Diskussion:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
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Sexuelle Diskriminierung - Pädophilie
Im Artikel wird lediglich darauf verwiesen, dass Pädophile nicht unter das Antidiskriminierungsgebot falllen, da dass Ausleben einen illigitimen Eingriff in die kindliche Sexualität darstellt. Da ein erheblicher Teil der Pädophilen komplett auf pädosexuelle Kontake verzichtet, kann dies jedoch kein Argument sein. Auch ein pädophil empfindender Mensch der jegliche pädosexuelle Kontake grundsätzlich ablehnt, wird, sobald seine sexuelle Präferenz bekannt wird, Opfer massiver Benachteiligungen sein. Ein offen pädophil auftreternder wird aufgrund seiner sexuellen Identität in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen, sei es Wohnungs- oder Jobsuche benachteiligt werden. Gibt es hierzu seitens des Gesetzgebers nähere Ausführungen bzw. worauf stützt sich die Aussage, dass Pädophile grundsätzlich nicht von dem Gesetz erfasst sind?Peter Meierjan 11:51, 1. Mai 2008 (CEST)
- Die Quelle ist angegeben und jetzt auch wieder erreichbbar. --Franz (Fg68at) 20:18, 1. Mai 2008 (CEST)
- Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Sekundärquelle, die genauso falsch und nicht stringent argumentiert, durch Pädophilie an sich würde bereits in die kindliche Sexualität eingegriffen. Fraglich bleibt, ob das Gesetz Pädophile, die sich nicht strafbar machen, schützt. --84.151.229.201 22:45, 31. Jul. 2008 (CEST)
Bundesarbeitsgericht:AGG gilt auch bei Kündigungen
Bundesarbeitsgericht entscheidet, dass AGG auch bei Kündigungen zu berücksichtigen ist. GLGermann 12:34, 9. Nov. 2008 (CET)
wer dieses gesetz bricht stinkt