Diskussion:Bild (Zeitung)
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Bild-Logo Schutzmarke
Zu dem Bild in der Infobox des Artikels steht ja, dass dieses Logo nur aus geometrischen Formen bestehe und damit die Schöpfungshöhe nicht erreicht wäre. Darf ich also diese Bild auf ein T-Shirt drucken und verkaufen, oder ist das doch in irgendeiner Form geschützt? Es wird ja gemeinhin eindeutig mit der "Bild-Zeitung" identifiziert.82.83.224.35 18:25, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Bitte zukünftig beachten, dass die Diskussionsseiten nicht für Auskünfte sondern nur der Verbesserung von Artikeln dienen. Fragen können bei der Wikipedia:Auskunft gestellt werden. Um dies nun abzukürzen: Es ist ebenfalls vermerkt, dass es Markenrechtean dem Logo gibt. Wenn Du es also auf ein T-Shirt aufdruckst kannst Du Ärger bekommen. Wenn Du das Logo dagegen abgewandelt verwendest verletzt Du zumindest keine Urheberrechte des Schöpfers, bekommst je nach Verwendungszweck aber dennoch Ärger vom Markenrechteinhaber. Weitere Fragen dazu bitte bei der Auskunft oder einem Experten ihrer Wahl. -- 7Pinguine 19:07, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Ich bitte um Verzeihung für das schamlose Ausnutzen der Diskussionsseite für persönliche Auskünfte. Abgesehen davon aber hatte ich wohl nur den Unterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht noch nicht verstanden, weshalb ich mich gefragt hatte, warum das Bild hier verwendet werden darf, wenn doch gewisse Rechte daran bestehen. Kommt eben auf den Zusammenhang an. Danke für den Hinweis. 134.76.92.190 08:28, 25. Aug. 2010 (CEST)
- Markenrecht und Urheberrecht sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Markenrecht spielt nur im gewerblichen Kontext eine Rolle, sprich: Als Erkennungsmerkmal einer Ware oder Dienstleistung. So können einzelne Begriffe, Grafiken oder sogar Farben (!) als Marken verwendet werden, allerdings in der Regel nur in Zusammenhängen, die tatsächlich vom Leistungsangebot des Markenhinabers abgedeckt werden. Die Marken dürfen allerdings nicht "beschreibend" sein. Beispiel: Würdest du einen Apfel (Obst) auf Englisch als "Apple" anbieten, könnte dir zwar niemand etwas, du könntest aber auch niemanden daran hindern, ebenfalls Äpfel als "Apple" anzupreisen. Dagegen darfst du keinen Computer unter dem Namen "Apple" anbieten (es sei denn, du wärst Händler und würdest im Rahmen eines Vertrags Computer der gleichnamigen Firma verkaufen), da der Name für den Waren- und Dienstleistungsbereich "Computer" als Marke geschützt ist.
- Darüber hinaus gibt es eine Plattenfirma namens "Apple Records", die einst von den Beatles ins Leben gerufen wurde. Der ursprüngliche Markenrechtskonflikt zwischen beiden Firmen wurde beigelegt, indem die Computerfirma zusicherte, sich nicht in den Musiksektor vorzuwagen, während die Plattenfirma dem Computermarkt fernbleiben wollte. Weitere Konflikte folgten in späteren Jahren (unter anderem, als Apple-Computer die Möglichkeit anboten, Musik aufzunehmen, und natürlich mit iTunes). Das Urheberrecht ist davon völlig unabhängig. Der Name "Apple" kann als einfaches Wort der englischen Sprache nicht urheberrechtlich geschützt werden.
- Komplizierter wird es mit Bildern: Apple Computers kann nicht einfach das Logo von Apple Music übernehmen, ganz unabhängig von der Schöpfungshöhe des Bildes, da damit die Verwechslungsgefahr noch größer würde. Es gibt also folgende Möglichkeiten für Bilder:
- 1) Urherberrechtsschutz nein (zu geringe Schöpfungshöhe), Markenschutz ja (gewerbliche Verwendung zur Identifikation von Waren und Dienstleistungen)
- 2) Urheberrechtsschutz ja (ausreichende Schöpfungshöhe), Markenschutz ja (gewerbliche Verwendung zur Identifikation von Waren und Dienstleistungen)
- 3) Urheberrechtsschutz ja (ausreichende Schöpfungshöhe), Markenschutz nein (keine gewerbliche Verwendung zur Identifikation von Waren und Dienstleistungen)
- 4) Urherberrechtsschutz nein (zu geringe Schöpfungshöhe), Markenschutz nein (keine gewerbliche Verwendung zur Identifikation von Waren und Dienstleistungen)
- Zudem muß der Inhaber des Urheberrechtes (z.B. ein Grafiker) nicht identisch sein mit dem Markeninhaber (z.B. eine Firma, die vom Urheber lediglich vertraglich die Nutzungsrechte am von ihm geschaffenen Bildwerk übertragen bekommen hat).
- Für Wikipedia hat sich die Regelung durchgesetzt, daß lediglich das Urheberrecht zu berücksichtigen ist, wenn es um die Verwendung von Bildern geht. Markenrecht spielt hier keine Rolle, da Wikipedia keine Waren oder Dienstleistungen anbietet (zumindest nicht gewerblich), insbesondere keine, bei denen eine Verwechslungsgefahr mit dem jeweiligen Markeninhaber besteht. Würdest du T-Shirts verkaufen wollen, würdest du jedoch Waren anbieten und somit würde die Gefahr eines Markenrechtskonflikts bestehen. Soweit verständlich?--Farrokh Bulsara 23:01, 5. Nov. 2010 (CET)
- Ich bitte um Verzeihung für das schamlose Ausnutzen der Diskussionsseite für persönliche Auskünfte. Abgesehen davon aber hatte ich wohl nur den Unterschied zwischen Markenrecht und Urheberrecht noch nicht verstanden, weshalb ich mich gefragt hatte, warum das Bild hier verwendet werden darf, wenn doch gewisse Rechte daran bestehen. Kommt eben auf den Zusammenhang an. Danke für den Hinweis. 134.76.92.190 08:28, 25. Aug. 2010 (CEST)
Vielleicht ein Beispiel für Bild-Journalismus
Otti Fischer: Prostituierten-Affäre vor Gericht. Vor Einbau sollte man aber noch das Urteil abwarten. --Franz (Fg68at) 22:22, 22. Okt. 2010 (CEST)
- Das Urteil ist da, der Ex-Journalist der Bild wurde in 1. Instanz verurteilt: Spiegel.de. Ich denke auch, dass das ganze Relevanz hat für den Bild-Artikel. -- KurtR 05:23, 31. Okt. 2010 (CET)
Satzbau
Anregung für zu überprüfenden Satzbau. Im Artikel steht: "Am 11. Juni 2008 wurde der Axel Springer Verlag vom Landgericht München I zu Schadensersatz in Höhe von 50.000 € zuzüglich Arztkosten wegen Berichterstattung über die Ehefrau eines wegen Mordes Verhafteten in unzulässiger und beleidigender Weise verurteilt.[83]" - Das liest sich etwa so: "Am 11. Juni 2008 wurde der Axel Springer Verlag (...) in unzulässiger und beleidigender Weise verurteilt." - Interessant. --132.231.54.1 12:04, 2. Dez. 2010 (CET)
- Danke für den Hinweis, aber es ist auch gewünscht, solch missverständlichen (wenn auch amüsanten) Satzbau selbst zu verbessern ;). Nichts für ungut, aber es war eher Zufall, dass ich den Eintrag so schnell gesehen habe. Ich habe es dann mal umgeschrieben. Viele Grüße --Solvy 19:55, 2. Dez. 2010 (CET)
==Zeitung?==
Nach einem Gerichtsurteil wird die Bild bereits seit einigen Jahren nicht mehr als Zeitung anerkannt. Dies liegt nicht zuletzt an der Nichteinhaltung des Pressekodex. Dies sollte insofern im Artikel berücksichtigt werden, dass der Begriff Zeitung nicht so häufig verwendet wird, da er unkorrekt ist.88.71.155.70 22:58, 4. Feb. 2011 (CET)88.71.155.70 23:00, 4. Feb. 2011 (CET)
Stil
es fehlen Belege für alle Behauptungen. kann sich ein Linguist oder Syntaxspezialist für diese Aufgabe erwärmen?