Diskussion:Jörg Tauss
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Er wird der Kinderpornographie beschuldigt. http://www.bild.de/BILD/news/telegramm/news-ticker,rendertext=7583186.html Soll sowas hier mit aufgenommen werden? Tobias | fishmann 15:29, 5. Mär. 2009 (CET)
Nicht nur die Bild meldet dies, auch diverse andere Zeitschriften in ihren Onlineausgaben. Vorerst sollte die Unschuldsvermutung gelten, es seidenn der Verdacht erhärtet sich weiter der Spiegelartikel klingt schon belastend: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611546,00.html man wird sehen. --Neubehler 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)
- Die SpOn-Meldung ist bislang wenig belastbar – und es gilt Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Abgesehen davon ist Wikipedia auch kein Newsticker, siehe WP:WWNI. --Le petit prince ☎ messagerie 15:08, 5. Mär. 2009 (CET)
Es wird ermittelt, aus welchen Beweggründen auch immer. Es totzuschweiten ist Zensur. 193.22.29.187 15:28, 5. Mär. 2009 (CET)
- Deswegen wird es hier ja diskutiert. Tobias | fishmann 15:32, 5. Mär. 2009 (CET)
- Ich sehe es allerdings auch so, dass diese Tatsache sachlich und unprätentiös erwähnt werden muss. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, so ist das ein markanter Einschnitt in seiner Laufbahn als Abgeordneter und hat damit hier zu stehen. – Wladyslaw [Disk.] 16:05, 5. Mär. 2009 (CET)
Wieso steht dort nur, dass ermittelt wird? Jede Ermittlung hat auch einen Grund bzw. Anfangsverdacht. Diesen zu verschweigen, stellt eindeutig eine Zensur dar! Besonders da diverse Quellen übereinstimmend berichtet hatten.
- Der Vorwurf der Zensur ist lächerlich. Der gegen Herrn Tauss erhobene Verdacht geht aus dem Titel des zitierten Spiegel-online-Artikels hervor und steht somit im Artikel. -- Robert Weemeyer 18:27, 5. Mär. 2009 (CET)
Schön, wenn man die die Leute so leicht zum lachen bringen kann, in diesen Tagen. Aber das weglassen einer Information stellt schon eine Beeinflussung dieser dar und ist somit im weitestem Sinne Zensur. Würde man dieser Logik folgen, dass der Vorwurf, aus der Verlinkung heraus folgt. So müsste man auch die Partei des guten Mannes nicht im Text nennen, da dies auch aus dem besagtem Link hervor geht... Ich habe irgendwie das Gefühl, dass hier jemand nicht will, dass es auf der Seite steht, dass wegen Kinderpornografie ermittelt wird, obwohl es den Tatsachen entspricht und zur Beschreibung eines Politikers eindeutig dazu gehört, will man die Objektivität und Neutralität bewahren. (nicht signierter Beitrag von 84.139.229.110 (Diskussion) 5. Mär. 2009, 19:53:31)
Nachdem die Polizei offensichtlich entsprechendes Material auf seinem Rechner gefunden hat (siehe SpOn und dpa) wird der Fall wohl dauerhaft Relevanz besitzen, somit wird sich auch der Begriff "Kinderpornographie" im Text nicht vermeiden lassen. Siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,611646,00.html --85.179.12.90 20:49, 5. Mär. 2009 (CET)
Was ist denn nun eigentlich so schwer daran zu schreiben, daß die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie gegen ihn ermittelt? Der Verweis auf einen Link als Erklärung ist lächerlich. Wenn es relevant genug ist zu erwähnen das die Immunität aufgehoben wurde, dann muß auch erwähnt werden warum. Also entweder ihr wartet die Ermittlungen ab und werft den Verweis auf die aufgehobene Immunität raus oder ihr schreibt rein warum sie aufgehoben wurde. Streichen wir jetzt auch bei Nobelpreisträgern die Erklärung dafür, warum der Preis verliehen wurde? Steht ja im Link... Eclipse 23:10, 5. Mär. 2009 (CET)
- Die weit überwiegende Mehrzahl der Stimmen hier ist dafür, dass der Begriff "Kinderpornografie" im Text erwähnt wird. Ich würde vorschlagen, dass das nun auch jemand reinschreibt. --Bernardoni 00:01, 6. Mär. 2009 (CET)
Das Fehlen des Begriffs ist mir auch aufgefallen. Finde ich gut, dass ich nicht der Einzige bin, den das Fehlen stört. MfG.
- Der Begriff „Kinderpornographie“ gehört nicht als solcher in den Artikel, sondern genau die Formulierung, die von der Staatsanwaltschaft als Vorwurf formuliert wurde. Ich bezweifle, dass dort von KiPo die Rede ist. Ich muss einräumen, dass ich mir keine Mühe gemacht habe, die genaue Formulierung zu finden. --vorläufig wieder da: gg 09:42, 6. Mär. 2009 (CET)
- Erledigt. -- Robert Weemeyer 09:50, 6. Mär. 2009 (CET)
- In der von dir verlinkten Quelle (SpOn) steht aber etwas von „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte“, das deckt sich jetzt nicht mit der Formulierung im Artikel (Besitz kinderporngraphischer Schriften). Hat jemand eine direkte Quelle für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe nicht Spiegel online verlinkt, sondern unmittelbar die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen ihr und der Meldung von Spiegel online, da nach den §§ 184 b und [11 Abs. 3 StGB auch Bildmaterial zu den kinderpornographischen Schriften gezählt wird. -- Robert Weemeyer 11:01, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ja, da habe ich auf den falschen externen Link geklickt, my bad. Dann ist es so korrekt, danke dir für die Richtigstellung. --vorläufig wieder da: gg 11:13, 6. Mär. 2009 (CET)
- Ich habe nicht Spiegel online verlinkt, sondern unmittelbar die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Im Übrigen sehe ich auch keinen Widerspruch zwischen ihr und der Meldung von Spiegel online, da nach den §§ 184 b und [11 Abs. 3 StGB auch Bildmaterial zu den kinderpornographischen Schriften gezählt wird. -- Robert Weemeyer 11:01, 6. Mär. 2009 (CET)
- In der von dir verlinkten Quelle (SpOn) steht aber etwas von „strafrechtlich relevantes Bildmaterial vorhanden sein könnte“, das deckt sich jetzt nicht mit der Formulierung im Artikel (Besitz kinderporngraphischer Schriften). Hat jemand eine direkte Quelle für die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft? --vorläufig wieder da: gg 10:28, 6. Mär. 2009 (CET)
- Erledigt. -- Robert Weemeyer 09:50, 6. Mär. 2009 (CET)
Er ist nicht mehr Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion kann das einer mal ändern? und bei Partei ist auch ein fehler drin er ist auch nicht mehr Generalsekretär der SPD-Baden-Württemberg das erste genannte ist ganz oben--Fady1992 20:02, 11. Mär. 2009 (CET)
Das Strafverfahren dürfte nach einem Jahr längst abgeschlossen sein. Die Tatsache, dass der kommunikationsfreudige Tauss keinen Freispruch verkündet hat dürfte den Schluss zulassen, dass er schuldig gesprochen wurde. Kann dies jemand veri- oder falsifizieren? --Freibierkämpfer 13:24, 13. Feb. 2010 (CET)
- Wassn das für'n quatsch. Es wurde im September 09 anklage erhoben, ein Prozess wurde noch überhaupt eröffent. --Papphase 15:25, 13. Feb. 2010 (CET)
Nein, denke ich nicht! Hier sind es nur Vorwürfe..noch keine Verurteilung, und egal wie man es dreht, er ist bis zur Verurteilung unschuldig ! So ist unser Grundgesetz. Hier bin ich entäuscht, dass dies bei ihm drin steht, obwohl er noch nicht verurteilt wurde. Bei Anderen, im ähnlich gelagerten Fall Matthias Sehlig (CSU) wurde dies hier zensiert, um seine Menschenwürde zu wahren..und er wurde deswegen verurteilt ! Er war aber CSU ! Eine Gleichberechtigung gibts hier anscheinend nicht. Mann sollte auch die Meldungen genauer anschauen ! Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld illegaler Weise Informationen an die Bild geliefert und hat deswegen eine Verwarnung von einer übergeordneten Stelle bekommen. Hier müsste man schon überlegen und differenzieren. Dieser Artikel macht für mich Wikipedia wesentlich unattraktiver !--77.5.237.125 17:43, 26. Mai 2010 (CEST)
- Neue Beiträge bitte unten anfügen.--Anomalie01 17:52, 26. Mai 2010 (CEST)
Verbreitung oder doch nur Beschaffung?
Mir erschließt sich nicht die Logik, wie sich seine Recherchen nach § 184b Abs. 5 StGB mit der Verbreitung vertragen. Meiner Ansicht nach schließt doch eine Recherche eine Verbreitung kategorisch aus. Oder wird ihm etwa die potenzielle Absicht der Verbreitung unterstellt? Gibt es denn Zeugen, die von ihm kinderpornografisches Material angeboten bekamen? -- Dissident 09:50, 18. Mai 2010 (CEST)
- Beantwortet die Erklärung von Tauss[1], im Artikel bereits verlinkt, Deine Frage ? --Wahrheitsministerium 09:58, 18. Mai 2010 (CEST)
Offensichtlich nicht, denn Tauss wurde nur wegen "Besitzes kinderpornographischer Schriften" verurteilt. Das was Tauss selbst verbreitet hat, fiel wohl nicht unter "kinderpornographische Schriften". Es ist auch erstaunlich, dass ein Verfahren wegen "Beschaffung und Verbreitung" eröffnet wurde und Tauss dann wegen "Besitzes" verurteilt wurde. Das würde ja bedeuten, dass er wegen einer Tat verurteilt wurde, die gar nicht angeklagt war. Da scheint was nicht zu stimmen. -- Adwokat 21:53, 30. Mai 2010 (CEST)
Kritik am Stil der Berichterstattung
- "Der Tauss-Prozess: Die Berichterstattung", 23. Mai 2010, bruchsal.org.
- "Die Wahrnehmung schlägt die Fakten: Der Fall Tauss und seine mediale Inszenierung" (pdf)
Nemissimo RSX 11:21, 25. Mai 2010 (CEST)
- Wenig überraschend, dass das seine Anwälte schreiben... --Studmult 12:35, 25. Mai 2010 (CEST)
- Für den Artikel völlig irrelevant, da es nicht den Fall an sich betrifft. --Anomalie01 13:17, 25. Mai 2010 (CEST)
- Interessante Auffassung. Nemissimo RSX 13:43, 25. Mai 2010 (CEST)
- Reisserische Berichterstattung und mangelnde Beachtung journalistischer Standards sind keine Spezialität des Falls Tauss, da gibt es täglich genug Beispiele. Dass die Anwälte Tauss' sich jetzt auf das Anprangern dieser unseriösen Berichterstattung konzentrieren um davon abzulenken dass sie selbst kaum ernsthaften Argumente zur Verteidigung vorgebracht haben ist eher ironisch als erwähnenswert. Falls es um den Vorwurf einer gezielten Kampagne gegen Tauss geht: Dieser Vorwurf ist schwerwiegend genug dass er deutlich besser belegt werden müsste. --Studmult 14:12, 25. Mai 2010 (CEST)
- Tatsächlich? Der im Projekt aktuell diskutierte Fall eines ehemaligen CSU MdB zeigt Besonderheiten in der medialen Behandlung im Vergleich unzweifelhaft auf. Konkret kann Berichterstattung nämlich durchaus den Angeklagten schützen. Nemissimo RSX 20:24, 26. Mai 2010 (CEST)
- Ich krieg die Kurve gedanklich nicht ganz. Wo hat da die Berichterstattung den Angeklagten geschützt? War das nicht eher die Staatsanwaltschaft (wobei ich keine Ahnung habe, ob das nicht üblich ist und wie der Fall gelagert war)? Und was hat das mit Tauss zu tun? --Studmult 10:35, 27. Mai 2010 (CEST)
- Tatsächlich? Der im Projekt aktuell diskutierte Fall eines ehemaligen CSU MdB zeigt Besonderheiten in der medialen Behandlung im Vergleich unzweifelhaft auf. Konkret kann Berichterstattung nämlich durchaus den Angeklagten schützen. Nemissimo RSX 20:24, 26. Mai 2010 (CEST)
- Reisserische Berichterstattung und mangelnde Beachtung journalistischer Standards sind keine Spezialität des Falls Tauss, da gibt es täglich genug Beispiele. Dass die Anwälte Tauss' sich jetzt auf das Anprangern dieser unseriösen Berichterstattung konzentrieren um davon abzulenken dass sie selbst kaum ernsthaften Argumente zur Verteidigung vorgebracht haben ist eher ironisch als erwähnenswert. Falls es um den Vorwurf einer gezielten Kampagne gegen Tauss geht: Dieser Vorwurf ist schwerwiegend genug dass er deutlich besser belegt werden müsste. --Studmult 14:12, 25. Mai 2010 (CEST)
- Interessante Auffassung. Nemissimo RSX 13:43, 25. Mai 2010 (CEST)
- Für den Artikel völlig irrelevant, da es nicht den Fall an sich betrifft. --Anomalie01 13:17, 25. Mai 2010 (CEST)
Den derzeit im Artikel stehenden Vorwurf, nur die Position der Staatsanwaltschaft werde in der Berichterstattung wiedergegeben halte ich für unhaltbar, ich hab zumindest noch keinen Artikel gesehen, in dem Tauss' Version gefehlt hat. Die Quellen sind auch mehr als schwach und äusserst unneutral. So kann das mMn nicht bleiben. --Studmult 12:15, 27. Mai 2010 (CEST)
- Ich bearbeite den Artikel gerade nicht, sondern habe hier zwei Hintergrundquellen dokumentiert die eventuell einmal mit weiteren eingebaut werden können. Eine Diskussion zwischen uns beiden ist aus meiner Sicht aktuell unnötig. Gruß, Nemissimo RSX 12:53, 27. Mai 2010 (CEST)
- Das bezog sich auf die Aenderungen von Benutzer:Emkaer, das sollte kein Angriff auf dich sein und die Diskussion wird nicht dadurch unnötig, dass wir andere Meinungen haben ;) --Studmult 14:32, 27. Mai 2010 (CEST)
- Fein, dass Du dieses Mißverständnis aufklärst, ich hatte mich schon gewundert.^^ Mal schauen ob im Laufe der Zeit noch weitere Quellen zu dem Thema kommen. Aktuell baue ich es nicht aus. Nemissimo RSX 14:37, 27. Mai 2010 (CEST)
- Nemissimo, ich bitte dich, hier keinen Edit-War zu starten. Zum einen ist es völlig unzutreffend, dass "einseitig" über Tauss berichtet wird, da in nahezu jedem Presseartikel auch seine Sicht der Dinge bzw. Stellungnahmen seiner Anwälte zu finden sind. Zum anderen hat dies mit dem Prozess und dem eigentlichen Vorwurf überhaupt nichts zu tun. Wikipedia ist keine Plattform für "Stimmungsmache", schon gar nicht, solange der Prozess noch läuft. Im Übrigen solltest du tragfähige Quellen benennen und nicht Leute aus Tauss' Umfeld/Freundeskreis. --Anomalie01 16:35, 27. Mai 2010 (CEST)
- Fein, dass Du dieses Mißverständnis aufklärst, ich hatte mich schon gewundert.^^ Mal schauen ob im Laufe der Zeit noch weitere Quellen zu dem Thema kommen. Aktuell baue ich es nicht aus. Nemissimo RSX 14:37, 27. Mai 2010 (CEST)
- Das bezog sich auf die Aenderungen von Benutzer:Emkaer, das sollte kein Angriff auf dich sein und die Diskussion wird nicht dadurch unnötig, dass wir andere Meinungen haben ;) --Studmult 14:32, 27. Mai 2010 (CEST)
Wenn ich mich richtig erinnere, was ich geschrieben habe, war es, dass die Prozessberichterstattung als unneutral kritisiert wurde (und den Medien vorgeworfen wurde, sie reproduzierten vor allem die Position der Staatsanwaltschaft). Dass nun hier von Wikipedianern behauptet wird, die Prozessberichterstattung sei gar nicht unneutral, mag wahr sein oder nicht. Relevant für die Aussage, dass die Prozessberichterstattung in der Öffentlichkeit als unneutral bezeichnet wurde, ist es nicht.
Meiner Ansicht nach wird nach dem Prozess ein Diskurs zum Thema Prozessberichterstattung und Staatsanwaltschafts-Öffentlichkeitsarbeit bestehen bleiben. Bereits dass es in einem wissenschaftlichen Sammelband zu Litigation-PR einen Aufsatz dazu gibt, weist darauf hin. Dass der Aufsatz unter Beteiligung von Tauss’ Anwalt entstanden ist, führt natürlich dazu, dass seine Position als unneutral kritisiert wird (was ja auch stimmen mag, kann man auch dazu schreiben). An der Relevanz dieses Diskurses ändert das m.E. nichts.
Nun ja, während des Prozesses besteht hier auch kein Anlass zu hektischer Betriebsamkeit. Schönen Gruß --Emkaer 11:32, 28. Mai 2010 (CEST)
- Der ganze Punkt dürfte sich nach dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe erledigt haben. Die Richter wiesen sämtliche Kritik an der Staatsanwaltschaft zurück, siehe [2]:
"Auf den von Tauss kritisierten Medienrummel geht der Vorsitzende Richter Udo Scholl in der Urteilsbegründung ausführlich ein: Das öffentliche Interesse sei nicht in die Strafzumessung eingeflossen, betont er und weist Tauss die Verantwortung an dem Rummel zu. Dieser selbst habe den Kontakt zu den Medien gesucht und sei noch während der Durchsuchung seiner Wohnung vor die Presse getreten. Zudem müsse er als Abgeordneter im Falle eines Prozesses mit einem besonderen Interesse rechnen. Die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft hingegen sei "aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden", stellt Scholl klar." --Anomalie01 10:22, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Apropos: Der Abschnitt "Literatur" im Artikel müsste eigentlich raus. Erstens ist es reine POV (der Aufsatz stammt von Tauss' Anwalt Mönikes) und zweitens hat das Landgericht ja diese Kritik verworfen (s.o). --Anomalie01 10:34, 4. Jun. 2010 (CEST)
Gibt es eine Meinung hierzu? Ansonsten würde ich das nämlich rausnehmen. --Anomalie01 15:10, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Manchmal wird Literatur im Literaturabschnitt angegeben, ohne sie, wenn sie auch als Beleg dient, nochmal gesondert in den Einzelnachweisen aufzuführen. Falls gesichert ist, dass das hier nicht der Fall ist, wäre ich auch für eine Entfernung der Literaturangabe. --Grip99 23:33, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Hmm, ist immerhin in einem Buch bei einem renommierten rechtswissenschaftlichen Verlag erschienen. Mit einer Annotation, dass es sich um die Darstellung von Tauss' Anwalt handelt, sehe ich eigentlich kein Problem. Angeführte Literatur muss ja nun ausdrücklich keinen NPOV haben, es muss nur deutlich werden, von welchem POV aus sie verfasst ist. --Amberg 20:58, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Siehe WP:Literatur: "Für Literatur gilt in Wikipedia das Gleiche wie für Weblinks: Es geht nicht um eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern, die zufällig zum Thema passen, sondern um die wissenschaftlich maßgeblichen Werke oder um seriöse, möglichst aktuelle Einführungen." Die Darstellung von Tauss' Anwalt Mönikes ist alles andere als seriös, zudem wurde das alles vom Gericht als unzutreffend eingestuft und ist damit auch nicht "aktuell". Somit ohne Relevanz für den Artikel. --Anomalie01 21:17, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Es ist die umfassende und (das nehme ich doch an, da der Anwalt keine verfälschende Darstellung seiner eigenen Position geben wird) seriöse Darstellung der Verteidigungsposition. Dass das Gericht ihr nicht gefolgt ist, macht sie rechtshistorisch nicht bedeutungslos; jedenfalls scheinen Herausgeber und Verlag dieser Meinung zu sein, denn sonst hätten sie vor der Publikation das Ergebnis des Prozesses abgewartet (und bei einem Ausgang wie dem eingetretenen darauf verzichtet). Bei "aktuell" geht es um die Frage, ob es aktuellere Buchveröffentlichungen gibt, die im Sinne der Vermeidung der "möglichst lange[n] Auflistung von Büchern" den Vorzug erhalten sollen; das Problem stellt sich ja hier bisher nicht. Argument gegen die Aufnahme könnte eher ein anderes sein, nämlich dass sich die Veröffentlichung nicht primär auf das Lemma, also die Person Jörg Tauss bezieht, sondern nur auf einen Teilaspekt. --Amberg 21:42, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, letzteres war einer der Gründe, warum ich für das Entfernen war. Ein anderer ist eben die Einseitigkeit, die ja auch schon in der Eigendarstellung "Ein Plädoyer gegen eine für Verteidigung und den Rechtsstaat gleichermaßen unerträgliche Situation." zum Ausdruck kommt. Dass der Verlag sein Buch abschließen wollte und nicht auf das Urteil gewartet hat, würde ich nicht überbewerten.
- Falls man die Quelle als Einzelnachweis für nicht POV-gefährdete Tatsachen benötigen würde, könnte man sie meiner Meinung nach schon benutzen, solange keine besseren Belege vorliegen. Aber als Literatur passt sie m.E. nicht.--Grip99 01:20, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Was bedeuten die Quadrate vor Deinen Beiträgen? --Grip99 01:20, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Quadrate? Bei mir ist das ein kleiner Punkt. Zur optischen Abgrenzung bei größeren Diskussionen ;-) --Anomalie01 01:52, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Ich finde, ohne Quadrat oder Punkt (wie auf allen anderen Seiten) ist es übersichtlicher, wenn man nicht gerade speziell die Beiträge von Anomalie01 sucht. ;-) --Grip99 01:33, 8. Jun. 2010 (CEST)
- Es ist die umfassende und (das nehme ich doch an, da der Anwalt keine verfälschende Darstellung seiner eigenen Position geben wird) seriöse Darstellung der Verteidigungsposition. Dass das Gericht ihr nicht gefolgt ist, macht sie rechtshistorisch nicht bedeutungslos; jedenfalls scheinen Herausgeber und Verlag dieser Meinung zu sein, denn sonst hätten sie vor der Publikation das Ergebnis des Prozesses abgewartet (und bei einem Ausgang wie dem eingetretenen darauf verzichtet). Bei "aktuell" geht es um die Frage, ob es aktuellere Buchveröffentlichungen gibt, die im Sinne der Vermeidung der "möglichst lange[n] Auflistung von Büchern" den Vorzug erhalten sollen; das Problem stellt sich ja hier bisher nicht. Argument gegen die Aufnahme könnte eher ein anderes sein, nämlich dass sich die Veröffentlichung nicht primär auf das Lemma, also die Person Jörg Tauss bezieht, sondern nur auf einen Teilaspekt. --Amberg 21:42, 6. Jun. 2010 (CEST)
verurteilt
nun ist Tauss verurteilt. Dies sollte im ersten Abschnitt ergänzt werden.--84.60.231.184 12:35, 28. Mai 2010 (CEST)
- Ist es schon. Wobei ich eigentlich lieber eine offizielle Verlautbarung und vor allem eine Stellungnahme Tauss' abwarten würde. --Studmult 12:37, 28. Mai 2010 (CEST)
Nun muss das ganze aber gleich wieder gelöscht werden ... ähnlich wie bei dem CSU Politiker der ebenfalls verurteilt wurde und es dort gelöscht wurde ... http://de.wikipedia.org/wiki/Matthias_Sehling ganz oder gar nicht und PARTEI UNABHÄNGIG !!!! -- Derdiedie 12:57, 28. Mai 2010 (CEST)
- Nö. Ueber den Umfang kann man allerdings zu gegebener Zeit diskutieren. In die Einleitung gehört es z.B. meiner Meinung nach nicht zwingend. --Studmult 13:27, 28. Mai 2010 (CEST)
ganz oder garnicht? machst du witze? der artikel ist schon sehr einseitig, da macht ein bisschen mehr auch nichts aus. 78.52.210.247 14:17, 28. Mai 2010 (CEST)
- Vielleicht sollte insgesamt gewartet werden bis, das Urteil auch rechtskräftig geworden ist. Derzeit ist es wegen der angekündigten Revision noch nicht rechtskräftig. 84.147.211.11 17:09, 28. Mai 2010 (CEST)
- Man hat das Gefühlt, Tauss selbst sitzt vor dem Computer und arbeitet an seinem Artikel mit. Erfahrungen mit Computern hat er ja. --84.62.77.64 09:36, 29. Mai 2010 (CEST)
- Vielleicht sollte insgesamt gewartet werden bis, das Urteil auch rechtskräftig geworden ist. Derzeit ist es wegen der angekündigten Revision noch nicht rechtskräftig. 84.147.211.11 17:09, 28. Mai 2010 (CEST)
- Lächerlich.
- Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor; bis dahin wird auch nicht über Einlegung von Rechtsmitteln entschieden. Eine grob formulierte erste Stellungnahme von Tauss liegt hier vor. --Emkaer 09:52, 29. Mai 2010 (CEST)
- Stellungnahmen von Tauss sind 1. POV und 2. mit äußerster Vorsicht zu genießen, da Tauss auch gezielt Falschinformationen streut, siehe hier [3]. --Anomalie01 10:25, 4. Jun. 2010 (CEST)
Hier habe ich noch mal einen schönen Link gefunden, wo das Urteil erklärt wird: [4]. --Anomalie01 00:08, 8. Jun. 2010 (CEST)
Strafprozess
Zwei völlig unnötige und dumme Zusätze finden sich in diesem Abschnitt:
1.)"ein sexuelles Interesse konnte das Gericht nicht feststellen". -->Der Satz gehört gestrichen, denn dies war auch nicht Aufgabe des Gerichtes. Wikipedia verkommt zur zweifelhaften "Fan-Seite" für Tauss, nur weil dieser den geschickten PR-Schachzug gewählt hat, bei diesen Piratenfritzen anzuheuern. Macht euch nicht lächerlich.
2.)"Das Urteil ist nicht rechtskräftig" -->auch hier wird fälschlicherweise suggeriert, mit dem Urteil stimme irgendwas nicht. Dass ein Gerichtsurteil erst einige Wochen nach dem Verkündungstag rechtskräftig wird, ist allgemein bekannt und bedarf nicht jedes mal einer gesonderten Erwähnung in einer Enzyklopädie. Nochmal: Nur weil das hier eine Piraten-affine Umgebung ist, muss man den verurteilten Verbrecher Tauss nicht verharmlosen.
- 1. Die Motivation für Straftaten spielt durchaus eine entscheidende Rolle bei einer Urteilsfindung. Bei einem Vorwurf wie Pädophilie kommt darüber hinaus bei einer sexuellen Motivation oftmals eine therapeutische Behandlung in Betracht. Diese konnte hier nicht nachgewiesen werden, das Gericht ging von Neugier als Tatmotiv aus. Dass die von Tauss angegebene Motivation unglaubwürdig war, wird unten (dann wohl etwas zu kurz) behandelt, da die Recherchen weder erforderlich noch sinnvoll für diese Motivation waren. Desweiteren ist das Motiv der Tat durchaus von erheblichem öffentlichen Interesse, ich sehe somit nicht, dass der Zusatz unnötig wäre.
- 2. Die mutmaßliche Verharmlosung übernimmt dann wohl eher die Pressestelle des LG Karlsruhe, die ich größtenteils als Quelle genommen habe. Dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, bedeutet lediglich, dass die Verteidigung keinen Rechtsmittelverzicht bekanntgegeben hat. Mir vorliegenden Informationen zufolge, jedoch von nicht neutraler Seite, will sie die schriftliche Urteilsverkündung abwarten. Nach Ablauf der üblichen Fristen wird das Urteil rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, wie Sie anmerken. Ein Verbrechen liegt entgegen Ihrer Informationen nicht vor, da keine der Taten eine Mindeststrafe von einem Jahr hatte.
- Wenn suggeriert würde, dass mit dem Urteil etwas nicht in Ordnung sei, dann wäre durch den Satz dennoch nicht erkennbar, ob das Urteil zu hoch oder zu niedrig ausgefallen wäre. Ich sehe schon dadurch keine Verharmlosung. Dass noch die Möglichkeit von Rechtsmitteln mit einer höheren oder niedrigeren Strafe offensteht, halte ich für artikelrelevant, ebenso eine entsprechende Änderung, falls das Urteil rechtskräftig wird.
- Ich habe in dem Zusammenfassungskommentar ausdrücklich darum gebeten, dass meine Bearbeitung auf Neutralität überprüft wird. Ich danke insofern für das Feedback, weder eine Verharmlosung noch eine Überverurteilung dürfen Ziel der Wikipedia sein, sondern eine Wiedergabe des Wissens. Für Unklarheiten entschuldige ich mich hiermit. --Constructor 17:41, 29. Mai 2010 (CEST)
"Tauss hatte die ihm vorgeworfenen Sachverhalte eingeräumt" entspricht nicht der Wahrheit. Tauss hatte eingeräumt, kinderpronografische Schriften besessen zu haben und dabei erklärt, dass er dies seiner Auffassung nach darf, weil ihn Art. 38 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 184b Absatz 5 StGB dies erlaube. Einen "privilegierten Personenkreis" gibt es in § 184b Absatz 5 StGB nicht, man braucht nur den Gesetzestext zu lesen. Richtig ist vielmehr, dass das Gericht der Auffassung ist, dass § 184b Absatz 5 StGB nur für einen privilegierten Personenkreis anwendbar sei, ohne diesen Personenkreis zu benennen oder - bis jetzt - seine Ansicht zu begründen.-- Adwokat 21:40, 30. Mai 2010 (CEST)
Sexuelles Interesse?
Das stimmt so nicht. Es wurde lediglich betont, daß es ein sexuelles Interesse nicht vorliegen müsse, denkbar sei auch z.B. Neugier. ("Doch habe er sich die Bilder nicht unbedingt aus sexuellem Interesse verschafft. „Denkbar ist, dass er sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte“, konzedierte der Richter." aus [5]) (nicht signierter Beitrag von 92.224.135.126 (Diskussion) 19:32, 29. Mai 2010 (CEST))
- Auch der Satz: "Ein sexuelles Interesse wurde nicht nachgewiesen." gehört nicht in den Artikel, da er POV-Kommentar ist. (Verteidigungsline Tauss). Fakt ist, dass ein "sexuelles Interesse" an den den kinderpornographischen Bildern auf Tauss´s Privathandy weder nachgewiesen noch ausgeschlossen wurde. Es "könne sein" (Richter), dass es sich um auch nur um "Neugierde" gehandelt habe. Der Artikel hat aber nicht Sprachrohr der Tauss´schen Verteidigung zu sein, auch wenn das Urteil für den "Piraten" bitter ist.--80.187.97.255 19:47, 29. Mai 2010 (CEST)
- Erst behaupten, es ist POV, aber es dann im nächsten Satz selbst sagen... --Constructor 00:49, 30. Mai 2010 (CEST)
- "Ein sexuelles Interesse wurde nicht nachgewiesen." Das ist ein prozesskommentierender Satz. Wie aus dem Urteil hervorgeht wurde esw auch nicht ausgeschlossen. Daher raus. Beschwichtigungen haben im Text nichts verloren. Auch wenn Herr Tauss auf seiner Website so barmt. --AgesyearsY 00:56, 30. Mai 2010 (CEST)
- Diejenigen, die hier den POV des Satzes, daß ein sexuelles Interesse nicht nachgewiesen wurde, beklagen, räumen selber ein, daß das Gericht dieses nicht nachweisen konnte (wenn es nicht ausgeschlossen werden kann, heißt das auch, daß es nicht nachgewiesen wurde). Hier ist Wikipedia:Artikel über lebende Personen zu beachten. Entlastende Aspekte hinsichtlich der Motivlage sind auf jeden Fall zu nennen. -- Reinhard Wenig 01:04, 30. Mai 2010 (CEST)
- "Entlastende Aspekte hinsichtlich der Motivlage sind auf jeden Fall zu nennen." Ja. Durchaus. Pflichgemäß von seinem Strafverteidiger. Aber nicht von Wikipedia-Autoren. Dass er sich die Kindervergewaltigungen hundertfach aus politischem Interesse auf private Handys und Rechner geladen hat wurde von diesem im Prozess vorgetragen. Wenn es nicht so widerlich wäre könnte man sagen: Da lachen ja die Hühner. --AgesyearsY 01:10, 30. Mai 2010 (CEST)
Der Artikel ist immer noch eindeutig zu beschönigend. Fast hat man den Eindruck, Tauss sitzt nicht "auf'm Fahrrad", wie angekündigt, sondern schreibt an seinem Wikipedia-Artikel herum. Wenn der Satz unbedingt drinbleiben soll, dann müsste er wenn schon so lauten: "Ein sexuelles Interesse von Jörg Tauss an dem von ihm gesammelten kinderpornografischen Material wurde durch das Gericht weder nachgewiesen noch ausgeschlossen". (nicht signierter Beitrag von 77.183.192.170 (Diskussion) 02:00, 30. Mai 2010 (CEST))
- Wichtig ist die Information, daß etwas nicht nachgewiesen wurde. Daß etwas nicht ausgeschlossen werden kann, macht die Information zur bloßen Vermutung. -- Reinhard Wenig 02:50, 30. Mai 2010 (CEST)
- Diese Aussage ist schlicht falsch. Das Gericht hat eine Recherche verneint und es einfach bei der Feststellung, dass es eine private Nutzung war belassen. Daraus im Umkehrschluss zu schließen, dass Tauss davon "freigesprochen" wurde, bedarf schon einer tiefergehenden Interpretation, die wohl nur seine Freunde von der Piratenpartei verstehen.--Anomalie01 03:11, 30. Mai 2010 (CEST)
- Mit "freigesprochen" hat das nichts zu tun, aber offenbar hat es das Gericht ja eben nicht bei der Feststellung "private Nutzung" belassen, sondern das selbst in der im obersten Beitrag dieses Threads zitierten Weise kommentiert. Dem Gericht war es offenbar wichtig darauf hinzuweisen, dass auch "Neugier" ohne sexuelles Interesse als mögliches Motiv in Frage kommt; das sollte der Artikel – nicht als unseren Kommentar, sondern als den des Gerichts – dann auch irgendwie wiedergeben. --Amberg 08:01, 30. Mai 2010 (CEST)
- Das sind alles Spekulationen, die in Wikipedia nichts zu suchen haben. Das Gericht hat "private Gründe" gesagt und dabei sollte man es auch belassen. Es wurde weder festgestellt, dass es zur sexuellen Erregung war noch dass dies nicht der Fall war. Wir brauchen hier keine Diskussion darüber zu führen, was eine private Nutzung von Kinderpornos beinhalten könnte. --Anomalie01 08:08, 30. Mai 2010 (CEST)
- Mit "freigesprochen" hat das nichts zu tun, aber offenbar hat es das Gericht ja eben nicht bei der Feststellung "private Nutzung" belassen, sondern das selbst in der im obersten Beitrag dieses Threads zitierten Weise kommentiert. Dem Gericht war es offenbar wichtig darauf hinzuweisen, dass auch "Neugier" ohne sexuelles Interesse als mögliches Motiv in Frage kommt; das sollte der Artikel – nicht als unseren Kommentar, sondern als den des Gerichts – dann auch irgendwie wiedergeben. --Amberg 08:01, 30. Mai 2010 (CEST)
- Im Grunde ist es mir egal, ob der Satz nun drin ist oder nicht. Aber etwas Spekulation zu nennen, was sich in zahlreichen Presseberichten und der offiziellen Presseerklärung des Gerichts findet, nur weil es mancher "nicht festgestellt" = "es war definitiv nicht so" lesen könnte, ist abwegig. Und deswegen einen Edit-War mit Vollsperrung loszutreten ist lächerlich. -- iGEL·대화·Bew 16:46, 30. Mai 2010 (CEST)
- Wenn das Gericht es für richtig hält, in seiner Urteilsbegründung solche "Spekulationen" (d. h. Erläuterungen zum Begriff "private Gründe") anzustellen, können wir doch nicht einfach sagen, wir lassen das weg. Was ist denn das für ein Verständnis von NPOV? --Amberg 18:13, 30. Mai 2010 (CEST)
- Wir brauchen weder den gesamten Prozess noch die gesamte Urteilsbegründung nachkauen, wir müssen lediglich die relevanten Fakten wiedergeben. Dass das Gericht speluliert, wie die private Nutzung aussah bedeutet doch nur, dass es für das Urteil nicht relevant war. Gibt also keinen Grund, das aufzunehmen. --Studmult 12:28, 31. Mai 2010 (CEST)
- Bin ohnehin dafür, den Arikel an einigen Stellen etwas zu straffen. Manche Informationen sind bereits jetzt doppelt enthalten (vgl. Abschnitte "Rücktritt und Ermittlungsverfahren" und "Strafprozess") --Anomalie01 12:33, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wir brauchen weder den gesamten Prozess noch die gesamte Urteilsbegründung nachkauen, wir müssen lediglich die relevanten Fakten wiedergeben. Dass das Gericht speluliert, wie die private Nutzung aussah bedeutet doch nur, dass es für das Urteil nicht relevant war. Gibt also keinen Grund, das aufzunehmen. --Studmult 12:28, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wenn das Gericht es für richtig hält, in seiner Urteilsbegründung solche "Spekulationen" (d. h. Erläuterungen zum Begriff "private Gründe") anzustellen, können wir doch nicht einfach sagen, wir lassen das weg. Was ist denn das für ein Verständnis von NPOV? --Amberg 18:13, 30. Mai 2010 (CEST)
- Die Tatsache, dass das Gericht diese Passage in die Urteilsbegründung aufgenommen hat, obwohl sie für die Strafzumessung ohne Belang ist, zeigt doch, dass sie ihm wichtig war. Dies ist ja auch nachvollziehbar, da man nichtjuristisch-umgangssprachlich bei "privatem Interesse" an pornografischem Material automatisch an sexuelles Interesse denkt. Soweit ich sehe, war es auch der einzige Punkt, wo das Gericht von der Staatsanwaltschaft abgewichen ist. Deshalb hat das m. E. in einer nichtwertenden neutralen Darstellung der Gerichtsentscheidung zu erscheinen. Übrigens haben es ja auch so ziemlich alle Presseberichte aufgenommen. --Amberg 16:18, 31. Mai 2010 (CEST)
- Das Gericht hat nicht gesagt, dass kein Interesse bestand, sondern dass es nicht festgestellt wurde. Das kann eine Menge bedeuten und ist nicht zwingend eine Wertung pro Tauss. --Studmult 16:26, 31. Mai 2010 (CEST)
- Die Tatsache, dass das Gericht diese Passage in die Urteilsbegründung aufgenommen hat, obwohl sie für die Strafzumessung ohne Belang ist, zeigt doch, dass sie ihm wichtig war. Dies ist ja auch nachvollziehbar, da man nichtjuristisch-umgangssprachlich bei "privatem Interesse" an pornografischem Material automatisch an sexuelles Interesse denkt. Soweit ich sehe, war es auch der einzige Punkt, wo das Gericht von der Staatsanwaltschaft abgewichen ist. Deshalb hat das m. E. in einer nichtwertenden neutralen Darstellung der Gerichtsentscheidung zu erscheinen. Übrigens haben es ja auch so ziemlich alle Presseberichte aufgenommen. --Amberg 16:18, 31. Mai 2010 (CEST)
- Natürlich ist es keine Wertung pro Tauss. Das Gericht hat von "privatem Interesse" gesprochen und erläutert, dass dies nicht zwangsläufig sexuelles Interesse bedeuten müsse, sondern auch etwa ein Handeln "schlicht aus Neugier" denkbar sei. Eine Entlastung ist das keineswegs. --Amberg 16:34, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich bin der Meinung, kommentarlos nur das mit dem "privaten Interesse" drin stehen zu lassen, kommt nicht in Frage, da es für den unbedarften Leser sexuelles Interesse impliziert. Ich bin dafür, als neutrale Fassung das korrekteste "Ein sexuelles Interesse wurde aber weder festgestellt noch ausgeschlossen" einzubauen. Nur zu schreiben, dass ein sexuelles Interesse nicht festgestellt wurde, würde meiner Meinung nach verzerrend wirken, da das wiederum als "wurde ausgeschlossen" verstanden würde. -- Jan [Diskussion] 20:50, 2. Jun. 2010 (CEST) (Offenlegung: Ich bin Mitglied der Piratenpartei)
- Ich sehe da keinen Unterschied und in der vorgeschlagenen Formulierung eine unnötige Information ("Es ist nicht bekannt, ob Tauss Hundefutter isst - es ist nicht ausgeschlossen, dass Tauss Vegetarier ist") Sie trägt schlicht nicht zur Erläuterung bei. Wesentlicher Punkt des Urteils ist doch, dass das Landgericht Tauss' Erklärung, als Bundestagsabgeordneter recherchiert zu haben, komplett verworfen hat. Das Gericht führte die "privaten Gründe" nicht näher aus, da es für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war. Genau so sollten wir es auch halten. --Anomalie01 02:40, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ich bin der Meinung, kommentarlos nur das mit dem "privaten Interesse" drin stehen zu lassen, kommt nicht in Frage, da es für den unbedarften Leser sexuelles Interesse impliziert. Ich bin dafür, als neutrale Fassung das korrekteste "Ein sexuelles Interesse wurde aber weder festgestellt noch ausgeschlossen" einzubauen. Nur zu schreiben, dass ein sexuelles Interesse nicht festgestellt wurde, würde meiner Meinung nach verzerrend wirken, da das wiederum als "wurde ausgeschlossen" verstanden würde. -- Jan [Diskussion] 20:50, 2. Jun. 2010 (CEST) (Offenlegung: Ich bin Mitglied der Piratenpartei)
- Aber selbstverständlich führt das Gericht es näher aus, darum geht es doch! Obwohl es für die Tatbestandsverwirklichung keine Rolle spielte, hat das Gericht ausdrücklich in der Urteilsbegründung eine Erläuterung zu der Formulierung "privates Interesse" gegeben. (Zur Frage des Hundefutters hat es sich hingegen nicht geäußert.) Ich kann mich zunehmend des Eindrucks nicht erwehren, dass genau das, was das Gericht mit dieser Erläuterung vermeiden wollte, hier von Anomalie01 angestrebt wird, nämlich die Suggestion, es sei ein sexuelles Interesse als Motiv festgestellt worden. Und noch einmal: Dies ist eben auch ein Punkt (wenn ich richtig sehe, der einzige), wo das Gericht von der Argumentation der Staatsanwaltschaft abweicht, die den Zweck, sich sexuelle Erregung zu verschaffen, als Motiv für erwiesen angesehen hat (siehe hier). --Amberg 03:37, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Das Landgericht Karlsruhe hat festgestellt, dass sich Tauss die Kinderpornos aus privaten Gründen aneignete. Es hat offen gelassen, was genau Tauss' "privates Interesse" an den Kinderpornos gewesen sein könnte. Ebenso wie das Gericht werde ich weder hier noch im Artikel darüber spekulieren. --Anomalie01 04:29, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Aber selbstverständlich führt das Gericht es näher aus, darum geht es doch! Obwohl es für die Tatbestandsverwirklichung keine Rolle spielte, hat das Gericht ausdrücklich in der Urteilsbegründung eine Erläuterung zu der Formulierung "privates Interesse" gegeben. (Zur Frage des Hundefutters hat es sich hingegen nicht geäußert.) Ich kann mich zunehmend des Eindrucks nicht erwehren, dass genau das, was das Gericht mit dieser Erläuterung vermeiden wollte, hier von Anomalie01 angestrebt wird, nämlich die Suggestion, es sei ein sexuelles Interesse als Motiv festgestellt worden. Und noch einmal: Dies ist eben auch ein Punkt (wenn ich richtig sehe, der einzige), wo das Gericht von der Argumentation der Staatsanwaltschaft abweicht, die den Zweck, sich sexuelle Erregung zu verschaffen, als Motiv für erwiesen angesehen hat (siehe hier). --Amberg 03:37, 3. Jun. 2010 (CEST)
- "Ebenso wie das Gericht" – Du bist also damit einverstanden, die entsprechende Formulierung des Gerichts in den Artikel aufzunehmen? Dann sind wir uns ja einig. --Amberg 04:33, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Die "entsprechende Formulierung des Gerichts" werden werden wir auch in Zukunft wohl kaum aufnehmen können, da lediglich die Prozessbeteiligten eine Abschrift der schriftlichen Urteilsgründe erhalten. Bislang haben wir nur Medienberichte über den Fall Tauss sowie eine kurze Pressemeldung des Pressesprechers des LG Karlsruhe, an denen sich aktuell der Artikel orientiert. --Anomalie01 04:54, 3. Jun. 2010 (CEST)
- "Ebenso wie das Gericht" – Du bist also damit einverstanden, die entsprechende Formulierung des Gerichts in den Artikel aufzunehmen? Dann sind wir uns ja einig. --Amberg 04:33, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ja, wir haben die Pressemitteilung, in der es heißt: "Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich." Und wir haben die Medienberichte, welche diesen Punkt enthalten und dabei aus der mündlichen Urteilsbegründung wörtlich zitieren, dass das Gericht ein Handeln "schlicht aus Neugier" als mögliche Alternativerklärung zu einem Handeln aus sexuellem Interesse genannt hat. Dies ist also den Quellen zufolge eine Formulierung des Gerichts. Teilweise wird in der Medienberichterstattung dieser Punkt sogar deutlich hervorgehoben; berichtet wird er durchweg. Ich sehe immer noch kein tragfähiges Argument dafür, dass es einer NPOV-Auswertung dieser Quellen entsprechen soll, ihn hier gänzlich rauszulassen. --Amberg 05:28, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Dritte Meinung: Anomalie01, Du schriebst doch selbst um 02:48 "ich sehe da keinen Unterschied". Deshalb besteht doch eigentlich gar kein Grund mehr zum Streiten. Ich persönlich halte den fettgedruckten Satz von Jan für sinnvoll und im Einklang mit WP:NPOV und befürworte deswegen seine Einfügung.
- Nebenbemerkung: Man sollte nicht einen Ob-Satz mit "Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht" fortsetzen. Es müsste heißen: "Das Gericht verneinte dies" oder so ähnlich. --Grip99 14:31, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Und wo soll bei "Ein sexuelles Interesse wurde aber weder festgestellt noch ausgeschlossen" der Mehrwert für den Artikel sein? Das ist doch ein Paradoxon in der Aussagelogik: Dieser Satz würde nur dann in den Artikel gehören, wenn er etwas über die Motivation aussagt, seine Aussage ist aber aber eben, daß er genau das nicht tut. Wenn Du ihn also hineinnimmst, weil Du meinst er würde etwas aussagen, interpretierst Du etwas hinein, was dort nicht steht. Das ist aber weder WP:NPOV noch Aufgabe der Wikipedia. --85.182.85.12 15:13, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Formulierungsvorschlag:
- Dabei erklärte das Gericht, dass "private Zwecke" als Motiv nicht notwendigerweise sexuelles Interesse voraussetzten, sondern dass es ebenso denkbar sei, dass Tauss "schlicht aus Neugier" gehandelt haben könne.
- --Amberg 16:44, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Ich will Herrn Tauss weder etwas unterstellen, noch etwas entschuldigen. Da keiner von uns in seinen Kopf blicken kann, wissen wir letztlich einfach nicht, was seine Motivation war. Angesichts des ehrverletzenden Charakters, der mit dem Vorwurf Kinderpornographie besessen zu haben verbunden, ist kann ich verstehen, daß man das relativieren möchte. In diesem Sinne wäre eine Erwähnung, daß auch der Richter klargestellt hat, nicht zu wissen was Tauss Motivation letztlich war evtl. verständlich. Nur ... es bleibt immer noch ein "Wir wissen es nicht!". Für das Urteil war es in diesem Fall unerheblich und von daher sehe ich einfach nicht, warum es in den Artikel muß: Ein "Wir wissen es nicht" ist eben keine Feststellung in irgend eine Richtung. In einer mehrseitigen Urteilsbegründung hat das eben auch einen andere Charakter als in der Betonung als wesentlicher Teil des Urteils in der Zusammenfassung in der Wikipedia. Da wird mir zumindest zu sehr eine "Rechtfertigung" gestrickt. Wenn man will kann man vielleicht noch mal klarstellen, daß "private Gründe" eben "nicht-berufliche" sind, aber alles andere ist letztlich Spekulation, die nicht für das Urteil wichtig war ... und das geht IMHO auch so schon klar genug aus dem Absatz hervor. --85.182.85.12 18:26, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Formulierungsvorschlag:
- Da uns die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, sind unsere Quellen a) die relativ kurze, keineswegs mehrseitige Pressemitteilung des Gerichts, b) die Medienberichterstattung über die mündliche Urteilsbegründung. Das Gericht hätte es in seiner Begründung dabei belassen können, ohne Erläuterung von "privaten Gründen" zu sprechen; das hat es nicht getan. Es hätte in seiner Pressemitteilung die Erläuterung als zu unwichtig weglassen können; das hat es nicht getan. Die Medien hätten in ihrer Berichterstattung über die Urteilsbegründung diesen Punkt als zu unwichtig weglassen können; das haben sie nicht getan. Wo ist die Grundlage dafür, dass wir in unserer Auswertung dieser Quellen, gegen deren Gewichtung sagen, wir lassen das aber als zu unwichtig weg? Um eine "Rechtfertigung" geht es überhaupt nicht, für die juristische Tatbestandsfeststellung macht es ja keinen Unterschied. Gesellschaftlich macht es allerdings einen Unterschied, worauf ja die taz hinweist, denn wäre das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt und hätte eine sexuelle Motivation als erwiesen festgestellt, wäre er gesellschaftlich definitiv erledigt gewesen, während dies angesichts der ausdrücklichen Erläuterung des Gerichts, dass auch eine andere Motivation wie "Neugier" denkbar wäre, abzuwarten bleibt. (Was ungerecht sein mag, denn für seinen sexuellen Trieb kann niemand was, während sich Neugier eher rational kontrollieren lässt; aber auch das haben wir im Artikel nicht zu bewerten.) Dies ist angesichts der Tatsache, dass die Wikipedia heute eine Hauptinformationsquelle über Personen des öffentlichen Lebens ist, bei einem Artikel über eine lebende Person zu berücksichtigen. Nicht in dem Sinne, dass wir eigene Gewichtungen vornehmen, sondern indem wir die Gewichtungen, die Gericht und Medien vorgenommen haben, nicht unterschlagen, sondern neutral wiedergeben. --Amberg 19:08, 3. Jun. 2010 (CEST)
- 85.182.85.12, ich interpretiere gar nichts hinein. Ich folge vielmehr in der Darstellung der als Beleg benutzten Pressemitteilung des LG Karlsruhe, das diesen Punkt (wie von Amberg schon oben festgestellt) anscheinend als wesentlich (in Bezug auf die öffentliche Darstellung, nicht auf die Strafe an sich) betrachtet hat. Es liegt in der Natur der Sache (das räumst Du ja im Prinzip selber ein), dass fast jeder (auch ich), der von einer Verurteilung wegen Kinderpornographie liest, bewusst oder unbewusst von einem (im gerichtlichen Sinn, beispielsweise durch ein Geständnis) bewiesenen sexuellen Interesse ausgeht. Deswegen halte ich diese Klarstellung in der Urteilsverkündung, in der Pressemitteilung und im Artikel für sinnvoll.
- Mit Deiner Argumentation könntest Du auch sagen, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen dürfe überhaupt nicht in den Artikel aufgenommen werden, weil er überhaupt nichts über den tatsächlichen Sachverhalt aussagt. Das wäre aber absurd, und deswegen halte ich Deine Argumentation für zu weitgehend. Relevant für den Artikel ist das Urteil und damit potentiell alles, was im Urteil (resp. der Pressemitteilung) steht. Was die Kammer im Urteil festgestellt hat, hat in jedem Fall Bezug zu Tauss und kann deswegen selbst dann relevant sein, wenn es sich um eine explizite Nicht-Aussage oder Nichtwissen-Aussage der Kammer handelt. --Grip99 01:54, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Nein, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist etwas vollkommen anderes. Tauss war nicht wegen irgendwelcher evtl. sexueller Neigungen angeklagt, sondern wegen des Besitzes von Kinderpornographie. Verurteilt wurde er, da das Gericht seiner Argumentation der gesetzlich gedeckten Recherche nicht gefolgt ist. Das sind die relevanten Fakten. Meinetwegen kann es, des lieben Friedens willen, jetzt so bleiben ("Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen"). Festgestellt wurde diesbezüglich nichts, und wenn "alles" aus einer Urteilsbegründung oder Pressemitteilung relevant wäre, bleibe nichts anderes übrig als diese wörtlich und komplett einzufügen. Natürlich fasst man bei Wikipedia aber so etwas zusammen, und da die betreffende Aussage weder für das Urteil entscheidend war, noch irgendetwas feststellt, halte ich sie im Artikel nach wie vor für überflüssig und in der Betonung eine Rechtfertigung implizierend -- was IMHO eher ein gewisses Licht auf die Wikipedia wirft, als auf den Fall. --85.182.83.242 14:53, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ich habe nicht behauptet, dass "alles" aus einer Urteilsbegründung oder Pressemitteilung für die Wikipedia relevant sei. Ich habe nur behauptet, dass Deine Darstellung vom 3. Juni, die sinngemäß lautet, gewisse Feststellungen eines Gerichts über ihm unklare Sachverhalte seien grundsätzlich für die Wikipedia irrelevant, nicht zutrifft, weil alles, was das Gericht in einem relevanten Urteil äußert, potentiell relevant für die Wikipedia ist.
- Die betreffende Aussage mag für das Strafmaß nicht entscheidend gewesen sein. Sie ist gleichwohl für die öffentliche Bewertung der Tat durchaus wesentlich. Nur deswegen streiten wir ja darüber und nur deshalb dürfte es das Gericht für erforderlich gehalten haben, in der Presseerklärung auf diesen Punkt überhaupt einzugehen.
- Aber wenn wir uns alle mit der jetzigen Formulierung abfinden können, ist eine weitere Diskussion ohnehin überflüssig. --Grip99 23:25, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Nein, ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist etwas vollkommen anderes. Tauss war nicht wegen irgendwelcher evtl. sexueller Neigungen angeklagt, sondern wegen des Besitzes von Kinderpornographie. Verurteilt wurde er, da das Gericht seiner Argumentation der gesetzlich gedeckten Recherche nicht gefolgt ist. Das sind die relevanten Fakten. Meinetwegen kann es, des lieben Friedens willen, jetzt so bleiben ("Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen"). Festgestellt wurde diesbezüglich nichts, und wenn "alles" aus einer Urteilsbegründung oder Pressemitteilung relevant wäre, bleibe nichts anderes übrig als diese wörtlich und komplett einzufügen. Natürlich fasst man bei Wikipedia aber so etwas zusammen, und da die betreffende Aussage weder für das Urteil entscheidend war, noch irgendetwas feststellt, halte ich sie im Artikel nach wie vor für überflüssig und in der Betonung eine Rechtfertigung implizierend -- was IMHO eher ein gewisses Licht auf die Wikipedia wirft, als auf den Fall. --85.182.83.242 14:53, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Müsste die Urteilsbegründung nicht bald mal schriftlich veröffentlicht werden? Im übrigen wurde auch in der Sächsischen Zeitung (die lese ich halt) von nicht sexuellem Interesse geschrieben. ME wurde das oft erwähnt und sollte auch in den Artikel. --Don-kun Diskussion Bewertung 19:57, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Jetzt wird's aber völlig verzerrt. Genau das bewirkt der fragliche Satz nämlich. --Anomalie01 23:17, 3. Jun. 2010 (CEST)
- Anomalie01, es wäre ganz nett, wenn Du auf die Argumente, die andere und ich gebracht haben, eingehen würdest, anstatt eine Formulierung, bei der Du gestern Morgen noch "keinen Unterschied" zur vorigen festgestellt hast, am Abend plötzlich als "völlig verzerrend" zu bezeichnen und auf die angeblich keinen Unterschied machende alte zurückzurevertieren. --Grip99 01:54, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Der ganze Abschnitt ist bereits sehr POV-lastig, da Tauss' Verteidigungsargumente (§ 184b Abs. 5 StGB) sehr stark in den Vordergrund gestellt werden. Kernpunkt des Verfahrens war nicht - wie von Tauss oft dargestellt - ob ein Bundestagsabgeordneter recherchieren darf, sondern ob es überhaupt eine Recherche gab. Dem war offenbar nicht so. Einen kurzen, wohlgemeinten Hinweis in einer Pressemitteilung als relevant für das Urteil zu befinden, halte ich schon für sehr weit hergeholt. Zumal die Passage nach wie vor nichts aussagt, sondern im Zusammenhang mit den vorangegangenen Sätzen (im Artikel) wie eine Relativierung wirkt. --Anomalie01 02:46, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Es ist nicht unsere Aufgabe zu bewerten, ob die Erläuterung in der Pressemitteilung "wohlmeinend" ist oder nicht, und wäre sie "wohlmeinend", wäre das auch kein Grund sie zu ignorieren. Und, wie bereits häufig gesagt, wir haben neben der Presseerklärung die Medienberichte über die mündliche Urteilsbegründung, die durchweg diesen Punkt enthalten, zum Teil sogar deutlich hervorheben (siehe taz), und wörtlich die Formulierung "schlicht aus Neugier" als eine vom Gericht angeführte mögliche Variante der persönlichen Gründe zitieren. Aus Deinen Ausführungen wird immer deutlicher, dass Du selbst werten willst, anstatt neutral zu referieren. --Amberg 03:10, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Richtig, wir haben weder zu bewerten noch zu spekulieren. Also sollte man das auch lassen. Muss ja einen Grund geben, warum ihr so vehement für diesen völlig unwichtigen Passus kämpft. Normal ist das nicht. --Anomalie01 03:15, 4. Jun. 2010 (CEST)
- "Wir" "kämpfen" deswegen so "vehement" für diesen "völlig unwichtigen" Passus, weil das Weglassen den NPOV in einem Artikel über eine lebende Person aus meiner Sicht verletzt. Das "privat" wird aus dem Kontext, in dem das Gericht es gesagt hat, herausgerissen und kann so leicht vom Leser anders gedeutet werden, als es das Gericht gemeint hat. Auf diesen Effekt haben übrigens auch einige Medien gesetzt. Mich würde interessieren, warum du so vehement gegen diesen aus deiner Sicht unwichtigen Passus kämpfst. Für dich bläht er den Artikel etwas auf und ist nichtssagend, ist aber (in der "weder festgestellt noch ausgeschlossen"-Fassung) unschädlich. Wenn er dann dafür hilfreich sein kann, eine NPOV-Verletzung in einem sehr kritischen Bereich zu beheben, sollte das doch deutlich überwiegen, oder? Ich habe bei dir den starken Eindruck, dass du das sehr wohl weißt und gezielt versuchst, den Artikel nichtneutral zu gestalten (es ist ja nicht der erste Konflikt), vermutlich aus persönlicher Abneigung gegen Tauss bzw. seine Straftaten. Eine solche Abneigung ist völlig nachvollziehbar, hat aber im Artikel nichts zu suchen. Und bevor du mir vorwirfst, ich würde den Artikel beschönigen wollen: Ich bin strikt dagegen, nur auf das "nicht festgestellt" des Verteidigers hinzuweisen, da das die meisten Leser als "verneint" deuten dürften, was nicht stimmt. Im Übrigen habe ich eine dritte Meinung eingeholt (und dabei darauf hingewiesen, dass diese von jemand neutralem kommen sollte). Den Revert, der sich darüber hinwegsetzt, finde ich daher völlig unangebracht und habe um Konfliktklärung [6] gebeten. -- Jan [Diskussion] 05:06, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Nein, ich habe keine Abneigung gegen Tauss. Ich habe jetzt um des lieben Friedens Willen einen weiteren Satz (Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen) eingebaut. Und die Frage, wer sich während einer Diskussion mit einer Änderung über etwas hinwegsetzt hat, reiche ich gerne zurück. In einer umfangreichen Diskussion mit mehreren Teilnehmern mit einer einzigen "dritten Meinung" zu argumentieren ist schon lustig.--Anomalie01 05:35, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Es ist nicht unsere Aufgabe zu bewerten, ob die Erläuterung in der Pressemitteilung "wohlmeinend" ist oder nicht, und wäre sie "wohlmeinend", wäre das auch kein Grund sie zu ignorieren. Und, wie bereits häufig gesagt, wir haben neben der Presseerklärung die Medienberichte über die mündliche Urteilsbegründung, die durchweg diesen Punkt enthalten, zum Teil sogar deutlich hervorheben (siehe taz), und wörtlich die Formulierung "schlicht aus Neugier" als eine vom Gericht angeführte mögliche Variante der persönlichen Gründe zitieren. Aus Deinen Ausführungen wird immer deutlicher, dass Du selbst werten willst, anstatt neutral zu referieren. --Amberg 03:10, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Man muss ohnehin aufpassen, dass in dem Artikel nichts falsches zu diesem Punkt einfließt. Tauss verbreitet derzeit gezielt Falschinformationen, siehe [7]. Und diese verbreiten sich schnell bzw. werden von manch Unbedarften ungeprüft übernommen. --Anomalie01 07:46, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Gerade deshalb ist es wichtig, dass hier möglichst präzise wiedergegeben wird, was das Gericht wirklich gesagt hat. --Amberg 19:02, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Dann bräuchten wir die schriftliche Urteilsbegründung. Die haben wir aber nicht und werden sie auch so schnell nicht bekommen. Es sei denn, Tauss veröffentlicht sie. Davon würde ich derzeit aber nicht ausgehen. --Anomalie01 15:00, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Nun, wir haben die übereinstimmenden wörtlichen Zitate aus der mündlichen Urteilsbegründung in der Medienberichterstattung. Aber die derzeitige Formulierung ist ja zumindest einigermaßen verantwortbar. --Amberg 23:44, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ich habe die Formulierung noch etwas neutraler gestaltet: "Wie dieses private Interesse ausgesehen haben könnte, ließ das Gericht offen, da eine solche Feststellung für die Tatbestandsverwirklichung nicht erforderlich war." Damit sollte nun jeder leben können. --Anomalie01 03:49, 6. Jun. 2010 (CEST)
Austritt
Tauss ist am 30. Mai 2010 aus der Piratenpartei Deutschland ausgetreten:
- http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=1006
- http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100530-Joerg-Tauss-erklaert-seinen-Austritt-aus-der-Piratenpartei
--JensMueller 14:24, 30. Mai 2010 (CEST) @Admins: Bitte einfügen und auch in der Einleitung erwähnen. --SpiegelLeser 18:22, 30. Mai 2010 (CEST)
Frage zur Verurteilung
Was ich nicht so genau verstehe:
Die offizielle Gerichtsquelle schreibt, er wurde verurteilt wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a.
Nun haben wir im Wikipedia-Artikel folgendes: Nach seiner Verurteilung wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie als Referenz wird dieser welt.de Artikel angegeben. Jetzt merk ich grad, dass der Link nicht mehr erreichbar ist. Vor einer halben Stunde ging er noch.
Wegen was genau wurde er verurteilt? Wegen Besitzes oder auch zusätzlich wegen Verbreitung? --KurtR 08:41, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wäre mir jetzt neu, dass die Verbreitung vom Tisch wäre. Spiegel-Online und "Süddeutsche" z.B. schreiben aktuell: Der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornos verurteilte Politiker Jörg Tauss ist am Sonntag aus der Piratenpartei ausgetreten. [8] --Anomalie01 08:58, 31. Mai 2010 (CEST)
- Seit wann haben denn Veröffentlichungen der Boulevardpresse einen höheren Stellenwert als die Pressemitteilungen des erkennenden Gerichtes? -- Adwokat 09:54, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich habe Verbreitung herausgenommen, solange kein offizielles Statement in diese Richtung vom Gericht vorliegt. --KurtR 10:08, 31. Mai 2010 (CEST)
- Boulevardpresse? Jetzt reicht's aber. [9] [10] Das hier ist keine Tauss-Fanseite. --Anomalie01 11:19, 31. Mai 2010 (CEST)
- Was heisst hier Tauss-Fanseite? Schon mal gehört, dass Medienberichte ungenau oder falsch sein können? Ich denke bei der Wichtigkeit dieser Anschuldigung müssen wir 100 Prozent richtig liegen. Erst dann kann man es ergänzen. Siehe auch WP:BIO. Darum revertiere ich Deinen Revert bis dies geklärt ist. Ich bitte Dich, von einem weiteren Revert abzusehen, bis alles klar ist in der Sache. Bitte auch andere Leute hier um Stellungsnahme zur Problematik. Danke. --KurtR 11:44, 31. Mai 2010 (CEST)
- Momentan ist alles klar. Wenn du meinst, einen Edit-War starten zu müssen, bloß weil du (zahlreiche) zulässige und seriöse Quellen nicht akzeptieren möchtest, ist das dein Problem. Ich bitte dich, weitere Reverts zu unterlassen. --Anomalie01 11:55, 31. Mai 2010 (CEST)
- Was heisst hier Tauss-Fanseite? Schon mal gehört, dass Medienberichte ungenau oder falsch sein können? Ich denke bei der Wichtigkeit dieser Anschuldigung müssen wir 100 Prozent richtig liegen. Erst dann kann man es ergänzen. Siehe auch WP:BIO. Darum revertiere ich Deinen Revert bis dies geklärt ist. Ich bitte Dich, von einem weiteren Revert abzusehen, bis alles klar ist in der Sache. Bitte auch andere Leute hier um Stellungsnahme zur Problematik. Danke. --KurtR 11:44, 31. Mai 2010 (CEST)
- Boulevardpresse? Jetzt reicht's aber. [9] [10] Das hier ist keine Tauss-Fanseite. --Anomalie01 11:19, 31. Mai 2010 (CEST)
Wer hier andere WP-Benutzer als Tauss-Fans oder Freunde der Piraten bezeichnet, zeigt schon durch diese Wortwahl vor allem die eigenen Voreingenommenheit. -- Reinhard Wenig 11:53, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ja finde ich auch. Besonders mir, einem Schweizer, der nicht viel am Hut hat mit der Politik in Deutschland, so etwas unterschwellig zu unterstellen, ist daneben. --KurtR 11:55, 31. Mai 2010 (CEST)
- Mir ist das ziemlich egal, ob Schweizer oder nicht. Hier geht es darum, dass die von dir monierten Teile im Artikel eindeutig mit seriösen Quellen (siehe alleine meine Beispiele in dieser Diskussion) belegt sind. Diese pauschal anzuzweifeln und dann einfach etwas zu löschen, geht nicht. --Anomalie01 12:00, 31. Mai 2010 (CEST)
- Hier hast du noch eine Quelle (ARD-tagessschau) und nun gib bitte Ruhe: Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. [11] Frage mich langsam, was das soll. --Anomalie01 12:19, 31. Mai 2010 (CEST)
- Mir ist das ziemlich egal, ob Schweizer oder nicht. Hier geht es darum, dass die von dir monierten Teile im Artikel eindeutig mit seriösen Quellen (siehe alleine meine Beispiele in dieser Diskussion) belegt sind. Diese pauschal anzuzweifeln und dann einfach etwas zu löschen, geht nicht. --Anomalie01 12:00, 31. Mai 2010 (CEST)
- In Deiner Quelle steht wegen "Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie" sei er verurteilt worden. Diesen Straftatbestand gibt es nicht. Gib Dich doch mit offiziellen Quellen (Landgericht Karlsruhe) zufrieden. -- Adwokat 12:33, 31. Mai 2010 (CEST)
- Jetzt wird's aber langsam absurd. Und was ist § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB? --Anomalie01 12:39, 31. Mai 2010 (CEST)
- Da steht "kinderpornographische Schriften" !!! Absurd ist nur, dass Du das Wort "Verbreitung" mit Klauen und Zähnen verteidigst, als hinge Dein Leben davon ab. -- Adwokat 12:42, 31. Mai 2010 (CEST)
- Umgekehrt wird auch ein Schuh draus, oder? --Anomalie01 12:45, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich halte mich an die Richtlinien für Artikel über lebende Personen. -- Adwokat 12:48, 31. Mai 2010 (CEST)
- In Deiner Quelle steht wegen "Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie" sei er verurteilt worden. Diesen Straftatbestand gibt es nicht. Gib Dich doch mit offiziellen Quellen (Landgericht Karlsruhe) zufrieden. -- Adwokat 12:33, 31. Mai 2010 (CEST)
Könnte mir jemand dieses merkwürdige "u.a." im Gerichtstext erklären? Könnte sich dahinter eventuell die Verbreitung verstecken? --Studmult 12:49, 31. Mai 2010 (CEST)
- "u.a." steht für "und andere" --Anomalie01 12:54, 31. Mai 2010 (CEST)
- Bitte einfach WP:BIO beachten. Es kann Ärger geben, wenn hier etwas behauptet wird, was nicht offiziell belegt ist. Bis hin zur Sperre der Zugangsseite. Das sollten wir vermeiden. Läuft ja nix weg. PG 12:52, 31. Mai 2010 (CEST)
- Aber es ist doch zigfach belegt (siehe alleine Links weiter oben in der Diskussion: ARD, Focus, Spiegel, FAZ...). Wie oft denn noch? Nur weil KurtR nicht in der Lage ist, eine Pressemitteilung zu lesen?--Anomalie01 12:58, 31. Mai 2010 (CEST)
- Das "u.a." finde ich auch merkwürdig, vielleicht meint das Gericht, dass es noch weitere Fälle von "Besitz" gibt, das ist aber unklar. Es ist aber Sache des Gerichtes dies klarzustellen und nicht Sache von Wikipedia da "Verbreitung" hinzuinterpretieren. Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und da steht auch "Verbreitung" drin, dann kann Wikipedia das veröffentlichen. -- Adwokat 12:56, 31. Mai 2010 (CEST)
- Bis zur schriftlichen Urteilsbegründung sollten seriöse journalistische Quellen ausreichen. Zumindest so lange, bis jemand ernsthaft einen Beweis erbringt, dass diese unzutreffend sind. --Anomalie01 12:59, 31. Mai 2010 (CEST)
Es herrscht weiterhin Unklarheit, dies sieht man auch, dass andere Benutzer meiner Version folgen aber wieder reviert werden von einer Person. Ich warte das Resultat der VM-Meldung ab. --KurtR 13:03, 31. Mai 2010 (CEST)
- Die VM (Permalink) hat entschieden mit sachlicher, guter Begründung. --KurtR 14:11, 31. Mai 2010 (CEST)
- Dieser Abschnitt gehört sowieso komplett überarbeitet. Angeblich wurde Taus wegen "Beschaffung und Verbreitung" angeklagt und dann wegen "Besitz" verurteilt. Das heißt er wurde wegen einer Tat verurteilt, die nicht angeklagt war. Auch anderes ist mißverständlich formuliert. -- Adwokat 13:11, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich habe jetzt noch mal die Quelle ARD-tagesschau [12] in den Artikel eingebaut: Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu 15 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das dürfte nun wirklich genügen. --Anomalie01 13:16, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wie ich schon versucht habe Dir zu erklären, gibt es keinen Straftatbestand der da lautet "Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie". Wenn ARD-tagesschau einen solchen Unsinn schreibt, ist es eben keine seriöse Quelle. Du hörst jetzt damit auf, die Seite eigenmächtig zu ändern. Konsenz besteht zur Zeit nur wegen "Besitz" und sobald ich Zeit habe, werde ich die Seite anpassen. -- Adwokat 13:26, 31. Mai 2010 (CEST)
- Willst du mich eigentlich auf den Arm nehmen? § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB. Du wirst hier gar nichts "anpassen" und löschen ohne tragfähige Quellen zu benennen bzw. nachzuweisen, dass die bisher genannten Quellen falsch sind. --Anomalie01 13:32, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich habe das schonmal erläutert, Du liest aber offensichtlich nicht: "Kinderpornografie" ist was anderes als "Kinderpornografische Schriften". Kinderpornografie ist ein Oberbegriff und steht nicht im Gesetz. -- Adwokat 13:42, 31. Mai 2010 (CEST)
- Das ist Schwachsinn, denn Tauss wurde genau nach dieser Rechtsvorschrift (§ 184b StGB) verurteilt. --Anomalie01 13:46, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wenn Du beleidigend wirst, fliegst Du hier raus. Im Gesetz steht ausdrücklich "kinderpornographische Schriften" und nicht "Kinderpornographie". Die oben zitierte Spiegel-Quelle ist in sich widersprüchlich. Da heißt es einerseits "Tauss soll sich vor Gericht wegen des Besitzes von Kinder-Pornos verantworten" und andrerseits "Anklage wegen der Beschaffung und Verbreitung von kinderpornografischem Material". Es ist ein erheblicher Unterschied, ob Tauss nur wegen Besitz oder auch wegen anderer Punkte verurteilt wurde. Die einzige seriöse Quelle ist das Landgericht. Die werden doch wohl am besten wissen, weshalb sie ihn verurteilt haben. -- Adwokat 13:52, 31. Mai 2010 (CEST)
- Lass dir mal von einem richtigen Juristen helfen. Am besten von jemandem, der das Wort "Advokat" nicht mit "w" schreibt. Ansonsten ist bereits alles gesagt. --Anomalie01 13:57, 31. Mai 2010 (CEST)
- Ich habe das schonmal erläutert, Du liest aber offensichtlich nicht: "Kinderpornografie" ist was anderes als "Kinderpornografische Schriften". Kinderpornografie ist ein Oberbegriff und steht nicht im Gesetz. -- Adwokat 13:42, 31. Mai 2010 (CEST)
- In der FAZ Online-Ausgabe steht: "Den Markt [für kinderpornographisches Material] "beliefert und befeuert". Die FAZ dürfte eine seriöse Quelle sein. Zitat weiter: "...und verurteilte den 56 Jahre alten Tauss wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material zu einem Jahr und drei Monaten Haft". --Claimpage 14:01, 31. Mai 2010 (CEST)
- Offensichtlich gilt hier nichts mehr als seriöse Quelle. Weder ARD und ZDF noch FAZ, Süddeutsche, Focus, Spiegel Online. Ich finde es bemerkenswert, dass sich ein einzelner User über eine VM so schnell durchsetzen kann. --Anomalie01 14:14, 31. Mai 2010 (CEST)
- In der FAZ Online-Ausgabe steht: "Den Markt [für kinderpornographisches Material] "beliefert und befeuert". Die FAZ dürfte eine seriöse Quelle sein. Zitat weiter: "...und verurteilte den 56 Jahre alten Tauss wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material zu einem Jahr und drei Monaten Haft". --Claimpage 14:01, 31. Mai 2010 (CEST)
- In Deiner Quelle heißt es "Eine Sonderbehandlung für Abgeordnete lehnte das Landgericht ab". In dieser Formulierung ist das billige Rhetorik. Woher nimmst Du die Gewissheit, dass dieser Autor den Unterschied zwischen Tatbestand und Tatbestandsvarianten kennt. Bei einer Verureilung steht im Allgemeinen die einschlägige Tatbestandsvariante im Tenor und die lautet nach Landgericht "Besitz". -- Adwokat 14:11, 31. Mai 2010 (CEST)
- Es ist mir eigentlich ziemlich egal, ob dir die Formulierung in der Quelle gefällt oder nicht. Es ändert nichts am angegebenen Inhalt. --Anomalie01 14:14, 31. Mai 2010 (CEST)
- In Deiner Quelle heißt es "Eine Sonderbehandlung für Abgeordnete lehnte das Landgericht ab". In dieser Formulierung ist das billige Rhetorik. Woher nimmst Du die Gewissheit, dass dieser Autor den Unterschied zwischen Tatbestand und Tatbestandsvarianten kennt. Bei einer Verureilung steht im Allgemeinen die einschlägige Tatbestandsvariante im Tenor und die lautet nach Landgericht "Besitz". -- Adwokat 14:11, 31. Mai 2010 (CEST)
- Adwokat, du schreibst so, als seiest du der "Adwokat" des verurteilten Stratäters ;-) --Claimpage 14:16, 31. Mai 2010 (CEST)
- Zumindest scheint er sich auf solche "Fälle" spezialisiert zu haben, siehe hier: [13] --Anomalie01 14:25, 31. Mai 2010 (CEST)
- Adwokat, du schreibst so, als seiest du der "Adwokat" des verurteilten Stratäters ;-) --Claimpage 14:16, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wenn ich der Advokat von Tauss wäre, würde ich hier nicht schreiben, sondern eine einstweilige Verfügung erwirken. Mit geht es um juristische Präzision. Es gibt in § 184b verschiedene Tatbestandsvarianten. Tauss wurde nicht wegen aller verurteilt. Das ist im Hinblick auf § 184b Abs. 5 StGB von Bedeutung, weil sich dieser Abschnitt nur auf einige Tatbestandsvarianten bezieht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Tatbestandsvariante, wegen der er verurteilt wurde, korrekt angegeben wird. Dass man versucht Information über Wikipediaautoren zu beschaffen, anstatt sich mit deren Argumenten auseinanderzusetzen, sind eher schmutzige Methoden des politischen Kampfes und in einer Enzyklopädie unangebracht. -- Adwokat 15:02, 31. Mai 2010 (CEST)
- Das ist alles WP:TF und hat in Wikipedia nichts zu suchen. Es bleibt dabei. Es gibt zig seriöse Quellen, die eine Verurteilung wegen Besitzes und Verbreitung von kinderpornografischem Material belegen. Diesen steht auch die Pressemitteilung des Landgerichts Karlsruhe nicht entgegen. Ich frage mich, worüber wir hier eigentlich diskutieren. --Anomalie01 15:19, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wenn ich der Advokat von Tauss wäre, würde ich hier nicht schreiben, sondern eine einstweilige Verfügung erwirken. Mit geht es um juristische Präzision. Es gibt in § 184b verschiedene Tatbestandsvarianten. Tauss wurde nicht wegen aller verurteilt. Das ist im Hinblick auf § 184b Abs. 5 StGB von Bedeutung, weil sich dieser Abschnitt nur auf einige Tatbestandsvarianten bezieht. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Tatbestandsvariante, wegen der er verurteilt wurde, korrekt angegeben wird. Dass man versucht Information über Wikipediaautoren zu beschaffen, anstatt sich mit deren Argumenten auseinanderzusetzen, sind eher schmutzige Methoden des politischen Kampfes und in einer Enzyklopädie unangebracht. -- Adwokat 15:02, 31. Mai 2010 (CEST)
Vielleicht solltet ihr (genau wie die Verteidigung) die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Da wird das Ganze nochmal konkreter dargestellt und nicht nur der betreffende Paragraph von der Presse beliebig interpretiert. --Phoinix 15:38, 31. Mai 2010 (CEST)
Das Landgericht hat stets wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a. geschrieben, was man bei den Pressemitteilungen gut nachvollziehen kann. In der Mitteilung zur Verfahrungseröffnung heißt es ebenfalls, dass der Vorwurf Besitz u. a. lautet, gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass alle Anklagepunkte in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9. September zu finden sind. Dort findet man dann wieder Beschaffung, Besitz und Verbreitung. In anbetracht der vielen, seriösen Quellen die ebenfalls von Verbreitung schreiben und der Tatsache, dass das Gericht keine abschliessende Aufzählung veröffentlicht hat, halte ich es für angemessen (und mit WP:BIO vereinbar), von Besitz und Verbreitung zu schreiben. Wir können davon ausgehen, dass Tauss einer so massiven fehlerhaften Verbreitung bereits widersprochen hätte. Ich gehe außerdem davon aus, dass die Medien sich das nicht ausgedacht haben, sondern deren Reporter das aus der mündlichen Verkündung haben. Ich hab kein Problem damit, zu warten, aber die Vehemenz mit der dieser recht triviale Unterschied bekämpft wird halte ich für etwas befremdlich. --Studmult 15:44, 31. Mai 2010 (CEST)
- Es ist kein trivialer Unterschied. "Verbreitung" steht in Absatz 1, "Besitz" in Absatz 4. Davon hängt ab, ob Absatz 5 anwendbar ist. Wie oft muss ich das noch wiederholen, bis es endlich zur Kenntnis genommen wird? Was die angeblich "seriösen" Quellen anbetrifft, sind die Autoren alles Personen ohne juristische Ausbildung. Es gibt nur sehr wenige Autoren bei Zeitungen, die über juristischen Sachverstand verfügen wie z.B. Heribert Prantl von der Süddeutschen, der früher Staatsanwalt war. -- Adwokat 16:50, 31. Mai 2010 (CEST)
- Vermutlich musst du es noch so oft schreiben, bis du es mal allgemeinverständlich formuliert hast. Ich habs zumindest jetzt kapiert. --Studmult 17:09, 31. Mai 2010 (CEST)
- Im beck-blog ist ein recht interessanter Beitrag von Prof. Dr. Henning Ernst Müller. Bis jetzt die einzige seriöse fachliche Auseinandersetzung mit der Angelegenheit, die ich gefunden habe. Wenn man sich die Erwägungen, die dort angestellt werden durchließt, wird klar, dass in der Sache Tauss mit dem Landgerichtsurteil noch keinesfalls das letzte Wort gesprochen ist. Man könnte das verlinken. Ich möchte das mal so zur Diskussion stellen. Der Hintergrund ist, dass Familienministerin Frau von der Leyen auf einer Pressekonferenz kinderpornographisches Material gezeigt hat. -- Adwokat 17:32, 31. Mai 2010 (CEST)
- Lasst euch doch nicht auf diese Diskussion - die nichts anderes als Theoriefindung ist - ein. Es ist bereits deshalb irrelevant, weil das Landgericht eine berufliche Recherche ausdrücklich verneint hat. Damit ist diese ganze Diskussion über § 184b Abs. 5 StGB überflüssig. --Anomalie01 18:24, 31. Mai 2010 (CEST)
- Nach dem Landgericht gibt es aber noch den Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht und möglicherweise noch ein europäisches Gericht Du Diskussionsverhinderer ! Und wie die entscheiden, wird man sehen. Im Übrigen ist Wikipedia nicht die Pressestelle des Landgerichtes und darauf beschränkt wiederzugeben, was das Landgericht meint. -- Adwokat 18:57, 31. Mai 2010 (CEST)
- Falls du es noch nicht gemerkt hast, dies ist eine Enzyklopädie und kein Jura-Diskussionsforum. Hier kommen ausschließlich Fakten hin, keine Mutmaßungen oder Meinungen. Vermutlich bin ich nicht der Einzige, den deine äußert aggressive Art der Diskussion und die Versuche, Wikipedia für deine persönlichen Zwecke zu instrumentalisieren nervt. --Anomalie01 19:23, 31. Mai 2010 (CEST)
- Es ist kein trivialer Unterschied. "Verbreitung" steht in Absatz 1, "Besitz" in Absatz 4. Davon hängt ab, ob Absatz 5 anwendbar ist. Wie oft muss ich das noch wiederholen, bis es endlich zur Kenntnis genommen wird? Was die angeblich "seriösen" Quellen anbetrifft, sind die Autoren alles Personen ohne juristische Ausbildung. Es gibt nur sehr wenige Autoren bei Zeitungen, die über juristischen Sachverstand verfügen wie z.B. Heribert Prantl von der Süddeutschen, der früher Staatsanwalt war. -- Adwokat 16:50, 31. Mai 2010 (CEST)
- Eine Enzyklopädie muss zu Rechtsthemen nicht zwingend etwas schreiben, was oberflächlich ist. Mit diesem Totschlagargument kannst Du jedes Fachwissen aus der Wikipedia bannen. Schreibt einer was Weiterführendes über Chemie, sagst Du dann auch, das ist kein Chemie-Diskussionsforum? Interessant ist auch, wie Du den Standpunkt wechselst. Erst versuchst Du meine Kompetenz in Frage zu stellen (ich wisse nicht wie man Advokat schreibt, ich solle mir von einem richtigen Juristen helfen lassen), nun bemängelst Du, dies sei kein Jura-Diskussionsforum. Wenn es um Chemie geht, ist Wikipedia eben ein Chemie-Diskussionsforum und wenn es um juristische Themen geht, dann ist Wikipedia eben auch ein Jura-Diskussionsforum. Ich finde es im Übrigen ziemlich agressiv, wenn man das was andere schreiben als Schwachsinn bezeichnet und Ihnen persönliche Zwecke unterstellt, für welche man Wikipeda zu instrumentalsieren versuche. -- Adwokat 19:49, 31. Mai 2010 (CEST)
- Fakt ist, dass die Pressemitteilung des urteilenden Gerichts keinen Hinweis auf Verbreitung enthält. Warum ignorierst du diesen Fakt und hebst ständig fachfremde Sekundärquellen hervor? --91.43.97.67 19:36, 31. Mai 2010 (CEST)
- Natürlich enthält die Mitteilung des Gerichts einen Hinweis, wie von Studmult bereits dargelegt (s.o). Und als "fachfremde Sekundärquellen" würde ich zig Hundert übereinstimmende Medienberichte nicht bezeichnen. --Anomalie01 19:46, 31. Mai 2010 (CEST)
- Reden wir von Pressemitteilungen vor der Verhandlung oder von Pressemitteilungen nach Verhandlung und Urteilsfindung? Hältst du Verhandlungen etwa für unnötig? --91.43.97.67 19:57, 31. Mai 2010 (CEST)
- Natürlich reden wir von Quellen nach der Verhandlung und Urteilsverkündung. --Anomalie01 20:03, 31. Mai 2010 (CEST)
- Und schon wieder hebst du auf Sekundärquellen ab. Meist du wirklich, das merkt keiner? --91.43.97.67 20:10, 31. Mai 2010 (CEST)
- Solange die Primärquelle den Sekundärquellen nicht widerspricht dürfte das in Ordnung sein. --Anomalie01 20:13, 31. Mai 2010 (CEST)
- Dein Credo für "Fakten, Fakten, Fakten" hast du recht schnell beerdigt. --91.43.97.67 20:20, 31. Mai 2010 (CEST)
- Es sind Fakten und es bleiben Fakten, so lange niemand nachweist, dass diese ungewöhnlich vielen Quellen falsch sind. --Anomalie01 21:04, 31. Mai 2010 (CEST)
- Dein Credo für "Fakten, Fakten, Fakten" hast du recht schnell beerdigt. --91.43.97.67 20:20, 31. Mai 2010 (CEST)
- Natürlich reden wir von Quellen nach der Verhandlung und Urteilsverkündung. --Anomalie01 20:03, 31. Mai 2010 (CEST)
- Reden wir von Pressemitteilungen vor der Verhandlung oder von Pressemitteilungen nach Verhandlung und Urteilsfindung? Hältst du Verhandlungen etwa für unnötig? --91.43.97.67 19:57, 31. Mai 2010 (CEST)
- Natürlich enthält die Mitteilung des Gerichts einen Hinweis, wie von Studmult bereits dargelegt (s.o). Und als "fachfremde Sekundärquellen" würde ich zig Hundert übereinstimmende Medienberichte nicht bezeichnen. --Anomalie01 19:46, 31. Mai 2010 (CEST)
- Fakt ist, dass die Pressemitteilung des urteilenden Gerichts keinen Hinweis auf Verbreitung enthält. Warum ignorierst du diesen Fakt und hebst ständig fachfremde Sekundärquellen hervor? --91.43.97.67 19:36, 31. Mai 2010 (CEST)
- zig Hundert Quellen, die alle vom gleichen oder voneinander abgeschrieben haben. -- Adwokat 19:51, 31. Mai 2010 (CEST)
- Deine Gerichts-PM ("wegen Besitzes und anderem") steht aber nicht im Widerspruch zu diesen Quellen. Ich könnte die ganze Aufregung ja verstehen, wenn sie die anderen Quellen ernsthaft in Frage stellen würde. --Anomalie01 19:54, 31. Mai 2010 (CEST)
Ich möchte noch kurz in den Ring werfen, dass die Tatsache, dass die Urteils-PM nicht darauf eingeht, dass er im Anklagepunkt "Verbreitung" (und ein Anklegepunkt war das zweifellos) nicht verurteilt wurde auch nicht so recht ins Bild passen würde. Eigentlich deckt sich das alles seeeeehr gut mit "Besitz und Verbreitung" --Studmult 22:44, 31. Mai 2010 (CEST)
- Entschuldige, das ist Kaffeesatzleserei. Dazu müsstest Du die Praxis der Pressestelle des Gerichtes genauer kennen. -- Adwokat 21:48, 1. Jun. 2010 (CEST)
- @Anomalie01: u.a. steht auch für "unter anderem". Daher ist Deine Interpretation spekulativ. -- Adwokat 22:00, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Solange du keinen brauchbaren Beleg dafür hast, dass ARD, ZDF & Co. allesamt falsch berichtet haben sind allein deine Äußerungen spekulativ. Das Thema ist durch.--Anomalie01 22:12, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Jetzt auch administrativ, hab Benutzer:Adwokat sperren lassen. XenonX3 - (☎:±) 22:29, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Solange du keinen brauchbaren Beleg dafür hast, dass ARD, ZDF & Co. allesamt falsch berichtet haben sind allein deine Äußerungen spekulativ. Das Thema ist durch.--Anomalie01 22:12, 1. Jun. 2010 (CEST)
Ich gehe nach ausführlicher Diskussion davon aus, dass wir "wegen Besitzes und Verbreitung" wieder in den Artikel aufnehmen können. Da die diesbezügliche Auswahl an Quellen so zahlreich ist, würde ich vorschlagen [14] zu verwenden. --Anomalie01 11:14, 2. Jun. 2010 (CEST)
- Wir haben m.E. 2 Arten von Web-Quellen: Einererseits Stellungnahmen des zuständigen Gerichts incl. Staatsanwaltschaft (→ direkt), andererseits Berichte von Medienkonzernen zum Verfahren & dessen Ausgang (→ indirekt). Beide sind anerkannte Quellen.
- Inwieweit die Mk-Berichte direkt auf den Stellungnahmen des Gerichts beruhen oder andere Informationsquellen zur Grundlage haben, wissen wir nicht. Ebenfalls wissen wir nicht, worauf sich u.a. bezieht. Es ist durchaus möglich, dass die Abkürzung (die ich auch schon im Zusammenhang mit und anderem gehört habe) in der direkten Quelle zum Urteil nicht auf Besitz, sondern auf Schriften referiert, also damit Bild-, Audio- und/oder Videodateien gemeint sein könnten und eben nicht „nur“ pornografische Literatur. Eine Interpretation kann durch diese Quelle gar nicht klar & eindeutig sein, auch wenn es … wegen u[nter].a. Besitzes von kinderpornographischen Schriften … oder … wegen Besitzes u[nd].a. von kinderpornographischen Schriften … hieße.
- Zwischen Mai 2008 und Januar 2009 habe er mit seinem Mobiltelefon in sechs Fällen an andere Personen insgesamt fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei übersandt. (aus dem Abriss der Anklage der Staatsanwaltschaft am 9. September 2009, wo der Begriff ,Verbreitung‘ nur im zuständigen Paragrafen, nicht im Tauss-bzgl. Text vorkommt, was auch den 1. Satz im Abschnitt nur indirekt belegt dastehen lässt). Ich vermute, dass die Staatsanwaltschaft einen Anklagepunkt im Sinne von Verbreitung erhoben hatte (doch auch das wissen wir nicht), für das Urteil aka Bericht über das Endergebnis spielt dies jedoch keine Rolle & gehört in den Teil, in dem von Anklage die Rede ist. Falls jemand die Anklageschrift auftreiben kann, könnte man ergänzen: ~„wegen dem&dem angeklagt, wegen diesem verurteilt worden“.
- Hier stellt sich nun die Frage, inwieweit die Berichte von Medienkonzernen die direkte Quelle (über?)interpretieren, evtl. andere Quellen hatten und v.a., inwieweit wir dies in den Artikel übernehmen. Mit Rücksicht auf die Differenz von direkter und indirekten Quellen ergeben sich daraus 2 Varianten:
Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u.a. in insgesamt 102 Fällen“[1] in 102 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt.
Am 28. Mai 2010 wurde Tauss nach § 184b wegen des „Besitzes kinderpornographischer Schriften u.a. in insgesamt 102 Fällen“[1] zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zur Bewährung verurteilt. Medienberichten zufolge wurde er [ebenfalls] wegen der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt.[2][3][4]
- ↑ a b Webseite des Landgerichts Karlsruhe: Ehemaliger Bundestagsabgeordneter Jörg Tauss wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften u. a. verurteilt., abgerufen am 3. Juni 2010
- ↑ tagesschau.de: Tauss zu Bewährungsstrafe verurteilt, abgerufen am 4. Juni 2010
- ↑ sueddeutsche.de: Bewährungsstrafe für Tauss, abgerufen am 4. Juni 2010
- ↑ Focus Online: Kinderpornos – 15 Monate auf Bewährung, abgerufen am 4. Juni 2010
- Die 2. Variante entspricht jedoch nicht einem einheitlichen Tenor: Zeit Online weiß um eine Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornos in der Überschrift, im Text heißt es wegen Besitzes, der Beschaffung und der Verbreitung. Spiegel Online schreibt erst von Besitz, 2 Tage später dann auch von Verbreitung. Ähnlich die Website der FAZ, die am selben Tag über Besitz, in einem anderen Artikel aber über eine Verurteilung wegen Verbreitung, Erwerbs und Besitzes von kinder- und jugendpornographischem Material berichtet. Angesichts dieser Quellenlage halte ich die 1. Variante, also ausschließlich ein wörtliches Zitat der Webseite des Landgerichts Karlsruhe, nicht zuletzt mit WP:Artikel über lebende Personen im Hintergrund, für die beste Lösung, bis das Gericht eine das u.a. genauer erläuternde Stellungnahme nimmt. Dementsprechend der Edit. -- Hæggis 10:50, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Danke Hæggis für Deine ausführliche Recherche und Darstellung. Ich bin gleicher Meinung mit Dir wegen der 1. Variante. Ich habe ursprünglich auf diese Diskrepanz von Medienberichten zur Presseerklärung hingewiesen. Ich hoffe, dies bleibt jetzt so im Artikel bis weitere, offizielle Angaben veröffentlicht werden. --KurtR 11:07, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Es werden aber keine weiteren offiziellen Angaben veröffentlicht werden. Für das Landgericht Karlsruhe ist die Sache erledigt. Und die schriftliche Urteilsbegründung wird man auch nicht zu lesen bekommen, es sei denn Tauss stellt sie selbst im Netz zur Verfügung, was ich derzeit aber nicht glaube. Von daher sollte schon eine Lösung gefunden werden, die länger als 24 Stunden hält. Ich hänge nicht an diesem einen Wort, aber ich finde, dass die Sache doch richtig wiedergegeben werden sollte. Aktuell ist dies IMHO nicht der Fall. --Anomalie01 11:23, 4. Jun. 2010 (CEST)
- Danke Hæggis für Deine ausführliche Recherche und Darstellung. Ich bin gleicher Meinung mit Dir wegen der 1. Variante. Ich habe ursprünglich auf diese Diskrepanz von Medienberichten zur Presseerklärung hingewiesen. Ich hoffe, dies bleibt jetzt so im Artikel bis weitere, offizielle Angaben veröffentlicht werden. --KurtR 11:07, 4. Jun. 2010 (CEST)
Wichtig: Dieser aktuelle Artikel erschienen gestern (4. Juni 2010) in der Südwest Presse (scheint eine Nachrichtenagenturmeldung zu sein von ddp) hat folgendes Statement: Mönikes (Anm. sein Rechtsanwalt) beklagte zugleich vielfach fehlerhafte Berichterstattung über den Prozess. So hatten mehrere Medien fälschlicherweise berichtet, Tauss sei auch wegen "Verbreitung" von Kinderpornografie angeklagt und verurteilt worden. Tatsächlich sei Tauss am vergangenen Freitag vom Landgericht Karlsruhe lediglich wegen "Verschaffung und Besitzes" kinder- und jugendpornografischen Materials angeklagt und verurteilt worden.Medien hätten auch berichtet, Tauss habe den Besitz des Handys, auf dem kinderpornografische Dateien gefunden worden waren, zunächst abgestritten oder das Material aus dem Netz heruntergeladen oder Dateien auch auf einem PC gespeichert. "Das ist alles Unsinn", betonte der Anwalt. "Das wurde Tauss nie vorgeworfen und das hat auch nie einer gesagt. Dies ist ein Grund mehr, dass wir bei der Variante der Presseerklärung des Gerichts bleiben. Ich denke, für den Moment hat sich das Problem hiermit erledigt. --KurtR 13:05, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Weder Tauss noch dessen Anwalt Mönikes sind neutrale Quellen. Da Tauss bereits öffentlich Unwahrheiten verbreitete (er sei vom sexuellen Vorwurf ausdrücklich freigesprochen worden), sehe ich das skeptisch. Aktuelle Pressemeldungen sprechen wiederum von "Besitz und Verbreitung", trotz Mönikes Stellungnahme. Aber von mir aus können wir bis zur weiteren Klärung bei der aktuellen Version (wörtliches Zitat der Gerichts-Pressemeldung) bleiben. Sollten die Medien allerdings auch weiterhin, z.B. im Rahmen der Berichterstattung über das Revisionsverfahren, von einer Verurteilung wegen "Verbreitung" berichten, muss der Artikel aktualisiert werden. Da geht dann IMHO die seriöse Quelle der POV-Quelle (Mönikes) vor. --Anomalie01 13:14, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Es stimmt, dass beide Quellen nicht neutral sind. Aber es wirft zumindest Fragen auf, wenn der Anwalt dies gegenüber der Presse sagt. Ich behaupte mal, dass sein Anwalt die Details der Verurteilung gut kennt und sich dessen bewusst ist, dass er keine falschen Statements der Presse geben sollte, es geht ja schliesslich auch um seinen Ruf. Ich wollte damit aufzeigen, dass Ungereimtheiten bestehen und somit die Presserklärung des Gerichts die einzige richtige Wahl ist. Wie sich die Informationen weiter entwickeln, werden wir sehen. Für den Moment ist es erledigt. --KurtR 13:20, 5. Jun. 2010 (CEST)
Ich habe noch die Original-Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung im September 2009 eingefügt und den Text dementsprechend angepasst. Ich bin mir etwas unsicher, da der Text weiter unten die Gesetzesartikel aufführt und von der Wortwahl nicht gleich ist wie weiteroben in der Erläuterung. Bin dankbar, wenn das jemand genau kontrollieren könnte. Link meiner Änderungen. --KurtR 13:57, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Korrekterweise müsste es "Verbreitung, Erwerb und Besitz" heißen, vgl. § 184b StGB. Das ist aber nun wirklich Haarspalterei und "künstlerische Freiheit" der Staatsanwaltschaft, wie sie in einer Pressemitteilung formuliert. Für den Leser tut sich nach wie vor eine Diskrepanz zwischen Anklage wegen "Besitz und Verbreitung" und Verurteilung wegen "Besitz und anderem" auf. --Anomalie01 14:35, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Danke für die Antwort. Nicht nur für den Leser ist hier noch eine Diskrepanz drin, auch für den Schreiber :-) Ich ändere jetzt was kurz ab was ich als Idee habe und melde mich nachher wieder hier. --KurtR 15:18, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Wieder da ohne eine Änderung zu machen. Meine Idee ging nicht auf. Ich habe noch zwei andere Presseerklärung des gleichen Landgerichtes gefunden: Hauptverfahren gegen Jörg Tauss eröffnet vom 05.03.2010 und Strafverfahren gegen Jörg Tauss - Organisatorische Hinweise, vom 24.03.2010. Bei beiden wird wieder "Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a." geschrieben. Bei einem der Verweis auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft "Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben" vom September 2009: wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a. eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 09.09.2009) in allen Punkten zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe zugelassen. Ich weiss momentan nicht weiter, wie wir das anpassen sollten. Bin für einen Vorschlag wiedermal dankbar. Bin jetzt abwesend bis spät am Abend. --KurtR 15:34, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist bereits Studmult aufgefallen (siehe oben). Angesichts dessen + weitere seriöse Quellen war ich ja dafür, "Besitz und Verbreitung" zunächst beizubehalten, bis das wirklich eindeutig und nicht nur aufgrund von Vermutungen widerlegt ist. Eine Patentlösung sehe ich in diesem Fall auch nicht. --Anomalie01 15:49, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ein Dilemma. Bin aber klar dafür, dass man den offiziellen Meldungen priorität gibt! Was jetzt noch dazu kam, was zusätzlich Verwirrung stiftete, war die Aussage des RA, dass die Medien falsch berichteten wegen Weitergabe, dass er gar nicht darum verurteilt wurde. Du hast Recht, ein Patentrezept gibts nicht. --KurtR 10:26, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Das ist bereits Studmult aufgefallen (siehe oben). Angesichts dessen + weitere seriöse Quellen war ich ja dafür, "Besitz und Verbreitung" zunächst beizubehalten, bis das wirklich eindeutig und nicht nur aufgrund von Vermutungen widerlegt ist. Eine Patentlösung sehe ich in diesem Fall auch nicht. --Anomalie01 15:49, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Wieder da ohne eine Änderung zu machen. Meine Idee ging nicht auf. Ich habe noch zwei andere Presseerklärung des gleichen Landgerichtes gefunden: Hauptverfahren gegen Jörg Tauss eröffnet vom 05.03.2010 und Strafverfahren gegen Jörg Tauss - Organisatorische Hinweise, vom 24.03.2010. Bei beiden wird wieder "Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a." geschrieben. Bei einem der Verweis auf die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft "Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben" vom September 2009: wegen des Vorwurfs des Besitzes von kinderpornographischen Schriften u.a. eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe (vgl. Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 09.09.2009) in allen Punkten zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe zugelassen. Ich weiss momentan nicht weiter, wie wir das anpassen sollten. Bin für einen Vorschlag wiedermal dankbar. Bin jetzt abwesend bis spät am Abend. --KurtR 15:34, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Danke für die Antwort. Nicht nur für den Leser ist hier noch eine Diskrepanz drin, auch für den Schreiber :-) Ich ändere jetzt was kurz ab was ich als Idee habe und melde mich nachher wieder hier. --KurtR 15:18, 5. Jun. 2010 (CEST)
Vorsicht
Bei lebenden Personen ist Vorsicht geboten. Bitte deshalb die Diskussion abgekühlt führen und lieber Mal was nicht erwähnen. Zeitungen die über Gerüchte oder laufende Gerichtsverfahren berichten, werden regelmässig geklagt, sind darauf aber auch vorbereitet, mit eigener Rechtsabteilung und Rücklagen für Strafzahlungen. Die Wikipedia ist das nicht! --El bes 19:21, 31. Mai 2010 (CEST)
- Tauss mahnt derzeit nur relativ nebensächliche Dinge ab [15]. Um die mit seriösen Quellen belegten Fakten kommt auch er nicht herum. Und ich sehe langsam nicht mehr ein, warum die ständig ohne greifbare Anhaltspunkte von einzelnen Leuten in Frage gestellt werden. Irgendwann ist es auch mal gut. --Anomalie01 11:21, 1. Jun. 2010 (CEST)
Es geht hier nicht in erster Linie um die Angst vor Abmahnungen, sondern um korrektes Verhalten gegenüber lebenden Personen. Das scheint einigen hier nicht so ganz klar zu sein. Man wird bei Wikipedia sehr leicht zum "Schreibtischtäter", wenn man die Regeln für lebende Personen nicht sehr ernst nimmt. Auch das Verschweigen von Fakten kann tendenziös sein, ebenso die Darstellung von Fakten. -- Adwokat 21:46, 1. Jun. 2010 (CEST)
Bitte ändern
Nach seiner Verurteilung wegen Besitz von Kinderpornographie im Mai 2010 -> Nach seiner Verurteilung wegen Besitzes von Kinderpornographie im Mai 2010 --Constructor 20:45, 31. Mai 2010 (CEST)
- Wegen dir (Dativ) oder wegen deiner (Genitiv). Beides geht. --El bes 22:03, 31. Mai 2010 (CEST)
- Hier muss ich widersprechen:
- Wegen + Dativ ist umgangsprachlich gebräuchlich, korrekt ist nur die Variante mit Genitiv.
- "Wegen deiner" das ist zwar eine kreative Neuschöpfung, aber trotz aller Kreativität bricht das sämtliche Sprachknochen in meinem Rückenmark (und wird vermutlich deswegen auch nie so benutzt). Das kann nur deinetwegen heißen. --BerntieDisk. 22:52, 7. Jun. 2010 (CEST)
- Wegen deiner ist keine Wortschöpfung von mir, sondern in Bayern und Österreich die ältere Form, die du in Texten aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert noch oft finden kannst. Und was korrekt ist oder nicht, bestimmt nicht allein der Duden-Verlag. Der gibt seine Privatmeinung freundlicherweise als Empfehlung der Öffentlichkeit bekannt, mehr aber auch nicht. --El bes 03:54, 14. Jun. 2010 (CEST)
- Hier muss ich widersprechen:
Namensnennung
Da er nun mit einem Kriminalfall in Verbindung steht, müßte er nicht eigentlich "Jörg T." heißen, analog zu "Josef F."? (nicht signierter Beitrag von 212.183.116.62 (Diskussion) 18:56, 1. Jun. 2010 (CEST))
- Nein. Unter anderem weil er vorher schon nicht anonym war (MdB), sich un-anonym vielfach dazu geäußert hat und es keine Opfer gibt, die ebenfalls T. heißen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. --Studmult 19:00, 1. Jun. 2010 (CEST)
- Schließlich hieß es früher bereits: "Auch du, mein Sohn B.?" ;-) --Anomalie01 19:44, 1. Jun. 2010 (CEST)
Revision
Tauss will Revision einlegen, siehe [16]: "Der wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie verurteilte frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss geht in Revision. Dies teilte Tauss' Anwalt Michael Rosenthal auf Anfrage mit. Das Landgericht Karlsruhe hatte Tauss zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt..."
- Ja das sollte reinkommen. Zuerst noch abwarten, bis ein paar verschiedene Medienberichte da sind, die man vergleichen kann auf den Inhalt. --KurtR 15:38, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Ich frage mich übrigens, ob man in den beiden Tauss-Anwälten überhaupt noch eine Informationsquelle sehen kann, wenn sich bereits deren Meldungen widersprechen:
- Verteidiger 1 (RA Rosenthal) sagt am 05.06.2010: Tauss geht in Revision. [17]
- Verteidiger 2 (RA Mönikes) sagt am 04.06.2010: Tauss und er warten vor einer Entscheidung die Urteilsbegründung ab, das dauere 6-8 Wochen. [18]
- Wenn ich die Arbeitsteilung der Tauss-Verteidigung richtig verstehe, ist Verteidiger 1 für den Strafprozess zuständig und Verteidiger 2 für die mediale Inszenierung des Falles. --Anomalie01 18:24, 5. Jun. 2010 (CEST)
- Verteidiger 2 sagte dies zwei Tage vorher, also am 2.06.2010, wie man im Text rauslesen kann (..am Mittwoch..). Ob die Anwälte und Tauss so kurz ihre Meinung geändert hat, weiss man nicht. Es besteht also auch hier wiedermal eine Unklarheit, sodass wir wegen des Einfügen der Revision abwarten bis gesicherte Infos da sind. --KurtR 10:18, 6. Jun. 2010 (CEST)
- Wahrnehmungsverzerrung: Die mediale Inszenierung ging doch offensichtlich von der Staatsanwaltschaft aus. Tauss hat natürlich das Recht, als Reaktion seine Rechtfertigung an die Medien zu geben (auch durch seine Anwälte). Wo blieb denn überhaupt die juristische Würdigung des Verbotsirrtums? --91.43.100.248 18:40, 5. Jun. 2010 (CEST)
- @91.43.100.248: Siehe Diskussionspunkt "Kritik am Stil der Berichterstattung" (dort am Ende) oder hier: [19]. Die mediale Inszenierung ging laut Gericht nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern von Tauss aus. Ansonsten ist das hier keine Bühne für Diskussionen pro/contra Tauss oder Kritik am Urteil. --Anomalie01 19:03, 5. Jun. 2010 (CEST)
Wiederholte reverts ohne legitime Gründe
Trotz Ansprache[20] wurden meine jüngsten Änderungen, die sowohl sprachliche Glättungen als auch faktuelle Präzisionen beinhalten, in Bausch und Bogen revertiert, zuletzt hier[21]. Die einzige konstruktive Kritik, den Passus "Als „Wahlkampfmanöver“ qualifizierte die Piratenpartei Tauss’ einstimmig aufgehobene Immunität weniger als 20 Tage vor Ende der Legislaturperiode." eindeutiger als Zitat kenntlich zu machen, da die formaljuristische Richtigkeit der 20 Tage bezweifelt wird, werde ich beizeiten umsetzen, vermag jedoch sonst an meinen Änderungen keine Probleme zu erkennen. --Wahrheitsministerium 06:14, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Was als "Straffung des Textes" verkauft wurde [22] ist eine offensichtliche Verteidigung von Tauss mit einer Sammlung von POV-Mitteilungen der Piratenpartei. Peinlich. Das Urteil desist klar, die Tauss´sche Verteidigungslinie muss nicht auch noch Artikeltext werden.
- Textprobe des Wahrheitsministeriums: "Um den Nachweis zu führen daß, entgegen der Aussagen des BKA, Kinderpornographie vorwiegend über andere Kommunikationswege als das Internet vertrieben wird, hatte er Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut."
- Soso. So war das also. So hätte Tauss es gerne. --Headgroup 06:23, 15. Jun. 2010 (CEST)
Es liegt im Wesen des WP:NPOV, daß die Standpunkte beider Seiten in angemessener Weise dargelegt werden. Für Anhaltspunkte, inwieweit dem hier nicht so sei und Formulierungsvorschläge, wie man den Tauss'schen Standpunkt besser artikulieren könnte, bin ich offen und dankbar. --Wahrheitsministerium 06:41, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Tauss' Argumente sind im Artikel hinreichend wiedergegeben. Diese zu Fakten zu erklären, stellt eine massive Verfälschung der Tatsachen dar. Im gleichen Stil macht es Tauss auch [23]. Tauss hat nunmal nicht "recherchiert", wie auch das Gericht befand. Ähnlich sieht es mit dem Statement der Piratenpartei aus. Die Legislaturperiode des 16. Bundestages endete nun mal nicht mit der Wahl am 27.09.2009, sondern erst mit der konstituierenden Sitzung des 17. Bundestages im November 2009. Insofern ist "20 Tage vor Ende der Legislaturperiode" schlicht falsch und gehört nicht als Fakt in den Artikel. --Anomalie01 06:54, 15. Jun. 2010 (CEST)
Mir scheint die umformulierte Passage nach wie vor eine authentische Wiedergabe der Tauss'schen Verteidigung zu sein, die, auch wenn Dir das schwer erträglich zu sein scheint, in den Artikel gehört. Lies nochmal ganz entspannt WP:NPOV, wenn Du da noch Zweifel hast. Bei der Sache mit der Legislaturperiode handelt es sich um ein indirekt wiedergegebenes Zitat von Seipenbusch. Ob Du dessen Aussage für richtig oder falsch hältst, ist für den WP-Artikel unerheblich. Auch Dir wäre ich für Formulierungsvorschläge, wie man es besser machen könnte, dankbar. --Wahrheitsministerium 07:09, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Wahrheitsministerium, nimm bitte zur Kenntnis: Tauss wurde verurteilt, da er sich das Material aus "privatem Interesse" beschafft hat. (Urteil). Die Story von der "Recherche" und "Nachweise führen gewollt zu haben" ist seine Verteidigung. Die ihm niemand abnahm. Du formuliertest so: "Um den Nachweis zu führen daß, entgegen der Aussagen des BKA, Kinderpornographie vorwiegend über andere Kommunikationswege als das Internet vertrieben wird, hatte er Kontakte zur Kinderpornografie-Szene aufgebaut." Korrekt ist, dass er dies behauptet hat (!), nicht etwa, dass dies so war. Und das steht bereits hinlänglich klar im Artikel. Das Gericht hat festgestellt, dass er die Kontakte aus "privatem Interesse" aufgebaut hat. Und seine Mobiltelefone und Computer über einen langen Zeitraum mit dem "Material" vollgestopft hat. Seine bekannte Version kann man im "Taussgezwitscher" nachlesen, nicht in einer Enzyklopädie. --Headgroup 07:49, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Ich habe das Urteil zur Kenntnis genommen.
- Nehmt doch bitte Eurerseits beide WP:NPOV und die daraus folgende Notwendigkeit der angemessenen Darlegung der Standpunkte beider Seiten zur Kenntnis.
- Bei allem Verständnis für Eure persönliche Meinung, hier werden belegbare Fakten ausgewogen referiert, urteilen überlassen wir den Lesern und den Gerichten.
- Um zu vermeiden, daß die Diskussion sich weiter im Kreis dreht, möchte ich darum bitten, jenseits lautstarker Empörung konstruktive, mit den WP-Prinzipien vereinbare Gegenvorschläge zu machen wenn meine Änderungen denn tatsächlich so problematisch sein sollen. --Wahrheitsministerium 08:06, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Die bekannte Tauss´sche Argumenation ist im Artikel absolut ausreichend wieder gegeben. Es besteht kein Verschönerungsbedarf. Grundlegender Fehler deiner Bearbeitung war, dass du die Tausschen Behauptungen und Einlassungen, die bereits im Artikel dargestellt werden, so umformuliert hast, dass sie per Artikeltext zu Fakten, zur Wahrheit erklärt werden. Besonders negativ auffällig , dass du deine Bearbeitung, die massiv gegen WP:NPOV verstößt, als "Straffung des Textes" [24] "unterjubeln" wolltest. Das Gericht stellte sowohl das "private Interesse" fest als auch, dass Tauss nicht zu dem Personenkreis zählt, der zu derartigen "Recherchen", (Wort auch im Urteil in Anführungszeichen!) berechtigt (StGB §184b/Absatz5) wäre. [25]. All das steht korrekt im Artikel. --Headgroup 08:43, 15. Jun. 2010 (CEST)