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Diskussion:Kfz-Kennzeichen (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Arjeh in Abschnitt Kennzeichen an Kupplungsträger
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Alte und neue Kennzeichen

Der Satz Mit der FE-Schrift ist es nun möglich, für die laufende Kennzeichnung nach dem Orts-/Kreiskürzel die Buchstaben B, F, G, I, O und Q zu verwenden, die zuvor gesperrt waren. ist ja so nicht ganz korrekt, da es B/F/G ja schon seit 1992 gibt.

Es fehlt irgendwie eine klare Übersicht, wann was geändert wurde und welche Zwischenstufen oder Fehlproduktionen wie das abgebildete LA-DY-Schild existieren. Wurden denn zwischen 1994 und 2000 alte und neue Kennzeichen parallel ausgegeben? Wie ist das mit dem Bindestrich genau? Es gibt ja nicht nur FE-Kennzeichen mit, sondern auch DIN-Kennzeichen ohne Bindestrich. --androl ☖☗ 22:57, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

hier steht auch, dass es seit 1.7.95 die farbigen Landeswappen auf den Plaketten gibt. Aber dann steht da, die Plaketten "alter Art mit silberweißem Untergrund" dürften auf den Euro-Kennzeichen nicht verwendet werden. Welche sind damit gemeint? Es gibt genug Autos mit schwarz-weißem Landeswappen auf Euro-Kennzeichen. Noch früher gab es mal Plaketten mit Stadtwappen. Wann wurden die abgeschafft? --androl ☖☗ 23:20, 31. Mär. 2009 (CEST)Beantworten

Infos zu den Buchstaben findest du hier. --Harry8 19:57, 2. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
das kenn ich, danke. Neulich hab ich auch ein DIN-Kennzeichen mit neuer farbiger Plakette gesehen. Heißt das, dass da nach 1995 noch DIN-Kennzeichen ausgegeben wurden oder wurde da eher die Plakette erneuert, weil die alte kaputt war? --androl ☖☗ 14:28, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Das ging alles durcheinander. FE-Kennzeichen mit alten Kreissiegeln, DIN-Kennzeichen mit den neuen Plaketten. Da kommt alles vor.
Eingeführt wurden die FE-Kennzeichen übrigens am 1. Januar 1994 in Berlin und Brandenburg. Am 15. September 1994 folgte Sachsen. (Andere geben hier ein anderes Datum an.) Diese Kennzeichen hatten alle einen Strich hinter dem Unterscheidungszeichen. --Harry8 16:02, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Also: September 1991 konnte ich selber noch bei der Zulassung wählen, ob ich das Kennzeichen auf einem - teureren - "EU-Schild" oder dem - billigern - Schild ohne EU-Zeichen haben wollte. Seit ca. 1994 bekommt man nur noch die "EU-Schilder", wenn man ein neues Kennzeichen beantragt - ich glaube, daß es war ein bundesweiter einheitlicher Stichtag. Die alten Kennzeichen blieben gültig - solange man kein neuen Kennzeichen benötigt, jedoch braucht man bei Überschreitung der Bundesgrenze das zusätzliche "D"-Schild. ++Wolfgang Götz 18:53, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Nein, der bundesweite Stichtag war erst - ich glaube - der 15. Januar 2001! Es gab ja auch noch lange viel Hickhack um das Länder-/Kreissiegel. Außerdem gab es eine doch recht lange Übergangsfrist. 1991 ist ein großer Irrtum! S. meinen Beitrag darüber! --Harry8 19:54, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Die Buchstaben I, O und Q, die es ab dem 26. Mai 2000 gab (zunächst nur im Landkreis München, ab Juli 2000 in der gesamten Bundesrepublik), konnte man nur auf einem FE-Schild erhalten. --Harry8 20:22, 4. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Sorry Harry8. Euro-Kennzeichen sind definitiv ab 01.11.2000 Pflicht. Davor konnte man noch wählen. Eingeführt wurden die Eurobleche am 01.01.94 in Berlin und Brandenburg, ab Juli 1994 in Sachsen, jeweils als Option. Überall mit Trennstrich und kleinem Siegel von 35mm. Ab 15.01.95 gabs die Schilder bundesweit freiwillig ohne Trennstrich und auch noch mit kleinem Siegel. Ab Juli 1995 gab es die Schilder mit großem 45mm Landessiegel in Farbe. Auch sehr verbreiet auf DIN-Schildern. Am 31.10.2000 war mit dem wählen dann Schluss. --Willi P. 15:44, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe ja geschrieben: "Ich glaube". Das heißt: "Ich weiß es nicht genau." Aber die Daten des Benutzers Wolfgang Götz konnten nicht stimmen. --Harry8 15:49, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

"Aber die Daten des Benutzers Wolfgang Götz konnten nicht stimmen." - Das ist natürlich richtig. Ich bin mir hingegen sehr sicher. --Willi P. 15:54, 6. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für die Korrektur. Der Termin für die Verpflichtenden Wechsel war tatsächlich erst 2000. Jedoch hatte ich 1991 sicher noch eine Möglichkeit zwischen zwei verschiedenen Schildern zu wählen. ++Wolfgang Götz 20:11, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten
Aber 1991 gab's die FE-Schilder noch nicht. Erst ab 1994 und da nur in Berlin und Brandenburg und später in Sachsen, in allen Fällen zunächst mit dem Strich hinter dem Unterscheidungszeichen. --Harry8 23:09, 11. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

? zu Behördenkennzeichen

Darf ich mal eine dumme Frage stellen? =) Kann jemand sagen wie 1.) die Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen die Vergabe mit Polizeikennzeichen handhaben und 2.) Bundesbehörden, die mit Stadtzulassungen unterwegs sind. Mir fallen da z.B. Netzagentur (Mainz) und BAG (Köln) ein. Könnte man ggf. auch in den Absatz einarbeiten. Danke+Gruß, --Paettchen 20:47, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Darfst Du. Bei den Stadtstaaten gibts es keine Veränderungen, da die Behördenkennzeichen hier gleichzeitig auch die Landeskennungen sind, also gleichzusetzen mit NRW, BWL, BBL usw. Und diese trägt die Polizei nun in einigen de Bundesländer. Das BAG hab ich schon mit zivilen Kennzeichen gesehen, ich glaube mich zu erinnern, das es K-K **** war. Auch der Zoll fährt bei Neuzulassungen zivil. Je nach Ort meist mit einem *-Z (plus Zahl) oder *-ZO (plus Ziffer). --Willi P. 23:00, 15. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Danke, jetzt wo Du es sagst, ist mir ein paar Zeilen tiefer die Tabelle mit den Kennzeichen der Landesverwaltungen ins Gesicht gesprungen, wo auch B, HH, und HB aufgeführt sind - tja, wer lesen kann, ist im Vorteil und wer scrollt hat mehr vom Leben :o) --Paettchen 21:59, 17. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer

Bitte nicht das Unterscheidungszeichen mit der Erkennungsnummer verwechseln. Das Unterscheidungszeichen kann bis zu drei Buchstaben enthalten, die Erkennungsnummer höchstens zwei. -- Harry8 17:57, 26. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Kennzeichen an Kupplungsträger

Hallo allerseits. Ich vermisse im Artikel eine Aussage zu den Vorschriften zum Anbringen eines Kennzeichens an einem Anhängerkupplungsträger (Fahrradträger). Dass dort ein dem KFZ entsprechendes Kennzeichen nötig ist, ist klar. Es ist aber unklar:

  1. ob man das Heckkennzeichen des KFZ abmontieren und statt dessen am Träger befestigen darf
  2. ob das Kennzeichen am Träger bestimmten Gestaltungsvorschriften entsprechen muss oder ein selbst gebasteltes ausreichend ist.

Ich möchte anregen, dass ein Experte diese Information im Artikel nachträgt und/oder einen Nachweislink implementiert. Der rechte Ort scheint der Abschnitt Anbringung am Fahrzeug zu sein, wo auch schon erwähnt wird, dass solche Anbauten das Kennzeichen des KFZ nicht verdecken dürfen. Dort habe ich jetzt auch die grundsätzliche Vorschrift über die Kennzeichnung von solchen Anhängern ergänzt. Gruß und Dank --Arjeh 13:35, 15. Aug. 2009 (CEST)Beantworten