Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt/Intro
BILD VON Dieter Dierks (Bild:Dierks foto.jpg)
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Frank Heffenmenger, ich bin der Studioleiter der Dierks Studios. Auf der Wikipediaseite wird ein Photo gezeigt welches NICHT Herrn Dierks darstellt, es handelt sich um ein bearbeitetes Photo. Ich bitte Sie hiermit das Photo von der Seite zu nehmen gerne werden wir Ihnen ein aktuelles Photo von Herrn Dierks zukommen lassen welches er auch freigibt. Das zur Zeit dargestellte Photo ist eine Fälschung. Wir behalten uns rechtliche Schritte vor, was die Veröffentlichung des jetzigen Photos anbelangt.
mit freundlichem Gruß Frank Heffenmenger (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 195.14.223.126 (Diskussion • Beiträge) 19:55, 8. Okt. 2008 (CET))
- Was hat das mit dem Urheberrecht zu tun? --Max Nörglmoser 23:13, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Das Bild liegt auf dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons. Selbst wenn wir wollten, könnten wir nichts machen. Wende dich an den Support.
- Die Drohung mit rechtlichen Schritten wird hier übrigens nicht gerne gesehen. -- Chaddy - DÜP 23:45, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Och Leute seid mal nicht so unfreundlich. Ich glaube nicht, dass hier jemand ohne Grund einfach schreibt, dass wir den falschen getroffen haben. Und ein offizielles schöneres Photo kann auch für uns nur eine Verbesserung darstellen, egal wie echt das jetzige Photo ist. Es wäre toll, wenn Sie (Frank Heffenmenger) ein gutes Foto von dem Herrn unter eine freie Lizenz stellen würden. Ich glaube, das Beste wäre wenn Sie sich per Email an die auf Support genannte Adresse oder info-de@wikimedia.org wenden. Hier wird das sowieso nichts mehr. jodo 23:55, 8. Okt. 2008 (CEST)
- Auch ich möchte mich für das unfreundliche und inkompetente Verhalten meiner Kollegen entschuldigen.--134.2.3.101 10:20, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich hab mal den Uploader angesprochen, da er aber nur genau diesen Artikel bearbeitet hat mach ich mir nicht sonderlich viel Hoffnung auf eine Antwort. Ausserdem habe ich das Bild im Artikel mal auskommentiert. Nun muss es nur schnell sichten.--134.2.3.101 14:37, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Getan. Eine Mail an die genannte Adresse wäre nun der beste Schritt. (Wie man merkt, führen Drohungen von rechtlichen Schritten hier zum Gegenteil dessen, was man erreichen wollte.) Grüße --Don-kun diskutiere mich, bewerte mich 15:19, 9. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube, dieser Copyright Claim ist Junk. Leute, ich bin ein absoluter Krautrock-Kenner, habe dutzende Platten und kenne Dierks von vielen Fotos. Kein Zweifel: Das Foto was hier auf der Seite war, ist echt. Das hab ich sofort gesehen als ich es letzte woche das erste Mal sah. Es ist 100% Dierks. Jeder hier kann auch nochmal nach Dieter Dierks googeln und findet ähnliche Abbildungen. Also bitte wieder einstellen!!Gruss, Schorsch (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von Krautrock78 (Diskussion • Beiträge) 6:58, 11. Okt. 2008 (CET))
- Was du nicht sagst, ich habe alle Platten der Toten Hosen, die fast alle in Dierks Studio in Stommeln entstanden sind, aber wie Dierks aussieht weiß ich nicht, interessiert mich auch nicht wirklich. Google spuckt bei mir auch nichts aus.----Saginet55 20:31, 14. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn das nicht dein erster Beitrag wäre, wäre ich geneigt dir zu glauben. Ich hab schon gegoogelt, und auf den Bildern, die ich gefunden habe ist er jünger. Kannst du mal ein aktuelles offizielles Bild verlinken. Ich warte auch noch auf ein neues Bild, weil das was wir haben ist technisch eher unter irdisch.--84.160.243.1 22:46, 12. Okt. 2008 (CEST)
- aber wer ist denn nun dieser "heffenmenger"? auf der offiziellen "dierks"-website ist er nirgends zu finden... !!! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von HGee-S (Diskussion • Beiträge) 21:50, 13. Okt. 2008 (CET))
- Echt? Dann geh doch mal googlen: hier z.B. Ich habe keine Ahnung, warum ihr dieses miese Foto verteidigt? Wenn ich Dieter Dierks wäre würde ich auch dagegen angehen. Wenn ich mir die Versionsgeschichte von Dieter Dierks Artikel ansehe, glaube ich, dass jemand ihn ärgern will. Da gab es ja schon wüste Vandale. Grüße----Saginet55 20:19, 14. Okt. 2008 (CEST)
Naja - zu dem Anfangsposting gibt es doch nur eines zu sagen: Dies ist Wikipedia, jeder darf den Artikel verbessern - warum der gute Mann das Ganze nicht schon vor zwei Jahren angeschaut und sein Wikipedia-Aushängeschild mit ein paar hübschen Fotos aufgepeppt hat, ist mir schleierhaft. Das mit den rechtlichen Schritten ist jedoch unnötig und rechtlich sehr wahrscheinlich hoffnungslos: es kann sich durchaus um den guten Mann handeln, das kann man bei dem miesen Foto wohl kaum widerlegen. Und wir können doch nichts dafür, daß er es nicht schon längst durch ein besseres ersetzt hat. Kersti 12:31, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Kommen da jetzt noch Bilder? Weil die zwei im Artikel sind ja auch schon wieder Wackelkandidaten wegen fehlender Lizensierung.--134.2.3.101 10:25, 20. Okt. 2008 (CEST)
Zeitung von 1898

Ich habe gestern abend eine Zeitung abfotografiert, "Illustrierte Zeitung" Leipzig und Berlin - 1898 ist ja nach unserer Regelung ok. Nun sind da aber etliche Illustrationen dabei, die auch in anderen Projekten nützlich wären. Die Qualität ist nicht berauschend, ich werde die aber später auch noch scannen können, sie ist in Privatbesitz. Da ist z. B. das Nestle-Logo mit den Vögelchen, ein Beweis, daß das schon vor über 100 Jahren existiert hat. Da sind Reiseangebote für gut betuchte Leute in den nahen Osten für nur 1000 Mark, Werbung für die Hamburg-Amerika-Linie und noch viele andere nette Leckerlis, 16 Seiten nahezu A3 groß. Natürlich auch redaktionelle Beiträge, der Leitartikel betrifft die heutige Hochschule Anhalt. Was tun? Auf .de ist es ok, kann ich es riskieren, das auf Commons zu laden? Gibts da irgendwelche Bausteine, die die Bilder vor Löschung bewahren? Ohne Frage besitzen Texte und Zeichnungen auf allen Seiten Schöpfungshöhe, das brauchen wir nicht betrachten. Es wäre aber schade, das nur hier zu haben. Diese Zeitung war offenbar etwas für die reichen Leute damals, auf sehr hochwertigem Papier gedruckt, in bestechender Qualität (das kommt bei dem Foto nicht annähernd rüber), es ist offenbar sogar Tiefdruck. Es wären also wirklich hochauflösende Bilder möglich. Was tun? --RalfR → Berlin09 22:29, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Von mir ein ganz klares Nein. Das ist nichts für die Commons, da diese Bilder etc. sicherlich von unterschiedlichen Urhebern stammen, die noch nicht notwendigerweise ausreichende Zeit tot sind. Daher sind die Bilder möglicherweise noch geschützt, wir können sie also nur hier mit der pragmatischen 100-Jahre-Regelung behalten. Zu diskutieren wäre, ob es auch als anonymes Bild im Sinne unserer 100-Jahre-Regel geht, wenn (wie in Zeitungen üblich) drunter steht Foto: Max Mustermann, wir diesen Typen aber inzwischen gar nicht mehr ausfindig machen können. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:04, 15. Okt. 2008 (CEST)
(BK) Daran ist überhaupt nichts zu diskutieren. Unsere 100-Jahresregel auf WP:BR sagt das eindeutig. Die Regel ist ausdrücklich nicht nur für anonyme Bilder gedacht. Wenn wir alle zusammenstünden, könnten wir Commons in einem Meinungsbild eine ähnlich pragmatische Regel aufdrücken, aber da geben die Mega-Eiferer wie Lupo und andere den Ton an und fordern Bilder müssten 170 Jahre alt sein, damit sie als PD alt gelten dürfen --Historiograf 23:44, 15. Okt. 2008 (CEST)
- @Chaddy: Ja, ich weiß. Aber hier sind doch genug Commons-Admins wie ChristianBier, Cecil & Co, die das einschätzen können. Ich lade das alles ersatmal als Fotokopien hier auf .de hoch und dann sehen wir mal. --RalfR → Berlin09 23:41, 15. Okt. 2008 (CEST)
- Super, Ralf. Auch die Commons-Admins werden dir nichts anderes sagen, als dass die Bilder möglicherweise noch geschützt sind und daher auf den Commons nicht sicher. Auch ich schlage regelmäßig Bilder auf den Commons zur Löschung vor, wenn keine Beweise für PD-alt vorhanden sind. Das Problem, das wir hier haben, ist folgendes: Die Commons sind eine für jedermann ausgelegte Bildersammlung, die nur wirklich freie Bilder akzeptiert. Dafür brauchen die Commons auch Beweise. Die Wikipedia hingegen ist eine Enzyklopädie, die zwar auch nur freie Bilder akzeptiert, aber deren Primärzweck es ist, enzyklopädisch verwendbare Bilder für Artikel einzubinden. Hier kann dann auch pragmatisch vorgegangen werden, indem man sich bei der Gemeinfreiheit der Bilder einschränkt zugunsten der Qualität der Enzyklopädie. In Commons sind die Bilder allerdings Selbstzweck, sodass dort wesentlich mehr Wert auf eine korrekte Lizensierung gelegt wird. BTW: Es gab schon mehrere Versuche, auf den Commons eine Richtlinie einzuführen, Bilder ab einem gewissen Alter behalten zu dürfen. Das ist jedoch immer wieder so in Diskussionen ausgeufert, dass nichts herausgekommen ist. Es besteht auf den Commons einfach kein Konsens für sowas. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:22, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Also als Commonsadmin kann ich hier klar sagen, dass ich schwer beeindruckt wäre, wenn die Bilder mehr als 2 Wochen auf Commons überleben würden. Ich denke auch, dass hier die deutsche Wikipedia der sicherste Platz dafür ist. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 15:13, 16. Okt. 2008 (CEST)
- Wie ChrisiPK aufführte ist die WP eine Enzyklopädie, du müßtest dir also auch überlegen, zu welchem enzyklopädischen Zweck du die hier Bilder uploadest. Eine Seite für den Artikel Illustrierte Zeitung und ein paar Werbungsausschnitte z.B. für Chlorodont wären super, für viel mehr ist hier aber nicht der richtige Platz. Wir sind hier kein Zeitungsarchiv. Ich habe seit knapp 3 Jahren mehr als 500 Bilder aus dem Jahr 1904 ohne Probleme auf Commons liegen (ich hoffe die Probleme treten nicht jetzt auf). Aber aus dieser persönlichen Erfahrung würde ich zu Commons raten, da dort die Zeitungsseiten einen Sinn machen, im Notfall auf de zurückschieben ginge ja auch. --Kolossos 09:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Ich habe jetzt Bilder in Nestlé, Dürkopp, Diamant Fahrradwerke, Wanderer (Unternehmen) sowie Hochschule Anhalt eingebaut. Meinetwegen können die Bilder alle nach Commons, deshalb frage ich ja hier. Ich habe sie erstmal nur hochgeladen, daß ev. Interessenten sagen, welchen Ausschnitt sie ordentlich gescannt brauchen. --RalfR → Berlin09 20:27, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wie ChrisiPK aufführte ist die WP eine Enzyklopädie, du müßtest dir also auch überlegen, zu welchem enzyklopädischen Zweck du die hier Bilder uploadest. Eine Seite für den Artikel Illustrierte Zeitung und ein paar Werbungsausschnitte z.B. für Chlorodont wären super, für viel mehr ist hier aber nicht der richtige Platz. Wir sind hier kein Zeitungsarchiv. Ich habe seit knapp 3 Jahren mehr als 500 Bilder aus dem Jahr 1904 ohne Probleme auf Commons liegen (ich hoffe die Probleme treten nicht jetzt auf). Aber aus dieser persönlichen Erfahrung würde ich zu Commons raten, da dort die Zeitungsseiten einen Sinn machen, im Notfall auf de zurückschieben ginge ja auch. --Kolossos 09:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
Grundsätzlich wirft die zunehmende Nicht-Akzeptanz unserer n-100-Regelung die Frage auf, wo eine reiche Public Domain gefördert werden kann. Ich krieg das Kotzen, wenn vom enzyklopädischen Wert geschwafelt wird statt sich zu freuen, wenn eine nach US-Recht definitiv gemeinfreie (und zu großen Teilen auch in D mutmaßlich gemeinfreie) Zeitung die Public Domain und sei es nur der USA bereichert. Eine alte Zeitung entspricht ganz und gar dem Bildungsauftrag der WMF-Foundation und daher auch von Commons, aber wenn Commons nicht will, muss man an Wikisource denken, obwohl Wikisource bisher immer alles auf Commons unterbringen (und behalten) konnte --Historiograf 21:30, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Und dann versucht noch ein Verlag, das Ganze für knapp 14.000 Euro zu verkaufen. Von den 150.000 Seiten dürften 100.000 sicher gemeinfrei sein. Aber wer kopiert 100.000 Seiten? Ich kann nur die eine Zeitung hochauflösend bereitstellen und damit wurden bereits 5 Artikel bebildert, das nicht zwanghaft sondern durchaus im Konsens mit dem Artikeltext (Beispiel: Nestlé#Geschichte). Solche Zeitungen sind Kulturgut und wenn Commons das nicht duldet, sollten wir es eben hier sammeln. --RalfR → Berlin09 02:17, 20. Okt. 2008 (CEST)
Anonymer Autor deanonymisiert
Vorweg: Die Frage betrifft eigentlich Wikisource, hier lesen jedoch mehr Leute mit und das Thema tangiert die Wikipedia auch.
Im Jahr 1907 hat ein gewisser N. O. Body das Buch Aus eines Mannes Mädchenjahren anonym veröffentlicht. Inhalt des Buches sind die Kinder- und Jugendjahre eines Mädchens, das eigntlich ein Junge war. Das Werk wäre, wenn ich die Kommentare zu den EU-Richtlinien bezüglich anonymer Werke richtig interpretiere, inzwischen gemeinfrei. Das Buch (Original und Reprint) liegt in meiner Landesbibliothek vor, und ich bin der Meinung, der Text wäre eine Bereicherung für Wikisource und somit auch indirekt für Wikipedia. Nun hat Hermann Simon in den 80er Jahren diesem Buch eine real belegbare Lebensgeschichte zuordnen können und aus dem anonymen NOBody wurde Karl M. Baer, der 1956 verstarb.
Preisfrage: Ist das Werk dadurch nicht mehr anonym und somit urheberrechtlich geschützt, oder bleibt es anonym, da sich Baer nicht der Urheberschaft bekannte? --32X 16:53, 17. Okt. 2008 (CEST)
- In DACH hat man automatisch das Urheberrecht an seinen Werken, egal ob man sich dazu bekennt, oder nicht. Wenn also nachgewiesen ist, dass Baer der Urheber ist, dann ist der Text bis 70 Jahre nach seinem Tod (also bis zum 31. Dezember 2026) geschützt. -- Chaddy - DÜP 17:39, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Bei anonymen Werken muss man nachweisen, dass sie in der Tat anonym sind, und zwar eben für den Fall, dass später rauskommt, dass dahinter doch eine reele Person steht. Dies ist wohl geschehen, es gelten also die üblichen fristen. -jkb- (cs.source) 17:48, 17. Okt. 2008 (CEST)
- P.S. Allerdings, da das Buch vor 1923 erschien, ist es zumindest nach dem US-Copyright public domain, somit besteht die Möglichkeit, es auf Oldwikisource zu veröffentlichen. Falls es da keinen anderen begrabenen Hund gibt. Auskünfte bei mir. -jkb- (cs.source) 17:50, 17. Okt. 2008 (CEST)
Ich krieg mal wieder das Kotzen, wie inkompetent hier agiert wird. Statt unseren Artikel Anonymes Werk zu lesen oder gar zu verlinken, wird da rumgeschwallt. Wozu gibts unsere Rechtsartikel, wenn hier aus dem Bauch schwadroniert wird?? § 66aF ist anzuwenden, wenn der neue zu einer Schutzfristverkürzung führen würde. "Die Dauer des Urheberrechts berechnet sich auch im Falle des Absatzes 1 nach den §§ 64 und 65, 1. wenn innerhalb der in Absatz 1 bezeichneten Frist der wahre Name oder der bekannte Deckname des Urhebers nach § 10 Abs. 1 angegeben oder der Urheber auf andere Weise als Schöpfer des Werkes bekannt wird". 1907+70 sind 1977, die Offenbarung in den 1980ern (das muss genau dokukentiert werden) wäre unschädlich, wenn die Publikation anonym erfolgt wäre. Es liegt aber ein Pseudonym vor. Für dieses sieht § 66 nF aber auch die Bindung an die 70-Jahresfrist vor. Ich komme also sowohl nach altem als auch nach neuem Recht zu einem Erlöschen der Schutzrechte nach deutschem Recht 1977. Da 1907 als Erscheinungsdatum feststeht, kann das Buch digitalisiert und auf Commons geladen werden. Buchprojekte in WS können nicht einfach begonnen werden, sondern sind mit der dortigen Community im Skr abzustimmen --Historiograf 21:51, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Mea culpa, mea maxima culpa. Asche auf mein Haupt. Ja, in der Tat las ich "1907" und "80er Jahre" ohne den versuch, diese zwei Angaben in eine mathematische Beziehung in Verbindung zu setzen. 80er Jahre sind wirklich später als 1977. Somit hat Historiograf Recht, es ist frei (in diesem Falle) nach deutschem Recht, und wie ich oben schon sagte auch nach dem US-Recht (veröffentlicht vor 1923). -jkb- (cs.source) 21:16, 18. Okt. 2008 (CEST)
- P.S. Dies allerdings nur solange bis jemand behauptet, bereits 1976 ist klar geworden, dass der Autor ... ... Nur, ich neige nicht zur Urheberrechtshisterie und meine, derzeit ist es frei. Allerdings, was Commons betrifft: neulich gab es da so eine Diskussion mit der Überschrift "PD-Old-200", schon etwas überspannt, wonach man sicherheitshalber 200 Jahre nach dem Erscheinen eines anonymen Werkes warten sollte. Wie es ausging weiss ich nicht, das ist mir zu streng. -jkb- (cs.source) 21:21, 18. Okt. 2008 (CEST)
Weblinks auf DDR-Buchscans von 1970
Laut WP:WEB sind Links auf Webinhalt, die gegen die Urheberrechte verstoßen, nicht gestattet. Zählen eingescannte und OCR-konvertierte Inhalte aus Büchern der DDR von 1970 als urheberrechtsfrei, so dass auf solche Scans in der WP verlinkt werden darf? --Markus Mueller 20:18, 17. Okt. 2008 (CEST)
Sie sind ganz sicher nicht urheberrechtsfrei, aber ich halte auch die Position von WP:WEB für höchst anfechtbar. Solange wir dadurch keinen Ärger bekommen, sollten wir Links dulden, wenn diese z.B. als Nachweise wichtig sind. Da geht dann der Informationsauftrag und die auch auf populärwissenschaftliche Vermittlung anwendbare Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) vor --Historiograf 21:59, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Prima, danke sehr für die Auskunft. --Markus Mueller 22:01, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Abgesehen davon, dass sich Private nicht auf Grundrechte gegenüber Privaten berufen können: Was ist mit Art. 14 GG, der für den Urheber streitet? Würde Art. 5 GG stattgegeben, wäre Art. 14 GG nicht beachtet worden. Das widerspricht aber der praktischen Konkordanz. Das Buch kann immerhin zitiert werden. Eine Nichtverlinkung würde Art. 5 GG deshalb weniger beeinträchtigen, als eine Verlinkung Art. 14 GG beeinträchtigen würde. -- heuler06 09:22, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Unsinn. Der Richter hat im Streitfall das einfache Recht im Licht der Grundrechte auszulegen, das gilt, auch wenn vom BGH bestritten, auch im Urheberrecht. Bei dem Konfliktfall ist Art. 14 GG - wir Beachten die Sozialbindung des Eigentums - durch die Vorschriften des UrhG bereits Rechnung getragen worden, während die Wissenschaftsfreiheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Ansonsten: Haftung für Hyperlinks --Historiograf 23:59, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Du widersprichst dich selbst, indem du einerseits sagst, dass der Richter das einfache Recht im Lichte der Grundrechte auszulegen hat, was unbestritten richtig ist und wogegen ich auch nichts geschrieben habe, und andererseits behauptest, dass der selbe Richter Art. 14 GG jedoch nicht beachten muss. Übrigens wurde Art. 5 GG im Urheberrechtsgesetz mit den §§ 46 ff. Rechnung getragen.
- Ich wollte im Übrigen zum einen nur deine Aussage berichtigen, dass man sich auf Art. 5 GG gegenüber anderen Privaten berufen kann. Deine erste Aussage bestärkt nämlich den falschen Gedanken, dass die Grundrechte auch zwischen Privaten gelten. Sie spielen nur bei der Auslegung des einfachen Rechts, insbesondere von Generalklauseln, eine Rolle, vgl. dazu Grundrechte (Deutschland)#Drittwirkung von Grundrechten. Zum anderen wollte ich dich darauf aufmerksam machen, dass, obwohl es hier praktisch keine Rolle spielt, auch der Urheber Grundrechte hat. Aber die wischt du ja mit Unsinn. beiseite ... -- heuler06 14:09, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Unsinn. Der Richter hat im Streitfall das einfache Recht im Licht der Grundrechte auszulegen, das gilt, auch wenn vom BGH bestritten, auch im Urheberrecht. Bei dem Konfliktfall ist Art. 14 GG - wir Beachten die Sozialbindung des Eigentums - durch die Vorschriften des UrhG bereits Rechnung getragen worden, während die Wissenschaftsfreiheit in die Abwägung einzubeziehen ist. Ansonsten: Haftung für Hyperlinks --Historiograf 23:59, 18. Okt. 2008 (CEST)
Ja, ich wische sie beiseite, da für uns die Wissenschaftsfreiheit ein wichtiger Gesichtspunkt ist, der den Link rechtfertigen kann, wenn es zum Konflikt kommt. Der BGH hat sich in seinem Urteil zur fetten Henne ausführlich gegen die Ansicht gewandt, man müsse das Urheberrecht im Lichte der Grundrechte auslegen, das ist aber Pfeifen im Walde. Im juristischen Schrifttum wird ausgesprochen, dass er auf Dauer nicht umhin kommen werde, auch auf dem Gebiet des Urheberrechts der Linie des Bundesverfassungsgerichts zu folgen. Es bedarf hier keines Rückgriffs auf Art. 14 GG, da bereits der Grundsatz der engen Schrankenauslegung das Eigentum des Urhebers berücksichtigt. Deine und die Ansicht des BGH, die Schrankenbestimmungen hätten Art. 5 GG bereits hinreichend Rechnung getragen, steht nicht im mindesten mit der st. Rspr. des BVerfG in Einklang. Es ist durchaus möglich, gegen den Willen des Urhebers ein unveröffentlichtes Schriftwerk zu veröffentlichen, obwohl das Erstveröffentlichungsrecht strikt dem Urheber im UrhG vorbehalten ist. Die vom BVerfG gutgeheissene Abwägung mit Art. 5 GG ergab im behandelten Einzelfall ein Überwiegen des Informationsinteresses der Öffentlichkeit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html --Historiograf 21:20, 19. Okt. 2008 (CEST)
Nachträgliche Umwandlung von GFDL zu GFDL-1.2 erlaubt?
Hallo zusammen, nachdem es schon einige Probleme gab und auf Commons (Grüße an Steschke und Cecil ;)) auch einen handfesten Streit, ob man GFDL („Version 1.2 oder beliebige spätere Version“) nachträglich in GFDL-1.2 („ausschließlich GFDL 1.2“) umwandeln darf, würde ich das jetzt gerne mal an zentraler Stelle diskutieren und möglichst auch eine Richtlinie daraus formulieren. Also, wie sieht es von der rechtlichen Seite aus und wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:13, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Och nicht schon wieder. Das wurde hier schon ungefähr 1000 mal diskutiert und es wird einfach keine Lösung geben. Siehe dazu auch Benutzer:Ralf_Roletschek/GFDL-Krieg_2008 jodo 23:17, 17. Okt. 2008 (CEST)
Sehr richtig --Historiograf 23:18, 17. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn es rechtlich keine Lösung gibt, sollten wir wenigstens richtlinientechnisch eine Lösung erarbeiten. Wollen wir das zulassen? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 12:57, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Rechtlich ist die Lösung trivial, aber es gibt einige Nutzer die sie nicht akzeptieren wollen. (Die Rücknahme von Freigaben ist nicht möglich.) sугсго 13:02, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Die Rücknahme von Freigaben ist rechtlich sehr wohl möglich. Stichwort: geänderte Lebensbedingungen. Und wenn GFDL 1.3 was anderes aussagt als 1.2 so ist das auch eine nachträgliche Lizenzänderung - genau das wollen wir nicht. Deshalb ist das "and any later versions" ebenfalls eine unzulässige Lizenzänderung. Aber ich streite mich in diesem Punkt nicht mehr herum. Dies wird meine einzige Äußerung hier bleiben. --RalfR → Berlin09 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Mir ist durchaus bewusst, dass diese Frage recht brisant ist. Ich möchte sie nicht unbedingt nochmal bis zur Erschöpfung diskutieren, vielmehr wäre es mir wichtig, dass wir uns auf eine einheitliche Richtlinie einigen können: Erlauben wir das, ja oder nein? -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 23:39, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Die Rücknahme von Freigaben ist rechtlich sehr wohl möglich. Stichwort: geänderte Lebensbedingungen. Und wenn GFDL 1.3 was anderes aussagt als 1.2 so ist das auch eine nachträgliche Lizenzänderung - genau das wollen wir nicht. Deshalb ist das "and any later versions" ebenfalls eine unzulässige Lizenzänderung. Aber ich streite mich in diesem Punkt nicht mehr herum. Dies wird meine einzige Äußerung hier bleiben. --RalfR → Berlin09 15:11, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Rechtlich ist die Lösung trivial, aber es gibt einige Nutzer die sie nicht akzeptieren wollen. (Die Rücknahme von Freigaben ist nicht möglich.) sугсго 13:02, 18. Okt. 2008 (CEST)
Im Moment gehen alle davon aus, dass spätere Lizenzänderungen die Lizenz erweitert. Wissen können wir das nicht. Somit könnte auch das Gegenteil eintreten. Was daraus folgen würde, durchschaue ich nicht. Ich hoffe sehr, dass mein Recht auf das freie Zurverfügungstellen dadurch nicht eingeschränkt würde. Im übrigen durchschaue ich nicht, was bei Mehrfachlizenzen eigentlich gültig ist: Die strengste oder die am wenigsten strenge. --Hutschi 10:52, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Bei Mehrfachlizenzierung kann sich der Nachnutzer die Lizenz, an die er sich halten muss, heraussuchen. -- Chaddy - DÜP 15:31, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo ChrisiPK, eine einheitliche Richtlinie würde ich begrüßen, damit das Thema mal endgültig vom Tisch kommt. Entweder du nimmst die Fragestellung aus Wikipedia:Meinungsbilder/GFDL_1.2_Bildlizenz und wirfst einfach das Meinungsbild an; oder du machst nochmal ein neues zum Thema Wikipedia:Meinungsbilder/nachträgliche Lizenzeinschränkung auf. Wichtig wäre die Sache dann wirklich zu Ende zu führen. Ich wünsche dir dafür viel Kraft.
- Mehr werde auch ich nicht zu dem Thema sagen, um den Prozess nicht durch meine Befangenheit negativ zu beeinflussen. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Leute die die Lizenz lesen können, erkennen, dass eine nachträgliche Einschränkungsmöglichkeit (Rechtsunsicherheit für jetzige Nachnutzer) oder das Festnageln auf eine nicht zukunftsfähige Lizenzversion einer Lizenz für Softwarehandbücher ggf. für die nächsten 100 Jahre, nicht im Sinne des Projektes oder freien Wissens sein kann. --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)
- P.S.: Nebenbei, ein aktuelles Beispiel aus einem anderen Bereich, wie Lizenzrücknahmen die Nachnutzer verunsicher, bei Commons Forum ist in diesem Fall Commons der Nachnutzer von Flickr. Wenn nun bei Flickr die CC-Lizenzen von den Benutzern verschwinden, ist Commons in der Nachweiszwickmühle und muß die Bilder so ggf. löschen. Nur wir sollten vielleicht besser als Flickr sein... --Kolossos 16:29, 20. Okt. 2008 (CEST)
Übrigens: Laut Erik Möller könnte die GFDL 1.3 schon in einigen Wochen veröffentlicht werden [1]. Die Migration der Wikipedia zur neuen Lizenz dürfte dann wohl auch schon in greifbarer Nähe sein. Ich denke die Frage, ob die unter 1.2only lizenzierten Dateien dann noch erwünscht (bzw. überhaupt nutzbar) sind, wird dann eher WM-weit entschieden werden. --Kam Solusar 19:40, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Unabhängig davon bliebe die Frage der Rücklizensierung. Zudem sind die Verhältnisse auf Commons andere als hier, wo die 1.2only über Nacht und ohne allgemeine Zustimmung eingeführt wurde. --Kolossos 08:21, 23. Okt. 2008 (CEST)
Fallen Aufnahmen aus Bussen und Bahnen unter die Panoramafreiheit?
Gemeint ist natürlich nicht die Innenausstattung, sondern das Fotografieren aus den Fahrzeugen heraus. Die Gleisanlagen dürften meines Erachtens öffentlicher Verkehrsraum sein, aber darauf rumlaufen darf man nicht. Man kann allerdings während einer Bahnfahrt aus dem Fenster fotografieren. Gilt für diese Aufnahmen auch die Panoramafreiheit? Und wie sieht es bei Straßenfahrzeugen, bsp. Doppeldeckerbussen aus? In Hamburg werden diese ohne Dach für Stadtrundfahrten eingesetzt. Google setzt auch Kameras ein, die erhöht auf einem Mast befestigt sind und die normale Augenhöhe um einiges überragen. -- Torsten Bätge 11:11, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Aus meiner Sicht die gleiche Antwort wie bei der vorherigen Frage: wo ich mich beim Fotografieren befinde ist ja schnuppe egal, entscheidend ist das Objekt. -jkb- (cs.source) 11:48, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Aus Panoramafreiheit: Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Ein Bus ist unter diesem Gesichtspunkt IMHO auch ein Hilfsmittel. Diese Aufnahmen sind also dann nicht von der Panoramafreiheit gedeckt.
- @-jkb-: Leider nein. Siehe hierzu Hundertwasserentscheidung. -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 13:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Es kommt darauf an: in A und CH ist das wohl panoramafrei, in D kann man wohl zu beiden Auffassungen tendieren. Bei Fahrzeugen im Straßenverkehr ist die Rechtsprechung recht liberal; sämtliche mir bekannte Entscheidungen zu Google-Street-View bejahen das vorliegen der Panoramafreiheit unproblematisch, es gibt sogar einige Flugzeug- und Schiffentscheidungen in ähnlicher Art. (Luft- und Wasserstraßen dienen ja auch dem öffentlichen Verkehr; es gibt aber auch einige abweichende Entscheidungen). Bzgl. von Schienen ist es wohl eher anders rum: Bahnhöfe sind nach wohl herrschender Auffassung kein öffentlicher Verkehrsraum, Schienen sind dagegen wohl noch weniger öffentlich. Außer bei Bahnübergängen ist der Gleiskörper vor einer öffentlichen Nutzung strafrechtlich geschützt (Schwarzfahren, Hausfriedensbruch und die Eingriffsvarianten des StGBs), lediglich aufgrund privatrechtlicher Verträge oder öffentlichrechtlicher Gestattung ist eine Nutzung der Verkehrsanlage überhaupt erlaubt. Auf der anderen Seite verdingen sich die Bahnunternehmen im Regional- und Nahverkehr lediglich als Auftragsnehmer der Länder und Kreise als Träger der Versorgung mit öffentlichem Verkehr, so dass man dies auch mit dem übrigen Verkehr gleichsetzen könnte. sугсго 13:21, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Hm, muss ich noch lesen... Dann aber vielleicht auch sollte ich mein Teleobjektiv zu Hause lassen. Danke aber, -jkb- (cs.source) 13:10, 18. Okt. 2008 (CEST)
Ich denke, hier sollte man wieder einmal die Kirche im Dorf lassen. Es ist reine Förmelei, bei einem Aufnahmestandort aus einem Bus darauf abzuheben, dass der Fotograf ein Podest auf einer Straße aufbauen müsste, um die gleiche Position hinzubekommen. Der Aufnahmestandort und die Benutzung eines Hilfsmittels muss von demjenigen nachgewiesen werden, der die Panoramafreiheit bestreitet. Dies dürfte nur in besonders gelagerten Fällen zu Konflikten führen. Wir halten uns an das Gesetz und die amtliche Begründung, wenn wir den Aufnahmestandort weitgehend ignorieren, da der BGH diese ganzen Einschränkungen hinzuerfunden hat. --92.72.200.108 14:39, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Als jemand der in der Wikisource arbeitet sollte ich natürlich diverses ernst nehmen und das tue ich auch. Nur möchte ich mich nicht an den zahlreichen Fobien und Hysterien beteiligen. Und natürlich: abgesehen davon, dass ich auf meinen Tele und den Stativ als Hilfsmittel nicht verzichten will. Daran was 92.72.200.108 schrieb ist ein (juristisch gesehen nicht einwandfreies) Körnchen Wahrheit. In den seltensten Fällen ist so etwas nachzuweisen, und davon in den seltensten Fällen wird das jemand beanstanden. Natürlich, wenn ich aus einem Zug der an eine Datscha von Gloria von TuT fährt ein Panoramafoto mache wo die Gloria eben deutlich erscheint, dann... Nur, Paparazzi-Probleme bekäme ich hier auch ohne den Zug. Zu recht. Ansonsten wie oben Sycro. -jkb- (cs.source) 20:39, 18. Okt. 2008 (CEST)
ich bitte um unterstützung...
...bei der Diskussion, ob wir PD-art brauchen. [[ Forrester ]] 12:50, 18. Okt. 2008 (CEST)
ich auch
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN-Norm&action=history Da ist ein Lobbyist dabei, die Rechte der Allgemeinheit durch POV zu schädigen. Selbstverständlich darf man DIN-Normen, ggf. nur auszugsweise kopieren (§ 53 UrhG), und die Auslegestellen handeln rechtswidrig, wenn sie Kopien nur Hochschulangehörigen ermöglichen --Historiograf 14:54, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Habs im Fokus. --RalfR → Berlin09 17:04, 18. Okt. 2008 (CEST)
ältere, hochgeladene Bilder, wo ich nicht der urheber bin
Hallo! ich hab ein dickes Problem: Ich habe ab 2004 Bilder nach Wikipedia hochgeladen (commonce gabs noch nicht). Viele Bilder hab ich nicht selber gemacht. Ich habe immer darauf hingewiesen das die unter ein "freies" copyright gestellt werden (GFDL) müssen und ich habe immer die Erlaubnis dazu erhalten. Oft wurde ich gebeten Bilder einzustellen, von Leute die sich nicht selber anmelden wollten, denen das hantier zu viel war. Nun, das problem: Viele Dieser Bilder droht nun die Löschung. wie mache ich das nun mit der Mail an "permissions-de"? von einigen Bildern hab ich z.b. nur den Mündlichen Auftrag erhalten, bei anderen ist das ein längerer Emailwechsel der der Veröffentlichung vorausgegangen war. Würde für die älteren Bilder eine Eidesstattliche Erklärung meinerseits reichen? Leider sinds eben mehr als nur eine Hand voll Bilder! Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Caronna/Galerie#Bilder_die_ich_nicht_fotografiert_habe. Grüße aus der Eifel Caronna 17:47, 18. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo, kurze Zwischenfrage meinerseits: Sind die beanstandeten Bilder auf den Commons oder hier lokal in de-Wikipedia hochgeladen? Wenn sie auf den Commons hochgeladen wurden dann musst du dich wohl leider da rumärgern. jodo 00:14, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Hast Du die alten Mails noch? - wenn ja wären die ja ein Nachweis für die Erlaubnis. Kersti 02:41, 19. Okt. 2008 (CEST)
@jodo: teils-teils! einige haben den weg nach commonce gefunden.... @kersti viele der mails werde ich wohl noch haben...aber wie geschrieben, der mailwechsel geht über mehrere mails, das möchte ich den leuten die das amchen nicht zumuten. Grüße aus der Eifel Caronna 08:52, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Wie sagte ein altes Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Sollte eines deiner Bilder rechtlich beanstandet werden, bspw. im Rahmen der DÜP hier auf DE oder auch auf den Commons, kannst du dich immernoch im Rahmen deiner Eidesstattlichen Versicherung, die in diesem Fall sicher ausreichen dürfte, an das Supportteam wenden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:07, 20. Okt. 2008 (CEST)
Darf man ein solches Bild mit der „Lizenz“ US-PD-no notice in einen Artikel in der dewp einbauen? --Tim Landscheidt 04:31, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Vier Antworten (Filmurheber sind anhand der imdb sehr gut nachvollziehbar, deshalb klmammer ich mal unbekannte URheber aus)
- Nach 1938 entstanden und nicht aus anderen Gründen in DACH schutzlos. (NEIN; Trifft auch hier zu)
- Egal wann entstanden, aber aus einem anderen Grund in DACH schutzlos (lediglich der Titel des Films -> keine SH) (JA)
- Vor 1938 entstanden und der letzte Urheber auch schon tot 1938 (JA)
- Ansonsten (NEIN)
- sугсго 09:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Sind diese Einschränkungen irgendwo dokumentiert? Ich hatte bei einer flüchtigen Suche nichts dazu gefunden. --Tim Landscheidt 16:42, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Unglücklicherweise nicht, zumindest habe ich bis jetzt dazu nichts gefunden. Einen Hinweis liefert dir allerdings die Beschreibungsseite der Commons-Datei: It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Ohne diesen Hinweis hätte ich hier nicht gefragt :-). --Tim Landscheidt 00:56, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Unglücklicherweise nicht, zumindest habe ich bis jetzt dazu nichts gefunden. Einen Hinweis liefert dir allerdings die Beschreibungsseite der Commons-Datei: It is not in the public domain in the countries or areas that do not apply the rule of the shorter term for US works, such as Canada, Mainland China (not Hong Kong or Macao), Germany, Mexico, Switzerland, and other countries with individual treaties. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 22:08, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Sind diese Einschränkungen irgendwo dokumentiert? Ich hatte bei einer flüchtigen Suche nichts dazu gefunden. --Tim Landscheidt 16:42, 19. Okt. 2008 (CEST)
Fragen zur Flagge der australischen Aborigines
Warum wurde die Flagge der australischen Aborigines auf Commons gelöscht? --88.78.6.206 09:29, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Welches Bild meinst du genau? Und wieso stellst du diese Frage hier? Dort bekommst du wohl eher eine Antwort zu Commons-Fragen. -- Chaddy - DÜP 15:20, 19. Okt. 2008 (CEST)
Panoramafreiheit
Sind Luftbilder generell nicht zulässig oder dürfen Bilder wie Bild:Potsdam Luftbild Schloss Sanssouci östlich im Park Foto Wolfgang Pehlemann Wiesbaden DSCN0738.jpg hochgeladen werden, weil kein urheberrechtlich geschütztes Bauwerk abgebildet ist?? --Störfix 21:12, 19. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn nichts urheberrechtlich geschütztes abgebildet ist, ist das selbstverständlich in Ordnung. -- Chaddy - DÜP 21:15, 19. Okt. 2008 (CEST)
Frage zum Urheberrecht
Hallo,
folgende Frage:
Wir hatten zum Thema Agrobiodiversität einen Artikel eingestellt, der uns mit Hinweis auf Urheberrechtsverletzung gelöscht wurde, weil wir Textpassagen aus einem bestehenden Internetangebot übernommen hatten. Da wir aber selbst die Betreiber des Internetangebots sind, ist es keine Urheberrechtsverletzung. Wenn wir nun nochmals einen Artikel zum Thema schreiben mit Textpassagen aus unserem eigenen Internetangebot, wie können wir sicher stellen, dass dieser Artikel nicht sofort wieder gelöscht wird?
--77.87.228.68 14:17, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Hallo, einfach eine Textfreigabe an das Support-Team schicken. Dies kann auch jetzt noch erfolgen. Dann kann der gelöschte Beitrag nach Bearbeitung der Freigabe auch wiederhergestellt werden. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:05, 20. Okt. 2008 (CEST)
Wappenrolle amtlich?
Ist dieser edit durch Wikipedia:Zitate gedeckt? Gemeinfreiheit aus Amtlichem Werk würde wohl ausscheiden, da Wappenrollen von Vereinen geführt werden. Rauenstein 23:19, 20. Okt. 2008 (CEST)
- Manch Landesregierungen führen eigene Wappenrollen, diese sind mE als Amtliche Werke zu betrachten. Meist werden aber die dortigen Infos so oder so in einer offiziellen Wappendokumentation im Rahmen einer amtlichen Bekanntmachung durch die Genehmigungsbehörde veröffentlicht, dann ist es erst recht ein Amtliches Werk. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 00:01, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Wappenfragen beantwortet .... (ok, bin ja schon still...) --RalfR → Berlin09 01:58, 21. Okt. 2008 (CEST)
Nur um Gewißheit zu haben: Keine S-H und deswegen als Logo auf DE:WP möglich? --Matthiasb 10:04, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Jep, Problemlos für DE.-WP. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 11:04, 21. Okt. 2008 (CEST)
Im Zweifel lautet die Antwort: nein, keine SH --134.130.68.200 15:16, 21. Okt. 2008 (CEST)
Bilder von Filmschaffenden
Liebe Kollegen,
ich plane einen Artikel über Hideko Takamine und wollte wissen, ob ich das Bildmaterial auf Commons in der dt. WP benutzen darf. Ferner wollte ich wissen, wie es mit der Lizensierung der Bilder in Ingmar Bergman, Anita Björk oder Per Oscarsson aussieht.
Danke im Voraus und Gruß, --César 13:01, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Das läuft alles auf die selbe Frage raus: Reicht es uns, wenn ein Bild im Herkunftsland gemeinfrei geworden ist, bei anwendung deutschen (oder D-A-CH) Rechts aber noch geschützt wäre? Wir wenden im Regelfall deutsches Recht an und danach wären alle oa Bilder nicht zulässig. --h-stt !? 14:33, 21. Okt. 2008 (CEST)
h-stt hat wie nicht selten keinen Schimmer, obwohl er sich als Experte aufspielt. Da es sich bei Takamine um japanische Urheber handelt, ist deutsches Recht nicht unmittelbar anwendbar. Die Schutzdauerrichtlinie der EU schreibt für Nicht-EU-Ausländer zwingend den Schutzfristenvergleich vor, was dazu führt, dass diese Bilder auch in D/A/Li(EWR)/I (Südtirol)/BE (deutschsprachige Gemeinschaft)/DK (deutschsprachige Minderheit in Südjütland)/PL (deutschsprachige Minderheit in Polen) gemeinfrei sind und aufgrund der RBÜ auch in der CH. Ein eigener Staatsvertrag mit den USA macht dieses Resultat unanwendbar für US-Urheber --134.130.68.200 15:29, 21. Okt. 2008 (CEST)
Die Sachlage ist in unseren Richtlinien WP:BR bereits geklärt: "Werke, deren Schutzfrist im Nicht-EU-Ausland (mit Ausnahme der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und der USA) als Ursprungsland (Land, dem der Urheber als Staatsangehöriger angehört) abgelaufen ist, können hier grundsätzlich hochgeladen und von Commons eingebunden werden." --134.130.68.200 15:37, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Histo, du musst ihn ja nicht gleich diffamieren, nur weil er so "unwissend" ist... -- Chaddy - DÜP 16:44, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für Eure Antworten. Ehrlich gesagt hatte ich eigentlich die gleiche Vermutung wie h-stt, aber wenn wir beide falsch liegen, umso besser für den Filmbereich. Gruß --César 23:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Zu deiner zweiten Frage (den Schwedenbildern) Damit das eindeutig wird, die Antworten beziehen sich ja eigentlich auf die Japanischen: In der EU (und faktisch auch bzgl. aller EFTA-Staaten) gibt es keinen Schutzfristenvergleich; Schweden gehört zur EU. Also gilt für sie 70pma in DACHLieLux. Die Bilder müssen raus. sугсго 08:39, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Schade. Mit leichtem Bauchweh habe ich das Bild aus Ingmar Bergman sowie Per Oscarsson entfernt. Gruß --César 09:29, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Zu deiner zweiten Frage (den Schwedenbildern) Damit das eindeutig wird, die Antworten beziehen sich ja eigentlich auf die Japanischen: In der EU (und faktisch auch bzgl. aller EFTA-Staaten) gibt es keinen Schutzfristenvergleich; Schweden gehört zur EU. Also gilt für sie 70pma in DACHLieLux. Die Bilder müssen raus. sугсго 08:39, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für Eure Antworten. Ehrlich gesagt hatte ich eigentlich die gleiche Vermutung wie h-stt, aber wenn wir beide falsch liegen, umso besser für den Filmbereich. Gruß --César 23:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
URV bei Stadtansichten im Luftbild ?
Benutzer Ch hat die Luftbild-Frage von Störfix unter Panoramafreiheit bei nur einem Gebäudekomplex wie Sanssouci beantwortet, danke dafür. Da ich weitere Luftbilder zur Verfügung stellen könnte, frage ich, ob eine URV bei Stadtansichten im Luftbild gegeben sein kann? Die Panoramafreiheit "auf der Erde allgemein zugänglich und ohne Hilfsmittel fotografierend" klärt nicht die Luftbild-Frage. Irgendwo im Stadt-Luftbild werden alle Gebäude abgebildet, es wird aber nicht zwingend wesentlich auf ein einzelnes Gebäude abgestellt (stellt ein Luftbild nur ein einzelnes Gebäude dar, könnte der Architekt Rechte geltend machen (in jedem Fall bei gewerblicher Foto-Verwertung)). Was ist ergo mit so einem "Übersichts"-Luftbild hier bei uns: Beispiel Luftbildübersicht Wiesbaden? Ein konkretes Urteil zu Luftbildern von Stadtansichten gibt es wohl nicht, auch nicht unter Bildrechte in den Einzelnachweisen. In den Internet-Rechtszitaten kommt immer wieder zum Ausdruck, dass die nicht gewerbliche Luftbild-Nutzung weniger eingeschränkt sei.
Das einzige Urteil zu solcher Fragestellung: OLG Oldenburg, vom 12.10.1987, 13 U 59/87, NJW-RR 88, 951 mit zwei Interpretationen im Internet (leider nicht das ganze Urteil/wird aber heute noch rechtlich zitiert):
- hierzu Zitat von fotorecht.de: Fotografieren von Privateigentum, Verbreitung von Luftbildaufnahmen ist auch ohne Zustimmung der Gebäudeeigentümer zulässig; das Eigentum ist durch das Überfliegen nicht verletzt und das Persönlichkeitsrecht nicht verletzt, da die Eigentümer nicht identifiziert werden können.
- hierzu Zitat von olg-ol.niedersachsen.de: Das bloße Fotografieren eines Grundstücks mit Haus und Bewohnern aus der Luft beeinträchtigt nicht das Persönlichkeitsrecht der Bewohner, wenn die Aufnahme nur dafür verwendet werden soll, sie den Bewohnern zum Kauf anzubieten.
Aus beiden Zitaten zum selben Urteil wäre zu folgern, dass die Verwendung von Luftbildern dann keine Eigentumsrechts-/ Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, wenn eine Identifizierbarkeit nicht gegeben ist.
Da es überall Luftbilder von 1.001 Städten gibt, hilft da der Grundsatz der Zulässigkeit, weil "übliche Verkehrssitte"? Habt Ihr zu einer Verwendung von solchen "Übersichts"-Luftbildern bei Wikipedia eine Maßgabe für uns alle? MfG Wolfgang Pehlemann 13:18, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Es gibt kein Recht am Bild der eigenen Sache. Hier sind also nur 2 Dinge zu klären:
- ist Persönlichkeitsrecht betroffen (Recht am eigenen Bild)?
- werden Kunstwerke abgebildet, die nicht als Beiwerk gelten?
- Alle anderen Fragen sind für uns unerheblich. Es läuft auf Einzelfallentscheidungen hinaus. Da die motorisierte Mindestüberflughöhe über bewohntem Gebiet 400 m beträgt, sehe ich allerdings kaum Fälle für Bilder, die wir nicht verwenden können. Bei Luftbildern von Eberswalde ließ sich der Pilopt nicht überreden, den Motor abzuschalten, um tiefer zu gleiten. Bleibt noch die theoretische Möglichkeit Ballon. --RalfR → Berlin09 13:27, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Oder mal beim Verein anfragen, ob genügend Geld für eine eigene Drohne da ist ;-) --Kam Solusar 14:24, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Gemäß Modellflug#Rechtliches würden kleine Quadrocopter über bewohntem Gebiet schon gehen. Wir sollten mal den Chaos Computer Club fragen, ob die uns so eine Drohne bauen können, am besten mit Gigapan-Aufsatz. --Kolossos 14:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Stadtansichten sind nicht urheberrechtlich geschützt, von daher ist der Begriff Panoramafreiheit falsch. Sind auf Stadtansichten urheberrechtlich geschützte Werke der Architektur zu sehen und lässt sich ihre Abbildung nicht vermeiden, ohne dass die gewählte Form der Ansicht wertlos wird, sind diese Beiwerk. Dies gilt, sofern diese Werke nicht das Bild dominieren --134.130.68.200 15:23, 21. Okt. 2008 (CEST)
- mein Dank an alle Mitwirkenden, vor allem an RalfR für die klare Wikipedia-Antwort und an 134.130.68.200 für die Verdeutlichung, kann ja allen helfen, die hier nachlesen - ich werde mich wieder daran machen, meine eingebundenen-entfernten Luftbilder wieder einzubauen und neue hochzuladen. Gut Ding will Weile haben.
- MfG Wolfgang Pehlemann 16:29, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Auf Luftbildfotografie#Rechtliches wurde bei der Gelegehiet noch garnicht verwiesen. Demnach gibt es auch keinen Hinderungsgrund. --Kolossos 19:08, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Das mag daran liegen, dass sich dieser Artikel drüber nicht auslässt. sугсго 14:35, 22. Okt. 2008 (CEST)
Noch Textplagiat oder schon Pfui?
Sie he Überschrift, es geht um das im Vergleich mit dem, erster Absatz? --Simon-Martin 14:40, 21. Okt. 2008 (CEST)
Hallo? Was soll denn bitteschön daran bedenklich sein? Kopfschüttelnd --134.130.68.200 15:18, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Ich sehe einen komplett identischen und einen leicht umformulierten ("Ferner soll die ..." -> "Die ... soll"), aber recht langen Satz.
- Und wenn Du mit dem Kopfschütteln fertig bist, kannst du Wikipedia:Textplagiat#Grauzonen so umformulieren, dass der Fall für Nichtjuristen klar wird. --Simon-Martin 15:42, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Da ist keine URV zu erkennen. Der Text der übernommen wurde, wurde umformuliert und der Rest hat keine Schöpfungshöhe. Textplagiat ist der korrekte Begriff dazu. Also alles okay. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:43, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. --Simon-Martin 21:52, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Da ist keine URV zu erkennen. Der Text der übernommen wurde, wurde umformuliert und der Rest hat keine Schöpfungshöhe. Textplagiat ist der korrekte Begriff dazu. Also alles okay. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:43, 21. Okt. 2008 (CEST)
Was bitteschon ist an WP:TP unklar?? Wenn man sich das anschauliche Beispiel durchliest, sollte doch jeder kapieren, worums geht. Ansonsten: It's a wiki, auch Nichtjuristen (wie ich) dürfen sich um Verständlichkeit bemühen --FrobenChristoph 22:20, 21. Okt. 2008 (CEST)
- Ich bitte vielfach und ergebens um Entschuldigung, dass ich es gewagt habe, hier eine Frage zu stellen. Ich werde zukünftig beide Augen zudrücken und Euch selbstbewussten Allwissenden (ausgenommen Christian) den Mist überlassen. --Simon-Martin 22:31, 21. Okt. 2008 (CEST)
Du hast beanstandet, dass WP:TP für Nicht-Juristen unklar ist. Da ist es doch wohl angebracht, dass man dich fragt, wieso das so ist. Du wirst doch nicht erwarten, dass dort die Bundesautobahn 27 behandelt wird. Welche Art von geistiger Transferleistung dürfen wir Mitarbeitern denn noch abverlangen? --84.62.72.75 15:15, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Erst einmal erwarte ich, dass man sich nicht zwecks Angriffs auf andere Benutzer ausloggt. Wenn man eine Frage blöd findet, darf man sie auch einfach ignorieren.
- In der Sache finde ich in WP:TF: „Werden ganze Absätze nur geringfügig umformuliert in der Reihenfolge der Vorlage übernommen, wird man in der Regel zum Schluss kommen, dass eine Urheberrechtsverletzung (URV) vorliegt.“ Im vorliegenden Fall waren es zwei Drittel eines Absatzes, noch dazu in einem ungewöhnlichen (wenn auch nicht guten) Stil. Weiter „Halte dich im Zweifel auf der sicheren Seite und sage das, was du darstellen möchtest, mit eigenen Worten“ - ist hier definitiv nicht passiert. Hinzu kommt der für mich auch anhand der Beispiele sehr unscharfe Begriff der Schöpfungshöhe. „Niemand kann eine allgemeine Regel angeben, wo die Grauzone anfängt und aufhört“, direkt dahinter die Aufforderung, sich im Zweifel hier zu melden. Nichts anderes habe ich getan. --Simon-Martin 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)
URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe
Ausgangs der Löschdiskussion vom 21. Oktober über die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen, bei der ich eine von den Mitdiskutanten abweichende Meinung vertrete, bitte ich um die grundsätzliche Auskunft darüber, wie in Fälen zu verfahren ist, in denen Textpassagen oder ganze Texte aus anderen Wikipedia-Artikeln kopiert wurden, ohne diese als Quelle anzugeben. Ist dies gemäß Wikipedia:Urheberrechte beachten als eine den "normalen" URV auf gleicher Stufe befindliche Handlung anzusehen und ist der Mangel des Quellennachweises durch Nachtragen "heilbar"? --Iiigel 01:08, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Durch Nachtragen heilbar, wobei das Nachtragen wohl bevorzugt in Form eines Versionsimports (den nur Admins vornehmen können) geschehen sollte, soweit sinnvoll machbar. Nicht nötig ist es, wenn die betroffenen Texte in Quell- und Zielartikel voll und ganz von einem selbst stammen, denn die Urheberrechte an seinen eigenen Texten gibt man nicht auf, indem man sie unter die GNU-FDL stellt, und kann diese eigenen Rechte natürlich nicht verletzen; in solchen Fällen ist also C&P nach Belieben möglich. Nicht nötig ist es auch, wenn die übernommenen Partien keine Schöpfungshöhe aufweisen. Gestumblindi 02:04, 22. Okt. 2008 (CEST)
Bildnutzung erlaubt oder nicht?
Ich würde gerne von hier das Bild von Zehnter für die WP verwenden, bin mir aber nicht sicher, ob das zulässig ist. Das Buch selbst ist von 1919, ergo ist die Fotografie älter als 70 Jahre, und unter dem Link „© Bayerische Staatsbibliothek“ rechts oben steht: „Für nicht-kommerzielle Ausbildungszwecke können einzelne Materialien kopiert werden, solange eindeutig die Urheberschaft der Autoren bzw. der Bayerischen Staatsbibliothek kenntlich gemacht wird.“ Kann die WP als nicht-kommerzieller Ausbildungszweck angesehen werden oder muß ich mir die Erlaubnis von der Bayerischen Staatsbibliothek geben lassen?--Dem Zwickelbert sei Frau 13:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wäre in meinen Augen ein schöner Fall für PD-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:49, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wir akzeptieren nur komplett freie Bilder. Also muss auch die kommerzielle Verwendung gestattet sein. Die Bayerische Staatsbibliothek hat keine Rechte an den Bildern, auch wenn sie das behauptet. Sowas nennt man Copyfraud. Die Rechte liegen bei den Fotografen. -- Chaddy - DÜP 15:09, 22. Okt. 2008 (CEST)
Fall für die 1923-Regelung, die ja auch anonyme Bilder umfasst. Ich finde keine Fotografennennung und auch im "handbuch+des+reichstags"+fotografen&num=100&hl=de&rlz=1C1CHMB_deDE291&pwst=1&filter=0 WWW keinen Hinweis auf eine nachträgliche Aufdeckung --84.62.72.75 15:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
Bildschirmfotos aus dem Film sind ja nun bei Commons verfügbar, aber wie sieht es mit dem Filmplakat von 1922 aus? --Rabenkind·geschr. mit neo 15:31, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In meinen Augen ist das Filmplakat ein anonymes Werk von vor 1923. Von daher ein Fall für PD-alt-1923. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 16:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
Packung gescannt
Hallo liebe Urheberrechtsexperten. Ist Bild:Serviervorschlag.jpg nicht eine URV, weil es ein Scan/Foto eines urheberrechtlich geschützten Werkes (nämlich das Bild von dem Essen) ist? Oder befindet sich das unterhalb der Schöpfungshöhe? Gruß, --Church of emacs D B 16:16, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Das auf der Verpackung ist ein Lichtbild und daher bei uns geschützt; der Scanner ist anscheinend nicht der Urheber, das ganze ist also eine URV. Ich habe es mal entsorgt. sугсго 16:27, 22. Okt. 2008 (CEST)
Nutzung von Texten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte mal nachfragen, ob ich den Text (b.z.w Teile) von: http://de.wikipedia.org/wiki/Telefonsex ohne Probleme auf meiner Seite nutzen darf? Es geht um die Erläuterung und dioe Frage:Was ist Telefonsex?
Vielen Dank schonmal für die Antwort.
MfG Mario (Der vorstehende nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 79.207.84.52 (Diskussion • Beiträge) 16:25, 22. Okt. 2008 (CET))
- Siehe WP:LB und WP:WN. Wenn du die Lizenzbestimmungen einhältst, darfst du den Text selbstverständlich nutzen. -- Chaddy - DÜP 16:59, 22. Okt. 2008 (CEST)
übernahmen aus anderen wp (gnu-konform?)
hallo,
alle auf dieser benutzerseite gelisteten strassenartikel sind fast alle nach folgendem muster aufgebaut: zwei minisätze + eine aus einer anderen wp (ita und andere) übernommen strassenverlaufstabelle. die frage die sich mir stellt: liegt hier ein gnu-konforme übernahme vor? erreichen die verlaufstabellen irgendeine art von schöpfungshöhe? --bluntnicht gut? 19:02, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Nö, die Tabellen haben keine SH. -- Chaddy - DÜP 19:12, 22. Okt. 2008 (CEST)
- (BK) Eine Tabelle erreicht eigendlich nie Schöpfungshöhe. Es sind ja nicht die Informationen die schützenswert sind sondern die Darstellung dieser. Also ist in Ordnung. jodo 19:13, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Strada Statale 47 della Valsugana würde ich bei Übereinstimmung des Textes in IT und DE aber nicht mehr für ohne SH halten. --Matthiasb 19:24, 22. Okt. 2008 (CEST)
- beruhigend. danke --bluntnicht gut? 19:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
Comic-Logos
Hallo URVler! Immer wieder kommen gute Comic-Artikel ohne jegliche Illustrationen zur WP. Natürlich kann man nicht einfach Bilder/Panels aus den Comics einfügen, aber wie steht es mit den Logos? Sind die analog zu Firmenlogos in der WP zu gebrauchen, oder gelten sie als Bilder? In Artikeln wie Sin City (Comic) oder Die Simpsons sind Logos ja bereits vorhanden, in Asterix und Tim und Struppi zum Beispiel aber nicht. Gibt es ein zusätzliches Problem, wenn Logos die Konterfeis von Figuren enthalten? Dankbar für eine Erklärung wäre Groogokk 20:09, 22. Okt. 2008 (CEST)
Logos haben üblicherweise keine SH. Anderes gilt, wenn sie geschützte Figuren (Werke der bildenden, nicht der angewandten Kunst) enthalten --Historiograf 20:36, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Danke; ich deute die Antwort so, dass Design angewandte Kunst ist, Comics aber bildende sind. Demnach könnte man die Logos dort, wo sie nur aus Schriftzügen bestehen, svg-isieren und in die Artikel einfügen, oder? Groogokk 22:01, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Wenn sie keine SH haben (was bei Text wohl meist der Fall ist) schon. jodo 22:57, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Am besten mal Schöpfungshöhe lesen. Auch aufwändigere Logos haben meist noch keine SH. Nur Comicfiguren usw. dürfen sie nicht enthalten (dann sind sie geschützt). Am besten fragst du im Zweifelsfall hier nach, dur wirst sicher eine freundliche Antwort erhalten. -- Chaddy - DÜP 23:39, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Werd ich machen, euch allen vielen Dank einstweilen. Groogokk 00:17, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Asterix hat jetzt ein Logo. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:03, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Coole Sache! Ich bin noch auf der Suche nach einem Comic-Katalog im pdf-Format, anscheinend kann man aus so was ja recht einfach svgs extrahieren, und dann könnte man gleich mehrere machen (ich dachte an Carlsen-Comics wie Percy Pickwick und Yakari (jetzt bei Salleck), Elfquest usw.). Groogokk 19:26, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Asterix hat jetzt ein Logo. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 14:03, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Werd ich machen, euch allen vielen Dank einstweilen. Groogokk 00:17, 23. Okt. 2008 (CEST)
Annexfrage zu: URV bei Textübernahme aus Wikipedia-Artikeln ohne Quellenangabe
Ich hatte als "erste Heilungsmaßnahme" in die Artikel Bahnstrecke Warburg–Kassel und Bahnstrecke Bebra–Baunatal-Guntershausen im Text als Quellenangabe Friedrich-Wilhelms-Nordbahn eingefügt gehabt; diese Einträge wurden inzwischen mit dem Hinweis, WP sei keine Quelle, wieder gelöscht. Der speziellen Frage, ob dies so korrekt war, folgt die grundsätzliche, ob dies ein gangbarer Weg ist, evtl. mit Hinweis auf die Autorenseite des entsprechenden Artikels erweitert, um in solchen Fällen der Quellennachweispflicht zu genügen. --Iiigel 20:33, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Ich glaube, da werden zwei Dinge verwechselt. "Quelle fehlt", bzw. "Wikipedia ist keine Quelle" bezieht sich typischerweise auf den Inhalt, d.h es fehlt die Fachliteratur/Herkunft der Informationen im Artikel. Dafür soll kein anderer Wikipedia-Artikel zitiert werden (ggf. kann man natürlich - nach geeigneter Kontrolle - Quellenverweise (Literatur, Weblinks) aus einem anderen Artikel kopieren. Was an der Stelle offenbar bemängelt wurde, war der Hinweis auf die Urheberschaft, also die Versionsgeschichte. Das löst sich am einfachsten nach dem Schema, das bei Wikipedia:Artikel aufteilen beschrieben ist, also die Versionsgeschichte vom Quellartikel in den Zielartikel kopieren. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:27, 23. Okt. 2008 (CEST)
wobei sich die Frage anschließt, welche denn die praktikabelste Vorgehensweise wäre, wenn man vielleicht zwei, drei Sätze eines anderen Artikels in seinen einbauen möchte (vor dem Problem stehe ich bei einem anderen Artikel) --Iiigel 12:47, 23. Okt. 2008 (CEST)
Urheberrecht kaufbar?
Hallo,
ist das Urheberrecht von Luftbildern in Österreich kaufbar? Ich frage, weil ich hier eine für mich neue "Information" bekommen habe. Danke für Feedback.
Grüße --Marsupilami 22:16, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Urheberrechte können nicht übertragen werden (Ausnahme Erben). Man kann nur jemanden Nutzungrechte an einem Bild einräumen. Das Urheberrecht bleibt davon unbetroffen. jodo 22:55, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In den USA und GB können Urheberrechte ge- und verkauft werden (Copyright), in Kontinentaleuropa ist es unmöglich, hier gibts kein Copyright. Bei dem fraglichen Bild hast du wahrscheinlich die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erworben, bist damit deren Inhaber. Also steht einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege. --RalfR → Berlin09 22:58, 22. Okt. 2008 (CEST)
- Danke. Ich bin nicht nicht der Hochlader gewesen. D.h. der Hochlader des Luftbildes müßte bei "Urheber" auf jeden Fall den Namen des Photographen einsetzen. Viele Grüße --Marsupilami 23:10, 22. Okt. 2008 (CEST)
- In den USA und GB können Urheberrechte ge- und verkauft werden (Copyright), in Kontinentaleuropa ist es unmöglich, hier gibts kein Copyright. Bei dem fraglichen Bild hast du wahrscheinlich die "ausschließlichen Nutzungsrechte" erworben, bist damit deren Inhaber. Also steht einer Veröffentlichung eigentlich nichts im Wege. --RalfR → Berlin09 22:58, 22. Okt. 2008 (CEST)
Pflichtablieferung von Netzpublikationen
Das geht grad bei heise rund. Sind wir davon auch betroffen?--Nichtohne 11:08, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Wir können denen ja gerne stündlich einen Dump schicken, mal sehen, wie lange sie darauf bestehen. --RalfR → Berlin09 11:37, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Die WMF ist nicht ablieferungspflichtig (Kein Deutscher Sitz) und die deutsche Wikipedia hat wohl keine eigene Rechtsperslnlichkeit. sугсго 11:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Anheim steht es ihr auch elektronische Medien auszuklammern, deren Sammlung oder Archivierung "nur mit beträchtlichem Aufwand" möglich wäre. -- Martina Nolte Disk. 11:45, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Die WMF ist nicht ablieferungspflichtig (Kein Deutscher Sitz) und die deutsche Wikipedia hat wohl keine eigene Rechtsperslnlichkeit. sугсго 11:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
Kommt drauf an, ob der WM-Verein, das deutsche Wikimedia-Chapter, als Betriebsstätte iSv §15 DNBG aufgefasst werden muss, was ich nicht glaube, da der Verein ja selbständig ist soweit ich weiss.-- Wiggum 11:50, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ich denke, das alljährliche Abliefern der Wikipedia-DVD wäre wohl problemlos machbar und würde wohl die Bedingungen grösstenteils erfüllen. Alles andere ist, wie bereits bemerkt, wohl kaum möglich. Es gibt ja nicht mal regelmässig Datenbank-Dumps der deutschen WP. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 12:36, 23. Okt. 2008 (CEST)
Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Ist eine 1:1-Textübernahme eine URV oder ist das schon „verjährt“? --Hans Koberger 11:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine URV, aber unerwünscht, da POV. --Felix fragen! 11:12, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Kommt natürlich drauf an, zu welchem Thema. Wenn es um kurze Stubs zu alten Begriffen (zum Beispiel zum Thema römisches Recht oder so) geht, sehe ich wenig Probleme mit POV. Es ist zu erruieren, ob es bessere Quellen neueren Datums gibt, die den Gegenstand vielleicht aus einer anderen Sicht beschreiben. -- PaterMcFly Diskussion Beiträge 11:19, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Infos! Ich hab den Artikel Archiater angelegt. POV dürfte hier kein Problem sein. Grüße, Hans --Hans Koberger 11:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ne nur vielleicht falsch: Archiătros ist die griechische Form und das ist ursprünglich kein Titel, sondern lediglich eine Funktionsbezeichnung wohl schon aus hellenistischer Zeit (sagt zumindest mein Fremdwortduden). sугсго 11:49, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Falsch, denke ich eher nicht. Pierer beschreibt das Lemma ähnlich. --Hans Koberger 12:32, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Dem kann ich mich anschlißen. Funktionsbezeichnung und Titel werden im alten Griechenland in dem Sinne weniger getrennt (Selbst Berufsbezeichnungen wurden im alten Griechenland wie eine Art "Titel" verliehen). Hellenistische Zeit sagt auch nur das es ums alte Griechenland geht. Also der Artikel ist soweit in Ordnung. POV sehe ich nicht. Christian Bier (Disk.) (+/-) ✉ 13:55, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Ne nur vielleicht falsch: Archiătros ist die griechische Form und das ist ursprünglich kein Titel, sondern lediglich eine Funktionsbezeichnung wohl schon aus hellenistischer Zeit (sagt zumindest mein Fremdwortduden). sугсго 11:49, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Danke für die Infos! Ich hab den Artikel Archiater angelegt. POV dürfte hier kein Problem sein. Grüße, Hans --Hans Koberger 11:31, 23. Okt. 2008 (CEST)
Buchcover
Ich hab da ein Buchcover von 1967. Darf ich das einscannen oder ist das urheberrechtlich geschützt? Grüße,--Zoris Trömm 13:40, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das kommt auf das Cover an; ohne Inaugenscheinnahme kann Dir das keiner sicher beantworten. Lade das mal auf einen Sharehoster hoch, verlinke es hier und dann kann Dir hier auch wer antworten. Steht aber meines Wissens auch so ähnlich oben in der Einleitungsbox. sугсго 13:43, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Im Allgemeinen könnte man schon sagen, dass wir Cover, auf denen mehr zu sehen ist als nur eine Schrift, wegen der künstlerischen Gestaltung kaum verwenden. Oder gibt es da Gegenbeispiele? --Regiomontanus (Diskussion) 13:48, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Och, alte Bilder und einfache grafische Gestaltungen haben wir schon. sугсго 13:51, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine Graphik, nur Schrift. Da steht der Name des Autors drunter ist dann ein Rahmen und da drinnen steht der Titel und drunter der Verlag, am Rand steht dann noch schräg die Schriftenreihe. Ich glaube das müsste dann kein Problem sein, oder?--Zoris Trömm 14:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das sollte passen. sугсго 14:11, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das wär dann das Bild: Bild:Buchcover.png--Zoris Trömm 14:33, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Passt urheberrechtlich. Aber könntest Du das Bild mit passenderem Namen (zB: Datei:Cover-E J Görlich-Die österreichische Nation und der Widerstand.png) noch mal neu hochladen, bitte. So findet das Bild doch keiner. Ach ja, die Lizenz müsste zu PD geöndert werden, als Scanner erlangst Du kein Urheberrecht. sугсго 14:50, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das wär dann das Bild: Bild:Buchcover.png--Zoris Trömm 14:33, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Das sollte passen. sугсго 14:11, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Keine Graphik, nur Schrift. Da steht der Name des Autors drunter ist dann ein Rahmen und da drinnen steht der Titel und drunter der Verlag, am Rand steht dann noch schräg die Schriftenreihe. Ich glaube das müsste dann kein Problem sein, oder?--Zoris Trömm 14:10, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Och, alte Bilder und einfache grafische Gestaltungen haben wir schon. sугсго 13:51, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Im Allgemeinen könnte man schon sagen, dass wir Cover, auf denen mehr zu sehen ist als nur eine Schrift, wegen der künstlerischen Gestaltung kaum verwenden. Oder gibt es da Gegenbeispiele? --Regiomontanus (Diskussion) 13:48, 23. Okt. 2008 (CEST)
Fotos von Münzen und Siegeln?
Hallo, seit einiger Zeit ist ja auf Commons das hochladen von Fotos/Scanns fremder erlaubt, wenn dass Original Public Domain und zwei Dimensional ist. Münzen, Siegeln etc. Zählen dabei als 3D-Werke sind also nicht erlaubt. Ist das hier bei uns genauso, oder dürfen hier auch Münzen und Siegel hochgeladen werden? -- Mit freundlichen Grüßen, Michael Schönitzer 14:14, 23. Okt. 2008 (CEST)
- WP:BR#Nicht_schützbare_Fotos_(Reproduktionen), alles was mehr oder weniger gescannt aussieht kann man wohl nehmen obwohl die Ansichten in dieser Sache auseinandergehen.-- Wiggum 14:38, 23. Okt. 2008 (CEST)
Ein Album auf Flickr
Mit meiner Anfrage auf WP:FZW wurde ich hierher verwiesen: "Der Thüringer CDU-MdL Michael Panse hat auf seinem Flickr-Account vor wenigen Tagen dieses Album erstellt, in dem Bernhard Vogel die Hauptperson darstellt (auf einem Bild ist auch Marion Walsmann mit abgebildet). Die Bilder sind unter CC-by lizenziert, was mich zunächst mal sehr freut, da für mich als einstiger Initiator und Mitbetreuer des Portals Thüringen freie Bilder der Ministerpräsidenten schon lange zu den sehnlichsten Wünschen zählen ;) Problem ist allerdings: Michael Panse ist auf fast allen Bildern selbst zu sehen, kann also nicht der Urheber sein (ein solcher ist anscheinend nicht expilzit angegeben). Wie ist in einem solchen Fall (aus wikipedianischer Sicht) zu verfahren?" --slg 18:05, 23. Okt. 2008 (CEST)
- Da Stativ und Selbstauslöser eher unwahrscheinlich sind, würde ich von der Verwendung der Bilder vorerst eher abraten: Herr Pansa mag ja mit dem Photografen gut stehen, ob der aber einer so weitreichenden Lizenz wirklich zugestimmt hat, ist nicht überprüfbar. Natürlich kann man den MdB darauf hinweisen, dass er den Photografen nennen sollte und wenn das erfolgt, die Bilder dann auch verwenden... -- 80.139.99.31 18:10, 23. Okt. 2008 (CEST)