Diskussion:Arbeitslosengeld II
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Veraltete Referenzen entfernt. Der Link zum Big-Brother-Award hat bei meinem Virenschutzprogramm folgende Meldung erzeugt: In der Datei '*:\Cache\9E102091d01' wurde ein Virus oder unerwünschtes Programm 'HEUR/Exploit.HTML' [HEUR/Exploit.HTML] gefunden. Daher habe ich den Link entfernt. --Kachelmann 17:42, 19. Dez. 2007 (CET)
Weblink Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld ist tot, da die Adresse leicht verändert wurde. Hiermit ersetzt wird er wieder funktionieren: [http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/index.html Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld] -- Jschall 19:16, 14. Jan. 2008 (CET)
Überarbeitung
(Da ich es nicht selbst editieren kann (ip-Artikel-Sperre) bitte ich Angemeldete um Korrektur und/oder Diskussion)
Fehlende zentral wichtige Kritik:
1) Die Abschaffung der sogenannten Fürsorgepflicht (vergl. Verordnung über die Fürsorgepflicht (RFV)) ist für Langzeitarbeitslose (früher Sozialhilfe) als Rechtsgrundlage „still und heimlich” abgeschafft worden. (Dadurch wurde vermutlich erst die drastische Strafe des völligen Entzugs der Lebensgrundlage möglich)
2) Statistik/Zahlenfälschung: Die tatsächliche Arbeitslosigkeit ist bei weitem höher, da die Arbeitsämter eine systematische künstliche Zahlenreduzierung betreiben, die teils große Gruppen von OFFIZIELL GEMELDETEN Arbeitslosen ausklammern. Z.B. gelten jegliche Arbeitslose (besonders häufig Jugendliche über „U25”), die in Fördermaßnahmen (selbst 1 wöchigen) verpflichtet werden, plötzlich nicht als arbeitslos, obwohl solche Maßnahmen (wie auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs) höchstoffiziell ausdrücklich keine Arbeit (kein Arbeitsvertrag) sind und Betroffene sich daneben auch höchstoffiziell weiter regulär bewerben (um Arbeit bemühen) müssen.
Kapitel Höhe der Absenkung:
1) „PV” ( Pflichtverletzung ist gemeint) ist eine unnötige Abkürzung deren Erklärung „Pflichtverletzungen (PV)” ich erst nach einigem Suchen (und nachdem ich selbst drauf gekommen bin) gefunden habe. Wenn das für mich schon (unnötige) 30 Sekunden dauert, wird das für den Großvater zu einem unvertretbaren Hinderniss.
2) Die stupide Aufzählung der „kleine Sanktionen” in 10%-Schritten OHNE LÜCKE durchzuexerzieren ist ein Schildbürgerstreich? --87.160.221.45 13:53, 5. Mai 2007 (CEST)
- Zu „Fehlende zentral wichtige Kritik:” Pkt. 2: Der Begriff der Arbeitslosigkeit ist im SGB III definiert - danach sind Teilnehmer an diversen Maßnahmen eben nicht arbeitslos. Den Arbeitsagenturen ist hier also kein Vorwurf zu machen. Es handelt sich auch nicht um ein Problem, das für diesen Artikel relevant ist - entsprechende Kritik wäre eher im Artikel über Arbeitslosigkeit anzusiedeln und dann mit dem Gesetzgeber / der Politik als Adressat.
- Kapitel „Höhe der Absenkung”: Erledigt. --Kachelmann 08:55, 6. Mai 2007 (CEST)
- Punkt 2, den du (IP) ansprichst, ist sicher korrekt (ein als arbeitslos Gemeldeter ist nach dem gesunden Menschenverstand nach wie vor arbeitslos (denn er geht keiner Erwerbsarbeit nach), auch wenn er in irgendeiner Fördermaßnahme ist. Der Begriff „Arbeitslosigkeit” wie ihn SGB III definiert, sorgt also für beschönigte Statistiken. Das gehört allerdings, wie Kachelmann zurecht sagt, in den Artikel Arbeitslosigkeit, Abschnitt „Aktive Arbeitsmarktpolitik” bzw. „Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit” (dort steht er bereits kurz erwähnt: „Mit Verweis auf die Verfügbarkeit zählt nicht als arbeitslos, wer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt (z.B. Trainingsmaßnahmen, ABM) oder eine Ich-AG gegründet hat.”
- Was ist nun aber mit dem ersten Punkt, der Abschaffung der staatlichen Fürsorgepflicht? Weiß jemand mehr darüber? --Neitram 16:30, 9. Mai 2007 (CEST)
Kein Recht auf Urlaub?
Ist es korrekt, dass ALG-II-Empfänger kein Recht auf Urlaub (d.h. auf Entfernung vom Wohnort, z.B. zum Besuch von Eltern und Verwandten in anderen Teilen Deutschlands) haben? Ich dachte bisher, dass sie einen bestimmten gesetzlichen Mindesturlaub (z.B. 3 oder 4 Wochen im Jahr, wie Arbeitnehmer eben auch) hätten und diesen beim Leistungsträger beantragen müssen. Jetzt habe ich erfahren, dass es überhaupt keinen Urlaubsanspruch für ALG-II-Empfänger gäbe - ist das korrekt? Hängt es vom Bundesland ab, in dem man wohnt? --Neitram 16:14, 9. Mai 2007 (CEST)
- Ich schreibe mal dazu nichts in den Artikel, weil solche Detailfragen m.E: den Rahmen sprengen würden. Ein Wiki-Artikel sollte nicht den Umfang der Weisungen einer ausführenden Behörde bekommen, finde ich. Gleichwohl kann ich Deine Frage kurz beantworten; ausführlicher diskutieren kann man dann ja in einem entsprechenden Forum.
- Urlaub für arbeitslose Leistungsempfänger wird im Rahmen der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) bundesweit einheitlich entschieden; d.h. maximal 3 Wochen im Jahr darf man sich, mit vorheriger Zustimmung, ausserhalb des sogenannten Nahbereichs aufhalten. Die Zustimmung wird von konkreten Eingliederungsaussichten abhängig gemacht, die vor persönlichen Interessen des Arbeitslosen grundsätzlich Vorrang haben. Ein Rechtsanspruch besteht also nicht. Korrekt geht es auch nicht um „Urlaub”, sondern um eine vorübergehende Ortsabwesenheit, die eine Ausnahme zur grundsätzlichen Verpflichtung darstellt, an jedem Werktag per Briefpost persönlich erreichbar zu sein und ohne größeren Aufwand persönlich in der ARGE oder bei einem Arbeitgeber / Maßnahmeträger zeitnah vorsprechen zu können.
- Urlaub für Leistungsempfänger, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (sogenannte Aufstocker) ist hingegen von der ARGE grundsätzlich in dem Umfang zu genehmigen, in dem der Arbeitnehmer aus seinem Arbeitsverhältnis heraus Urlaub beanspruchen kann. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4a SGB II in Verbindung mit der EAO. Weitergehende Hinweise sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zu finden.--Kachelmann 17:57, 9. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Auskunft, ich fasse zusammen und interpretiere das wie folgt:
- Alle ALG-II-Empfänger, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben grundsätzlich die Pflicht, sich ständig im Nahbereich ihres Wohnorts aufzuhalten.
- Sie dürfen grundsätzlich nicht verreisen, auch dann nicht, wenn sie telefonisch erreichbar sind und wenn jemand täglich ihre Post öffnet, um sie ggf. sofort heimzurufen.
- Sie können beim Leistungsträger (ARGE) Antrag darauf stellen, von dieser Ortsanwesenheitspflicht vorübergehend entbunden zu werden. Ob dies jedoch gewährt wird, liegt im Ermessen der ARGE. Möglicherweise sind die ARGEs in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich kulant bei der Gewährung von Urlaub.
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Falls ein Urlaub gewährt wird, liegt dessen Dauer im Ermessen der ARGE und dessen Obergrenze bei maximal 3 Wochen im Jahr.
- Berichtigt mich, wenn ich Unrecht habe. --Neitram 14:00, 10. Mai 2007 (CEST)
- Danke für die Auskunft, ich fasse zusammen und interpretiere das wie folgt:
- Ich bin unfreiwillig „Kunde” beim politisch neu-konstruierten Volksverarsche-„Verein” „ARGE”. Habe Du offiziell kein Handy oder Telefon, dann kannste nur schriftlich per „Briefpost” gestört werden, das gewinnt Dir mindestens einen, realistisch jedoch etwa 2 Arbeitstage „Postlaufzeit”, falls Du mal „wechmußt”. Zu Hause passt die Mutti oder der Bruder oder sonstwer auf, was da so an eiliger Briefpost „reinkommt”, und ruft Dich notfalls umgehend aufs ALDI-Prepaid-Handy an, damit Du weißt, was zu tun ist. Reicht, selbst von Malle (notfalls jede Stunde 'nen allerdings teuren Linienflug), aus, um „rechtzeitig” bei der ARGE unverdächtigt auffe Matte stehen zu können. Sollte man meinen! Solange Du keinen Stunk mit denen lostrittst, haste da also eigentlich gar keinen Ärger als Retourkutsche zu erwarten! Locker bleiben. Wird es doch mal zu eng (Dom. Rep., Pataya oder die Kilimandscharo-Besteigung, man weiß es nicht!), kostet Dich das eben halt nur drei Monate lang schlappe 30 Prozent Deines auszubezahlenden Miniatur-„Stützen”-Satzes. Dann isses wieder „ausgeheilt”; solltest dann nur im selben Jahr möglichst nicht noch ein Ding riskieren. Wer mich nun schon seit Jahren ohne brauchbaren Vermittlungsvorschlag verarscht, der muß mit kreativem Urlaub, um mich damit für den Arbeitsmarkt zu „regenerieren”, als mitdenkende „Antwort” rechnen. Geht es Dir nun wieder besser? Nach meiner rein hypothetischen Modellbetrachtung - die ich natürlich niemals selber testen würde, großes Indianer-Ährenwort, wie Kohls bei der Leuna-Buna-Bimbes-Affaire, wo es um ganz andere „Peanuts”-Gelder ging, gegebenes auch. - 84.44.138.182 00:35, 21. Okt. 2007 (CEST)
Ich habe noch ein bisschen gegoogelt und davon abweichende Infos gefunden: hier: „Verlässt der Hilfebedürftige diesen Nahbereich bzw. ist er nicht mehr werktags erreichbar, so bedarf es der vorherigen Zustimmung der ARGE. Aber auch Arbeitslose haben einen Anspruch auf Urlaub. Dieser muss jedoch beantragt und genehmigt werden.” und hier: „Will man weiter und für längere Zeit z.B. verreisen, so ist das bis zu drei Wochen pro Jahr möglich, wenn man dies vorher mit dem Träger der Grundsicherung abgesprochen hat. Dieser darf die Genehmigung nur verweigern, wenn dadurch eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt verhindert würde.”
Das klingt für mich danach, dass es a) doch einen grundsätzlichen Anspruch auf Urlaub gibt, b) dass im Falle einer Nichtgenehmigung die Beweislast bei der ARGE liegt: die ARGE müsste im Falle einer Ablehnung belegen, dass es einen konkreten Grund dafür gibt, den beantragten Urlaub zum beantragten Termin zu verweigern. Was stimmt nun? --Neitram 17:21, 14. Mai 2007 (CEST)
- Hallo Neitram, schau mal ins (juristische) Forum „ARGE Zeiten” (Registrierung unter einem beliebigen Nick erforderlich). Zum Beispiel dies hier: Gegen eine Einkerkerung der AlG II-Bezieher vor Heiligendamm. Liebe Grüße:. --Sandra Burger 18:07, 14. Mai 2007 (CEST)
Auch Arbeitslosengeld II - Empfänger haben einen Rechtsanspruch auf Urlaub von drei Wochen im Kalenderjahr im Sinne einer Erlaubnis, verreisen zu dürfen. In der Logik des SGB II ist der Urlaub ein der Verfügbarkeit nicht entgegenstehender Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs, der nicht zum Verlust des Leistungsanspruchs führt.
Es handelt sich allerdings nicht um Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn. Das Bundesurlaubsgesetz findet deshalb keine Anwendung. Es gibt weder einen Mindesturlaub von vier Wochen, noch hat der Urlaub einen Erholungszweck oder führt eine Erkrankung während des Urlaubs dazu, dass die Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt werden dürfen. (Aus diesen unterschiedlichen Urlaubsbegriffen resultieren die Missverständnisse hinsichtlich des Urlaubsanspruchs für Arbeitslose. Wenn es heißt, Arbeitslose hätten keinen Urlaubsanspruch, so bedeutet das nur, dass sie keinen Urlaubsanspruch im arbeitsrechtlichen Sinn haben.)
Der Rechtsanspruch auf Urlaub folgt aus § 7 Abs. 4a SGB II in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Erreichbarkeits-Anordnung. Danach ist der Anspruch abhängig von drei Voraussetzungen:
- materielle Voraussetzungen
- die Arbeitslosigkeit muss schon länger als drei Monate bestehen
- durch die Zeit der Abwesenheit darf die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt werden
- formelle Voraussetzung
- die Behörde (der persönliche Ansprechpartner) muss der Abwesenheit vorher zustimmen
Die Bedeutung der formellen Voraussetzung der vorherigen Zustimmung liegt darin, dass ein Urlaubsantritt ohne vorherige Zustimmung zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen würde, selbst wenn die beiden materiellen Voraussetzungen erfüllt sein sollten.
Die Schwierigkeit liegt darin, dass der persönliche Ansprechpartner die Frage beantworten muss, ob die Abwesenheit der beruflichen Eingliederung entgegegenstehen würde. Dabei handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Bestimmung der Bedeutung dieses Begriffes erfordert u.U. eine Wertung und eine Prognose. Ist etwa damit zu rechnen, dass der Arbeitslose aufgrund einer Bewerbung um eine Arbeitsstelle zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden könnte, so würde die Abwesenheit der beruflichen Eingliederung wohl entgegen stehen.
Die Voraussetzung der Genehmigung bedeutet nicht, dass die Genehmigung im Ermessen des persönlichen Ansprechpartners steht. Dieser hat nur zu prüfen, ob die beiden materiellen Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, muss er die Zustimmung zum Urlaub erteilen.
Das Ergebnis der Bestimmung, ob die berufliche Eingliederung beeinträchtigt wird, ist gerichtlich voll überprüfbar. Die objektive Beweislast liegt bei der Behörde. --Arpinium, 18. Mai 2007, 10.:30 (CEST)
Erhöhung der Regelleistung
Stimmt es, dass die Regelleistung am 01.07.07 auf 347 Euro erhöht wird? --Anarcholiberaler 20:55, 31. Mai 2007 (CEST)
- Meines Wissens nach ist die Regelleistung an den Rentenwert gekoppelt! Da der ja nun bekanntlich zum 01.07.2007 erhöht wird, wäre eine Erhöhung der Regelleistung durchaus möglich! JoachimDuin 11:06, 2. Jun. 2007 (CEST)
Die Kopplung der Regelleistung an den Rentenwert ergibt sich aus § 20 Abs. 4 SGB II. Der aktuelle Rentenwert steigt am 1. Juli 2007 um 0,54%. Das würde eine Erhöhung des Regelsatzes von jetzt 345 Euro um 1,86 Euro auf 346,86 Euro bedeuten bzw., wenn man kaufmännisch rundet, auf 347 Euro. Arpinium 2. Juni 2007, 12.20 CEST
- Genau. Käufmännische Rundung erfolgt gemäß § 41 Abs. 2 SGB II (Berechnung der Leistungen).
- Zitat § 41 Abs. 2:
- Beträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.
- Also wird die Regelleistung um 2 Euro erhöht. --Anarcholiberaler 22:36, 3. Jun. 2007 (CEST)
Studienabschluss
Inwiefern berechtigt ein Studienabschluss zu ALGI bzw II? --Flammingo, 18:25, 14. Jun. 2007 (CEST)
Für beide Leistungen ist es völlig egal, ob man einen Studienabschluss hat oder nicht. --Kachelmann 19:15, 14. Jun. 2007 (CEST)
Regelleistung
In der Tabelle „Berechtigte Personen in einer Bedarfsgemeinschaft” wurde in der 5. Zeile von unten ein Beispiel berechnet: eine alleinerziehende Person und ein minderj. Kind zw. 7 und 13 Jahren erhalten einen Betrag von 625,-- €. Auf diesen Betrag kommt man jedoch nur, wenn man die Regelleistung für die alleinerziehende Person (347,-- €) und die Regelleistung für ein Kind mit z.B. 14 Jahren (278,-- €) addiert. Ist die Angabe in der Tabelle falsch?
- Es liegt tatsächlich ein Fehler vor. Die Bedarfsgemeinschaft in dem Beispielsfall erhält:
- Regelleistung alleinerziehendes Elternteil 347 €
- Regelleistung Kind 208 €
- Mehrbedarfszuschlag 42 € (21 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)
- Summe: 597 €
Arpinium 4. Juli 2007, 11.50 CEST, Mehrbedarszuschlag korrigiert am 6. Juli 2007, 18:05
Frage: Bei der Berechnung einer Bedarfsgemeinschaft erzielt ein Ehepaar mit 2 Kindern eine Regelleistung von 1.040 EUR (Kinder unter 14 Jahre). Bei 3 Kindern sollen es dann 2.082 EUR, d.h. mehr als 1.000 EUR mehr sein. Wie kommt das zustande? (2.12.2007)
- Ganz einfach: In dem Beispiel mit 2.082 Euro haben die Eltern nicht 3, sondern 6 Kinder. Bin auch erst drüber gestolpert, vielleicht sollte man das Beispiel umformulieren. --Kachelmann 06:36, 3. Dez. 2007 (CET)
„sechsstellige Höhe”
In dieser Änderung wird gesagt, das privilegierte Vermögen sei sechstellig. Kachelmann schrieb am 15:10, 6. Jul. 2007 in der Zusammenfassung (→Kritik - Auch ein abgezahltes Haus kann privilegiertes Vermögen sein- damit sind wir locker im 6-stelligen Bereich) Dazu zwei Gedanken: erstens steht „sechsstellig” im Widerspruch zu Arbeitslosengeld_II#Anrechnung_von_Verm.C3.B6gen, wo der allerhöchste mögliche Freibetrag 65.980€ ist. Zweitens ist der Begriff „sechsstellige Höhe”, der früher dort stand, zu ungenau, zudem unbelegt, und klingt eher empört als fundiert, und das nicht hinzugerechnete Vermögen („Als Vermögen ist nicht zu berücksichtigen: ...”) kann ja kein Argument für einen Vergleich sein, da dazu keine Zahlen genannt werden, sondern nur Richtlinien („angemessenes Kraftfahrzeug”, etc.). --FlammingoMoin 13:15, 9. Jul. 2007 (CEST)
Einverstanden - es sollte dann aber im Zusammenhang ergänzt werden, dass mit dem genannten Betrag eine bedingungslose Privilegierung gemeint ist und die weiteren Privilegierungstatbestände hinzukommen. Denn gerade das Beispiel Eigenheim zeigt, dass die hier diskutierten Werte nicht unerheblich sind. Und es ist sowohl in früheren als auch in bestehenden Sozialleistungssystemen Deutschlands bzw. in der EU nicht selbstverständlich, dass KFZ und Haus unangetastet bleiben. Formulierungsvorschlag dazu: „... der vergleichsweise großzügigen (bedingungslose) Privilegierung von Vermögen bis 65.980 Euro sowie weiterer Vermögensgegenstände in beträchtlicher Höhe, wie z.B. Eigenheim, Altersvorsorge und KFZ.” Denn mit der jetzigen Formulierung könnte man auch denken, dass sich die Kritik lediglich gegen den Freibetrag richtet, der ja gerade bei jüngeren Beziehern von Arbeitslosengeld II nicht wirklich üppig ausfällt. --Kachelmann 18:25, 9. Jul. 2007 (CEST)
Nachtrag: Der Betrag von 65.980 Euro ist nur ein Beispiel für eine Bedarfsgemeinschaft ohne Kinder- in dieser Konstellation wäre der höchstmögliche Freibetrag 68.580 Euro (EHB 64 Jahre alt mit Partner über 65). Insofern lässt sich der Höchstbetrag nicht quantifizieren, da er - bezogen auf die Bedarfsgemeinschaft - nach oben offen ist (Kinder haben ja ebenfalls einen individuellen Freibetrag). Daher ändere ich die Passage vorerst wieder mit dem Begriff „fünfstellig” und meiner o.g. Ergänzung. Vielleicht hat ja jemand eine bessere Idee. --Kachelmann 18:31, 9. Jul. 2007 (CEST)
- Ah, so war das gemeint, durch x-stellig sollte die Schwankung hervorgehoben werden. Ich finde es jetzt auch besser, wenn auch etwas verschachtelt. Das hat der Punkt aber mit der gesamten Liste gemeinsam...--FlammingoMoin 14:55, 10. Jul. 2007 (CEST)
Regelsätze für Kinder 14 Jahre
Unter dem Punkt Regelleistung (6.1.) ist in der Tabelle angegeben:
Kind 14 Jahre (Sozialgeld) 80 (%) 278 €.
Dies ist meiner Meinung nach falsch. Der Regelsatz für Kinder bis 14 Jahren beträgt 60 %. Für Kinder zw. 15 - 18 Jahren beträgt 80 %. Siehe z.B. „Leitfaden AlgII / Sozialhilfe von A-Z”, 2006 ISBN 3-932246-64-0, Seite 223. Hier ist ein Link auf diese Seite: http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/regelsaetze.pdf
Im Gesetzestext heißt es:
§ 28 Sozialgeld
- (1) 1Nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben. 2Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 Nr. 1 ergebenden Leistungen. 3Hierbei gelten ergänzend folgende Maßgaben:
- 1. Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 vom Hundert und im 15. Lebensjahr 80 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung;
- 2. Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht wird;
- 3. § 21 Abs. 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches genannten Maßnahmen;
- 4. nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 besteht.
- (2) § 19 Satz 2 gilt entsprechend.
Obiges steht unter dem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html
Könnte jemand die Tabelle bitte entsprechend ändern.
Viele Dank, Bernhard Walch (bee.hive@gmx.de)
- Das 14. Lebensjahr beginnt am Tag nach dem 13. Geburtstag und wird am Tag des 14. Geburtstages, an dem das Kind 14 wird, vollendet. Am Tag danach beginnt das 15. Lebensjahr. 14-jährige Kinder erhalten also bereits 80% des Regelsatzes. Die Angabe in dem Artikel ist also richtig. Der zitierte Leitfaden von 'Tu was' ist an dieser Stelle ebenfalls falsch. --Arpinium 22:14, 22. Aug. 2007 (CEST)
- Fast richtig, aber das 14. Lebensjahr beginnt am Tag des 13. Geburtstags und nicht danach. Wer beispielsweise heute (23.08.2007) seinen 13. Geburtstag feiert, hat gestern (22.08.2007) um 24 Uhr sein 13. Lebensjahr vollendet. Ab heute hätte er also Anspruch auf den höheren Regelsatz. Man versteht dies besser, wenn man wie folgt denkt: Nehmen wir an, jemand wird am 01.01.2000 geboren. An diesem Tag beginnt er sein erstes Lebensjahr. Mit Ablauf des 31.12.2000, also um 24 Uhr, endet das erste Lebensjahr. Am 1. Geburtstag, dem 01.01.2001 beginnt somit das zweite Lebensjahr. --Kachelmann 17:51, 23. Aug. 2007 (CEST)
- Ist korrekt (siehe § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB,§ 188 Abs. 2 BGB) --Arpinium 22:28, 23. Aug. 2007 (CEST)
- Genau. Wobei sich der Gesetzgeber hier nicht durch besonders gut verständliche Lyrik ausgezeichnet hat. Wieso er nicht einfach schreibt, dass die RL Sozialgeld „ab dem 14. Geburtstag” 80% beträgt, ist eine von vielen Fragen, die sich beim Lesen des SGB II stellen... --Kachelmann 06:40, 24. Aug. 2007 (CEST)
- In der Gesetzgebung tummeln sich halt viele Juristen. Und die kennen die §§ 187 ff. BGB aus dem FF. Sonst dürfen sie ihr Examen nicht machen (respektive schneiden dabei nicht besonders gut ab).
Sprachgebrauch
Umgangssprachlich wird zu Hartz 4 auch manchmal Brocken 5 gesagt. --78.48.234.211 17:28, 20. Okt. 2007 (CEST)
- Haste sicherlich auch Quellen für, oder? -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 17:33, 20. Okt. 2007 (CEST)
Habe ich auch noch nie gehört. Gruß aus Magdeburg. -84.44.138.182 00:35, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Ich sehe da keine Relevanz für den Artikel. Sollte das jemand anders sehen, will ich eine mehrköpfige Bedarfsgemeinschaft als Siebengebirge bezeichnen dürfen. Der Artikel platzt eh schon aus allen Nähten und sollte eigentlich mal gründlich entschlackt werden. --Kachelmann 08:45, 21. Okt. 2007 (CEST)
arbeitsosengeld 2 - Sanktionen
Kann eine Sanktion AUCH durchgeführt werden, wenn das Arbeitsamt;sprich Arbeitslosengeld 1 KEINE Sperre durchgeführt hat? Gruß jennifer (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.176.208.116 (Diskussion • Beiträge) --тнояsтеn ⇔ 22:51, 21. Okt. 2007 (CEST))
- Die Frage wäre bei Wikipedia:Auskunft besser aufgehoben. -- Tobnu 22:35, 21. Okt. 2007 (CEST)
- Wenn Du Alg II erst nach dem Ende des Alg I haben möchtest, gibt es keine Sanktion beim Alg II. Wenn Du Alg II neben dem Alg I beantragt hast, gelten für die Alg II-Behörde die gleichen Kriterien wie für die Alg I Behörde (§ 31 Abs. 4 Nr. 3 b SGB II, § 144 Abs, 1 SGB III). Es kann also jedenfalls dann, wenn die Entscheidung der ALg I-Behörde richtig war, zu keiner Sanktion beim Alg II kommen.--Arpinium 23:43, 21. Okt. 2007 (CEST)
Dazu hätte ich (als nicht registrierter User) auch eine Frage: Wenn ein ALG II Empfänger der über 25 Jahre alt ist seinen Satz wegen einer Sanktion um 30% (erste Sanktion) für eine Länge von 3 Monaten gekürzt bekommt, was passiert in diesen 3 Monaten? (sprich bekommt der Sanktionierte irgendwelche Aufgaben oder wird er für diese Zeit von der ARGE ignoriert?). Danke, Gruß.
Kritik
Wenn eine Enzyklopädie zum Mittel politischer Agitation wird, verliert sie ihre Existenzberechtigung. Es ist völlig unakzeptabel, dass der Artikel, der sich ja schließlich mit einer aktuellen politischen Frage befasst, nur die Kritik aufzeigt, aber nicht die zweifellos ebenso vorhandenen Befürworter zu Wort kommen lässt --> Der Artikel ist ganz klar einseitig. Ich schlage daher die Einführung eines Neutralitätsbausteins vor. (nicht signierter Beitrag von 137.248.79.80 (Diskussion)-- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 17:28, 20. Nov. 2007 (CET) 26. Okt. 2007, 16:45:23)
Stimmt. In der Wirtschaftswissenschaft beispielsweise wird die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ganz überwiegend als längst überfällige Reform begrüßt.Stichworte: Überfrachtung des Sozialstaates, Fördern und Fordern, Lohn-Abstandsgebot. --Klaus 20:20, 11. Dez. 2007 (CET)
Relevanz und Ignoranz - Menschenwürde und Hartz IV
Die Frage, ob die staatlichen Grundsicherungsleistungen mit dem grundgesetzlich gebotenen Schutz der Menschenwürde (Art 1 GG) und dem Sozialstaatsgebot (Art 20 GG) vereinbar sind, sowie die Darstellung der realen Lebenssituationen von "Hartz IV - Empfängern, ist zumindest so relevant, dass diese Fragen hier mit dem Ziel diskutiert werden dürfen, ob der Artikel insoweit inhaltlich ergänzt bzw. verbessert werden kann. Es ist daher m.E. nicht in Ordnung, derartige Diskussionsbeiträge einfach zu löschen und mit einer autoritären Sperrung zu reagieren anstatt einen Diskurs zu führen.
Deswegen ist der gelöschte Beitrag hier zu dokumentieren und zur Diskussion zu stellen: (Beitrag entfernt) --Arpinium 22:13, 20. Nov. 2007 (CET)
- Sandra Burger wurde von der Gemeinschaft infinit gesperrt, ihre Beiträge sind unerwünscht. -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 22:26, 20. Nov. 2007 (CET)
- Das finde ich ein ziehmlich erbärmliches Argument: Die Form wird über den Inhalt gestellt und beginnt, Selbstzweck zu werden.--Arpinium 23:14, 20. Nov. 2007 (CET)
- Die reale Lebenssituation der Betroffenen repräsentativ darzustellen, dürfte kaum möglich sein. Ich habe bislang noch keine derartige Darstellung erlebt, die auch nur im Ansatz neutral wäre. Zur Verfassungskonformität darf hier gerne auf einschlägige höchstrichterliche Rechtssprechung Bezug genommen werden- die Diskussion darüber hat jedoch an anderer Stelle stattzufinden. Ich habe überhaupt nichts gegen eine solche Diskussion, aber dies ist nun mal kein Meinungsforum, kein catwalk für politische Eitelkeiten und auch keine Plattform, um seinen persönlichen Krieg mit dieser Gesellschaft zu führen. Wikipedia soll -soweit dies uns Menschen überhaupt möglich ist- sachlich, belegbar und neutral sein. Und ich werde mich dafür einsetzen, dass dieser Artikel nicht auf das hirnlose Niveau eines Tacheles-Forum abflacht. --Kachelmann 23:26, 20. Nov. 2007 (CET)
- Kennst Du das Tacheles-Forum oder wolltest Du nur diffarmieren? --Roch Diskussion 07:41, 21. Nov. 2007 (CET)
- Zur Klarstellung- das Wort "hirnlos" war unglücklich gewählt. Jemanden zu diffamieren ist nicht meine Absicht. Es gibt nur viel zu viele Menschen, die sich nicht mehr die Mühe machen, selber nachzudenken. Und gerade in Foren genügt es in der Regel, eine knackig formulierte These aufzustellen, um sofort eine breite Masse hinter sich zu haben, die gedankenlos nachplappert. Das ist in dem mir durchaus bekannten Forum an der Tagesordnung- hier scheut man noch nicht einmal davor zurück, den kleinen Angestellten der ARGE, der womöglich selbst Anspruch auf ergänzendes Alg II hat, für alles Übel dieser Welt verantwortlich zu machen. Meine Aussage war nicht als Beleidigung gedacht- sie ist ein Appell, sein Hirn einzuschalten und die Welt ein bisschen differenzierter zu betrachten. Wikipedia kann ein Stück weit dazu beitragen und genau darum geht es hier. Daher haben unsachliche Diskussionen über die Frage, ob 347 Euro menschenwürdig sind oder ob es okay ist, dass ein Ehepaar mit einer Viertelmillion Euro Vermögen uneingeschränkten Anspruch auf Alg II hat, hier auch nichts verloren.--Kachelmann 22:57, 21. Nov. 2007 (CET)
- Kennst Du das Tacheles-Forum oder wolltest Du nur diffarmieren? --Roch Diskussion 07:41, 21. Nov. 2007 (CET)
- Die reale Lebenssituation der Betroffenen repräsentativ darzustellen, dürfte kaum möglich sein. Ich habe bislang noch keine derartige Darstellung erlebt, die auch nur im Ansatz neutral wäre. Zur Verfassungskonformität darf hier gerne auf einschlägige höchstrichterliche Rechtssprechung Bezug genommen werden- die Diskussion darüber hat jedoch an anderer Stelle stattzufinden. Ich habe überhaupt nichts gegen eine solche Diskussion, aber dies ist nun mal kein Meinungsforum, kein catwalk für politische Eitelkeiten und auch keine Plattform, um seinen persönlichen Krieg mit dieser Gesellschaft zu führen. Wikipedia soll -soweit dies uns Menschen überhaupt möglich ist- sachlich, belegbar und neutral sein. Und ich werde mich dafür einsetzen, dass dieser Artikel nicht auf das hirnlose Niveau eines Tacheles-Forum abflacht. --Kachelmann 23:26, 20. Nov. 2007 (CET)
Das trägt allerdings auch nicht zur Hebung des Diskussionsniveaus bei, eine Gegenposition als hirnlos abzutun, ebensowenig das in dem Beitrag von Kachelmann zum Ausdruck kommende Schubladendenken. Im Übrigen lassen sich sehr wohl mit empririschen Methoden Lebsnsituationen von Bevölkerungsgruppen, die unter bestimmten Bedingungen leben, erforschen und interpretieren. Der Verweis auf die höchstricherliche Rechtsprechung ist sachlich zutreffend,berücksichtigt aber nur die rechtliche Dimension der Menschenwürde. --Arpinium 23:52, 20. Nov. 2007 (CET)
- Was sich darstellen lässt ist eine Sache- was dargestellt wird, eine andere. Der erste Schritt wäre, zu begreifen, dass es nicht "DIE" von Hartz IV betroffene Bevölkerungsgruppe gibt. Es gibt sowohl den Hartz IV-Empfänger, der sich in seinem abgezahlten Eingamilienhaus in guter Wohnlage und mit einem netten Finanzpolster und guter Alterssicherung ins Fäustchen lacht, als auch die alte Frau, die von der Hand in den Mund lebt und deren kleine Witwenrente mal eben reicht, um die Sozialwohnung und genug zu essen zu bezahlen. Und diese alte Frau finanziert mit ihren Steuern den erstgenannten mit. Was ich damit sagen will ist, dass Diskussionen über soziale Gerechtigkeit zu vielschichtig sind, um sie an einem Artikel über eine Grundsicherungsleistung auszufechten. Zeig mir bitte eine Untersuchung, die belegt, dass eine nennenswerte Anzahl von AlgII-Empfängern in kausalem Zusammenhang mit dem SGB II in menschenunwürdigen Verhältnissen lebt. Selbst die renommierte Hans-Böckler-Stiftung macht in ihren Publikationen zum Thema gravierende Fehler, indem sie beispielsweise bei Berechnungen zum Mindestlohn/Lohnabstandsgebot die Einkommensbereinigung nicht korrekt durchführt und den Freibetrag nach § 30 SGB II außer acht lässt. --Kachelmann 06:41, 21. Nov. 2007 (CET)
- Es ist eine irrige Annahme, dass man mit Hartz IV ein "nettes Finanzpolster" und "gute Altersversicherung" haben kann. Als geschütztes Vermögen stehen 150 Euro pa und 250 Euro pa als Alterssicherung zur Verfügung. Wer dann bei der Rente das Glück hat, Leistungen nach SGB XII beziehen zu dürfen, dem werden dann auch die Einnahmen aus seiner Alterssicherung angerechnet. Und ist das Haus zu groß, dann muss dieses verwertet werden und vom Erlös gelebt werden. --Roch Diskussion 07:41, 21. Nov. 2007 (CET)
- Artikel (oder SGB II) lesen und Taschenrechner rausholen. Zum "Beweis", dass Hartz IV menschenunwürdig ist, werden immer gerne Extremfälle angeführt. Führt man ein Gegenbeispiel an, wird dies als "irrige Annahme" abgetan. Was sagst Du zu folgendem Gegenbeispiel: Ehepaar, beide 64 Jahre alt, angemessenes Eigenheim mit 90 m² Wohnfläche, Verkehrswert 170.000 Euro (komplett abgezahlt), jeder einen angemessenen PKW, Wert je 7.500 Euro. Hausrat, Altersvorsorge und andere Kinkerlitzchen lasse ich einfach mal raus. Die beiden haben außerdem Bargeld in Höhe von exakt 68.060 Euro im Schrank liegen. Nächstes Jahr werden beide in Rente gehen und - da sie früher mal gut verdient haben- ein monatliches Einkommen von 2.800 Euro haben. Dieses Ehepaar geht jetzt zur ARGE und beantragt Arbeitslosengeld II für die Zeit bis zur Rente. Und weil sie so "arm" und "bedürftig" sind (ich komme insgesamt auf Vermögen von einer guten Viertelmillion Euro), werden sie auch Arbeitslosengeld II erhalten. Und zwar jeden Monat 624 Euro Regelleistung plus die laufenden Kosten für das Eigenheim. Von Bausteinen dieser und ähnlicher Qualität würde der Artikel überschwemmt, wenn wir die Diskussion über soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde zum Bestandteil machen. Und das ist nach wie vor nicht die Zielsetzung der Wikipedia. --Kachelmann 15:07, 21. Nov. 2007 (CET)
- Sie werden wahrscheinlich mindestens ein Auto veräussern müssen. Ausserdem muss ein Teil des "Schrankgeldes" veräussert werden, wovon sie entsprechend leben müssen. Dem Paar stehen nach SGB II nur ein Vermögen von 19200 Euro (2 x 150 Euro x 64 Jahre) sowie 750 Euro für Notfälle zu. Bei der privaten Rentenvorsorge, fest bis 65, steht dem Paar 32000 Euro* (2 x 250 Euro x 64 Jahre) als nichtanrechenbares Vermögen zu.
Ergo: dieses Paar bekommt keine Leistungen nach SGB II oder sie haben diverses bei der Antragsstellung verschwiegen. --Roch Diskussion 15:27, 21. Nov. 2007 (CET)- Ich sagte: SGB II lesen. Wer heute 64 Jahre alt ist, hat pro Lebensjahr 520 Euro Freibetrag (§ 65 Abs. 5 SGB II). Jedem EHB bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Und genau das meine ich mit "hirnloser" Diskussion: Halbwahrheiten werden mit dem Brustton der Überzeugung als Tatsachen verkauft, selbsternannte Experten stellen Berechnungen auf und lassen dabei Kleinigkeiten wie den höheren Vermögensfreibetrag für Ältere unter den Tisch fallen- aus Unwissenheit oder mit Absicht? --Kachelmann 20:23, 21. Nov. 2007 (CET)
- Stimmt, da habe ich ein klein wenig was übersehen, jedoch betrifft es nur die Menschen, die vor dem 1.Januar 1948 geboren wurden und ist daher eine Übergangsvorschrift. (nicht signierter Beitrag von Rochvellon (Diskussion | Beiträge) 21:09, 21. Nov. 2007)
- Beispielsweise angelegt in einem Riesterrentenfond ohne die Möglichkeit vor 65 sich daraus zu bedienen. ---Roch Diskussion 15:31, 21. Nov. 2007 (CET)
- Ich sagte: SGB II lesen. Wer heute 64 Jahre alt ist, hat pro Lebensjahr 520 Euro Freibetrag (§ 65 Abs. 5 SGB II). Jedem EHB bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug (§ 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Und genau das meine ich mit "hirnloser" Diskussion: Halbwahrheiten werden mit dem Brustton der Überzeugung als Tatsachen verkauft, selbsternannte Experten stellen Berechnungen auf und lassen dabei Kleinigkeiten wie den höheren Vermögensfreibetrag für Ältere unter den Tisch fallen- aus Unwissenheit oder mit Absicht? --Kachelmann 20:23, 21. Nov. 2007 (CET)
- Sie werden wahrscheinlich mindestens ein Auto veräussern müssen. Ausserdem muss ein Teil des "Schrankgeldes" veräussert werden, wovon sie entsprechend leben müssen. Dem Paar stehen nach SGB II nur ein Vermögen von 19200 Euro (2 x 150 Euro x 64 Jahre) sowie 750 Euro für Notfälle zu. Bei der privaten Rentenvorsorge, fest bis 65, steht dem Paar 32000 Euro* (2 x 250 Euro x 64 Jahre) als nichtanrechenbares Vermögen zu.
- Artikel (oder SGB II) lesen und Taschenrechner rausholen. Zum "Beweis", dass Hartz IV menschenunwürdig ist, werden immer gerne Extremfälle angeführt. Führt man ein Gegenbeispiel an, wird dies als "irrige Annahme" abgetan. Was sagst Du zu folgendem Gegenbeispiel: Ehepaar, beide 64 Jahre alt, angemessenes Eigenheim mit 90 m² Wohnfläche, Verkehrswert 170.000 Euro (komplett abgezahlt), jeder einen angemessenen PKW, Wert je 7.500 Euro. Hausrat, Altersvorsorge und andere Kinkerlitzchen lasse ich einfach mal raus. Die beiden haben außerdem Bargeld in Höhe von exakt 68.060 Euro im Schrank liegen. Nächstes Jahr werden beide in Rente gehen und - da sie früher mal gut verdient haben- ein monatliches Einkommen von 2.800 Euro haben. Dieses Ehepaar geht jetzt zur ARGE und beantragt Arbeitslosengeld II für die Zeit bis zur Rente. Und weil sie so "arm" und "bedürftig" sind (ich komme insgesamt auf Vermögen von einer guten Viertelmillion Euro), werden sie auch Arbeitslosengeld II erhalten. Und zwar jeden Monat 624 Euro Regelleistung plus die laufenden Kosten für das Eigenheim. Von Bausteinen dieser und ähnlicher Qualität würde der Artikel überschwemmt, wenn wir die Diskussion über soziale Gerechtigkeit und Menschenwürde zum Bestandteil machen. Und das ist nach wie vor nicht die Zielsetzung der Wikipedia. --Kachelmann 15:07, 21. Nov. 2007 (CET)
- Es ist eine irrige Annahme, dass man mit Hartz IV ein "nettes Finanzpolster" und "gute Altersversicherung" haben kann. Als geschütztes Vermögen stehen 150 Euro pa und 250 Euro pa als Alterssicherung zur Verfügung. Wer dann bei der Rente das Glück hat, Leistungen nach SGB XII beziehen zu dürfen, dem werden dann auch die Einnahmen aus seiner Alterssicherung angerechnet. Und ist das Haus zu groß, dann muss dieses verwertet werden und vom Erlös gelebt werden. --Roch Diskussion 07:41, 21. Nov. 2007 (CET)
tacheles forum meint zu dieser diskussion hier: [1] -- Cherubino 19:06, 21. Nov. 2007 (CET)
- Das Tacheles-Forum meint eine Menge. Stört mich eigentlich nicht, aber leider gibt es Menschen, die auf gut gemeinte Ratschläge aus diesem Forum ihre Aktivitäten aufbauen und sich damit die wenigen Chancen verbauen, die sie haben. Bei Tacheles gibt es Aufrufe zu Gewalt, Diffamierung, Beleidigung, und grottenschlechte Rechtsberatung von Leuten, die keine Ahnung vom Gesetz haben. Es gibt auch wirklich gute Tipps dort, das Problem ist nur, dass niemand sich drum kümmert, die Spreu vom Weizen zu trennen. In einem Forum darf das gerne so sein- wer sich allein auf solche Informationen stützt ist selber schuld, wenns in die Hose geht. Auf die Inhalte der Wiki sollte man hingegen ein wenig vertrauen können. Auch sie erfüllt nicht die Funktion einer Rechtsberatung; aber zumindest gibt es hier sowas wie Qualitätssicherung.--Kachelmann 20:23, 21. Nov. 2007 (CET)
- Das diffarmiert und beleidigt wird ist schade, nur leider ist das andere Lager nicht weniger zimperlich im Umgangston. Kurt Beck bezeichnet Langzeitarbeitslose zum Beispiel als faul, dreckig und schmarotzend. Und sind nicht solche Worte auch Aufrufe zu Gewalt, Volksverhetzung? (nicht signierter Beitrag von Rochvellon (Diskussion | Beiträge) 21:58, 21. Nov. 2007)
- Nur weil Beck in einer recht rustikalen Art und Weise „Bewerbungstipps“ gab oder hab ich ein weiteres von ihm angesteuertes und getroffenes Fettnäpfchen übersehen? Da gab es schlimmere und menschenverachtendere Aussagen. -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 04:59, 23. Nov. 2007 (CET)
- Es ist leider richtig, dass im Tacheles-Forum eigentlich kaum über sinnvolle Wegen aus der Arbeitslosigkeit beraten wird, sondern mehr über Strategien im Krieg mit Mitarbeitern der zuständigen Stellen (inkl. dem Rat, solche Kriege anzufangen). Ziel der Aktion ist aber auch nicht eine möglichst für den Einzelnen gewinnbringende Beratung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, sondern die Zerstörung der durch die HartzIV-Reform geschaffenen Strukturen, wenn nicht bei einer Reihe von Aktivisten sogar der zu Grunde liegenden Gesellschaftsordnung. Diesem Ziel kommt man mit dieser Form der Beratung am nächsten und kann den Unmut der Bevölkerung über die oft unlogischen, handwerklich schlecht gestrickten und teilweise unsozialen Regelungen des SGB II als Vehikel für den eigenen dahinter stehenden Kampf benutzen --Kagul 13:57, 25. Mär. 2008 (CET)
- Nur weil Beck in einer recht rustikalen Art und Weise „Bewerbungstipps“ gab oder hab ich ein weiteres von ihm angesteuertes und getroffenes Fettnäpfchen übersehen? Da gab es schlimmere und menschenverachtendere Aussagen. -- Achates Geschenkt, nicht umsonst. 04:59, 23. Nov. 2007 (CET)
- Das diffarmiert und beleidigt wird ist schade, nur leider ist das andere Lager nicht weniger zimperlich im Umgangston. Kurt Beck bezeichnet Langzeitarbeitslose zum Beispiel als faul, dreckig und schmarotzend. Und sind nicht solche Worte auch Aufrufe zu Gewalt, Volksverhetzung? (nicht signierter Beitrag von Rochvellon (Diskussion | Beiträge) 21:58, 21. Nov. 2007)
Wer über Hartz IV urteilen will, sollte mindestens 1 Jahr davon leben und zwar ohne sogenannte "Polster". Wenn möglich, noch alleinerziehend. Und dann noch alle möglichen Job-Angebote durchprobieren. Man wird sich in einem Paradox wiederfinden.--84.180.240.217 12:07, 26. Feb. 2008 (CET)
Leistungsrecht
Im Artikel steht
Keine Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen die
voraussichtlich länger als sechs Monate in einer (voll-)stationären Einrichtung untergebracht sind oder
Vermögen haben, das die gesetzlichen Vermögensgrenzen übersteigt, sich ohne vorherige Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs aufhalten,
als Auszubildende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) oder nach dem §§ 60 - 62 SGB III förderungsfähig sind oder
Im gesetz gibts dazu aber noch ne Ausnahme, die die meisten Ämter gerne Übersehen(wollen?)
(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.73.183.48 (Diskussion • Beiträge) 16:35, 17. Dez 2007) -- Achates Be afraid baby ... 16:47, 17. Dez. 2007 (CET)
- Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen
- haben die Durchführungsanweisungen und Handlungsempfehlungen, Verordnungen und Anordnungen, die Sozial- und Verfassungsrichter noch weitere Einzel- und Präzedenzfallentscheidungen im Ärmel, die wir alle nicht beschreiben können und wollen
- dürfte das keine wesentliche Änderung zum BSHG darstellen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. -- Achates Be afraid baby ... 16:47, 17. Dez. 2007 (CET)
Eingliederungsvereinbarung
In dem Artikel wird unter 7.1 dargelegt, der Arbeitslose habe Anspruch auf Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung. Das ist irreführend. Vielmehr ist der Arbeitslose gezwungen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, will er nicht eine Absenkkung oder gar den Wegfall seiner Hilfe riskieren (siehe §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II). Hearts vier 22:56, 19. Dez. 2007 (CET)
- Ich habe auch lange gesucht, um den Hinweis auf die Pflicht zur Arbeitsaufnahme im Artikel zu finden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn ein Experte das mal deutlicher formulieren und prominenter plazieren würde. Kachelmann? --oreg 04:20, 5. Apr. 2008 (CEST)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
- http://gesetze.bmas.bund.de/Gesetze/sgb02xinhalt.htm (archive)
- In Bundessozialhilfegesetz on 2007-12-31 12:31:21, 404 Object Not Found
- In Bundessozialhilfegesetz on 2008-01-01 20:24:57, 404 Object Not Found
- In Arbeitslosengeld II on 2008-01-08 20:58:15, 404 Object Not Found
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [2]. --SpBot 21:58, 8. Jan. 2008 (CET)
- Der erste Link unter den Quellen (ALG II-V) funktioniert nicht. Zummindest bei mir nicht! --212.95.117.54 09:39, 15. Jan. 2008 (CET)
- Und eh ich es vergesse: der hier unter "Einkommen und Vermögen" funktioniert auch nicht: http://bundesrecht.juris.de/algiiv/index.html --212.95.117.54 09:42, 15. Jan. 2008 (CET)
Widerspruch
Gegen Bescheide der ARGE bzw. Jobcenter sind Widersprüche zulässig. Darüber hinaus gibt es als Mittel zur Erstreitung seiner Zuwendungen bei Bedürftigkeit die Fachaufsichtsbeschwerde bzw. die Dienstaufsichtsbeschwerde. Bei Ablehnung eines Widerspruchs bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. Gibt es noch andere Möglichkeiten sich gegen die Behördenentscheidungen zu wehren?
Bei gravierenden Verstößen, hervorgerufen durch einen Sachbearbeiter des Arbeitsamtes, bleibt außer Sozialgericht, nur noch die Dienstaufsichtsbeschwerde. --Bagerloan 16:52, 22. Jan. 2008 (CET)
- Es wäre ein kapitaler Fehler, gegen eine als rechts- oder zweckwidrig angesehene Entscheidung mit einer Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerde vorzugehen. Der einzig richtige Rechtsbehelf ist vielmehr der Widerspruch und ggf. die Klage. Diese Rechtsbehelfe sind regelmäßig an Fristen gebunden, ein Versäumen der Frist hat die Unanfechtbarkeit der Behördenentscheiung zur Folge, auch wenn sich der Sachbearbeiter dienstlich oder fachlich nicht korrekt verhalten haben mag.
- In Betracht kommt (bei Eilbedürftigkeit) noch der einstweilige Rechtschutz, also ein Antrag beim Sozialgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder auf Anordung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs (§ 86b SGG).
- Hat man die Widerspruchs- oder Klagefrist unverschuldet versäumt, kann man es noch mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 67 SGG) versuchen. Bei bereits eingetretener Unanfechtbarkeit der Entscheidung kommt außerdem ein Antrag auf Rücknahme des Verwaltungsakts (Bescheid) nach § 44 SGB X in Betracht.
- Will man sich in erster Linie gegen eine nicht korrekte Behandlung durch den Sachberabeiter wehren, ist die Dienstaufsichtsbeschwerde oder ggf. auch der Befangenheitsantrag (§ 17 SGB X) ein mögliches Mittel.
- Letztes Mittel kann noch eine Petition beim Landtag sein.
- Helfen rechtliche Möglichkeiten nicht weiter, bleibt das gesamt Repertoire des politischen Widerstandes: Presse einschalten, Leserbrief, Unterschriftensammlung, Bürgermeister ansprechen, Demo, Hungerstreik etc. Esab 21:04, 22. Jan. 2008 (CET)
Tippfehler
Schon seit langem enthält der Paragraph "Kritik an Instrumenten zur Eingliederung in Arbeit" mehrere verbesserungswürdige Stellen.
- es sollte heissen "Kontrahierungszwang", im Text ist da ein 'k' zuviel.
- dazu gibt es auch einen Beitrag, ein Link wäre sicher sinnvoll.
- im folgenden Wort fehlt dafür ein Buchstabe, statt "... Kontrakhierungszwang eigestuft" wäre also "... Kontrahierungszwang eingestuft" besser.
- Da es den Beitrag in dieser Form nicht gibt, wäre es sinvoll, statt Vertragsabschlussfreiheit entweder Vertragsfreiheit oder Vertragsabschlussfreiheit zu schreiben.
Das sind zwar nur Äusserlichkeiten, doch sollten in diesem wichtigen Beitrag keine Tippfehler stören; diese Hinweise können nach Reaktion darauf wieder entfernt werden.
- Ergänzung: Unter "Kostenträger" ist auch noch ein Tippfehler im letzten Satz: "entsprechede". --89.246.106.100 23:51, 1. Feb. 2008 (CET)
- Noch einer: unter "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" - "Regelleistung" - "Seit dem 1. Juli 2006 wurde[n] die Regelleistung in den neuen Bundesländern auf das Niveau der alten Bundesländern angehoben;" -> weg mit dem N. --89.246.106.100 23:57, 1. Feb. 2008 (CET)
- aufgezeigte Tippfehler berichtigt. Gunilla 10:27, 2. Feb. 2008 (CET)
- Noch einer: unter "Anrechnung von Vermögen" heißt es: "Hat der Hilfebedürftige oder die mit ihn in Bedarfsgemeinschaft..."; es muss aber heißen "oder die mit ihm...". 78.51.102.140 19:20, 10. Apr. 2008 (CEST)
- Tippfehler berichtigt Gunilla 20:33, 11. Apr. 2008 (CEST)
Sozialgeld
Bitte unter dem Punkt "Ziele" den letzten Satz entsprechend anpassen. Es gibt keine Sozialhilfe mehr, das heißt nun "Sozialgeld". Auf den entsprechenden Wiki-Artikel kann dann auch gleich verlinkt werden. --89.246.106.100 23:42, 1. Feb. 2008 (CET)
- Die Aussage, es gäbe keine Sozialhilfe mehr und diese sei durch das Sozialgeld ersetzt worden , ist unzutreffend. Wie in dem Artikel korrekt ausgeführt, ist die Sozialhilfe im SGB XII geregelt. Das SGB XII hat das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) abgelöst. Sozialhilfe ist die Grundsicherungsleistung für Hilfebedürftige, die nicht erwerbsfähig sind. Hilfebedürftige, die erwerbsfähig sind, erhalten ALG II. Sozialgeld (geregelt im SGB II) nennt man die Leistung, die nicht erwerbsfähige Angehörige von ALG II-Empfängern erhalten können, wenn sie mit diesen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Gunilla 10:17, 2. Feb. 2008 (CET)
Einmalige Beihilfen
Im Text heißt es, mehrtägige Klassenfahrten würden nur für schulpflichtige Schüler bezahlt. Das ist so nicht richtig. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahren im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen müssen übernommen werden. Das schließt nicht mehr schulpflichtige Schüler keineswegs aus!
Kosten für Unterkunft und Heizung
Die angegebenen Werte sind meines Wissens nach nicht korrekt. Erstens richten sich bestimmte Beträge nach regional bestimmten Werten und zweitens werden die Höchstkosten für Heizung ebenfalls pauschalisiert. Das heist, es gibt einen Höchstbetrag für die die Kaltmiete plus Nebenkosten und einen für die Heizkosten. Meiner Erfahrung nach wird nicht wirklich geprüft, ob die verursachten Heizkosten durch Verschwendung oder durch ungünstige Wohnbedingungen verursacht wurden.--84.180.240.217 12:19, 26. Feb. 2008 (CET)
Die Ausführungen im Artikel unter Punkt 6.2.4 sind fehlerhaft. Niemand muss sich einen Umzug genehmigen lassen. Art. 9 Abs. 1 GG spricht jedem Deutschen Freizügigkeit im Bundesgebiet zu. Nach § 22 Abs. 2 SGB II "soll" eine Zusicherung engeholt werden. Diese Zusicherung ist grundsätzlich die Bedingung für die Übernahme der Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten gem. § 22 Abs. 3 SGB II. Auch ohne Zusicherung werden die KdU nach einem Umzug übernommen, soweit sie angemessen sind.--77.134.65.46 16:13, 27. Sep. 2008 (CEST)
Nichts anderes steht im Artikel. Wenn Sie denken, dass müsse man klarer formulieren, dann tun Sie es. Wir sind in der Wikipedia und jeder darf mitschreiben. -- Zartonk talk 17:35, 27. Sep. 2008 (CEST)
Es hat anders in dem Artikel gestanden. Da stand, man dürfe nur mit Zustimmung umziehen. Es ist übrigens nicht Art. 9 sondern Art. 11 Abs. 1 GG, der die Freizügigkeit garantiert. Ich habe mich verschrieben. Ich kann den Artikel leider nicht selbst ändern, da ich mich erst gerade registriet habe.--Jan Häußler 10:52, 5. Okt. 2008 (CEST)
Stimmt. Ich hatte die Bemerkung von Jan Häußler bzw. der IP gelesen und die Passage umformuliert. --Kachelmann 17:02, 5. Okt. 2008 (CEST)
Bedarfsgemeinschaft
Bedarfsgemeinschaft nach §7 SGB II => Wirtschaftsgemeinschaft = Einsatzgemeinschaft nach §9 SGB II
ALG II und Arbeitsverträge
In wie fern hat denn ein Rahmenarbeitsvertrag (Arbeit auf Abruf) Auswirkungen auf ALG II Bezieher?! Ist es erlaubt einen solchen Vertrag abzuschließen oder fällt man umgehend aus der Leistung?! ----Kai27 16:15, 18. Mär. 2008 (CET)Kai27
- Das ist nicht nur erlaubt, sondern vom Hilfeempfänger wird ja gerade erwartet, dass er seine Arbeitskraft zum Einkommenserwerb einsetzt. Auf das ALG II wirkt sich der Job in der Weise aus, dass das in jedem Monat durch die Arbeit erzielte Nettoerwerbseinkommen nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge auf die Hilfe angerechnet wird. Hearts vier 20:39, 18. Mär. 2008 (CET)
- Hierzu nur ein was:
- Kagul 09:56, 31. Mär. 2008 (CEST)
Erhoehung des Arbeitslosengeld II um 4 Euro ab Juli 2008
Rechenfehler Bild Zeitung Online
Die Bildzeitung rechnet bei den 150.000.000 Euro Mehrkosten pro Jahr mit nur 3.125.000 Menschen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil am 20.12.2008 schriftlich festgestellt, dass das Arbeitslosengeld II "7.000.000" Menschen betrifft. Wer rechnet richtig?
Der Fehler ist - wir denken uns nichts Böses - beim Bildzeitungsleser oben. Die Differenz von 4,00 € wirkt sich exakt in dieser Höhe nur auf den Regelsatz des Haushaltsvorstandes aus. Alle, die sowieso nur 90, 80 oder noch weniger Prozent des RL bekommen, bekommen weniger. Wer noch Einkommen hat, das angerechnet wird, bekommt auch weniger. Fazit: Aus der Summe kann man so einfach nicht zurückrechnen, mit wieviel Personen die BILD gerechnet hat. -- Zartonk talk 15:10, 14. Jun. 2008 (CEST)
Das mit dem Einkommen stimmt so nicht- wer beispielsweise mit einer Anrechnung von 100 Euro bislang 247 Euro Regelleistung erhielt, bekommt ab dem 01.Juli exakt 4 Euro mehr. Ansonsten hat Zartonk recht. Eine halbwegs seriöse Berechnung der Mehrkosten sollte über einen simplen Dreisatz möglich sein. Derzeitige Ausgaben für passive BA-Leistungen ohne Zuschlag nach § 24 SGB II (Regelleistung Alg II und Sozialgeld sowie Mehrbedarfe) plus 1,1% = zukünftige Ausgaben. Unscharf ist diese Berechnung allerdings immer noch, da der Trend zum Rückgang der Zahl der Leistungsempfänger nicht berücksichtigt ist. BILD ist offenbar davon ausgegangen, dass die Ausgaben ohne Erhöhung bei rund 13.600.000.000 Euro jährlich liegen. Davon 1,1% sind gerundet 150 Millionen Euro. --Kachelmann 08:02, 15. Jun. 2008 (CEST)
Student + ALG II
Es heißt, eine Person wird nicht gefördert wenn sie nach dem BaföG forderungsfähig ist. Heißt das, dass die Maßnahme grundsätzlich förderungsfähig sein muss oder dass die Person nach dem BaföG gefördert werden kann? Das macht einen erheblichen Unterschied.
Es heißt, grundsätzlich förderungsfähig. Allerdings steht es im Ermessen, das Studium trotzdem als 100%iges Darlehen zu fördern - wird allerdings nicht gerne (bis nie) gemacht.
In solchen Fällen ist es besser (Menschenwürdiger), eine private Inititive zur Unterstützung der alleinerziehenden Studentin (Regelfall für dieses Problem) zu gründen, und ihr über einen Träger der freien Wohlfahrt (Diakonie, Caritas aber auch Kirchgemeinden, sonstige gemeinnützige Vereine) das Geld zukomen zu lassen. -- Zartonk talk 15:03, 14. Jun. 2008 (CEST)
Regelsatz
Den Text unter Regelsatz habe ich im neuen Lemma Regelsatzverordnung untergebracht und anschließend gekürzt. Im neuen Lemma sind auch schon die neuen Regelsätze eingearbeitet. -- Zartonk talk 14:58, 14. Jun. 2008 (CEST)
Bestandsschutz
Was hat ein baurechtlicher Begriff in einem Artikel über ALG2 verloren? Sollte damit nicht Besitzstandswahrung gemeint sein? Macht euch nicht lächerlich. --217.81.176.71 07:32, 17. Jun. 2008 (CEST)
- Lächerlich macht sich der, der sein Maul zu weit aufreißt. Mag sein, dass der Bestandsschutz im Baurecht auch nur eine Form der Besitzstandswahrung darstellt, aber der Begriff wird im Umfeld des SGB II sehr wohl genutzt, es sei denn das Sozialgericht Berlin bspw. macht sich lächerlich. -- Achates Wer nichts weiß, muss alles glauben. 09:42, 17. Jun. 2008 (CEST)
- Bestandsschutz ist ein allgemeiner Begriff aus dem Öffentlichen Recht. Nur, weil der Laie vom Veraltungsrecht am Ehesten mal mit Baurecht Kontakt hatte, kennt er es vielleicht daher. Bestandsschutz gibt es zum Beispiel auch im Führerscheinrecht. Wer vor Einführung des EU-Führerscheins seine Prüfung absolviert hat, darf einen 7,6-Tonner fahren, obwohl das nach aktuellem Führerscheinrecht eine zweite Prüfung erfordert. -- Zartonk talk 19:23, 17. Jun. 2008 (CEST)
- Im Übrigen ist Bestandsschutz nicht ohne Grund noch nicht gesichtet. -- Zartonk talk 19:24, 17. Jun. 2008 (CEST)
Lies einfach Bestandsschutz noch mal. Jetzt ist es belegt und gesichtet. -- Zartonk talk 19:59, 17. Jun. 2008 (CEST)
Verschieben von Regelsatzverordnung nach Regelleistung und Regelleistung nach Regelleistung (Energie)
Regelleistung ist doppeldeutig. Ich habe schon eine BKL Regelleistung (Begriffsklärung) erstellt, aber eigentlich meine ich, dass das jetzige Lemma Regelsatzverordnung bzw. sein Unterabschnitt Regelleistung nach Regelleistung verschoben werden sollte. Das jetzige Lemma Regelleistung sollte dafür nach Regelleistung (Energie) verschoben werden.
Der Grund dafür ist, dass Alg II sicher mehr Menschen interessiert, als die Regelleistung im Stromnetz und Kraftwerksbereich. Falls Ihr das auch so seht, schreibt es bitte auf die
Diskussionsseite zur Regelleistung. -- Zartonk talk 19:14, 10. Jul. 2008 (CEST)
Grundsicherung : Art. 1 Absatz 1 GG (zu ALG II)
Die Grundsicherung ist durch Artikel 1 Absatz 1 GG verfassungsrechtlich geschützt und nicht einschränkbar (bereits BVerfG 20.5.2005). Der Gesetzgeber ist nach Art. 20 GG (Sozialstaat) lediglich zur Festsetzung der Höhe befugt und ermächtigt. Regierung und Justiz zu keinerlei Abwägungen oder Ermessen befugt (Art. 1 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 GG).
Damit entfallen Sanktionen (Heiligungen) auf den Regelsatz (Grundsicherung) ohne jede Ausnahme und sind verfassungswidrig. Weder die Rechtsprechung des BVerfG ist änderbar (vgl. irrig Herdegen in MDH, zu Art. 1 GG, 2003; aber auch Widerruf in 2006).
Es fehlt jede Ermächtigung oder Befugnis von Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung für Einschränkungen (vgl. z. B. § 31 SGB II; verfassungswidrig, da keine Entscheidungsfolgenbetrachtung zur Grundsicherung zulässig ist, sondern gesetzlich in Art. 1 Absatz 1 GG unantastbar verboten.
- Diese Ansicht ist juristisch falsch und unhaltbar. Trotzdem gibt es immer wieder Leute, die meinen, den Betroffenen derartige realitätsferne Ansichten verkaufen zu sollen und sich an ihrer Pseudoradikalität aufzugeilen. Die Gestalung der Grundsicherung und der staatlichen Sozialleistungen ist nicht in erster Linie ein juristisches Problem, sondern eine gesellschaftspolitisches. Es ist also, wenn ich etwas verändern will, politisches Engagement gefragt und nicht hirnloses Gelaber. Gunilla 13:26, 24. Jul. 2008 (CEST)
Grundsicherung - BKL?
Sicher ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht soviel unwichtiger und unbekannter als die Grundsicherung im Alter. Sollte man daher nicht aus Grundsicherung eine BKL 1 machen? -- Zartonk talk 12:05, 9. Aug. 2008 (CEST)
- Erledigt. Wurde auch notwendig, da es inzwischen Grundsicherung_(Österreich) gibt. --Heinzi.at 19:36, 26. Aug. 2008 (CEST)
Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung oder 1-Euro-Job
Ihr seid sicherlich alle damit einverstanden, dass belegte Beiträge nicht ohne Diskussion auf dieser Seite gelöscht werden sollten? -- Zartonk talk 21:28, 28. Aug. 2008 (CEST)
- ihr seid doch Sicherlich alle damit einverstanden, dass Quellen die sich selbst widersprechen und gegen die tausendfache verwendungen sprechen nicht geeignet sind ...Sicherlich Post 21:32, 28. Aug. 2008 (CEST)
Also, leg doch bitte Deine Kritik hier dezidiert dar, warum die von Dir gelöschten Quellen nichts taugen. Wer widerspricht sich wo und warum? -- Zartonk talk 21:36, 28. Aug. 2008 (CEST)
- wenn etwas als abwertend empfunden wird aber zugleich die ganze zeit benutzt ist das ein ziemlicher widerspruch. aber ich habe einfach um die neutralität zu wahren (die ist dir ja sehr wichtig) noch die gegenaussage dazugestellt und mit einer kleinen auswahl an quellen verziert. Ich denke das ist auch in deinem sinne zur sicherstellung des NPOV ...Sicherlich Post 21:41, 28. Aug. 2008 (CEST)
-BK- Nur weil das wort "poppen" http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=poppen&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8 etwa fünfmal so häufig von gugl gefunden wird wie "Geschlechtsverkehr" http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=geschlechtsverkehr&sourceid=opera&ie=utf-8&oe=utf-8 wird das Lemma trotzdem nicht umbenannt. Genauso ist 1-Euro-Job umgangssprachlich, irreführend und abwertend. Deshalb sollte man besser einen der Fachbegriffe wie z.B. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung verwenden. -- Zartonk talk 21:47, 28. Aug. 2008 (CEST)
- unbelegt; aber die diskussion durch die ganze WP zu verteilen ist unsinnig und es geht um verständlichkeit das erwähnte ich aber in der dir wohlbekannten diskussion bereits mehrfach ...Sicherlich Post 21:52, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Verständlichkeit darf aber nicht zu Lasten der Ausgewogenheit und Sachlichekeit (WP:NPOV) gehen. Und Verständlichkeit ist nicht die erste Priorität, da es Lemmata genau deshalb gibt, um auf den ersten Blick Unverständliches zu erklären. Nur weil alle Lemminge in den Abgrund laufen, muss die Wikipedia sich nicht hinterherstürzen. Verständlichkeit schafft man durch sachliche Fachbegriffe mehr als durch populistische, abwertende Euphemismen. -- Zartonk talk 23:20, 28. Aug. 2008 (CEST)
Zu den Quellen
1. Die Zeit-Quelle: http://www.zeit.de/2006/23/Ein-Euro-Jobs-neu_xml?page=all verwendet den Begriff wertend. Das ist schon an der Überschrift zu erkennen: "Die Gratis-Konkurrenz" Das wird auch am zugleich genannten Begriff "Billigjobs" deutlich. Der Artikel ist nicht sachlich neutral, sondern wertend, oder wie würdest Du diese Passage sonst deuten: "Damit aber stehen die Ein-Euro-Jobs in dringendem Verdacht, Arbeitsplätze zu vernichten." auch wenn der Artikel in weiten Teilen relativ sachlich berichtet, macht er seine ablehnende Tendenz klar. Daher wird der sachliche Begriff »Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung« nur einmal verwendet (Arbeisgelegenheit auch zweimal, Zusatzjob einmal). Zuletzt handelt der Arikel im Wesentlichen noch nicht mal von 1-Euro-Jobs, sondern von sogenannten 1-Euro-Jobs, da er davon handelt, dass das Arbeitsmarktinstrument der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung entgegen der Gesetzesintention, also rechtswidrig angewandt wird. Dann ist es aber kein 1-Euro-Job, sondern nur ein rechtswiderigerweise so genannter Zusatzjob. -- Zartonk talk 22:05, 28. Aug. 2008 (CEST)
- du liebst lange ausschweifende diskussionen oder? soll ich bei der zeit einen anderen link raussuchen? auf die schnelle stehen noch 105 zur wahl ...Sicherlich Post 22:10, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Besser wäre, Du würdest nicht "auf die Schnelle", sondern gründlich recherchieren. Von Deinen Schnellschüssen habe ich genug. -- Zartonk talk 22:11, 28. Aug. 2008 (CEST)
2. die GEW-Quelle http://www.gew-berlin.de/6004.htm
„spricht“ sich auch weiterhin gegen den Einsatz „von MAE-Kräften“. MAE steht für Mehraufwandsentschädigung. Auch sie hat eine Tendenz zu abwertender Sprache, schon in der Überschrift wertet sie, denn sie „spricht sich auch weiterhin gegen den Einsatz von MAE-Kräften“ ... „aus“. „Sozialabbau“ ist sicher ein wertender Begriff. „1-Euro-Jobs“ steht in Anführungszeichen, was deutlich macht, dass sie eine andere Begrifflichkeit darstellen als MAE-Kräfte. Auch die Wörter "Kampagne" und "Beseitigung" (erinner mich an Nazi-Jargon) sind keine Anzeichen für Objektivität und Neutralität. -- Zartonk talk 22:18, 28. Aug. 2008 (CEST)
3. Das Parlament http://www.bundestag.de/dasparlament/2007/08-09/Innenpolitik/13914434.html bezieht sich auf eine Anfrage der Fraktion "Die LINKE", die die Begrifflichkeit in ihre Frage eingebaut hatte: http://www.bundestag.de/dasparlament/2007/08-09/Innenpolitik/13914434.html (Frage 11). Genau die Antwort auf diese Frage wird im Parlament referiert. Die Bunderegierung schreibt in Ihrer Antwort http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/042/1604210.pdf (S. 11) „Die Bundesregierung bezeichnet Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsent- schädigung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II als Zusatzjobs; hiervon abweichend, aber inhaltlich irreführend, findet in der Öffentlichkeit häufig auch der Begriff „Ein-Euro-Job“ Anwendung.“ Im Übrigen verwendet die Quelle auch den von der Bundesregierung gebrauchten Terminus "Zusatzjob". -- Zartonk talk 22:27, 28. Aug. 2008 (CEST)
- . Quelle: "Ein Euro-Jobs in der Kultur bedrohen Digitalisierungsfirmen" - hier zeigt sich klar eine unsaubere begriffsverwendung schon in der Überschrift. firmen werden nicht bedroht höchstens unternehmen. auch ist eine bedrohung eine klare wertung da hier ohne jegliche wissenschaftliche grundlage und klare fakten behauptet würde 1-euro-jobs bedrohen die unternehmen. weiterhin verwendet der artikel nicht ein einziges mal die amtlich korrekte bezeichnung und ist damit insgesamt als unzureichend anzusehen wenn er einen begriff als wertend nennt aber den seiner meinung nach nicht wertenden nicht verwendet
- . Quelle: hier zeigt sich auch, dass die Quelle sich selbst widerspricht. während im ersten teil noch von den guten zeiten "in einem Ein-Euro-Job" spricht wird eine seite später behauptet der begriff wäre abwertend. zugleich ist die quelle kaum reputabel. Auf der website steht klar "Wir sind eine Gruppe qualifizierter, motivierter Menschen, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen"
- . Quelle: auch hier ist die Quelle kaum ausreichend reputabel: ein "Netzwerk sozialer Initiativen, Projekte und Organisationen" das sich zum ziel gesetzt hat menschen zu unterstützen. ganz klar ist hier ein interessenvertretung zu sehen welche im allgemeinen kaum einen neutral/sachlichen standpunkt vertreten. - weiterhin ist der zitierte absatz die meinung eines 21-jährigen malergesellens und damit eine einzelaussage ...Sicherlich Post 22:36, 28. Aug. 2008 (CEST)
4.
4. die vierte Quelle (http://www.google.de/search?hl=de&q=%22ein-euro-job%22+site%3Atagesschau.de&btnG=Suche&meta= tagesschau) ist keine Quelle, sondern ein google-Link und wird deshalb gelöscht. siehe WP:Q -- Zartonk talk 22:43, 28. Aug. 2008 (CEST)
5.
5. Die Feststellung: "von den meisten ohne Wertung verwendet" ist eine Wertung. Dafür musst du Belege bringen. Belege sind nicht google-Trefferlisten, sondern Quellen. -- Zartonk talk 22:38, 28. Aug. 2008 (CEST)
Quelle: "Ein Euro-Jobs in der Kultur bedrohen Digitalisierungsfirmen"
Du meintest sicher Berliner Zeitung. Nummer 6.8. / 9. Januar 2005, oder?
Der Artikel ist eindeutig parteiisch. Darum verwendet er durchgängig den abwertenden Begriff, dass macht doch Sinn, oder? Wenn selbst jemand, der sich eindeutig gegen Ein Euro-Jobs positiioniert, schreibt, dass dis eine geringschätzige Bezeichnung sei, sollte das doch glaubhaft sein, oder? -- Zartonk talk 23:15, 28. Aug. 2008 (CEST)
- ist es nicht eher so, dass er versucht den begriff in eine ecke zu drängen ohne nachzuweisen dass der begriff abwertend ist weil ihm in seiner journalistischen freiheit genau das zusteht ...Sicherlich Post 23:33, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Natürlich weist er nichts nach. Aber warum soll er seine Meinung nachweisen? Fest steht, dass er behauptet, der Begriff sei abwertend - Das bestreitest Du doch nicht ernsthaft, oder?
- eine meinung die nicht belegt ist; na sorry warst du nicht für das arbeiten mit guten quellen usw. - wenn ein journalist einfach mal so seine meinung in die welt setzt ist das nett aber nicht mehr ...Sicherlich Post 00:04, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Genau so funktioniert Quellenarbeit. Deine Meinung zählt nichts in der Wikipedia, meine auch nicht, allein die Meinung der Quellen zählt, wenn eine Meinung gebrauacht wird. -- Zartonk talk 00:29, 29. Aug. 2008 (CEST)
- die quelle sagt; "ich glaube" - und du verallgemeinerst das ganze - so funktioniert manipultion: ja aber nichts anderes ...Sicherlich Post 00:30, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Natürlich weist er nichts nach. Aber warum soll er seine Meinung nachweisen? Fest steht, dass er behauptet, der Begriff sei abwertend - Das bestreitest Du doch nicht ernsthaft, oder?
Quelle: hier zeigt sich auch, dass die Quelle sich selbst widerspricht.
Solltest Du die Quelle der der Autoren Heinrich Gamm, Thomas Jegodowski und Christian Medias mit dem Titel „Ein-Euro-Jobs“ – Einstieg oder Abstieg?“ in Newsletter Mai 2007 der Privatschule Halbroth, gemeint haben?
Warum soll die Quelle "kaum reputabel" sein? Das in ein und dem Selben Newsletter beide Seiten beleuchtet werden spricht doch für Ausgewogenheit, oder? Warum sollen Leute, die sich um Arbeit bemühen nicht glaubhaft sein können? -- Zartonk talk 23:15, 28. Aug. 2008 (CEST)
- warum ist sie reputabel? ein paar privatleute haben eine website gemacht; und sonst? der rest hat ja nix mit reputabilität zu tun ...Sicherlich Post 00:03, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Du irrst, das waren keine Privatleute, sondern die Privatschule Halbroth GmbH (also mindestens 25.000 €), Wirtschaftsfachschule für berufliche Weiterbildung, Registernummer: HR B 2048 beim Registergericht: Amtsgericht Castrop-Rauxel. -- Zartonk talk 00:15, 29. Aug. 2008 (CEST)
- ohho; also eine ganze GmbH; und was zeichnet ihre reputabilität aus die so groß ist, dass ihre behauptung als allgemeingültig angesehen werden kann? ...Sicherlich Post 00:17, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Nein, nicht alleine, deshalb habe ich nicht nur eine, sondern vier Quellen zitiert.#
- Wie Du erkennen könntest, kommt Sie aus dem Bildungssektor, was eine Ausbildung im wissenschaftlichen Arbeiten und recherchieren vermuten läßt. Sie arbeitet auch in diesem Bereich mit öffentlichen Trägern zusammen. -- Zartonk talk 00:24, 29. Aug. 2008 (CEST)
- "sondern vier Quellen zitiert" - ah also mit vier ziemlichen schwachen quellen wird eine starke tatsache geschaffen? - und sorry aber solchen Einrichtungen ist mitnichten eine wissenschaftliche arbeit zu unterstellen. nur weil jemand "bildung" an seine tür nagelt und ein paar lehrgänge durchführt sind seine arbeiten noch lange nicht wissenschaftlich. deine vermutung ist vorsichtig formuliert eine ziemlich unfundierte spekulation ....Sicherlich Post 00:29, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Du irrst, das waren keine Privatleute, sondern die Privatschule Halbroth GmbH (also mindestens 25.000 €), Wirtschaftsfachschule für berufliche Weiterbildung, Registernummer: HR B 2048 beim Registergericht: Amtsgericht Castrop-Rauxel. -- Zartonk talk 00:15, 29. Aug. 2008 (CEST)
Quelle: ein "Netzwerk sozialer Initiativen, Projekte und Organisationen"
Solltest Du das Interview mit Benjamin Barthke in Brückezeit Dezember 2005 gemeint haben?
Was soll daran unglaubhaft sein, wenn ein Netzwerk, dass selbst "1-Eur-Jobs" anbietet, publiziert, dass diese von anderen als "abwertend" bezeichnet werden. Das ist offentsichtlich erforderlich, sonst wäre es ja negative Eigenwerbund, sozusagen ein Eigentor. -- Zartonk talk 23:15, 28. Aug. 2008 (CEST)
- ein interview mit einer person ist keine valide quelle ...Sicherlich Post 23:34, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Warum nicht? -- Zartonk talk 23:53, 28. Aug. 2008 (CEST)
- weil es eine unrelevante einzelmeinung darstellt. alternativ pack ich noch ein paar blogs und foren rein denn auch hier sagen einzelpersonen ihre meinung ...Sicherlich Post 00:02, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Es ist egal, ob es eine Einzelmeinung ist, die Frage ist, warum hälst Du gerade diese Einzelmeinung für unqualifiziert?
- Blogs und Foren sind nach WP:Q in der Regel nicht zulässig (Obwohl ich ein Hintertürchen für Notfälle kenne, um sie zulässig zu machen). -- Zartonk talk 00:08, 29. Aug. 2008 (CEST)
- oh dieses geheime hintertürchen wir spannend .... ich halte einzelmeinungen grundsätzlich für unrelevant. ausnahmen stellen wichtige personen des öffentlichen lebens dar; wobei die meinung dann ggf. relevant ist aber für eine verallgemeinerung auch nicht taugt ...Sicherlich Post 00:10, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Grundsätzlich halte ich Fachleute für reputabel. Wichtige Personen sind zu oft Strohköpfe. Für Fachleute halte ich auch, Mitglieder eines Milieus, wenn sie dieses beschreiben. Hier liegt ein solcher Fall vor. -- Zartonk talk 00:18, 29. Aug. 2008 (CEST)
- huch? jetzt ist ein ein-euro-jobber plötzlich ein fachmann? hey also ich kann mich mal umhören aber solche fachleute kann ich ganz Sicherlich auch auftreiben ...Sicherlich Post 00:20, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Die Frage ist, warum hälst Du gerade diese Einzelmeinung für unqualifiziert? Der "Fachmann" wurde von einem Netzwerk interviewed und abgedruckt, dass sich auskennt, Du selbst hast geschrieben, dass sie sich sicherlich aussuchen, wenn sie dazu interviewen. Sie haben also sicher niemand ausgesucht, der keine Ahnung hat. -- Zartonk talk 00:27, 29. Aug. 2008 (CEST)
- lach; es ist ein extrem großer unterschied ob jemand betroffen ist oder ob jemand ein fachmann ist. nur weil man kolonkarzinom hat ist man noch lange kein fachmann dafür. man ist betroffen nicht mehr. ...Sicherlich Post 00:32, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Warum nicht? -- Zartonk talk 23:53, 28. Aug. 2008 (CEST)
Quelle: Abendblatt
Wie kommst Du darauf, dass Andreas Schmidt im Abendblatt vom 12. Januar 2005 den Begriff als positiv, aufwertend nutzt?
Schon der Titel "Mir gefällt mein Ein-Euro-Job" legt nahe, dass es nicht selbstverständlich ist, dass einem ein Ein-Euro-Job gefällt. Aber ehrlich gesagt, sehe ich im ganzen Artikel keine Wertung, der zu entnehmen ist, dass der Schreiber den Begriff - nicht die Sache - für positiv und aufwertend hält. Könntest Du mir die Stelle bitte zeigen? -- Zartonk talk 23:31, 28. Aug. 2008 (CEST)
- du meinst die formulierung "mir gefällt mein Lotto-Gewinn" zeigt, dass es nicht selbstverständlich ist, dass einem ein Lotto-Gewinn gefällt? wenn dir eine sache gefällt verwendest du dann einen abwertenden begriff? ...Sicherlich Post 23:35, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Oh, dafür kann ich Dir ein Beispiel geben. Wenn man einen abwertenden Begriff entschärfen will, verwendet man ihn auch positiv oder neutral. Siehe dazu zum Beispiel mein Accountname Diskriminierung. Allgemein wird dieser von vielen als abwertend begriffen, er kann aber in der deutschen Sprache auch neutral im Sinne von Unterscheidung wie zum Beispiel die Unterscheidung von Krankheiten bei der Diagnose des Arztes verwendet werden. Um die Sensibilität für diese Verwendung zu erhöhen habe ich diesen Accountnamen gewählt. Die Geschichte ist voll von ursprünglich abwertenden Begriffen, die inzwischen (manche nur innerhalb bestimmter Gruppen) positiv genutzt werden. Nazis benutzten den Begriff Nazi positiv, manche Schwarze sagen untereinander Nigger obwohl es beleidigend ist, wenn es jemand anderes sagt, Christen nennen sich Christen und Protestanten nennen sich Protestanten, Geiz und Geil werden mittlerweile positiv gebraucht etc.
Bitte wo im Artikel ist die Wertung, der zu entnehmen ist, dass der Schreiber den Begriff - nicht die Sache - für positiv und aufwertend hält-- Zartonk talk 23:52, 28. Aug. 2008 (CEST)
- der begriff diskriminierung ist absolut nicht abwertend. wenn du personen o.ä. diskriminierst wird dein verhalten ggf. abwertend bewertet aber das hat mit dem begriff ja nix zu tun; du vermischt da ein bischen was. deine bsp. wollen auch nicht so recht passen. geschichtlich ist hier auch nichts zu finden und randgruppen? welche randgruppe meinst du bei der verwendung von 1-euro-job? also die randgruppe hat mehr anhänger als die randgruppe der Mehraufwands...-Leute (die belege sind dir ja hinreichend bekannt) ...Sicherlich Post 00:01, 29. Aug. 2008 (CEST)
Bitte wo im Artikel ist die Wertung, der zu entnehmen ist, dass der Schreiber den Begriff - nicht die Sache - für positiv und aufwertend hält-- Zartonk talk 23:52, 28. Aug. 2008 (CEST)
Quelle: Frankenpost
Im Artikel "Der Ein-Euro-Job als Chance" vom 05.04.2008 schreibt der Verfasser (Wer ist T.S.?), dass die Stadt Wunsiedel bemüht ist, das Image ihrer MAE-Kräfte zu verbessern. Wo bitte schreibt er, dass er den Begriff 1-Euro-Job für positiv hält? -- Zartonk talk 23:38, 28. Aug. 2008 (CEST)
- wie kann man von einer chance sprechen wenn man gleich nach abwertend wird? ...Sicherlich Post 23:56, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Ganz einfach. Der Schreiber stellt die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung als positiv hin. Aber er nimmt nirgends dazu stellung, dass er den Begriff 1-Euro-Job besser oder positiv findet.
Bitte wo im Artikel ist die Wertung, der zu entnehmen ist, dass der Schreiber den Begriff - nicht die Sache - für positiv und aufwertend hält -- Zartonk talk 00:06, 29. Aug. 2008 (CEST)
Zur Verständlichkeit
Es reichte zur Verständlichkeit, wenn der ugs. Begriff des 1-Euro-Job immer wieder erwähnt wird und wenn eine Weiterleitung von dort nach Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung existiert. Die Wikipedia will Wissen vermitteln und nicht verunklaren. In einem Fachartikel, wie hier vorliegend, gehören die Fachbegriffe. Wenn nötig, müssen sie erklärt werden, aber dafür reicht gewöhnlich ein Interwikilink. -- Zartonk talk 22:10, 28. Aug. 2008 (CEST)
- also das lemma 1-euro-job auch hier noch zu diskutieren ist unsinn. die disk. wird dort geführt. der fachbegriff wird ja verwendet und du hast die wohl als mindermeinung anzusehende wertung mit reingebracht; völlig ohne not und da musste ich im sinne des NPOV ja eine gegendarstellung reinsetzen - und was machen interwikis hier??? ...Sicherlich Post 22:12, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Da habe ich mich wohl verschrieben, ich meinte Links auf andere Wikipediaseiten. -- Zartonk talk 23:17, 28. Aug. 2008 (CEST)
- und das reicht mitnichten aus. ein text muss aus sich heraus verständlich sein. Siehe WP:OMA ...Sicherlich Post 23:36, 28. Aug. 2008 (CEST)
- Da habe ich mich wohl verschrieben, ich meinte Links auf andere Wikipediaseiten. -- Zartonk talk 23:17, 28. Aug. 2008 (CEST)
Das stimm nicht:
Da steht auch nicht aus sich heraus verständlich, sondern verständlich - Genau dazu gibt es Wikilinks.
Fachlich vertiefende Inhalte können mitunter für Laien des betreffenden Fachgebiets schwer verständlich sein, sodass wenigstens die Einleitung eines Artikels für jedermann verständlich formuliert sein sollte. und Bei wissenschaftlichen Artikeln stößt die Forderung nach allgemeiner Verständlichkeit naturgemäß an ihre Grenzen. weiter Einige Zusammenhänge setzen Vorkenntnisse voraus. Diese sind dann in den einzelnen Kapiteln zu beschreiben und mit erläuternden Hauptartikeln zu verlinken. Oft genügt auch eine kurze Zusammenfassung in einem erläuternden Satz oder in Klammern. und zuletzt: Die Genauigkeit erfordert oft, Zusammenhänge unter Verwendung nicht allgemeinverständlicher Fachbegriffe zu beschreiben. Diese Fachbegriffe müssen ihrerseits erläutert oder auf einen erläuternden Artikel verlinkt werden. Genau das will ich. -- Zartonk talk 23:43, 28. Aug. 2008 (CEST)
- also wenn das hier ein wissenschaftlicher artikel ist, dann bitte ich auch nur wissenschaftliche quellen zu verwenden - die meisten sind völlig unwissenschaftlich. und es geht hier nicht um zusammenhänge die unverständlich sind sondern ein einzelner begriff der durch den allgemeinverständlichen begriff absolut eindeutig bezeichnet werden kann. - also weder wissenschaftlicher artikel noch notwendiger fachbegriff ...Sicherlich Post 23:55, 28. Aug. 2008 (CEST)
- WP:Q: Sind solche (wissenschaftliche) Quellen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden, kann man auch journalistische Quellen, die als solide recherchiert gelten können, heranziehen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage kann sicherlich auch als solide recherchiert gelten.
- Der Fachbegriff ist notwendig, da der von Dir favorisierte allgemeinverständliche Begriff gegen WP:NPOV verstößt, da er irreführend und abwertend ist. Das habe ich Dir anhand mehrer Quellen belegt. Du hast noch keine einzige Quelle gebracht, die dies bestreitet. -- Zartonk talk 00:01, 29. Aug. 2008 (CEST)
- lol: du willst also einen wissenschaftlichen artikel mit journalistischen quellen schreiben? - ehm also entweder wird das dann einfach nur TF weil du hier in der WP eine wissenschaftliceh arbeit erstellst oder es ist nicht möglich. Ein-Euro-Job ist kein Verstoß gegen NPOV. deine quellenlage ist mager und die wenigen sind kaum reputabel und inhaltlich mager. die meinung einer person in einem interview, die eines journalisten im jahr 2005 und die eines arbeitskreises hat sich wahrscheinlich noch nicht als würdig befunden beachtet zu werden. - und der journlist der berliner zeitung wird quasi von seiner eigenen zeitung ignoriert die den begriff ja reichlich verwendet ...Sicherlich Post 00:08, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Die meisten Menschen gerade in der Presse verwenden diesen abwertenden Begriff gerne, gerade, weil er abwertend ist. Meinst Du etwa, die Presse hätte das Anliegen, sachlich und ausgewogen zu berichten? -- Zartonk talk 00:21, 29. Aug. 2008 (CEST)
- du meinst also die ganze Presselandschaft ist voll vor lauter abwertung und auch die gerichte die sich bemüht sehen den begriff zu erwähnen kommen nicht umhin ihre abwertende haltung kund zu tun? oder (gerade gefunden: der Direktor des Arbeitsgerichts Marburg muss unbedingt seine abwertung ausdrücken wenn er leuten infos geben möchte? - Oh gott die welt ist voll von abwertung von allen seiten, jegliche stellung; rund herum ...Sicherlich Post 00:25, 29. Aug. 2008 (CEST)
- Nein ich meine, dass die Presse und Funk und Fernsehen gerne plakative Begriffe gebrauchen. Sie müssen Stimmung machen, um Auflage bzw. Quote zu erhöhen.
- Die weiter von Dir zitierten Beispiele zeigen nur, was ich schon längst anerkannt habe, dass der von Dir favorisierte Begriff allgemein etabliert ist und dass durch den häufigen Gebrauch - übrigens offensichtlich auch bei Dir - das Gefühl für seine abwertende Bedeutung geschwunden ist.
- Das ändert aber nichts daran, dass diese Abwertnde Bedeutung vorhanden ist und dass Du, wenn Du Dir die Mühe machen würdest, den Wort-Sinn des Begriffes zu erfassen, erkennen würdest, dass er abwertend ist.
- "Ein-Euro" bedeutet, damm man einen Euro bekommt. Ich habe Dir auf der Diskussion:1-Euro-Job mehrere Quellen genannt, die vorrechnen, dass eine MAE-Kraft zwischen 700 bis 900 Euro bekommt.
- Job suggeriert, dass es eine Leistung ist, für die man im Gegenzug eine Arbeitsentgelt bekommt. Ein Arbeitsentgelt von einem Euro in der Stunde. Das wäre in der Tat eine Frechheit, wenn das so wäre. Und genau in der Suggestion dieser Frechheit liegt der abwertende Unterton des Begriffes 1-Euro-Job. -- Zartonk talk 00:36, 29. Aug. 2008 (CEST)
- "allgemein etabliert ist und ... das Gefühl für seine abwertende Bedeutung geschwunden ist" - danke für diese bestätigung. es wird also (so es überhaupt jemals als abwertend empfunden wurde; ein valider beleg dafür steht nach wie vor aus) nicht mehr als abwertend empfunden und damit ist es das auch nicht mehr. und da du selbst sagst der begriff wäre etabliert ist wohl auch das problem gelöst; der begriff ist heute etabliert, nicht abwertend und mit großem abstand häufiger als die amtsdeutsche formulierung; also zu verwenden ...Sicherlich Post 09:57, 29. Aug. 2008 (CEST)
Ich verstehe diese Diskussion nicht mehr. Sollen wir jetzt den Artikel Arbeitslosengeld II auch in Hartz IV umbenennen, nur weil dies die der Masse geläufigere Bezeichnung ist? Warum nicht gleich "Stütze". Die sogenannten "1-Euro-Jobs" sind keine Jobs und sie werden auch nicht mit 1 Euro bezahlt. Genauso wenig wie der von der Bundesregierung favorisierte Begriff "Zusatzjobs" zutrifft, der die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen suggeriert. Es handelt sich schlicht um eine Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung und daher beschreibt der rechtlich korrekte Begriff auch besser, worum es geht. In der Systematik der wikipedia überwiegt mit gutem Grund die Wahl des Lemmas nach dem jeweils fachlich korrekten Begriff: Tripper redirectet auf den deutlich unbekannteren medizinischen Fachbegriff Gonorrhoe, was ein Knast ist, erfahre ich unter Gefängnis, von pimpern wird der interessierte Leser zu Geschlechtsverkehr weitergeleitet und so fort. Warum in aller Welt also soll ausgerechnet hier eine Ausnahme gemacht werden? Der Artikel soll verständlich sein. Die Verständlichkeit des Lemma wird bereits durch die Weiterleitung von Synonymen gewährleistet. --Kachelmann 18:21, 29. Aug. 2008 (CEST)
- nö, Arbeitslosengeld II ist ja problemlos verständlich und wird daher auch durchaus weitverbreitet als bezeichnung genutzt; im gegenteil zu Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. es geht um die Verständlichkeit; WP:OMA. die begründungen bzgl. der neutralität des begriffes sind klar unsinnig; und IMO gehören auch die jetzt hier im artikel an die bezeichnung angefügten atribute alle raus; völliger unsinn :oD ...Sicherlich Post 19:34, 29. Aug. 2008 (CEST) bin dann erstmal im wochenendurlaub :oD
Natürlich geht es um Verständlichkeit. Aber wichtiger noch als die Verständlichkeit ist die Richtigkeit. Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung ist richt. Es ist nicht missverständlich, höchstens unverständlich. Ein-Euro-Job hingegen ist missverständlich und - sofern missverstanden - auch falsch. Was missveständlich ist, ist nicht OMA-tauglich. -- Zartonk talk 17:07, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Der Begriff Arbeitslosengeld II ist zwar der im Gesetz gebrauchte Begriff, aber dennoch missverständlich. Denn erstens muss man nicht zwingend arbeitslos sein, um Arbeitslosengeld II zu erhalten, und zweitens gibt es auch keine Rangfolge von Arbeitslosengeld (I) und Arbeitslosengeld II, wie der Zusatz II nahelegt.--James Hill 19:04, 11. Okt. 2008 (CEST)
- Ich wüsste nicht, wo der Begriff Arbeitslosengeld II missverständlich sein sollte. Im Gegensatz zu 1-Euro-Job hat er eine Legaldefinition. Jeder, der will, kann also die Definition nachlesen. Die Zahlen "I" und "II" deuten auch keinesfalls auf eine zeitliche Rangfolge hin - warum sollten sie? Das steht nirgends im Gesetz. Sie deuten allerdings auf eine tatsächlich vorhandene Rangfolge.
- Es gibt ganz klar eine Rangfolge zwischen den beiden. Jeder, der ein Anrecht auf Alg I hat, bekommt dieses zuerst. Nur, wenn dieses nicht ausreicht, um seinen Lebensunterhalt (und der seiner Bedarfsgemeinschaft) zu bestreiten, gibt es Alg II. Das ist eine klare Rangfolge. -- Zartonk talk 03:18, 12. Okt. 2008 (CEST)
Sparguthaben und Aktien sind frei?
Unter der Rubrik, Vermögenswerte die nicht angerechnet werden heißt es: " Das Vermögen, z. B. Sparguthaben oder Aktien sind frei, doch deren Erträge wie z. B. Zinsen und Dividenden sind Einkommen und werden im Zuflußmonat beim Leistungsbezug berücksichtigt, d. h. in Abzug gebracht." Dagegen heißt es auf der Seite der Agentur für Arbeit: "Anrechnung von Vermögen auf das Arbeitslosengeld II
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie zum Beispiel
* Bargeld * Bankguthaben * Aktien * Bausparverträge usw.!! -- 85.181.68.193 14:30, 13. Sep. 2008 (CEST)
- Kontext beachten. Im ersten Teil geht es um den Freibetrag, im zweiten Teil um die Definition von Vermögen. Wer 3.000 Euro auf dem Sparbuch hat, der hat Vermögen. Dieses wird jedoch aufgrund des Freibetrags nicht berücksichtigt. Die Zinsen sind allerdings im Monat, in dem sie gutgeschrieben werden, Einkommen und werden daher auf die Leistung angerechnet.--Kachelmann 14:40, 13. Sep. 2008 (CEST)
Wohnungswechsel
Im Gesetz steht "Zusicherung", nicht "Zustimmung", alles andere wäre grundgesetzwidrig. -- Zartonk talk 17:03, 11. Okt. 2008 (CEST) @Benutzer:James Hill - Schön, dass Du das verbessert hast. Eine Zustimmung war mir entgangen. -- Zartonk talk 03:22, 12. Okt. 2008 (CEST)
Entmüllen
Der Artikel ist mittlerweile so mit Randthemen aufgebläht, dass er bezüglich seiner Lesbarkeit und Verständlichkeit einem AlgII-Bescheid nahe kommt. Ich habe begonnen, den gröbsten Müll zu entsorgen und könnte dabei etwas Hilfe gebrauchen. Daneben wäre es unheimlich nett, wenn Ihr bei Erweiterungen vorab (selbst-) kritisch prüft, ob Euer Beitrag wirklich essentiell für den Artikel ist. Bitte nicht vergessen: Das Thema ist Alg II! --Kachelmann 09:48, 27. Jan. 2009 (CET)
Dabei stellt sich mir mittlerweile auch die Frage, ob die Abschnitte 2 und insbesondere 7 nicht rausfliegen sollten. Sie wären aus meiner Sicht besser im Artikel SGB II aufgehoben. Abgesehen davon wurden die Instrumente zur Eingliederung mit dem 01.01.2009 reformiert, so dass eine Überarbeitung erforderlich ist. --Kachelmann 10:46, 27. Jan. 2009 (CET)
- Die Absicht, den Artikel zu straffen und das Wesentliche wieder stärker hervorzuheben, ist sehr lobenswert. Kürzungsmöglichkeiten sehe ich auch bezüglich der Abschnitte 3.1, 9 und 10. --Arpinium 20:52, 27. Jan. 2009 (CET)
- Wie wäre es, den vorhandenen Texten eine zweite Chance zu geben, indem man sie in eigene Lemmata auslagert? Es ist sinnvoll diesen Artikel hier zum Hauptartikel zu machen und durch die Auslagerung von Nebensächlichem trotzdem Details zu bewahren. -- Zartonk talk 21:50, 27. Jan. 2009 (CET)
- @Kürzungsmöglichkeiten und Auslagerung: Abschnitt 3.1 ist okay, müsste aber korrekterweise dem Lemma SGB II zugeordnet werden. Abschnitt 9 ist zu detailliert für die Wikipedia, die ja keine Rechtsberatung ersetzen soll. Von daher würde ich für die Löschung und gegen eine Auslagerung nach SGB X stimmen, wohin der Abschnitt thematisch allerdings eher passen würde. Abschnitt 10 kann ersatzlos wegfallen, da es ein eigenes Lemma für A2LL gibt. Dieses hat aufgrund der Bedeutung und Rolle sowohl innerhalb der Verwaltung als auch immer wieder in der öffentlichen Diskussion auch seine Berechtigung. Abschnitt 2 ist als reine Aufzählung (und noch nicht mal aktuell) problemlos ersetzbar und Abschnitt 7 ist systematisch falsch und ebenfalls nicht mehr aktuell. --Kachelmann 08:40, 28. Jan. 2009 (CET)
Anrechnung von Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Im Artikel heißt es unter 6.4.1.2.2: »Als Einkommen wird hier das steuerrechtliche Bruttoeinkommen angesetzt.« Den Begriff »Bruttoeinkommen« gibt es im Steuerrecht nicht. Es gibt Bruttoeinnahmen, aus denen nach Abzug der Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben die so genannten Einkünfte werden. Nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und anderer Positionen erhält man das Einkommen bzw. das zu versteuernde Einkommen. Meines Wissens ist Grundlage der Freistellung gemäß § 30: Steuerbrutto minus Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben minus Sozialabgaben minus Steuern. Beispiel: Steuerpflichtiger Bruttolohn 1.200 Euro. Sozialabgaben 20 % = 240 Euro. Nachgewiesene Werbungskosten beispielsweise 100 Euro. Lohnsteuer 49 Euro. Verbleiben 811 Euro. Anrechnungsfrei sind dann: 100 Euro + 20 % von (800-100=) 700 Euro = 140 Euro + 10 % von (811-800 =) 11 Euro = 1,10 Euro, zusammen 241,10 Euro. Diese Regelung ist für den Antragsteller ungünstiger, als wenn man von 1.200 Euro ausgehend rechnen würde: 100 Euro + 20 % von (800-100=) 700 Euro = 140 Euro + 10 % von (1.200-800 =) 400 Euro = 40 Euro, zusammen 280 Euro.
Man beachte, dass durch die Parallelität von Steuerzahlung und ALG-II-Bezug ein Zustand eintritt, den das Bundesverfassungsgericht 1992 als verfassungswidrig einstufte: Es sei menschenunwürdig, Sozialhilfe beziehen zu müssen, um seine Einkommensteuer bezahlen zu können. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass im typisierten Normalfall auf ein Einkommen, das zum Sozialhilfebezug berechtigt, keine Einkommensteuer erhoben wird. Beschluss des BVerfG vom 25.09.1992: 2 BvL 5, 8, 14/91 (nicht signierter Beitrag von 87.154.30.135 (Diskussion | Beiträge) )
- §30 SGB II geht bei Arbeitnehmern vom Brutto aus. Und so wird er auch von der Verwaltung umgesetzt. Wenn es sprachlich zutreffender ist, kannst du ja den Begriff "Bruttoeinkommen" durch "Bruttoeinnahmen" ersetzen. Bei Selbständigen ist das etwas komplizierter, jedoch werden auch bei diesen die Einnahmen vor Steuern für den Freibetrag zugrunde gelegt. Aber das würde den Artikel sprengen. --Kachelmann 19:18, 7. Feb. 2009 (CET)
Es wäre schön, wenn es die Verwaltung so umsetzen würde. In Hamburg wurden zumindest 2006/2007 die Einnahmen aus Selbstständigkeit um eine Betriebsausgabenpauschale vermindert, zum ausgezahlten Betrag des abhängigen Beschäftigungsverhältnisses addiert und dieses Ergebnis als Basis für den Abzug nach § 30 genommen.