Pilot
Dieser Artikel befasst sich mit dem Piloten, der ein Luftfahrzeug steuert. Für andere Bedeutungen siehe Pilot (Begriffsklärung).

Ein Pilot ist eine Person, die berechtigt und in der Lage ist, ein Luftfahrzeug zu steuern.
Veranwortlicher Pilot
Der 'Verantwortliche Flugzeugführer' (Englisch: Pilot in Command, Abk. PIC), der 'Kommandant' ist, wer ein Luftfahrzeug führt, eine gültige Erlaubnis in Händen hält, und über die fliegerärztliche Tauglichkeit verfügt.
Der verantwortliche Pilot ist derjenige, der nicht nur für die Steuerung des Luftfahrzeugs, sondern auch für die Einhaltung von Vorschriften und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung für Luftfahrzeug und Insassen verantwortlich ist, und dazu auch das Weisungsrecht gegenüber an Bord befindlichen Personen ausübt.
Man unterscheidet je nach Luftfahrzeug
- den Luftsportgeräteführer, der Luftsportgeräte fliegt (nur D)
- den Flugzeugführer, der ein Flugzeug fliegt
- den Verkehrsflugzeugführer, der ein kommerzielles Verkehrsflugzeug fliegt
- den Privatflugzeugführer, der ein privates Flugzeug fliegt
- den Hubschrauberführer ("Hubschrauberpilot"), der einen Hubschrauber steuert
- den Luftschiffführer, der ein Luftschiff fährt
Privatpilot
Bereits das Fliegen eines Segelflugzeuges oder Gleitschirmes erfordert eine Fluglizenz. Man unterscheidet in Deutschland zwischen der Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge und Gleitschirme, der Privatpilotenlizenz PPL für Flugzeuge und der GPL für Segelflugzeuge.
Der Privatpilot ist zwar verantwortlicher Luftfahrzeugführer, darf aber keine kommerziellen Personen- oder Gepäcktransporte durchführen. Die Privatpilotenlizenz ist jedoch in Ausnahmen gewerblich nutzbar (Flugzeug- und Bannerschlepp, als Fluglehrer, für Fotoflüge).
Da es für Segelflugzeuge und Ultraleichtflugzeuge in Deutschland keinen Berufspilotenschein (CPL) gibt, erwirbt man mit der GPL und dem SPL quasi einen national gültigen CPL für Segelflugzeuge, bzw. Ultraleichtflugzeuge.
Berufspilot
Während Piloten in den Anfängen der Luftfahrt Pioniere waren, entstand mit den ersten kommerziellen Flügen der Beruf 'Pilot'. Heutzutage unterscheidet man Berufsflugzeugführer, die in der kommerziellen Luftfahrt tätig sind, und Verkehrsflugzeugführer, die bei Fluggesellschaften fliegen. Während für einfache kommerzielle Flüge in der allgemeinen Luftfahrt (GA, general aviation) der CPL reicht, benötigen Verkehrsflugzeugführer die allgemeine Transport Piloten Lizenz, den ATPL.
Sind für den Betrieb des Luftfahrzeuges mehrere Personen erforderlich, so arbeiten zusammen
- der Flugkapitän oder Kommandant als verantwortlicher Luftfahrzeugführer eines Verkehrsflugzeugs, der die Verantwortung für die Sicherheit von Luftfahrzeug und Insassen trägt, und hierzu das Entscheidungs- bzw. Weisungsrecht hat.
- der Co-Pilot (Erster Offizier), der den Flugkapitän unterstützt und vertritt.
- und der Flugingenieur, der nicht das Luftfahrzeug steuert, sondern dessen technische Systeme bedient.
Grundvoraussetzung für die Flugausbildung und die Tätigkeit als Pilot ist die fliegerärztliche Tauglichkeit, auch 'Medical' genannt. Man unterscheidet im Gebiet der Joint Aviation Authorities JAA:
- Klasse 1 für Berufspiloten
- Klasse 2 für alle anderen Piloten
Der Fliegerarzt stellt das 'Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis' aus, das von dem Piloten mitzuführen ist. Der Pilot ist selbst in der Verantwortung, ob er aktuell flugtauglich ist. Sollte er Zweifel haben, ob er flugtauglich ist, muss er sich an die zuständige und lizenzführende Stelle oder besser seinen Fliegerarzt wenden.
Flugausbildung
Die Flugausbildung für die verschiedenen Arten von Piloten ist detailliert von der JAA geregelt und erfolgt in einer Flugschule, z.B. in einem Luftsportverein oder an einer Verkehrsfliegerschule.
Fluglizenz
Im Gebiet der Joint Aviation Authorities (JAA) werden von der zuständigen Luftfahrtbehörde nach Abschluss der jeweiligen Flugausbildung mit der Prüfung folgende Lizenzen ausgestellt:
- Ultraleichtfluglizenz SPL (englisch: Sport Pilot, SPL, national, nicht JAA-geregelt)
- Segelfluglizenz (englisch: Glider Pilot, GPL, national, nicht JAA-geregelt)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, national gültig (englisch: Private Pilot, PPL-N bis 750kg/2t MTOW)
- Lizenz für Privatflugzeugführer, ICAO-konform (alter PPL-A oder JAR-FCL)
- Lizenz für Berufsflugzeugführer (englisch: Commercial Pilot, CPL)
- Lizenz für Verkehrsflugzeugführer (englisch: Air Transport Pilot, ATPL)
Wenn es sich um ein Flugzeug (englisch: Airplane) handelt, wird ein '(A)' angehängt, bei einem Hubschrauber ein '(H)'.
Die Fluglizenz ist während des Fluges von dem Piloten mitzuführen.
Literatur
- Piloten von Andreas Fecker, GeraMond Verlag, München ISBN 3765472220
Siehe auch
- Testpilot, Liste von Berufen, Bekannte Piloten und Luftschiffer: siehe unter Flugpionier
- Fliegersprache, G-Hose
- Portal Luftfahrt, Luftfahrt, Flugverkehr, Flugzeug, Hubschrauber, Fluggerät
- Joint Aviation Authorities
- Pilotenkanzel, Pilot