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DVB-C

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DVB-C steht für "Digital Video Broadcasting - Cable" und ist eine Variante von DVB, die für die Übertragung von digitalen Mehrwertdiensten über Kabelanschluss verwendet wird. In der Regel ist das die digitale Verbreitung von Fernsehsignalen.

Technik

Die Qualität der übertragenen, MPEG-2-komprimierten Signale hängt dabei maßgeblich von Qualität des Quellmaterials, des verwendeten Encoders sowie der für die Übertragung bereitgestellten Nutzbandbreite innerhalb eines DVB-Multiplexes ab. Je niedriger die Bitrate pro Programm, desto mehr Programme können parallel auf einem Kanal in einem Multiplex übertragen werden, jedoch desto schlechter ist die Qualität. Mithilfe eines statistischen Multiplexing kann die einem Signal zugeteilte Bandbreite auch dynamisch je nach Bedarf in Echtzeit erfolgen. Verschiedene Services sind oft (anbieterseitig) zu so genannten digitalen Bouquets (oder Paketen) zusammengefasst. Als Modulation kommt dabei die sogenannte Quadraturamplitudenmodulation QAM64 zum Einsatz. (Das Verfahren ähnelt dem der PAL-Farbübertragung). Zwei um 90° phasenverschobene gleichfrequente Träger werden in je 8 Amplitudenstufen (entspricht 3 bit) geometrisch addiert. Somit ergeben sich insgesamt 8*8=64 Zustände (entsprechend 6 bit) die gleichzeitig übertragen werden. Neben der digitalen Übertragung von Fernseh- bzw. Videosignalen stellt DVB-C weitere Dienste bereit. Zum einen können parallel zum Fernsehsignal auch Radiosender übertragen werden, die vergleichsweise wenig Bandbreite erfordern. Zum anderen können aber auch interaktive Dienste und Anwendungen realisiert werden.

In Ausbaugebieten mit erweiterter Bandbreite (862 Megahertz), ist oft eine Rückkanal-Fähigkeit realisiert. Das bedeutet, dass auch bidirektionale Dienste wie Internet (unter Verwendung eines Kabelmodems) denkbar sind, sofern diese vom Kabelnetzbetreiber angeboten werden.

Durch die digitale Ausstrahlung können synchronisiert mit dem Bildsignal auch interaktive Funktionen wie z. B. MHP, EPG und digitalem Videotext angeboten werden. Auch kommerzielle Dienste wie Video-on-Demand (VOD) und Pay-per-View (PPV) sind umsetzbar. Diese unter dem Begriff Bezahlfernsehen (Pay-TV) verfügbaren Angebote werden verschlüsselt ausgestrahlt und sind gegen Bezahlung einer Gebühr abonnierbar. Die Entschlüsselung erfolgt dann über den Digitalreceiver (z. B. dBox) durch Benutzung einer personalisierten Dekoderkarte. Diese wird über eine standardisierte Schnittstelle (CI-Interface) angesprochen.

Im Vergleich zu DVB-S ist das Programmangebot über DVB-C stark eingeschränkt, da die Bandbreite durch die Verbreitung mittels Kabel beschränkt ist.

Hintergrund

In Deutschland gab es bis zur Privatisierung der aus Steuergeldern finanzierten Kabelnetze nur einen Anbieter für Kabelfernsehen, die Deutsche Telekom. Diese ging aus der Deutschen Bundespost hervor.

Seit dem Verkauf der Kabelnetze durch die Deutsche Telekom an ein Bieter-Konsortium existiert bundesweit ein Wettbewerb (innerhalb der einzelnen Bundesländer hingegen gibt es wiederum ein Monopol) und es gibt verschiedene Kabelanbieter. Zu den größten Kabelanbietern zählt die Kabel Deutschland GmbH und DigiKabel. Letztere ging aus der MediaVision GmbH hervor, einer 100-prozentigen Tochter der Deutschen Telekom.

Die Kabelnetze sind auf verschiedene Netzebenen aufgeteilt. Regionale Kabelbetreiber werden von überregionalen Anbietern mit höherer Netzebene versorgt, der Endkunde vom regionalen Anbieter.

Trotz Privatisierung der Kabelnetze existiert leider immer noch ein Quasi-Monopol unter den Kabelanbietern. Der Kunde kann nur das Angebot nutzen, das von dem Kabelanbieter angeboten wird, der die jeweilige regionale Netzebene besitzt und den Anschluss des Kunden stellt.

Zum einen ist der Kunde somit von der Programmauswahl und dem Programmangebot des Anbieters abhängig, zum anderen kann es zu Mehrfachbelastungen kommen - für den Kabelanschluss ist eine Grundgebühr zu entrichten und viele Anbieter verlangen zusätzlich Gebühren für einzeln zu abonnierende Programmpakete. Diese sind beispielsweise über Satellit oder mittels Antenne kostenlos empfangbar.

Da insbesondere im nicht voll ausgebauten Kabelnetz nur eine begrenzte Kapazität für Sender zur Verfügung steht, legen die Landesmedienanstalten fest, welche Anbieter ihr Programm in ein Kabelnetz einspeisen dürfen. Bei der Auswahl gelten im Rundfunkdienste-Staatsvertrag festgelegte Regeln.

Angebot

Das digitale Kabelangebot steckt in Deutschland (im Vergleich zu den USA) noch in den Kinderschuhen. Neben den öffentlichen-rechtlichen Sendern und dem Bezahlfernsehanbieter Premiere gibt es nur ein überschaubares Angebot im Kabel, meist in Form kostenpflichtiger ausländischer Programmpakete.

Privatanbieter sind selten verfügbar, da sowohl Kabelnetzbetreiber als auch Programmanbieter (vor allem die Fernsehsender, weniger die Radioprogramme) Gebühren für die Kabelverbreitung verlangen. Eine weitere Hürde sind die Gebühren selbst. Manche Kabelanbieter versuchen für normalerweise frei zu empfangende Sender (so genannte FTA-Programme; Free-to-Air) zusätzliche Gebühren zu verlangen, indem sie sie zu Paketen zusammenfassen, die der Kunde separat abonnieren und bezahlen soll (zusätzlich zu den Grundgebühren).

In Konkurrenz zu DVB-S und dem relativ neuen DVB-T (beide kostenlos zu empfangen), muss das Preis-Leistungs-Verhältnis von einigen Kabelanbietern überdacht werden, um konkurrenzfähig zu bleiben. Hier hat oftmals der kleine örtliche Netzbetreiber das beste Angebot.