Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Urhebernennung am Foto
Auf der Seite http://www.kreisgebiet.de/kreis-konstanz/singen.htm wird der Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/Singen_(Hohentwiel) zum Teil und durch sehr viel Werbung unterbrochen verwendet. Das Foto im oberen Abschnitt kommt ebenfalls aus der Wikipedia. Die Urhebernennung für das Foto erscheint am Ende des Artikels, nach mehr als 50 Druckseiten und über 150 anderen Fotos. Für den Betrachter ist nach all den Inhalten nicht mehr nachvollziehbar welches Foto eigentlich gemeint ist. Frage: Ist diese Urhebernennung noch OK oder sollte Sie besser am Bild stehen?(nicht signierter Beitrag von 217.224.172.3 (Diskussion | Beiträge) 7:15, 2. Apr. 2009 (CEST)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Es wird nicht auf eine lokale Kopie der GFDL verlinkt. Das ist nicht ok.
- Der, wenn man so will, redaktionelle Teil der Seite enthält nur dies eine Foto. Alle anderen gehören zu einem der vielen Werbebanner.
- Wenn Bertelsmann die Zuordnung zwischen Werk und Urheber erschweren darf, darf es jeder... --84.161.187.171 09:35, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Natürlich sollte sie besser am Bild stehen, aber immerhin wird der Urheber überhaupt genannt. So, wie die Urhebernennung hier vorgenommen wird, ist das wohl noch zulässig. Allerdings fehlt, wie bereits gesagt, der Link auf eine lokale GFDL-Kopie. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:50, 2. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist doch sauberer als in der Wikipedia. Hier muß man erst weiterklicken um den Urheber zu erfahren, dort steht es dabei. Hier hat man bei einem Ausdruck keinen Urheber, dort schon. Ich habe keine Bedenken. --Marcela
11:15, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Bei der GFDL ist das meines Wissens nicht so klar geregelt wie bei der Creative Commons, wo es heißt: bei jeder Kopie. Die indirekte Nennung in der Wikipedia ist 1. nicht unumstritten, 2. bedeutet eine Duldung hier nicht eine Duldung überall. --Martina Nolte Disk. 11:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist vollkommen richtig. Ich meine aber daß wir die Klappe halten müssen und nicht mehr verlangen dürfen als wie selbst machen. Und ja: ich halte es für gegeben, den Urheber in der Wikipedia beim Bild zu benennen. --Marcela
16:21, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist vollkommen richtig. Ich meine aber daß wir die Klappe halten müssen und nicht mehr verlangen dürfen als wie selbst machen. Und ja: ich halte es für gegeben, den Urheber in der Wikipedia beim Bild zu benennen. --Marcela
- Bei der GFDL ist das meines Wissens nicht so klar geregelt wie bei der Creative Commons, wo es heißt: bei jeder Kopie. Die indirekte Nennung in der Wikipedia ist 1. nicht unumstritten, 2. bedeutet eine Duldung hier nicht eine Duldung überall. --Martina Nolte Disk. 11:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das ist doch sauberer als in der Wikipedia. Hier muß man erst weiterklicken um den Urheber zu erfahren, dort steht es dabei. Hier hat man bei einem Ausdruck keinen Urheber, dort schon. Ich habe keine Bedenken. --Marcela
Verleihurkunde Marie-Juchacz-Plakette
Hallo, ich bin im Besitz der Original Verleihurkunde der Marie-Juchacz-Plakette an Prof.Dr. Friedhelm Farthmann. Die Urkunde habe ich von der Tochter von Friedhelm Farthmann erhalten. Kann ich dieses Dokument so veröffentlichen? (Aktuell zu sehen z.Z. unter Marie-Juchacz-Plakette)
Vielen Dank für Eure Hilfe
NORLU(nicht signierter Beitrag von NORLU (Diskussion | Beiträge) 11:54, 7. Apr. 2009 (CEST))
Hierher herüberkopiert von WP:URV von --Lemidi 14:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
NASA-Bilder von fremder Webpage übernehmen?
Aufgrund dieser Info gehe ich davon aus, dass NASA-Bilder grundsätzlich hochgeladen werden können. Können damit die 3 Bilder von der Gulfnews-Homepage (Dubai früher und heute - Seiten 2, 3, 4) übernommen werden? Antworten wenn möglich bitte ohne Historiograf-Beteiligung. Danke und Grüße --Nepenthes 16:26, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Das Wort "grundsätzlich" ist nicht richtig und stimmt nicht. NASA macht häufig Fotos zusammen mit anderen Organisationen / Instituten / Firmen, die ein Copyright haben und somit auch das gemeinsame Bild. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. -jkb- 17:51, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Hallo Nepenthes, Dein Kleingedrucktes ist eine ziemliche Frechheit. Retzepetzelewski 19:25, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Ja, das muss wirklich nicht sein. Man kann von Histo halten was man will, aber sowas braucht´s nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:43, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Hm. Habe ich vorhin irgendwie nicht gesehen. Ja. -jkb- 19:35, 7. Apr. 2009 (CEST)
- So wie in einzelnen der Bilder die Schriften formatiert sind, stammt das von der Earth Observatory Website, du müßtest das Originalbild suchen und feststellen, ob da nicht ein Satellit eines privaten Betreibers verwendet wurde. Und im konkreten Fall waren das Landsataufnahmen, also als Werk der NASA ab nach Commons. Sinnvollerweise von der von mir genannten Webseite, weil da die Auflösung besser ist. --Matthiasb 22:01, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Ah perfekt, du hast sie gefunden. Danke Matthiasb. --Nepenthes 16:40, 8. Apr. 2009 (CEST)
Schöpfungshöhe bei Zeitschriftentitelseiten
Erreichen diese Zeitschriftentitelseiten Schöpfungshöhe? --Concord 23:17, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Beim ersten ist lediglich der Text ein Problem, nicht aber die grafische Gestaltung. Das zweite hat gar keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:37, 7. Apr. 2009 (CEST)
- Kleb so ein Zensurteil über den Text auf der rechten Seite des ersten Bildes (bis von Bischof usw dürfte noch SH-frei sein, der Block darunter ist geschützt), dann dürfte das in Ordnung gehen, so wie ich Chaddy verstehe. --Constructor 00:52, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Danke! Und wie geht das, bitte? --Concord 02:10, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Notfalls retuschierst du den Text raus, wenn du die Zeitschrift nicht selbst vorliegen hast. ;-) Vielleicht mal bei der Bilderwerkstatt anfragen. --Constructor 11:18, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Danke! Und wie geht das, bitte? --Concord 02:10, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Kleb so ein Zensurteil über den Text auf der rechten Seite des ersten Bildes (bis von Bischof usw dürfte noch SH-frei sein, der Block darunter ist geschützt), dann dürfte das in Ordnung gehen, so wie ich Chaddy verstehe. --Constructor 00:52, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Reicht es eigentlich auch aus, das Bild zu verkleinern, bis der Text unlesbar ist? Auf dem hier zu sehenden Thumb kann man den Block zB nicht mehr lesen --Toon 18:25, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Theoertisch ja, aber Beschneiden und abdecken ist besser. Allerdings muss das so arg verkleinert werden, dass eine Wiederhestellung des geschützten Textes verunmöglicht wird (Mein Bauchgefühl sagt, das eine Textzeile nicht höher als 2-3 Pixel sein dürfte), und dabei wird auch die (ungeschütze) grafische Gestalltung ziemlich arg in Mitleidenschaft gezogen. Bobo11 18:39, 9. Apr. 2009 (CEST)
- So, Datei:Deckblatt der Zeitschrift1.jpg wäre es besser. (Korekte lizenz bastle ich gleich daran) Bobo11 19:07, 9. Apr. 2009 (CEST)
Meines Erachtens nicht erlaubtes Bild
Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 001.jpg - sieht für mich wie URV aus, weil da hauptsächlich die Cover von mE urheberrechtlich geschützten Lolicons abgebildet sind. Was würdet ihr sagen, bevor ich LA stelle? --Constructor 00:49, 8. Apr. 2009 (CEST)
- PS: Dasselbe für [[Datei:Lolicon comicbooks sold in Japan 002.jpg. Andere Frage bei Datei:Xie_Yun_1993.jpg: Ist das in Deutschland auch als gemeinfrei anerkannt? Ich denke nicht... --Constructor 00:58, 8. Apr. 2009 (CEST)
Bild aus einem fremden Wiki
Tachchen,
ich habe dieses Bild in einem fremden Wiki gefunden. Das Wiki selber steht unter der GFDL, aber was ist mit dem Bild? Verwendbar in der WP oder nicht? Wenn ja, welcher Lizenzbaustein?
Dank & Gruß--Siechfred 10:15, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Skeptisch. Seite enthält keinerlei Quellenangaben und keine Lizenzinfo zu dem Bild. --Túrelio 11:47, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Hm. Wie sähe es hiermit aus (en:WP)?--Siechfred 12:00, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Das Bild ist "fair use" und geht damit hier ganz bestimmt nicht. Es sei denn man aberkennt dem Bild die Schöpfungshöhe, weil es fast nur aus Schrift besteht. Davon wäre ich aber auch kein Freund. --Kolossos 12:29, 8. Apr. 2009 (CEST)
- In beiden Fällen handelt es sich um eine Wiedergabe (wahrscheinlich Scan) des Tourplakats, das ja öffentlich ausgehangen war. Ändert das was?--)?--Siechfred 16:54, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Nö, Panoramafreiheit greift da nicht.
- Allerdings haben beide Plakate keine Schöpfungshöhe und können deshalb hier verwendet werden. Ob Kolossos damit Freundschaft schließen will ist irrelevant. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:27, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Welches wäre dann der zutreffende Lizenzbaustein?--Siechfred 17:35, 8. Apr. 2009 (CEST)
{{Bild-PD-Schöpfungshöhe}}
+{{Logo}}
. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:26, 8. Apr. 2009 (CEST)- Ich sehe ebenfalls keine SH. --Marcela
19:20, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Ich sehe ebenfalls keine SH. --Marcela
- Welches wäre dann der zutreffende Lizenzbaustein?--Siechfred 17:35, 8. Apr. 2009 (CEST)
- In beiden Fällen handelt es sich um eine Wiedergabe (wahrscheinlich Scan) des Tourplakats, das ja öffentlich ausgehangen war. Ändert das was?--)?--Siechfred 16:54, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Das Bild ist "fair use" und geht damit hier ganz bestimmt nicht. Es sei denn man aberkennt dem Bild die Schöpfungshöhe, weil es fast nur aus Schrift besteht. Davon wäre ich aber auch kein Freund. --Kolossos 12:29, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Hm. Wie sähe es hiermit aus (en:WP)?--Siechfred 12:00, 8. Apr. 2009 (CEST)
Mittlerweile fast der vollständige dt. Liedtext im Artikel und der schwed. auf der Disk. URV bei ca. 30 -40 Jahre alten Liedtexten? --AchimP 18:10, 8. Apr. 2009 (CEST)
Ist ja wohl klar, dass es erlaubt sein muss, den Artikel über dieses Lied mit Zitaten aus dem Liedtext zu belegen. § 51 UrhG, Wikipedia:Zitate --Historiograf 08:29, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Wenn's (mir) klar wäre, hätte ich nicht gefragt. § 51 URG Abs. 3 redet bei Musik ausdrücklich von "einzelnen Stellen". Mittlerweile [1] [2] ist aber anscheinend der vollständige Text zitiert. In Kookaburra (Kinderlied) wurde der dortige Text wegen URV entfernt. --AchimP 08:55, 9. Apr. 2009 (CEST)
Hier gehts um Text, und nicht um Musik. Möchtest du vielleicht eine aktuelle Version des § 51 UrhG lesen? Übrigens kann sich die Wikipedia als populärwissenschaftlich durchaus auf das wiss. Großzitat berufen. Es spielt durchaus eine Rolle, ob die Ausschnitte bei den jeweiligen Erläuterungen angeboten werden oder am Stück --Historiograf 11:07, 9. Apr. 2009 (CEST)
Die Diskussionskopie in schwedischer Sprache ließ jede zitatartige Einbindung vermissen, daher habe ich diese mal versionsbereinigt entfernt. syrcro. 11:33, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Die Zwischenkommentare, die den komplett zitierten Liedtext offenbar rechtfertigen, kommen mir auch reichlich albern vor ("Spätere Liedteile nehmen Bezug auf die Wohn- und Lebenssituation der Pippi Langstrumpf und die von ihr betriebene Tierhaltung") --Toon 18:10, 9. Apr. 2009 (CEST)
Angebliche Abmahnfalle einer Wikipedianerin
Aufgrund des offensichtlich längeren Zeitbedarfs verschoben nach Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Angebliche Abmahnfalle Cäsium137 (D.) 22:16, 12. Apr. 2009 (CEST)
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sind Veröffentlichungen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinfrei und können entsprechend hier genutzt werden? In einem OTRS-Ticket wird das behauptet. Gruß -- Yellowcard 11:19, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Einige schon (Amtliches Werk), die meisten nicht (Alle anderen). syrcro. 11:28, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Veröffentlichungen des BMBF, die entweder eine "öffentliche Bekanntmachung" oder eine "Förderrichtlinie" oder beides gleichzeitig sind, sind amtliche Werke. Erkennbar an dem in der Regel am Ende der Veröffentlichung angebrachten Hinweis, dass diese mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Aktuelles Beispiel --Update 20:32, 11. Apr. 2009 (CEST)
Besteht hier ein Problem mit den Urheberrechten von Wikipedia?
Ich benutze auf meinem Webportal die Artikel Titel (also keine Inhalte) von Wikipedia. Bei meiner Artikel-Suche habe ich auch den Link zu Wikipedia drin, sowie auch den Link pro Artikel (ist nur sichtbar, wenn man registriert ist).
Die Adresse lautet: http://check4match.com
--A. Boner 11:32, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Der Dienst funktioniert anscheinend nicht ohne Registrierung, aber die bloße Verlinkung von Wikipediaartikeln ist bzgl. der Wikipedia unproblematisch; jedoch musst Du bzgl. der Haftung für mögliche Rechtsverstöße in der wikipedia - die es ja leider gibt - Haftung für Hyperlinks beachten. syrcro. 11:35, 9. Apr. 2009 (CEST)
- Doch, tut er schon, nur etwas beschränkt ;) Danke für die Antwort --A. Boner 11:40, 9. Apr. 2009 (CEST)
Der Autor des Artikels Quietschender Sand hat (nach dem Eintrag des Artikels in der LD) als Quelle einen Weblink zu einer Seite gesetzt, auf der eine Kopie von einem Artikel aus Spektrum der Wissenschaft zu sehen ist. Es handelt sich nicht um die offizielle Seite des Spektrum-Verlags, so dass ich eine URV vermute. Sind solche Links zulässig? --Diorit 08:14, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Da das Advanced Science Institute, Digital Materials Laboratory in Japan (!) nicht mit dem Spektrum-Verlag identisch ist, könnte es sich in der Tat um eine URV (seitens des Instituts) handeln, denn selbst wenn das Institut die Zeitschrift abonniert hat, dürfen sie keinen Scan davon ins öffentlich zugängliche Web setzen. Und gemäß WP:EL Richtlinie 7 (Keine Links zu rechtswidrigen Websites) ist das Link im Artikel somit wohl nicht o.k.--Túrelio 08:33, 10. Apr. 2009 (CEST)
Danke für den raschen Hinweis! Gruss--Diorit 08:43, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Nein, da hat Túrelio was falsch verstanden. Mit rechtswiedrig sind nicht URV-Verstösse gemeint, sondern solche Seiten die Sachen zeigen die in Deutschland verboten sind (z.B NS-Propaganda und Kinderpornagrafie). Bei einer URV auf einer fremden aber verlinketen Seite, hat die WP nicht wirklich was zu befürchten. Wir müssen höchsten den Link endfernen (mit grösster Wahrscheinlichkeit weil der Inahlt nicht mehr verfügbar sein wird), aber mit keine weiteren Konsequenzen rechenen. Denn die Verlinkung selber ist selber keine URV, und somit für uns nicht straffähig (Dazu kommt noch, dass man ja bekantlich keine Haftutng für fremden Webseiten übernehmen kann). Bei klar ersichtlichen strafbarem Inhalt (Volksverhetzung, Pornografie) sieht die ganze Sache schon ganz anders aus. Bist du sicher das die keine Bewilligung von Spektrum-Verlag haben, wenn nicht kann der Link bleiben. Bobo11 10:07, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Nun, ich denke eher, da legt Bobo11 die policy etwas zu großzügig aus. WP:EL sagt in RL 7 ausdrücklich: "Dies betrifft insbesondere auch vereinzelte Seiten auf Video- und Musikplattformen wie z. B. YouTube, wenn auf ihnen eine offensichtlich rechtswidrig zum Download bereitgestellte Vorlage angeboten wird" - beim dort also genannten Beispiel geht es üblicherweise nicht um die von Bobo11 genannte Rechtsprobleme sondern eben um URV.
- Wie so oft ist die entsprechende Richtlinie auf :en da etwas klarer formuliert: "Material that violates the copyrights of others ... should not be linked. ... Knowingly directing others to material that violates copyright may be considered contributory infringement. If you know that an external Web site is carrying a work in violation of the creator's copyright, do not link to that copy of the work. Linking to a page that illegally distributes someone else's work sheds a bad light on Wikipedia and its editors."[3] (Hervorhebungen und Auslassungen von mir) Aber ich habe auf Commons genug zu tun, das müsst ihr hier schon unter euch ausmachen. Und ich werde sicher nicht Rechtsgeschäfte für den Spektrum-Verlag übernehmen, indem ich die auf die (äusserst wahrscheinliche) URV seitens des Advanced Science Institute aufmerksam mache.
- P.S.: Hier ist der betreffende Artikel übrigens für € 1,- downloadbar, ergo nicht zur freien Verfügung.--Túrelio 11:56, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Nein, da hat Túrelio was falsch verstanden. Mit rechtswiedrig sind nicht URV-Verstösse gemeint, sondern solche Seiten die Sachen zeigen die in Deutschland verboten sind (z.B NS-Propaganda und Kinderpornagrafie). Bei einer URV auf einer fremden aber verlinketen Seite, hat die WP nicht wirklich was zu befürchten. Wir müssen höchsten den Link endfernen (mit grösster Wahrscheinlichkeit weil der Inahlt nicht mehr verfügbar sein wird), aber mit keine weiteren Konsequenzen rechenen. Denn die Verlinkung selber ist selber keine URV, und somit für uns nicht straffähig (Dazu kommt noch, dass man ja bekantlich keine Haftutng für fremden Webseiten übernehmen kann). Bei klar ersichtlichen strafbarem Inhalt (Volksverhetzung, Pornografie) sieht die ganze Sache schon ganz anders aus. Bist du sicher das die keine Bewilligung von Spektrum-Verlag haben, wenn nicht kann der Link bleiben. Bobo11 10:07, 10. Apr. 2009 (CEST)
- bobo11 hat unrecht, turelio ist zuzustimmen (auch wenn der "hier kostet es 1€, also ist es nicht frei"-kausalzusammenhang so nicht völlig passt). --JD {æ} 12:07, 10. Apr. 2009 (CEST)
Ich sehe in dem Link kein Problem.
- Bei YouTube ist für niemanden transparent nachvollziehbar, ob der Rechtsinhaber eine Vereinbarung mit YouTube hat oder das Video aus anderen Gründen duldet.
- Wir machen uns Links hier nicht zu eigen, das Argument "nur (im Sinne der WP) freie Inhalte verlinken" wäre abwegig.
- Wenn ein wissenschaftliches Institut einen Text zugänglich macht, kann prima facie - bis ein Hinweis des Rechteinhabers eintrifft - davon ausgegangen werden, dass der Link rechtmäßig ist.
- Auch eine unrechtmäßig ins Netz gestellt Vorlage kann z.B. aus Gründen von wissenschaftlichen Quellenangaben rechtmäßig verlinkt werden. Bei einem wissenschaftlichen Text verhält es sich anders als z.B: bei einem Musikvideo.
- Die Tatsache, dass ein Artikel anderweitig Geld kostet, ist kein Argument. GENIOS kassiert z.B. auch für anderweitig von Printmedien kostenfrei ins Internet eingestellten Content --Historiograf 12:24, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Ad 5: Das erwähnte Link ist nicht "anderweitig" sondern vom Verlag selbst.--Túrelio 12:28, 10. Apr. 2009 (CEST)
Mir fällt nicht ein, wieso ein 2009 geschaffenes kirchliches Wappen ein „amtliches Werk“ sein soll. IMHO ist das Wappen nicht verwendbar. -- Tobnu 12:14, 10. Apr. 2009 (CEST)
Die Datei ist angewandte Kunst und hat keine SH. Im übrigen sind auch Kirchengesetze Gesetze nach § 5 I UrhG --Historiograf 12:25, 10. Apr. 2009 (CEST)
- Ich stimme darin überein, dass hier keine Schöpfungshöhe vorliegt. Trotzdem halte ich den Baustein "amtliches Werk" für falsch. Klar sind Kirchengesetze als Gesetze amtliche Werke; kirchliche Heraldik meines Erachtens jedoch nicht. Gruß -- Yellowcard 16:18, 11. Apr. 2009 (CEST)
Ich hätte gerne mal eine Meinung. Es geht um diese eingefügten Passagen. Reicht ein einfacher Revert mit Verweis auf die Richtlinie aus? Oder muss gar eine Versionslöschung vorgenommen werden? --Armin P. 21:53, 10. Apr. 2009 (CEST)
Zusammenstellung der gängigsten Bildlizenzen, bitte um Prüfung
Hallo zusammen,
ich habe auf Benutzer:Yellowcard/Lizenzen die vier gängigsten Bildlizenzen vorgestellt, um eine gut geeignete und nicht überladene Seite für die Arbeit im Support-Team zu haben, die ich schnell verlinken kann. Bevor ich das aber tue, würde ich Euch um eine Prüfung bitten: Sind die Angaben so korrekt? Scheut euch nicht, die Seite direkt zu editieren. Gruß -- Yellowcard 16:01, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Ich würde unseren Baustein {{Bild-frei}} nicht als "Public Domain" bezeichnen. Schreib in den Kasten unter "Lizenz" lieber "Unbeschränktes Nutzungsrecht". Denn {{Bild-frei}} ist zwar in der praktischen Anwendung nicht von PD (d.h. dem Baustein "PD-self" auf Commons) zu unterscheiden, aber strenggenommen handelt es sich nicht um public domain, da dieses Konzept in Kontinentaleuropa nicht existiert. Man kann ein unbeschränktes Nutzungsrecht ohne jegliche Bedingungen für jedermann einräumen, wie man es mit {{Bild-frei}} tut, aber sein Urheberrecht kann man gar nicht aufgeben, ein Bild nicht in die public domain entlassen, d.h. man behält die "moralischen Rechte". Es sind zwar nur sehr spezielle Fälle denkbar, in denen das zum Tragen käme, aber sicherheitshalber...
- Und letzten Endes sind alle vier von dir aufgezählten Lizenzen Commons-kompatibel, d.h. man sollte, wenn man eine Datei unter einer dieser Lizenzen hochladen möchte, das gar nicht erst hier tun, sondern gleich dort - sollte vielleicht als Empfehlung auch erwähnt werden. Gestumblindi 16:17, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Hi Gestumblindi, danke für Deinen Hinweis, das werde ich entsrechend ändern. Commons-Kompatibilität bringt an der Stelle nicht viel, da die Bilder in den allermeisten Fällen bereits hochgeladen sind – meinstens hier auf de.wp. Dann werden die Freigaben ans Support-Team geschickt, doch in mindestens 50% fehlt eine gültige Lizenz (und das trotz Textvorlage – die entsprechende Stelle wird dann meist einfach freigelassen). Und wenn man dann antwortet, es fehlt noch eine Lizenz, kommt in der Regel: Das verstehe ich nicht. Ich gebe die Datei unter nach Wikipediaregeln frei.. Und damit kann man halt nicht viel anfangen, daher diese Seite. Danke Dir, Gruß -- Yellowcard 16:22, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Zwar nur eine Kleinigkeit, aber trotzdem: Bitte GFDL und GPL nicht verwechseln. Letztere ist für freie Software gedacht; erste ist entgegen deiner Beschreibung für Handbücher und Dokumentationen gedacht gewesen, nicht für Software. Das ändert aber natürlich nichts daran, dass sie für Bilder ungeeignet ist.
- Im Übrigen sind solche selbst erstellten Zusammenfassungen keinesfalls rechtlich bindend, dass ist immer nur der jeweils originale Lizenztext. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:48, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Wertungen gehören nicht in solch eine Auflistung. Dann kannst du ihnen gleich schreiben: "füge {{Lizenz-XYZ}} ein". --Marcela
17:53, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Wertungen gehören nicht in solch eine Auflistung. Dann kannst du ihnen gleich schreiben: "füge {{Lizenz-XYZ}} ein". --Marcela
Putzger von 1897
Ist ein Putzger historischer Weltatlas von 1897 sicher gemeinfrei (Putzger verstarb 1913), oder kann es da noch Probleme geben? --KnightMove 20:54, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Wenn keine anderen, womöglich nach 1938 verstorbenen Urheber beteiligt waren, ist der Atlas zwar unproblematisch. Allerdings scheinen laut Friedrich_Wilhelm_Putzger#Der_Historische_Schul-Atlas schon bald nach der ersten Ausgabe des "Putzger" (1877) weitere Urheber dazugekommen zu sein, seit der 14. Auflage 1888 wurde als Bearbeiter Alfred Baldamus genannt; um 1889 "überließ Putzger gegen ein Honorar seinen Namen dem Verleger für die Verwendung im Zusammenhang mit dem Gymnasialatlas und verzichtete auf jede Mitwirkung an diesem Werk". Ich würde das also genau abklären. Gestumblindi 21:07, 11. Apr. 2009 (CEST)
- Danke. --KnightMove 21:25, 11. Apr. 2009 (CEST)
Zeichnungen aus Buch der Wehrmacht
Ich würde gerne zwei Zeichnungen aus dem 97. Sammelband zur Schriftenreihe "Soldatenbriefe zur Berufsförderung" bei Wikipedia einstellen, die zwei chemische Verfahren beschreiben. Das Buch trägt folgende Infomationen zum Herausgeber: Herausgegeben vom Oberkommando der Wehrmacht Abt. J/WU in der Reihe der Tornisterschriften. Nur für den Gebrauch innerhalb der Wehrmacht sowie Im Auftrage des Oberkommandos der Wehrmacht hergestellt durch den Verlag Ferdinad Hirt, Breslau/Leipzig. Printed in Germany. Copyrigth 1943 by Ferdinad Hirt in Breslau. Leider kann ich keinen aktiven Nachfolger des Verlages recherchieren... Gibt es eine Möglichkeit, die Bilder bei Wikipedia einzustellen? --Cschirp 10:27, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Besitzen sie den überhaupt Schöpfungshöhe? Nicht jede technische Zeichnung erfüllt diesen Punkt, sondern sie werden oft mit der Gebrauchsgrafik gleichgesetzt. Eine Norm-Zeichnung ist von Gesichtspunkt der Schöpfungshöhe ungeschützt, weil sie eben die Hürde der Kleine Münze nicht schaft. Der Rechtsschutz einer technischen Zeichnung umfasst in der Regeln nur den Inhalt, nicht aber dessen Darstellung. Dies wiel die Darstellung genormt ist, und somit nur auf diese eine Art korrekt dargestellt werden kann. Und wenn eine Darstellung nur auf eine Art gemacht werden kann, ist in der Darstellung keine persönliche geistige Leistung vorhanden, und wo keine persönliche geistige Leistung vorhanden ist, ist auch keine Urheberrechtsschutz möglich. Da für den Urheberrechtsschutz, eine perönliche geistige Leistung, die Grundvoraussetzung ist. (Läuft also auf eine Einzelfallendscheidung hinaus) Bobo11 12:59, 12. Apr. 2009 (CEST)
Zum 100. Mal. Wissenschaftlich-technische Darstellungen unterfallen dem Schutz von Kleine Münze, sie sind keine Gebrauchsgrafik wie z.B. Logos. Sehr einfache technische Zeichnungen sind natürlich nicht geschützt --Historiograf 15:05, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Okay, die Zeichnung fällt unter "kleine Münze" - dann war es ja richtig, dass ich die Frage gestellt habe: Buch von Wehrmacht herausgegeben, Verlagsnachfolger habe ich nicht gefunden - Was tun? Sooo aufwendig ist die Zeichnung nicht (S/W keine Graustufen, keine Perspektive etc.), ich könnte natürlich mit Powerpoint eine ähnliche erstellen. Aber schöner wäre eine Grafik, die zur Entstehungszeit der beiden Prozesse vor WKII passt... 1943 ist nah dran. --Cschirp 19:45, 12. Apr. 2009 (CEST)
Vererbung von Fotos
Hallo zusammen,
angenommen, eine Person macht eine Menge Fotos, ist Urheber und alleiniger Nutzungsrechteinhaber an den Fotos. Nun verstirbt er, die Fotos werden an den Engel vererbt. Was genau wird nun vererbt? Nur die Fotos selbst oder auch die Nutzungsrechte? Kann der Erbe diese Fotos nun unter eine freie Lizenz stellen? Danke für Eure Meinung/Hilfe. Gruß -- Yellowcard 11:58, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Ist eine Frage wie es sie vererbt hat. Denn in der Regel geht das Urheberrecht an die natürliche Erbgemeinschaft, also zu gelichen Teilen an alle Nachkommen. Natürlich darf der Erlasser jemanden bestimmen, der alleinig über sein Fotos mit den Rechten verfügen kann (dies muss kein natürlicher Erbe sein, kann auch eine Instituzion usw. sein). Dies muss allerdings ausdrücklich so im Testament vermerkt sein, ich vermache meine Fotos meine Nichte Anna alleine reicht leider nicht. Steht da aber Mein Fotonachlass ist durch die Nichta Anna zu verwaltet, welcher ich die Fotos auch vermache, so darf die Nichte Anna alleine darüber endscheiden, wemm sie Nutzungsreche erteilt (und natürlich auch in welcher Form). Leider ist in der Regel kein Verwalter bzw. Rechtsnachfolger der Fotorechte im Testament eingesetzt. Ist ausdrücklich keine Rechtsnachfolger bestimmt, darf die Erbgemeinschaft selber einen Verwalter bestimmen, dies muss aber einstimmig geschehen. Der Varwalter darf natürlich dann über die Nutzungrechte verfügen, ist aber der Erbgemeinschaft rechenschaft pflichtig. Einziger Sonderfall, wo alles klar ist, ist wenn es nur einen direkten Erben gibt und kein Testament, dann fällt ja bekantlich alles an diesen und natürlich auch die Bildrechte (ist allerdings so gut wie nie der Fall). In der Regel ist die Situation, wer denn nur die Bildrechte hat sehr verwohren, und es ist äussert kompliziert eine wirklich stichfeste Freigabe zu erhalten. Normalerweise ist die Erbgemeinschaft als gesamtes dafür zuständig, es müssen also alle Erben angefragt werden. Kurzfasung: Vererbung von Fotos darf nicht mit der Vererbung der dazugehörenden Nutzungsrechte gleichgesetzt werden. Bobo11 12:47, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Genauso habe ich es bereits vermutet. Gefällt mir gar nicht. ;-) Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Gruß -- Yellowcard 12:58, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Rechtlich ist dies zwar korrekt. Allerdings kann einer der Erben durchaus die Bilder unter freier Lizenz veröffentlichen. Nur muß er sich dann unter Umständen mit den anderen Erben auseinandersetzen. Wenn ein Erblasser nur von den Fotos, nicht aber den Nutzungsrechten ausgeht, kann man außerdem in den meisten Fällen von konkludentem Handeln ausgehen, was die Nutzungsrechte also einschließt. Allenfalls bei Berufsfotografen kann man voraussetzen, daß sie sowas unterscheiden. --Marcela
13:01, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Trotzdem werden in der Regel eben nur die Fotos an eine bestimmte Person vererbt, und nicht die Nutzungsrechte. Bei Hobbyfotografen ist aber schon, so wie es Ralf schrieb, von einem gemeinsamen Handeln auszugehen ist wenn einer der Erben das Foto unter eine freien Lizenez veröffentlicht. Fragt aber eben ein Erbe an, wie die Situation nun sei, ist eben der Hinweis darauf, dass ohne Testamentarische-Vergabe die Verwertungsrechte an die gesamte Erbgemeinschaft fallen sehr wichtig. Sollte eine Erbe ohne die notwendige Zustimmung des Erbgemeinschft, eine solches Bild unter freier Lizenz veröffentlichen, macht sich dieser Erbe strafbar. Diese Zustimmung kann natürlich stillschweigend erteilt werden, denn auch hier gilt wo kein Kläger da kein Richter. -- Bobo11 13:12, 12. Apr. 2009 (CEST) PS: Wenn es um selber erebte Fotos geht. Wenn du die Möglichkeit hast an einem Famileienfest, wo alle Erben anwesend sind zu fragen, wäre die optimal. Wenn du dort die Farge stellen kannst, ob wer was dagegen hat die Fotos von z.B. Onkel Alois unter der Lizenz freizugeben, und niemand Einwände hat, ist dies völlig ausreichend. Bobo11 13:16, 12. Apr. 2009 (CEST)
- Rechtlich ist dies zwar korrekt. Allerdings kann einer der Erben durchaus die Bilder unter freier Lizenz veröffentlichen. Nur muß er sich dann unter Umständen mit den anderen Erben auseinandersetzen. Wenn ein Erblasser nur von den Fotos, nicht aber den Nutzungsrechten ausgeht, kann man außerdem in den meisten Fällen von konkludentem Handeln ausgehen, was die Nutzungsrechte also einschließt. Allenfalls bei Berufsfotografen kann man voraussetzen, daß sie sowas unterscheiden. --Marcela
- Genauso habe ich es bereits vermutet. Gefällt mir gar nicht. ;-) Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung. Gruß -- Yellowcard 12:58, 12. Apr. 2009 (CEST)
Hatten wir doch auch schon x-mal. Nutzungsrechte können nur von allen Erben gemeinsam vergeben werden. Nach meinem Ableben rechne ich mit 30+ Rechteinhabern, falls mein Testament nicht gefunden wird (habe keine Geschwister, mein Vater * 1916 hatte über 10 ältere Geschwister). Einen Unterlassungsanspruch bei unbefugter Nutzung kann jeder Miterbe geltend machen, Schadensersatzansprüche nur alle gemeinsam. Ist auch nur einer in Brasilien verschollen, kann das Bild nicht genutzt werden --Historiograf 15:10, 12. Apr. 2009 (CEST)