Diskussion:Brandmelder
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Loop/Grenzwert/Funk
Leider ist hier nirgends erwähnt zwischen Loop-Melder Grenzwert-Melder und Heimrauchmelder! Auch wird über Funkrauchmelder nicht gesprochen! Dick Tracy 09:15, 8. Sep 2005 (CEST)
Wartungsdiskussion
Der Artikel ist bereits als exzellent eingestuft, jedoch ist der Aufbau des Artikel teilweise vollkommen falsch, auch wird nicht auf Grenzwertmelder/loopmelder eingegangen. Die richtige Bezeichnung für die Melder:
Man unterscheidet zwischen:
- Grenzwertmelder
- optischer Rauchmelder - Thermischer Melder - Ionisationsrauchmelder - Multikriterienmelder - Flammenmelder - Gasmelder
- Handfeuermelder
- Druckknopfmelder - Springkopfmelder
- Sondermelder
- Lineare Rauchmelder - Lineare Wärmemelder - Rauchansaugsysteme
- Ex-Melder
- EX-Ionisationsrauchmelder - EX-Optischer Rauchmelder - EX-Wärmemelder - EX-Handfeuermelder - EX-Springkopfmelder
- Funk-System
- Optischer Funk-Rauchmelder - Funk Druckknopfmelder - Wireless Gateway
- Heimrauchmelder
09:33, 8. Sep 2005 (CEST)
Ich muß der Kritik von Dick Tracy massiv widersprechen. Zwar hat er recht, daß nicht alle möglichen Spielarten eines Brandmelders erwähnt und erklärt werden, Vollständigkeit wird aber von keinem der exzellenten Artikel erwartet, geschweige denn erreicht. Die nicht erwähnten Typen haben auch eine deutlich geringere Verbreitung / Relevanz.
Was die Strukturierung angeht, fordert er eine Unterscheidung, die vielleicht in mir nicht geläufigen Normen so vorkommt und so auch nur für den zertifizierten Facherrichter relevant ist. Im Artikel wird nach den Sensorprinzipien unterschieden, und das macht für den Laien so auch Sinn (Stichwort Wikipedia:Oma-Test).
Es geht wahrscheinlich niemand auf die Kritik ein, da hier eine Tiefe der Überarbeitung des Artikels verlangt wird, die vermutlich keiner zu leisten vermag oder dazu willens ist (Dick Tracy eingeschlossen).
Gerne kann der Artikel weiter ergänzt werden (z.B. Funkrauchermelder, EX-Melder), eine Umstrukturierung ist IMHO aber unnötig. --TdL 09:18, 11. Nov 2005 (CET)
Prüfnormen für Rauchmelder
Es ist noch gar nichts zu den Prüf-/Zulassungsnormen der "Rauchmelder" gesagt worden. Schön wäre, wenn jemand etwas zu den (VDS-)Anforderungen an Rauchmeldern sagen könnte; prEN 12239 etc. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.231.26.238 (Diskussion • Beiträge) 17:58, 6. Apr 2007) -- TdL 10:20, 12. Jun. 2007 (CEST)
- Auch in den Ländern, in denen die Einbaupflicht von Rachwarnmeldern schon gesetzlich geregelt ist, stellen die Landesbauordnungen keine konkreten Forderungen an die Rauchwarnmelder.
Insbesondere schreiben sie nicht vor, welche Normen Rauchwarnmelder zu erfüllen haben. Das Deutsche Institut für Normung hat die DIN 14604 bzw. DIN 14676 erstellt. Diese 'Normen' haben aber keinen Gesetzesrang. Das bedeutet, dass es nicht verboten ist, Rauchwarnmelder, die nicht der DIN entsprechen, zu verwenden. Lediglich die Verwendung bzw. der Aufdruck der DIN-Bezeichnung stellt einen Vertsoß gegen die Kennzeichnungspflicht dar, wenn der Melder den Kriterien nicht entspricht. Das gilt ebenso für die Prüfung durch den VdS. Die Angabe des Forums Brandrauchprävention, dass Rauchmelder nach den Bauordnungen den DIN-Vorschriften entsprechen müssen, ist falsch. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Geräte auschließlich dazu dienen, den Bewohner einer Wohnung mit einfachsten Mitteln akustisch auf einen (Schwel-)Brand hinzuweisen, damit er sich selbst retten kann. Rauchwarnmelder sind nicht dazu geeignet, Sachgüter zu schützen.-- 193.109.238.130 14:41, 9. Apr. 2009 (CEST)
Versicherungstechnische Fragen
Wichtig wären Informationen inwieweit das Fehlen von Rauchmeldern ( bzw defekte, etwa leere Batterien) in Privatwohnungen, von Versicherungen genutzt werden können um sich im Schadensfall der vertraglichen Pflichten zu entziehen. ? 91.36.176.133 10:18, 23. Nov. 2007 (CET)Hausbesitzer
- Die in einigen Bundersländern vorgeschriebenen Rauchwarnmelder dienen nicht dazu, Sachwerte zu schützen, sondern Leben zu retten. Sollte es bei einem Wohnungsbrand zu Verletzten oder gar Toten kommen und es war trotz Vorschrift kein funktionsfähiger Rauchwarnmelder installiert, kann voraussichtlich der Hausbesitzer zur Verantwortung gezogen werden. Meines Wissens gibt es dazu in Deutschland aber noch keine Präzendenzfälle. Auf die vertraglichen Pflichten der Sachversicherungen sollte das Vorhandensein von funktionsfähigen Rauchwarnmeldern nach meinem Verständnis aber keinen Einfluß haben, da diese nicht dem Sachschutz dienen.
- Diese persönliche Interpretation in den Artikel einzubauen wäre verfrüht. --TdL 10:56, 23. Nov. 2007 (CET)
- Wer überprüft denn behördenseitig die Übereinstimmung mit der Landesbauordnung, also bei der Bauabnahme das Vorhandensein und später im Betrieb die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder? Der Schornsteinfeger? Dann käme im Versicherungsfall von Personenschäden doch auch diese Person/Behörde als Haftender in Betracht, oder? --Emil Bild 17:50, 13. Mär. 2009 (CET)
Da die Landebauordnungen keine Anforderungen an Rauchwarnmelder stellen, lassen sich auch keine Kriterien überprüfen. Es ist also auch nicht möglich, Rauchwarnmelder bei der Bauabnahme 'abzunehmen'. Lediglich das Vorhandensein lässt sich feststellen. Es wird daher versicherungsrechtlich auch nicht möglich sein, Versicherungsleistungen bei fehlenden oder nicht funktionierenden Meldern zu verweigern. Ich verweise hierzu auf die Literaturangabe im Artikel.-- 193.109.238.130 14:53, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Laut eines Artikels des Mannheimer Morgens vom 18.12.2009 wird in neuen Verträgen auf die gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften verwiesen. Wenn also in der Landesbauordnung Rauchwarnmelder vorgeschrieben sind, könnten die Versicherungen versuchen, bei fehlenden Rauchwarnmeldern den Versicherungsschutz zu verweigern! Ob das aber wirklich zulässig ist, wird sich wohl erst mittels mindestens einem Gerichtsverfahren durch mehrere Instanzen hindurch klären lassen... -- TdL 11:44, 21. Dez. 2009 (CET)
Abschnitt über Rauchmelder
Dieser Abschnitt hat zahlreiche Mängel, die ich in einem "lesenwerten" Artikel so nicht erwartet hätte.
Anweisungen statt Informationen. "Ein Rauchwarnmelder [ist] in einem zentral gelegenen Raum [...] anzubringen." Die Wikipedia soll informieren, nicht auffordern. Zudem fehlt die Begründung, warum man das so machen sollte - ohne Begründung kann jemand, der das durchliest, nicht entscheiden, ob eine andere Anbringung in seinem speziellen Fall nicht doch anders ausfallen sollte.
Einseitigkeit. Es steht alles über die Installation drin, nichts über die nachfolgende Wartung oder Funktionstests. Ein unzuverlässiger Melder ist auf andere Weise gefährlich als ein nicht installierter Melder, aber er ist trotzdem gefährlich. Zu diesen Aspekten gibt es keine Informationen, nicht mal einen Link.
Belangloses. Der deutsche Rauchmeldertag verdient Erwähung, aber die Messe und die Schirmherren sind wirklich nicht mehr von Bedeutung (Eigenwerbung).
Nochmal Empfehlung ohne Begründung. Ein VdS-Prüfzeichen auf dem Rauchmelder ist sicher eine feine Sache, aber andere Länder haben andere Prüfzeichen, die auch nicht schlechter sein müssen. (Gefälschte Prüfzeichen sind allerdings Anlass zu Misstrauen.)
"Empfehlungsbroschürensprache": "Übrigens: Eine Funktionsprüfung der Melder mit Zigarettenqualm ist keine Prüfung." Das lässt sich auch neutraler formulieren.
Joachim Durchholz 13:28, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Du weißt aber schon, daß dies eine Wiki ist und jeder verbesseren darf und soll? Neue Diskussionsbeiträge werden übrigens immer am Ende der Seite angehängt. Mit dem + in der Leiste oben geht das automatisch. Auf diese Weise sind die Beiträge immer chronologisch angeordnet, was das Zurechtfinden erleichtert. --TdL 16:02, 14. Okt. 2008 (CEST)
Brandmelder innerhalb der Brandmeldeanlage und Heimbrandmelder
In dem, Artikel wird in meinen Augen viel zu wenig auf die Unterschiede zwischen beiden o.a. Meldern eingegangen. Erstens sind die Normen ganz verschieden. Zweitens ist der Zweck ein ganz anderer. Eine Brandmelder in der Anlage soll jederzeit melden, deshalb meldet er auch über eine Anlage zur Feuerwehr. Der Heimbrandmelder ist hauptsächlich gedacht, im Raum oder im Haus schlafende Personen zu wecken und zu warnen. Deshalb sind sie auch nur Einzelmelder und deshalb um einiges billiger als die in der Industrie vorgeschriebenen.
Interessant wäre auch eine Gegenüberstellung, in welchen Ländern Heimbrandmelder vorgeschrieben sind, wie in England und wo nicht. In Ö gibt es da ja wie auch in D stets Diskussionen in die Borordnungen Melder aufzunehmen. --K@rl 18:01, 20. Nov. 2008 (CET)
- Zum ersten Teil deiner Frage: Steht das nicht fast so (mit anderen Worten) unter Brandmelder#Rauchwarnmelder? Das kann natürlich noch weiter ausgebaut werden.
- Zur zweiten Frage stimme ich dir zu. Mir fehlen dazu leider die Quellen. Wer kann helfen? -- TdL 19:31, 13. Mär. 2009 (CET)
Bezeichnung für Brandmelder etc.
Es ist sicher müßig die Diskussion über Brandmelder - Rauchmelder - Rauchgasmelder etc. zu führen, da landschaftliche Sprachbesonderheiten dazu kommen.
Zwischen erforderlichen technisch korrekten und umgangssprachlichen Bezeichnungen läßt sich trefflich streiten.
In der süddeutschen Umgangssprache werden Rauchmelder und Brandmelder von großen Teilen der Bevölkerung gleichgesetzt. Man meint das gleiche Gerät, benennt es aber unterschiedlich. Wichtig ist neben dem Wissen die Bereitschaft diese Geräte zum eigenen Schutz einzusetzen, aber daran mangelt es vielfach. Selbst bei den deutschen Länderregierungen gibt es zu diesem Thema uneinheitliche Meinungen.
In der deutschen Sprache gibt viele solche unterschiedliche Bezeichnungen, die aber einen gleichen Gegenstand betreffen.
Beispiele: Ein Schraubenzieher ist richtigerweise ein Schraubendreher.
Oder ich persönlich habe den Rang eines Hauptbrandmeisters einer Feuerwehr. Seit wann wehrt die deutsche Einrichtung "Feuer" ab; richtig wäre hier die Abwehr von einem "Brand". In Holland heißt diese Einrichtung Brandwehr.
A.W. (nicht signierter Beitrag von 88.65.223.22 (Diskussion | Beiträge) 09:19, 4. Apr. 2009 (CEST))
Wirtschaftlichkeit, Interessensverbände, DIN, VdS ? oder Lebensretter
Die Kampagne wird sehr intensiv vom Forum Brandrauchprävention betrieben. Träger dieses Forums sind die Hersteller von Brandmeldern, die Installationsfirmen, Versicherungswirtschaft sowie weitere Interessensverbände [1]. Neben der unbestrittenen Sinnhaftigkeit des Einbaus von Rauchwarnmeldern zum Selbstschutz darf nicht verkannt werden, dass hier auch massive wirtschaftliche Interessen zum Tragen kommen. Allein die Einbaupflicht im kleinen Mecklenburg-Vorpommern führt zu einem Investitionsvolumen von über 50 Millionen Euro allein für den Geräteeinbau[3]. Auf der Ebene der Hausverwalter hat die Kampagne zu massiver Verunsicherung geführt. In vielen Fällen wird aus der individuellen Verpflichtung des Wohnungseigentümers oder -Besitzers eine Zuordnung zum Gemeinschaftseigentum konstruiert, die der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft unterläge. Ziel ist die kollektive Ausstattung der Wohnanlage mit Geräten eines Herstellers unter gleichzeitigem Abschluss eines Wartungsvertrages.
Für die vielfach geäußerte Behauptung, dass nur Rauchwarnmelder mit DIN und VdS-Prüfung vertrieben und eingebaut werden dürfen existiert keine gesetzliche Grundlage <ref>Udo Rosowski: Rauchwarnmelder in Wohnungen: Rechtsfolgen aus der gesetzlichen Einbauverpflichtung in einzelnen Bundesländern unter besonderer Berücksichtigung von Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), Grin-Verlag 2009, ISBN 978-3-640-29517-3</ref>. IP 80.138.24.62 hierher kopiert von Achim Berg 23:22, 8. Apr. 2009 (CEST)
Komische Ausdrucksweise
Im Beitrag zum Ionisationsrauchmelder steht folgender Satz: "Das Suchen der Melder ist aber nicht immer sehr einfach." Klingt holprig, vorallem das sehr macht in dem Kontext wenig Sinn. Vorallem weil der nachfolgende Text, nahlegt das es meist schwierig ist. -- 80.141.17.12 10:44, 22. Jul. 2009 (CEST)
Doppelte Angabe im Abschnitt Rauchwarnmelderpflicht in Deutschland
Der Absatz unter der Tabelle, der, in dem aus der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz zitiert wird, enthält keine Informationen, die nicht bereist in der ersten Tabellenzeile stehen, oder? Kann der Absatz damit nicht entfernt werden, weil überflüssig? --Aves83 10:15, 20. Okt. 2009 (CEST)
- Lesen wir die gleichen Sätze? Von
- In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird
- kann ich in der Tabelle nichts finden. Den zweiten Satz
- Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten
- dagegen könnte man als Wiederholung weglassen, wenn du darauf bestehst. -- TdL 14:55, 20. Okt. 2009 (CEST)
Fotos von Feuertelegraphen
Sehr schöne Bilder von den historischen Feuertelegraphen gibt es hier, auch ich habe solche. Aber kann es denn wahr sein, daß keiner hier ein Foto vom Inneren einer solchen Anlage hat? Es stehen z. B. hier in Düsseldorf sehr wohl heute noch welche, ich weiß, wo sich einer befindet. Ich werde jedenfalls einmal loseruieren, wer heute die Schlüsselgewalt über die Dinger innehat und ob man mir einmal einen aufschließt. --Diogenes 3 20:37, 26. Dez. 2009 (CET)
Optische Melder unterscheiden
ich habe gerade eine Arbeit über Rauchmelder geschrieben und wollte mal vergleichen, was Wikipedia dazu sagt. Dabei ist mir aufgefallen, dass nicht zwischen den beiden optischen Rauchmeldern, den Streulicht- und den Linienextinktionsmeldern unterschieden wird, sondern dass letztere als lineare Melder unter Sondermelder verschoben wurden. Dabei zählen sie definitiv zu den optischen Rauchmeldern. (nicht signierter Beitrag von 80.129.148.224 (Diskussion | Beiträge) 16:09, 26. Jan. 2010 (CET))
- Tatsächlich wird hier eher nach den sogenannten punktförmigen und den linienförmigen optischen Rauchmeldern unterschieden. Die punktförmigen optischen Rauchmelder (ein Gehäuse, sitzen sozusagen an einem Punkt) arbeiten nach dem Streulichtprinzip, die linienförmigen optischen Rauchmelder arbeiten nach dem Extinktionsprinzip und wurden hier als Sondermelder eingeordnet. Das ist etwas willkürlich, denn es gäbe noch verschiedene andere Möglichkeiten, diese Vielzahl von Meldern zu sortieren, jede mit anderen Vor- und Nachteilen. Ein allgemein anerkanntes oder genormtes System gibt es nicht. Man kann den Artikel sicherlich umsortieren, das ist aber mit viel Aufwand und neuen Kritiken verbunden. Wenn du dir das zutraust, warum nicht? Ich meine, Hauptsache alle Spielarten werden beschrieben, wie auch immer sortiert. -- TdL 17:11, 26. Jan. 2010 (CET)