Zettelbank
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Eine Privatnotenbank ist eine Notenbank in Privatbesitz.
Während heute Notenbanken fast ausschließlich staatliche Institute sind, war das Recht, Banknoten zu emittieren in früheren Jahrhunderten oftmals auch Privatbanken übertragen.
Deutschland
Etwa seit Ende des 19. Jahrhunderts gingen die Staaten dazu über, das Recht zur Ausgabe von Banknoten den verschiedenen Notenbanken ihres Landes zu entziehen und einer zentralen Notenbank, der Zentralbank des Landes, zu übertragen. Dieses wurde in Deutschland im deutschen Reichsbankengesetz von 1875 umgesetzt. Die Reichsbank sollte als Zentralbank dienen. Folgende 33 Privatnotenbanken bestanden zu diesem Zeitpunkt: