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Diskussion:Magnus Gäfgen

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Logograph in Abschnitt Diplom-Jurist

Einfache Verhältnisse?

Diese Begrifflichkeit finde ich doch sehr merkwürdig. Wenn M. G. aus einfachen Verhältnissen kommt dann kommen aber sehr viele Menschen aus einfachsten Verhältnissen und noch mehr Menschen aus unbeschreiblichen Verhältnissen. Man sollte doch mit dem Versuch der *privat-soziologischen* Typisierung von Schichten etwas auf den Boden bleiben und schlicht schreiben was die Eltern gemacht haben, wenn man es für wichtig hält, und *C'est Ca*. Letztlich darf die soziale Herkunft in keinem Fall als Erklärung dienen. Das ist rückständig und nicht angemessen m. E. Da scheint es doch mehr um schwerwiegende psychische Probleme als soziale Problematiken zu gehen. Und man fragt sich wer so alles in Deutschland dieses und jenes studiert und auf den Putz haut und keiner erhebt das Wort, sondern man schaut einfach weg. --(nicht signierter Beitrag von 84.190.194.228 (Diskussion) 11:55, 2. Dez. 2008 (UTC))

ich vermute, die angebliche idee bzgl. der besonderen begabung und bzgl. der hochstapelei hätte sich wohl nur entwickeln können, bei welchen die aus einfachen verhältnissen kommen (reichtum ist vllt. beeindruckender, wenn man nicht reich ist? jedenfalls für katholiken... *duck*)... zu dem rest: ja, das nervt etwas, dass man da nicht weiter an die ursachen kommt (aber man hat ja an den erzwungenen geständnissen gesehn, dass schon die oberfläche schwer zu eruieren ist...)... ansonsten wie immer bei emotionalen themen: WP:Q WP:DS WP:KTF --Heimschützenverein 14:34, 2. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Amtshaftungsklage

Ich bin der Meinung in der NJW neulich gelesen zu haben, dass Gäfgen mit seiner Amtshaftungsklage gescheitert ist. Ich finde das Urteil leider nicht wieder, vielleicht ist ja ein anderer erfolgreicher.--89.182.25.63 22:20, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

aktualisieren. --(nicht signierter Beitrag von 91.36.103.120 (Diskussion) 20:34, 8. Mär. 2008 (UTC))

unbedingt aktualisieren.

Hintergründe

Sollte man noch erwähnen,dapß der Typ sein Opfer kannte und imHause Metzler ein und aus ging? Das war ja schon Tatrelevant. Zudem hat er sich nicht nur in der Kirche sondern auch für Eintracht Frankfurt engagiert: Er war Leiter einer Fangruppe.

Kategorie

Ich habe den Artikel überarbeitet, u. a. habe ich die grausigen Details entfernt und das Geschehen nach der Ermordung JvM dargestellt. Wer mag, kann sich weiter mit dem Artikel befassen. Von mir hat MG damit genug Aufmerksamkeit erhalten. Eine Bitte zum Schluss: Ordnet den Artikel nicht in die Kategorie:Jurist ein. --Forevermore 21:34, 30. Jan 2006 (CET)

Folter / Psychiatrie

Sollte man hier näher erläutern, weshalb der Schusswaffeln-Einsatz gegen den Gäfgen unerlaubt gewesen ist? Ich mein: Man sieht einem Messer oder einer Flinte schließlich auch nich unbedingt an, ob es scharf respektive ob sie geladen ist (gleichwohl ist der Bauch/Kopf/Schulter Schuss dann scheinbar erlaubt), so dass nach geltendem Recht doch wohl der gezielte Popo/Knie Schuss angemessen erscheint (oder wozu tragen die Dorf-Sheriffs Publeisten im Amt?)... Desweiteren wundert es mich, dass mich der Staat zu hunderten von Sozialstunden unter dem Deckmäntelchen der Familien-Treffen respektive freiwilliger Psychiatrie-Aufenthalten genötigt hat, ohne dass er sich hierzu wenigstens jetzt äußern mag. Ein tolles Land? (frei nach Sir Lever (ehem. Botschafter der Briten in Berlin)) --213.54.77.246 14:09, 6. Mär 2006 (CET)

Ich habe selten eine derart verwirrte Anmerkung gelesen. --11:14, 10. Aug 2006 user:83.236.244.226 Signatur nachgetragen von/am 213.54.78.17 16:30, 25. Aug 2006 (CEST)
Kann man das verständlich machen? Oder wollte der Urheber noch nochmal n Unschuldigen bisschen treten (die Schuldigen darf man ja nich...)? --213.54.78.17 16:30, 25. Aug 2006 (CEST)

Umkehr von Opfer und Täter

Im Artikel steht, dass in dem Buch die "Umkehr von Opfer und Täter" versucht werde. Ist da ne kleine Zeitmaschine zum selbstzusammenstecken im Umschlag versteckt oder was soll das heißen? Mehr die Zurückweisung der Tatverantwortung von dem Gäfgen auf andere? Oder sogar auf das Opfer? Oder soll das hier ne Art toter Briefkasten werden? --213.54.64.120 21:29, 12. Jun 2006 (CEST)

Fundort der Leiche

Nach dem unter Jakob von Metzler aufgeführten Link sei der Fundort der Leiche r bei Schlüchtern, nicht Birstein gewesen. Link zur Seite

Bin mir auch nicht sicher und sollte ggf. geprüft werden.

Grüße--Main-Kinzig-Geist 16:13, 23. Aug 2006 (CEST)

Birstein ist nicht in Osthessen, sondern liegt bei Schlüchtern in Mittelhessen. --(nicht signierter Beitrag von 91.36.78.103 (Diskussion) 14:59, 8. Mär. 2008 (UTC))

Konsequenzen

Sollte man im Artikel näher auf Konsequenzen/Weiterentwicklungen eingehen? Zum Beispiel wäre es doch denkbar, dass man Freiwillige, denen die diversen fragwürdigen Freiheiten (zum Beispiel: Möglichkeit der Interaktion mit anderen Menschen und mit Insekten und Spinnentieren und Hunden und Katzen und Mäusen und und und...) nicht so wichtig sind wie Ethik und Sicherheit und Widerspruchs-Freiheit, in Schutzzonen, die keineswegs besonders luxuriös oder kostspielig sein müssen, unterbringt (Beispiel: theoretisches Konzept). Dabei wäre es auch sinnvoll, darauf ein zu gehen, inwieweit der Betroffene heute noch meint, seine Verteidigung sei sabotiert worden, und inwieweit diese Annahme überhaupt zutreffend sein kann (schließlich ist er ja der Lösegeld-Abholung überführt worden und hatte somit "Täter-Wissen" und ob nun das Kind respektive dessen Leiche gefunden wird oder nicht dürfte ja am Strafmaß nur unwesentliches ändern, weil ja das Aufwachsen-Müssen im Wolfs-Rudel auch eine schwere Schuld indiziert). --213.54.78.17 16:40, 25. Aug 2006 (CEST)

Hallo, in dem Artikel steht schon ausführlich das wenige, was an dieser Person enzyklopädisch relevant ist. Was auch immer Du genau meinst: Es handelt sich sehr wahrscheinlich nicht um öffentliches und geprüftes, relativ anerkanntes Wissen, das sich für eine Aufnahme hier eignet. Nichts für ungut. --80.129.105.145 19:05, 25. Aug 2006 (CEST)
Und wielange will die Öffentlichkeit denn noch die "Generalprävention" prüfen? Und wieviele unschuldige Kinder sollen der noch zum Opfer fallen? Und wieviele logische Widersprüche wollen die Rechtswissenschaftler mir denn noch zumuten? -- Bis endlich mal die Vernunft regiert? Dieses "generalpräventive", "rechtsstaatliche" Herumgeeiere ist ja grauenhaft (selbst im geschützten Wach-Bereich des LKH Göttingen konnte man 1995 scheinbar noch was "aufs Maul kriegen" (ich habe es nur gehört und nicht gesehen) - fast noch unter polizeilicher Aufsicht)... --213.54.78.17 19:22, 25. Aug 2006 (CEST)
Zu der Weigerung trotz bereits erfolgtem Nachweis der (Mit-)Täterschaft (es erscheint ja fast schon ausgeschlossen, dass der Gäfgen ernsthaft meinte, er würde an einem Spiel mit verteilten Rollen zusammen mit seinen Millionen-schweren Schnöseln teilnehmen - zumindest als er das Geld im Koffer fand und seinen Flug buchte...) ein Geständnis abzulegen, weil er meinte, es sei eine kluge Verteidigungs-Strategie (so steht es wenigstens in dem Artikel Daschner-Prozess (warum eigentlich da und dann auch noch nur da?)): Ich denke, dass es für den Artikel doch gut wäre, wenn ein kompetenter Jurist hierzu einmal etwas pro bono schreibt, weil der aufmerksame Leser doch ziemlich durch derartige Böen der Unverständlichkeit ins Wanken gebracht werden könnte. --213.54.78.17 19:22, 25. Aug 2006 (CEST)

homepage verlinken oder nicht?

vielleicht könnten sich andere benutzer, die den artikel auf ihrer beobachtungsliste haben, mal dazu äußern. für link spricht imho, daß es "weiterführende informationen" in form der diversen stellungnahmen von Gäfgen und Heuchemer gibt, dagegen, daß es hauptsächlich um den verkauf des buches geht, und die informationen naheliegenderweise nicht sehr ausgewogen (und umfassend) sind; ähnliche gegenargumente auch hier: Benutzer_Diskussion:VonKorf#Antwort.---von Korf 14:49, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich werde den Link zur Homepage Gäfgens wieder einfügen. Es ist allgemein üblich, einen Link zur Homepage der Person, mit der sich der jeweilige Artikel befasst, zu setzen. Eine Regel, dass dies nicht bei "bösen" Menschen gilt, existiert nicht. Zwar wird auf der Homepage Werbung für das Buch "Allein mit Gott - der Weg zurück" betrieben, von Kommerzialität kann jedoch keine Rede sein. Es sollte allgemein bekannt sein, dass weder Gäfgen noch seinem Anwalt Heuchemer finanzielle Vorteile aus dem Buchverkauf erwachsen. Die Verkaufserlöse werden vollständig für wohltätige Zwecke verwandt; auch im Buch wird explizit hierauf hingewiesen. Von der Richtigkeit dessen muss freilich ausgegangen werden, da keinerlei Anhaltspunkte auf das Gegenteil existieren, welches i.Ü. den Straftatbestand des Betruges erfüllen würde. 89.48.39.184 17:29, 30. Sep 2006 (CEST)

Wer hat damit argumentiert, dass der Mörder ein "böser" Mensch sei? Eine Regel, dass ein Link zur Homepage der beschriebenen Person gesetzt werden muss, existiert nicht. Es ist allgemein üblich, dies nur bei denjenigen zu tun, die auf Grund eigener Leistungen hier einen Artikel bekommen haben. Der Verkauf eines Buches mit Gewinnerzielungsabsicht (statt zum Selbstkostenpreis) ist kommerziell, auch wenn der Gewinn wohltätigen Zwecken zukommt (andere machen das, ohne es an die große Glocke zu hängen). Ohnehin ist es auch in den zahlreichen Fällen unumstrittener Hilfsorganisationen nicht erwünscht, dass sie Wikipedia ungefragt zum Einwerben von Spenden verwenden. Auf den ersten Aspekt - den fragwürdigen Charakter einer Seite mit juristischen Drohungen an die Leser - gehen Sie nicht ein. Im Gegensatz zu Ihnen strebe ich allerdings keinen Editwar an. Und den "Kindesmörder" haben Sie sicherlich unabsichtlich wieder zum "Kindermörder" gemacht. Freundliche Grüße --80.129.102.157 20:44, 30. Sep 2006 (CEST)

Meine Güte, nun beruhigen Sie sich erst mal! Ich strebe hier keinen "Editwar" an, sondern habe lediglich den Link wieder eingestellt und dies oben begründet. In WP existiert ein Artikel zu M.G. - eben, weil diese Person lexikalische Relevanz besitzt. Letztere kann sich z.B. an besonderen Leistungen der betreffenden Person, aber gleichsam an der öffentlichen Beachtung eines von ihr begangenen Verbrechens bemessen. Ein WP-Artikel sollte WWW-Seiten verlinken, die im unmittelbaren Zusammenhang zum Thema stehen. Das trifft auf die Netzauftritte Gäfgens und Heuchemers zweifellos zu. Wir sollten uns immer vor Augen halten, dass WP ein kostenloser Dienstleister ist. Die moralisch-sittliche Bewertung der externen Internetseiten sollte den mündigen Bürgern bzw. Benutzern überlassen sein. Hier existieren sicher stark konkurrierende Auffassungen. Es geht doch letztlich einzig um folgende Frage: Gibt es einen besonderen Grund, darauf zu verzichten, für die an der Person M.G. interessierten Artikel-Leser, einen Link zu seiner Homepage sowie der seines Anwalts bereitzustellen? Gruß 89.48.35.162 14:15, 2. Okt 2006 (CEST)

Vielen Dank, dann bin ich hiermit beruhigt... Ich erwarte weiterhin nur, dass meine Argumente bei genauerer Betrachtung überzeugen, anderweitig durchsetzen werde ich sie nicht, wie ich bereits schrieb. Das Weglassen von Links halte ich nicht für bevormundend. Es werden zum Beispiel auch Seiten auf Grund von Pop-Ups oder wechselnden Inhalten weggelassen. Weggelassene Links dürfen Interessierte gern und problemlos mit Google o.ä. finden. Die Regel, Links in wirklich jedem Zweifelsfall wegzulassen (so verstehe ich „Nur vom Feinsten“), halte ich für konsensfähig. Sie sollte überall angewendet werden. Nochmals, das ist der "besondere Grund": Hier stören die aggressiven juristischen Drohungen und die aufdringliche Werbung, nicht die Einseitigkeit oder irgendwelche mit dem Gegenstand dieses Artikels, insbesondere dem Verbrechen, verbundene "moralisch-sittliche" Bewertungen. Mein Interesse gilt Umgangsformen und Qualität, nicht diesem öden Fall. Freundliche Grüße --80.129.119.158 10:42, 3. Okt 2006 (CEST)
Ergänzung: Ich (kein Jurist) habe inzwischen gelernt, dass "Kindermörder" die juristisch korrekte Bezeichnung ist (ich hatte irrtümlich angenommen, dies könnte als die verleumderische Behauptung des Mords an mehr als einem Kind aufgefasst werden). Die Bezeichnung "Kindesmörder" wird nur verwendet, wenn das Kind das des Mörders ist. --80.129.107.153 08:08, 21. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Geständnis in der Hauptverhandlung

Ich habe im Artikel ergänzt, dass die Verurteilung auf seinem Geständnis beruhte. Dabei ist von Bedeutung, dass das Geständnis in der Hauptverhandlung abgelegt wurde, weil die Verurteilung auf gerade diesem Geständnis beruht. Es war also nicht so, dass in der Hauptverhandlung die Tat abgestritten wurde. Das gegenüber der Polizei abgegebene "Geständnis" war somit nicht ausschlaggebend für die Verurteilung. --Flicka 21:59, 13. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Stimmt. In der Hauptverhandlung wurde alles an Geständnis und Erkenntnis ausgeblendet, was mit der Folter zusammenhing, um das Urteil nicht alleine deshalb anfechtbar zu machen. Allerdings beruhte die Verurteilung (Kenne die Urteilsbergründung nicht) imho nicht nur auf seinem Geständnis in der Hauptverhandlung. Es gab etliche Indizien, die gegen ihn sprachen und alleine für sich genommen wahrscheinlich für eine Verurteilung ausgereicht hätten. So wurde er bei der Geldübergabe beobachtet und seitdem beschattet, er hat mehrfach Lösegeld auf sein eigenes Konto eingezahlt, es gab Spuren des Mordes in seiner Wohnung, das Lösegeld wurde bei ihm sichergestellt etc. 84.58.38.147 00:33, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

"Rechtsrefrendar" und "Buchautor"

Diese Bezeichnungen gehören nicht in die Einleitung. Die Einleitung beschreibt knapp, was das Lemma bzw. die Person enzyklopädisch relevant macht. Bei Ebert steht auch nicht "Sattler" und bei Bartsch nicht "Metzger". Und "Buchautor" ist heutzutage schließlich jeder Prominente, z.B. auch Marie Luise Marjan. --Logo 01:14, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ich stimme Logograph vorbehaltlos zu. Die Einfügung mit "aus kleinem Hause" habe ich entfernt, da sie nur erahnen lässt, was damit gemeint sein soll. Was auch immer damit ausgesagt werden sollte, bitte ggf. genauer spezifizieren und mit vernünftiger Quellenangabe (da reicht übrigens nie die Versionshistorie) wieder rein. Ebenso habe die inhaltlich falsche Einfügung mit der Pressemitteilung des ADD reverteirt - der bestehende Text steht im Gegensatz zu der Einfügung in vollem Einklang mit der Pressemeldung. -- H005 23:16, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zu "da reicht übrigens nie die Versionshistorie": Lies mal Wikipedia:Quellenangaben, Abschnitt "Versteckte Quellenangaben". Und schau Dir an, welche Fakten bei zum Beispiel gerade diesem Artikel hier mit sichtbaren Quellenangaben belegt sind. --80.129.103.43 23:43, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Und was steht dort? Versteckte Quellenangaben sollten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Womit ist die Ausnahme hier begründet? Dass die Quellenlage des restlichen Textes auch durchaus verbesserungswürdig ist, erkenne ich vorbehaltlos an. -- H005 23:51, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zum einen: Deine Aussage war jedenfalls falsch. Zum anderen: Es macht einen grotesken Eindruck, wenn allein dieses reichlich unwichtige Detail sichtbar belegt ist, das sicherlich aus den reputablen Quellen, die noch nicht einmal "versteckt" vorhanden sind und noch zu ergänzen wären, mit folgen würde. --80.129.103.43 23:59, 8. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das sollte dann aber ein Ansporn sein, noch mehr Quellen zu bringen. Meine Aussage war meine persönliche Meinung, keine Wikipedia-Richtlinie, und daher nicht falsch. Mir fällt keine vernünftige Begründung für versteckte Quellenangaben ein. -- H005 00:27, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Ok, gut. Eine solche Begründung kann nur sein, dass es sich um einen weniger wichtigen Beleg handelt. Dadurch werden die Quellen für die kritischen oder fundamentalen Aussagen hervorgehoben, und der Artikel wird besser lesbar. Ich habe mich ein wenig anspornen lassen und die Pressemitteilungen der Gerichte eingefügt, auch um die kriminologisch-juristische Seite gegenüber dem in einem Lexikon etwas fragwürdigen Boulevard- und "Human-Touch-Story"-Aspekt zu stärken. --80.129.87.76 12:50, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Zu "der bestehende Text steht im Gegensatz zu der Einfügung in vollem Einklang mit der Pressemeldung": Für die Behauptung, dass die Stiftung bereits genehmigt sei, kann ich nirgends einen Beleg finden. Vielmehr lassen die Formulierungen in den Quellen vermuten, dass dies noch nicht der Fall ist. --80.129.103.43 00:03, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Das ist korrekt - die vorherige Formulierung las sich aber so, als ob noch nie ein Antrag eingegangen sei. Ich habe das jetzt korrigiert und (wie ich hoffe) eindeutig formuliert. -- H005 00:27, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Danke, sieht für mich jetzt korrekt aus. Am besten wird der Absatz irgendwann gestrichen oder auf einen Satz gekürzt. --80.129.87.76 12:50, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Homepage Anwalt

Ich habe den Artikel vorerst gesperrt - in der falschen Version mit umstrittenem Link (war mir lieber als die URL zu entfernen und dann zu sperren). Fakt ist, dass die Seite sich fast oder ganz ausschließlich nur um Gäfgen "kümmert". --schlendrian •λ• 17:10, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nirgendwo sonst wird hier bei Straftätern auf die Website des Anwalts verlinkt. Und abgesehen davon hat nach den Wikipedia-Regeln der Doktortitel nichts zu suchen. Benutzer Diskussion:Martin67 20:31, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten

den Namen kann man mMn auch ganz rausnehmen´. Und es geht weniger darum, was bei anderen Artikeln der Fall ist, sondern es gilt einzeln zu beurteilen, ob die Seite den Artikelinhalt sinnvoll erweitert. Ich sage nicht, dass sie das tut, das müßten im Zweifel jur. erfahrene Benutzer tun --schlendrian •λ• 20:40, 5. Mai 2007 (CEST)Beantworten
ich habe den link entfernt.--poupou Review? 23:05, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Danke. --Bubo 23:18, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich wette, dass der Link bald wieder da ist, welcher nicht angemeldete IP-User da auch immer dahinter steckt Benutzer Diskussion:Martin67 23:20, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten

vorerst unwahrscheinlich, da ich den artikel nicht entsperrt habe.--poupou Review? 23:22, 9. Mai 2007 (CEST)Beantworten
ich hab das mal gemacht, wenn die IP wiederkommt, bitte auf diesen Thread aufmerksam machen --schlendrian •λ• 00:08, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich halte den Link auch für entbehrlich. Juristische Überlegungen sollten nicht aus Einzelbiographien abgeleitet werden. Der Sachinhalt wird zweifellos in juristischen Fachschriften dargestellt, und solche Lnks gehören wiederum zu den Sachlemmata wie z.B. Früchte des vergifteten Baumes, Daschner-Prozess etc. --Logo 00:17, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Das sehe ich genauso. Die juristischen Probleme sind ohne Frage sehr interessant, gehören aber als solche nicht zur Biographie von Gäfgen. Es besteht ohnehin die Gefahr, dass sich der Schwerpunkt des Artikels zu stark auf die Rechtsbehelfe verschiebt, die nach der Verurteilung eingelegt wurden. Vielleicht wäre - analog Daschner-Prozess - ein eigenes Lemma Gäfgen-Prozess angebracht. --Flicka 18:15, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten
selbst dann erscheint es mir zweifelhaft, ob das ein weiterführender link ist, oder nicht eher teil der cleveren medienkampagne von gäfgens anwalt.--poupou Review? 18:16, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Stimmt. Die einzigen zusätzlichen Informationen, die die Homepage liefert, sind die zitierten Auszüge aus der aktuellen Entscheidung. Und die bekommt man hier aus erster Hand und zudem auch noch ungekürzt: http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=4&portal=hbkm&action=html&highlight=&sessionid=10037422&skin=hudoc-en Der Artikel ist offenbar noch gesperrt, die Entscheidung sollte m.E. statt oder neben der Fußnote 5 eingefügt werden. --Flicka 19:06, 10. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich finde es völlig in Ordnung und durchaus relevant, wer der ominöse Anwalt ist, der sich für Gäfgen so ins Zeug legt. Daher habe ich mal den Namen eingefügt. --TSDUS 15:29, 30. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Man kann darüber diskutieren, ob der Anwalt nach RK für die Wiki relevant ist, aber man kann ihn (@Martin67) nicht einfach löschen. --TSDUS 15:07, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
natürlich sollte man ihn löschen, bei welchen in Wikipedia gelisteten Straftätern steht denn der Name der Strafverteidigers drin, nur im absoluten Ausnahmefall Böttcher - Strate. Ansonsten finde ich die Einstellung von User TDUS erschreckend. Dass Anwälte sich für die Interessen der Mandanten einsetzen, ist genau ihr Job. --Martin67 16:08, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Es gab schon mal einen Artikel hierzu, die Begründung für die Löschung war aber nicht fehlende Relevanz. Daher habe ich einen kurzen Artikel neu zusammengetragen. Und zum Verständnis: Es ist doch nicht nur relevant, was wir GUT finden. Ich habe selbst zwei Kinder und würde diesen Anwalt persönlich nie beauftragen. Um das aber nicht tun zu können, muss man seinen Namen kennen. Aber das ist natürlich kein RK, sondern absolut POV. Bisschen weiter denken... Schauen wir, was die LD bringt. --TSDUS 16:45, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe gerade wegen WP:WAR gesperrt.
Wenn der Anwalt relevant sein sollte bitte einen Wikipedia:Artikel vorbereiten, dann kann man sehen - solange bitte auf diesen WP:WAR verzichten. Danke.--LKD 16:13, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Ist erledigt, bin auf die LD gespannt. --TSDUS 16:36, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

also zu dem heuchemer kann man sagen, dass er offenbar keine lust hat, psychiatrie-patienten zu vertreten, die der psychiatrie zuhälterei und schwere körperverletzung vorhalten... er reitet also lieber auf klar dokumentierten und nicht notwendig schwerwiegenden widersprüchen herum oder er liest keine eingaben, die via faxtrola bei ihm eingehen... das macht den hier irgendwie etwas unerwähnenswert... --Heimschützenverein 18:54, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Herr H. macht ordentlich Tam-Tam und schafft es immer wieder mit neuen Aktionen in die News. Die Motivation dazu nennt die FAZ. --TSDUS 21:32, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Jetzt hat er es sogar in die Wikipedia geschafft. --80.129.88.145 21:35, 1. Okt. 2008 (CEST)Beantworten
Manchmal informiert sie nicht nur, manchmal schreckt sie auch ab. Das ist so und es ist nix schlimmes... --TSDUS
Der LA auf den Rechtsanwalt ist gestellt.--Kriddl Willst Du mich ansprechen?Neu hier und Hilfe erwünscht? 11:48, 6. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Insolvenz

Bedeutet das, daß er schuldenfrei aus der Geschichte rauskommt? Die Familie könnte ja gegen ihn klagen, so wird es wohl darauf hinauslaufen, daß er nach 7 Jahren schuldenfrei ist. Kommt er dann nach 15 Jahren raus, kann er sein Buch vermarkten und fein weiterleben. --(nicht signierter Beitrag von 87.166.247.227 (Diskussion) 01:04, 18. Aug. 2007 (UTC))

??? Was hat eine Klage einer Familie (welche überhaupt) mit Schuldenfreiheit zu tun? Soweit ich weiß, verkauft sich sein Buch nicht so gut... Desweiteren hat er wohl erhebliche Anwaltskosten... --Heimschützenverein 08:41, 18. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Ohne auf diesen konkreten Fall einzugehen: Soweit ich weiß, sind Geldstrafen aller Art nicht von der Privatinsolvenz gedeckt. Soll heißen: es hilft einem nichts, die Hand zu heben. Ob das auch bei zivilrechtlichen "Schulden" gilt, müsste mir mal ein Jurist erklären. 84.58.38.147 00:23, 9. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Eine Geldstrafe hat er ja eh nicht bekommen. Zivilrechtliche "Schulden" sind grundsätzlich erfasst, was aber u. a. nicht für Schadensersatzansprüche aus Delikt (§§ 823ff. BGB) gilt, wobei mir aber von einer Klage der Familie von Metzler nichts bekannt ist. Daher ist diese Einschränkung nur theoretischer Natur, da ich nicht denke, dass die Familie mit einem neuen Prozess wieder Aufmerksamkeit auf sich ziehen möchte. --(nicht signierter Beitrag von 89.166.155.149 (Diskussion) 21:12, 20. Sep. 2007 (CEST))Beantworten

Stiftung

es solte auch erklärt werden, wieso hier der rheinland-pfälzische und nicht der hessische innenminister zuständig sein soll ! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.87.188.176 (DiskussionBeiträge) 12:12, 9. Nov. 2007)

Der Sitz der Stiftung, nicht der des Namensgebers (oder gar der Ort von dessen Tat) ist ausschlaggebend. --80.129.102.172 13:46, 9. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --KuhloBot 18:21, 3. Dez. 2007 (CET)Beantworten

ist gefixt... --Heimschützenverein 10:19, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Kritik

Es ist imho grausam, dass Wikipedia sich in diesem Fall für eine ganz erbärmliche und aus dem Ruder gelaufene Marketing Kampagne missbrauchen lässt. Es geht hier konkret um Kindesmord, rechtsstaatlich von einem ordentlichen Gericht verurteilt. Durch EU Recht bestätigt. Was soll das ganze dann noch ??? Was ist hier mit Opferschutz ??? Sorry, aber bitte den Artikel entprechend überarbeiten und um Opferschutz o.ä. ergänzen ... Technikus 10:16, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kannst Du vielleicht mal etwas konkreter werden und sagen, was Du meinst? --Happolati 10:18, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Löschungen auf dieser Diskussionsseite

Hier wurde zweimal ein Beitrag von mir auf dieser Diskussions-Seite kommentarlos gelöscht. Wird das hier nun auch gelöscht? --Honaugh 22:05, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Hier habe ich einen Hinweis vom Löschenden: "Für den Artikel uninteressante Details gehören auch nicht auf die Disk-Seite, zudem parteisch wertend formuliert"
Darf ich den Löschenden dann mal bitten, sich hier zur Diskussion zu stellen, seine Behauptungen zu begründen, und sich zu benennen? --Honaugh 22:09, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Nochmal: Wer das hier löschen möchte ist eingeladen, sich hier zu äußern.
Die Diskussionsseite dient nicht zur Auslagerung uninteressanter Details für den Hauptartikel. Wikipedia dient auch nicht der laufenden Prozessberichterstattung. Der Name des Anwalts von Gäfgen ist völlig nebensächlich. Was haben Tat und Täter mit der Person des Anwalts zu tun? --Martin67 22:25, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Weil ich weiß, dass dieser Artikel sehr heikel ist, habe ich die Information über den Wechsel der Gutachter zunächst hier hineingestellt, um eine Diskussion zu ermöglichen. Aber die Diskussion sollte dann auch stattfinden. Dann darf ich Martin67 nun bitten zu begründen, warum der Gutachterwechsel ein "uninteressantes Detail" im laufenden Verfahren ist.__Honaugh 22:39, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Weil der durchschnittliche Leser als Laie mit juristischen Details überfordert ist. Wenn das Verfahren beendet ist, dann kann man bei Wikipedia nachlesen, wie es ausgegangen ist und wenn ein Gutachterwechsel sich auf die Entscheidung ausgewirkt hat (weiß man erst hinterher), dann kann man das nachträglich einfügen --Martin67 23:04, 11. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich möchte die folgende Zufügung beim Abschnitt" Amtshaftungsprozess gegen das Land Hessen" zur Diskussion stellen: "Der von der Kammer zunächst Bestellte Gutachter Norbert Leygraf wurde im Vorfeld des Prozesses vom Anwalt von Magnus Gäfgen erfolgreich wegen "Besorgnis der Befangenheit" abgeleht. Leygraf soll einem Journalisten ein Gutachten mit intimen Details zu Gäfgens Sexualleben gegeben haben. (Badische Zeitung vom 13. November 2009)"

In diesem Sinne bitte ich hier um Vorschläge --Honaugh 15:14, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Vorschlag von mir wäre ein konkreter Einzelnachweis. Printausgabe, Onlineausgabe? Wenn Print-, Seitennummer. Wenn Onlineausgabe, URL. --Constructor 15:16, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
OK, also Quelle ist eine Online-Quelle und wäre hier: http://www.badische-zeitung.de/panorama/kindsmoerder-gaefgen-siegt-ueber-gutachter (nicht signierter Beitrag von Honaugh (Diskussion | Beiträge) 21:33, 14. Nov. 2009 (CET)) Beantworten
Der Name des Anwalts ist völlig unerheblich und "erfolgreich" ist eine den Anwalt bewerbende Wertung. Zudem: Eine begründete und "nicht erfolgreiche" Befangenheitsablehnung gibt es nicht. WIkipedia dient nicht als Live-Ticker über den Prozessverlauf. Warten wir das Ergebnis der Instanz ab und dann kann man den Gutachterwechsel erwähnen, wenn der neue Gutachter Gäfgen entlastet hat. Mich nervt es, wie immer wieder in den Artikel beschönigende Details eingefügt werden (Dipl-Jurist oder Schriftsteller) --Martin67 15:19, 13. Nov. 2009 (CET)Beantworten
naja, auch wenn die erste Instanz abgeschlossen ist, wird der Austausch des ersten Gutachters bestand behalten ... Wenn etwas festgestellt ist, kann man das hier durchaus reinstellen. -- Honaugh 21:28, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Dann würde ich folgenden neuen Text vorschlagen: "Der von der Kammer zunächst Bestellte Gutachter Norbert Leygraf wurde im Vorfeld des Prozesses nach einem Befangenheitsantrag des Anwalts von Magnus Gäfgen von seinen Pflichten entbunden. Leygraf soll einem Journalisten ein Gutachten mit intimen Details zu Gäfgens Sexualleben gegeben haben. (Badische Zeitung vom 13. November 2009)"-- Honaugh 21:28, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Und "Martin67" sei hier eingeladen, eigene Textvorschlage zu machen und nicht nur Textvorschläge zu kritisieren.-- Honaugh 21:33, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Meine Kritik richtet sich daran, dass der bestehende Text im Stil einer Prozessberichterstattung über ein noch laufendes Verfahren ergänzt werden soll. Eine Textergänzung ist nicht angebracht. Ebenso die laufenden Versuche Gäfgen zum Schriftsteller hochzustilisieren, den Edit-War (Dipl.Jurist) etc. Ein User hat am 14.11. um 21:58 die Sache schön zusammengefasst. Das Ganze nervt und kostet anderen Leuten die Zeit. Am Liebsten würde ich meinen Username ändern "IchbindraußenDubistdrin" --Martin67 11:10, 15. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Wir verzichten hier auf so manche "intime Details" und machen auch keine Prozessberichterstattung, schon gar nicht eine von den Interessen eines bestimmten Anwalts geleitete, dessen gewiss nicht unvoreingenommenes Umfeld sich hier offenbar tummelt. Eine Dämonisierung von Gäfgen ist hier unerwünscht, aber ebenso eine Stilisierung als besonders clever, eigentliches Opfer, moralisch überlegen oder sonst irgendetwas. --91.32.122.251 21:58, 14. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Diplom-Jurist

Ich möchte massiv widersprechen und die Nennung des akademischen Grades Diplom-Jurist ausdrücklich fordern: Wenn Wikipedia an Fakten interessiert ist und ihre Arbeit sine ira et studio versteht, dann gehört auch die Nennung des akademischen Grades hinzu. Zumal es auch einen Link zum Diplom-Juristen gibt. Ich vertehe die Aufregung nicht. Weder Tat noch Täter werden durch diese Nennung relativiert. Bekanntlich waren auch NS-Größen und Massenmörder wie Ernst Kaltenbrunner und Hans Frank Juristen und keiner regt sich auf... warum werden bei einem anderen Verbrecher andere Maßstäbe angesetzt? Damit konterkarieren Sie Ihre eigene Politik, nämlich objektiv zu faktizieren. Auch ein Mörder kann Akademiker sein... (nicht signierter Beitrag von 93.223.255.39 (Diskussion | Beiträge) 14:00, 22. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Es steht im Artikel, dass er das 1. Staatsexamen bestanden hat. Das reicht. Nirgendwo sonst bei Wikipedia findet sich bei Juraabsolventen der Hinweis, dass sie sich Dipl.Jur.univ nennen dürfen. Es gibt keine Verleihung aufgrund besonderer Verdienste. Wer das Staatsexamen bestanden hat, kann einen völlig unspektakulären und für die Wikipedia-Leser schmnurzpiepegalen Antrag stellen. sich Dipl.Jur. nennen zu dürfen. --Martin67 14:08, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Sehr geehrter Herr Martin,

Sie irren an einem Punkt: Die Unis können (!), müssen dem Antrag aber nicht statt geben. Der Titel wird nicht an allen Universitäten "automatisch" verliehen. Und dass die Uni Frankfurt dem Antrag statt gegeben hat, hat interne für manche Diskussion gesorgt... Ich denke, auch für einen nicht eingeweihten Leser ist die Nennung wichtig und ein relevantes Detail.

MfG Oktavian --(nicht signierter Beitrag von 93.223.243.236 (Diskussion) )

wann gibt die uni fra soeinem antrag denn nich statt? der antrag kann wahrscheinlich nicht abgelehnt werden... also muss der hinweis weg... --Heimschützenzentrum (?) 14:29, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Zur Debatte steht die Relevanz dieser Mitteilung, nämlich ob sie für die Sache(n), derentwegen Gäfgen enzyklopädisch ist, eine Rolle spielt. Das ist m.E. nicht der Fall, da der Diplomerwerb nach dem "Fall Gäfgen" eintrat. Wir können schon wg WP:BIO nicht sein weiteres Leben nachtragen, sofern es nicht umittelbar mit dem Fall zusammenhängt. Ein solcher Zusammenhang (z.B. "Straftäter kann sich in achter Instanz selbst vertreten, weil er das und das Diplom hat") wäre nachzuweisen. - Der Vergleich mit Ernst Kaltenbrunner und Hans Frank ist bizarr und vielmehr ein Beleg dafür, wann dergleichen in einen Artikel gehört: Frank war "höchster Jurist im Deutschen Reich", das war die notwendige Voraussetzung für seine Verbrechen (und seine Enzyklopädität). --Logo 14:34, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten