Strompreis
Der Strompreis ist das Entgelt für Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich zumeist aus mehreren Preiskomponenten zusammen und macht 60 % des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.

Strompreisbestandteile
Der Strompreis setzt sich aus drei Hauptbestandteilen zusammen. Die nachfolgend genannten prozentualen Anteile beziehen sich auf die Situation bei den Haushaltskunden in Deutschland.
Energielieferung
Der Preis für die Stromlieferung, als Entgelt für die an den Kunden gelieferte elektrische Arbeit (Stromerzeugung) wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Großhandelsmärkten für Strom wie beispielsweise der European Energy Exchange (EEX), einer Strombörse in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen etwa 23 % des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge und den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind. Etwaige Kosten für CO2-Emissionsrechte sind aufgrund ihres Opportunitätskosten-Charakters in dem Energiekostenanteil enthalten. Hinzu kommen noch 4 % des Strompreises für die Abrechnung, Ablesung sowie die technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen (wie Zähler).[1]
Die Großhandelspreise an der EEX bilden sich nach dem Prinzip der Merit-Order: das teuerste Kraftwerk, welches zur Deckung des Strombedarfs zugeschaltet werden muss, bestimmt den Preis für den gesamten an der EEX gehandelten Strom. Dadurch ergibt sich eine Einsatzreihenfolge der Kraftwerke. Diejenigen mit den niedrigsten Grenzkosten (Kernkraftwerke) können immer durchlaufen und die Preisdifferenz als Gewinn ausschütten. Somit führt ein Mehrbedarf nicht zum Zuschalten von Kernreaktoren, da sie ohnehin in Betrieb sind.
An der EEX wird lediglich ein Viertel des kurzfristig in Deutschland gehandelten Stroms umgeschlagen – der Preis gilt aber auch für die außerbörslichen Geschäfte als Referenz. Energieversorgungsunternehmen, industrielle Großkunden und Stadtwerke bestellen ihren voraussichtlichen Strombedarf Tage oder bis zu sechs Jahre im Voraus, um sich gegen Preissteigerungen abzusichern. Dadurch wirken sich die Entwicklungen der Großhandelspreise erst mit Verzögerungen auf die Verbraucher aus.[2]
Netznutzung
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber sowie den örtlichen Verteilnetzbetreiber. Ungefähr ein Viertel des Strompreises beruht auf diesem Preisbestandteil auf Grund einer Monopolstellung der Stromkonzerne als gleichzeitiger Netzbetreiber. Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind, ist der Anteil der Netznutzungsentgelte deutlich niedriger.
Die EU-Kommission verlangt eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Übertragung der Netze auf eine unabhängige Gesellschaft. 2009 kam zum Beispiel E.on diesen Forderungen mit dem Verkauf seines Höchstspannungsnetzes an den niederländischen Stromnetzbetreiber Tennet nach.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Die Konzessionsabgabe, als Entgelt für die Einräumung von Wegerechten durch die Kommunen.
- Die KWK-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung.
- Die EEG-Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien.
- Die Stromsteuer (Ökosteuer) zur Förderung klimapolitischer Ziele sowie zur Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes.
- Die Umsatzsteuer.
Etwa 41 % des Strompreises für Haushaltskunden entstehen durch Steuern, Abgaben und Umlagen.
Die Stromsteuer, die KWK-Umlage sowie EEG-Umlage, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt werden bei den Haushalts- und Gewerbetarifen, je nach Lieferant, entweder in den Rechnungen separat ausgewiesen, oder sind in den Arbeitspreisen bereits enthalten. In Abrechnungen nach Sondertarifen ist die separate Ausweisung inzwischen Pflicht. Die Umsatzsteuer wird stets separat auf den Rechnungen ausgewiesen.
Jährlicher Durchschnittsstrompreis in Deutschland
Die folgende Tabelle gibt die Zusammensetzung und den Brutto-Durchschnittsstrompreis pro Kilowattstunde (kWh) für private Haushalte mittlerer Größe (Stromverbrauch 3.500 kWh) wieder, basierend auf den Angaben des BDEW.[3] Die KWK- und EEG-Umlage decken die Mehrkosten bei der Stromerzeugung aus Kraftwärmekopplung bzw. erneuerbaren Energien. Insofern könnten diese Kosten auch zur Spalte Stromerzeugung, -transport und -vertrieb gerechnet werden.
Jahr | Stromerzeugung, -transport, und -vertrieb |
Konzessions- abgabe |
KWK-Umlage | Stromsteuer | EEG-Umlage | Umsatzsteuer | Strompreis Brutto |
Anteil Steuern, Abgaben und Umlagen [%] |
1998 | 0,1289 | 0,0179 | 0,0000 | 0,0000 | 0,0008 | 0,0237 | 0,1713 | 24,7% |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1999 | 0,1159 | 0,0179 | 0,0000 | 0,0077 | 0,0010 | 0,0228 | 0,1653 | 29,9% |
2000 | 0,0862 | 0,0179 | 0,0013 | 0,0128 | 0,0020 | 0,0192 | 0,1394 | 38,1% |
2001 | 0,0860 | 0,0179 | 0,0020 | 0,0153 | 0,0023 | 0,0197 | 0,1432 | 39,9% |
2002 | 0,0971 | 0,0179 | 0,0025 | 0,0179 | 0,0035 | 0,0222 | 0,1611 | 39,7% |
2003 | 0,1023 | 0,0179 | 0,0033 | 0,0205 | 0,0042 | 0,0237 | 0,1719 | 40,5% |
2004 | 0,1082 | 0,0179 | 0,0031 | 0,0205 | 0,0051 | 0,0248 | 0,1796 | 39,7% |
2005 | 0,1122 | 0,0179 | 0,0034 | 0,0205 | 0,0069 | 0,0257 | 0,1866 | 39,9% |
2006 | 0,1175 | 0,0179 | 0,0031 | 0,0205 | 0,0088 | 0,0268 | 0,1946 | 39,6% |
2007 | 0,1219 | 0,0179 | 0,0029 | 0,0205 | 0,0103 | 0,0329 | 0,2064 | 40,9% |
2008 | 0,1301 | 0,0179 | 0,0019 | 0,0205 | 0,0116 | 0,0346 | 0,2165 | 39,9% |
2009 | 0,1412 | 0,0179 | 0,0024 | 0,0205 | 0,0131 | 0,0371 | 0,2321 | 39,2% |
2010 | 0,1390 | 0,0179 | 0,0013 | 0,0205 | 0,0205 | 0,0378 | 0,2369 | 41,3% |
2011 | 0,1357 | 0,0179 | 0,0003 | 0,0205 | 0,0353 | 0,0398 | 0,2495 | 45,6% |
Im Jahre 1998 wurde der Grundstein für das seit 2005 geltende erneuerte EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) gesetzt. So sind die Stromversorgungsunternehmen unter anderem zur Führung von getrennten Konten in der Rechnungslegung für die Bereiche Erzeugung, Übertragung, Verteilung und gegebenenfalls Handel verpflichtet. Außerdem müssen sie das Übertragungsnetz als eigene Betriebsabteilung – getrennt von Erzeugung und Verteilung – führen (so genanntes „Unbundling“).[4] Weiteren Einfluss auf die Strompreisentwicklung im Deutschland der letzten Jahre hat das Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005[5]. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber auch die Einrichtung von Regulierungsbehörden auf Bundes- und Landesebene bestimmt. Künftig müssen unter anderem alle Netznutzungsentgelte von der Bundesnetzagentur oder einer Landesregulierungsbehörde genehmigt werden. Außerdem wird der Netzzugang diskriminierungsfrei geregelt, und Endkunden können ihren Stromversorger frei wählen. Von diesen wettbewerbsfördernden Maßnahmen verspricht sich die Politik eine Senkung der Strompreise.[6]
Abrechnung der Strompreise
Grundlagen
Die Abrechnung der Strompreise erfolgt zu den jeweiligen Konditionen gemäß dem zwischen dem Lieferanten und dem Kunden abgeschlossenen Stromliefervertrag. Die Kunden können in 3 Gruppen eingeteilt werden: Privatkunden (Haushaltkunden), Gewerbekunden (Handwerk, Kleingewerbe) und Sonderkunden (Großunternehmen). Die Stromtarife können in verschiedene Preisbestandteile gegliedert werden. Nicht jeder Tarif muss alle der hier beschriebenen Preiskomponenten aufweisen. Gerade im Sonderkundenbereich können je nach Energieversorgungsunternehmen sehr individuelle Tarifsysteme auftreten.
Abrechnungsbeispiele
Singlehaushalt
Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung).
Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurechnender Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Strom | S00985632 | ET | 23.09.2007 | 8.270 | 01A | |||
31.12.2007 | 8.640 | 02S | ||||||
21.09.2008 | 9.370 | 01A | 1.100 | 1 | 1.100 kWh |
Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis NT | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 370 | 0,142500 €/kWh | 52,73 | |
Arbeitspreis HT | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 730 | 0,147500 €/kWh | 107,68 | |
Bereitstellungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 35,00 €/Jahr | 9,59 |
Bereitstellungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 |
Verrechnungspreis | 1 | 23.09.07 - 31.12.07 | 1 | 100 | 25,00 €/Jahr | 6,85 |
Verrechnungspreis | 1 | 01.01.08 - 21.09.08 | 1 | 264 | 30,00 €/Jahr | 21,70 |
Stromsteuer | 1 | 23.09.07 - 21.09.08 | 1100 | 0,020500 €/kWh | 22,55 | |
Nettosumme Strom | 250,03 | |||||
Umsatzsteuer (19 %) | 47,51 | |||||
Bruttogesamtsumme | 297,54 |
*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung, die Konzessionsabgabe, die Abgabe nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen, die Abgaben wiederum nicht. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
Sondervertragskunde
Abrechnung des Energieverbrauchs bei einem Großkunden nach Monatsleistungspreis.
ZW* | von | bis | Zählerstand alt |
Zählerstand neu |
Differenz | Wandler- faktor |
Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|
WHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh |
WNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh |
LSTG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1.878,4 kW |
BHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh |
BNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1.520,28 | 40 | 60.811 kVArh |
Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|
Leistungspreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.878,4 kW | 5,50000 €/kW | 10.331,20 |
Arbeitspreis HT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 568.512 kWh | 0,07430 €/kWh | 42.240,44 |
Arbeitspreis NT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 545.667 kWh | 0,04430 €/kWh | 24.173,05 |
KWKG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 8.333 kWh | 0,00289 €/kWh | 24,08 |
KWKG (vergünstigt) | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 |
EEG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,00880 €/kWh | 9.804,86 |
Stromsteuer | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 |
Messpreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 |
Trafomiete | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 1.424 €/ 365 Tage | 117,04 |
Blindmehrarbeit | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 |
Nettobetrag | 110.163,73 | ||||
Umsatzsteuer (19 %) | 20.931,11 | ||||
Rechnungsbetrag | 131.094,84 |
*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT – Hochtarif Wirkarbeit, WNT – Niedertarif Wirkarbeit, LSTG – Leistung, BHT – Hochtarif Blindarbeit , BNT – Niedertarif Blindarbeit
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie für die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss auch die Energieträgerverwendung, aus der der Strom erzeugt wurde, zur abgerechneten Stromlieferung angegeben werden.
Stromtarife
Allgemeines zu den Tarifen
Energieversorgungsunternehmen bieten ihren Kunden verschiedene Arten von Stromlieferverträgen an.
Grundsätzlich besteht der Strompreis aus einem variablen Arbeitspreis und einem Grundpreis, welcher aus einem festen Verrechnungspreis und bei Großkunden zusätzlich aus einem Leistungspreis besteht. Gestaffelt nach dem Stromverbrauch und dem Leistungsbedarf bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an. Es gibt Single-Tarife, bei denen zu einem geringen Verrechnungspreis/Grundpreis ein höherer Arbeitspreis je Kilowattstunde hinzukommt, umgekehrt kann man mit einem Familientarif bei einem höheren Verrechnungspreis einen geringeren Arbeitspreis bezahlen, der dem Familienverbrauch entgegenkommt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Verrechnungspreis kombiniert mit einem günstigen Arbeitspreis bis zu einer bestimmten Abnahmemenge, bei deren Überschreitung ein höherer Arbeitspreis fällig wird. Des Weiteren werden Ökostromtarife angeboten, die Strom aus umweltfreundlichen Energiequellen anbieten. Ferner gibt es günstige Schwachlasttarife, sofern man den Strom zu Nebenzeiten (meist zwischen 22 und 6 Uhr) bezieht. Auch besteht die Möglichkeit zwei Tarife vertraglich zu vereinbaren. Die verbrauchte elektrische Energie wird dann an einem Zweitarifzähler, beispielsweise durch eine Umschaltuhr gemessen und der Preis damit getrennt berechnet.
Grundversorgung
Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet Tarife anzubieten, zu denen jedermann das Recht hat, mit elektrischer Energie beliefert zu werden. Diese Tarife wurden in der Vergangenheit als die sogenannten „Allgemeinen Tarife“ bezeichnet. Diese Tarife unterlagen gemäß der Bundestarifordnung Elektrizität bis Mitte 2007 der Genehmigung durch die zuständigen Landesbehörden und mussten dort von den Energieversorgungsunternehmen beantragt werden. Nach der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes werden sie in § 39 EnWG als „Allgemeine Preise“ bezeichnet. Durch den Bezug von Elektrizität kommt automatisch ein Liefervertrag zu den „Allgemeinen Preisen“ zustande. Er hat eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.
Verträge für Haushalte

Sie bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Dadurch ist das Tarifsystem verständlicher und einfacher durch den Verbraucher nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig): Dies ist das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Euro pro Kilowattstunde. Das gesamte Arbeitsentgelt ergibt sich aus der verbrauchten Energie multipliziert mit dem Arbeitspreis.
- Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (verbrauchsunabhängig): Beide Preise dienen dazu die Kosten für die Lieferbereitschaft, die Messeinrichtung (Zähler und Zubehör), die Verbrauchsmessung (Ablesung) sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso abzudecken. Es wird pro Monat oder Jahr, zumeist aber taggenau abgerechnet. Der Bereitstellungspreis ergibt sich aus den Kosten der Bereitstellung des elektrischen Stromes für den Verbraucher, der Verrechnungspreis wird aus der Art des Stromzählers und des weiteren Zubehörs des Stromversorgers an der Übergabestelle an den Endverbraucher ermittelt.
- Variable Strompreise: Ab dem Jahr 2011 ist vom Staat vorgeschrieben, dass die Stromanbieter variable Strompreise anbieten (EnWG § 40,3). Durch die digitalen Stromzähler (verpflichtender Einbau sog. Smart Meters ab 2010) wird gleichzeitig eine Visualisierung des Stromverbrauches möglich sein. Diverse (Forschungs-) Projekte beschäftigen sich mit der hieraus zu erwartenden Konsequenz, den Handlungsbedarf der Bevölkerung durch die einhergehende Sensibilisierung hinsichtlich des Stromverbrauchs und der sich verändernden Strompreise durch intelligente Gerätesteuerungen zu entsprechen.
Die Energieversorgungsunternehmen bieten eine breite Palette von Tarifen an. Diese versuchen sowohl Kundenwünsche, als auch rechtliche Anforderungen abzubilden. So wurden beispielsweise für Elektrizität und Gas eine verbrauchsabhängige Tarifangebote mit Mini-, Medi- und Maxi- oder Vario-Tarifen entwickelt. Darüber hinaus wurden auch Ökostromtarife entwickelt, die auf das Kundensegment mit ökologischer Orientierung ausgerichtet sind. Mit Tarifen, die einen unterschiedlich hohen Anteil regenerativer Energien aufweisen, reagierten die Unternehmen auf die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung. Die Kunden in diesem Marktsegment verbrauchen bis zu 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. weniger als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr.
Sonderverträge
Die Strompreise der Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Sonderverträge werden mit dem Kunden schriftlich abgeschlossen. Üblich sind Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Ein Rechtsanspruch auf diese Verträge besteht nicht. Sonderverträge sind häufig preisgünstiger als die Grundversorgungstarife und Tarife für Haushaltskunden und werden zum Beispiel mit großen Haushalten, Gewerbebetrieben und Industrieunternehmen abgeschlossen. Die Messung für Verbraucher mit hohen Verbräuchen über 100.000 kWh/Jahr Elektrizität bzw. mehr als 1,5 Mio. kWh Gas pro Jahr erfolgt über die sogenannte registrierte Leistungsmessung.
Gewerbetarife
Zumeist bestehen auch diese Tarife aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.
Sondertarife
Die hierfür angebotenen Tarifsysteme können sich stark voneinander unterscheiden und sind im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen etwas komplexer. Die mangelnde Nachvollziehbarkeit derartiger Tarifsysteme liegt zumeist nur an deren mangelhafter Darstellung auf der Stromrechnung.
- Arbeitspreis (verbrauchsabhängig)
- Leistungspreis (verbrauchsabhängig):Dies ist das Entgelt für den höchsten Leistungsmittelwert eines Jahres, also Euro pro Kilowatt (Euro/kW/Jahr). Anzutreffen ist auch die Mittelbildung aus den höchsten 2 oder 3 innerhalb eines Lieferjahres aufgetretenen monatlichen Leistungsmittelwerten. Eine monatliche Abrechnung der benötigten Leistung ist auch möglich.
- Grund- und Messpreis (verbrauchsunabhängig)
- Blindmehrarbeit (verbrauchsabhängig und sofern nicht ausreichend kompensiert)
Entwicklung des Strompreises

Nicht nur der Bund der Energieverbraucher kritisiert, dass die Netzbetreiber dennoch den teuren Netzausbau vernachlässigen und ihn Staat und Verbrauchern überlassen – genau wie die Kosten für die Energiewende.
Als Gründe für Strompreis-Steigerungen wird meist das Erneuerbare-Energien-Gesetz genannt. Allerdings berücksichtigt die Rechnung der Unternehmen nicht, dass die Erneuerbaren Energien an der Strombörse einen Preis senkenden Effekt haben: Wenn beispielsweise in der Spitzenstunde am Mittag viel Solar- oder Windstrom produziert wird, sinkt der Börsenpreis auch für konventionellen Strom durch das hohe Angebot. Die sinkenden Stromkosten werden dagegen nicht an die Verbraucher weitergereicht. Auch die Bundesnetzagentur sieht genügend Spielraum für Preissenkungen. Dennoch behaupten wirtschaftnahe Institute wie das RWI, dass der Ausbau der Solarenergie viel zu teuer sei und sich nie rechne – dabei verschweigt es die Studienfinanzierung durch eine amerikanische Lobby-Organisation welche durch Öl- und Kohlekonzerne finanziert wird und durch unausgewogene Lobbyarbeit bekannt ist.[7] Entwicklungen der Strompreise an der Börse lassen sich inzwischen mit finanzmathematischen Modellen abschätzen. Das Verfahren hat jedoch wegen der vergleichsweise geringen zugrunde liegenden Datenmenge nicht die Aussagestärke wie finanzmathematische Modelle im normalen Aktiengeschäft.[8]
Strompreis und deutsche Politik
Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen veröffentlicht jährlich ein von ihr in Auftrag gegebenes Kurzgutachten, so wie im August 2010.[9] Es konstatiert unter anderem:
- Die Preiserhöhungen der RWE Vertriebs AG zum 1. August 2010 in Höhe von 7,3 % für ca. 2 Mio. Kunden werden durch die dafür angegebenen Begründungen nicht gerechtfertigt. Die Preiserhöhungen bewirken ungerechtfertigte Mehrerlöse von ca. 100 Mio. Euro.
- Gestiegene Beschaffungskosten als genannter Erhöhungsgrund sind nicht nachvollziehbar. Von 2009 nach 2010 wäre aufgrund der gesunkenen Börsenpreise eine Preissenkung um knapp 1 Cent/kWh angemessen gewesen.
- Die zum Jahresbeginn 2010 gestiegene EEG-Umlage rechtfertigt nur eine Erhöhung um 0,7 Cent/kWh.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) entgegnete, die Stromunternehmen stünden in einem harten Wettbewerb um Kunden: „Keiner kann es sich erlauben, überhöhte Preise zu verlangen“. Er forderte die Politik auf, auch öffentlich Verantwortung für die steigenden Staatslasten auf die Strompreise zu übernehmen.[10]
Verweise
Siehe auch
Weblinks
- Wie setzt sich der Strompreis zusammen?, Bundesnetzagentur
- aktuelle Großhandelspreise an der Leipziger Strombörse European Energy Exchange
Einzelnachweise
- ↑ Bundesnetzagentur: Wie setzt sich der Strompreis zusammen, abgerufen 11. September 2009, [1]
- ↑ Energiewende an der Leipziger Strombörse: Hier wird der Strompreis gemacht, Tagesschau.de am 3. Juni 2011
- ↑ BDEW-Musterhaushalt für Strom 2011: 46 Prozent des Strompreises sind Steuern und Abgaben
- ↑ http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pk/2006/Statistisches__Jahrbuch/Pressebroschuere__Energie,property=file.pdf
- ↑ http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/index.html
- ↑ http://www.stromanbieterpreisvergleich.org/strompreisentwicklung/
- ↑ Die Lüge vom teuren Ökostrom – Warum die Stromrechnung wirklich so hoch ist, Monitor (Fernsehmagazin) vom 21. Oktober 2010 (Archivansicht von WebCite)
Mehr Cash für Strom – Strompreiserhöhung wäre nicht unbedingt nötig, 3sat/nano vom 27. Januar 2011
Videos auf YouTube
Der Sechs-Milliarden-Raubzug, Stromkonzerne steigern Gewinn, Bund der Energieverbraucher Februar bis September 2010 - ↑ Der Strompreis und die Mathematik, Forschungsprojekt von Peter Hepperger an der TU München; Bericht in Forschung Aktuell im Deutschlandfunk am 7. Juni 2011
- ↑ PDF, 14 Seiten
- ↑ BDEW zu aktueller Auftrags-Studie zu Strompreisen