Vereinte Nationen
Dieser Artikel befasst sich mit der Organisation UNO, andere Bedeutungen unter UNO (Begriffsklärung).
Die Vereinten Nationen (VN; englisch United Nations Organisation, abgekürzt UN oder U.N.; im deutschen Sprachgebrauch oft UNO) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss fast aller Staaten der Erde. Gegenwärtig gehören 191 Staaten (Stand: Mai 2005) der UNO an.
Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Schutz der Menschenrechte. Die Vereinten Nationen haben ihren Hauptsitz in New York und drei weitere Sitze in Genf (UNOG), Wien (UNOV) und Nairobi (UNON). In Den Haag befindet sich der Internationale Gerichtshof. Anzumerken ist, dass die UNO Sitze (Hauptsitz, UNOG, UNOV, UNON, Internationaler Gerichtshof) nicht in den jeweiligen Land befinden, sondern nur von diesen umzingelt werden, d.h. das der Internationale Gerichtshof nicht nicht in den Niederlanden, sondern nur in Den Haag ist, oder der Hauptsitz der UNO nicht in der USA, sondern nur in New York. In der UNO gelten andere Gesetze und die jeweilige Polizei bzw. das jeweilige Militär hat keine Sonderrechte. Bis Ende 2006 gewählter Generalsekretär ist Kofi Annan.
WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN, ![]() |
Geschichte
- Hauptartikel: Geschichte der Vereinten Nationen
Ihre Wurzeln haben die Vereinten Nationen im Völkerbund, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Frieden auf der Welt dauerhaft zu sichern. Allerdings erhielt der Völkerbund durch mangelndes Beitrittsinteresse (u. a. waren die USA nie Mitglied im Völkerbund) nicht den nötigen Einfluss, um seine Ziele durchsetzen zu können und war mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges praktisch gescheitert. Wie auch jetzt viele die UNO als gescheitert ansehen, weil sich viele Staaten (wie zum Beispiel die USA) nicht an bestimmte Resolutionen halten und die UNO dieses hinnimmt, ohne zu Gegenmaßnahmen zu greifen.

US-Präsident Franklin D. Roosevelt unternahm nach der Auflösung des Völkerbundes noch während des Zweiten Weltkrieges einen zweiten Versuch, eine Organisation zur Sicherung des Friedens zu schaffen und erarbeitete zusammen mit dem britischen Premierminister Winston Churchill die Atlantik-Charta. Am 1. Januar 1942 beriefen sich 26 Staaten in der Declaration by United Nations auf die Prinzipien der Atlantik-Charta. Durch die Mitarbeit der UdSSR und der Republik China an der neuen Friedensordnung kam es zur Moskauer Erklärung der vier Mächte, die auf eine schnellstmögliche Schaffung einer allgemeinen, auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit aller friedliebenden Staaten aufbauenden Organisation zur Aufrechthaltung des Friedens und der internationalen Sicherheit zielte. Nach Einbeziehung Frankreichs in den Kreis der hauptverantwortlichen Mächte konnte die Charta der Vereinten Nationen 1945 auf der Konferenz von Jalta fertiggestellt werden. Sie wurde am 26. Juni 1945 in San Francisco von 50 Staaten unterzeichnet. Polen unterzeichnete die Charta erst später, zählt aber zu den 51 Gründungsmitgliedern. Die Charta trat am 24. Oktober des gleichen Jahres in Kraft, nachdem die Republik China, Frankreich, die Sowjetunion, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Mehrheit der Gründungsstaaten die Charta ratifiziert hatten.
Seit ihrer Gründung konnte die UNO mehrere beachtliche Erfolge erzielen. Unter anderem wirkte sie bei der Gründung des Staates Israel 1947 bis 1949 mit, sie entschärfte die Berlinkrise 1948–1949, die Kubakrise 1962 und die Nahostkrise 1973. Sie führte eine Beendigung des Krieges zwischen dem Irak und Iran 1988 herbei, außerdem sicherte sie den Frieden in Kambodscha 1993, Mosambik 1994, Angola 1995 und Guatemala 1996. Weiterhin führte die UNO in Rhodesien 1976 das Wahlrecht für Schwarze ein.
Am 18. September 1973 traten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR als 134. und 133. Mitglied der UNO bei.
Viele ihrer Ziele haben die Vereinten Nationen bereits erreicht, so zum Beispiel
- Ausarbeitung der Menschenrechte 1948
- Ausrotten oder Eindämmen von Krankheiten (Pocken)
- Das Welternährungsprogramm der UNO stellt jährlich mehr als die Hälfte der weltweit geleisteten Nahrungsmittelhilfe bereit
- Sie sorgt für Schutz von Flüchtlingen
- Sie bilden Minensucher aus, zum Beispiel gibt es in Afghanistan zehn Millionen verlegte Minen
- 70 Prozent der Aktivitäten der UNO erstrecken sich auf die Bereiche Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe.
Im Jahr 1994 wurde im afrikanischen Staat Ruanda eines der schwersten Verbrechen der Geschichte begangen. Durch einen Gewaltausbruch kamen 800.000 Angehörige der Volksstämme Hutu und Tutsi ums Leben. Diesem Völkermord mussten die Blauhelmsoldaten der UNO tatenlos zusehen, da die Anzahl der Soldaten erstens viel zu klein war und die Blauhelmsoldaten zweitens nicht mit einem so genannten „robusten Mandat“ ausgestattet waren, was ein Eingreifen überhaupt erst gestattet hätte. Dieses Ereignis gilt gemäß Aussage von Kofi Annan als das größte Versagen der UNO und dürfe sich auf keinen Fall wiederholen [1].
Ende Mai 1995 kam es in Bosnien und Herzegowina nach NATO-Luftangriffen auf ein Munitionsdepot der bosnischen Serben in Pale zu einer Aufsehen erregenden Geiselnahme von UN-Soldaten. Als Folge der Luftangriffe wurden ausgewiesene NATO-Schutz-Zonen überfallen, UN-Soldaten als Geiseln genommen, an taktischen Positionen angekettet und zur Schau gestellt.
- Siehe auch: Geschichte der Vereinten Nationen/2001 bis 2004
Mitglieder der Vereinten Nationen
Gründungsmitglieder der UNO im Jahr 1945 waren Ägypten, Äthiopien, Argentinien, Australien, Belarus, Belgien, Bolivien, Brasilien, Chile, Republik China, Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Frankreich, Griechenland, Guatemala, Haiti, Honduras, Indien, Irak, Iran, Jugoslawien, Kanada, Kolumbien, Kuba, Libanon, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Südafrika, Syrien, Tschechoslowakei, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Uruguay und Venezuela.
Gegenwärtig gehören der UNO 191 Staaten (Stand 2003, [2][3][4]) an. Keine Mitglieder sind unter anderem der Staat der Vatikanstadt (der Heilige Stuhl hat jedoch Beobachterstatus) und die nicht von allen Ländern anerkannten Staaten Sahara (Demokratisch-arabische Republik Sahara) und Republik China (Taiwan).
Österreich trat der UNO im Jahr 1955 bei, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik am 18. September 1973, die Schweiz 2002.
Die Europäische Union bringt mehr als die Hälfte des Haushalts der UNO auf.
Die Organe der Vereinten Nationen
Gemäß Kapitel 3, Artikel 7 der Charta der Vereinten Nationen setzt sich die UNO aus sechs Hauptorganen zusammen, die für die Entscheidungsprozesse maßgeblich sind. Neben den Hauptorganen gehören eine Reihe von Nebenorganen und Sonderorganisationen zum System der Vereinten Nationen, die mit der Wahrnehmung spezifischer Aufgaben befasst sind.
Hauptorgane
Es gibt folgende Hauptorgane:

- UN-Generalversammlung (engl. General Assembly): Vertreter aller UNO-Mitgliedstaaten haben einen Sitz und eine Stimme. Die Generalversammlung kann an die Mitgliedstaaten nur nichtbindende Empfehlungen abgeben.
- UN-Sicherheitsrat (engl. Security Council): 15 Mitglieder, davon sind die Volksrepublik China, Russland, Frankreich, Großbritannien und USA ständige Mitglieder. Die anderen Mitglieder werden jeweils auf zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt. Beschlüsse des Sicherheitsrats bedürfen der Zustimmung von mindestens neun Mitgliedern, darunter alle ständigen Mitglieder (ausgenommen Beschlüsse über Verfahrensfragen). Man spricht hier von einem "Veto-Recht" der ständigen Mitglieder. In der Praxis wird die Stimmenthaltung eines ständigen Mitgliedes nicht als "Veto" gewertet.
- UN-Wirtschafts- und Sozialrat (engl. Economic and Social Council, ECOSOC): Ihm sind die vielen Spezialorganisationen unterstellt.
- Der UN-Treuhandschaftsrat (engl. Trusteeship Council) hat seine Aufgaben suspendiert, da es momentan keine Treuhandgebiete gibt.
- Der Internationale Gerichtshof (engl. International Court of Justice, IGH) in Den Haag.
- UN-Sekretariat (engl. United Nations Secretariat): höchster Verwaltungsbeamter ist der UN-Generalsekretär.
Nebenorgane und Sonderorganisationen
- Hauptartikel: UN-Spezialorganisation
Nebenorgane der UN-Generalversammlung werden zur Wahrnehmung spezieller Tätigkeiten gegründet. Sie haben ihr eigenes Verwaltungssystem, aber keine eigene völkerrechtliche Grundlage und keine eigene Rechtspersönlichkeit. Zur Zeit gibt es insgesamt 22 Nebenorgane, das wohl bekannteste ist das Kinderhilfswerk UNICEF. Weiters gibt es unter anderem das Umweltprogramm UNEP, das Welternährungsprogramm WFP, das Flüchtlingskommissariat UNHCR und das Entwicklungsprogramm UNDP.
Sonderorganisationen sind rechtlich, organisatorisch und finanziell selbständig, jedoch durch ein Abkommen eng mit der UNO verbunden. Einige Organisationen sind zum Teil sogar älter als die UNO selbst. Mittlerweile gibt es 16 dieser zwischenstaatlichen Organisationen. Die UNO arbeitet unter anderem mit den folgenden autonomen Organisationen eng zusammen: UNESCO, WHO, IAO, IWF und andere. Die Arbeit der Sonderorganisationen wird durch den UNO-Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert.
Friedenssicherung

Die Friedenssicherung ist eine der Hauptaufgaben der Vereinten Nationen. Sie dient zur Vermeidung bzw. zur Beendigung internationaler Konflikte. Ihr hoher Stellenwert wird schon allein dadurch deutlich, dass bereits im ersten Artikel der UN-Charta das Ziel formuliert wird, ...
- ...den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohung zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen (Art. 1, Ziff. 1 der UN-Charta).
Zur Erreichung dieses Zieles wurde von den Vereinten Nationen durch die freiwillige Einbindung der UNO-Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines völkerrechtlichen Vertrages ein System „kollektiver Sicherheit“ geschaffen. Grundlage dieses kollektiven Sicherheitssystems ist das allgemeine Gewaltverbot: „Alle Staaten unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ (Art. 2, Ziff. 4 der UN-Charta). Trotz des allgemeinen Gewaltverbots schließt die UN-Charta die Gewaltanwendung nicht völlig aus. Ausnahmen sind kollektive Maßnahmen gegen Friedensstörer unter Beachtung des Kapitel VII, und das Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta. Damit es zu Gewaltanwendungen kommt, müssen entsprechende Maßnahmen, außer bei Maßnahmen zur Selbstverteidigung, zuvor vom Sicherheitsrat unter Berücksichtigung von Kapitel VII legitimiert werden. Der Sicherheitsrat wird dadurch zum Träger des „Gewaltlegitimationsmonopols“. Bevor der Sicherheitsrat entsprechende Maßnahmen in einer friedensbedrohenden Situation beschließen kann, muss er zunächst untersuchen, ob ein Bruch des Friedens vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so hat der Sicherheitsrat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, auf einen solchen Bruch zu reagieren: Er kann sowohl Empfehlungen an die UNO-Mitglieder aussprechen, als auch Zwangsmaßnahmen an den Friedensstörer selbst, als auch an alle anderen UNO-Mitglieder anordnen. Bei Zwangsmaßnahmen sind sowohl nichtmilitärische Sanktionen, als auch direktes militärisches Eingreifen möglich. Zu den nichtmilitärischen Sanktionen gehören die „vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindung sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen“ (Art. 41 der UN-Charta).
Die Charta der Vereinten Nationen
- Hauptartikel: Charta der Vereinten Nationen
Die Charta ist eine Art Grundgesetz der UNO und wurde am 26. Juni 1945 im Theatersaal des Veterans War Memorial Building in San Francisco unterzeichnet. In Kraft trat die Charta am 24. Oktober 1945. Polen, das 22. Gründungsmitglied, hatte an der Konferenz nicht teilnehmen können und unterschrieb später. Die Charta ist ein zeitlich nicht begrenzter völkerrechtlicher Vertrag und wurde seit ihrer Gründung an nur vier Stellen formell abgeändert, nämlich die Artikel 23, 27, 61 und 109. Sie besteht aus einer Präambel und 19 Kapiteln mit 111 Artikeln, im Gegensatz dazu hatte der Völkerbund nur 26 Artikel. Die Kapitel beschäftigen sich unter anderem mit den verschiedenen Hauptorganen der UNO, der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, den Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen, sowie ihren Zielen und Grundsätzen. Am meisten umstritten und diskutiert ist der Artikel 2, Ziffer 7, in dem es heißt: Die UNO ist nicht befugt in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, einzugreifen.
Blauhelme
- Hauptartikel: Blauhelmsoldat
Die Blauhelme sind die Friedenssoldaten der UNO. Sie waren als Mittel der Friedenssicherung nicht in der Charta vorgesehen. Doch Dag Hammarskjöld und Lester Pearson entwarfen die Idee der Friedenssoldaten in Krisensituationen. Erstmals eingesetzt wurden sie im Korea Konflikt von 1950 bis 1952. Blauhelmsoldaten sind leicht zu erkennen, denn sie tragen, wie der Name schon sagt, entweder einen blauen Helm oder ein blaues Barett mit einem UNO-Abzeichen. Sie tragen weiterhin die Uniform ihres Landes. Ein Mandat zur Entsendung von Blauhelmen kann nur der UN-Sicherheitsrat erteilen, doch die Regierung jedes Landes darf selbst entscheiden, ob sie Soldaten zu einem solchen Einsatz entsendet. Bis 1990 hat die UNO bereits 500.000 Soldaten und Zivilpersonen zu Maßnahmen zur Erhaltung des Friedens eingesetzt.
Sprachen
Obwohl die Vereinten Nationen eine Weltorganisation sind, genießen schon aus praktischen Gründen nicht alle Sprachen der Welt offiziellen Status in der Organisation. Tatsächlich beschränkt man sich auf sechs Amtssprachen: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch. Von diesen sechs Sprachen haben zwei - das Englische und das Französische - den Status von Arbeitssprachen. Dies ist in der Resolution 2 festgelegt, die am 1. Februar 1946 von der Generalversammlung angenommen wurde (Arabisch wurde erst später hinzugefügt). Der Status der Amtssprache bedeutet, dass in jeder offiziellen Sitzung eine Übersetzung nach und aus diesen Sprachen zu erfolgen hat und dass alle sitzungsvorbereitenden Dokumente, alle Resolutionsentwürfe und alle Protokolle und Berichte in angemessenem zeitlichen Rahmen in diesen Sprachen zur Verfügung stehen müssen. Für die Arbeitssprachen gilt, dass alle organisationsinternen Arbeitsabläufe (mündlich und schriftlich) in diesen beiden Sprachen ablaufen können. Im Umgang mit dem Sekretariat der Vereinten Nationen hat jede(r) Abgeordnete das Recht, sich mündlich und schriftlich in der Arbeitssprache seiner oder ihrer Wahl auszudrücken; weiterhin müssen alle offiziellen Äußerungen des Sekretariats (Anzeigen, Beschilderungen [etwa das bekannte "Security Council/Conseil de sécurité" in New York]), Broschüren, Speisepläne der Kantinen, Führungen usw.) in den beiden Arbeitssprachen ablaufen. So ist es zu erklären, dass viele öffentliche Auftritte der Vereinten Nationen oder ihrer Unterorganisationen nur auf Englisch und Französisch erfolgen und nicht in den übrigen Amtssprachen. Andererseits schließt dieses Regelwerk einsprachige Auftritte prinzipiell aus.
Zum Sprachgebrauch im Deutschen
Obwohl Deutsch keine offizielle Amtssprache der UN ist, verwendet man trotzdem die deutschen Bezeichnungen für die Organe der UN (Sicherheitsrat, Generalsekretär usw.). Bei den Abkürzungen sind dagegen meistens die englischen Varianten im Gebrauch (etwa WTO, WHO und nicht zuletzt UN(O) neben VN). Zur besseren Orientierung finden sich in diesem Artikel zusätzlich zu den deutschen Namen auch die offiziellen Bezeichnungen in den Amtssprachen Englisch und Französisch (in Klammern). Auf Nennung der Entsprechungen in den übrigen UN-Sprachen wird hier aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Kritikpunkte an der UNO
Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates
Ein weiterer Kritikpunkt ist die historisch bedingte Zusammensetzung des UNO-Sicherheitsrates. Die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats machen regen Gebrauch von ihrem Vetorecht, um Verurteilungen und Sanktionen gegen sich selbst oder befreundete Staaten abzuwenden, so legte z. B. die Sowjetunion zwischen 1946 und 1964 103 mal ihr Veto ein, wenn sich alle anderen einig waren. Oder auch Israel, welches bereits 69 Konventionen ignorierte, wurde bei 20 Konventionen durch ein Veto der USA geschützt. Betrachtet man die Anteile an der Weltbevölkerung, die die Einwohner der ständigen Mitglieder stellen, stehen diese in keinem ausgeglichenen Verhältnis zu den ihnen eingeräumten privilegierten Kompetenzen. Beispielsweise verfügt Frankreich, ein Land mit 60 Millionen Einwohnern, über einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat, Indien, in dem über eine Milliarde Menschen leben, jedoch nicht. Dieses Problem lässt sich auf keine einfache Weise lösen; denn die hierarchische Architektur des UNO-Sicherheitsrates, die scheinbar willkürlich einigen wenigen Staaten größere Machtbefugnisse zubilligt, reflektiert letztlich die große Diversität in der Entwicklung und realen Macht der Nationalstaaten (man vergleiche Tonga mit den USA) ebenso wie die Koordinationsschwierigkeiten und grundsätzlichen Interessenkonflikte einer überstaatlichen Organisation. Ein Sicherheitsrat, in dem jeder Mitgliedsstaat gemäß seinem Bevölkerungsanteil gerecht repräsentiert und mit Vetorecht ausgestattet wäre, wäre praktisch handlungsunfähig, da es nahezu unmöglich ist, für konkrete und bindende Entscheidungen einer gewissen Tragweite einen Konsens von über 190 Staaten zu erwirken. Eine wirklich "gerechte" Umgestaltung des Weltsicherheitsrats könnte somit nur in Verbindung mit einer grundlegenden Reform der gesamten Konstitution der UNO vonstatten gehen. Wie sehr ein einfaches Vetorecht bereits bei dem aktuell sehr kleinen Kreis von Mitgliedern der Ständigen Vertretung im Sicherheitsrat die Handlungsfähigkeit der UNO lähmen kann, ist beispielsweise anhand der vielen UNO-Resolutionen gegen bestimmte Vorgehen Israels ersichtlich, welche allesamt durch ein Veto der USA bei ansonsten weitgehender Einigkeit nahezu aller UN-Mitgliedsstaaten blockiert wurden.
Die Ursachen dafür, dass es bislang nicht zu einer solchen Reform kam, scheinen offensichtlich: Eine massive Umgestaltung, die dem Gedanken einer Weltorganisation Rechnung trüge, implizierte automatisch und absichtlich einen Machtverlust der bisher privilegierten ständigen Mitglieder - überwiegend Industrieländer, die den größten Teil der Finanzierung der UNO aufbringen. Es liegt auch der Gedanke nahe, dass die Bemühungen Deutschlands, eines der größten Nettozahler der UNO, um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bisher trotz im Vergleich insbesondere zu Schwellen- und Entwicklungsländern weitgehend mit den bisherigen Ständigen Mitgliedern konformen kulturellen und politischen Vorstellungen vor allem deshalb bei letzteren überwiegend auf Ablehnung stoßen, weil bei einer Aufnahme Deutschlands weitere Ansprüche von anderer Seite befürchtet werden (insbesondere von Staaten aus Asien, Afrika und Südamerika).
Kompetenzen
Das größte Problem der UNO jedoch sind und bleiben die kaum vorhandenen Kompetenzen. Es gelang der UNO vor allem deshalb, nahezu alle Staaten der Welt ins Boot zu holen, weil ihre Charta an entscheidenden Stellen so flexibel interpretierbar ist, dass sie von praktisch allen kulturellen Überzeugungen und politischen Ideologien - auch wenn diese sich gegenseitig ausschließen - in deren Sinne und zu deren Gunsten ausgelegt werden kann. Damit das Konzept einer handlungsfähigen Weltorganisation vollständig aufgehen kann, wäre eine massive Abgabe nationalstaatlicher Kompetenzen an diese Organisation in allen drei Bereichen der Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Jurisdiktion) vonnöten. Dazu ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kaum ein Staat bereit, abgesehen davon, dass es wohl nahezu unmöglich sein dürfte, die Inhaber dieser Kompetenzen nach objektiven Kriterien auszuwählen, da jede Nation ihre eigenen Angehörigen an diesen Positionen sehen wollen und Alternativvorschläge torpedieren würde. Letztlich machen nationalstaatlicher Egoismus und strikte Interessenpolitik den meisten Ansätzen, zu mehr Verbindlichkeit innerhalb der UNO zu gelangen, einen Strich durch die Rechnung - Paradebeispiel sind hier ausgerechnet die USA, welche die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag für US-amerikanische Staatsbürger ablehnen und sich für den Fall eines gegen den Willen der USA dort herbeigeführten Prozesses sogar die militärische "Befreiung" vorbehalten wollten, was die Legitimation des Internationalen Strafgerichtshofs insgesamt in Frage stellt. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die UNO nur schwierig bis gar nicht Politik betreiben kann, die mit den Interessen der USA offen kollidiert, da sie mit den Vereinigten Staaten von Amerika finanziell, historisch, personell und konstitutionell zu stark verwoben ist.
Manche Kritiker werfen der UNO deshalb vor, für viel Geld, das anderweitig sinnvoller ausgegeben werden könnte, vor allem stapelweise bedrucktes Papier zu produzieren - ein allerdings sehr pointierter Standpunkt, denn wenngleich es der UNO nur auf einer sehr rudimentären Ebene gelang, einheitliche kulturelle und politische Vorstellungen der Menschheit zu definieren, waren doch einige UNO-Missionen durchaus erfolgreich, und ob die zwischenstaatliche Konfliktbewältigung ohne die UNO-Vermittlung besser abliefe, darf auch bezweifelt werden. Realistisch betrachtet, kann es auf längere Sicht keine echte Weltregierung geben, solange die Völker der Welt sich nicht auf eine widerspruchsfreie und trotzdem scharfe Definition ihrer kulturellen und politischen Werte mitsamt der sich daraus ergebenden Implikationen einigen können, und an diesem Anspruch sollte die UNO auch nicht gemessen werden.
Weitere Kritik
Ein großer Fehlschlag war auch das 1960 erstellte Entwicklungshilfe-Konzept. Die Länder der Dritten Welt erhielten Geld, um sich zu entwickeln, doch der Aufbau eines erfolgreichen Handelssystems unterblieb, so dass sie in eine zunehmende Abhängigkeit von den Transferleistungen gerieten.
Ein weiteres Problem ist auch die oft überflüssige Doppelarbeit, da es zu viele Organe, Organisationen und Unterorganisationen gibt, die alle ihr eigenes Verwaltungssystem besitzen.
Der UNO wird vorgeworfen, dass sie sich im Laufe der Zeit nur in all jene Konflikte eingeschaltet hat, die die stärkste Beachtung in den Medien fanden. Herausgehalten hat sie sich dagegen im Sudan, Armenien, Bangladesch, Myanmar, Kolumbien und Peru.
Bei den Großmächten und Industriestaaten herrscht ein relatives Desinteresse bei allgemeinen wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten der UNO; wenn sich tatsächlich Probleme einstellen, die man ernst nimmt, werden diese nach stillschweigender Übereinkunft außerhalb der UNO behandelt.

Die wichtigsten Eigeninteressen und gegensätzlichen Weltanschauungen lassen sich in vielen Bereichen nicht miteinander vereinbaren und machen eine Zusammenarbeit unmöglich. 1946 scheiterte der Plan der Vereinigten Staaten, die nuklearen Waffen unter die Kontrolle der UNO zu stellen, einerseits wollten die USA auf die Atombomben nicht verzichten, solange sie nicht sicher sein konnten, dass kein anderes Land sie bauen kann, anderseits wollte die Sowjetunion ihre Forschung nicht einstellen, solange Washington über das Nuklearwaffen-Monopol verfügt.
Während des Kalten Krieges versuchte jede Supermacht, die neuen Staaten auf ihre Seite zu ziehen, sie wurden mit großzügigen Wirtschaftshilfen und Ausrüstungen gelockt. Infolgedessen brachen viele Kriege aus, die die neuen Staaten nun stellvertretend für die Supermächte ausfochten, so genannte Stellvertreterkriege.
Große Probleme gab es auch bei der Ausarbeitung der Menschenrechte, aus dem einfachen Grund, dass einige Mitglieder (Volksrepublik China, UdSSR, USA) die Menschenrechte nicht so respektierten, wie die UNO es vorsah.
Ein weiterer, umstrittener Kritikpunkt ist, daß sich die UNO überproportional mit der Verurteilung Israels befasst. Mit den Stimmen der arabischen Staaten wurden so viele Resolutionen gegen Israel erlassen und so viele Sondersitzungen zum Thema Israel und Palästinenser einberufen wie zu keinem anderen Land. (Jedoch wurden keine der Resolutionen, unabhängig von ihrer Berechtigung, durchgesetzt, da die USA immer zugunsten Israels ihr Veto einlegen.) Dagegen werden Menschenrechtsverletzungen in der arabischen Welt selten thematisiert und erst kürzlich ein Resolutionsentwurf, der erstmals in der Geschichte der UNO explizit den Antisemitismus verurteilen sollte, mit den Stimmen der arabischen Staaten abgelehnt. Einen Höhepunkt erreichte dies beim UNO-Kongress in Durban, wo der Zionismus als gleichbedeutend mit Rassismus erklärt wurde.
Wichtige Resolutionen
- Resolution 242 des UN-Sicherheitsrates: fordert den Rückzug Israels "aus besetzten Gebieten" im Gegenzug für eine Anerkennung Israels und die Respektierung seiner Sicherheit "frei von Bedrohung und Gewalt".
- Resolution 478 des UN-Sicherheitsrates: Annexion von Ost-Jerusalem im Sechstagekrieg (1967) für nichtig erklärt.
- Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrates: 8. November 2002 Aufforderung an den Irak, die vorangegangenen Resolutionen einzuhalten.
Diverses
Die Uno kauft die Hälfte aller Impfstoffe der Welt und ist der weltweit größte Abnehmer von Kondomen. (Weltwoche, Ausgabe 40/04)
Siehe auch
- Portal Vereinte Nationen
- Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen
- Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Afrikanische Union
- Kinderrechtskonvention
- Völkerrecht
- Umweltgipfel von Rio
- Weltgipfel
- Weltinformationsgipfel
- UN Global Compact
- Model United Nations
- Global Governance
- Deutschland in den Vereinten Nationen
Literatur
- Swen Bernhard Gareis, Johannes Varwick: Die Vereinten Nationen, Bundeszentrale für politische Bildung, 2. aktualisierte Auflage, Bonn 2003 und Die Vereinten Nationen, Leske + Budrich, ISBN 3-8252-2243-8
- Günther Unser: 'Die UNO'. Aufgaben, Strukturen, Politik. 7. aktualisierte Auflage, München 2004. dtv, ISBN 3-423-05254-6
Weblinks
- Internationale Seite der UNO (arabisch, chinesisch, englisch, französisch, russisch und spanisch)
- Regionales Informationszentrum der UNO für Europa mit dt. Chartatext, Inormationenzum Aufbau,...
- Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V.
- Aus Politik und Zeitgeschichte: 60 Jahre UNO: Geschichte, System, Grundsätze