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Diskussion:Apostasie im Islam

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Sure 9:74 in kein "Ridda-Vers"

Zur den obigen langen Ausführungen des users Kurt Greussing nur folgendes:

Dies ist nunmehr der zweite Trugschluß. - Ich habe die Fatwa von al-Qaradawi vor Jahren schon gelesen und jetzt hier wieder (die englische Version interessiert mich nicht, meine Bemerkungen beziehen sich nur auf das Original).

1. Es gibt in der Koranexegese keinen Beleg, der im Vers "Ridda" als Straftat gemäß isl. Recht nennen würde. Bitte sonst den Beleg bringen.

2. In der Rechtslit. wird der Vers in keinem Zusammenhang mit der "Ridda" als Straftat in Zusammenhang gebracht. Bitte sonst den Beleg bringen.

3. Fazit: weder dogmatisch, noch theologisch, noch islamrechtlich ist der Vers als Ridda-Vers verwendet.

4. Die koranischen Beschreibungen: "daß sie zuerst gläubig waren und hierauf ungläubig geworden sind" (wie die von G. K.ins Feld geführte Stelle 63, 3) kann nicht als Apostasie (Ridda) oder als Apostat verstanden werden. Das tut nur K. G., nicht aber die Exegese, die Rechtslit. oder al-Qaradawi.

5. Das ist auch in der oben zitierten Fatwa der Fall. al-Qaradawi nennt den Vers (korrekterweise) dort, wo er auf die Heuchler (munafiqun) hinweist und diese beschreibt. Und nicht die Apostaten. Da wird sprachlich logisch, im Aufbau der Fatwa deutlich differenziert. Heuchelei (keine Apostasie! ), die geistige Unterwanderung des Glaubens in Schriften, Zeitungen, Massenmedien usw...ist für Q. schlimmer als die offene Ridda (sie ist aber keine Ridda! - gut verstanden?) "Heuchelei ist gefährlicher als offensichtlicher Unglaube" - steht da wörtlich. - Somit ist Punkt 4 bei K.G. falsch und geht auf seine eigene und falsche Interpretation der klaren Formulierungen von al-Qaradawi zurück.

6. Die Stelle in der EI (munafiq); zur Koranstelle Sure 63,3 steht da zwar "Apostates" (in Klammern dazu: murtadd, zindiq) - ohne weitere Begründung. Selbst die Differenzierung zwischen murtadd und Zindiq erfolgt dort nicht. Zwischen beiden liegen strafrechtlich aber Welten - das ist hier nicht das Thema. Die Koranexegese nennt sie nach 63,3 einfach die Munafiqun, die Heuchler, die Zweifler, die durch ihre Eide für sich "einen Schutz erwirkt haben", an Mohammed und den Islam aber nicht glauben.

Also: die Verknüpfung des Verses über munafiqun bei al-Qaradawi mit der Ridda als Straftat in der Argumentation von K. G. ist falsch. Eine Gleichsetzung liegt in der Fatwa nicht vor. Vielmehr die Begründung, daß die Strafe im Hadith belegbar ist, dem man Folge zu leisten hat, da im Koran steht: Sure 4, 80 wird zitiert. Argument Nr. 2: Idschma (Konsens der Gelehrten); Argument Nr. 3. die Verbindung der Ridda und ihre Bestrafung mit Sure 5,33 . Dazu siehe Art. Muḥāraba.

Es wird darum gebeten, die Terminologie des isl. Rechts korrekt anzuwenden, so, wie es in diesem Fall (sogar) al-Qaradawi tut: ridda - munafiq - kufr - und muharib kann man dann auch dazu nehmen...usw. usw. - Und dies, bevor man anfängt, emotional mit einem Vokabular wie "Unsinn" u.a. um sich zu werfen, ohne den Sinn offenbar verstanden zu haben. --Orientalist 21:26, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten


Abfall vom Glauben - diesseitige Bestrafung gemäß Ayah 9:74

Im Koran finden sich etliche (rund 20) Stellen betreffend "Abtrünnige", d.h. Abfall von bereits Bekehrten. Doch ist dort immer nur allgemein von "schwerer Strafe", "Allahs Zorn", "Höllenstrafe", "verfluchen", usw. die Rede, aber nicht von einer (Todes-)Strafe, die der Prophet oder die Umma (islam. Gemeinschaft) zu verhängen hätte. In der Frage, ob auch der Koran - und nicht nur einschlägige Ahadith - eine diesseitige Bestrafung bei Apostasie vorsieht, ist allerdings 9:74 relevant. Dort heißt es:

"Sie schwören bei Allah, dass sie nichts gesagt hätten, doch sie führten unzweifelhaft lästerliche Rede, und sie fielen in den Unglauben zurück, nachdem sie den Islam angenommen hatten. ...Wenn sie nun bereuen, so wird es besser für sie sein; wenden sie sich jedoch (vom Glauben) ab, so wird Allah sie in dieser Welt und im Jenseits mit schmerzlicher Strafe bestrafen ..."

Da auch hier die - im Koran einmalig erwähnte diesseitige - Strafe nicht spezifiziert ist, vertritt ein guter Teil der westlichen Islamwissenschaftler die Meinung, Bestrafung für Apostasie, zumal die Todesstrafe, sei insgesamt nicht koranisch begründet.

Islamische Theologen, wie Scheych Qaradawi, vor allem aber die Autoren klassischer Tafsir-Literatur (Kommentare zum Koran), sind da völlig anderer Ansicht.

9:74 laut Qaradawi

Qaradawi fügt in seiner detaillierten Apostasie-Fatwa von 2002/2006 (arab. [1] / engl. [2]) der klassischen, von Ibn Taymiyah übernommenen Unterscheidung in "kleine" und "große" Apostasie (innerlicher Abfall mit nur jenseitiger Bestrafung vs. offen kundgemachter Abfall mit der Folge der Todesstrafe) eine weitere, auf die moderne Zeit bezogene hinzu: "offene Apostasie" [ الردة المكشوفة ] (der Taymiyyahs "große Apostasie" entspricht) und "verdeckte Apostasie" [ الردة المغلفة ]. Letztere bezeichnet er als schlimmer denn "offenen Abfall" und als "moderne Heuchelei" [ النفاق المعاصر ]. Als "verdeckter" Abfall gilt ihm "intellektuelle Apostasie" [ الردة الفكرية ], also die Aushöhlung des wahren Glaubens durch mediale Aktivitäten. Auf diese Weise bringt er "Heuchelei", also das äußere Bekenntnis zum Glauben bei dessen gleichzeitiger innerer Aufgabe, in unmittelbaren Zusammenhang mit Apostasie. Das geschieht u.a. ausgehend von 9:74 (s.o.), wo Qaradawi meint, dass es klare Beweise für den Unglauben der "Heuchler" gegeben habe und dass ihre Schwüre, sie machten keine "Äußerungen des Unglaubens", sie nicht vor Strafe bewahrt hätten.

9:74 in der Tafsir-Literatur

Qaradawi befindet sich mit dieser Interpretation in einer Linie mit der klassischen Tafsir-Literatur. Ausgehend vom Tafsir al-Tabari um 900 ("schmerzvolle Strafe in dieser Welt durch Tötung oder Schande über sie und durch Feuer im Jenseits"), über den darauf basierenden Tafsir ibn Kathir ("Gott wird ein verhängnisvolles Schicksal bereiten - Tod, Leid und Gram in dieser Welt, Qual, beispielhafte Strafe und Erniedrigung im Jenseits"), den Tafsir al-Qurtubi (in geradezu programmatischer Kürze: "in dieser Welt Tötung, im Jenseits Feuer"), bis zum Tafsir al-Djalalayn (um 1500), dem populärsten, da kürzesten (einbändigen) der Tafsire - der z.B. heutzutage in Ägypten als Schulbuch verwendet wird: "Gott bereitet ihnen ein schmerzhaftes Schicksal in dieser Welt: durch Tötung, und im Jenseits: durch Feuer" - überall wird die "Strafe in dieser Welt" als "Tötung" verstanden. Den Tafsir der beiden Djalal gibt's inzwischen auch auf Englisch im Internet [3].

Fazit: Die diesseitige Strafe für Abfall vom Glauben laut Vers 9:74, obwohl im Koran selbst nicht spezifiziert, wird in den zitierten klassischen Koran-Kommentaren ebenso wie bei Qaradawi als Todesstrafe verstanden. Der eine oder andere Wikipedia-"Orientalist" mag das anders sehen. So what - والله أعلم . --Kurt Greussing 23:52, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

zu viel geredet! Fazit: niemand, am wenigsten ich, behauptet hier, daß Heuchler (munafiqun) keine Strafe im Diesseits /Jenseits gemäß Koran verdienen! Nur sind sie nicht mit dem murtadd, dem Apostaten identisch und werden mit ihm weder bei al-Qaradawi noch sonst wo gleichgesetzt: al-Qaradawi bringt sie in unmittelbaren Zusammenhang mit Apostasie. (korrekt). Aber setzt er sie nicht gleich. Das sind unterschiedliche Vergehen und Rechtskategorien. Munafiq ist und bleibt kein murtadd. In den Kapiteln der Ridda handeln die Rechtswerke auch die Häretiker, die zu töten sind, ab. Auch sie sind keine Apostaten. - Wenn jemand es nicht versteht, weil er es nicht verstehen will, da hilft nun nix mehr. --Orientalist 08:31, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Da redet in der Tat einer zuviel. Er weiß es besser als Yusuf Qaradawi, Djamal Badawi, Muhammad Salim al-'Awwa e tutti quanti. Eigentlich müsste so jemand eine eigene Rechtsschule gründen (madhhab al-mustashriq) - zumindest einen Anhänger gäbe es ja schon, wenn auch einen ziemlich kopflosen. --Kurt Greussing 22:22, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
ich habe mir gedacht, daß ein "freischaffender Sozialwissenschafter" doch irgendwann den Unterschied zwischen Apostat, Heuchler, Häretiker usw. usw. erkennt, wie dies die oben angeführten Personen bereits tun.Ich habe mich geirrt.Vielleicht liegt Nachholfbedarf bei der Quellenlektüre vor. Um die Unterlassung persönlich motivierter Ausbrüche wird gebeten. Dies veranlaßt mich, EOD zu sagen mit der Bitte, dies zu beachten. --Orientalist 22:45, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Apropos Badawi: siehe dort Anm. 9 des Artikels. Und tschüss.--Orientalist 22:53, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Glaubensfreiheit: "im Koran verankert"

Nach dem Art. Apostasie versucht nunmehr Devotus auch hier, sein unzutreffendes Verständnis, im Koran sei Glaubensfreiheit "verankert", sozusagen "durch die Hintertür" reinzubringen. Eine solche "Verankerung" ist im Koran nicht belegbar.Beim nächsten - da Vandalismus - nicht wünschenswerten Revert wird also darum gebeten, diese ominösen Koranstellen, oder Koranstelle, in der die Glaubensfreiheit "verankert" sein soll, expressis verbis anzuführen. Der Kürze wegen nur eines: weder bei Paret noch bei dem - vom user Devotus eifrig zitierten - Y. Friedmann ist von einem solchen Gedanken die Rede. Auch bei den von ihm erwähnten B. Lewis oder A. Khoury nicht. Anderenfalls bitte die Koranstelle selbst vor jedem weiteren Revert nennen - so einfach ist das.(nicht signierter Beitrag von Orientalist (Diskussion | Beiträge) ) - Korr. --Orientalist 22:38, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Dazu noch eine grundsätzliche Aussage. „Glaubensfreiheit“ in monotheistischen Religionen ist ein Ding der Unmöglichkeit, mögen heute auch wohlwollende, gemäßigte oder im negativen Bereich subversive bzw. anbiedernde Kräfte diese aus Gründen eines (von westlicher Seite) eher idealistisch-humanistisch getragenen "Weltfriedens" oder sonstiger positiver wie negativer Winkelzüge propagieren. Um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, muß niemand nicht studiert haben. Der Monotheismus, dessen zentrale Wurzeln in den 10 Geboten stecken, die zuerst das Volk Israel empfing, steht eindeutig: "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Das alleine verbietet Glaubensfreiheit! Zumal die tötliche Strafe für Israel auf den Fuß folgte! Auch der Islam kennt mit Sure 17,22–39 eine ähnliche Formulierung. Die Radikalität der jeweiligen Aussage läßt keine Haarspalterreien zu. Und da sich die drei monotheistischen Religionen mit Christus und später Mohammed trennten, wird auch hier jegliche "Glaubensfreiheit" zwischen den Weltanschauungen ad absurdum geführt, ohne die eine oder andere für den einzelnen Gläubigen "zu verraten". Die Möglichkeiten interreligiöser Kontakte haben weniger mit "Glaubensfreiheit" zu tun, als mit den Vorgaben, die von den einzelnen Religionsstiftern angedeutet oder konkretisiert worden sind. Nur in diesem Feld eröffnen sich teils weite Diskussionsgrundlagen, da – ganz klar – nur allzuviele interkommunikative Plattformen der Religionsstifter für uns Nachgeborene nach rund 2000 Jahren relativ "schwammig" formuliert daherkommen. Mediatus 03:39, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
@Mediatus: so weit wollen wir ja gar nicht gehen. Es gibt doch die völkerrechtliche Definition der Glaubensfreiheit (+ UNO-Charta usw. usw.). Festzuhalten ist es, daß dieses Verständnis vom Koran an keiner Stelle - und auch in der Exegese nicht, weder klassisch, noch modern, abgedeckt ist. Alles andere sind Anbiederungsversuche, Unkenntnis u.ä. und somit nicht enzyklopädisch.--Orientalist 11:16, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Quellen

Sure 4 Vers 90 (zitiert nach Hadhrat Mirza Masroor Ahmad): "Sie wünschen, dass ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so dass ihr alle gleich seiet. Nehmet euch daher keinen von ihnen zum Freund, ehe sie nicht auswandern auf Allahs Weg. Und wenn sie sich abkehren, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie auffindet; und nehmet euch keinen von ihnen zum Freunde oder zum Helfer;" Sahih Al-Buharyy Buch 6 "Von Gihad und Leben des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm." Aus Hadit 3017: "Wer seine Religion ändert, den sollt ihr töten!" Das erste Zitat wird auch immer wieder in Dokumentation gebracht, in welchen betont wird, dass gemäß des Korans jeder Muslim einen Abtrünigen töten darf. In einer ARD Reportage ging es um Muslime, die in Deutschland zum Christentum konvertiert sind. Sieben muslimische Organisationen wurden von der ARD angeschrieben, nur eine hat sich klar und deutlich zum Grundgesetz (Artikel 4 GG) bekannt; die anderen sechs haben nur ausweichend oder gar nicht geantwortet, was für sich selber spricht. Angesichts der Tatsache, dass sich islamische Gelehrte auch darüber einig sind, dass ein Abtrüniger laut Koran getötet werden darf, sollte der Eröffnungssatz umgeschrieben werden.--88.152.227.109 07:51, 15. Dez. 2010 (CET)Beantworten