Zum Inhalt springen

Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Entsperrrichtlinie2

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Januar 2009 um 14:43 Uhr durch Bhuck (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Es kommt alles drauf an, wie die Sperre erst zustande gekommen ist). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Siehe auch

24-Stunden-Frist

Vielleicht wäre es eine Idee (auch für die Sperrverfahren), die 24-Stunden-Frist in jedem Fall ablaufen zu lassen, damit von vornherein klar ist, wann die Abstimmung beginnen wird und auch ggf. noch Bedenken angemeldet werden können. Kommen innerhalb dieser 24 Stunden die benötigten Unterstützer zusammen, beginnt die Abstimmung, wenn nicht, dann eben nicht. -- Carbidfischer Kaffee? 17:59, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Gute Idee. Aus dem Sperrverfahren lernen heißt siegen lernen. ;) Daher entfallen hier auch die zwei Antragsbestätiger. −Sargoth 18:09, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Vorschläge

Folgende Punkte als Anregungen:

  1. Ob man Entsperrverfahren nicht auch für Sperren ab 1 oder 3 Monaten zuläßt, sollte man schon diskutieren. Die Sperrprüfung läuft meiner Meinung nach gerade bei Sperren von einigen Wochen bis Monaten nicht so optimal, weil gerade hier dem Ermessen der einzelnen Admins doch ziemlich unterschiedliche Vorstellungen zugrundeliegen
  2. Entsperrungen durch einzelne Administratoren ... gesperrter Benutzer wäre wohl verständlicher in der Form ohne reguläres Sperrverfahren ... gesperrter Benutzer
  3. Der Gesperrte sollte meiner Meinung nach selbst den Antrag stellen (keine Stellvertreterkriege), natürlich nur, wenn er die nötige Unterstützung bekommt
  4. Nur zwischen infinit und völligem Freispruch entscheiden zu können, ohne die Möglichkeit einer Sperrreduzierung, stelle ich mir in vielen Fällen schwierig vor. Dürfte eine klare Tendenz zu Entsperrungen zur Folge haben. Auch wenn es die Auswertung erschwert, sollte man überlegen, etwas analoges zu Wikipedia:Benutzersperrung#Leitlinien für Sperranträge Nr. 7 hier auch irgendwie zu regeln: Zusammen mit der Stimmabgabe für Sanktionen kann jeder Benutzer im Abschnitt mit vom Vorschlag abweichender Dauer eine vom Antrag abweichende Sperrdauer angeben. In Kraft tritt die längste Sperrdauer, für die – zusammen mit Voten für noch längere Sperrung – die Zweidrittelmehrheit der Gesamtstimmen erreicht wird.

Stullkowski 18:51, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

  1. In gewisser Weise. Ein 32 Jahre gesperrter Benutzer ... ich trage mal 6 Monate ein.
  2. Es ging mir dabei auch um SG-Urteile. Das kann man aber ausführlicher darstellen.
  3. Selbst stellen finde ich ungünstig. Ein gesperrter Benutzer neigt eher zur Verkrampftheit, was seinem Antrag abträglich sein könnte. Sockenpuppe analog zu WP:SP schreibe ich mal rein.
  4. Das finde ich bei den Sperranträgen eines der ungünstigeren Sachen, die Sperren eher Richtung Strafen tendieren lassen.

Sargoth 19:22, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich hätte einige Fragen bzgl. einiger Regeln, die sich mir nicht sofort einleuchten:
Warum 6 Monate und 1 Jahr als Fristen? Warum keine Entsperrung bei Benutzersperrverfahren bzw. Schiedsgericht, obwohl für ersteres das SG gerade eine Richtlinie erbeten hat? Warum Diktatur der Minderheit (2/3-Mehrheit), an dieser ist doch auch schon das BS als Verfahren gescheitert? Warum ein absolutes Wiederholungsverbot, gibt es bei Sperrverfahren auch nicht - reicht nicht ein zeitlich befristetes ?1 Monat?? Außerdem fehlt die Notwendigkeit einer Zustimmung durch den Gesperrten.
Reicht es nicht einfacher: Jede Sperre mit einer Restdauer von acht Tagen (sonst läuft die Sperre vorher aus) kann - unabhängig ihrer Berechtigung bei Verhängung - aufgehoben werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür votiert. Anstelle eines generellen Wiederholungsverbotes würde ich die Unterstützung hochsetzen (25) und die erneute Unterstützung der Entsperrung eines bestimmten Nutzers auf einmal begrenzen. Damit muss es schon 50 Entsperrer für ein zweites Vefahren geben und 75 für ein Drittes. Trollverfahren werden damit verhindert. sугсго 23:00, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Das ist hier unabhängig vom SG, dazu weiß ich nichts. Wenn durch das SG ausgesprochene Sperren durch ein Benutzerentsperrverfahren aufgehoben werden sollen, kann das doch das SG selbst erlassen, oder nicht? Ah, oka. Nee, hier geht es erstmal nur um Sperren, die von einem Admin getätigt werden. Die zwei Drittel dienen zur Herstellung einer konsensfähigen Lösung. Die einfache Mehrheit kommt wohl nicht durch. Unabhängig davon erhoffe ich aber Folgemeinungsbilder zu genau solchen kleineren, aber umstrittenen Änderungen. Das heißt, hier soll möglichst etwas beschlossen werden, und nicht abgelehnt, damit wir eine aus- und umbaufähige Vereinbarung haben. Das eine Jahr ist von FritzG in der Wst-Diskussion gefallen, das Herabsetzen von indefinit auf eine geringere Dauer wurde hier von Stullkowski angeregt. Die 25 und 75 sind eingebaut. −Sargoth 23:09, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wenn man schon eine Entsperrrichtlinie einführen will, dann auch bitte allgemein und nicht nur für Spezialfälle wie hier (weniger als zwei Jahre her, mehr als sechs Monate gesperrt, keine SG-Sperrung, keine BS-Sperrung). Die Community hat bestimmt auch kein großes Interesse an mehreren Meinungsbildern in Folge, die sich alle um dasselbe Grundproblem drehen. -- kh80 •?!• 11:48, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Glaub kaum, dass das durchkäme, jedenfalls nach Auswertung der Diskussionen des alten Entsperrrichtlinien-MB und der bisherigen umgekehrten Benutzersperrverfahren. Unübersichtliche und unverständliche Kaskaden-MBs werden ebenfalls i. d. R. abgelehnt. Ohne Einschränkung auf die zentralen, von dir speziellen, genannten Fälle wird es auch deutlich mehr Entsperrverfahren geben, ebenfalls mehrere Meinungsbilder in Folge. −Sargoth 11:56, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Kritik

Wie schon in einer anderen MB-Vorbereitung geschrieben, halte ich es für ungünstig das Entsperrverfahren vom derzeitigen Sperrverfahren entkoppelt zu betrachten. Derzeit braucht es eine 2/3-Mehrheit für eine Sperre. Nach diesem MB gilt das gleiche für eine Entsperrung. Es muss sich also nur ein Admin finden und eine Sperre verhängen und schon braucht man statt 2/3 der Abstimmer für eine Sperre nur noch über 1/3 der Abstimmer, welche sich gegen eine Entsperrung aussprechen. Ein Verfahren würde also das andere aushebeln. Mit einer solchen Ungereimtheit kommt es nur wieder zu Streit und möglicherweise Mißbrauch. --Phoinix 22:47, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Das Sperrverfahren als solches ist wegen der Diktatur der Minderheit gescheitert und Du willst das jetzt auch noch auf die Entsperrung ausdehnen? sугсго 23:00, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ich habe auf einen Logikfehler hingewiesen. Ich halte von beiden Verfahren nicht viel. Entweder beschäftigen sich die meisten Abstimmenden nicht hinreichend mit dem vorliegenden Fall oder sie tun es und investieren somit auch viel ihrer Projektzeit. --Phoinix 23:28, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Es muss schon einiges vorgefallen sein, wenn ein Konto für längere Zeit gesperrt wird. Nichtsdestotrotz braucht es ein Verfahren, mit dem viele Benutzer einzelne Admins overrulen können. Zusammen mit der auch recht neuen WP:SP dürfte damit eine Lücke geschlossen sein. −Sargoth 23:34, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten
"Flicken drauf" wäre die richtige Beschreibung. Solange die Ergebnisse gesperrt/nicht gesperrt bei den beiden Verfahren unterschiedliche Quoten haben (s.o.), sind sie beide für die Tonne. Du schließt vielleicht die Lücke, dass es keine Entsperrrichtlinie gibt. Zur gleichen Zeit eröffnest du damit wieder die Türen zur Manipulation, wie sie schon derzeit praktiziert wird. Mit einem Gesamtkonzept könnte man besser dagegen wirken. Sei dies nun das SG als letzte Instanz nach Admin und SP, eine einfache Mehrheit für (Ent-)Sperrung oder irgendwas ganz anderes. --Phoinix 23:55, 28. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Notwendige Mehrheit

Mir ist gerade aufgefallen, dass durch das Meinungsbild immer eine 2/3−Mehrheit erforderlich ist, unabhängig davon ob sich vielleicht mal die notwendige Mehrheit bei einer Benutzersperrung ändert (z.B. einfache Mehrheit oder gar sogar verschärft mit 3/4 Mehrheit). Wäre es nicht sinnvoller, den Text so abzuändern, dass die notwendige Entsperrmehrheit gleich der aktuell notwendigen Sperrmehrheit ist? Damit wäre dieses MB zukunftskompatibel, sollte irgendwann die Sperrmehrheit geändert werden. --Mark Nowiasz 15:18, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Wenn die Entsperrichtlinie durchkommt, ist es möglich, einzelne Punkte durch Folgemeinungsbilder zu ändern. Die zwei Drittel ergeben sich aus dem Prinzip der breiten Zustimmung, die ich für ein wichtiges Prinzip halte, und stellen deren unterste Grenze dar. Daher ist auch dieses MB mit zwei Dritteln angelegt. Kampfabstimmungen mit Ergebnissen knapp über 50% bedeuten eine hälftig gespaltene Meinung unabhängig vom zufälligen Ergebnis. Daher möchte ich es so zur Abstimmung stellen, die Option zur späteren Änderung ist ja jederzeit gegeben. −Sargoth 16:27, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Wie definierst du breite Zustimmung, wenn ein Admin sperrt (sagen wir ein Jahr) und im Anschluß ein Entsperrantrag gestellt wird, statt eine reguläre Benutzersperre zu beantragen? --Phoinix 21:23, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Mindestens 66,67% und am besten Konsens. Wie das eigentlich bei allen Meinungsbildern sein sollte, die Änderungen betreffen, so wie das Zinnmann auch bei der Benutzersperrung eingeführt hat. Anders sieht das bei umstrittenen Themen aus, die nur einen Streit beenden sollen. Da fällt mir als Beispiel das Meinungsbild Schlachtenbox ein. −Sargoth 21:29, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Also ist es gut, wenn Einzelpersonen (böser Wille sei noch nicht mal unterstellt) Tatsachen schaffen und deren Änderung immer eine breite Zustimmung verlangen? --Phoinix 21:53, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Die moralische Kategorie verstehe ich jetzt grad nicht. Ich bin wohl irgendwie auch in einem anderen Film. Diese Website dient der Erstellung einer freien Enzyklopädie, Sperren dienen einzig dem Schutz des Artikelobestands und der Autoren. Wenn ein Admin keine Zustimmung mehr genießt und fragwürdige, dem Communitywillen widersprechende Entscheidungen trifft, wird er abgewählt; das ist schon häufig geschehen. Ein Konto, dass von einem Admin als störend gewertet und gesperrt wurde, soll durch Communityentscheid wieder entsperrt werden können. Wenn du konkrete Verbesserungsvorschläge hast, immer her damit, wenn du grundsätzlich gegen dieses MB bist, kannst du ja ablehnen. Hier werden zwei Drittel für die Verabschiedung der Entsperrrichtlinie erforderlich sein. −Sargoth 22:02, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Nix Moral. Einfache Mathematik: Nutzer sperren: 2/3 oder 1/3 + 1 Admin, der vorher Tatsachen (Sperre) schafft. Ich habe versucht diesen Widerspruch darzustellen.
Möglicherweise habe ich mittlerweile zu wenig Vertrauen in das System und die Sperrprüfung filtert alle problematischen Sperren raus. Tut mir leid, wenn ich deine Zeit verschwendet haben sollte. --Phoinix 23:19, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Sperrprüfung und Entsperrung gehen doch in verschiedene Richtungen: SP stellt die Frage, ob die Sperre zum Zeitpunkt der Sperre noch regelgemäß war, eine Entsperrung, ob jetzt möglicherweise Monate bis Jahre später eine Sperre entbehrlich ist. sугсго 23:24, 30. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich verstehe durchaus beide Probleme: Das eine schafft das Problem, dass nur noch eine Minderheitenmeinung nötig ist, um Polittrolle o.ä. zu entsperren, bei der anderen braucht's nur einen Admin und dann eine Minderheit gegen die Entsperrung um jemanden rauszuschmeißen und in beiden Fällen nennt man es "den Willen der Community"... Deshalb mal so als Anfangsvorschlag: Man schmeißt das Verfahren zusammen (Ist ja eigentlich schon): Es soll festgestellt werden ob eine Sperre nötig war / möglich ist. Zur Auswahl stehen Pro und Contra. Sagen 2/3 pro → Benutzer bleibt gesperrt / wird gesperrt... 2/3 sagen contra: → Benutzer wird entsperrt / wird nicht gesperrt. Und für das dazwischen müssen wir uns was einfallen lassen ;) Notfalls wäre das dann aber so ein Fall, für den das Schiedsgericht als letzte Instanz angeschafft wurde. Vielleicht fällt euch aber auch was ein... Ein Antrag wie gerade das Verfahren für/gegen Wst [1], bei dem man gegen einen bereits gesperrten Benutzer einen nachträglichen Sperrantrag stellt, um die benötigte 2/3-Mehrheit für ein Entsperrverfahren zu umgehen wären dann auf jeden Fall nicht mehr möglich, da man die Gefahr des Minderheitenvotums ausschließt... Kann man mir folgen? --JakobMiller 23:16, 2. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Verhältnis der Entsperrung zur Sperrprüfung

Ich greife mal den Punkt von sугсго aus dem vorigen Abschnitt auf: Sperrprüfung und Entsperrung gehen doch in verschiedene Richtungen: SP stellt die Frage, ob die Sperre zum Zeitpunkt der Sperre noch regelgemäß war, eine Entsperrung, ob jetzt möglicherweise Monate bis Jahre später eine Sperre entbehrlich ist.

Während sугсго den Zeitpunkt der Prüfung betont (SPP in der Hitze des Gefechts und nur auf Vertretbarkeit der Sperrung bedacht, Entsperrung mit genügend zeitlichem Abstand und eher auf Bewertung einer Sperre im Sinne eines Nettonutzen für die Enzyklopädie abzielend), sehe ich einen weiteren wesentlichen Unterschied darin, dass die WP:SPP eine zweite (oder dritte, vierte, ...) Meinung/Entscheidung nur von Admins einholt, und daher das partizipative Element (um das D-Wort zu vermeiden) für Benutzer ohne Knöpfe auf das Vorbringen von Argumenten beschränkt ist. Die SPP verhält sich daher zur Sperrung wie die Löschprüfung zur Löschung. Anders bei der Entsperrung: Hier zählt wie in jedem normalen Meinungsbild jede (stimmberechtigte) Stimme gleich, ob Knöpfe oder nicht.

Ich halte die uterschiedliche Ausrichtung von Sperrprüfung und Entsperrung für kein Problem, ja sie ist sogar notwendig, damit die Verfahren nicht redundant sind. Dennoch sollte das Verhältnis der Entsperrung zur Sperrprüfung in Verfahrensgründen diskutiert werden:

  1. Kann eine Entsperrung gestartet werden, während die Sperrprüfung noch läuft?
  2. Ist eine vorherige, gescheiterte Sperrprüfung Voraussetzung für den Start einer Entsperrung?
  3. Gibt es einen zeitlichen Mindestabstand zwischen gescheiterter Sperrprüfung und dem Beginn des Entsperrungsverfahrens?
  4. Kann eine Sperrprüfung nach gescheiterter Entsperrung gestartet werden?

--Minderbinder 10:20, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ich hatte mir zwar überlegt, inwieweit Sperrprüfung und SG mit Entsperrrichtlinie zusammenhängen könnten, dann aber lieber davon abgesehen, Bezug dazu zu nehmen. Der Grund dafür ist, dass sich die Ausführungsbestimmungen bei SG und SPP ändern können, wovon dann die Entsperrrichtlinie betroffen sein könnte, obwohl das nicht durch Communityentscheid gedeckt wäre. Weiter oben hat sysrcro auch ausgeführt, dass sich die SPP mit frischen, auch kurzen Sperren beschäftigt, während die Entsperrichtlinie vor allem für ältere und längere Sperren zum Tragen kommt. −Sargoth 13:12, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten
zu 1. Das wäre wohl Overkill, ich bin mir aber nicht sicher, ob das regelungsbedürftig ist.
zu 2. Jein; die Prüfung auf Missbrauch ist einfacher und schneller; wenn es tatsächlich um die Aufhebung einer Sperre gegen einen reuigen Sünder geht - der sogar die Berechtigung der ursprünglichen Sperre anerkennt - wäre es aber wohl reiner Formalismus. Eine zwingende Diskussion über die Sperre unmittelbar vor dem Antrag wäre aber anzustreben. Wie genau, weiss ich aber im Moment nicht.
zu 3. Nö. Jederzeit
zu 4. Ja schon, aber nicht mehr mit den selben Argumenten/Sachlage, wie bei der Entsperrungsabstimmung. (A wird wegen KPA gesperrt - er nennt einen Mitautor Neofaschisten - und nach der Entsperrabstimmung wird der Mitautor wegen Shoaleugnung und Schändung eines jüdischen Friedhofs rechtskräftig verurteilt - oder weniger schlimm - A wird wegen anhaltender Sockenpuppenvorwürfe gegen B gesperrt, Entsperrabstimmung scheitert (weil B genug Socken hat) und später zeigt CU, dass B eine Socke eines Langzeittrolls ist). sугсго 14:09, 31. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Zwei Jahre?

Warum jetzt gerade zwei Jahre? Was ist mit davor gesperrten Usern, sagen wir, wst? -- SibFreak 03:11, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Zwei Jahre ist die Verdoppelung des geforderten einen Jahrs. Das wurde aus dem Grund gewünscht, dass die Community sich noch an den Fall erinnert. −Sargoth 11:58, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Wenn sich die Community nicht mehr an den Fall erinnert, wird man kein 25 Endsperrunterstützer finden und 2. auch kaum wer für die Entsperrung stimmen. PS: Wer hat gewünscht und gefordert? sугсго 16:31, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
FritzG hat das Jahr vorgeschlagen und syrcro die 25. −Sargoth 19:42, 3. Jan. 2009 (CET) Aber da ich das nun nicht finde, ist es weg.Beantworten

"Für mindestens 6 Monate gesperrte Benutzer"

Was ist denn mit Benutzern die weniger als 6 Monate gesperrt sind. Spricht etwas dagegen diese zeitliche Einschränkung einfach wegzulassen oder zumindest deutlich zu verkürzen? --Christian2003 22:23, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es ging hier eigentlich um indefinite gesperrte Benutzer. 6 Monate ist schon eine Runtersetzung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Aufwand für beispielsweise 2 Wochen gesperrte Benutzer goutiert wird. −Sargoth 22:36, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
(BK) Es sollte schon verhindert werden, dass solche Verfahren aus Prinzip angeleiert werden, um eine 6-Stunden- oder 3-Tages-Sperre überprüfen zu lassen. Wenig sinnvoll wäre es dementsprechend auch, dass jemand z.B. in der letzten Woche einer sechsmonatigen Sperre ein Verfahren einleitet. – Vielleicht wäre es passender, darauf abzustellen, wie lange ein Benutzer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gesperrt ist; eine Untergrenze würde ich bei mindestens einem Monat ansetzen (anderenfalls lohnt sich der Aufwand für ein bis zu neuntägiges Entsperrverfahren m.E. nicht). Grüße -- kh80 •?!• 22:44, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
"Noch mindestens einen Monat" finde ich eine gute Idee. Bei den 6 Monaten habe ich Bedenken, dass dies eventuell als Ablehnungsgrund angesehen werden könnte. --Christian2003 23:01, 3. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Noch mindestens 3 Monate als Kompromiss eingefügt. −Sargoth 13:01, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Auch ok, danke! --Christian2003 13:33, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Sprachliches - Entsperrrichtlinie

Hallo, anstatt Zur Entsperrung des Benutzers ist eine anschließend in einer Abstimmung erfolgende 2/3-Mehrheit aller abgegebenen Voten erforderlich. würde ich Zur Entsperrung des Benutzers ist eine 2/3-Mehrheit der in die Wertung einfließenden Voten notwendig. bevorzugen.
Begründung: "alle angegebenen Voten" wird kurz darauf relativiert, "... anschließend in einer Abstimmung erfolgende 2/3-Mehrheit ..." klingt für mich nicht ganz elegant. --Wangen 16:40, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Jo, aber das anschließend musste wieder rein, da es ja zwei Phasen sind: Zuerst 10 Unterstützer, dann die anderen Beiträge. −Sargoth 17:26, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Stimmt! --Wangen 20:43, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Mögliche Kontra-Stimmen

Man könnte mögliche Kontra-Stimmen vermeiden, indem man noch deutlicher heraushebt, dass das Ziel dieses MBs erstmal die Schaffung einer ersten Entsperrrichtlinie überhaupt ist. Vielleicht sollte man daher eine Teilung der Abstimmung in "Entsperrrichtlinie gewünscht" und "Modalitäten" schaffen. Grüße von Jón + 18:35, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Hallo Jón. Ein Kaskadenmeinungsbild ist im Prinzip sinnvoll, erzeugt aber viel Unmut wegen der Unübersichtlichkeit. Dieses Meinungsbild soll daher klar formuliert und leicht erfassbar sein und auf komplexe Strukturen verzichten. Ein bißchen zurück zu den Ursprüngen. Begründungen sind ja ausführlich erwünscht, so dass bei Scheitern des Meinungsbilds eine qualitative Analyse erfolgen kann. Auch auf ausführliche Darstellung von pro- und contra-Argumenten soll verzichtet werden. Diese sind immer subjektiv und konflikterzeugend. −Sargoth 18:41, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich würde bestimmte weitere Punkte direkt als Appendix miteinbauen: 1. Ob das Verfahren auch für SG- und/oder BS-Sperren gelten soll. Damit wird das Verfahren das Meinungsbild nur wenig komplexer, wor sparen uns aber auf jeden Fall das bis zum Frühlung notwendige MB zur Frage, wie über die Entsperrung von Sarcelles - Das SG hat ja schon einen Termin festgellegt- abgestimmt wird. sугсго
Ein schwer erfassbares MB kosten deutlich mehr Zeit als zwei leicht erfassbare. Wenn dieses durchkommt, kann man problemlos weitere nachschieben. Einfach Soll die Entsperrichtlinie auch für durch Benutzersperverfahren und Schiedsgerichtsurteile gesperrte Benutzer gelten? - Ja, nur für BS, Ja, nur für SG, Ja für beides, Nein und Ablehnung; vorher aber Gedanken zur Auswertung machen. Wenn aber dieses wegen Undurchschaubarkeit und vielen Variablen scheitert, sind wir keinen Schritt weiter. −Sargoth 00:16, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Ich stimme Sargoth zu: kein Kaskaden-MB. Auch die Pro- und Con-Argumente müssen nicht auf die Vorderseite, und erzeugen in der Vorbereitung mehr Hitze als Licht. Allerdings wird dieses MB in der Vorbereitung nicht von vielen gelesen, die meisten werden erstmals draufschauen, wenn es bei Vorlage:Beteiligen aufflackert. Und dann muss etwas Background her. Ich würde daher vorschlagen, dass der Initiator des MB ganz oben auf der DS zwei Abschnitte einfügt: 1.) Jetzige Situation (How did we get here, BS funktioniert schon nicht zum Sperren, wird zum Entsperren „missbraucht“, SPP verfolgt andere Richtung, je mit ein-zwei Beispiel Links) und 2.) Begründung für ein neues Entsperrverfahren, mit kurzer Begründung der gewählten Formalien als Destillation dieser DS. --Minderbinder 07:47, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Drei Links zu den BS sind schon ok. Kommen. −Sargoth 12:21, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Ansprache sperrender Admin? Stellungnahme als 'bestätigte' Sockenpuppe oder als IP ?

Ahoi, wünschenswert wäre aus meiner Sicht

  • eine dokumentierte Ansprache des sperrenden Admins vor dem Start - eine schlechte oder kurze Zusammenfassung in der Sperrbegründung, die kein Gelgenheitsautor einordnen kann führt sonst eventuell zur unnötigen Beschäftigung von Volksmassen
wie oben schon gesagt: ein vorheriger Versuch einer Einigung ohne Prüfung sollte obligatorisch sein; entweder mittels einer Sperrprüfung und mittels eines Vermittlungsausschusses unter Beteiligung aller zur Sach konstruktiv beitragenden Nutzern. Zusammen sollte das zu einer guten Darstellung des Sachverhaltes führen - sowohl aus der sicht des Gesperrten als auch des/r Sperrenden.
2. Zuerst wird dem gesperrten erlaubt, auf seiner Diskussionsseite zu schreiben und dann ausschließlich für das Verfahren entsperrt. Einfach und trollunanfällig - wenn er sich nicht auf sein Entsperrverfahren beschränkt, wird das wohl nicht so gut beim Stimmvolk ankommen. sугсго 20:07, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Das soll aus strukturtheoretischen Überlegungen heraus eine Alternative zur Sperrprüfung sein; ich schrieb schon oben, dass die SP nicht durch ein MB gedeckt ist, sondern einfach eingeführt wurde und sich die Regularien jederzeit ändern können, was Einfluss auf das dieses Verfahren hätte. Worst case: sie wird einfach gelöscht. Der Benutzer statt Sockenpuppe ist sicher ok. Adminansprache wär sicher kein Problem, wenn jeder befriedigend antworten würde. Außerdem kann man ja auch mal weg sein. Das muss also schon gut formuliert werden, um keinen Hemmschuh darzustellen. −Sargoth 00:23, 6. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Es kommt alles drauf an, wie die Sperre erst zustande gekommen ist

Die Entsperrung von jemandem, bei dem eine 2/3-Mehrheit sich bereits für die Sperre ausgesprochen hat, ist eine Sache. Hier könnte es sinnvoll sein, eine andere Mehrheit zu haben, als bei einer Sperre, die von einem einzelnen Admin ausgesprochen wurde. Je höher eine Hürde ist, desto weniger einfach sollte es sein, sie zu kippen. Sperrung aufgrund einer einzelnen Admin-Entscheidung ist keine besonders hohe Hürde. Zu dieser Problematik siehe auch Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Änderung des Benutzersperrverfahrens--Bhuck 14:43, 8. Jan. 2009 (CET)Beantworten