Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Guten Tag, Wenn Ich ein solches Logo, welches natürlich geschützt ist, verwende (mit Einverständniss natürlich) unter welche "Lizenz" muss Ich es dann stellen!? Ich finde, wenn Ich ein Bild hochlade, leider keine Auswahlmöglichkeit "Logo" o.ä sondern nur solche freien Lizenzen. Ich hätte es aber gerne so, wie z.b bei dem Nikelogo im Nike-Artikel. VIelen Dank für die Hilfe.
Abstimmung über 1923-Richtlinie
Abstimmung
Ich bitte dann also um ein Votum, da diese Frage sich ja offensichtlich nicht durch Diskussion klären lässt. Fakt ist: Die Diskussionspflicht besteht, Kategorie:Wikipedia:Dateiüberprüfung/1923/Ohne Diskussion macht deutlich, dass dies vollkommen unzureichend (70% aller 1923-Dateien sind undiskutiert!) ist. Abgesehen davon scheint mir der Aufwand für diese Richtlinie in keinem Verhältnis zum Nutzen (eben 60 Bilder bisher) zu stehen. Da die Richtlinie durch ein Mini-MB hier beschlossen wurde, kann sie auch dadurch aufgehoben werden. [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)
Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder werden gelöscht)
- -- Suhadi SadonoDÜP 23:58, 21. Apr. 2009 (CEST) Die Regel wird nicht umgesetzt, es wird nicht diskutiert, daher wäre es Unsinn 1923 zu behalten.
Die 1923-Richtlinie sollte abgeschafft werden (bereits diskutierte Bilder bleiben aber)
- [[ Forrester ]] 23:42, 21. Apr. 2009 (CEST)
- jodo 17:18, 23. Apr. 2009 (CEST)
- syrcro 10:14, 25. Apr. 2009 (CEST) (Lohnt den Aufwand nicht)
- -- Chaddy · D·B - DÜP 00:37, 26. Apr. 2009 (CEST) Voraussetzung ist natürlich schon, dass das auch abgearbeitet wird...
- Habe bereits mehrmals erklärt, wieso ich die Richtlinie für nicht sinnvoll halte. Da offenbar keine größere Benutzergruppe bereit ist, sich darum zu kümmern, muss sie IMHO weg. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:23, 30. Apr. 2009 (CEST)
Die Diskussionspflicht für Dateien der 1923-Richtlinie sollte aufgehoben werden
Es bleibt wie es ist
- --Marcela
00:43, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Also richtlinienwidrig. [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
Ablehnung des Mini-MBs
- --Marcela
00:05, 22. Apr. 2009 (CEST) sorry Forrester, warum diskutierst du eigentlich nicht? Histo und ich geben bei fast allen Bildern eine Stellungnahme ab. Wir müssen nicht morgen fertig werden.
- Seit wann geht es um meine Person. Ich will es nochmal deutlich machen: So wie die Diskussion seit monaten läuft, werden wir gar nicht fertig. [[ Forrester ]] 00:34, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du hast nicht geantwortet. Warum diskutierst du nicht mit? Du mahnst es an, machst es aber selbst nicht. --Marcela
00:40, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Wie wärs mit der Antwort: Weil ich keine Lust habe. Das hat nichts damit zu tun, dass die Diskussion trotzdem besser sein muss - oder entscheide ich über das Schicksal der WP? [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du ermahnst uns, mehr zu diskutieren. Wir geben zu fast jedem Bild unseren Kommentar ab, was willst du mehr? Wir machen da unsere Arbeit, wenn du was auszusetzen hast, dann sag es. Aber selbst nichts beitragen und kritisieren ist etwas *äääh* komisch. --Marcela
23:03, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du solltest sorgfältiger lesen oder sorgfältiger formulieren. Ich habe nie euch ermahnt. Und was ich an der Gesamtsituation auszusetzen habe, hab ich auch mindestens 10 mal gesagt. Und seit wann ist Kritik kein Beitrag? Bin ich jetzt schon verpflichtet mitzuarbeiten? [[ Forrester ]] 22:39, 23. Apr. 2009 (CEST)
- Du ermahnst uns, mehr zu diskutieren. Wir geben zu fast jedem Bild unseren Kommentar ab, was willst du mehr? Wir machen da unsere Arbeit, wenn du was auszusetzen hast, dann sag es. Aber selbst nichts beitragen und kritisieren ist etwas *äääh* komisch. --Marcela
- Wie wärs mit der Antwort: Weil ich keine Lust habe. Das hat nichts damit zu tun, dass die Diskussion trotzdem besser sein muss - oder entscheide ich über das Schicksal der WP? [[ Forrester ]] 22:57, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Du hast nicht geantwortet. Warum diskutierst du nicht mit? Du mahnst es an, machst es aber selbst nicht. --Marcela
- Seit wann geht es um meine Person. Ich will es nochmal deutlich machen: So wie die Diskussion seit monaten läuft, werden wir gar nicht fertig. [[ Forrester ]] 00:34, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Was für ein... nee, echt, das entscheidet ihr hier nicht allein, man sieht ja, was dabei rauskommt ;-). Und schon gar nicht mit Forrester als Frontmann. Mein Beileid an alle urheberrechtsinvolvierten Benutzer.--...bR∪mM↔f∪ß... 00:45, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- Bobo11 09:06, 22. Apr. 2009 (CEST) so nicht @Forrester
- Wie ist das gemeint? [[ Forrester ]] 22:55, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- losch 12:25, 22. Apr. 2009 (CEST) Bitte nicht im Hinterstübchen.
- Wieso, es wurde doch auch im Hinterstübchen eingeführt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Es kann also nur besser werden... -- losch 20:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Jaja, eine Richtlinie, die hier per MiniMB geschaffen würde, kann natürlich nicht hier wieder abgeschafft werden - wäre ja auch unlogisch, nicht wahr? ....Dieter Nuhr lässt grüßen...aber abstimmen ist schon geil. [[ Forrester ]] 22:54, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Es kann also nur besser werden... -- losch 20:32, 22. Apr. 2009 (CEST)
- Wieso, es wurde doch auch im Hinterstübchen eingeführt... -- Chaddy · D·B - DÜP 15:23, 22. Apr. 2009 (CEST)
- -- Paulae 14:45, 22. Apr. 2009 (CEST) Sh. Bobo11
- Kann man das etwas öffentlicher machen? --AleXXw •שלום!•disk 10:21, 25. Apr. 2009 (CEST)
- -- Herby 15:25, 2. Mai 2009 (CEST)
Das Kopieren des Bildes Datei:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740.jpg auf Commons durch Benutzer:Bigbug21 führte zu einem Disput bezüglich der lizenzrechtlichen Folgen. Es wird daher die Meinung eines kompetenten Keksperten gesucht Wikipedia:Dritte_Meinung#Pfieffetalbrücke_und_Schulwaldtunnel. Ich bin zwar unbeteiligt, habe aber zu wenig Wissen auf dem Gebiet. Freiwillige vor! Danke! --Störfix 08:12, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist totaler Unsinn und kostet nur unnötig Zeit. Es natürlich keine URV, Bilder auf Commons zu verschieben... *kopfschüttel* -- Chaddy · D·B - DÜP 08:52, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das wird auch nicht von Benutzer:Wolfgang Pehlemann bestritten, es geht um die Nutzung des Commonsbildes in Wikipedia. [1] --Störfix 08:59, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, ich habe zugegebenermaßen etwas vorschnell geantwortet. Ich hatte aber mittlerweile mir bereits einen Gesamtüberblick über die Problematik verschafft. Es ist gegen jeglich WP-Praxis, dass der Name direkt unter dem Bild genannt wird. Ob eine solche Klausel überhaupt rechtlich wirksam ist, ist ebenfalls höchst umstritten. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:11, 26. Apr. 2009 (CEST)
- M.E. ist, was WP-Praxis ist, eigentlich irrelevant. Wolfgang Pehlemann wünscht dies nicht generell, sondern mit Verweis auf die Lizenz nur für seine Bilder, die jemand anderes auf Commons kopiert hat. --Störfix 09:18, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das habe ich schon verstanden. Allerdings kann man sich wegen der Namensnennung ganz ordenlich gegenseitig die Köpfe einschlagen (Beispiele: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04#CC-Lizenzen, Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle, Wikipedia:Umfragen/Autorennennung am Artikel). Fakt ist: Es ist nicht geklärt, ob eine solche Bitte rechtlich möglich ist. Bislang ist es jedenfalls so, dass die Namensnennung ausschließlich auf der Bildbeschreibungsseite erfolgen soll; die Namensnennung direkt am Bild ist in de-WP unerwünscht bzw. derzeit einfach völlig ungebräuchlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Es braucht sich keiner zu wundern wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden. --Marcela
10:48, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Der Dateiname ist doch gar nicht das Problem... Der Benutzer möchte, dass bei seinen nach Commons verschobenen Bildern sein Name im Artikel genannt wird (oder alternativ die de-Versionen ohne Namensnennung nutzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 10:57, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und, wo ist das Problem? Warum wird es nicht einfach so gemacht? Ich habe mal eine tonwertkorrigierte Version hochgeladen: File:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740-2.jpg. Solange nicht sicher ist ob der Name des Urhebers auf Wunsch genannt werden muß sollten wir die sichere Variante wählen statt Benutzer abzuschrecken. --Marcela
11:29, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Danke. Ich habe deine überarbeite Version auf Commons unter dem ursprünglichen Lemma auf Commons hochgeladen, da dort das Bild bereits voll kategorisiert und beschrieben ist. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Ich sehe keinen Grund, hier eine Ausnhame von der Regel zu machen... -- Chaddy · D·B - DÜP 12:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und, wo ist das Problem? Warum wird es nicht einfach so gemacht? Ich habe mal eine tonwertkorrigierte Version hochgeladen: File:Wiesbaden-Auringen ICE 3 Einfahrt in Schulwaldtunnel längster Tunnel Schnellfahrstrecke Köln–Rhein Main Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 4740-2.jpg. Solange nicht sicher ist ob der Name des Urhebers auf Wunsch genannt werden muß sollten wir die sichere Variante wählen statt Benutzer abzuschrecken. --Marcela
- Der Dateiname ist doch gar nicht das Problem... Der Benutzer möchte, dass bei seinen nach Commons verschobenen Bildern sein Name im Artikel genannt wird (oder alternativ die de-Versionen ohne Namensnennung nutzen). -- Chaddy · D·B - DÜP 10:57, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Es braucht sich keiner zu wundern wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden. --Marcela
- Ja, das habe ich schon verstanden. Allerdings kann man sich wegen der Namensnennung ganz ordenlich gegenseitig die Köpfe einschlagen (Beispiele: Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2008/04#CC-Lizenzen, Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle, Wikipedia:Umfragen/Autorennennung am Artikel). Fakt ist: Es ist nicht geklärt, ob eine solche Bitte rechtlich möglich ist. Bislang ist es jedenfalls so, dass die Namensnennung ausschließlich auf der Bildbeschreibungsseite erfolgen soll; die Namensnennung direkt am Bild ist in de-WP unerwünscht bzw. derzeit einfach völlig ungebräuchlich. -- Chaddy · D·B - DÜP 09:44, 26. Apr. 2009 (CEST)
Als an dem Streit Beteiligter möchte ich nur kurz anregen, einmal der Frage nachzugehen, ob vielleicht ein Missverständnis bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen der CC-BY-SA vorliegt. Das war zumindest mein Eindruck nach den Reaktionen auf das Hochladen des Bildes auf Commons. --bigbug21 13:02, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Und das nächste Mißverständnis, ich habe deinen Duplikat-Hinweis gerade auf Commons entfernt weil ich annahm, du hast die Änderung nicht bemerkt. Sorry, wollte das nicht eskalieren. Nur mal als Surftip: Aka schreibt wie viele andere (ich auch) seit Jahren seinen Nick/Kürzel mit in den Dateinamen. Niemand hat je daran Anstoß genommen. Bei den Bildern von Stuart Mentiply ist es ebenso. --Marcela
17:00, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Im Dateiname ist es mir egal, solange es nicht exorbitante Züge annimmt. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:14, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Da liegt offenbar wieder das „Martina Nolte“-Missverständnis vor. Die CC sieht nicht vor, dass Urheber in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Bild zu nennen sind. Eine solche Forderung ist eine Zusatzbestimmung, die man vermutlich als ungültig betrachten darf. Rainer Z ... 17:19, 26. Apr. 2009 (CEST)
Das ist kein Missverständnis. Die Forderung ist keine Zusatzbestimmung, sondern macht Gebrauch von der Möglichkeit des Urhebers, die Art der Attribuierung vorzugeben. Nach deutschem Urheberrecht sind urhebervertragliche Bestimmungen wie die CC als AGB zugunsten des Urhebers auszulegen. Es gibt keine offizielle Policy der WMF dazu, wir selbst neigen dazu, als Konsens die Nichtnennung in der Bildunterschrift anzusehen. Ich halte diese Position für falsch, da reiner Bequemlichkeit geschuldet, wie man sich durch einen Blick auf die norwegische WP zB Artikel Oslo überzeugen kann. Nach meiner Rechtsauffassung ist es rechtsgültig möglich, im Rahmen der CC-Lizenz die Art und Weise der Attribuierung vorzugeben, sofern keine unüberwindbaren technischen Hürden entgegenstehen. Bequemlichkeit ist keine technische Hürde. Wenn wir solche Bedingungen nicht wollen, müssen wir das Bild löschen. Hexenhügel Winningen (Versionsgeschichte und Disku) --FrobenChristoph 17:40, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist deine Meinung... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:47, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Einfach hier löschen, wenn er keine Wikipedianutzbare freie Lizenz einbaut. syrcro 17:50, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Die freie Lizenz ist doch vorhanden (CC-by-sa 3.0)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist keine Wikipedianutzbare freie Lizenz - das ist eine FürWikipedia-ohne-Namensnennung-,-aber-mit-Bildebschreibungsseiten-Duldung und eine Freie Lizenz, die in der Wikipedia unnutzbar ist. Alles auf die Commons und lokal löschen. syrcro 17:56, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Die freie Lizenz ist doch vorhanden (CC-by-sa 3.0)... -- Chaddy · D·B - DÜP 17:51, 26. Apr. 2009 (CEST)
- Zeit für meine Äußerung: Ich bin Urheber der 4 in Rede stehenden Fotos, die in div. Artikeln in Bigbug21-Version veröffentlicht wurden, ohne auf die Lizenzbestimmungen zu achten. Die Problematik wurde von Störfix und Marcela wohl richtig aufgenommen und FrobenChristoph hat die Rechtslage auf den Punkt gebracht.
- 1. Es geht gar nicht um Uploads bei Commons von unbearbeiteten/bearbeiteten Versionen durch Dritte, solange die Lizenzierungsmaßgaben eingehalten sind.
- 2. Bigbug21 hat mehrfach in seiner Art versucht, mir so entgegenzutreten bzw. Grenzen zu zeigen, wie dies bei mir Gegenwind auslöste; das ist ein unerheblicher Nebenkriegsschauplatz.
- 3. Dies führte dazu, dass ich explizit in diesen 4 Fällen sein Tun mit Bild-Veröffentlichungen verfolge, für die ich das Lizenzrecht als Urheber und Nutzungsrechteinhaber besitze. Für alle anderen WP’ler lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich bei Verwendung meiner Fotos durch Dritte in der WP oder sonst im Internet noch nie auf Lizenzeinhaltung bestanden habe (und meine Fotos werden nicht unerheblich lizenzwidrig verwendet).
- 4. Wikipedia erlaubt und will die Lizenzierung cc-by-sa-v.3, darum muss man nicht diskutieren, bitte nachlesen. Die Lizenz gestattet, das Werk bzw. den Inhalt zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, u.a. zu folgenden Bedingungen, ich zitiere wörtlich: „Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen“. Dies ist weder neu, noch irgendwie fragwürdig oder unrechtmäßig, sondern bei jeder Verwendung durch Dritte (also auch in der WP) zu beachten.
- 5. Bleibt in diesen 4 Fällen de jure nur: Original zur Veröffentlichung oder von Dritten verwendete Version mit meiner Namensnennung veröffentlichen oder löschen und gar nicht veröffentlichen. So einfach ist das.
- Diese Rechtslage lässt sich auch durch Herumreden nicht ändern. Ich wiederhole, dass es mir gar nicht darauf ankommt, hier für alle Zukunft eine Änderung von Gewohnheiten oder eine Ausnahme zu bewirken (dies soweit an Chaddy). Ich habe zur Konfliktlösung – wie übrigens Marcela in ähnlicher Weise auch – vorgeschlagen den Urzustand wieder herzustellen, nur hierauf keine Antwort erhalten, nach der man rechtsstreitiges Lösung bzw. Inanspruchnahme vermeiden könnte. Schließlich kommt es ja wohl (hoffentlich noch) auf den Visualisierungsbeitrag an und nicht auf rechtsstreitiges Procedere.
- Aber warum liest man denn nicht, was Marcela hier oben schreibt? Ich zitiere ihn: "Es braucht sich keiner zu wundern, wenn von dem Benutzer nun keine Bilder mehr kommen. Was ist dabei, den Dateinamen beizubehalten? Unabhängig von der Namensnennung ärgere ich mich auch jedesmal, wenn meine Bilder englisch umbenamst werden." - Ende Zitat von Marcela.
- Zum Schluss eine Anmerkung an Bigbug21: wie unter 1. ausgeführt ist auch das Hochladen tonwertkorrigierter Versionen von einem Foto mit meinen Lizenzmaßgaben nicht das Problem, aber auch nicht die Lösung. Ein WP-Artikel wurde bearbeitet und dabei diese tonwertkorrigierte Version ohne Nennung meines Namens veröffentlicht und die Lizenz cc-by-sa V. 3.0 nicht beachtet, die besagt, Veröffentlichung (jedweder Versionen) "nur unter Nennung meines Namens (Wolfgang Pehlemann) direkt unter Bild und Sicherstellung der Weitergabe nur unter diesen Bedingungen".
- Wie schwierig ist es, einerseits solche Lizenzbestimmungen nachzulesen, zu beachten und Lizenzrechtsverletzungen zu vermeiden, oder andererseits einem anderen WP'ler mal nicht den eigenen Sinn aufzwingen zu wollen? Toleranz, solange für WP mehr dabei herauskommt.
- Viele Grüße an die übrige WP-Gemeinde --Wolfgang Pehlemann 10:49, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Nachtrag
- Soeben erhalte ich Unterlagen meiner Anwälte, aus denen sich noch weiteres zu diesem Komplex um 4 Dateien von mir ergibt, die Benutzer Bigbug21 einerseits für seine Upload-Versionen benutzte und andererseits dann ohne Namensnennung zur Veröffentlichung in WP-Artikeln brachte :
- 6. auf der WP-Seite mit der Datei:Pfieffetal Bridge ICE1.jpg, so wie diese Datei von Benutzer Bigbug21 hochgeladen wurde, wird die Behauptung veröffentlicht, zu vorgenannter Datei sei die folgende Datei ein Duplikat: Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg. Letzteres ist meine Datei, bei der es sich in der WP um das Origal handelt und keinesfalls um ein Duplikat. Ich habe Anweisung gegeben, auch diese Unwahrheit rechtsrelevant beweislich sichern zu lassen.
- 7. noch schlimmer treffen die anwaltlichen Recherchen zu, wonach sich bewiesen hat, dass Benutzer Bigbug21 auf der Upload-Seite mit meiner Datei Datei:Melsungen-Adelshausen Pfieffetalbrücke 1987-1989 für DB Deutsche Bundesbahn J.G.Müller Schnellfahrstrecke Hannover–Würzburg Foto 2009 Wolfgang Pehlemann Wiesbaden IMG 3062.jpg am 18.04.2009 um 17.10 Uhr aus dem Feld mit den Angaben zur Quelle und Urheberschaft meinen Namen als Urheber entfernte und anstelle "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber Wolfgang Pehlemann Wiesbaden Germany" dann eine Manipulation zur Urheberangabe mit "Urheber bzw. Nutzungsrechtinhaber CC-BY-SA-30" einfügte. Das führt zu dem Ergebnis, dass so unzulässig auf die Urheberschaft eingewirkt wurde. Zudem zählt es als weiteres Indiz für den Vorsatz zur Namensentfernung und steht damit im Zusammenhang mit vorsätzlicher Lizenzrechtsverletzung. Dies verdeutlicht, welche Mühe sich ein Benutzer Bigbug21 gegeben hat, um auf jedwede Weise zu versuchen meinen Namen nicht nur aus dem Dateinamen bei seinem Upload bei Commons zu entfernen, sondern auch manipulierend in die Upload-Angaben zu meiner Datei einzugreifen, wo es für Benutzer Bigbug21 überhaupt keine Veranlassung geben durfte etwas zu ändern. Auch hierzu habe Anweisung gegeben, diese Manipulation rechtsrelevant beweislich zu sichern.
- hier ein Link zur Manipulation wie vor von Seiten des Benutzers Bigbug21 an den von mir ausgewiesenen Angaben zu meiner originären Datei, wo er überhaupt nichts verloren hat.
- Unglaublich, was sich da ein WP'ler herausnimmt - die Wikipedia ist kein rechtsfreier Raum, wo so manche entgegen den Rechten der Urheber von Fotografien mit deren Bildern machen könnten, was sie unzulässigerweise gerade wollen.
- Derartiges macht die Wikipedia unglaubwürdig und könnte bei solchen unrechtmäßigen Verhaltensweisen mit Bildrechten, den Angaben dazu und anderen Inhalten seitens einiger WP'ler dazu führen, daß materielle und finanzielle Zuwendungen an die Wikipedia gefährdet werden könnten. Dessen sollten sich diejenigen mal etwas bewußt werden, die hier in der WP alles für rechtsfreien Raum halten.
Meine gerne als "Missverständnis" oder "Lex Martina" abgewertete Auffassung beruht auf geltendem Recht (D: § 13 UrhG, § 63, CH), Branchenüblichkeit und Rechtsexperten ([2], Seite 139 & [3], Abschnitt (3) Praktische Umsetzung der Namensnennung (e)) *. In all den Diskussionen seit einem Jahr mit Gezanke und Ignorieren der bekannten Rechtslage habe ich nicht eine anderslautende juristische Quelle gesehen. Über einen nur behaupteten "Konsens" und die jahrelange Praxis hinaus gibt es keine einzige projektinterne oder Wikimedia-Richtlinie, kein Meinungsbild, keine Umfage oder irgendetwas, das diese massive Unterdrückung einer lizenzkonformen Bildnutzung in der Wikipedia rechtfertigen könnte. --Martina Nolte Disk. 18:39, 28. Apr. 2009 (CEST)
Gäbe es irgendwelche Probleme einen Screenshot dieser Software hochzuladen?
Bin gerade dabei einen Artikel (Vocaloid) zu illustrieren. Nun stellte sich mir die Frage ob man nicht gleich einen Screenshot (z.B. so was) des Programms verwenden kann. Ich sehe hier keine schützenswerten Elemente, da es im Grund alles nur einfache geometrische Formen sind. Die Art der Gestaltung der GUI ist auch nicht neu und wird schon seit den späten 80er Jahren (oder noch früher) in ähnlicher Weise für Midi-Dateien genutzt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:23, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Mal abgesehen, dass das ein äußerst nichtsagender Screenshot ist: diese GUI ist nicht urheberrechtlich geschützt. - Nimm für die Screenshot niedrige Auflösungen (am besten 800er) und etwas actionreichere Bilder. Dort sind ja kaum Spuren genutzt. syrcro 11:30, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Danke. Dort werden in der Regel auch nur wenige Spuren genutzt. Schließlich ist es eine Software zur Erzeugung von Gesang, die in der Regel mit einer Stimme auskommt. Sehr viel mehr kann man dort auch nicht erwarten, da die eigentlich aufwendige Technik unter der Haube steckt. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 22:31, 27. Apr. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe bei Manuskripten /Partituren
Zwar verstehe ich Rechtsschutz von Schriftzeichen#Schutz handschriftlicher Schriftarten und Gestaltungen so, dass in DACH nur handschriftlich verfasste Texte mit Schöpfungshöhe urheberrechtlich geschützt sind, doch frage ich lieber noch einmal nach: Spricht etwas dagegen, diese Manuskriptseite von Henry Wood bei uns hochzuladen (Commons scheint nicht in Frage zu kommen, wenn ich mir das hier anschaue)? --Andibrunt 14:37, 27. Apr. 2009 (CEST)
Ich hab nix dagegen --Historiograf 19:04, 27. Apr. 2009 (CEST)
Karte Stadtbahn Bielefeld
Hallo,
wie ist zu verfahren, wenn ein von einem Grafikwerkstattler gezeichnetes Bild nahezu völlig identisch mit der (vmtl. copyrightgeschützten) Vorlage ist?
Hier: Erstellte Karte: Datei:Liniennetz Stadtbahn Bielefeld.svg
Vgl. Original: http://www.mobiel.de/stadtbahnnetz.html
--S[1] 20:57, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Eine Zeitung rollen (FAZ ist da immer eine gute Wahl) und dem Zeichner solange auf den Kopf hauen, bis er versteht, was Kleine Münze bedeutet und warum man fremde Werke nicht als {{self|GFDL|cc-by-sa-3.0,2.5,2.0,1.0}} bebabberln sollte. Löschen auf den Commons kannste selber, oder? syrcro 21:06, 27. Apr. 2009 (CEST)
URV oder doch nur Textplagiat?
Samochód pancerny wz. 34 scheint zum Großteil eine 1-zu-1-Übersetzung von dieser Webseite zu sein. Sagt mal was dazu, ich find´s schon kritisch..--D.W. 21:44, 27. Apr. 2009 (CEST)
Bild von anderer Sprachversion der Wikipedia
Zur Illustration von Quanten-Hall-Effekt suche ich derzeit nach einem brauchbaren Bild. Dazu zwei Fragen:
1.) Im russischen Artikel ist eine Abbildung, die ich allerdings noch nachbearbeiten müsste (Achsenbeschriftung übersetzen). Wie sehen die Schritte aus, mit denen das zu bewerkstelligen ist? [Meine Vermutung ist: Verschieben mit Versionsgeschichte/Lizenz auf die deutsche Wiki (wer macht das?), Herunterladen und Anpassung meinerseits, Überschreiben der Version in der deutschen Wikipedia durch Upload, dann Einbinden in den Artikel.]
2.) Gibt es auch eine offizielle englische Version des Freigabe-Texts auf Wikipedia:Textvorlagen#Freigaben_von_Texten_und_Bildern? Die englische Wikipedia bietet nur Vorformulierungen von Anfragen, da ist die Denkweise anders als bei der deutschen Wikipedia, bei der Urheber ja gebeten werden, einen vorformulierten Text an die entsprechende Email-Adresse zu schicken.
Weitere Hintergrundinformation zur Fragestellung siehe Benutzer_Diskussion:Dogbert66#Bilder. --Dogbert66 11:53, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Welche Abbildung aus ru denn? Die meisten davon sind selbst nach US-Maßstäben nicht schützbar, nach deutschen Maßstäben schützbares habe ich übrigens gar nicht gefunden. syrcro 15:22, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Diese Abbildung meine ich. --Dogbert66 18:56, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Commons könnte kritisch sein, auf de.WP aber hochladbar. syrcro 18:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Und auf de.WIKI selbst hochladen, oder einen Admin bitten, die ganze Versionsgeschichte rüberzukopieren? --Dogbert66 19:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ich bin ein Depp; ich habe die Lizenzen verwechselt (GFDL 1.2 only und GFDL 1.2+) - war aber GFDL 1.2+, hab es Dir auf die Commons geschoben. (Datei:Quantum Hall effect - Russian.png). syrcro 19:39, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Und auf de.WIKI selbst hochladen, oder einen Admin bitten, die ganze Versionsgeschichte rüberzukopieren? --Dogbert66 19:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Commons könnte kritisch sein, auf de.WP aber hochladbar. syrcro 18:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Diese Abbildung meine ich. --Dogbert66 18:56, 28. Apr. 2009 (CEST)
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass ich die Datei durch meine neue Version erstzen kann. Das geht aber nicht (Bekomme eine Meldung, dass die Datei bereits existiert). --Dogbert66 01:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- @syrcro: Kannst Du bitte mal über den Artikel Quanten-Hall-Effekt sehen, ob ich das Lizenz-technisch jetzt korrekt hinbekommen habe. Vielen Dank für Deine Hilfe! --Dogbert66 02:40, 30. Apr. 2009 (CEST)
Verwenden von autorisierten Textpassagen in einem Artikel
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin der WebSite-Beauftragte meiner Schule, der Herderschule in Kassel. Wir haben festgestellt, dass es in WIKIPEDIA bereits je einen Artikel über die Herderschulen in Gießen und Wuppertal gibt und wollten selbst einen Artikel über unsere Herderschule einstellen.
Wir haben bereits einen Artikel verfasst und haben dazu Passagen aus unserer Schulinfo, die auf unserer Homepage (www.herderschule-kassel.de) steht, benutzt.
Dies wurde wohl automatisch festgestellt und das Einstellen des Wikipedia-Artikels daraufhin untersagt. Ich bin aber selbst Autor und Rechteinhaber dieser Textpassagen bzw. vertrete die Autoren und würde die Textpassagen auszugsweise gern für den Artikel verwenden.
Wie soll ich weiter verfahren?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Hölz (WebSite-Beauftragter / Wikipediaautor) (nicht signierter Beitrag von Alexander Hölz (Diskussion | Beiträge) 14:43, 28. Apr. 2009 (CEST))
- Den Text könntest Du mit einer Mail mit dieser Texvorlage zur allgemeinen Nutzung freigeben. Da das allerdings kein guter enzyklopädischer Artikel war und nicht einmal die Mindeststandards eingehalten wurden, würde Dir auch eine Freigabe nichts bringen. Bitte ließ dir die Infos zu Artikel über Schulen durch, nimm am Mentorenprogramm teil und dann schauen wir weiter. --Taxman¿Disk? 14:50, 28. Apr. 2009 (CEST)
Buchseite von 1861
Hallo zusammen, darf ich bei google Books die Seite eines Buches von 1861 per Screenshot aufnehmen und diesen hier zwecks der historischen Landkarte einbinden? Gruß Elvaube
15:46, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Könntest Du zeigen, welches Buch und welche Seite, am Besten mit Link? In Aller Regel dürften die Urheber allerdings bereits mehr als 70 Jahre tot und die Karte gemeinfrei sein, daher: ja --Taxman¿Disk? 15:54, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Gerne, es geht sich um dieses Buch und die Karte auf Seite 4. Gruß Elvaube
18:27, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Und, mal reingeschaut? Elvaube Disk +/- Mail 02:17, 2. Mai 2009 (CEST)
- Gerne, es geht sich um dieses Buch und die Karte auf Seite 4. Gruß Elvaube
Google SketchUp Grafiken
Ich habe vor, für einige Wolkenkratzer in der Wikipedia ein paar kleine Diagramme zu erstellen, und zwar mit Google SketchUp und nun wollte ich fragen, in wie fern dies erlaubt ist (man teilte mir mit, ich solle am besten hier diese Frage stellen Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte).
Mein Plan ist es, dass ich mir die jeweiligen Gebäude (beim Empire State Building z.B. den Burj Dubai, den Taipeh 101, ... (etwa 3 bis 10 weitere) aus der Google SketchUp 3D-Galerie runterlade und in eine Datei einfüge (3D-Modell des Empire State Buildings neben das des Burj Dubais, das des Taipeh 101 usw.), einen Screenshot davon anfertige und dann diese Art "Diagramm" in die Wikimedia Commons hochlade, so dass man sie in die Artikel einarbeiten kann.
Ist das erlaubt? Schließlich benutzte ich die Modelle fremder Benutzer und außerdem noch ein spezielles Programm (" denn [so etwas] ist nicht ganz ohne, so sagen die Urheberrechte bei Google: Sie oder ein dritter Lizenzgeber, soweit vorhanden, bleiben im Besitz aller Patent- und Urheberrechte sowie der Marken an jeglichen Inhalten, die Sie im Rahmen der 3D-Galerie einstellen" siehe Diskussionseite, auf der ich diese Frage schon einmal stellte). Soweit ich weiß ist es erlaubt, Modelle von anderen Benutzern sich aus der 3D-Galerie runterzuladen runterzuladen, verbessern und dann wieder hochzuladen, ich kann mich da aber auch täuschen.
Die Seite Kann ich ein Modell aus der 3D-Galerie in meiner Doktorarbeit, auf meiner Website, in einem Blog oder in einem Zeitungsartikel etc. verwenden? half mir bei diesem Problem auch nicht weiter, da es bei mir in Google SketchUp nicht das Menü "Google" gab, der Link leitete mich auch nur wieder auf die Startseite der 3D-Galerie um.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
-- Thomas 003 18:43, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Einfache Antwort: Geht nicht die 3D-Modelle sind Bearbeitungen der Architektur der Hochhäuser, alle von dir genannten sind nach deutschem Recht noch nicht gemeinfrei. syrcro 19:03, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Sehe ich anders. Jedenfalls syrcros Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Darstellungen fallen meines Erachtens unter die Panoramafreiheit, die viele unterschiedliche Darstellungsarten - nicht nur die Fotografie - erlaubt. Zu anderen Punkten der Frage kann ich mich nicht äussern. --Port (u*o)s 01:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Wir haben hier mehrere Probleme. Zuerst mal die Urheberrechte an den Gebäuden. Um diese müssen wir uns aber möglicherweise aufgrund der Panoramafreiheit nicht kümmern. Als nächstes haben wir aber die Modelle selber. Die sind von Dritten erstellt und selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Dann kommen noch die Texturen der Modelle. Auch diese sind Lichtbilder, wenn nicht Lichtbildwerke, und wohl auch von Dritten erstellt. Wir bräuchten hier also eine Menge Freigaben von unterschiedlichen Leuten, die alle erst ausfindig gemacht werden müssten. Ich wage mal zu behaupten, dass es einfacher ist, mal auf Flickr o.ä. nach CC-Bildern der entsprechenden Gebäude zu suchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Dann lass' ich es doch wohl lieber sein. Trotzdem, eine weitere Frage: Darf man nun einfach so mit einer Software Sachen erstellen und Bilder/Videos von diesen dann in den Commons hochladen (wie diese Datei zum Beispiel, wahrscheinlich mit ASAP erstellt). Und wenn dies nur für einige Programme zutrifft, gibt es irgendwo eine Liste, in der steht, welche solche Programme sind?
Vielen Dank für die Beantwortung der oberen Frage, -- Thomas 003 13:05, 29. Apr. 2009 (CEST)- Ja, du darfst mit Programmen beliebige Grafiken etc. erstellen, solange du keine geschützten Werke aus dem Programm selber verwendest. Beispielsweise haben Grafikbearbeitungsprogramme manchmal vordefinierte Stempelmuster, diese können natürlich geschützt sein. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, du darfst praktisch jede Software dazu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Danke, Frage geklärt, -- Thomas 003 18:30, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, du darfst mit Programmen beliebige Grafiken etc. erstellen, solange du keine geschützten Werke aus dem Programm selber verwendest. Beispielsweise haben Grafikbearbeitungsprogramme manchmal vordefinierte Stempelmuster, diese können natürlich geschützt sein. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen, du darfst praktisch jede Software dazu verwenden. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Dann lass' ich es doch wohl lieber sein. Trotzdem, eine weitere Frage: Darf man nun einfach so mit einer Software Sachen erstellen und Bilder/Videos von diesen dann in den Commons hochladen (wie diese Datei zum Beispiel, wahrscheinlich mit ASAP erstellt). Und wenn dies nur für einige Programme zutrifft, gibt es irgendwo eine Liste, in der steht, welche solche Programme sind?
- Wir haben hier mehrere Probleme. Zuerst mal die Urheberrechte an den Gebäuden. Um diese müssen wir uns aber möglicherweise aufgrund der Panoramafreiheit nicht kümmern. Als nächstes haben wir aber die Modelle selber. Die sind von Dritten erstellt und selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Dann kommen noch die Texturen der Modelle. Auch diese sind Lichtbilder, wenn nicht Lichtbildwerke, und wohl auch von Dritten erstellt. Wir bräuchten hier also eine Menge Freigaben von unterschiedlichen Leuten, die alle erst ausfindig gemacht werden müssten. Ich wage mal zu behaupten, dass es einfacher ist, mal auf Flickr o.ä. nach CC-Bildern der entsprechenden Gebäude zu suchen. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 11:07, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Sehe ich anders. Jedenfalls syrcros Begründung kann ich nicht nachvollziehen. Die Darstellungen fallen meines Erachtens unter die Panoramafreiheit, die viele unterschiedliche Darstellungsarten - nicht nur die Fotografie - erlaubt. Zu anderen Punkten der Frage kann ich mich nicht äussern. --Port (u*o)s 01:27, 29. Apr. 2009 (CEST)
Historisches KFZ Kennzeichen mit Zulassungsplakette Deutsches Reich mit Reichsadler.

Hallo, ich habe vor einigen Tagen in einem Privatmuseum ein altes Motorradkennzeichen fotografiert auf dem diese Zulassungsplakette zu sehen ist und möchte das Kennzeichen in den Artikel Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen (historisch) einfügen. Welche Lizenz ist dafür vorgesehen bzw. was muß noch dabei beachten, oder ist es überhaupt gestattet so ein Bild hochzuladen ? --Huhu 19:06 Uhr, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Die Lizenz wird ja direkt in der Bildbeschreibung eingetragen, in diesem Fall also auf Commons. Bilder, die auf Commons oder direkt in de-wikipedia liegen, können dann einfach in Artikel eingefügt werden. --Nyks ►Kontakt 19:48, 28. Apr. 2009 (CEST)
Panoramafreiheit bei einem Lageplan?
Hallo, ich habe zunächst auf flickr einen fest montierten, frei zugänglichen Lageplan des Landschaftspark Duisburg-Nord. Greift hier die Panoramafreiheit ähnlich wie bei Panoramafreiheit#Sprachwerke, Musikwerke, Bildtafeln beschrieben? -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 00:40, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, zumindest nach der zur Zeit herrschenden Meinung auf WP:UF. --Isderion 00:46, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ok, Danke. Da ich diese Einschätzung auch noch von zwei weiteren Kollegen (Raymond und DaB.) bekam, habe ich den Lageplan jetzt bei Commons hochgeladen, die Aufnahme aber zusätzlich zur Sicherheit noch mit der Urheberrechtswarnung FOP (Freedom of Panorama) versehen. Gruß -- Ra'ike Disk. LKU WPMin 10:39, 29. Apr. 2009 (CEST)
Frage Übersetzung?
Hier taucht ein neuer Artikel auf: Cairnderry mit sehr unverständliche Begriffen, wie kann man feststellen ob es sich hier um eine Maschinenübersetzung handelt? --Elab 15:16, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist zumindest maschinengestützt übersetzt. Ich habe mal eine URV-Warnung reingepappt (die einzige genannte Quelle ist wohl geschützt). syrcro 15:28, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Welche Begriffe sind denn deiner Meinung nach sehr unverständlich? Wenn du dir das Lemma Cairn zur Brust nimmst, ist doch schon (fast) alles verständlich. Nach Maschinenübersetzung sieht das nicht aus. Vielleicht trägt auch z. B. das etwas zum Verständnis bei. -- Хрюша ?? 15:37, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Oh oh, von der IP scheint auch dieser Artikel Grolla von hier zu sein[4] --Elab 15:42, 29. Apr. 2009 (CEST)
- @Khryusha: Da sind soviel Denglisch-Konstruktionen drin, da hat entweder ein guter Robot mit menschlicher Unterstützung oder ein englischer Muttersprachler mit einem de-Level 2-3 gewirkt. Aber eine Übersetzung ohne Quelle ist das sicher. syrcro 15:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Manchmal verstehe ich Argumente nicht, deshalb meine Frage an syrcro: was meinst du mit einzig genannter Quelle geschützt? Das Buch scheint doch bekannt und verfügbar zu sein. Muss denn in einem solchen Fall jemand anderes zwingend den Originaltext lesen um eine URV zu widerlegen? Falls dem so ist, gäbe es noch viel zu tun. Ich bin kein Fachmann, aber aus eigenem Interesse habe ich bei solchen Fragen ebenfalls gerne Klärung. -- Хрюша ?? 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Der Text ist offensichtlich eine Übersetzung aus dem Englischen und kein Original. Das Original muss frei oder freigegeben sein, damit die Übersetzung in der Wikipedia behalten werden kann. Wenn der Autor den Originaltext selber geschrieben und dann übersetzt hat, ginge das auch; aber so deutet doch alles auf eine Urheberrechtsverletzung hin. syrcro 16:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Greift das aber nicht zu kurz, aufgrund des fehlerhaften Deutsch einfach Übersetzung anzunehmen? Nochmals: ich möchte nur die Vorgehensweise und eure Beurteilungskriterien versuchen nachzuvollziehen. -- Хрюша ?? 18:56, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist nicht das fehlerhafte Deutsch, sondern die falsche Übernahme von englischen Konstruktionen, die die Übersetzung offenbaren. syrcro 19:41, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Da muss man wohl schon Deutsch-Muttersprachler sein. CH-Deutschkenntnisse reichen definitiv nicht ;0}. Aber danke für die Erklärungen. -- Хрюша ?? 07:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Es ist nicht das fehlerhafte Deutsch, sondern die falsche Übernahme von englischen Konstruktionen, die die Übersetzung offenbaren. syrcro 19:41, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Greift das aber nicht zu kurz, aufgrund des fehlerhaften Deutsch einfach Übersetzung anzunehmen? Nochmals: ich möchte nur die Vorgehensweise und eure Beurteilungskriterien versuchen nachzuvollziehen. -- Хрюша ?? 18:56, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Der Text ist offensichtlich eine Übersetzung aus dem Englischen und kein Original. Das Original muss frei oder freigegeben sein, damit die Übersetzung in der Wikipedia behalten werden kann. Wenn der Autor den Originaltext selber geschrieben und dann übersetzt hat, ginge das auch; aber so deutet doch alles auf eine Urheberrechtsverletzung hin. syrcro 16:06, 29. Apr. 2009 (CEST)
- (BK) Manchmal verstehe ich Argumente nicht, deshalb meine Frage an syrcro: was meinst du mit einzig genannter Quelle geschützt? Das Buch scheint doch bekannt und verfügbar zu sein. Muss denn in einem solchen Fall jemand anderes zwingend den Originaltext lesen um eine URV zu widerlegen? Falls dem so ist, gäbe es noch viel zu tun. Ich bin kein Fachmann, aber aus eigenem Interesse habe ich bei solchen Fragen ebenfalls gerne Klärung. -- Хрюша ?? 15:58, 29. Apr. 2009 (CEST)
Artikel Joachim Deckarm
Von der Disk hierher verschoben. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 16:08, 29. Apr. 2009 (CEST) Hallo! Es ist zwar schon einem Benutzer aufgefallen (siehe dort), aber ich wollte es hier noch einmal ansprechen: Der Artikel ist fast deckungsgleich mit der offiziellen Homepage ("Über Joachim" -> "Sportliche Karriere"). Da der Artikel aber schon recht alt ist, wollte ich nicht gleich die schweren Geschütze auffahren. Was nun? --Kaisersoft Audienz? Bewerten? 12:55, 29. Apr. 2009 (CEST)
Meton-Zyklus
Worin besteht die folgende behauptete mehrfache Urheber-Rechte-Verletzung? : [5]
Vorab-Information: Es ist nichts zusammen kopiert. Der Artikel ist neu geschrieben, eine komplette Übearbeitung des Themas, dessen logisches Lemma Meton-Zyklus ist. Die momentanen Untertitel in 3 Auslagerungen sollen später ersatzlos gelöscht werden, da sie in der Literatur nicht existieren.
Analemma 17:36, 29. Apr. 2009 (CEST)
- Ich vermute mal der Revertierer ging davon aus, das die Zusammenlegung mittels copy&paste geschah, was gegen GNU-FDL (Namensnennung) verstößt. Hast Du mal selbigen angesprochen was er will bzw. was aus der "Prüfung" geworden ist? Eine andere Sache wäre noch mit anderen die Zusammenfassung abzuklären, nicht das einer was dagegen hat und Streit wegen eigenmächtigem Handeln ausbricht. Gruß --Biezl ✉ 17:59, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Nenne mir bitte andere, falls Du welche kennst, mit denen sich die Zusammenfassung abklären ließe? Der Revertierer ist als "Erst-Autor" dazu wegen Befangenheit nicht in der Lage, liefert Scheinargumente (er weiß selbstverständlich, dass kein copy&paste vorliegt) und verschleppt die Sache (die "Prüfung" wird nicht veranlaßt). Ich danke Dir für die Auskunft, dass Du den URV-Vorwurf offensichtlich auch nicht nachvollziehen kannst (ausser es handele sich schlicht um copy&paste). Höre ich nochmals von Dir?
Analemma 21:49, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Nenne mir bitte andere, falls Du welche kennst, mit denen sich die Zusammenfassung abklären ließe? Der Revertierer ist als "Erst-Autor" dazu wegen Befangenheit nicht in der Lage, liefert Scheinargumente (er weiß selbstverständlich, dass kein copy&paste vorliegt) und verschleppt die Sache (die "Prüfung" wird nicht veranlaßt). Ich danke Dir für die Auskunft, dass Du den URV-Vorwurf offensichtlich auch nicht nachvollziehen kannst (ausser es handele sich schlicht um copy&paste). Höre ich nochmals von Dir?
- Eine Drittmeinung könnte vielleicht über das Portal Astronomie möglich sein. Oder nach persönlicher Anfrage bei anderen wesentlichen Autoren für die Artikel auf deren Benutzer-Diskussionsseite. Sei dir aber im Klaren, bei komplexen Änderungen zieht sich so etwa, denn es ist schwierig, etwa bei anderem Verständnis, einen Mittelweg zu finden und bei allen Details erstmal ums wesentliche zu diskutieren.
- Probier aber doch zunächst eine (erneute) direkte Ansprache (Mein Rat). Vielleicht wurde die Angelegenheit wegen anderen Sachen verschleppt und dann vergessen.
- Nebenbei: Über die Unfreundlichkeit die du auf deiner Benutzerseite allgemein beim Kontakt mit anderen anprangerst liegt idR nicht an den Menschen sondern an dem Medium, denn die zeitversetzte Kommunikation gibt einem viel Zeit sich über den anderen zu Ärgern aber wenig Möglichkeiten der "non-verbalen" Kommunikation und Austausch von Gemeinsamkeiten. Das in Text fassen gestaltet sich schwierig und schreiben kostet wesentlich mehr Zeit als Reden und Diskutieren. Ein anderes Problem ist die unterschiedliche Taktung, der eine lässt sich gerne Zeit der andere will gleich geklärt haben. Nur lässt sich das auch wieder im Text schlecht erkennen.
Gemälde oder Bild
Ich hab ein Bild von Trosky (Das Bild soll die Burg um 1390 darstellen, wurde aber von max. 20 entworfen), von einem Künstler den ich einmal persönlich kannte. Kann ich dieses Bild Hochladen? MfG --~°N*E°~ 21:30, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Der Künstler muß der Veröffentlichung zustimmen. --Marcela
21:40, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Was wenn er schon verstorben ist? --~°N*E°~ 21:41, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Die haben sicherlich nichts dagegen. Was wenn Ausschnitte vom Bild im Internet existieren. --~°N*E°~ 22:04, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Was wenn er schon verstorben ist? --~°N*E°~ 21:41, 30. Apr. 2009 (CEST)
WP:BR lesen, DANN hier fragen --FrobenChristoph 21:46, 30. Apr. 2009 (CEST)
- (BK)
Regelschutzfrist - wenn er 70 Jahre tot ist kannst Du es verwenden, ansonsten einfach die Erben fragen. Gruß --Btr 21:47, 30. Apr. 2009 (CEST)- Allerdings reicht es nicht, wenn die Erben des Künstlers dir erlauben, das Bild "für die Wikipedia" zu verwenden, sie müssten ausdrücklich die Weiternutzung unter einer freien Lizenz gestatten. Siehe dazu auch Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 22:02, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Wie sieht es mit Postkarten, die man selber eignet aus? --~°N*E°~ 22:08, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Eigentum bedeutet gar nichts, du mußt immer den Inhaber der Urheberrechte fragen. Wenn es so dringend ist - ich kann Trosky im Juli fotografieren, ich müßte eigentlich auch noch alte Bilder irgendwo rumliegen haben...--Marcela
22:16, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Danke aber ich fahr in den Pfingstferien hin. Es geht um das möglich aussehen der Burg, wir haben zuhause vielleicht mehrere Duzent Ori.-Bilder von der Burg und von dem Künstler, der auch Kastellan auf der Burg war. Mfg --~°N*E°~ 22:20, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Eigentum bedeutet gar nichts, du mußt immer den Inhaber der Urheberrechte fragen. Wenn es so dringend ist - ich kann Trosky im Juli fotografieren, ich müßte eigentlich auch noch alte Bilder irgendwo rumliegen haben...--Marcela
- Wie sieht es mit Postkarten, die man selber eignet aus? --~°N*E°~ 22:08, 30. Apr. 2009 (CEST)
- Allerdings reicht es nicht, wenn die Erben des Künstlers dir erlauben, das Bild "für die Wikipedia" zu verwenden, sie müssten ausdrücklich die Weiternutzung unter einer freien Lizenz gestatten. Siehe dazu auch Wikipedia:Textvorlagen. Gestumblindi 22:02, 30. Apr. 2009 (CEST)
- (BK)
Schullogo
Ich möchte gerne das Logo der Feldbergschule (Artikel) hochladen. Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Müsste ich erst die Schulleitung anschreiben? – PsY.cHo, 10:13, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ich sehe keine Schöpfungshöhe. Dementsprechend kann {{Bild-LogoSH}} als Lizenzvorlage verwendet werden. Grüße, →Nagy 12:34, 1. Mai 2009 (CEST)
- Danke für die Auskunft. – PsY.cHo, 13:45, 1. Mai 2009 (CEST)
Bild mit oder ohne Namensnennung direkt unter dem Bild

Nur als eines von vielen möglichen Beispielen:
In Magdeburg#Freizeit_und_Tourismus ist das nebenstehende Foto eingebunden.
Auf der Bildseite schreibt der Fotograf unter Anmerkungen:
Lizenz cc-by-sa V. 3.0 unter Nennung meines Namens direkt unter Bild.
Darf das Bild im Artikel (oder in diesem Beitrag oder anderswo in Wikipedia) ohne Nennung des Namens direkt unter dem Bild benutzt werden?
--85.177.38.255 11:44, 1. Mai 2009 (CEST)
- Darum gibt es gerade Auseinandersetzungen. CC verlangt das nicht und wir halten es in der Wikipedia auch nicht so. Zumindest n der Wikipedia kannst du das Bild ohne Autorennennung direkt unter dem Bild verwenden, die Lizenz wird durch die Verlinkung auf die Bildbeschreibungsseite hinreichend erfüllt. Rainer Z ... 15:13, 1. Mai 2009 (CEST)
- Das Problem bei dieser Aussage ist, dass wir genau diese Auslegung der CC-Lizenz gegenüber Nachnutzern abmahnen. Von denen verlangen wir auf der selben Seite einen Hinweis auf Lizenz und Urheber. Wenn irgendwer mal aus Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. gegen die WMF oder einen Wikipedianer vorgeht, könnte das einen Richter zur Auffassung bringen, der Weiße Mann spricht mit gespaltener Zuge - PS: Wer will dass seine CC-Bilder immer mit seinem Namen und der Lizenz abgebildet werden, sollte ein Wasserzeichen einbringen; dessen Entfernung verbietet die CC-Lizenzen recht klar: Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt lassen. - Im Österreich sogar noch eindeutiger: § 12. (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf einem Urstück eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet wird, gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber (§ 10, Absatz 1) des Werkes, wenn die Bezeichnung in der Angabe seines wahren Namens oder eines von ihm bekanntermaßen gebrauchten Decknamens oder - bei Werken der bildenden Künste - in einem solchen Künstlerzeichen besteht. - Wasserzeichen sind eine übliche Urheberbezeichnung, die Urheberbezeichnung ist einfach ein anderes Wort für Rechtevermerk. syrcro 19:17, 1. Mai 2009 (CEST)
- Dass die CC die Entfernung von Wasserzeichen verbietet ist umstritten und hier in de-WP keineswegs Konsens.
- Und wenn du sagt, „wir“ mahnen ab, wenn die Urhebervermerk bei externen Seiten nicht direkt am Bild steht, dann ist das falsch. Denn Abmahnen kann nur der Rechteinhaber. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:06, 1. Mai 2009 (CEST)
- Falls das Bild Probleme machen sollte, gehe ich da morgen vorbei und mach ein neues von der Szene. So gut wie das ist, bekomme ich das auch noch hin. ;-) -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:08, 1. Mai 2009 (CEST)
Bezüglich der Entfernung von Wasserzeichen. Was hier in der WP Konsens ist interessiert nicht die Justiz. Es gilt: Ein Blick in Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Die Hinzuziehung eines Kommentars ist immer sinnvoll. Im UrhG steht: Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden (§ 95a UrhG). Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder …wird … mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft (§ 108b UrhG). --S.Didam 21:03, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ein Wasserzeichen ist kein wirksames Mittel iSd § 95a UrhG. syrcro 21:12, 1. Mai 2009 (CEST) (Sie sind nicht gedacht oder geeignet, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. - Selbst wenn man ein Rechtsinhaber sie so einsetzen wollte, sind sie nicht wirksam, da jeder sie durch einfachste Bildbearbeitung entfernen kann.)
- Das kollidiert aber mit der freien Bearbeitbarkeit, die die CC-Lizenz allen gewährt (von der CC-by-nd mal abgesehen, die wir hier aber eh nicht wollen). -- Chaddy · D·B - DÜP 21:07, 1. Mai 2009 (CEST)
- Richtig. Wer unter CC-by-sa veröffentlicht, stimmt damit Bearbeitungen aller Art zu, drum könne Wasserzeichen oder sonstige im Bild befindlichen Urheberrechtsvermerke entfernt werden. Entbindet natürlich nicht von der Nennung des Urhebers. Rainer Z ... 21:11, 1. Mai 2009 (CEST)
Als technische Maßnahmen gelten Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, nicht genehmigte Handlungen zu verhindern oder einzuschränken (§ 95 a UrhG…sog. digital self help). Diese Definition umfasst auch alle Technologien des DSM … ebenso Markierungstechniken wie digitale Wasserzeichen (Quelle: Frank A. Koch: Internetrecht, 2 Aufl., S. 392, Urheberrechte im Internet, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486578014). Es stellt sich folgende Frage: Hat der Fotograf der ein Bild mit einem Wasserzeichen bei den Commons einstellt überhaupt die CC verstanden? --S.Didam 21:43, 1. Mai 2009 (CEST)
- Wasserzeichen sind das eine, die hier gewünschte Autoren-Nennung unter dem Bild was anderes. Die Wasserzeichen-Disk. hatten wir schon mal. Mit Meinungen oder Annahmen kommen wir da nicht weiter, ich schaue mal nach was Schricker dazu sagt. --Marcela
23:45, 1. Mai 2009 (CEST)
- als ob das nicht auch nur ne meinung oder annahme wäre ^^ *SCNR* --78.54.33.214 07:32, 2. Mai 2009 (CEST)
- Wenn man sich jetzt ganz doof und nummer sicher gehend anstellen wollte, dann würde man einfach festlegen das Bilder mit Wasserzeichen die CC nicht erfüllen oder es eben durch die Freigabe unter der CC seine Funktion als Schutzfunktion verliert. Schließlich garantiert der Einsteller ja "jegliche Form der Bearbeitung" des Bildes. Das dort Wasserzeichen zerstört werden ist vollkommen normal. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 11:57, 2. Mai 2009 (CEST)
- als ob das nicht auch nur ne meinung oder annahme wäre ^^ *SCNR* --78.54.33.214 07:32, 2. Mai 2009 (CEST)
Panoramafreiheit?
Hallo, fällt dieses Bild unter Panoramafreiheit? Und darf das so in WP genutzt werden? Es wurde von einem öffentlich zugänglichen Platz aus aufgenommen. Grüße -- Rainer Lippert 19:05, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ja, denn die Tafel ist wohl offensichtlich für die Dauer ihres Bestehens dort fest angebracht. Steht so auch in Panoramafreiheit. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 20:10, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ebenfalls Zustimmung. --Marcela
23:40, 1. Mai 2009 (CEST)
- Ebenfalls Zustimmung. --Marcela
- Ok, danke. Dachte ich mir eigentlich auch so. Aber aufgrund der Zweifel eines Commons-Admins habe ich hier lieber mal nachgefragt. Grüße -- Rainer Lippert 23:42, 1. Mai 2009 (CEST)
- Commons kann das anders sehen. Wir urteilen hier nach DACH-Recht, Commons nach Recht des Ursprungslandes sowie US-Recht. Da kann es durchaus berechtigterweise Differenzen geben. Die USA kennt seit 1991 quasi keine Panoramafreiheit mehr. --Marcela
23:47, 1. Mai 2009 (CEST)
- Commons kann das anders sehen. Wir urteilen hier nach DACH-Recht, Commons nach Recht des Ursprungslandes sowie US-Recht. Da kann es durchaus berechtigterweise Differenzen geben. Die USA kennt seit 1991 quasi keine Panoramafreiheit mehr. --Marcela
- Ok, danke. Dachte ich mir eigentlich auch so. Aber aufgrund der Zweifel eines Commons-Admins habe ich hier lieber mal nachgefragt. Grüße -- Rainer Lippert 23:42, 1. Mai 2009 (CEST)
- Besagter Admin, der auch in de.WP Admin ist, war sich Unsicher, deswegen meine Nachfrage. Grüße -- Rainer Lippert 23:52, 1. Mai 2009 (CEST)
Ich habe am 30.4. den Artikel Atomkeller-Museum geschrieben und eingestellt. Am 2. Mai fand eine kurze Diskussion statt[6] (man beachte den URV-Vorwurf gegen den Artikel der jedoch unbegründet ist) worauf hin der Artikel radikal gekürzt wurde. Im Artikel Reaktor Haigerloch wird jedoch nirgends eine Autorenschaft aus dem schon bestehenden Artikels angegeben. Es erfolgte auch keine Ansprache sondern nur eine Hinterzimmerdiskussion statt. Ich würde um eine Meinung dazu bitten. -- Codc 15:53, 2. Mai 2009 (CEST)