Diskussion:Miete
Deckelung
Was ist eine Deckelung der Mietpreise?
- Erklärung versucht. Siehe Artikel. --Bubo 容 21:31, 29. Jun 2005 (CEST)
- Habe das etwas umformuliert, um hervorzuheben, dass es sich um eine Meinung, nicht um eine erwiesene Tatsache handelt. Schade auch, dass Du nur eine amerikanische Quelle angegeben hast. Ist für deutschsprachige Leser sicher schwer nachvollziehbar. -- Aschmidt
- Es ist keine Deckelung im klassischen Sinne. Es ist nur eine Deckelung der "Mieterhöhungsgeschwindigkeit" nicht der Miete selbst. Beispiel: Eurobedingt sind die Vergleichsmieten lt. Mietspiegel meist von 8.50DM/m^2 auf 5.5€/m^2 gestiegen. In Gebieten mit Wohnungsnot sogar noch viel mehr.
- Zahlt ein Mieter beispielsweise nur 3.50€/m^2, so darf im ersten Schritt die Miete um 0.70€/m^2 angehoben werden. Nach drei Jahren darf dann nochmals um 0.84€/m^2 angehoben werden.... Irgendwann ist dann die Vergleichsmiete (Marktpreis) erreicht.
- Da die kollektiven Mieterhöhungen Rückwikungen auf die Vergleichsmiete haben, ist diese Regelung sinnvoll, um eine Überhitzung des Wohnungsmarktes (da der Mietpreis den Kaufpreis maßgeblich bestimmt) mit anschließender Rezession (die dann durch Massenzwangsversteigerungen sich selbst noch verschärft!!) zu vermeiden.
- Es ist somit nicht sinnvoll, ökonomische Gesetze der USA auf Deutschland 1:1 zu übertragen. In den USA mit seinem liberalen Baurecht gibt es das Problem der Wohnungsknappheit und somit die Gefahr der Überhitzungsblasenbildung nicht so extrem wie in Kontinentaleuropa.
- Habe das etwas umformuliert, um hervorzuheben, dass es sich um eine Meinung, nicht um eine erwiesene Tatsache handelt. Schade auch, dass Du nur eine amerikanische Quelle angegeben hast. Ist für deutschsprachige Leser sicher schwer nachvollziehbar. -- Aschmidt
Es müsste in diesem Artikel auch der Unterschied zwischen Miete (bei Sachen) und Verleih besprochen werden (entgeltliche bzw. unentgeltliche Überlassung).
Tower falcon
Miete allegmein
Man kann auch Autos und Boote mieten... Das müßte alles mit rein. Saxo 14:00, 7. Sep. 2007 (CEST)
- Allgemeiner ausgedrückt: hier steht fast nur etwas über die Miete von Wohnraum. Bereits bei der Miete von Geschäftsräumen ist die Rechtslage anders. Wer kennt sich besser aus als ich und schreibt hierzu was rein? --Turan MUC 10:54, 28. Sep. 2010 (CEST)
- So viel anders ist die Rechtslage nicht, stellen wir es vom Kopf auf die Füße: Wohnraummietverhältnisse sind Mietverträge mit einigen gesetzlichen geregelten Besonderheiten. Deshalb sollte hier zuerst auf Miete allgemein eingegangen werden, dann die Besonderheit bei Wohnraummieten erwähnt werden. Bei den Mietverhältnissen über Wohnraum ist das meiste Geschriebene auch für andere Mietverträge gültig. Deshalb muss hier der Artikel imho völlig umgeschrieben werden. Was meint ihr dazu? Gruß UdoP 20:23, 29. Sep. 2010 (CEST)
Kritik fehlt
Was in dem Artikel noch völlig fehlt, ist eine Kritik am Prinzip der Wohnungsmiete. Wie ist sie sozialhistorisch entstanden, wie kann es sein, daß über Vermietung des in den Menschenrechten als Grundrecht verankerten Wohnraums, der in der Regel die größte Position in den Haushaltsabgaben darstellt(!) sich die Oberschicht auf Kosten der Unterschicht dumm und dämlich verdient, ohne einen Finger krumm machen zu müssen? (Hier ist insbesondere auf die Nebenkosten zu verweisen, die effektiv nahezu sämtliche Vermieter-"Leistungen" auf die Mieter umlegt.) Usw usf. 91.14.197.215 14:48, 1. Dez. 2009 (CET)
- Vorsicht, Wohnraum ist ein Menschenrecht, nicht aber Gratis-Wohnraum. Den Bau des Hauses musste der Vermieter selbstverständlich auch bezahlen. An den Nebenkosten verdient kein Vermieter etwas. Bitte realistisch bleiben! --Turan MUC 10:59, 28. Sep. 2010 (CEST)
Begriffliche Unklarheit
Eingangs heißt es, Miete sei Gebrauchsüberlassung. Später ist - ohne entsprechende Definition - auch von Miete im Sinne des Entgelts für die Überlassung die Rede. Eine Klarstellung über die verschiedenen Bedeutungen fehlt. Man ahnt, dass der Artikel sich irgendwie mit den Rechtsthemen Mietrecht/Mietverhältnis/Mietvertrag berührt. Aus rechtlicher Sicht wird das Thema unter Mietvertrag, etwa Mietvertrag (Deutschland) behandelt. Im deutschen Recht sprach man früher von Miete im Sinne von Mietverhältnis (so die frühere Überschrift vor § 535 BGB alter Fassung) und von Mietzins als Entgelt für die Überlassung (§ 535 BGB a.F.). Mit der Schuldrechtsreform, in Kraft ab 2002, hat der Gesetzgeber die Diktion geändert. In der Abschnittsüberschrift vor § 535 BGB heißt es jetzt "Mietvertrag", der Begriff "Miete" wird vom Gesetz jetzt im Sinne von "Mietzins" verwendet (§ 535 Abs. 2 BGB). Nur an einer Stelle wird "Miete" vom BGB noch im Sinne von Mietverhältniss benutzt, nämlich in der Paragrafenüberschrift zu § 566 BGB in Form des alten Rechtsgrundsatzes "Kauf bricht nicht Miete". Aus rechtlicher Sicht entspricht der Artikel also nicht der rechtlichen Diktion, soweit man ihn im Sinne von Mietverhältnis versteht, sondern entspricht einer allgemeinsprachlichen Ausdrucksweise. Warum dann noch umfangreiche Rechtsausführungen zum Thema Mietrecht/Mietvertrag folgen, die eigentlich in einen rechtlichen Fachartikel gehören, ist nicht recht ersichtlich. Eine Verdeutlichung und Beseitigung von Redundanzen wäre angebracht, sofern man überhaupt eine Berechtigung für den Artikel sieht. --DiRit ✉ 15:53, 9. Sep. 2010 (CEST)