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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. April 2010 um 15:36 Uhr durch Rosenzweig (Diskussion | Beiträge) (Abbildung von Medaillen: von Diskussionsseite, wo es nicht hingehört, hierher übertragen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt3/Intro


Bild-PD-§134

Kann bitte jemand die Commonsfähigkeit von Datei:Fischer tropsch verfahren.png und Datei:Bergius verfahren.png beurteilen? Danke. --Leyo 00:17, 25. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Ich bin gerade nicht orientiert, ob Commons Bilder nach dieser Sonderregelung akzeptiert. Fraglich ist bei diesen beiden Bildern, ob sie überhaupt darunter fallen; nach § 3 LUG müsste man dazu Titelblatt, Zueignung, Vorrede und Schluss des Werkes (hier: der Veröffentlichung, aus der die Bilder entnommen sind) prüfen, ob da nicht ein Verfasser genannt ist. Es ist unklar, ob das hier geschehen ist. -- Rosenzweig δ 01:04, 27. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]
Hm, soll ich die beiden Dateien zur Sicherheit „DÜPen“? --Leyo 09:45, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Oder den Hochlader direkt fragen. Gruß -- Rosenzweig δ 14:02, 29. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Tja... leider habe keine genauere Angaben zum Urheber gefunden, deswegen war ich ja schon hier. Dann habe ich aber diesen schicken §134 Satz 2 UrhG-Lizenzbaustein gefunden, der ganz gut passte: das Oberkommando der Wehrmacht war wohl recht eindeutig eine juristische Person und die Veröffentlichung ist auch klar. Mit "amtliches Werk" ist das schon fragwürdiger, ein Amtsblatt ist es ja nicht, aber eine periodisch erscheinende Veröffentlichung. Im ganzen Buch ist nicht ein einziger Autor genannt, sondern nur das Oberkommando der Wehrmacht als Herausgeber und der Verlag Ferdinand Hirth in Breslau... Die Bücher enthalten jede Menge sehr schön einfach gehaltene Zeichnungen von technischen Gegenständen... eigentlich eine ziemliche Fundgrube... Ich habe zwar keinen Rechtsnachvolger des Verlages gefunden, den man noch fragen konnte, aber mit commons... ¿zweifel? Am saubersten wäre wohl ein Nachzeichnen im SVG-Format, dazu war ich aber zu faul, weil Verfahrenstechnik nicht soooo mein Schwerpunkt ist. Dann können auch die o.g. "Originale" weg.--Cschirp 09:26, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie dem auch sei, an einem krankt die Sache: Auch die Sonderregelung nach § 134 geht von einer Schutzfrist von 70 Jahren nach Veröffentlichung aus. Das hier in Frage stehende Werk ist aber von 1943, die 70 Jahre sind also noch nicht um. Gruß -- Rosenzweig δ 12:36, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wieso 70 Jahre? Hier steht, dass die Schutzfrist nur 50 Jahre beträgt, da vor 1966 veröffentlicht. --Cschirp 21:16, 30. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
50 Jahre? Das Zeitzeugen-Urteil kommt im Ergebnis zu 70 Jahren, und das war auch das Ergebnis der Diskussion hier, aufgrund derer die §-134-Regelung eingeführt wurde. Wieso steht bei WP:BR jetzt 50 Jahre? -- Rosenzweig δ 17:06, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte in diesem Zusammenhang den Abschnitt #§ 134_Regelung weiter unten beachten. Als Laie interpretiere ich die dortige Diskussion, dass die Lizenzen bei diesen Grafiken nicht korrekt sind. --Leyo 17:57, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Na prima, nachdem der Absatz Bilder, deren Urheber eine juristische Person ist und die vor dem 1. Januar 1966 veröffentlicht wurden aus Wikipedia:Bildrechte nun gelöscht wurde, hätte ich die beiden o.g. Bilder gerne ebenfalls gelöscht. Werde daher mal einen Lösch-antrag stellen. Man, da kann man ja ganz schön ins Klo fassen, wenn man sich an die Autoren-Hilfeseiten hält...--Cschirp 22:09, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe sie gelöscht. Sorry wegen der falschen Hilfetexte. Wie sich zeigt, ist diese 134er-Regelung so kompliziert, dass sie auch in die Hilfetexte falsch eingebaut wurde. Statt eines globalen 134er-Bausteins identifiziert man deswegen wohl besser genau definierte Fälle, in denen diese Regelung zum Einsatz kommen könnte (wie bisher die Reichstagshandbücher). Diskussion dazu s. unten. Gruß --Rosenzweig δ 18:11, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
In den Artikeln sind die Bilder noch eingebunden… --Leyo 18:21, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Jetzt rausgenommen, danke für den Hinweis. -- Rosenzweig δ 01:32, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wie ich gerade festgestellt habe, wurden die beiden Grafiken bereits unter WP:Urheberrechtsfragen/Archiv/2009/04#Zeichnungen aus Buch der Wehrmacht diskutiert – ohne klares Ergebnis… --Leyo 11:15, 31. Mär. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hitler-Fotomontagen

Hallo!

Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg ist jüngst in den Artikel Adolf Hitler eingebunden worden. Ich halte das für falsch auf Grund der Regelung Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken. In der Dateibeschreibung wird zwar behauptet "Since Hitler's death was not a certainty in 1945 the pictures were posted up all over Germany in 1945 to ease finding the (potentially) "fugitive" dictator." Das ist jedoch falsch, gemessen an im Internet auffindbaren Bildbeschreibungen.[1]

Demnach hat Der Spiegel die (gemeinfreien) Bilder erstmals 1998 veröffentlicht, vorher waren sie lediglich zu anderen Zwecken erstellt und ins Archiv gelegt worden (warum auch veröffentlichen, da die Alliierten ziemlich rasch wussten, dass Hitler tot war).

Selbst wenn aus irgendwelchen Gründen das Bild verwendbar sein sollte (die Frage gilt genauso für File:HitlersManyFaces.png, File:Hitlerwithoumoustache0003.jpg und File:Hitlerwithoumoustache0004.jpg), sind die Inhalte, die zu der Datei gespeichert wurden, ziemlich schlecht. Beispielsweise ist das OSS und der tatsächliche Autor nicht genannt, die Lizenz ist definitiv falsch, da der Autor nicht bereits 70 Jahre tot sein kann, die Kategorien sind schlecht, die Bildbeschreibung (wie oben gesagt) falsch ...

Ich bin nicht sehr commons-erfahren und hätte daher gerne Eure kundigen Meinungen zur Frage, ob wir hier die Bilder verwenden können, ob sie auf Commons gelöscht werden sollten, und ob die Darstellung des Spiegel vielleicht doch falsch sein könnte.

Schöne Grüße & vielen Dank --Emkaer 14:20, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

So ganz persönliche Meinung: Löschantrag auf commons, mit der Lizenz ist was faul. --Guandalug 14:29, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Da die Bilder von einer öffentlichen Einrichtung der Vereinigten Staaten, bzw. in deren Auftrag, angefertigt wurden, sind diese gemeinfrei. Nur sollten diese üblicherweise einen vergleichbaren Vermerk tragen wie dieses Bild. -- 14:30, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ja, davon bin ich auch ausgegangen, aber: die 25-Jahre-Frist hier, gilt die da etwa nicht? Die Bilder waren bis 1998 unveröffentlicht, und der Spiegel könnte daher Rechte haben. --Emkaer 14:36, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Sollte nicht zutreffen, da der Spiegel ja nicht Erbe der Bilder ist und da sie bereits zuvor Public Domain waren. -- 15:38, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Basieren die Bearbeitungen auf einem richtigen Hitler-Photo (im Fall von Datei:Hitlerwithoumoustache0002.jpg das rechte Foto)? Wenn ja, ist es egal, dass das Foto durch eine US-Behörde bearbeitet wurde. Das Original ist hier in Deutschland vermutlich noch urheberr. geschützt (solange es nicht ursprünglich von einem Mitarbeiter einer US-Behörde geschossen wurde). --Kam Solusar 17:11, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wer Hitler-Bilder hochlädt, sollte sich im Klaren sein, daß er potentiell anwaltliche Post von den Erben von Heinrich Hoffmann bekommt. Egal wie die Rechtslage in den USA ist (dort sind die Bilder PD), bei uns sind sie geschützt. --Marcela 18:40, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Meiner Ansicht nach hat die 25-Jahre-Frist nichts mit dem Besitzer eines Urheberrechts am ursprünglichen Werk zu tun. Sie soll vielmehr denjenigen schützen, der ein unveröffentlichtes, nicht mehr geschütztes Werk (Public Domain) erstmals der Öffentlichkeit zugänglich macht. Konkrete Beispiele, bei denen ich von solchen Regelungen gehört habe, sind: Historiker gehen in Archive, finden dort ein Dokument, und publizieren es, z.B. als Faksimile. Danach darf das Dokument ohne Erlaubnis des Historikers/Verlags für 25 Jahre lang nicht nochmal abgedruckt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage das basiert (und wie die Regelung genau ist), weiß ich nicht. Aber Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken und der Artikel editio princeps (Urheberrecht) scheint mir Recht zu geben, dass es sowas wie ein Recht am „entdeckten“ Werk gibt. Daher hier die Frage, die ja insbesondere lautet: Was bedeutet das für die Wikipedia, und für diesen konkreten Fall?

Unter Berücksichtigung der weiteren Einwände gegen das Bild schlage ich vor, es aus dem Artikel zu entfernen und auf Commons die Löschung der damit zusammenhängenden Bilder zu beantragen, mit der Begründung, dass sie unter falschen Lizenzen vorliegen und in der EU (der schlichten Angabe des Spiegels zufolge für den Spiegel) ein urheberrechtlicher Schutz besteht. Hat dagegen denn jemand etwas vorzubringen? --Emkaer 01:20, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe dafür nach der Diskussion keinen Grund. Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps, da der Rechteinhaber nachweisen muss, das das Bild vorher tatsächlich nie erschien --94.220.1.8 20:29, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Tja, der deutliche Nachteil von IP-Beiträgen, selbst wenn sie sich selbst durch Fettschreibung betonen, ist ihre geringe Glaubwürdigkeit. "Wir ignorieren hier das Recht der Editio princeps" steht in keiner mir bekannten WP-Richtlinie. --Emkaer 18:04, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wieso sollten IPs weniger glaubwürdig sein, als angemeldete Benutzer? Aber wenn´s dich beruhigt, wiederhole ich das von der IP geschriebene gerne noch mal für dich. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:31, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Und ich auch nochmal. Es gibt auch in der Wikipedia ungeschriebene Gestze. --Marcela 20:34, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ähm. Wenn Du mit ungeschriebene Gesetze in der Wikipedia meinst, Ralf, dass der Sachverhalt auch nicht korrekt aufgeschrieben werden sollte, dann stimme ich nicht zu. Etwas falsches (d.h. der gängigen Praxis in der WP widersprechendes) in eine Anleitung wie Wikipedia:Bildrechte#Probleme_mit_nachgelassenen_Werken hineinzuschreiben, ist schlecht. Denn dann muss ich jedes Mal, wenn ich einen solchen Fall habe, hier nachfragen und Euch alle nerven. Inklusive der IPs, die hier ja Beliebiges posten können, ohne auch nur das Gesicht verlieren zu können, weil es Unsinn oder eine Lüge ist. Deshalb sind IPs weniger glaubwürdig als durch ihre Tätigkeit hier bekannte Benutzer. Bis zum nächsten Mal grüßt --Emkaer 23:07, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verwendung von Bildern außerhalb der WP

Lampe
Lampe

Wenn ich die Lizenzbedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation richtig verstanden habe, dann können Bilder, die unter dieser Lizenz eingestellt wurden, nur unter bestimmten Bedingungen außerhalb der WP verwendet werden. Jetzt habe ich vor wenigen Tagen dieses Bild beim gugeln gefunden und dachte, na, das kennst du doch. Kann das irgendwann dazu führen, daß ich einen URV vergeworfen bekomme? Unternimmt man da etwas oder sagt man eher, das lohnt sich sowieso nicht? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:54, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn du der Fotograf bist, kann man nur demjenigen eine URV vorwerfen, der das Bild weiterverwendet, ohne das Bild weiterzuverwenden - in deisem Fall ist das die verlinkte Website. Natürlich kannst du dich dagegen wehren; denn wie du gesagt hast, hat auch die GFDL bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Wenn du Kontakt mit der Website aufnehmen wolltest, solltest du dich vielleicht vorher mal mit Ralf oder mit Martina Nolte absprechen; die kenenn sich, so weit ich weiß, mit solchen Kontaktaufnahmen aus bzw. wissen, wie da zu verfahren ist. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:08, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Natürlich bin ich der Fotograf - steht doch in der Beschreibung. Danke für Deine Antwort, aber wer sind Ralf bzw. Martina Nolte? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 16:16, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Benutzer:Ralf Roletschek und Benutzer:Martina Nolte. Aber die lesen hier mit, insofern werden sie sich schon melden. ;) ireas (talk’n’judge - DÜP) 16:34, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Zu Befehl, hier bin ich. --Marcela 18:37, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Du kannst dir zum Beispiel hieraus einen freundlichen Hinweis stricken. Die harte Variante wäre hier vermutlich fehl am Platz. Auf Englisch gibt es Textvorlagen für GFDL- und für CC-Artikel, die man auf Bilder umschreiben könnte. --Martina Nolte Disk. 19:52, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe zunächst einmal die Seite auf Wikipedia:Weiternutzung/Mängel eingetragen. Für eine Ansprache langt mein Holländisch nicht, aber vielleicht findet sich ja jemand. Ich will das auch nicht so groß aufziehen, wegen eines kleinen Fotos. Die harte Variante ziehe ich bei einer nichtkommerziellen Seite sowieso nicht in Erwägung. Er soll den Hinweis da reinbappen und gut is. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 20:59, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Speziell bei Einzelverwendung eines Bildes wird über WP:WN/M niemand aktiv. In solchen Fällen informieren wir lediglich den Urheber. --Martina Nolte Disk. 21:30, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mich schon selbst informiert. ;) Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 18:10, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hallo mal eine Frage vorab, wo wurde dieses Foto aufgenommen? oder von welcher Vorlage gescannt? --W.Palm 16:03, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Also wimre habe ich es bei mir im Keller/Werkstatt aufgenommen. Ist aber schon ein Weilchen her, so genau weiß ich es jetzt auch nicht mehr. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 15:19, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das bedeutet dieses Schnittmodell Friemann & Wolf 300 ist in Ihrem Besitz? Wenn es FW 300 ist gibt es auch eine Serien-Nummer diese Nummer wäre sehr interessant bisher war nur ein Exemplar bekannt. --W.Palm 16:02, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nicht alle F&W-Lampen haben eine Seriennummer. Die mir bekannten Schnittmodelle haben beide keine. Ich schlage vor, Sie mailen mich mal an, mit dem Thema hier hat das ja nun nichts mehr zu tun. Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 21:26, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Thema hat sicher mit hier etwas zu tun. Sie schreiben, habe ich bei mir im Keller aufgenommen. Ist aber schon ein Weilchen her, so genau weiß ich es jetzt auch nicht mehr. Erheben jedoch oben eine Anspruch auf Urheberrecht und Eintrag in Weiternutzung/Mängel. Auf meine Frage ist dieses Schnittmodel in Ihrem Besitz? auch keine Antwort. --W.Palm 08:36, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Darum hier noch einmal in aller Deutlichkeit: Die Lampe gehört mir, ich habe eine Rechnung über deren Ankauf und das Foto habe ich gemacht, wobei es keine Rolle spielt, ob im Keller, Wohn- oder Schlafzimmer meiner Wohnung. BTW, es war im Vorsaal. Das unbearbeitete Foto finden Sie hier. Sind Sie der Eigentümer oder Webmaster der Seite www.gluckauf.nl? Glückauf! Benutzer:Markscheider Disk 10:25, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
@W.Palm: Markscheider hat das Urheberrecht am Foto. Die Lampe selbst ist überhaupt nicht urheberrechtlich schützbar, da sie keine Schöpfungshöhe hat (Besitz spielt für das Urheberrecht aber überhaupt keine Rolle). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:31, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verbesserung eines Bildes aus den Commons

Hallo, in meinem Artikel Ijen habe ich das viel zu dunkle Bild Ijen_Merapi_Kawah_Ijen.jpg

aufgehellt und mit dem geänderten Namen Merapi_Kawah_Ijen.jpg

neu hochgeladen. Nur mit dieser Namensänderung war dies möglich, da ein Link "neue Version hochladen" nicht vorhanden ist. War das so richtig? Wenn nicht, könnt Ihr mir helfen? Beste Grüße --Geoethno 11:48, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Naja, du hast die neue Fassung hier auf der de-WP hochgeladen, eigentlich sollte sie aber doch wohl über die zu dunkle Fassung auf den Commons geladen werden. Bitte gehe nochmal auf die alte, zu dunkle Version. Schau, dass du die Seite auf den Commons hast und dort müsste dir der Upload der neuen Fassung angeboten werden. Auf de kann man nicht hochladen, wenn der Name auf Commons vergeben ist (Admins können es für den Notfall, aber Benutzer nicht). --h-stt !? 12:17, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich würde Dir eher empfehlen, auf den Commons ebenfalls einen anderen Namen zu wählen. Das Drüberladen anderer (objektiv verbesserter) Versionen führt hin und wieder zu (unnötigen) Diskussionen und Auseinandersetzungen. Gruß Yellowcard 14:00, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

§ 134_Regelung

Ich denke, dass die Löschung von [2] dringend geboten war, da keine hinreichende Kompetenz der Community besteht, die Vorschrift anzuwenden. Wie oben zutreffend bemerkt wurde, war die völlig falsche Schutzfrist (50 statt 70 Jahre nach Veröffentlichung) angegeben. Wer den Schricker und andere Kommentare nicht zur Hand hat, kann auch in meiner Urheberrechtsfibel nachlesen, die man auch als Buch kaufen kann.

Abgesehen von den Reichstagshandbüchern ist jeder Einzelfall genauestens zu prüfen; ich bezweifle aber, dass die nötige Kompetenz zur Beurteilung besteht. Von daher sollte man eine eigene Vorlage für die Reichstagshandbücher erstellen und den Rest erstmal sein lassen. Ohne eine fachkundige Beaufsichtigung führt diese Vorlage uns nur ins Unglück, da 99,9 % der Hochlader nicht beurteilen können, wann ein Fall von § 134 vorliegt --Historiograf 19:43, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

(OT) Wo kann ich sie denn kaufen? [3] geht nicht. Yellowcard 19:47, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
(OT). Eigenartig, ich hab mal hingemailt. Amazon führt es auch --Historiograf 20:19, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ah, das finde ich ohnehin besser. Hab die Fibel mal in meinen Warenkorb gelegt, wird dann mit der nächsten Bestellung erledigt. Yellowcard 15:28, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
gelöscht

In der Tat, wir sollten einen Baustein für die Reichstagshandbüchern machen und sonstige Anwendungen von § 134 (wenn überhaupt) individuell besprechen. Die allermeisten User können das nicht einschätzen. --Marcela 01:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich gehöre zu diesen Usern. Unter #Bild-PD-§134 wären deshalb weitere Kommentare erwünscht. --Leyo 15:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

§ 134 bei Karten

Hallo zusammen,

ich würde das Thema des §134 gerne mal an einem konkreten Themenkomplex aufgreifen, nämlich der Verwendbarkeit älterer Topographischer Karten aus der Zeit von vor 1965.

Aufgrund der geschichlichen Entwicklung dieser Kartenwerke tauchten auf den frühesten Werken noch die Namen der Kartographen, Geodäten, Zeichner und Bearbeiter auf, als Beispiel diese Karte aus den 1850ern. Das verschwand dann zunehmend, und irgendwann war nur noch eine öffentliche Stelle als Herausgeber zu lesen wie z.B. "Preußische Landesaufnahme" oder "Reichsamt für Landesaufnahme", dazu die Jahreszahl der Veröffentlichung.

Wenn ich mir das Kunsturhebergesetz als einen der Vorläufer des Urheberechtsgesetzes, und auf dieses bezieht sich ja §134 auch, anschaue, so steht da unter §5 zu lesen: Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die als Herausgeber ein Werk erscheinen lassen, das den Namen des Urhebers nicht angibt, werden, wenn nicht ein anderes vereinbart ist, als Urheber des Werkes angesehen. Vergleichbares steht im Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst. Da sollte ja die Landesaufnahme darunterfallen, oder gibt es da eigene Vorschriften.

Praktisch ist es mehr oder weniger unmöglich, herauszufinden, welcher Beamte in den Anfangsjahren des vergangenen Jahrhunderts oder noch früher welchen zeichnerischen Beitrag zu einer Karte geleistet hat. Ganz abgesehen davon, daß mir auch Fälle von Nachträgen bekannt sind, die noch nach dem aufgedruckten Veröffentlichungsdatum erfolgt sind. Und daß die heute dafür zuständigen Landesämter derartige Angaben, so sie sie denn hätten, freiwillig rausrücken, wage ich zu bezweifeln.

Ich würde ja schon ganz gerne die eine oder andere Karte hier für Artikel mit historischem Bezug verwenden. Mittlerweile hat die Universität Greifswald auch eine größere Sammlung älterer Karten hier eingestellt. Zwar mit dem Vermerk zu den Nutzungsrechten: Die Nutzung dieser Aufnahme für Forschung, Lehre und Privatgebrauch ist gestattet. Gewerbliche Nutzung, Reproduktion und Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Instituts für Geographie und Geologie der Universität Greifswald. Halte ich aber für Copyfraud.-- kallewirsch 23:47, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Letzteres dürfte in der Tat der (leider) übliche Copyfraud sein. Für Karten (= „Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art, welche nicht ihrem Hauptzwecke nach als Kunstwerke zu betrachten sind“, § 1 LUG) ist das LUG einschlägig. Sofern tatsächlich auf der jeweiligen Karte eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Herausgeber genannt ist und sonst keine als Urheber in Frage kommenden Personen genannt werden, könnte man sich eine Behandlung analog zu den Reichstagshandbüchern vorstellen, also nach § 3 und 32 LUG i.V.m. § 134 UrhG. Konkretes Beispiel: TK 25, Blatt 6721, 1902, Nachträge bis 1909: „Herausgegeben von dem K. Württ. Statistischen Landesamt“; keine Personen genannt. Herausgegeben von sollte für die Herausgebereigenschaft eigentlich genügen, und das Landesamt müsste auch eine juristische Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. -- Rosenzweig δ 01:50, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Erscheint mir schlüssig --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Entsteht bei Karten eigentlich bei jeder Neuauflage automatisch ein neues Werk? D.h. sind die Ergänzungen nicht vielleicht jede für sich ohne Schöpfungshöhe? --Eingangskontrolle 18:17, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kartenrechteinhaber würden das bejahen, ich würde sagen: That depends. Bei kleineren Änderungen entsteht sicher kein neues Werk --94.220.1.8 20:33, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich wüßte nicht, ob es Gerichtsurteile zu der Frage gibt, wo denn die Grenze zwischen einer geschützen kreativen Änderung und einer, nennen wir es mal "redaktionellen" Änderung ist. Heißt z.B.: ein Ort wurde eingemeindet --> aus der geraden Schrift des Ortsnamens wurde eine kursive. Eine Bundesstraße wurde auf- oder abgestuft oder umnumeriert --> eine Zahl muß enfernt, hinzugefügt oder verändert werden. Und, selbst wenn geschützte Änderungen auf Teilen der Karte vorgenommen wurden: Kann ich einen Ausschnitt frei verwenden, in dem sich nichts getan hat?
Daß tatsächliche oder vermeintliche Rechteinhaber das natürlich alles als Neustart des Schutzes sehen ist ja klar. Vergleichbares gibts aber auch in anderen Bereichen, nicht nur bei Karten. Hier ist es imo allerdings besonders unübersichtlich.-- kallewirsch 10:08, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist von einer Postkarte aus dem Jahre 1957 gescannt - die angebliche Freigabe überzeugt mich nicht, da ich keinen Zusammenhang zwischen dem unbekannten Fotografen und dem Freigeber erkennen kann. --Eingangskontrolle 18:02, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es scheint ja ein OTRS-Ticket vorzuliegen. Da kann das Support-Team ja mal schauen, was das taugt, und dann eventuell DÜP setzen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 18:43, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aufnahme wurde gemacht von Walter Scharbach, 56332 Brodenbach/Mosel, gest. 2004. die Freigabe erfolgte von Frau Anja Scharbach, Tochter und Erbin des Fotografen.--Dieter rogge 20:43, 3. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dazu:-------- Original-Nachricht --------
Aeh, WIE lange hat hier jemand eine reinkopierte Mail stehen gelassen? Ich glaubs ja nicht...... --Guandalug 15:01, 6. Apr. 2010 (CEST) aus dem Urlaub, mit schlechter Leitung, und etwas verstimmt[Beantworten]
In der Bilddatei wird das Ticket auch nicht richtig angezeigt, sondern die Mailadresse der Ticketsenderin angezeigt. Sollte wohl so auch nicht sein. --Paulae 23:28, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo! Neu im genannten Artikel sind drei Logos. Meiner Ansicht nach besitzen sie Schöpfungshöhe, was auch früher hier diskutiert wurde.

Dann müssten sie doch gelöscht werden. Gruß --Emkaer 19:28, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich würde den Logos analog zu den BioShock-Logos die SH absprechen. ireas (talk’n’judge - DÜP) 19:30, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hm. Ich habe ja nach einigen Zweifeln für Datei:The Lord of the Rings Roleplaying Game.png LogoSH eingetragen. Datei:BioShock-2-Logo2.jpg besitzt deutlich mehr Gestaltung. Da kann ich mir schon schwerlich fehlende Schöpfungshöhe vorstellen. Aber Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg besitzt nochmal mehr Gestaltungselemente.
Wenn die alle keine SH haben sollten, welches Logo hätte denn dann SH? Schönen Gruß --Emkaer 19:48, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte diesen Logos eigentlich auch SH zugesprochen; jedoch wurde ich vor einiger Zeit in einer Diskussion - ich glaube, auf WD:DÜP - eines besseren belehrt. Bei Bedarf kann ich die gerne nochmal raussuchen. Grüße, ireas (talk’n’judge - DÜP) 20:08, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das wäre nett! --Emkaer 20:56, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Voilà. ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:22, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Na gut, wenn Kollege H-stt dieser Ansicht ist. Die WoW-Homepage-Nutzungsbedingungen sind da nicht so liberal. Müsste ich dafür persönlich geradestehen, würde ich die Logos nicht als "ohne SH" betrachten. Schönen Gruß --Emkaer 21:46, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/15. November 2007#Bild:WoWlogo.png.--79.245.133.197 22:48, 4. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Diese Löschdiks ist uralt. Damals haben wir SH noch anders behandelt.
@Emkaer: Was interessieren uns die Nutzungsbedingungen von WoW? Entscheidend ist die Gesetzeslage in DACH (und gerade die Nutzungsbedingungen großer Softwarehersteller sind häufig nicht so besonders kompatibel mit den hießigen Gesetzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:55, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kann im Artikel in der Überschrift keine Logos entdecken? Und ja: Nutzungsbedingungen interessieren uns nicht. Es kann durchaus sein, daß die Logos Copyright haben. Aber Copyright gibt es in DACH nicht, das ist irrelevant. Für uns gilt allein hiesiges Recht, wir sind nicht Commons. --Marcela 01:08, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wie ich gerade sehe hat FritzG die Logos ungefähr zeitgleich zu meinem Beitrag eben gelöscht... Ich werde ihn gleich mal darauf ansprechen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:23, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Logos sind nun wieder da. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:30, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Datei:World of Warcraft Wrath of the Lich King Logo.jpg hat ganz sicher keine SH, das sage ich auch im Bewußtsein, daß ich hier mit Klarnamen editiere. --Marcela 01:36, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich kann in diesen textlastigen Logos beim besten Willen keine grössere "Schöpfung" erkennen als im laut Bundesverfassungsgericht nicht schutzfähigen Laufenden Auge, eher eine deutlich geringere. Zur Frage "welches Logo hätte denn dann SH?" von Emkaer: es ist angesichts des Laufenden Auges praktisch keines denkbar, aber dabei muss beachtet werden, dass auch bei fehlendem urheberrechtlichen Schutz der markenrechtliche besteht, was die Logos für unsere enzyklopädischen Zwecke trotzdem verwendbar bleiben lässt. Gestumblindi 01:48, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hier gehts mal wieder um das alte Thema: Wer Schöpfungshöhe sieht hat das nachvollziehbar zu begründen. Wir stimmen hier nicht ab. Ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung ist erforderlich, also kann man das in Worte fassen, wenn man davon ausgeht. Kann mans nicht in Worte fassen, ist ein entsprechendes Bauchgefühl für uns wertlos --94.220.1.8 20:25, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die Umrahmung des Emblems ist sehr detailliert und aufwendig. Ja, der reine technische Aufwand zählt nicht, aber für solche Verzierungen muss man auch erst mal seine Inspiration bemühen.--141.84.69.20 00:24, 6. Apr. 2010 (CEST) PS: Ganz bestimmt mehr als für ein Auge mit Beinen.--00:28, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Der Rahmen erinnert (besonders oben und unten) an einen aufwendig geschnitzten Bilderrahmen. An den seitlichen Bögen löst sich diese Forn in in sich verwobene und überlagernde "Holzspäne" auf, auf mittlerer Höhe zeigt jeweils eine Spitze nach außen, hinter denen an der Innenseite des Rahmens sich Dornen wie Zähne reihen.--141.84.69.20 18:21, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wenn man das Urteil des BVerfG liest, wird deutlich, dass hier eindeutig kein urheberrechtlicher Schutz vorliegt. Als Gebrauchsgrafik der angewandten Kunst, das eine Durchschnittsgestaltung offenbar übertrifft, kann man wohl Geschmacksmuster auf die Gestaltung anmelden, jedoch ist es nicht per se urheberrechtlich geschützt. Yellowcard 21:18, 5. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Sollte man, wenn die allgemeine Einstellung so in Richtung "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar", nicht Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher formulieren? Das ist der Text, an dem ich mich immer zu orientieren versuche. Wenn da so "bunte" und aufwändige Logos wie WoW als Beispiele aufgeführt würden, wäre deutlicher, dass LogoSH einen sehr breiten Anwendungsrahmen hat. (Stattdessen wird für so schlichte Logo-Gestaltungen wie Datei:Fabrockhaus logo3.jpg nicht LogoSH empfohlen, sondern Logo + Panoramafreiheit.) Schönen Gruß --Emkaer 20:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Datei:Fabrockhaus logo3.jpg ist mindestens ein Lichtbild und damit auf jeden Fall geschützt. Somit geht Bild-PD-Schöpfungshöhe nicht (dieser Baustein ist für "reine" Logos). Lediglich das abfotografierte Logo ist gemeinfrei, aber markenrechtlich geschützt (daher der Logo-Baustein). -- Chaddy · D·B - DÜP 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das ist nicht der Kern meines Vorschlags, Wikipedia:Bildrechte#Logos deutlicher zu formulieren. Dennoch will ich meinen Einwand gegen die Formulierung nach Deiner Erklärung nochmal präzisieren: Wenn das Brockhaus-Logo wegen mangelnder Schöpfungshöhe gemeinfrei ist, dann ist der Panoramafreiheit-Baustein, der empfohlen wird, Unsinn. Der sagt nämlich: "Diese Datei stellt ein höchstwahrscheinlich urheberrechtlich geschütztes Objekt dar, das vom öffentlichen Verkehrsraum aus fotografiert wurde. Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch die Vorgaben der Panoramafreiheit eingeschränkt sein." Nach Darstellung dieser Diskussion ist das aber unzutreffend, Panoramafreiheit irrelevant. --Emkaer 23:16, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Dateibeschreibungsseite angepasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:20, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke! Ich habe Wikipedia:Bildrechte#Logos entsprechend angepasst.
Wie soll nun die LogoSH-Beschreibung verbessert werden? Ich schlage vor, zusätzlich zu den per Gerichtsbeschluss als ohne Schöpfungshöhe erklärten Logos 2-3 weitere Beispiele zu verlinken und zu schreiben, dass die Wikipedia angesichts der genannten Urteile davon ausgeht, dass es sich dabei ebenfalls um Logos ohne Schöpfungshöhe handelt.
Übrigens ist in Vorlage:Bild-LogoSH keine Rede von Schöpfungshöhe und fehlendem urheberrechtlichem Schutz. Die Bedeutung der Vorlage könnte ebensogut sein, dass es sich um ein Logo mit Schöpfungshöhe handelt, wie um ein Logo ohne Schöpfungshöhe. --Emkaer 00:21, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das mit der Panoramafreiheit auf WP:BR hat schon seinen Sinn, allerdings sind die Beispiele unpassend.
Mit der LogoSH-Vorlage machst du ein Fass auf... Sie wurde anno 2007 eingeführt, um die bis damals verwendete Kombination aus Bild-PD-Schöpfungshöhe und Logo zu ersetzen. Das ganze war sehr umstritten und ist auch heute noch nicht wirklich von allen UFlern (einschließlich mir) akzeptiert... Siehe die damalige Diskussion. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:32, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist ja nicht verwunderlich, dass Du kein passendes Beispiel parat hast, wenn "angesichts des Laufenden Auges praktisch keines [Logo mit SH] denkbar" ist, wie Benutzer:Gestumblindi oben schrieb.
Wäre es denn ein Logo mit Schöpfungshöhe, wenn eine Organisation etwas als Logo nutzt, was vorher urheberrechtlich geschützt war, z.B. ein Foto oder eine Zeichnung von einer Person, wie es Bestandteil von Datei:Albert-Schweitzer-Stiftung-fuer-unsere-Mitwelt-Logo.jpg ist? --Emkaer 00:35, 8. Apr. 2010 (CEST) <BK ohne BK-Meldung, daher verschoben>[Beantworten]
Wenn ein Lichtbild verwendet wird, dann ist das Logo durchaus urheberrechtlich geschützt. Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe (auch wenn es keine besondere geistige Leistung ist, auf den Auslöser zu drücken; aber so sind nun mal die Gesetze...). -- Chaddy · D·B - DÜP 00:46, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Aussage "Lichtbilder haben immer Schöpfungshöhe" ist widersprüchlich: Wenn ein Lichtbild Schöpfungshöhe hat, dann ist es nach deutschem Recht eben nicht nur ein "Lichtbild", sondern ein Lichtbildwerk. Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind (mangels Schöpfungshöhe), sind vermutlich, wie kürzlich diskutiert, z.B. Fotografien von flachen/reliefartigen Vorlagen wie Münzen und Medaillen; diese sind dann "nur" für 50 Jahre nach Erstveröffentlichung (statt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) geschützt (im Gegensatz zu blossen mechanischen Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen oder rein reproduzierenden Fotografien solcher Vorlagen, bei denen hier davon ausgegangen wird, dass sie auch keine schutzfähigen Lichtbilder darstellen). Nach Schweizer Recht ist wiederum alles ganz anders (einen gesonderten Schutz für Lichtbilder gibt es nicht und Fotografien müssen wirklich "schöpferisch" sein, so hat das Bundesgericht entschieden, dass eine Fotografie, die einen mit Aktenbänden posierenden Wachmann zeigt, keinen urheberrechtlichen Schutz geniesst - und mangels Lichtbildschutz auch sonst keinen, abgesehen von Persönlichkeitsrechten). Gestumblindi 03:14, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für den Link auf die damalige Diskussion! Macht für mich den Eindruck einer Abstimmung darüber, ob die Wikipedia die Leser belügen soll.
Ich bin jetzt zwar persönlich besser orientiert, aber eine gute Hilfe-Seite zu Bildrechten ist das (diesbezüglich) noch nicht. Schönen Gruß --Emkaer 00:49, 8. Apr. 2010 (CEST) <schon wieder BK ohne BK-Meldung, daher schon wieder verschoben. Ist das ein Bug?>[Beantworten]
Als Beispiel könnte man vielleicht dieses Bild hernehmen, auch wenn die Maus wohl nicht unbedingt Teil des Park-Logos ist... -- Chaddy · D·B - DÜP 00:51, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Argh! wir sprechen immer gleichzeitig! --Emkaer 00:53, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ja, das vorgeschlagene Bild verdeutlicht das Problem, auch wenn man über den genauen Umfang des Logos spitzfindig sein könnte. Immerhin sind die Franzosen der Ansicht, dass das Logo die Maus einschließt. --Emkaer 00:56, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich hatte keine BKs...
Das Beispiel ist wohl auch möglich. Ich bau die beiden mal auf WP:BR ein, dann hat´s auch für den Abschnitt zwei passendere Beispiele. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:01, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich finde, dass unter Wikipedia:Bildrechte#Logos nur Beispiele genannt werden sollten, bei denen man sich auf eine Gerichtsentscheidung stützen kann und habe die Beispiele, zu denen keine solche Entscheidung genannt wurde, daher entfernt. Mir scheint, dass wir uns sonst auf zu unsicherem Terrain bewegen. Gestumblindi 03:21, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Chaddy hat mich revertet... lasst uns über die Angebrachtheit der Beispiele mal dort diskutieren: Wikipedia_Diskussion:Bildrechte#Beispiele. Gestumblindi 22:04, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schöpfngshöhe bei tabellarischen Lebensläufen und Aufzählungen von Ausstellungen

Haben tabellarische Lebensläufe und Aufzählungen wie http://www.kunsttour-caputh.de/2009/haape.html die nötige Schöpfungshöhe, als das Copy und Paste als URV einzustufen ist? --84.160.212.124 17:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Fakten sind nicht schützbar, und solche Jahr;Ereignis-Listen sind reine Faktensammlungen. Wo du einfach aufpassen must ist, dass du nicht komplete Datenbanken (unberbeitet) übernimst. Denn neben dem Urherberrecht gibt, es noch einen Datenbankschutz. Da ist aber die Latte für einen Verstoss um einiges höher angesetzt als beim Urheberrecht, und gerade bei bearbeiteten Übernahmen von Fakten grift dieser Schutz in der Regel nicht mehr. Und für die Wikipedia sollten die Fakten ja in Sätze verpackt werden. Persölich seh ich da eigentlich kein Problem, wenn du die Fakten aus Vita, Einzelausstellungen und Arbeiten im öffentlichen Raum übernimmst. -- Bobo11 17:47, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Überarbeitete Filmszenen

Wenn ich einen Screenshot einer Serie (oder Filmes) nehme, mit PhotoShop diverse Filter rüberjage und zu diesem Ergebnis komme, wie sieht es dann mit dem Urheberrecht aus? Kann man bei einer derartigen Abstraktion überhaupt noch die Quelle nachweisen? Es geht um eine private Sache, ich habe nicht vor derartiges in die Wikipedia hochzuladen! Vielen Dank für eure Hilfe! -- 109.193.2.166 20:37, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Privat ist das ziemlich egal.--84.160.212.124 20:49, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nunja, "privat" war glaub falsch ausgedrückt, nehmen wir mal an ich bastel mit Serien- bzw. Filmszenen überarbeitet einen Comic, könnten die Serien/Filmurheber mir dann Urheberrechtsverletzung vorwerfen? --109.193.2.166 20:54, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Dann ja. Würd ich dir Finger davon lassen. --84.160.212.124 20:58, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke für deine Hilfe! Gibt es noch andere Meinungen? --109.193.2.166 21:34, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Deine Überarbeitung ändert nichts daran, dass die Originaldatei urheberrechtlich geschützt ist. "Finger weg" ist also die richtige Devise. --Gnom 21:51, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ok, urheberrechtlich geschütztes Material bearbeiten ist tabu, verständlich. Aber kann man nach dem oben gezeigten Abstraktionsgrad überhaupt noch zurückverfolgen, dass die Szene so "nachbearbeitet" wurde? Diese hätte ja auch selbst erstellt sein können und zeigt zufällig eine ähnliche Szene. Also gilt dann viell. In dubio pro reo? --109.193.2.166 23:10, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Natürlich kann man das zurückverfolgen, dazu ist die Abstraktion einfach nicht groß genug. Und darum geht es dir ja anscheinend: Die Figuren sollen noch erkennbar sein. Insofern ist eindeutig Selberzeichnen und eigene Kreativität angesagt. ;-) --Paulae 23:25, 6. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Das Recht lässt sich nicht so einfach überlisten ("da könnte ja jeder kommen"). Der In-dubio-pro-reo-Grundsatz gilt nur im Strafrecht (da klagt der Staatsanwalt den Beschuldigten an), wir befinden uns hier im Privatrecht (Kläger klagt gegen den Beklagten). --Gnom 17:21, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abbildung von Medaillen

Wenn ich eine Medaille selbst fotografiere, unter welcher Lizenz muss ich das Bild hochladen, oder muss ich dafür eine Freigabe haben? -- Frila 11:19, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das hängt von der Schöpfungshöhe der Medaille ab. Dies kann man pauschal nicht sagen: Sofern die Medaille diese Schöpfungshöhe erreicht, ist sie urheberrechtlich geschützt, wir brauchen dann also die Fotografieerlaubnis des Urhebers der Medaille. Andere Medaillen weisen entweder nicht die notwendige schöpferische Leistung auf oder sind als Gebrauchsgegenstand anzusehen, wodurch die Maßstäbe zur Ermittlung der Schöpfungshöhe der Angewandten Kunst angelegt werden. In letzteren beiden Fällen wäre die Medaille nicht geschützt, Du kannst das Foto hochladen.
Unabhängig von der fotografierten Medaille muss Dein Foto natürlich unter einer freien Lizenz stehen. Die darfst Du selbst auswählen. Wenn Du Dich zuvor noch nicht mit Lizenzen beschäftigt hast, könnte Hilfe:Was sind die gängigsten Lizenzen? helfen. Gruß, Yellowcard 11:27, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Bilder von Tieren

Hallo, ich würde gerne wissen, wie es sich rechtlich verhält, wenn ich Tiere anderer Fotografiere. Wie sieht es in den drei von mir genannten Fällen aus:

  1. Fremde Pferde auf einer Wiese
  2. Nachbars Katze auf einem öffentlichen Weg
  3. Nachbars Katze in meinen Garten.

Darf ich in den genannten Fällen die Bilder Machen, bzw, kann ich sie verwenden, wie ich es möchte, oder unterliegen die Bilder gewissen einschränkungen? Gruß, --194.95.112.82 15:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Tiere darfst du fotografieren, wie du lustig bist ;) --Isderion 15:15, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache und Tiere gelten juristisch als Gegenstände. --Marcela 15:42, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Richtig. @Ralf: Wobei Sachen und Gegenstände natürlich verschiedene Dinge sind... ;-) --Gnom 17:18, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Was ist der Unterschied zwischen Volljuristen und Hobbyjuristen? Die einen sind Krümelkacker! ;) --Marcela 19:25, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Danke für die schnellen Antworten! Gruß, (jetzt andere IP) --79.222.253.128 19:44, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe die Datei:Charlize Theron Kapstadt.jpg von Flickr hier hochgeladen. Die Datei ist dort mit den Lizenzen Namensnennung sowie Weitergabe unter gleichen Bedingungen hochgeladen worden. Ich habe unter gleichen Bedingungen und mit Namensnennung die Datei auf Wikipedia hochgeladen. Ein Bot vermerkte mir nun auf der Benutzerseite, dass eine Freigabe notwendig sei. Von wem bräuchten wir die Freigabe, von Adidas? So kompliziert hab ich mir das nicht vorgestellt. Kann mir jemand weiterhelfen? Wurde die Datei bereits mit falscher Lizenz auf Flickr hochgeladen?--AQ 18:10, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

  1. Frag doch Yellowcard direkt.
  2. Weshalb hast du das Bild bei de-WP hochgeladen?
--Leyo 18:14, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bezüglich Frage 1: Habe Yellowcard auf diese Diskussion verwiesen.
Bezüglich Frage 2: Ich lade alle meine Bilder bei der de-WP hoch. Bei anderen WP's und auf Commons bin ich bislang nicht angemeldet.--AQ 18:18, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es ist schade, wenn commonsfähige Bilder hier hochgeladen werden (und damit nur hier verwendet werden können). Geh doch mal auf Spezial:Benutzerkonten zusammenführen. Dann hast du bald einen SUL-Account. --Leyo 18:23, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Den Versuch hab ich schon ein paar mal gestartet. Beispielsweise in der englischen WP soll's meinen Namen jedoch schon geben, Benutzerbeiträge u.ä. existieren von einem solchen User aber keine.Ähnlich verhält es sich in der Commons.--AQ 18:39, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Commons geht jetzt. In der en-WP kannst du unter en:WP:CHU/SUL den Benutzernamen AQ für dich reklamieren. --Leyo 19:16, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich bezweifle, dass der Flickr-User die Nutzungsrechte am Foto besitzt - wieso sonst sollte er in die dortige Bildbeschreibung "copyright belongs to adidas" schreiben? Ich bin der Meinung, das müsse nochmal nachgeprüft werden. Yellowcard 19:13, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Schlecht, dass ich kein Flickr-Account habe. Was schlägst du genau vor?--AQ 19:28, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe die Datei schnellgelöscht. Auf Flickr stand ganz deutlich „(Photo by Alex Grimm/Bongarts/Getty Images)“ Auch Adidas wird daran keine Rechte haben. Und eine Freigabe von Getty? No way. — Raymond Disk. 07:30, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Liegt hier eine URV vor oder nicht?

Artikel Fledermausschloss Weißig und (vom Ersteller angegebene) Quelle [4](Abschnitt "Historie"). Reichen die Umformulierungen aus oder haben wir hier ein WP:Textplagiat? Ersteller wird gleich von mir über diese Anfrage informiert! --LungFalang 18:15, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

selbst erstellte grafik nach einem wiss. buch

eine schon oft gestellte frage, aber noch nicht in der form, also eine vergewisserung zum genauen vorgehen: kann ich eine simple grafik aus einem wissenschaftlichen werk nachzeichnen und in einem wp-artikel verwenden? ist sie dann als selbst erstelltes bild oder wegen geringer Schöpfungshöhe gemeinfrei? die grafik selbst ist sehr einfach, fasst jedoch wissenschaftliche ergebnisse des autors zusammen. sollte ich dann die Vorlage:Bild-PD-Schöpfungshöhe verwenden? klar ist eigentlich, dass der autor im kommentar zur grafik und auch im verwendenden artikel zitiert werden muss. reicht das schon, gibt es dann wie bei textzitaten gar keine urheberrechtsprobleme? --Jwollbold 20:33, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

ich habe die nach dem buch erstellte datei (bibelstellen von mir, nach marin) doch über commons hochgeladen - ist das korrekt so? --Jwollbold 22:06, 7. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Grafik genießt keinen urheberrechtlichen Schutz, du kannst folglich auch einfach einen Scan hochladen. Die der geistige Gehalt der dargestellten Inhalte fällt meiner Meinung nach jedenfalls unter das Zitatrecht, wenn er überhaupt schützbar ist (bloße Aufzählung von Kernbegriffen mehrerer Passionsgeschichten). Also kein Problem. --Gnom 15:34, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
GIF ist (wie auch JPG) nicht ein geeignetes Grafikformat. Für solche Grafiken in Frage kommen nur SVG und PNG. --Leyo 15:37, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
aha, danke. werde das format ändern. --Jwollbold 16:07, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verkehrszeichen Zone-40 & Zug

Hallo,

  1. ich möchte ein Bild eines Verkehrszeichens einer Tempo-40-Zone hochladen. Ist das überhaupt erlaubt und welche Lizenz muss ich dann nehmen? Es ist hier das obere (aber nicht dort fotografiert). Land ist Österreich.
  2. Ich habe auch noch ein Bild eines Zuges der Berchtesgadener Land Bahn gemacht. Mir ist klar, dass ich die Personen verwischen muss, aber kann es Probleme wegen dem Zug (und dem sichtbarem Logo) selbst geben? Welche Lizenz wäre hier gut? -- chatter 01:23, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Beides ist kein Problem. Für das Schild wählst du einfach eine Lizenz für das von dir aufgenommene Foto (siehe WP:LFB). Das Schild selbst ist gemeinfrei, dafür brauchst du keine Lizenz. Eine reine Darstellung des Schildes (wie z. B. Datei:Zeichen 101.svg) wäre übrigens auch nicht schlecht.
Auch bei dem Zug-Bild nimmst du einfach eine Lizenz für das Foto. Der Zug selbst (und auch das Logo) ist nicht urheberrechtlich geschützt. Ob du die Personen verwischen musst, hängt davon ab, ob sie Beiwerk sind, oder den Bildmittelpunkt darstellen. Am besten lädst du das Foto einfach mal unverwischt hoch, das kann man dann immer noch nachholen. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:44, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Schild wollte ich sowieso zugeschnitten hochladen, aber ungeschnitten ist es auch möglich. Beim anderen habe ich die Personen schon verwischt. Man kann es sowieso nur in Vollauflösung sehen. Beide so in Ordnung? -- chatter 02:17, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Das Verwischen hättest du dir auch sparen können, durch die spiegelnden Fenster erkennt man eh niemanden. Außerdem ist da niemand im Bildmittelpunkt. Aber sonst passt das Bild schon.
Auch das Bild vom Verkehrszeichen ist so ok. -- Chaddy · D·B - DÜP 02:28, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ok, Danke. -- chatter 02:29, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es wurde aber noch nicht geklärt, ob das im Vordergrund sichtbare Gras ohne Genehmigung des Wieseneigentümers fotografiert werden durfte --FrobenChristoph 03:44, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Gras = gemeinfrei, da Schöpfer über 70 Jahre tot. --DuckobertDag 13:24, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
du meinst: seit nietzsche? --Jwollbold 16:09, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Falsch, die Evolution lebt. Wir brauchen eine Freigabe der Evolution. Hat jemand deren Mail-Adresse? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:09, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich glaubve, da einen Regenwurm zu erkennen. Den müssen wir natürlich um Einwilligung bitten. Schriftlich, versteht sich. --Marcela 15:50, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Man bedenke das er vermutlich verstorben ist und nun seine Nachfahren ausfindig gemacht werden müssen. Schließlich war er ein wesentlicher Gestalter der Landschaft. -- 16:20, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wenn er von der CIA bezahlt wurde, um österreichischen Grund und Boden zu unterminieren, dann isser PD-US-Gov. --Matthiasb 19:34, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Naja, in Austria ist ja eh jedes Bild durch die vollumfängliche Panoramafreiheit gedeckt, die Privatsphäre des Regenwurms ist nach österreichischem Recht nicht verletzt. Allerdings darf niemand daraus eine Postkarte herstellen (Hundertwasserentscheidung) und die Kinder des Regenwurms dürfen auch nicht dargestellt werden (Caroline-Urteile) --Marcela 22:42, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Abbildungen von Banknoten

Ich möchte einige Artikel zu außereuropäischen Währungen mit Scans aktueller oder nicht mehr gültiger Banknoten bebildern. Ist die Lizensierung der von mir hergestellten Scans mit {Bild-PD-Amtliches Werk} und dem Baustein {Währung} korrekt, wenn ich sie nur auf de:wikipedia hochlade? Bei vielen Währungs-Artikeln (z.B. Finnische Mark) sind die Abbildungen als Frei-Bild lizensiert, deshalb bin ich etwas verunsichert. Gruss --Diorit 13:46, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es kommt darauf an, wo du die Bilder hochladen möchtest. Hier gilt DACH-Recht, auf Commons finnisches und US-Recht. --Marcela 18:30, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Die Lage hier hast du richtig eingeschätzt, amtliches Werk und Währung. Auf Commons kommt hinzu, daß Werke geringer Schöpfungshöhe, die bis 1966 entstanden, gemeinfrei sind (finnisches Recht). Ob das zutrifft, ist auf Commons jedoch Glückssache. Also lade das (zumindest erstmal) hier hoch. --Marcela 22:35, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank für diese Infos! --Diorit 07:23, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Geht diese Änderung in Ordnung? --Matthiasb 16:07, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich hab mal drübergebügelt, eine Anmerkung hinzugefügt, ein paar Dinge konkretisiert. Jetzt sollte es passen. Grundsätzlich war die alte Version aber veraltet, die Änderung absolut berechtigt. Gruß Yellowcard 13:10, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Trouble the Water Filmplakat

Wie sieht es mit der Übernahme des Filmplakats von Trouble the Water ([5]) aus? Fällt das unter Fair Use? Und welche Lizenz ist zu wählen? Danke, Gruß --VinylVictim 21:28, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Schlecht. Fair Use gibt es in DACH nicht. Wir bräuchten also eine Freigabe vom Urheber der Fotografie unter einer freien Lizenz. --ireas (talk’n’judge - DÜP) 21:36, 8. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Rudolf Steiner Gesamtausgabe

Diese Ergänzung in den Weblinks führt auf eine russische Seite mit Digitalisaten der gedruckten Gesamtausgabe Steiners. Steiner hat zwar seine 75 Jahre die Radieschen von unten angeschaut, aber sind denn auch solche Volldigitalisate damit gemeinfrei? --Tischbein-ahe 15:02, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

sehe nichts, was dagegen sprechen würde. --Wiggum 15:16, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Woher stammen eigentlich immer wieder diese 75 Jahre? Selbst Volljuristen vertun sich da. Diese PDFs von der russischen Bibliothek für Gesteswissenschaften könnten wir doch per Bot nach Commons übertragen? --Marcela 15:23, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Wohlan! Wer gebietet hier über die Bots? --Tischbein-ahe 16:25, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mal nebenan gefragt. --Marcela 16:33, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ziegelei Bevern

Datei : http://ziegelei-bevern.de/pdf/Ringofen.pdf Unter diesem Link bei Wikipedia ist eine Grafik eines Hoffmannschen Ringbrennofens von Frank von Marillac 2001. Diese Grafik möchte ich gern in meinem Beitrag über den Ringbrennofen in einer Modellbahnzeitschrift benutzen. ich finde aber niemanden, von dem ich eine Genehmigung erbitten könnte, was mache ich nun ??

Mit freundlichen Grüßen Gunter Wiencirz (nicht signierter Beitrag von 87.78.24.39 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 10. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Vielleicht isses der: http://www.facebook.com/people/Frank-Von-Marillac/676324076#!/profile.php?id=676324076

oder

Verein „Willy-Spahn-Park e.V.“ Ahlemer Waldstr. 2 30453 Hannover Tel.: 0511 7681005 (Siegfried Frohner) Email: willy-spahn-park@gmx.de Internet: www.nananet.de

mfg --Mbdortmund 18:23, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Habe den Author mit Telefonnummer gefunden und eine Genehmigung erhalten. MfG Gunter (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.147 (Diskussion | Beiträge) 09:54, 10. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Darf das Bild im Artikel bleiben? Reicht Zurücksetzen oder muss eine Versionslöschung gemacht werden? --MannMaus 22:27, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Zurücksetzen reicht. Urteil ME vom LG Tiergarten. --Marcela 22:34, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

The image is from WikiCommons and It is Public Domain, So It is good for the article.--Omar35880 20:56, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

It´s PD in the USA, but not in Germany. And here on de-WP we use German law. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:02, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nicht commonsfähige Audio- oder Videodateien?

Gibt es aktuell nicht commonsfähige Audio- oder Videodateien auf de-WP? --Leyo 23:14, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Wir haben eh fast gar keine Adio- und Videodateien. Bei Videodatein gilt aber im Grunde dasselbe, was auch für Bilder gilt. Wenn´s also z. B. Probleme mit der Panoramafreiheit gibt, dann muss das Video hier bleiben. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:29, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hast du vielleicht trotzdem ein Beispiel. Ich hatte keins gefunden. --Leyo 23:31, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich hab leider keines. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:42, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich habe (mit Google) doch eine gefunden: Datei:La coiffeuse 1905.ogg. Das Genre ist rein zufällig. ;-) --Leyo 23:49, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Es gibt sicher einige. Die müssen dann eben hier bleiben und kategorisiert werden wie hiesige Bilder. Ich hab eins, was nach Commons kann: Datei:Speedhub 500-14 Aufbau.ogv --Marcela 23:53, 9. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Hmm.. Bei der Datei bräuchte es wahrscheinlich aber erstmal eine nachprüfbare Freigabe. Die in der Beschreibung angegebene Diskussion auf WP:FZW (hier im Archiv) gibt dazu nichts her. --Kam Solusar 04:12, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Ich kaann alles, was von Rohloff kommt, freigeben. Es gab dazu auch mal eine OTRS-Mail (noch mit kurzer Ticket-Nummer), die ist aber irgendwo im Nirwana verschwunden. --Marcela 10:39, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

URV-Paranoia

Vielleicht könnte jemand bei Wolfgang Eder (Mönch) XenonX33 Bescheid stoßen, dass weder Fakten noch die eher dürftigen Formulierungen von Eric Steinhauer urheberrechtlich geschützt sind --Historiograf 02:05, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Kasten mit einem entsprechenden Kommentar wieder entfernt. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:13, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

/media/wikipedia/commons/archive/9/9b/20091023224041!Ringofen_Ansicht.jpg Author=Schlesinger Was muß ich tun um dieses Bild in einem Artikel von mir zu verwenden ?? Muß ich nur den Author Schlesinger als Fotograf nennen oder noch andere Dinge tun ?? Leider blicke ich in der Beziehung überhaupt nicht durch. MfG Gunter Wiencirz (nicht signierter Beitrag von 87.78.73.147 (Diskussion | Beiträge) 09:52, 10. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Auf Datei:Ringofen_Ansicht.jpg steht unter welchen Lizenzen die Datei verfügbar ist. Such dir eine aus, lies die Lizenz und tu was drin steht. Für wenn willst du den den Artikel schreiben? Vielleicht haben diese Leute auch Erfahrungen mit dem Thema. Andererseits ist Schlesinger ein sehr aktiver Autor, du kannst ihn auch direkt ansprechen und jede andere Form der Lizenzierung mit ihm aushandeln.--84.160.207.57 13:44, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Das ist genau was ich möchte, aber nicht weiß wie ich den Herrn Schlesinger kontaktieren kann. (nicht signierter Beitrag von 87.78.131.116 (Diskussion | Beiträge) 18:04, 10. Apr. 2010 (CEST)) [Beantworten]

Benutzer erreichst du über ihre Benutzer-Diskussions-Seite. Also Benutzer_Diskussion:Schlesinger in dem Fall und das war jetzt ein Link dorthin. Und der Rest geht genau wie hier. --MannMaus 20:14, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Automatische Archvierung nicht beantworteter Fragen: zielführend? (War: Und jetzt? War: Datei:Jerusalem feiert Purim.jpg)

Hallo, auf dieser Seite werden Anfragen nach fünf Tagen automatisch archiviert, Mindestbeiträge=1. Das bedeutet: Ein Absatz wird auch ohne Antwort verschoben. Ist das zielführend? Ich hatte am 3.4. unter Und jetzt? bzgl. der Ursprungsanfrage vom 23.3. wegen eines vom Bot gekennzeichneten Bildes nachgefragt. Soll ich das nun alle fünf Tage wiederholen? Ich bitte herzlich um Klärung dieser Frage und, ob man die Archivierung auf dieser Seite nicht auf Mindesbeiträge=2 hochsetzen sollte. Ich würde es empfehlen. Freundliche Grüße, -- emha d|b 14:00, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Es gab doch jede Menge Antworten auf die Ursprungsfrage.--Wiggum 16:16, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo Wiggum, das stimmt. Ist auch sehr schön, aber der Baustein ist immer noch drin. Deswegen: kann/soll der jetzt entfernt werden? Von dem, der ihn initiiert hat (Benutzer:Wikipeder) bzw. kann ich das machen? Weißt Du, ich will hier keinem erfahrenen DÜPer/URFer auf die Füße treten, deswegen hätte ich da schon gerne Sicherheit, das Richtige zu tun. -- emha d|b 16:36, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich verstehe das so, dass das eine eher praktisch orientierte Frage, sozusagen nach dem Verfahren, ist. So richtig festlegen wollte sich ja niemand, ich neige eher dazu, SH nicht anzunehmen, schon mangels Neuheit und für diese Art angewandte Kunst eher das Geschmacksmusterrecht zum Zuge kommt. Es ist mMn sinnvoll die Frage nach dem weiteren Umgang mit dem Baustein auf WP:DÜP zu besprechen. Es würde sich vielleicht anbieten, die Datei unter Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige_Fälle zu listen. Es spricht ja nichts dagegen, dass das auch längere Zeit als unklarer Fall stehen bleibt, in der Hoffnung, dass sich vielleicht noch jemand schlau machen kann.--Wiggum 16:49, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Frage

Hallo, vielleicht könnte jemand auf die hier - am falschen Platz - gestellte Frage eingehen. Gruß -- 91.39.161.222

Fragen zu CC-BY-Text

  1. Ist [6] schützbar?
  2. Reicht ein Lizenzhinweis (gemeint ist nur ein Hinweis auf die Lizenz) auf der Disk, oder muss er im Artikel (oder in der history) stehen?
  3. Kann der Artikel nach einer relevanten Überarbeitung auch unter GFDL gestellt werden?

Vgl. WP:Fragen_zur_Wikipedia#Unübliche Quellenangabe...--141.84.69.20 23:41, 10. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist wohl eine besondere Situation, da der Autor selbst, so sagt er, den Artikel hier eingestellt hat. Anka Wau! 02:00, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Interessiert mich aber auch ungeachtet dessen (bis auf #1).--141.84.69.20 02:08, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]
Auch: Kann ein Text in diesem Wiki hier unter GFDL gestellt werden (also von 1.3 auf "keine feste Version")?--141.84.69.20 02:08, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Die hier angegebene Lizenz (pd old) ist falsch, da das Buch 2002 herauskam. Siehe http://www.worldcat.org/title/pferde-unter-dem-doppeladler-das-pferd-als-kulturtrager-im-reiche-der-habsburger/oclc/248122369 Wegen mangelnder Schöpfungshöhe und Amtliches Werk darf das Bild jedoch sicherlich behalten werden. Kersti 02:57, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Keine Schöpfungshöhe, daher nicht schützbar - danke für den Hinweis! Yellowcard 13:13, 11. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]