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Diskussion:Personalausweis (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Harry8 in Abschnitt Foto
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Personalausweis (Deutschland)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Infos zum Ausweis

Alle Infos zum Personalausweis findest man hier. Nur nicht das Gewicht und die Abmessungen! (nicht signierter Beitrag von 188.97.204.43 (Diskussion) 08:37, 2. Jul 2010 (CEST))

Kleiner Tipp: Einfach mal lesen, was unter Chronologie „seit 1. April 1987“ steht. Da wird das Format beschrieben. Das Gewicht sollte in der Beschreibung nicht so relevant sein. --Detlef Emmridet 12:04, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Foto

Das Foto im Artikel zeigt keinen Personalausweis, sondern die laminierte Seite des deutschen Reisepasses. Sieht man zum einen in der Kodierzeile, da diese mit P beginnt (beim Personalausweis beginnt diese mit I), zum anderen steht es auch in der Bildbeschreibung. Vuenv 21.50, 5. Nov 2004 (CET)

Jetzt steht dort der neue Ausweis. Harry8 10:54, 10. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Beschlagnahme abgelaufener Personalausweise?

Ich möchte an die bisherige Diskussion anknüpfen zu dem Satz: "Durch Zeitablauf ungültig gewordene Personalausweise müssen von der Polizei beschlagnahmt werden." Woraus soll das hervorgehen? Ist jemandem eine konkrete Rechtsgrundlage bekannt? Ansonsten rege ich die Löschung an. (nicht signierter Beitrag von DanSchultz (Diskussion | Beiträge) 23:23, 27. Aug. 2005 (CEST)) Beantworten

Das ist irgendwo im Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise und des Paßgesetzes (AGPersPaßG) normiert. Wenn Du willst, stöbere ich mal bei Gelegenheit Matt1971 ♫♪ 02:33, 3. Apr 2006 (CEST)
Bitte mach das mal, denn die jetzige Grammatik schmerzt schon vom lesen und ich wüsste schon gerne genau inwiefern man den Satz korrigieren müsste! Imrahil (nicht signierter Beitrag von 217.233.200.43 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 8. Apr. 2006 (CEST)) Beantworten
Siehe § 8 des NRW-Personalausweisgesetz [1] Gruß --Willicher 14:54, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Mein 2006 abgelaufener Perso wurde per Durchstanzung entwertet und dann konnte ich ihn behalten. --217.85.171.30 20:31, 28. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Das ist ein allgemein üblicher Vorgang: Der Bürger behält sein altes Dokument als Souvenir und die Behörde spart sich die Entsorgungskosten. --Detlef Emmridet 08:16, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Belgien: Perso ab 75??

Im Abschnitt über den Personalausweis in Belgien steht, dass allle Belgier ab dem 75. Lebensjahr bekommen. Ist das richtig so? Kommt mir ziemlich komisch vor... (nicht signierter Beitrag von 80.144.125.1 (Diskussion | Beiträge) 15:43, 22. Mär. 2006 (CET)) Beantworten

Ab 75 Jahre gilt der ausgestellte Personalausweis lebenslang, d. h. er braucht nicht mehr erneuert zu werden. -Toshi. 17:11, 22. Mär 2006 (CET)

Erstwohnsitz Kennzahl

Unter Aufbau der Personalausweisnummer werden die ersten 4 Ziffern der Nummer als "Erstwohnsitz Kennzahl" bezeichnet. Ist das eine offizielle Bezeichnung? Wenn nicht, sollte man sie ändern, denn sie ist zumindest irreführend. Diese Zahl gibt ja die ausstellende Behörde an, nicht den Erstwohnsitz. Bei einem Umzug (Änderung des Erstwohnsitzes) wird diese Zahl nicht verändert. --friedels-home.com 17:46, 9. Apr 2006 (CEST)

Bußgeld-Gerüchte

Es gehen die Gerüchte um, dass man bei einem abgelaufenen Personalausweis pro überfälligem Monat 5 bis 10 EUR Bußgeld entrichten müsste. Ich lese jedoch immer wieder, dass das nicht wahr sei. Vielleicht könnte sich jemand, der sich mit der Situation gut auskennt, einen Zusatz machen. Danke. --Phoque 13:10, 24. Apr 2006 (CEST)

Ich arbeite im Einwohnermeldeamt und kann sagen, dass eine solche Behauptung hanebüschener Unsinn ist. Wenn eine Behörde sowas verlangt, ist das rechtswidrig. --Willicher 16:25, 24. Apr 2006 (CEST)
Ich zeige soetwas dauernd an, und die zuständige Bußgeldstelle erläßt regelmäßig Bußgeldbescheide (so um die 20 EUR). Rechtsgrundlage ist das Personalausweisgesetz. Eine Staffelung ist vorstellbar; näheres ist mir aber nicht bekannt. -- Matt1971 ♪♫♪ 19:42, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Es sind keine Gerüchte. Wer vorsätzlich oder leichfertig es unterlässt sich einen obligatorischen Ausweis ausstellen zu lassen, kann gem. § 5 PersAuswG mit ener Geldbuße belegt werden. Der o.a. Automatismus €/Monat ist jedoch rechtswidrig, da es sich um einen Ermessensfehler handelt. --CJB 23:38, 30. Mai 2006 (CEST)Beantworten
Zur Verständlichkeit vielleicht einfach mal das Gesetz heranziehen: § 1 PersAuswG: „Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können.“ Der von dir angegebene §5 regelt wiederum ebenfalls unmissverständlich: „[...]vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,[...]“. Man ist aber gemäß §1 nur dann verpflichtet, wenn man keinen Reisepass hat. (nicht signierter Beitrag von Coredump (Diskussion | Beiträge) 18:40, 31. Mai 2006 (CET)) Beantworten
Nur ist leichtfertig die juristische Schranke für eine Bußgeldbelastete Ordnungswidrigkeit. Jemand, dem der Ausweis im Geldbeutel abläuft, handelt nicht leichtfertig, nur weil ihm das nicht auffällt. Er besitzt außerdem einen Ausweis der zur Identifikation verwendet werden kann. Die Behörde muss nachweisen, weshalb dieser Ausweis diesen Zweck nicht mehr erfüllen sollte, nur weil das Datum ein Jahr überfällig ist. Wegen dieses Datums entzieht sich die beschuldigte Person nicht leichtfertig der Ausweispflicht, was ihm die Behörde aber unterstellt, um das Bußgeld zu kassieren. Leichtfertig würde man ihm nachweisen können, wenn er Aufforderungen der Behörde ignorieren würde, einen Ausweis mit aktuellem Datum zu bestellen.

Wer einen gültigen Ausweis besitzt, ist nicht verpflichtet einen abgelaufenen Personalausweis ab zu geben. Aber in allen deutschen Bundesländern (denn hier geht es um Landesrecht) gibt es Vorschriften, die besagen dass man abgelaufene Personalausweise, die nicht verlängert werden, umgehend an die zuständige Behörde zurück geben muss. (nicht signierter Beitrag von Friedels-home.com (Diskussion | Beiträge) 20:14, 23. Jul. 2006 (CEST)) Beantworten

Aus aktuellem Anlass ;) hab ich ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden:
Das PersAuswG, in dem eben in §1 (siehe oben) nicht steht, dass der Personalausweis gültig sein muss, sondern nur, dass man einen besitzen muss.
In der owiz (Zeitschrift für Ordnungswidrigkeiten) (wie seriös die auch immer ist) steht:
Eine Ahndung nach § 5 Bundespersonalausweisgesetz kann für die Nichtverlängerung des Personalausweises nicht zur Ahndung herangezogen werden. Zu den dort beschriebenen bußbaren objektiven Tatbeständen gehört nicht das Unterlassen der Verlängerung seines Ausweises. Nach dem Analogieverbot im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (keine Strafe ohne Gesetz) lässt sich § 5 Bundespersonalausweisgesetz nicht analog auf das Unterlassen der Verlängerung anwenden.
Eigentlich wird der auch nicht verlängert, sondern ein neuer beantragt ...
Im LPAuswG von Baden-Württemberg steht folgendes:
§ 7
Pflichten des Ausweisinhabers
(1)
Der Inhaber eines Personalausweises ist verpflichtet, spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Personalausweises einen neuen zu beantragen, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist.
(2)
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
1. einen neuen Ausweis zu beantragen, wenn der alte Ausweis aus anderen Gründen als wegen Ablaufs der Gültigkeitsdauer ungültig geworden oder abhanden gekommen ist, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist,
2. seinen alten Ausweis beim Empfang eines neuen abzugeben, [...]
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1)
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Ausweisinhaber einer seiner Pflichten nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 nicht nachkommt,
2. durch falsche Angaben die Ausstellung eines Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises bewirkt.
Es fehlt also § 7 (1), und es ist keine Ordnungswidrigkeit (nach LPAuswG), wenn man den Perso nicht neu beantragt.
Im LPAuswG von Berlin steht:
§ 6 Pflichten des Ausweisinhabers,
(1) Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises
1. beantragt spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer seines Ausweises einen neuen Ausweis, sofern er zum Besitz eines Personalausweises verpflichtet ist, [...]
§ 10 Ordnungswidrigkeiten,
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
1. als Ausweisinhaber einer seiner Pflichten nach § 6 nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt,
2. durch falsche Angaben die Ausstellung eines Ausweises bewirkt.
Also ist es in Berlin eine Ordnungswidrigkeit.
Vorsicht, ich habe keine Ahnung davon, also nicht auf meine Argumentation verlassen und nicht zu arg hauen, wenn's nur Blödsinn ist.
--Vulture 15:42, 23. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Bundesrecht bricht Landesrecht. (GG) --87.161.228.93 19:16, 21. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Bußgeldbescheid über 80 € für knapp ein Jahr abgelaufenen Perso. Behörde war nicht willens nachvollziehbar zu belegen, inwieweit sich diese erhebliche Höhe rechtfertigt. Es gibt keine Dokumente, Amtsblatt, Bußgeldkatalog oder dergleichen, in denen das geregelt ist. Ein Vergleich mit dem Bußgeldkatalog im Straßenverkehr lässt aufhorchen: Ein Jahr TÜV vergessen kostet die Hälfte, dabei ist TÜV nur zwei Jahre gültig! Behörde verweist stur darauf, dem Bürger stehe der Rechtsweg offen. Was nützt die feststellung jenes Ermessensfehlers angesichts der Verfahrenskosten? Hier wird sich am Bürger bereichert -- wehrt Euch! Bei drei bis vier "Förmlichen Zustellungen" und ein paar Stunden Diskussion mit Vorgesetzten dürfte sich das nicht mehr rentieren.
Auch ein abgelaufener Perso ist ausgestellt. Der Perso ist Eigentum des Statts, der Staat entscheidet, das ein heute gültiger Perso mörgen ungültig ist. Daher sei es Aufgabe des Staates einen gültigen neu zu beschaffen, ohne den Bürger mit Buße zu belegen, wenn es ihm entgeht. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion | Beiträge) 19:42, 5. Feb. 2008 (CET)) Beantworten
Es gibt Personen, die von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben, befreit sind. Bei Wahlen ist auch ein abgelaufener Personalausweis ein Lichtbildausweis, der zur Teilnahme an der Wahl berechtigt (der Führerschein geht da auch). Es wäre ein starkes Stück, wenn irgendein Besserwisser auf die Idee käme, bei einer Wahl Menschen mit abgelaufenem Dokument zu erfassen. -- wefo 08:09, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Dafür gäbe es auch keine rechtliche Grundlage. Es wäre höchstwahrscheinlich sogar rechtswidrig, wenn eine Wahl dazu benutzt würde, Verstöße gegen die Ausweispflicht aufzudecken - Wahlhelfer sind keine Hilfspolizisten und es liegt auch nicht in ihren Kompetenzen. Ich habe mal in der Bundeswahlordnung nachgeschaut. Dort heißt es nur "Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen." - wenn einem Wahlhelfer ein (evtl. schon uralter) Führerschein oder ein abgelaufener Ausweis genügt, dann liegt das in seinem Ermessen. Jedoch kann ich daraus nicht ersehen, dass er verpflichtet ist, jeden Ausweis zu akzeptieren. Wenn er Zweifel hat, dass eine Person wahlberechtigt ist, dann kann der Wahlvorstand darüber abstimmen. Ein abgelaufener und damit ungültiger Ausweis ist also nicht zwingend zu akzeptieren. Selbst wenn eine Person von der Ausweispflicht ausgenommen ist, ist der Wahlhelfer schließlich dazu angehalten, zu überprüfen, ob eine Person wahlberechtigt ist.
Nach dem neuen Personalausweisgesetz, das im November 2010 inkraft tritt, gibt es keine Verpflichtung, sich rechtzeitig einen neuen Personalausweis ausstellen zu lassen. Jedoch gilt (mit bestimmten Ausnahmen) die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen - und ein Verstoß dagegen kann mit bis zu 5000 € Bußgeld belegt werden. --Hansbaer 08:52, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Der Wahlhelfer muss einen von einem Amt ausgestellten Lichtbildausweis dann anerkennen, wenn das Bild die vor dem Wahlhelfer stehende Person zeigt. Die Entscheidung ist natürlich manchmal schwierig, aber das Abgelaufensein alleine ist kein Grund für eine Abweisung, ebensowenig, wie ein nichtabgelaufener Ausweis mit offenkundig zur Person nicht passendem Bild zu der Verpflichtung führt, den Stimmzettel auszugeben. -- wefo 12:03, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Also zusammenfassend: Man benötigt ein Dokument, mit dem man sich ausweisen kann. Das ist entweder ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis. (nicht signierter Beitrag von 130.133.8.114 (Diskussion) 04:04, 5. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten

Staatsangehörigkeit: Deutsch

Warum steht auf dem deutschen Ausweis, staatsangehörigkeit: Deutsch? Ich meine, ist dass nicht klar genug, wenn eine Person eine Deutscheausweis hat, dass er "Deutsch" ist? Oder dürfen auch Ausländer eine Deutsche Ausweiss besitzsen, und deswegen die möglichkeit "staatsangehörigkeit" auf dem Ausweis? (nicht signierter Beitrag von Miproyecto (Diskussion | Beiträge) 10:10, 6. Feb. 2007 (CET)) Beantworten

z.B. jene mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Staatenlose (nicht signierter Beitrag von 84.166.62.101 (Diskussion | Beiträge) 08:23, 8. Apr. 2008 (CEST)) Beantworten

Perso Verloren

wird dieser bei meldung ungültig? (nicht signierter Beitrag von 84.146.252.106 (Diskussion | Beiträge) 21:28, 5. Mät. 2007 (CET))

Der verlorene Personalausweis wird umgewidmet. Er ist sodann ein falscher Ausweis. --Willicher 21:35, 5. Mär. 2007 (CET)Beantworten
sodann. Mensch, welch feiner Sprach du dich bedienst ;-) (nicht signierter Beitrag von 84.155.76.197 (Diskussion | Beiträge) 11:26, 13. Mät. 2008 (CET))

Bildwarnungen

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-- DuesenBot 03:24, 12. Mär. 2007 (CET)Beantworten

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In category [[:category:Unknown as of 24 March 2007|Unknown as of 24 March 2007]]; not edited for 7 days;

-- DuesenBot 16:46, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Informationen auf dem Personalausweis

Fehlt da nicht die Personalausweisnummer? Sie steht seperat zu der maschinenlesbaren Datenzone.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Mindrg (DiskussionBeiträge) Skyman gozilla Bewerte mich! 23:08, 15. Jun. 2007 (CEST)) Beantworten

Historie

Schon in den 1920ern gab es Ausweise. Auf den meisten stand etwas wie:

nur gültig
für den Durchgangsverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland *)
für den Verkehr mit dem besetzten Gebiete *)
  • ) Das Nichtzutreffende ist zu streichen.

Es gibt aber auch Ausweise ohne solche Vermerke. Kennt sich damit jemand aus, kann darueber was sagen und dann auch entsprechend einen Eintrag in der Historie machen? -- Zwiebeltuete 20:59, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Unübersichtlicher Artikel - neue Gliederung des Artikels?

Ich habe versucht den Artikel durchzulesen und finde ihn sehr unübersichtlich gestaltet bis beinahe nicht lesbar. Ich würde daher vorschlagen aus dem Artikel "Personalausweis" eine Begriffsklärungsseite zu machen, eine allgemeine Definition "Personalausweis" einzufügen und dann auf folgende Artikel zu verweisen:

  1. Personalausweis (Deutschland)
  2. Identitätskarte (Schweiz)
  3. Personalausweis (Österreich)
  4. Personalausweis (EU-Staaten) ... etc.

Betbuster 11:26, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Lage des Hinweises auf "Gültigkeit des Personalausweises als Reisedokument" innerhalb der Wikipedia-Seite IMHO falsch

"Der Personalausweis ist in 33 Staaten Europas als Reisedokument gültig" steht in normaler Schriftgröße im Abschnitt "Österreich", fehlt aber im Abschnitt "Deutschland". Zudem ist "Deutschland" in der Länderliste nicht als Link enthalten, sondern nur normaler Text, daher Vermutung, daß die Aussage gar nicht für den österreichischen Personalausweis gedacht ist. Daher Empfehlung: Verschieben dieses Satzes in den Abschnitt für Deutschland. Zusatzfrage: Hat der österreichische Personalausweis die gleiche Funktion ? Rolf Hemmerling 17:52, 24. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Biometrische Daten ab 2006...

... (unter "Historie") halte ich für ein Gerücht - wo sollten die denn gespeichert/dargestellt sein? Das bezieht sich wohl auf den Reisepaß oder den ePaß (ab 2008). --Rmeier 20:30, 28. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Neue Legende: Als Hologramm getarnter RFID Chip im Passbild?

Neulich erzählte mir jemand das kleine kreisförmige Hologramm im unteren linken Bereich des Passbildes, wäre ein RFID Chip. Beim genaueren Betrachten scheint man tatsächlich die von RFID Chips bekannten Antennenschlingen erkennen zu können. Ich glaube selbst nicht daran da im Gegenlicht kein Stromkreis sichtbar ist aber wer weiß wie weit die Technik im Bereich der transparenten Leiter ist. Vieleicht wird diese Legende ja bei entsprechender Verbreitung ihren weg in den Artikel finden? Ich habe ein bisschen nachgeforscht. Es handelt sich hierbei um ein sog. Identigramm, es ist maschinenlesbar und beinhaltet keine persönlichen Daten. laut: http://www.bundesdruckerei.de/de/iddok/2_1/2_1_6.html

Das Identigramm wurde nach den Terroranschlägen des 11. September im November 2001 im deutschen Ausweis und Reisepass eingeführt und hat keine elektronischen Bestandteile. Es handelt sich um holo- und kinegrafische Elemente: Lichtbild, Bundesadler, versetzte Klarschriftlesezone und ein maschinenverifizierbares Merkmal – nämlich den besagten roten Punkt. In diesem Punkt sind optische Strukturen enthalten, die eine Auslesung mittels Prüfgerät ermöglichen. Hierbei wird nur eine Antwort in Form von „erkannt“ oder „nicht erkannt“ vom Prüfgerät gegeben. --Emmridet 07:26, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

An alle die skeptisch sind. Und dazu trägt natürlich auch bei, dass ich auf die oben angegebene Bundesdruckereiunterseite nicht zugreifen konnte weil diese offensichtlich gar nicht mehr existiert! Jedenfalls habe ich diesen angeblichen "Nicht-RFID" meines rund ein Jahr alten Personalausweises mal mit 1200 DPI eingescannt und siehe da, tatsächlich kam die RFID-typische Schneckenantennengeometrie zum Vorschein. Das allein hätte mich allerdings noch gar nicht beunruhigt, denn die Reichweite der offiziell gelisteten Standard-RFID-Systeme ist natürlich frequenzabhängig begrenzt. Leider kam aber bei der genaueren Betrachtung des Bereiches direkt rechts neben dem "Nicht-RFID" eine sechseckige Wabenstrukturkaskade zum Vorschein. Jede dieser auf den ersten Blick identischen Einzelwaben hat einen Umfang von rund 3,6 cm. Geht man einmal rein hypothetisch davon aus dass die einzelne Wabe jeweils eine auf die Zielfrequenz optimierte Antenne ist, die irgendwie mit dem "Nicht-RFID" gekoppelt ist, sieht das Ganze dann schon ganz anders aus!

Dann pack halt deinen Ausweis in Alu oder lass ihn einfach zu hause.--Riverrats 22:32, 14. Dez. 2009 (CET) Denn bei einer auf die Zielfrequenz optimierten Dipolantenne beträgt deren Länge genau ein viertel der Wellenlänge der verwendeten Strahlung. Die Formel: Lichtgeschwindigkeit = Wellenlänge x Frequenz ermöglicht dann die Umrechnung von Wellenlänge in Frequenz. Im betrachteten Fall würde sich also eine Wellenlänge von rund 14,4 cm und eine Frequenz von ungefähr 2,1 GHz ergeben. Und die wäre dann identisch mit der Downlink-Arbeitsfrequenz von UMTS(2,10 – 2,17 GHz)! Implementiert man nun heimlich und natürlich absolut illegal ein RFID-Datenlesesystem in die entsprechenden UMTS-Antennenpackete hätte man auch schon ein absolut kostengünstiges, deutschlandweites Personentrackingsystem zur Bevölkerungskontrolle. Besonders vertauenerweckend ist da natürlich nicht, dass ausgerechnet die Firma Siemens als größter deutscher Mobilfunktechnikproduzent gerade zusammen mit dem Halbleiterhersteller NXP ein Verwaltungssystem für 800 RFID-markierte Objekte pro Sekunde entwickelt(bei 500/sec ist man derzeit schon)! (nicht signierter Beitrag von 90.136.37.86 (Diskussion | Beiträge) 20:43, 26. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Niedliche Theorie, und jetzt erklär uns bitte, wie man mit einem 2km entfernten Sendemast nen winzigen RFID-Chip ohne eigene Energieversorgung auslesen können soll. --82.83.211.241 22:23, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Ungereimtheiten

1. "Jugendliche können ein Vierteljahr vor dem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen [...]. Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist notwendig, wenn der Jugendliche seinen Personalausweis bereits vor dem 16. Geburtstag beantragen will. Dann fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 8 € an."

Doppelt gemoppelt, müßte (wenns so stimmt) heißen: "nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und kostet 8 € extra". "Dann" ist Unfug, weil die Bedingung bereits im ersten Satz erfüllt ist.

2. "...und bekam zusätzlich Zugriff auf das Passbild. Ob dies ein Informationsgewinn ist, bleibt dahin gestellt, da man ja diesen Lesevorgang nur in der Nähe des ePasses durchführen kann und sich das Gesicht des Inhabers üblicherweise in der Nähe befindet."

Unfug ("Ob dies ein Informationsgewinn ist..."), es ist immer ein Informationsgewinn: Man kennt das exakte Paßfoto an das man sonst nicht herankäme, muß den Inhaber nicht auffällig fotografieren und in vielen Fällen wäre er eben nicht in der Nähe (Garderobe, Gepäck etc.)

3. Österreich: "In allen Fällen muss zusätzlich ein Meldezettel als Adressnachweis mitgeführt werden."

In welchen "allen Fällen"? Besteht Mitführpflicht für den Zettel? Oder ist ein logisches "muß" gemeint, wenn man die Adresse nachweisen möchte?(nicht signierter Beitrag von 195.4.209.51 (Diskussion) Skyman gozilla Bewerte mich! 17:32, 30. Okt. 2007 (CET))Beantworten


Gültigkeitsbereich

Ich kann nirgendwo erkennen, in welchen Ländern der deutsche Personalausweis gültig ist (EU+Schweiz+Norwegen+...)!! Das ist auf jeden Fall wichtiger, als irgendwelche Legenden des PA zu erzählen...Einzelnachweis Nr. 6, der eine Antwort liefern könnte, geht übrigens nicht.-Stefan040780 21:43, 10. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Vorläufiger Personalausweis

Ein vorläufiger Personalausweis kann nur ausgestellt werden, wenn gleichzeitig der endgültige Personalausweis beantragt wird.

Diese Aussage ist definitiv falsch. Ich habe von meiner Meldestelle einen vorläufigen Personalausweis erhalten, ohne einen endgültigen Personalausweis beantragen zu müssen!!! (nicht signierter Beitrag von 79.220.142.176 (Diskussion | Beiträge) 01:03, 8. Mär. 2008 (CET)) Beantworten

Oh unbekannter Nutzer: Nur in begründeten Fällen kann die Meldestelle so verfahren, wie von Dir beschrieben (z.B. wenn ein Reisepass vorliegt). Ansonsten ist da wohl was schiefgelaufen. --Detlef ––Emmridet–– 09:45, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Negativ. Ich konnte mein Vorläufigen Perso auch beantragen ohne den endgültigen gleich mit zu beantragen. Ich hatte nicht genug geld mit. Die Dame im Bürgeramt teilte mir zwar mit dass das eher unüblich, aber durchaus möglich ist. Entropie 19:40, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Entropie hat Recht, das ist - wenn - ein fehlerhaftes Vorgehen. Das steht nämlich nirgends im PersAuswG oder im AGPersPaßG --77.4.37.102 19:46, 6. Dez. 2010 (CET)Beantworten

volker pispers: fingerabdruck bei franco und hitler...

Hallo, ich habe einen Auftritt Pispers gesehen, wo dieser behauptet, Schily hätte sich den fingerabdruck von den spaniern abgeschaut, die das schon seit 30 jahren hätten (von franco) und auch unter hitler wäre der fingerabdruck im ausweis gewesen. Gibt es dafür verifizierbare quellen? (nicht signierter Beitrag von 78.50.88.148 (Diskussion | Beiträge) 01:03, 3. Okt. 2008 (CEST)) Beantworten

ja das ist richtig hier in Wikipedia ist ein solcher Ausweis auch abgebildet (Naziausweis mit Fingerabdruck) (nicht signierter Beitrag von 88.76.41.98 (Diskussion | Beiträge) 20:54, 5. Dez. 2008 (CET)) Beantworten

Überarbeiten

Personalausweis#Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) sollte etwas übersichtlicher (klar Gliederung der neuen Funktionen etc.) geschrieben werden. Beim BMI gibt es eine schöne Matrix (über den angegebenen ref-Link). --09:41, 9. Okt. 2008 (CEST) (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 77.4.40.35 (DiskussionBeiträge) 09:41, 9. Okt. 2008 (CEST)) Beantworten

Verlust

Man sollte vielleicht erwähnen, was bei Verlust des Ausweises zu tun ist. Bei Diebstahl: Polizei, das ist klar... Ansonsten muss man laut http://www.stadt-koeln.de/bol/themen/geldboerse/ eine Verlustanzeige stellen und die bei der Meldebehörde abgeben, wo man dann vermutlich einen neuen Ausweis und einen vorläufigen Ausweis beantragen kann/muss. Subwy 19:35, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Laut www.misterinfo.de/publish/auskunft-und-infos/allgemeine-tipps/dies-und-das/personalausweis-verloren-so-machen-sie-alles-richtig wiederum muss man immer zur Polizei, damit man überhaupt einen neuen Ausweis beantragen kann... Subwy 19:41, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Gang zum KVR reicht. Subwy 23:19, 20. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wo?

vllt. sollte in dem ganzen Text auch mal erwähnt werden wo man den Personalausweis überhaupt her bekommt bzw. beantragen kann/sollte, insbesondere im Zusammehang mit Erst-/Zweitwohnsitz oder längerer Aufenthalt bzw. Leben im Ausland (jeweiliges deutsches Konsulat/Botschaft). Das wäre sicher sehr interessant... -- 82.113.106.144 19:48, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Kritik an neuen Perso mit Sicherheitschip

Im Grunde fände ich ein Sicherheitschip des elektronische Personalausweis nicht schlecht. Als Authifizierung bei Banken, anstelle einer HBCI-Karte, für sichere Email, als Altersnachweiß, als elektronischen Unterschrift, an Stelle für Postident,... Und dann hätte irgendwann jeder deutsche Bürger einen.
Nur heutige Sicherheitskarten, HBCI, Telefonkarten, Krankenversicherungskarten, Geldkarte, selbst Handys haben alle Karten mit Kontakten und solche Lesegeräte sind schon weit verbreitet
Der elektronische Personalausweis wird aber diese RFID-Chips haben und braucht andere Lesegeräte als HBCI/Krankenkassenk./Geldkarten.
Also wird eine Verwendung als Signaturkarte erschwert.
J-g-s 17:15, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten

fehlende Quellen bei Vorteile, Nachteile und Kritik

Nach WP:QA sind Pro- und Kontra-Listen nicht sinvoll. Wenn es keine Quellen für die Absätze gibt, werd ich sie bei Gelegenheit hierher verschieben.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Vorteile

Der angegebene Einzelnachweis deckt nicht Behauptung, es wird sogar ausreichender Schutz der Daten bezweifelt. 'Nach Medienberichten' ist eine nicht genau genug zugeordnete Meinung.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):Beantworten

Die Einführung eines neuen Personalausweises ermöglicht es, den Geschäftsverkehr im Internet auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Mittels optional nachrüstbarer, qualifizierter elektronischer Signatur in Verbindung mit einem Personalausweis kann für beide Vertragsparteien Rechtssicherheit bezüglich seiner Vertragspartner erreicht werden. Das Datenschutzrecht<ref>Vgl. Anforderungen des Datenschutzes bei ePass: „Virtuelles Datenschutzbüro“</ref> soll nach Medienberichten eingehalten werden. In der Praxis wird die Verwendung der eID-Funktion durch Behörden und Unternehmen angestrebt. Damit entsteht mit dem neuen Personalausweis eine neue Art ‚Zertifikat‘ zwischen fortgeschrittenem und qualifiziertem elektronischen Zertifikat, welches das hauptsächlich aus Kostengründen beim Bürger unbeliebte QEZ auf Chipkarten technisch durchaus ersetzen kann.

Für Diensteanbieter wird es möglich, nicht nur Altersprüfungen, sondern auch Wohnortprüfungen datenschutzgerecht zu gestalten. So war es bisher rechtlich problematisch, Videoübertragungen aus dem Stadtrat im ganzen Internet zu veröffentlichen. Nun können Einwohner gezielt durch die Kommune versorgt werden, ohne dass diese ihre Identität offenbaren müssen. Der Zugang zu Websites von Online-Spielen kann von einer Altersprüfung abhängig gemacht werden, ohne dass das Geburtsdatum oder auch nur das tatsächliche Alter genannt werden müssen. Datenschutzgerecht ist auch die Pseudonymisierungsfunktion, die das Sammeln von Profildaten über mehrere Websites durch Verwendung diensteanbieterspezifischer Merkmale verhindert.

Bei allen Nutzungen der eID-Funktion im Internet hat der Nutzer immer die volle Kontrolle über seine Daten. Jeder Zugriff muss explizit genehmigt werden. Diensteanbieter müssen für verschiedene Anfragen (Registrierung, Login, …) verschiedene Berechtigungszertifikate vorlegen, die durch den Herausgeber dieser aufgrund der Angaben des Diensteanbieters vorab geprüft werden. Die Gültigkeit der Berechtigungszertifikate ist zeitlich eng begrenzt, damit die Prüfung von Zertifikaten vereinfacht wird.

Aus Datenschutzsicht ist der elektronische Personalausweis ein enormer Fortschritt gegenüber der herkömmlichen Übertragung von Benutzername und Passwort. Hier muss neben dem „Wissen“ auch physischer „Besitz“ nachgewiesen werden, was Angriffe im Internet ins Leere laufen lässt.

Nachteile

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):Beantworten

Der elektronische Personalausweis hätte als getrennter eID-Ausweis realisiert werden können, was insbesondere Gegnern die Akzeptanz der eID-Funktion erleichtert hätte, da diese separat im Tresor liegen könnte.

Das Aufbringen von (optionalen) Fingerabdrücken ist derzeit nicht notwendig. Zumal die Nutzung dieser nur im hoheitlichen Umfeld erlaubt ist. Hier soll der Bürger schrittweise an die Verwendung biometrischer Merkmale im Alltag gewöhnt werden. Denkbar ist zukünftig bspw. der selbstständige elektronische Grenzübertritt oder Zugangsgewährung zu öffentlichen Einrichtungen (wo PIN-Eingaben zu unsicher oder zu zeitaufwendig wären).

Bestehende Chipkartenlesegeräte ohne RFID-Funktion, die bisher z. B. für das HBCI Online Homebanking verwendet wurden, können nicht für den RFID basierten Personalausweis verwendet werden. Es muss also ein neues Lesegerät mit RFID-Funktion erworben werden.

Die gegenwärtige technische Auslegung ermöglicht neue Gefährdungen (siehe Kapitel Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips) und Sicherheitsprobleme (siehe Kapitel Sicherheitslücken).

Kritik

'Kritiker' und 'Befürworter' sind nicht genau genug zugeordnet. Es fehlen bei Beiden Absätzen die Quellen. Ansonsten gehören 'Längere Lebensdauer' und 'Auslese Protokoll' wohl nicht wirklich in einen Abschnitt 'Kritik an Kontaktlosen' Chips.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Kritik an der Verwendung kontaktloser Chips

Aus dem Artikele entfernt wegen fehlender WP:Quellen und wegen nicht genau zugeordneter Meinungen(--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)):Beantworten

Ab dem 1. November 2010 neu ausgegebene Personalausweise im Scheckkartenformat werden mit einem Chip zur Datenspeicherung ausgestattet sein. Dieser basiert auf dem RFID-System und wird kontaktlos nach ISO/IEC 14443 ausgelesen. Die drei Anwendungen auf dem Chip sind dabei mittels verschiedener Authentisierungsprotokolle gesichert.

Nach Ansicht von Kritikern birgt die Verwendung eines Chips auf dem Ausweis die Gefahr von Datenschutzrisiken. Es sei dem einzelnen Bürger damit nicht mehr ohne Weiteres möglich, das Lesen seiner personenbezogenen Daten zu kontrollieren und zu steuern. Als Belege werden dabei verschiedene – teils erfolgreiche – Versuche von Hackern und Universitäten angeführt, Daten aus anderen mit kontaktlosen Chips ausgestatteten Identitätsdokumenten (Reisepässen, Personalausweisen anderer Länder etc.) auszulesen, diese zu kopieren oder zu verfälschen.

Befürworter führen hingegen an, dass die Protokolle zur Sicherung der Daten auf dem neuen elektronischen Personalausweis einen starken Schutz gegen unbefugtes Auslesen bieten. Das PACE-Protokoll, das vom BSI eigens für den Personalausweis entwickelt wurde, biete einen bei elektronischen Identitätsdokumenten bislang unerreichten Schutz der persönlichen Daten. Ferner hätten alle bisher gezeigten erfolgreichen Angriffe viel weniger stark gesicherte elektronische Dokumente zum Ziel gehabt, wie zum Beispiel Reisepässe der ersten Generation, die ausschließlich das BAC-Verfahren nutzen. Zudem sei die Auslesereichweite konstruktionsbedingt auf wenige Zentimeter beschränkt.<ref name="Newsletter4">Newsletter des Bundesministeriums des Innern „Neuer Personalausweis“ Nr. 4 (20. Mai 2010)</ref> Trotz dieser Bekundungen ist es dem Chaos Computer Club laut Medienberichten vom 24. August 2010 gelungen, die PIN abzufischen.

Das BMI spricht zudem von einer längeren Lebensdauer kontaktloser Chips gegenüber kontaktbehafteten, der Zukunftsfähigkeit, da Mobiltelefone und PDAs mit einem Lesegerät ausgestattet werden können, und der Sicherung staatlicher Investitionen, weil für den nPA keine neuen Lesegeräte angeschafft werden müssten, da der ePass dieselbe Technologie hat.<ref> Warum plant das Bundesministerium des Innern die Einführung des elektronischen Personalausweises mit kontaktlosem Chip…</ref>

Ein Lesevorgang mittels BAC-Verfahren wird auch beim elektronischen Personalausweis möglich sein,<ref>Biometrie-Chips erstmals „gecrackt“, ORF,</ref><ref>Chaos Computer Club</ref> bietet aber nur Zugriff auf zwei Datengruppen (die MRZ-Datei und das Gesichtsbild). Alle weiteren Datengruppen sind stärker gesichert. So wird es für Lesevorgänge erforderlich sein, dass der Benutzer eine sechsstellige PIN eingibt. Für die Verwendung der Signaturanwendung ist eine zweite PIN nötig.

Der Absatz Das BMI spricht zudem... ist belegt, macht aber alleine keinen Sinn, falls er aber irgendwo im Artikel passt könnte man ihn vieleicht an einer anderen Stelle wieder einfügen.--Flegmon 15:12, 15. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Nach WP:WEB sollten sich in einem Artikel nur 5 Weblinks befinden, dementsprechend müsste man die Weblinks mal ausmisten.--Flegmon 17:12, 3. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesadler fehlt

"Der Personalausweis, den (West-) Berliner Bürger vor 1990 erhalten haben, enthielt keinen Bundesadler, da dies auf einen Vorbehalt seitens der alliierten Schutzmächte Berlins stieß." lt. BMI http://www.krr-faq.net/bundesadler.php. Das steht nicht im Artikel .. --217.189.248.87 23:15, 18. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Doch, jetzt schon ;-)   --Detlef Emmridet 13:25, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

"Gerüchte und Legenden"

Fast alle Punkte in o.gen. Abschnitt sind unbelegt. Wenn es keine zuverlässigen Quellen für die Existenz der "Gerüchte" gibt, gehören sie entfernt. (Die belegbaren "Richtigstellungen" könnten meinetwegen als "Trivia" im Artikel bleiben.) --Roentgenium111 14:23, 23. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt--Roentgenium111 23:42, 6. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Zumindest der Mythos, dass die letzte Ziffer die Anzahl der Personen angibt, ist definitiv weit verbreitet, dass ergibt eine einfache Google Suche nach "Ausweis letzte Ziffer", hat es sogar schon ins Zeit Wissen Ressort geschafft: http://www.zeit.de/1998/35/199835.stimmts_perso_.xml Wäre insofern dafür, zumindest diesen Mythos wieder aufzunehmen. --RabbitsDad 11:04, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Mit Beleg gerne. --Roentgenium111 19:15, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Und wie könnte ein solcher aussehen? Ich wüsste nicht, wie. Ich halte aber einen solchen Abschnitt für durchaus sinnvoll. --Hansbaer 09:21, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Der genannte Zeit-Link ist ja ein Beleg, dass das Gerücht existiert. Nur für das "weit verbreitet" bräuchte man noch weitere Belege. --Roentgenium111 23:59, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
MMh, dann sollte man sich einfach nicht zur Aussage aufschwingen, dass es weit verbreitet ist. Ein oder zwei Sätze, dass es existiert und falsch ist, würden ja auch reichen. Das könnte man unter Verschiedenes einbringen. --Hansbaer 08:51, 19. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Auslandsdeutsche

"Bisher müssen Auslandsdeutsche nach Deutschland reisen, um Personalausweise zu beantragen." Verstehe ich nicht. Selbst wenn der Auslandsdeutsche nach Deutschland reiste, ein PA wird von der für den Hauptwohnsitz zuständigen Behörde ausgestellt, d.h. man muss in Dtl. wohnen, um einen solchen zu erhalten. Und außerhalb nimmt man doch ohnehin seinen Pass, und den kann man sich beim Konsulat holen. Kar98 06:08, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Die bisher gültigen Personalausweisgesetze der Länder enthalten alle eine Vorschrift, die besagt, dass für Deutschen, die in Deutschland keinen Wohnsitz haben (sprich Auslandsdeutsche), die Ausweisbehörde zuständig ist, in deren Zuständigkeitsgebiet er sich "aufhält". In anderen Worten: theoretisch ist jede Passbehörde im Bundesgebiet zuständig, wenn man sich als Auslandsdeutscher dorthin begibt. Ein Wohnsitz in Deutschland ist nach diesen Gesetzen nicht erforderlich. In der Praxis wird es meist dennoch verweigert, weil das so eine Art Kann-Vorschrift ist, die sehr schwammig bleibt. Wenn man Erfolg damit hat, dann wird häufig "kein Wohnsitz im Inland" o.ä. als Wohnsitz eingetragen. Ab 1. November wird nun mit dem Übergang auf den Bund festgeschrieben, dass deutsche Passbehörden für Auslandsdeutsche zuständig sind, bis ab 2013 auch Auslandsvertretungen Personalausweise ausgeben dürfen. Natürlich hat man als Auslandsdeutscher früher oder später einen Pass, aber es geht hier auch um die Alltagsnutzbarkeit. Man kann nicht immer seinen Pass mit sich herumtragen. Der ist nicht gerade geldbeuteltauglich, aber Grenzpendler sollten ihn theoretisch dabei haben. Es ist auch ein bisschen absurd, dass einem Schengen so viel Freiheit mit einem Personalausweis erlaubt, aber ausgerechnet diejenigen, die von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen, ein solcher Ausweis nur unter erheblichen Schwierigkeiten ausgestellt wird. --Hansbaer 09:48, 24. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
I see ;) Meinen Pass trage ich nun jedenfalls nicht mit mir herum, sondern den lokalen Führerschein, und die Aufenthaltsgenehmigung im Kreditkartenformat. Für einen Personalausweis habe ich keine Verwendung. Aber ich sehe, was du mit dem Schengen-Raum meinst und meine Frage hat sich damit beantwortet. Kar98 04:12, 1. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Künstlername

Der Künstlername ist im neuen Perso sehr wohl möglich! (nicht signierter Beitrag von 91.66.221.37 (Diskussion) 14:52, 10. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten


Ersatz für Tagesschau Artikel über ePass

Durch die Löschung alter Tagesschau-Artikel durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, hier zwei Ersatz-Links zum Thema ePass, 2005:

Würde es direkt im Artikel verbessern, aber ich habe nicht die Kompetenz die aktuelle Änderung zu sichten (geht um die Rechtslage der eID-Funktion). (nicht signierter Beitrag von Solphusion (Diskussion | Beiträge) 19. September 2010, 13:15 Uhr)

Chronologie

Personalausweise gab's definitiv schon vor 1938. Mein aeltesteter duerfte der vom 13. Februar 1921 sein. Bei den Ausweisen der 1920er sind die Dienstsiegel auch haeufig mit Luecken an denen z. B. ein "kgl." entfernt wurde. Bemerkenswert sind auch die biometrischen Daten wie Gestalt, Haarfarbe, Augenfarbe, Gesichtsform und gelegentlich auch Fingerabdruck. Besonders sinnvoll ist Gestalt nicht, da dort fast immer "mittel" steht. Ausserdem gibt es noch die kaiserzeitlichen Reisepaesse, die eigentlich nur fuer eine Reise gedacht waren, aber zu einer Art Ausweis umfunktioniert wurden. Referenzen, ausser den mir vorliegenden Originaldokumenten, liegen mir nicht vor. -- Zwiebeltuete 01:56, 26. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

In der Chronologie steht ja zum ganz alten BRD-Personalausweis als Zeitangabe "Bis 31. März 1987". Das ist trivial, da es sich aus der Einführung des nächsten Perso von selbst ergibt, und auch inkonsequent, da alle anderen Zeitangaben in der Form "Ab xxxx" vorliegen. Als Datum zur Einführung dieses alten BRD-Perso meine ich den 1. Januar 1951 ausgemacht zu haben, siehe Personalausweisgesetz. Den DDR-Perso könnte man auch mit einer Zeitangabe 1. November 1953 versehen, hier habe ich als Beleg das hier gefunden. Allerdings scheint es in der DDR laut diesem Text zuvor noch einen, wenn auch nur kurzlebigen, "Deutschen Personalauswweis" gegeben zu haben, und es ist die Frage, wer diesen "DPA" ausgegeben hat und ob dieser Ausweis ab 1.11.1953 nur eine Art Aktualisierung war oder ein neues Kapitel, ähnlich wie in der BRD der 1987er-Übergang? --Axel1963 12:03, 15. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kosten

Im Artikel steht, der (alte) Perso koste 8 Euro, bei Verlust 13. Ich habe heute einen neuen beantragt, ohne meinen alten Ausweis verloren zu haben. Der alte wird noch knapp 6 Monate gelten. Ich mußte 10 Euro bezahlen dafür. Die Beamtin sagte, die Gebührenfestlegung sei Ländersache, und hier (MeckPom) liege die Grenze von 10 zu 8 Euro bei 3 Monaten vor Ablaufdatum.

Kann das jemand verifizieren und evtl. in den Artikel einbauen?

MfG —[ˈjøːˌmaˑ] 21:02, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Änderung vom 15. Oktober 2010, 23:52 Uhr -- "Entrümpelung"

Nach WP:NPOV sollten Meinungen so gut wie möglich der Person zugeordnet werden die diese Meinung äußert, die Löschung der Namensnennung verstößt somit WP:NPOV und verschlechtert die Qualität des Artikels. Ich werde diese Änderungen wieder zurücknehmen. Auch werde ich die Verkürzung der Meinung des Städtetages wieder zurücknehmen, da es für das Verständnis der Kritik wichtig ist, zu erwähnen dass Open Source Andwender Städte gibt, die ohne Neukauf von Microsoft Software die Änderungsterminals nicht anbinden können.--Flegmon 12:22, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Zertifizierung Ausweis-App, nPA sichere Signaturerstellungseinheit und Komfort-Leser

Sollte am 1. November beim BSI bzw. bei der Bundesnetzagentur keine Bestätigung für diese Produkte vorliegen, werde ich das im Artikel anmerken. Bei der Ausweis-App besteht ja noch Hoffnung, dass sie rechtzeitig fertig wird.--Flegmon 12:22, 26. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Es ist auch die zertifizierung eines Komfort-Kartenleser geplant: http://www.ccepa.de/public/kartenleser.htm--Flegmon (13:29, 29. Okt. 2010 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Quailifizierte elektronische Signatur

kann derzeit noch nicht genutzt werden weil es keinen Anbieter gibt, der dies anbietet.

Meine Anfragen an die laut BMI akkreditierten Anbieter wurden folgt beantwortet:

_____________
das Trustcenter der DPAG wird mittelfristig keine nachladbaren Signaturzertifikate für den neuen deutschen Personalausweis anbieten.


Mit freundlichen Grüßen

Supportteam
Deutsche Post Com GmbH
Geschäftsfeld Signtrust
_____________
TC TrustCenter ist ein akkreditierter Zertifizierungs- Diensteanbieter und insofern grundsaetzlich berechtigt, Qualifizierte Elektronische Zertifikate auch fuer den neuen Personalausweis auszustellen.

Zum 01.11.2010 wird TC TrustCenter dies jedoch noch nicht unterstuetzen. Eine Einführung ist in den Folgemonaten vorgesehen, so dass voraussichtlich ab Anfang 2011 auch bei TC TrustCenter entsprechende Zertifikate fuer den neuen Personalausweis beantragt und erworben werden koennen.
_____________
Zertifikate für den neuen Personalausweis werden von uns derzeit nicht angeboten.

Best regards
Mit freundlichen Grüßen
SOC Telesec Support Team
T-Systems Internatinal GmbH
_____________
für die medienbruchfreie Identifizierung, Beantragung und Ausstellung eines Zertifikats für die qualifizierte elektronisch auf den nPA gibt es aktuell noch offene technischen und juristischen Fragestellungen, die bei den entsprechenden staatlichen Stellen in der Klärung sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr S-TRUST Team


Auch das Bundesverwaltungsamt bestätigt per Mail das es nicht geht. Nur auf der Homepage vom neuen Perso, in der Presse und auch hier wird was anderes vermittelt.

Zitat:
vielen Dank für Ihre Anregung. Es trifft zu, dass derzeit noch keine Angebote zum Nachladen der elektronischen Signatur auf den Neuen Personalausweis vorliegen. Wir werden die Informationen auf www.personalausweisportal.de ergänzen. Sobald ein von der Netzagentur zugelassenes Trustcenter die Möglichkeit anbietet, werden wir es veröffentlichen. Die Entscheidung über die Markteinführung liegt bei den Trustcentern.

Mit freundlichen Grüßen
PG VfB nPA
Postadresse: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Das die Entscheidung scheinbar nicht bei den Trustcentern liegt, hat der SParkassenverlag ja angedeutet.
Sollte das nicht wenigstens im Wiki berücksichtigt werden?
-- Seglerverein 08:19, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich würd sagen dass wir damit noch bis zum 1. November warten. Wenn dann kein Komfort-Kartenleser zertifiziert ist, ist es eigentlich sogar unwichtig ob Zertifikate angeboten werden, da sie so oder so nicht genutzt werden können. Trotzdem ist es sicherlich erwähnenswert, aber die Emails können leider nicht als Quelle benutzt werden. Eine Vermutung warum noch keine QES möglich sind findet man hier: http://blog.kooptech.de/2010/09/innenministerium-legt-sich-ein-ei/--Flegmon 13:29, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Ich würde sogar bis zum 9. November warten, weil an diesem Tag der erste nPA offiziell an den Innenminister übergegeben werden soll. --Detlef Emmridet 13:41, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hast du dafür eine Quelle? Dann kann ich auch gerne noch mit der obigen Anmerkung bzgl. eID Funktion warten.--Flegmon 14:20, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Soll ich mal die Anfrage per Post an die Signaturanbieter senden? Vielleicht antworten die dann auch schriftlich?
Bei den Kartenlesern komm ich jetzt nicht mit? Siganturkarten werden schon seit Jahren angeboten, natürlich auch von allen vier der genannten Anbieter. Diese Karten sind anerkannt und es werden ganz normale Kartenleser wie Reiner SCT eingesetzt. Jeder der über Datev Onlinebanking betreibt benötigt dafür eine Signaturkarte, wie auch derjenige der elektronisch signierte Rechnungen versendet.
-- Seglerverein 19:07, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Was die Auskunft angeht, so ist eher das Problem, dass du auch eine Erlaubnis brauchst, die Auskunft zu veröffentlichen. Aber was den Zeitrahmen angeht, so ist diese Quelle ganz hilfreich, die März 2011 angibt.
Was den Kartenleser angeht, so sind bis jetzt nur Kartenleser für Kontakt-Chipkarten zertifiziert, aber bis jetzt halt noch keine für kontaktlose RFID-Chips wie sie im Ausweis verbaut sind ...--Flegmon 12:02, 31. Okt. 2010 (CET)Beantworten

Ist für mich schon etwas obskur. Dafür das die Funktionen da sind, reicht eine inhaltsleere Pressemitteilung, dafür das die Funktion nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen wird, braucht man was schriftliches was auch veröffentlicht werden darf?
Man sollte doch wirklich den Artikel um die Info ergänzen das bisher keiner der zertifizierten Anbieter eine Signatur anbietet. Dies kann man ja ändern, wenn zweifelsfrei (Quelle??) feststeht das es das gibt!
-- Seglerverein 09:16, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich hatte es ja auch schon eingefügt, aber Benutzer:Pikdame fand die Information, dass die Quelle für eine einfache Tatsachenbehauptung nicht 'relevant' genug ist ... Aber für den Termin März 2011 gibt es ja eine Quelle, was ich bald in den Artikel einarbeiten werde.--Flegmon 12:47, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ob der "heise" Artikel als echte Quelle herhalten kann? Zitat: "bisher einzigen beiden Zertifikats-Dienstleister Bundesdruckerei und Deutsche Post weitergeleitet"
Wie kommt man zu den zwei? Spannend find ich ja das gerade bei der Bundesnetzagentur die Seite überlastet ist. Während das BMI immer noch dieser Schwachsinn:
"Bei einigen Signaturanbietern können Sie ihr Signaturzertifikat sogar komplett von zu Hause auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein eigenes Verfahren verwendet, beachten Sie hierfür bitte die Anleitungen des jeweiligen Anbieters. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass Sie Ihre eID-PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt haben."
verbreitet.
Meine Hoffnung das hier Wikipedia besser ist, und nicht wie die Presse alle Veröffentlichungen einfach weiter verbreitet, hat sich nun nicht erfüllt.
Hier gibts noch ne bessere Quelle VDI. Die wissen ohne einen Anbieter benennen zu können sogar den Preis fürs Zertifikat.
Ich behaupte immer noch, das die Möglichkeit der digitalen Signatur nicht durch Quellen belegbar und somit keine Tatsache ist. Man kann höchsten schreiben das an dieser Lösung gearbeitet wird. Wenn die Mail vom Sparkassenverlag der Wahrheit entspricht, es dazu noch Gesetzesänderungen bedarf, dann zweifle ich auch am März 2011.
Aber ich gebs jetzt auf.
ach und der Link zum blogtech ist tot
-- Seglerverein 13:41, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wenns auch im Wiki nicht steht, das BMI hat nun eingesehen das es Schwachsinn schreibt und hat seinen Text geändert.
Dort steht jetzt Bislang bietet noch keiner der :zugelassenen Anbieter das Nachladen eines Signaturzertifikates auf den neuen Personalausweis an.
-- Seglerverein 18:23, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten

weitere Kosten beim neuen Personalausweis

Was kostet es wenn man alle Funktionen des neuen Personalausweises nutzen will, also ein Zertifikat für die Unterschrift und ein Lesegerät für den PC braucht? --Chuck die Bohne 12:42, 29. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich habe bis jetzt folgende Informationen gefunden:
  • Basis-Leser „cyberJack“ (Reiner SCT) ohne separate Tastatur, 34,90 Euro
  • „Chipdrive IT-Sicherheitskit“ (SCM Microsystems) mit Basis-Lesegerät, 24,95 Euro
  • Standard-Leser „cyberJack“ (Reiner SCT), 68,50 Euro
  • Komfortleser „cyberJack“ (Reiner SCT), 159,90 Euro
Als Quelle habe ich nur www.reiner-sct.com oder die Bildzeitung (wenn das eine Quelle ist ;) ), leider werden auf der Herstellerseite keine Preise genannt.
Ein Zertifikat soll so um die 50,- Euro pro Jahr kosten, leider habe ich dafür auch noch keine Quelle gefunden. --Chuck die Bohne 12:34, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Da es biher keine Anbieter für Zertifikate gibt, gibt es auch noch keine Preise. Ich selbst befürchte das es mehr als die 50 Euro werden die man jetzt für eine Signaturkarte aufgerufen werden, weil scheinbar die Anforderungen für den ePA viel höher sind.
-- Seglerverein 09:30, 1. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Nutzwert des Fingerabdrucks im neuen BPA

Gibt es irgend einen erkennbaren Nutzen des Fingerabdrucks im neuen BPA? Warum sollte ein Ausweisinhaber die Fingerabdrücke speichern lassen? --Pikdame 13:44, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

http://www.heise.de/ct/artikel/ePerso-Alltag-Wieder-nur-Zweiter-1128599.html --Flegmon 16:42, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Da ja Artikel im web gern mal verschwinden... hier die Antwort. Um einfacher prüfen zu können ob der Ausweis zur vorlegenden Person gehört. In dem dann der Fingerabdruck der Person mit dem auf dem Ausweis gespeicherten abgeglichen wird. Zum Beispiel bei Grenzkontrollen oder Razzien durch den Zoll/Polizei
-- Seglerverein 09:44, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Danke. --Pikdame 18:52, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Zum Adler und zum Kreuz

Oben wurde ja schon darüber gesprochen. Mich aber stört die quellenlose Suggestion im Artikel, es sei ein absichtliches, implizit »böses« umgedrehtes Kreuz (ein per-verses Petruskreuz). Der Hinweis im Artikel sagt explizit (aber ohne Beleg), es sei als umgedrehtes Kreuz festgelegt worden. Dabei ist es doch nur der eckig-stilisierte Bürzel/Vogelschwanz des von Starship Troopers geklauten Logos (siehe hier, hier oder hier). Liege ich falsch, so müsste es irgendwo stehen und referenziert werden – und vielleicht doch ins mystizistische abrutschen -- Gohnarch 15:57, 5. Nov. 2010 (CET)Beantworten

9. November 2010: Die erste nachgewiesene Sicherheitslücke

Die Update-Funktion kann Schadsoftware einspielen:

Grüsse 77.181.74.136 07:29, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Das ist tatsächlich kein Pappenstiel; derartig massive und dilletantische Fehler dürfen nicht passieren. Das System ist damit völlig kompromitiert. --Kandiszucker 08:36, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nachtrag: +1 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Personalausweis-AusweisApp-mit-Luecken-Update-1133376.html --Kandiszucker 09:44, 10. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nachtrag: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,728543,00.htmlSimplicius 09:16, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das sind Probleme der AusweisApp, nicht des Ausweises an sich. Ist daher besser im entsprechenden Artikel aufgehoben. --BerntieDisk. 19:12, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Naja die Kritik des CCC die im Artikel schon enthalten ist, wurde ja vom BSI zurückgewiesen, weil man mit installierter Firewall und Virenscanner angeblich keine Schadsoftware auf dem PC bringen kann. Nun hat die Sicherheitslücke gezeigt, dass man dank der AusweisApp eventuell auch trotz Virenscanner Schadsoftware auf den Rechner bringen kann, die die Sicherheit der elektronischen Funktionen des Ausweis allgemein gefährden. Falls es eine relevante Quelle gibt, die das kritisiert, so könnte man das vieleicht auch im Artikel erwähnen. Da die AusweisApp noch nicht zertifiziert ist, die Sicherheitslücke nach nur einem Tag gefunden wurde und auch noch keine qualifizierte Signatur möglich ist, könnte man dies als Argument anführen, dass die Einführung des ePA eventuell verfrüht ist. Aber solange es für Beides keine Quellen gibt, denk ich dass die jetzige Formulierung im Artikel gut ist und Details zur Sicherheitslücke schon in den Artikel AusweisApp gehören.--Flegmon 10:26, 13. Nov. 2010 (CET)Beantworten
hier ein Kommentar auf heise online dazu: http://www.heise.de/ct/artikel/ePerso-Alltag-Treffer-versenkt-1134910.html --Flegmon 13:31, 14. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich hab mal versucht entsprechend WP:WEB die Weblinks auszusortieren. Hier mal der Vollstandigkeithalber die alten Weblinks:

  • Gesetzestext des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (gültig ab 1. November 2010)
Neuer Personalausweis
Sicherheitsmerkmale
Prüfziffern auf Personalausweisen
Bestimmungen für das Passbild
Biometrischer Personalausweis
Informationen zur AusweisApp / Authentisierung im Internet

Der Gesetzestext ist im Artikel verlingt, die Beiden Offiziellen Webseiten zum nPA und zur AusweisApp und die Master Arbeit gehören meiner Meinung auf jeden Fall in die Weblinks bei dem Rest hab ich oberflächlich nach Qualität und weiterführende Informationen entsprechend WP:WEB so aussortiert, dass fünf übrig bleiben. Bessere Vorschläge für die fünf Weblinks können aber gerne gemacht werden.--Flegmon 17:14, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Warum sollten die Weblinks entsprechend WP:WEB aussortiert werden? Warum sollen maximal fünf übrig bleiben, weil es so unter WP:WEB steht oder weil es Sinn macht? Was soll der Vorteil sein wenn nur fünf Weblinks übrig bleiben? Ich habe es erst mal rückgängig gemacht und jetzt bitte erklären warum welche Links gelöscht werden sollten. Oberflächlich nach Qualität und weiterführenden Informationen entsprechend WP:WEB aussortieren nur damit fünf übrig bleiben? Na dann besser doch erstmal sinnvoll begründen. --Chuck die Bohne 05:38, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Nein ich bestehe darauf dass DU dir die Arbeit machst und begründest warum entgegen den Richtlinien in WP:WEB diese Links wichtig sind. Auch wenn ich nicht jeden Link bis zum Detail gelesen habe, so hab ich mir im Gegensatz zu dir wenigsten alle angesehen, wenn du dass auch gemacht hättest, so hättest du gesehen das du sogar zwei tote Weblinks eingefügt hast und alle keine Weiterführenden Informationen enthalten oder 'vom feinsten sind'. Ich werde deinen Revert wieder rückgängig machen.--Flegmon 12:18, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Richtig ich hatte gar keine Zeit und Lust mir alle Links anzusehen, ich habe hier auch nichts gelöscht und ich habe auch gar kein Interesse mir die Mühe zu machen irgendwelche Links zu bearbeiten, warum auch? Bei so einer Menge von Weblinks die ohne richtige Diskussion gelöscht werden revidiere ich erst mal und dann kann man weiter sehen. Tote Links haben natürlich nichts in der Wikipedia zu suchen und wenn ich einen zufällig finde lösche ich diesen auch. Ob du hier auf irgendwas "bestehst" ist mir eigentlich ziemlich egal! Ob die Links "vom feinsten sind", naja das ist Ansichtssache. Worum geht es dir? Um Informationen oder das nicht mehr als maximal 5 Weblinks im Artikel stehen (Regelfetischismus!)? Erkläre doch mal warum du die Weblinks (außer die Toten) löschen möchtest, ich bin hier ja nicht aktiv geworden. Warum sollte ich was begründen? Das Löscher sollte seine Löschaktion begründen. Also... warum hast du die Links gelöscht? Und jeden bitte einzeln. --Chuck die Bohne 15:41, 18. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ich hätte gerne eine Quelle dafür, dass die in den Weblinks aufgeführten Bestimmungen für das Passbild beim nPA nicht verpflichtend sind. Denn wenn die Standards nicht eingehatlen werden, wäre die Speicherung des Bildes für die Ausweiskontrolle zum Beispiel am Flughafen sinlos.--Flegmon 17:21, 17. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Die Anforderungen an das Lichtbild sind in der Personalausweisverordnung, Anhang 3, geregelt. Sie sind identisch mit den Anforderungen an das Passbild nach Passverordnung, Anlage 8. Habe die Weblinks entsprechend geändert. --Holgado 02:12, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Danke.--Flegmon 14:01, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Geschichte

"Ab 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe der fälschungssicheren Personalausweise..." Fälschungssichere Dokumente gibt es genau so wenig wie schusssichere Westen und unsinkbare Schiffe. --Harald Meier 22:40, 19. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Der Einwand ist korrekt. Die Bezeichnung klingt besser, stimmt aber nicht. Fälschungssicher sollte sich von der Politikseite besser anhören. Korrekt wäre fälschungserschwerend. --77.4.76.226 12:10, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten
erledigtErledigt: Differenzierung. --Detlef Emmridet 19:35, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Änderung der Vorgehensweise bei mehreren Vornamen

Laut Monitor ist es nicht mehr möglich Rufnamen festzulegen: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1118/ausweis.php5 Vieleicht kann man das ja auch in den Artikel einarbeiten... --Flegmon 14:04, 20. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Ja, habe ich auch mitbekommen. Demnach steht in der "maschinenlesbaren Zone" des neuen Ausweises grundsätzlich immer der erste Vorname und das kann Ärger geben, wenn jemand mehrere Vornamen hat und der übliche Rufname nicht diesem ersten Vornamen entspricht. Beispiel: Marc Niklas Schmidt, meist "Niklas" gerufen, hat unter dem Namen Niklas Schmidt online ein Flugticket bestellt. Beim Einchecken schiebt er seinen Personalausweis in den Automaten. Der Automat liest von dem Ausweis "Marc Schmidt" - und weist ihn ab. Na toll :-( . --Axel1963 11:23, 21. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Das BMI hat das inzwischen klargestellt: Auf dem neuen Perso stehen in der MRZ alle Vornamen in derselben Reihenfolge wie in der Geburtsurkunde (wenn es nicht so viele sind, dass die letzten nicht mehr reinpassen ...). Auf dem alten Perso steht aber nur ein Vorname in der MRZ, und zwar der Rufname, wenn jemand mehrere Vornamen hat. Weil einige Bürgerämter ihre Software schon vor dem 1. 11. umgestellt hatten, wurden die Rufnamen nicht mehr erfasst und auf diesen bis zum 30. 10. gedruckten (alten) Ausweisen steht nur der erste in der Geburtsurkunde genannte Name. Grüße. --Holgado 16:13, 2. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Archivierung älterer Diskussionen

Diese Seite wird langsam unhandlich, spricht was gegen Hilfe:Archivieren#Automatische Archivierung auf dieser Seite.--Diwas 01:11, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Gute Idee: do it! --Detlef Emmridet 14:40, 7. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Kopierverbot / Sicherungskopie

Im Text zum Kopierverbot steht "Unstrittig ist hingegen die Anfertigung einer ‚Sicherungskopie‘ durch den Inhaber, die im Falle des Verlustes die Neubeantragung erleichtert." Wo kommt diese Aussage her? Bei meiner Nachfrage über www.personalausweisportal.de wurde mir gegenüber das Recht zur Sicherungskopie verneint. -- Wzlbrmf 09:11, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Hab einen Einzelnachweis hinzugefügt. Damit erledigt, oder? --Flegmon 23:17, 9. Dez. 2010 (CET)Beantworten