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Warschauer Pakt

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Dieser Artikel befasst sich mit dem Warschauer Militärbündnis. Weiteres siehe: Warschauer Vertrag (Begriffsklärung)


Der Warschauer Vertrag (offizieller Name: Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand) vom 14. Mai 1955 war bis 1991 ein militärischer Beistandspakt des Ostblocks unter der Führung der Sowjetunion. Er hieß im Westen "Warschauer Pakt".

Vorgeschichte

Der Warschauer Vertrag war ein Ergebnis der seit 1947 zunehmenden Spannungen zwischen den westlichen Alliierten des Zweiten Weltkriegs und der Sowjetunion. Im Westen wurde die Expansion der Sowjetunion als Bedrohung empfunden, die man durch die Gründung der NATO 1949 einzudämmen versuchte. Die Pariser Verträge vom 5. Mai 1955 bezogen die Bundesrepublik Deutschland in das westliche Verteidigungsbündnis mit ein (Westeuropäische Union); daraufhin reagierte die Sowjetunion mit der Gründung eines eigenen Militärbündnisses gegen die NATO. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Ostblockstaaten bereits zuvor durch sowjetische Besatzungstruppen im Einflussbereich der Sowjetunion standen. Die Ostblockstaaten traten vom 11. bis zum 14. Mai 1955 in Warschau (Warszawa) zusammen und erarbeiteten den Warschauer Vertrag, der in der Folge vor allem im Westen Warschauer Pakt genannt wurde.

Vertragsbestimmungen

Unterzeichnende Staaten waren Albanien (1968 ausgeschieden), Bulgarien, Ungarn, die DDR, Polen, Rumänien, die UdSSR und die ČSSR. Diese Staaten versicherten einander ihren Willen zur Friedenssicherung und gegenseitige militärische Hilfeleistung im Falle eines Angriffs auf einen oder mehrere der Teilnehmerstaaten (Art. 4). Ein gemeinsames Kommando der nationalen Streitkräfte sollte die Effektivität des Bündnisses sichern (Art. 5).

Leistungen und Probleme

Der Warschauer Vertrag erfüllte seinen selbstgestellten Auftrag: es kam nicht zu einem Krieg zwischen der NATO und den Warschauer-Vertrags-Staaten. Inwiefern dies Verdienst des Warschauer Paktes ist, bleibt umstritten. Der Warschauer Pakt sicherte den Hegemonialanspruch der Sowjetunion gegenüber den anderen Teilnehmerstaaten. Das politsche und wirtschaftliche System der Sowjetunion wurde mit Hilfe der Truppen des Warschauer Paktes in den anderen Ostblockstaaten gesichert. Als einzelne Teilnehmerstaaten den von Moskau vorgegebenen Kurs verlassen wollten, interpretierte der Warschauer Vertrag diese Initiativen als Angriff von außen auf das sozialistische System der betroffenen Staaten: In Ungarn (Ungarischer Volksaufstand, 1956) und der ČSSR (Prager Frühling, 1968) schlugen Warschauer-Vertragstruppen nationale Aufstände nieder. Theoretisch untermauert wurde dieses Vorgehen durch die Breschnew-Doktrin (1968).

Auflösung

Nach 1985 verzichtete die Sowjetunion in der Praxis darauf, den Warschauer Pakt zur Sicherung ihres Machtanspruchs in Europa einzusetzen - oder auch nur mit seinem Einsatz zu drohen. Dies wurde zwar nicht öffentlich proklamiert, doch konnte die Welt spätestens 1989 feststellen, dass das früher in Ungarn und der ČSSR angewendete Verfahren nicht mehr praktiziert wurde. Offensichtlich wurde das Ende des Warschauer Vertrages mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland 1990. In den Verträgen, die zur Deutschen Einheit 1990 führten, wurde die Einbeziehung des bisherigen DDR-Gebietes in die NATO zwar mit einigen Einschränkungen hinsichtlich Bewaffnung und der Stationierung ausländischer Truppen auf dem Gebiet der bisherigen DDR versehen, aber nicht ausgeschlossen. Durch die politische Annährerung der Ostblockstaaten an den Westen verlor der Militärpakt seine Funktion. Die Sowjetunion zog 1990 und 1991 ihre Truppenkontingente aus den Warschauer-Vertrags-Staaten zurück. Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Vertrag selbst am 1. Juli 1991 offiziell aufgelöst.