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Portal Diskussion:Recht/Archiv 2010-III

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Gnom in Abschnitt Zicke (Schimpfwort)

Ochsenziemer

Im Artikel Ochsenziemer wird auf das WaffG bezug genommen, aber die Angaben scheinen nicht (mehr?) zu stimmen. Kann das bitte mal jemand mit Sachverstand anschauen? --BoMbY 00:55, 5. Jul. 2010 (CEST)

erledigt. Gruß Tom 12:21, 5. Jul. 2010 (CEST)

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Artikel aus der allg. QS, bitte, da der Artikel noch sehr wirr auftritt, entwirren und wikifizieren, danke --Crazy1880 19:33, 5. Jul. 2010 (CEST)

Kategorie:Rechtsgeschichte

Hallo. An dieser Stelle wurde die Sortierung in der Kategorie:Rechtsgeschichte hinterfragt. Vielleicht mag jemand vom Fach sich das mal anschauen. Es ist nicht ganz klar, ob die Sortierung so gewollt ist. Wenn ja, müsste es in der Kategorie irgendwie erläutert werden. Wenn nein, müsste ein wenig umgestellt werden. Weitere Diskussion am besten hier. Grüße, --BlueCücü 10:23, 7. Jul. 2010 (CEST)

Totes Recht

Wikipedia:Auskunft#Totes Recht - Möchte jemand auf den Beitrag dort antworten? --Apostoloff 17:11, 4. Jul. 2010 (CEST)

Dort getan. Erledigt? --h-stt !? 23:04, 4. Jul. 2010 (CEST)

Bevor ich eine Löschdiskussion riskiere, hätte ich gerne gewusst, was landläufig unter totem Recht verstanden wird. Dazu habe ich vier einander ergänzende Definitionen gefunden:

1) Recht, das wegen geänderter Moralvorstellungen nicht mehr angewandt wird, aber noch formal gilt (ZB in manchen Streitkräften sind Homosexuelle nicht zugelassen, damit aber niemand auf die Idee kommt, dagegen zu klagen, wird Homosexualität zur Privatsache erklärt und bleibt offiziell unberücksichtigt)

2) Recht, dessen Grundlage entzogen ist (ZB Begnadigungsrecht für zum Tode Verurteilte obwohl die Todesstrafe schon abgeschafft ist)

3) Recht, das seit vielen Jahrzehnten nicht mehr angewandt wird, aber es gibt keine politische Linie, die gegen die Anwendung spricht, sondern es wird "zufällig" nicht mehr angewandt (ZB Hochverrat, verpflichtende Wehrübungen im Kriegsfall)

4) Recht einer Gebietskörperschaft oder supernationalen Organisation, das wegen der Mitgliedschaft bzw Nicht-Mitgliedschaft in einem Bund oder einer Union aufgrund eines Staatsvertrages oder Bündnisvertrages nicht angewandt wird, weil eine andere staatsrechtliche Instanz dieses Recht vorrangig ausübt bzw Recht, das so sehr verfassungswidrig oder völkerrechtswidrig ist, sodass es aus politischen Gründen der Staatsräson nicht angewandt werden kann.

Konkret fällt mir das Habsburgergesetz ein, das hinsichtlich der Enteignung noch immer gilt, aber der dauerhafte Landesverweis wird nicht mehr mangels "republikanisches Bekenntnis" verhängt, vielmehr gilt der Besitz des Reisepasses der "Republik" Österreich als einreisefähig, weil auf dem Reisepass das "republikanische Bekenntnis" bereits enthalten ist. Infolgedessen braucht auch der Habsburgervorbehalt bei der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr angewandt werden. 188.22.167.78 18:14, 8. Jul. 2010 (CEST)

Laich (Rechtsverhältnis)

Hallo, bei einem 1920 in Lüchow (Niedersachsen) beurkundeten Ehe- und Erbvertrag begegnete mir der Begriff "Laich" (an einer Stelle auch "Laichverhältnis") im Zusammenhang mit Regelungen zum Altenteil. Aus dem Zusammenhang scheint sich zu ergeben, daß es sich um ein Rechtsverhältnis nach Wirtschaftsübergabe und vor Inanspruchnahme des Altenteils handelt, allerdings fand ich den Begriff weder in "Meyers Konversations-Lexikon" noch in "Brockhaus Conversations-Lexikon" oder "Wendland-Lexikon". Ob ein Rechtsgelehrter so nett ist und dem Begriff einen WP-Artikel verpaßt? Mit freundlichen Grüßen --Lector minimus 12:18, 8. Jul. 2010 (CEST)

Ergänzende Richtlinien für das Bearbeitenden von Artikeln im Themenbereich Recht

Vielleicht kann jemand in einem Artikel ergänzende stilistische Vorgaben schreiben, wie man gute juristische Artikel schreibt, wann sie relevant sind usw.; siehe zum Beispiel für Artikel aus dem Themenbereich Wirtschaft: Wikipedia:Richtlinien Wirtschaft -- Orchester 22:40, 9. Jul. 2010 (CEST)

Freiburg Law Students Journal

Hallo, in der Löschprüfung wird gerade die Relevanz des Freiburg Law Students Journal diskutiert. Mag mal jemand reinschauen? Beste Grüße -- kh80 ?! 15:49, 10. Jul. 2010 (CEST)

Bodo Sperling

Hallo, ich erbitte euren rechtlichen Kommentar. Inhaltliche Konflikt für Aussenstehende. Es wurde einfach ein Bildtitel eines Künstlers geändert, weil er das Wort objectivism enthielt. -- Bodo Sperling 00:57, 16. Jul. 2010 (CEST)

Statt um ein einzelnes Wort aus dem Titel des Werks zu streiten (dessen bloße Herausnahme aus der Bildunterschrift ich für eher irreführend halte), wäre ein neutraler Text als Bildunterschrift wohl die sinnvollste Lösung; dieser muss m.E. nicht zwingend den Titel des Werks enthalten. -- toblu [?!] 02:04, 16. Jul. 2010 (CEST)

Maßnahme (Recht) - Maßnahme (Strafrecht)

In (1) gammelt ein QS-Baustein seit 2007. Auf der Diskussionsseite heißt es, der Artikel beschreibe eigentlich den Eingriff. Ausserdem noch eine unerledigte Redundanz mit (2).

Bitte um fachkundige Unterstützung. --Normalo 16:41, 19. Jul. 2010 (CEST)

Ich sehe da eigentlich keine echten Überschneidungen. Das eine ist eine Sanktion als Reaktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Das andere ist eigentlich viel weiter zu verstehen, als es der Artikel suggeriert, nämlich als Handlung mit einem Erklärungsinhalt (vgl. § 35 S. 1 VwVfG). --Stepsch 19:13, 19. Jul. 2010 (CEST)

Liechtensteiner Steueraffäre

gelber Kreis Artikel ist mit dem NPOV Bapperl versehen worden. Zugegebenermaßen sehe ich kein allzu großes NPOV-Problem, da der Artikel ziemlich gut meine Meinung wiedergibt. Deswegen sehe ich mich außerstande den Artikel auf einen neutralen Blickpunkt zu bringen. Habe mich ein wenig mit der Diskussion auseinandergesetzt. Dort wurde teilweise berechtigt - teilweise nicht - zwischen einer IP und zwei Wikipedianern diskutiert. Der Standpunkt ist deutlich: Der Artikel scheint profiskalisch zu sein, bekommt möglicherweise aber Probleme mit der Unschuldsvermutung und dem grundgesetzlich verankerten Rechtsstaatsprinzip. Kann sich jemand der Sache annehmen? Jensen 22:50, 21. Jul. 2010 (CEST)

Ich hab jetzt mal einige Umstellungen vorgenommen. Zur Weiterbearbeitung wäre es hilfreich einmal einige wirklich kritische Beiträge zu erfahren, da der Artikel regelmäßig mit irgendwelchen bapperl versehen wird. Jensen 23:23, 22. Jul. 2010 (CEST)
Ich schaue mir das am Wochenende mal an. Wie steht es eigentlich mit der Empfängerbenennung? Fertig für das Stahlbad der Kandidatur? Ich sehe Dich regelmäßig noch fleißig werkeln ... Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:12, 23. Jul. 2010 (CEST)
Danke schonmal im Voraus. Der andere Artikel ist jetzt erstmal an einem Punkt, dass ich denke ich hab alles niedergeschrieben, was ich finden konnte. Wir könnens ja versuchen, mal sehen, was es danach alles zu tun gibt ;o) LG Jens Jensen 00:34, 23. Jul. 2010 (CEST)
Der Abschnitt: Hintergrund ist arg problematisch. M.M.n. müsste man die Verfahren in den geschichtlichen Gesamtkontext stellen. Ich fände es richtig, ab 1993 mit Einführung der ZaSt anzufangen und der damit einhergehenden Kapitalflucht in die Schweiz und Liechtenstein. Dann vll. ein kurzer Anriss von Batliner (unsicher?!) und dann erst in das eigentliche Verfahren einzusteigen. Im Prinzip wird der Leser unwissend zurückgelassen.
Mit Liechtensteiner Stiftungsrecht kenn ich mich überhaupt nicht aus. Es bedarf einer Quelle für die Niedrigstbesteuerung in den Stiftungen, die ich zwar so als "Allgemeinwissen" anerkenne aber auch entsprechend belegt wissen möchte. Jensen 04:20, 23. Jul. 2010 (CEST)

Zicke (Schimpfwort)

Artikel aus der allg. QS, bitte die rechtliche Seite noch etwas ausleuchten, danke --Crazy1880 07:12, 27. Jul. 2010 (CEST)

Das Wort hat keine rechtliche Dimension. Auch nicht im Rahmen von § 185 StGB. --Gnom 18:16, 27. Jul. 2010 (CEST)