Wikipedia:Meinungsbilder/Artikellemma Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien
Dieses Meinungsbild soll einen langjährigen Streit um das Lemma Beschneidung weiblicher Genitalien beilegen, nachdem alle anderen Versuche einer Konsensfindung an der unterschiedlichen Auslegung vorhandener Lemma-Regeln gescheitert sind. Die Anstimmenden sollen entscheiden, ob durch eine Verschiebung des Hauptlemmas nach Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien diesen Regeln besser entsprochen werden kann als durch den Status Quo.
Initiatoren und Unterstützer
- Initiator
- Unterstützer (10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich, Stimmberechtigung überprüfen)
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.
- --Belladonna 14:54, 21. Jul. 2011 (CEST)
- --PM3 18:16, 26. Jul. 2011 (CEST) sollte geklärt werden, siehe Diskussionsliste
- --Hedwig in Washington (Post?)•B 23:30, 29. Jul. 2011 (CEST)
- --Freud DISK 20:17, 31. Jul. 2011 (CEST)
- --Aalfons 02:13, 1. Aug. 2011 (CEST)
- --Α72⇒✉ 08:28, 1. Aug. 2011 (CEST)
- --Fröhlicher Türke 08:46, 5. Aug. 2011 (CEST) (begründung auf disk.)
- --dontworry Eintrag am 5. August 2011 um 10:42
- --JosFritz 10:49, 5. Aug. 2011 (CEST)
- --Engeltr 17:47, 5. Aug. 2011 (CEST) Na dann.
- --Lutheraner 14:40, 8. Aug. 2011 (CEST)
Hintergrund
Der Frage, die hier nun der Gemeinschaft zur Abstimmung vorlegt werden soll, geht eine langjährige und kontroverse Diskussion voraus. Seit Jahren wird auf der Diskussionsseite des Artikels darüber debattiert, ob der Verstümmelungsbegriff im Lemma untergebracht werden soll. Auch eine Empfehlung des Schiedsgerichts von 2008 führte zu keiner Lösung, da sich ein Konsens, den das Schiedgericht voraussetzte, nicht finden ließ.
Die Frage, welches Lemma den Namenskonventionen und dem Neutralitätsgebot entspricht, soll der Gemeinschaft als Entweder-Oder-Frage vorgelegt werden (also zwei Optionen), damit sich eine eindeutige Mehrheit bilden und die Patt-Situation überwunden werden kann. Beide Seiten stellen die Argumente für ihre Positionen hier vor.
Bisherige Diskussionen ohne Resultat
- 16. Mai 2011: Weitere Verfahrensweise zum Lemma. Neues SG-Verfahren?
- 15. Mai 2011: UNICEF und Lemma
- 23. April 2011: Wahl des Begriffes für diesen Artikel
- 4. November 2010: Warum neuerdings "Beschneidung" und nicht mehr "Verstümmelung"?
- 10. Juni 2010: Lemma POV
- 4. April 2010: Neues Lemma? "Verstümmelung" und "Beschneidung" POV.
- 28. Februar 2010: Genitalverstümmelung
- 10. Januar 2010: Falsche Überschrift
- 20. Dezember 2008: „Verstümmelung“ vs „Beschneidung“
- 1. November 2008: Zwei Fragen zum Thema Beschneidung/Verstümmelung und Verwendung eines Fotos
- 23. September 2008: Lemma, Einleitung und Kategorisierung
- 23. August 2008: Warum ich den Artikel jetzt verschiebe
- 24. November 2007: Schiedsgericht
- 11. November 2007: Vorschlag
- 10. November 2007: Vermittlungsausschuss?
- 5. November 2007: @Juliana: Neuanfang?
- 4. November 2007: Ein Hinweis an alle
- 2. November 2006: Diskussion zum Lemma
- 21. Juni 2006: Weibliche Genitalverstümmelung
- 19. Juni 2006: UNICEF-Sprachregelung
- 16. Juni 2006: Neues Lemma
- 10. Januar 2006: Überarbeitungsbaustein: Falsches Lemma
- ... weitere Diskussionen bitte hinzufügen.
Vorhandene Richtlinien
Nach jahrelanger Diskussion über das Lemma wurde der Fall 2008 an das Schiedsgericht übergeben. Dabei ging es um die Entscheidung zwischen Beschneidung weiblicher Genitalien und Verstümmelung weiblicher Genitalien, also nicht um die hier vorgeschlagene Kombination beider Begriffe.
Das Schiedsgericht berief sich auf die allgemein anerkannte Praxis, dass umstrittene Änderungen nur nach eingehender Diskussion und einem abschließenden Konsens durchgeführt werden sollen. Es bekräftigte, dass wissenschaftlichen Quellen gegenüber journalistischen Quellen Vorrang gewährt werden soll und zog für die Urteilsfindung eine Bibiografie von 1993[1] heran, nach deren Auszählung „Beschneidung“ in der damaligen wissenschaftlichen Literatur der häufiger verwendete Begriff war. Das Schiedsgericht, das nicht in inhaltliche Entscheidungen eingreift, gab daher folgende Empfehlung heraus (siehe Schiedsgerichtsurteil von 2008):
„Aufgrund dieser Auswertung, die wir als zugunsten des Begriffs „Beschneidung“ ausgegangen sehen, bitten wir die Beteiligten, sich auf ein Lemma zu einigen. […] [E]rst, wenn ein Konsens gefunden wurde, kann erneut verschoben werden.“
Vorschlag
Das Lemma des Artikels Beschneidung weiblicher Genitalien soll in „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“ umbenannt werden.
Argumente für den Vorschlag
- Korrekte und neutrale Abbildung des Artikelinhaltes
- Beschneidung und Verstümmelung haben unterschiedliche Bedeutungen; sie sind Teilsynonyme. "Beschneidung" benennt die Vorgehensweise (Schneiden mit spitzen Werkzeugen), die kulturelle Absicht der Praxis (Tahāra) und das rituel-planmäßige, immer ähnliche Vorgehen. "Verstümmelung" benennt auch das Endergebnis und weist auf den Funktionsverlust abgeschnittener oder verstümmelter Geschlechtsorgane und gesundheitliche Folgen hin. Der Artikel behandelt ausdrücklich beide Aspekte (siehe Einleitungssatz). Die Beschränkung des Lemmas auf nur einen davon gibt das Thema unvollständig und einseitig wieder und verletzt damit das Neutralitätsgebot.
- Beschneidung/Verstümmelung und Infibulation gehören bei Typ III-Beschneidungen zusammen. Bei der Infibulation wird nicht geschnitten, sondern genäht. Sie ist daher im bestehenden Lemma nicht inbegriffen. Dieses bildet also nicht alle Formen ab. Es bezieht sich vielmehr nur auf leichte Varianten. Während der Begriff „Beschneidung“ bei der bloßen Entfernung der Klitorisvorhaut noch zutreffend ist, wird er euphemistisch, wenn auch Klitoris und Schamlippen entfernt werden; er wird falsch, wenn zudem eine Infibulation durchgeführt wird.
Einhaltung der Namenskonventionen
- Laut WP:NK richtet sich „[d]er Artikeltitel [...] nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.)“:
- Allgemeiner Sprachgebrauch: Beide Begriffe, „Beschneidung“ und „Verstümmelung“, sind im deutschen Sprachraum ähnlich gebräuchlich: [1][2][3][4]
- Amtliche Bezeichnungen: aktuelle Gesetzentwürfe, Bundesregierung, Bundesrat und Bundesministerien verwenden den Vestümmelungsbegriff:[5][6][7][8]
- Fachterminologie: In der Fachliteratur ist die Terminologie heftig umstritten. Beide Begriffe, Verstümmelung und Beschneidung, werden von Wissenschaftlern verwendet. Neue Fach-Publikationen verweisen teilweise auf die entbrannten Diskussionen um die Benennung und verwenden dann eine Kombination beider Begriffe. (→siehe Belegübersicht)
- Das Verbinden teilsynonymer Begriff im mit „und“ im Lemma ist üblich, siehe z. B. Deutsche Kolonien und Schutzgebiete, Liste mineralischer Schmuck- und Edelsteine, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, Sedimente und Sedimentgesteine und Rechtsextreme Symbole und Zeichen.
Zulässigkeit des MBs
- Meinungsbilder zu einem einzigen Artikel sind unüblich, aber zulässig. Es gibt keine Regelung darüber, wie viele Artikel von einem Meinungsbild mindestens betroffen sein müssen.
- Die WP:MB-Konventionen schließen Meinungsbilder über inhaltliche Fragen nicht aus: „Inhaltliche Kontroversen sollten nach Möglichkeit nie per Meinungsbild, sondern immer in der Diskussion nach den vorgebrachten Argumenten und Belegen entschieden werden.“ Die Möglichkeiten der Diskussion wurden in großem Umfang genutzt und haben keinen Konsens erzielt. Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist ein Meinungsbild das Mittel der Wahl, um eine von Allen akzeptierte Entscheidung herbeizuführen.
- Es handelt sich nicht – wie unten aufgeführt – um einen Präzedenzfall, der zur Umbenennung anderer Artikel führen kann. Die Problematik mit jahrelangen kontroversen Diskussionen und erfolglosem Schiedsgerichtsverfahren, die inhaltliche Argumentation zu den Begriffen Beschneidung und Genitalverstümmelung, der Vorschlag und die Zustimmung der Unterstützer beziehen sich nur auf das Thema Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien.
Argumente gegen den Vorschlag
Unzulässigkeit des MBs
- Meinungsbilder dienen laut WP:MB dazu, „generelle Fragen zu klären, die sich bei der Arbeit an der Enzyklopädie ergeben, und um in Teilbereichen der Enzyklopädie Konsistenz herzustellen“. Ziel eines Meinungsbildes ist es, eine für möglichst viele Benutzer zufriedenstellende und praktikable Richtlinie zu finden. Die Entscheidung über die Betitelung des Artikels Beschneidung weiblicher Genitalien ist keine „generelle Frage“ im Sinne von WP:MB; die Funktion der Wikipedia insgesamt wird durch die unterschiedlichen Positionen hierzu nicht tangiert. Die Entscheidung über einzelne Artikeltitel im Wege von Meinungsbildern herbeizuführen, ist nicht vorgesehen. WP:MB erwartet: „Um die Leute, die hier hauptsächlich Artikel schreiben wollen und mit Politik nichts am Hut haben, nicht zu belasten, versucht bitte, Meinungsbilder auf ein Minimum zu reduzieren“.
- Es gilt hier weiterhin die Entscheidung des Schiedsgerichtes von 2008: „... erst, wenn ein Konsens gefunden wurde, kann erneut verschoben werden“. Ein MB ist kein Konsens in einer Artikel-Sachdiskussion und ersetzt keine Fakten, daher ist das bestehende, seit über einem Jahrhundert als fachsprachlicher Begriff etablierte Lemma beizubehalten.
Unzulässigkeit des Vorschlags
- Es gilt die Vorgabe der Namenskonventionen: „Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist. ... Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.).“ Der vorgeschlagene Artikeltitel entspricht diesen Vorgaben nicht, da er eine nach WP:KTF#Begriffsfindung unerwünschte Begriffsetablierung darstellt. Die unter 'pro' angegebenen Beispiele zu Lemmata mit 'und' haben (sofern nicht WP-spezifisch wie 'Liste'n-Lemmata) eine z.B. unter Google-Books und -Scholar überprüfbare erkennbare Verbreitung in der jeweiligen Fachsprache, der hier zur Diskussion stehende Vorschlag ist dort hingegen inexistent.
- „Beschneidung weiblicher Genitalien“ und „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ bezeichnen dasselbe Thema und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Konnotation. Der im Jahr 2007 veröffentlichte gemeinsame „Leitfaden Weibliche Genitale Beschneidung - Umgang mit Betroffenen und Prävention“ der AG Frauengesundheit in der Entwicklungs-Zusammenarbeit und verschiedener Mitgliedsorganisationen von INTEGRA – Deutsches Netzwerk zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung stellte fest, dass „Beschneidung“ (engl. cutting, circumcision; francophon: „excision“) „kein Urteil“ enthält, „insofern neutral“ sei, während „Verstümmelung“ als „stigmatisierend“ eingeschätzt wird.[2] Als Artikeltitel (Hauptlemma) sollte laut WP:NK „diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist“. Nach Auswertung der oben erwähnten Bibliographie von 1993[1] ist das im deutschen Sprachraum „Beschneidung“. Unterschiedliche Verwendungen einzelner Worte haben keine Wirkung auf feststehende etablierte Gesamtausdrücke. Gibt es alternative Bezeichnungen für den im Artikel behandelten Sachverhalt (Synonyme), dann sollten unter diesen Bezeichnungen Weiterleitungen (auch Redirects genannt) auf den Artikel angelegt werden. Solche Weiterleitungen existieren bereits sei Jahren, ebenso die Erwähnung von synonymen Lemmata in der Artikeleinleitung.
Inhaltliche Probleme
- Die Wikipedia ist ein Enzyklopädieprojekt und das Hauptlemma ist nach WP:WSIGA#Begriffsdefinition und Einleitung der Ausgangspunkt zur Darstellung des Artikelthemas. Sprachpolitische Ambitionen sind wegen WP:WWNI Punkt 3 als Zweck der Wikipedia ausdrücklich ausgeschlossen. Die Befürworter des Status quo sind sich bewusst, dass ein Hauptlemma ohne inkludiertes Werturteil bzgl. der zu beschreibenden Praktiken als Ausgangspunkt für die Themendarstellung von entscheidendem Vorteil ist. Ein Enzyklopädieartikel muss − anders als ein politischer Flyer oder eine juristische Bewertung − das Thema auch anthropologisch und sozialpsychologisch betrachten. Hierzu müssen direkt oder indirekt auch Wertungen der Durchführenden dargestellt werden, welche sprachlich mit dem in „Verstümmelung“ inkludierten, gegensätzlichen Werturteil kollidieren. Auch andere, moderne deutschsprachige Lexika bzw. Enzyklopädien wie die Werke des Bibliographischen Instituts & F. A. Brockhaus benutzen Beschneidungsbegriffe („Beschneidung“ oder „Beschneidung der Frau“) als Lemma.
- Hier wurde dagegen nahegelegt, dass auch in der neueren Literatur der Begriff 'Beschneidung w.G.' deutlich überwiegt.
- Die Richtlinie zum Neutralen Standpunkt soll gewährleisten, „Themen sachlich darzustellen und den persönlichen Standpunkt des WP-Autors aus WP-Artikeln herauszuhalten“. Dies unter anderem durch die ausgewogene Darstellung aller Standpunkte im Artikeltext. Eine Abbildung aller Standpunkte im Artikeltitel wird aus gutem Grund nicht gefordert. Denn eine solche Zielsetzung wäre inkompatibel zu WP:KTF#Begriffsfindung und WP:NK. Käme es - wie vorgeschlagen - zur Verschiebung des Artikels auf die vorgeschlagene Begriffsfindung via Mehrheitsentscheidung im Meinungsbild, könnte dies Präzedenzwirkung auch für die Betitelung anderer Artikelthemen (z.B. Schwangerschaftsabbruch[3]) entfalten.
- Die Richtlinie zu Belegen formuliert: „Artikel sollen nur überprüfbare Informationen aus zuverlässigen Quellen enthalten. (...) Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte (...) In strittigen Fällen können unbelegte Inhalte von jedem Bearbeiter jederzeit unter Hinweis auf diese Belegpflicht entfernt werden.“ Das Hauptlemma ist ein wichtiger Teil des Artikels. Für die Existenz der Bezeichnung „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“ existieren jedoch keinerlei zuverlässige Informationsquellen. Dieser Terminus könnte somit jederzeit unter Hinweis auf die Belegpflicht aus dem Artikel entfernt werden.
Verfahren
Die Abstimmung gliedert sich in zwei Teilabstimmungen. Jeder stimmberechtigte Benutzer hat eine Stimme pro Teilabstimmung.
- Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Entfallen auf Ich nehme das Meinungsbild formal an mehr Stimmen als auf Ich lehne das Meinungsbild formal ab, so ist das Meinungsbild formal angenommen. Wird diese Mehrheit verfehlt, so haben die unter Inhaltliche Abstimmung getroffenen Entscheidungen keine Gültigkeit. Enthaltungen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt.
- Inhaltliche Abstimmung
Hier wird über den Vorschlag zur Umbenennung des Artikels abgestimmt. Enthaltungen werden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Der Vorschlag ist gewählt, wenn er mehr als 50 % der zu berücksichtigenden Stimmen der Teilabstimmung erhält (absolute Mehrheit).
Abstimmung
Formale Gültigkeit
Ich nehme das Meinungsbild formal an
- ...
Ich lehne das Meinungsbild formal ab
- ...
Enthaltung bezüglich der Gültigkeit
- ...
Inhaltliche Abstimmung
Für die Verschiebung nach „Beschneidung und Verstümmelung weiblicher Genitalien“
- ...
Für „Beschneidung weiblicher Genitalien“ (Status Quo)
- ...
Enthaltung
- ...
Auswertung
...
Einzelnachweise
- ↑ a b Dominique Béguin Stöckli: Genitale Verstümmelung von Frauen: eine Bibliographie. Arbeitsblätter des Instituts für Ethnologie der Universität Bern Nr. 8, 1993.
- ↑ Christoph Zerm, AG FIDE e.V.: Weibliche Genitale Beschneidung – Zu Umgang mit Betroffenen und Prävention: Deutsche Empfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens und alle weiteren potentiell involvierten Berufsgruppen, Seite 5. PDF-Volltext
- ↑ Für das Artikelthema existieren verschiedene standpunktabhängige Bezeichnungen, z.B. "Abtreibung", "Abort", "Schwangerschaftsunterbrechung", "Mord am ungeborenen Leben"