Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Guten Tag, Wenn Ich ein solches Logo, welches natürlich geschützt ist, verwende (mit Einverständniss natürlich) unter welche "Lizenz" muss Ich es dann stellen!? Ich finde, wenn Ich ein Bild hochlade, leider keine Auswahlmöglichkeit "Logo" o.ä sondern nur solche freien Lizenzen. Ich hätte es aber gerne so, wie z.b bei dem Nikelogo im Nike-Artikel. VIelen Dank für die Hilfe.
Buch mit nachgedruckten Wikipedia-Artikeln, das nur ausgewaehlte Autoren nennt?
Hallo, ich stieß jüngst auf dieses Buchangebot bei Amazon, das augenscheinlich aus nachgedruckten Wikipedia-Artikeln besteht. Aus mir unerfindlichen Gründen erscheine ich auf der Webseite als Alleinautor, auf dem Buchtitel als einer von vier Autoren. Richtig ist, dass ich zu mindestens einem der abgedruckten Wikipedia-Artikel beigetragen habe. Aber ich bin natürlich nicht davon begeistert, dass hier der Anschein erweckt wird, dies sei nicht das Werk eines großen Autorenkollektivs, sondern einiger weniger Autoren. Ich habe selbst einige Buecher geschrieben, auf denen dann natuerlich auch mein Name steht, aber dort hatte ich die bei Buchautoren uebliche Kontrolle ueber meine Texte. Dies hier ist ein ganz anderes Paar Schuhe. Konkret meine Frage: Entspricht diese Weiterverwendung ueberhaupt den Wikipedia-Lizenzbestimmungen? Darf ein Verlag mit dem Titelbild und der Aufmachung eines Buches den Eindruck erwecken, es handle sich um ein Buch von vier Autoren, waehrend es sich in Wirklichkeit um einen Nachdruck aus Wikipedia handelt? Fuer Hinweise waere dankbar, Markus Pössel 15:13, 9. Mai 2009 (CEST)
- Nein, natürlich muss sich der Verlag an die Lizenzbedingungen halten. Wenn er das nicht tut, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Und das ist dann ein Fall für WP:WN/M. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:04, 9. Mai 2009 (CEST)
Das mit dem „Autorenkollektiv“ ist nicht so sicher. Ein Kollektiv sind Personen, die sich zur Erreichung eines Ziels zusammengefunden haben, z.B. ein Forschungsteam. Die Autoren von WP-Artikeln haben sich aber nicht zusammengefunden. Sie sind also so wenig ein Kollektiv wie Grafitti-Sprayer, die unabhängig nacheinander an der gleichen Wand vorbeikommen und das Grafitti des jeweiligen Vorgängers ergänzen oder verändern. Das Gesamtwerk hat zwar viele Verursacher, aber keinen Urheber. Niemand kam bislang auf die Idee, dass der nächste Sprayer ein Urheberrecht des Vorgängers verletzen könnte (Schöpfungshöhe unterstellt, es gibt da echte Kunstwerke). Die Berliner Mauer wies an vielen Stellen beachtliche Grafittis auf. Aber niemand dachte im Traum daran, dass der Abriss der Mauer eine URV sein könnte. Wohl aber klagen Architekten aus ihrem Urheberrecht dagegen, dass von ihnen entworfene und gebaute Gebäude abgerissen werden sollen (z.B. in Frankfurt). Der Unterschied macht sich darin bemerkbar, dass bei einem Kollektiv alle den gleichen Text verantworten, ihn sich zu eigen machen und daher gemeinsam als Autoren genannt werden. Bei einer Zufallskollage von Textabschnitten unabhängiger Autoren ist jeder allenfalls Urheber seines eigenen Textabschnitts, nicht aber der übrigen. Im übrigen wird das gerade hier erörtert (zugegeben: der falsche Ort, ergab sich aber so).Fingalo 21:12, 9. Mai 2009 (CEST)
- Die Lizenz ist extra für Mehrautorenweke gedacht und fordert die Nennung der beiteiligten Autoren. Bei Nichteinhaltung einer der Lizenzbedingungen erlöschen die Nutzungsrechte und es liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. --Martina Nolte Disk. 22:18, 9. Mai 2009 (CEST)
Mehrautorenwerke sind Werke, die von mehreren Autoren gemeinsam erstellt worden sind. Eine Anthologie des 20. Jh. ist kein „Mehrautorenwerk“ in dem Sinne, dass alle Dichter alle Gedichte verfasst haben und daher nur am Ende aufzuzählen wären. Vielmehr muss unter jedem Gedicht der Autor stehen - und nur dieser! Genauso ist's hier mit den Zusammengestzten Artikelkollagen. Bsp.: Der Artikel Julfest hat drei Haupt-Abschnitte: Einen über das Julfest im alten Skandinavien, einen über das Julfest im Nationalsozialismus und einen über das Julfest im Neuheidentum. Der erste Teil stammt im Wesentlichen von mir, von den anderen Themen verstehe ich nichts. Keine Ahnung, ob das stimmt, was da steht, ich kenne die Autoren nicht. Wenn nun unter der anderweitigen Veröffentlichung mein Name als Co-Autor steht, dann erweckt das den Eindruck, als wäre ich auch verantwortlich für die beiden anderen Teile. Das stimmt aber nicht. Ich bin Urheber nur und ausschließlich von Teil 1. Wer nur Teil 1 irgendwoanders veröffentlicht, darf nur mich als Urheber nennen und nicht diejenigen, die Teil 2 und 3 zu verantworten haben. Denn sie sind nicht Urheber dieses Textes. Das ist der Unterschied zum "Autorenkollektiv" eines Forscherteams. Und für diese Konstellation ist die Lizenz für mehrere Autoren geschaffen worden, aber nicht für unsere Kollagen in WP. Dann wäre sie nämlich rechtswidrig und griffe in meine Urheberrechte ein.
Aber es gibt noch ein weiteres Problem: Mein Name wäre zu nennen. Nur ist das ein Nickname. Es heißt zwar in der Lizenz, „Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise“, aber der Nickname ist nicht sein Name. Sein Name steht in seinem Ausweis, zur Änderung bedarf es eines Antrags beim Innenminister. Mein Name ist nicht „Fingalo“. Dieser Name steht nicht in meinem Ausweis. Ich trete lediglich hier (und auch sonst im Netz) unter dieser Bezeichnung auf. „Fingalo“ ist auch nicht eine „Weise“ meines Namens. Eine „Weise“ ist „Schaefer“ vs. „Schäfer“, oder „Klaus Schäfer“ vs. „Schäfer, Klaus“, oder „Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg“ vs. „zu Guttenberg“ oder bei Kleinschreibern: „zu guttenberg“. Wer seinen Namen nicht nennt, kann auch nicht genannt werden. Man stelle sich vor, jemand träte hier unter „Niemand“ auf (so Odysseus gegenüber Polyphem. Als der wegen des ausgestochenen Auges jammerte, fragten ihn die Nachbarn, wer ihm ein Leid zugefügt habe. Darauf er: Niemand hat mir Leid zugefügt. - Warum jammerst du dann?). Dann steht da als Autor unter dem Text: „Niemand“ als Urheber? Fingalo 23:40, 9. Mai 2009 (CEST)
- (BK) Fingalo, als Urhebervermerk kann man das festlegen, was man möchte. Du kannst auch "Donald Duck" als Urhebervermerk festlegen, steht wahrscheinlich auch nicht in deinem Ausweis... Das ganze nennt man Pseudonym. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:49, 9. Mai 2009 (CEST)
- Du kannst auch "Donald Duck" als Urhebervermerk festlegen - sicher? Kriegt man dann nicht Ärger mit Disney? Gestumblindi 02:16, 10. Mai 2009 (CEST)
- Das hat jetzt sehr viel mit dem Thema zu tun... Es gibt wohl durchaus einige Menschen, die so heißen. Donald ist ein gar nicht so seltener englischer Vorname, und Duck als Nachname existiert auch (z. B. en:Emma Duck). Diese Menschen könnten dann ja ihren Namen für gar nichts verwenden, wenn das Probleme mit Disney gäbe... 93.134.148.90 02:59, 10. Mai 2009 (CEST)
- Gewiss hat das nicht mehr direkt mit dem Thema zu tun, aber man sollte mit seinen Beispielen eben vorsichtig sein :-). Der bedauernswerte Mensch, der wirklich den Namen Donald Duck trägt, darf diesen Namen sicher verwenden, solange er damit nicht direkt Disney ins Gehege kommt (ich nehme an, dass er gleichwohl Schwierigkeiten bekäme, wenn er einen Trickfilm mit einem Titel wie "Donald Duck's World" produzierte, ob er nun wirklich so heisst oder nicht); das heisst aber nicht, dass dies auch für jemanden gilt, für den "Donald Duck" lediglich ein Pseudonym wäre. Gestumblindi 17:30, 10. Mai 2009 (CEST)
Selbstverständlich ist der vom Urheber gewählte Name oder Nickname = Pseudonym zu nennen, und wieder einmal verwiese ich in Lizenzfragen auf:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Historiograf/GNU_FDL_Highway_to_Hell_-_FAQ#Was_hat_es_mit_dem_Droit_de_non-paternit.C3.A9_auf_sich.3F --Historiograf 23:47, 9. Mai 2009 (CEST)
- Der Verlag "alphascript publishing" ist bei VDM neu eingerichtet (Leitung: David Benoit Novel, 22; Sitz: Mauritius), bewirbt seine Produkte als "Wissenschaftsverlag" und bietet zu diversen Themen ziemlich teure Bücher an, die aus der WP kompiliert sind. Die Autorennamen (= WP-Namen) stehen auf dem Titel - aber immer nur 1, 2 oder 3 - je nachdem offenbar, ob der Nick sich wie ein "Name" anhört. Die machen das auch mit Artikeln aus der en-WP. Wie man damit Geld verdienen will, ist mir allerdings nicht ganz klar. Wovon der "Autor" im übrigen auch keinen Cent sehen würde. Im übrigen siehe oben: "Higway to hell" ... Nur @Historiograf: was macht denn nun der Autor, der seinen Realnamen sieht, unter dem er auch konventionell bei einem Verlag veröffentlicht? Was sagt denn sein Verlag dazu? War das denn so gedacht mit dem "freien Wissen"? --Felistoria 10:56, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ein Link um Felistorias zu ergänzen - das ist schon "großer Stil". Marcus Cyron 12:13, 10. Mai 2009 (CEST)
- Der Verlag "alphascript publishing" ist bei VDM neu eingerichtet (Leitung: David Benoit Novel, 22; Sitz: Mauritius), bewirbt seine Produkte als "Wissenschaftsverlag" und bietet zu diversen Themen ziemlich teure Bücher an, die aus der WP kompiliert sind. Die Autorennamen (= WP-Namen) stehen auf dem Titel - aber immer nur 1, 2 oder 3 - je nachdem offenbar, ob der Nick sich wie ein "Name" anhört. Die machen das auch mit Artikeln aus der en-WP. Wie man damit Geld verdienen will, ist mir allerdings nicht ganz klar. Wovon der "Autor" im übrigen auch keinen Cent sehen würde. Im übrigen siehe oben: "Higway to hell" ... Nur @Historiograf: was macht denn nun der Autor, der seinen Realnamen sieht, unter dem er auch konventionell bei einem Verlag veröffentlicht? Was sagt denn sein Verlag dazu? War das denn so gedacht mit dem "freien Wissen"? --Felistoria 10:56, 10. Mai 2009 (CEST)
- Hat jemand was gefunden, wie die en.wiki sich dazu stellt? -jkb- 11:26, 10. Mai 2009 (CEST)
okay, hier sollte nun schnell reagiert werden. vielleicht könnte sich auch wikimedia dtl. oder die foundation höchstselbst darum mit kümmern!? momentan sind 35 bücher dieses „Alphascript Publishing“-verlags online, allesamt sind verdammt teuer, allesamt geben offensichtlich wahllos ein bis fünf "echte" autorennamen an. --JD {æ} 11:35, 10. Mai 2009 (CEST)
- Der de-Verein hat eine Mail von mir bekommen, mit Link hierher. --Felistoria 11:42, 10. Mai 2009 (CEST)
In den Antworten geht man von der GNU-FDL-Lizenz als einem Gesetz aus. Es könnte aber sein, dass die Konsequenzen der hiesigen Auslegung bei einer Textkollage wie WP gegen unveräußerliche Persönlichkeitsrechte verstößt, z.B. dass ein Autor mit Textpassagen identifiziert wird, mit denen er nichts zu tun haben will und dass zu einem Text eines einzelnen Urhebers Urheber anderer Textpassagen als Mitautoren genannt werden. In der Lizenz heißt es aber unter Nr. 5: „Das kombinierte Werk muss nur eine Kopie dieser Lizenz enthalten, und mehrfach identische unveränderliche Abschnitte können gegen eine einzelne Kopie ausgetauscht werden. Wenn es mehrfach identische unveränderliche Abschnitte mit demselben Namen, aber unterschiedlichem Inhalt gibt, erzeugen Sie den Titel eines jeden solchen Abschnitts an seinem Ende eindeutig durch Hinzufügen, in runden Klammern, des Namens, falls bekannt, des ursprünglichen Autors oder Herausgebers dieses Abschnittes, oder andernfalls einer eindeutigen Nummer. Nehmen Sie dieselbe Anpassung bei den Abschnittstiteln in der Liste von unveränderlichen Abschnitten in dem Lizenzhinweis des kombinierten Werkes vor.“ Damit wird vorgeschrieben, dass bei Textkollagen der jeweilige Textabschnitt mit einem eigenen Urhebervermerk versehen wird, oder sehe ich das falsch? Ich sehe das Problem darin, dass hier stillschweigend ein Gemeinschaftswerk angenommen wird, wie bei einem Handbuch (für das ja die Lizenz kreiert wurde), in Wiklichkeit aber eine Gemeinschaft gar nicht existiert, wie man an den vielen Editwars ablesen kann.
Was den Namen anbetrifft, so wird die Beliebigkeit einfach behauptet. Gibt es dazu Rechtsprechung? Wenn in einem Rechtsdokument der Begriff „Name“ verwendet wird, dann gehe ich davon aus, dass das damit gemeint ist, was der Gesetzgeber damit bezeichnet hat. Danach ist „Name“ das, womit eine Person im sozialen Umfeld identifiziert wird, also auch sein Künstlername, nicht aber eine Bezeichnung, die ausschließlich dazu dient, die hinter der Bezeichnung stehende Person zu verbergen. Fingalo 12:13, 10. Mai 2009 (CEST)
- Abschnitt 5 besagt doch gerade das Gegenteil, nämlich das (identische) invariant sections und history der Einzelbeiträge zusammengefasst werden sollen und eben nicht bei jedem Teil extra aufgeführt werden müssen. Zur Frage der Identifizierung mit einem Werk, mit dem man nichts zu tun haben will, hat Histo ja schon einen link bereitgestellt. Ansonsten denke ich durchaus, dass man von einem Gemeinschaftswerk sprechen kann (ausgehend von einem einzelnen Artikel). Der Umstand, dass der Enstehtungprozess in der Wikipedia im Gegensatz zu "traditionellen" Gemeinschaftswerken transparent ist (Stichwort Editwars) spricht jedenfalls nicht gegen ein Gemeinschaftswerk. Die Erstellung eines solchen wird immer mit gewissen Konflikten zwischen den beiteiligten Autoren verbunden sein, die notwendigerweise nach irgendeinem Verfahren, welches ggf. medienspezifisch ist, aufgelöst werden. Faktisch kann man auch kaum davon ausgehen, dass ein Abschnitt, den Person X zu einem Lemma beiträgt ein in sich geschlossenes Werk ist, wie z.B. bei den Beiträgen zu Sammelbänden. Der Inhalt des neuen Abschnittes ist abhängig von dem, was schon vorhanden ist, insofern ist der neue Abschnitt ohne das bereits vorhandene Material nicht denkbar (im Grunde ein logisches Problem für das Konzept des "geistigen Eigentums" an sich).-- Wiggum 12:46, 10. Mai 2009 (CEST)
- PS: Zur Urheberbezeichnung § 13 UrhG, in letzter Zeit oft bemüht, hier aber ausnahmsweise mal passend: "Er [der Urheber] kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist."-- Wiggum 12:54, 10. Mai 2009 (CEST)
- Wie ich schon schrieb: Es mag ein geschlossenes Werk sein, wie ein Gesamtgrafitti an einer Wand. Aber es hat als solches keinen Urheber, sondern nur Verursacher, weshalb auch ohne GNU an einem solchen Kollage-Grafitti kein Urheberrecht entsteht. Wenn bei einem zum Druck bestimmten Werk sich die Verfasser eines Teams nicht auf einen Text einigen können, dann kann der Autor, der sich nicht durchsetzen kann, aussteigen und seinen Beitrag zurückziehen (und das kommt öfter vor). Das geht hier nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied.
- Die Lizenzbestimmung sagt, dass bei unterschiedlichen Inhalten jeder einzeln zu referenzieren ist. Fingalo 13:41, 10. Mai 2009 (CEST)
http://www.alphascript-publishing.com/ : We specialize in publishing copyleft projects. Marcus Cyron 12:17, 10. Mai 2009 (CEST)
- Mensch Klasse! Das ist doch genau die Form der kommerziellen Nachnutzung, die möglich und auch ausdrücklich erwünscht ist. Hat schon jemand von euch eines dieser Bücher in der Hand gehabt. Kann man irgendeines davon über den GBV ausleihen oder in einer Buchhandlung in Hamburg anschauen? -- Torsten Bätge 13:58, 10. Mai 2009 (CEST)
- äh, nein, das ist wohl nicht die gewünschte form der nachnutzung. weder möchte ich als hauptautor auf einem buchtitel erscheinen, wenn man damit kaum etwas zu tun hatte noch möchte man seine "eigenen" werke gerne in einem buch sehen, das dem titel zufolge von anderen leuten "verbrochen" wurde... --JD {æ} 15:47, 10. Mai 2009 (CEST)
Man sollte sich unbedingt mal deren bisherige Werksliste bei Amazon anschauen. Erstaunlich, wer alles von denen damit beglückt wurde, Autor zu sein. Vor allem auch auf die Voransicht der Buch-Cover klicken, um alle Namen zu sehen. -- Uwe 14:10, 10. Mai 2009 (CEST) Nachtrag: Hier gibts einen Autoren namens "Arthur Bot" auf dem Buchdeckel :). -- Uwe 14:13, 10. Mai 2009 (CEST)
(BK) Bei der Auslegung einer AGB wie der GNU FDL ist immer auch das gültige Urheberrecht in Rechnung zu stellen, insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht. Die Attribution in einem Wiki ist etwas ganz anderes als in einem gedruckten Buch, das im Buchhandel vertrieben wird. Ist die Nutzung ansonsten völlig lizenzkonform (einschließlich Abdruck der GNU FDL und der Versionsgeschichte aller Artikel), können auf der Titelseite die fünf Hauptautoren, wenn es mehr als 5 sind, benannt werden. Bei der Auslegung des Begriffs Hauptautor wird man auf Branchenüblichkeit verweisen bzw. ein nachvollziehbares quantitatives oder qualitatives Kriterium zugrundelegen dürfen. Gemäß dem Grundprinzip der GNU FDL "while not being considered responsible for modifications made by others" wird man jedoch davon ausgehen können, dass es im speziellen Fall rechtswidrig ist, Wikipedia-Beiträger ohne ihre Zustimmung namentlich auf die Titelseite zu setzen --FrobenChristoph 14:11, 10. Mai 2009 (CEST)
- wenn die sonstige nutzung lizenzkonform ist und auf dem titel die hauptautoren genannt würden (was aber eben nicht der fall ist), dann gäbe es hier keine diskussion dazu. --JD {æ} 15:47, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ja. Wie ich dazu komme, als ein Hauptautor eines Buches über Algorithmen zu gelten, ist mir wirklich unklar. Das ist nun genau das, was mit am allerfernsten liegt. Und ich habe dort definitiv nie etwas inhaltliches gemacht. Marcus Cyron 15:57, 10. Mai 2009 (CEST)
Und wie kann ich bestimmen, wie ich als Urheber genannt werden möchte? Hier möchte ich unter einem Nicknamen schreiben, in einem Druckwerk möchte ich aber mit Klarnamen erscheinen. Mit dem Schreiben hier habe ich der Weiterverwendung zugestimmt, aber nicht die Art und Weise, wie ich als Urheber genannt werden will, bestimmt. Fingalo 16:15, 10. Mai 2009 (CEST)
Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass dieser Verlag sich nicht näher mit den Bedingungen der GNU-FDL und der Wikipedia auseinandergesetzt hat, ist das sehr schade. Eigentlich wollen wir derartige Nachnutzungen ja. Nur sollte die Nennung der Hauptautoren auf der Titelseite korrekt erfolgen (es sollte sich wirklich um die jeweiligen Hauptautoren handeln und Wikipedia-übliche Nicknames dürften dabei nicht anders behandelt werden als Realnamen bzw. Namen, die wie Realnamen aussehen) und auch die sonstige Handhabung müsste natürlich GNU-FDL-konform sein... ob es diesbezüglich im Buch besser aussieht als auf den Titelseiten, weiss ich aber auch nicht, hatte auch noch kein solches in der Hand. Zu Fingalo: ich gehe eigentlich schon davon aus, dass man, indem man hier Artikel unter einem Nicknamen publiziert, eben diesen Nicknamen auch bei einer Weiterverwendung als Namensnennung akzeptiert. So haben es auch alle bisherigen Wikipedia-Weiterverwender gehandhabt (Wikipress, Bertelsmann-Einbänder, PediaPress); es wäre ja auch eine üble Karikatur der "freien Weiternutzung", wenn man für eine Zusammenstellung wie einen PediaPress-Band erstmal alle betroffenen Nickname-Verwender anfragen müsste, wie sie denn genannt werden wollen, das würde die Weiternutzung praktisch blockieren. Gestumblindi 17:47, 10. Mai 2009 (CEST)
- Ich bin etwas überwältigt ob der vielen Reaktionen, und insbesondere gespannt, welche Folgen die Mail an den de-Verein hat – ich nehme an, die schauen sich auch die Einträge auf WP:WN/M an? Jedenfalls schonmal danke für die vielen Informationen! Markus Pössel 21:39, 10. Mai 2009 (CEST)
- Es hat die Folge, dass ich mir das anhand eines Exemplars gerade mal genauer anschaue. sebmol ? ! 17:45, 11. Mai 2009 (CEST)
Bin - nach einschlaegigem Hinweis - auch einigermassen verbluefft, ohne Wissen und Willen als einer der Hauptautoren so einer Kompilation genannt zu werden. Mir ist allerdings Aehnliches schon einmal passiert, mit einem Artikel ueber Pariser Parks, der dann unerwarteterweise in einem Frankreichfuehrer aufgetaucht ist. Was tun?
Rechtliche Schriutte zu unternehmen, zahlt sich wohl nicht aus, aber wenigstens ein paar Belegexemplare haben mir damals die Burschen geschickt -und die Sache mit den Nicknames gehoert geklaert - wobei ich persoenlich eigentlich immer ein Verfechter des Klarnamensprimzips war.
Robert Schediwy (derzeit auf Reisen - Unterschrift wird nachgetragen)
- In Bezug auf die Frage Nickname/Klarname bin ich, wie gesagt, der Ansicht, dass man durch die Wahl des Namens, unter dem man hier Artikel verfasst, auch festlegt, wie man bei einer Weiternutzung genannt werden möchte - zumindest solange man nichts anderes festhält. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man hier als z.B. "Tomatenpapst" (ist noch frei ;-) ) schreiben und zugleich auf seiner Benutzerseite verbindlich festhalten kann, dass man bei einer Weiterverwendung nicht als "Tomatenpapst", sondern als "Hans Muster" genannt werden will. Solange es dafür keine standardisierte, maschinell auswertbare Form gibt, würde dies jedenfalls bei einer weitgehend automatisierten Weiternutzung wie durch PediaPress (etwas, das wir doch eigentlich fördern möchten) fast zwingend zu einer URV führen... (PediaPress ist m.E. übrigens ein Weiternutzer, der sich grösste Mühe gibt, GNU-FDL-konform zu arbeiten). Gestumblindi 20:13, 11. Mai 2009 (CEST)
- Nun diesen Salat haben wir aber doch schon leider, nicht mal als Nachnutzer sondern als Benutzer. Wenn ein Benutzer ZierlicheMücke in diskussionen mit BadTiger unterschreibt, und per irgendein Eintrag auf seiner Seine fordert als BegnadeterFilisof angesprochen zu werden, dann kann er mich mal doch. Was in Versionsgeschichte (und ebenfalls dann als Bezeichnung seines Accounts) steht müßte entscheidend sein, sonst ist es nicht zu verfolgen. Wenn jemand was anderes will, so gibt es ja die Umbenennungen. -jkb- 20:27, 11. Mai 2009 (CEST)
Alphascript macht es sich sowieso sehr einfach, denn dem Inhalt nach scheint es sich um Übernahmen aus der Kategorie:Wikipedia:Bücher zu handeln. Da dürften noch zahlreiche Bücher auf uns zukommen. Als skeptischer Historiker würde mich auch interessieren, ob es irgendwelche Verbindungen zwischen PediaPress und Alphascript publishing gibt. Bei Pediapress scheint der Umfang des gedruckten Werkes allerdings größer und Autoren treten nur dann auf dem Umschlag in Erscheinung, wenn man das bei der Bestellung eingibt.-- Enzian44 10:53, 13. Mai 2009 (CEST)
Ich habe heute eine Mail bekommen, nachdem ich mal nachgefragt habe, wie das alles kommt, warum ich denn auf dem Cover stehe etc. Erstmal wurde mir was von der GNU erzählt und daß sie das alles dürften, aber mir wurde dann auch ein kostenloses Belegexemplar angeboten. Nur - was soll ich mit einem solchen Buch über Algorithmen? Marcus Cyron 13:27, 13. Mai 2009 (CEST)
- Marcus: lass dir das kostenlose Exemplar zukommen (könnten auch andere „Betroffene“ tun), dann können wir wenigstens genau untersuchen, ob und in welchem Maße die GFDL möglicherweise nicht eingehalten ist. --Taxman¿Disk? 14:40, 13. Mai 2009 (CEST)
Es stellt sich wohl auch die Frage, inwieweit die Zusammenstellungen, die ein Benutzer unter Wikipedia:Bücher speichert, urheberrechtlichen Schutz geniessen. Auf jeden Fall wäre eine Einleitung wie bei einigen unser Sizilien betreffenden Bücher, aber auch Auswahl und Zusammenstellung der Artikel eine eigene Leistung. Beispiel Bad Iburg, das in dem Amazonlink weiter oben enthalten ist, stammt wohl von MrsMyer -- Enzian44 14:27, 13. Mai 2009 (CEST)
- @Marcus: Bist Du sicher, daß Du nicht irgendwo in diesen Artikeln mal einen Edit vorgenommen hast, möglicherweise auch zu Admin-Zeiten? -- Enzian44 14:31, 13. Mai 2009 (CEST)
- Sebmol hat irgendwann vorgestern angekündigt, ein Exemplar lesen zu wollen. Teilt er mit uns die Erkentnisse? -jkb- 14:49, 13. Mai 2009 (CEST)
- @Marcus: Lass dir doch auch noch die vonn der GFDL geforderte Transparent Copy zukommen, lad sie hier hoch, dann kann sich jeder ein Bild von dem Buch machen.--134.2.3.102 15:05, 13. Mai 2009 (CEST)
Wie oben schon gesagt, habe ich mir das mal etwas näher angesehen. Seit heute liegt mir ein Exemplar („Astronomie“) vor. Tatsächlich ist es so, dass die üblichen Anforderungen bzgl. der GFDL wohl eingehalten werden:
- die GFDL ist komplett abgedruckt worden
- jedem Artikel im Buch folgt am Ende eine Liste mit Benutzernamen (eingeleitet mit "Bearbeiter:")
- jedem Artikel folgt auch ein Link auf den Artikel innerhalb der Wikipedia
- vorn im Impressum wird darauf hingewiesen, dass die Texte unter der GFDL stehen
Soweit ich das erkennen kann, enthält das Buch über die Inhalte der Artikel hinaus keinerlei eigene kreative Leistung.
Spannender wird das Ganze aber bei den Bildern. Tatsächlich ist es so, dass die Bilder nur als Vorschaubilder in den Artikeln erscheinen. Es findet keinerlei Attributierung statt. Unter den Bildern stehen die Bildunterschriften, wie sie in der Wikipedia auch vorkommen. Vorn im Impressum steht dazu noch dieser Hinweis:
“Pictures published in this book can be under different licenses than the GNU Free Documentation License. You can get detailed informations about the authors and licences of pictures by searching the picture at www.wikipedia.org. Image description pages are tagged with a special tag to indicate the legal status of the images. The authors' names of this book indicate some of the authors of the first document published in this collection of documents. If you want to know all authors search for each document at www.wikipedia.org.”
Daraus würde ich schließen, dass diese Bücher zumindest bei den Bildern, die unter einer CC-Lizenz oder der GFDL veröffentlicht wurden, mangels Attributierung die Lizenzbestimmungen nicht einhalten. Bei den Texten sehe ich aber keine Mängel. sebmol ? ! 17:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ist insofern beruhigend, als die "Hauptsache" einer Enzyklopädie (d.h. Text) somit als gut behandelt zu sein scheint. Mit Bildern, so denke ich zumindest, gab es schon vorher einige zusätzlichen Probleme, ob es sich um die CD/DVD hanelt, um Google oder was auch immer. Eben nur ein "kleinerer Nachholbedarf". -jkb- 17:52, 13. Mai 2009 (CEST)
- P.S. Ach so, echt vergessen: vielen Dank für Deinen Bericht. -jkb- 17:53, 13. Mai 2009 (CEST)
- Kann man bei sowas nicht auch eine Mail an Amazon schicken, dass die den Vertrieb einstellen sollen? Immerhin handelt es sich (möglicherweise, so richtig beurteilen kann ichs nicht) um Urheberrechtsverletzungen und Amazon dürfte nicht daran interessiert sein, solche zu vertreiben. Damit hätte man auch ein Druckmittel gegenüber diesem Verlag. Wobei ich es insgesamt doch erfreulich finde, dass Artikel lizenzkonform (oder so ähnlich) gedruckt werden, nur die beliebige Autorennennung auf dem Titelblatt scheint mir misslungen. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 17:54, 13. Mai 2009 (CEST)
- AAARGHHH Sie haben den nervigen georgischen Nationalisten Schalwa als Autoren drauf geschrieben. Der hat nur Edit-Wars geführt. Aber ich müsste auch Autor sein, also will ich jetzt wenigstens ein Belegexemplar *grummel* -- Don-kun Diskussion Bewertung 18:03, 13. Mai 2009 (CEST)
- Na ja, mit der Auswahl der Hauptautoren auf dem Titelblatt wird es schon Probleme geben. Vorgestern oder so berichtete hier jemand, sa sei auch ein Bot so aufgeführt worden. Ehm. -jkb- 18:10, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ein Bot als Autor auf einem Buchtitel? Im Ernst? Das wär' doch große Klasse, nein? Das schlüge die mittelalterlichen Kompilierungen um Längen - wunderbar! :-) --Felistoria 00:57, 15. Mai 2009 (CEST)
- Na ja, mit der Auswahl der Hauptautoren auf dem Titelblatt wird es schon Probleme geben. Vorgestern oder so berichtete hier jemand, sa sei auch ein Bot so aufgeführt worden. Ehm. -jkb- 18:10, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ja, das war der weiter oben von UW gelieferte Link: Amazon - wenn man das Bild vergrössert, sieht man, dass da ein "Arthur Bot" als Autor angegeben ist, gemeint ist wahrscheinlich Benutzer:ArthurBot :-) Gestumblindi 01:39, 15. Mai 2009 (CEST)
Die vermutliche Unredlichkeit des Ladens zeigt sich daran, daß nun plötzlich Frederic P. Miller (Herausgeber), Agnes F. Vandome (Herausgeber), John McBrewster (Herausgeber) auftreten, für deren reale Existenz es wohl keine Beweise gibt und die vom Airbus bis zum Pferdesport anscheinend von allem etwas verstehen. Sind die eigentlich schon relevant für einen Artikel :-) Und wenn die Zusammenstellung völlig mit hier gespeicherten „Büchern“ übereinstimmt, grenzt das nicht schon an Betrug? -- Enzian44 16:46, 15. Mai 2009 (CEST)
- Nun, Felistorias Frage nach dem Bot ist zu ihrer großen Belustigung geklärt worden :-), daher diese Frage von mir: mit welchen hier gespeicherten Büchern stimmt die Verlagszusammenstellung überein? -jkb- 17:00, 15. Mai 2009 (CEST) - mit BK
- Naja, wenn das wirklich Leute aus dem Verlag sind, könnte man sie schon als Herausgeber bezeichnen. Das heißt ja nicht zwingend, dass sie was vom Thema verstehen. Eigentümlich ist es natürlich schon. -- Don-kun Diskussion Bewertung 16:58, 15. Mai 2009 (CEST)
- Airbus nennt im Amazontext jetz die Herausgeber, auf dem Cover sind aber noch immer mehrere Autoren wie Björn Bornhoft zu sehen (hier etwa Benutzer:Maetesuskoelle/Bücher/Airbus oder Benutzer:Jsf/Bücher/Airbus. 3. Reich, Personen entspricht Benutzer:Huntix/Bücher/3. Reich. Abchasien entspricht Benutzer:Schaaschaa/Bücher/Abchasien -- Enzian44 18:12, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aha. Also wenn ich die Option wähle etwa Buch erstellen --> Speichern als Unterseite usw., dann betätige ich mich unter Umständen schon als Herausgeber des besagten Verlages (ungewoll / unwissend)?. Sehr einfach. -jkb- 18:20, 15. Mai 2009 (CEST)
- Auf meine Anfrage per Mail bekam ich jetzt eine Antwort, in der sich wiederum auf die GFDL berufen wird. Und sie schicken mir ein Belegexemplar zu (hab meine Adresse mal gleich mitgeschickt). Ich werd in einer Antwort aber auch gleich mal auf die Autorennennung auf dem Deckblatt eingehen, denn das müsste die schon interessieren. Grüße -- Don-kun Diskussion Bewertung 00:09, 17. Mai 2009 (CEST)
- Airbus nennt im Amazontext jetz die Herausgeber, auf dem Cover sind aber noch immer mehrere Autoren wie Björn Bornhoft zu sehen (hier etwa Benutzer:Maetesuskoelle/Bücher/Airbus oder Benutzer:Jsf/Bücher/Airbus. 3. Reich, Personen entspricht Benutzer:Huntix/Bücher/3. Reich. Abchasien entspricht Benutzer:Schaaschaa/Bücher/Abchasien -- Enzian44 18:12, 15. Mai 2009 (CEST)
Transparente Kopie
Stellt der Verlag eigentlich auch die von der GFDL geforderte transparente Kopie breit? Wenn ja könnte sie ja mal jemand hochladen, dann müssen sie auch nicht so viele Belegexemplare verschicken.--84.160.223.149 20:56, 13. Mai 2009 (CEST)
Die Forderung nach der transparenten Kopie steht in der GNU FDL so: "If you publish or distribute Opaque copies of the Document numbering more than 100, you must either include a machine-readable Transparent copy along with each Opaque copy, or state in or with each Opaque copy a computer-network location from which the general network-using public has access to download using public-standard network protocols a complete Transparent copy of the Document, free of added material. If you use the latter option, you must take reasonably prudent steps, when you begin distribution of Opaque copies in quantity, to ensure that this Transparent copy will remain thus accessible at the stated location until at least one year after the last time you distribute an Opaque copy (directly or through your agents or retailers) of that edition to the public." --Historiograf 00:16, 14. Mai 2009 (CEST)
Digitalisiertes Druckwerk
Ich habe aus den Digitalisaten der Uni Heidelberg dieses Bild hochgeladen, nun jedoch um Fuß der Seite (s. hier) folgenden Vermerk entdeckt:
- © Copyright Universitätsbibliothek Heidelberg. Diese Präsentation einschließlich aller Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Zustimmung der Universität Heidelberg.
Gilt hier dennoch die Regel trivialer Abbildungen zweidimensionaler Gegenstände ohne Anspruch auf eigene Schöpfungshöhe? Entschuldigt, dass ich erneut eine solche Frage stelle, aber ich möchte natürlich nur ungern in rechtliche Probleme geraten und mich daher absichern. Vielen Dank, -- Anamnesis 10:07, 11. Mai 2009 (CEST)
- Da ich bei Uni Heidelberg Irreführung der Öffentlichkeit oder Copyfraud nicht annehme, geht es wohl darum, dass der besagte Vermerk so quasi "aus Gewohnheit" auf llen Webseiten der Uni automatich vorhanden ist. Warte noch auf andere Meinungen. -jkb- 10:15, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist dennoch Copyfraud und kann somit ignoriert werden. Der Scan ist bei uns vollkommen in Ordnung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:34, 11. Mai 2009 (CEST)
- Im Vereinigten Königreich gilt das so nicht, in Deutschland gibt es dazu keine gesicherte Rechtsprechung, das Risiko ist aber sehr überschaubar. Nimm ne Socke, fallste Angst hast. syrcro 10:54, 11. Mai 2009 (CEST)
- Zur Sicherheit kann ich ja nachträglich eine E-Mail an die zuständige Stelle der Uni schreiben und um Erlaubnis für die Nutzung bitten, oder? Verzeiht meine Unsicherheit, aber eine „nicht gesicherte Rechtsprechung“ klingt für mich nicht besonders vertrauenserweckend. Danke schon mal für die Antworten! -- Anamnesis 10:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Meines Wissens wurde bisher niemand für das Hochladen eine entsprechenden Bildes belangt. Der Hintergrund ist der, dass die Foundation argumentiert, bei der Erstellung einer Reproduktion entstehe kein neues Werk, da der Ersteller keine kreative Leistung erbringt. Das Urheberrecht schützt aber nur kreative Leistung, daher sind einfache Reproduktionen nicht geschützt. Wie Syrcro bereits gesagt hat: Wenn du Angst hast, nimm eine Socke. Oder bitte jemanden hier, das Bild hochzuladen; es gibt eine Menge Leute, die kein Problem damit haben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:50, 13. Mai 2009 (CEST)
- Zur Sicherheit kann ich ja nachträglich eine E-Mail an die zuständige Stelle der Uni schreiben und um Erlaubnis für die Nutzung bitten, oder? Verzeiht meine Unsicherheit, aber eine „nicht gesicherte Rechtsprechung“ klingt für mich nicht besonders vertrauenserweckend. Danke schon mal für die Antworten! -- Anamnesis 10:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Im Vereinigten Königreich gilt das so nicht, in Deutschland gibt es dazu keine gesicherte Rechtsprechung, das Risiko ist aber sehr überschaubar. Nimm ne Socke, fallste Angst hast. syrcro 10:54, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist dennoch Copyfraud und kann somit ignoriert werden. Der Scan ist bei uns vollkommen in Ordnung. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:34, 11. Mai 2009 (CEST)
Auf dem letzten Münchner Stammtisch gab es einige Diskussionen zum Thema Schöpfungshöhe/Werkcharakter und möglicher Probleme der in diesem Artikel dargestellten Bilder. In Absprache mit Benutzer:netopyr, der einige der Fotos erstellt hat, wollten wir nachfragen, welche der Fotos ihr ggf. für bedenklich haltet. Das betrifft dann natürlich auch die ganze commons:Category:Legoland_Deutschland. Danke für Eure Kommentare. --Taxman¿Disk? 10:23, 11. Mai 2009 (CEST)
- Da würde ich unterscheiden: Der Eingang ist vom öffentlichen Verkehrsraum geknipst, also panoramafrei; der Rest nicht, da keine öffentlicher Verkehrsraum.Die Fahrgeschäfte sind wohl nicht geschützt; den Kopien von existierenden Gegenständen würde ich eigenen Werkschrakter absprechen, allerdings sind die Kopien abgeleitete Werke; es kommt also auf den Schutz der Originale an (Markusplatz (-), Münchener Stadion (+)), Bei Einstein und der Hand Gottes würde ich Kunst als solche nicht von vorne herein verneinen, Schutz also eher annehmen. Bei den anderen Legofiguren eher verneinen, kann man aber auch gut bejahen. Ergo: Einiges muss ohne Freigabe durch die Rechtinhaber - wohl Lego - weg. syrcro 10:44, 11. Mai 2009 (CEST)
- Konkret hatten wir z.B. noch diesen Fall: da ist doch enormes Abstraktionsvermögen dabei, das so maßstabsgetreu abzubilden und daher geschützt, oder? wie sieht es aus, wenn man eine extreme Ausschnittvergrößerung macht, die z.B. nur Das Cockpit und die, äh, kreative Szene dahinter, darstellt?
- p.s.: Wer würde daran gehen, die negativergebnisse mal mit einem begründeten LA zu versehen ? --Taxman¿Disk? 11:02, 11. Mai 2009 (CEST)
- Bitte nicht LA, die gibt´s für Bilder eigentlich gar nicht mehr, sondern WP:DÜP. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 11. Mai 2009 (CEST)
- Wenn Dus gelesen hättest, wäre Dir sicher aufgefallen, dass der Link auf eine Commonskategorie geht. syrcro 14:59, 11. Mai 2009 (CEST)
- Argh, stimmt. Aber wieso diksutiert ihr das dann hier und nicht dort... Na, egal. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:44, 11. Mai 2009 (CEST)
- IMHO sind das alles geschützte Werke, auch wenn es nur abgeleitete Werke sind. Die Abstraktion ist schon als geistige Schöpfung zu sehen, zumal es sich hier um Kunstwerke, nicht um Gebrauchsgegenstände handelt.
Eine Freigabe des ursprünglichen Urhebers ist wohl nicht nötig, da die Gebäude idR an öffentlichen Orten stehen und daher von der Panoramafreiheit gedeckt sind.Panoramafreiheit greift auch bei der Aufnahme des Eingangs, aber wohl nicht bei den Kunstwerken im Legoland selber, da das ein geschlossener Themenpark mit Eintritt ist, also wohl nicht zum öffentlichen Verkehrsraum zählt. LA für die entsprechenden Bilder kann ich in den nächsten Tagen vorbereiten, wenn es niemand anders vorher macht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 15:48, 11. Mai 2009 (CEST)- Die Panoramafreiheit erlaubt sicher kein Nachbauten, auch nicht als Modell, das sind keine Bearbeitungen oder Vervielfältigungen ausschließlich mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film wie es die Panoramafreiheit verlangt. syrcro 17:19, 11. Mai 2009 (CEST)
- Also verstößt das Legoland gegen das Urheberrecht? --Constructor 05:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Syrcro hat vollkommen recht, ich habe mich verlesen, bitte um Verzeihung. Es ist durchaus möglich, dass das Legoland von der Rechteinhabern der Originalgebäude eine Erlaubnis hat, eine Kopie des Gebäudes in Lego herzustellen. Das gibt uns aber immer noch nicht die Erlaubnis, von dieser Kopie dann ein Foto zu machen und es zu veröffentlichen, dazu brauchen wir dann auch wieder die Zustimmung des Rechteinhabers des Originalgebäudes und IMHO auch die Zustimmung des Schöpfers der Kopie. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:48, 13. Mai 2009 (CEST)
- Also verstößt das Legoland gegen das Urheberrecht? --Constructor 05:10, 12. Mai 2009 (CEST)
- Die Panoramafreiheit erlaubt sicher kein Nachbauten, auch nicht als Modell, das sind keine Bearbeitungen oder Vervielfältigungen ausschließlich mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film wie es die Panoramafreiheit verlangt. syrcro 17:19, 11. Mai 2009 (CEST)
- Bitte nicht LA, die gibt´s für Bilder eigentlich gar nicht mehr, sondern WP:DÜP. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:53, 11. Mai 2009 (CEST)
Mich würde nochmals die Differenzierung zwischen Kunstwerk und Modell interessieren. Ich habe z.B. vom Legoland-Duisburg noch Aufnahmen von den Modellen des Gasometer Oberhausen, und der Villa Hügel, die ja beide gemeinfrei sein dürften, Gasometer qua Schöpfungshöhe und Villa Hügel † + 70 Jahre des Architekten, was leider für die Zeche Zollverein nicht zutrifft, von der ebenfalls ein sehr gutes Modell erstellt wurde. Es dürfte ja wohl unerheblich sein, ob ein Modell in Plastik, Pappe, Streichhölzer, oder eben Lego ausgeführt wird, es sollte lediglich die Frage sein, ob ein Modell, eines ansonsten gemeinfreien Objektes eigene Schöpfungshöhe hat oder nicht und somit gegebenenfalls eine Abbildung dieser Modelle hier zulässig ist. Es wird in Duisburg zwar Eintritt verlangt, Fotografieren wird aber eher unterstützt und ein Hinweis, dass nur eine private Verwendung solcher Bilder zulässig sein könnte, war nirgends zu sehen. --Wuselig 15:36, 13. Mai 2009 (CEST)
lizenzbestimmung bei vorhandensein eines veröffentlichungsrechteinhabers.
ich habe folgenden fall: ein künstler (der urheber des kunstwerks) hat gegen geld sämtliche nutzungs-, veröffentlichungs- und vervielfältigungsrechte an seinem kunstwerk an eine dritte person abgetreten. wie ist es jetzt mit der interpretation unserer Wikipedia:Lizenzbestimmungen, in denen steht "Diese Lizenz [GNU FDL] erlaubt es, Artikel aus der Wikipedia anderswo zu verwenden, ohne die Zustimmung der jeweiligen Urheber einholen zu müssen." verstößt die formulierung der lizenzbestimmungen nicht gegen die an die dritte person abgetretenen rechte, die in diesem fall vollumfänglich sind, was die nutzung angeht? -- Jbergner 10:43, 11. Mai 2009 (CEST)
- Ist kein Widerspruch da es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt. Der geschilderte Fall: er hat die Rechte abgetreten Kunstwerk ist weiterhin geschützt. Fall GFDL: er erlaubt es ausdrücklich (und zwar ohne Geld), mit dem Werk so und so umzugehen, und zwar entsprechend den Bestimmungen der GFDL. -jkb- 10:49, 11. Mai 2009 (CEST)
- Jein. Wenn der Urheber nach der Abtretung an den Dritten versucht nach der GFDL freizugeben, wird er merken, dass er die nötigen Rechte nicht mehr hat, die Freigabe also rechtlich teilweise scheitert (falls die Rechte mal zurückkommen, wird die GDFL dann wohl trotzdem eingreifen - aber über diese Frage könnte man wohl ne Woche diskutieren). Falls der Urheber zuerst unter der GFDL freigegeben hat, hat die zweite Abtretung rechtlich nicht wirklich geklappt: er hat gar nicht mehr die rechtliche Fähigkeit sämtliche Rechte abzutreten (und macht sich wahrscheinlich ein wenig schadenersatzpflichtig). Wenn die GFDL-Freigabe entstand, weil das Werk eine nicht von einer Ausnahme des UrhG umfasste Bearbeitung einer GFDL-Vorlage ist, gilt zweitens ebenso. Da er nicht alle Recht am Werk hat, kann er sie nicht abtreten. (Das ist kurz und grob, je nach Vertragsgestaltung kann fast das Gegenteil gelten). syrcro 10:53, 11. Mai 2009 (CEST)
- also geht es darum, wer die GFDL erteilen will, der urheber oder der veröffentlichungsrechteinhaber. dieser letztere wird aber in den angeführten Lizenzbestimmungen nirgendwo erwähnt. -- Jbergner 10:58, 11. Mai 2009 (CEST)
- Jein. Wenn der Urheber nach der Abtretung an den Dritten versucht nach der GFDL freizugeben, wird er merken, dass er die nötigen Rechte nicht mehr hat, die Freigabe also rechtlich teilweise scheitert (falls die Rechte mal zurückkommen, wird die GDFL dann wohl trotzdem eingreifen - aber über diese Frage könnte man wohl ne Woche diskutieren). Falls der Urheber zuerst unter der GFDL freigegeben hat, hat die zweite Abtretung rechtlich nicht wirklich geklappt: er hat gar nicht mehr die rechtliche Fähigkeit sämtliche Rechte abzutreten (und macht sich wahrscheinlich ein wenig schadenersatzpflichtig). Wenn die GFDL-Freigabe entstand, weil das Werk eine nicht von einer Ausnahme des UrhG umfasste Bearbeitung einer GFDL-Vorlage ist, gilt zweitens ebenso. Da er nicht alle Recht am Werk hat, kann er sie nicht abtreten. (Das ist kurz und grob, je nach Vertragsgestaltung kann fast das Gegenteil gelten). syrcro 10:53, 11. Mai 2009 (CEST)
Selbstverständlich kann auch der Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Autors ein Werk unter freie Lizenz stellen - ist hier gängige Praxis. --Historiograf 14:37, 11. Mai 2009 (CEST)
- und wo steht das in den Wikipedia:Lizenzbestimmungen? ich habe dort immer nur die bezugnahme auf den urheber gesehen. kannst du mir den satz zitieren? danke -- Jbergner 14:58, 11. Mai 2009 (CEST)
- Liegt vermutlich an der Übersetzung. Im im einzig verbindlichen Text steht copyright holder, vermutlich wurde das meist mit Urheber übersetzt. Richtiger wäre eine längere Formulierung, die auch Erben oder Inhaber eines Nutzungsrechtes das die Lizenzierung unter einer freien Lizenz einschließt und Urheber, die dieses Recht abgetreten haben ausschließt.--134.2.3.103 15:24, 11. Mai 2009 (CEST)
- Richtig. Zu den Berechtigten gehören zB auch Erben des Rechts in dem Falle, dass der Urheber bereits gestorben ist. -jkb- 15:35, 11. Mai 2009 (CEST)
Datei:Panorama Map Großer Kellenberg.jpg, Panoramafreiheit oder nicht?
Moin! Ich wüsste gerne, ob es einen Konsens für solche Fotos gibt. Vom im Dateinamen genannten Panorama keine Spur, von der Wandertafel wurde nur der Teil fotografiert, der hier als Karte verwendet werden kann. Es ging also nicht um das Objekt Wandertafel an sich, sondern schlicht um die Nutzung der Karte. Das ist meiner Ansicht nach nicht durch Panoramafreiheit gedeckt. NNW 20:26, 11. Mai 2009 (CEST)
- Doch, das fällt unter die Panoramafreiheit (vorausgesetzt natürlich, die Bedingungen dafür sind erfüllt; also dauerhaft im öffentlich einsehbaren Raum angebracht, was ich bei einer Wandertafel aber einfach mal als gegeben ansehe). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:28, 11. Mai 2009 (CEST)
- ACK Chaddy, das fällt unter Panoramafreiheit. Sie dazu auch (mal wieder) Datei:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg. --Marcela
10:32, 12. Mai 2009 (CEST)
- ACK Chaddy, das fällt unter Panoramafreiheit. Sie dazu auch (mal wieder) Datei:Versuchsfunkstelle-ebw.jpg. --Marcela
places.falk.de
Wenn die damit mal nicht auf die Nase fallen. Tatsächlich habe ich bereits eins meiner Bilder entdeckt, das zwar beim darübergleiten mit der Maus meinen Namen zeigt, aber von Lizenzbedingungen etc. war nichts zu finden. ST ○ 22:48, 12. Mai 2009 (CEST)
- Du weißt ja, das gehört nach WP:WN/M. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:04, 13. Mai 2009 (CEST)
- Nuja, nicht ganz. Mittlerweile meinen ja einige, sowas reicht. --Marcela
00:20, 13. Mai 2009 (CEST)
- Wer meint das? Das erfüllt ja nicht mal das GA... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:21, 13. Mai 2009 (CEST)
- Nuja, nicht ganz. Mittlerweile meinen ja einige, sowas reicht. --Marcela
Unpräzise Aufforderungen beim Uplload auf de-WP?
Hallo, ich habe vor ca 2 Wochen ein Bild hochgeladen und eine Anfrage auf Überprüfung der Korrektheit meines Vorgehens gestellt. Als Antwort gab es diesen Edit. Nun meine ich mich aber erinnern zu können, beim Hochladen an der betreffenden Stelle nach dem Ersteller der Datei gefragt worden zu sein und nicht nach dem Rechteinhaber. Kann das bitte mal wer überprüfen, damit es nicht zu unentdeckten Fehlern kommt (es fragt sicherlich nicht jeder vorher nach... ;) Grüße, Carbenium 08:01, 13. Mai 2009 (CEST)
- Du hast Recht, dass Du der Ersteller der Datei bist, aber bei Bildrechten gibts halt noch mehr zu beachten. Spezial:Hochladen kann da nie allumfassend sein, aber man kann die Maske sicherlich noch etwas informativer (vielleicht mit weiteren Links) gestalten. --Taxman¿Disk? 08:35, 13. Mai 2009 (CEST)
- Selbst wenn du da dringestanden wärst, wäre kein größerer Schaden entstanden. Es ist für außenstehende sofort ersichtlich, dass du nicht der Schöpfer der gezeigten Darstellung bist, sondern nur einen Screenshot eines bereits vorhandenen Programms erstellt hast. Nach dem Ersteller wird deshalb gefragt, weil der Ersteller idR auch der Urheber ist. Wenn man aber etwas erstellt, wo keine Schöpfungshöhe dabei ist, erschafft man kein Werk im Sinne des UrhG und ist somit nicht Urheber, hat also auch kein Urheberrechte daran. Der Edit war insofern schon korrekt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:24, 13. Mai 2009 (CEST)
- Dies ist ein allgemeines Problem überall. Ich habe mich hierüber mal auf Commons unterhalten mit keinem verwertbaren Ergebnis - man hat zugegeben, dass es mislich ist und empfohlen, in solchen Fällen sowohl den Autoren des Fotos (Screenshots etc.) anzugeben als auch den Autoren des Werkes. In den Upload-Masken ist es aber nirgendwo. -jkb- 11:32, 13. Mai 2009 (CEST)
- Danke schonmal für Eure bisherigen Antworten. Meine Bitte um Ergänzung/Änderung des Urheber-Schriftzuges hat den Hintergrund, daß (wenn ich das richtig sehe) hier in de-WP nur noch Bilder hochgeladen werden sollen, die wegen deutscher juristischer Sonderwege nicht Commons-konform sind. Und das dürften idR doch nur die PD-SH-Bilder und Firmen- / Markenlogos usw. sein. Werke, in denen der Urheber auch der Rechteinhaber ist, sollten ja gleich in Commons hochgeladen werden... BTW: Könnte man Spezial:Hochladen nicht mit Hinweis auf den ausschließlichen Gebrauch in Spezialfällen nicht etwas prominenter verlinken, es zu finden, war nämlich für mich als Ersthochlader ziemlich schwierig. --Carbenium 13:22, 13. Mai 2009 (CEST)
- Wenn du nichts an deinem Interface verändert hast, solltest du eigentlich auf jeder Seite links in der Sidebar einen Link zum Upload haben. Noch prominenter kann man das fast nicht verlinken. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 14:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Danke schonmal für Eure bisherigen Antworten. Meine Bitte um Ergänzung/Änderung des Urheber-Schriftzuges hat den Hintergrund, daß (wenn ich das richtig sehe) hier in de-WP nur noch Bilder hochgeladen werden sollen, die wegen deutscher juristischer Sonderwege nicht Commons-konform sind. Und das dürften idR doch nur die PD-SH-Bilder und Firmen- / Markenlogos usw. sein. Werke, in denen der Urheber auch der Rechteinhaber ist, sollten ja gleich in Commons hochgeladen werden... BTW: Könnte man Spezial:Hochladen nicht mit Hinweis auf den ausschließlichen Gebrauch in Spezialfällen nicht etwas prominenter verlinken, es zu finden, war nämlich für mich als Ersthochlader ziemlich schwierig. --Carbenium 13:22, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ah – jetzt – ja... ;-) Aber irgendwie ist die Sidebar das, was ich am seltensten bei meinen Suchen konsultiere. Auf die griff ich nur bei Funktionen zu, die ich schon kannte (allmählich hab ich maich aber an das Ding gewöhnt – allerdings offenbar nicht vollständig). Und ich meine auch schon mal von anderen Nutzern (vor allem Neulingen) gehört zu haben, daß es denen genau so geht. Als es darum ging, die Datei hochzuladen, habe ich jedenfalls die Volltextsuche halbtot gequält... Grüße, Carbenium 14:45, 13. Mai 2009 (CEST)
Bild einer Wegscheider-Orgel
Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei Orgeln aus, die erst vor wenigen Jahren entstanden sind? Konkret geht es mir um eine Wegscheider-Orgel aus dem Jahr 1997 (habe das Bild mal hier hochgeladen), die zwar neu gebaut wurde, allerdings in der äußerlichen Gestalt der ursprünglichen Orgel aus dem 18. Jahrhundert nachempfunden ist (Bild hier). Kann man das als eine Art Restauration bzw. Kopie bewerten? --Paulae 11:29, 13. Mai 2009 (CEST)
- Orgeln sind Gebrauchsgegenstände und ihre Formgestaltung ist daher Sache des Geschmacksmusterrechts, nicht des Urheberrechts. --rtc 12:26, 13. Mai 2009 (CEST)
- Ah ok. Geht die Orgel dann als „identlisches Muster“ durch, bzw. gleicht sie in ihrem Gesamteindruck der Orgel auf dem SW-Bild? Oder gibt es eine Geschmacksmusterrechtsseite, wo ich das klären könnte (habe keine gefunden)? --Paulae 13:42, 13. Mai 2009 (CEST)
- Das ist völlig egal. Geschmackmuster und ähnliche wettbewerbsrechtliche Probleme interessieren uns nicht, es kommt auf das Urheberrecht an. Wenn Du die Orgel nachbauen willst, dann gibt's Probleme, aber solche kann und will die Seite "Urheberrechtsfragen" sicherlich nicht lösen. --AndreasPraefcke ¿! 09:55, 15. Mai 2009 (CEST)
- Argh. Einfache Frage: Kann ich das Bild hier verwenden oder nicht? --Paulae 11:10, 15. Mai 2009 (CEST)
- Vielleicht ist dir entgangen, dass die vorherigen Diskussionsbeiträge ein klares OK signalisierten? --Historiograf 17:41, 15. Mai 2009 (CEST)
- Vollkommen. Denn was sollen mir diese Antworten auch sagen? Dass ich mit meiner Frage hier falsch bin, weil hier keine geschmacksmusterrechtlichen Fragen beantwortet werden? Als ich mir die Seite zum Geschmacksmusterrecht durchgelesen habe, bin ich daraus nicht so recht schlau geworden, würde aber eben eine „Neuschöpfung“ verneinen. Aber anscheinend spielt das sowieso keine Rolle für den, der das Foto macht (weswegen eigentlich nicht?). --Paulae 18:16, 15. Mai 2009 (CEST)
Urheberrechte bei Logo? Datei:Aiaiai.de-Logo.jpg
Guten Tag, Wenn Ich ein solches Logo, welches natürlich geschützt ist, verwende (mit Einverständniss natürlich) unter welche "Lizenz" muss Ich es dann stellen!? Ich finde, wenn Ich ein Bild hochlade, leider keine Auswahlmöglichkeit "Logo" o.ä sondern nur solche freien Lizenzen. Ich hätte es aber gerne so, wie z.b bei dem Nikelogo im Nike-Artikel. VIelen Dank für die Hilfe. (nicht signierter Beitrag von Theofreak (Diskussion | Beiträge) 16:13, 13. Mai 2009 (CEST))
- Wenn das Logo keine Schöpfungshöhe hat ist es nicht geschützt und dann kann es mit der Vorlage:Bild-LogoSH verwendet werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:18, 13. Mai 2009 (CEST)
Pinstriping
Hallo,ich würde gerne auszüge aus diesem artikel ( http://de.wikipedia.org/wiki/Pinstriping )für meine homepage nutzen,unter www.oldschoollines.de - info - pinstriping kann man sehen wie es ausschaut !
Darf ich das bzw was muss ich machen um es so zu verwenden ?
gruss Flo (nicht signierter Beitrag von 217.95.78.163 (Diskussion | Beiträge) 11:29, 14. Mai 2009 (CEST))
- Siehe Wikipedia:Weiternutzung und Wikipedia:Lizenzbestimmungen. -- Chaddy · D·B - DÜP 15:41, 14. Mai 2009 (CEST)
sagt mir jetzt nix,drum frag ich ja ! kenn mich da nicht so aus ! darf ich den text kopieren ? (nicht signierter Beitrag von 217.95.58.117 (Diskussion | Beiträge) 21:38, 14. Mai 2009 (CEST))
- Lese dir die beiden Seiten doch bitte durch. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:41, 14. Mai 2009 (CEST)
Juval
spricht aus lizenzrechtlichen Gründen etwas dagegen diese Bilder aus dem Innenhof von Schloss Juval in WP ein zu stellen? Es handelt sich m.E. um ein öffentlich zugängliches Museum. Das fotografieren war hier ausdrücklich erlaubt. In: „Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum“ lese ich: Zusammenfassung: Ob Eigentümer wie z. B. Museen die Entfernung von Abbildungen verlangen können, ist in der Wikipedia umstritten. Üblicherweise wird das Einbringen von Abbildungen auch ohne Erlaubnis des Eigentümers akzeptiert. Demnach sollte es doch keine Probleme geben? --Hajotthu 16:35, 14. Mai 2009 (CEST)
- Fällt soweit alles unter die Panoramafreiheit und sollte kein Problem darstellen, da die Figuren dort auf "Lebenszeit" ausgestellt sind und von einem öffentlich zugänglichen Ort aus aufgenommen wurden. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:43, 14. Mai 2009 (CEST)
Urheberrechtsverletzung
Hallo ihr, handelt es sich bei diesem Foto um eine Urheberrechtsverletzung ? Kann mir nicht so recht erkären was dabei die Urheberrechtsverletzung sein soll.
--Huhu 17:40, 14. Mai 2009 (CEST)
- Es handelt sich hier um kleine Statuen, und Statuen unterliegen als Werke der bildenden Kunst dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne Einverständnis des Urhebers fotografiert werden. PS: auch die meisten anderen Bilder in Lego sind Urheberrechtsverletzungen. --rtc 17:47, 14. Mai 2009 (CEST)
- Der Entwurf der Figuren, also die Figuren selbst, sind urheberrechtlich geschützt. In diesem Fall gehören die Rechte zu dem Rechteinhaber von Star Wars. Lego hat für die Fertigung der Figuren eine Lizenz beim Urheber erworben und durfte das Spielzeug herstellen. Eine Fotografie davon ist laut UrhG ein abgeleitetes Werk und folglich ein Verstoß, wenn keine Einwilligung des (ersten) Urhebers vorliegt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 17:47, 14. Mai 2009 (CEST)
Vielen Dank für die Antwort! Werde den Einspruch beim Bild wieder entfernen. --Huhu 17:51, 14. Mai 2009 (CEST)
Ich finde das reichlich übertrieben, hier von "Statuen" zu reden. Das ist Kinderspielzeug, und damit Gebrauchsgegenstand. Dass rtc hier eine Eigenschaft als Werk annimmt, nicht aber bei einer Orgel, ist für mich nicht nachvolziehbar. --AndreasPraefcke ¿! 09:56, 15. Mai 2009 (CEST)
- Die Orgel hat einen Gebrauchszweck, der gegenüber der Formgestaltung der Orgel völlig im Hintergrund steht, nämlich Töne zu erzeugen. Die Legofiguren haben keinen solchen Gebrauchszweck, sondern dienen rein als Darstellung eines Star-Wars-Charakters, genau wie eine Statue, ebenso wie andere Bilder im Lego-Artikel diverse Fiktive Lego-Welten darstellen. All das unterliegt dem Urheberrecht. Dass man damit auch spielen kann, tut überhaupt nichts zur Sache, denn ich kann alles irgendwie als Spielzeug benutzen. --rtc 10:48, 15. Mai 2009 (CEST)
Eigenständig urheberrechtlich geschützt sind die Legofiguren nicht - sie sind einfache Gegenstände der angewandten Kunst ohne eigene besondere Schöpfungshöhe, aber die Kostüme/Masken sind Werke, damit wird das ganze eine andere Umgestaltung iSd § 23 UrhG. Woraus unmittelbar die Unfreiheit folgt aus Satz 1 des § 23: Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. syrcro 10:13, 15. Mai 2009 (CEST)
- Die Legofiguren sind keine Gebrauchsgegenstände und unterliegen daher dem Urheberrecht. (Übrigens unterliegen auch Gegenstände der angewandten Kunst dem Urheberrecht.) --rtc 10:48, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aber regelmäßig nicht dem Schutz des Urheberrechtes. Und klar sind Spielzeuge Gebrauchsgegenstände, sonst hätte Lego ja nie die Probleme mit den Nachbauern gehabt. syrcro 11:28, 15. Mai 2009 (CEST)
- Bei letzterem ging es doch nur um die Technik des Legosteins? Dass man das Prinzip der Legosteine urheberrechtlich nicht schützen kann, ist offensichtlich, das dürfte eher ein Fall für Patentierung sein (das Patent von Lego lief laut unserem Artikel 1988 aus). Gestumblindi 12:38, 15. Mai 2009 (CEST)
- Aber regelmäßig nicht dem Schutz des Urheberrechtes. Und klar sind Spielzeuge Gebrauchsgegenstände, sonst hätte Lego ja nie die Probleme mit den Nachbauern gehabt. syrcro 11:28, 15. Mai 2009 (CEST)
Postkarte von 1900
Hallo zusammen, darf diese Postkarte in die Commons hochgeladen werden, um dann in einem Artikel Verwendung zu finden? Lt. Info ist die Datei gemeinfrei. Gruß, Elvaube !? +/- ^^ 10:31, 15. Mai 2009 (CEST)
- Commons nein, hier jain. Wir könnten sie theoretisch unter der Richtlinie für Bilder, die älter als 100 Jahre sind, verwenden. Dazu müsstest du aber erstmal versuchen, ob du den Urheber bzw. den heutigen Rechteinhaber kontaktieren kannst. Ein Verlag ist immerhin angegeben. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 17:11, 15. Mai 2009 (CEST)
- Hallo, die Beschreibung unter dem Link Gemeinfrei sagt eigentlich alles aus: Dieser Inhalt darf als Einzelwerk oder Werkbestandteil - auch zu kommerziellen und gewerblichen Zwecken - kopiert, verbreitet, öffentlich wiedergegeben und Dritten zugänglich gemacht werden. Wir bitten darum, auf die Herkunft des Inhaltes wie folgt hinzuweisen:
Quelle: http://www.zeno.org - Zenodot Verlagsgesellschaft mbH
Copyright-Vermerke, Marken oder andere Rechtsvorbehalte Dritter dürfen nicht entfernt werden.
Die Übernahme der Gesamtheit der verfügbaren Inhalte wie auch von wesentlichen Teilen in eine andere Datenbank ist nicht gestattet.
Also dürfen wir es wohl nicht verwenden.
Gruß, Elvaube !? +/- ^^ 17:25, 15. Mai 2009 (CEST)
Zeno ist NICHT der Rechteinhaber, sein Rechtevermerk bezieht sich nur auf einen Datenbankschutz und nicht auf einzelne gemeinfreie Postkarten. Die Postkarte ist hier nach unseren Maßstäben voll OK, auf Commons kanns Probleme geben --17:39, 15. Mai 2009 (CEST) (nicht signierter Beitrag von Historiograf (Diskussion | Beiträge) 17:39, 15. Mai 2009 (CEST))
- Eine 109 Jahre alte Postkarte macht auch auf Commons keine Probleme. Grüße, --Polarlys 13:50, 16. Mai 2009 (CEST)
- Doch. 109 Jahre sind bei weitem nicht genug, um mit Sicherheit davon ausgehen zu können, dass die Postkarte gemeinfrei ist. Das würde bedeuten, der Urheber hätte nach dem Erstellen der Postkarte noch maximal 40 Jahre leben dürfen; es ist nicht unwahrscheinlich, dass er länger lebt. Daher sollte sowas nicht auf Commons geladen werden, sondern nur lokal, da wir es mit PD-alt-100 verwenden können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:28, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wir können es mit dieser Lizenz-Vorlage hier genauso gut oder schlecht verwenden wie auf Commons, weil sich an dem dahinterstehenden pragmatischen Ansatz nichts ändert. Dort gibt es nur keine entsprechende Vorlage, die diesen Ansatz formalisiert. Die Löschung einer derartigen Datei durchzudrücken, bei der a) eine seriöse Angabe zur Herkunft vorhanden ist und b) keine neuen Informationen zum Urheber vorliegen, wird auch auf Commons schwierig. --Polarlys 18:58, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn die Postkarte in den USA veröffentlicht worden wäre, würde Commons sie auf jeden Fall akzeptieren, da alles vor 1923 Veröffentlichte in den USA gemeinfrei ist. Da Commons jedoch nach dem Prinzip "muss gemeinfrei in USA + Herkunftsland sein" arbeitet, könnte es mit dieser Postkarte, da in Deutschland nicht ganz sicher schon gemeinfrei, tatsächlich Probleme geben. Gestumblindi 19:07, 16. Mai 2009 (CEST)
Giant Green Grasshopper
Könnte man dieses Bild [1] nach Commons laden? Die angegebene Lizenz ist [PD] [Public Domain]. Grüße, --Quartl 21:43, 15. Mai 2009 (CEST)
Logos
Können folgende Logos hier hochgeladen werden? 1, 2
Des Weiteren möchte ich gerne noch aus dieser PDF-Datei (Seite 3) das (wahrscheinliche) Schullogo markieren, speichern und hochladen. Seid ihr der Meinung, dass es sich bei dem Porträt in der PDF-Datei um das tatsächliche Schullogo handelt? Wie sieht es mit dem Urheberrecht bei den drei Logos aus? – PsY.cHo, 10:59, 16. Mai 2009 (CEST)
- Das erste und zweite Bild sind wohl kein Problem, da sie keine Schöpfungshöhe haben. Beim dritten sieht es nach meiner Ansicht anders aus. Dieses hat SH und kann nicht einfach so hochgeladen werden. jodo 12:39, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wobei das dritte Logo das Porträt Schillers von Ludovike Simanowiz aus dem Jahr 1794 darstellt und Schillers Autograph (ebenfalls nicht geschützt). Wenn daraus ein schützenswertes Logo entstehen sollte, würde mich das schon sehr wundern. --Paulae 17:56, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es PD-alt ist, kann es natürlich auch verwendet werden. jodo 18:11, 16. Mai 2009 (CEST)
- Welche Vorlage(n) müsste ich für die ersten beiden Grafiken verwenden? – PsY.cHo, 22:18, 16. Mai 2009 (CEST)
- {{Bild-LogoSH}} jodo 00:00, 17. Mai 2009 (CEST)
- Welche Vorlage(n) müsste ich für die ersten beiden Grafiken verwenden? – PsY.cHo, 22:18, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wenn es PD-alt ist, kann es natürlich auch verwendet werden. jodo 18:11, 16. Mai 2009 (CEST)
- Wobei das dritte Logo das Porträt Schillers von Ludovike Simanowiz aus dem Jahr 1794 darstellt und Schillers Autograph (ebenfalls nicht geschützt). Wenn daraus ein schützenswertes Logo entstehen sollte, würde mich das schon sehr wundern. --Paulae 17:56, 16. Mai 2009 (CEST)
Hispano-Suiza HS 404
Ich habe US Patentzeichnungen (Automatic Firearm, Filed April 16 1938) darf ich diese veröffentlichen? Sind Patentzeichnungen überhaupt urheberrechtlich geschützt? --Hmaag 17:03, 16. Mai 2009 (CEST)
- Patente fallen in der Regel unter die Regeln des Amtliches Werkes. Die darin abgebildetetn Fotos und Zeichnungen dürfen also im Zusamenhang des amtlichen Werkes verwendet werden. Desweitern ist eben auch die Frage ob die Zeichnung überhaupt eine Schöpfungshöhe hat, oder nur das Abgebildete den Schutz des Geistiges Eigentum beanspruchen darf, nicht aber die Zeichnung selber (In Fall des nicht erreichen der Schöpfungshöhe, wäre eine Verwendung der Zeichnung möglich, egal wo sie abgebildet war). Bobo11 17:24, 16. Mai 2009 (CEST)
- Hiernach sind die Patentunterlagen selbst nach US-Recht nicht urheberr. geschützt. Dort wird allerdings auch gesagt, dass in manchen Ausnahmen Texte oder Bilder/Zeichnungen im Patent urheberr. geschützt sein könnten. --Kam Solusar 18:36, 16. Mai 2009 (CEST)