen bildet hoffentlich auch Dich - meine Eingangsfrage: "Wieso sind in Deutschland hergestellte Re-Importe von Medikamenten günstiger?". Deine Interpretation - "Wie kommen die zum Teil erheblichen Preisunterschiede zustande" - geht am Thema vorbei. Du hast die Frage nicht verstanden, schade, laß es bitte sein. Du nervst! --Zollwurf17:11, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sie sind günstiger, weil die durch meinen Link erklärten Preisunterschiede durch die Logistikkosten (verringert, aber) nicht kompensiert werden. --Eike17:14, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Weil es hier nicht auf die Kosten ankommt, sondern welche Kuh am besten zu melken ist. Die Deutschen habens, die werden schon zahlen. Oder anders: da haben wir die Kassenvertreter gut geschmiert, die zahlen alles. Schau doch mal in eine Drogerie, da findest du manhmal den Hinweis auf manipulierte Packungen - das gleiche Spiel und der Umweg soll verschleiert werden, damit der Umleiter nicht bekannt wird. --Bahnmoeller16:44, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nachfrage: Kann es sein, dass auf jedes Binnenmedikament die Mehrkosten des Re-Imports aufgeschlagen werden? Denn bei Preisunterschieden bis zu 70% zwischen Original-DE und Original-DE (Re-Import) würde das Pharmaunternehmen "ausbluten" ;-) --Zollwurf16:51, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nun, die Preisgestaltung bei Medikamenten ist eben etwas komplexer als bei einem 08/15-Produktionsgut. Die anteiligen Entwicklungskosten sind bei den meisten Medikamenten um ein Vielfaches hoeher als die reinen Material- und Produktionskosten. So wird selbst ein Billigland noch die reinen Produktionskosten fuer die dort verkauften Medikamente "einspielen", aber nur wenig dazu beitragen, dass weiterhin neue Medikamente entwickelt werden. In der Mischkalkulation lohnt sich das Produkt fuer das verkaufende Unternehmen sowohl hier als auch dort, aber wenn alle Laender Billiglaender waeren, waere es dennoch ein Problem. -- Arcimboldo17:31, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
den re-import zahlt ja nich der ursprüngliche hersteller sondern der reimporteur, der seine kosten na klar wieder reinbekommt... erstaunlich ist, dass der hersteller den re-import nicht verbietet (so wie bei DVDs, die nur mit in den USA üblichen geräten abgespielt werden können...)... --Heimschützenzentrum (?) 17:33, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mir kommen die Tränen. Unsere arme Pharmaindustrie. Gerademal durch die unverschämt niedrigen Exportpreise nicht am Hungertuch nagend ist sie gegen ihren Willen und mit der Faust in der Tasche gezwungen, das deutsche Gesundheitssystem auszuplündern, damit sie wenigstens ein gaaaanz kleines bißchen forschen und entwickeln kann...
"Im Jahr 2004 steckten US-Arzneifirmen demnach insgesamt 57,5 Milliarden Dollar in Werbemaßnahmen, aber nur 31,5 Milliarden Dollar in Forschung und Entwicklung (39,3 zu 21,5 Milliarden Euro). Das Ergebnis bestätige den öffentlichen Eindruck, dass die Pharmaindustrie marketinglastig sei, kritisieren die Forscher. " (Mehr Geld für Werbung als für Forschung In: SPON, 3. Januar 2008)
Unterstellend, daß die deutschen Unternehmen sich in ihrem Werbeverhalten von der US-amerikanischen Konkurrenz nicht wirklich unterscheiden und angesichts der dauerhaft fetten Gewinne kann die Frage doch nur so beantwortet werden, daß sie sich alles holen, was sie kriegen können. Im Ausland lassen sich die sprichwörtlichen deutschen "Apothekerpreise" nicht durchsetzen. Wenn das möglich wäre, würden sie auch dort mehr einstreichen. Ein Aufsichtsrat ist schließlich den Aktionären verpflichtet und nicht den Kunden oder Patienten. Die Überteuerung der Medikamente auf dem deutschen Markt ist derart überzogen, daß sich auch mit Reimporten und den dadurch entstehenden Kosten noch Gewinne machen lassen. --84.191.18.104 18:38, 16. Aug. 2011 (CEST) Addendum zur Nachfrage: Die Exportpreise waren auch schon so exorbitant niedriger, als Reimport noch mehr oder weniger nur auf privater Basis organisiert wurde. Die hohen Gewinnspannen und Werbeetats sprechen dafür, daß sich die Preisbildung an dem Durchsetzbaren orientiert und nicht überwiegend an den Produktions- und Vertriebskosten. --84.191.18.10419:01, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
mein Sohn 22 Jahre, studiert in Karlsruhe Elektro- Informations-technik.mit dem Abschlußziel Bachlor.Im Anschluß daran möchte er den Master machen, muß ich das studium auch noch finanzieren.Ich bin Geschieden meine Exfrau hat angeblich keine eigenen Einkünfte.
--80.171.92.13617:16, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nach ein wenig Googlen hier eine Antwort ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit: Ein konsekutiver Masterstudiengang, also einer der unmittelbar auf den Bachelorstudiengang aufbaut, gilt im Unterhaltsrecht als Teil des Erststudiums. Dies gilt für die Eltern genauso wie für das Bafög-Amt. Hintergrund dessen ist, daß der - hierzulande relativ neue - Bachelorabschluß mit vergleichsweise kurzer Ausbildungsdauer unterhalb des bisher üblichen Diploms desselben Faches an derselben Hochschule angesiedelt ist. Erst mit dem darauffolgenden Master hat der Student dieselbe Qualifikation erlangt, wie früher mit dem Diplom. Dies soll dem Studenten nicht vorenthalten werden - zumal in vielen Fächern der Bachelor nur als aufgebohrtes Vordiplom angesehen wird und erst mit dem Master gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt bestehen. -- 79.195.252.6917:37, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sicher ist diese Frage schon gerichtsgängig zur Klärung, aber früher musste man das Studium zahlen, das von Anfang an so vorgesehen war. Da Sohnemann den Master jetzt schon machen will, sei froh, dass er was gutes und für die Volkswirtschaft notwendiges studiert.--91.56.219.19718:08, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn es dir schwer fällt, solltest du dich juristisch bei einem Familienrechtler beraten lassen. Natürlich zahlt die Frau auch nach ihren Möglichkeiten. Dass sie nix hat, geht ja wohl nicht, dann muss sie sich von ihrem Sponsor was für den Filius abgeben lassen. Oder Sie muss sich heftig um Arbeit bemühen, damit sie den Sohn anteilig unterhalten kann. Oder sehe ich das als Nicht Jurist falsch ??--G-Michel-Hürth20:49, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dass jemand keine Einkünfte hat, gibt's natürlich sehr wohl. Wer aber einem Kind gegenüber Unterhaltspflichten hat, der hat auch eine gesteigerte Erwerbsverpflichtung - er (sie) muss sich also tatsächlich "heftig" um Arbeit bemühen. Der Sponsor dagegen braucht ihr zu diesem Behufe nichts zu geben (zumindest dann nicht, wenn es sich bei diesem Sponsor um einen neuen Partner handelt). --Snevern(Mentorenprogramm)22:04, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Literatur und Vorbereitung fürs Anglistik-Studium
Ich werde ab nächstem Semester neben meinem Jurastudium noch das Studium der Anglophone Studies an der Uni Marburg beginnen. Dabei handelt es sich um einen Mix aus Sprach-, Literatur, und Kulturwissenschaften. Seit jeher fresse ich englische Bücher, Fernsehserien, Filme, etc. Aber das Studium hat leider andere Voraussetzungen und Inhalte als der in diesen (sprachlich) recht einfachen Werken. Ich möchte also die relativ ruhige Zeit der Semesterferien nutzen, um mich schon etwas vorzubereiten. Außerdem möchte ich mir bereits einen Überblick über nützliche Literatur machen. Zwar gibt es eine (seeeehr rare) Literaturliste der Uni [7], aber eben kaum Informationen darüber, welche Studienliteratur angeraten wird. Diese Angaben finden sich zwar in den Vorlesungsverzeichnissen, aber dort wiederum nur (wie ich es schon aus den Vorlesungsverzeichnissen der Juristen kenne) endlose unsortierte Listen. Eine wirkliche Empfehlung lässt sich dem ganzen nicht entnehmen. Wenn ich mir dann doch mal einzelne Werke, z.B. zur Grammatik genauer anschaue, dann frage ich mich, ob ich sowas wirklich brauche, oder ob ich mich mit solchen Klopfern nicht schlichtweg vergreife. Ich suche erstmal ein paar richtig schöne Einleitungen die mir auch Ziel und Inhalt des Studiums und nicht nur reines Fachwissen näher bringen. Irgendwelche Empfehlungen? Ich danke euch! --Hannesbr10017:19, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Schon ob es einen Stammtisch gibt wo man ältere Kommilitonen treffen könnte, für den Fachbereich zuständigen Studentenrat, Fachschaft oder wie die heißen fragen, schauen ob es Mentore, Tutoren oder ähnliches gibt. --94.134.193.13417:41, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja, das gibt es alles sicherlich. Aber derzeit sind die Semesterferien voll im Gange und direkt im Anschluss geht es ja schon los. Ergo sind Tutoren und Studienberater jetzt noch nicht errreichbar, wenn sie aber erreichbar sind, dann benötige ich deren Rat auch nicht mehr. ;) --Hannesbr10016:38, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Natürlich ist jemand erreichbar. Aber ein richtiges Mentorierungsprogramm für Nulltsemester gibt es nicht. Und die verweisen mich dann ja auch nur auf die im Vorlesungsverzeichnis angegebene Literatur. --Hannesbr10018:46, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sorry, aber aus so einer Literaturliste wird sich doch die ein oder andere einführende Literatur herausfiltern lassen. Was in den einzelnen Veranstaltungen im Mittelpunkt steht, das fragst du am besten direkt beim Veranstalter. Und nein, die sind nicht alle gleichzeitig in Urlaub und haben im August auch keine monatelange Warteliste für einen Termin. Bei vielen Profs und Dozenten (oder den Assis - irgendwer wird bestimmt da sein) kann man einfach (auch außerhalb der Sprechzeiten) mal an der Tür klopfen und freundlich fragen. Auch eine freundliche E-Mail kann Wunder wirken. Frag einfach, womit du anfangen solltest bzw. könntest. Auch der eine oder andere Bibliothekar in den Fachbibliotheken kennt sich erstaunlich gut aus. Zumindest an den Unis, an denen ich gewirkt habe... -- Kramer...Pogo?18:56, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist mal ein Anfang. Aber ich suche auch Sekundär- und sogar Tertiärliteratur. Sogar sowas, was man bei den Juristen nicht wirklich braucht, aber immer im Schrank stehen haben sollte, z.b. das hier. Gibt es auch empfehlenswerte wissenschaftliche Lehrbücher? --Hannesbr10016:38, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Endlose, unsortierte Listen in den Vorlesungsverzeichnissen... Das wird genauso wie bei den Marburger Juristen sein, daß die Professores die wirklichen Empfehlungen à la nicht mehr aktuell, nur als Nachschlagewerk zu gebrauchen, erklärt gut aber zu knapp undsoweiterundsofort nur mündlich in den jeweils ersten Sitzungen ihrer Lehrveranstaltungen geben. Sie werden einen Teufel tun, so etwas schriftlich von sich zu geben, um nicht geschätzten Kollegen auf die Füße zu treten, die dann vermutlich ähnlich charmantes über die Werke des so Urteilenden zurückgeben werden -- 79.195.252.6917:53, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Dachs zur Plage wird
Im Tessin:
Ich gehe davon aus, dass ein DACHS (vor allem im Sommer und Herbst) nächtlicherweise den Rasen durchwühlt und niedrig hängende Trauben frisst. Was kann ich tun, um dieses Tier davon abzuhalten?
Peter Schmid (nicht signierter Beitrag von83.76.41.134 (Diskussion) 17:35, 16. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]
Der Tipp mit dem Beton ist schon praxistauglich, hat aber nicht nur für den Dachs, sondern auch für den menschlichen Nutzer seine Nachteile.
Wildschweine suchen jetzt auch nicht gerade die menschliche Nähe - sie suchen vielmehr vor allem was zu Fressen, und das finden sie nun mal da. Das macht der Dachs grundsätzlich nicht anders. Eines haben sie aber beide gemeinsam: Sie unterliegen (in Deutschland) dem Jagdrecht; als Nicht-Jagdausübungsberechtigter kannst du also nicht direkt gegen ihn vorgehen, und dein Garten, sofern innerorts belegen, gehört auch nicht zum Jagdrevier. Dazu kommt die missliche Lage, dass selbst im Jagdrevier der Jäger zwar für vom Schwein verursachten Schaden aufzukommen hat, nicht aber für den, den der Dachs verursacht.
Passive Abwehrmaßnahmen, die das Wild am Eindringen in dein Grundstück hindern, werden durch das Jagdrecht nicht verboten. Daher wäre ein Wildzaun schon mal ein Anfang. Wenn du darüber hinaus was findest, was bei Bewegung Licht und/oder Lärm macht oder nach Hund oder menschlichem Urin riecht, räume ich dir gute Chancen gegen den Dachs ein.
Weiß jemand, in welcher Sprache sich eigentlich Frau Merkel und Herr Sarkozy verständigen, wenn sie ohne Dolmetscher angeregt miteinander plaudern? Soweit ich weiß, ist es bei beiden mit dem Englischen eher nicht so dolle. Merkel kann wohl ein paar Brocken Russisch - das dürfte hier aber auch nicht viel helfen... Oder ist alles nur Theater für die Kameras, und keiner versteht auch nur ein Wort des anderen (wäre mein Verdacht, obwohl schon eine etwas alberne Vorstellung)? --91.54.210.22618:29, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Um ein bisschen Smalltalk (auch über Politik) zu halten braucht es nicht viel Kenntnisse einer Sprache. Merkel kann übrigens meines Wissens nicht nur ein paar Brocken Russisch, sondern die Sprache wohl relativ gut sprechen.--Paramecium19:37, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Englischkenntnisse der beiden mögen ja „nicht so dolle“ (Quelle?) sein, dürften aber dennoch über denen des Durchschnittsdeutschen/-franzosen liegen und auf jeden Fall zur Kommunikation ausreichen. --MichaelFleischhackerDisku19:44, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn man sich gerade die Schlagzeile "Merkel und Sarkozy planen Wirtschaftsregierung für Europa" ansieht, dann könnte man meinen, die beiden verstehen einander gar nicht und plaudern dann hinterher aus, was sie meinen, was der jeweils andere gesagt hat. ---91.56.168.6720:25, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Primär geht es um politische Bereiche/Schlagwörter die beide gut verstehen (weil durchgekaut) und dann kommen halt ein paar diverse Parts dazu, wo aber lediglich über Kleinigkeiten verhandelt werden muss. So schwierig ist das nicht. Da braucht man bei uns im Cafè erheblich mehr Geschick um die Truppe bei Laune zu halten. Aber was anderes - sind Sarkozy und Merkel zu Smalltalks fähig oder schweifen sie dann auch gleich ab und geben an den Pressesprecher weiter. --178.191.229.18521:23, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe bereits mehrmals im Fernsehen Gespräche der beiden in Brüssel gesehen. Jedesmal standen dabei zwei Herren dahinter, die Sarkozy und Merkel ins Ohr geflüstert haben. --Mai-Sachme21:49, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Herr Sarkozy wird sich trotz des ungarischen Namens nicht herunterlassen, in irgendeiner anderen als der französischen Sprache zu parlieren, auch wenn er könnte. Das ist Staatsraison. Da wird Frau Merkel nicht um einen Übersetzer drumrumkommen. --Rôtkæppchen6822:36, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Man darf annehmen, dass die üblichen kleinen so publikumswirksamen Plänkeleien längst eingeübt sind und keiner elektronischen Unterstützung bedürfen. Der Dolmetscher kann, aber muss nicht mehr zwingend danebenstehen, lange Ohren machen und wispern. Das Geschehen und die auch leise geführten Gespräche kann der Mann des Vertrauens, bzw. der flüsternde Mann im Ohr, der auch Spässe versteht und verdolmetscht, dank Kamera und Ansteckmikrofonen in der Dolmetscherkabine wahrnehmen. Flüsterdolmetscher, die mit mehreren Personen kommunizieren, setzen mobile Personenführungsanlagen (PFA) mit Funksender und Taschenempfängern nebst Einohr-Kopfhörer ein, wie sie seit Jahren in Museen, Kunsthallen und für Betriebsführungen üblich sind. Dort von einem Profi erläutert. --CEP02:35, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Seltener MOSFET (60t03gh) gesucht
Moin,
nachdem weder Conrad, Reichelt noch SEGOR electronic den MOSFET 60t03gh vorrätig haben: wo kriege ich in Deutschland schnellstmöglich diesen IC her (bzw. welcher bei Conrad erhältliche MOSFET kommt dem 60t03gh möglichst nahe/übertrifft den)? Bauform ist recht egal, nötigenfalls löte ich das Ding auf ne Kleinplatine.
Ist es möglich, dass z. B. Pflanzen auf anderen Planeten Farben erzeugen, die wir so in unserem Sonnensystem nicht kennen (wenn sich dort beispielsweise Leben anders entwickelt, könnte es doch auch dazukommen, dass sich dadurch andere Farben ergeben)? Das Auge arbeitet doch mit einem RGB-Verfahren: sehen Tiere mit anderen Augenarten vielleicht andere Farben? Oder ist es möglich, dass wir Farben als die selben Farben erkennen, andere Lebensformen diese aber unterscheiden könnten (damit meine ich nicht nur Schattierungen wie ornage und ein helleres Orange)? --77.64.179.9620:29, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Da wir uns nur über die Wörter ("Rot") unterhalten können aber nicht über das Farbempfinden, ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass jeder Mensch die Farben ein wenig anders im Gehirn konstruiert bekommt. An sich sind Farben ja nichts anderes als im Gehirn dargestellte Wellenlängen. Auch Wärmestrahlen sind nichts anderes und liegen im Frequenzbereich dicht neben dem Farbspektrum. Es gibt durchaus Tiere, die benachbarte Frequenzbereiche, wie Ultraviolett und Infrarot, sehen können. Wie bereits anklang, können manche Tiere nur helle und dunkle Farben unterscheiden. Ihre Welt ist Schwarz-Weiß. Auch einige Menschen können nicht alle Farben sehen. In Ihrer Welt sind Rot und Grün nicht unterscheidbar. Das beantwortet Deine Frage in umgekehrte Richtungen: Wenn manche Tiere nur zwei Farben unterscheiden können, andere (wir) aber drei, dann ist es nicht abwegig zu vermuten, dass es wiederum andere Tiere gibt, die noch mehr verschiedene Rezeptoren haben. Ich bin kein Biologe und weiß daher nicht, ob und bei welchen Tieren die Evolution derartige Rezeptoren entwickelt hat. Insgesamt, das gilt für all unsere Sinne, wird die gesamte Welt, die wir wahrnehmen, in unserem Kopf erzeugt. Sie ist eine Interpretation einer dahinter verborgenen Realität. Wir schauen also die ganze Zeit einen Film, den uns unser Gehirn vorspielt, indem es Erinnerungen mit gerade Erlebtem mischt. Selbst das Phänomen Zeit gehört dazu. Unser Gehirn erzeugt Bewegungen und Lieder hallen nach. Jedoch könnte man sich die Welt auch einfach als vierdimensionalen (statischen!) Raum vorstellen. Die vierte Achse ist die Zeit. Sie unterscheidet sich von den drei Raumdimensionen nur dadurch, dass sie in eine Richtung "vergisst". Wir sind gewissermaßen in einem vierdimensionalen Glaswürfel gefangen und durch die Richtung der Zeitachse bilden wir uns Zeit nur ein. 78.52.144.12421:11, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Frage ist "falsch rum" gestellt: Die Hauptfrage ist nicht, ob es (irgendwo) noch andere Farben gibt, sondern dass wir solche anderen Farben nicht sehen können. Aus dem gesamten elektromagnetischen Spektrum "sehen" wir nur einen minimalen Anteil. Auch auf der Erde gibt es Materialien, die elektromagnetische Strahlung in den Nachbarbereichen unseres Sehvermögens (UV und IR) reflektieren und für Augen, die dafür empfindlich sind, "farbig" erscheinen - aber eben in uns unbekannten "Farben". Dafür brauchen wir nicht auf ein anderes Sonnensystem zu wechseln. Das könnte man aber für die Bestätigung einer anderen Erkenntnis benutzen: Liegt die Hauptemission der dortigen "Sonne" in einem anderen Spektralbereich, haben wahrscheinlich die Lebewesen auf dortigen Planeten Sehwerkzeuge, die auf diesen Sprktralbereich optimiert sind.
Übersicht mit sichtbarem Spektrum im Detail Noch etwas zu der "Begrenzung": Nimmt man "harte" Strahlung ("links" von Violett) kann die Energie der Strahlung so hoch sein, dass sie Molekülbindungen "zerhaut". Ist sie zu "weich" ("rechts" von Infrarot), wird sie schnell ineffizient fürs "Energiesammeln". Geht man von einer erdähnlichen Biochemie aus, ist man mit dem Erntebereich (und damit mit den Farben) limitiert. Hier ein Artikel, was sich die NASA auf Exoplaneten vorstellt (welches Sonnensystem sollte welche Licht-Ernter hervorbringen?). GEEZERnil nisi bene22:04, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
haben nicht nur wahrscheinlich sondern müssen so etwas haben, sonst wären diese sicher nicht Überlebensfähig
Wenn dort die irdischen Regeln der Biologie und der Evolution gelten sollten, was wir zwar annehmen, aber nur anhand solcher Beispiels bestätigt finden würden. (Dann werden die Theologen frohlocken und die von ihnen dem lieben Gott für das gesamte Weltall bisher schon zugebilligte Zuständigkeit bestätigt finden). Gruß -- Dr.cueppers - Disk.11:19, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
wie und wo finde ich "arte" am Fernseher mit Satellitenempfang ?
Vorwort: ich kann zwar mit Computer ganz gut umgehen, aber Fernseher einstellen beherrsche ich leider nur sehr rudimentär bzw gar nicht, Videorekorder programmieren ist mir z.B. nie gelungen, zum Glück gibt es aber jetzt DVD-Player. Also nun zur Frage: Arte ist verschwunden, alle anderen Programme laufen bzw. sind darstellbar, ARD, ZDF, Br3, ORF, RTL, Sat1 usw., nur bei Arte bekomme ich keinen Empfang. Ich kann es zwar in der Anbieter- und in der Gesamtliste auswählen und aufrufen, aber es kommt dann kein Ton und kein Bild. Ging aber früher mal, bis vor ca 1 Jahr. Keine Ahnung, was diesen Sender dann zum Verschwinden gebracht hat. Zur Situation: Standort in Österreich, Empfang über Satelliten-Schüssel. Hat jemand eine Ahnung woran das liegen kann. Oder besser kann mir jemand das für Dummies verständlich erklären, was und wo ich einstellen muß um arte wieder empfangen zu können, bitte ! --StephanPsy20:44, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
arte auf 19,2° Ost hat irgendwann zwischen dem 11. November 2007 und dem 6. April 2008 von 11837 MHz hor 27500 kS/s auf 10742 MHz hor 22000 kS/s gewechselt. → Sendersuchlauf.
Arte sendet, anders als die gängigsten Digitalsender, im Lowband. Wenn du etwa auch EinsPlus, Eins Extra nicht empfängst, liegt da vermutlich der Hund begraben - im einfachsten Fall ist das entsprechende Kabel defekt. Dazu müsste man aber Genaueres über die Anlage wissen (Quattro-LNB, Multischalter?). Grüße 85.180.202.6221:58, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
vielen Dank für Eure Bemühungen, ich weiß nicht wie, hab 1 Stunde lang rumprobiert, verschiedene Einstellungen und Sendersuchläufe gemacht, erst hatte ich arte nur auf Französisch gefunden, und jetzt hab ichs auch auf deutsch, warum und wie weiß ich nicht, egal, es geht. Danke! StephanPsy22:23, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich weiß das das der falsche Ort für diese Frage ist, aber den richtigen habe ich nicht gefunden. Kann jemand mir ein paar geschichtliche Ereignisse benennen (Schlachten, Geburtsdatum, Verträge) deren Datum unsicher ist?. --Anti21:24, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Schönheit der Frage liegt in der Schwierigkeit, etwas zu finden, das nicht genau bekannt ist ;-) Googlesuche mit => battle no exact date known <= und "battle" durch "birth date", "treaty" etc ersetzen liefert einiges. Du kannst auch mit "Romans", "Greek" etc. erweitern. Von mehreren Schlachen (vor 1500 v. u. Z.) kennt man das Jahr, aber kein exaktes Datum. Ach ja: SEine Geburt ist auch nicht genau bekannt - macht aber nix. GEEZERnil nisi bene21:48, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Jüngere Beispiele wären das Geburtsdatum von Rudolf Steiner oder von Frederic Chopin - oder der Gründungstag des FC St. Pauli. ("Datum umstritten" bringt bessere Treffer als "Datum unsicher"). --Rudolph Buch22:37, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Schau dir das heutige Google an. Da wird Pierre de Fermat geehrt, der angeblich am 17. August 1601 geboren wurde. Wenn du dann seinen Artikel bei Wikipedia liest, erfährst du, dass er nach Meinung einiger in Wahrheit nicht am 17. August und noch nicht einmal 1601 geboren wurde. --slg12:58, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hallo, an der ein oder anderen Stelle wäre es m. E. sinnvoll, in Wikipedia-Artikeln eine Veröffentlichung im Handelsregister von www.unternehmenregister.de als Einzelnachweis anzuführen (z. B. Unternehmensverschmelzung o. ä.). Leider habe ich keine Möglichkeit gesehen, einen Deeplink auf eine einzelne Veröffentlichung auf www.unternehmensregister.de zu erzeugen – geht das schlichtweg nicht? Vielen Dank für Eure Hilfe! --78.48.236.18822:08, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, geht nicht (wegen der Session-ID, die nur 30 Minuten gültig ist). Ich stand vor einiger Zeit vor dem selben Problem. Folgendes wäre praktisch möglich: 1. Das Dokument als PDF anzeigen lassen (diese Option gibt es unten rechts) und runterladen; 2. Dokument auf Commons hochladen; 3. von dort einbinden/verlinken. - Ob das gegen irgendwelche Urheberrechte (amtliches Werk?) oder WP-Gepflogenheiten (Weiternutzung? Mögliche Bearbeitung?) verstieße weiß ich nicht, habe es nicht ausprobiert. --Joyborg22:35, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
zur rechtlichen Lage kann ich nichts sagen - aber da Einträge im Handels- bzw. Unternehmensregister so direkt keine reine Onlinequelle sind sehe ich eigentlich kein Problem dabei, wenn als Beleg die Veröffentlichung nur genannt wird. (so mache ich das dann normalerweise, ich glaube darauf zielte die Ausgangsfrage von 78.x ab) rbrausse (DiskussionBewertung) 22:39, 16. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Im CERN in Genf werden künstlich Schwarze Mini-Löcher erzeugt. Wieso gilt die u. a. von Otto E. Rössler vertretene Befürchtung, dass diese Micro Black Holes, dadurch, dass sie den Ereignishorizont überschreiten, ein exponentielles Wachstum aufweisen könnten, bis sie die gesamte Masse der Erde verschlingen würden, allgemein als unseriös?
--JohannaBlau00:23, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Rössler benutzt zwar Formeln der Allgemeinen Relativitätstheorie, aber wendet sie so an, dass sie im Widerspruch zu experimentellen Ergebnissen stehen. Zum Teil sind seine Interpretationen schon 1915 durch experimentelle Untersuchungen widerlegt worden. ... Rössler ... folgert aus seinem falschen Verständnis der Allgemeinen Relativitätstheorie, dass die Hawking-Strahlung nicht existiert. Damit widerspricht er sich allerdings selber, denn aus seinen Annahmen folgt auch, dass überhaupt keine Schwarzen Löcher produziert werden können." [10]
In die Gleichungen der Allgemeinen Relativitätstheorie muss man meines Wissens erst die richtigen Parameter einsetzen, damit etwas sinnvolles dabei rauskommt. Man kann auch Unsinn damit produzieren. --PM300:40, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich folge der Argumentation, dass das, was dort im LHC veranstaltet wird, nichts anderes ist, als was zu jedem Zeitpunkt in unser direkten Umgebung, an der Grenze unserer Atmosphäre, ständig passiert, und dabei werden auch keine Schwarzen Löcher beobachtet. Es passieren ja lediglich Kollisionen normaler, schneller Teilchen, und das ist sowas von normal. --PeterFrankfurt01:11, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wolln die aslo gar keine Schwarzen Mini Löcher künstlich erzeugen? -- 01:38, 17. Aug. 2011 (CEST)
@ Meister 91.42.34.162: Na ja, wie man s nimmt bzw wann man das Zeug zu sich nimmt. Mayonnaise würd ich persönlich nicht mehr essen, wenn sie so ca n halbes Jahr angebrochen kühl gelagert wurde. fz JaHn01:17, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich kann dir da jetzt keine Lebensmittelchemiker oder so die das dir genauer sagen könnte. Ich weis nur das Ketchup aufgrund des hohen Essiganteils nicht so schnell schlecht wird, oder ist dir schonmal Essig schlecht geworden? --mfg Sk!d01:22, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
<quetsch>Ketchup enthält lt. Etikett 23,7 Prozent Zucker. Eine derart niedrige Konzentration reicht nicht, um konservierend zu wirken. Im Artikel Kandieren ist von 70 Prozent die Rede. --Rôtkæppchen68 12:35, 17. Aug. 2011 (CEST
Natürlich hat der Zucker in dieser Konzentration bereits konservierende Wirkung. Von Kandieren hat allerdings niemand gesprochen. Das sind nochmal andere Größenordnungen.... -- Kramer...Pogo?01:39, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Heißt das also, dass längere Zeit angebrochener und etwas ranzig anmutender Ketchup nicht gesundheitsschädlich sein muss? Denn eigentlich finde ich, das schmeckt ganz lecker. -- JohannaBlau01:26, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich bekomme keine Probleme davon und das, obwohl mein Verdauungstrakt offenbar leider eine sehr empfindliche Seele ist und gerne mal aufmüpfig wird...^^ Kühl lagern sollte man aber Ketchup schon, steht zumindest auf der Verpackung... -- Chaddy · D – DÜP –02:57, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mayonnaise besteht ja unter anderem aus rohen Eiern, da besteht die Gefahr einer Salmonelleninfektion, deswegen unbedingt gekühlt lagern und bald aufbrauchen. Gekaufte Mayo wird in der Regel durch die Beigabe von Konservierungsstoffen oder so länger haltbar gemacht, trotzdem würde ich die auch kühlen. Auch wegen der Emulsion, die bei wärmeren Temeperaturen in sich zusammenfallen kann. Gruß --stfn08:32, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hab schon neulich gefragt, aber für die Goethe-Uni Frankfurt keine Zulassung bekommen. Muss mich jetzt zwischen der Uni Mainz (Wirtschaftswissenschaften) und der TU Darmstadt (Politikwissenschaften/Geschichte) entscheiden. Habe die Zulassung für beide. Welche ist auch besser mit Bus und Bahn zu erreichen? --85.180.135.20802:35, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Beantwortet deine Frage zwar nicht wirklich, aber ein gut gemeinter Rat von einem inzwischen doch ein bisschen erfahrenen Studenten: Nimm Politikwissenschaft, ist deutlich einfacher als Wirtschaftswissenschaften (ich studiere PoWi bald im 3. Semester und hatte im 1. Semester ABWL als Nebenfach und bin froh dass ich irgendwie bestanden habe^^). Zwar haben Wirtschaftler i. d. R. bessere Jobaussichten, aber nur mit Bachelor allein sind die Jobaussichten bei so gut wie allen Fächern grottig. Kaum einer will einen BA-Studenten, warum auch? Der Bachelor ist nicht viel mehr als ein Grundstudium... Wenn, dann braucht man schon mindestens einen Master. Aber einen Masterplatz kriegt man natürlich nicht so einfach. Das haben die da oben ziemlich toll hingedeichselt... -.- -- Chaddy · D – DÜP –02:52, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich würde dir raten das zu studieren, was dir am besten zusagt. Dann erledigt sich das mit der Erreichbarkeit, weil du gerne zum Studium gehst. Ich hab einige Jahre das Studium des Unteroffiziers/Feldwebels/Zugführer eines Panzerzuges/Spieß (Kasernenabteilsboss) gemacht weil es mir zusagte und du kannst mir sicherlich nicht erklären das Schwarzenborn, Westerburg (Westerwald) und Munster bahntechnisch ansprechende Lagen sind. Trotzdem ging das pronblemlos auch wenns manchmal Stunden dauerte. --Ironhoof08:47, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"Jemand der nicht entscheiden kann ob er Wirtschaftswissenschaften oder Politikwissenschaften studieren will und es evtl. davon abhängig macht Welche auch besser mit Bus und Bahn zu erreichen ist, was er aber nicht selber herausfinden kann ????" "Was fragste mich? Ich weiss auch nich' alles ..." "Es könnte sich um einen Wettbewerb handeln! Wer stellt die ..." "Kaffee?" "Kaffee!" GEEZERnil nisi bene09:44, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke an Chaddy. "Es könnte sich um einen Wettbewerb handeln! Wer stellt die ..." "Kaffee?" "Kaffee!" kann ich nicht nachvollziehen? Ich weiß nicht, welcher Wettbewerb gemeint ist und Kaffee trinke ich gar keinen. --85.180.164.3422:57, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Falschparken auf Supermarktparkplatz
Hallo, auf einem von mir als Fahrradfahrer frequentierten Supermarktparkplatz droht der Betreiber an, dass Falschparker von der Stadtverwaltung mit einem Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden können. Dient dieser Hinweis nur zur Abschreckung oder kann die Stadt tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit (welche?) ahnden?
--91.198.67.7707:31, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn der Parkplatz nicht als Verkehrsfläche öffentlich gewidmet ist, sondern lediglich privat dem Supermarktbetreiber gehört, dann geht da nix mit Knöllchen. Allerdings kann man ja nicht unbedingt auf den ersten Blick erkennen wer der Eigentümer der Fläche ist. Gruß ThogruSprich zu mir!07:52, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist leider nicht ganz richtig, Thogru, insbesondere kommt es auf die Eigentumsverhältnisse nicht an. Entscheidend ist vielmehr zunächst, ob auf dem (privaten) Gelände öffentlicher Straßenverkehr stattfindet. Das ist dann der Fall, wenn er für den öffentlichen Verkehr tatsächlich zugänglich ist; eine förmliche, hoheitliche "Widmung" ist dafür ebensowenig nötig wie das Schild "Hier gilt die StVO". Bei einem privaten Supermarkt-Parkplatz ist das regelmäßig der Fall, nicht dagegen beispielsweise bei einem mit einer Schranke gesicherten Parkplatz für Firmen-Angehörige. Wenn nun also auf dem Parkplatz die StVO gilt, bleibt noch die Frage, ob Polizei- und Gemeindevollzugsbeamte dort auch Verstöße ahnden dürfen. Das ist nach meinem Kenntnisstand nicht allgemein der Fall, aber eben auch nicht allgemein ausgeschlossen - es kann also durchaus zur Ahndung von Verstößen gegen die StVO kommen. Weitergehende Vorschriften des Grundstückseigentümers (meist ist das übrigens gar nicht wirklich der Eigentümer, sondern der Mieter oder Pächter, aber das spielt hier keine Rolle), die sich nicht auf die StVO, sondern auf das Hausrecht stützen, interessieren Polizei und Gemeindevollzugsdienst nicht - da muss der Hausrechtsinhaber schon selbst tätig werden (wenn da zum Beispiel einer parkt, ohne einkaufen zu gehen). Das ist auch so ein Fall, in dem der Betreiber das Fahrzeug abschleppen (oder blockieren) darf, aber das ist eine privatrechtliche und keine öffentlich-rechtliche (hoheitliche) Maßnahme.
Wenn der Supermarktbetreiber also mit Knöllchen droht, dann weiß er entweder, dass bei ihm tatsächlich welche verhängt werden dürfen - oder er blufft. Ich würd's nicht riskieren, denn es kann durchaus die Wahrheit sein. --Snevern(Mentorenprogramm)09:37, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das die Widmung nicht von fiskalischem Eigentum abhängig ist weiß ich wohl, hab mich wohl nur unklar ausgedrückt, sry. Das mit der StVO weiß ich auch, war aber nicht die Frage, oder ich habs falsch interpretiert. Das aber auf einem Supermarktparkplatz Verwarnungen ausgesprochen aka Knöllchen verteilt werden von Polizei oder Hilfspolizei ist mir völlig neu und ich kenne in unserem Kreis keine Gemeinde, wo das der Fall wäre. LG ThogruSprich zu mir!11:12, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Aus eigener leidvoller Erfahrung (noch während meiner baden-württembergischen Phase) hatte ich mal Anlass, mich mit dem Problem auseinanderzusetzen, daher weiß ich positiv, dass es das gibt. Es hängt wohl zum einen vom Bundesland ab, zum anderen davon, ob der Nutzungsberechtigte dem jeweiligen Ordnungsamt (oder gar der Polizei) die Befugnis einräumt.
In Baden-Württemberg gibt es ein LOWiG, das regelmäßig auf Privatparkplatzschildern erwähnt wird. In dessen § 12 wird das Parken auf Privatgrundstücken zur Ordnungswidrigkeit erklärt. --Rôtkæppchen6813:35, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"§ 12 Parken auf Privatgrundstücken
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ein Kraftfahrzeug vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen
1. auf einem Stellplatz unbefugt parkt, obwohl deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen wird, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist,
2. vor oder in Grundstücksein- und -ausfahrten unbefugt parkt."
Weiß jemand, welchen Namen dieser Ort heute hat? Nach meiner Recherche lag er im europäischen Teil des Osmanischen Reiches und war ab 1874 Sitz einer französichen Postdampfer-Agentur, die 1893 sogar eigene Briefmarken mit dem Ortsnamen herausgab.
Am Ägäischen Meer, und zwar war das eine von drei Konzessionen, die eine französische Gessellschaft vom Osmanischen Reich erhalten hatte. Endpunkt einer Eisenbahnlinie von Sofia nach Süden, in Thrakien. Den heutgen Namen suche ich noch raus. --Aalfons 08:28, 17. Aug. 2011 (CEST) Bei Xanthi, Lagos heißt der Hafen heute noch, Karte. --Aalfons08:43, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Port(o) Lagos 1910, auf dem Landstreifen zum See, damals tk. Karaagac
Danke für die schnelle Auskunft. Vielleicht sollte man den Namen des Hafens im Artikel erwähnen? Es könnten vielleicht noch andere Sammler interessiert sein, denn der Michel-Katalog schweigt sich zur Lage von Port-Lagos aus. Gruss --Diorit08:55, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das mit der Eisenbahnlinie oben stimmt nicht genau, jednefalls sehe ich auf beigestellter ö-u. Militärkarte von 1910 nur einen Bahnhof in Xanthi. --Aalfons09:20, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Gibt es in MS Word mit der Schrift Arial die Möglichkeit, römisch I und II mit Querstrichen/Serifen darzustellen? Evtl. als Sonderzeichen vorhanden? --193.18.239.410:49, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, da es der Sinn von Arial ist serifenlos zu sein. Warum nicht eine Schriftart mit Serifen nehmen? Außerdem unterstützt sie den entsprechenden Teil des Unicode-Block Zahlzeichen nicht, als dass sie separate Symbole für die Römischen Zahlzeichen hätte. --Mps11:04, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
und welche Schriftart hat die röm. Ziffern. Man kann es ja zwischendurch anders kodieren. Man muss aber dann sicher aufpassen, falls es in einem anderen Programm weiter verarbeitet werden soll. --178.190.42.8211:46, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Du machst dir irgendwie falsche Vorstellungen wie die Sache mit den Schriftarten funktioniert. Ein normales Unicode-fähiges Programm, speichert nur den Code 2160, die jeweilig verwendet Schriftart, stellt dann, wenn sie es unterstützt, die römische Eins dar. Mein Browser verwendet dafür zum Beispiel MS Mincho, weil in dieser Schriftart eine Darstellung für den Code 2160 hinterlegt ist. Allerdings könnte sie genauso gut ein Fischskelett darstellen, wenn diese Darstellung für den Code 2160 hinterlegt wäre. Es hängt also grundsätzlich davon ab, wofür du die römische Eins brauchst. Brauchst du nur ein Bild, schau auf Commons vorbei, gibt's bestimmt was. Brauchst du sie in einem Text, es gibt Schriftarten, die zum Beispiel das I genauso darstellen, zum Beispiel Times New Roman, brauchst du die Unterscheidung vom großen I zur römischen Eins, brauchst du eine Schriftart, in welcher für den Unicode-Code 2160 eine entsprechende Darstellung hinterlegt ist (sonst wird's nicht angezeigt). Mit zwischendurch anders kodieren ist da nichts, da kommt höchstens Struz raus. --94.134.199.8511:56, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das kannst du in der Zeichentabelle (charmap.exe) überprüfen. Dort entsprechende Schriftart auswählen, bei Gruppieren nach dann Unicode-Unterbereich auswählen und in dort dann Zahlenformen. Im Prinzip aber der Font Arial Unicode MS und die ostasiatischen. Wie aber die IP bereits schrieb reicht es in den meisten Fällen aus, einfach die Buchstaben zu nehmen und in Times New Roman oder so zu setzen. --MpsXII:XX, XVII.VIII.MMXI (CEST)
Das normale Arial kennt nicht die im Unicode-Block Zahlzeichen aufgeführten Römischen Zahlen nicht. Arial Unicode MS kennt diese Zahlzeichen, stellt sie aber serifenlos dar. --RôtkæppchenⅬⅩⅧ ⅩⅦ:ⅩⅩ, ⅩⅦ. Ⅷ. ⅯⅯⅪ (CEST)
Großhandelskosten von Getränken und Speisen
Wie hoch sind die Großhandelskosten von Getränken und Speisen typischerweise in Restaurants oder Kneipen etc. Hintergrund ist, dass ich demnächst mal wieder ein paar Tage in Essen (NRW) verbringen will und es dort das Unperfekthaus gibt. Die bieten für 29 Euro eine Tagesflatrate an, mit der man soviel alkoholfreie Getränke, Bier, Wein und Essen vom Buffet haben kann, wie man will (Volle Freiheit). Für 29 Euro wirkt das jetzt sehr günstig. Wie hoch sind denn so die Großhandelspreise und würde das Unperfekthaus tatsächlich noch Gewinn machen, wenn man früh käme und bis spät abends durchtrinken und essen würde? --Torpedo10011:45, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Überleg doch mal: Für 30 Euro bekommst du locker 2 Kisten hochwertiges Bier (relativ hoher Literpreis) als Normalkonsument. Schaffst du es die an einem Tag alleine auszutrinken? Also, unwahrscheinlich, dass die mit noch geringeren Einkaufspreisen als Supermarkt um die Ecke Verlust machen werden bei so einem Angebot. --BrilleUndBart11:52, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Also zwei Kisten nicht, aber wir haben uns gedacht, dass man über den Tag verteilt mit Sicherheit pro Mann eine Kiste stemmt und dann halt noch Softdrinks und ähnliches für den Durst zwischendurch, man will ja nicht total abstürzen. Hunger hat man auch immer mal wieder... da wollte ich ja mal nachfragen, ob sich das rentiert.--Torpedo10012:18, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Geh mal von einer Mischkalkulation aus. Da gehen auch Leute rein, die nur jurz was essen und trinken und dann noch was anderes vorhaben. Die zahlen dann für die, die sich zum Ziel gesetzt haben, sich den ganzen tag da durchzufuttern mit. Wenn es sich nicht rechnen würde, würden sie es nicht anbieten. --91.56.171.6413:27, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK) Der Pferdefuß: Auf der Website steht groß und deutlich inkl. Bier und Wein (nicht an Betrunkene oder Jugendliche). Eine Kiste, ohne betrunken zu werden ... das Bier kann nicht gut sein. Dann doch lieber viel futtern. --Bremond13:30, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ganz persönliche Meinung meinerseits: Mach Dir keinen Kopp um die Kosten, geh hin und genieß es. Durfte das UpH schonmal bewundern und es ist einfach klasse. Und solltest Du es wirklich schaffen, das UpH in den Verlust zu saufen, tust Du damit keinem armen kleinen Existenzgründerlein weh, da steckt jemand dahinter, der genug Geld haben dürfte und sowieso immer ein "Gutmenschen-Image" hat. :-) So wie ich ihn kennengelernt habe, erfreut er sich an dem Konzept des UpH und dreht nicht jeden Pfennig zwei Mal um. -- 188.105.50.22917:44, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das funktioniert vermutlich da die wenigsten Leute so seltsam drauf sind, das sie 29 Euro zahlen um einen Tag "druchzuessen" und einen Kasten Bier dazu zu trinken. Zusätzlich sind die verwendeten Nahrungsmittel vermutlich einfach das billigste Zeug aus dem Großhandel. --81.200.198.2012:38, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Strafgesetz
Wann muss ich wenn ich von einer Straftat erfahren habe(Diebstahl,Urkundenfählschung),Anzeige bei der Polizei erstatten?Oder giebt es da eine gewisse Frist?
--89.204.152.5312:11, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn die Straftat schon passiert ist, musst Du gar nicht (außer Du bist Polizist). Bei geplanten Straftaten ist das was anderes. --FA201012:30, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Gerade hochgeladen. Die Identifizierung ist sicher kein Problem für Freunde der deutschen (?) Küste. Leopold von Kalckreuth (1855–1928): Leuchtturm in Deichlandschaft. Signiert und undeutlich datiert. Öl auf Karton. 27 x 41,8 cm. --FA201012:29, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
So eine richtige Geschoss-Zahl hat so ein typischer Wendeltreppen-Leuchtturm ja gar nicht, oder? Ich könnte mir vorstellen, dass der je nach Blickrichtung unterschiedlich viele Fenster übereinander haben kann. --Eike13:20, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Tür ist im Photo ja am rechten Rand sichtbar, darüber drei Fenster, wie im Gemälde. Das unterste Fenster auf der linken Seite ist im Gemälde durch eine Laterne oder so was verdeckt. Blickwinkel unterscheidet sich in Gemälde und Photo vielleicht um 20 bis 30 Grad. --Wrongfilter...13:26, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Eike: Du hast insofern recht, als dass man aus der Zahl der Fenster nicht auf die Zahl der Geschosse schließen kann. Aber selbst der schmale Nur-Wendeltreppen-Leuchtturm in Warnemünde hatte sechs eingezogene Böden (bei mindestens sieben unterschiedlichen Fensterhöhen). Der breitere LT Bremerhaven-Hoheweg hatte ebenfalls sechs mit innen umlaufender Wendeltreppe, aber da blieb auf den Böden sogar noch genug Platz für allerlei Einrichtungen. Risszeichnungen in Wiedemann, Das deutsche Seezeichenwesen (Hamburg 1998), der mich auch auf Cux gebracht hat. Auch schön: dies hier. Ich weiß zwar nicht, wie die Treppe in Cuxhaven gestaltet ist, aber das Gebäude scheint mir so breit, dass es wohl Geschosse hat, der in SPO übrigens auch.
FA2010s vorstehend verlinkte Postkarte mit der Türgestaltung, die heute anders ist, scheint mir als Beweis für die Gelöstheit der Frage übrigens ultimat zu sein. Blickrichtung ist übrigens zum Alten Hafen, die schwarzen Strukturen im Hintergrund könnten dann Kräne gewesen sein. @FA2010: Jetzt noch das Motiv mit dem oben verlinkten aus Magdeburg vergleichen (Bibliothek? das Museum direkt anmailen?), dann könnte man die Datierung (unsicher) eingrenzen. --Aalfons13:41, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ʔʌx'zo::: --Aalfons 17:22, 17. Aug. 2011 (CEST) Verstehen tu ich das aber trotzdem nicht. Auf dem Gemälde ist kein Windpfeil drauf. Außerdem ist es dort stark bewölkt, da kann also i. d. R. kein seewärts gehender Wind entstehen wie auf dem Foto, wo nur leicht bewölkt und nach den Schatten passend mittags --Aalfons17:41, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Speicher"verbrauch" beim Surfen - Testprogramm?
Das Surfen per Mobile ist eine ziemlich vertrackte Angelegenheit und die Aussagen zu den jeweiligen Tarifen bleiben leider mehr als nur schwammig, weil es eben stark von den eigenen Gewohnheiten abhängt, wieviel (Volume) man tatsächlich benötigt.
Ich würde mir daher ein Programm für meinen PC wünschen, bei dem ich irgendwann den Zähler auf "Start" stelle und das mir dann (auch über mehrere Tage oder gar Wochen hinweg) in Summe das anzeigt, was ich an MB verbraucht hätte, wenn ich per Mobile statt per Festnetz gesurft hätte (dabei sollten ständige regelmäßige Zugriffe von Programmen (automatische Updates, Virenscannerupdates usw., die ja beim Smartphone/Pad nicht vorkommen) auch tatsächlich weggelassen werden.
Gibt es soetwas? Und falls ja - wo? Chiron McAnndra14:16, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Klingt schonmal anschauungswürdig - hast Du es selbst schonmal verwendet? Gibt es Untersuchungen dazu, ob das Teil die gewonnenen Ergebnisse nicht ggf irgendwohin weitersendet? Ich vermisse nämlich soetwas wie eine Qualitätskontrolle bzw. Schädlichkeitskontrolle bei ADD-ONs - ähnlich wie bei Android APPs, von denen ein guter Teil unerwünschte Nebeneffekte hat, die natürlich nicht mit beworben werden. Chiron McAnndra15:02, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
nöö, nie genutzt. Laut Beschreibung ist das ein Test für eine zukünftige Firefox-Funktion; damit ist es zumindestens denkbar, dass Daten an die Mozilla Foundation und/oder Corp. bzw Google übertragen werden. Code lesen macht da klug :) rbrausse (DiskussionBewertung) 15:09, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich kenne zwar jetzt kein Tool das die Zählung vornimmt, aber das angesprochene Tool kann eigentlich den Zählung nicht korrekt durchführen. Es kann nur das zählen was der Browser empfängt oder hinaussendet. Viele Anwendungen komunizieren aber direkt mit dem Internet. Das bleibt verborgen. Es müßte schon ein Zähler sein der die Zählung über die IP Adresse durchführt. Ach, da fällt mir doch der TCPVIEW von Sysinternals ein. Der sollte das können. -- Alchemist-hp23:00, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
wobei ja (wenn ich das richtig verstanden habe), das "Grundrauschen" gerade nicht interessant ist - da dürfte eine Messung über den Browser die Netznutzung bezogen auf ein Smartphone ganz gut abbilden. rbrausse (DiskussionBewertung) 23:15, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Android zählt den Traffic, sogar getrennt nach WLAN und mobilen Netzwerken, mit. Es gibt diverse Tools die die Werte auslesen und darstellen. Für den PC ist mir sowas nicht bekannt. --Da7id15:02, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Bei amazon finden sich Angebote von Händlern, die neuwertige Bücher für einen Cent verkaufen (zB hier. Wo steckt da der Gewinn? Und wenn es keinen gibt, hat der Händler auch andere Motive als Altruismus? Gruß, --Φ14:45, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Anmerkung zu den "teuren" Portokosten. Bei den Versandkosten ist aber auch meist die Verpackung und der Arbeitsaufwand mit drin. Das muss ja auch irgendwie bezahlt werden. 3€ sind dafür IMHO schon OK. Grüße, --FirestormMD♫♪♫♪♫♪15:44, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Bücher sind Ladenhüter, und damit die Angestellten nicht auf die Straße gesetzt werden packen sie für 1€ jeweils ein wertloses Buch ein und verschicken es, ABM quasi--Schtrollsch17:28, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Lagerraum kostet Geld. Wenn die Aussicht auf gewinnträchtiges Verkaufen gleich null ist, ist es teurer die Ware weiter zu lagern als sie (beinahe) zu verschenken. -- 91.42.59.8920:55, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Trojanerbefall
Moin,
mein rechner darf sich in letzter zeit häufiger mit trojanern rumschlagen. Im prinzip kein problem, Microsoft Security Essentials erkennt das zeuch und versägt es. merkwürdig nur das es täglich mit denselben possierlichen tierchen zu kämpfen hat. Als PC-laie vermute deshalb das irgendwo ein "leck" sein muss, das eine tägliche neuinfektion des systems bewirkt. Eine Idee was das sein könnte, oder ist das normal? Die windows-firewall ist auf standard, und der browser is FF6.
klingt so als hätte MSE nicht alle Stellen gefunden, an denen sich dein Freund eingenistet hat. Zwei nichtdestruktive Varianten fallen mir ein: der Trojanerbezeichnung hinterhergooglen und nach Methoden suchen, den Rechner manuell zu entlausen oder mit einer Antivirus-Boot-CD einen Offline-Scan durchführen (Avira hat so was irgendwo im Downloadbereich, von anderen Herstellern gibt es auch welche) rbrausse (DiskussionBewertung) 15:03, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Am wichtigsten ist es, die Operation nicht am laufenden System durchzuführen. Sprich, besorg Dir eine DVD, auf der ein lauffähiges Betriebssystem und diverse Reinigungstools drauf sind. Von der DVD booten und die Reinigung probieren. Die gibt es oft bei den diversen PC-Zeitschriften. Viele Rootkits können sich prima verstecken, wenn sie beim Systemstart mit gestartet werden. --212.71.197.5016:03, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich hab mal den update-check von Eike laufen lassen und mein java (das einzige wo er gemeckert hat) auf den neusten stand gebracht. Schaun mer mal, sonst werd ich wohl von der dvd/usb reinigen müssen. Gruß Segelbootpolier mich!16:24, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
upd: ein paar systeme waren noch im systemstart drin, mir lustigen namen wie oiwaz4r37435zvna4ho7nquri4h. Nach fleißigem deaktivieren u neustart war nur noch einer von 3 wieder da. bin dann dem link gefolgt und hab den ordner gemüllt u neustart u weg war er. im moment siehts ruhig aus. Gruß Segelbootpolier mich!16:50, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dann musst du wohl doch den aufwändigeren, aber sichereren Weg gehen, also entweder mit Bootdisc wie von 212.71.197.50 vorgeschlagen oder eine komplette Neuinstallation. Backups brauchst du in jedem Fall. --Eike13:20, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Firefox Erweiterungen
Ist es eigentlich zuviel verlangt, wenn man erwartet, daß ein Anbieter eines Programms die "Entfernen"-Funktion für Programmerweiterungen von Haus aus zur Verfügung stellt? Anscheinend müssen die Programmierer von ADD-ONs diese Funktion selber beisteuern - anders jedenfalls kann ich es mir nicht erklären, daß ich nun eine Erweiterung habe, die mit der neuen Firefox-Version nicht läuft, die ich aber - mangels einer entsprechenden Schaltfläche - nicht mehr wegbekomme.
Solange ich also nicht den gesamten Firefox rauswerfen und völlig neu installieren will, wird mir diese Datenleiche bis ans Ende meiner Usertage erhaltenbleiben. Worin liegt denn da die Vernunft? Oder hat jemand eine Idee4, wie man trotz fehlender "Entfernen"-Buttons zuverlässig ADD-ONs auch wieder wegbekommt? Vielleicht gibt es ja ein ADD-ON, das das kann? DAS wäre doch mal eine wirklich sinnvolle Erweiterung. Chiron McAnndra14:54, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK)Gibt es bestimmt ein Add-On für. Ich hab das Gefühl, Firefox ist eigentlich nur ein leerer Container, den man erst per Add-On und Plugins mit Funktionen füllen kann. --94.134.199.8514:57, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Klar ist das zuviel verlangt. Wer etwas geschenkt bekommt und dann noch rummault, ist extrem undankbar. Wie heißt es so schön: "Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul." Verlangen kannst Du nichtmal was bei einem Programm, für das Du bezahlst. Das mußt Du auch so nehmen, wie es ist. Dann und nur dann hast Du einen Grund zu meckern. --91.56.171.6416:12, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Redensart, wonach man einem geschenkten Gaul nicht ins Maul schauen soll, stammt von denen, die kostenlos ihre alten Gäule los werden wollten. Daß eine Sache - nur, weil sie nichts kostet - über jede Kritik erhaben ist, halte ich für fragwürdig, denn ohne Kritik wäre das Programm kaum jemals verbessert worden.
Im Profilverzeichnis deines Firefoxes (unter Windows im Regelfall C:\Dokumente und Einstellungen\<hier dein Benutzername>\Anwendungsdaten\Mozilla\Firefox\Profiles\<generischer Name>.default) gibt es den Ordner Extensions, in dem sich die Add-ons befinden und auch löschen lassen. Firefox-Version und das problematische Add-On können auch noch eine Rolle spielen. --lyzzy16:53, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Standardmäßig können Erweiterungen durchaus entfernt werden. Das gilt jedoch nicht für solche Erweiterungen, die nicht in das Profilverzeichnis von Firefox installiert wurden, sondern in das Programmverzeichnis (also z.B. "C:\Program Files\Mozilla Firefox\"). Das liegt möglicherweise daran, dass ein Programm Administratorrechte benötigt, um auf ein solches (Nicht-User-)Verzeichnis zuzugreifen. Du kannst die Extension aber manuell entfernen. Geh ins Programmverzeichnis von Firefox und dort in das Verzeichnis "extensions". Dort siehst du mehrere Ordner mit kryptischen Zeichenfolgen. Jeder Ordner enthält eine Erweiterung oder ein Theme. Einer dieser Ordner darf keinesfalls gelöscht werden, denn er enthält das Default-Theme. Um herauszufinden, welche Erweiterung in einem Ordner enthalten ist, musst du in diesem Ordner zum Beispiel die Datei install.rdf mit einem Texteditor öffnen. Dort steht dann unter anderem der Name der Erweiterung. Wenn du die richtige gefunden hast, kannst du den Ordner löschen. Vorsicht: Firefox vorher beenden.
Übrigens: Normalerweise werden alle Erweiterungen in das Profilverzeichnis (welches sich im Windows-User-Verzeichnis befindet) installiert. Dort können sie auch normal über Firefox wieder entfernt werden. Erweiterungen die dagegen in das Programmverzeichnis installiert wurden, landen dort meist, weil eine Drittsoftware sie dort abgelegt hat. Zum Beispiel Skype. Erweiterungen im Programmverzeichnis erscheinen bei allen Windows-Benutzern. Übrigens: Deaktivieren kann man die Erweiterung von Firefox aus immer, sie wird dann nicht mehr geladen. --Cubefox21:56, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe noch nie gesonderten "Entfernen"-Code in ein AddOn einprogrammiert. Solange du ein AddOn als User in dein eigenes Profiel installierst, ist es über die AddOn-Vrewaltung generisch zu deaktivieren und auch zu entfernen. Auch ein AddOn, das nicht mit deiner aktuellen FF-Version kompatibel (und deshalb automatisch deaktiviert) ist, lässt sich auf diesem Wege deinistallieren. Der Mechanismus dazu liegt wie gesagt im allgemeinen von FF bereitgestellten Rahmen.--Hagman02:15, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
<hüstel> ich ziehe aus meiner alten Wohnung aus. Der neue Vermieter ist etwas mühsam und hat mich Ablöse-mäßig gelinkt. ich verkaufe auch gerade die Türen die ich damals eingebaut habe. Aber zu meiner Frage: darf ich die Wohnung auch ohne Eingangstüre zurückgeben. Ist eine Sicherheitstüre und die will ich ihm nicht schenken, er hat auch keinen Anspruch darauf. Als ich die Wohnung bezog war eine zertrümmerte Türe mit einem Vorhängeschloss vorhanden - also unbrauchbar. Also meine Frage: brauch ich eine Türe, oder nicht. Am liebsten würde ich ihm keine drin lassen. Das ganze geschieht in Wien ;) --178.190.200.22915:05, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das österreichische Recht dürfte in diesem Bereich relativ ähnlich dem deutschen sein (ohne Gewähr) - nachdem Österreich in Teilen meines Wissens nach aber erstaunlich sozialistische Elemente hat(te), könnte ich mir allerdings auch eine größere Mieterfreundlichkeit vorstellen. In D sähe es wohl so aus, dass du die Sache (= die Wohnung) im gleichen Zustand zurückgeben musst wie erhalten. D.h. faktisch mit einer kaputten Tür - allerdings müsstest du beweisen, dass es damals so war. Ich gehe stark davon aus, dass du das nicht kannst (Fotos, mehrere Zeugenaussagen, Übergabeprotokoll vorhanden?) Kannst du es tatsächlich nicht, hast du vermutlich schlechte Karten. In diesem Fall würde ich dazu raten, vom Sperrmüll eine billige Tür zu kaufen und einzusetzen. Alternativ wäre es klug (je nach Charakter und Einstellung des Vermieters), mal vernünftig mit ihm zu sprechen und ihm die alte kaputte Tür ins Gedächtnis zu rufen - vielleicht lässt er ja mit sich reden. Aber wie gesagt: Stellt er sich stur, und hast du nicht wirklich passable Beweise für den miesen Originalzustand, dann wirst du um den Einbau einer - zumindest funktionierenden - Tür wohl nicht drumrum kommen. Die teure neue Tür würd ich ihm aber auf keinen Fall überlassen (musst du auch nicht), außer er leistet dafür was (Geld, Verrechnung mit Renovierungskosten, etc.) PS: Du schriebst "der neue Vermieter" - d.h. du hattest die Wohnung ursprünglich von jemand anders gemietet? Klingt nicht so gut für Dich, siehe oben zum "Sturstellen" des Vermieters... Fahr zum Sperrmüll... Pittigrilli15:24, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ganz so eindeutig ist es auch in D nicht. Festeingebaute Gegenstände gehen nach einiger Zeit in den Besitz des Wohnungseigentümers über (sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde). --79.199.74.8215:29, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich hab viel bessere Karten in der Hand: ich war oder bin Hausvertrauensmann. Die ehemaligen Hausmeister wohnen unter mir - die wissen wie es damals war. --178.190.90.9716:20, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Leider verstehe ich nichts vom österreichischen Recht, aber nach deutschem Recht wird der Vermieter (genauer gesagt: der Eigentümer) nicht "nach einiger Zeit", sondern unmittelbar mit dem Einbau Eigentümer der Tür. Schlimmer noch: Meist darf der Mieter streng genommen noch nichtmal eine Deckenlampe wieder abschrauben, ohne vorher mit dem Vermieter geklärt zu haben, ob der sie nicht haben will.
Dem Eigentumsverlust, der durch die Verbindung mit der Mietsache eintritt, steht natürlich ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber - aber er verhindert streng genommen, dass man seine selbst gekaufte Tür (oder die selbst gekaufte, in die Wohnung eingepasste Einbauküche!) einfach wieder abmontiert und mitnimmt. --Snevern(Mentorenprogramm)17:08, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
verstehe. Ich werde ihm eine billige Türe einbauen, und die Sache hat sich. Vielleicht geb ich auch keine Türe hinein. Denn da laufen im Hintergrund ein paar Schwarzgeldsachen, die ich noch als Joker hätte. --178.190.90.9717:17, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Snevern, hast Du einen Beleg für Deine Aussage? Auch wenn der BGH regionale Besonderheiten einräumt, kann ich mir nicht vorstellen, dass er mit seiner süddeutschen Auslegung gegen geltendes deutsches Recht verstößt. Und bei normalen Deckenlampen kann ich es ehrlich gesagt selbst für Schleswig-Holstein kaum glauben, dass man sie nicht mitnehmen darf. Manches Bild ist schwerer abzuhängen als eine Deckenlampe. Es könnte zu fatalen Konstellationen kommen, wenn das alles im Augenblick der Montage ins Eigentum des Vermieters überginge. --Grip9903:13, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Beleg? Nein, ich bin zur Zeit fern der Heimat und damit fern meiner üblichen Recherchemöglichkeiten. Aber entscheidend ist die Frage, was Bestandteil des Gebäudes (und damit Bestandteil des Grundstücks) ist und was nicht. Türen und Fenster gehören in unseren Breiten normalerweise dazu, und es ist auch nicht üblich, dass der Mieter beim Einzug seine eigene Tür mitbringt und für die Dauer des Mietverhältnisses einbaut. Bei Einbauküchen ist das anders, und diesen Widerspruch zum bis dahin eigentlich geltenden Recht hat der Bundesgerichtshof jetzt als Tatsache akzeptiert und damit zumindest für Teile des Landes gewürdigt, dass die Bevölkerung (Mieter und Vermieter eingeschlossen) vom fortdauernden Eigentum an der Einbauküche ausgehen. Ich habe gerade gestern in einer Liste gelesen, dass sogar die Zentralheizung als Einrichtung und nicht als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen sei - in meinen Augen eine groteske Vorstellung. Derartige Listen entstehen eben manchmal durch Zusammenstellung von Einzelfallentscheidungen und erwecken damit den Eindruck, man könne als Mieter mal eben seine eigene Heizung da installieren und sie am Ende einfach so wieder mitnehmen - wie man die Deckenlampe abschraubt oder das Bild an der Wand abhängt.
A propos: Der Bundesgerichtshof weist zu Recht auf die Verkehrsanschauung hin. Und danach gehören zum Beispiel Bilder ganz eindeutig nicht zur Einrichtung des Gebäudes, Lichtschalter, Steckdosen und Deckenlampen dagegen schon. Eine Wohnung ohne Bilder an der Wand ist trotzdem eine Wohnung in ordnungsgemäßem, gebrauchsfertigen Zustand. Eine Wohnung ohne Steckdosen, und Lichtschalter nicht. Deswegen hat der Vermieter bei den Einrichtungsgegenständen (nach meiner persönlich, allerdings unmaßgeblichen Meinung gehören Stecker und Lichtschalter zu den Bestandteilen und nicht zur Einrichtung) die Möglichkeit, das dem Mieter gesetzlich eingeräumte Wegnahmerecht durch Zahlung abzuwenden, wenn nicht der Mieter ein Interesse an der Mitnahme geltend machen kann. Dieses Wegnahmerecht ist überhaupt nur deswegen gesetzlich geregelt, weil die mit der Mietsache fest verbundenen Gegenstände durch eben diese Verbindung Teil des Gebäudes (und damit unmittelbar Eigentum des Vermieters) geworden sein könnten. Das ist dem Mieter meist nicht bewusst, und das ist von ihm auch in der Regel nicht gewollt.
Die "fatalen Konstellationen" könnten sich im übrigen auch dann ergeben, wenn nicht im Augenblick der Verbinung, sondern erst nach einer irgendwie bestimmbaren Zeitdauer das Eigentum überginge. Nur wäre bis dahin die Rechtslage unklarer. --Snevern(Mentorenprogramm)09:14, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wie baut man überhaupt als Mieter eine Zentralheizung ein? Wo steht denn da der Kessel? Zumindest bietet sich dann am Ende der Mietzeit das Mitnehmen nicht direkt an. ;-)
Bzgl. der Deckenlampen: Ich bin noch nie in eine Wohnung eingezogen, in der die Deckenlampen überwiegend schon hingen. Das waren immer nackte Glühbirnen, wenn überhaupt was leuchtete. Und umgekehrt habe ich die Wohnungen auch so hinterlassen. Das BGH-Urteil stellt auch klar darauf ab, ob im Allgemeinen der Mieter die Küche beim Auszug mitnehmen will. Das ist m.E. bei Deckenlampen noch weitaus wahrscheinlicher als bei Einbauküchen, die ja oft passgenau für die jeweilige Wohnung zusammengebaut wurden. Steckdosenrahmen und Lichtschalter habe ich dagegen in keinem Fall beim Umzug ab- oder anmontiert. Ich denke allerdings, dass man selbst diese beim Auszug mitnehmen dürfte, wenn man ein berechtigtes Interesse nachweist (und den Zustand beim Einzug bzw. Eigentümerwechsel wiederherstellt), also z.B. bei Montage von künstlerisch gestalteten Steckdosenrahmen.
Zu Deinen letzten zwei Sätzen: Zum Beispiel könnte man behaupten, dass man das Teil regelmäßig zur umfassenden Reinigung abschraubt und dann wieder anschraubt. Ist nur die Frage, ob der Richter das glaubt. --Grip9900:51, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ich hab die Wohnung seinerzeit von der untersten Kategorie auf guten Standard aufgewertet. Was sprechen die Gesetz da. So viel ich weiß: schaut man dann durch die Finger. Ich werd es wohl darauf ankommen lassen MÜSSEN.--178.191.189.19909:40, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Reden wir immer noch über österreichisches Recht? Denn dann muss ein anderer ran. Im deutschen Mietrecht ergäbe das einen spannenden Rechtsfall, mit möglichen Berührungspunkten zur Geschäftsführung ohne Auftrag, zur (aufgedrängten) Bereicherung und ähnlichem. Miet-Richter sind (in erster Instanz) Amtsrichter, und das sind meist die erfahreneren und selbständigeren (Anfänger werden dagegen oft erstmal Beisitzer am Landgericht, bevor man sie ganz allein auf einen Rechtsstreit losläßt). Und da können dann durchaus auch mal hemdsärmelige, aber sehr praxisnahe Entscheidungen dabei herauskommen.
In einem derartigen Fall käme es wahrscheinlich drauf an, ob die Arbeiten (ausschließlich) im eigenen Interesse des Mieters erfolgten; dann hätte er wohl keine Ansprüche auf Ersatz seiner Aufwendungen gegen den Vermieter. Vielmehr müsste er vermutlich Ansprüche des Vermieters abwehren, denn bei nicht genehmigten Veränderungen an der Mietsache hat er diese im Zweifel auf eigene Kosten wieder rückgängig zu machen. Der Vermieter hat vielleicht gar kein Interesse an einer höherwertigen Mietsache (weil er schlechter einen Mieter findet, oder weil er sie auf dem hohen Niveau halten muss, oder aus welchem Grund auch immer).
Oft ist für den Mieter dann der günstigste Weg, sich tatsächlich einen Teil der Kosten vom Nachmieter erstatten zu lassen - wenn's gelingt, hat damit das Problem in die Zukunft verschoben, vor allem aber auf den ahnungslosen Nachmieter abgewälzt, der eines fernen Tages seine Kaution nicht wiedersieht, weil der Vermieter damit die Beseitigung der unerwünschten Einbauten bezahlt (die ja dann plötzlich die des neuen Mieters sind - er hat sie bezahlt und damit vom Vormieter übernommen). Alles schon dagewesen. --Snevern(Mentorenprogramm)20:48, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
ist etwas anders gelagert. Mietbestand ist eine 70qm Wohung um derzeit 218€. Das Haus wurde verkauft und etliche Spekulanten setzten sich wie Schmeissfliegen darauf und versuchten per Tricks die Miter zu vergrämen. Alles abgewehrt, sogar unter direkter Einschaltung des BMfJ. Nun wurde es wieder verkauft diesmal kam man und sagte man gebe etwas Geld dafür wenn man asuzieht. Dies hat sttagefunden wie bei einem Porkerturnier wo die betroffenen Parteien natürlich nicht aufgeklärt waren, no na ned! die erste Partei bekam für die selbe Wohnung 5 000€. die zweite konnte ich auf 11 000 freuen. Bei der dritten Partei war dann schon das Einstigsgebot bei 12 000 angelangt. Wobei man aber berücksichtigen muss, dass diese Wohnung heute um mind. 700€ vermieten kann. So gesehen ist ein Vermögensverlust bei den Parteien entstanden. Diese Wohungen sind auch nicht schwer zu vermieten, da die U-Bahn 2min netfernt ist und die komplette Infrastruktur nichts zu wünsche übrig läßt. Ich hab aber noch keine Berechnungswerte im Netz finden können. Jedoch dürfte die derzeitige Sachlage strittig und fast schon kriminell sein, da ein erheblicher Mehrwert für den Vermieter entsteht. Und wie gesagt, der Vermieter hat vor kurzem erst das Haus erworben. Ist also eine Spekulation und nicht wirklich Mietrecht. --91.113.91.13511:07, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, musst du nicht. Nach meiner subjektiven Einschätzung werden sogar die Vermieter häufiger beschissen als die Mieter - einer der maßgeblichen Gründe für die Knappheit an Mietwohnungen hierzulande. Ich könnte dir ohne nachzuschauen aus dem Gedächtnis locker ein Dutzend Leute aufzählen, die entweder das Vermieten aufgegeben oder zumindest ernsthaft darüber nachgedacht haben, oder die lieber in irgendwas anderes als in eine Mietwohnung investiert haben.
Ich habe mir ein neues Notebook gekauft und meine Mutter bekommt mein altes. Als Linux-User hab ich dieses damals ohne Windows-Lizenz gekauft. Weiß jemand, wo ich eine legale Version von Windows erwerben kann, die auf dem betagten Notebook noch brauchbar läuft (also Windows XP zum Beispiel?)
Zweite Frage: Mein Notebook kommt mit vorinstalliertem Windows 7 Professional. Ist es theoretisch erlaubt, dass ich diese Lizenz auch in einer VM benutze? Muss mir der Key und/oder ein Datenträger dazu zur Verfügung gestellt werden? --Dubaut19:02, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Legale XP-Version siehe ebay für ca. 20 Euro (hier. Sollte natürlich SP3 haben und deutsch sein, manchmal werden auch ganz alte oder andere Sprachversionen (engl.) angeboten, also das Kleingedruckte lesen. Das mit der VM ist nicht so easy. Sony liefert zB auch zu den Vaio-Notebooks gar nix mehr mit. Begründung und "Empfehlung": Man könne sich ja ein Recovery-System auf DVD über Windows oder die bordeigene Sony-Software basteln. Das ist natürlich für den Hersteller sehr praktisch und für den Kunden nicht. Ob du so ein gerätespezifisches Recovery-System auf einer VM "from the scratch" aufspielen kannst, wage ich sehr stark zu bezweifeln. Ich habe mal versucht, von Sony einen Windows-Datenträger zu kriegen, keine Chance. Ob es wiederum rechtlich eigentlich ein Anrecht darauf gibt, weiß ich nicht. Ach ja: Ist es überhaupt erlaubt, das BS deines Notebooks auf einer VM zu nutzen? Soweit ich weiß, ist eine Windows-OEM-Lizenz an einen Rechner gebunden. Also auf ner VM auf einem anderen Rechner: nein, auf einer VM auf dem gleichen Rechner parallel: klares "vielleicht" ;-) Pittigrilli20:58, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Auf dem Gerät klebt ja ein Windows 7 Professional-Pickerl mit einem Key. Den müsste ich ja eigentlich (und völlig legal) mit jeder Windows 7 Professional-DVD benutzen können, oder? --Dubaut21:04, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wie gesagt, dein Win7 ist als OEM-Version (wenn so gekauft, hast du ja gesagt) mit deinem gekauften Rechner rechtlich (jedenfalls nach dem Willen von MS) gekoppelt. Es ist allerdings glaube ich legal, es auf einem anderen Rechner zu installieren - aber nicht als "Doppel" bzw gleichzeitig, denn du besitzt ja nur eine Nutzerlizenz. Das geht jetzt über meine Kenntnisse, aber es könnte sein, dass bereits dein Key auf die Win-DVD (die du ja eh nicht hast :-( für einen PC des Originalherstellers maßgeschneidert ist, so dass eine Installation auf nem anderen Rechnertyp fehlschlägt - aber das ist wirklich nur geraten. Müsstest du ausprobieren. Weiß jemand mehr?? Pittigrilli21:11, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nach demselben Recht, daß es den Leuten erlaubt, OEM-Lizenzen bei Ebay oder sonstwo zu verhökern, darf auch jeder, der eine Lizenz erworben hat (gleichgültig, ob mit einem Rechner oder ohne, ob vorinstalliert oder per Datenträger), sein Windows auf einem Rechner seiner Wahl installieren - völlig egal, auf welchem - solange er beachtet, daß er für jedes installierte Windows einen COA (also diesen offiziellen Lizenzaufkleber) vorweisen kann. Wo er den aufbewahrt, ist hierbei egal, solange er nicht vergißt, wo das gute Stück liegt bzw. klebt. Das angebliche "untrennbar verbunden" war eine Möchtegern-Bedingung seitens µ$ und ist - ebenso wie viele ihrer Versprechungen - nichts weiter als Schall und Rauch. Chiron McAnndra21:21, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ok, und in der Praxis? Wenn der Fragesteller ein Sony-Notebook hat, und kriegt die Ori-DVD in die Finger (bei Sony wie ich schrieb unwahrscheinlich), klappt dann die Installation auf einer VM? Pittigrilli21:28, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Zu der Lizenz auf "einem" PC: man kann sein Windows X-mal auf seinem PC installieren, auch paralell, also auch ein zweites Mal in seiner virtuellen Maschine oder noch einfacher auf einer zweiten Partition ein zweites mal. Nutzt man die VM + verschiedene Partitionen so kann man das olle Windoofs auch noch mehr als zwei mal auf seinem PC installieren. Es ist und bleibt immer noch der "einer" PC für den diese Lizenz gilt. -- Alchemist-hp22:45, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Filme mit englischsprachigem Titel, aber anderem Originaltitel
Hallo! Ich habe heute erstmals bemerkt, dass der amerikanische Film Horrible Bosses in Deutschland anscheinend unter dem Titel Kill the Boss läuft. Mir ist es jetzt schon ein paar Mal aufgefallen, dass ein im Original mit einem englischsprachigen Titel (weil z.B. amerikanischer oder britischer) Film in Deutschland einen anderen, ebenfalls englischsprachigen Titel bekommt, der aber eben ein anderer Titel ist. Dazu folgende Fragen: 1.) Warum wird das gemacht? Okay, Englisch klingt vielleicht weltläufiger oder mehr nach Hollywood, aber warum bleibt man nicht einfach beim Original? 2.) Gibt es da noch ein paar prominente Beispiele? 3.) Hat einer einen Tipp (oder weiß es sicher), bei welchem Film das erstmals so gemacht wurde?
--92.229.201.23019:42, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Zumindest bei dem Beispiel "Kill the Boss" wurde offensichtlich schlicht ein simpleres Englisch gewählt, das auch jeder Deutschsprachige versteht, der überhaupt kein Englisch kann. "Kill" und "Boss" wird ja im Deutschen längst ebenfalls benutzt und "the" versteht dann im Zusammenhang auch jeder. "Horrible" und die Pluralform "bosses" sieht da im Vergleich schon deutlich fremdartiger aus. --Kripinalmolizist19:52, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Jupp, Taken und Bend It Like Backham waren die beiden anderen Beispiele, an denen mir das schon mal aufgefallen war. Ich dachte auch eher in diese Richtung und weniger an Fälle wie die genannten, in denen „nur“ der Untertitel weggelassen wird oder so. Und das ist dann eben etwas, was ich nicht ganz verstehen. Wer kommt zum Beispiel daraus, aus Taken nun 96 Hours zu machen…? Also gut, hat jemand einen Tipp für Frage 3?--92.229.201.23023:18, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das gibt es ja nicht nur bei Filmtiteln. Denglisch hat sich mittlerweile als eigenständige Sprache etabliert. Eine Sprache, die Englisch aussieht, aber nur für Deutsche gemacht ist. Viele dieser Sprachäußerungen werden von Angelsachsen gar nicht mehr verstanden, wie zum Beispiel das Wort "Handy".--Rabe!09:42, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das sind (unterstellte) Marktmechanismen. Einen Film zu drehen ist sehr teuer, damit er sich also lohnt müssen viele Leute ins Kino gehen. Filmplakate, Trailer und eben auch der Titel werden also auf das Publikum des jeweiligen Landes hin angepasst, damit der Film besser ankommt. Da eigentlich niemand so genau weiß, mit welchem Titel ein Film erfolgreich ist, alle aber unter großem finanziellen Druck stehen, kommen dabei manchmal skurrile Sachen raus. Gruß --stfn09:55, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hier gibts ein tolles Video in dem aufgezeigt wird das so ziemlich jeder Amerikanische Präsident über ein paar Ecken mit dem englischen Königshaus verwand ist. [11] Ich frage mich. Ist das tatsächlich spektakulär oder kann man diese Verwandschaftsverhältnisse für jeden konstruieren wenn man lange genug sucht? --85.180.187.219:49, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe einmal(TM) wo gelesen, dass man über 5 oder 6 Ecken mit jedem Menschen auf der Welt verwand ist - so gesehen wundert mich das jetzt nicht, und das selbe wäre wohl auch nicht, zumal man das "Englische Königshaus" ja ziemlich weit fassen kann. --Dubaut19:57, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Man hat ja 2 Eltern, 4 Großeltern, 8 Urgroßeltern, 16,32,64,128... Wenn man das einfach mal weiterrechnet, kommt man zu der Erkenntnis, das jeder einzelne von uns rechnerisch bereits im Mittelalter mehr direkte Vorfahren herumlaufen haben müsste, als es damals überhaupt weltweit an Menschen gab. Das kann aber natürlich nicht sein und die Erklärung dafür ist, dass wir alle miteinander verwandt sind und von den gleichen paar Leuten im Mittelalter abstammen. --Kripinalmolizist20:06, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mein Gott! Die Truck Driver stecken auch in der Weltverschwörung mit drin??!!!11elf! :) oki so was hatte ich bereits geahnt. Ich wollte das nur noch einmal bestätigt haben --85.180.187.221:11, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Noch nicht beantwortet: "kann man diese Verwandschaftsverhältnisse für jeden konstruieren wenn man lange genug sucht?" Nein, oder es kann sehr schwierig werden. Es gibt eine bestimmte Art Genealogen, die EXZESSIV adelige Familien (die meist sehr gut dokumentiert sind - Sichtbarkeitsfaktor!) dokumentieren. Auch gerade neu gewählte Präsidenten werden intensivst beforscht (als Obama President wurde, wurde der Verein für Computergenealogie vom ZEIT-Magazin kontaktiert. Sie wollten wissen "wie deutsch ist Obama" und es kam tatsächlich eine interessante Geschichte heraus - ein Vorfahre von ihm kam aus einem Nachbardorf hier im Elsass - ehe er nach Germantown ausgewandert ist - wir haben auch herausgefunden, WARUM er auswanderte...). Jetzt nimmt man diese sichtbaren Linien und findet - wichtig! - IRGENDEINE Verbindung - und Voilà! Mit genetischen Analysemethoden kann man das heute noch schneller und noch genauer machen. Die Welt ist ein Dorf... GEEZERnil nisi bene07:11, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn man Kolonialländer betrachtet oder Vertreter aus höheren Gesellschaftsschichten (Adlige, Akademiker etc.) wird man aufgrund der hohen Mobilität durchaus Verwandtschaftsgrade rekonstruieren können. Vertreter der bodenständigen ländlichen Bevölkerungsgruppen in - sagen wir mal - Portugal und China werden sehr schlecht als verwandt zu bestimmen sein. Wenn ich mich recht erinnere, haben Genetiker zwar mal behauptet, dass die gesamte Weltbevölkerung außerhalb Afrikas von nur sieben Frauen abstammt. Das wird jedoch durch schriftliche Quellen nicht zu untermauern sein.--Rabe!09:36, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mitochondriale DNA (Normaltest) sagt (a) etwas über die direkte gemeinsame Mutterlinie aus und (b) erlaubt keine sehr genaue Differenzierung. Ich habe bereits mehrere - mir vorher "unbekannte" - Menschen getroffen, mit denen ich die gleiche Evas-Tochter als (Vor-)Urmutter gemein habe.
Die Vaterlinie ist weit aussagekräftiger. Zwei Männer können über eine relativ einfache Bestimmung herausfinden, wie viele Generationen der gemeinsame Urahn zurück liegt. Bis 100/200 Generation ist die Streuung (in welcher Generation der gemeinsame Urahn lebte, relativ klein, danach öffnet sich die Schere) und a priori" 150.000 +/- 50.000 Jahre zurück hängt jeder Yahoo hier in der Auskunft mit dem anderen Yahoo - den er gerade erbittert mit Edit-War überzieht - familiär zusammen. Yup, that's it, brothers! GEEZERnil nisi bene11:56, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Setzen sich die Berliner Grünen für Coffeeshops in Berlin ein? Mit anderen Worten, kann man davon ausgehen, dass dies durchgesetzt wird, wenn Renate Künast Bürgermeisterin ist?
--Hirnsch.21:43, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Naja, Schlesinger, aber was den Leuten an den Wahlwerbung-Ständen oder auch auf Plakaten versprochen bzw. suggeriert wird, kann sich doch z.B. vom detaillierten Wahlprogramm unterscheiden. Darüberhinaus darf man doch nach Meinungen fragen bzgl. Prognosen und Szenarien von Mehrheitsverhältnissen. Auch das gehört m. E. zu "Wissensfragen" dazu, oder etwa nicht. -- Hirnsch.22:31, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
"kann man davon ausgehen, dass dies durchgesetzt wird, wenn Renate Künast Bürgermeisterin ist?" Diese Frage ist herrlich naiv. Nein, kann man natürlich nicht, Wahlprogramme sind meist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt werden. --FA201022:32, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Rb: Ein Modellversuch wie im Programm erwähnt dürfte rechtlich doch drin sein? Geht ja für harte Drogen und in anderen Bundesländern auch. „Kontrollierte Abgabe weicher Drogen“ hört sich allerdings albern an. --Aalfons23:43, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Disclaimer: hab weder rechtlich noch medizinisch etwas zu melden, das ist Halbwissen aus der Zeit als ich in einem Krankenhaus arbeitete
Die Frage, ob es aufgrund der Bundesgesetzgebung überhaupt möglich wäre, eine kontrollierte Abgabe in Form von Verkaufsstellen, also auch gastronomischen Einrichtungen, zu betreiben, stellte sich mir auch das erste Mal, als ich davon in den Print- oder Onlinemedien (weiß nicht mehr genau) las, dass die Grünen dies durchsetzen wollen, wie auch einige andere Parteien und politische Bewegungen. -- Hirnsch.00:09, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
rbrausse, in den Niederlanden sind die Coffee Shops laut Wikipedia und anderen Quellen keine rechtlich befreiten Zonen, der Verkauf (immerhin, Verkauf) und Konsum wird also auch dort nur geduldet, ist aber nicht legalisiert. Voraussetzung für die Duldung in Form von Erteilung einer Lizenz sind fünf (?) Kriterien, die eingehalten werden müssen und ordnungsamtlich kontrolliert werden, wie z.B. Mengen nur für den Eigenbedarf. -- Hirnsch.00:13, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso hört sich "kontrollierte Abgabe weicher Drogen" albern an, ist es denn so viel anders als die derzeitige "Straffreiheit des Besitzes einer Geringen Menge unter bestimmten Voraussetzungen"? -- Hirnsch.00:17, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso hört sich deine Frage so an, als ob du überhaupt keine Auskunft willst, sondern eigentlich ein Palaver zu einer möglichst provokanten Frage anzetteln möchtest? Trollforschung im Selbstversuch? Man weiß es nicht... --Joyborg00:31, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Abgesehen von dir und noch einem anderen Edit sind alle weiteren bisherigen Antworten eigentlich sachlich und diffamieren nicht. Ich könnte deinen Edit löschen, aber was solls. -- Hirnsch.00:52, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
bringt es was, Radiallüfter hintereinander zu koppeln? Ich habe es mal getestet und das hörbare Geräusch wird deutlich höher, es erscheint also so zu sein, dass die Lüfterräder höher drehen. Allerdings fiel es mir schwer, subjektiv festzustellen, ob der Luftstrom größer geworden ist. Irgendwie fühlte sich der "Luftdruck" genau so an wie bei nur einem Lüfter. Lässt sich aus den "höheren" Geräusch, also der erhöhten Drehzahl ableiten, dass dementsprechend mehr Luft gefördert wird?
--95.112.225.21223:01, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, du kannst das Luftvolumen nicht wirklich steigern. Durch die leichte Drehzahlerhöhung könnte sich der zwar minimal beim Zweiten erhöhen, aber der erste schöpft eigentlich immer noch die gleiche Luftmenge (Wenn man jetzt mal die leicht erhöhte Druckdifferenz infolge des Unterdrucks auf der Abgabeseite ausser acht lässt). Du läuft sogar Gefahr das dir der zweite Lüfter gar keine Luft mehr schöpft (bzw. deutlich weniger), weil die Drehzahl zu hoch ist und es zu einem Strömungsabriss kommt (Hätte auch eine Abnahme des Widerstand zur Folge, und auch das erzeugt eine höhere Drehzahl). Der zweite Lüfter erhöht dir höchstens die Luftaustrittsgeschwindigkeit, was vor allem mehr Lärm macht, nicht aber keine deutliche Luftmengensteigerung (gilt eigentlich auch für in Serie geschaltete Axiallüfter). Die Luftmengensteigerung die du so erreichen kannst, wird kaum im einstelligen Prozentbereich sein, und da auch im unteren Bereich (1-2% mehr kann ich mir fast nicht vorstellen). Eine deutliche Luftmengensteigerung erreichst du nur beim Parallelbetreib. Denn Radiallüfter sind als Einzelkämpfer konstruiert, sprich die haben alleine den höchsten Wirkungsgrad, also sollte man sie auch so einsetzen.--Bobo1123:16, 17. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Axialventilatoren werden in der Lüftungstechnik häufig in Reihe betrieben, um eine Druckerhöhung oder eine größere Wurfweite zu erzeugen, z.B. in Garagen, Tunneln oder Viehställen. Radialventilatoren schleudern die Luft im Prinzip nach außen, so wie eine Wäschetrommel. Die Förderleistung ist daher auch von der (strömungsgünstigen) Form des Gehäuses abhängig. Eine direkte Reihenschaltung bringt deshalb eher wenig. Es kommt aber vor, dass in einem Lüftungskanal ein zweiter Radialventilator als "Schubventilator" eingesetzt wird, wenn hier der Druck nicht mehr ausreicht (z.B. lange Fabrikhalle, an deren Ende wegen eines Umbaus mehr Luft benötigt wird). --Optimum18:52, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Optimum das mit den Axiallüfter stimmt nur bedingt. Denn auch der einzelne Axiallüfter schöpft bei gleicher Drehzahl immer das gleiche Luftvolumen (Im Umschlossenen System). Klar du kannst das Luftvolumen mit einem zweiten Lüfter zusätzlich beschleunigen (Ist meist aber nur bedingt sinnvoll). Nur da kannst du mit den Axiallüfter viel besser mit dem Luftstrom arbeiten. Denn da macht die Luft im Ventilator keinen Knick wie im Radiallüfter. Und es reichte eben wenn du regelmässig eine Teil der Luft neu beschleunigst, um einen Luftstrom in Bewegung zuhalten, z.b. damit die Luft im ganzen Tunnelquerschnitt in Bewegung bleibt. --Bobo1123:29, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
18. August 2011
Dokumentation gesucht
Hallo, ich hatte mal vor sehr langer Zeit eine Art Dokumentation gesehen, weiß aber nicht wie sie heisst. Ich kann mich leider nur noch ein ein paar wenige Bruchstücke erinnern und hoffe, dass ich sie nicht auch noch mit einer anderen Doku vermische..
Also, es ging um eine deutsche Expedition oder sowas in der Zeit des deutschen Kaiserreiches, wo eine Gruppe mit einem Segelschiff aus irgendeinem Grund im Gebiet Indonesien (zwischen Indischem Ozean und Philippinischem Meer) das Schiff aufgeben musste und dann in einer langen Reise den Weg nach Hause reist und dabei mehrere Kulturen kennenlernt. Ich kann mich noch daran erinnern, dass sie ziemlich viel zu Fuß durch Wüsten gegangen sind und ziemlich froh waren, als sie eine Eisenbahn vom Nahen Osten nach Europa erreichten. Zwischendurch haben sie einige Verluste erleiden müssen und mussten sich einmal mit einem Maschinengewehr in einer Wüstengegend verteidigen.
Das Ende, als sie in das deutsche Kaiserreich zurückkehrten, muss so um die Zeit kurz vor oder nach dem ersten Weltkrieg gewesen sein..
Oh mann... da sucht man seit Ewigkeiten nach dem Titel und nachdem man sich mit seiner letzten verzweifelten Hoffnung daran macht, eine Anfrage zu stellen, findet man es kurz darauf selbst.. Was ich gesucht hatte, war "Unter Kaiserlicher Flagge" --92.224.50.18001:29, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. тнояsтеn⇔ 09:31, 19. Aug. 2011 (CEST)
Wie färbe ich eine Kuh ein?
Welche Farbe kann man verwenden, um eine Kuh einzufärben? Möglichst so, dass man sie ein paar Tage/Wochen der Witterung ausgesetzt auf der Weide stehen lassen kann, aber so, dass man die Farbe wieder runterbekommt.
Der Artikel Milka-Kuh schweigt sich leider darüber aus. --91.56.171.6402:48, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wieso willst du denn die Farbe wieder runterbekommen, glaubst du, die für die Werbung gezüchteten Milka-Kühe wollen ihre Flecken verlieren und von ihren Artgenossen gemieden werden? Ansonsten nimm Tattoos, die Frage ist natürlich, wie man die Haare auf der Kuhhaut effektiv mitfärbt. -- Hirnsch.03:25, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Frag doch mal in einem Hundesalon. Manche färben ja auch ihre Pudel ein, und die Farbe könnte für Kühe auch ungiftig und wieder entfernbar sein. Ich denke, die Farbe wird sich vielleicht wie bei Menschen auch einfach auswachsen. --Sr. F07:34, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
man färbt sie mit Pigmenten. Solltest in den Farbenfachhandel deines Vertrauens gehen. Glaube mir, die freuen sich über so eine Aufgabe! Vor allem dann, wenn du auch eine Farbe kaufst. --178.191.189.19907:41, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich meine gelesen zu haben, dass das Einfärben der Milkakuh/ von Tieren gegen das deutsche Naturschutzgesetz verstösst und hier eine Sondergenehmigung mit strengen Auflagen notwendig ist. --87.175.253.2809:24, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Also ich würde eher den Weg ins Reformhaus/Ökoshop empfehlen, und mich da mit der Verkäuferin unterhalten. Was für Kleinkinder ungefährlich ist, kann für Rindviecher nicht schlecht sein. Beispielsweise dürfte Spinatextrakt (oder eine preiswerte Alternative) oder Rote Beete Saft auch eine "Färbewirkung" haben, ebenso kann man leicht gelb-braune Töne herstellen, die unter Licht und durch den Schweiß des Tieres auf "natürliche Weise" wieder entfernt werden können. Die "lila" Kuh war wohl eher ein Problem, da es echte Farbe war. Ansonsten widerspricht das Färben von Tierfell nicht dem Naturschutzgesetz, sondern wohl eher den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes.Oliver S.Y.10:23, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wasserlösliche und ausbürstbare Farbe wurde in einer mühsamen, zwei Stunden dauernden Prozedur mit Schablonen auf die linke Kuhseite aufgetragen.(die arme kuh), vgl. weblink im artikel;), und siehe weiters Lebensmittelfarbstoff & sei freundlich zu deiner kuh& machs nicht. mfg --gp10:52, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
PS: Laut Tierschutzgesetz ist es erlaubt, männliche Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren, siehe Schweineproduktion#Ferkelaufzucht. Falls es verboten sein sollte, die Ferkel bunt zu färben, würde mich das nicht wundern.
Man merkt an den Antworten, dass hier viele Bauern unterwegs sind :-) Es gibt spezielle Viehzeichenfarbe, schau zum Beispiel mal unter www.raidex.de. Allerdings finde ich es tatsächlich einen eher respektlosen Umgang mit Deinem Tier, es zum Spaß anzumalen. --Rudolph Buch12:38, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
<offtopic>Ach vielleicht ist es auch nur eine Bünder Bauer und will für die Jagtsaison vorbereitet sein =). Respektlos gegenüber dem Tier, ist dann ein auffälliges Umfärben sicher nicht. Aber wenn ich daran denk das da mal eine Saanenziege anstelle einer Gämse geschossen wurde bezweifle ich die Wirkung einer Umfärbung. --Bobo1112:46, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hoi zusammen, stolpere gerade über folgenden Satz, dessen Bedeutung sich mir gerade einfach nicht erschließen will: On this showing, there was a swing of something in the order of $2,000 millions in lending by the United States between the eighteen months from 1 January 1927 to 30 June 1928, and from 1 July to 30 September 1929, $1,275 million in new foreign securities, minus $100 million in direct investment, plus, perhaps, $700 million in outstanding securities. Vermutlich stehe ich hier schlicht auf dem Schlauch, aber irgendwie erkenne ich die grammatische Struktur (und damit die Bedeutung) gerade überhaupt nicht (dachte anfangs, dass sich swing auf jede der Zahlen bezieht, aber warum dann minus weiter unten – noch dazu, weil in Wahrheit lending ebenso abgenommen hat?). —Pill (Kontakt) 02:48, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
M.E. bedeutet das: "Während dieses Auftritts war es ein Zug von circa 2 Mrd in Anleihen durch die Vereinigten Staaten während der 18 Monate vom 1. Jan. 27 bis zum 30 Jun. 28, und vom 1. Jul. bis zum 30 Sep. 1929, darunter 1.275 Mio in neuen Anleihen, minus 100 Mio Direktinvestitionen, plus in etwa 700 mio in noch nicht ausgegebenen Anleihen."
Das Minus bedeutet, dass die Anleihen entweder Wandelanleihen waren, die als Investitionen gewertet werden können und somit ja nicht als geliehen gelten. Yotwen08:12, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Moment, „swing in lending“ ist, praktisch ausgedrückt, ein (Um-)Schwung in der Anleihenbegebung. Schau mal, wie groß die Unterschiede pro vergleichbarem Zeitraum sind! --Aalfons14:41, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was soll denn bitte "während dieses Auftritts" und "ein Zug in Anleihen" heißen? Nein, ich würde das ungefähr so übersetzen: Nach dieser Berechnung erhöhten die Vereinigten Staaten in den achtzehn Monaten von 1. Januar 1927 bis 30. Juni 1928 sowie vom 1. Juli bis zum 30. September 1929 ihr Engamgement im Ausland um 2.000 Millionen Dollar: durch neue Investitionen in ausländische Papiere in Höhe von 1.275 Millionen Dollar, abzüglich 100 Millionen Dollar Direktinvestionen und zuzüglich etwa 700 Millonen Dollar bereits fälliger Wertpapiere. Das ganze macht nur Sinn als Erläuterung zur Tabelle darüber (hier), die den Kapitalabfluss aus den USA darstellt nach drei verschiedenen Berechnungsmethoden. Gut geschrieben ist es m. E. überhaupt nicht, viel kryptischer kann man kaum vor sich hinbrabbeln in der Makroökonomie. --FA201014:40, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
vlt solltest einen Schnupperkurs bei den Muslimen machen und einmal den Ramadan ausprobieren. 16 Stunden, weder rauchen noch trinken oder essen und an Sex ist gar nicht zu denken. Bin zwar kein Muslim. Aber die Aktion als solche find ich cool. --178.191.189.19907:59, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Soweit ich weiß, sind dort tatsächlich Rauchmelder. Wenn der Zug halbwegs planmäßig fährt, ist meist etwa alle drei Stunden ein längerer Stop (>5min) eingeplant: Dann rennen wir Süchtlinge auf den Bahnsteig (Toleranzzone suchen!), machen drei tiefe Lungenzüge und springen wieder auf. Furchtbar, ich weiß. Grüße 85.180.203.10708:41, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
In der HLB sind Rauchmelder auf der Tioletten, im ICE wage ich es zu bezweifeln, weil dort meines Wissens nicht expleziet drauf hingewiesen wird, und es mit Sicherheit etliche Fehlalarme geben würde, ein Grund mehr Raucherabteile einzuführen.84.58.199.6309:42, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Spätestens wenn der 10te Süchtler von der Sprinkleranlage durchnässt wurde wird es sich herumsprechen, dass man dort besser NICHT rauchen sollte - so geschehen bei den ÖBB :-) --Dubaut10:19, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vor allem, weil unter Umständen auch die anderen Fahrgäste durchnässt werden und sich den Verursacher dieser unfreiwilligen Dusche entsprechend vorknöpfen.--Schaffnerlos10:32, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Schaffnerlos, bei der ÖBB hat es meines Wissens nur im WC eine Sprinkleranlage (jedenfals wenn wir jetzt mal von denn Orten reden wo der Passagier hinkommen sollte). Udn wenn die richtig eingestellt ist, lösst nur die aus wo auch der Raumelder angesprochen hat (alles andere wäre dumm, wegen möglichen Folgeschäden) Und in der Regel wird nur der nass der sich darin aufgehalten hat, welcher in der Regel auch der ist der den Sprinkler ausgelösst hat (es trifft in der Regel also den richtigen).--Bobo1112:13, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich hab mal erlebt, das in einem ICE eine Durchsage kam : "Das Rauchen ist in diesem Zug grundsätzlich nicht erlaubt, das gilt auch für die Behindertentoilette in Wagen 7" Sorgte für allegemeine Erheiterung der Reisenden. Catrin22:30, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ja Caterin, das ist typische Durchsage nach dem ein Rauchmelder angesprochen hat. Meines Wissen hupen die Rauchmelder in der Toilette nicht einfach los, die geben einen stillen Alarm bzw. lössen eine automatische Durchsage ans Zugpersonal aus (Panikvermeidung). Das sich das Personal dann -meist leicht genervt- zu oben genannter Durchsage durchringt, ist danach durchaus verständlich.--Bobo1123:13, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Man hält es auch als Raucher solange ohne Zigaretten aus. Es ist eher die Vorstellung und das ständig dran denken, was einen fertigmacht. Also nicht dran denken! Jedenfalls, so gut das geht. Dann ist auch eine siebenstündige Fahrt unter dem Gesichtspunkt kein großes Problem.
Ich lese immer wieder: gehört zur Arbeitsplatzbeschreibung eines Bundespräsidenten .... usw.... ? Gibt es überhaupt eine Dingsda für einen Buprä oder für Politiker generell? --91.115.49.11011:32, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mit Google => "Arbeitsplatzbeschreibung eines Bundespräsidenten" <= lese ich es nur 8 Mal (und die unteren sind der gleiche Text). Also eine eher seltene Erwähnung seiner Job Description ... ;-) GEEZERnil nisi bene11:45, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
a) Arbeitsplatzbeschreibung für Politiker: Es gibt manche Veranstaltungen/Abstimmungen, wo Anwesenheitspflicht herrscht, ansonsten können die machen was sie wollen. In dieser Hinsicht hatte sich Carl-Eduard von Bismarck vor ein paar Jahren besonders hervorgetan. Ob das dann aber für deren politischer Karriere, insbesondere einer Wiederwahl, zuträglich ist, mag ich zu bezweifeln. Also gibt es eine gewisse Arbeitsplatzbeschreibung, die der Wähler vom Gewählten erwartet. Da kommen wir direkt zu
b) Wenn es ein Politiker ins Schloss Bellevue schaffen will, muss er immer mal wiedergewählt werden und so die Karriereleiter hinaufsteigen. Theoretisch könnte er tun und lassen was er will, praktisch hat er also Vorgaben, die wir ihm diktieren.
c) Wenn es also ein Politiker darauf anlegt, nicht wiedergewählt zu werden, könnte er den ganzen Tag in der Sonne liegen und nichts tun. Wenn er den öffentlichen Druck nicht fürchtet und auch kein Problem damit hat, noch in 50 Jahren als Faulpelz bekannt zu sein, kann er bis zu seiner Abwahl machen was er will. Das man mit einer solchen Einstellung sogar Regierungschef werden kann, sieht man an Mr. Bunga Bunga Silvio Berlusconi.--Torpedo10011:54, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
super, Danke. Die Vereidgungsformel drückt die Pflicht aus ihm heraus und auf ihn auf. Kann man ihn wegen einen Verstoß gegen so einen Eid belangen? Nicht das ich jetzt wüsste ob es so einen Fall gäbe. Aber ist dies dann Meineid und gerichtlich belangbar? --91.115.49.11012:43, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Eine grundsätzliche Beschreibung der Aufgaben ergibt sich aus den verfassungsrechtliche Grundlagen Art. 54 bis 61 GG und weiteren im Verfassungstext verstreuten Stellen [12]. Konkreter sind da wohl diese Seiten des Bundespräsidialamtes hilfreich: Amt und Aufgaben. --84.191.18.12514:32, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht sollte man (angesichts des Bunga-Bunga-Beispiels und des Gedankenspiels des lustvollen Nichtstuns) noch anmerken, daß der Bundespräsident zwar während seiner Amtszeit strafrechtliche Immunität genießt, aber er kann unter bestimmten Voraussetzungern durchaus aus seinem Amt entfernt werden.
Für ein Amtsenthebungsverfahren, etwa bei vorsätzlicher Verletzung von Verfassung oder Bundesgesetzen oder einem Organstreit zwischen Parlament und Bundespräsident, muß eine entsprechende Klage von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder des Bundesrates beantragt werden, diese muß der Bundestag oder Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschließen und daraufhin kann das Bundesverfassungsgericht ein Amtsenthebungsverfahren einleiten (Art. 61 GG). Eine zweite Möglichkeit ist der Verlust der Wählbarkeit des Bundespräsidenten, beispielsweise bei der Einweisung in eine psychiatrische Anstalt oder der Bestellung eines Betreuers. --84.191.18.12517:51, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Drohende e-mail Deaktivierung
Mein ehemaliger e-mail Anbieter (AOL, nicht mehr in Deutschland ansässig) verlangt per e-mail eine Verifizierung des Accounts mit User name, Passwort und Geburtstagdatum; ansonsten drohe eine Deaktivierung des Accounts innerhalb 3 Tagen. In dieser e-mail ist auch ein Copyright-Zeichen und es scheint auch wirklich von AOL zu kommen. Kann der Anbieter das Passwort einfach abfragen oder sollte ich es besser nicht angeben (ist ja eigentlich geheim). Schon mal danke.--109.192.95.21112:04, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, das ist ein Pishingmail. Ein guter Anbieter wird dich NIEMALS nach dem Passwort fragen. Sondern dich höchtens auffordern es zu ändern, und ggf. eine Fragebogen auszufüllen, denn auch auf diese Weise kann er feststellen, ob dein Accaunt noch aktiv ist. --Bobo1112:07, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Beiträge waren für mich eine sehr große Hilfe. Ich war einfach sehr verunsichert, weil AOL ja nicht mehr in Deutschland ist und ich die Adresse immer noch regelmässig nutze, deshalb war ich etwas panisch. Ich hatte aber starke Bedenken, ein Paßwort anzugeben. Also recht herzlichen Dank an alle. 109.192.95.21112:31, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Prizipiell kann du dir folgendes Merken. Jeder der von dir dein Passwort/Pin-Code wissen will, will dir schaden. Wenn eine Firma usw. Problem mit deinem Passwort/Pin-Code hat, sendet sie dir entweder ein neues zu (ggf. ist halt dein jetzige Passwort schon gesperrt) oder fordert dich auf es zu wechseln.--Bobo1112:36, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Phisher kann das genauso leicht drunterschreiben wie du hier! Auch das Aussehen der Mails lässt sich leicht dem Original anpassen, oder Webseiten im Orginal-Stil kopieren, ... --Eike13:16, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@Eike: Ja, daran habe natürlich ich auch gedacht, war mir aber nicht sicher, wie ich es einzuordnen habe. Es hieß in der englischsprachigen Mail, sie wollten einige Adressen überprüfen usw. Und wenn man weiß, die sind nicht mehr in Deutschland, da überlegt man dann doch, bekommt Zweifel, weil man ja nicht abgeschaltet werden will. @thgoiter: In der URL steht eine AOL-Adresse und AOL Customer Care Centre, deshalb kam ich ins Grübeln.109.192.95.21113:44, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Vor allem sollte der OP mal nach den Kopfzeilen der Email schauen. Wenn die Email von irgendwelchen Nicht-AOL-Servern kommt, sollten die Alarmglocken klingeln. --Rôtkæppchen6813:50, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn du mir deine EC-Karte samt Geheimnummer postalisch zuschickst, kümmere ich mich um die Verlängerung Deines Accounts. Nacktaffe14:16, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich gehe davon aus, du wirst in der E-Mail aufgefordert, einen Link anzuklicken und dort dann deine Daten einzugeben (oder nicht?). Diese URL meine ich. --тнояsтеn⇔14:34, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein, da ist kein Link in der e-mail (und auch keine Datei im Anhang). Da kommt nur der englische Text, das die verschiedene Accounts deaktivieren wollen und meine dabei ist. Dann kommen 3 Zeilen, jeweils mit einem Stern davor und hinter das jeweilige Stichwort soll man dann die Daten eingeben. Es steht auch nichts von zurückschicken da oder wie man das machen soll. Wenn der Account verifiziert sei, werde man nicht „interrupted“ und könne normal mit dem Account arbeiten. Darunter nur eine Warnung mit Ausrufezeichen bezüglich der Deaktivierung. 109.192.95.21114:43, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Hmm... ich gehe zwar auch wie die anderen davon aus, dass es Phishing ist. Aber interessant wäre es, wenn du den Quelltext der Mail inkl. Kopfzeilen irgendwo öffentlich machen könntest (deine eigene Mailadresse kannst du selbstverständlich unkenntlich machen). Screenshot bei imageshack.com hochladen oder so... --тнояsтеn⇔14:50, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
(BK) Ich vermute, da ist dann auch ein Submit-Button o.ä. Dann werden die eingegebenen Daten direkt an den im HTML-Code der Email versteckten Server geschickt, wie bei einem x-beliebigen WWW-Formular. Jetzt wäre der komplette Quelltext der Email interessant, sowohl was Absender, als auch was den versteckten Zielserver anbetrifft. --Rôtkæppchen6814:52, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
da steht immer was von: from Mary112679 (ool-4a592684.dyn.optonline.net by mtaout-db03.r1000.mx.aol.com (MUA/Third Party Client Interface) with ESMTPA id CEBFBE00041C; EDT). Und dann Reply to (AOL-Adresse mit Service im Namen). Und weiter „from: AOL Customer Service“ und eine AOL-e-mail-Adresse mit diesem Vorname drin). Mehr ist nicht drin. PS: Ich wurde in der Mail auch nicht persönlich angesprochen.109.192.95.21115:02, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Der Absender ist also Kunde des ISP optonline.net, über den man hier mehr heraus bekommt. Die Email ist also schon einmal nicht von einem AOL-Server abgeschickt → Phishing. Das dyn lässt auf eine dynamische IP-Vergabe schließen, also ein DSL-, Modem-, Kabel- oder ISDN-Kunde. Somit könnte die Phishing-Email aus irgendeinem Botnet stammen, in dem der PC des möglicherweise ahnungslosen optonline.net-Nutzer Mitglied ist. --Rôtkæppchen6815:13, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
@ Rotkaeppchen: Im Laufe all dieser Tipps hat mich das .net auch schon stutzig gemacht, ich konnte den Quelltext aber nicht richtig interpretieren, vor allem weil überall das "AOL" mit dazwischen stand. Nochmals vielen Dank für die intensive Hilfe an alle.109.192.95.21115:23, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Auch wenn du deine Daten an eine AOL-Adresse schicktest, ist da ja keinesfalls ein "Beweis" dafür, dass es an das Unternehmen AOL übermittelt wird (Bsp.: franzmaier0815@aol.com) --тнояsтеn⇔16:23, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wenn einem eine Mail verdächtig vorkommt, reicht es oft schon, nach deren Betreff-Zeile zu googeln. Meistens ist dann sofort klar, dass es fieser Müll ist. Rainer Z ...14:33, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Windows-Sicherheitsrisiko durch Ubuntu?
Auf meinem Notebook läuft gerade was gehörig falsch. Ich habe ein Benutzerkonto angelegt, das ja nur durch die Eingabe des Paßwortes zugänglich ist. Also kann praktisch niemand auf meine persönlichen Dokumente/Daten zugreifen. Spaßeshalber habe ich jetzt mal eine Ubuntu-Live-CD erstellt und damit das Notebook gebootet. Und peng: Ich habe vollen Zugriff auf alle Dateien des Notebooks, ohne dass ich (m)ein Windows-Paßwort eingeben muß. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Ist da unter Windows (Vista) was falsch eingestellt?
--91.56.190.614:40, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Solange du deine Daten nicht durch Verschlüsselung sicherst, geht das mit Ubunutu, Windows und vielen anderen Systemen, wenn der Angreifer physischen Zugang zu deinem Rechner hat. Das hat mit deinem Notebook nichts zu tun, das ist grundsätzlich so. --Eike14:42, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das ist aber (ausnahmsweise ;o) ) kein Windows-spezifisches Problem. Du kannst auch mit einer Windows-Live-DVD die passwortgeschützten Daten eines Linux-Systems auslesen. Abhilfe schafft zum Beispiel Festplattenverschlüsselung. --Eike14:59, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Logins geben nur Sicherheit, wenn der Angreifer keinen physischen Zugang zur Maschine hat. Wenn er den hat, hilft auch eine Verschlüsselung der Festplatte bedingt weiter. Der Angreifer müsste dann vor dem Klau der Festplatte erst einmal unbemerkt an den Rechner herankommen und die Tastatureingaben abfangen. Technisch und finanziell ist das überhaupt kein Problem, und unbemerkt kriegt man es über eine vertraute Person hin. Aber gut, gegen den Gelegenheits-Notebookdieb hilft Verschlüsselung. -- Janka16:19, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Statt Festplattenverschlüsselung würde auch EFS helfen, wenn man nicht gerade eine Home-Version verwendet. Bei den entsprechenden Dateien und Ordnern kann man dann in den Eigenschaften angeben, dass die verschlüsselt werden sollen. --Mps18:47, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Firmenwagen: Zeugenfragebogen
Ich bin mit dem Firmenwagen geblitzt worden. Nun hat mein Arbeitgeber einen Zeugenfragebogen bekommen, weil der Fahrer nicht feststellbar war. Es geht um ein Verwarngeld von 30 Euro, keine Punkte. Muss ich jetzt meine Personalien angeben und zurückschicken oder reicht das Bezahlen des Verwarngeldes? --82.113.99.1617:42, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Grundsätzlich geht es beim Anhörungsbogen erst einmal darum den betroffenen Fahrer festzustellen, damit die Behörde Dir die Verwarnung schicken kann. Der Arbeitgeber tut gut daran Deinen Namen anzugeben, will er nicht eine Fahrtenbuchauflage riskieren. Wird nur bezahlt, fehlt die Zuordung zum Verwarnten, schliesslich soll nicht Geld eingenommen werden, sondern jemand erzogen werden. (Auch wenn man allgemein das anders sieht.)--87.175.253.2818:24, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Klingt sinnvoll, entspricht aber nicht der Realität. Bei fast allen Ämtern genügt bei punktlosen Vergehen die Überweisung ohne weitere Angaben. Steht dann auch im Brief. --46.223.137.15818:27, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es handelt sich um ein Schreiben des Freistaates Sachsen (Landesdirektion Chemnitz). Und es ist nicht explizit erwähnt, dass ein Begleichen des Verwarnungsgeldes genügt. --89.204.136.5219:10, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das dumpfe Gefühl, dass Dir Dein Arbeitgeber das Schreiben/ Anhörungsbogen zur Erledigung gegeben hat. Das ist eigentlich eine Unsitte und auch für den AG gefährlich. Wenn Du irgend etwas falsch machst, wird er zur Rechenschaft gezogen (siehe oben Fahrtenbuch). Erste Handlung ist, das Schreiben dem AG/Halter zurückzugeben mit der Bitte, das selbst zu erledigen, denn nur er ist angeschrieben worden. Du kannst, wenn die Zahlung nicht akzeptiert wird Deinem AG Ärger bereiten und es wird Dein Arbeitsverhältnis belasten.--87.175.253.2820:59, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Nein nur die Polizei. Aber es ist nun mal so das wenn der Fahrer nicht belant werden aknn das man sich den Fahrzueghalter vorknöpft. Zeigt sich der nicht kooperativ können die Polizei auch sehr unangenehm werden. Das kann im schlimmsten Fall dazuführen, dass ein Fahrzeug stilllegt wird, sprich die Betriebsgenemigung entzogen wird. Daran wird die AG -als Fahrzeughalter- sicher keine Freude. Wenn der Fahrzughalter ihnen hingegen den Fahrer nennen kann ... , na ja, dann stehen die netten Leute in Uniform auf deiner Türmatte. Kann eben eine Firma bei einem Verstoss einmal keinen Fahrer benennen, ist in der Regel der erste Schritt die Verpflichtung zum führen eines Fahrtenbuches (nicht die Stilllegung des Fahrzeuges, das ist eigetlich ultima Ratio wenn alles andere nichts nützt). Das ist natürlich nicht gratis, sprich dafür kriegt sie schon eine Busse, weil der Fahrzeugeigentümer ist auch für die ordungsgemässe benutzung eines Fahrzeuges mitverantwortlich. Ich müsste jetzt auch zuerst das deutsche recht in Augenschein nehmen, in der Schweiz hast du jedefalls einige Pflichten als Fahrzeughalter bei Verstössen auch wenn du nicht selber gefahren bist. Aber glaub mir es ist für dich von Interesse, dass die Busse mal rechtzeitig bezahlt wird. Denn Fragebogen musst du aber nicht zwingend ausgefüllt, der kommt oft von selber mit. Der Fragebogen muss der Halter eigentlich nur dann einschicken wenn der Fahrer nicht zahlen will (Oder es eben keine Ordungsbusse mehr ist, bzw. bei euch Punkte gibt). Krass gesagt verpfeifft er dich damit bei der Polizei, OK er (der Halter) ist von Gesetztes wegen dazu verpflichtet, aber was solls. --Bobo1123:02, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Fahrradwege
Vor wenigen Jahren wurden auf Gehwegen auf Veranlassung der Stadtverwaltung Gießen rote ca. 1 m breite Streifen gepflastert. Zum Teil wurde auf diesen das Piktogramm eines Fahrrades aufgebracht und Verkehrszeichen für Fahrradwege aufgestellt.
Medienwirksam wurde seit der Stadtverwaltung auf die Errichtung neuer Radwege hingewiesen.
Inzwischen ist mir aufgefallen, dass insbesondere an Radwegen zwischen der Lichter Straße und der Eichgärtenallee die Verkehrszeichen "Radweg" fehlen, die rote Aufpflasterung und teils das Piktogramm für ein Fahrrad nocht vorhanden sind.
Wo gibt es Texte über die Verwendung von Doppelrohrblatt-Holzblasinstrumenten im Jazz - Grenzen, Nachteile etc.? Darüber finde ich nichts in WP-Artikeln über die entsprechenden Instrumente und die Musiker, die sie im Jazz verwenden.
--85.177.87.17918:26, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich war heute notfallmäßig beim Arzt, da mir ein erneuter Schub meiner Grunderkrankung irgendwie nicht wirklich eine andere Wahl ließ. Ich bekam 1000 mg Cortison i.v., der Arzt riet mir, mich abholen zu lassen und nicht selbst zu fahren, da das hochdosierte Cortison Störungen im Ultrakurzzeitgedächtnis verursachen kann und das beim Autofahren zu folgenschweren Unfällen führen könnte. Nachdem ich als Notfall da war und der Arzt nicht wirklich viel Zeit hatte - und es für die Therapie ja auch irgendwie zweitrangig ist - dachte ich, ich lese das zuhause nach, ich hab ja Zeit. Jetzt haben mir aber weder der Artikel Cortison noch der Artikel Gedächtnis wirklich weiter geholfen. Wie macht sich denn so eine Störung bemerkbar? Ich fahre im Auto auf eine rote Ampel zu. Ich trete auf die Bremse. Vergisst man dann, zu bremsen? Aber man sieht die rote Ampel doch weiterhin, der Sinneseindruck geht ja immer weiter. Rote Ampel - bremsen, das ist doch meinem Verständnis nach tief im Langzeitgedächtnis verankert. Ein Automatismus. Rot - bremsen. Oder sieht man die rote Ampel und denkt: Hey, toll, die haben hier ja lustig geschmückt. Ist da ein Fest? Gibt's ne Party? Aber das wäre ja auch eher Langzeitgedächtnis als Ultrakurzzeit. Ich verstehe nicht ganz, wie sich eine Störung des Ultrakurzzeitgedächtnisses auswirkt, beispielsweise beim Autofahren. Kann's jemand erklären? Danke und Gruß, --Tröte19:58, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Diese Seite behandelt ein Gesundheitsthema. Sie dient weder der Selbstdiagnose noch wird dadurch eine Diagnose durch einen Arzt ersetzt. Bitte hierzu den Hinweis zu Gesundheitsthemen beachten!
Mir ist das mal beim Fahren unter Opiaten (ähem) passiert: Ich fuhr über Kreuzungen und wusste nicht mehr, welche Farbe die Ampel gehabt hatte. Grässlich, da tritt man schnell mal auf die Bremse ... --Aalfons20:01, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke. Ich lasse mich verwöhnen. Mir bleibt fast nix anderes übrig. Aber das mit dem Schulterblick klingt einleuchtend, das hatte ich gar nicht auf der Liste. --Tröte20:39, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Antwort: Das UKZG ist für die jeweilige Modalität unterschiedlich. Farbe, Form usw. haben unterschiedliche Funktionen. Das UKZG hat insgesamt die höchste kapazität und reduziert diese durch komprimieren (abstrahieren) beim Übertrag in das KZG. Da gibt es also jede Menge zusätzliche fragen: Welche Modalität? Ist der Übertrag gestört oder frei? Alles so Fragen ... 2.208.121.21620:52, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Sein Arzt meint wahrscheinlich eine fehlerhafte Mischfunktion. Ich würde mir da erst mal keine Platte machen, es ist nicht so schlimm. Man kann sich auch an partielle Fehlfunktionen prima gewöhnen. Immerhin kann unser Gehirn auch interpolieren, also bei Gelb an der Ampel wissen, dass rot kommt, und so schon das auto bremsen, auch wenn man noch nicht genau sieht, in welcher Millisekunde rot wirklich eintritt. Hält man einfach bei gelb an und gut. 2.208.121.21621:23, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
wo ich eher die Befürchtung habe, ist, dass verschiedene Substanzen verschiedene Impulse im Hirn beeinträchtigen können. Hier hab ich es >> Im Artikel Konvulsion (bei kurzzeitiger Überdosierung) Auslöser sind synchrone Entladungen (Depolarisationen) von Nervenzellen des Gehirns. --88.117.75.6921:34, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die DDR war während all den Jahren ein verlässliches und volles Mitglied des DIN-Normenausschusses und hat die DIN in der DDR benutzt. Das heisst nicht, dass es weitere (DDR-eigene) Standards für verschiedene Produktionsbereiche gegeben hat. Ich würde sagen, dass die aber überholt sein dürften und nun vereinheitlichte Normen gelten. Gute Frage, wo die alten DDR-Standards noch gesammelt sein könnten. --87.175.253.2821:14, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Es geht zB. um die TGL 26 059 - Zerlegung von Rindervorder- und hintervierteln... Das die von der D-DIN abweicht, steht schon fest. Frage ist, weils auch um relativ unwichtige Details wie Schnittführung an welcher Rippe geht, wo mans nachlesen kann. Genauso die Zusammensetzung von DDR-Schokoladenerzeugnissen. Und bei den Behältern gehts um Kochtopfböden, und die dazu standardisierten Kochplatten bei Gastronomieherden. Also sehr randständig, und wohl kaum in allgemeiner Literatur wiedergegeben. Und IP, es geht ja um den Verbleib nach der Abwicklung der DDR-Ämter. Obs im Bundesarchiv, bei der Treuhand, dem Statistischen Bundesamt, oder einem der ostdeutschen statistischen Landesämter liegt.Oliver S.Y.21:20, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Was für einen Sinn hat diese Liste? Wenn ich die Nummer zur TGL habe, bestätigt die diese Information. Wenn ich keine Nummer habe, finde ich mangels Suchfunktion nichts. Und wo die TGL auffindbar ist, steht da auch nicht. Meine Quelle ist von 1982, mag sein, daß die TGL bis 1990 gegolten hat, aber die Information suche ich ja gerade.Oliver S.Y.21:38, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
okay, *jetzt* habe dann auch ich es verstanden. Zum Suchen: Ich könnte dir aus den ganzen Seiten ein Übersichts-PDF basteln, dann hättest du Titel und Nummer. Zum Kriegen: Gegen Geld kopiert Weimar, ansonsten leistet WP:BIBA erschreckend gute Arbeit beim Ausgraben und Digitalisieren von Papier. rbrausse (DiskussionBewertung) 21:47, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Danke, solche Info hab ich gesucht^^. Das sowas heute Geld kostet, verständlich, aber ohne Bücher bleibt halt nur sowas. Und geht ja um paar Spezialfragen, dürfte also auch nicht so umfangreich zu kopieren sein. Oliver S.Y.21:50, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Jetzma ohne Wertung und so. Ich fand diese TGL als äußerst funktional und gut durchdacht. Klar heute nicht mehr weiter entwickelt, aber es war seinerzeit genial und hätte eine gute Basis für weiterentwicklngen abgegeben. Es war ne gute sache und zuverlässig und durchdacht. Stimmts Ralf? 2.208.121.21621:31, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
2 Fragen
Benutzer: Scialfa hier. Wenn ich mich vom Laptop einlogge, wird zwar zunächst bestätigt, das ich angemeldet bin, gehe ich auf meine Beo-Liste, soll ich mich wieder anmelden. Was läuft da schief. Bisher ging es auch über den Laptop. 2. Frage: Sind alle alten Ausgaben der zeitung Neues Deutschland online frei zugänglich? Ich kann das nicht glauben.--77.11.141.21621:35, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Reis zieht Feuchtigkeit an, aber auch Batterieladung?
Gestern ging ich beim Paddeln unfreiwillig baden und dummerweise hab ich Handy und Fotoapparat mitbaden lassen. Meine Tochter gab mir den Tipp, die Geräte in eine Schüssel mit Reis zu legen. Das hat auch, zumindest beim Handy sehr gut geklappt, es funktioniert wieder einwandfrei. Allerdings fiel mir heute morgen auf, dass nicht nur die Feuchtigkeit weg ist, sondern bei beiden Geräten auch die Batterien vollständig entladen waren. Vor der Tour hatte ich sie noch beide aufgeladen und bevor ich sie in den Reis legte, funktionierte das Handy auch so weit, dass ich es einschalten konnte, es war also Batterieladung da. Kann es also sein, dass der Reis die Batterien entladen hat? --89.21.61.10722:06, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Die Flüssigkeit, in die Du Deine Geräte getaucht hast, ist ausweislich ihres Wikipedia-Artikels ein elektrischer Leiter. Deswegen ist damit zu rechnen, dass sich die Batterien durch die um sie befindliche Flüssigkeit entladen haben. Trockener Reis ist Nichtleiter und wird erst durch besagte Flüssigkeit zum Leiter. --Rôtkæppchen6822:12, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Mal wieder habe ich den Reiseprospekt einer Supermarktkette in der Hand, "<Supermarktkette>-Reisen", mit Verweis auf deren Website <supermarktkette>-reisen.de; und mal wieder stolpere ich über das Kleingedruckte: <Supermarktkette> ist weder Vermittler noch Veranstalter der Reisen. Alleiniger Ansprechpartner ist... Okay, offenbar machen das alle so, aber irgendwie kommt es mir wie Täuschung vor. Also schlicht mit Friedrich August III. (Sachsen) gefragt: Derfen die das? Den Rechtshinweis setze ich gleich selber. Grüße 85.180.203.4122:42, 18. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Im Artikel Clopidogrel ist ein Preis von 247,- € pro 100 Tabl. vom Originalanbieter (also als Clopidogrel-Hydrogensulfat) angegeben. In einer Onlineapotheke habe ich 277,58 € für Plavix gefunden bzw. 266,05 € als Iscover. In Kombination mit ASS als DuoPlavin jedoch nur ca 170 €. Günstiger sind natürlich die Generikahersteller. Im Artikel Clopidogrel wird ein Preis von 180 € genannt. Andererseits findet man schon Angebote für unter 40 € als Clopidogrelhydrochlorid (vom Generikahersteller mit einer 1A im Namen). Im Spiegel 38/2010 werden Angebote von 10 € genannt (wahrscheinlich wohl Großhandelspreise ohne MwSt und ohne Apothekenaufschlag (fehlt da ein Artikel?). Wie teuer sind aber 7,5 g von diesem Wirkstoff wirklich? --91.54.226.17301:27, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Top 1: Im Artikel steht, dass das Originalpräparat 80 mal so teuer ist wie die Generika. Das ist falsch und sollte berichtigt werden.
Top 2: Original (Clopidogrelhydrogensulfat) und Generika (Clopidogrelbesilat, Clopidogrelhydrochlorid) unterscheiden sich im Grundwirkstoff der Tablette. Der eigentliche Clopidrogelwirkstoff wird erst im Magen aus den Salzen zusammen mit der Magensäure gebildet. Es sind z.B. 111 mg Besilat notwendig um 75 mg Clopidrogel im Magen zu erzeugen, Sulfat ist weniger nötig. Das dürfte den Preisunterschied nicht ausmachen. Ich würde sagen, dass der Originalhersteller als Alleinbeherrscher des Marktes den Preis so hoch ansetzen konnte und die Generikahersteller mitgeschwommen sind. Der Qriginalhersteller hat jahrelang gegen die Generika prozessiert, der Patentschutz ist meines Wissens nun ausgelaufen, sodass bei den Preisen Bewegung aufkommen dürfte.--79.250.8.19908:58, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Jedesmal anmelden
Hallo, seit ein paar Tagen muss ich mich nach jedem Neustart meines Rechners in Wikipedia und in diversen Foren jedesmal anmelden. In den Einstellungen ist aber Passwörter speichern aktiviert. Ich glaube, die Probleme sind seitdem mein Firefox sich auf Version 6.0 aktualisiert hat. Wo muss ich jetzt also was einstellen? Danke und Grüße -- Rainer Lippert07:44, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
In der Kategorie:Internetpreis ist gerade mal ein Award, der auch Kinderseiten prämiert. Google bringt mir einen Haufen, von denen wahrscheinlich die meisten selbsternannt sind. Mich wundert echt, dass es so wenige Awards in unsere Kat. geschafft haben, ein paar sollten doch zumindest von den Ministerien initiiert oder abgesegnet sein. Oder habe ich was übersehen? Wenn nicht, kennt jmd zumindest vertrauenserweckende Kindernet-Auszeichnungen oder gar eine gute Liste mit pädagogisch wertvollen Seiten? --Ayacop09:55, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Keine Antwort, nur Elemente: Es gibt kommerzielle Spiel- und Lern-Websites (wenn Auszeichnungen, dann innerhalb der Branche - also hier wenig interessant). Andererseits: Es mag nicht so in die deutsche Mentalität passen, dass wir Kinder (über Awards und damit über die Eltern der Kinder) noch mehr ins Web "locken" wollen. Vielleicht deshalb die dünne Saat? GEEZERnil nisi bene10:08, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
eigentlich nichts. zu wenig Kaffee, schlechte Laune - und WP:AU war einen Tab näher dran als Slashdot, da trollte ich halt hier.
Linux-Kernel ab Version 2.6.37 bleibt zeitweise stehen
Ich habe folgende Effekte bei den selbstkompilierten Kerneln 2.6.37.x bis 2.6.39.x ,3.0.x sowie 3.1rc: Das System friert zeitweise für einige Sekunden ein läuft dann aber sonst wieder normal sowie die Systemzeit geht bis zu über einenhalb Stunden am Tag nach. Die Konfiguration wurde mit make oldconfig von den vorhandenen Kernel 2.6.32 übernommen. Dieser Effekt tritt aber erst bei Kerneln ab 2.6.37 auf. Hat irgendjemand ein ähnliches Problem eventuell erfolgreich gelöst? Ich vermute daß es an der Kernel-Konfiguration liegt eventuell Spinlock. --81.3.214.19910:28, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Das wäre auch nicht klug, denn dann müsste sixx Altlasten von 9Live übernehmen, z. B. das (fest angestellte) Personal. --Aalfons 11:15, 19. Aug. 2011 (CEST) Moment, das ist wohl anders. Zumindest sixx hat überhaupt keine eigene Rechtsform, ist also keine GmbH im P7S1-Universum, sondern nur ein Produkt der ProSiebenSat1. Erste Verwaltungsgesellschaft mbH. Sixx kann also überhaupt kein Rechtsnachfolger von irgendwas sein. --Aalfons11:20, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
laut „ProSiebenSat.1 Media AG Unterföhring Gesellschaftsbekanntmachungen Hauptversammlung Berichtigt am 24.04.2009 22.04.2009“ in https://www.ebundesanzeiger.de/ „beherrscht“ ProSiebenSat.1 die 9Live Fernsehen GmbH mit Sitz in Unterföhring seit 2009... die gewinne gehen an pro7, aber für ihre straftaten bleibt 9live selbst verantwortlich... --Heimschützenzentrum (?) 11:55, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich suche eine für die Kamera ennyah tech ES 3310 passende Speicherkarte. Gefunden habe ich die Angabe zum Speichertyp: SD-Karte. Was jedoch (in e-bay) angeboten wird, sind "Micro"-SD-Karten und auf den Abbildungen dazu ist zusätzlich ein "Adapter" zu sehen. Wer kennt sich damit aus und weiß genau, wonach ich suchen muss? Gruß -- Dr.cueppers - Disk.12:37, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Immer heißt es "Server nicht gefunden"! Was heisst das? Probleme bei Google oder was?
Windows XP, Mozilla Firefox mit allen Updates, also 6.0, Kabelanschluss DSL-Light (glaube ich) von Telekom, dem PC hab ich auch alle Updates zugesprochen. Alle anderen Websites (nicht alle Milliarden wurden getestet, aber tagesschau, amazon, wikipedia, peta.org, transfermarkt.de, kicker) lassen sich aufrufen.
--Eu-15113:26, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
Wie sind die Regelungen für die Zugschluss-Beleuchtung bei einem nachgeschobenen Zug?
Hat die Nachschiebelok während des Nachschiebens das Zg2 an und der letzte Wagen des Zuges auch?
Grund meines Nachfragens:
Zg2 soll anzeigen, dass der Zug komplett ist und den nachfolgenden Streckenabschnitt verlassen hat.
Zg2 an der Nachschiebelok und am letzten Wagen würde den Effekt haben, dass eine Nachschiebelok, die nach einem in Fahrt beendeten Nachschieben mit technischem Defekt im Streckenabschnitt liegen bleibt, nicht nach den Regeln der klassischen Abschnittssicherung (also keine Achszähler, keine Fernsprechverbindung zwischen Lok und Meldestellen) erkannt würde. Die Meldestelle würde also "Zug 123 vollständig in BStadt" melden, weil sie nichts von der Nachschiebelok weiß, wenn ein Zug außerplanmäßig nachgeschoben wurde. Oder ist bei außerplanmäßigem Nachschieben grundsätzlich das Nachschieben erst bei einer Meldestelle zu beenden, und nicht während der Fahrt?
Zg2 an der Nachschiebelok, kein Zg2 am letzten Wagen wäre dann ein Problem, wenn das Nachschieben während der Fahrt beendet wird, also noch bevor der Zug die Meldestelle erreicht - dann würde die Meldestelle ja eine Zugtrennung annehmen müssen.
Zusatzfrage: Welche Signale schaltet die Nachschiebelok ein, wenn das Nachschieben beendet wurde und sie zum Ausgangspunkt zurückfährt, Zg1/Zg2 oder Fz1?
Falls nicht passend für Wikipedia, gerne Verweis auf entsprechende Ril/KoRil.
--188.105.50.22914:37, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]