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Diskussion:Südossetien

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Kagul in Abschnitt Aktualisierung
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Aktualisierung

Oben steht ja schon, dass Südossetien auch von Venezuela anerkannt wurde. Es fehlt aber noch unten im Abschnitt "Status", wo nur von Russland und Nicaragua die Rede ist. Könnte das einer von denen, die das dürfen, noch aktualisieren? Ich darf irgendwie nicht, trotz aktueller Anmeldung. --Kagul 06:15, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Status von Südossetien

Wird diese Seite für Propaganda genützt? Wieso steht "Sein Status ist umstritten". Folgendes wird dann ohne Begründung gelöscht: „Sein Status ist auf politischer Ebene umstritten. Völkerrechtlich gehört Südossetien zu Georgien“. DAS IST DIE WAHRHEIT und wieso wird die Wahrheit gelöscht??? Möchtet Ihr WIKI missbrauchen? (nicht signierter Beitrag von 84.169.216.25 (Diskussion | Beiträge) 22:40, 26. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Ja, is gut jetzt. Weiter unten steht das ausführlicher. -- SibFreak 22:55, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Was zum Lesen: Selbstbestimmungsrecht der Völker und Sezession. „Völkerrechtlich“ ist reichlich nichtssagend, denn sogar diese Völkerrechte selbst sind umstritten. Würde es sogar in dieser Form aus der Infobox schmeißen. -- SibFreak 23:00, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nein das stimmt nicht, was Sie sagen. Ein Status ist nicht umstritten, wenn völkerrechtlich ein Gebiet zu einem Staat gehört. So ist die BRD auch völkerrechtlich anerkannt. Daher müssen Sie einfach die Wahrheit und das Weltrecht anerkennen.

Der Anfang soll die Wahrheit nicht verbergen und vor allem soll die Wahreit nicht gelöscht werden. Denn einige lesen nicht mehr weiter und gerade der Anfang macht viel aus. (nicht signierter Beitrag von 84.169.216.25 (Diskussion | Beiträge) 23:04, 26. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten


Der Status ist umstritten, das ist auch belegt und uns allen klar (auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen). Auf welcher Ebene soll ein Gebiet eigentlich noch umstritten sein außer auf der politischen? -- Don-kun Diskussion Bewertung 23:34, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Der Status ist nicht ernsthaft umstritten. Einzelne Gegenmeinungen gegenüber dem internationalen Konsens führen nicht gleich dazu, dass der Status umstritten ist. Die Einleitung ist derzeit suboptimal. Wenn nicht die nebenstehende Infobox die maßgebliche Aussage machen würde, wäre das so untragbar. Die Einleitung war schon mal besser. Muss mal nachwühlen, wer da verschlimmbessert hat. MBxd1 23:41, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Die eine Seite (die auch ständiges Mitglied im Sicherheitsrat ist) kontrolliert das Gebiet, der anderen gehört es völkerrechtlich. Wie könnte es umstrittener sein? -- Don-kun Diskussion Bewertung 00:14, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kämme das Gas und die Energie aus Georgien,würden die Deutschen die Realität sehen wollen. Diese Diskussion wird nichts bringen. Wenn ein Land,das Georgien angegriffen hat und dann die Unabhängigkeit einer georgischen Provinz erklärte,heißt nicht,dass der Status dieser Region umstritten ist. Wenn alle internationalen Organisatonen UN,EU,das Europarlament usw. die territoriale Integrität Georgiens gewähren,für wen ist denn dieser Status umstritten? Für den Aggressor? --იბერია 23:35, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


SibFreak, ich will Sie weder verärgern, noch Ihnen etwas beweisen. Sie wissen doch selbst, dass es nicht korrekt ist, wie es dort steht. Im Dienste der Wahrheit ändern Sie den Anfang.

Sie wissen doch, dass es Staaten in dieser Welt gibt. Es gibt ein Weltrecht. Nach der Vier-Elementen-Lehre muss ein Gebiet die völkerrechtliche Anerkennung haben, damit sein Status definiert werden kann. Die völkerrechtliche Anerkennung gibt es nicht für Südossetien. Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien. Nach den Statuten von WIKI ist man verpflichtet, die Wahrheit zu schreiben. Oder will jemand bestreiten, dass es die völkerrechtliche Anerkennung nicht gibt? Wenn das so ist, dann gibt es weder Russland, noch die BRD oder die USA. Will jemand dies ernsthaft behaupten? Es gibt de-jure und de-facto-Seite. Der Status gehört zu de-jure-Seite. De-jure gehört Südossetien zu Georgien. Ich gehe davon aus, dass diese elementare Sache verständlich ist.

MBxd1, suchen Sie bitte, ich habe Ihren Beitrag jetzt gesehen. Iberia, ich bin mit Ihnen nicht einverstanden, denn ich bin selber Deutscher.


Hm,ein Deutscher kann meine georgische Nickname lesen. Interessant... --იბერია 23:58, 26. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Iberia, ja, ich habe 10 Jahre lang in Georgien gelebt und meine Frau kommt aus Georgien. Außerdem ist es nicht förderlich, dass Sie hier Menschen beleidigen. Nach dem Motto: ena tkbilat moubari...


Habe ich hier jemanden beleidigt? --იბერია 00:05, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Lass uns bitte beim Thema bleiben. Mir geht es nur um Statusfrage, mehr nicht. Ihren Satz können manche als Beleidigung auffassen. Vielleicht habe ich auch übertrieben, aber letztlich ist es egal. Hauptsache ist die Aussage, die gar nicht stimmt und am Anfang dieser Seite steht.


Ich hatte das mit Abchasien verwechselt, dort hatten wir zu einer besseren Formulierung gefunden. Die habe ich jetzt übernommen.
Würdet Ihr Eure Beiträge bitte signieren? Man kann sonst kaum folgen. MBxd1 00:16, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Na gut,ich habe mich schon daran gewöhnt,dass für den Westen viel wichtiger Gas,Geld und die Energie ist,als irgendeines Weltrecht.

Wo war der Westen,als Russland in Tschetshcenien kämpfte?

Oder wenn Russland Separatismus in Georgien unterstützte?

Wenn die Russen ethnische Säuberungen gegen Georgier führten?

Wenn Russland über 250.000 Georgier aus Abchasien vertrieb?

und...

und..

und.

Die Wahrheit weiß jeder,der nicht an einem europäischen Märchen glaubt.

Ohne MBxd1 wäre die deutsche Wikipedia noch pro-russischer gewesen.

Gute Nacht wünsche ich an Euch beiden. --იბერია 00:24, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


MBxd1, so ist es korrekt! Nur eine kleine Bemerkung: Beim folgenden Satz muss statt Abchasien Südossetien stehen: "Bislang haben erst zwei Staaten die staatliche Souveränität Abchasiens anerkannt".

Signieren kann man die Beiträge, wenn man angemeldet ist? Ich bin bis jetzt nur ein Leser gewesen.

Gute Nacht Leute, es ist doch alles O.K. (nicht signierter Beitrag von 84.169.247.233 (Diskussion | Beiträge) 00:52, 27. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Was soll das heißen: Signieren kann man die Beiträge, wenn man angemeldet ist? Signieren soll man die Beiträge immer, egal ob man angemeldet ist oder nicht - in letzterem Fall stehen dann IP-Adresse und die Uhrzeit darunter, und vor allem kann man dann die Beiträge auseinander halten und braucht keine Linien ziehen. Inhaltlich: was du da oben immer wiederholst, sind Halbwahrheiten, die hier jeder kennt (Unterstützung durch und Interessen Russlands und Europas usw.). Mit der eigentlichen, spezifischen Frage des Völkerrechtsstatus hat die Politik wenig zu tun. Auch die Nichtanerkennung Südossetiens und Abchasiens durch fast alle Staaten nicht; gerade Europa und die USA wollen es sich mit Georgien als wichtigem Partner/Gegengewicht zu Russland in der Region (obwohl Georgien ja kaum eine Wahl hätte, sogar das zu akzeptieren). Auf meinen Hinweis auf das Selbstbestimmungs-Völkerrecht(!) oben gehst du ja nicht ein... Dazu: Georgien hat sich (und seinen jetzt aus Südossetien vertriebenen Landsleuten) die Suppe mit seiner unklugen Politik um 1990 inkl. Aberkennung der südossetischen Autonomie selber eingebrockt. Dass „die Südosseten aber angefangen“ haben, tut nichts zur Sache; jedenfalls war der damalige „Lösungs“ansatz falsch, siehe Situation heute. -- SibFreak 08:28, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Ach ja, noch was. Ich will nicht gesiezt werden. -- SibFreak 08:44, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Zuerst hat Südossetien seine Unabhängigkeit erklärt und nur danach kam Aberkennung der südossetischen Autonomie durch die Regierung in Tbilissi. Das musst du SibFreak wissen. --იბერია 09:14, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Zum Selbstbestimmungsrecht der Völker: Das ist kein unumstrittenes Prinzip. Es steht gleichrangig neben dem Recht eines Staats auf territoriale Integrität. Vor allem aber ist das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht das Selbstbestimmungsrecht der Titularnation einer subnationalen Verwaltungseinheit, neben der noch andere Völker im Gebiet leben bzw. lebten. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker greift ganz bestimmt nicht, wenn große Teile der Bevölkerung durch Völkermord und Vertreibung beseitigt werden (ersteres trifft nur auf Abchasien zu, letzteres auf Abchasien und Südossetien) oder von der Teilnahme an der politischen Willensbildung ausgeschlossen werden (trifft für die verbliebene georgische Bevölkerung auf beide zu). MBxd1 09:21, 27. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

SibFreak, ich glaube, dass Du die Personen verwechselt hast. Bezüglich der Signatur hast Du mit mir gesprochen, bezüglich des Inhaltes kannst Du nicht mit mir gesprochen haben, da Du meine inhaltlichen Ausführungen nicht wiedergegeben hast. Ich habe keine Lust, die Streitigkeiten wegen der Kriegsursache anzufangen, das bringt nichts. Nur bezüglich der Statusfrage kann die Antwort sehr schnell gefunden werden, da dies eine geklärte Rechtsfrage ist. Politisch kann vieles umstritten sein, aber wenn es um eine Bezeichnung eines Rechtsgebildes geht, dann muss man eindeutig sagen: Rechtsverbindlich ist Südossetien ein Teil Georgiens. Nur eine rechtswirksame Anerkennung, welche seitens von UNO erfolgen muss, kann an der bestehenden Situation statusrechtlich etwas ändern. Was Russland mit der Anerkennung gemacht hat, hat mit dem eigentlichen Status Südossetiens nichts zu tun, da dies nicht rechtsverbindlich ist. Außerdem sind die Theoriestreitigkeiten über die Selbstbestimmungsrechte der Völker und die Frage der rechtswirksamen Anerkennung eines Gebildes zwei verschiedene Sachen, die man voneinander unterscheiden sollte, um Begehung grober Fehler zu vermeiden. Denn die rechtsverbindliche Anerkennung eines Gebildes ist ein Willensakt der Weltgemeinschaft, der u.a. prozessual geprägt ist. Die Selbstbestimmungsrechte der Völker, abgesehen davon, wem sie zustehen und wem sie nicht, ist eine spannende Frage, welche aber statusrechtlich keine Verbindlichkeit besitzt. MfG Martin

P.S. Wegen der Signatur hast Du recht, ich habe die Frage ganz blöd gestellt. Ich vermute, dass der Name dann automatisch am Ende der jeweiligen Ausführung erscheint, wenn man angemeldet ist. (nicht signierter Beitrag von 84.169.204.176 (Diskussion | Beiträge) 15:26, 27. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Teilweise anerkannter Staat

Dieser Formulierung ist eine nicht zu leugnende Tatsache! --Voevoda 10:49, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Nein, wenn dann ist Südossetien teilweise als Staat anerkannt. -- Don-kun Diskussion Bewertung 11:02, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Das sind verbale Haarspaltereien. Wenn Du dem Link im Artikel folgst, landest Du bei der Definition teilweise anerkannte Staaten. --Voevoda 11:07, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ein Georgier wurde für solche Bearbeitungen schon mehrmals gesperrt,aber das geht nicht um Voevoda.

P.S. Don-kun mag keine POV-Krieger,besser gesagt keinen georgischen POV-Krieger. --87.184.112.93 16:49, 30. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Voevoda, was Du da schreibst dient der Manipulation, wenn es auch nicht gewollt sein sollte. Denn unter „teilweise anerkannte Staaten mit De-facto-Kontrolle über ihr Territorium“ fallen z.B. Taiwan und die Türkische Republik Nordzypern. Von den sog. POV - Kriegern werden bei WIKI zwar auch Abchasien und Südossetien als „teilweise anerkannte Staaten“ geführt, aber dies entspricht in jeder Hinsicht nicht der Wahrheit. Man kann höchstens darüber streiten, ob Abchasien und Südossetien als „nicht anerkannte Staaten mit De-facto-Kontrolle über ihr Territorium“ geführt werden sollten, was aber stark zu bezweifeln ist. Dies hat folgende Gründe: Ein de-facto Regime braucht eine De-facto-Kontrolle, welche staatliche Konturen aufweisen muss (dabei ist es egal, ob es anerkannt oder nicht anerkannt ist). Staatliche Konturen bestehen im Staatsgebiet (1.Element), im Staatsvolk (2.Element) und in der Staatsgewalt (3.Element). Wenn davon ein Element fehlt, kann keine Rede mehr über ein stabilisiertes de-facto-Regime sein, was eine zwingende Voraussetzung für einen sog. de-facto-Staat ist. Sowohl in Abchasien als auch in Südossetien gibt es keine staatliche Gewalt, da Russland, also ein Drittstaat, diese Territorien mit der staatlichen Gewalt der russischen Föderation beherrscht. Daher sind diese Gebiete besetzte Gebiete ohne eigenständige staatliche Gewalt. Im Übrigen muss auch vermerkt werden, dass es wirklich traurig ist, dass die altmongolische Denkweise über die Ausdehnung des Imperiums in Russland nicht aufgegeben wurde. Es ist ein Gesetz der Natur und eine Frage der Zeit, dass ein übernatürlich aufgeblähtes Gebilde platzt. Das Hochjubeln des imperialen Gedankengutes seitens der Bevölkerung wurzelt u.a. im Minderwertigkeitskomplex und es gibt dabei keinen Platz für eine Zivilcourage. Sogar durch die WIKI - Hauptseite über Südossetien sieht man (ich meine nicht die Diskussionsseite), dass die Tatsachen entweder gar nicht erwähnt oder mit Hilfe propagandistischer Quellen fleißig in der Weise manipuliert werden, dass Wahrheiten und Unwahrheiten miteinander vermischt werden. Persönlich habe ich keine Lust, richtig einzuschreiten.

MfG

Martin 31. Aug. 2009 (CEST))

Quark, ich sehe, Sie kennen sich ziemlich schlecht aus, was Abchasien und Südossetien anbetrifft. In beiden Staaten gibt es einen Präsidenten, ein Parlament, eine eigene Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit und eigene Exekutivorgane in Form von Armee, Polizei usw. Was eigenständige Staatlichkeit anbetrifft, sind diese Staaten viel weiter als z.B. das Kosovo, das ja erst 1 Jahr alt ist, und nicht 18, wie diese Staaten. Russland ist dort zwar mit seinen Truppen präsent (auf Wunsch von Abchasien und SO), man kann aber mit Sicherheit nicht von einer russischen Staatsgewalt dort sprechen. Es gilt dort keine russische, sondern abschasische bzw. südossetische Verfassung. Waren Sie schon einmal dort, um mir hier was darüber zu erzählen? Vermutlich nicht. Ich war aber schon mal in Abchasien. Und Ihre Ausführungen in den letzten Zeilen sind einfach nur für den Mülleimer, sorry für die Direktheit. Man merkt, dass hier jemand am Sinnieren ist, der in einer eigenen imaginären Welt lebt, statt die Welt wirklich mal gesehen zu haben. --Voevoda 02:05, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
1) diskussionsstil!? 2) Wenn ich mich recht entsinne geht es hier um völkerrechtliche Begriffe. Das Kennzeichen eines allgemein anerkannten Staates ist es wohl nicht nur eine Regierung zu haben?? --Paule Boonekamp - eine Silbersonne 09:04, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten
Augen aufmachen. Habe ich nur die Regierung aufgezählt? Südossetien und Abchasien erfüllen alle Kriterien eines Staates. Weitaus mehr, als einige, die hier von Deutschland ohne weiteres als Staaten anerkannt werden. --Voevoda 18:39, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Jemand muss doch diese POV-Krieger sperren. Oder gibt es bei diesen zwei Personen irgendwelche Besserung erkennbar? --87.184.111.204 13:59, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten


Herr bzw. Frau Voevoda und Don-kun,

ich habe nichts dagegen, wenn Sie, Voevoda, ein Kenner sind. Daher darf man Ihnen unterstellen, dass Sie nicht fahrlässig, sondern vorsätzlich Behauptungen aufstellen. Denn Sie scheinen ein intelligenter Mensch zu sein und deshalb kann man nicht sagen, dass Sie das nicht verstehen, was Sie selber schreiben. Das macht für Sie die Sache nicht einfacher, im Gegenteil.

… Staatsgewalt (3.Element) …

Für die Annahme einer De-facto-staatlichen Kontrolle eines Regimes reicht es nicht aus, wenn die staatliche Gewalt nur auf Papier und nicht tatsächlich existiert. Denn in dem Fall ist keine Voraussetzung für die De-facto-Gegebenheit im Hinblick auf die Gewalten des Regimes vorhanden.

Da Sie gesagt haben, dass Abchasien und Südossetien Präsidenten haben und dort keine russische Staatsgewalt gelte, möchte ich Sie an folgendes erinnern: Als im Jahr 2004 in Abchsien gewählt wurde, hat Moskau zunächst Raul Khadshimba zum Sieger der ersten Wahl am 3. Oktober erklärt, da ihn der damalige russische Präsident Wladimir Putin bevorzugte. Nach den wochenlangen Tumulten erklärte die Wahlkommission Bagapsch, welcher die Wahlen mit Hilfe georgischstämmiger Bevölkerung klar gewonnen hatte, zum Sieger. Daraufhin gab es auf Geheiß von Moskau nochmals Wahlen. Schließlich nahm Moskau dem Bagapsch die Kompetenzen eines Präsidenten weg und gab sie dem „zweiten Präsidenten“ (dem bevorzugten Khadshimba), welcher das Amt des Premiers ausüben sollte. Gleichzeitig drohte Moskau, Abchasien aushungern zu lassen. Nachdem Bagapsch den Kremlherren die Treue versprach, gaben sie ihm die Kompetenzen des Präsidenten doch zurück. Das ganze Theater kann man im Internet u.a. auch bei Ria Novosti und Russland.ru noch heute verfolgen.

In Abchasien und Südossetien besitzen alle Armee- und Polizeikräfte russische Pässe. Alle Politiker Abchasiens und Südossetiens haben russische Pässe. Die Bevölkerung Abchasiens und Südossetiens haben russische Pässe. Daher kann gesagt werden, dass kein Staatsvolk vorhanden ist (dazu noch unten).

Die (auch administrativen) Grenzen Abchasiens und Südossetiens werden von dem russischen Geheimdienst (FSB) kontrolliert (Quelle: Russland.ru, Ria Novosti). Das heißt, dass diese Regime ihre mögliche Gewalt über die eigenen Grenzen gar nicht ausüben. Die Infrastruktur ist in russischer Hand. Die de-facto Verteidigungs-, Justiz- und Innenministerien sind direkt dem Kreml unterstellt. Gerichte sind Notaren der von Moskau gesteuerten Politiker. Die Verfassungen beider Gebiete, die bis jetzt kein Mensch zu sehen bekam, sind angeblich geschrieben worden, aber nie in der Praxis angewandt worden. Russische Generelle, die die Arbeit der Verteidigungsministerien koordinieren und walten, können Personen absetzen, die sie gar nicht haben wollen. Noch schlimmer ist die Tatsache, dass die oben ausgeführten Fakten keine Geheimnisse sind, weil für Moskau dafür keine Notwendigkeit besteht. Denn diesbezüglich wird die Meinung der anderen von Moskau missachtet und für Null und Nichtig betrachtet.

Das erklärte Ziel Abchasiens, welches mehrmals u.a. Bagapsch (=offiziell De-facto Präsident Abchasiens) verlauten ließ, ist die assoziierte Mitgliedschaft Abchasiens in der Russischen Föderation (man findet diesbezüglich viele Beweisquellen im Internet, wenn man entsprechend googelt). Auch der frühere De-facto Präsident Abchasiens war nicht besser: „Präsident Abchasiens ist der Historiker Wladislaw Ardzinba, Premierminister Raul Khadshimba. Sie betrachten Abchasien als eigenständige Nation, haben aber zugleich wiederholt Anträge auf assoziierte Mitgliedschaft in der Russischen Föderation gestellt“. Kokoity (=offiziell De-facto Präsident Südossetiens) hat mehrmals Anträge zur Eingliederung Südossetiens in die Russische Föderation gestellt und betont dies andauernd. Sie haben auch mehrmals bekundet, dass Putin ihr Präsident sei. Das bedeutet, dass selbst die Führer dieser Regime tatsächlich folgendes zum Ausdruck bringen: Diese Gebiete sind weder unabhängig, noch gefestigt, und diese Regime wollen bzw. können gar nicht eigenständig sein. D.h., dass die angeblich gewollte Selbstbestimmung dieser Völker nur für Propagandazwecke genutzt wird und genutzt wurde. Am Beispiel Nordossetiens sieht man, dass das Ossetische Volk keine kulturellen Rechte hat. Denn Osseten in Nordossetien haben keine ossetischen Schulen, keine ossetischen Hochschulen, die Amtssprache in Nordossetien ist russisch. Dazu kommt die Tatsache, dass das Oberhaupt bzw. der Präsident Nordossetiens nicht gewählt, sondern von Moskau eingesetzt wird. Wenn es dem De-facto-Präsidenten Südossetiens um die Selbstbestimmung ginge, würde er nicht feierlich auf Knopfdruck mit den Eingliederungsanträgen nach Moskau fliegen. Das Thema ist hier zwar nicht die Selbstbestimmung, aber man kann sich nicht einerseits darauf berufen, dass man ein gefestigtes, für die Freiheit kämpfendes Regime habe und andererseits nicht sehen wollen, dass diese Regime oberfleißig die Eingliederungsanträge zur Aufnahme in die Russische Föderation stellen. Jeder weiß auch, dass sowohl Bagapsch als auch Kokoity am nächsten Tag weg wären, wenn sie dem Kreml sagen würden, dass das Ziel dieser Regionen die Aufnahme in die NATO sei. Die scheinheiligen Argumente bezüglich der Eigenständigkeit will ich gar nicht mehr hören. Der Kreml kümmert sich nicht um die Selbstbestimmungsrechte der Völker. Sonst hätten die Machthaber keinen Völkermord in Tschetschenien begangen. Die sog. Präsidenten Abchasiens und Südossetiens sind nur die Verwaltungsangestellten des Kremls.

… Staatsvolk (2.Element) …

Unstreitig ist, dass staatliche Konturen im Hinblick auf Staatsgebiet (1.Element), Staatsvolk (2.Element) und Staatsgewalt (3.Element) bestehen müssen. Denn wenn es eine von den eben ausgeführten Gewalten fehlt, kann keine Rede mehr von einem stabilisierten de-facto-Regime sein, was eine zwingende Voraussetzung für einen sog. de-facto-Staat ist. Sowohl in Abchasien als auch in Südossetien fehlt es auch am Staatsvolk (2.Element), da der Kreml russische Pässe, wenn auch völkerrechtswidrig, verteilen ließ. Die weit überwiegende Mehrheit hat russische Pässe, eine kleine Minderheit georgische Pässe. Damit ist in diesen Regionen das zweite Element praktisch in russischer Hand, so dass diese Regionen das Volk eines Drittstaates, nämlich von Russland, haben.

Schließlich kann ich nur wiederholen, was ich schon schrieb, dass es wirklich traurig ist, dass die altmongolische Denkweise über die Ausdehnung des Imperiums in Russland nicht aufgegeben wurde. Es ist ein Gesetz der Natur und eine Frage der Zeit, dass ein übernatürlich aufgeblähtes Gebilde platzt. Das Hochjubeln des imperialen Gedankengutes seitens der Bevölkerung wurzelt u.a. im Minderwertigkeitskomplex und es gibt dabei keinen Platz für Zivilcourage. Sogar durch die WIKI - Hauptseite über Südossetien sieht man (ich meine nicht die Diskussionsseite), dass die Tatsachen entweder gar nicht erwähnt oder mit Hilfe propagandistischer Quellen fleißig in der Weise manipuliert werden, dass Wahrheiten und Unwahrheiten miteinander vermischt werden.

MfG

Martin 21:59, 31. Aug. 2009 (CEST))Beantworten

Guck mal hier: WP:DS und hier Hilfe:Signieren (das gilt auch für unangemeldete Benutzer, ich wiederhole mich). -- SibFreak 23:53, 31. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

SibFreak, danke für den Hinweis. Martin

Status

Teilweise anerkannter Staat ist die sachlich korrekteste und darüberhinaus die am meisten einen Kompromiss darstellende Formulierung: Es ist weder von einem "Gebiet" Georgiens die Rede, noch von einem vollwertigen Staat. Alles andere ist POV. Außerdem muss ein gemeinsamer Nenner mit dem Artikel Kosovo gefunden werden, damit keine Doppelstandards angewendet werden. --Voevoda 16:28, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Genau dafür gibt es den Begriff "De-facto-Regime", der trifft es exakt. Was beim Kosovo steht, interessiert hier nicht, zumal die Situation aufgrund des sehr unterschiedlichen Ausmaßes der Anerkennung nur noch teilweise vergleichbar ist. MBxd1 17:19, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Zwischen 2 und 62 besteht kein prinzipieller Unterschied. In beiden Fällen handelt es sich um eine Minderheit von Staaten, und auch die UNO erkennt in keinem der Fälle etwas an. Wir müssen, um POV und Tendenzisität zu vermeiden, mit einheitlichen Definitionen in allen Fällen arbeiten, die hier aufgeführt sind. --Voevoda 17:49, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Dann klär das beim Kosovo. Südossetien ist nun mal kein Staat, was aber mit "teilweise anerkannter Staat" behauptet würde. MBxd1 18:00, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Es ist de facto ein Staat, von manchen Mitgliedern der Weltgemeinschaft anerkannt. Dies ist eine Tatsache und du kannst sie so nicht bestreiten. Genau das gibt meine Formulierung wider. --Voevoda 18:32, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Seitenschutz

Ich habe wg. des Edit-Wars die Seite geschützt. Bitte nutzt diese Seite zur sachlichen Diskussion. Bei Einigung vor Ablauf des Seitenschutzes bitte ich um Nachricht, dann wird sofort entsperrt. Bei fortgesetztem Edit-War nach Ende des Seitenschutzes werden den beteiligten Nutzern die Schreibrechte temporär entzogen. --Happolati 18:44, 5. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Venezuela

Hier bestätigen drei unabhängige Quellen (Le Venezuela reconnaît l'Abkhazie et l'Ossétie du Sud, RIA Nowosti Чавес признал независимость Абхазии и Южной Осетии, Regions.ru; Venezuela reconoce la independencia de Abjasia y Osetia del Sur), daß die Bolivarische Republik Venezuela die Unabhängigkeit anerkannt hat. Genügt das, um Venezuela einen Platz neben Nicaragua und Rußland zu gewähren? Bogorm 16:11, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Es gibt auch eine deutsche Quelle: [1].--Nati aus Sythen Diskussion 17:10, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
...und eine russische Quelle auf deutsch [2] --Allesmüller 22:40, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Das stimmt, aber der Artikel ist immer noch geschützt und mann kann den neuen Staat den früheren Zwei nicht hinzufügen. Bogorm 19:18, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Kein Problem, schon passiert. -- j.budissin+/- 19:55, 10. Sep. 2009 (CEST)Beantworten