Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
Selbst erstellte Fotos von Brettspielen

In vielen Artikeln von Brettspielen sind Fotos eben dieser Spiele. Auf Commons geht es diesen Bildern wohl nun an den Kragen ... ist der Upload solcher Fotos in der de-wp rechtens? Wäre doch wirklich schade, hunderte selbst erstellte Bilder mit hoher Relevanz zu verlieren. --Nyks ►Kontakt 19:48, 18. Jan. 2009 (CET)
Das bringt mich auf die Frage: Wie lange besteht denn ein Urheberrecht an Spielen? 70 Jahre nach dem Tod des Erfinders, analog zu Kunstwerken? Oder ewig? Wann wird Monopoly gemeinfrei? BerlinerSchule 19:59, 18. Jan. 2009 (CET)
- Monopoly wurde auf Commons als erlaubt klassifiziert (siehe Commons:Commons:Image_casebook#Board_games), andere Spielefotos werden aber nun offenbar leider gelöscht ... und das sind etliche. Vielleicht gibt es ja aber eine rechtliche Möglichkeit, diese Fotos in de-wp zu erhalten? Ganz abwegig ist das ja nicht, bei den Logos haben de-wp und Commons ja auch unterschiedliche Regelungen. --Nyks ►Kontakt 20:11, 18. Jan. 2009 (CET)
- Mir wäre nicht bekannt, das die deutsche Wikipedia bezgl. des Zeigens von geschützten Werken eine andere Regelung hat als Commons. Derivate Works, wie sie auf Commons genannt sind, sind auch auf DE verboten. Man könnte aber jedes Foto auf die Schöpfungshöhe prüfen. Vielleicht ließe sich bei einigen was über diese Regelung lösen. Allgemein aber zu sagen, das die Spielefotos auf de können, wäre aber falsch. Viele müssten auch hier gelöscht werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 21:59, 18. Jan. 2009 (CET)
- An fehlende SH hab ich zuerst eigetnlich nciht gedacht, eher dran, dass es sich ja nciht um eine reine Darstellung des Spielplans handelt, sondern die Darstellung des Spielgeschehens. --Nyks ►Kontakt 23:01, 18. Jan. 2009 (CET)
- Urheberrechtlichen Schutz kann das Spiel ja hinsichtlich der Spielidee erlangen, nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren, das ist mE nach kleine Münze. Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist. --Port Disk. 23:08, 18. Jan. 2009 (CET)
- An fehlende SH hab ich zuerst eigetnlich nciht gedacht, eher dran, dass es sich ja nciht um eine reine Darstellung des Spielplans handelt, sondern die Darstellung des Spielgeschehens. --Nyks ►Kontakt 23:01, 18. Jan. 2009 (CET)
- Genau. Die Bretter sind manchmal so gestaltet, dass meilenweit nicht an Schöpfungshöhe zu denken ist. Ein Monopoly-Brett hat partout keine Schöpfungshöhe. Auch ein Mensch-ärgere-dich-nicht-Brett nicht. --Micha 23:11, 18. Jan. 2009 (CET)
- Solche Fotos, wie von dir extern verlinkt, gibt es mind. ein Dutzend, die in Artikel eingebunden sind. --Nyks ►Kontakt 23:57, 18. Jan. 2009 (CET)
- Beispiele? Wird nämlich dann Zeit, dass die verschwinden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:19, 19. Jan. 2009 (CET)
- Solche Fotos, wie von dir extern verlinkt, gibt es mind. ein Dutzend, die in Artikel eingebunden sind. --Nyks ►Kontakt 23:57, 18. Jan. 2009 (CET)
- Dann aber bitte genau überlegen, ob das Brett und das Spielmatereial Schöpfungshöhe hat. Meine Erfahrung ist es, dass eindeutige URV bei Brettspielfotos sehr schnell entfernt worden sind. Wir vom Portal:Spiele haben dann eher Spielmaterial fotografiert oder Bretter schematisch dargestellt. --Micha 00:39, 19. Jan. 2009 (CET)
- Benutzer:Port(u*o)s schrieb "Urheberrechtlichen Schutz kann das Spiel ja hinsichtlich der Spielidee erlangen, nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren, das ist mE nach kleine Münze. Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist." 1. Eine Spielidee unterliegt, ebenso wie irgendwelchen anderen Ideen, gerade nicht dem Urheberrecht (hier eine Quelle von jemandem, der es gerne anders hätte: [5]), das Urheberrecht betrifft Werke, also immer nur die konkrete Darstellung von Ideen. 2. "nicht aber bezüglich des Spielbretts und der Spielfiguren" Vorsicht: Es gab glaube ich mal Monopoly-Versionen mit sehr aufwändig gestalteten Metallfiguren und dann fällt mir noch spontan Hero Quest ein. Das geht schon erheblich über das durchschnittliche hinaus und wird dann in der Regel Kunst sein und dem Urheberrecht unterliegen. 3. "das ist mE nach kleine Münze" Die unterliegt nur dann nicht dem Urheberrecht, wenn es um angewandte Kunst geht. Daher Vorsicht. 4. "Insofern würde ich annehmen, dass Fotos der gebrauchsgrafisch gestalteten Hardware rechtlich unbedenklich ist." Oft ist bei Brettspielen die Grenze sehr fließend. Ein dekoratives Hintergrundbild auf dem Spielbrett ohne Bedeutung für das Spiel wird z.B. keine Gebrauchsgrafik mehr sein. Ich würde eher sehr vorsichtig sein bei Brettspielen, da die Spielehersteller diese Problematiken natürlich genau kennen und sicher gezielt solche Fallen einbauen, um zumindest gegen 1:1-Kopien leicht vorgehen zu können. --rtc 01:20, 19. Jan. 2009 (CET)
- Also das Spiel als solches ist nicht geschützt? Wenn ich jetzt ein Monopoly herstelle, das ein anderes Layout hat und es unter einem anderen Namen, aber mit genau denselben Spielregeln verkaufe, ist das dann legal? Und ist die Schutzfrist so lang wie bei Kunstwerken? BerlinerSchule 22:51, 19. Jan. 2009 (CET)
- In Deutschland sind abstrakte Spielmechanismen kaum schützbar - allerhöchstens mal ein Patent und ein wenig UWG im Rahmen des Investitionsschutzes. sугсго 23:04, 19. Jan. 2009 (CET)
- Kopien von Spielen gibt es zuhauf. Memory wurde z.B. auch häufig kopiert. Das einzige, was geschützt ist, ist der Name Memory. --Micha 23:06, 19. Jan. 2009 (CET)
- Also das Spiel als solches ist nicht geschützt? Wenn ich jetzt ein Monopoly herstelle, das ein anderes Layout hat und es unter einem anderen Namen, aber mit genau denselben Spielregeln verkaufe, ist das dann legal? Und ist die Schutzfrist so lang wie bei Kunstwerken? BerlinerSchule 22:51, 19. Jan. 2009 (CET)
Angenommen, man zeigt noch etwas mehr: Spiel liegt auf einem Tisch, man sieht eine Hand, die Würfel hält usw... oder zeigt sogar Spieler. Würde man damit die Klippen nicht umschiffen?-- Ziko 23:16, 19. Jan. 2009 (CET)
- Das Spiel müsste zum Beiwerk werden. Dann ist das Bild aber nicht mehr geeignet, den Artikel zum Spiel zu illustrieren. sугсго 23:24, 19. Jan. 2009 (CET)
- Es gibt Fotos, die genau diesen Grenzfall ausnutzen. Der Mehrwert für den Artikel ist aber zweifelhaft. Ich dagegen bevorzuge dann eher Detailaufnahmen der Spielsteine und/oder eines Logos und/oder eine schematische Zeichnung des Spielbrettes ohne allfällige urheberrechtl. bedenklichen Details. --Micha 23:33, 19. Jan. 2009 (CET)
- Weiß eigentlich jemand, ob die Verlage schonmal gefragt wurden? Die Darstellung in der WP dürfte für die Verlage ja sehr wünschenswert sein, so dass sie ja vielleicht auch einer cc-by-sa-lizenz zustimmen könnten. Was denkt ihr? --Nyks ►Kontakt 23:43, 19. Jan. 2009 (CET)
- Das ist eine schwierige Frage. Mit einer cc-by-sa-lizenz geben sie somit das Einverständnis, dass es kommerziell gerbaucht werden dürfen und damit geben sie nach ihrer Ansicht doch von einem kommerziellen Produkt die Kontrolle aus den Händen. Ich wäre eher dafür, dass wir hier auch teilweise copyright-geschütze Bilder erlauben, wie das in der en-Wikipedia üblich ist. Das würde die Artikel besser bebildern (z.B. auch bei Comicfiguren, etc.). Das Ziel sollte in erster Linie sein, dass wir hier gute Artikel haben und ich finde es sekundär, ob wirlich sämtliche Inhalte wiederverwendet werden können müssen. Meine Meinung. --Micha 23:56, 19. Jan. 2009 (CET)
- Ich denke für alle Beteiligten die Beste Lösung wäre, wenn der Spieleverlag ein Bild einer Typischen Spielsituation vom Hausphotographen unter einer passenden Lizenz freigibt. Wir haben ein Bild, der Verlag kriegt kostenlose Werbung, stellt aber keine nutzbares (Liegen ja Spielsteine drauf, der Winkel ist ungünstig usw.) Brettdesign unter eine zu weitgehende Lizenz. Und der Hausphotograph steht weiterhin in Lohn und Brot. Für Comicfiguren wäre es schön wenn wir nd (no derivatives) Lizenzen akzeptieren würden. Dann könnten die Urheber ein nettes Bild für Wikipedia zeichen, wo zumbeispiel drauf steht Ehapa grüßt Wikipedia oder so. Damit ist das Bild für missbräuchliche Benutzung auf T-Shirts und Tassen unbrauchbar, aber für unsere Zwecke taugt es. Sobald das Bild verändert wird gilt die Lizenz nicht mehr.--134.2.3.102 12:07, 20. Jan. 2009 (CET)
- Das kann nur ein allfälliges, gut vorbereitetes MB regeln... --Micha 17:29, 20. Jan. 2009 (CET)
- Nein, da kann kein MB regeln. Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich, da könnt ihr noch so viele MBs machen... @Nyks: Urheberrechtlich geschützte Bilder akzeptieren wir doch jetzt schon. Alle Bilder, die nicht gemeinfrei/PD sind, sind urheberrechtlich geschützt (auch GFDL-/CC-Bilder). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:25, 20. Jan. 2009 (CET)
- Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich -> das glaubst du ja selbst nicht. Wikipedia baut nicht auf Dogmen auf. --Micha 18:38, 20. Jan. 2009 (CET)
- Wikipedia:Grundprinzipien.
- Im Übrigen ist diese Diskussion müßig, sie wurde schon zigmal geführt. nd ist hier nicht durchsetzbar, spätestens an einer office action würde das scheitern. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:47, 20. Jan. 2009 (CET)
- In der englischsprachigen Wikipedia gehts auch. Bsp. en:Mickey Mouse sogar mit SVG-Bild [6]. Aber ich gebe dir Recht, dass die Diskussion darüber hier sicher nichts bringt. --Micha 18:52, 20. Jan. 2009 (CET)
- Das ist fair use, das geht nach DACH-Recht erst gar nicht (und auch auf en sehr umstritten)... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:56, 20. Jan. 2009 (CET)
- Ok. - Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet. Obwohl das bei Artikeln sind, die genau solche Werke im Sinne der Urheberrechtes beschreiben (z.B. Comicfiguren, Kunstwerke, Brettspiele, etc.), durchaus wünschbar wäre. --Micha 19:07, 20. Jan. 2009 (CET)
- „Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet.“ - Du hast es erfasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:21, 20. Jan. 2009 (CET)
- Wie bereits gesagt: Mir ist eine allfällige Bebilderung der Artikel wichtiger ist, als eine mögliche (und bisher meist problembehaftete) Weiterverwendung des Bildmaterials. --Micha 20:39, 20. Jan. 2009 (CET)
- Persönlich kannst du das natürlich so sehen, aber diese Ansicht verstößt gegen die Grundprinzipien des Projekts und die Konzeption der Wikipedia als "freie" Enzyklopädie. Eine entsprechende Änderung der Richtlinien ist daher ausgeschlossen. --h-stt !? 09:15, 21. Jan. 2009 (CET)
- Wie bereits gesagt: Mir ist eine allfällige Bebilderung der Artikel wichtiger ist, als eine mögliche (und bisher meist problembehaftete) Weiterverwendung des Bildmaterials. --Micha 20:39, 20. Jan. 2009 (CET)
- „Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet.“ - Du hast es erfasst. -- Chaddy · D·B - DÜP 20:21, 20. Jan. 2009 (CET)
- Ok. - Wahrscheinlich ist es nicht im Sinne des Erfinders, einigen Urheber eine Lizenz zuzugestehen, die eine Weiterverwendung unterbindet. Obwohl das bei Artikeln sind, die genau solche Werke im Sinne der Urheberrechtes beschreiben (z.B. Comicfiguren, Kunstwerke, Brettspiele, etc.), durchaus wünschbar wäre. --Micha 19:07, 20. Jan. 2009 (CET)
- Das ist fair use, das geht nach DACH-Recht erst gar nicht (und auch auf en sehr umstritten)... -- Chaddy · D·B - DÜP 18:56, 20. Jan. 2009 (CET)
- In der englischsprachigen Wikipedia gehts auch. Bsp. en:Mickey Mouse sogar mit SVG-Bild [6]. Aber ich gebe dir Recht, dass die Diskussion darüber hier sicher nichts bringt. --Micha 18:52, 20. Jan. 2009 (CET)
- Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich -> das glaubst du ja selbst nicht. Wikipedia baut nicht auf Dogmen auf. --Micha 18:38, 20. Jan. 2009 (CET)
- Nein, da kann kein MB regeln. Unsere Grundprinzipien sind umunstößlich, da könnt ihr noch so viele MBs machen... @Nyks: Urheberrechtlich geschützte Bilder akzeptieren wir doch jetzt schon. Alle Bilder, die nicht gemeinfrei/PD sind, sind urheberrechtlich geschützt (auch GFDL-/CC-Bilder). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:25, 20. Jan. 2009 (CET)
- Das kann nur ein allfälliges, gut vorbereitetes MB regeln... --Micha 17:29, 20. Jan. 2009 (CET)
- Ich denke für alle Beteiligten die Beste Lösung wäre, wenn der Spieleverlag ein Bild einer Typischen Spielsituation vom Hausphotographen unter einer passenden Lizenz freigibt. Wir haben ein Bild, der Verlag kriegt kostenlose Werbung, stellt aber keine nutzbares (Liegen ja Spielsteine drauf, der Winkel ist ungünstig usw.) Brettdesign unter eine zu weitgehende Lizenz. Und der Hausphotograph steht weiterhin in Lohn und Brot. Für Comicfiguren wäre es schön wenn wir nd (no derivatives) Lizenzen akzeptieren würden. Dann könnten die Urheber ein nettes Bild für Wikipedia zeichen, wo zumbeispiel drauf steht Ehapa grüßt Wikipedia oder so. Damit ist das Bild für missbräuchliche Benutzung auf T-Shirts und Tassen unbrauchbar, aber für unsere Zwecke taugt es. Sobald das Bild verändert wird gilt die Lizenz nicht mehr.--134.2.3.102 12:07, 20. Jan. 2009 (CET)
- Das ist eine schwierige Frage. Mit einer cc-by-sa-lizenz geben sie somit das Einverständnis, dass es kommerziell gerbaucht werden dürfen und damit geben sie nach ihrer Ansicht doch von einem kommerziellen Produkt die Kontrolle aus den Händen. Ich wäre eher dafür, dass wir hier auch teilweise copyright-geschütze Bilder erlauben, wie das in der en-Wikipedia üblich ist. Das würde die Artikel besser bebildern (z.B. auch bei Comicfiguren, etc.). Das Ziel sollte in erster Linie sein, dass wir hier gute Artikel haben und ich finde es sekundär, ob wirlich sämtliche Inhalte wiederverwendet werden können müssen. Meine Meinung. --Micha 23:56, 19. Jan. 2009 (CET)
- Weiß eigentlich jemand, ob die Verlage schonmal gefragt wurden? Die Darstellung in der WP dürfte für die Verlage ja sehr wünschenswert sein, so dass sie ja vielleicht auch einer cc-by-sa-lizenz zustimmen könnten. Was denkt ihr? --Nyks ►Kontakt 23:43, 19. Jan. 2009 (CET)
- Es gibt Fotos, die genau diesen Grenzfall ausnutzen. Der Mehrwert für den Artikel ist aber zweifelhaft. Ich dagegen bevorzuge dann eher Detailaufnahmen der Spielsteine und/oder eines Logos und/oder eine schematische Zeichnung des Spielbrettes ohne allfällige urheberrechtl. bedenklichen Details. --Micha 23:33, 19. Jan. 2009 (CET)
Wie kann es eigentlich gegen die Grundlinien verstoßen, wenn die englische Wikipedia ebenso unfreie Bilder zulässt? Daß es im US-Recht "Fair Use" gibt kann kaum der Grund sein, denn es ist damit ja trotzdem nicht erlaubt das Micky-Maus-Bild auf ein T-Shirt zu drucken und zu verkaufen. Eine Sonderlizenz für geschützte Werke (mit Einverständnis des Rechtinhabers) wäre kein großer Unterschied zu der Fair-Use-Nutzung in der englischen Wikipedia. --Toon 17:32, 22. Jan. 2009 (CET)
- Fair use ist eine in der US-Rechtsdogmatik verankerte freie Nutzung; wir haben in unserem UrhG eigene Fair-Use-ähnliche Regelungen - die Panoramafreiheit und das Zitatrecht sind grob kodifiziert Fair-use-Regelungen. sугсго 17:44, 22. Jan. 2009 (CET)
Ich habe nun erstmal bei Kosmos angefragt, ob dort die generelle Bereitschaft für solche Freigaben unter cc-by-sa besteht. Mal schaun. Vor Montag wird meine Mail ja vermutlich sowieso nicht gelesen werden, und auch dann wird diese ja vermutlich erstmal zigfach intern weitergleitet werden ;) --Nyks ►Kontakt 18:58, 23. Jan. 2009 (CET)
- Ich habe eine Antwort erhalten. Kurz zusammengefasst: Kosmos hat natürlich Interesse; Kosmos kann nur das bereits zur Verfügung stehende Pressematerial stellen, welches nciht kommerziell genutzt werden darf. Allerdings: Wir dürfen selbst Bilder erstellen und online stellen, auch ohne einzelne Genehmigung. Dies decke sich im Wesentlichen mit CC-by-SA, "lediglich der dort angesprochenen Genehmigung zur Veränderung des Bildmaterials können wir nicht zustimmen, da das Spielmaterial selbst natürlich beliebig angeordnet werden darf, aber z.B. ein Spielplan ohne Genehmigung durch uns und ggf. den Illustrator nicht verändert dargestellt werden darf." Nun frage ich mich ... was genau muss erlaubt sein, und was hat der Kosmos-Mitarbeiter darunter verstanden?! da wir die Bilder ja sowieso selber anfertigen dürfen, ist dies ja bereits ein großer Einfluß ("Veränderung") auf das Bild, indem wir das Bild ja beliebig inszenieren können. --Nyks ►Kontakt 17:42, 27. Jan. 2009 (CET)
- Wenn ich dein Zitat nicht falsch verstanden habe, kannst du es damit sein lassen. "angesprochenen Genehmigung zur Veränderung des Bildmaterials" heißt ja CC-BY-ND und dies ist nun einmal kein Open Source mehr... ← Körnerbrötchen - ✉ 23:11, 29. Jan. 2009 (CET)
- So, ich habe eine weitere Antwort erhalten. Dem Verlag geht es lediglich darum, dass dieser - verständlicherweise - vermeiden möchte, dass Logos oder Bildbestandteile mit hohem Wiedererkennungswert so manipuliert werden, dass dies rufschädigend sein würde. Beispielsweise also das Logo so zu manipulieren, dass Logo so zu manipilieren, dass daraus irgend welche Horror-Phantasie-Elemente werden.
- Kann man Unternehmen in diesem Bezug "beruhigen", weil es andere Gesetze gibt, die sowas verbieten? Dann stünde eine Veröffentlichung aller Spiele-Fotos unter cc-by-sa nämlich nichts mehr im Wege. --Nyks ►Kontakt 13:15, 4. Feb. 2009 (CET)
- Doch – nämlich die notwendige Unterschrift. Und zwar von jemandem, der die auch tatsächlich geben kann, und nicht von irgendeinem Emailbeantworter oder Lizenzabteilungsmenschen, sondern jemand, der tatsächlich über die Rechte verfügen kann (Prokurist). Wenn der kompetent ist und weiß, was er bei cc-by-sa für Rechte freigibt, wird er diese Unterschrift nicht drunter setzen. Diese Nachfragerei ist unsinnig; Du bittest um Rechte, die der Rechteinhaber, wenn er rational handeln will, nicht freigeben darf. Schaffst Du es trotzdem, eine Unterschrift zu bekommen, dann nur weil der Unterschreibende cc-by-sa als presseartige lizenz missverstanden hat, möglicherweise sogar als eine Lizenz nur für die wikipedia, wie sie solche Firmen ja tagtäglich erteilen. Ich bin dafür, gar keine solchen Anfragen zu stellen, denn es ist ein riesiger Aufwand, dem Gegenüber klarzumachen, worum es geht und dass es um etwas entscheidend anderes geht als die täglichen Anfragen von der Presse, und wenn er es dann irgendwann verstanden hat, muss er rationalerweise ablehnen. --rtc 15:51, 4. Feb. 2009 (CET)
Auf Commons gibts grad ein ziemliches Theater um die Bilder von ihm. Bisheriges Ergebnis ist, daß nach Löschung der meisten Bilder und Wiederherstellung zwei der drei aktivsten Commons-Admins Urlaub genommen haben. Ich weiß, daß wir hier nicht für Commons zuständig sind. Ich ersuche aber die hier aktiven Benutzer, sich die Sache mal anzusehen. Meine ganz persönliche Ansicht ist, daß wir bei Fotos von Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten brauchen, was hier nicht vorliegt. Das Argument der Kinderpornografie ist von mehreren Benutzern vorgebracht worden, dies ist für mich persönlich nicht zutreffend, da man "Pornografie" nicht eindeutig definieren kann. Wir müssen aber die abgebildeten minderjährigen Personen schützen, dazu gibts die Caroline-Urteile und Gesetze in Europa und den USA. Da ich von Histo schon öfters darauf hingewiesen wurde, daß ich RaeB zu eng sehe, würde ich hier oder auf Commons gern eure Meinung zu diesem Thema sehen. Einige Stellungnahmen zu dem Thema findet man auch auf Benutzer_Diskussion:Ralf_Roletschek#ach_Mutti..... --RalfR → Berlin09 22:10, 26. Jan. 2009 (CET)
- ich bin auch kurz davor die Commons zu verlassen. Nicht, weil andere User verlangen, die Bilder mit Hinweis auf unerlaubte Zensur, zu behalten, sondern wegen der ganzen Diskussionen. Viele der dort aktiven deutschen user, die sich derzeit angeregt auf Commons mit dem Thema befassen, argumentieren immer wieder mit dem Pfui-Argument. Ebenso mit einem Pädoporno-Vorwurf, der weder haltbar noch nachgewiesen ist. Nicht ein Bild, weder von denen die noch existieren, noch die die bereits gelöscht wurden, hatte auch nur irgendwelche Pädoporno-Züge. Alleine dieses Argument, welches rein auf "Pfui" basiert scheidet aus. Viele der dort u.a. auch in deutsch argumentierenden User scheinen die Rechtslage sowie die Unterscheidung zwischen "nackten Minderjährigen" und "Kinderpornographie" nicht zu kennen und auch nicht akzeptieren zu wollen. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Alleine schon der Vorwurf "Kinderpornografie" gegen einen durch die Königin der Niederlande ausgezeichneten Künstler, ist eine Frechheit, für die die betreffenden User alle infinit gesperrt gehören. Ich werde dies auch, wenn die Diskussionen nicht endlich aufhören, entsprechend auf Commons in die Wege leiten. Der Zustand, der sich um dieses Thema auf Commons und nun mittlerweile hier auch ausgebreitet hat, ist einfach nicht tragbar für unser Projekt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 04:19, 27. Jan. 2009 (CET)
Ich sehe in diesen Löschanträgen eine absolut inakzeptable Hysterie. Der wiederholte Verweis auf die Rspr. zu den Caroline-Kindern liegt absolut neben der Sache. --Historiograf 08:23, 27. Jan. 2009 (CET)
- Ok, selbst wenn Caroline völlig vergessen wird, ich argumentiere mit Recht am eigenen Bild, was es in den Niederlanden ebenfalls gibt. Da wurden Bilder von Dritten aus Flickr geholt (dort sind alle mittlerweile gelöscht), eine Freigabe war aber weder dort noch auf Commons jemals ersichtlich. --RalfR → Berlin09 10:31, 27. Jan. 2009 (CET)
- Gibt es das auch in den Ländern wo die Bilder entstanden sind? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 12:31, 27. Jan. 2009 (CET)
- Das gibts auch in den USA, ich finde aber dazu nichts, müßte mal jemand suchen der englisch kann. Maßgeblich für Commons ist US- und NL- Recht in diesem Fall (Klashorst ist Niederländer). --RalfR 12:38, 27. Jan. 2009 (CET)
- Komischerweise legen manche die Commons-Regeln immer so aus wies gebraucht wird. Beispielsweise bei den meisten Regeln gelten die Gesetze des Landes, in dem die Bilder entstanden sind. Sonst gäbs die sinnlosen Diskussionen um die Panoramafreiheit ja nicht. Dann könnte ich als Deutscher in Frankreich fotografieren und meine deutschen Gesetze auf Commons als Basis für meine Bilder anwenden. Ne ne ne, so einfach ist das nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:38, 27. Jan. 2009 (CET)
- Einen der Löschanträge hat immerhin der Vorstand der deutschen Wikimedia, Kurt Jansson, gestellt - willst du den auch sperren lassen, Christian? Die nun auch hier wiederholte pauschale Diskretierung von Löschbefürwortern als verklemmte Pfui-Zensoren ist schlichtweg dreist. Jungs, ich lass euch euren Spaß gerne. Wenn sich ein professionelles Model, egal ob Mann oder Frau, in vollem Bewusstsein seiner oder ihrer Rechte in welcher Art auch immer ablichten lässt und einer weltweiten Verbreitung dieser Fotos unter einer freien Lizenz zu jeglichen Zwecken zustimmt, ist das sein oder ihr gutes Recht. Bei der ungehinderten Verbreitung im Internet ohne jeden Warnhinweis könnte man für manche Fotos vielleicht noch Kinderschutzfragen stellen, darüber hinaus: bitte weitergehen. Auf WP und Commons liegen die Dinge aber gänzlich anders. Pornographische Dartsellungen würden wir hier schnelllöschen (fehlender enzyklopädischer Zweck, keine Verwendung absehbar, kinderschutzrechtliche Bedenken sind auf WP:SLA nicht gelistet). Für Personenfotos gilt bei uns das Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild, bei Nicht-Promis etc. ist eine Freigabe erforderlich.
- In Gambia und Senegal (Analphabetenrate bei Frauen: 74%) wurde gegen den Mann wegen seiner Bilder rechtlich vorgegangen, auf seinem eigenen Blog berichtet er, dass ihm in Thailand mulmig wurde, weil der Vater eines der fotografierten Mädchen Polizist war. Was mehr braucht man als Beleg für die Rechtslage in den Herkunftsländern?
- Auf Commons scheint sich - entgegen der eigenen policy - ein blinder Behaltenreflex eingestellt zu haben. Mal sind die Bilder voll okay, weil sie auf Flickr ja schließlich auch behalten werden (die wenigen in dem neuen, "bereinigten" Klashorst-Account); mal ist man froh, dass die vielen auf Flickr gelöschten Fotos (aus dem gelöschten Account) auf die Commons "gerettet" werden konnten. Mal sollen Freigaben nur nötig sein, wenn es kommerzielle Bilder wären. Mal wird behauptet, dass die Bilder mit professioneller Ausrüstung aufgenommen worden seien und die Frauen würden schließlich für die Kamera posieren; deshalb sei die Zustimmung der abgelichteten Frauen zur Veröffentlichung zu vermuten (alleine das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen). Dann heißt es, die Fotos dienten ja "bildenden Zwecken" nur auf Commons und damit seien sie dort jedenfalls okay. Der Hinweis, dass die CC-Lizenz die Freigabe zur professionellen Weiternutzung impliziert und dass nc-Bilder auf Commons nicht zugelassen sind, wird geflissentlich ignoriert. Ein Mann wie Jimmy Wales, der sich als "Gesicht der Wikipedia" willentlich und bewusst in die Öffentlichkeit stellt, gilt auf Commons:PEOPLE als DAS Beispiel für Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild, weil das Foto in einem geschlossenen (Tagungs-?)Raum aufgenommen wurde und somit privat anmutet. Prostituierten in Drittweltländern mit hoher Analphabetenrate wird aber genau dieses Recht in ihren eigenen Betten abgesprochen. Begründung: sie hätten wissen müssen, dass der Freier mit der Kamera nicht nur spezielle Posingwünsche hat, sondern in einer mehrsprachigen Online-Enzyklopädie als relevanter Künstler gilt, der "seine" Fotos weltweit unter einer freien Lizenz veröffentlichen wird. Eine Gruppenlöschung wird per se inkriminiert und Einzellöschanträge verlangt, in denen es dann aber (auch nach Klarstellung noch) heißt, wieso man bei immer gleichlautenden Löschgründen nicht gleich eine Gruppenlöschung beantragt hätte; nun könne man ja nur mit einem Copy&Paste-Pauschalbehaltenvotum reagieren. Der Verweis auf COM:PEOPLE sei zu undeutlich, worauf genau dort man sich denn bitte im LA beziehe. Aber eine detaillierte Darlegung gilt dann wieder als (zu) "langer Artikel". Jede noch so sachliche Begründung der rechtlichen und moralischen Bedenken (gestützt von der Commons-policy) und der Zweifel an der enzyklopädischen Relevanz oder irgendeiner Tauglichkeit als Bildungsmaterial (Grundlage für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der WMF) wird als "Zensurversuch" und "sexuelle Verklemmtheit" diskreditiert. Die hauseigene policy stört nur, Hauptsache behalten. Und wer die Probleme benennt, dem wird - sogar hier auf WP - eine Sperre angedroht. Großartig. --Martina Nolte Disk. 01:49, 28. Jan. 2009 (CET) linkfix+erg.--Martina Nolte Disk. 01:55, 28. Jan. 2009 (CET) korr.--Martina Nolte Disk. 01:59, 28. Jan. 2009 (CET)
- Das gibts auch in den USA, ich finde aber dazu nichts, müßte mal jemand suchen der englisch kann. Maßgeblich für Commons ist US- und NL- Recht in diesem Fall (Klashorst ist Niederländer). --RalfR 12:38, 27. Jan. 2009 (CET)
- Gibt es das auch in den Ländern wo die Bilder entstanden sind? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 12:31, 27. Jan. 2009 (CET)
Einen der Löschanträge hat immerhin der Vorstand der deutschen Wikimedia, Kurt Jansson, gestellt - eigentlich ein Grund meine Mitgliedschaft im Verein mit sofortiger Wirkung fristlos aufzulösen. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 08:38, 28. Jan. 2009 (CET)
- Zu Martinas zusammenfassenden Argumenten hast Du sonst nichts beizutragen? -- Smial 09:54, 28. Jan. 2009 (CET)
Pornographische Dartsellungen würden wir hier schnelllöschen (fehlender enzyklopädischer Zweck, keine Verwendung absehbar, kinderschutzrechtliche Bedenken sind auf WP:SLA nicht gelistet). Wir sind keine Zensurpedia, sondern eine allgemeine Enzyklopädie. Im Artikel Pornografie - und auch in einzelnen Subartikeln - dient echte Pornografie natürlich einem enzyklopädischem Zweck - dem bildlichen Nachweis der Reduzierung der Männer im Heteroporno auf Geschlechtsorgane, der Frauen auf willige Fickstücken. Das Christina-Bild zB dient in der de.WP eindeutig einem enzyklopädischen Zweck - Darstellung des Körperschmucktyps in der intendierten Wirkung. Pornografie sind die Mehrzahl der zur Löschung vorgeschlagenen Bilder nach modernem Verständins, selbst der DA-Zensurbehörden, eher nicht. Wer nicht glaubt, wie abgeschliffen der Pornografiebegriff im DACH Raum ist, dem rate ich mal die Lektüre von 9 Songs an - der lief sogar im gemeinsamen deutschsprachigen Kultur-/Bildungsfernsehn des ORF, der SRG, der ARD und des ZDF. sугсго 10:26, 28. Jan. 2009 (CET)
- Nein, porn sind viele der zur Debatte stehenden Fotos tatsächlich nicht. Porn ist auch in dem Piercing-Beispiel gar nicht die Löschantragsbegründung, sondern "the small shiny dots apparently don't work as an illustration (compare with others from Category:Female_genital_piercings). (The dispayed persons might also be underage. Maybe a pediatrician could make an educated guess.) ... in case of doubt - delete". Die dort geführte Debatte nun auf das nur vereinzelt gefallene Schlagwort porn und "pfui ist kein Löschgrund" zu verkürzen, verbirgt die recht schnell geäußerte Sorge, dass die konsequente Umsetzung der COM:PEOPLE policy die Löschung tausender Personenfotos (egal ob nackt oder voll bekleidet) bedeuten würde, weil eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht gesichert und Freigaben nicht vorhanden sind. --Martina Nolte Disk. 11:20, 28. Jan. 2009 (CET)
- Du versuchtest doch weiter oben gerade mit der Pornokeule zu argumentieren. Identifizierbar sind die Personen nicht. sугсго 15:31, 28. Jan. 2009 (CET)
- <einschub>Nur weil ich das Wort pornografisch einmal benutzt habe, kannst du alles übrige beiseite schieben? Erklär mir bitte, wo de-WP File:Can_you_lick_it_!_(Klashorst).jpg oder File:Cola_bottle_and_vulva.jpg einsetzen wollen würde und ob die Fotos, Hand aufs Herz, unsere Eingangskontrolle überstehen würden. Erklär mir bitte, woran bei File:Christinas.jpg und File:Femalebody bottom nude.jpg so eindeutig wie behauptet zu erkennen sein soll, dass hier keine Minderjährigen im Spiel gewesen seien. Erklär mir bitte, wo in File:Bedpeace2.jpg, File:Young mother (Klashorst).jpg oder File:Dress (Klashorst).jpg die Zustimung der Frauen oder in File:Expirimental.jpg die Zustimmung der Eltern zur weltweiten Veröffentlichung für jeglichen Zweck gesichert ist. In dieser Bandbreite bewegen sich die LAs. Ein Beispiel, dass man auf Commons für Flickr-Importe durchaus Freigaben dokumentieren kann, wenn man will: File:AN_Trina_Michaels_1.jpg --Martina Nolte Disk. 19:45, 28. Jan. 2009 (CET)
- <einschub2>: Der Mann sagt sogar selbst, dass er kein Fotograf ist und die Frauen keine profesionellen Models sind, sondern er die Fotos aus Spaß macht und manche als Vorlage nutzt für seine Malerei (das, wofür er hier als relevant gilt). Und er ist sich sehr wohl darüber klar, dass er gegen Landesrecht verstößt: http://peterklashorst.blogspot.com/ und http://www.asian-sirens.com/blog/comments.php?id=742_0_1_0_C. --Martina Nolte Disk. 23:22, 28. Jan. 2009 (CET)
- <einschub>Nur weil ich das Wort pornografisch einmal benutzt habe, kannst du alles übrige beiseite schieben? Erklär mir bitte, wo de-WP File:Can_you_lick_it_!_(Klashorst).jpg oder File:Cola_bottle_and_vulva.jpg einsetzen wollen würde und ob die Fotos, Hand aufs Herz, unsere Eingangskontrolle überstehen würden. Erklär mir bitte, woran bei File:Christinas.jpg und File:Femalebody bottom nude.jpg so eindeutig wie behauptet zu erkennen sein soll, dass hier keine Minderjährigen im Spiel gewesen seien. Erklär mir bitte, wo in File:Bedpeace2.jpg, File:Young mother (Klashorst).jpg oder File:Dress (Klashorst).jpg die Zustimung der Frauen oder in File:Expirimental.jpg die Zustimmung der Eltern zur weltweiten Veröffentlichung für jeglichen Zweck gesichert ist. In dieser Bandbreite bewegen sich die LAs. Ein Beispiel, dass man auf Commons für Flickr-Importe durchaus Freigaben dokumentieren kann, wenn man will: File:AN_Trina_Michaels_1.jpg --Martina Nolte Disk. 19:45, 28. Jan. 2009 (CET)
- Du versuchtest doch weiter oben gerade mit der Pornokeule zu argumentieren. Identifizierbar sind die Personen nicht. sугсго 15:31, 28. Jan. 2009 (CET)
Genau darum geht es: Commons hat eine eigene Policy: http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Photographs_of_identifiable_people - This page is considered an official guideline on Wikimedia Commons. - und die wird nicht eingehalten. --Marcela 11:58, 28. Jan. 2009 (CET)
- Ralf, Du musst eine andere Fassung der Fotos auf deinem Rechner haben; anhand dieser Körperbilder sind die kaum indentifizierbar. sугсго 15:31, 28. Jan. 2009 (CET)
- Es geht tatsächlich weder ausschließlich um die Klashorst-Bilder (von denen die eindeutigen Fälle gelöscht sind) noch ausschließlich um Pr0n. -- Smial 17:29, 28. Jan. 2009 (CET)
- Wie ist eigentlich die Admin-Situation auf Commons? Gibt es eine Art Eingangskontrolle? Gäbe es ausreichende Kapazitäten, um erforderliche Freigaben abzuarbeiten? --Martina Nolte Disk. 19:10, 28. Jan. 2009 (CET)
- @Syrcro: Schricker-Kommentare zum Torwart-Urteil und vergleichbaren Fällen: Bei der Erkennbarkeit geht es darum, ob jemand, der die Person gut kennt, sie erkennen würde. Dazu reicht ein Muttermal, ein Tattoo usw. schon aus. Das Gesicht muß garnicht auf dem Bild sein. --Marcela
19:57, 28. Jan. 2009 (CET)
- @Martina: Nein, es gibt leider keine effektive Eingangskontrolle. Vandalismus und Copyvio-Bilder werden oft eher zufällig bemerkt als systematisch gesucht. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:17, 28. Jan. 2009 (CET)
- Das habe ich vermutet. Vor allem scheint das Bewusstsein für diese Fragen und die Risiken für das Projekt, ähm, sagen wir, nicht so sehr ausgeprägt zu sein. http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Deletion_requests/File:6_week_old_Embryo.jpg#File:6_week_old_Embryo.jpg -- Martina Nolte Disk. 22:50, 28. Jan. 2009 (CET)
- @Syrcro: Schricker-Kommentare zum Torwart-Urteil und vergleichbaren Fällen: Bei der Erkennbarkeit geht es darum, ob jemand, der die Person gut kennt, sie erkennen würde. Dazu reicht ein Muttermal, ein Tattoo usw. schon aus. Das Gesicht muß garnicht auf dem Bild sein. --Marcela
- Wie ist eigentlich die Admin-Situation auf Commons? Gibt es eine Art Eingangskontrolle? Gäbe es ausreichende Kapazitäten, um erforderliche Freigaben abzuarbeiten? --Martina Nolte Disk. 19:10, 28. Jan. 2009 (CET)
- Es geht tatsächlich weder ausschließlich um die Klashorst-Bilder (von denen die eindeutigen Fälle gelöscht sind) noch ausschließlich um Pr0n. -- Smial 17:29, 28. Jan. 2009 (CET)
- +1 Martina Nolte, der ich zustimme. Solche Fotos werden für keine WP gebraucht, weder in deutscher noch in sonst einer Sprache, bringen eventuell Rechtsprobleme mit sich, sind der Menschenwürde nicht gerade (vorsichtig gesagt) zuträglich, letztlich auch keine gute Reklame für die große WP in einer kleinen Welt. Stimme für Entfernen. BerlinerSchule 23:45, 28. Jan. 2009 (CET)
- Die Commons-Richtlinien zum Thema "Zensur" beziehen sich ausdrüklich auf "quasi-pornografische" Bilder und meinen damit namentlich "Fotografien von Nacktheit oder männlicher und weiblicher Genitalien". In dieser offiziellen Richtlinie heißt es: "die Aussage „Commons wird nicht zensiert“, kann kein zulässiges Argument sein. [...] Oftmals – aber nicht immer – fügen solche Bilder keinen eigenständigen aufklärerischen Aspekt zu den Vorrat an bereits vorhandenen Bildern hinzu. Daher sind sie tatsächlich nicht nützlich für einen aufklärerischen Zweck." Commons verlangt in diesem Bereich "hoch-qualitative aufklärerische" Bilder. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass die Reputation von Commons, ein glaubwürdiger Anbieter von aufklärerischen Inhalten zu sein, beschädigt würde. Und tatsächlich bleibt dies nicht ohne Folgen auch für den Ruf der Wikipedia-Schwesterprojekte, die sich zu große Teilen aus dem zentralen Bildarchiv bedienen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass einer der hiesigen Commons-Admins sich ein Herz greift und Cecils mutigen, weil hart angegriffenen Vorstoß angemessen fortsetzt. Zu den qualitativ schwachen Bildern ohne jeden Zusatzwert zählen solche wie File:Black_butt.jpg, File:Black genitalia.jpg, File:Ebony Modi.jpg usw. --Martina Nolte Disk. 10:27, 29. Jan. 2009 (CET)
- Es geht (zumindest mir) bei allen Fotos von Personen (nicht nur die Nackigen) tatsächlich nicht um Zensur, sondern um qualitativ hochwertige Bilder reputabler Provinienz, also solcher Bilder, die Artikel sinnvoll bebildern können, deren Lizenzen zweifelsfrei sind, die keine Persönlichkeitsrechte verletzen. Wenn es zum Foto eines Intimpiercings ein nachvollziehbares Ticket gibt und das Foto einen Artikel gut bebildert - kein Problem. Ob dutzende mehr oder weniger fehlbelichtete, verrauschte oder verwackelte, von flickr oder suicide girls teils anonym importierte Christinas auf commons notwendig sind, halte ich für mindestens zweifelhaft, eigentlich eher projektschädigend. -- Smial 12:02, 29. Jan. 2009 (CET) Ps: Einklich könnte man aus diesem Anlaß, statt "ZENSUR!" zu schreien, besser eine Qualitätsoffensive starten.
Wikipedia ist keine Zensurpedia, das ist durchaus zutreffend. Wer am meisten schreibt (Nolte), hat nicht automatisch recht. Im Zweifel haben solche Bilder stets einen Platz auf Commons zu haben, da die individuellen Maßstäbe von so Leuten wie Nolte nicht maßgeblich sein können. Klashorst gilt immerhin vielen als anerkannter Künstler, seine Bilder sind daher mit unserem Bildungsauftrag absolut vereinbar. --Historiograf 18:34, 29. Jan. 2009 (CET)
- Anerkannter Maler (siehe oben: 23:22, 28. Jan. 2009). Wer auf inhaltliche Argumente immer wieder nur den Pauschalvorwurf "Zensur" bringt, hat übrigens auch nicht automatisch recht. --Martina Nolte Disk. 18:58, 29. Jan. 2009 (CET)
- Klashorst ist Maler, bezeichnet seine eigenen Fotos nicht als "Werke", da kann Graf auch solange von Zensur reden, wie er will, es geht nicht um selbige, da müßte Graf vielleicht einmal commons projekt scope lesen. -- Smial 19:00, 29. Jan. 2009 (CET)
- Und können wir mal das ganze Diskutieren um "Pfui" und "Zensur" sein lassen? Darum gehts nämlich nicht. --Marcela
19:26, 29. Jan. 2009 (CET)
- Solange wie hier munter ein Obstsalat aus Äpfel (Pfui, mangelnde Qualität, Anspruch und Qualität) und Birnen (Recht am eigenen Bild, Schutz von Minderjährigen) gemixt wird, kommt hier nie ein Ergebnis zustande. Eine Zensur findet auf Commons nicht statt, weil man über Geschmack nicht streiten kann. Aber eine Einhaltung der Gesetze, wie Recht am Eigenen Bild und dem Schutz von Minderjährigen und der damit verbunden Freigabeerklärungen kann und sollte sehr wohl eingefordert werden. Wenn ich mir schon Gedanken mache, ob eine erkennbare Person auf einem von mir hochgeladenen Bild in einer "unverfänglichen" Alltagssituation zulässig ist oder nicht, dann sollten wir uns schon darüber Gedanken machen, ob das Hochladen von Bildern von Personen in "intimen" Situationen oder Posen, oder gar von Kindern in solchen Situationen von uns im Projekt zugelassen werden sollte. Und dann können wir auch nicht sagen, "der ist Künstler, der darf das!"
- Entweder es liegen Einverständniserklärungen der abgebildeten Personen, oder deren Erziehungsberechtigten vor, dann interessiert mich die Qualität des Bildes nicht, denn des einem sein Uhl, ist des anderen Nachtigall, oder sie liegt nicht vor, dann kann das Bild so künstlerisch wertvoll, wie auch immer sein. --Wuselig 21:46, 29. Jan. 2009 (CET)
- Du hast das Thema wunderbar auf den Punkt gebracht. Besser könnte ich es nicht. --Marcela
00:29, 30. Jan. 2009 (CET)
- Du hast das Thema wunderbar auf den Punkt gebracht. Besser könnte ich es nicht. --Marcela
- Und können wir mal das ganze Diskutieren um "Pfui" und "Zensur" sein lassen? Darum gehts nämlich nicht. --Marcela
- Klashorst ist Maler, bezeichnet seine eigenen Fotos nicht als "Werke", da kann Graf auch solange von Zensur reden, wie er will, es geht nicht um selbige, da müßte Graf vielleicht einmal commons projekt scope lesen. -- Smial 19:00, 29. Jan. 2009 (CET)
Moin Christian ... ist eine Frechheit, für die die betreffenden User alle infinit gesperrt gehören. Ich werde dies auch, wenn die Diskussionen nicht endlich aufhören, entsprechend auf Commons in die Wege leiten ... Danke für diese Info und melde Dich wenn Du das Pojekt verläßt. Tschüß --Ra Boe sach watt 00:07, 30. Jan. 2009 (CET)
- Damit willst du mir jetzt was genau sagen? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 02:31, 30. Jan. 2009 (CET)
- ...zumal ja die zitierte Diskussionsäußerung eine bemerkenswerte Fähigkeit zeigt, sich selbst nicht zum Maß aller Dinge zu machen, ein hohes Verständnis dafür, wie man mit anderen Menschen zusammenarbeitet, ein tief empfundenes Demokratieverständnis, sowie eigentlich überhaupt keine arrogante Art... BerlinerSchule 04:21, 30. Jan. 2009 (CET)
Hallo?! Admins & Com-Admins, wo seid ihr?! Wir sprechen hier über die Frage, wie integer Wikimediaprojekte sind und wie ernst Gesetze und Richtlinien genommen werden. Und wir sprechen auch über unser eigenes Projekt, in das Intimfotos von Minderjährigen ohne elterliche Freigabe gleich mehrfach eingebunden werden. --Martina Nolte Disk. 09:40, 30. Jan. 2009 (CET)
- Martina, das von Dir zitierte Beispiel zeigt, dass die Löschbegründung mit dem Apfelargument (mangelnder Anspruch und Qualität) geführt wurde. Und auf dieser Basis kein Löschgrund vorliegt. Eine ordentliche Löschbegründung mit Bezug auf die Persönlichkeitsrechte hätte sicherlich mehr Erfolg. Ich habe den Eindruck, dass in dieser Diskussion hier eine Allianz zwischen PorNO-Aktivisten und Bildrechtlern gesucht wird. Diese Allianz muss aber scheitern, da die Ziele der beiden Gruppen nicht deckungsgleich sein müssen.--Wuselig 10:11, 30. Jan. 2009 (CET)
- Die Löschbegründung ist: "underage"/"minor" (minderjährig). Und es wurde für Behalten gestimmt mit den Argumenten "Qualität, Künstler, relevant, Person nicht erkennbar, in Benutzung, Zensurversuch". Das ist meiner Meinung nach der viel schwerer im Magen liegende Obstsalat. --Martina Nolte Disk. 11:54, 30. Jan. 2009 (CET)korr.--Martina Nolte Disk. 12:23, 30. Jan. 2009 (CET)
- Nochmal: Die Löschbegründung beruhte auf ästhetischen Gründen. Der Hinweis dass die abgebildeten Personen minderjährig sein könnten erfolgte um die Verwerflichkeit der Abbildung aus moralischer Sicht zu unterstreichen. Es wurde aber von allen Beteiligten schlichtweg übersehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung dieses Bildes, ob das jetzt Minderjährige sind, oder nicht, schlichtweg nicht vorliegt. Und solch eine Einwilligung auch nicht konkludent angenommen werden kann, entweder weil die Abgebildeten bewußt posieren, oder weil es sich um ein Werk eines Künstlers handelt. Wir diskutieren hier auf der "Urheberrechtsfragen"-Seite: Dann sollten wir zumindest versuchen die Diskussion im Bereich des verwandten "Persönlichkeitsrecht" zu halten und den moralisierenden Aspekt hier außen vor lassen. Und verstehe mich jetzt nicht falsch: Wenn irgend jemand, sei er Künstler, oder nicht, unerlaubterweise Bilder von Minderjährigen hier hochläd, dann halte ich das auch für eine zu unterbindende Schweinerei. Wenn mir aber jemand vorschreiben will, was ich sehen darf und was nicht und dies nur in dessen persönlichen, moralischen oder religiösen Gefühlen begründet ist, dann verteidige ich meine Freiheit. --Wuselig 12:58, 30. Jan. 2009 (CET)
- Das unterschreibe ich. --Martina Nolte Disk. 13:06, 30. Jan. 2009 (CET)
- Nochmal: Die Löschbegründung beruhte auf ästhetischen Gründen. Der Hinweis dass die abgebildeten Personen minderjährig sein könnten erfolgte um die Verwerflichkeit der Abbildung aus moralischer Sicht zu unterstreichen. Es wurde aber von allen Beteiligten schlichtweg übersehen, dass eine Einwilligung zur Veröffentlichung dieses Bildes, ob das jetzt Minderjährige sind, oder nicht, schlichtweg nicht vorliegt. Und solch eine Einwilligung auch nicht konkludent angenommen werden kann, entweder weil die Abgebildeten bewußt posieren, oder weil es sich um ein Werk eines Künstlers handelt. Wir diskutieren hier auf der "Urheberrechtsfragen"-Seite: Dann sollten wir zumindest versuchen die Diskussion im Bereich des verwandten "Persönlichkeitsrecht" zu halten und den moralisierenden Aspekt hier außen vor lassen. Und verstehe mich jetzt nicht falsch: Wenn irgend jemand, sei er Künstler, oder nicht, unerlaubterweise Bilder von Minderjährigen hier hochläd, dann halte ich das auch für eine zu unterbindende Schweinerei. Wenn mir aber jemand vorschreiben will, was ich sehen darf und was nicht und dies nur in dessen persönlichen, moralischen oder religiösen Gefühlen begründet ist, dann verteidige ich meine Freiheit. --Wuselig 12:58, 30. Jan. 2009 (CET)
- Die Löschbegründung ist: "underage"/"minor" (minderjährig). Und es wurde für Behalten gestimmt mit den Argumenten "Qualität, Künstler, relevant, Person nicht erkennbar, in Benutzung, Zensurversuch". Das ist meiner Meinung nach der viel schwerer im Magen liegende Obstsalat. --Martina Nolte Disk. 11:54, 30. Jan. 2009 (CET)korr.--Martina Nolte Disk. 12:23, 30. Jan. 2009 (CET)
Von lemidi zunächst an mich herangetragen und nun hierherkopiert:
zählt der Artikel schon als URV z.B. von hier? -- Triebtäter 01:27, 28. Jan. 2009 (CET)
- Stellungnahme zum Problem von der Artikelerstellerin hier zu sehen. Reicht das oder muss da noch eine WP:TV folgen? --lemidi 23:19, 30. Jan. 2009 (CET)
Wikipedia-Ball
Hallo! Ich habe folgendes Problem: Mein Jahrgang (bin gerade 13.Klasse) hat sich für das Abimotto "Abipedia - 13 Jahre copy and paste" entschieden und jetzt ist meine Frage, ob wir nun in unser Abi-Logo den Wikipedia-Ball in einer etwas abgeänderten Form einbauen dürfen. Dieses Logo würde nur auf unseren ganz privaten Abi-Shirts und Abibüchern erscheinen und nicht weiter verkauft werden. MFG, Daniela (nicht signierter Beitrag von 88.75.73.253 (Diskussion | Beiträge) 15:19, 28. Jan. 2009 (CET))
- Vermutliche Offizielle Antwort: Frag die Foundation (vermutliche Reaktion Ablehnung aber man könnte es ja drauf ankommenlassen). Inoffizielle Antwort: Nicht fragen, nicht erwischen lassen. Und falls doch was schief geht, sagen es war Kunst oder Satire.--134.2.3.103 15:26, 28. Jan. 2009 (CET)
- @Daniela: Setzte dich am besten mit dem Verein Wikimedia Deutschland e.V. in Verbindung. Der kann für die Nutzung des Logos eine Freigabe erteilen. Einfach so verwenden (wie vom Kollegen geraten) ist strafbar und daher nicht unbedingt die ideale Vorgehensweise... -- Chaddy · D·B - DÜP 16:08, 28. Jan. 2009 (CET)
- Habe ich schonmal geschrieben, dass ich Hobbyjuristen mag? -- jha 16:16, 28. Jan. 2009 (CET)
- Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 28. Jan. 2009 (CET)
- Er meint vermutlich mich. Ich bin nicht mal Hobbyhjurist, aber ich geh mit offenen Augen durch die Gegend. Etwa 100% [7] aller Abilogos verstoßen bedienen sich bei irgendwelchen Markenzeichen, und bei etwa genauso vielen wurde vorher nicht gefragt und bei immer noch fast so vielen geht das gut. (Eine der Ausnahmen). Nachtrag oder er meint doch dich weil Strafbarkeit klingt für mich so als würde sich strafbar nur auf strafrechtliche Konsequenzen beziehen, da dürfte das Markenrecht noch nicht darunter fallen. --134.2.3.103 17:16, 28. Jan. 2009 (CET)
- Doch. Denn es gibt im Marken- und im Urheberrechtsgesetz Straf- und Bußgeldvorschriften. ;-)
- Allerdings ist es meines Erachtens unbedenklich, das Logo zu verwenden: Urheberrechtlich ist es angewandte Kunst. Und deshalb muss die Latte etwas höher gelegt werden. Die Leier kennt wohl jeder. ;-) Markenrechtlich: Das Logo wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt, was eine Voraussetzung dafür ist, dass das Verwenden strafbar und schadensersatzpflichtig ist. Deshalb ist die von der IP genannte Ausnahme auch keien wirkliche Ausnahme. Dort hat ein Textilienverkäufer, der ua. auch Abi-Shirts bedruckt und verkauft, die Marke "Trabant" verwandt. -- heuler06 17:56, 28. Jan. 2009 (CET)
- Er meint vermutlich mich. Ich bin nicht mal Hobbyhjurist, aber ich geh mit offenen Augen durch die Gegend. Etwa 100% [7] aller Abilogos verstoßen bedienen sich bei irgendwelchen Markenzeichen, und bei etwa genauso vielen wurde vorher nicht gefragt und bei immer noch fast so vielen geht das gut. (Eine der Ausnahmen). Nachtrag oder er meint doch dich weil Strafbarkeit klingt für mich so als würde sich strafbar nur auf strafrechtliche Konsequenzen beziehen, da dürfte das Markenrecht noch nicht darunter fallen. --134.2.3.103 17:16, 28. Jan. 2009 (CET)
- Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:27, 28. Jan. 2009 (CET)
- Habe ich schonmal geschrieben, dass ich Hobbyjuristen mag? -- jha 16:16, 28. Jan. 2009 (CET)
- Ggf. einfach ein anderes Motto einfallen lassen. Das jetzige habe ich in leichten Variationen schon in den letzten zwei Jahre zur genüge gesehen und im Support kommt die Anfrage wirklich oft (momentan beinahe täglich). Das hat also einen Bart von hier bis Timbuktu und zurück. -- ShaggeDoc talk? 16:22, 28. Jan. 2009 (CET)
Einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Parodie und Satire sind von Art. 5 GG geschützt. --Historiograf 18:26, 29. Jan. 2009 (CET)
- Man darf sogar den Bundesadler karikieren ohne die Bundesregierung zu fragen. Richterlich festgelegt. Noch Fragen? --Marcela
15:09, 30. Jan. 2009 (CET)
Alles Gute für die Prüfungen und viel Spaß beim Feiern. Witziges Motto! Die Pauker werden grummeln. ;-) --Martina Nolte Disk. 21:46, 30. Jan. 2009 (CET)
Es konnten leider keine Angaben zu "Urheber" und "Datum" der Erstellung des Bildes gemacht werden. Was die erbetene "Genehmigung" eines nicht selbst erstellten Bildes betrifft, so beziehe ich mich allerdings auf die Bestimmung, wonach das Bild eines Bauwerks, das als Denkmal anzusehen ist, als gemeinfrei gelten kann. Erscheint diese Begründung aus Eurer Sicht nachvollziehbar? --Anaxo 18:11, 28. Jan. 2009 (CET)
- Ich bezweifle, daß es eine solche gesetzliche Regelung extra für Denkmal-Fotos gibt. Sicher, dass du nicht die Panoramafreiheit meinst, die allerdings keinen Einfluß auf die Rechte des Fotografen an seinen Bildern hat? --Kam Solusar 18:53, 28. Jan. 2009 (CET)
Nein, ich habe mich auf die Ausführungen zu Denkmälern bezogen. Kann es sein, daß solche Bilder zwar voröffentlicht werden dürfen, aber dennoch dem Urheberrecht unterliegen? Welches ist da die SH? (nicht signierter Beitrag von Anaxo (Diskussion | Beiträge) )
- In dem Abschnitt geht es darum ob du Bilder veröffentlichen kannst wenn du sie selbst gemacht hat. Deshalb heißt die Oberüberschrift ja auch Eigene Aufnahmen--134.2.3.103 20:04, 28. Jan. 2009 (CET)
Andererseits trifft es zu, daß die Voraussetzungen der Panaramafreiheit m.E. gegeben sein dürften. Wenn sich aber dennoch hieraus kein Recht der Weiterverbreitung eines solchen Bildes ableitet, so müßte man höchstens fragen, ob es hier eine Schutzfrist gibt, die nach 70 Jahren abgelaufen ist. Es ist mir z.B. nicht bekannt, bis wann Otto Nöldeke oder der Fotograph des Bildes gelebt hat. --Anaxo 19:53, 28. Jan. 2009 (CET)
- Wenn es nicht bekannt ist und nicht mit Zumutbarem Aufwand herauszufinden ist und das Bild vor 1923 veröffentlicht wurde, kommt {{Bild-PD-alt-1923}} infrage. Sollte das Bild wirklich schon 1908 veröffentlicht sein, sogar {{Bild-PD-alt-100}}. Das hat aber weder was mit Schöpfungshöhe Beim Lichtbild eigentlich immer gegeben noch Panoramfreiheit zu tun.--134.2.3.103 20:28, 28. Jan. 2009 (CET)
Danke für die Hinweise, habe ich die falsche Vorlage benutzt? Ist die Rechtslage nicht außerdem mit Datei:Busch Mechtshausen.jpg vergleichbar? --Anaxo 20:38, 28. Jan. 2009 (CET)
- Hallo Anaxo, die Rechtslage ist nicht wirklich vergleichbar. Auf dem von dir hochgeladenen Bild gibt es nichts, wovon man auf das Entstehungsdatum schließen könnte. Auf dem anderen Bild ist Wilhelm Busch abgebildet. Da es sich hier um ein Foto handelt und Busch 1908 starb, ist das Bild mit Sicherheit spätestens 1908 entstanden. Bei deinem Bild haben wir leider keinen konkreten Hinweis darauf, dass es vor 1908 entstanden ist. Insofern ist die von dir verwendete Vorlage falsch. Bitte auch beachten: Nur, weil man etwas fotografiert, was nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist, verliert man nicht die eigenen Rechte an dem Foto. Fast jedes Foto (ausgenommen Sonderfälle, wie Reproduktionsfotografien, maschinelle Aufnahmen etc.) ist eine eigene schöpferische Leistung, an der der Urheber (also der Fotograf) das Urheberrecht hat. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 21:42, 28. Jan. 2009 (CET)
Das als Quelle angegebene Buch "Lustige Wilhelm-Busch-Sammlung" ist laut KVK wohl erstmals 1934 erschienen (und danach in vielen Auflagen weiter bis in die 50er Jahre). Die Beschreibung von Datei:W busch gh.gif sagt aber auch, dass das Bild "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908 in einem Artikel erschien, der von seinem Neffen, Otto Nöldeke, verfaßt war" - ich nehme an, dass diese Information aus der "Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung" stammt. Wenn das so ist, wenn also das Bild 1908 oder kurz danach erstmals erschien, ist es sicher schon mal älter als 100 Jahre, und wenn es nirgends Hinweise auf den Fotografen gibt, können wir Bild-PD-alt-100 nehmen. .gif ist übrigens für Fotos ein eher ungünstiges Dateiformat (wenn auch bei diesem qualitativ eh bescheidenen Schwarzweissbild nicht so schlimm). Gestumblindi 13:06, 30. Jan. 2009 (CET)
- Ich habe nochmals nachgelesen und nun doch das Erscheinungsjahr des Aufsatzes von Otto Nöldeke herausgefunden. Die folgenden hier wiedergegebenen Angaben decken sich insofern mit den vorstehendnen Recherchen von Gestumblindi. Es heißt im Anhang zu der bereits zitieren Quelle aus der Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung von Otto Nöldeke „Was ihn betrifft", S. 200 f.: „„Es sind schon über 25 Jahre seit dem Tode Wilhelm Busch's vergangen. Vor zwei Jahren ist sein hundertster Geburtstag überall ,soweit die deutsche Zunge klingt' dankbar gefeiert.“
- Es kann sich bei dem Erscheinungsjahr des Photos also nur um das Jahr 1934 handeln, da Wilhelm Busch von 1832-1908 lebte. Das Bild ist also vorher entstanden und wie schon oben auch laut Virtuellem Karlsruher Katalog gesagt 1934 erschienen. Otto Nöldeke bezieht sich eindeutig auf dieses Photo, wenn er schreibt: „„Eines dieser mit Stroh gedeckten und mit den sächsischen Pferdeköpfen oder dem Wendenstock geschmückten Bauernhäuser war damals das Wohnhaus der Eltern Buschs. Unser Bild zeigt es von der Gartenseite; denn da nach hinten hinaus liegen im niedersächsischen Bauernhaus die Wohnräume, Stuben und Kammern der Menschen zu ebener Erde. Betritt man von der Straßenseite her durch das große zweiflügelige Einfahrtstor solch ein Haus, so hat man traulich unter demselben Dache vereint zur Rechten und Linken die Ställe für das Vieh und darüber die Vorratsböden für Korn, Heu und Stroh. ..."
- Es folgt nun die Beschreibung der Geschichte des Hauses mit seiner Konservierung als Museum. Es scheint nach diesem Text so zu sein, daß das Photo aufgenommen wurde, nachdem es von den Eltern Buschs „Ende der vierziger Jahre" schon nicht mehr als Wohnhaus, sondern nur noch „zu Lagerräumen und Ställen genutzt wurde, und vor der Umwandlung in ein Museum. Dazu heißt es als Anlaß des Eingreifens der genannten Institutionen (Heimatbund und Provienzialverwaltung) bloß: „Vor etwa 10 Jahren sollten neue Ställe gebaut werden. Es hätten damit auch die alten Wohnräume mit dem Geburtszimmer von Wilhelm Buschs verschwinden müssen." Ist hiermit also das Jahr 1924 gemeint? Die Umwandlung in ein Museum wäre damit nicht mehr zu Lebzeiten von Wilhlem Busch, sondern nur noch zu Lebzeiten von Otto Nöldeke erfolgt. Der Zustand des Hauses auf dem Photo zeigt eindeutig, daß es nicht bewohnt wurde.
- Hinsichtlich des Ablaufs evtl. Autorenrechte bei einfachen Photos zählt nicht der Zeitpunkt der Entstehung der Aufnahme, sondern der einer Veröffentlichung. Bei einer Einschätzung als Lichtbild wäre auf § 72 UrhG zu verweisen. Nach Abs. 2 dieses Gesetzes sind inzwischen eindeutig mehr als 50 Jahre nach dem ersten Erscheinen abgelaufen. Dies auch dann, wenn man im ungünstisten Falle annimmt, daß das Bild erst 1934 entstanden ist, vgl. dazu auch WP-Anmgaben zur Schöpfungshöhe bei einfachen Lichtbildern bzw. Photographien.
- Wenn man von einem Lichtbildwerk ausgeht, so sind zwar inzwischen mehr als 70 Jahre seit dem ersten Erscheinen abgelaufen, vgl. § 64 UrhG, unklar wäre jedoch, ob auch der Autor des Bildes bereits vor 70 Jahren verstorben ist.
- Meines Erachtens liegt aber eine sog. triviale Wiedergabe vor (Panoramafreiheit, geschichtliche Darstellung zu den Lebensumständen einer historischen Person, Aufnahme sehr wahrscheinlich sogar von amtlicher Seite erstellt). Dazu heißt es in folgender WP-Seite zum Thema Schöpfungshöhe:
- In Urheberrechtskommentaren zum deutschen Recht wird das Gemeingut gern bei der Erörterung der Freien Benutzung (§ 24 UrhG) thematisiert. Ulrich Loewenheim schreibt dazu im Kommentar von Schricker: Zum frei benutzbaren […] Gemeingut zählen zunächst tatsächliche Gegebenheiten und Ereignisse, alles, was durch Natur oder Geschichte vorgegeben ist. Dazu gehören die gesamte physische Umwelt des Menschen wie Länder und Landschaften, Fauna, Flora, Naturerscheinungen usw., historische Personen und Geschehnisse […], Tagesereignisse und Nachrichten tatsächlichen Inhalts […], Naturgesetze und Daten (S. 453 f.). (Hervorhebung durch Ref.)
- Als solche Daten wäre u.a. auch die Lebensgeschichte von Wilhelm Busch zu betrachten, die mit dem Photo seines Geburtshauses sicher als verbunden anzunehmen ist.
- Ich habe natürlich in der oben vorgetragenen Diskussion durchaus verstanden, daß der Bezug auf die Panoramafreiheit sich angeblich nur auf die eigenen Bilder bezieht, verweise hier aber dennoch auf die Ausnahmebestimmungen des § 59 UrhG. Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit der Veröffentlichung ausdrücklich unter Einschränkung des Urhaberrechts, siehe den Rahmen dieses Gesetzesabschnitts.
- Ich bin daher zu dem Ergebnis gekommen, daß der bisher gewählte Vorlagenbaustein für die Lizenz zur Veröffentlichung {{Bild-PD-alt-100}} nicht zutrifft. Vielmehr glaube ich, daß im Falle dieses Bildes Gemeinfreiheit anzunehmen ist.
--Anaxo 21:03, 30. Jan. 2009 (CET)
Gemäss der Darstellung unter Lichtbildwerk#EU-Recht ("... ist davon auszugehen, dass die früheren Maßstäbe, die eine besondere künstlerische Leistung oder Originalität voraussetzten, nicht mehr gültig sind und auch normale Fotografien als Lichtbildwerke zu betrachten sind") und Lichtbildwerk#Rechtslage_in_Deutschland gehen wir hier im allgemeinen davon aus, dass auch wenig schöpferische Fotografien dreidimensionaler Szenerien (z.B. das Foto eines Hauses) in Deutschland als Lichtbildwerk und damit für 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen geschützt sind ("Eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung bedarf es danach für den Schutz als Lichtbildwerk nicht", aus dem BGH-Zitat dort). Dass die hier diskutierte Fotografie unter die Panoramafreiheit fällt, versteht sich beinahe von selbst; aber du vermengst hier zwei unterschiedliche Dinge: die Panoramafreiheit besagt, dass der Urheber des fotografierten Gegenstands (bei einem Haus also dessen Architekt) bei Fotografien von öffentlichem Grund keine urheberrechtlichen Ansprüche hat. Hier geht es aber um die Frage des urheberrechtlichen Schutzes der Fotografie selbst, und dafür ist nur interessant, wer der Urheber des Fotos ist und wann er starb - wenn wir von einem Lichtbildwerk ausgehen. Die von dir genannten Punkte "Panoramafreiheit, geschichtliche Darstellung zu den Lebensumständen einer historischen Person, Aufnahme sehr wahrscheinlich sogar von amtlicher Seite erstellt" berühren alle die Frage Lichtbild oder Lichtbildwerk? im Grunde nicht.
Wenn wir also annehmen, dass es sich um ein Lichtbildwerk handelt, ist Bild-PD-alt-100 wohl weiterhin der korrekte Baustein: das Bild wurde offenbar um 1908 erstmals veröffentlicht (wenn es wirklich 1908 in einem Aufsatz von Nöldeke gezeigt wurde: wie gesagt nehme ich an, dass die Information von der Bildbeschreibungsseite, dass das Foto "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908 in einem Artikel erschien, der von seinem Neffen, Otto Nöldeke, verfaßt war" so stimmt und dem Buch von 1934 entnommen wurde), ist somit älter als 100 Jahre, aber den Urheber haben wir immer noch nicht ermittelt (eventuell Nöldeke selbst?) Und wie kommst du darauf, anzunehmen, dass das Bild im ungünstigsten Fall doch erst 1934 entstanden sein könnte? Deine Bildbeschreibung sagt doch recht klar, dass es angeblich 1908 in einem Artikel von Nöldeke erschien. Wann das wirklich ausdrücklich so in der Lustigen Wilhelm-Busch-Sammlung steht, gibt es doch keinen Grund, daran zu zweifeln? Oder... mir kommt erst jetzt der Gedanke, dass deine Formulierung anders gemeint sein könnte: der Artikel von Nöldeke steht in dem Buch von 1934 und mit "nach dem Tod von Wilhelm Busch im Jahr 1908" meinst du keinen Zeitpunkt unmittelbar nach dem Tod (wie ich es bis jetzt verstanden habe) sondern "zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 1908 erfolgten Tod von Wilhelm Busch"? Wenn das so ist und du keinen Hinweis auf eine Veröffentlichung des Bildes vor 1934 hast, geht Bild-PD-alt-100 nicht, nicht einmal Bild-PD-alt-1923, und wir müssen das Bild wohl löschen. Gestumblindi 21:42, 30. Jan. 2009 (CET)
- Anmerkung: Allerdings wäre vielleicht auch ein Anonymes Werk möglich; da anonyme Werke nur 70 Jahre nach ihrer Erstveröffentlichung geschützt sind, wäre die Fotografie in diesem Fall seit 2005 gemeinfrei. Gestumblindi 21:47, 30. Jan. 2009 (CET)
Ja sicher, 1908 ist nur als das Todesjahr von Wilhelm Busch anzusehen. Ich habe zum Zeitpunkt des Hochladens den Text im Artikel nicht so genau gelesen, erst jetzt habe ich das zum Erscheinungsjahr wesentliche daraus vorgetragen. Somit haben wir uns ja doch verstanden.
Allerdings scheint mir der eigentliche Haken bei der Sache zu sein, daß wir den Autor des Bildes nicht kennen. Otto Nöldeke hat nur den Artikel geschrieben, ob er auch das Photo gemacht hat, das weiß ich nicht.
Hast Du denn auch meinen zweitletzten Absatz über § 59 UrhG gelesen? Da ich juristischer Laie bin, weiß ich natürlich nicht, ob man daraus wirklich ablesen kann, daß die persönlichen Urheberrechte des Photographen eingeschränkt sind, nicht die des Architekten !!!!
Vielen Dank für Deine Ausführungen! Zur Anonymität des Werks kann ich natürlich jetzt noch nichts Definitives sagen, außer ich weiß den Namen des Urhebers nicht. Bedeutet anonym nur, daß man den Autor nicht kennt und ihn auch nicht mit zumutbarem Aufwand nicht ausfindig machen kann? Ich muß erst noch weiter in der diesbezüglich zitierten Quelle lesen, die ich erst zuletzt entdeckt habe. Grüße --Anaxo 22:06, 30. Jan. 2009 (CET)
Anonymes Werk?
Ich habe versucht, den Namen des Urhebers ausfindig zu machen, indem ich gerade eben das Wilhelm-Busch-Museum in Wiedensahl angeschrieben habe. Dies allein lieferte auch schon nähere Auskünfte über den Zustand des Geburtshauses von Wilhelm Busch im Jahre 1926, die im Internet über die folgende Adresse zu erhalten sind:
Zustand des Geburtshauses 1926
Startseite der Internet-Informationen zum Wilhelm-Busch-Museum
Wilhelm-Busch-Museum-Wiedensahl
hier meine Anfrage:
Sehr geehrte Frau Frommhage,
diese e-mail-Adresse ist mir durch die Internetseiten des Wilhelm-Busch-Museums bekannt. Ich bitte hiermit um nähere Auskunft über das Ihnen im Anhang z.K. übersandte Bild des Geburtshauses von Wilhelm Busch. Es stellt das Haus in einem noch relativ gut erhaltenen Zustand dar, erscheint jedoch schon nicht mehr bewohnt zu sein. Es kann daher nur in der Periode zwischen dem "Ende der vierziger Jahre" des 19. Jahrhunderts entstanden sein, nachdem laut Otto Nöldeke die Eltern von Wilhelm Busch ein neues "Wohnhaus mit Kaufladen erbauten" und dem mir durch Ihre Internetseite bekannten Zeitpunkt 1926, zu dem der Verfall schon sehr stark fortgeschritten war. Das übersandte Bild des Geburtshauses von Wilhelm Busch ist dem Band "Lustige Wilhelm-Busch-Sammlung" des Braun & Schneider-Verlags in München, Seite 202 entnommen. Der Band ist ca. 1953 gekauft worden und verfügt weder über bibliographische Angaben zum Erscheinungsjahr noch über einen Quellennachweis. Es ist daher dieser Ausgabe nicht zu entnehmen, ob evtl. noch persönliche Urheberrechte für das Photo bestehen oder ob der Verlag als die Vertretung des anonymen Urhebers anzusehen ist. Der Band ist laut KVK offensichtlich 1934 bei B&S zuerst erschienen.
Vergleicht man dieses Photo mit den in der in Ihrer Internetseite gezeigten Aufnahme aus dem Jahr 1926, so erscheint es zumindest um Jahrzehnte älter. Dies aber enthebt den Benutzer noch nicht von seiner Pflicht, Nachforschungen über den Urheber des Photos anzustellen. Handelt es sich in urheberrechtlichem Sinne evtl. um ein Anonymes Werk? Ist es schon deshalb als gemeinfrei anzusehen, weil es die Lebensgeschichte einer historischen Persönlichkeit beleuchtet?
Bei Annahme eines Anonymen Werks wären die folgenden Bestimmungen des § 10 Urhebergesetz (UrhG) wichtig:
- § 10
- Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft
- (1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
- (2) Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
Ich bin Ihnen sehr zu Dank verbunden, evtl. nähere Angaben über den Urheber des Ihnen sicherlich bekannten Photos erhalten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Auner
Dies vorerst nur zur Information! Es erscheint mir als offensichtlich, daß es sich um ein anonymes Werk handeln muß, bereits deshalb, weil im Buch keine näheren Angaben zur Urheberschaft enthalten sind, auch keine Künstlerkürzel usw. Daher muß m.E. § 10 Absatz 2 UrhG hier logisch zwingend greifen, sofern keine anderen Angaben zu erhalten sind. Man kann daher ja mal ruhig abwarten, ob die Anfrage nun evtl. doch noch neue Erkenntnisse liefert? Grüße --Anaxo 12:34, 31. Jan. 2009 (CET)
- Zu ergänzen wäre schließlich noch, daß das gleiche Bild des Geburtshauses auch im Internet zufinden ist. Die schon angesprochene Bildqualität ist dort etwas besser, die Auflösungszahl (in Pixel) jedoch geringer (260 x 199). Die Tatsache der Veröffentlichung im Internet hat ja noch nichts zusagen über die Urheberrechte, dennoch erscheint mir die Tatsache relevant. Die Datei ist nämlich benannt mit „Geburtshaus 1908“. Hier daher die Adresse:
Geburtshaus 1908
- Ich habe auch telephonischen Kontakt zum Museum in Wiedensahl aufgenommen. Dort hat man mir erklärt, daß ich Frau Frommhage am kommenden Dienstag, den 03.02.2009, am Telephon sprechen kann. Hierdurch erwarte ich doch mit großer Wahrscheinlichkeit nähere Hinweise über die hier noch offenen Fragen.
Nota bene: Ich denke, daß man die Qualität des augenblicklich hochgeladenen Bildes noch dadurch verbessern kann, indem ich den Kontrast verändere! Grüße --Anaxo 14:17, 31. Jan. 2009 (CET)
- Am 03.02.09 erhielt ich die folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Auner,
anbei das Foto des Geburtshauses von W.Busch von 1908, auf das U.E nach
die Rechte erloschen sind.
Viele Grüße
Gudrun-Sophie Frommhage-Davar
Museumsleiterin
________________________________
Wilhelm-Busch-Geburtshaus
Hauptstr. 68a
31719 Wiedensahl
________________________________
Ruf (05726) 388
Fax (05726) 921328
________________________________
wilhelm-busch@wiedensahl.de
www.wilhelm-busch-geburtshaus.de
- Da das nun erhaltene digitale Bild als JPG-Graphik mit 1820 x 1402 Pixel qualitativ wesentlich besser ist als das von mir hier im Betreff hochgeladene GIF-Bild, schlage ich vor, dieses von mir hochgeladene GIF-Bild zu löschen. Sodann kann ich das neu von der Museumsleitung erhaltene Bild abermals hochladen. Ich kann es auch unababhängig davon - d.h. unabhängig vom Löschen der GIF-Datei - tun.
- Es ist nun wohl klar erwiesen, daß das Photo, das sich nur in der Wiedergabequalität, d.h. nicht gegenständlich, von dem hier hochgeladenen unterscheidet, im Jahr 1908 entstanden ist und ein Urheber nicht bekannt ist. Es handelt sich also um ein anonymes Werk. Der Verlag Braun & Schneider in München, der das Bild 1934 veröffentlicht hat, besteht nicht mehr. Urheberrechte könnten auch ohnehin nicht von einem Nachfolger beansprucht werden, da bei anonymen Werken das Erscheinungsjahr für die Ablauffrist der Urheberrechte zählt. --Anaxo 11:26, 4. Feb. 2009 (CET)
P.S. Die relevante Rechtsvorschrift hierfür ist: Bei einem anonymen Werk erlischt (gemäß § 66 UrhG) das Urheberrecht siebzig Jahre nach Veröffentlichung. --Anaxo 11:33, 4. Feb. 2009 (CET)
Urheberrechtsverletzung oder nur fehlende Quellenangabe?
Ich find grad nicht, wo ich das sonst melden könnte, aber mir fiel grad auf, dass hier: https://secure.booklooker.de/app/detail.php?id=344484018&setMediaType=0&&sortOrder= und hier grosse Gemeinsamkeiten bestehen. Ich weiss nicht, wer von wem abgeschrieben hat, ggf. fehlt auf der angegebenen web-seite auch die Angabe der Wiki/GNU-Lizenz.... 77.183.91.105 01:56, 30. Jan. 2009 (CET)
- Das scheint ein klarer Weiternutzungsmangel, d.h. der Anbieter von booklooker hat von Wikipedia abgeschrieben. Aus der Versionsgeschichte lässt sich z.B. von hier eine klare Weiterentwicklung zu dem Text erkennen, der dann inhaltsgleich auf booklooker steht. Das Abschreibedatum scheint etwa am 27. März 2008 gewesen zu sein. --Port Disk. 02:13, 30. Jan. 2009 (CET)
- Und was passiert dann jetzt? Gibts ne Pedia-Instanz, die da anklopft und denen Bescheid stösst, dass sie die Lizenz bitte ausweisen sollen? 77.188.219.35 20:35, 30. Jan. 2009 (CET)
- Gibt es. Einfach dort eintragen. Grüße 213.182.139.175 10:27, 2. Feb. 2009 (CET)
- Tja, Einfach eintragen geht nur nicht so einfach, weil die Seite für unangemeldete Benutzer gesperrt ist...77.188.130.93 23:55, 2. Feb. 2009 (CET)
- Gibt es. Einfach dort eintragen. Grüße 213.182.139.175 10:27, 2. Feb. 2009 (CET)
- Und was passiert dann jetzt? Gibts ne Pedia-Instanz, die da anklopft und denen Bescheid stösst, dass sie die Lizenz bitte ausweisen sollen? 77.188.219.35 20:35, 30. Jan. 2009 (CET)
Hallo, bei der obenstehenden Datei, bei der Uerheber und Einsteller offensichtlich nicht identisch sind, wird eine Genehmigung behauptet, die aber nicht als OTRS-Ticket-Baustein nachgewiesen ist. Jetzt ist die Datei auf Commons verschoben worden und die Löschung beantragt. Habe ich als abarbeitender Admin da Prüfungspflichten? Wie ist vorzugehen? --Port Disk. 14:30, 30. Jan. 2009 (CET)
- Vorlage:NowCommons/Mängel + DÜP, wenn nichts kommt hier und auf commons löschen. --Isderion 14:55, 30. Jan. 2009 (CET)
- Danke. Das mach ich dann nachher so. --Port Disk. 15:01, 30. Jan. 2009 (CET)
LAs auf Commons
Ich würde ja liebend gern mal auf Commons was zum Löschen stellen - aber nachdem mir Cecil gezeigt hat, daß man dazu 4 Formulare (englisch) ausfüllen muß, lasse ich davon die Finger. Könnte man sowas nicht irgendwie vereinfachen oder automatisieren? Oder soll es so schwer sein, daß Otto-Normalo nicht in der Lage ist einen LA zu stellen? --Marcela 15:07, 30. Jan. 2009 (CET)
Das hat ja jetzt nicht allzuviel mit Urheberrecht zu tun, ne? Du solltest wenn du eine Datei anschaust links auf "Nominate for deletion" drücken und dann den Löschgrund eingeben. Dann sollte alles automatisch gehen... --Isderion 15:19, 30. Jan. 2009 (CET)
- Dieses "Nominate for deletion", das du da erwähnst, ist ein Skript, dass nicht standardmäßig aktiviert ist. Daher kann er es natürlich nicht sehen. Zum Aktivieren muss erst mal in den Gadgets das Wartungshelferlein Quick Delete angewählt werden oder aber man legt sich ein monobook.js an (nicht meins kopieren, das ist an Admin-Aktivitäten angepasst). -- Cecil 00:42, 31. Jan. 2009 (CET)
- Dieses Skript, das ich da erwähne, ist sehr wohl standardmäßig aktiviert. Lediglich für die erweiterten Funktionen muss man es per gadget oder monobook aktivieren. --Isderion 01:10, 31. Jan. 2009 (CET)
- So ist es. Die Standardfunktionalität wird in commons:MediaWiki:Common.js (fast ganz unten) geladen. Das Gadget setzt nur noch eine zusätzliche Variable, die die erweiterten Funktionen anzeigt. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 01:35, 31. Jan. 2009 (CET)
Ihr sucht nicht zufällig commons:Commons:Forum?-- Wiggum 01:13, 31. Jan. 2009 (CET)
Bucherweiterung
zur Beachtung: Hilfe:Buchfunktion/Feedback_zur_Buchfunktion#Lizenzen -- Rosentod 16:19, 30. Jan. 2009 (CET)
Urheberrechte für Briefmarken ?
Hallo,
besteht auf Briefmarken ein Urheberrecht oder darf man diese als bildliche Darstellung frei verwenden ? (nicht signierter Beitrag von Houty (Diskussion | Beiträge) 18:09, 30. Jan. 2009 (CET))
Danke für den Link (nicht signierter Beitrag von Houty (Diskussion | Beiträge) 18:55, 30. Jan. 2009 (CET)) -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 20:29, 30. Jan. 2009 (CET)
... noch ne Frage: Copyright bei privatem Fotoalbum
Ich bin Besitzer eines privaten Fotoalbums, in dem jede Menge von privat gemachte Fotos des albanischen Enver Hoxha aus den 50er Jahren vorhanden sind. Kann ich die so ohne Weiteres auf WP hochladen oder könnte es da Probleme geben ... ? - frage vor allem auch deshalb, weil ich schon mal private Fotos aus Nordkorea hochladen wollte und alles war ziemlich kompliziert ( wobei ich aber auch nicht ausschließen will, dass ich mich da "kompliziert" angestellt habe... ;-)--Houty 21:05, 30. Jan. 2009 (CET)
- Hast du die Fotos selbst gemacht? Wenn nicht: Wer ist der Fotograf bzw. dessen Rechtsnachfolger/Erbe? Der/Die hat die Urheberrechte und ist für die Lizensierung zuständig. 50er Jahre ist einfach noch nicht alt genug. -- Smial 22:11, 30. Jan. 2009 (CET)
@smial: danke für deine schnelle antwort: Ich bin nicht der fotograf dieser bilder. Der originalfotograf lässt sich wahrscheinl auch nicht mehr feststellen. Ich denke, dass es sich bei den aufnahmen um original-einzelaufnahmen handelt, die dann in dem fotoalbum verewigt worden sind... und dann in einem antiquariat zum verkauf gegeben wurden... --Houty 23:31, 30. Jan. 2009 (CET)
- Wenn es sich um Fotos aus den 50er Jahren handelt, dann ist die Antwort leider: Nein, du kannst sie hier nicht hochladen. Fotos werden erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers frei von Urheberrechten. Wenn sie also in den 50er Jahren entstanden sind, sind die Fotos selber noch nicht mal 70 Jahre alt, geschweige denn der Urheber seit 70 Jahren tot. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 00:06, 31. Jan. 2009 (CET)
Ich kann nur nochmal um Beteiligung an den dortigen Diskussionen. Da die Richtlinie unbegrenzt verlängert wurde, ist diese Arbeit notwendig. Oben auf der Seite ist das Verfahren erklärt, zu dem ich gerne bereit bin vertiefend Infos zu geben. [[ Forrester ]] 23:10, 30. Jan. 2009 (CET)
kleine Anekdote...

Ich war grad zur Verleihung des BIENE-Award. Während der Veranstaltung habe ich den kameramann, der den Gebärdendolmetscher filmte gefragt, ob ich meine Fotost unter freier Lizenz ...blablabla. Er hat ständig zustimmend genickt. Als das Wort "Urheberrecht" fiel, sagte er Stop und schickte mich zum Regiesseur. Der hatte keine Zeit, hat mich dann aber beim Essen von sich aus aufgesucht. Er erklärte mir dann, daß die Veranstaltungsagentur (die nicht anwesend war) die Urheberrechte besitze. Ich habe ihn mehrmals auf § 29 (1) UrhG und den Unterschied zu Nutzungsrechten hingewiesen - er war sich sicher, daß er keinerlei Rechte an den Filmaufnahmen hat und beansprucht. Da half alle Reden nicht, er wußte es besser. Ich habe das Bild nun mal hochgeladen, Gründe:
- Video kann als Beiwerk durchgehen (allerdings grenzwertig)
- die beiden potentiellen Urheber haben mir gegenüber geäußert, daß sie keinerlei Forderungen erheben.
- alle Leute, die die Bühne betreten, werden vor der Veranstaltung darauf hingewiesen, daß sie fotografiert werden könnten - wer das nicht wünscht, soll nicht auf die Bühne gehen.
Mir geht es nicht konkret um dieses Foto - ich möchte nur mal zeigen, wie schwer es manchmal ist, eine saubere Freigabe zu bekommen. Wie schwer wird das erst für jemanden, der sich selbst mit Urheberrecht nicht auskennt? Über dieses Bild brauchen wir eh nicht diskutieren, ich war akkreditiert um Fotos für die Wikipedia zu machen und falle somit unter das Presserecht. Es war also eigentlich nicht nötig, daß ich frage. Ich wollte nur fair und korrekt sein. Was will ich damit sagen? Selbst die Profis, die täglich ihr Geld damit verdienen kennen sich mit Urheberrecht nicht aus. --Marcela 02:58, 31. Jan. 2009 (CET)
Frage zum zitieren aus Wikipedia.
Hallo,
ich möchte gerne in meinem Internet Shop aus Wikipedia zitieren. Beispiel: Ich verkaufe Hippie Kostüme. Kann ich dann Teile aus dem Wikipedia Artikel als Text übernehmen in meine Artikelbeschreibung übernehmen. Sozusagen als Zusatzinfo. Wie muss ich kennzeichnen das die Quelle Wikipedia ist. (nicht signierter Beitrag von Merkritsch (Diskussion | Beiträge) 09:56, 31. Jan. 2009 (CET))
- Siehe WP:WN. Grüße, →Na·gy 14:26, 31. Jan. 2009 (CET)
Seekarte
Darf ich einen Ausschnitt einer Papierseekarte fotografieren, um im Artikel Küstenlinie mit einem "Bildzitat" zu erläutern, was damit im Unterschied zu Basislinie gemeint ist? Darf ich dasselbe mit einem Ausschnitt einer elektronischen Karte tun? Gruss, --Markus 11:16, 31. Jan. 2009 (CET)
- beidesmal NEIN, siehe WP:BR --92.72.205.180 11:18, 31. Jan. 2009 (CET)
- Wie immer: das kommt darauf an. Wenn die Karte alt genug ist (also ein bekannter Urheber mehr als 70 Jahre tot oder bei anonymem Werk vor mehr als 70 Jahren erschienen), geht das natürlich. Für so eine Erläuterung wäre eine alte Karte ja genausogut wie eine neue, oder ist das ein neueres Konzept, das da beschrieben werden soll? (Kann ich mir nicht so recht vorstellen, das Seerecht ist doch insgesamt eher altehrwürdig.) --AndreasPraefcke ¿! 11:36, 31. Jan. 2009 (CET) PS: Nach dem Lesen von Basislinie (Seerecht) bin ich mir nicht mehr so sicher. Der Artikel lässt mich aber im unklaren, ob nur in Deutschland die Basislinie seit 2005 eine andere ist oder ob das Konzept der "Basislinie" überhaupt neu sein soll.
- Danke Andreas fürs Artikellesen, da muss ich den Artikel wohl noch verständlicher machen. Da die Definition ab 2005 wirksam ist, könnte ich nur eine aktuelle Karte verwenden. Vielleicht finde ich ja eine freie amerikanische Karte deutscher Gewässer. Sonst muss halt jemand selbst eine Karte zeichen (die dann natürlich ähnlich ausieht wie diejenige, die ich nicht ausschnittfotografieren darf...). Gruss, --Markus
Hinweis: Wikipedia loves Art
http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WLART Komisch, dass die Bilder auf Flickr und nicht auf Commons hochgeladen werden sollen. CC-BY ist bei 2-D-Gemälden nicht OK --92.72.205.180 11:18, 31. Jan. 2009 (CET)
- nicht komisch - praktisch! --Wuselig 11:34, 31. Jan. 2009 (CET)
Wir de.wikipedianer haben auch übrigens auch ohne Wettbewerb schon einiges geschafft (allerdings eher trotz oder unter Duldung der deutschen Schnarchnasen von Museumshütern als auf Aufforderung derselben), wenn natürlich immer noch nur einen Bruchteil des möglichen: Beispiele (eigentlich warten bei mir auf der Festplatte immer ein paar Gigabyte Museumsbilder aufs Hochladen und wollen einfach nicht weniger werden...) --AndreasPraefcke ¿! 11:43, 31. Jan. 2009 (CET)
WiiSports/Screenshots von Videospielen allgemein
Hallo, ich habe einen Screenshot von Wii Sports gemacht. Das Bild wurde wegen Uhrheberrechtsverletzung gelöscht. Sind solche Screenshots überhaupt erlaubt? Ich habe es selber fotografiert und das Bild hat kein Copyright. Auf dem aktuellen Bild in Wii Sports sieht man ja auch einen Teil des Spieles. Ist dann eine Großansicht erlaubt?Umweltschutz Sprich ruhig! 13:10, 31. Jan. 2009 (CET)
- Nein, der Hauptbestandteil des Bildes wäre dann die urheberrechtlich geschützte Software. Solche Bilder sind auf der englischsprachigen Wikipedia erlaubt, jedoch auch nur unter besonderen Umständen (siehe en:WP:FAIRUSE). Grüße, →Na·gy 14:22, 31. Jan. 2009 (CET)
- Gut. Schade, aber wenn die Software nur ein kleiner Teil des Bildes ist, dann ist es erlabut (meiner Meinung nach sinnlos, da man nicht viel erkennt)?Umweltschutz Sprich ruhig! 14:25, 31. Jan. 2009 (CET)
- So ist das Urheberrecht manchmal :) Wobei man dazusagen muss, dass das Bild genau deshalb akzeptiert werden kann: Man erkennt nicht allzuviel. Grüße, →Na·gy 14:29, 31. Jan. 2009 (CET)
- Gut. Schade, aber wenn die Software nur ein kleiner Teil des Bildes ist, dann ist es erlabut (meiner Meinung nach sinnlos, da man nicht viel erkennt)?Umweltschutz Sprich ruhig! 14:25, 31. Jan. 2009 (CET)
- Vielleicht als Anmerkung: Wir haben eine Freigabe von Ubisoft für Bilder aus deren Spielen, soll heißen, dass wir Screenshots aus Ubisoft-Spielen hochladen dürfen. Für alle anderen gilt das nicht, sofern das Spiel selbst nicht unter einer freien Lizenz steht. --STBR – !? 14:32, 31. Jan. 2009 (CET)
- In Ordnung. (Ich habe gerade auf deiner Benutzer- und Disk-Seite geschaut!) In dem aktuellen Bild von Wii Sports sieht man eine Person noch - das stört aber auch. Nicht, als wolle ich jetzt einen Streit anfangen. Wenn man zum Beispiel das Spiel von weit weg fotografiert, so dass das Spiel nur ganz klein sichtbar ist, dann wäre es erlaubt?Umweltschutz Sprich ruhig! 14:37, 31. Jan. 2009 (CET)
- Vielleicht als Anmerkung: Wir haben eine Freigabe von Ubisoft für Bilder aus deren Spielen, soll heißen, dass wir Screenshots aus Ubisoft-Spielen hochladen dürfen. Für alle anderen gilt das nicht, sofern das Spiel selbst nicht unter einer freien Lizenz steht. --STBR – !? 14:32, 31. Jan. 2009 (CET)
- Die Sache mit den Ubisoft-Spielen ist ein sich hartnäckig haltender Humbug. Es gibt keine solche freie Lizenz und Ubisoft würde die auch nie erteilen. Es gab eine unautorisierte, leichtsinnige Wischi-Waschi-Antwort eines niedrigen Angestellten einer entfernten Zweigstelle von Ubisoft nach irreführenden Anfragen von inkompetenten Wikipedia-Benutzern, die keine rechtliche Relevanz hat. Es wäre auch vollkommen unsinnig, gegen natürliche Interessen und logisch widersprüchlich, wenn jemand ein Spiel unter einer proprietären Lizenz vertreibt, aber Screenshots unter freien Lizenzen erlaubt, denn ein gewollter Nebeneffekt von freien Lizenzen ist, dass sie sofort das Urheberrecht auszuhebeln beginnen; es wäre dann legal, das komplette Spieldesign sehr einfach anhand von Screenshots zu kopieren. Das ließe sich nur durch Eisnchränkungen, also eben nicht-freie Lizenzen verhindern. Es kann jedem nur davon abgeraten werden, Screenshots von proprietären Spielen hochzuladen, egal ob Ubisoft oder nicht. --rtc 19:21, 31. Jan. 2009 (CET)
- Naja, Ubisoft scheint aber auch nicht allzu sehr zu stören. --Grim.fandango 19:26, 31. Jan. 2009 (CET)
- Aber nur solange nicht, wie niemand die angeblichen Rechte auch einmal in einer Ubisoft nicht genehmen weise nutzt. Sobald es dazu kommen würde, würde Ubisoft sofort dagegen vorgehen und natürlich die Sachlage so wie oben klarstellen: Dass überhaupt keine Lizenz besteht und dass man natürlich aus schwammigen Aussagen, die nicht von autorisierten Personen abgesegnet wurden, eine solche bestimmt nicht herauslesen darf. --rtc 01:53, 1. Feb. 2009 (CET)
- Naja, Ubisoft scheint aber auch nicht allzu sehr zu stören. --Grim.fandango 19:26, 31. Jan. 2009 (CET)
- Ubisoft, the copyright holder of this file, allows anyone to use it for any purpose, provided that they are properly attributed. Redistribution, derivative work, commercial use, and all other use is permitted.
- Was wäre denn nicht genehme Weise? Dein Beispiel oben ist völlig abwegig. Spiele kosten ein paar Millionen in der Produktion. Da kann man gleich ein neues Spiel machen, statt Screenshots zu recyclen. --Grim.fandango 02:01, 1. Feb. 2009 (CET)
- Das Beispiel ist überhaupt nicht abwegig, sondern real: Es kann klein anfangen mit Fanprojekten z.B. a la Black Mesa Source, und plötzlich könnten die involvierten Leute ja merken, dass sie das, was sie da geschaffen haben, auch verkaufen könnten! Im genannten Beispiel hätte eine solche Screenshotlizenz diesen Weg eröffnet und natürlich wäre der angebliche Lizenzgeber dann dagegen vorgegangen. Aber trotzdem auch ein Beispiel mit einfacher Ausbeutung: Wie wäre es, Fan-T-Shirts und sonstige Fanartikel mit aus den Screenshots ausgeschnittenen Teilen zu verkaufen. Es würde tausende ähnlicher Möglichkeiten, das Material auch ohne Arbeitsaufwand zu verwerten, wenn die Lizenz stimmen würde. --rtc 02:43, 1. Feb. 2009 (CET)
- Eigentlich hat Ubisoft das oben erlaubt. Nur die Diskussion hier commons:User:Avatar/Ubisoft/OTRS thread gleitet zum Schluss hin ab. Man hätte Ihnen nochmal klar machen müssen, dass später auch außerhalb der WP eine kommerzielle Nutung erlaubt wird. --Grim.fandango 20:03, 1. Feb. 2009 (CET)
- Nein! Ubisoft hat überhaupt nichts erlaubt. Ein niedriger Email-Beantworter, der nicht autorisiert ist, irgendwelche Lizenzen zu erteilen hat sich durch ein Gespräch einlullen und zu einigen missverständlichen Aussagen hinreißen lassen. Jeder, der sich mit internen Kommunikationsregeln in solchen Unternehmen auskennt weiß, das solche Emailbeantworter nichts zu sagen haben. Lizenzen können nur von einem Vertretungsberechtigten wirksam erteilt werden, alle anderen Aussagen sind völlig nichtig. Die letzte Diskussion verlief hier und verlief, wie immer im Sande. Man kümmere sich schon drum, ich soll geduldig sein! Ja wie geduldig denn noch?! In vier Monaten ist der erste Löschantrag zwei und der zweite ein Jahr alt. Getan hat sich überhaupt nichts (und diese Anfragen sind auch müßig, wenn Ubisoft rational handelt, werden sie keine solche Lizenz erteilen) --rtc 20:33, 1. Feb. 2009 (CET)
- Du weißt aber auch nicht mit wem der Niedrige alles gesprochen hat. Vielleicht war er klüger als du denkst. Du solltest dich aber da nicht so reinsteigern, die melden sich schon, wenn was nicht stimmt. --Grim.fandango 20:55, 1. Feb. 2009 (CET)
- LOL --rtc 21:00, 1. Feb. 2009 (CET)
- Eigentlich hat Ubisoft das oben erlaubt. Nur die Diskussion hier commons:User:Avatar/Ubisoft/OTRS thread gleitet zum Schluss hin ab. Man hätte Ihnen nochmal klar machen müssen, dass später auch außerhalb der WP eine kommerzielle Nutung erlaubt wird. --Grim.fandango 20:03, 1. Feb. 2009 (CET)
Einsicht?
@rtc: Siehst du selbst ein, dass Wikipedia niemals Bilder von kommerziellen Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht, als die jetzigen Lizenzen und das es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:31, 31. Jan. 2009 (CET)
- Wir haben bereits Bilder von kommerziellen Medien. Wir haben auch Bilder von VG-Künstlern Bei diesem Spiele-Screenshot ist es uns eh egal, das liegt auf Commons. und ob der Screenshot SH hat müßte auch erstmal jemand begründen. --Marcela
19:36, 31. Jan. 2009 (CET)
- Ja ich dachte dabei eher an Dinge wie Mickey Maus oder Asterix. Wenn die uns nur ein einziges solches Bild geben, dann dürften von diesem doch beliebige veränderbare Bilder erstellt werden. Demzufolge könnte ich doch ausgehend von einem freien Bild eigene Comics dieser Figuren zeichnen und müsste nur den Urheber nennen und gegebenenfalls auf die letzte Seite die GFDL unterbringen. Ist das wirklich so dramatisch oder hätte ein Urheber noch entsprechende Mittel um dies zu verhindern? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:50, 31. Jan. 2009 (CET)
- Hat es schonmal jemand versucht? Bei Hannes Hegen und Rötger Feldmann sehe ich recht gute Chancen. Bei Disney wohl eher nicht. Wir durften Werner Brösel ohne jede Gegenleistung vor ein paar Jahren für unseren Fasching nachmalen, auch kommerziell. Er antwortet auf Mail nicht schnell und regelmäßig. Versuchen kostet nichts. Die Künstler, die ich persönlich kenne und die einen Artikel haben, die haben mir immer Materiel frei zur Verfügung gestellt. --Marcela
19:56, 31. Jan. 2009 (CET)
- Hat es schonmal jemand versucht? Bei Hannes Hegen und Rötger Feldmann sehe ich recht gute Chancen. Bei Disney wohl eher nicht. Wir durften Werner Brösel ohne jede Gegenleistung vor ein paar Jahren für unseren Fasching nachmalen, auch kommerziell. Er antwortet auf Mail nicht schnell und regelmäßig. Versuchen kostet nichts. Die Künstler, die ich persönlich kenne und die einen Artikel haben, die haben mir immer Materiel frei zur Verfügung gestellt. --Marcela
- Ja ich dachte dabei eher an Dinge wie Mickey Maus oder Asterix. Wenn die uns nur ein einziges solches Bild geben, dann dürften von diesem doch beliebige veränderbare Bilder erstellt werden. Demzufolge könnte ich doch ausgehend von einem freien Bild eigene Comics dieser Figuren zeichnen und müsste nur den Urheber nennen und gegebenenfalls auf die letzte Seite die GFDL unterbringen. Ist das wirklich so dramatisch oder hätte ein Urheber noch entsprechende Mittel um dies zu verhindern? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:50, 31. Jan. 2009 (CET)
- "Siehst du selbst ein, dass Wikipedia niemals Bilder von kommerziellen Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht, als die jetzigen Lizenzen und das es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird?" Wir haben viele Bilder von kommerziellen Medien, z.B. Tux Racer wird im Rahmen vieler Linux-Distributionen verkauft. Du meinst wohl, ob Wikipedia niemals Bilder von proprietären Medien erhalten wird, wenn es keine Lizenz gibt, die eine eingeschränktere Weiternutzung vorsieht als die jetztigen Lizenzen und dass es niemals vor Ablauf der Schutzfristen dazu kommen wird, dass sich ein Urheber diesen unterwerfen wird (zumindest nicht auf Anfrage von Wikipedia-Benutzern)? Ja, natürlich! Ich habe nie etwas anderes behauptet, im Gegenteil sogar immer wieder bekräftigt, dass Wikipedia-Benutzer es gar nicht erst versuchen sollten, solche Leute zur nicht in ihrem Interesse liegenden Unterwerfung zu überreden (im Gegenteil habe ich sogar vehement gefordert, solche Anfragen zu verbieten und solche Bilder, egal wie die Antwort ist, wegen dem inhärenten Irreführungsfaktor zu verbieten, denn es ist Ziel der Wikipedia freie Bilder zu schaffen und nicht vorhandene proprietäre zu sammeln). Ziel der Wikipedia ist es, eine freie Enzyklopädie zu erstellen, auch unter Inkaufnahme von erheblichen inhaltlichen und qualitativen Einbußen. "Ist das wirklich so dramatisch" Ja. "hätte ein Urheber noch entsprechende Mittel um dies zu verhindern?" Nein. Ziel der freien Lizenzen ist eine Enteignung geistigen Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit, und das ist auch gut so. --rtc 01:48, 1. Feb. 2009 (CET)
- Ich habe echt eine lange diskussion angefangen... Aber was ist jetzt mit meiner frage oben?Umweltschutz Sprich ruhig! 15:25, 1. Feb. 2009 (CET)
- Sagmal, sonst gehts noch gut? Zitat: Ziel der freien Lizenzen ist eine Enteignung geistigen Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit, und das ist auch gut so. - enteignet wird schonmal niemand und das weißt du ganz genau. Und das kann und darf auch niemals das Ziel sein. Würde ja bedeuten, daß wir es uns zum Ziel setzen, uns über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Von dieser Aussage distanziere ich mich ausdrücklich. --Marcela
18:36, 1. Feb. 2009 (CET)
- Tja, so ist das nun mal. Ich habe nur mal das klar ausgedrückt, was dahinter steht. Wir setzen uns zwar nicht über Gesetze hinweg, in dem Sinne, dass wir gegen diese verstoßen würde. Wir setzen uns aber sehr wohl über die Werteordnung des Geistigen Eingentums hinweg, die hinter diesen Gesetzen zumindest in neurer Zeit steht, indem wir diese Gesetze ausnutzen und sie nicht im Einklang mit dieser Wertordnung einsetzen, sondern als Waffe gegen sie. Insofern setzen wir uns natürlich über den Geist bestehender Gesetze hinweg, und auch Du tust das, vielleicht ohne Dir dessen bewusst zu sein (aber das ist vielleicht besser so; ob Du das willst was Du tust oder vielleicht etwas ganz anderes willst, aber nicht merkst, dass Du das gar nicht tust ist ja egal, solange das was Du tust ohne es vielleicht tun zu wollen am Ende doch gut ist). Zweck des Urheberrechts ist es, geistiges Eigentum zu beschützen. Mit der GFDL, aber auch anderen Copyleft-Lizenzen, wird dieser Zweck bekämpft und untergraben, indem jeder, der z.B. etwas zur Wikipedia beiträgt, dies nur darf, wenn er sein geistiges Eigentum aufgibt (das heißt, einen breiten Teil der Exklusivrechte, die er daran hat). Dies ist natürlich eine Form der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit, man sollte sich da nichts vormachen! Zwar ist diese Enteignung gewissermaßen indirekt, aber letztendlich kommt es ja nur auf das Ergebnis an, das unter dem Strich übrig bleibt, und das ist der Fakt, dass alle Inhalte, die zur Wikipedia beigetragen werden, Allgemeingut werden und nicht mehr geistiges Eigentum eines einzelnen sind. Nochmal konkret: Wenn Du Fotos schießt, haben diese einen Wert, weil sie Dein geistiges Eigentum sind, das Du z.B. an eine Fotodatenbank verkaufen kannst. Wenn Du sie in der Wikipedia unter einer freien Lizenz einstellst, verlieren sie diesen Wert, sie sind nicht mehr Dein geistiges Eigentum: Ich (und jeder andere) kann sie nehmen und auf Postkarten drucken und so Dein Foto verkaufen. Du kannst es auch nicht mehr an eine Fotodatenbank verkaufen. Sie haben daher nicht mehr den Wert den sie vorher hatten, sie sind nicht mehr Dein Eigentum, sondern allgemeingut. Du kannst nun sagen, ja, das ist ja überhaupt keine Enteignung, ich habe ja selbst der Lizenz zugestimmt. Mag sein, aber überleg doch mal: Hättest Du ihr auch zugestimmt wenn Du nicht durch die Umstände (dass nur freie Lizenzen in der Wikipedia erlaubt sind) dazu gezwungen wärst? Hättest Du ihr zugestimmt, wenn die Wikipedia nur eine gemeinschaftlich erstellte Enzyklopädie geworden wäre, bei der die Autoren keine Lizenz erteilen müssen und alle Rechte (abgesehen von der Darstellung und Bearbeitung im Rahmen des Wikis selbst) behalten können? Siehst Du. Du hast geistiges Eigentum aufgegeben müssen, obwohl Du das gar nicht wolltest und insofern ist es natürlich eine Form der sanften Enteignung. --rtc 18:55, 1. Feb. 2009 (CET)
- Sagmal, sonst gehts noch gut? Zitat: Ziel der freien Lizenzen ist eine Enteignung geistigen Eigentums zum Wohle der Allgemeinheit, und das ist auch gut so. - enteignet wird schonmal niemand und das weißt du ganz genau. Und das kann und darf auch niemals das Ziel sein. Würde ja bedeuten, daß wir es uns zum Ziel setzen, uns über bestehende Gesetze hinwegzusetzen. Von dieser Aussage distanziere ich mich ausdrücklich. --Marcela
- Warum haben wir dann komplizierte Lizenzbestimmungen für die WP-Inhalte, wenn das Ergebnis - Enteignung - so einfach auszudrücken wäre? -- Stechlin 19:00, 1. Feb. 2009 (CET)
- Weil die Lizenzbestimmungen von Juristen für Juristen geschrieben wurden und die schon immer ihr Geld damit verdient haben, so einfache Sachverhalte, so kompliziert auszudrücken. --rtc 19:06, 1. Feb. 2009 (CET)
- Diese Einstellung kommt mir sehr möchtegernkommunistisch und von wenig Respekt vor der individuellen Schaffenskraft geprägt vor. Ich erachte sie eigentlich als typisch für diejenigen, die selbst nichts schaffen, aber sich dafür an der Kraft der anderen bereichern wollen. Ich bin gern bereit, mit denen zu teilen, die auch selbst etwas geben, aber nicht nur abzugeben an diejenigen, die nur fordern und von denen selbst nichts kommt. --Eva K. ist böse 19:10, 1. Feb. 2009 (CET)
- Logisch betrachtet ist dann Deine Teilnahme an der Wikipedia irrational, denn die Lizenzen machen keinen Unterschied zwischen solchen, von denen selbst etwas kommt und solchen, die nur fordern und von denen selbst nichts kommt. Sie können doch alle die Früchte Deines Schaffens ausbeuten. Ich meine, Bertelsmann druckt und verkauft die Wikipedia seit geraumer Zeit[8] und bestimmt nicht weil sie selbst etwas geben wollen. PS: Der Vorwurf des Kommunismus ist völlig deplatziert, die Kommunisten haben Leute mit Eigentum ermordet, ganz ähnlich dem Holocaust, nur viel weniger beachtet (was man schon an dem schäbig kurzen Artikel sieht). Siehe Kulaken. --rtc 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)
- Danke, daß Du meine Sicht, die ich auf meiner Benutzerseite dargelegt habe, so deutlich bestätigst. Was das das Mordargument betrifft, so geht das an der Sache vorbei. Auch Kapitalisten morden um des Eigentums willen. Ablenkungsmanöver gescheitert. --Eva K. ist böse 19:40, 1. Feb. 2009 (CET)
- Worum geht es Dir denn überhaupt? Ich finde Deine Sicht von Deiner Benutzerseite höchst selbstwidersprüchlich. Du sprichst Dich gegen kommerzielle Ausbeutung aus, willst aber an kommerzieller "Nach"nutzbarkeit festhalten. Du willst, dass nur Profit aus Deinem Beitrag schlagen darf, wer etwas zurückgibt, aber nimmst Lizenzen, die genau das ausdrücklich nicht zur Bedingung machen. Wo ist da die innere Logik? PS: Die Gedankenspiele bezüglich ausbeutender Wirtschaft mit ihrer Lobby und auch die Behauptung mordender Kapitalisten (zuviel die Märchen vom Zeitgeist-Film angesehen?), insbesondere im Vergleich zu den Dimensionen von Gulag oder Holocaust, würde ich schon eher mit einigen der Standpunkte des neueren Möchtegernkommunismus und seinen Verschwörungstheorien assoziieren. --rtc 20:10, 1. Feb. 2009 (CET)
- Ausbeutung und Nutzung sind zwei Paar Schuh, das sollte auch eigentlich dir bekannt sein. Tja, und die Sache mit dem Geben und Nehmen sehe ich dann auch mal intern, wo furchtbare Juristen und Verwaltungsbürokraten absurde, unverständliche Formulierungen erstellen, um ihre Daseinsberechtigung zu begründen, aber selbst nichts kreativ zum Projekt beitragen. Was das Thema Verschwörungstheorien betrifft, so wird das auch gerne mal als Schlagwort]] benutzt, unbequeme Sichten lächerlich zu machen. Da Du gleich Begriffe wie Gulag und Holocaust heraufbeschwörst, von denen ich nichts geschrieben habe, stellst Du dich bedauerlicherweise in die Ecke der Nutzer dieser schlechten Billigrhetorik des Winkeladvokatentums, anders kann ich das nicht nennen. Das ist einer ernsthaften Diskussion nicht würdig. Bitte verzichte als auf solche Schlagworte, es wäre förderlicher. --Eva K. ist böse 13:19, 2. Feb. 2009 (CET)
- Was willst Du denn? Ich sehe hier nur abstraktes rumgeeiere von Nutzung und Ausbeutung und sonstige heiße Luft, aber was Du denn nun konkret willst sagst Du nicht! Verschwörungstheorien sind lächerlich. Klar, die Leute, die an sie glauben tun das oft nicht von ungefähr, sondern leben in einer problematischen Situation, die vielleicht beseitigt werden sollte, und die sie sich so zu erklären versuchen, und diese Tatsache sollte man durchaus ernst nehmen. Aber das macht diese Verschwörungstheorien nicht weniger lächerlich. Ich habe Gulag und Holocaust genannt weil Du mir (Möchtegern)kommunismus vorgeworfen hast, und ich wollte damit Dir klar machen, wo der Unterschied liegt. Wenn Du das als schlechte Billigrhetorik ansiehst, soll dann das Schlagwort des Möchtegernkommunismus etwa anders sein? Du stellst Ansprüche, die Du selbst nicht einhälst. --rtc 15:53, 2. Feb. 2009 (CET)
- Ich sehe nur einen, der ständig von Verschwörungstheorien fabuliert. --Eva K. ist böse 18:25, 2. Feb. 2009 (CET)
- Was willst Du denn? Ich sehe hier nur abstraktes rumgeeiere von Nutzung und Ausbeutung und sonstige heiße Luft, aber was Du denn nun konkret willst sagst Du nicht! Verschwörungstheorien sind lächerlich. Klar, die Leute, die an sie glauben tun das oft nicht von ungefähr, sondern leben in einer problematischen Situation, die vielleicht beseitigt werden sollte, und die sie sich so zu erklären versuchen, und diese Tatsache sollte man durchaus ernst nehmen. Aber das macht diese Verschwörungstheorien nicht weniger lächerlich. Ich habe Gulag und Holocaust genannt weil Du mir (Möchtegern)kommunismus vorgeworfen hast, und ich wollte damit Dir klar machen, wo der Unterschied liegt. Wenn Du das als schlechte Billigrhetorik ansiehst, soll dann das Schlagwort des Möchtegernkommunismus etwa anders sein? Du stellst Ansprüche, die Du selbst nicht einhälst. --rtc 15:53, 2. Feb. 2009 (CET)
- Ausbeutung und Nutzung sind zwei Paar Schuh, das sollte auch eigentlich dir bekannt sein. Tja, und die Sache mit dem Geben und Nehmen sehe ich dann auch mal intern, wo furchtbare Juristen und Verwaltungsbürokraten absurde, unverständliche Formulierungen erstellen, um ihre Daseinsberechtigung zu begründen, aber selbst nichts kreativ zum Projekt beitragen. Was das Thema Verschwörungstheorien betrifft, so wird das auch gerne mal als Schlagwort]] benutzt, unbequeme Sichten lächerlich zu machen. Da Du gleich Begriffe wie Gulag und Holocaust heraufbeschwörst, von denen ich nichts geschrieben habe, stellst Du dich bedauerlicherweise in die Ecke der Nutzer dieser schlechten Billigrhetorik des Winkeladvokatentums, anders kann ich das nicht nennen. Das ist einer ernsthaften Diskussion nicht würdig. Bitte verzichte als auf solche Schlagworte, es wäre förderlicher. --Eva K. ist böse 13:19, 2. Feb. 2009 (CET)
- Worum geht es Dir denn überhaupt? Ich finde Deine Sicht von Deiner Benutzerseite höchst selbstwidersprüchlich. Du sprichst Dich gegen kommerzielle Ausbeutung aus, willst aber an kommerzieller "Nach"nutzbarkeit festhalten. Du willst, dass nur Profit aus Deinem Beitrag schlagen darf, wer etwas zurückgibt, aber nimmst Lizenzen, die genau das ausdrücklich nicht zur Bedingung machen. Wo ist da die innere Logik? PS: Die Gedankenspiele bezüglich ausbeutender Wirtschaft mit ihrer Lobby und auch die Behauptung mordender Kapitalisten (zuviel die Märchen vom Zeitgeist-Film angesehen?), insbesondere im Vergleich zu den Dimensionen von Gulag oder Holocaust, würde ich schon eher mit einigen der Standpunkte des neueren Möchtegernkommunismus und seinen Verschwörungstheorien assoziieren. --rtc 20:10, 1. Feb. 2009 (CET)
- Danke, daß Du meine Sicht, die ich auf meiner Benutzerseite dargelegt habe, so deutlich bestätigst. Was das das Mordargument betrifft, so geht das an der Sache vorbei. Auch Kapitalisten morden um des Eigentums willen. Ablenkungsmanöver gescheitert. --Eva K. ist böse 19:40, 1. Feb. 2009 (CET)
- Immerhin bringen sie freies Wissen unter die Bevölkerung. Da wäscht dann eine Hand die andere. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:26, 1. Feb. 2009 (CET)
- Wissen war schon immer frei. Der Brockhaus bringt ebenso freies Wissen unter die Bevölkerung. --rtc 19:29, 1. Feb. 2009 (CET)
- Nur die Weiterverwendung wird erschwert, oder meinst du das Verteilen von Kopien aus dem Brockhaus in einer Schulklasse wäre legal? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 21:05, 1. Feb. 2009 (CET)
- Erstmal ist das Verteilen von Kopien aus dem Bertelsmann-Ding auch nicht legal, weil das eine Markenfälschung wäre. Bertelsmann ist natürlich nicht dumm und hat natürlich extra drauf geachtet, jede Seite mit dem Wikipedia-Logo zu versehen, damit auch nicht einzelne kopiert werden können. Aber nehmen wir das mal weg, dann geht es immer noch nicht um Wissen, das schon immer frei war, sondern höchstens um die Enzyklopdieartikel. Und Evas Einwand war, dass Leute nicht einfach so ihre Werke nehmen und ausschlachten dürfen sollen, wenn sie nicht selbst etwas dazu beizutragen. Nun behauptest Du das sei beim Bertelsmann-Nachschlagwerk ja okay, weil die Leute es ja weiterkopieren können. Das war aber nicht Evas Punkt. Die Kopierbarkeit ist kein Beitrag von Bertellsmann; ich kann es mir auch aus der Ursprungsquelle Wikipedia selbst schon ausdrucken und kopieren. Wo trägt Bertelsmann also etwas bei und schlachtet nicht nur kommerziell aus? Oder willst Du das ganze auf kostenlose Werbung für die Wikipedia reduzieren? Aber ist das nicht bei jeder kommerziellen Verwertung der Fall, und wäre es dann nicht unsinnig, überhaupt eine Unterscheidung zwischen ausbeutenden kommerziellen Verwertungen und kommerziellen Verwertungen mit Eigenbeitrag zu machen, wenn alleine in diesem sowieso immer vorhandenen Werbeeffekt schon ein hinreichender Eigenbeitrag stecken soll? --rtc 21:32, 1. Feb. 2009 (CET)
- Nur die Weiterverwendung wird erschwert, oder meinst du das Verteilen von Kopien aus dem Brockhaus in einer Schulklasse wäre legal? -- ▪Niabot▪議論▪+/− 21:05, 1. Feb. 2009 (CET)
- Wissen war schon immer frei. Der Brockhaus bringt ebenso freies Wissen unter die Bevölkerung. --rtc 19:29, 1. Feb. 2009 (CET)
- Logisch betrachtet ist dann Deine Teilnahme an der Wikipedia irrational, denn die Lizenzen machen keinen Unterschied zwischen solchen, von denen selbst etwas kommt und solchen, die nur fordern und von denen selbst nichts kommt. Sie können doch alle die Früchte Deines Schaffens ausbeuten. Ich meine, Bertelsmann druckt und verkauft die Wikipedia seit geraumer Zeit[8] und bestimmt nicht weil sie selbst etwas geben wollen. PS: Der Vorwurf des Kommunismus ist völlig deplatziert, die Kommunisten haben Leute mit Eigentum ermordet, ganz ähnlich dem Holocaust, nur viel weniger beachtet (was man schon an dem schäbig kurzen Artikel sieht). Siehe Kulaken. --rtc 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)
- Warum haben wir dann komplizierte Lizenzbestimmungen für die WP-Inhalte, wenn das Ergebnis - Enteignung - so einfach auszudrücken wäre? -- Stechlin 19:00, 1. Feb. 2009 (CET)
- *zustimm* Schöner hätte ich das jetzt auch nicht formulieren können. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)
- Ich sage doch nur wie es ist. Oder siehst Du das anders? --rtc 19:27, 1. Feb. 2009 (CET)
- "Früher" (TM) - also in den ersten Jahren hier war ich in der Tat etwas blauäugig und habe mir über Lizenzen keine Gedanken gemacht. Mittlerweile wähle ich Lizenzen aber sehr wohl ganz bewußt. So habe ich gestern die beiden obersten Bilder für BIENE-Award hochgeladen, ganz bewußt als Bild-frei. Dies ist die weitgehendste Enteignung, die geht, hier um dem Veranstalter die problemlose Nachnutzung zu ermöglichen. Trotzdem bleibe ich Urheber. Ich habe auch mitnichten alle meiner Fotos hier hochgeladen. Und wertlos oder minderwertig werden die Bilder auch nicht, wenn sie hier hochgeladen sind, ich sehe eher das Gegenteil. Sie finden eine so weite Aufmerksamkeit, daß mehr Leute als auf irgendeiner anderen Homepage sie bemerken. Dies bewirkt, daß ständig Fragen zur Nachnutzung eintreffen. Beileibe nicht alle nachnutzer handeln so wie die, die auf Weiternutzung/Mängel gelistet werden und selbst dort geschieht das zur überwiegenden Mehrheit aus Unwissenheit. Guck mal hier 4 Beiträge weiter oben... In einem gebe ich dir allerdings Recht: viele Benutzer hier verstehen selbst nach Jahren den wahren Umfang der Konsequenzen aus den Lizenzen nicht. --Marcela
19:29, 1. Feb. 2009 (CET)
- Ich verstehe die Aussage "Trotzdem bleibe ich Urheber" nicht. Wie sollte es anders sein? Jedenfalls hat wohl niemand eine Zeitmaschine und könnte zurück in die Vergangenheit reisen und den Lauf der Gesichte so ändern, dass Du nicht mehr Urheber bist, sondern jemand anderes. --rtc 19:49, 1. Feb. 2009 (CET)
- Eben! Und deshalb kommen die zahlreichen Mailanfragen auch bei mir an. Dabei ist es relativ schnuppe, welche Lizenz vorliegt. Die Nachnutzer fragen bei GFDL-Bildern ebenso wie bei Bild-frei ;) Und bevor hier irgendein falscher Eindruck entsteht: außer Belegexemplaren und gelegentlich Eintrittskarten habe ich noch nie irgendwas davon gehabt und verlangt. Ich habe allerdings Folge-Aufträge zur Anfertigung von Fotos bekommen. Dies dürfte auch der Grund sein, wenn hier Profis ihre Werke zur Verfügung stellen. --Marcela
20:13, 1. Feb. 2009 (CET)
- Eben! Und deshalb kommen die zahlreichen Mailanfragen auch bei mir an. Dabei ist es relativ schnuppe, welche Lizenz vorliegt. Die Nachnutzer fragen bei GFDL-Bildern ebenso wie bei Bild-frei ;) Und bevor hier irgendein falscher Eindruck entsteht: außer Belegexemplaren und gelegentlich Eintrittskarten habe ich noch nie irgendwas davon gehabt und verlangt. Ich habe allerdings Folge-Aufträge zur Anfertigung von Fotos bekommen. Dies dürfte auch der Grund sein, wenn hier Profis ihre Werke zur Verfügung stellen. --Marcela
- Ich verstehe die Aussage "Trotzdem bleibe ich Urheber" nicht. Wie sollte es anders sein? Jedenfalls hat wohl niemand eine Zeitmaschine und könnte zurück in die Vergangenheit reisen und den Lauf der Gesichte so ändern, dass Du nicht mehr Urheber bist, sondern jemand anderes. --rtc 19:49, 1. Feb. 2009 (CET)
- "Früher" (TM) - also in den ersten Jahren hier war ich in der Tat etwas blauäugig und habe mir über Lizenzen keine Gedanken gemacht. Mittlerweile wähle ich Lizenzen aber sehr wohl ganz bewußt. So habe ich gestern die beiden obersten Bilder für BIENE-Award hochgeladen, ganz bewußt als Bild-frei. Dies ist die weitgehendste Enteignung, die geht, hier um dem Veranstalter die problemlose Nachnutzung zu ermöglichen. Trotzdem bleibe ich Urheber. Ich habe auch mitnichten alle meiner Fotos hier hochgeladen. Und wertlos oder minderwertig werden die Bilder auch nicht, wenn sie hier hochgeladen sind, ich sehe eher das Gegenteil. Sie finden eine so weite Aufmerksamkeit, daß mehr Leute als auf irgendeiner anderen Homepage sie bemerken. Dies bewirkt, daß ständig Fragen zur Nachnutzung eintreffen. Beileibe nicht alle nachnutzer handeln so wie die, die auf Weiternutzung/Mängel gelistet werden und selbst dort geschieht das zur überwiegenden Mehrheit aus Unwissenheit. Guck mal hier 4 Beiträge weiter oben... In einem gebe ich dir allerdings Recht: viele Benutzer hier verstehen selbst nach Jahren den wahren Umfang der Konsequenzen aus den Lizenzen nicht. --Marcela
- Ich sage doch nur wie es ist. Oder siehst Du das anders? --rtc 19:27, 1. Feb. 2009 (CET)
- *zustimm* Schöner hätte ich das jetzt auch nicht formulieren können. -- ▪Niabot▪議論▪+/− 19:24, 1. Feb. 2009 (CET)
Rtc drückt sich gewohnt überspitzt aus, hat aber im Grunde recht. Projekte wie die Wikipedia wollen die Enteignung des sog. "geistigen Eigentums" befördern. Andersrum und viel positiver konnotiert könnte man auch sagen es geht darum, die Monopolisierung sog. "geistigen Eigentums" zu verhindern. Das WP überhaupt eine Lizenz hat (und man nicht von Anfang an PD genommen hat) kann man als Fehler ansehen, hat aber sicher mit dem Copyleft zu tun, welches die erneute Monopolisierung von bereits freien Inhalten verhindert. Wer das nicht akzeptiert, dessen Teilnahme ist wie Rtc richtig sagt hochgradig irrational. Wir wollen mal nicht vergessen, dass das Urheberrecht einem Zunftprivileg für Drucker entspringt. Man kann also auch sagen, es geht darum, eine im Mittelalter einsetzende Fehlentwicklung (die im Übrigen dazu beiträgt, einen Großteil der Menschheit unter unwürdigen Bedingungen dahinvegetieren zu lassen) zu korrigieren. -- Wiggum 20:14, 1. Feb. 2009 (CET)
- Wo wir grad dabei sind: (wir kommen vom Hundertsen ins Tausendste und die Ursprungsfrage spielt keine Rolle mehr) - Könntet ihr mal bitte konstruktive, destruktive, sarkastische, beleidigende oder sonstwelche Kritik an http://www.inf.hs-anhalt.de/~roletschek/urhg/geschichte-des-urheberrechts.htm üben? Gern auch als Mail an ralf@roletschek.de - ich bin nicht sauer, wenn vernichtende Kritik kommt! --Marcela
21:33, 1. Feb. 2009 (CET)
- "Wir wollen mal nicht vergessen, dass das Urheberrecht einem Zunftprivileg für Drucker entspringt. Man kann also auch sagen, es geht darum, eine im Mittelalter einsetzende Fehlentwicklung (die im Übrigen dazu beiträgt, einen Großteil der Menschheit unter unwürdigen Bedingungen dahinvegetieren zu lassen) zu korrigieren." - ROFL. Und Eigentum ist ein antikes Überbleibsel der griechisch-römischen Sklavenhaltergesellschaft, gell? ;-) --Asthma und Co. 21:27, 1. Feb. 2009 (CET)
- Nach dem Bild, was lange auf deiner Benutzerseite stand hätte ich erwartet, dass du das Ziel teilst. ;-) -- Wiggum 23:17, 1. Feb. 2009 (CET)
- Hauptsache, man kann mit Widersprüchen umgehen.--Asthma und Co. 00:04, 2. Feb. 2009 (CET)
- Nach dem Bild, was lange auf deiner Benutzerseite stand hätte ich erwartet, dass du das Ziel teilst. ;-) -- Wiggum 23:17, 1. Feb. 2009 (CET)
Klimatabellen
Hallo, kann mir jemand sagen, ob ich urheberrechtliche Probleme bekommen, wenn ich Klimatabellen selber erstelle/zeichne, sie aber (logischerweise) mit Daten aus anderen Tabellen (z.B. von www.wetter.com) ausfülle (z.T. sind die Daten vereinfacht, gerundet, etc.) und sie dann in einen Wikipedia-Artikel infüge?
Danke. (nicht signierter Beitrag von 90.152.186.36 (Diskussion | Beiträge) 14:19, 31. Jan. 2009 (CET))
Daten sind nicht schützbar. Es kommt auf den konkreten Fall an, aber ich würde mal orakeln, dass dein Fall vermutlich keine Probleme bereitet.-- Wiggum 14:31, 31. Jan. 2009 (CET)
Wenn Du wesentliche Teile einer anderen Datenbank übernimmst, kommst Du mit dem Leistungsschutzrecht des Datenbankschutzes in Konflikt. Wenige Diagramme sind aber okay. sугсго 10:08, 2. Feb. 2009 (CET)
Bitte beteiligen. [[ Forrester ]] 08:54, 1. Feb. 2009 (CET)
Warum wird Josef Schleich in dem nach ihm benannten Artikel als Krimineller bezeichnet? Das bezieht sich ja nur auf die Gesetzgebung des dritten Reiches und nicht auf das aktuelle oesterreichische Gesetz. Josef Schleich hat ja offenkundig mit seinem Einsatz vielen Juden das Leben gerettet, auch wenn dies eigennuetzig war, so hatte es fuer viele Juden eine lebensrettende Folge. Dem Urheber des Artikels scheint die Lektuere von Hannelore Froehlich nicht bekannt zu sein, in dem sie mit authentischen Berichten beweist, dass ihr Vater von mehreren juedischen Organisationen gelobt wurde. Ich ersuche hoeflich um Streichung des Begriffs Krimineller aus dem Artikel.
--Manfred peter schleich 12:39, 1. Feb. 2009 (CET)
- Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 14:03, 1. Feb. 2009 (CET)
- Ich ändere es dort mal, es ist tatsächlich komisch formuliert. BerlinerSchule 17:05, 1. Feb. 2009 (CET)
Beim Artikel Todeskreis wurde offenbar der Klappentext abgeschrieben. Ist das in der Form, wie sie in dem Artikel vorgenommen wurde, zulässig? --DI Florian Fuchs 15:34, 1. Feb. 2009 (CET)
- OK, durch die Löschung hat sich das Problem von alleine erledigt. --DI Florian Fuchs 15:54, 1. Feb. 2009 (CET)
Übersetzung
Ich habe hier einen Text aus der englischen Wikipedia übersetzt. Jetzt habe ich entdeckt, dass es sich bei dem Artikel anscheinend um eine 1zu1-Kopie von hier handelt. Die Website der Smithsonian Institution ist mit einem Copyright-Vermerk versehen. Da es sich aber um eine staatliche Einrichtung handelt, könnte sie auch gemeinfrei sein. Handelt es sich bei meiner Übersetzung um einen URV?-- Druffeler 11:52, 2. Feb. 2009 (CET)
- Nach den site credits ist die Seite nicht von Bediensteten der US-Federal-Ebene erstellt worden, sondern von Privaten, einer New Yorker Werbeargentur namens LaPlaca Cohen und deren Autoren Deborah Horowitz, Caitlin Woolsey, Jennifer Maslin, Kevin Crysler, Keri Towler, Ryan Hill, Aimee Soubier, Laurie James. PD nach amerikanischem Recht dürfte das nicht sein, womit deine Übersetzung leider zu löschen wäre. sугсго 12:05, 2. Feb. 2009 (CET)
- Ich habe beim Original mal den englischen URV-Baustein gesetzt. Mal sehen, was sich da tut. Wenn es da nicht gelöscht wird, müsste es hier auch in Ordnung sein.-- Druffeler 12:26, 2. Feb. 2009 (CET)
- URV-Bereiche gelöscht, Artikel im ANR!-- Druffeler 10:18, 3. Feb. 2009 (CET)
- Ich habe beim Original mal den englischen URV-Baustein gesetzt. Mal sehen, was sich da tut. Wenn es da nicht gelöscht wird, müsste es hier auch in Ordnung sein.-- Druffeler 12:26, 2. Feb. 2009 (CET)
Welches Urheberrecht gilt?
Hallo, nachdem ich diverse angegebene Tutorials und Artikel zu Urheberrecht/Bildrecht mir durchgelesen habe, ist mir immer noch nicht ganz klar, welches Recht für die deutsche Wikipedia gilt. Zum Beispiel dieses Bild, nach argentinischem Recht ist es public domain, kann ich es nun verwenden oder gilt für den deutschen Raum die 70 Jahre-Frist? Und zudem ist der Urheber unbekannt. Mag mir bitte jemand helfen? Vielen Dank, --Catfisheye 03:55, 3. Feb. 2009 (CET)
- Generell Schutzlandprinzip. Der Baustein schein auch nicht ganz unumstritten.--134.2.3.103 10:02, 3. Feb. 2009 (CET)
Lies WP:BR und ggf. lies es nochmal. Es gilt das Recht, das das angerufene Gericht zugrundelegt. Für die deutschsprachige Wikipedia gilt somit: Aus dem Schutzfristenvergleich folgt, dass im Nicht-EU-Ausland nicht mehr geschützte Werke auch in D,A,CH keinen Schutz beanspruchen können (vorausgesetzt der argentinische Urheber hatte nicht auch noch eine österreichische oder deutsche oder Schweizer Staatsbürgerschaft). Für die USA gilt das nicht, da ein besonderes Urheberrechtsabkommen zwischen D und den USA besteht, das die Inländerbehandlung zusichert. Dort gilt also unsere 70 Jahres-Schutz-Frist wie in der EU. Ist ein Werk in einem südamerikanischen Staat definitiv gemeinfrei, kann es hier verwendet werden. Ist es zudem auch noch in den USA gemeinfrei, ist es auch auf Commons zulässig. --Historiograf 17:47, 3. Feb. 2009 (CET)
- Ich verstehe diesen Satz: „Die Urheber genießen für die Werke, für die sie durch diese Übereinkunft geschützt sind, in allen Verbandsländern mit Ausnahme des Ursprungslandes des Werkes die Rechte, die die einschlägigen Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig gewähren oder in Zukunft gewähren werden, sowie die in dieser Übereinkunft besonders gewährten Rechte.“ genau umgekehrt. Und wenn der Urheber unbekannnt ist, wer sagt dann, dass er nicht zufällig Deutscher ist, soll ja in Südamrika recht viele davon geben.--84.160.197.161 21:21, 3. Feb. 2009 (CET)
- Siehe Histo: Es gilt das Recht des angerufenen Gerichts. Wenn du von einem ukrainischen Anwalt vor ein italienisches Gericht gerufen wirst (was rein theorethisch möglich ist) gilt italienisches Recht. Aber das ist rein theoretisch. Histo hat es gut auf den Punkt gebracht. --Marcela
22:56, 3. Feb. 2009 (CET)
- Siehe Histo: Es gilt das Recht des angerufenen Gerichts. Wenn du von einem ukrainischen Anwalt vor ein italienisches Gericht gerufen wirst (was rein theorethisch möglich ist) gilt italienisches Recht. Aber das ist rein theoretisch. Histo hat es gut auf den Punkt gebracht. --Marcela
Urheberrecht
Hallo, was ist zu tuen, bzw. wie ist zu verfahren, wenn Artikelformulierungen bei Wiki-Artikeln auftauchen, die relativ wortgetreu sich auch in meinen Büchern finden und der Verdacht besteht, dass hier einfach nur abgeschrieben wurde? 89.247.63.65 14:19, 3. Feb. 2009 (CET)
- siehe Wikipedia:Urheberrechte_beachten#Urheberrechtsverletzungen_.28URV.29. --Isderion 15:09, 3. Feb. 2009 (CET)
Siehe aber auch WP:TP. Wer sich aufbläst um eine URV zu behaupten, sollte sich freilich seiner Sache ziemlich sicher sein. --Historiograf 17:49, 3. Feb. 2009 (CET)
E-Mail-Gespräch
Während oben über Freigaben von geschützten Bildern diskutiert wurde, habe ich per Mail ein Gespräch mit der für die Rechtevergabe Zuständigen beim Carlsen Verlag geführt. Leider nicht erfolgreich. Dennoch ein in gewisser Hinsicht aufschlussreiches Gespräch, das vielleicht auch für andere interessant sein kann. Aber kann ich den Mailwechsel hier bei WP zugänglich machen oder verletze ich damit die Rechte der Gesprächspartnerin? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 22:04, 3. Feb. 2009 (CET)
- Meine Glaskugel sagt ja - meine Tarotkarten nein. Es kommt bzlg. des Urheberrechtes auf den Inhalt des Mailwechsels an. (persönliche Daten sollte man aber stets rausnehmen) - ach ja einige Schmierenanwälte und Klippschulrichter halten den Inhalt von Email durch das Briefgeheimnis vor der Veröffentlichung durch den Adressanten geschützt. Die kennen aber wohl weder das Briefgeheimnis noch den Begriff Brief wirklich. sугсго 22:08, 3. Feb. 2009 (CET)
- Ich würde es nicht veröffentlichen bzw. dem Gesprächspartner vorher fragen. Reine Privatmeinung...--Marcela
22:26, 3. Feb. 2009 (CET)
- man veröffentlicht keine mails ohne zustimmung das gesprächspartners. das gebietet der anstand. -- ∂ 22:43, 3. Feb. 2009 (CET)
- unabhängig von rechtlichen Sachen sehe ich das ebenso. --Marcela
23:39, 3. Feb. 2009 (CET)
- unabhängig von rechtlichen Sachen sehe ich das ebenso. --Marcela
- Ich würde es nicht veröffentlichen bzw. dem Gesprächspartner vorher fragen. Reine Privatmeinung...--Marcela
- Ich hab jetzt einfach mal gefragt, Antwort kommt natürlich erst morgen. Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 00:15, 4. Feb. 2009 (CET)
Sie möchte nicht, dass es verwendet wird -.- --Don-kun Diskussion, Bewertung 11:54, 4. Feb. 2009 (CET)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir würden dieses Bild gerne in einem Lehrbuch veröffentlichen (print und online), ich habe gesehen, dass es gemeinfrei und daher unbeschränkt verwendbar ist, wie sollen wir die Quelle exakt & korrekt angeben?
Meine Email-Adresse: [hier gibt es kein Mailanworten]
62.159.60.194 10:05, 4. Feb. 2009 (CET)
- Urheberrechtlich müssen sie nichts angeben: als gutes Beispiel für die Leser des Lehrbuches sollte aber der Fotograf angeben werden (Gaspard-Félix Tournachon bzw. sein Künstlername Nadar und das Aufnahmedatum unbekannt, aber vor 1910. sугсго 10:13, 4. Feb. 2009 (CET)
Richtlinie für Personenfotos?
Es gibt jetzt einen Vorschlag auf Commons für eine neue Richtlinie für Personenfotos. Dazu hab ich Fragen: Werden hier auf de-WP für Fotos die hiesigen Persönlichkeitsrechte zugrunde gelegt oder diejenigen der Herkunftsländer der Fotos? Haben wir irgendwo eine Seite mit Richtlinien dazu? --Martina Nolte Disk. 11:36, 4. Feb. 2009 (CET)
- Nachtrag: Wikipedia:BR#Aufnahmen_mit_Personen gilt nur für Aufnahmen in Deutschland, oder? --Martina Nolte Disk. 12:47, 4. Feb. 2009 (CET)
Bilderrechte
Hallo, ich habe zwei Bilder und zwar nebenstehende hochgeladen. Diese Bilder stammen aus einem privaten Fotoalbum meiner Familie. Ich habe allerdings keine Ahnung, wer die Bilder erstellt hat. Was ist zu tun? Wie kann ich die Bilder zur Not wieder löschen? (nicht signierter Beitrag von MadeleineSchäfer (Diskussion | Beiträge) 14:01, 4. Feb. 2009 (CET))
- Hallo,
- mir ist zwar unverständlich, wieso du immer noch nicht auf deiner Diskussionsseite Stellung nimmst. Es bleibt nämlich immer noch etwas unbeantwortet. Ohne Kenntnis des Rechteinhabers sind die Bilder zu Löschen. Wie du eine Schnelllöschung vornehmenkannst steht hier: Wikipedia:Schnelllöschung#Vorgehensweise. – Wladyslaw [Disk.] 14:08, 4. Feb. 2009 (CET)
Das als Logo zu verkaufen halte ich für etwas übertrieben. Ich denke, hier greift das Urheberrecht sehr wohl und das Bild muss damit entfernt werden. Oder? -- Serpens ?! 16:04, 4. Feb. 2009 (CET)
- äähm, wo siehst du Schöpfungshöhe? Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:05, 4. Feb. 2009 (CET)
- Hatten wir das nicht schonmal hier diskutiert? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:09, 4. Feb. 2009 (CET)
- Wo soll da ein Problem bestehen? --Marcela
16:11, 4. Feb. 2009 (CET)
- Möglicherweise darin, dass dies ein Ausschnitt aus dem Einband des Buches ist, von dem Teile entfernt wurden... (Siehe auch: [9]) -- ▪Niabot▪議論▪+/− 16:51, 4. Feb. 2009 (CET)
- Wo soll da ein Problem bestehen? --Marcela
- Hatten wir das nicht schonmal hier diskutiert? Grüße --Don-kun Diskussion, Bewertung 16:09, 4. Feb. 2009 (CET)