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Ariernachweis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Durchführungsverordnung des Berufsbeamtengesetzes vom 11.4.1933 bestimmte: "Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat."

Der Nachweis der arischen Abstammung erfolgte durch die Vorlage von 7 Geburts- oder Taufurkunden (des Probanden, der Eltern und der vier Großeltern) sowie 3 Heiratsurkunden (der Eltern und Großeltern). Ersatzweise konnte ein beglaubigter Ahnenpass oder eine beglaubigte Ahnentafel vorgelegt werden.

Unter arischer Abstammung verstand man 1933 die Abstammung aus der "arischen Völkergemeinschaft", worunter europäische und von ihnen abstammende Völker verstanden wurden. Damit wurde der sprachwissenschaftliche Begriff Arier (für den indisch-iranischen Zweig der Indogermanen) als ein politisch motivierter Rassebegriff umgedeutet, der sich im gesellschaftlichen Leben insbesondere als Ausdruck des Antisemitismus gegen die als "nichtarisch" eingestuften Juden richtete und deren Ausschluß aus allen öffentlichen und qualifizierten Stellungen zum Ziele hatte. Zu bemerken ist dabei, daß die Physische Anthropologie als die zuständige Wissenschaft für die Rassenkunde des Menschen, den Begriff der "arischen Rasse" nicht kannte, was die alleinige politische Motivation des "Arischen" noch einmal unterstreicht.

Nach 1933 wurde der Personenkreis, der den Nachweis der "arischen Abstammung" für die Großeltern zu erbringen hatte, u. a. auf alle Angestellten und Arbeiter des Reiches und der Gemeinden, auf Ärzte, Juristen und Schüler höherer Schulen ausgedehnt. Das Reichserbhofgesetz und die Aufnahmebedingungen der NSDAP verlangten sogar den Nachweis der "rein arischen Abstammung" - auch für den Ehepartner - bis zum Jahre 1800 zurück, die SS bis 1750 zurück. Diese so von Millionen Deutschen zu erbringenden "Ariernachweise" führten zu einer Scheinblüte der Genealogie bzw. der Sippenforschung, wie es damals hieß, die 1945 ihre Ende fand.