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Bundesrat (Deutschland)

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In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer ein Verfassungsorgan.

Jedes der 16 Bundesländer hat eine Stimme, die von der jeweiligen Landesregierung wahrgenommen wird. Gesetze, die vom Parlament (Bundestag) beschlossen wurden, benötigen die Zustimmung des Bundesrates, wenn von dem Gesetz Länderhoheiten berührt werden.

In Österreich bildet der Bundesrat neben dem Nationalrat ebenfalls die zweite Kammer. Die Anzahl der Sitze pro Bundesland wird vom Bundespräsidenten (zuletzt 1993) nach der Größe der Länder festgelegt und schwankt zwischen 3 und 12 Sitzen. Die Bundesratsmitglieder sind der jeweiligen Landesregierung nicht verantwortlich (imperatives Mandat), die Sitzverteilung spiegelt die Zusammensetzung der Landesparlamente wider (entsprechend sind auch Opositionsparteien vertreten).