Zum Inhalt springen

Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Oktober 2004 um 23:19 Uhr durch Karl-Henner (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Beim Berufsbeamtengesetz handelt es sich um die Kurzbezeichnung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das in der Zeit des Nationalsozialismus am 7. April 1933 erlassen wurde.

Ziel des Gesetzes war die Gleichschaltung des öffentlichen Dienstes. Sowohl Juden ("Beamte nicht arischer Abstammung") als auch politische Gegner des Nationalsozialismus ("Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten") sollten in den Ruhestand versetzt bzw. aus dem Dienst entlassen werden und so vom Beamtenstand ausgeschlossen werden. Alle seinerzeit im Beamtenstatus befindlichen Personen hatten den sogenannten Ariernachweis zu erbringen, der belegen sollte, dass die Person keine Vorfahren jüdischen Glaubens hatte. Es liegt auf der Hand, dass dieser Nachweis nur mit hohem bürokratischem Aufwand zu erbringen war, da die Quellen für die Abstammung häufig weit verstreut in den Taufregistern der Kirchen an den Geburtsorten der Vorfahren zu finden waren.

Siehe auch