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Numerus clausus

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Numerus Clausus (von lat. numerus = "Anzahl" und clausus = "geschlossen") bezeichnet eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen in bestimmen Studienfächern an Hochschulen in Deutschland und wird synonym gebraucht mit „Zulassungsbeschränkungen“ beim Zugang zu einem Studium an einer Hochschule.

Der erste Numerus Clausus wurde 1920 in Ungarn eingeführt. Danach durfte die Zahl der Studenten jüdischen Glaubens den Prozentanteil der Juden an der Gesamtbevölkerung (damals ca. 6%) nicht übersteigen. Da vor dem Ersten Weltkrieg der Prozentsatz jüdischer Studenten aber dreimal so hoch gewesen war, handelte es sich damit um das erste antisemitische Gesetz Europas.

Laut Grundgesetz hat jeder Deutsche das Recht auf freien Zugang zu Bildung und zu Hochschulen, sofern die formalen Qualifikationen (Fachhochschulreife oder Allgemeine HochschulreifeAbitur) vorliegen. Übersteigt jedoch in bestimmten Studienfächern die Nachfrage nach Studienplätzen die Kapazität dieser Fächer, können die Bundesländer oder einzelne Hochschulen Zulassungsbeschränkungen beim Zugang zur Hochschule beantragen.

Siehe hierzu Numerus-Clausus-Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Die Studienplatz-Kapazitäten für ein Studienfach werden von der jeweiligen Hochschule ermittelt. In diese Kapazitätsberechnung fließen die vorhandenen Personalmittel (verfügbares Lehrpersonal), die sächliche und die räumliche Ausstattung eines Studienfachs ein. Die Kapazitätsberechnung ergibt dann die an einer Hochschule in einem Fach verfügbaren Studienplätze.

Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt eine Auswahl der Bewerber für die verfügbaren Studienplätze, die Auswahlregelungen sind in einem Staatsvertrag der Bundesländer sowie in den Hochschulgesetzen der Bundesländer geregelt. Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist.

Bundesweite Zulassungsbeschränkungen

Bei Studienfächern, die an vielen Hochschulen angeboten werden, haben die Bundesländer die Auswahl der Bewerber der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund übertragen.

Details zu den Regelungen der Studienplatzvergabe über die ZVS....

Örtliche Zulassungsbeschränkungen

Bei Studienfächern, die nur an wenigen Hochschulen angeboten werden, haben diese Hochschulen ebenfalls die Möglichkeiten, ihre Studierenden auszuwählen. In den meisten Fällen wenden die Hochschulen die Regelungen an, die auch für das Auswahlverfahren der ZVS gilt. Allerdings haben die Hochschulen auch die Möglichkeiten, weitere Kriterien für die Auswahl der Bewerber heranzuziehen. Dies können sein: Auswahlgespräche, Eignungstests, Berufserfahrung und Praktika, die Gewichtung bestimmter Noten im Abitur.

Zurzeit zeigt sich, dass einige Hochschulen diese erweiterten Möglichkeiten der Bewerberauswahl nutzen und dass die Regelungen von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach differieren, so dass es die Auswahlregeln für Bewerberinnen und Bewerber immer unübersichtlicher werden. In vielen Fällen ist es daher erforderlich, vor der Bewerbung um einen Studienplatz genaue Informationen bei jeder infrage kommenden Hochschule einzuholen.

Über die Bewerbungs- und Zulassungsregelungen bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums berät die Studienberatung der jeweiligen Hochschule.