Diskussion:Bundesverfassungsgericht
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Verfassungsrichter haben auch einen Grundcharakter
Die Verfassungsrichter werden von Parteien eingesetzt die nicht Demokraticht sind. Denn sie Haben keine Kandidaten Liste zur Wahl. So kann auch die Verfassungsrichter auch nicht Demokartich entscheinen, wie es sein sollte.Zur Zeit haben wir da einen der wie Stallin handet und das im Gericht.Diese Zeiten sollten durch vorbei sein im 21 Jahrhundert. Denn jeder Mensch ist anders und so sollte auch der Verfassungsricht frei von Demokratichen Parteien gewählt werden die auch eine Kandidaten Listen erstellen zur Wahl, wie es bis jetzt nicht gibt.Denn es gibt 144 Grundcharakter vom Menschen und so ist es auch selbst verständlich das der Verfassungsrichter/in so entscheiden sollte was jetzt nicht ist. Da wird entschieden wie im Mitelalter oder so gar wie in der Steinzeit. (nicht signierter Beitrag von 80.133.172.184 (Diskussion) 01:16, 19. Sep. 2010 (CEST))
- Dies ist kein Diskussionsforum! WP:DS. Dein – ziemlich unverständlicher – Beitrag trägt nicht zur Verbesserung des Artikels bei, deshalb hier EOD. --Benatrevqre …?! 13:51, 20. Sep. 2010 (CEST)
Fragen und Antworten
- Wofür stehen die Abkürzungen der Aktenzeichen, also BvR, BvF, BvM, BvQ, BvL? Könnte Einzug in den Abschnitt Organisation des Artikels finden, oder?--Benutzer:Crimscrams 00:18, 12. Okt. 2007 (CEST)
- A: Die Antwort auf diese alte Frage ist mittlerweile zwar im Artikel verlinkt, da die Übersicht hier ganz praktisch ist, antworte ich hier auch: Diese Abkürzungen sind die Registerzeichen in den Aktenzeichen des des Bundesverfassungsgerichts und bezeichnen die unterschiedlichen Verfahrensarten, BvR steht etwa für Verfassungsbeschwerden. --mc005 13:12, 25. Jun. 2009 (CEST)
- Wie wird das Bundesverfassungsgericht gebildet? Oder woraus?
- A: Aus 16 Richtern. Gewählt werden nur Juristen mit Erfahrung, also mindestens im Alter von 40 Jahren. Das Wahlverfahren ist komplex und obliegt teils dem Parlament teils dem Bundesrat. --CJB
- Wie wird der Präsident des BVerfG gewählt? Ist es nicht so das abwechselnd Bundesrat und Bundestag Präsident und Vizepräsident wählen? Wenn ja wie oft?
- A: Ja, nach § 9 I BVerfGG wählen BTag und BRat abwechseln Präsidenten und Vizepräsidenten. Und zwar immer dann, wenn der jeweilige Präsident ausscheidet. --HolgerPollmann
- Kann das Bundesverfassungsgericht aufgelöst werden, wenn ja, wie geht das? Wessen Stimme wird benötigt, und muss der Bundespräsident das Vertrauen gegenüber dem BVerfG nicht aussprechen?
- A: Nein, das BVerfG kann nicht "aufgelöst" werden - warum auch, es ist kein direkt gewähltes Organ wie das Parlament? Es ist auch kein poltisches Organ, das repräsentiert. --HolgerPollmann / --CJB
- Hat das Bundesverfassungsgericht eigentlich noch andere Aufgaben außer der Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden?
- A: Ja, Siehe im Artikel Punkt 5. --wau
- In der Tabelle der Richter wird erwähnt, wann wer wegen der Altersgrenze ausscheidet. Wo liegt diese Grenze?
- Bei 68 Jahren - mit Ablauf des Monats, in dem der Richter 68 wird. --HolgerPollmann
- Ist sie obligatorisch?
- Ja, nach § 4 III BVerfGG ist die Altersgrenze obligatorisch. --HolgerPollmann
- Wenn ja, dann gibt es ja wohl nicht nur ein Mindestalter von 40 Jahren, sondern auch ein Höchstalter bei der Wahl.
- Nun ja... da BVerfGG setzt zumindest ausdrücklich keine Altersgrenze für die Wahl. Vermutlich wird man sie deshalb nur bei 68 ansetzen können, weil ein entsprechender Gewählter automatisch wegen Erreichen der Altersgrenze ausscheiden würde. --HolgerPollmann
- Warum sagt man zum Bundesverfassungsgericht es sei die "Hüterin der Verfassung", nicht der "Hüter der Verfassung"?
- Vermutlich wird der Urheber dieses Terminus das weibliche Abbild der Justitia als Wahrzeichen der Justiz vor Augen gehabt haben. --Psynus 15:21, 10. Jan. 2007 (CET)
- Zitat aus dem Artikel: "Das Plenum [...] Bisher wurde das Plenum nur 2 Mal angerufen." Stimmt das? Ich meine zwar wenige, aber mehr als zwei Plenumsentscheidungen zu kennen. --mc005 23:17, 21. Jun. 2007 (CEST)
- Schlaich/Korioth (2007) führt tatsächlich 4 Plenarentscheidungen auf (inkl. Aktenzeichen) - habe das verbessert --ML 17:55, 17. Aug. 2008 (CEST)
- Warum endet die Amtszeit von Brun-Otto Bryde schon am 31. Januar 2011? Eigentlich müsste seine Amtszeit doch 2 Jahre länger gehen. (nicht signierter Beitrag von 193.17.243.2 (Diskussion | Beiträge) 10:45, 8. Jan. 2010 (CET))
- Sehr guter Artikel.--85.182.61.155 10:43, 19. Jul. 2007 (CEST)
- In Gänze ein wirklich gut geschriebener Artikel, der aber hier und da einige Mängel aufweist, was die Einordnung des Gerichtes in die Struktur der Gerichtsbarkeiten und die Rolle des Gerichts in Deutschlands angeht, sowie in der Zulässigkeitsprüfung der Individualverfassungsbeschwerde ("Subsidiaritätsgrundsatz").
--BenutzerIce_NB 08:35, 03.12.2009 (ohne Benutzername signierter Beitrag von 195.145.109.58 (Diskussion | Beiträge) )
Struktur des Artikels
Es wird auf wichtige Entscheidungen des BVerfG nach Stichworten verwiesen.
Augenscheinlich sind aber diese Stichworte nicht (oder nicht durchgehend) alphabetisch oder nach anderen erkennbaren Kriterien sortiert. Ich denke, das es nahe liegt die Stichworte unter den jeweils einschlägigen Artikeln einzuordnen. Das hätte den Vorteil, das es der allgemein üblichen Systematik folgt, allerdings den Nachteil, dass sich bestimmte Entscheidungen (z.B. Elfes) nicht so leicht einer Norm zuordnen lasses, auf dass auch juristische Laien trotzdem die Erklährung leicht finden können. (nicht signierter Beitrag von 84.58.188.152 (Diskussion | Beiträge) 19:58, 6. Okt. 2007 (CEST))
Einleitung
Ich erinnere mich, dass die Einleitung des Artikels -und das ist ein wichtiger Abschnitt- schon besser aussah. Etwa die gegenwärtigen Formulierungen "so gesehen ist es falsch..", das Gericht als höchstes Gericht zu bezeichnen, wirken sehr unbeholfen... Auf Anhieb kann ich nicht verschlimmbesserte Version leider nicht finden. Könnte bitte jemand danach schauen und den Abschnitt zurcüksetzen... -81.210.179.62 13:39, 26. Apr. 2008 (CEST)
Die Aussage "so gesehen ist es falsch das Gericht als höchstes Gericht zu bezeichnen" stimmt so nicht! Das Bundesverfassungsgericht ist zwar keine "Superrevisionsinstanz" kontrolliert aber die Entscheidungen der anderen Gerichte, bzw das gesamte Verfahren auf seine verfassungsmäßigkeit, somit nimmt es eine Sonderrolle ein und ist nach wohl herrschender Meinung das höchste Gericht Deutschlands! (nicht signierter Beitrag von 195.145.109.58 (Diskussion | Beiträge) 08:36, 3. Dez. 2009 (CET))
Besoldung
Zitat:
"Nach den Vorschriften des Gesetzes erhält der Präsident Bezüge in Höhe der Ministerbezüge, der Vizepräsident das eineinhalbfache der Bezüge eines Staatssekretärs des Bundes und die übrigen Richter Bezüge in Höhe der Besoldung des Präsidenten eines obersten Gerichtshof des Bundes.
Daraus folgt, dass der Präsident das 1,3333-Fache der Bezüge Besoldungsgruppe B 11, der Vizepräsident das 1,1667-Fache der Bezüge der Besoldungsgruppe B 11 und die Richter Bezüge in Höhe der Besoldungsgruppe R 10 erhalten. Bei den Bundesverfassungsrichtern kommt dann noch eine Amtszulage hinzu, wie sie auch die Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes erhalten. Diese beträgt 12,5 % des Grundgehaltes."
Aussage widersprüchlich: Das eineinhalbfache von B11 ist nicht das 1,1667-fache von B11 (Hinweis: B11 ist Sts auf Bundesebene) (nicht signierter Beitrag von 89.247.111.128 (Diskussion | Beiträge) 23:40, 29. Mai 2008 (CEST))
Verfassungsbeschwerde
Im Text steht, dass nur rund 2,5% der BEschwerden zugelassen werden; nun meine ich gelesen zu haben, dass seit 1951 im SChnitt nur 2,5% der Beschwerden (ca. 150.000) erfolgreich waren. Wieviele Beschwerden wurden denn nun seit 1951 erhoben??(nicht signierter Beitrag von 84.155.245.162 (Diskussion) Skyman gozilla 14:13, 10. Mär. 2009 (CET))
- Kriddl ist Rechtsanwalt. Frag ihn mal. --Soldat Schwejk 09:15, 27. Jul. 2009 (CEST)
- Erhoben wurden vom 7. September 1951 bis zum 31. Dezember 2008 169.592 Verfassungsbeschwerden (davon 167.049 erledigt, 4.094 = 2,5 % davon erfolgreich). -- mc005 12:06, 27. Jul. 2009 (CEST)
Das "Subsidiaritätsprinzip" wurde in diesem Artikel vermengt mit der Rechtswegerschöpfung! (nicht signierter Beitrag von 195.145.109.58 (Diskussion | Beiträge) 08:36, 3. Dez. 2009 (CET))
Kritik am BVG
Ich finde es befremdlich, dass der Abschnitt "Kritik" mit einer langen Lobpreisung beginnt, die weder belegt noch kritisch ist. Der Text klingt nach dem Selbstverständnis des BVG. Hier zB aus dem Economist [1]. Da ist zwar auch viel positives zu lesen, aber von juridical self-restraint ist da nicht die Rede, eher vom Gegenteil. Das könnte man zB einarbeiten. So kann der Absatz jedenfalls nicht bleiben, da es sich nicht um Fakten, sondern um Wertungen ohne Quellangabe handelt. So wirkt es wie ein Werbetext. --TheMightyPirate 16:20, 21. Apr. 2009 (CEST)
Das ist mir auch sofort aufgefallen. Auch Aussagen wie "Richter dieses Gerichts zu sein, gilt als hohe berufliche Ehre." haben m.E. in einer seriösen Enzyklopädie nichts zu suchen. Auch Meinungen, dass das BVG Vorbild für andere Länder sei, ist bloße Behauptung. Ein Geschworenengericht wie in den USA repräsentiert (wenn auch sicher unzulänglich) noch eher das Volk als eine reine Fachjustiz. Kritik an der Art und Weise der Besetzung des BVG und anderer Gerichte ist auch nicht vordergründig daran festzumachen, ob Parteien hier Einfluss nehmen ("Auch wenn die Richter meist Mitglieder einer Partei sind, lässt sich doch bei ihren Entscheidungen kein parteien- oder interessengerichtetes Muster feststellen." - Behauptung ohne Beleg), sondern vielmehr, dass das Volk kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Richter hat. Insofern dürften noch nicht einmal Verfassungsrichter Urteile "im Namen des Volkes" sprechen. --Rappel951
Unabhängig vom bestehenden Text: Wie kommst du darauf dass eine Kritik negativ sein muss? --Vanger !–!? 22:21, 23. Jul. 2010 (CEST)
Abschnitt Bemerkenswertes
- "Im Großen Sitzungssaal hing bis vor kurzem noch eines der erhaltenen Originale der beim Hambacher Fest 1832 mitgeführten schwarz-rot-goldenen Fahnen."
Wann ist "vor kurzem"? --Misericordia 12:28, 13. Dez. 2009 (CET)
Anzahl der Richter
Warum sitzten am Bundesverfassungsgericht 12 Richter? Wäre nicht eine ungerade Anzahl an Richtern sinnvoller? Nils 9.2.2010 17:47 Uhr (ohne Benutzername signierter Beitrag von 88.78.1.4 (Diskussion | Beiträge) )
In beiden Senaten des Bundesverfassungsgerichts sitzen jeweils acht Richter. In der Anfangszeit waren es zunächst je zwölf, später dann zehn, seit Anfang der 1960er Jahre sind es jeweils acht. (nicht signierter Beitrag von 79.240.240.180 (Diskussion | Beiträge) 00:45, 11. Feb. 2010 (CET))
Aber warum eine Gerade Anzahl, warum nicht einfach pro Senat 7 Richter? (nicht signierter Beitrag von 88.76.243.153 (Diskussion | Beiträge) 17:48, 16. Feb. 2010 (CET))
Richterklage
Was passiert, wenn ein Richter des Bundesverfassungsgerichtes eine Verfassungsklage einreicht? Es gibt ja nur 12 festgesetzte Richter. Und er kann doch sicher nicht Kläger und Richter in einer Person sein? --Naraesk (00:08, 10. Feb. 2010 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
- Wie kommst du auf zwölf Richter? Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern (= insgesamt 16 Richter). Entscheidungen trifft, je nach Themengebiet, eine der drei Kammern pro Senat (= insgesamt sechs Kammern) bestehend aus jeweils drei Richtern. Ein Richter eines Senats ist demnach in zwei Kammern vertreten (im ersten Senat ist dies Papier, im zweiten Senat Mellinghoff). Wenn nun ein Richter selbst eine Verfassungsbeschwerde einreichen würde die, entsprechend des Inhalts der Verfassungsbeschwerde, von seiner Kammer behandelt werden würde, wird einer der übrigen 13 Richter seine Stelle übernehmen oder die Verfassungsbeschwerde von einer anderen Kammer behandelt werden. Den Artikel hast du nicht wirklich gelesen, oder? Denn das alles steht auch im Artikel... --Vanger !–!? 00:46, 10. Feb. 2010 (CET)
- Huch, in der Tat, habe da gestern 2 Sachen in einen Topf geschmissen, sorry. Über die Hinzuziehung eines Richter einer anderen Kammer konnte ich allerdings nichts im Artikel finden. --Naraesk 10:59, 10. Feb. 2010 (CET)
Aus einer Führung am Bundesverfassungsgericht
Bei einer (sehr interessanten) Führung am Bundesverfassungsgericht habe ich vor ein paar Tagen einige Dinge erfahren, die ich im Artikel selbst nicht finden konnte. So mancher Fakt könnte durchaus interessant sein, daher einige inhaltliche Anregungen für die Autoren dieses informativen Artikels:
- Die Standortentscheidung des Gerichts ging demnach auf drei Gründe zurück: Zum einen sollte die Gewaltenteilung überdeutlich gemacht werden, zum anderen sollte die ehemalige Hauptstadt von Baden gestärkt werden, nachdem die Stadt im Zuge der Schaffung von Baden-Württemberg und der neuen Landeshauptstadt Stuttgart an Bedeutung verloren habe. Ferner sollte mit dem Standort Karlsruhe die Ressourcen des bereits dort angesiedelten Bundesgerichtshofs genutzt werden.
- Um einen Erweiterungsbau des Gerichts gab es Streit. Eine Bürgerinitiative setzte sich gegen den zusätzlichen Bau im Karlsruher Schlosspark ein. Das Gericht erwog demnach zeitweise, nach Potsdam zu ziehen, was allerdings nicht zuletzt aufgrund der dann räumlich kaum noch gegebenen Gewaltenteilung verworfen worden sei.
- Die Gebäude des Gerichts sollen ab 2011 für vier Jahre saniert werden. Im Moment laufe die Renovierung von Ersatzräumen in einer ehemaligen alliierten Kaserne in Karlsruhe. Die Gesamtkosten für Umzug und Renovierung belaufen sich auf 60 (?) Millionen Euro, was wesentlich günstiger sei als ein ebenfalls erwogener Neubau.
- Anna Scheffler (?) sei 1951 die erste und einzige Richterin am Bundesverfassungsgericht gewesen. Sie sei dabei explizit für Themen rund um Familie und Kinder zuständig gewesen.
- Bis 1956 hätten 24 Richter dem Gericht angehört (der Artikel spricht hier von 24 Richtern bis 1963), deren Zahl 1963 auf den heutigen Wert von 16 Richtern reduziert worden sei.
- Die Beschränkung auf eine Amtsperiode gebe es erst seit 1970.
- Das Bundesverfassungsgericht sei ursprünglich (wenn ich das richtig verstanden habe) vom Bundesjustizministerium abhängig gewesen. In einer Statusdenkschrift habe ein Richter dann letztlich einen Reformprozess in die Wege geleitet, der in der heutigen Unabhängigkeit des Gerichtes resultiert sei.
Vielleicht lässt sich der ein oder andere dieser Punkte noch in den Artikel einbauen. Viele Grüße aus Dresden, Peter --bigbug21 16:04, 11. Mär. 2010 (CET)
Streit über das Fortgelten des alten Rechts
Art. 126 GG - Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
In welchen Bereich der Zuständigkeiten und Verfahrensarten fällt dieser Artikel? Ich kann es beim besten Willen nicht zuordnen. Durch die offene Formulierung passt es überall ein wenig rein, wird aber trotz allem nirgends erwähnt. Es wäre toll wenn jemand einen GG-Kommentar zur Hand hätte und das zuordnen könnte --ZeitalterderBaeume 19:05, 12. Mai 2010 (CEST)
- Der Artikel bezieht sich auf vor 1949 erlassene Normen oder auch auf Recht der DDR, siehe z.B. hier. --Benatrevqre …?! 15:40, 16. Mai 2010 (CEST)
- Vielen Dank für den Link! Müsste das Normenqualifizierungsverfahren dann nicht auch zu den Zuständigkeiten und Verfahrensarten hier im Artikel hinzugefügt werden? --ZeitalterderBaeume 17:35, 18. Mai 2010 (CEST)
RIchterliche Selbstbeschränkung
Im Artikel heißt es: Ungeachtet wechselnder Kritik hat das Gericht eine bemerkenswerte und im internationalen Vergleich herausragende Kontrollfrequenz und -dichte entwickelt und übt gleichzeitig eine sehr strenge „richterliche Selbstbeschränkung“, die andere Rechtsordnungen in dieser Kombination oft nicht kennen (vgl. US Supreme Court)...
Ich glaube, eher das Gegenteil ist der Fall. Das BVerfG schreibt im Rahmen Urteils bisweilen dem Gestzesgeber haarklein vor, wie in Zukunft ein verfassungsgemäßes Gesetz auszusehen hat. Dies macht der Supreme Court aus den USA unter Berufung auf Judicial self-restraint eben nicht. Ich halte den diesbezüglichen Satz im Artikel für einfach falsch. --UAltmann 16:03, 24. Sep. 2010 (CEST)
- Dass das BVerfG bisweilen dem Gesetzgeber vorschreibe, wie verfassungsgemäße Gesetze auszusehen haben, ist mir nicht bekannt. Halte diese Behauptung für überzogen. --Benatrevqre …?! 01:10, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Richtig ist, daß das BVerfG mitunter so eingehende Übergangsregelungen bei Verstößen gegen Art. 3 I GG vorgegeben hatte, daß der Vorwurf erhoben worden war, das Gericht lasse den judicial self-restraint vermissen. Insoweit ist der zitierte Satz aus dem Artikel also zu apodiktisch formuliert und sollte eingeschränkt werden. Es wäre aber ebensowenig richtig zu sagen, das Gericht schreibe dem Gesetzgeber haarklein vor, wie ... ein ... Gesetz auszusehen habe. Es beläßt dem Gesetzgeber durchaus im übrigen dessen Spielraum und beachtet die Gewaltenteilung.--Aschmidt 01:30, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Jep, das sehe ich auch so. Ich habe den Satz leicht abgeschwächt, indem ich das "sehr" entfernt habe. Eine weitergehende Änderung sehe ich nicht für notwendig, dazu braucht es eine tiefer gehende Diskussion. --Benatrevqre …?! 01:38, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Danke.--Aschmidt 01:41, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Jep, das sehe ich auch so. Ich habe den Satz leicht abgeschwächt, indem ich das "sehr" entfernt habe. Eine weitergehende Änderung sehe ich nicht für notwendig, dazu braucht es eine tiefer gehende Diskussion. --Benatrevqre …?! 01:38, 25. Sep. 2010 (CEST)
- Richtig ist, daß das BVerfG mitunter so eingehende Übergangsregelungen bei Verstößen gegen Art. 3 I GG vorgegeben hatte, daß der Vorwurf erhoben worden war, das Gericht lasse den judicial self-restraint vermissen. Insoweit ist der zitierte Satz aus dem Artikel also zu apodiktisch formuliert und sollte eingeschränkt werden. Es wäre aber ebensowenig richtig zu sagen, das Gericht schreibe dem Gesetzgeber haarklein vor, wie ... ein ... Gesetz auszusehen habe. Es beläßt dem Gesetzgeber durchaus im übrigen dessen Spielraum und beachtet die Gewaltenteilung.--Aschmidt 01:30, 25. Sep. 2010 (CEST)
