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BAföG

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BAföG steht für BundesAusbildungsrderungsGesetz, eine staatliche Unterstützung des Lebensunterhalts von SchülerInnen und Studierenden.

Der Name BAföG wird in zwei Bedeutungen verwendet: Für das konkrete Gesetz, aber auch für die sich aus dem Gesetz ergebende Förderung.

Geschichte

Das BAföG wurde 1971 als Vollzuschuss (es musste also nichts zurückgezahlt werden) für individuell bedürftige Studierende eingeführt. Der Höchstbetrag entsprach in etwa dem vom Deutsches Studentenwerk in seiner Sozialerhebung als notwendig erachteten Betrag. 1972 wurden 44,6% der Studierenden durch BAföG gefördert (270.000 BAföG-Empfänger/innen bei 606.000 eingeschriebenen Studierenden).

Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde im Laufe der 1970er Jahre des vergangenen Jahrhunderts deutlicher erweitert. Neben Studierenden wurden auch Auszubildende, Schüler/innen und andere anspruchsberechtigt.

Alle zwei Jahre findet eine Überprüfung der Bedarfssätze statt (Novellierung des Gesetzes).

Trotz verschiedener Forderungen nach einer Dynamisierung des Anspruchs gemäss allgemeiner Preissteigerung und studentischem Warenkorb oder eines zielgerichteten Ausbaus in Richtung Grundeinkommen, ist das Gesetz im Kern gleich geblieben, nur die Frei- und Förderbeträge wurden immer wieder angepasst.

Nach inzwischen 18 BAföG-Novellen und vielen Reform-Diskussionen ist das BAföG inzwischen nur noch für knapp 14% der Studierenden eine (Teil-)Finanzierungsquelle.