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Diskussion:Eva Herman/Archiv/2

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Hat sie denn selbst Kinder? Und wenn ja, wieviele? (erl.)

Hat sie denn selbst Kinder? Und wenn ja, wieviele? --92.74.25.99 23:22, 19. Mai 2010 (CEST)

Guckst du Artikel: "1997 wurde der gemeinsame Sohn geboren." --Lemidi 12:41, 21. Mai 2010 (CEST)

Deutschlandweiter Medienskandal mit "weiteren Medien" und eine Verfälschung, die eine "zusammengefasste Äußerung" sein soll

Lieber Benutzer:Jesusfreund, ich weiß wirklich nicht,

  • wie ich Dir belegen soll, daß an dem Medienskandal damals viele Medien mitgewirkt haben. Ich habe aber eine wunderbare Idee: belege Du doch bitte einfach ein Medium, das von Anfang an, sich nicht auf das Zitat des Hamburger Abendblattes gestützt hast. Dann muß ich nicht 99 von 100 belegen, sondern du müsstest nur einen Gegenbeweis liefern. Das wird Dir jedoch schon deshalb nicht gelingen, da das richtige Zitat die erste Zeit überhaupt nicht zugänglich war. Du erinnerst Dich, daß jemand auf dieser Diskussionsseite angeboten hatte es hochzuladen? Worauf haben sich denn dann die anderen Medien bei ihrer Berichterstattung gestützt, wenn nicht auf das Abendblatt?
  • wie ich noch besser als durch ein Gerichtsurteil belegen soll, daß das Zitat von Hermann falsch zusammengefasst wurde. Da saßen nun die wirklich lang genug bezahlte Menschen über diesen Fall und haben ein in Deutschland gültiges Urteil gefällt. Was Du hingegen im Artikel schreibst, ist schlicht unrichtig: die Aussage Hermanns wurde eben nicht "zusammengefasst", sondern "verfälscht". Eine Zusammenfassung ist nämlich einen nicht-sinnentstellende Widergabe des Gesagten. Warum Du Dich so gegen die Korrektur dieses sachlich falschen Artikeltextes sträubst, kann ich wirklich nicht nachvollziehen.

---- Tiſch-beynahe φ 09:25, 22. Mai 2010 (CEST) PS: Das Hickhack mit der IP ging übrigens nicht von meiner Seite aus. Solche Aktionen wirst Du in meiner gesamten Editionsgeschichte nicht finden.

Lies einfach mal richtig WP:NPOV und die vorigen Versionskommentare von mir und anderen.
Ich muss dir nichts belegen und du mir nicht, denn der Text ist für Leser völlig verständlich so wie er ist. Man drückt ihnen nicht mit der Faust ins Auge, was sie denken sollen, wenn sie im Kontext sowieso selber denkend nichts anderes folgern können ("behauptet", später "Fehldeutung").
Wer diese unübersehbar neutrale Darstellung ignoriert, die Versionsbegründungen auch, aus so einem Fitzelkram erst Edit war macht und dann riesige Sermone nachschiebt, mit denen er anderen eine "Beweislast" auferlegen will, wo es nix zu beweisen gibt, der rückt sich selbst an die Kante. Jesusfreund 10:07, 22. Mai 2010 (CEST)
Ich kenne nach 4 Jahren Mitarbeit hier die Regeln sehr gut. Aber bitte wieder zur Sache: Wärst Du denn statt mit "fasste zusammen" (das ist das, was per Urteil als falsch gilt) und was der Definition einer Zusammenfassung widerspricht, mit "interpretierte" zufrieden? Es ist schlicht falsches Deutsch, was wir jetzt im Artikel haben. Deine "weiteren Medien" schenke ich Dir, wenn Dir daran soviel liegt. Wenn Du damals allerdings die Berichterstattung verfolgt haben solltest, könntest Du dich trotzdem daran erinnern, daß so gut wie alle großen Medien sich auf das Abendblatt gestützt haben. Ich werde nicht in die Printarchive rennen, um Deinem Gedächtnis nachzuhelfen, also lassen wird das. ---- Tiſch-beynahe φ 10:25, 22. Mai 2010 (CEST)
Dass es eine Zusammenfassung sein sollte, steht expressis verbis im Urteilstext, siehe die Refs dazu. Damit wird ja nicht suggeriert, dass diese Zusammenfassung richtig ist.
Und in "weitere" kann offen bleiben, wieviele es waren.
Und nun reicht es auch mal mit diesem Gezuppel. Mit jemand, der "richtigzustellte" postet und das unter dem passenden Kommentar "kann sich nicht artikulieren", diskutiere ich lieber nicht über richtiges Deutsch. ;-) Jesusfreund 10:33, 22. Mai 2010 (CEST)
Wie elegant Du an WP:KPA vorbeigleitest. Ich halte übrigens "bleibt offen wieviel" nicht für einen guten editorischen Grundsatz einer Enzyklopädie. Genausowenig wie, was Du oben bemerkst, "kann der Leser selber daraus folgern". Das sollten wir mal in anderen Artikeln so machen... ---- Tiſch-beynahe φ 10:45, 22. Mai 2010 (CEST)

Die im Artikel verlinkte Quelle OLG Köln: Schmerzensgeld für Eva Herman... kommt zu dem Schluß, die Interpretation des Abendblatts sei prinzipiell nachvollziehbar (allerdings nicht die einzig mögliche). Das mag zwar vom Satzbau hinkommen, jedoch nur unter der historisch völlig unsinnigen Voraussetzung, "dass die 68er-Bewegung den Nationalsozialismus und mit ihm dessen Mutterbild abgeschafft habe". Dabei weiß doch jedes Kind, daß die NS-Zeit bereits 23 Jahre früher zu Ende ging. Wie, bitteschön, konnte man so einen Unfug denn überhaupt als Deutungs-Alternative ernst nehmen?--Segantini 16:50, 8. Jun. 2010 (CEST)

Welche Quelle zitierst Du mit "dass die 68er-Bewegung den Nationalsozialismus und mit ihm dessen Mutterbild abgeschafft habe"? --Logo 17:05, 8. Jun. 2010 (CEST)
Das OLG Köln hat die Journalistenäußerung im Hamburger Abendblatt, obwohl in dieser das Stilmittel der indirekter Rede gebraucht wurde, als Falschzitat befunden und der beklagten Zeitung untersagt, das Zitat zu wiederholen. In der falschen Zitierung hat das Gericht eine Tatsachenbehauptung gesehen, nämlich die, dass Herman sich wörtlich so geäußert habe, wie sie (in indirekter Rede) zitiert wird. Da sich Herman wörtlich aber so nicht geäußert hatte, handelte es sich um eine falsche Tatsachenbehauptung, die untersagt wurde. Das Gericht hat aber auch eingeräumt, dass die Hermansche Äußerung mehrdeutig gewesen sei und dass sie auch dahingehend gedeutet werden konnte, wie es von der Zeitung in dem Falschzitat wiedergegeben wurde, dass Herman nämlich in Abgrenzung zur negativen Kritik an Hitler auch positive Seiten am Nationalsozialismus hervorheben wollte (Gliederungspunkt B.I.1.a) bzw. Randnummer 61 der Urteilsgründe).
Der volle Wortlaut des Urteils kann im Internet nachgelesen werden. Einfach in diese Suchemaske das Aktenzeichen 15 U 37/09 eingeben. --Gunilla 21:36, 8. Jun. 2010 (CEST)
Auch ich finde, dass das Lemma "Eva Herman" die damaligen Vorgänge zu verharmlosend darstellt. In ihrer damaligen Äußerung macht Eva Herman unmissverständlich klar, dass sie den Nationalsozialismus ablehnt, dieser gemäß ihr das Mutterbild bereits beschädigt hat ("wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde"), und dass die 68er-Bewegung in ihrem Bemühen, sich von der Hitlerzeit zu distanzieren, sich auch von vielen - gemäß ihr - sinnvollen Werten, die bereits vor der Nazi-Zeit bestanden hatten (und die - gemäß ihren Worten - von den Nazis abgeschafft wurden), verabschiedet hat. Anders kann man den im Lemma zitierten Spruch von ihr überhaupt nicht interpretieren (es sei denn, man führt Böses im Schilde).
Dennoch wurde ihre Aussage verfälscht und anschließend wurde ihr gekündigt. Man hat sie quasi mit einem Berufsverbot bedacht. Man stelle sich vor, eine Gleichheitsfeministin würde für irgendeine Aussage (z. B. über Männer) so behandelt. Der damalige Vorgang machte deutlich, dass der Artikel 5 des Grundgesetzes für die Meinungsmacher in den Medien (insbesondere die dort dominierenden Gleichheitsfeministinnen) nicht das Papier wert ist, auf dem er steht, wenn es um die Durchsetzung ihrer eigenen Interessen geht.
Ich persönlich habe in vielen Punkten andere Auffassungen als Frau Herman. Ich wehre mich aber gegen Verfassungsverletzungen, wie sie damals geschehen sind.
Typisch ist auch die Wiedergabe der Kernersendung vom 9.10.2007 im Lemma. In der Sendung wurde ein Verfassungsbruch begangen. Warum steht das dort nicht? Es ist Grundlage einer Demokratie, dass man seine Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern kann. All das wurde in der Sendung aufgegeben. Danach hatte ich den Eindruck, dass wir eine femifaschistische Gesellschaft sind.--Lorenzondo 21:34, 14. Jun. 2010 (CEST)
"Verfassungsbruch", nur weil ein Moderator einen Gast vorzeitig aus der Sendung wirft? Kann dir hier auch passieren, denn:
"Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel Eva Herman zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Artikelthema gehören nicht hierher." Jesusfreund 22:33, 14. Jun. 2010 (CEST)
Verfassungsbruch? Unsere Verfassung deckt zwar die freie Meinungsäußerung, aber mit gewissen Einschränkungen. Es ging beim Eva Herman Skandal auch nicht um das Recht, Hitlers Familienpolitik öffentlich gutzuheißen, sondern um die Verdrehung und Verfälschung einer völlig anderen Aussage, und zwar durch gezieltes Weglassen von Satzteilen bzw. Einbettung des verbliebenen Rumpfsatz in einen völlig anderen Kontext. --Segantini 23:01, 14. Jun. 2010 (CEST)
«leider ja mit dem Nationalsozialismus abgeschafft»: das Problem in diesem Satz ist jenes «mit», das ebenso gut für «mit Aufkommen des N.» wie auch für «zusammen mit dem N.» stehen kann, die tatsächliche Bedeutung ergibt sich aus dem Kontext. Ein solcher Satz stellt natürlich geradezu eine Einladung zur böswilligen Verfälschung dar. Trotzdem ist natürlich der Verfälscher und nicht der/die Vortragende der böse Bube. --Segantini 23:10, 14. Jun. 2010 (CEST)

Hätte doch der blöde Kerner die Herman nur noch 5 Minuten ihr unausgegorenes Zeug erzählen lassen anstatt sie rauszuschmeißen, müssten wir uns hier nicht ständig mit diesen Verschwörungstheorien und der Hochstilisierung Hermans als Opfer der von den 68ern gesteuerten Medien rumärgern.--Gunilla 23:19, 14. Jun. 2010 (CEST)

Tätigkeit beim Kopp Verlag... (erl.)

...sollte mit erwähnt werden.

Selber einfügen nächstes Mal. Jesusfreund 09:27, 4. Jun. 2010 (CEST)

Frau Herman hat eine eigene Autoren-Seite beim Kopp-Verlag, siehe unter http://www.kopp-online.com/autor.html?id=7 Ich möchte anregen, diesen Weblink in den Wikipedia-Artikel einzupflegen. --85.179.86.91 21:11, 5. Jun. 2010 (CEST)