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Freie Software

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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In Interpretation der Definition von Richard Stallman und der Free Software Foundation (FSF) bezeichnet man solche Software als frei, deren Lizenz jedem, der dies möchte, mindestens folgende Freiheitsrechte einräumt:

  1. Die Freiheit, das Programm zu jedem Zwecke auszuführen.
  2. Die Freiheit, Kopien des Programms anzufertigen und zu verbreiten, sowohl gegen Entgelt als auch kostenlos.
  3. Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms zu studieren. Voraussetzung dafür ist der Zugang zum Quellcode.
  4. Die Freiheit, das Programm an eigene Bedürfnisse anzupassen oder zu verbessern.
  5. Die Freiheit, das veränderte Programm zu verbreiten. Schutz der Freiheiten durch ein Copyleft ist hierbei erlaubt.

Im Gegensatz zu freier Software wird Software, die diesen Bedingungen nicht genügt, als proprietäre oder unfreie Software bezeichnet.

Um zu gewährleisten, dass Freiheit Nr. 5 der Gemeinschaft zugute kommt, enthält insbesondere die führende Lizenz freier Software, die GNU General Public License (GPL), eine Copyleft-Bestimmung zum Schutz der einmal eingeräumten Freiheiten: Ein verändertes GPL-Programm muss bei Weiterverbreitung wiederum frei sein.
Aber auch Lizenzen ohne Copyleft werden von der FSF als frei betrachtet, wie z.B. die BSD-Lizenz

Stallmann prägte auch den Ausspruch Free as in freedom not free as in free beer (frei wie in Freiheit, nicht wie in Freibier). Freie Software ist daher deutlich zu unterscheiden vom Begriff Freeware, dem "Freibier" der Softwareindustrie.

Geschichte

Die kurze Geschichte von freier Software:

  • In den 1960 und 1970er Jahren wurde Software als Zugabe zu Computern gesehen, um sie nützlich zu machen. Programmierer tauschten die Software frei untereinander aus. Insbesondere in grossen Benutzergruppen wie der DEC User Group (DECUS) war das üblich.
  • In den späten 1970er Jahren begannen Firmen "Software Lizenzen" einzuführen und beschränkten damit Programmierer.
  • 1983 kündigte Richard Stallman das GNU Projekt an, und gründete zwei Jahre später die Free Software Foundation. Er definierte freie Software und Copyleft, beides so gestaltet, um die Freiheit in der Softwareentwicklung sicherzustellen.


Freie-Software-Bewegung und Open Source

Der Ausdruck "freie Software" wird oft als Synonym für "Open-Source-Software (OSS)" verwendet, wenn auch die Verfechter der jeweiligen Begriffe verschiedene Schwerpunkte setzen (siehe dazu Abschnitt Open Source und Freie Software). Obwohl weitgehende Einigkeit herrscht, kritisiert die FSF an der jüngeren Open-Source-Bewegung unter anderem, dass der Begriff Open Source Unklarheiten schafft und die Ziele rein technischen, aber keinen sozialen und ethischen Kriterien folgen. Es wird auch kritisiert, dass OSS die freie Software nicht unbedingt gegen eine zukünftige Vereinnahmung durch unfreie Lizenzierung von Fortentwicklungen schützen will (z. B. BSD-Lizenz).

Bekannte Persönlichkeiten:

Lizenzen

Es gibt verschiedene Lizenzen, die die Kriterien freier Software erfüllen (Auswahl):

  • Die GNU General Public License (GPL) ist die am häufigsten verwendete Lizenz für freie Software. In die Lizenz wurde das Copyleft-Prinzip integriert. Dies bedeutet, dass veränderte Programme – sofern sie weitergegeben werden – wiederum der GPL unterliegen müssen. Dabei sind die oben genannten fünf Freiheiten zwingend (u. a. muss also der Quellcode stets weitergegeben oder zur Verfügung gestellt werden).
  • Die GNU Lesser General Public License (früher GNU Library General Public License) (LGPL) erlaubt das Linken durch proprietäre Programme, sie wird daher oft für Bibliotheken verwendet. Die LGPL kann jederzeit von jedem durch die GPL ersetzt werden.
  • Die BSD-Lizenz verlangt nur die Nennung des ursprünglichen Autors sowie des Haftungsausschlusses. Die Quellen müssen weder offen gelegt noch die Binärdateien der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Es gibt viele Lizenzen, die der BSD-Lizenz ähnlich sind, z. B. die MIT-Lizenz.
  • Artistic License

Beispiele freier Software

Die Liste freier Software wird immer länger, siehe FSF/UNESCO Free Software Directory (englisch). Einige der Wichtigsten Projekte sind:

Bedeutung

Betriebswirtschaftliche Sichtweise

Freie Software kann auch verkauft werden, muss also nicht unbedingt kostenlos sein. Natürlich kann jeder die erhaltene Software auch kopieren und weitergeben. (Eine etwaige Restriktion gegen diese Verfahrensweise ist mit dem Begriff der freien Software nicht vereinbar.) So ist im Allgemeinen die Möglichkeiten zum Herunterladen über das Internet gratis und für CD-ROMs werden oft nur Kostenbeiträge verlangt. Selbst umfangreiche Distributionen mit Handbüchern werden im Vergleich zu unfreier Software sehr günstig verkauft. Insbesondere für die Hersteller von umfangreichen Distributionen wie z. B. die Firmen SuSE/Novell oder Red Hat ist es dabei betriebswirtschaftlich von großem Vorteil, dass sie – im Vergleich zu unfreier Softwareentwicklung – kaum Kosten für die Softwareentwicklung aufwenden müssen, da ihre Produkte größtenteils von Softwareentwicklern produziert werden, die sie nicht bezahlen müssen.

Obwohl in den Lizenzen eindeutig zwischen Freiheit und Kostenlosigkeit unterschieden wird, verkennen einige Firmen den langfristigen effektiven Unterschied: Sobald einige Kopien verkauft worden seien, tauschten sich die Benutzer untereinander aus und umgingen somit die anfallende Gebühr. Ihre synonyme Verwendung von freier und kostenloser sowie von kommerzieller und proprietärer Software sorgt für einige Verwirrung unter Neuankömmlingen.

Ein Beleg dafür sei, dass die elementaren Programme tatsächlich von Freiwilligen entwickelt werden. Gemäß der Redensart "Kost' nix - is' nix" wird über die Software, deren Entwicklung gratis war, behauptet, sie habe keinen Wert.

Volkswirtschaftliche Sichtweise

Gewöhnlicherweise werden Innovationen nicht durch hohe Margen, sondern durch einen breiten Absatz in den Verkehr gebracht. Freie Software wird deshalb von einigen Wirtschaftswissenschaftlern als gute Möglichkeit gesehen, qualitativ hochwertige Software ohne Lizenzkosten zu erhalten und die allgemein hohen Servicekosten konstant zu halten oder zu senken.

Freie Software unterliegt keiner Rivalität und auch nicht dem Ausschlussprinzip, ist somit ein spezifisch öffentliches Gut und kann per Definition nicht einem üblichen Marktgeschehen unterliegen. Dennoch sehen die Herausgeber proprietärer Software mehr und mehr eine ernste Bedrohung für ihr Geschäft und versuchen deshalb, potenzielle Kunden von der Benutzung freier Software abzuhalten. Wenn sich die Benutzer von den von ihnen angeführten Argumenten wie garantierter, besserer Qualität, besonders im Hinblick auf Benutzerfreundlichkeit, besserer Dienstleistungen usw. nicht überzeugen lassen, halten sie sich oft auch noch ein rechtliches Vorgehen gegen die Entwickler und Herausgeber freier Software offen und versuchen, ihnen Urheberrechts- und Patentverletzungen nachzuweisen.

Politische Sichtweise

Viele Politiker in Deutschland sehen das (größtenteils) freie GNU/Linux als zukünftigen Ersatz für das vorherrschende proprietäre Betriebssystem Windows. Häufig wird eine Übereinstimmung von Transparenz in einer Demokratie und der Transparenz der freien Software hergestellt.

Einige Menschen sehen in der Freie-Software-Bewegung sogar eine Möglichkeit, den Kapitalismus zu überwinden. In Deutschland beschäftigt sich hauptsächlich das Projekt Oekonux mit dieser Thematik. Andere sehen in freier Software lediglich einen weiteren Wettbewerber innerhalb der marktwirtschaftlichen Ordnung.

Die Freiheit, die Software in andere Sprachen zu übersetzen, kommt besonders denjenigen Sprachgruppen zugute, für die eine Übersetzung nicht kommerziell interessant ist.

Zudem fließt bei Verwendung freier Software kein Geld in fremde Länder ab, wo die Anbieter proprietärer Software ihren Firmenhauptsitz haben. Alle Mittel, die vor Ort für IT bereit stehen können daher unmittelbar in die IT-Wirtschaft vor Ort einfließen.

UNO

Der Schutz freier Software für die Überwindung der digitalen Spaltung, der Spaltung in Länder / Regionen der Erde, die sich die Beschaffung von Software und Betriebssystemen für ihre "Informationstechnologien" (IT) leisten können, und solche, die es sich nicht leisten können, bzw. für die es aufgrund der wirtschaftlichen Unattraktivität in ihren Fällen keine proprietäre (kommerzielle, geschlossenen) Software etc. gibt, zwischen arm und reich, Nord- und Südländern, ist 2003 in den Entwurf der UNO-Deklaration zur Informationsgesellschaft des 3. Vorbereitungskonferenz des UNO-Weltgipfels zur Informationsgesellschaft "World Summit on the Information Society" (WSIS) in Genf in der Form einer elementaren Forderung der Zivilgesellschaft eingegangen. Die Freiheit der Software wird somit von der UNO als schützenswert anerkannt.

"Durch freie Software haben Entwickler in anderen Kulturräumen die Freiheit, Programme an ihre Sprache und Gegebenheiten anzupassen, um sie dann kommerziell oder nichtkommerziell weiterzugeben. Bei proprietärer Software ist dies generell verboten und von der Gnade des Herstellers abhängig" (Georg Greve, Präsident der Free Software Foundation Europe und Vertreter des zivilgesellschaftlichen WSIS Koordinierungskreises in der deutschen Regierungsdelegation, 2003)*[1].


freie Software war und ist kontroversiell

Zwischen 1960 und 1970 etablierte sich hauptsächlich an akademischen US-Einrichtungen (Stanford, Berkeley, Carnegie Mellon und MIT) eine „Hacker-Kultur“, für die es selbstverständlich war, ihre Software-Verbesserungen mit anderen Programmierern zu teilen. Es war auch gängige Praxis, den Quelltext der mit Computersystemen ausgelieferten Software mitzuliefern, wodurch auch viele Vorschläge für Verbesserungen und Fehlerkorrekturen zu den Computerherstellern zurückkamen.

1969 entwickelte AT&T die erste Version des Betriebssystems Unix. Als einer der ersten entschied die Berkeley Universität, dieses Betriebssystem zu Forschungszwecken einzusetzen. Diese Arbeiten resultierten schließlich in einer Berkeley Software Distribution (BSD) des AT&T Unix. AT&T erkannte einen potentiellen Markt und brachte eine kommerzielle Version, nämlich UNIX System V, auf den Markt.

Zwischen 1970 und 1980, mit dem Aufkommen von (finanzierbaren) Mikrocomputern von IBM, Apple, Atari, Commodore etc. wurde es üblich, Software getrennt von Computer-Hardware zu verkaufen und den Quelltext vor der Konkurrenz zu verbergen; d.h. die Software wurde proprietär. Immer mehr „Hacker“ wurden von den Softwarefirmen angestellt und die bisher wahrgenommenen Freiheiten wurden stark eingeschränkt.

Es war Richard Stallman – ein Student am Massachusetts Institute of Technology (MIT) – der für die Fortführung und Stärkung der Freien-Software-Bewegung sorgte. In den Anfängen seines Studiums begann er die Entwicklung von Emacs (kurz zusammengefasst: ein funktional äußerst umfangreicher Texteditor) für ihn selbstverständlich mit frei verfügbarem Quelltext. Als kommerzielle Interessen mehr und mehr für das verstärkte Aufkommen von proprietärer Software sorgten, formte er eine philosophische Sicht, dass Software frei sein sollte. In einem Interview sagt er 1999:

"I was faced with a choice. One: join the proprietary software world, sign the nondisclosure agreements and promise not to help my fellow hackers. Two: leave the computer field altogether. Or three, look for a way that a programmer could do something for the good. I asked myself, was there a program or programs I could write, so as to make a community possible again?"

Stallman entschied sich für die Freiheit und startete im Jahr 1983 das GNU-Projekt („GNU's not UNIX“), dessen Ziel es war, ein komplett freies Unix-kompatibles Betriebssystem zu schaffen.

Um sicherzugehen, dass diese Software immer frei geändert und weitergegeben werden kann, schrieb er zusammen mit dem Rechtswissenschaftler Eben Moglen die GNU General Public License (GPL). Im Vorwort der GPL heißt es:

"... the GNU General Public License is intended to guarantee your freedom to share and change free software – to make sure the software is free for all its users."

Es ist ein wichtiger Aspekt, dass frei im Sinne von Freiheit nicht freier Preis gemeint ist:

"When we speak of free software, we are referring to freedom, not price. Our General Public License are designed to make sure that you have the freedom to distribute copies of free software (and charge for this service if you wish), that you receive source code or can get it if you want it, that you can change the software or use pieces of it in new free programs; and that you know you can do these things."

Im Jahr 1985 gründete Stallman die gemeinnützige Stiftung Free Software Foundation (FSF) zur Förderung der Entwicklung von GNU und GPL verwandter Software. Derzeit (März 2004) sind knapp 3000 GNU-Pakete im "Free Software Directory", welches 1999 ebenfalls als ein Projekt der FSF startete, eingetragen.

Bis in die 90er war die einzige Komponente, die dem GNU-Betriebssystem noch fehlte, das Herz eines jeden Betriebssystems: der Kernel. Glücklicherweise begann 1991 Linus Torvalds, ein Student der Universität von Helsinki, einen eigenen Unix-artigen Kernel zu schreiben. Er ließ die Internet-Community an seiner Arbeit teilhaben und viele andere Programmierer auf der ganzen Welt begannen, den Quelltext ebenfalls zu modifizieren und die Änderungen an Torvalds zurückzuschicken, damit dieser sie im nächsten Release des Kernels einfügt. Dies sollte der Grundstein sein für GNU/Linux, das heutzutage am häufigsten verwendete freie Betriebssystem. Der Linux-Kernel wurde zum De-facto-Kernel des GNU-Betriebssystems.

Die Arbeit am ursprünglich geplanten GNU-Kernel "Hurd" wird bis heute fortgeführt.

Die letzte Kontroverse löste Andrew Trigdell aus, als er das BitKeeper Protokoll reverse engineerte, und Larry McVoy dazu veranlasste, die freie Benutzung von BitKeeper nicht mehr zu erlauben. Das gab der Entwicklung von freien Source Code Managamenent Systemen einen neuen Schub.

Vorteile freier Software

Freie Software bietet aus der Sicht ihrer Vertreter eine Reihe von Vorteilen, die jedoch durchaus unterschiedlich betrachtet werden. Im Folgenden werden diese kollektiv aufgelistet, ohne auf bestimmte Standpunkte näher einzugehen.

Vorteile für den Endnutzer

Der Vorteil, der für den Endnutzer auf der Hand liegt, ist der, dass beim Erwerb von freier Software (typischerweise über das Internet) im Allgemeinen keine Kosten außer für den reinen Datentransfer entstehen. Dies entspricht zwar aus Gründen der ökonomischen Neutralität bewusst nicht der Definition freier Software, allerdings lässt sich ein Programm, das unter einer Lizenz für freie Software steht und nicht kostenlos angeboten wird, eine bestimmte Beliebtheit vorausgesetzt, immer noch über inoffizielle Quellen erlangen, was dank der Freiheiten, die freie Software gewährt, vollkommen legal ist.

Darüber hinaus kann einem der Autor keine Eigenheit der Software verheimlichen. Zwar kann und will nicht jeder, der freie Software benutzt, den Quelltext lesen und verstehen, aber es gibt genug Leute, die das tun. Gegen trojanische Pferde ist man deshalb zwar keinesfalls immun, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass sie bald entdeckt werden, und gegebenenfalls lässt sich genau analysieren, wie sie arbeiten. Voraussetzung hierfür ist jedoch streng genommen, dass man das Programm selbst compiliert und sich von der Unversehrtheit des Quelltexts überzeugt hat (z.B. durch den Vergleich einer Prüfsumme).

Das Selbstcompilieren von Software hat außerdem den Vorteil der Architekturoptimierung. Proprietäre Programme sind meist so übersetzt, dass sie auch noch auf älteren Plattformen der gleichen grundlegenden Architektur laufen, womit einige Formen der Optimierung nicht möglich sind. Wenn man die Software selbst compiliert, kann man die Prozessoranweisungen genau an den verwendeten Rechner anpassen und so eventuell erhebliche Geschwindigkeitsvorteile erzielen. Andererseits gibt es aber auch Formen der Optimierung, die einen höheren Aufwand erfordern und deshalb nur für eine binäre Distribution lohnen. Hier wäre insbesondere das Profiling zu nennen, aber auch die richtige Wahl der für das spezielle Programm überhaupt förderlichen Optimierungen.

Für Anwender exotischerer oder neuerer Architekturen kann die Verfügbarkeit des Quelltexts auch die einzige Möglichkeit sein, ein Programm überhaupt zu nutzen. Sofern das Programm nur Standardschnittstellen (wie etwa POSIX) benutzt, die auf dieser Architektur verfügbar sind, ist oft eine einfache Übersetzung ohne Anpassung des Quelltexts ausreichend, während eine binäre Distribution nicht lauffähig wäre.

Vorteile für den Programmierer

Mag freie Software für viele Endnutzer praktisch identisch zur Freeware sein, ergeben sich für den Programmierer und programmierbegabten Nutzer durch den offenen Quellcode und das Recht zur Anpassung und Verbesserung ganz neue Perspektiven.

Tritt im Programm ein schwerwiegender Fehler auf, kann ein solcher Nutzer oder Programmierer mithilfe eines Debuggers den Fehler mehr oder weniger einfach lokalisieren (ein sogenannter „Backtrace“). Fügt man diese Information zu einem Bug-Report hinzu, wächst die Chance, dass er erfolgreich ist. Alternativ kann man gleich versuchen, den Fehler selbst zu beheben und einen Patch einsenden.

Nicht nur bei einem Programmfehler lassen sich Patches verwerten. Neue Funktionen lassen sich ebenso von Dritten implementieren und können in den offiziellen Entwicklungspfad einfließen. Alternativ können aus einem Programm verschiedene Forks hervorgehen, wenn sich die aus den Änderungen hervorgegangene neue Version nicht mit den eigentlichen Projektzielen vereinbaren lässt.

Trotz einiger unglücklicher Lizenzinkompatibilitäten erlauben im Prinzip alle Lizenzen für freie Software, dass man darunter lizenzierten Code in eigenen Projekten verwenden kann. Diese Wiederverwendbarkeit kann den Entwicklungsaufwand enorm senken. Selbst wenn der Code nicht wörtlich eingefügt wird, hält die enorme Masse an so zugänglichem Code für viele Implementierungsprobleme einige gute Beispiele bereit.

Lassen sich die benötigten Funktionen weit genug abstrahieren und geschieht dies auch, so entstehen Programmbibliotheken. Ihnen kommt als freie Software eine besondere Rolle zu. Jederzeit hat man die Möglichkeit, eine verwendete Bibliothek zu studieren und zu verbessern. Man begibt sich in keinerlei Abhängigkeit hierdurch als auch dadurch, dass einem die Verwendung nicht im Nachhinein untersagt werden kann und keine Möglichkeit besteht, die Schnittstellen geheimzuhalten.

Hindernisse und Bedrohungen für freie Software

Die Vorteile, dass der Herausgeber auf den weiteren Umlauf seiner Software keinen Einfluss mehr hat, und die Funktionsweise offen liegt, werfen eine Reihe von Konflikten zu den gängigen Geschäftspraktiken im Umgang mit Software auf.

Proprietäre Schnittstellen

Unter zunehmendem Wettbewerbsdruck gehen die Hardware-Hersteller immer mehr dazu über, ihre Schnittstellenspezifikationen geheim zu halten, um der Konkurrenz das Kopieren von technischen Lösungsmethoden unkompliziert (im Gegensatz zum Patent) zu verwehren oder zumindest zu erschweren. Leider fügt dies der sich zunehmend verbessernden Hardwareunterstützung freier Betriebssysteme mittels freier Treibern einen schweren Rückschlag zu, da nicht öffentlich dokumentiert ist, wie die Geräte anzusteuern sind.

Da die Hersteller jedoch die Benutzer größerer freier Plattformen (GNU/Linux, XFree86) als Kundengruppe erkannt haben, stellen viele von ihnen proprietäre Treiber zur Verfügung, wie sie es auch für proprietäre Plattformen tun. Diese Treiber stoßen unter den Anhängern freier Software auf höchst geteilte Meinungen: Einige sind glücklich darüber, dass sie die Unterstützung der Hardware-Hersteller errungen haben und ihre Hardware auf ihrem präferierten Betriebssystem nun voll unterstützt wird, andere haben Bedenken, dass man aufgrund der proprietären Treiber von keinem freien Betriebssystem sprechen könne.

Sollte der Hersteller keinen entsprechenden Treiber zur Verfügung gestellt haben, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Treiber für eine andere Plattform zu verwenden und über die Schnittstellen der Zielplattform darauf zuzugreifen. Dies hat sich jedoch als eine in der Praxis zweitklassige Lösung herausgestellt, insbesondere, wenn Hardware-Treiber in einer hoch privilegierten Ebene im System laufen und somit beim kleinsten Fehler komplette Abstürze verursachen können.

Auch wenn das Problem als nicht allzu schwerwiegend anklingt und auch positive Seiten zu haben scheint, würde eine generelle Schnittstellenfreigabe die Benutzer freier Softwareplattformen sicherlich entlasten. Neben der philosophischen Sichtweise ist es, wie bereits erwähnt, auch eine Frage der Systemstabilität, denn sollte beispielsweise eine proprietärer Linux-Netzwerkkartentreiber zu regelmäßigen Abstürzen des Systems führen, wären die Linux-Entwickler dagegen machtlos und es würde von der Gnade des Herstellers abhängen, ob der Fehler behoben würde.

Software-Patente

Die regelmäßig in den Schlagzeilen auftauchenden Softwarepatente haben auf freie Software einen besonders schwerwiegenden Einfluss, denn es sind nicht nur die hohen Kosten, die durch die zumeist freiwilligen Entwickler nicht zu bezahlen wären, es ist auch zum Teil rechtlich noch nicht einmal möglich, mit freier Software die Patentauflagen zu erfüllen. Diese bestehen nämlich in einigen Fällen auf eine Gebühr pro in Umlauf gebrachte Kopie, aber freie Software verlangt gerade, dass der Herausgeber darüber keinen Einfluss haben darf. Selbst, wenn er die Lizenzgebühren zum Beispiel durch Spenden zahlen würde, müsste er eine genaue Zahl der Kopien, die im Umlauf sind, vorlegen können, womit es keine freie Software mehr wäre.

TCG, DRM, Kopierschutz, usw.

Trusted Computing und DRM haben das Ziel, die Aktivitäten auf dem eigenen System durch Fremde aus der Ferne zu kontrollieren. Dies ist mit freier Software nur mit Hilfe schwer zu knackender robuster quelloffener Kryptographie möglich und nicht durch simples Verstecken.

  • Politisch gesehen muss freie Software immer vom Benutzer ersetz- und veränderbar sein. Software, die in binärer Form zertifiziert sein muss, ist dies nicht.
  • Technisch gesehen kann in freier Software vor dem Benutzer nichts im Binärcode verheimlicht werden, weil der Quellcode für jeden zugänglich ist. Somit kann die Verschlüsselung, mit der die Daten vor dem Benutzer „bewahrt“ werden, einfacher hintergangen werden.

Eine weitere bespielhafte Inkompatibilität tut sich mit dem Kopierschutz bei DVDs auf: Der Kopierschutz ist effektiv kaum wirksam und leicht zu hintergehen, allerdings verhindert er das normale Abspielen. Es wird nun behauptet, Programme, die den Kopierschutz lösen, müssten lizenziert sein, ansonsten wäre schon das reine Abspielen in Deutschland illegal, weil ein Kopierschutz unter keinen Umständen umgangen werden dürfe. Diese Behauptung könnte jedoch als FUD angesehen werden, da das Laden in den Arbeitsspeicher nach der Rechtsprechung keinen Kopiervorgang darstellt.

Falls Hardwarehersteller wie Intel oder AMD funktionseinschränkende Verfahren in Chipsätze oder Prozessoren implementieren sollten, könnte freie Software den vollen Funktionsumfang möglicherweise nur noch auf freier Hardware entfallten.

Siehe auch

Open Source, Debian Free Software Guidelines, Open-Source-Bewegung, Portal Freie Software

Literatur