Zum Inhalt springen

Diskussion:Jagd

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 10. März 2010 um 18:16 Uhr durch 129.69.86.128 (Diskussion) (Neuer Abschnitt Quelle [1]: ungeeignet?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 129.69.86.128 in Abschnitt Quelle [1]: ungeeignet?
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Jagd“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.
Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

fragwürdiger Revert, u.a. zum Hinweis auf den Hauptartikel Jagdrecht

Also, dieser Revert [1] wirkt doch ziemlich albern.

  • Im Abschnitt Recht ist der Artikel Jagdrecht kein einziges mal verlinkt.
  • Der Hinweis Hauptartikel Jagdrecht soll darauf hinweisen, dass es eine ausführlichere Darstellung zum Jagdrecht im entsprechenden Hauptartikel geben sollte. Dadurch kann man sich im Artikel Jagd auf wenige wesentliche Hinweise zum Jagdrecht beschränken. Der Artikel wird dadurch schlanker und lesbarer. Dadurch werden ausführliche inhaltliche Doppelungen vermieden. Im Hauptartikel zum Jagdrecht kann das Lemma dann ausführlicher dargestellt werden.
  • Stattdessen ist der Artikel Bundesjagdgesetz im Abschnitt Jagdrecht gleich dreimal verlinkt. Inklussive Reichsjagdgesetz sogar viermal.

Ich bin mal mutig und versuche es noch einmal. Wenn die Änderungen wirklich so unerträglich sind, dann bitte eine Begründung auf dieser Seite. Danke --91.37.174.14 13:03, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Jagdrecht ist - wie schon die Zuordnung der Kategorie:Jagdrecht zeigt - ein juristisches Querschnittsgebiet, das historische, internationale und Themenübergreifende (s. Sozialversicherung, Waffenrecht) Dimensionen hat. Aus diesem Grunde wurden die Artikel Jagdrecht und Jagdgesetz angelegt, um einen Überblick zur Situation zu schaffen. Die Links, den Du entfernt hast weisen auf diese Artikel hin und sollen den Artikel Jagd entlasten, der einen Überblick zur Sachlage bietet. Deine Zählweise der Verlinkungen hinkt. Lediglich für Reichsjagdgesetz ist eine Dopplung des Linkzieles festzustellen. Natürlich könnten hier Verbesserungen durch Einarbeitung der Informationen in die verlinkten Artikel vorgenommen werden - bis dahin soll allerdings der Verweis zu den vorgenannten Hauptartikeln dort erhalten bleiben und wird deshalb wieder eingesetzt. Gruß J tom 13:39, 29. Jan. 2010 (CET) P.S. einige Mehrfachlinks von Bundesjagdgesetz im Artikel sind nun entfernt. J tom 13:52, 29. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Fehler, verschwiegene Tatsachen, Schönfärbereien

Der Artikel weist eine Reihe von Fehlern auf. Außerdem verschweigt er Tatsachen, die für die Beurteilung der Jagd wichtig sind, und verstrickt sich in eine Fülle von Widersprüchen.

Fehler Nr. 1

(Abschnitt "Österreich")

Das Reviersystem ist keineswegs schon bei den Germanen vorhanden gewesen, weil die Germanen gar kein Privateigentum an Grund und Boden kannten. Zu germanischer Zeit herrschte das Recht des freien Tierfangs: Jeder durfte alles jagen. Das Reviersystem wurde in Deutschland erst mit dem Reichsjagdgesetz von 1934 allgemeingültig. Es bedeutet die jagdliche Enteignung der kleinen Grundeigentümer und macht das Jagen zu einem exklusiven Sport einer kleinen Minderheit. Nur wer mindestens 75 Hektar zusammenhängende Grundfläche besitzt, darf selbst jagen (sofern er die Jägerprüfung bestanden hat). Alle anderen Jäger sind darauf angewiesen, ein fremdes Jagdrevier pachten zu können oder sich als - meistens - zahlender Jagdgast einladen zu lassen. Das Reviersystem hat die Folge, dass in Deutschland statistisch gesehen auf ein Revier sieben Jäger kommen. Sechs sind vom Wohlwollen des siebten abhängig, was der sich meist gut bezahlen lässt.

Fehler Nr. 2

Unter der Überschrift "Jagdarten" wird behauptet, dass die Gatterjagd in Mitteleuropa verboten sei. Richtig ist dagegen, dass die Gatterjagd in Deutschland erlaubt und praktiziert wird, wie man im Anzeigenteil jeder beliebigen Jägerzeitschrift nachlesen kann. Z. B. Niedersächsischer Jäger vom 4. Nov. 2009, S. 86:

"Hirschabschuss im leicht begehbaren Gatterrevier, versch. Klassen, auf Wunsch inkl. Wildbret, Preis VB - sehr günstig. Tel. 06022-506777"

Hier wird die moderne Jagd auf ihren wahren Gehalt reduziert. Dasselbe gilt für die Jagdfarmen in Afrika und anderswo.

Verschwiegene Tatsachen

Gerne zitieren die deutschen Jäger, dass mit dem Jagdrecht auch die Pflicht zur Hege verbunden sei, und verschweigen dabei immer, dass sie selbst eine ganze Reihe von Tierarten ausgerottet haben: Wolf, Bär, Luchs, Adler, um nur die bekanntesten zu nennen. Sie betrachten sämtliche Raubtiere als ihre Konkurrenten. Auch von den übrigen jagdbaren Tierarten ist die Hälfte ausgestorben oder vom Aussterben bedroht (z. B. Elch, Wisent, Auer-, Birk-, Haselhuhn, Rebhuhn, Großtrappe). Jäger töten auch Tiere der Arten, die auf der Roten Liste stehen.

Nachdem die Jäger alle größeren Raubtiere ausgerottet hatten, stellten sie sich hin und sagten: Weil den Rehen und Hirschen das natürliche Regulativ abhanden gekommen ist, müssen nun wir regulierend eingreifen ...

Unter dem Begriff Hege versteht das Bundesjagdgesetz auch die Sicherung der Lebensgrundlagen des Wildes; der fortschreitenden Zerstörung der Natur setzen die Jäger dennoch nichts entgegen. Wenn sie Land-, Forst- oder sonstige -wirte sind, betreiben sie sie selbst, als Minister und Ministerpräsidenten fördern sie sie: "Deutschland wird voraussichtlich das EU-Ziel verfehlen, das Artensterben bis 2010 zu stoppen." (Bundesamt für Naturschutz, Süddt. Zeitung, 7. Okt. 2009)

In der Praxis heißt Hege Fütterung von Tieren, von denen es ohnehin schon zu viele gibt: Rehe, Rothirsche, Wildschweine, mit der Folge, dass die Schäden durch diese Tiere exponentiell zunehmen.

Abschnitt Jagdtourismus

Die Behauptung, der Jagdtourismus nach Asien, Afrika usw. nütze auch dem Artenschutz, ist ebenfalls falsch, da die Jagdtouristen auch in diesen Kontinenten bedrohte Tierarten töten (z. B. Löwen, die auf der Roten Liste der IUCN stehen).

Zu beweisen wäre erst noch die Behauptung, dass

"die Kommerzialisierung der dortigen Jagd nach Darstellung von Befürwortern Gelder insbesondere für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz beschafft."

Der nächste Satz entlarvt diese Behauptung, denn wie soll man Kommerzialisierung anders verstehen?

"Falsch verstandene Kommerzialisierung hat vereinzelt dazu geführt, dass Wildbestände übernutzt und reduziert wurden, was zur Folge hatte, dass Jagdtouristen ausblieben und kein Geschäft mehr zu machen war."

Jagd muss also ein Geschäft sein und ein Geschäft bleiben!

Was dann über die Jagdfarmen in Südafrika folgt, ist ebenfalls völlig unglaubwürdig. Ein südafrikanischer - meist weißer - Farmer überlegt sich ganz nüchtern, womit er den meisten Profit machen kann: Mit der Zucht von Rindern oder von Abschuss-Löwen. Das Geld gehört ihm als Grundeigentümer und nicht dem Naturschutz.

"Über zwei Millionen wilder Tiere warten heute auf den zahlungskräftigen Jäger aus Amerika oder Europa. Für die Jagd und den Abschuss eines Rhinozeros kassieren die Inhaber der 'gamefarms' inzwischen 45000 Euro. Die Einnahmen werden zum größten Teil in den Ankauf neuer Tiere, in den Ausbau der Gehege und in den Komfort der Gästequartiere investiert." (Sendung von Arte über Jagdfarmen in Südafrika, siehe http://www.arte.tv/de/suche/382262.html ) -- St.Hubertus 20:41, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Quelle [1]: ungeeignet?

Die Quellenangabe [1]

  1. ↑ JagdOnline: Jagdscheininhaber in der Bundesrepublik Deutschland

verweist auf: http://www.jagd-online.de/seite.cfm?020108 ; Auf der Seite ist die Information über eine Zunahme der Jagdscheinbesitzer nicht, oder zumindest nicht unmittelbar zu finden.

Geeigneter Link wäre: http://www.jagd-online.de/datenfakten/?meta_id=116

-- 129.69.86.128 17:16, 10. Mär. 2010 (CET)Beantworten