Volkskammer
Die Volkskammer war das nationale Parlament der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), allerdings ohne die in einer Demokratie selbstverständlichen Rechte, und unter dem Führungsanspruch der SED. Die einzig freie, allgemeine und geheime Wahl zur Volkskammer fand am 18. März 1990 statt. Letzte Präsidentin der Volkskammer, und damit das einzige weibliche Staatsoberhaupt eines deutschen Staates, war 1990 Sabine Bergmann-Pohl (CDU).
Die Provisorische Volkskammer wurde am 7. Oktober 1949 in Berlin gegründet. Die erste offizielle Wahl erfolgte, verspätet und nach einem anderen Wahlsystem als ursprünglich geplant im September 1950. Die Wahlen 1950 beruhten wie seitdem alle Wahlen der DDR auf Einheitslisten des Demokratischen Blocks. Die Abgeordneten besaßen ein Imperatives Mandat, das an den politischen Willen der SED gebunden war. Die Volkskammer war nach dem Verständnis der sowjetischen Besatzungsmacht allerdings kein Parlament im bürgerlichen Sinne einer repräsentativen Demokratie, sondern sollte eine Volksvertretung neuen Typs darstellen. Sie sollte den postulierten Ansprüchen nach die im bürgerlichen Parlamentarismus nicht gegenebene Einheit zwischen politischer Führung und Bevölkerung herstellen und Parteienegoismus, Parteinahme für das Kapital, persönliche Bereicherungssucht und Selbstblockade durch Gewaltenteilung ausschließen. Die einzige Abstimmung der Volkskammer, in der er öffentliche Konflikte gab, war die Einführung der Fristenlösung bei Schwangerschaftsabbrüchen, bei denen einige Abgeorndete der CDU der DDR gegen das Gesetz stimmten.
Faktisch allerdings war die Volkskammer weitgehend ohne Einfluss auf das politische Geschene. Der seit 1968 in der Verfassung der DDR auch offiziell verankteerte Führungsanspruch der SED, verhinderte von Beginn an, eine echte politische Einflußnahme des Gremiums.
Die Volkskammer hatte ursprünglich 300 Sitze, bis 1963 hatte sie 466 Sitze und am Ende 500. Seit Ende 1958 nahmen an den Sitzungen ebenfalls erst 100 später 200 Nachfolgekandidaten teil. Diese hatten kein Stimmrecht in den Abstimmungen, waren den regulären Abgeordneten aber sonst weitgehend gleichgesetllet.
Die letztendlichen 500 Abgeordneten verteilten sich folgendermaßen auf die Parteien und Massenorganisationen:
SED 127 CDU 52 LDPD 52 DBD 52 NDPD 52 FDGB 68 FDJ 50 DFD 35 KB 22
Siehe auch: Geschichte der DDR, Liste von DDR-Persönlichkeiten darunter Politiker
Literatur
- Werner J. Patzelt und Roland Schirmer (Hrsg.): Die Volkskammer der DDR. Sozialistischer Parlamentarismus in Theorie und Praxis.. Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2002. ISBN 3-531-13609-7
Weblinks
- http://www.wahlrecht.de/lexikon/ddr.html - Das Wahlsystem der DDR