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Umwandlung (Gesellschaftsrecht)

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Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt im Gesellschaftsrecht die Umwandlung der Rechtsform eines Rechtsträgers (beispielsweise einer OHG, KG, AG, GmbH). Dies kann durch Spaltung, Verschmelzung (Fusion), Vermögensübertragung oder schlicht durch Änderung der Rechtsform geschehen. die Umwandlung ist im Umwandlungsgesetz geregelt. Die Anwendung des Umwandlungsrechtes ist weitgehend zwingend.

Umwandlungen sind oft Folge von Unternehmenszusammenschlüssen.