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Diskussion:Schwangerschaftsabbruch

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Schwangerschaftsabbruch“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Menschenwürde & Persönlichkeitsrechte

Hallo, das u. a. in meinem Kommentar bezog sich darauf, dass die Persönlichkeitsrechte nicht allein aus der Menschenwürde abgeleitet werden, nichtsdestoweniger ist sie deren Voraussetzung, weshalb ich der Richtigkeit halber gern das "somit" wieder an der Stelle hätte. Gruß --Catfisheye 22:51, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Ist aber eben eine und nicht die einzig denkbare Voraussetzung. (oder meinst du dass, das der Fall ist -> Beispiel für eine Gegenposition wären dann Tierrechte) --goiken 22:54, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Sorry, ich verstehe Dich nicht. Sie ist zwar eine Voraussetzung, aber eine unabdingbare oder meinst Du, dass Tiere Persönlichkeitsrechte haben? --Catfisheye 23:18, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Was ich meine ist egal. Die meisten Tierrechtspositionen würden aber in der Tat eine Art von Persönlichkeitsrechten fordern.
Aber auch eine Position von AbtreibungsgegnerInnen könnte durchaus auf Persönlichkeitsrechte ohne Menschenwürde folgern. Evangelikale Ansätze wären hier glaub am naheliegendsten zu nennen.
Spotntan fallen mir auch Persönlichkeitsrechte für „abstrakte“ Personen/Persönlichkeiten, etwa Unternehmen oder „zukünftige Generationen“ ein: Dort lieg es glaub zunächst überhaupt nicht nahe mit einem Konzept einer Menschenwürde zu argumentieren.--goiken 23:54, 16. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Naja, der Satzteil beginnt ja «ob Menschen im embryonalen oder fötalen Entwicklungsstadium Menschenwürde oder Persönlichkeitsrechte besitzen oder ein Recht auf Leben haben und wovon dies abhängt (siehe SKIP-Argumente);» (Hervorhebung durch mich). Mit Tierrechten kenn ich mich nicht so aus. Aber attestieren Abtreibungsgegner nicht hauptsächlich dem Embryo bereits ein Mensch zu sein, dann hätte er ja auch automatisch eine Menschenwürde, woraus sich neben anderem dann Persönlichkeitsrechte ableiten lassen. --Catfisheye 00:12, 17. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
Keine Ahnung, wie die argumentieren. Für deine Version müsstest du begründen, dass sie NUR mit Menschenwürde argumentieren. Die andern Theorien bieten nun Ansätze ohne diese Voraussetzung auszukommen und dennoch bei Persönlichkeitsrechten zu landen. Das lässt mich vermuten, dass das auch für Menschenrechte funktioniert, obgleich jetzt kein Paper habe, das das explizit tut. Kurzes Wühlen im Zotero lässt Heiner Bielefeldt: Ein philosophisches Gespräch über die Menschenrechte. In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 57. Jahrgang, Nr. 3, 2009, ISSN 0012-1045, S. 489–492, doi:10.1524/dzph.2009.0042 (atypon-link.com [abgerufen am 22. März 2010]). abspringen: darin:

„Die erstere Konzeption, für die Pollmann eintritt, läuft auf eine Variante der von Luh- mann formulierten Leistungstheorie der Menschenwürde hinaus. Als die stets prekäre Dar- stellung von Selbstachtung sei die Menschenwürde auf rechtliche Unterstützung angewie- sen. Was durch Menschenrechte geschützt werde, sei dabei genauer gesagt allerdings nur die „potenzielle“ Würde des Individuums, dem es selbst überlassen bleibe, seine Potenz zur Würde mehr oder weniger erfolgreich zu aktualisieren. In der Tat geht Pollmann davon aus, dass die Menschen in ihrer Würde nicht allesamt gleich sind: „Nicht alle Menschen und nicht einmal alle Personen haben die volle Würde, aber sie alle haben an der Würde teil und besit- zen deshalb das gleiche universelle Schutzrecht.““

Ich beobachte mal: Es gibt den Ansatz bei unterschiedlichen Würde-Graden egalitäre Menschenrechte zu folgert, also können das, zumindest in dieser Begrifflichkeit, keine äquivalenten Konzepte sein.--goiken 18:48, 19. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Konferenz zur Abtreibung in Marokko

Auch in den nordafrikanischen, islamisch geprägten Staaten wird die Debatte zum Recht der Frau auf Schwangerschaftsabbruch diskutiert und thematisiert. Das was die Länder Europas (mit Ausnahme Malta, Polen und Irland) geschafft haben, ist nun zunehmend auch im angrenzenden Nordafrika Thema. Dies ließe sich vielleicht im Artikel erwähnen . 92.252.63.250 01:09, 22. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Sprache zum Schwangerschaftsabbruch weltweit

Wenn in Sprachen anderer EU Länder übersetzt wurde, würde ich auch noch in Deutsch übersetzen:

  • Legal auf Anfrage
  • Legal bei Vergewaltigung, Schutz des mütterlichen Lebens, Gesundheit, psychische Gesundheit, sozioökonomische Faktoren und / oder Behinderung des Fötus
  • Legal oder illegal, mit Ausnahme bei Vergewaltigung, mütterliche Leben, Gesundheit, fetale Defekte und / oder geistige Gesundheit
  • Illegal mit Ausnahme bei Vergewaltigung, Schutz des mütterlichen Lebens, die Gesundheit und / oder psychischen Gesundheit
  • Illegal mit Ausnahme für Schutz des mütterlichen Lebens, die Gesundheit und / oder psychischen Gesundheit
  • Illegale ohne Ausnahmen
  • Je nach Region
  • Keine Angaben (nicht signierter Beitrag von Laurin Waldmann (Diskussion | Beiträge) 13:57, 28. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Irland: Klage von drei irischen Frauen vor dem Europäischen Gerichtshof

Drei irische Frauen klagen 2010 vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der restriktiven Abtreibungsgesetze in Irland.

Nur in Malta und Polen finden sich 2010 in Europa ähnlich restriktive Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch. 92.252.110.203 13:05, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Verbesserungen

Ich habe am Artikel zahlreiche (meist kleine) sprachliche und/oder inhaltliche Verbesserungen vorgenommen; weitere folgen in den nächsten Tagen. POV liegt mir fern. --Neun-x 02:21, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten


meist mit negativer Konnotation ?

Im ersten Satz stand, der Begriff "Abtreibung" werde meist mit negativer Konnotation verwendet. Dafür habe ich keine Belege gefunden; das mag für katholische Würdenträger zutreffen, aber imo nicht allgemein. konstruktive Grüße ! --Neun-x 02:21, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

"Ein komplikationsloser Abbruch wirkt sich nicht unmittelbar auf die Fruchtbarkeit aus"

lautet der erste Satz im Abschnitt "Langzeitfolgen" [1] .

Da wird sich mancher Leser fragen "und mittelbar ?"

Können wir das Wort "unmittelbar" in dem Satz nicht streichen ? => "Ein komplikationsloser Abbruch wirkt sich nicht auf die Fruchtbarkeit aus"

--Neun-x 04:17, 8. Aug. 2010 (CEST)Beantworten