Abitur in Bayern (G8)
Das bayerische Abitur ermöglicht am achtjährigen Gymnasium das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife nach erfolgreichen Abschluss der fast zweijährigen Qualifikationsphase und der abschließenden Abiturprüfung. Im Schuljahr 2009/2010 traten die ersten Schüler in die erste „elfte Klasse“, die nach dem neuen Rahmenbedingungen organisiert ist, ein. Im Schuljahr 2010/2011 werden die ersten Schüler ihr Abitur im neuen System abschließen.
Grundlegende Neuerungen
Im Rahmen der Einführung des achtjährigen Gymnasiums in Bayern, auch verkürzter Bildungsgang oder G8 genannt, wird auch die gymnasiale Oberstufe neu geregelt. Dabei sollen – einem bundesweiten Trend folgend – die Spezialisierungs- und (Ab-)Wahlmöglichkeiten zugunsten einer gestärkten Allgemeinbildung der Schüler eingeschränkt werden – insbesondere in den Bereichen Mathematik, Deutsch und Fremdsprache. Die wichtigste Neuerung gegenüber der bisherigen Kollegstufe besteht in der Abschaffung der Differenzierung zwischen Grund- und Leistungskursen. Ergänzend wählen die Schüler zwei Seminare, durch die Teilaspekte der bisherigen Leistungskurse, etwa die Anfertigung einer Facharbeit, abgedeckt werden.
Lehrplan und Aufbau
Der Unterricht soll, wie auch auch das Gymnasium an sich, allen Schülern eine breite Allgemeinbildung vermitteln. Dabei soll diese möglichst nachhaltig gelehrt werden. Dies soll die Entwicklung einer reifen und mündigen Persönlichkeit ermöglichen. Ein „propädeutisches Seminar“ soll allen Schülern einen Einstieg in die Wissenschaft geben. Dies ist wichtig, damit die Schüler in der Hochschule und im Beruf beginnen können Wissenschaft zu betreiben. Zudem sind bestimmte Lehrinhalte absichtlich nicht an einen Lehrplan gebunden, damit individuell unterrichtet werden kann, wenn dies dem einzelnen Lehrer pädagogisch sinnvoll erscheint. Der verpflichtende Grundunterricht findet im Klassenverband statt, während die einzelnen wählbaren Fächer in Kursen unterrichtet werden. Die Fächer sollen dabei alle ungefähr auf dem Niveau des ehemaligen Grundkurses sein. Mit der Verpflichtung zu 132 Mindeststunden werden dabei – anders als in manchen anderen Bundesländern – exakt die deutschlandweiten KMK-Vorgaben erfüllt.
Die Oberstufenzeit wird in Halbjahre, auch Semester genannt, eingeteilt und besteht insgesamt aus vier Semestern. Zwei liegen in der 11. und zwei in der 12. Klasse, wobei das letzte Halbjahr prüfungsbedingt besonders kurz ist. Nach Abschluss jedes der drei ersten Halbjahre erhählt der Schüler ein informelles Zeugnis.[1] Die der Abiturzeugnisnote zugrundeliegende „Gesamtqualifikation“ setzt sich aus den Benotungen der Semester („Block 1“) und den anschließenden Prüfungen („Block 2“) zusammen.
Qualifikationsphase
Die Qualifkationsphase umfasst die Schuljahre 11 und 12. In diesem beiden Jahren wird der größte Teil der Abiturnote (600 von 900 Punkten) erbracht. Außerdem werden die Schüler in der Qualifikationsphase auf die Abiturprüfung vorbereitet.
Belegung
Die Unterrichtsfächer gliedern sich in sogenannte Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und Profilfächer. Pflichtfächer sind verpflichtend zu belegende Fächer, die mit Ausnahme der Wahl des Ethik-Unterrichts, keine Wahl ermöglichen und die gesamte Oberstufe besucht werden müssen. Wahlpflichtfächer ermöglichen eine Entweder-Oder-Wahl von Fächern. Profilfächer sind zusätzliche Fächer, die der Schüler aus Interesse oder zur Erfüllung der Belegungspflicht wählen kann. Dies ist meist nötig, wenn keine zweite Fremdsprache gewählt wird und auch kein Additum belegt wird. Auch die Profilfächer müssen für die gewählte Zeit verpflichtend besucht werden. Die Seminare werden auch zu den Profilfächern gezählt, obwohl ihre Wahl wie die Wahlpflichtfächer verpflichtend ist. Der Schüler belegt aufgrund der Belegungspflicht durchschnittlich mindestens 33 Wochenstunden.
Kurswahl
Die verpflichtende Seminar- und Fächerwahl findet noch im Frühjahr der 10. Klasse statt. Je nach Schule spätestens bis zum 15. April. Wenn die Schule nicht in der Lage ist, die vom Schüler gewählte Auswahl zu ermöglichen, ist dies den betroffenen Schülern durch die Oberstufenkoordinatoren mitzuteilen und eine Neuwahl innerhalb einer „angemessenen Frist“ zu ermöglichen. Je nach Schule wird nach dem ersten Jahr noch eine Umwahl ermöglicht. Auf jeden Fall aber kann in Ausnahmefällen in den ersten vier Wochen des 11. und 12. Schuljahres mit Zustimmung des Schulleiters eine Umwahl erfolgen.[2]
Einbringung
In jedem Halbjahr wird je Fach eine „Halbjahresleistung“ aus den Leistungsnachweisen gebildet. Eine Halbjahresleistung wird mit 0 bis zu 15 Punkten bewertet, wobei 0 das schlechteste und 15 das beste zu erzielende Ergebnis ist. Schriftliche und mündliche Noten werden im Verhältnis 1:1 gewichtet. Am Ende der Oberstufe werden 40 der Halbjahresleistungen gewertet. Dabei müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden. Zur Bildung der Qualifikation aller Semester („Block 1“) werden zuerst die verpflichtenden Halbjahresleistungen eingebracht. Anschließend kann der Rest mit den besten freien Halbjahresleistungen aufgefüllt werden. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die beide Jahre belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens 3 der 4 Halbjahresleistungen. Pflicht- und Wahlpflichtfächer, die nur ein Jahr belegt werden, erfordern die Einbringung von mindestens einer der 2 Halbjahresleistungen. Eine Ausnahme bildet Sport, da bei ihm in der Regel keine Halbjahresleistung eingebracht werden muss. Abiturfächer verpflichten zur Einbringung aller vier Halbjahresleistungen. Wird nur eine Naturwissenschaft gewählt, so müssen in dieser alle Halbjahresleistungen eingebracht werden. Zusätzlich gibt es die sogenannte Optionsregel, die auch „Joker-Regelung“ genannt wird. Sie ermöglicht in 2 Fächern eine verpflichtende Halbjahresleistung durch eine andere Halbjahresleistung zu ersetzen.[3]
Mindestvoraussetzungen
Um zum letzten Halbjahr und zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, gelten bestimmte Mindestvoraussetzungen, die in der Qualifikationsphase erfüllt werden müssen. In jedem „einzubringenden Fach, auch in den Seminaren, der Seminarbeit und in der Seminarpräsentationsnote, müssen mehr als 0 Punkte erreicht werden.[4] In beiden Seminaren einschließlich der Seminararbeit müssen mindestens 24 der 90 möglichen Punkte (6 Halbjahresleistungen) erreicht werden.[5] Die meisten Halbjahresleistungen, exakt 32 der 40, müssen mit mehr als 5 Punkten eingebracht worden sein.[6] In den wichtigen Allgemeinbildungsfächern Deutsch und Mathematik sowie der ersten Fremdsprache werden mindestens 48 von 180 möglichen Punkten (12 Halbjahresleistungen) vorausgesetzt.[7] In allen fünf Abiturprüfungsfächern müssen zusammen 100 Punkte der möglichen 300 Punkte (bei 20 Halbjahresleistungen) geleistet werden. Insgesamt müssen die 40 einzubringenden Halbjahresleistungen mindestens 200 Punkte ergeben. [8]
Fächer
| Fach | Wochenstunden | Einbringung (Halbjahresleistungen) | |
|---|---|---|---|
| 11 | 12 | ||
| Pflichtfächer | |||
| Deutsch | 4 | 4 | 4 |
| Mathematik | 4 | 4 | 4 |
| Religion oder Ethik | 2 | 2 | 3–4 |
| Geschichte und Sozialkunde | 2+1 | 2+1 | 3–4 |
| Sport | 2 | 2 | 0–3 (bei Abi 4) |
| Wahlpflichtfächer | |||
| Fortgeführte Fremdsprache | 4 | 4 | 4 |
| Erste Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) | 3 | 3 | 3–4 (ohne Nw2 4) |
| Zweite Naturwissenschaft oder weitere Fremdsprache oder Informatik (NTG) | 3 (bei Sprache 4) | – (siehe Profil) | 1–2 |
| Geographie oder Wirtschaft und Recht | 2 | 2 | 3–4 |
| Kunst oder Musik | 2 | 2 | 3–4 |
| Profilfächer | |||
| Zweite Naturwissenschaft oder weitere Fremdsprache oder Informatik (NTG) | – (siehe Wahlpflicht) | 3 (bei Sprache 4) | 0–2 |
| Wissenschaftspropädeutisches Seminar | 2 | 12/1: 2, 12/2:0 | 4 |
| Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung | 2 | 12/1: 2, 12/2:0 | 2 |
| Additum in Musik, Kunst oder Sport | 2 | 2 | – (Sportadditum 1:1 in Sportnote enthalten) |
| Weitere Fächer aus dem Wahlpflichtbereich oder Zusatzangebot | je 2 bis 4 | je 2 bis 4 | 0–2 (nur 11.) / 0–3 (11. u. 12.) |
| Belegungs- und Einbringungspflicht | 66 | 40 | |
In allen Abiturfächern müssen beide Jahre belegt werden und alle Halbjahresleistungen eingebracht werden.
Profilfächer
Im Profilbereich können zusätzliche Fächer aus dem Angebot der Schule gewählt werden wie z.B. Instrumentalensemble (früherer Grundkurs Orchester), Vokalensemble (früherer Grundkurs Chor), darstellendes Spiel (Theater), Psychologie, fremdsprachige Konversationen oder Fotografie.[10] Beispielsweise könnte ein Schüler „Englische Konversationen“ in der 12. Klasse belegen, um sich besser auf die mündliche Englisch-Abiturprüfung vorbereiten zu können. Zu beachten ist, dass „Angewandte Informatik“ nicht von Schülern des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium gewählt werden kann.[11]
Seminare
Im G8 gibt es im Gegensatz zum G9 keine Leistungskurse mehr, an deren Stelle treten zwei Seminare, die jeweils zweistündig besucht werden und die mit dem Ausbildungsabschnitt 12/1 enden. Die Seminare werden einem oder mehreren Leitfächern zugeordnet, jedoch sind sie völlig unabhängig von diesen wählbar. Jedes Seminar umfasst nach bisheriger Planung etwa 15 Schüler, jedoch ist es absehbar, dass Seminare auch mit 12 Schülern eingerichtet werden und bis 18 Schüler enthalten. Die beiden Seminare sind:
- Wissenschaftspropädeutisches Seminar (W-Seminar)
- Der Schüler bearbeitet ein Thema aus einem bestimmten Fachbereich und fertigt dazu eine Seminararbeit an. Diese Seminararbeit ist zu vergleichen mit der Facharbeit im G9. Der Schüler wählt dabei ein Thema aus dem Rahmenthema des Seminars aus und bearbeitet dieses. Neu dabei ist, dass die bisherigen Ergebnisse in regelmäßigen Zeitabschnitten dem Rest der Teilnehmer vorgestellt und besprochen werden.
- Projekt-Seminar (P-Seminar)
- Die Schüler beschäftigen sich in Projektarbeit in der Gruppe mit einem (interdisziplinären) Thema, das aus der wissenschaftlichen oder beruflichen Praxis stammt. Das Seminar steht im Zusammenhang mit der Unterstützung der Schule bei der Studien- und Berufswahl. Das P-Seminar kann von der Schule mit externen Partnern gestellt werden.
Additum
Die schriftliche Musik- und Kunstabiturprüfung (nicht die mündliche) sowie die mündliche und schriftliche Sportprüfung verpflichtet den Schüler zusätzlich zum regulären Unterricht ein sogenanntes Additum (zusätzliche Unterrichtsstunden) zu belegen, [12] das wären: Bildnerische Praxis (Kunst), Sporttheorie (Sport) (jeweils zwei Wochenstunden) und Instrumentspiel (gegebenenfalls Gesang) (Musik).[13] Ein Additum kann nicht ohne die jeweilige Abiturprüfung gewählt werden. Die Teilnahme an einem Additum setzt beim jeweiligen Fach mindestens die Note 3 im Zwischenzeugnis der 10. Klasse voraus,[14] außerdem sind in Musik angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments, gegebenenfalls Gesang, nachzuweisen.[15]
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung besteht aus fünf Fächern, von denen drei schriftlich und zwei mündlich (Kolloquium) geprüft werden.[16] Schriftliche und mündliche Prüfung werden gleich gewichtet. Gewählt werden können nur Fächer, die beide Jahre belegt werden. Bei Prüfungen, die ein Additum erfordern, wird die Wahl des Prüfungsfaches schon in der 10. Klasse festgelegt. Die verbindliche Wahl des schriftlichen Abiturfaches erfolgt in der 12. Klasse spätestens bis zum 15. Dezember. Spätestens sechs Wochen vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung müssen die mündlichen Prüfungsfächer gewählt sein.[2]
Prüfungsfächer
| Fach | Prüfungsart |
|---|---|
| Deutsch | schriftlich |
| Mathematik | schriftlich |
| Fortgeführte Fremdsprache | 1x schriftlich 2x mündlich (Kolloquium) |
| Gesellschaftswissenschaftliches Fach | |
| weiteres Fach nach Wahl (kein gesellschaftswissenschaftliches Fach) |
- Gesellschaftliche Fächer: Geschichte, Geschichte+Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht, Religion sowie Ethik, gegebenenfalls Wirtschaftsinformatik (Wirtschaftsgymnasium), gegebenenfalls Sozialkunde [17], gegebenenfalls sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder[18]
- Weitere mögliche Abiturfächer: Physik, Chemie, Biologie, fortgeführte Informatik (NTG), weitere Fremdsprache (neu einsetzende nur mündlich[19]), Kunst, Musik oder Sport
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird zentral durch das Kultusministerium erstellt.[20] Der Fachausschuss kann möglicherweise eine Auswahl zwischen verschiedenen Themen vornehmen, wenn dies vom Kultusministerium ermöglicht wird. Die Arbeitszeit ist je nach Fach unterschiedlich. In Deutsch ist sie mit 270 Minuten fast am höchsten.
| Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch | 220 Minuten |
| Altsprachen: Latein oder Altgriechisch | 240 Minuten |
| Nichtlehrplanmäßige aber trotzdem genehmigte Fremdsprachen | 180 Minuten |
| Kunstprüfung | 300 Minuten |
| Musikprüfung | 30 Minuten Vorspiel und 210 Minuten Theorie |
| Geschichte und Sozialkunde (gemeinsame Prüfung) | 210 Minuten |
| Geschichte (allein) | 210 Minuten |
| Geographie, Wirtschaft und Recht, Religionslehre und Ethik | 210 Minuten |
| Sozialkunde (WSG) | 210 Minuten |
| Mathematik | 240 Minuten |
| Deutsch | 270 Minuten |
| Biologie, Chemie, Physik, Informatik und Sport | 180 Minuten |
In Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch fordert einen zusätzlichen mündlichen Prüfungsteil von 20 Minuten im letzten Halbjahr, welcher möglichst zusammen mit einem Partner oder in der Gruppe durchgeführt wird. In der gemeinsamen Prüfung von Geschichte und Sozialkunde kann aus vier Prüfungen gewählt werden, die alle Aufgaben aus beiden Bereichen enthalten. Die Kunstprüfung setzt sich aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen. In Sport wird im letzten Halbjahr eine zusätzliche praktische Prüfung abgelegt.
Die schriftliche Prüfung in den modernen Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch) setzt sich aus einem schriftlichen und einem kleinen mündlichen Teil zusammen. Zusätzlich dazu kann bei jedem schriftlichen Abiturfach noch auf schriftlichen Antrag hin eine mündliche Zusatzprüfung abgehalten werden.[21] Entweder auf Anordnung des Prüfungsausschusses, um die Abiturprüfung zu bestehen, oder freiwillig zur Notenverbesserung. Sie umfasst keinen Vortrag wie im Kolloquium, ermöglicht aber auch eine Schwerpunktbildung und dauert 20 Minuten[22] und deren Vorbereitungszeit ebenfalls 20 Minuten[23].
Kolloquium
Das Kolloquium stellt eine mündliche Leistungserhebung dar[24], die durch den unterrichtenden Lehrer durchgeführt wird. Das Kolloquium gewährt 30 Minuten zur Vorbereitung auf die abzufragenden Themen.[25] Die eigentliche Abfrage dauert ebenfalls 30 Minuten.[26] Zuerst hält der Schüler ungefähr 10 Minuten ein Referat zum kurz zuvor vorbereiteten Thema, welches in seinem gewählten Prüfungsschwerpunkt liegt.[27] Danach wird er zu diesem Thema befragt[28] und anschließend zu Themen aus zwei weiteren Halbjahren [29]. Bei „experimentell“ zu bearbeitenden Themen wird die Vorbereitungszeit auf ganze 120 Minuten erweitert.[30]
Wertung
Jede der 5 Prüfungen ermöglicht maximal 15 Punkte. Das Ergebnis wird vierfach gewertet. Bei der schriftlichen Prüfung in einer modernen Fremdsprache wird der schriftliche Teil fünffach, der mündliche Teil einfach gewichtet. Wird noch eine Zusatzprüfung abgelegt, so wird der bereits geleistete Teil 2 zu 1 zum mündlichen Zusatzteil gewichtet. In der Abiturprüfung müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Maximal können 300 Punkte erreicht werden. In keinem Fach dürfen weniger als 4 Punkte erreicht werden, nachdem sie vierfach gewertet wurden. In 3 der 5 Fächer müssen insgesamt 20 von 50 möglichen Punkten erreicht werden.
Benotung des Abiturs
Die Abiturzeugnisnote wird im G8 wie folgt bestimmt. Bei insgesamt mindestens 300 Punkten gilt es mit der Note 4,0 als bestanden.
| Qualifikationsphase | max. 600 Punkte |
|---|---|
| Abiturprüfung | max. 300 Punkte |
| Abiturzeugnis | max. 900 Punkte |
| Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note | Punkte | Note |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 900-823 | 1,0 | 660-643 | 2,0 | 480-463 | 3,0 | 300 | 4,0 |
| 822-805 | 1,1 | 642-625 | 2,1 | 462-445 | 3,1 | ||
| 804-787 | 1,2 | 624-607 | 2,2 | 444-427 | 3,2 | ||
| 786-769 | 1,3 | 606-589 | 2,3 | 426-409 | 3,3 | ||
| 768-751 | 1,4 | 588-571 | 2,4 | 408-391 | 3,4 | ||
| 750-733 | 1,5 | 570-553 | 2,5 | 390-373 | 3,5 | ||
| 732-715 | 1,6 | 552-535 | 2,6 | 372-355 | 3,6 | ||
| 714-697 | 1,7 | 534-517 | 2,7 | 354-337 | 3,7 | ||
| 696-679 | 1,8 | 516-499 | 2,8 | 336-319 | 3,8 | ||
| 678-661 | 1,9 | 498-481 | 2,9 | 318-301 | 3,9 |
Beispielrechung: Ein Schüler hat in der Qualifikationsphase 40 mal die Note 2, also 11 Punkte, eingebracht: Das ergibt 440 Punkte. In den 5 Abiturprüfung hat er auch je 11 Punkte erreicht. 11 Punkte mal vierfache Wertung mal 5 Prüfungen ergibt 220 Punkte. Er erhält ein Zeugnis mit 660 Punkten, also eine 2,0.
Übergangsphase
Mit der Einführung des achtjährigen Gymnasiums 2004 wurde in Bayern auch eine Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe notwendig. Dazu wurde 2007 die Gymnasiale Schulordnung (GSO) um neue Regelungen ergänzt. Man nahm die Umstellung als Anlass das Oberstufensystem zu erneuern und organisierte den Lehrplan neu. Für Schüler des letzten G9-Jahrganges gelten besondere Sonderregelungen, damit sie das Abitur leichter bestehen, und auch nicht in das G8-System fallen. 2004 wurden sowohl die sechsten Klassen, die ein Jahr G9 hinter sich hatten, als auch die neuen fünften Klassen im neuen System unterrichtet. Damit wird das erste G8-Abitur 2011 stattfinden. Und damit auch gleichzeitig noch ein G9-Abitur. Zur besseren Organisation werden die Prüfungen zeitversetzt stattfinden. Die G9-Prüfung im Frühjahr und die G8-Prüfung im Sommer. [31] Den Universitäten wurde zusätzliches Geld für Studienplätze zur Verfügung gestellt, um den Doppeljahrgang zu bewältigen. Diese neuen Studienplätze reichen allerdings nicht aus, um doppelt so viele Studenten aufzunehmen, sodass die Aufnahme- und Lehrbedingungen an den Universitäten vorrübergehend verschärft werden.
Kritik
Die neue gymnasiale Oberstufe wird in den Medien als „Turbo-Abi“ verunglimpft. Allgemein wird der erhöhte Leistungsdruck kritisiert. Ludwig Spaenle (CSU) erklärte im Februar 2010, dass das Kultusministerium die Halbjahreszeugnisse der 11. Klassen untersuchen werde, um einen möglichen Leistungsabfall zu entdecken. Auf jeden Fall aber seien die neuen Kurse nur auf Grundkursniveau und das neue Abitur nicht schwieriger als das alte.[32] Im Februar 2010 fanden Demonstration hunderter Schüler der 11. Klasse in Bayern gegen die Belastung der neuen gymnasialen Oberstufe statt.[33]
Siehe auch
Weblinks
- Informationsportal zur neuen gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums in Bayern
- Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO)
Einzelnachweise
- ↑ GSO §72 Abs. 1 „¹Für die Ausbildungsabschnitte 11/1, 11/2 und 12/1 werden Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt nach dem vom Staatsministerium herausgegebenem Muster erstellt. ²Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte 11/1 und 11/2 werden zum Schulhalbjahr und zum Termin des Jahreszeugnisses, die Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt 12/1 zum ersten Unterrichtstag im Februar erstellt. ³Die Zeugnisse über die Ausbildungsabschnitte werden von den Oberstufenkoordinatorinnen bzw. Oberstufenkoordinatoren entworfen und von der Schulleiterin oder dem Schulleiter festgesetzt.“
- ↑ a b GSO § 47 (Wahl des Kursprogramms in den Jahrgangsstufen 11 und 12 und der Abiturprüfungsfächer)
- ↑ „Abweichend von § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a kann die Schülerin oder der Schüler nach der Aufforderung nach § 72 Abs. 2 in höchstens zwei Fächern je eine verpflichtend einzubringende Halbjahresleistung durch eine in einem anderen Fach erbrachte Halbjahresleistung ersetzen. Schülerinnen und Schüler, die nach § 50 Abs. 3 Satz 1 zur Belegung einer neu einsetzenden spät beginnenden Fremdsprache verpflichtet sind, können in zwei Fächern jeweils eine der drei einbringungspflichtigen Halbjahresleistungen (Ausnahmen: Abiturprüfungsfächer sowie die Naturwissenschaft, sofern nur eine gewählt wurde) streichen, wenn dadurch eine nach § 47 Abs. 4 ausgeschlossene Wahl der Abiturprüfungsfächer ermöglicht wird.“ – Anlage 10 Fußnote 1 der GSO
- ↑ GSO § 75 Abs. 2 Nr. 5 „Jede einzubringende Halbjahresleistung und das Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung wurden mit mindestens 1 Punkt bewertet.“
- ↑ GSO § 75 Abs. 2 Nr. 4 „In der Seminararbeit und in den Seminaren sind insgesamt mindestens 24 Punkte erreicht worden.“
- ↑ GSO § 75 Abs. 2 Nr. 3 „… davon in 32 Halbjahresleistungen je mindestens 5 Punkte …“
- ↑ GSO § 75 Abs. 2 Nr. 2 „Aus Deutsch, Mathematik und einer in der Abiturprüfung gewählten fortgeführten Fremdsprache sind während der Qualifikationsphase mindestens 48 Punkte …“
- ↑ GSO § 75 Abs. 2 Nr. 2 „… und in den fünf Abiturprüfungsfächern insgesamt mindestens 100 Punkte erreicht worden.“
- ↑ GSO § 84 Abs. 2 Nr. 2 „Dabei ist sicherzustellen, dass aus den Naturwissenschaften (Biologie, Physik, Chemie) vier Halbjahresleistungen eingebracht werden.“
- ↑ GSO Anlage 5
- ↑ GSO Anlage 5: „Angewandte Informatik (Nicht wählbar für Schülerinnen und Schüler, die am Informatikunterricht des Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasiums teilgenommen haben oder das Fach Wirtschaftsinformatik belegen)“
- ↑ §79 Abs. 1 Nr. 1 „Die Fächer Kunst und Musik können als schriftliches und Sport kann als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach (besondere Fachprüfung) nur gewählt werden, wenn das geforderte Additum belegt wird.“
- ↑ GSO Anlage 6 Fußnote 5 „Wer Musik bzw. Kunst als schriftliches Abiturprüfungsfach wählt, muss im Rahmen der individuellen Profilbelegung in allen Ausbildungsabschnitten zusätzlich ein Additum (Musik: Instrument bzw. Gesang [Umfang von einer Wochenstunde]; Kunst: Bildnerische Praxis [Umfang von zwei Wochenstunden]) belegen.“
- ↑ GSO § 49 Abs. 2 Nr. 1 „Im Fach Kunst, Musik bzw. Sport wurden der Schülerin oder dem Schüler im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 mindestens befriedigende Leistungen bescheinigt.“
- ↑ GSO § 49 Abs. 2 Nr. 2 „Im Fach Musik hat die Schülerin oder der Schüler darüber hinaus angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Musikinstruments (ggf. Gesang) nachgewiesen.“
- ↑ GSO Anlage 10 (Verpflichtende Einbringung von Leistungen in die Gesamtqualifikation) und §79 (Prüfungsgegenstände) Abs. 1 „Die Abiturprüfung erstreckt sich auf fünf verschiedene Fächer.“, Abs. 2 „¹Die Abiturprüfung wird in den Fächern Deutsch und Mathematik (Abiturprüfungsfächer 1 und 2) in schriftlicher Form durchgeführt. ²Bei den weiteren Abiturprüfungsfächern entscheiden die Schülerinnen und Schüler, welches Fach in schriftlicher Form (Abiturprüfungsfach 3) und welche beiden Fächer (Abiturprüfungsfach 4 und 5) in mündlicher Form (Kolloquium) geprüft werden.“
- ↑ GSO §79 Abs. 1 Nr. 2 „Sozialkunde als eigenständiges Prüfungsfach kann nur gewählt werden, wenn in der Jahrgangsstufe 10 ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium besucht und das Fach gemäß Anlage 6 zweistündig belegt wurde.“
- ↑ GSO § 79 Abs. 1 „Wählbar sind Fächer gemäß Anlage 4 und Anlage 5 Nr. 1.“
- ↑ GSO §79 Abs. 1 Nr. 4 „Spät beginnende Fremdsprachen sowie Wirtschaftsinformatik und Sozialwissenschaftliche Arbeitsfelder können nur mündliches Abiturprüfungsfach sein.“
- ↑ GSO § 80 Abs. 1 Satz 1 „Das Staatsministerium stellt die Aufgaben zentral für die schriftlichen Prüfungen und für die besonderen Fachprüfungen.“
- ↑ § 81 Abs. 3 Satz 1 „Die Schülerin oder der Schüler hat eine Zusatzprüfung spätestens am Tag nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung beim Prüfungsausschuss schriftlich zu beantragen;“
- ↑ GSO § 81 Abs. 1 Satz 6 „Die Zusatzprüfung dauert in der Regel 20 Minuten“
- ↑ GSO § 81 Abs. 1 Satz 5 „… und auf die Zusatzprüfung etwa 20 Minuten …“
- ↑ GSO § 81 Abs. 1 Satz 1 „Mündliche Prüfungen sind das Kolloquium und die Zusatzprüfung (vgl. Anlage 9)“
- ↑ GSO § 81 Abs. 1 Satz 5 „Die Schülerin oder der Schüler darf sich auf das Kolloquium etwa 30 Minuten … unter Aufsicht vorbereiten und dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen.“
- ↑ GSO § 81 Abs. 2 „Das Kolloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer: …“
- ↑ GSO § 81 Abs. 2 Nr. 1 „Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zum gestellten Thema (ca. 10 Minuten) aus dem gewählten Prüfungsschwerpunkt …;“
- ↑ GSO § 81 Abs. 2 Nr. 1 „sowie ein Gespräch über das Kurzreferat“
- ↑ GSO § 81 Abs. 2 Nr. 2 „Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.“
- ↑ § 81 Abs. 2 Satz 7 „Bei experimentell zu bearbeitenden Themen beträgt die Vorbereitungszeit etwa 120 Minuten.“
- ↑ Gymnasiale Oberstufe - Doppeljahrgang 2011
- ↑ Bayern justiert beim Turbo-Abi nach. In: Focus (dpa). 8. Februar 2010, abgerufen am 15. Februar 2010.
- ↑ Mit dem Abi kommt das Burn-out. In: Süddeutsche Zeitung (dpa). 12. Februar 2010, abgerufen am 15. Februar 2010: „Gestresst von der 40-Stunden-Woche: Bayerische Schüler haben landesweit gegen die Belastungen des achtjährigen Gymnasiums demonstriert.“