Diskussion:Kino.to
Füge neue Diskussionsthemen unten an:
Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Wann ging die Seite Online?
Und wieso steht das nicht längst im Artikel?
Seite gesperrt
Wenn man auf kino.to geht, sieht man folgenden Text:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Vielleicht sollte man das noch im Artikel erwähnen und beobachten in den nächsten Tagen ob die Seite danach noch existiert. Gruß. --Thomas Hoffmann 14:19, 8. Jun. 2011 (CEST)
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,767375,00.html --89.236.158.159 14:49, 8. Jun. 2011 (CEST)
Man sollte eventuell auch noch erwähnen, dass die Aktion aufgrund eines Strafantrags der Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU) erfolgte. Dieser wurde am 28. April 2011 eingereicht. Zuvor hat die GVU offenbar monatelang ermittelt. So heisst es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft heisst es: "Erkenntnisse zum System 'kino.to' deuten auf ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell hin, welches auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."
Gruss Ole --Ole Olson 16:07, 8. Jun. 2011 (CEST)
Form
"Der Firmensitz soll sich in Ländern wie den Vereinigten Arabischen Emiraten befinden" was soll das bedeuten? klingt meinem empfinden nach abwerten. "in ländern wie [..]". außerdem würde ich nicht vermutungen in einer enzyklopädie verbreiten, irgendwie nicht der richtige ort. (nicht signierter Beitrag von 85.127.30.98 (Diskussion | Beiträge) 09:45, 19. Jul 2009 (CEST))
In dem Einzelnachweis von focus.de (eine seriöse Quelle) wird es zumindest behauptet. Unrealistisch klingt es nicht, da solch eine Seite in der EU sehr schnell down wäre und auch andere unseriöse Seiten wie firstload.de dort ihren Firmensitz haben. -91.67.125.173 11:38, 19. Jul. 2009 (CEST)
- Im Focus-Text ist eine solche Aussage nur über die Werbetreibenden zu finden. Ich habe den Satz im Artikel daher geändert. --A.Hellwig 11:47, 19. Jul. 2009 (CEST)
- .to server liegen in russland. soweit ich weiß liegt auch der hoster der website dort. kann man aber einfach auch mal mit einem ip-routing tool nachprüfen. sry. wg annonym post. -- 85.22.18.120 22:14, 10. Aug. 2009 (CEST)
- Auch wenn das hier alt ist: .to-Server liegen mit Sicherheit _nicht_ immer in Russland. Die TLD .to gehört zu Tonga, sagt aber noch lange nichts über den Aufenthaltsort des Servers oder gar der Domaininhaber aus. Im Falle von Kino.to wurde der Serverstandort mindestens dreimal gewechselt (Russland, Niederlande, dann wieder Russland). --6b616e 10:27, 28. Dez. 2009 (CET)
Weblinks
Wie ich gesehen habe, hat jemand einen Weblink zur Seite kino.to eingestellt. Ich finde es nicht richtig zu der angegebenen Seite zu verlinken, da der Uploader der Filme sicherlich nicht die Berechtigung hatte, die Filme dort hochzuladen. Ich würde daher vorschlagen diesen Link zu entfernen -- Joschi Sprich mit mir 11:14, 21. Jul. 2009 (CEST)
- wir verlinken bis auf wenige ausnahmen grundsätzlich immer auf die offizielle website zum lemma, ganz unabhängig von deren inhalt. da die über kino.to bereitgehaltenen inhalte zudem für den benutzer der website nur in den augen mancher experten rechtlich fragwürdig sind, spricht gegen eine löschung. siehe dazu den bericht auf focus.de, zum beispiel. --JD {æ} 14:48, 21. Jul. 2009 (CEST)
Zum einen hostet besagte Webseite keine Filme, sondern verlinkt nur auf diverse Filehoster. Zum anderen ist die Tatsache das der komplette Link zu besagter Webseite angegeben ist höchstens als redaktionelle Komplettierung des Artikels zu werten. Da es ja um eine Webseite geht, und man ihren Namen aus einem beliebigen Teil des Artikels entweder manuell oder per copy-paste in die URL-Zeile des Browsers eingeben kann, sorgt die automatische Vervollständigung schon dafür das http://www. vorangesetzt werden und die Seite dargestellt wird. Also sind Joschis Bedenken zum einen faktisch nicht begründet, da kein Upload stattgefunden hat, zum anderen ist es technisch irrelevant ob der Link jetzt als Link verfügbar ist, oder der Servername N-Mal im Text auftaucht. Oder sollte der Artikel und die darin genannten Servernamen komplett in "die-webseite-wo-man-filme-finden-kann-deren-namen-wir-aber-nicht-nennen-wollen-weil-man-dann-ja-darauf-zugreifen-könnte" umbenannt werden? Könnte man natürlich abkürzen zu "DWWMFFKDNWANNWWMDJDZK" -- an (nicht signierter Beitrag von 195.37.178.147 (Diskussion) 14:32, 28. Sep. 2010 (CEST))
Allgemein
In der fünften Zeile steht ohnen nennenswerte Qualitätsunterschiede. Das mag ich mal bezweifeln. Ich lösch das mal. (nicht signierter Beitrag von 82.82.187.94 (Diskussion | Beiträge) 21:08, 21. Aug. 2009 (CEST))
Ich verstehe nicht ganz die Relevanz. Soll es zu zukünftig über jede Website einen Artikel in Wikipedia geben? Allein schon wegen der ganzen Internetausdrucker (und deren Traum vom kontrollierbaren Internet) bin ich für eine Löschung. -- Dicio 23:31, 19. Dez. 2009 (CET)
- "Kino.to gehörte laut Alexa Internet im Juli 2009 zu den 50 meistbesuchten Websites in Deutschland"... soviel zum thema "jede website". --JD {æ} 23:33, 19. Dez. 2009 (CET)
Quellen
Schade eigentlich ,dass für den Wikipedia Eintrag nur auf den focus Berricht zurück gegriffen wurde. Gut ich kann ja verstehen ,dass es nicht einfach ist sich Informationen zu diesem Thema zu holen aber ein bisschen mehr Engagement hätte ich schon erwartet.
-- 80.143.226.150 22:41, 7. Nov. 2009 (CET)Conchitis
- aha, soso. schon mal an selbst machen gedacht!? --JD {æ} 00:07, 8. Nov. 2009 (CET)
Werbung & Co
Ich finde die Gefahr wird hier stark übertrieben dargestellt. Ob es jetzt nun falsche Windowsmeldungen oder falsche Updates sind, ich (wie z.B. auch mein Bruder) klicke sie schon automatisch weg. [x] und fertig... . So wie bei Jamba & Co weiß man das man im Internet aufpassen sollte. --Buoerns (nicht signierter Beitrag von 84.177.125.163 (Diskussion | Beiträge) 03:40, 10. Jan. 2010 (CET))
- Wenn man zum ersten Mal auf die Website kommt und sieht das mit dem Pc was nicht in Ordnung sein soll werden schnelle oder unwissende User(ältere Menschen und sehr junge Menschen) diesen "Fehler" beheben wollen. Da die Abo Kosten einem nicht direkt ins Auge springen geraten da „Viele“ in diese Fallen. Wenn man dann Post kommt und man soll zahlen zahlen da auch „Viele“. Weil sie sich mit der Materie nicht auskennen. Gäbe es diese User nicht massenweise würde Kino.to nicht mehr existieren. --Drachenmeister5 05:10, 8. Okt. 2010 (CEST)
Verbesserungsvorschlag (juristische Bemerkung)
"Filmfirmen und Lobbyorganisationen wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) halten das Angebot für rechtswidrig. Kino.to haftet demnach hier als Aggregator zumindest als Störer."
Störerhaftung gibt es m.W. nach nicht in allen Ländern, sondern in der speziellen Form der Störerhaftung vor allem in Deutschland. Für den Fall, das der Server niemals (zumindest laut Artikel) in Deutschland stand, sondern in Russland, ist ein solcher Störfall nur möglich, wenn der Besitzer seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Da diese Information dem Leser nicht mitgeteilt wird und es insbesondere in anderen Ländern auch die gängige Praxis ist sich auf den DMCA und die damit verbundene Save Harbour Regel zu berufen, ist diese leider nicht angemessen dargestellt.
Mein Vorschlag ist es, dass man auf die Störerhaftung in DE verweist, aber die Prämisse erwähnt! (nicht signierter Beitrag von 85.176.23.104 (Diskussion | Beiträge) 16:34, 10. Jan. 2010 (CET))
- Im Urheberrecht gilt das Schutzlandprinzip. Das heißt, dass das deutsche Recht auch anwendbar ist, wenn der Anbieter im Ausland sitzt oder gar nur der Server im Ausland steht. Mit dem Hauptwohnsitz hat das überhaupt nichts zu tun. --92.228.255.179 22:09, 9. Okt. 2010 (CEST)
Es gibt tatsaechlich ein kino.to fuer Pornos, und zwar auf Sexkino.to. Vielleicht sollte man diese Info nicht vorenthalten, falls es sich um die gleichen Betreiber handelt. -91.66.145.187 19:26, 16. Jan. 2010 (CET)
Slogan
der slogan aktuell ist falsch( "best online movie streams" ). der richtige lautet "best online moviez platform". (nicht signierter Beitrag von 84.133.103.14 (Diskussion | Beiträge) )
- danke, geändert. --JD {æ} 20:50, 18. Jan. 2010 (CET)
- Was ein Quatsch.. Der Slogan lautet weiterhin "Best online movie streams" (Siehe kino.to -> Header Logo) -- Kulok1493 18:31, 8. Jan. 2011 (CET)
§44a UrhG
Das bloße Zwischenspeichern dürfte nicht illegal sein. Siehe §44a UrhG. --MrBurns 13:21, 5. Apr. 2010 (CEST)
- Abgesehen von dem Paragraphen ist es so, dass z.B. bei Youtube auch zwischengespeichert wird und es ist auch nicht illegal. --93.232.240.138 19:54, 27. Apr. 2010 (CEST)
- Also: § 44a UrhG besagt, dass flüchtige Kopien frei sind. Klassischer Fall ist das Laden von Daten in den RAM oder Caching. Insofern ist § 44a UrhG schon auf Streaming-Seiten anwendbar. Problematisch sind aber die europarechtlichen Vorgaben, wonach flüchtige Kopien nur zum rechtmäßigen Konsum zulässig ist. Ob der bloße Konsum in einem solchen Fall rechtmäßig ist oder nicht ist der eigentlich umstrittene Punkt. --92.228.255.179 22:12, 9. Okt. 2010 (CEST)
Auch § 44a UrhG besagt, dass es sich entweder um "rechtmäßige" Nutzung handeln muss oder nur die flüchtige Zwischenspeicherung bei einem Vermittler zwischen Dritten. Bei Streamingseiten ist der Knackpunkt folglich, dass der Nutzer die Filme etc. selbst nutzt (und eben nicht nur vermittelt) und dieses nicht rechtmäßig tut (da er kein Nutzungsrecht vom Rechteinhaber erworben hat). (nicht signierter Beitrag von 217.91.150.27 (Diskussion) 18:24, 14. Okt. 2010 (CEST))
- Im deutschen Recht gilt, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, rechtmäßig ist. Da das Streamen nicht ausdrücklich verboten ist, dürfte es wohl unter rechtmäßige Nutzung fallen und das Zwischenspeichern daher erlaubt sein. --MrBurns 22:19, 14. Okt. 2010 (CEST)
Strafen für das Anschauen von Filmen bei kino.to?
Im Artikel heißt es: "Dennoch hat es bisher noch keine entsprechenden Klagen und Prozesse gegeben." Ist das nicht mittlerweile veraltet? In diesem Forum hier behauptet jemand, Anwalt zu sein, und macht folgende Aussage: "Ich hatte einen Mandanten, der wurde von der Staatsanwaltschaft (bzw. vom Gericht) zu einer Geldstrafe von über 80.000 Euro verdonnert, weil er sich ebenfalls Filme auf kino.to angesehen hat. Ich habe aber auch schon von wesentlich höheren Strafen gehört." (http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20081025074847AAnsP28) Natürlich ist das keine verlässliche Quelle (wir wissen nicht, ob der User dort wirklich Anwalt ist und ob die Geschichte stimmt). Ich war jetzt aber bei einem entsprechenden Votrag an einer Schule gewesen. Dort hat ein Experte, der mit der Polizei zusammenarbeitet, ebenfalls gesagt, er kenne aus seiner eigenen Arbeit (!) Fälle, wo Nutzer von kino.to Geldstrafen von etwa 10.000 Euro pro angeschautem Film zahlen mussten. Der Mann arbeitet, wie gesagt, in dem Bereich, es würde mich daher wundern, wenn diese Aussage nicht stimmt. Gibt es dazu Quellen? Restitutor 19:12, 11. Mai 2010 (CEST)
- quellen ist genau das richtige schlagwort. und zwar in dem sinne, dass solches blabla erst dann diskussionswürdig wird, wenn es reputabel belegt ist. --JD {æ} 19:39, 11. Mai 2010 (CEST)
- Mein Beitrag war ja auch als Anregung zum Weiterrecherchieren gedacht und hatte nicht die sofortige Änderung des Artikels als Absicht! In diesem Sinne finde ich deine Antwort ("blabla") reichlich ungehobelt. Ich werde allerdings mal versuchen, Kontakt mit dem Experten aufzunehmen, der den Vortrag in dieser Schule gehalten hat, von dem ich oben sprach. Vielleicht kann er mir ja entsprechende Belege zukommen lassen. Ich melde mich dann noch einmal...
Restitutor 20:05, 11. Mai 2010 (CEST)
- mein beitrag sollte nicht "ungehobelt" wirken und es war auch nicht meine absicht, deine äußerungen als "blabla" abzutun. ich sag(t)e nur, dass es nur "blabla" ist, solange was für uns nicht nachvollziehbar und reputabel belegt ist. da mag in dem forum noch so viel stehen oder der experte noch so viel erzählen. darum ging's mit. tschuldigung, wenn das missverständlich gewesen sein sollte. --JD {æ} 20:08, 11. Mai 2010 (CEST)
Das würde mich wirklich interessieren; vor allen Dingen glaube ich nicht, daß diese Strafe belegbar wäre, denn dann wäre das schon längst durch die Presse gewandert und hätte ein riesiges Hallo verursacht. 80.000 oder sogar 10.000 Euro wäre ja ruiniös. In meine Verwandtschaft hat jemand 600 Euro (belegt) Strafe (Anwaltskosten??? auf jeden fall ca. 600) bekommen, weil er sich was runtergeladen hat bei som anderen Dienst emule oder so. (nicht signierter Beitrag von 84.135.167.12 (Diskussion) 20:18, 11. Mai 2010 (CEST))
- Vollkommen unrealistisch diese Angaben - 80.000 € oder auch 10.000 €. Bei Urheberrechtsverletzungen via Torrents oder Emule, wird meistens nur abgemahnt, da ein Prozess vor den Gerichten dem Kläger viel zu Riskant ist. Also kommen auf den Urheberrechtsverletzer die Abmahnkosten auf ihn zu (400€ bis 1400 €), welche meinst viel zu hoch angesetzt sind, zudem kommt noch die Unterlassungs Erklärung hin zu, hier wird ein Wert von ca. 5000 € bis 10.000 € angesetzt, die aber nur bei wiederholter Verbreitung des Werkes erfolgen. So und da man durch nutzen von Kino.to nicht selbst das Werk verbreitet, hat man sich jeglicher einer Kopie bemächtig, falls ein Gericht geurteilt hat, wird der Schaden dieser einen Kopie angenommen (bzw. mehere) und wie hoch soll der Schaden schon sein 3 € für die Videothek, 10 € für das Kino? Gut sicherlich fällt es nicht so niedrig aus, ein paar Hundert bzw. (einmalig) 1.000 € könnte ich mir ja noch vorstellen, aber keine 80.000 €. Soviel Strafe müßte vielleicht jemand bezahlen der Gewerbsmäßig verbreitet. MMn also vollkommener Quatsch. Ich glaube eher das sich um so einen 50 cent Schreiberling handelt, der für die Industrie im Internet solche Geschichten verbreitet, das zeigt auch das er schreibt "von der Staatsanwaltschaft verdonnert wurde" - Gericht setzt er zwar in Klammern, aber sowas schreibt kein RA. Ob sowas Rechtlich Illgale ist kann ich nicht wirklich beurteilen. Es heißt eigentlich jegliches runterladen von Inhalten, an denen man nicht die Urheberrecht besitzt, ist Illegal.Dann wäre aber fast jegliches aufrufen von Webseiten illegal, denn der Inhalt wird immer herunter geladen, halt nur temporär gespeichert. -- Galotta 05:21, 16. Mai 2010 (CEST)
Das anschauen ist theoretisch ach so gut wie dasselbe wie das herunterladen, da man bei dem konkreten beispiel divx allein durch eine dateikürzeländerung die filme dauerhaft auf dem pc speichern kann (nicht signierter Beitrag von 91.4.15.29 (Diskussion) 00:34, 17. Mai 2011 (CEST))
kommerziell: ja
Wie kommt Wikipedia eigentlich zur Einschätzung, eine Seite für die man sich nicht registrieren muss und durch deren (!) Nutzung keine Gebühren anfallen (im Gegensatz zu den bekannten und auch hier beschriebenen Abo-Fallen) sei kommerziell? Bitte um Aufklärung oder Änderung. MfG --85.124.37.254 15:46, 5. Jul. 2010 (CEST)
- Kino.to bietet unzähligen Unternehmen Raum für Werbung in Form von Bannern, Pop-Ups, etc. - Daher ist von einem komerziellen Angebot auszugehen. --Fry Farnsworth 20:00, 20. Jul. 2010 (CEST)
Ausdruck
An einigen Stellen des Artikels lässt der Ausdruck deutlich zu wünschen übrig. Ich habe nur einen Satz abgeändert; ich denke er verdeutlicht, wovon ich spreche:
"Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga schweigt sich über die Daten der Domain-Inhaber aus."
GEÄNDERT IN
"Die Zulassungsbehörde für Internet-Adressen in Tonga macht keinerlei Angaben zu den Daten der Domain-Inhaber." --Fry Farnsworth 19:58, 20. Jul. 2010 (CEST)
- gut! --JD {æ} 20:20, 20. Jul. 2010 (CEST)
Benutzer
"Schätzungen gehen von ca. 400.000 verschiedenen Benutzern täglich aus." Wieso verschiedene Benutzer? Ist doch irgendwo logisch, dass auf Internetseiten ein breites Spektrum an Besuchern vertreten ist. Oder? Und wenn nicht: müsste es nicht dann eher "verschiedenste" Benutzer heißen? De Mof 23:05, 9. Aug. 2010 (CEST)
- Ich denke "verschiedene Benutzer" ist im Gegensatz zu Seitenaufrufen gemeint. Wenn Du 100 mal auf aktualisieren klickst hast Du 100 Seitenaufrufe, bist aber ein und der selbe Benutzer. Gruß --stfn 00:55, 19. Aug. 2010 (CEST)
Streamen?
Nach meinem Kentnisstand wird bei den meisten Anbietern nichts gestreamt(Abgesehen von wenigen, die wirklich via RTP die Daten an eine Flashanwendung streamen), sondern die avis, die auf einem normalen http server liegen, über das HTTP(HTTP GET) heruntergeladen werden. Diese werden nur mit speziellem HTML-Code(falscher MIME-Typ) so in die Seite eingebunden, dass dem Browser dies als Objekt erscheint, die zusätzliche Software zum Abspielen benötige, was allerdings nicht der Fall ist.--109.90.108.68 01:40, 13. Sep. 2010 (CEST)
Datenspeicherungsgesetz und weitere Ungenauigkeiten
Was bitte soll ein "Datenspeicherungsgesetz" sein? Gemeint ist wohl die Vorratsdatenspeicherung, von der ein normaler Webserver-Betreiber gar nicht betroffen ist. Wenn es sich um ein Zitat von kino.to handelt, sollte es auch als solches gekennzeichnet werden. Der Teil zu den juristischen Aspekten ist auch sonst wirr und unpräzise. Zum Beispiel wird die "Legalität" nicht "insbesondere", sondern nur im Hinblick auf die Besucher kontrovers diskutiert. Dass die Veröffentlichung der Streams und auch die Verlinkung rechtswidrig ist, ist schon seit Jahren juristisch geklärt und wird kaum noch diskutiert. Und auch die Behauptung, die Streams würden nicht "weiterverbreitet", weil sie nicht gespeichert werden, ist völliger Quatsch. --92.228.255.179 22:18, 9. Okt. 2010 (CEST)
Standort Russland
Laut einer Meldung bei heise.de soll sich der derzeitige Standort des Servers in Russland befinden.--JoeFG 05:55, 16. Nov. 2010 (CET)
- Nein, der Server befindet sich wie im Artikel erwähnt auf den Seychelles IP-Tracing. --Dave 23:09, 21. Jan. 2011 (CET)
- Lt. dem Internet-Dienst "Utrace" utrace.de befindet sich der Server aktuell in Russland --JoeFG 17:18, 29. Jan. 2011 (CET)
- Ein Traceroute auf den Server endete an einer Firewall in Russland: te1-1.maxwell.msk.wahome.ru 195.239.10.202 ru --JoeFG 07:49, 30. Jan. 2011 (CET)
- Scheinbar benutzt kino.to mehrere Server [91.217.178.196, 91.217.178.205, 91.217.178.214]. Diese werden je nach Anbieter auf verschiedene Länder zugeordnet. utrace.de ordnet die Server auf Russland zu, ip-adress.com, dndetails.com und network-tools.com ordnen den Server jeweils den Seychellen zu... Merkwürdig erscheint mir aber auch beim letzten Trace-Dienst der Verlauf über te1-1.maxwell.msk.wahome.ru. Hab den Serverstandort erstmal rausgenommen, bis das etwas klarer ist. --Dave 23:31, 24. Feb. 2011 (CET) (Nachtrag)
"Siehe auch"
Mir ist die Verlinkung zu Youku nicht ganz einleuchtend... Das ist doch eher was wie YouTube? --Dave 23:12, 21. Jan. 2011 (CET)
- Das Siehe-auch-Zeug sollte man sowieso nur extrem sparsam einsetzen. Ich schmeiß das mal raus; wenn's jemand wieder drinhaben will, dann soll die- oder derjenige den Link in den Text einbauen. --BerntieDisk. 23:43, 21. Jan. 2011 (CET)
Raubkopie?
"und damit rechtlich gesehen eine so genannte Raubkopie erzeugt werde" seit wann kann man rechtlich eine Raubkopie erzeugen? (nicht signierter Beitrag von 78.35.223.163 (Diskussion) 00:47, 12. Mär. 2011 (CET))
Da haste was falsch verstanden. Rechtlich gesehen wurde eine Raubkopie erzeugt, das heißt, dass vor dem Gesetz diese Kopie als Raubkopie gilt, nicht das es rechtens war, diese zu erzeugen. 178.1.57.52 15:13, 25. Apr. 2011 (CEST)
- In meinem StGB (das allerdings älter ist) kommt das Wort Raubkopie nicht vor. --Constructor 16:31, 8. Jun. 2011 (CEST)
Erg. zu Österreich / VAP
laut vap ist das ansehen in ö. legal: "Zu befürchten haben die User nichts, das Ansehen der Filme ist völlig legal, so die VAP." - zit.: http://derstandard.at/1288659338691/Urheberrechtsindustrie-will-UPC-zu-Sperre-von-Kinoto-zwingen
prinzipiell würde ich im artikel einige punkte herausstreichen:
- juristische fakten vs. propaganda der medienschützer
- vgl. mit youtube (dort werden ebenso urheberrechtsverletzende inhalte, wie tv- und konzertmitschnitte angesehen), demnach müssten hunderte millionen menschen weltweit belangt werden
- vgl. mit fernsehen, auch hier kann sich der konsument nicht darum kümmern, ob ein bestimmter kanal lizenzgebühren für seine sendungen abführt, alles andere wäre absurd. ebenso ist das aufnehmen, dh. dauerhafte speichern, von sendungen (auch kinofilme und serien) völlig legal
- rechtslage bisher: upload, dh. bereitstellen oder weiterverbreiten, ist eine urheberrechtsverletzung, schadenersatzpflicht
- download (inkl. speichern): legal
- wording: raubkopie ist eine erfindung der medienindustrie, juristisch existiert der begriff nicht, ist außerdem nonsense, da kein raub oder diebstahl stattfindet - dh. immer nur zivilrechtliche fragen, nie strafrechtliche!
--84.112.42.88 18:12, 6. Apr. 2011 (CEST)
Kino.to "war" eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. (nicht signierter Beitrag von 217.226.117.2 (Diskussion) 14:17, 8. Jun. 2011 (CEST))
Kino.to "war" eine deutschsprachige Video-on-Demand-Website für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 217.226.117.2 (Diskussion) 14:18, 8. Jun. 2011 (CEST))
Kino.to sperrung
für die sperrung sollte noch einmal ein extra abschnitt gemach werden 178.3.209.133
Die Kriminalpolizei gibt folgenden Hinweis aus:
Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Weiß jemand mehr darüber, was er vielleicht in den Artikel schreiben könnte? — SVG 18:02, 8. Jun. 2011 (CEST)
- tipp: artikel lesen. google anwerfen. --JD {æ} 18:03, 8. Jun. 2011 (CEST)
- Upps, Cache war noch nicht geleert. Firefox spinnt ein bisschen, weil ich dran rumgespielt habe. Deswegen habe ich Opera genommen. Hauptseite war aber aktuell, das verwundert mich ein bisschen. Entschuldigt! Dank Dir, JD. — SVG 18:07, 8. Jun. 2011 (CEST)
Mutmaßliche Betreiber
Der Text müsste wahrscheinlich eher mutmaßliche Raubkopierer heißen. Dass es sich bei den Verhafteten um die Betreiber handelt wird nur auf Spiegel online bezweifelt. Andere Zeitungen wie die süddeutsche, Die Zeit, Focus sowie Stern schreiben, dass es sich bei den 13 Betreffenden Personen um die Betreiber handelt. werde das "mutmaßliche" deshalb entfernen.--CENNOXX 23:02, 8. Jun. 2011 (CEST)