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Diskussion:Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Arcy in Abschnitt Übersetzungsfehler ?

Internationale Situation

Ich habe zunächst mal einen Artikl mit der Situation in Deutschland begonnen. Wünschenswert wäre jedoch auch die Situation in anderen Ländern darzustellen und den Artikel später zu verschieben.

Interessant sind z.B. auch die Vorfälle mit den unbeabsichtigterweise veröffentlichten Listen in Thailand und ich glaube auch Finnland und Australien. --Nicor 21:05, 18. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Sollten die aus deiner Sicht hier dargestellt oder nur nach Wikileaks verlinkt werden (dort eventuell erweitert)? --Uncopy 22:43, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Stellungnahme des CCC

Die Ausführungen von Lutz Donnerhacke vom CCC sollten evtl. eingearbeitet werden: http://netzpolitik.org/2009/die-dreizehn-luegen-der-zensursula (nicht signierter Beitrag von Rasterzeileninterrupt (Diskussion | Beiträge) 10:43, 19. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Lemma

Wäre als Lemma nicht Sperrung … etc. besser? -- Rosenzweig δ 12:19, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Wäre Internetsperren in Deutschland auch ok? Enthält nicht die grammatikalische Hürde, ist griffiger. --Uncopy 22:45, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Nicht das Internet wird gesperrt, sondern bestimmte Seiten. Insofern ist Sperren von Internetseiten besser als Internetsperren. Sperrung klingt wiederum besser als Sperren. Aber warum der Zusatz in Deutschland? Anderswo wird auch gesperrt! Also als optimales Lemma Sperrung von Internetseiten. --Forevermore 21:10, 20. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Hier geht es um Deutschland. Gegen einen weiteren Artikel, der sich mit Arten, Gründen etc. von Internet-Seitensperrungen befasst, ist nichts einzuwenden. Hier geht es zunächst einmal um ein Thema in Deutschland. Landesspezifische Darstellungen gibt es in de:wp bereits zu China: Internetkontrolle in der Volksrepublik China in en:wp hat man sogar bereits länderspezifische Unterkategorien eingeführt Category:Internet_censorship_by_country. Ich würde deshalb für Sperrung von Internetseiten in Deutschland plädieren - wenn denn überhaupt eine Änderung nötig ist. Grüße --Uncopy 10:08, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe es mal entsprechend verschoben und bin nach wie vor auch offen für einen Ausbau und erneute Verschiebung zum Artikel Sperrung von Internetseiten. Weitere Länderartiekel wären natürlich auch eine Möglichkeit, sofern jeweils ausreichend Stoff vorhanden ist. --Nicor 11:03, 22. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Besser belassen wir es beim jetzigen Lemma. Sperrung von Internetseiten wäre m.E. zu Zensur im Internet redundant. Gegen weitere Länderartikel ist hingegen nichts einzuwenden; unter Internetkontrolle in der Volksrepublik China ist ein solcher Artikel auch schon realisiert. Es grüßt Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 19:49, 24. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Zensur

Warum nicht Zensur von Internetseiten in Deutschland? Was da gemacht wird entspricht eindeutig der Definition von Zensur. Nur weil die Bundesregierung das euphemistisch als Sperrung bezeichnet, ist es trotzdem Zensur. --62.214.219.189 12:34, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zu subjektiv. WP:NPOV -- Ishbane 22:01, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Eben nicht. Zensur heißt einfach, dass die Verbreitung von bestimmten Inhalten von staatlicher Seite verhindert wird. Genau das haben wir hier. Dass Zensur negativ klingt, ist klar, es ist ja auch was negatives. Aber es ist nun mal der Begriff für sowas. Das jetztige Lemma ist natürlich auch OK, jetzt kann auch keiner mehr meckern, dass der Artikel nur auf die aktuellen Pläne bezogen ist ;) --62.214.193.221 15:25, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

1. Unter zensurprovider.de sind einige Provider aufgelistet mit dem Zusatz, ob sie sperren oder nicht. Ein weiterer Link sollte zum BMFSFJ gesetzt werden, z.B. zu den dortigen Informationsmaterialien.

2. Wenn 1&1 hier im Artikel erwähnt wird, dass diese auf Rechtssicherheit warten, so finde ich, dass es relevant ist, dass der Internetprovider Manitu sogar bei einem entsprechenden Gesetz bis zum Bundesverfassungsgericht klagen will (siehe Statement, ganz unten unter "Was wir Ihnen bieten: Die Freiheit, selbst zu entscheiden"). (nicht signierter Beitrag von 92.72.167.171 (Diskussion | Beiträge) 05:14, 22. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

3. Gibt es eigentlich auch lesenswerte (d.h. polemikfreie) Links von Befürwortern? Schön wäre an dieser Stelle die Möglichkeit, kontrovers zu diskutieren, und vor allem mal die Argumente - falls existent - der Verfechter der Sperrlisten anzuhören. Alles, was ich auf Anhieb finde, sind recht sach- und argumentationsfreie Totschlagsargumente. Die Aussage "KiPo ist böse!" will ich argumentativ nicht bekämpfen, hat aber mit der eigentlichen Einrichtung einer Zensurbehörde in .de nichts zu tun.... (nicht signierter Beitrag von 134.130.84.133 (Diskussion | Beiträge) 14:55, 6. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Der Artikel greift bei dem Lemma zu kurz...

...wenn er sich nur mit den aktuellen Plänen beschäftigt. Siehe auch Jürgen_Büssow#Sperrungsverfügungen. --Avatar 09:17, 6. Mai 2009 (CEST)Beantworten

"Siehe auch"

Das "Siehe auch" bei diesem Artikel war POV in Reinkultur. Und ich bin mir nichtmal sicher von welcher Seite: Will da jemand wirklich das Vorhaben der Regierung schmähen oder die Platitüden mancher Gegner lächerlich machen? In beiden Fällen wäre das Vorgehen ebenso stümperhaft wie regelwidrig. -- Ben-Oni 18:54, 8. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das sehe ich nicht so. Beide Artikel handeln von staatlicher Informationskontrolle des Internet. Hier mittels asoziativen Verweisen eine Brücke zu schlagen um das diesbezügliche Vorgehen verschiedener Ländern vergleichen zu können halte ich durchaus für sinnvoll überhaupt nicht pov. --Nicor 17:36, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Schon die Worte "Siehe auch" sind ein Rat im Sinne von WP:WWNI 9. Was da also eigentlich als Überschrift stehen will ist sowas wie "verwandte Themen" o.Ä. In jedem Fall greift WP:KTF, so dass ich einfach mal frech Belege einfordere, dass diese Themen verwandt sind. Und solltest du wider Erwarten eine passende Quelle finden, wäre die Lösung der Wahl immer noch, in das Kapitel "Rezeption" oder "Reaktionen" (oh mein Gott, es heißt "Kritik", das ist ja auch noch POV) reinzuschreiben: "Die taz [dies ist eine Dummyvariable] äußerte, das Vorhaben der Bundesregierung sei mit der Internetkontrolle in der Volksrepublik China vergleichbar." -- Ben-Oni 20:58, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Unter "Kritik" wird natürlich nicht der Artikelgegenstand von Wikipedia-Autoren kritisiert, sondern im gesellschaftlichen Diskurs vorgetragene, relevante Kritik dargestellt. Wikipedia definiert Kritik übrigens als „die Kunst der Beurteilung, des Auseinanderhaltens von Fakten, der Infragestellung“ in Bezug auf eine Person oder einen Sachverhalt. Ich sehe hier keinen POV.
Wenn du der Meinung bist die Überschrift "Siehe auch" verstosse gegen WWNI bringe dies doch bitte unter Wikipedia_Diskussion:Assoziative_Verweise vor. Sollte das dort Konsens finden übernehmen wir das natürlich auch hier im Artikel. Bis dahin gilt hier die übliche Konvention.
In diesem Artikel wird das Sperren von Internetseiten in Deutschland behandelt, in dem anderen Artikel wird das Sperren von Internetseiten in China behandelt. Was willst du da für Quellen haben? Soll ich dann als nächstes belegen dass der Artikel Homosexualität in Deutschland mit dem Artikel Homosexualität in China thematisch verwandt ist?
Übrigens: Sobald wir mehrere Artikel über Internetkontrolle in verschiedenen Ländern haben werde ich da sogar eine eigene Kategorie für einrichten wenn mir niemand zuvorkommt. Und dann braucht man natürich auch keine "Siehe auch"-Verweise mehr. --Nicor 21:40, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ohnehin teilen sich die beiden Artikel bereits jetzt die Kategorie "Internetüberwachung". Gute Nacht wünscht Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:02, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gah, ich gebs auf. Gegen Missionare, die glauben, je lauter sie "Zensuuuur" schreien, umso mehr Leute würden die Wahrheit™ erkennen, ist einfach kein Kraut gewachsen. Was glaubst du eigentlich, was du erreichst, wenn du die geplanten DNS-Sperren kommentarlos-diffus mit den umfangreichen Repressionen in China in Verbindung setzt? Verstehst du nicht, dass sowas nur Abwehrreaktionen hervorruft und deinem (mutmaßlichen) Anliegen schadet?

  • "Kritik" ist ein positiv konnotierter Begriff, der unterstellt, die Kritiker sein moralisch überlegen (weil sie ja "Fakten auseinanderhalten" kurz eine differenzierte Ansicht haben, die die "Befürworter" nicht haben). Weiterhin wird da bisher ausschließlich negative Kritik zusammengetragen, so dass der Abschnitt der Überschrift nicht gerecht wird.
  • "Wenn du der Meinung bist die Überschrift "Siehe auch" verstosse gegen WWNI bringe dies doch bitte unter Wikipedia_Diskussion:Assoziative_Verweise vor." Ich diskutiere nicht darüber ob 1+1=3 oder doch eher 4 ist. Entscheiden ist aufm Platz, oder wie was das?

-- Ben-Oni 00:33, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Spricht eigentlich etwas dagegen, den Abschnitt "Kritik" in "Kontroversen" umzubenennen? Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 12:40, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Logisch. Denn es ist nunmal Kritik an dem Vorhaben und der Art & Weise wie das Ganze durchgedrückt wird. Und ich bleib hier noch ganz ruhig. :D --Subfader 03:58, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich stimme dir zu, dass die Gegner "im Recht" sind. Aber wir dürfen sowas nicht in den Artikel schreiben (das impliziert aber der positiv konnotierte Begriff "Kritik"). "Kontroverse" wäre ein Schritt in die richtige Richtung. -- Ben-Oni 08:25, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Außerdem würde "Kontroversen" ermöglichen, etwaige Gegenargumente von Befürwortern an Ort und Stelle darzustellen; man bräuchte sie gemäß WP:OMA nicht mühevoll an ganz anderen Stellen des Artikels zu suchen und es enstehen keine Binnen-POV-Forks. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 12:47, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Exakt. Wie ich oben bereits erwähnte sind solche Gegenargumente von Befürwortern im Artikel noch etwas rar, aber soweit ich das überblicke, ist das ein treffendes Abbild der Realität... -- Ben-Oni 18:29, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Anleitung?

momentan liesst sich das eher wie eine anleitung zum umgehen der sperre .-) --84.188.235.171 16:21, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Rechtsstaat

Den Zugriff auf Internetseiten die 1. auf einer von "irgendwem" erstellten Liste stehen und die 2. auch noch geheim sein soll (der "Täter" kann sich vorher also nicht einmal vergewissern, ob er eine Straftat begeht)unter Strafe stellen zu wollen, würde nur belegen, wie verkommen die Idee des Rechtsstaates hierzulande bereits wäre. Stümperhaftigkeit halte ich - noch - für wahrscheinlicher. -- be.ru (nicht signierter Beitrag von 93.196.175.166 (Diskussion | Beiträge) 08:59, 10. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

VHosts vs. IPs

Moin, habe gerade diesen Edit revertiert, weil in der fraglichen Passage nicht behauptet wird, daß dieser Trick immer funktioniere. Oft wird er das tun. Leider ist die Begründungszeile meines Reverts verunglückt, daher hole ich das hier kurz nach. Viele Grüße -- JøMa 16:20, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Es wäre reiner Zufall wenn dieser "Trick" funktionieren würde, vor allem weil bei der Zensur auch immer wieder angebracht wird, dass solche Sperren auch andere Domains auf der selben IP (VHost) betreffen würde.
Ausserdem finde ich diesen Absatz nicht relevant, da es sich nur auf die aktuelle geplante Umsetzung der Zensur eingeht wie diese Umgangen werden kann. Wikipedia ist auch keine Seite für Anleitungen zum begehen von Straftaten.
Dies sind wie ich finde drei Gründe, warum dieser Absatz im Artikel nichts zu suchen hat. (nicht signierter Beitrag von 78.51.19.168 (Diskussion | Beiträge) 20:07, 10. Mai 2009 (CEST)) Beantworten
Völlig Recht hast Du darin, daß der direkte Weg per IP nicht funktionieren kann, wenn der Webserver dahinter Virtual Hosts einsetzt – da das jedoch in so manchem Fall nicht zureffen muß, ist es in dem Artikel, wie ich finde, schon relevant als kritische Darstellung der Untauglichkeit der Mittel bei dieser Sperrmethode.
Daß die Wikipedia keine Tips für Straftäter geben sollte, dem Argument kann ich folgen. Ich plädiere für einen Mittelweg zwischen „Bauanleitung“ und „Löschen“: Vielleicht finden wir eine Formulierung zum Konsens? Viele Grüße -- JøMa 21:05, 10. Mai 2009 (CEST)Beantworten
In der Art von meinem aktuellen Vorschlag wäre ich zufrieden. Vielleicht sollte man es einfacher für Laien erklären. Hier wurden schon Vergleiche mit der Zensur mit der Lösung eines Eintrags aus dem Telefonbuch gemacht, der genauso sinnvoll wäre, wie die aktuellen DNS-Sperren. Meinungen? (nicht signierter Beitrag von 78.51.19.168 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 10. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Gefahr für Unschuldige

Der Artikel sollte erweitert werden um die Gefahren die für den unschuldigen Benutzer von diesen Sperren ausgehen. So ist es nicht möglich Urls anzusehen, wohin diese führen oder wohin diese Weiterleiten und ob das Ziel eine zensierte Seite ist. Auch Kurz-URL-Dienste die dank Dienste wie Twitter immer weiter Verbreitung finden, stellen eine Gefahr da, da das Ziel nicht ersichtlich ist.

Durch diesen Umstand und die Weiterleitung der Zugriffsstatistiken an das BKA steht jeder Internetbenutzer in Gefahr auf eine zensierte Seite weitergeleitet und unbegründet Verdächtigt zu werden.

Dies sollte umbedingt noch in den Artikel einfliessen. (nicht signierter Beitrag von 78.51.19.168 (Diskussion | Beiträge) 23:29, 10. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Erledigt. Mein Vorgänger hatte die Kurz-URL-Dienste noch als Möglichkeit der Umgehung eingefügt, was aber NICHT der Fall ist, da man nur durch ein kryptische Kurz-URL weitergeleitet wird und somit trotzdem die möglicherweise gesperrte Domain ansteuert und an das Stopschild weitergeleitet und von den Providern als versuchter Besucher geloggt wird. --Subfader 00:28, 11. Mai 2009 (CEST)Beantworten

50.000 Mitzeichner erreicht: doppelt

Der Fakt um die schnell erreichte Mindestanzahl an "Mitzeichnern" taucht doppelt auf. Im Abschnitt Geschichte und nochmal im Unterabschnitt zur Petition selbst, wobei es in der Geschichte treffender erklärt ist. "erneute Anhörung" ist nicht ganz korrekt. Ich würde es ja selbst ändern, wenn ich wüsste wo es besser besser geeignet ist / kürzen oder nicht doppelt etc. Danke --Subfader 01:50, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sperrungen in Nordrhein-Westfalen

Dieser Abschnitt in der Geschichte passt imo so gar nicht zum Rest des Artikels, der sich ja wohl vorläufig nur mit dem aktuellen Gesetzesentwurf beschäftigt. Später wäre das schon ein relvanter Abschnitt. --Subfader 02:45, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ja, dem Problem war ich mir bewusst. Daher habe ich die Einleitung nun nochmal geändert und von dort Informationen die sich auf den aktuellen Gesetzesentwurf beziehen in den Geschichtsteil verschoben. Ich hoffe so passt es zunächst besser. --Nicor 03:09, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Analogie

Irgendwo hat jemand nach einem passenden Bildnis gefragt. Nun ich habe zwei dazu in der Presse aufgeschnappt und am besten passt es noch in der Art: "Das Stoppschild ist so wirkungsvoll wie das Absperrband an einem Tatort. Die Opfer sind längst geschändet und hier gibt es nichts zu sehen, bitte weitergehen." So ganz passt es aber doch nicht, denn an einem Tatort finden wenigstens kriminalistische Untersuchungen statt um die Täter zu verfolgen :( --Subfader 04:02, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

„Man stelle sich vor, ein Zeitungskiosk würde verdächtigt, Kinderpornographie zu verkaufen. Die Bundesregierung würde ein Gesetz beschließen, großräumig Straßensperren an allen Zufahrtsstraßen zu diesem Kiosk aufzustellen. Versierte Nutzer, nämlich Fußgänger, könnten den Kiosk zwar weiterhin erreichen, aber die Bundesregierung behauptet, die Straßensperren würden den Zugang erschweren. Und die Behinderung des normalen Straßenverkehrs sei nicht so schlimm, schließlich würden dadurch Kinder gerettet.“[1] --Nicor 07:48, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Straßensperren ist hier noch viel zu stark gewählt. Spanische Wand triffts eher... Auch schön fand ich den neulich aufeschnappten Kommentar über die Symbolik eines Stopschildes: "Kurz warten, dann weiterfahren." Leider fehlen mit in beiden Fällen die Quellen. (nicht signierter Beitrag von 85.180.79.252 (Diskussion | Beiträge) 12:15, 12. Mai 2009 (CEST)) Beantworten

Kontroversen

Im Abschnitt Kontroversen steht der Satz: ...Diese könnten demzufolge mittels polizeilicher Kooperation nicht effektiv entfernt und die Betreiber jener kinderpornografischer Inhalte nicht strafrechtlich belangt werden... meiner Auffassung nach ist da 2 mal nicht zuviel drin, die Inhalte könnten doch durch polizeiliche Kooperation gelöscht werden!? --79.192.179.178 11:52, 12. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Stoppschild

Hallo, das Bild des Stoppschilds im Artikel ist ja nicht mehr aktuell. Das war die Version vor Ostern und nach Ostern wurde ja, ich glaube angeregt durch Zypries, der Entwurf des Gesetzes so umgewandelt, dass die IPs der Besucher doch gespeichert werden und ggf. an das BKA weitergeleitet. Kann man das noch irgendwie aufnehmen. Am besten in die Legende. Mir fällt da keine passende Formulierung ein, aber vielleicht jemand anderem. Gruß --Allmuth 17:59, 15. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Habe es als Enwurf bezeichnet. --Arcy 17:34, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet

Der Absatz "Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet" war redundant. Er wurde sowohl bei Kinderpornographie eingefügt als auch nochmal hier rein kopiert. Ich habe ihn hier entfernt weil er eindeutig in den Artikel "Kinderpornographie" gehört und nichts zum Thema "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" ausgesagt hat. --Nicor 05:42, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel hat imho eine Grundsätzliche Schiwerigkeit, da er sehr viele Themen auf einmal ansprechen will
  • Wie sieht es aus mit der Begründung zum Gesetzentwurf. Dessen Darstellung fehlt hier. Die begründung entspricht in etwa dem gelöschten Abschnitt Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet
  • Die Überschrifft hält sich allgemein. Der Inhalt hat Kinderpornografie im Internet zum Thema. Die aktuelle Situation und die Entwicklung werden nicht dargestellt
  • Technische_Probleme bei der Umsetzung und Umgehung von :Internetsperren werden breit erklärt. Ich verstehe nicht so ganz die Schwerpunktsetzung des Artikels. Allgemein technische Aspekte der Umgehung von Sperren (von Kinderpornoseiten) sind nicht nicht redundant (siehe auch Zensur_im_Internet), die konkrete Beschreibung der Ausgangssituation (Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet]) aber wohl?
Ich will hier nicht eine Thematik gegen die andere Thematik aufwägen, denke aber, dass für einen informativen Artikel auf gewisse Redundanzen zu anderen Artikel nicht verzichtet werden kann. Die Beschreibung des Stellenwertes des Internets in der Verbreitung von Kinderpornographie gehört meines Erachtens zum zentralen Verständnis der Problematik hinzu. --Arcy 12:25, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Doch, solche Redundanzen sind auf jeden Fall verzichtbar. Dafür haben wir ja interne Links die auf andere Artikel verweisen. Dass der Kampf gegen Kinderpornographie das vermeindliche Ziel sei, steht bereits mehrfach im Artikel, u. a. gleich in der Einleitung. Eine Begründung zum Gesetzentwurf gehört dann auch eher in den Artikel Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen der hoffentlich bald entstehen wird. Abgesehen davon war der entfernte Absatz aber auch keine Begründung des Gesetzes, sondern behandelte ganz allgemein das Thema "Kinderpornographie im Internet".
Auf jeden Fall hast du recht dass der Absatz über die technischen Probleme hier genausowenig reingehört und bei Zensur im Internet eingearbeitet werden müsste. --Nicor 14:08, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Hmm... jein. ;-) Die einzelnen Umgehungsmöglichkeiten kann man natürlich in den ohnehin schon verlinkten Abschnitt Zensur im Internet#Technische Gegenmaßnahmen verschieben, da genügt der Erhalt des Wikilinks, aber andere Probleme (Gefahr von Ermittlungsverfahren gegen Unschuldige durch "Verminen" von Weblinks usw.) sind deutschlandspezifisch und ergeben sich nicht aus dem Phänomen Zensur per se, weshalb sie besser "hier" bleiben. - Den Punkt mit dem Leaking der Sperrlisten (und der unbeabsichtigten Entstehung von "Netzreiseführern") sollte man m.E. an anderer Stelle des hiesigen Artikels darstellen, weil er kein spezifisch technisches Problem ist, aber ich werde der Diskussion nicht durch Artikeledits vorgreifen. Es grüßt Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 15:52, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Was denkst Du über die Darstellung der Begründungen für die Sperren innerhalb dieses Artikels. --Arcy 15:56, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Gehört auf jeden Fall rein, ist aber für meine Begriffe unter "Erfahrungen in anderen Ländern" deplaziert; die Darstellung der Begründung unter #Gesetzentwurf (gerne auch ausführlicher) wäre wohl logischer. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 16:05, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Björn Sellström - Webpornographie = Kinderpornographie ?

Es geistert ja momentan das Focus Zitat von Herrn Sellström durch die Diskussionen wonach es im Zusammenhang mit Sperren gegen Kinderpornografie in Schweden nicht gelang, "die Produktion von Webpornografie zu vermindern“.[1] Ich weiss nicht, ob aufgefallen ist, dass Herr Sellström von Webpornografie (also von Pornografie im Web) spricht und eben NICHT von Kinderpornografie spricht. Will er nun sagen, dass Pornografie im Internet eine in Schweden wachsende Wirtschaftsbranche ist? Das das Internet allgemein im Wachstum begriffen ist? Was soll das aber über die Entwicklung der Kinderpornografie im INet in Schweden nun aussagen. Ist die Entwicklung von Kinderpornografie im Internet in Schweden als Teil der Entwicklung der allgemeinen Verbreitung von Pornografie im Internet nun auf einen absteigenden Ast oder nimmt sie in Schweden nun ebenfalls zu oder stagniert sie? Alle Möglichkeiten sind in der Aussage von hernn Sellström drin enthalten. Insofern ist die Aussage für den Artikel eine Null-Aussage. Ich habe den Satz daher herausgenommen. --Arcy 13:00, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe jetzt noch einen Artikel der Märkischen Allgemeinen verlinkt. Daraus geht hervor dass sich die Zweifel die Sellström an der Wirksamkeit der Sperren äussert auf Kindesmissbrauch beziehen.[2] --Nicor 14:37, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Das sind aber zwei verschieden Paar Schuhe: Die Märkische Allgemeine schreibt[2]: „Es ist nicht so schwierig, die Sperre zu umgehen, 100 Prozent sichere Blokkierungen sind nie möglich“, gibt auch Sellström zu. Das ist zudem keine Aussage zur Unwirksamkeit sondern eher eine zur Wirksamkeit (nicht 100% wirksam sondern 99% wirksam). --Arcy 14:47, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Für die Übernahme des Zitats kann eigentlich nur das Originalinterview (?) ausschlaggebend sein. Sollange daraus nicht hervorgeht, dass mit dem allgemeinen Begriff Webpornografie Kinderpornograpfie im speziellen gemeint war, ist das hier alles Glaskugelei. Wir sollten uns schon an den wiedergegebenen Wortlaut des Zitates halte. --Arcy 14:58, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
  1. Schwedens Polizei äußert Zweifel an Wirksamkeit von Internet-Sperren gegen Kinderpo Focus vom 28. März 2009
  2. Kinderpornografie: Vor allem Symbolwert, Schweden zufrieden mit Internet-Blockaden / Banken sollen die Bezahlwege blockieren Märkische Allgemeine vom 27. März 2009
Es bezieht sich eher auf diesen Absatz:
Konkrete strafrechtliche Erfolge kann man nicht vorweisen. Die Internetsperren führen nicht zur Lösung von Fällen, in denen Kinder sexuell ausgenutzt werden. Das bloße Anklicken einer geblockten Seite ist straffrei. „Unsere Sperrungen tragen leider nicht dazu bei, dass sich die Produktion von Kinderpornografie vermindert. --Nicor 15:01, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Du hast den Rest vergessen: "... Dazu sind weitaus mehr Länder notwendig“, sagt Sellström. Aber in den Sperren liege eine Symbolkraft. „Die Gesellschaft zeigt damit, dass sie so etwas nicht duldet.“ --Arcy 15:50, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ja, das Zitat geht noch weiter, doch bedenke: Hier geht es nur um die Frage der Effektivität dieser Sperren nach Erfahrungen in anderen Ländern, nicht um weitere Ideen oder Interpretationen einzelner Personen. --Nicor 16:15, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Seite sollte verschoben werden zu "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen"

Seite sollte verschoben werden zu "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". Sperrung von Internetseiten ist nicht wirklich das Thema des Artikels. Er dreht sich in der Struktur und dem Inhalt nach zentral um das "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" sowie dem ganzen Drumherum. --Arcy 17:17, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das halte ich für absolut falsch. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene, sich lediglich ergänzende Themenfelder. In diesem Artikel wird die Geschichte unterschiedlicher geforderter oder umgesetzer Sperrmassnahmen erzählt wie z.B. die Sperrungen in Nordrhein-Westfalen; es wird der gesellschaftliche Diskurs um eine Internet-Zensur im allgemeinen erläutert, und es werden verschiedene politische Massnahmen dargestellt, wie beispielsweise die freiwilligen Verträge oder eben das Gesetz zu Bekämpfung der Kinderpornografie als eine davon. Das Gesetz ist praktisch lediglich ein Resultat das wahrscheinlich aus den ganzen Hintergründen und Auseinandersetzungen um die Sperrung von Internetseiten in Deutschland hervorgehen wird, an dieser Stelle aber auch nicht mehr.
Siehe z.B. auch

--Nicor 18:06, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Für den Fall einer Rückverschiebung rege ich an, die von mir ergänzte Kategorie:Geplante Rechtsquelle wieder zu entfernen; deren Berechtigung hängt vom jeweiligen Lemma ab. Zum Inhalt paßt m.E. das alte Lemma besser (ack Nicor). Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 18:15, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Um nochmal konkreter zu werden (ich hoffe ich wiederhole mich nicht): Unter dem gegenwärtigen Lemma wären fast alle Informationen fehlplatziert bzw. off-topic, denn

  • Der Absatz "Geschichte" bereibt nicht die Geschichte des Gesetzes, also wann ein erster Entwurf eingereicht wurde, wann darüber abgestimmt wurde, welche Änderungen am Text vorgenommen wurden usw., sondern die Geschichte um verschiedenste Sperrvorhaben.
  • Der Absatz "Erfahrungen in anderen Ländern" gibt nicht die Erfahrungen wider die andere Länder mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" gemacht haben. In allen Ländern existieren zudem unterschiedliche Regelungen und Gesetze.
  • Der Absatz "Konroversen" erläutert den gesellschaftlichen Diskurs um das Sperren von Internetseiten. Die dort erwähnten Kritikpunkte gelten alle unabhängig von einer gesetzlichen Vorschrift oder einer freiwilligen Vertragslösung.

--Nicor 18:23, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Jupp. Ich empfehle, diesen Artikel wieder unter das alte Lemma zurückzubefördern und Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen als eigenständigen Artikel anzulegen. Der kann dann von hier aus als Hauptartikel unter #Gesetzentwurf verlinkt werden. Meinungen? Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 18:27, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich empfehle die Beibehaltung dieses Artikels und den Neuanfang eines Artikels "Internettsperren in Deutschland", der sich NICHT zu 3/4 um das Thema "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" dreht. --Arcy 18:36, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der Artikel gibt zu 3/4 die Diskussionen und das Drumherum rund um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen wieder. Insofern halte ich einen entsprechenden Ausbau des Artikels unter diesem Namen für gerechtfertigt.

  • Der Absatz Geschichte kann um den Nordrheinwestfalen teil gekappt werden. Das gehöhrt tatsächlich nicht hierrein.
  • Der Absatz Erfahrungen in anderen Ländern gibt insbesondere die Erfahrungen wieder die mit Sperren gemacht wurden. Es werden insbesondere Aussagen zur Wirksamkeit wiedergegeben. Dies war wichtig für die Begründung des Gesetzes und ist von Bedeutung für die Kontroversen rund um das Gesetzt.
  • Der Absatz Kontroversen ist eigentlich nur so was von zugeflastert mit Referenzen zum Thema "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". Es besteht eindeutig ein konkreter Bezug zum Lemna.

--Arcy 18:33, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Exkurs

Die Referenzliste zum Artikel (16.5.2009) . Referenzen, die sich nicht auf die Thematik "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" sind durchgestrichen. Mhhh. Konnte keine Referenz finden, die sich auf was anderes beziehen. --Arcy 18:43, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

  1. ↑ a b c d Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. – Geplante Änderungen des Telekommunikations- und des Telemediengesetzes. (PDF-Datei; 36 KB)
  2. ↑ Telemedicus: Netzsperren: Der neue Entwurf und seine Rechtsmäßigkeit. 24. April 2009.
  3. ↑ Strafe bei versuchtem Zugriff auf Kinderporno-Seiten gefordert 24. April 2009
  4. ↑ Wenn der Briefträger alle Briefe lesen muss Berliner Zeitung vom 23. November 2001
  5. ↑ Verschleierungstaktik - Die Argumente für das Kinderpornografie-Sperren laufen ins Leere Neue Rheinische Zeitung vom 12. Mai 2009
  6. ↑ Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt Sperrungsverfügung in NRW Heise vom 14. Juni 2005
  7. ↑ a b c Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere, c’t 9/09
  8. ↑ Stoppschild gegen Kinderpornos im Web, Stern vom 17. April 2009
  9. ↑ Internetanbieter sagen Sperre von Webseiten zu, Tagesschau vom 17. April 2009
 10. ↑ Statement
 11. ↑ Rund 250 Bürger demonstrieren gegen "Scheuklappen fürs Internet", heise online vom 17. April 2009
 12. ↑ MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren
 13. ↑ heise online: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu Kinderporno-Sperren, 22. April 2009.
 14. ↑ focus.de: Kriminalität – Surf-Sperre für Kinderporno-Seiten verzögert sich. 26. April 2009.
 15. ↑ Deutscher Bundestag: Petition: Kinder- und Jugendhilfe - Kinderpornografie im Internet vom 17.03.2009
 16. ↑ Petition beim Bundestag
 17. ↑ 50.000 Bürger gegen Sperrung von Internetseiten Tagesschau vom 8. Mai 2009
 18. ↑ Kinderpornografie: Vor allem Symbolwert, Schweden zufrieden mit Internet-Blockaden / Banken sollen die Bezahlwege blockieren Märkische Allgemeine vom 27. März 2009
 19. ↑ heise online: "Familienministerin: Provider machen mit beim Sperren von Kinderporno". Abgerufen am 16.5.2009
 20. ↑ a b c Stellungnahme BITKOM
 21. ↑ Hausdurchsuchung bei Inhaber der Domain wikileaks.de. heise online, 25. März 2009. Abgerufen am 28. März 2009. (Nachrichtenartikel)
 22. ↑ Schlag gegen Internet-Aktivisten wegen angeblicher Beihilfe zum Vertrieb von Kinderpornografie. Spiegel online, 28. März 2009. Abgerufen am 28. März 2009. (Nachrichtenartikel)
 23. ↑ Guttenberg verärgert Online-Petenten gegen Internetzensur ZDNet.de vom 11. Mai 2009
 24. ↑ Schwedens Polizei: Kinderpornofilter sind wenig wirksam Golem vom 28. März 2009
 25. ↑ Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Zeit vom 13. Mai 2009
 26. ↑ Zensursula-Debatte: Wie man eine Generation verliert Pressespiegel bei Netzpolitik.org
 27. ↑ Warum es um Zensur geht Netzpolitik vom 25. April 2009
 28. ↑ Lutz Donnerhacke: Woher wissen Sie, was Sie tun? 5. Mai 2009
 29. ↑ heise online: Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe. 25. April 2009
 30. ↑ gulli.de: Internet-Sperrgesetz – Entwurf verfassungsrechtlich bedenklich, 24. April 2009
 31. ↑ Keine Allmacht für das BKA Die Zeit vom 22. April 2009
 32. ↑ Missbrauchsopfer kämpfen gegen Netzsperren Die Zeit vom 16. April 2009
 33. ↑ Webseite von Mogis
 34. ↑ Trotz Allem e.V.: Offener Brief zur Gesetzesvorlage Internetsperren (PDF-Datei; 155 KB)
 35. ↑ Unterzeichnerliste IT-Eltern gegen Internetsperren
 36. ↑ BITKOM - Scharfe Kriktik am Kinderporno-Gesetz domainrecht, 14. Mai 2009
 37. ↑ Internet-Sperren für Kinderpornos Süddeutsche Zeitung vom 15. April 2009
 38. ↑ Die Legende von der Kinderpornoindustrie law blog vom 25. März 2009
 39. ↑ Harte Kritik an geplanter Sperrung kinderpornografischer Webseiten heute.de vom 24. April 2009
 40. ↑ Deutscher Bundestag: Petition: Internet - Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009. Eingesehen am 4. Mai 2009.
 41. ↑ Mitzeichnungsverlauf auf stefreak.de
 42. ↑ Gegen Internetsperren in einer freien Gesellschaft: FoeBuD richtet Anti-Zensur-DNS-Server ein FoeBuD e. V. vom 17. April 2009
 43. ↑ Moderne Abenteuer: Prefetching & Linkverkürzer Netzpolitik vom 12. Mai 2009
 44. ↑ Mansmann, Urs: Löchriger Schutz – Viele Ausnahmen für Kinderporno-Sperren. In: c't 10/2009 (27. April 2009), S. 52

Lemna Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen oder Sperrung von Internetseiten in Deutschland

Könnten wir uns dennoch darauf einigen, erst die Lemmafrage auszudiskutieren und danach mit der Schaffung vollendeter Tatsachen fortzufahren? Nichts für ungut, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 18:46, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ok. Stimmt schon. War vielleicht was vorschnell. Der Artikelinhalt war mir aber auch sowas von gesetzesvorschlagbezogen, dass ich da nicht mit Einwänden gerechnet habe. --Arcy 19:09, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
In Ordnung, Schwamm drüber. Ich kann mit beiden Lösungen leben, hören wir uns einfach mal die Argumente der anderen an. Über die Sinnhaftigkeit zweier Artikel zeichnet sich ja schon ein Konsens ab. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 19:39, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe eben schon mal einige redirects zum neuen Lemma korrigiert und dabei festgestellt, dass sich hierbei doch einige Schwierigkeiten ergeben, z.B. musste ich einiges auf den Absatz Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen#Sperrungen in Nordrhein-Westfalen verlinken, da das Hauptlemma nicht mehr passte[3]. Ich plädiere deshalb eher für Rückverschieben, da sonst hier alles durcheinander geht. Einfacher ist es wohl, die paar geänderten Redirects rückgängig zu machen als jetzt komplett alles neu zu bedenken und ändern. Auf jeden Fall sollte mitbedacht werden, dass hier auch einiges angepasst oder Verlinkungen auch ganz gestrichen werden müssten, wenn hier anschließend entscheidende Absätze fehlen. Das spricht meiner Meinung nach auch dafür, dass das ursprüngliche Lemma bleiben und ein neues Lemma für das Gesetz ganz neu angelegt werden sollte, schließlich stand der Artikel bislang für die Sperrung von Internetseiten und nicht so stark für einen Artikel über ein (geplantes) Gesetz. Umgekehrt wäre es wohl nicht schlecht, das ursprüngliche Lemma durch andere Beispiele für Sperrungen von Internetseiten zu erweitern, damit es sich nicht mehr so stark auf das neue geplante Gesetz bezieht. --Geitost 19:51, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Einiges davon könnte man dann unbürokratisch durch Wiederherstellung gelöschter Abschnitte (Nordrhein-Westfalen) einschließlich refs erledigen. Ein neuer Artikel zu einem engeren Thema macht m.M.n. weniger Arbeit als das Zurückstutzen des alten. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:01, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nachtrag: unter dem alten Lemma könnten wir z.B. den Punkt YouPorn#Sperrungen in Deutschland einbauen, nur unter dem jetzigen paßt es nicht. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:06, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Und Body_Modification_E-Zine#Zensur_in_Deutschland könnte ebenfalls erwähnt werden. Den Artikel erst umzubenennen und dann alles wieder rauszulöschen damit der Inhalt zum Lemma finde ich auf jeden Fall etwas voreilig. --Nicor 20:15, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Wenn es eine Sperre gab, natürlich. - Am Rande sei angemerkt, daß eine frühe Rückverschiebung ressourcenschonender ist als eine späte. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:22, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Die Body Modification E-Zine-Geschichte würde allerdings auch noch besser unter dem Lemma Internetzensur in Deutschland mit in den Artikel passen, weil die Seite selber nicht gesperrt wurde sondern meines Wissens nach "lediglich" ein Verlinkungsverbot ausgesprochen wurde. --Nicor 20:23, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Gegen eine Verschiebung unter dieses Lemma hätte ich keine Einwände, meinetwegen auch Internetkontrolle in Deutschland. Vielleicht sogar besser, weil dann die Erörterung des IP-Loggings besser hineinpaßt. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:26, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ergänze: Ein Verweis auf Vorratsdatenspeicherung und Bundestrojaner wäre bei dieser Lösung schnell nachgetragen. So hätten wir alles unter einem Hut. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:43, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Da hätte ich dann schon Bedenken dass das Thema etwas verwässert. Wäre dann halt ein Sammelartikel für verschiedenste Massnahmen, aber auch nicht uninteressant; sind jedoch nochmal ganz unterschiedliche Themen. "Kontrolle" ist im Bezug auf Internet allerdings auch ein sehr technisch besetzer Begriff, dem man womöglich ein "staatliche" voransetzen sollte um nicht auch Wartungsarbeiten der Telekom mit aufnehmen zu müssen :-) --Nicor 21:36, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Da hast du auch wieder recht. - Vorschlag: schieben wir den hiesigen Artikel also zurück und legen Unter- wie Oberthema neu an? Das wäre wohl die sauberste Lösung. Ich würde mich an der Pflege der dann drei Artikel auch gerne beteiligen. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 21:42, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich verstehe nicht recht. Wieso soll ein Artikel zu einem bestehenden Thema gelöscht werden? Ich konnte bisher keine Begründung für eine Löschung finden. Wieso wird nicht einfach ein neuer Artikel angefangen. Soll kein eigenständiges Lemna zum Thema "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" existieren und alles in einem Untepunkt u.a. auftauchen ? --Arcy 23:11, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gegen so ein Lemma hat hier m.W. niemand etwas, nur die Erzeugung durch Umbenennen eines Oberthemas und nachfolgendes "Prokrusteslöschen" wird hier in Frage gestellt. - Bis morgen klinke ich mich dann mal aus. Gute Nacht wünscht Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 23:21, 16. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Sorry. Nochmal Es wurde nichts gelöscht. Der Vorwurf "Prokrusteslöschen" ist ja wohl auch ein wenig frech. "Als Prokrustesbett oder Bett des Prokrustes bezeichnet man sprichwörtlich eine Form oder ein Schema, in die etwas gezwungen wird, das dort eigentlich nicht hineinpasst" Soll das heissen, dass Inhalt zum jetzigen Lemna nicht passt?. Das ist auch mit dem Nennung grichischer Mythologien nicht nachvollziehbar und muss ein wenig ordentlicher begründet werden. Das Prokustesbett war da wohl eher das alte Lemna

Ich kann nur wiederum sagen: Der Artikel ist inhaltlich immer noch derselbe wie vorher und beschäftigte sich vorher NUR zu 99% dem "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". (Siehe Referenzliste oben) und auch jetzt noch.
Meines Erachtens war nie das Ziel einen allgemeinen Artikel zum Thema "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" aufzubauen. So fing die Einleitung vor der Verschiebung beispielsweise so an: "Zur Sperrung von Internetseiten in Deutschland verpflichteten sich am 17. April 2009 fünf große Internetprovider freiwillig dazu, kinderpornografische Inhalte nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts (BKA) zu blockieren.". [4] Es findet sich kein Bezug zu einer allgemeinen Thematik Sperrung von Internetseiten in Deutschland. Es ist immer nur der Gesetzentwurf gemeint.
In diesem Sinne war das alte Lemna auch weder exakt, imho auch nicht neutral, und technisch zudem falsch (siehe Abschnitt zu "Gegenmassnahmen").

PS: unter das Schaffen vollendeter Tatsachen ohne jegliche Konsensfindung (s.o.) fällt auch das Neuverlinken in verweisenden Artikeln. Nur der Vollständigkeit halber. ;-) Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:18, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Neuverlinken?
Da ist nix neu verlinkt. Die Links sind exakt die gleichen!
Und überhaupt? Was soll die ganze Nachforscherei !!. --Arcy 11:18, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Na, sicher wurde gelöscht. Oder weggeschnitten, was über den nachträglich verkleinerten Rahmen hinausragte. ;-) Möglicherweise wurde das übersehen, aber weiter oben in der Diskussion war bereits ein Konsens über das Lemma gefunden worden. Zur letzten Verschiebung, mit Verlaub, kann ich aber in dieser Diskussion nicht einmal einen Ansatz von Konsens erkennen. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 13:36, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Gelöscht wurden die Begründung zum Gesetz (imho unbegründet) sowie (von mir) eine Minipassage im Bereich Geschichte. Habe ich noch wesentliches übersehen.
Darüberhinaus wurde hier kein Konsens gefunden, weil mit Verlaub, noch keinerelei Argumente dazu gekommen sind, weshalb der Artikel nicht die Gesetzesvorlage zum Thema hat und wieso das Lemna "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" Obwohl sich nicht weiteres findet als Text zur Gesetzesvorlage. Das Vorhaben, den Artikel soweit zu ergänzen das dann vielleicht eventuell doch noch ein übergeordentes Lemna "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" darus entstehen könnte ist mit verlaub gesaht eine bloße Ankündigung und macht darüberhinaus auch keinen Sinn. Der jetzige Artikel ist ein gut entwickelter Artikel zum Thema Gesetzesvorlage. Daher noch einmal meine Frage: Warum wird kein neuer Artikel "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" angefangen, der nicht den Fehler begeht das Thema "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" behandeln zu wollen? --Arcy 13:54, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Der wird vermutlich deshalb nicht angefangen, weil er die bis jetzt mit 3:1 befürwortete Rückverschiebung blockieren würde. Davon abgesehen war das keineswegs eine bloße Ankündigung, wie der Absatz zu Nordrhein-Westfalen und der Diskussionsverlauf zeigt. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 14:01, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Du weist dass solche Entscheidungen in der WP nicht durch Abstimmungen a'la 1:3 entschieden werden. --Arcy 14:10, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nein, aber ein Konsens sollte nach Möglichkeit vorliegen. Was mich persönlich betrifft, ich kann wie gesagt mit der Neuanlage von "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" auch leben, aber das hebt den bereits oben unter "Lemma" und "Der Artikel greift bei dem Lemma zu kurz" erreichten alten Konsens noch nicht auf. Deshalb werde ich selbst bis auf weiteres keine Neuanlage vornehmen. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 14:18, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe doch oben ganz ausführlich erläutert warum dieser Artikel die Praxis der Sperrung von Internetseiten und die damit verbundene gesellschaftliche Debatte darstellt und eben nicht das Gestz dazu und habe auch einige Beispiele genannt wie bereits andere Artikel nach Thema und Gesetz unterscheiden. Ich verstehe garnicht dass wir da so einen unterschiedliche Wahrnehmung haben.
Wir haben jetzt zwei Möglichkeiten. Entweder wir löschen 2/3 des Artikels und bauen den Absatz über den Gesetzentwurf aus damit das Lemma stimmt, oder wir bauen den Absatz über den Gesetzenwurf einfach nur aus und belassen alles unter dem alten Lemma. (Und lagern das Gesetz dann bei Zeit, gerne auch jetzt, in einen eigenen Artikel aus. Letzteses ist sicherlich die sinnvolle Variante. Zumindest wüsste ich nach der langen Diskussion noch immer nicht was konkret dagegen sprechen sollte. --Nicor 15:11, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Letzteres läge auch im Sinne des genannten alten und (wie die Versionsgeschichte zeigt) mit einer einzigen Ausnahme breiten Konsenses, den man m.E. nicht so einfach im Alleingang und ohne vorige Diskussion außer Kraft setzen kann, aber da wiederhole ich mich ... Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 15:19, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Wo soll bitte schön die Versionsgeschichte so etwas zeigen:
Die Einleitung bestand schon seit ewigen Zeiten aus dem Satz. Zur Sperrung von Internetseiten in Deutschland verpflichteten sich am 17. April 2009 fünf große Internetprovider freiwillig dazu, kinderpornografische Inhalte nach einer täglich aktualisierten Liste des Bundeskriminalamts (BKA) zu blockieren Die Namensgebung des seinerzeitigen Lemna hat sich dabei vielleicht an die für päpstliche Enzykliken orientiert, bei denen auch die ersten Worte benutzt werden. Sicherlich aber nicht am Inhalt des Artikels.
Die Versionsgeschichte zeigt selbst in der ältesten Version von Nicor [5] den eindeutigen Bezug zu Frau Leien Bestrebungen zur Bekämpfung der Kinderpornografie.
--Arcy 17:04, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Welche 2/3 des Artikels passen nicht zum Lemna ?
  • Der Absatz Geschichte behandelt die Geschichte zum Gesetzesentwurf..
  • Der Absatz Erfahrungen in anderen Ländern gibt insbesondere die Erfahrungen wieder die mit Sperren gemacht wurden. Es werden insbesondere Aussagen zur :Wirksamkeit wiedergegeben. Dies war wichtig für die Begründung des Gesetzes und ist von Bedeutung für die Kontroversen rund um das Gesetzt.
  • Der Absatz Kontroversen ist eigentlich nur so was von zugepflastert mit Referenzen zum Thema "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". Es besteht eindeutig ein konkreter Bezug zum Lemna.Willst Du mit deiner 2/3 Behauptung sagen, dass Kontroversen zum Gesetzesentwurf nicht in einem Artikel über den Entwurf gehören?
Könntest Du vielleicht konkreter werden. --Arcy 16:47, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Zu oben: in der Versionsgeschichte bei der Einfügung und beim Ausbau des Abschnitts zu Nordrhein-Westfalen. Wie oben schon erwähnt. Geschehen im Rahmen des bisherigen Konsensus, der bis jetzt durch keinen neuen abgelöst wurde. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 17:46, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Stimmt von den 100 % Text haben 5 % nicht zum Lemna Gesetzentwurf gepasst. Das hatte nicor oben schon angemerkt. Es wurden aber auch beispielsweise eine ganze Passage zur Entwicklung der Kinderpornografie im Internet ohne Diskussion gelöscht. Der Absatz hat imho recht gut hier hergepasst. Als Argument für ein Lemna "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" gibt das NRW Thema nicht all zuviel her. Auch mit den paar Sätzen zu NRW hat und hatte der Artikel nicht das allgemeine Thema "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" zum Thema sondern Kinderpornografie/Internet/Gesetzentwurf/Deutschland. kurz: Frau Leyen / Verträge mit den INet Providern 1.Stufe / Gesetz 2. Stufe. --Arcy 18:08, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich hab doch alles bereits gesagt. Aber ich wiederhole es nochmal: Die Geschichte beschreibt alles was hier in Deutschland an Webseiten gesperrt wurde. Sei es in NRW, bundesweit über freiwillige Verträge, mittels einem Gesetz oder auch die Youporn-Aktion. Die Erfahrungen in anderen Ländern geben ebenfalls Erfahrungen mit Sperren im Allgemeinen wider und in überhaupt garkeiner Weise die Erfahrungen die andere Länder mit dem zukünftigen deutschen "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen" gemacht haben. Der Absatz Kontroversen behandelt überwiegend Kritik an Sperren im Allgemeinen, völlig egal ob mittels freiwilligen Verträgen oder Gesetz. Das kann natürlich noch besser voneinander abgegrenzt werden. Beispiel um den Unterschied nochmal deutlich zu machen: Sperren sind leicht zu umgehen --> Kritik an Sperren im Allgemeinen, keine unabhängige Überprüfung der Sperrlisten durch Richter vorgesehen --> Kritik am Gesetz und den freiwilligen Verträgen. Der Absatz "Technische Probleme" hat sowieso garnicht mit dem Gesetz zu tun, aber da hatten wir ja eh schon festgestellt dass der wahrscheinlich besser im Artikel Internet-Zensur aufgehoben ist.

Aber wie auch immer wir das jeweils wahrnehmen: Dieser Artikel war von Anfang an als allgemeiner Artikel zum Thema "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" angelegt. Wenn du einen Artikel zum Gesetz haben möchtest, dann kopiere dir den Absatz "Gesetzentwurf" und baue daraus einen eigenen Artikel und wenn du das gemacht hast können wir schauen was gegebenenfalls noch redundant ist und wie wir beide Artikel bestmöglich voneinander abgrenzen. Aber bitte nicht Artikel so zurechtlöschen dass sie besser zu deinem Wunschlemma passen.

Ich hab dir ja schonmal beispiele gegeben wie sowas dann aussehen könnte:

Andere Option wäre nach wie vor das Lemma Internetzensur in Deutschland oder ein Artikel Staatliche Kontrolle des Internts in Deutschland. In allen Fällen aber ist das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie immer nur ein Unterthema, bzw. eigenständiges Objekt. --Nicor 18:01, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich glaube wir z.T. reden aneinander vorbei.
  • Niemand hier spricht sich gegen ein Lemna Internetzensur in Deutschland o.ä, aus
  • In allen Fällen ist das das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie immer AUCH ein Unterthema UND ein eigenständiges Objekt (Nur und bzw. schliessen sich bei Dir aus)
  • Die Liste kann sicherlich ein Ausgangspunkt für solch ein Artikel sein.
Der Artikel war von Dir eventuell subjektiv als ein Artikel zum Thema "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" angelegt. Rein objektiv behandelt er den Gesetzentwurf. Du schreibst selber: Zum Sperren von Internetseiten in Deutschland verpflichteten sich am 17. April 2009 fünf grosse Internetprovider freiwillig dazu kinderpornographische Inhalte nach einer täglich aktualisierten Liste des BKA zu blockieren und statt dessen ein Stoppschild mit weiteren Hinweisen anzuzeigen. Du benennst in der Einleitung sofort die Thematik: Bekämpfung der Kinderpornografie. Seit dem sind ausser ein paar mageren Sätzen keine weiteren Ergänzungen gemacht worden, die ein allgemeineres Lemna rechtfertigen.
Die Beschreibungen der Erfahrungen andere Länder sind technischer Natur. Die Anzahl von Seitenaufrufen. Was stört dich an den "Erfolgen" anderer Länder. Die Erwähnung ist ebendso notwendig wie die der "Misserfolge" (z.B. Wikileaks). Zudem ist vielen Menschen in Diskussionen nichteinmal bekannt, dass ganz konkret mit technischen Massnahmen (Sperre) auch wirklich Erfolge erzielt wurden. --Arcy 18:27, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Die "Die Geschichte beschreibt alles was hier in Deutschland an Webseiten gesperrt wurde." ist auch falsch. Es wurde lediglich die Sperrung einer Seite (rotten.com) erwähnt. --Arcy 18:36, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
@ Nicor: den nicht deutschlandspezifischen Abschnitt des Absatzes "Technische Probleme" habe ich nachkorrigiert und nach Zensur im Internet übertragen. Wie auch immer die Entscheidung zum hiesigen Lemma ausfällt, paßt er besser dorthin. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 18:32, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Danke dafür, Agathenon.
Letztlich war die Diskussion ja doch erfolgreich wenn wir alle der Meinung sind dass es sowohl einen Artikel zu Sperrungen im Allgemeinen als auch einen Artikel bzw. Absatz über das Gesetz im speziellen geben soll. Uneinigkeit schein jedoch noch darin zu bestehen welche Informationen sich auf das Gesetz beziehen. Die freiwilligen vertraglichen Sperren sind beispielsweise nicht Teil des Gesetzes, sondern wurden statt dessen umgesetzt weil es eben kein Gesetz gibt. (Wobei die Verträge als Vorgeschichte in einem Satz des Atikels zum Gesetz natürlich trotzdem erwähnt werden dürfen) Bei den "Kontroversen" wird es schon etwas komplizierter. Hier gibt es tatsächlich Kritik am Gesetzentwurf und Kritik an Internetsperren im Allgemeinen unabhängig davon wie das Gesetz im Detail ausformuliert sein wird.
Um weitere kräftezehrende Auseinandersetzungen zu vermeiden würde ich vorschlagen dass du einfach schonmal einen eigenen Artikel zum Gesetz anlegst und wir parallel arbeiten. Zunächst ist es ausnahmsweise mal in Ordnung wenn beide Artikel gewisse Redundanzen aufweisen. Am Ende können wir dann schauen wo zuviel oder zuwenig Information steht oder einzelne Absätze besser aufgehoben wären. Das scheint mir auf jeden Fall eine zielführendere Lösung zu sein als wenn wir weiterhin zusammen den einen Artikel zerfleddern und dabei völlig andere Vorstellungen davon haben in welche Richtung er sich entwickeln soll. -Nicor 19:54, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Am besten warten wir noch ein paar Tage mit der Neuanlage, um zu sehen, wie es sich hier weiterentwickelt (Konsens für zwei Artikel besteht ja); falls jemand vorher schon den neuen Artikel anlegen möchte, auch gut. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 20:45, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Reduzierung des Artikels auf Lemnabezugenes (Sperrung von Internetseiten in Deutschland)

Da der Artikel nun von jemanden auf das Lemna Sperrung von Internetseiten in Deutschland zurückverschoben wurde, fange ich damit mal an alles ausschweifende und unpassendeaus dem Thema herauszunehmen --Arcy 19:08, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Arcy, da du die ursprüngliche (und hier dann kritisierte) Verschiebung ja selbst vorgenommen hast, hast du doch bestimmt die obige Diskussion gelesen, die dann zum Rückverschub führte? Der sich daraus ergebende Konsens scheint mir eher zu sein, die nicht auf das Gesetz bezogenen Teile des Artikels wieder einzufügen und auszubauen, und bei Bedarf die Abschnitte zum Gesetz in einen eigenen Artikel auszulagern. Das scheint mir im ganzen also eher auf Ergänzungen hinauszulaufen und nicht auf das von dir vorgeschlagene „Herausnehmen“. Wäre schön, wenn du dich möglichst an dem orientierst, was in der obigen Diskussion vorgeschlagen wurde; es soll ja hier auf längere Sicht ein guter Artikel entstehen und kein Schauplatz für Hin- und Hergelösche. Gruß, PDD 19:13, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin auch abgekommen von den Löschungen und habe stattdessen die Struktur des Artikel entsprechend der Inhalte geändert. --Arcy 19:16, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
@PDC: Was war denn nun das inhaltliche Argument für die Rückverschiebung?. Inwiefern bist Du hier überhaubt involviert? --Arcy 19:18, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich bin nur insoweit involviert, als die Rückverschiebung die Löschung eines Redirects erforderte, was nur Administratoren können, und als solcher hatte ich die Schnelllöschkandidaten abgearbeitet. Gruß, PDF 19:59, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ach daher weht der Wind. Schön davon auch mal was zu hören.--Arcy 20:44, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Frühere Sperrungen ohne Bezug zum Gesetzentwurf

werde ich im Lauf des heutigen Abends einbauen, da die Kuh dank Rückverschiebung aufs alte Lemma wohl vom Eis ist. Bis später! Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 19:39, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Abschnitt Technische Probleme

Der Absatz bezieht sich eindeutig auf das geplante Gesetz und beschreibt NICHT in allgemeiner Form die problematik technischer Umsetzungen
Die Anfänge der drei Absätze:

  • "Die aktuelle technische Umsetzung der Sperrung ist" ...
  • Das geplante Gesetz sieht auch vor ...
  • Um eine öffentliche Bekanntmachung der Sperrliste möglichst zu vermeiden

Der Abschnitt gehört eindeutig zum Unterpunkt "Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen". --Arcy 19:57, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Referenzen

  1. Bitte nicht immer einen Fakt mit 2-3 Referenzen belegen!
  2. Bitte auf den Bezug zum belegten Fakt achten. Das Thema sollte in der Referenz auch behandelt werden.
  3. Bitte bei der Auswahl der Referenzen auch drauf schauen, WAS ihr da einstellt. @nicor: Ich habe schon eine Referenz gelöscht, die veröffentlichte Kinderpornolinks enthielt!

--Arcy 20:43, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Bitte keine Unterpunkte auseinanderreissen

Hallo!!!. Wir hatten uns auf einzelne Unterpunkte geeinigt. Bitte die Unterpunkte nicht auseinanderfleddern!--Arcy 20:56, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Niemand sagt was gegen Unterpunkte, aber sie müssen auch sinnvoll und richtig sein. Die Erfahrung in anderen Ländern hat nichts mit dem deutschen Gesetz zu tun. Ob in Deutschland Verträge abgeschlossen, Gesetze verabschiedet werden oder garnichts in diesem Bezug passiert wird nichts an den Informationen in diesem Absatz ändern, bzw. die Erfahrungen dieser Länder beeinflussen. --Nicor 21:14, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Edit War

Mittlerweile artet das ganze hier zu einem Editwar aus. ich schlage daher vor dass ab nun größerer Änderungen nur noch begründet vorgenommen werden. --Arcy 21:00, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Einverstanden. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 21:03, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nein, wir diskutieren uns hier schon viel zu lange fusselig. Unsere Vorstellungen in welche Richtung der Artikel gehen soll klaffen einfach komplett auseinander und das wird sich auch mit weiteren Diskussionen nicht ändern. Daher hatte ich dich vorhin bereits gebeten deine Arbeit zum Gesetzenwurf auf einer eigenständigen Seite fortzuführen. Wir arbeiten hier an den Sperren im Allgemeinen und du dort am Gesetzentwurf. Wenn wir fertig sind können wir die beiden Artikel aufeinander abstimmen. --Nicor 21:05, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Was zum Verständnis vielleicht nochmal gesagt werden sollte: Von der Leyen hatte das Vorhaben Internetseiten nach Listen vom BKA sperren zu lassen. Auf welchem Weg dies passieren sollte war zunächst offen. So wurden erst freiwillige Sperren vereinbart (wahrscheinlich weils am schnellsten und einfachsten geht - aber das ist Spekulation). Nachdem dabei mangelndes rechtsstaatliches Vorgehen kritisiert wurde und nicht alle Provider mitgemacht haben wurde an einem Gesetz gearbeitet. Das Gesetz ist also lediglich Unterpunkt der Kinderpornosperren-Debatte. Beim Aufbau und der Gliederung des Artikels ist das zu berücksichtigen. --Nicor 21:36, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Um mich nochmal deutlicher auszudrücken: Das Gesetz ist Resultat der Überlegungen zur Sperrung von Internetseiten --> also ein Unterpunkt und nicht gleichgestelltes Hauptthema neben den anderen beiden Sperrvorhaben von Arcor und Büssow. Natürlich kannst du auch gerne eine Geschichte zum Gesetzesentwurf mit Vorgeschichte (Verträge) schreiben. Dann klicke aber bitte hier und lass uns an dieser Stelle entsprechend dem Lemma "Sperrung von Internetseiten in Deutschland" in Ruhe weiterarbeiten. --Nicor 21:44, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Dann würde ich aber einen großen Teil des Artikels hier dorthinportieren, da dann ja hier absolut redundant. Und damit fangen wir wieder an uns im Kreise zu drehen, da Du/Ihr (?) die Thematik des Gesetzesentwurfs zur Kinderpornographie irgendwie ja als ein zentrales Thema dieses Artikels seht. --Arcy 21:56, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Du kannst das gerne machen und den Gesetzentwurf (da Unterthema) hier nur kurz paraphrasieren und auf den neuen Artikel verlinken. Niemand hält dich auf. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 22:01, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
<laut lach> also doch genau so wie wir es alle wollten !. Und dafür schlägt man sich den Sonntag mit rum! <grrr> Viel Lärm um nichts!? --Arcy 22:16, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ja, wirklich. Detailgetreues zum Gesetzentwurf in den neuen Artikel (Kategorien sind schon dort) und hier ein Miniabsatz mit Link dorthin. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 22:20, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sperrung dreier pornografischer Websites durch Arcor

  • Was soll den der Quatsch im Artikel. Soll nun jeder Rechtsstreit der zwischen Pornoanbietern auftritt nun hier im Artikel einen eigenen Unterpunkt bekommen?
    Zitat heise: Recherchen von heise online zufolge steckt hinter der Aufforderung an Arcor eine deutsche Firma, die selbst Erotik-Videos online anbietet, dabei aber die in Deutschland erforderliche Altersverifikation vornimmt. Die Unternehmen der Branche kämpfen mit harten Bandagen um Umsätze. Dabei drängen zunehmend ausländische Firmen mit deutschsprachigen Webseiten auf den Markt, die zwar Deutsche ansprechen, mitunter aber gegen die Bestimmungen zur Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB) verstoßen.. --Arcy 21:22, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
  • Einführung. Wieso wurden am 11. und 17. Seiten von YourPorn gesperrt? Wieso werden die weiteren gesperrten Seiten nicht erwähnt. Wieso wird der Grund für die Sperre nicht erwähnt.? --Arcy 21:31, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Zu den Fragen:
  1. Das ist ein Fall von Seitensperrungen in Deutschland, weshalb er unter das entsprechende Lemma (hierher!) gehört, und insofern kein Quatsch.
  2. Wenn er zu einer Seitensperre in Deutschland führt, tritt automatisch 1.) in Kraft.
  3. Warum sie gesperrt wurden, steht im Artikel.
  4. Ich habe sie nicht eigens erwähnt, weil sie anders als YouPorn hier keine Lemmata haben. Wenn sie dir im Artikel fehlen, trage sie meinetwegen nach, aber bitte ohne überflüssige Endlosdiskussionen. Kurze Begründung in der Zusammenfassungszeile und die Sache ist gegessen.
  5. siehe 3.)
Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 21:58, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Wieso bauen wir nicht auch noch alle von Gisy per Gericht durchgesetze Unterlassungserwikungen in Zenzur in deutschland ein. Ehrlich gesagt. Ich halte das Abnudeln einzelner gerichtsquälereien für so ziemlich was von daneben. Ein paar Mindestrelevanzkriterien sollte es hier schon geben. Z.B. Nur Fälle die einen besonderen Stellenwert haben und keine Fälle in denen die Sperre letztendlich wieder zurückgenommen werden musste. Z.B. sollte ich hier nicht im Artikel landen, weil ich morgen wegen irgendeinem Schiss zum Anwalt gehe. --Arcy 22:29, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
2,4 Millionen betroffene Kunden und WP:BNS. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 22:35, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten

@Kai-Hendrik

Ich habe deine Änderungen revertiert:

Du schreibst: Gesperrt werden sollten ursprünglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. Die oben genannte Änderung des Gesetzentwurfs umfasste allerdings eine Streichung des entsprechenden Passus und beschränkt sich auf eine Sperrung von Seiten, „die auf der Liste stehen“. Daneben sollen auch Seiten gesperrt werden, die auf diese verwei

Siehe aber § 8a Abs 1

Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 des
Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über
vollqualifizierte Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von
Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs
enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu
verweisen (Sperrliste).

Löschung "Schutz der Anonymität"

  • Prefetchingseite leitet auf externe lexikaseite weiter. Ohne Mehrwert für die WP da bereits Artikel zum Prefetching vorhanden ist. Hat zudem auch keinen Mehrwert.
  • Deine Version unterschlägt dass die Provider zur anonymisierung verpflichtet sind

(nicht signierter Beitrag von Arcy (Diskussion | Beiträge) 23:24, 17. Mai 2009)

Häh? --khs 23:37, 17. Mai 2009 (CEST)P.S. Danke fürs (wieder)einstellen der Referenz. --khs 01:00, 18. Mai 2009 (CEST)</small Beantworten

In der alten Fassung des Absatzes war tatsächlich der Wurm drin, wofür du nichts konntest. So stimmt es, mit genauen Stellenangaben. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 23:43, 17. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Is schon O.K ihr beiden aus der ... ;). --khs 00:02, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nichts für ungut, dir habe ich das Problem mit dem Wurm ja nicht angelastet. Das war schon deutlich älteren Datums, Erklärung dort. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:08, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Nee, is schon klar ..., hatte ich auch nicht so aufgefasst. Ich halte allerdings einen eigenen Absatz "Schutz der Anonymität" für komplett überdimensioniert (warum und wem ist der eigentlich soo wichtig; Quellen?) Ich hätte Teile des Inhalts dieses Absatzes gerne dort im Text untergebracht wo er thematisch schon angerissen wurde und etwas hätte ergänzen können. Ich mag halt wohl nicht, wenn es in den Artikeln in Paragrafen-Mietmaul-Reiterei ausartet. Aber wie gesagt: Schon O.K. Viele Grüße --khs 00:49, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Du kannst ihn, was mich betrifft, gerne wieder auflösen und die Informationen anderswo unterbringen (die Überschrift ist tatsächlich nicht das Gelbe vom Ei, schon weil es primär um den Umgang mit Abrufdaten geht und der Schutz der Anonymität nur sekundär ist). Mir ging es nur um die Wiederherstellung der Fakten, mit dem Absatz per se bin ich nicht verheiratet. ;-) Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 12:49, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ergänzung - Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben

Vorschlag:

Den Abschnitt "Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben"
ergänzen durch ein PDF zum offline zeichnen (zumindest solange das auf dem BT Server nicht geht).
Wie das gemeint ist siehe epetitionen.bundestag.de-Forum...

Da auf dem Petitionsserver des Bundestages bisher kein Möglichkeit besteht, ein formal korrektes Formular zur gültigen Mitzeichnung per Unterschrift auszudrucken, könnte man hier eines Bereitstellen (als PDF). Dies könnten Menschen nutzen, denen das online Verfahren -aus welchen Gründen auch immer- unpraktikabel erscheint. Weil ich neu angemeldet bin aber zunächst die Frage: wäre das gemäß Wikipedia-Richtlinien oder sträuben sich bei Euch schon die Nackenhaare? ;-) Ansonsten könnte ich das machen; allerdings erst in 4 Tagen, weil ich erst dann den Benutzerstatus zum Hochladen bekomme. Bitte um Rückmeldungen und Vorschläge... --W7H 04:51, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Vorschlag zurückgezogen:

Da hier mittlerweile auch schon der EDIT War ausgebrochen ist...
...ziehe ich mein Angebot zurück, den Abschnitt "Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben"
SELBST durch ein PDF zum offline Zeichnen zu ergänzen zurück.

Als Kriegsdienstverweigerer beteilige ich mich nicht an Kriegen! Und als neuer User gerate ich vermutlich schnell zwischen 'die Fronten'. Daher ziehe ich meinen Vorschlag zurück. Ausserdem scheinen Nutzen und Aufwand -vor dem Hintergrund des Edit Wars- nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zu stehen. Was soll's: es gibt andere Möglichkeiten sich zu engagieren... Trotzdem schade!--W7H 15:23, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Keine Sorge, du hast dich ja weder an einem Editwar beteiligt noch gar einen ausgelöst. Stattdessen hast du nachgefragt und das ist in so einem Fall genau der richtige Weg. Nimm's leicht. (War selber Zivi.) :-) Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 15:27, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Auslagerung des Abschnitts zum Gesetzentwurf

Wie oben zu sehen, besteht Konsens, das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen in einen eigenen Artikel auszulagern und hier nur kurz zu umschreiben. - Könnte das jemand mit reichlich Erfahrung mit Wikisyntax machen, damit das lizenzkonform abläuft und die Versionsgeschichte mitkommt? Ich habe selbst leider nicht die nötige Kenntnis und Zeit dafür. Danke, falls sich jemand findet. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 13:33, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Andeutung dass der Gesetzentwurf bereits die Sperrung irgendwelcher Seiten zuließe

Betroffener Passus:

Gesperrt werden sollten ursprünglich Seiten mit kinderpornografischen Inhalten. 
Die oben genannte Änderung des Gesetzentwurfs umfasste allerdings eine Streichung 
des entsprechenden Passus und beschränkt sich auf eine Sperrung von Seiten, „
die auf der Liste stehen“. Daneben sollen auch Seiten gesperrt werden, die auf diese 
verweisen. 

Als "Referenz" wird angegeben:

http://www.internet-law.de/2009/04/update-gesetzesentwurf-zur-bekampfung.html

Der Link stellt einen Blogeintrag dar in dem steht: Der Gesetzesentwurf vom 01.04.09, über den ich in meinem letzten Beitrag berichtet habe, ist nicht mehr ganz aktuell. Es gibt mittlerweile eine Beschlussvorlage für die Kabinettssitzung der Bundesregierung am 22.04.09. Diese liegt mir vor.
Das ist mit verlaub gesagt ABSOLUT keine Quelle. Zudem sind irgendwelche Entwürfe einer Gesetzesvorlage, die vielleicht sogar noch aus irgendwelchen Papierkörben geklaubt wurden, sowas von irrelevant - Sie könnte ja ne Schreibübung von irgendeinem Wikipedianer gewesen sei!


Darüberhinaus wird nahegelet das Gesetz würde eine nicht näher definierte Sperrliste enthalten, mit Seiten, Seiten, „die auf der Liste stehen“.

Aus diesem Grunde hatte ich folgenden Passus eingestellt, der aber wiederum gelöscht wurde:

Gesperrt werden sollen gemäß § 8a des Gesetzentwurfes Adressen die Kinderpornographie 
enthalten oder darauf verweisen: "Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach § 2 
des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundeskriminalamt eine Liste über vollqualifizierte 
Domainnamen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die 
Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, 
auf derartige Telemedienangebote zu verweisen (Sperrliste)."

--Arcy 22:27, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Hallo Arcy, aus unserern aktuellen Referenzen:

§ 8a 
  2) Diensteanbieter nach § 8, die den Zugang zur Nutzung von Informationen über ein
  Kommunikationsnetz für mindestens 10 000 Teilnehmer oder sonstige
  Nutzungsberechtigte in der Regel gegen Entgelt ermöglichen, haben geeignete und
  zumutbare technische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu
  Telemedienangeboten, die in der Sperrliste aufgeführt sind, zu erschweren.

Gruß --khs 22:57, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Und? Ist Absatz 2 des Paragrafen damit das ganze Gestz für dich? "Sperrliste" wird genau ein Absatz drüber definiert. siehe Zitat oben. Absatz 2. beinhaltet NICHT die Definition der Sperrliste, sondern läßt sich über den betroffenen Kreis der Diensteanbieter aus. --Arcy 23:01, 18. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Nein. - Im Entwurf vom 01.04.09 stand noch, dass es sich um Angebote handeln muss, die (1.)Kinderpornografie enthalten und (2.)auf der Sperrliste stehen. In der aktuellen Beschlussvorlage wurde der erste Teil gestrichen. Diese Änderung im Gesetzentwurf betreffend die Diensteanbieter hielt ich im Zusammenhang mit dieser Meldung für im Artikel erhaltenswert, weswegen ich deine Löschung rückgängig gemacht habe... Is mir aber auch nicht so wichtig, dass ich mich darüber mit dir streiten mag. Bist du mit meiner Präzisierung die ich noch vorgenommen habe einverstanden? Viele Grüße --khs 00:33, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Gliederung, Inhaltsverzeichnis, Unterpunkte

Es ist noch immer nicht abschliessend geklärt wie das Thema hier dargestellt und der Artikel strukturiert werden soll. Geht es in der aktuellen Debatte (2009)

  • nur um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, wobei die vorherige Massnahme mit freiwilligen Sperrverträgen lediglich die Vorgeschichte des Gesetzes darstellt, oder
  • darum bestimmte Seiten an Hand einer durch das BKA erstellten Liste von den Providern sperren zu lassen, wobei das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen neben den freiwilligen Verträgen lediglich eine weitere Etappe/Massnahme darstellt.

Ich habe ja bereits oben unter Diskussion:Sperrung von Internetseiten in Deutschland#Edit War dargestellt weshalb ich zweites für richtig und den derzeitigen Zustand für falsch erachte.

Konkret geht es um eine Struktur wie
...
1.3 Sperrungen rechtsextremer Internetseiten in Sachsen-Anhalt (2008)
1.4 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen (2009)
1.4.1 Gesetzentwurf
1.4.2 Kontroversen zum Gesetzentwurf

oder etwa
...
1.3 Sperrungen rechtsextremer Internetseiten in Sachsen-Anhalt (2008)
1.4 Sperranordnungen durch das BKA (2009)
1.4.1 Freiwillige Sperrverträge
1.4.2 Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen

Auch noch nicht beantwortet wurde die Frage weshalb der Absatz "Erfahrung in anderen Ländern" ein Unterpunkt zum deutschen Gesetzesentwurf ist, obwohl andere Länder tatsächlich ganz unterschiedliche Vorgehensweisen haben und (inkl. Deutschland selber) mit dem Gesetz noch überhaupt garkeine Erfahrungen gesammelt haben. --Nicor 18:35, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten

  1. Der zweite Vorschlag ist Inhaltlich imho daneben (POV) und inhaltlich falsch. Zum einen gehen die Bestrebungen nicht vom BKA aus und zum anderen kommt dass "drohen" nicht so sonderlich neutral daher. Man sollte das Kind schon beim Namen nennen. Die Überschrift "Sperranordnungen durch das BKA" halte ich für Wieselei.
  2. Der Absatz "Erfahrungen in anderen Ländern" ist in z.T. auch der Begründung zum Gesetz zu entnehmen. Zudem ist der Absatz auch im Zusammenhang mit dem Absatz "Kontroversen" zu sehen, in denen eine Unwirksamkeit behauptet wird. Im gleichen Abschnitt ("Kontroversen") wird zudem auch ebenfalls (imho absolut berechtigt) auf Erfahrungen in anderen Ländern verwiesen. Ich denke der Abschnitt sollte so bleiben wie er ist. --Arcy 20:08, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten
  1. Es heisst Sperranordnungen nicht -androhungen und tatsächlich besagt dass Gesetz dass die Listen vom BKA erstellt werden sollen. Aber um die genaue Formulierung geht es ja sowieso nicht. Daran kann gerne noch gefeilt werden. Es bleibt die Frage ob hier nur das Gesetz Hauptthema ist oder aber die Sperrung von Seiten mit den Unterthemen "freiwillige Verträge" und "Gesetz".
  2. Inhaltlich bezieht sich der Absatz "Erfahrungen in anderen Ländern" aber nicht auf die Begründung des Gesetzes. Ganz im Gegenteil. Er beschreibt nämlich auch Erfahrungen die der Wirksamkeit des Gesetzes widersprechen würden. Wenn du etwas zur offiziellen Gesetzesbegründung darstellen möchtest und darin auch erläutern willst auf welche Auslandserfahrungen dort verwiesen wurde musst du das schon auch in einem entsprechenden Absatz schreiben. Der Absatz über den wir hier gerade sprechen hat inhaltlich gegenwärtig damit keinerlei Zusammenhang. --Nicor 22:40, 20. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Sorry hatte meine Brille nicht auf. --Arcy 10:02, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Kompromissvorschlag: Wir lassen erstmal alles beim Staus Quo sofern sich sonst niemand mehr zu Wort meldet und sobald das Gesetz seinen eigenen Artikel hat geht es hier wieder um das Vorhaben Seiten an Hand von BKA-Listen sperren zu lassen, wobei das Gesetz nach dem freiwilligen Verträgen nur die weiter Massnahme darstellt dies durchzusetzen. --Nicor 12:24, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Kontroversen - Meinungsumfragen

Ein paar Anliegen

  • Könnten die Meinungsumfragen verlinkt werden.
  • Warum wurde die Meinungsumfrage der Kinderhilfe als manipulativ bewertet?
  • Von wem wurde die Meinungsumfrage der Kinderhilfe als manipulativ bewertet?

--Arcy 09:52, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Treffend ist dieser Kommentar auf heise.de. "Umfrageergebnisse von Meinungsforschungsunternehmen wie infratest dimap taugen kaum, um valide Stimmungsbilder zu erfassen, die zur Argumentation in der politischen Debatte herangezogen werden können. Zweitens: Wer dies dennoch tut, wie es jüngst die Deutsche Kinderhilfe vorexerziert hat, handelt unseriös und schadet der konstruktiven Auseinandersetzung eher, als ihr zu nutzen. (hob/c't) " [6]. Ich denke der Abschnitt kann entsorgt werden. --Arcy 19:07, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe die Meinungsumfragen gelesen und sehe weder bei der Kinderhilfe-Frage eine besondere Manipultion, noch einen tatsächlichen Widerspruch zur Mogis-Fragestellung. Die Infratest Dimap-Umfrage bestätigt (wie auch eine ähnliche Allensbach-Umfrage) eine über 90%ige Zustimmung zu dem Gesetz. Die "Gegenuntersuchung", die von Mogis in Auftrag gegeben wurde, fragte danach, ob ALLEINE die Zugangserschwerung ausreiche oder ALTERNATIV Strafverfolgung und Sperrung erforderlich seien und hat - wenig überraschend - nur geringe Zustimmung für eine Beschränkung auf das Sperren gefunden. Es ließe sich zusammenfassen, dass eine Mehrheit der Bevölkerung das Gesetz als unzureichend begreift und trotzdem begrüßt. Ich würde die Umfrageergebnisse (ohne die Manipulationsbehauptung) unbedingt drinlassen. Der offensichtliche Widerspruch zu der sehr einhelligen Ablehnung seitens der Wortführer im Social Web, macht vor allem deutlich wie abkoppelt von der breiten Öffentlichkeit Diskussionen im Social Web stattfinden und wie eklatant die Kluft im Medienverständnis zwischen Intensiv- und Durchschnittsnutzern ist. --Jurim 22:06, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Dann sollte man das drin lassen und den Schwerpunkt der Fragestellung entsprechend beschreiben. --Arcy 08:55, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Lemma immer noch falsch

Tatsächlich werden doch keine Internetseiten, sondern lediglich Domains gesperrt, oder? Und dann war da noch die Sperrung von Musikvideos bei Youtube in Deutschland.[7] Da könnte man auch gleich mal darüber nachdenken bei welchem Lemma das ggf. in den Artikel integriert werden könnte. --Nicor 12:28, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Jein, bereits "sperren" ist eine veranschaulichende Umschreibung. Es werden (wenn es denn so weit kommt) Anfragen auf Domains an die falsche IP (eines des BKA) weitergeleitet. Die DNS-Ebene übersetzt allgemein Domains in IP-Adressen, damit Seiten gefunden werden. Das Vorhaben von Zensursula ist nicht mehr als eine Manipulation dieser Übersetzungsleistung, deshalb so ineffektiv, missbrauchsanfällig und fehlgeleitet. -- S-b 13:50, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Was haltet ihr von Internetsperren in Deutschland? Wenn dem niemand etwas entgegenzusetzen hat, würde ich in ein paar Tagen ausreichend mutig sein ;-) --Uncopy 13:13, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Kontra. Es soll ja keineswegs das Internet gesperrt werden. Der Begriff Internetsperre ist viel zu allgemein und zu wenig eindeutig. Gruß, --12:12, 7. Jun. 2009 (CEST)
Mal ehrlich: Wer wird glauben, dass das Internet gesperrt werden soll - sollten wir ein Meinungsbild einholen? Die Idee hinter meinem Vorschlag: Es würde vermutlich nicht nur mich ärgern, wenn das Lemma jeweils dem Wandel der Technik angepasst werden müsste. Sperrung auf Domain- oder Subdomainbasis sind sicherlich leichter zu realisieren und restriktiver (damit zugleich wirksamer hinsichtlich des gesperrten Umfangs und bedenklicher hinsichtlich zu erwartender Kollateralschäden) als Sperrungen voll qualifizierter Seiten (über wesentlich praktikablere Filter per Muster oder gar Regex hat man sich ja nicht mal zu diskutieren getraut). Da es um Einflussnahme auf im Internet abrufbare Inhalte geht, hatte war ich davon ausgegangen, dass das von mit vorgeschlagene Lemma verständlich ist. Sicher ist es plakativer, aber eben auch allgemeiner und sicherlich überwiegt in ihm das Begriffhafte das Erläuternde. --Uncopy 11:09, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Denk doch mal bitte in die umgekehrte Richtung - in Frankreich soll bestimmten Menschen der Zugang zum Internet gesperrt werden, das wäre dann auch eine Internetsperre. Auf der anderen Seite ist eine Sperrung, egal ob Seite, Domain, Subdomain, Port, Protokoll oder was auch immer keine Sperrung des Internets. das ja als ganzes noch zugänglich bleibt. Ich halte den Begriff "Internetsperre" für ungeeignet weil viel zu unspezifisch. Sollte sich dagegen ein Gebrauch dieses Ausdrucks mit der von Dir beschriebenen Bedeutung irgendwann in der Literatur etablieren, wäre ein solches Lemma angebracht; zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich das aber nicht. --Burkhard 21:51, 8. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Änderung 60580968

Guten Tag, ich möchte gerne Änderung 60580968 durchsetzen. Was erwartet ihr? Soll ich noch Zitate als Beleg hinzufügen? --84.153.117.130 18:48, 31. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke, dein Text stellt eine radikale Zusammenfassung einiger Argumente dar, er ist wohl zu allgemein. Ein Fazit dieser Art wirkt in diesem Artikel deplaziert. Ich glaube, du kannst einen Beitrag leisten, wenn du die Seite benennst, die eine konkrete Sicht vertritt. Die von dir gewünschte Formulierung habe ich beim besten Willen so noch nicht geäußert gehört (gelesen). Belehr mich gern mit einem sachdienlichen Link. Und bitte: konkret. Ich würde dich bitten, deinen Text entsprechend umzustellen oder zu entfernen. Gern auch nach weiterer Diskussion hier. --Uncopy 16:26, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

statistischen Auswertung der Filterlisten - Wie siehts mit einer Quelle diesbezüglich aus ?

"Umstritten ist zudem die Ernsthaftigkeit des Vorgehens, da laut einer statistischen Auswertung der Filterlisten aus der Schweiz, Dänemark, Finnland und Schweden über 96 Prozent der dort gesperrten Seiten in westlichen Ländern wie Australien, Kanada, den Niederlanden und der USA gehostet seien. "
Wie siehts mit einer Quelle diesbezüglich aus ? --Arcy 18:01, 2. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Als Quelle kommt die hier in Betracht. Aus welcher der betreffende Autor geschöpft hat, weiß ich leider nicht. Es grüßt Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 11:59, 3. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kontroverse: Aktion "Eltern aus IT-Berufen"

Die Aktion wehrt sich gegen den Verdacht nur sog. "Internet-Liebhaber" wären gegen die Sperren. Um diesem und ähnlich schrägen Argumenten sachlich zu begegnen, haben an dieser Aktion nur IT-Berufler teilgenommen, die zugleich Eltern sind. Es handelt sich also im doppelten Sinne um kompetente Kritik an den Sperrplänen. Falls der Fakt - nachdem einmal gestrichen - jemals wieder irgendwo integriert werden soll, hier zwei Referenzen:

als Aufhänger oder Möglichkeit zum Wiedereinstieg gedacht. Grüße --Uncopy 13:21, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich unterstelle erstmal fast allen Kritikern Kompetenz. Ich würde aber davon absehen aus dem Artikel eine Adressenliste der Gegner und Befürworter zu machen. --Arcy 13:27, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

1. Satz unter "Kontroversen zum Gesetzentwurf" - Ref. "Lutz Donnerhacke"

Der erste Satz unter "Kontroversen zum Gesetzentwurf" lautet: "Die allgemeine Hauptkritik von Fachpresse, Opposition, Bürgerrechtlern, Vereinen und Organisationen begründet sich darin, dass das Vorhaben eine populistische Wahlkampftaktik mit verfälschten Fakten sei". [8]
Bezüglich verfälschten Fakten wird auf Lutz Donnerhacke verwiesen [9]. Er schreibt auf Zeit Online: "Die Rechnung des Familienministeriums lautet: In Norwegen würden täglich 15.000 bis 18.000 Zugriffe auf die 3.000 Seiten gesperrt, die in der norwegischen Sperrliste stehen. Norwegen hat 4,8 Millionen Einwohner, Deutschland 82 Millionen. Wenn sich dort 18.000 Zugriffe finden, müssten es nach dem Dreisatz hier also 300.000 sein."

Frage: Glaubt Lutz Donnerhacke etwa, dass die Zugriffe nur von Norwegern kommen?

Weiterhin schreibt er: "Während die Bundesregierung unter Berufung auf das Bundeskriminalamt erklärt, dass sich im Jahr 2007 die Vorfälle mehr als verdoppelt hätten, offenbart ein Blick in die Kriminalstatistik (PDF) das Gegenteil. Die zeigt, dass die Zahl schwerer Misshandlungen zwischen 1999 bis 2007 bei konstant 1200 Fällen pro Jahr lag."

Frage: Konnte Lutz Donnerhacke die Statistik nicht richtig lesen oder wollte er sie nicht richtig lesen: z.B. S. 18: Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie: 1995: 414 Fälle, 2007. 8832 Fälle.

--Arcy 11:25, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Die Frage die sich dabei stellt, ist ob der Vorwurf der verfälschten Fakten sich auf diese Quelle beruft oder ob die falsche Quelle eingestellt wurde.
ich bin der Ansicht, dass diese Referenz und die Aussage "verfälschte Fakten" gelöscht gehören. Es ist offensichtlich und für jeden nachprüfbar, dass Donnerhacke falsche ? / Zahlen einer anderen statistischen Gruppe  ? nennt. Es ist zudem nicht nachprüfbar, auf welche Gruppe der zitierten Kriminalstatistik sich Donnerhacke überhaupt beruft. Seine Dreisatzberechnung ... na ja kein weiterer Kommentar. --Arcy 13:11, 7. Jun. 2009 (CEST) --Arcy 12:33, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Blödsinn. Auf welche statistische Reihe sich Donnerhacke beruft, steht im zitierten Text: "Die zeigt, dass die Zahl schwerer Misshandlungen zwischen 1999 bis 2007 bei konstant 1200 Fällen pro Jahr lag.": Diese Zahlen finden sich als Schlüssel 1317 auf Seite 13 der zitierten BKA-Statistik. "... Kindesmisshandlungen zur Erstellung von Kinderpornografie umfassen damit rund 100 Verdachtsfälle pro Jahr, mit rückläufiger Tendenz." findet sich als Schlüssel 3116 darüber auf der selben Seite. Deine Schwierigkeiten mit dem Dreisatz sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die norwegischen Sperren werden von norwegischen Providern umgesetzt, damit sind auch nur Kunden dieser Provider betroffen.
Aber darauf kommt es nicht an - dies ist keine naturwissenschatliche Quelle und kein naturwissenschaftlicher Artikel. Es geht nicht darum, dass Du oder jeder andere die in der Kritik vorgebrachten Argumente nachvollziehen kann oder die Quelle die aufgestellten Aussagen vollständig belegt. Im zitierten Zeit-Artikel hat LD die Argumente zusammenfassend dargestellt, die aus Sicht der Kritiker zeigen, dass die Protagonisten des Vorhabens mit einer unzutreffenden bzw. unzulässigen Interpretation der Kriminalstatistik hantieren. Dieser Vorwurf wurde inzwischen mehrfach geäußert und sollte hier erwähnt und nachgewiesen werden. Genau dazu ist diese Referenz geeignet. --Burkhard 16:14, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Zur Quelle BKA: Man kann natürlich fein einer Quelle aufsitzen und deren falsche Behauptung wiedergeben mit der Behauptung das Kinderpornografie im Internet lediglich eine populistische Behauptung sei und "verfälschten Fakten" wiedergegeben werden. Lutz Donnerhacke schreibt: "Während die Bundesregierung unter Berufung auf das Bundeskriminalamt hier dann der link wie im zeit artikel erklärt, dass sich im Jahr 2007 die Vorfälle mehr als verdoppelt hätten, offenbart ein Blick in die Kriminalstatistik (PDF) das Gegenteil. "
Das Zitat aus dem BKA Link beschreibt:"Bei der Besitz/Verschaffung von Kinderpornografie durch das Internet war von 2006 auf 2007 sogar ein Zuwachs von 111% festzustellen (von 2.936 auf 6.206 Fälle)(Angabe aktualisiert am 26.11.2008)."
  • Donnerhacke verweißt also auf Schlüssel 1317 Sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, (Seite 13 der zitierten BKA-Statistik.)
  • Das BKA und damit Frau Leyen & Co verweisen auf Schlüssel 1433 Besitz/Verschaffung von Kinderpornografie durch das Internet (Seite 18 der zitierten BKA-Statistik).
Donnerhacke klammer die Problematik der Verbreitung und Anstieg von KP über das Internet schlicht durch Auswahl des ihm geeigneten Schlüssels aus Kriminalstatistik aus. Ich frage mich nun, wer da "unzulässig" interpretiert. --Arcy 16:55, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Das war gerade ein Eigentor, komm doch bitte wieder, wenn Du den Text gelesen hast. Ansonsten verweise ich noch mal auf den zweiten Absatz meines Beitrags oben, das ist das entscheidende Argument. --Burkhard 17:21, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht, wo Du ein Eigentor siehst. Du stimmst mir also Zu Donnerhacke ganz andere Zahlen aus der gleichen Quelle benutzt als Leyen & Co. Dann einigen wir uns doch einfach darauf: Donnerhacke vergleicht seine Äpfel mit Leyens Birnen aus dem gleichen Obstkorb Kriminalstatistik und irgend ein Depp hier hat aus dem ganzen auch noch eine Fälschung gebastelt. --Arcy 17:51, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Fehlende Textkenntnis, hättest Du den Zeitartikel gelesen, wüßtest Du, das LD auf das Zustandekommen der Statistik nach 1433 ausführlich eingeht. Für ihn ist diese Statistik nichtssagend, weil hier quasi automatisiert generierte Anzeigen aufgeführt werden, von denen nur ein geringer Bruchteil überhaupt zu Ermittlungsverfahren, ganz abgesehen von Strafbefehlen, geführt haben. Steht alles im Text. Es bleibt mir absolut schleierhaft, welches Interesse Dich dazu treibt, hier einen Text als unseriös abzustempeln, den Du offensichtlich nicht über den dritten Absatz hinaus gelesen hast. Für mich ist hier End of LD text discusson!.
Keine Fälschung und ich stimme ich Dir keineswegs zu! LD spricht im übrigen nicht von verfälschten Fakten sondern einem Berg wilder Behauptungen. Meinetwegen kann die Formulierung im Artikel gerne gegen eine geeignetere ausgetauscht werden, aber das ändert nichts daran, dass dies ein wichtiger und zentraler Kritikpunkt an dem Vorhaben ist und der LD-Text eine geeignete Referenz dazu darstellt. Es kann nicht angehen, dass dieser Punkt ausgespart wird, weil Dir der Inhalt der Referenz nicht gefällt. Noch einmal zum Mitdenken: die Referenz auf den LD-Artikel belegt nicht, dass vdL und BKA tatsächlich mit "verfälschten Fakten" argumentieren, sondern dass es einen wichtigen Kritikpunkt an dem Vorhaben gibt, der ihnen das vorwirft. Letzteres weist die Referenz nach, nicht anderes. Hier sollen keine statistischen Aussagen oder Naturgesetze belegt werden, sondern die Existenz einer öffentlich, in den Medien vorgebrachten Kritik an dem Vorhaben. Ist dieser Unterschied so schwer zu verstehen? --Burkhard 18:46, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Das Wort "Fälschung" taucht in der Referenz nicht auf. Wieso setzt Du es dann wieder ein? --Arcy 19:13, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Hab ich das? Wieso unterstellst Du mir das? ;-) --Burkhard 19:42, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Tschuldigung. War ein Versehen. --Arcy 19:44, 7. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Verschiebung nach Sperrung von Webseiten in Deutschland

Huch, war die Lemmafrage denn abschließend geklärt - ich kann keinerlei Diskussion entdecken, die aktuell dieser Verschiebung vorausgegangen wäre? Sperrung von Webseiten scheint mir ungeeignet, den Webseiten umfasst alles, egal ob Intra-, Extra- oder Internet - der Artikel beschäftigt sich wohl nur mit Sperrmaßnahmen von Seiten im Internet. Bei Access Blocking auf Ebene des DN-Systems sind auch Dienste außerhalb des WWW betroffen, da war das alte Lemma deutlich besser --Burkhard 21:02, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

In der Firma, in der ich arbeite, sind ne ganze Menge Webseiten gesperrt. Meint ihr, dass gehört in diesen Artikel? --Arcy 21:54, 16. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

"Internetseiten" ist ein Unwort, es ist absolut bedeutungslos; es deckt außerdem ebenfalls keine Dienste neben dem WWW ab. Im Artikel geht es ohnehin ausschließlich um die Sperrung von Webseiten. Und bitteschön, "Sperrung von Webseiten im Internet in Deutschland" ist zu viel des Guten. Dass die Politik auf andere Netzbereiche keinen Einfluss hat, ist ja wohl offensichtlich. --ben g 01:24, 17. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Nur dass sich bei G**gle > 8,5 Mio Einträge (-Wikipedia) für "Internetseiten" finden und Politiker gerne Unworte benutzen. Webseiten ist wohl kein Unwort, dafür aber im Zusammenhang mit diesem Artikel falsch - genauso falsch wie das Verschieben eines derart heißen Artikels ohne jegliche Diskussion. Ich halte fest, dass es für Deine Aktion keinen Konsens gab und gibt. Eine Klärung der Lemmafrage wäre jetzt wahrlich vonnöten. --Burkhard 21:29, 18. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Du wirst es nicht glauben, aber Google findet über 27,5 Millionen Seiten zum Suchbegriff "Webseite". Der Duden kennt "Webseite" natürlich, es ist schließlich der korrekte Begriff, "Internetseite" aber nicht. Wikipedia muss sich nicht dem Schwachsinn vom Typ "das Internet ist das Web" hingeben, weil es ja keinen Konsens darüber gibt, dass in der deutschsprachigen Wikipedia korrekte Fachbegriffe und Wörter der deutschen Sprache verwendet werden sollen. Geht's noch? --ben g 21:41, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Seit wann ist der Duden Autorität für Lemmata? Dass dort der Begriff "Webseite" vermerkt wirk, ist für die Wahl des Lemmas ungefähr so bedeutsam wie der berühmte Sack Reis in China. Die Frage "Geht's noch" darfst Du dir gerne selbst stellen. --Burkhard 22:44, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Neuer Artikel

Zur neuen Fassung des Gesetzentwurfes siehe auch Zugangserschwerungsgesetz. Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 00:09, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

BPjM-Filtermodul

Wer hat weitere Details zu dem Modul? Kennt jmd die Rechtsgrundlage? Wie kann man diese Zensur vermeiden? Nemissimo 酒?!? RSX 23:06, 19. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Grundlage dürfte das Jugendschutzgesetz sein. - Da der Filter nur die Anzeige der Inhalte bei deutschen Suchmaschinen unterdrückt, also keine Seitensperrung bewirkt: einfach auf google.com ausweichen und die google-eigene Filterung abschalten - fertig! Die Rückumleitung auf google.de per Geotargeting vermeidet man über den Pfad: http://google.com/webhp Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 13:59, 20. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Erfahrungen in anderen Ländern - aktuell

Seit gestern ist öffentlich, daß alle auf DNS-Poisoning basierenden Sperrlisten mit Hilfe eines einfachen unix-Befehls tagesaktuell rekonstruiert werden können, wenn man die IP des Stoppschilds kennt, und die erste so erhaltene Sperrliste steht jetzt bei Wikileaks und erleichtert die Suche nach Kinderpornos ungemein.

Das ist als Fall von Kontraproduktivität sicher relevant, aber ich bitte vorbeugend, den Wikileaks-Artikel (der zahlreiche Links auf angebliche oder tatsächliche KiPo-Seiten enthält) nicht als Referenz anzugeben. Eine etwaige Sekundärquelle ohne diese Links dürfte okay sein, ist aber noch nicht erschienen.

Für geflissentliche Beachtung dankt Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 13:10, 21. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Sperrung von bmi.pifo.biz Anfang Mai 2009 nach Weisung des BMI

http://bmi.pifo.biz/ von Thorsten Förster wurde auf Betreiben des BMI durch den Hoster gesperrt. Es war eine Satire auf das Ministerium. Hier ein bißchen Lektüre dazu:

Wundert mich, dass das noch nicht im Artikel steht. Ist zwar keine richtige Zensur, aber so ähnlich. Besonderheit ist hier wohl die Konstellation "Hey BVA, geht mal zum Provider und lass die Seite sperren, gefällt uns nicht". Der Provider muß kuschen, will ja keinen Ärger. Also so einfach geht das bei uns, hätte ich nicht gedacht. --77.4.34.139 04:02, 29. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Das war allerdings eine Löschung, keine Sperre (siehe auch erste Quelle). Gruß, Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 15:57, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Tauss und die 1997er-Sperre

Im Abschnitt zur Sperre von 1997 wird Besonders scharf kritisiert wurde die Maßnahme vor allem von Jörg Tauss, dem damaligen Beauftragten für Neue Medien der SPD-Bundestagsfraktion.[6] behauptet. In der Quelle steht aber nur, das Tauss die Maßnahme kritisiert, nicht "besonders stark", was m.E. eine Wertung ist, die durch die Quelle nicht gedeckt ist. Gormo 15:04, 1. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Websites oder Webseiten

Irgendwas stimmt mit dem Lemma nicht. Der Artikel zu Webseiten heißt Website, folglich müßte der Artikel Sperrung von Websites in Deutschland heißen. --77.4.42.111 09:00, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Stimmt nicht ganz. Es wird zwischen Webseite und Website unterschieden. --Nicor 12:12, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Aso, OK (nehme alles zurück)... Wäre eine 30.000 EUR Frage bei Wer wird Milliönär :-) Danke, --77.4.42.111 21:05, 6. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Indien

Mal etwas neues aus der Ecke der kreativen Realitätsdeutung - Zitat UvdL auf MDR-Sputnik-Radio: Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornografie hat. Da können sie nicht mehr löschen.. Die Aussage ist nachweislich falsch. vgl. z.B. Indien: Abhören von Telefonaten und E-Mail-Überwachung bei jeglicher Straftat, 05.01.2009, online unter heise.de

Das gleiche hatte vdL bereits einige Tage zuvor behauptet-> Familienministerium hält an Zahlen zur Verbreitung von Kinderpornographie fest, 07.07.2009, online unter heise.de. Gibt es eigentlich offizielle Reaktionen der Indischen Regierung? Nemissimo 酒?!? RSX 17:53, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Jörg Tauss hat sich mittlerweile offiziell beim Indischen Botschafter entschuldigt. Pressemitteilung vom 14.07.2009. Nemissimo 酒?!? RSX 17:59, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Geht doch: Indien weist Kinderporno-Vorwürfe der Familienministerin zurück, 14.07.2009, unter heise.de. Nemissimo 酒?!? RSX 22:24, 14. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Quelle Extremismus und Terrorismus

Falls es mal akut wird: Bericht über Harvardstudie. Nemissimo 酒?!? RSX 08:28, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

vdLs Quellen

Am 15. July 2009 erklärte ein Sprecher von der Leyens gegen über anfragenden Medien die Aussagen seien einer Übersicht des International Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) aus dem Jahre 2006 entnommen worden. Von der Leyen hatte sich bereits auf einer Konferenz gegen Kinderpornografie Ende Juni 2009 auf die umstrittene Studie berufen.refRegierung fordert mehr internationale Zusammenarbeit, 30.06.2009, unter SPON/ref Die Organisation weisst auf ihrere Website ausdrücklich daraufhin, dass sie den Begriff "Kind" in Zusammenhang mit Kinderpornographie als jeden unter 18 Jahren definiert, unabhängig von dem (nationalen) Schutzalter für sexuelle Einwilligungen. ("Defining "child" for the purposes of child pornography as anyone under the age of 18, regardless of the age of sexual consent;")refModel Legislation and Global Review, online unter ICMEC/ref

Der Abschnitt ist aus meiner Sicht relevant. In ihm wir ganz klar, dass vdL Quellen verwendet die Sex zwischen unter 18jährigen generell als Kinderpornografie definieren. Dies entspricht einer Ausweitung der Argumentation auf Jugendpornografie. Die aktuelle englischsprachige Aufstellung der Organisation stammt btw aus dem Jahr 2008 - Wieso vdL sich hier auf ältere Versionen beruft bleibt unklar. Nemissimo 酒?!? RSX 08:31, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Wenn die Information rein soll, dann würde ich vorschlagen, unten einen neuen Absatz einzufügen in der Art von: Die Zahlen der Studie des ICMEC beziehen sich entgegen der Diskussion in Deutschland neben Kinderpornografie auch auf Jugendpornografie. Zumindest ich würde das dann direkt verstehen ;) Ich bin in der Thematik aber nicht so fit. Vorher müsste man jedenfalls noch schreiben: Ursula von der Leyen bezog sich in Ihrer Darstellung von Kinderpornografie auf eine Übersicht des International Center for Missing and Exploited Children (ICMEC) aus dem Jahr 2006. Dann weiß man, was gemeint ist. Gruß --Pfanne 10:29, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Verschiebung und klare Abgrenzung

Ich schlage vor einen großen Teil der hiesigen Inhalte nach Zugangserschwerungsgesetz zu übertragen und an hiesiger Stelle eine kurze Zusammenfassung mit Link auf den Hauptartikel zu stellen.

Konkret sollten folgende Abschnitte verschoben werden:

  1. 2 Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen
  • 2.1 Gesetzgebungsverfahren
  • 2.2 Gesetzentwurf

o 2.2.1 Geschichte des Gesetzentwurfs o 2.2.2 Beschränkung der Sperrlisten auf große Provider o 2.2.3 Umgang mit Abrufdaten

  • 2.3 Kontroversen zum Gesetzentwurf

o 2.3.1 Online-Petition gegen das Gesetzgebungsvorhaben o 2.3.2 Meinungsumfragen

  • 2.4 Erfahrungen in anderen Ländern
  1. 3 Weitere geforderte oder geplante Sperrungen
  • 3.1 Vor dem Inkraftreten

o 3.1.2 Jugendpornographie o 3.1.3 Urheberrechtlich bedenkliche Seiten o 3.1.4 Glücksspiele

  • 3.2 Nach dem Inkrafttreten
  1. 4 Technische Schwächen
  2. 5 Literatur
  3. 6 Weblinks

Wir vermeiden so eine weitere Zerfaserung der Inhalte, sichern eine Beibehaltung der auch sonst üblichen Systematik im Projekt und schaffen hier wieder Platz um auch zukünftige Sperrinitiativen mit ihren jeweiligen Hauptlemmata inhaltlich und entwicklungsgeschichtlich einzuordnen.

Falls hier in den nächsten Tagen keine grundsätzlichen Bedenken geäußert werden werde ich die Verschiebung in Angriff nehmen. Nemissimo 酒?!? RSX 12:02, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Da bin ich mal gespannt, ob das klappt ;-) Bisher wollte man die heilige Kuh Zugangsersch.Ges nicht hier aus dem Artikel raus haben. --Arcy 13:40, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Keine Einwände. Da wir jetzt zwei Artikel haben, einen davon spezifisch zum Gesetz, genügt hier ein kleiner Abschnitt mit Hauptartikelverweis dorthin. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 12:41, 18. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Sehe ich auch so. --Nicor 06:29, 19. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Erste Sperrungen in Deutschland nach EMMA Kampagne 1991/1992 --> Vorschlag zur Lemmaverschiebung

Emma_(Zeitschrift)#Usenet-Kampagne_1991.2F92 dürfte die erste Kampagne in Deutschland gewesen sein die zur Sperrung von Internet-Inhalten durch Provider (die damals sehr stark engagierten Unis) führte.
Da sich der hiesige Artikel nicht nur auf das WWW bezieht, sollten wir es ebenfalls einbauen und auf Sperrungen von Internetinhalten in Deutschland umbiegen. Dies ist umso mehr notwendig, als das in den Medien bereits jetzt die Auswirkungen auf andere Internetdienste diskutiert werden. Nemissimo 酒?!? RSX 14:24, 24. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Keine Einwände. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 16:24, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Grundsätzlich um Größenordnungen besser als das jetzige Lemma, aber soll es wirklich der Plural werden (Sperrungen)? --Burkhard 17:11, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Plural wäre m.E. die bessere Option, da der Artikel schon jetzt mehrere voneinander unabhängige Sperrungen beschreibt. Agathenon (DISKU/EDITS/MAIL) 19:09, 25. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Sperrung von Internetzugängen (Quellen)

Angelika Krüger-Leißner (filmpolitische Sprecherin der SPD) hat ja mit ihren jüngsten Ausführungen (siehe Heise Online vom 07. August 2009) das Sperren von Internetzugängen nach französischen Muster ins Spiel gebracht. So richtig fasst das Thema ja nicht zu "Sperrung von Webseiten". Neues Lemma? Sperrung von Internetzugängen in Deutschland?

OT: Markant war hierbei ihr Satz "Wir haben starke Grundrechte in unserem Grundgesetz verankert, aber die hindern uns manchmal, einfache, klare Lösungen zu finden.". Ihre Position würde ich gern auch auf der Wikipedia Seite von Angelika Krüger-Leißner ablegen. Hier wären sicherlich ein paar Meinungen auf Diskussion:Angelika Krüger-Leißner zur Relevanz von euch ganz hilfreich.--Ronald Sl 12:14, 10. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Gelöschte Inhalte

Folgende Inhalte wurden unter Ursula von der Leyen mit dem Hinweis "Daß es Kritik gab, wird erwähnt. Die Kritikpunkte gehören in den Artikel Sperrung von Webseiten in Deutschland" gelöscht (Autoren hier):

Als Hauptkritikpunkt wurde angeführt, dass das Vorhaben eine populistische Wahlkampftaktik mit einer unseriösen Argumentation sei,[1] die Kinderpornografie nicht bekämpfe sondern eher fördert[2], aber ein undemokratisches Instrument zur allgemeinen Zensur im Internet aufbaue.[3] Problematisch sei laut Kritikern, dass dadurch Kinderpornografie lediglich ausgeblendet werden, für Pädophile allerdings weiterhin leicht zugänglich sei. Effektiver sei es, gefundenes kinderpornografisches Material löschen zu lassen, was auch international keine Probleme bereite.[4][5] Die Anbieter von Kinderpornografie bekämen mit Hilfe der Stoppschilder allerdings ein Frühwarnsystem in die Hände und könnten bei drohender Strafverfolgung Spuren verwischen. Außerdem würden Sperrlisten immer wieder veröffentlicht, wie die Erfahrung in anderen Ländern zeige. Dadurch würden die Sperrlisten zu Wegweisern für Pädophile, da die Sperrlisten ja gerade Links zu nicht gelöschten kinderpornografischen Materialien beinhalten. Zudem stelle die nicht gegebene judikative Kontrolle der geheimen Sperrlisten einen Verstoß gegen die grundgesetzliche Gewaltenteilung dar, der eine Zensur von Webseiten aller Art ermögliche. Forderungen nach einer Ausweitung der Sperren wären absehbar. In der Netzkultur wurde daraufhin der Spitzname „Zensursula“[6][7][8] eingeführt.[9][10] Kritiker und Experten beklagten zudem eine widersprüchliche und manipulative Informationspolitik des Bundesfamilienministeriums und der Bundesregierung[11]. Sie sehen Befürchtungen bestätigt, dass ihre Bedenken und die E-Petition von der Regierung ignoriert werden und von Politikern mit geringen Kenntnissen reflexartig über Netzpolitik entschieden wird.[12] In der Debatte stand von der Leyen auch wegen polemischer Aussagen in der Kritik.[13] udem wurde sie wiederholt für die Verwendung von „Fantasiezahlen und unsauberen Interpretationen“[14] sowie „Lügen“[15] kritisiert.[16][17]

  • Einzelnachweise
  1. Von der Leyens unseriöse Argumentation Die Zeit vom 13. Mai 2009
  2. CareChild fordert entschlossenes Vorgehen gegen Kinderpornografie
  3. NDR-Fernsehen: Zapp: Proteste gegen Internetsperrungen. 27. Mai 2009. (Flash-Video; 9:51 min.)
  4. Internetzensur: CareChild-Versuch blamiert Deutsche Politiker
  5. AK Zensur: Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur: Löschen funktioniert
  6. n-tv.de: Vier Gründe gegen Internetsperren
  7. Der Westen: Zensursula und das Dilemma mit dem DienstwegSpiegel: "Zensursula" geht in die Offensive
  8. Selbstbild der Aktivisten in einem gefaketen Spiegeltitel
  9. Chaos Computer Club geht "Zensursula" besuchen Golem vom 15. April 2009
  10. Von der Leyen will Kontrolleure für BKA-Zensoren Spiegel Online vom 26. Mai 2009
  11. Bettina Winsemann: Lügen und Widersprüche – Die offiziellen Netzsperren-FAQs. Telepolis, 8. Juni 2009.
  12. taz.de: Blogosphäre gegen "Guttenzwerg". 12. Mai 2009.
  13. http://www.netzfreiheit.de/2009/04/27/technisch-versierte-pc-nutzer-sind-schwer-padokriminelle/
  14. Die Zeit: Von der Leyens unseriöse Argumentation
  15. Handelsblatt: Amtlich: Ursula von der Leyen hat gelogen
  16. CareChild e. V.: Internetzensur: Die grossen Lügen der Ursula von der Leyen
  17. Spiegel: Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere - 2. Teil: Wenig Belastbares

Nemissimo 酒?!? RSX 18:43, 11. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Übersetzungsfehler ?

lt. Leo ist "Jugendlicher" eine korrekte Übersetzung für Adolescents. Der Titel den die deutsche Unicef Sektion dem Kongress gab kann und sollte dementsprechend verwendet werden. Darüber hinaus lassen sich zum Titel "III. Weltkongresses gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" [10] gegenüber "III. Weltkongress gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen" [11] keine Sucherergebnisse im Internet finden. --Arcy 18:58, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo Arcy, der Heranwachsende (ein Heranwachsender) | die Heranwachsende ist auch bei deinem Link die Erstübersetzung. Wäre "Jugendliche" gemeint gewesen, wäre (von Professionals) in diesem Zusammenhang juvenile wie z.B. in juvenile labour verwendet worden (vgl. bitte auch Adoleszenz). Der Kongress bezog und bezieht sich m.M.n auch auf Heranwachsende; und wenn, warum auch immer, in deutsch einer den Fehler von dem anderen abschreibt (auch die deutschen Profis von ECPAT), so wird es trotz Medienkonzentrat nicht richtiger – und zumindest von mir rot angestrichen. Mach damit was du willst, so wichtig ist es mir nun auch wieder nicht, außer, dass ich hier so korrekte Artikel schreiben möchte wie es mir eben möglich ist. Viele Grüße --khs 20:17, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Heranwachsende mag eventuell passender sein. Da aber die deutschsprachigen Sektionen der UNICEF (die UNICEF war offiziell Mitotganistaor der Veranstallung!) ihre eigene Übersetzungen hat, sollte die offizielle Übersetzung "Jugendliche" verwendet werden, auch wenns uns vielleicht ein Quentchen weniger gut passt. --Arcy 20:35, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Deine Logik ist mir glaube ich zu offiziell, als das ich sie nachvollziehen möchte ... ich habe deine Unicef-Infos noch eingearbeitet. Wenn du noch etwas zu den Internetsperren auf dem Kongress einarbeiten könntest – ich habe da nur wenig bis gar nichts gefunden. Cu --khs 22:11, 3. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe deine Änderung(„Nicht nur Europa // " .... Stärkung der Möglichkeiten von Kindern sich selbst zu schützen ... " konnte ich nicht in den Empfehlungen finden“) zurückgesetzt weil das Dokument "a European Follow‐up" ist, in dem u.a. steht "through peer-to-peer youth programmes, aimed at raising awareness and preventing the sexual exploitation". bye --khs 14:54, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Im zweiten Beleg steht nichts von Europa. Der Weltkongres (sic!) fand in Rio (sic!) statt und einer der Organisatoren was Brasilien (sic!). Auch ist die UNICEF keine Organisation der EU. Das Ganze ist also kein Projekt der EU. Beleg 1. sind die ausdrücklich persöhnlichen Gedanken ("some thoughts")und Vorschläge von Jaap Doek, die er im Rahmen eines Vortrages im Raum G03 im Agora Gebäude in Strassburg anläßlich des COUNCIL OF EUROPE PLATFORM ON CHILDREN’S RIGHTS hielt. --Arcy 18:41, 4. Okt. 2009 (CEST)Beantworten