Diskussion:Deutscher Bundestag
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Links zu den Ergebnissen 94 und 98:
http://www.bundeswahlleiter.de/ergeb94/d/t/bun94999.htm
http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/ergeb98/d/t/bun999_02.htm
--Walter Koch 21:44, 23. Sep 2002 (CEST)
1949 bestand die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten aus ehemaligen NSDAP-Mitgliedern. siehe: http://www.free.de/schwarze-katze/texte/brd03.html Dasselbe gilt fürs Auswärtige Amt, die Bundeswehr, die Polizei und andere Behörden und Ministerien.
Ich hätte gerne erstens eine andere Quellenangabe und zweitens bezweifle ich nach der Entnazifizierung diese Tatsache und drittes unterhalte ich mich ungern mit Leuten ohne Unterschrift. --Geschichtsfan 17:37, 28. Mär 2004 (CEST)
- die fehlende Unterschrift kann ja auch ein Anfängerfehler sein (bitte mit 4 Tilden: -- ~~~~ unterschreiben) - aber ja, wenn das ein Fakt ist, sollten wir dafür eine vertrauenswürdige Quelle haben (und die sollte es dann auch geben) - in Genschers Lebenslauft gehört dann die Mitgliedschaft durchaus auch rein, wenn sie stimmt -- Schusch 18:22, 28. Mär 2004 (CEST)
- Der anonyme Benutzer hat auf meine Anfrage hin in Diskussion:Auswärtiges Amt einige Texte kopiert (das ist doch auch URV, oder?). Seitdem ändert er offenbar alle entsprechenden Artikel. Bei [1] findet sich übrigens nichts zu einer Mitgliedschaft Genschers... --Henning 18:30, 28. Mär 2004 (CEST)
- Auch beim BND hat er es versucht. Nichts gegen solche Eiferer, aber eine gesicherte Quellenangabe muss schon da sein, und nicht irgend so ein linkes oder rechtes Kampforgan--Geschichtsfan 18:33, 28. Mär 2004 (CEST)
Weitere 3 Quellen stehen in der obigen Quelle am Seitenende:
- 1 Siehe dazu genauer in GDS Nr. 60, ,,Die Bundeswehr - mörderische Maschinerie des west/deutschen Imperialismus", Oktober 1992, S.5 - 16.
- 2 FR, 31 .3.1971 und FR, 6.10.1971)
- 3 Müller, Ingo, ,,Furchtbare Juristen", München 1987, S.204ff, BW-Nr., S.7
4.-9. Quelle hier:
- 4 http://www.udo-leuschner.de/liberalismus/fdp2.htm
- 5 Peter F. Müller, Michael Mueller: Gegen Freund und Feind. Der BND. Rowohlt Verlag, Reinbek 2002, ISBN 3-498-04481-8
- 6 Erich Schmidt-Eenboom: Empfänglich für Geheimes in STRENG GEHEIM, Die Welt der verschlüsselten Kommunikation. Klaus Beyrer (Hrsg.), Publikation der Museumsstiftung Post und Telekommunikation anläßlich der gleichnamigen Ausstellung im Museum für Post und Kommunikation, Frankfurt/Main, UMSCHAU/BRAUS (1999), ISBN 3-829-56906-8
- 7 Udo Ulfkotte: Verschlußsache BND. Heyne Verlag, München 1997, ISBN 3-453-14143-1
- 8 Jörg Friedrich, Die kalte Amnestie - NS-Täter in der Bundesrepublik. Frankfurt am Main, 1984.
- 9 Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit, C.H. Beck-Verlag, München 1996, 464 S., 78 DM.
"Bundesgerichtshof, Oberlandesgerichte und Landgerichte waren fest in der Hand von NS-Richtern und bildeten eine institutionelle Garantie dafür, dass ihre eigenen Verbrechen und die ihrer Justiz-Kollegen und anderer NS-Staatsbeamter nie gesühnt wurden. Der Witwe des Volksgerichtshofvorsitzenden Freisler wurde von einem Bundesgericht die höchstmögliche Pensionsbezüge einer Beamtenwitwe mit der Begründung zugesprochen, dass ihr Mann zweifellos auch in der Bundesrepublik eine sehr hohe Stellung eingenommen hätte, wäre er nicht im Krieg durch eine Bombe ums Leben gekommen.
Alle Bereiche des Staatsapparats wiesen dieselbe nahtlose Kontinuität zu den Behörden und akademischen Institutionen des Dritten Reiches auf wie die Justiz. Im Auswärtigen Amt waren 1952 zwei Drittel der höheren Beamten ehemalige NSDAP-Mitglieder, bei den Referatsleitern waren es sogar vier Fünftel. Mit Heinrich Lübke und Kurt-Georg Kiesinger wurden ehemals aktive Mitglieder der NSDAP sogar Bundespräsident bzw. Bundeskanzler." aus: http://www.wsws.org/de/2001/mar2001/68er-m27.shtml
212.82.249.134 18:39, 28. Mär 2004 (CEST)
- Und was ist mit NEUTRALEN Quellen? Du verwechselst Wikipedia mit einer kostenlosen Kampfpalttform für deine politischen Thesen! --Geschichtsfan 18:52, 28. Mär 2004 (CEST)
- Da oben sind mehrere neutrale Quellen. Und die nichtneutralen Quellen enthalten auch zahlreichen neutrale Fakten.
212.82.249.134 18:57, 28. Mär 2004 (CEST)
- Da haben wir das Dilemma, Du sagst, die Quellen sind neutral, ich sage, sie sind es nicht! Und jetzt?--Geschichtsfan 19:01, 28. Mär 2004 (CEST)
- 1. Beweise es.
- 2. Zeige die Quellen deiner Gegenbeweise !
- 3. Definiere "neutral".
- 4. Enthalten "nichtneutrale Quellen" meistens auch neutrale Fakten, egal wie der Autor die Fakten kommentiert.
- 5. Bist du durch die mindestens 9 Autoren der Quellen schon längst überstimmt. Nebenbei halte ich dich für nicht neutral. Ist es unsere Schuld, dass der BRD-Staat und die BRD-Schulen dir viele Infos vorenthalten haben ?
- Zitate aus einer der neutralen Quellen:
"GG 131: Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- und tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln." (S. 70) 1953 befanden sich im Ministerialbereich der Bundesverwaltung fast 30 % "131er", im Auswärtigen Amt 40 %, im Innenministerium 42 % und im Bundesministerium für Vertriebene sogar 75 % "(S. 85) (131er waren Leute, die aufgrund der Entnazifizierung der Alliierten entlassen worden waren) 212.82.249.134 19:06, 28. Mär 2004 (CEST)
- Ich glaube Du verwechselst da was. Ich muss nicht beweisen, das es sich um beim Bundestag um eine demokratische Institution handelt, die nur Mitglieder hatte, die die Prüfung der Allierten durchliefen. Du muss die Beweise antreten. Ich kann nur auf die öffentlichen Schriften des Bundestages (Handbuch des Bundestages, usw. verweisen). Wenn Du meinst, Deine Angaben gehören in den Wikipedia-Beitrag rein, bitte schön, tue es. ich wünsche viel Spass beim Klassenkampf :-) --Geschichtsfan 19:14, 28. Mär 2004 (CEST)
- In welcher Schulklasse bist du denn ?
- Ich glaube Du verwechselst da was. Ich muss nicht beweisen, das es sich um beim Bundestag um eine demokratische Institution handelt, die nur Mitglieder hatte, die die Prüfung der Allierten durchliefen. Du muss die Beweise antreten. Ich kann nur auf die öffentlichen Schriften des Bundestages (Handbuch des Bundestages, usw. verweisen). Wenn Du meinst, Deine Angaben gehören in den Wikipedia-Beitrag rein, bitte schön, tue es. ich wünsche viel Spass beim Klassenkampf :-) --Geschichtsfan 19:14, 28. Mär 2004 (CEST)
Hier noch eine der Quellen zur NSDAP-Mitgliedschaft von Genscher (auch der bayerischen Ministerpräsident F.J.Strauss und der Bundespräsident Weizsäcker waren ja mal in der NSDAP): <<Gerd Simon, ein Mitarbeiter des Internationalen Germanistenlexikons, drückt aus, worum es geht: "Als Genscher als Außenminister zurücktrat, nicht zuletzt weil seine NSDAP-Mitgliedschaft publik wurde, habe auch ich das für eine überzogene Reaktion gehalten. Berechtigterweise vorzuwerfen war ihm dabei wenig mehr als dass er das so lange verschwiegen hatte. Genau dieser Vorwurf muss nun aber im Fall Jens deutlicher ausfallen, weil das ein Licht auf seine moraltriefenden Auslassungen über Akademiker und Politiker wirft, die die Vergangenheit im 3. Reich und nicht zuletzt deren „Vergangenheitsbewältigung“ betrafen (das kollektive Verschweigen von Jugendsünden ist ja auch eine solche) (...)">> (aus : http://people.freenet.de/Noth/r11_walter_jens.htm )
- Bitte tue Dir keinen Zwang an, immer rein mit den Infos in den Eintrag Bundestag. Du hast nicht überzeugt :-) --Geschichtsfan 19:25, 28. Mär 2004 (CEST)
- war das jetzt ein Fipptehler? Sollte es vielleicht heißen: Du hast mich überzeugt? -- Schusch 19:35, 28. Mär 2004 (CEST)
- Das war jetzt wirklich eine Freudsche Fehlleistung. :-) Dieser anonyme Mensch hat Quellen noch und nöcher, also könnte ich nur politische Argumente bringen und mich auf meinen gesunden Menschenverstand verlassen. Die Quellen hat er, nur sind sie fragwürdig. Ich werde dann seine Einträge nicht mehr editieren ich muss jetzt die Meinung anderer abwarten, was bleibt mir anderes übrig? --Geschichtsfan 19:40, 28. Mär 2004 (CEST)
- das ist das schöne am Wiki, da kommt schon noch mehr ... :-) -- Schusch 19:46, 28. Mär 2004 (CEST)
- Seriöse Quellen, in denen von einer NSDAP-Mitgliedschaft Genschers gesprochen wird, konnte ich mit Google nicht finden. Einzig un allein in der FAZ ist eine kryptische Andeutung zu finden: FAZ-Kommentar - Der Nachlaß der Partei - Von Rainer Blasius Der Zusammenhang ist wohl nur mit Hintergrundwissen aus der Zeit der Spekulationen zu verstehen. Vielleicht sucht davon ausgehend jemand noch einmal nach weiteren Quellen? (Soll die Genscher-Diskussion hier fortgeführt werden, oder beim Genscher-Artikel?) --Henning 18:35, 29. Mär 2004 (CEST)
Weitere seriöse Quellen dazu bei der Diskussion zum Genscher-Artikel.
"Nicht nur die Ex-NSDAP-Mitglieder, die immerhin 1949 die Mehrheit im Deutschen Bundestag stellten, waren sich bewußt: Antikommunismus ist noch wichtiger als früher, Antisemitismus dagegen öffentlich streng verboten. Das sind die beiden Hauptartikel der bundesdeutschen Staatsreligion, die in modifizierter Form heute bis hin in antideutsche Zirkeln adaptiert sind. Hohmann hat gegen den einen Artikel verstoßen, weil er Antikommunismus vom Antisemitismus nicht zu trennen vermochte. Sie kommen eben aus derselben Quelle." http://www.jungewelt.de/2003/11-12/002.php 213.221.65.122 14:46, 5. Apr 2004 (CEST)
- und wo hat die Junge Welt das her? Zeitungsquellen wurden hier schon seriösere (auch das ist natürlich nur subjektiv) genannt - aber gibt es auch wirklich seriöse Quellen - eine Tages- oder Wochenzeitung finde sicher nicht nur ich nicht besonders seriös (egal welche ...) -- Schusch 22:26, 14. Apr 2004 (CEST)
Wahlsystem auslagern
Fände es besser, die hier sehr ausfürhrlichen Wahlmodalitäten mit Sperrklausel und Überhangmandat in einen eigenen Artikel Wahlsystem der BRD auszulagern. Hier soll nur kurz das wichtigste angesprochen werden. Azdak 11:27, 14. Apr 2004 (CEST)
- Ich hab gesehen, dass es einen Artikel Bundestagswahl gibt, dahin werd ich es dann mal auslagern.
Über 50% NSDAP-Mitglieder im Bundestag
Also, ich habe noch nichts valides in den Quellen finden können. Entweder es wird belegt, indem für mindestens 202 der 402 Abgeordneten dargelegt wird (jeweils mit Quelle) oder die Behauptung muß als nicht gesichert gelten und kommt raus. Bis zum Beleg wird sie auskommentiert. Was haltet Ihr von der Lösung? Ich halte diese Vorgehensweise für möglich, da im Gegensatz zu den "höheren Beamten" etc. die BT-Abgeordneten eine umgrenzbare nicht zu große Menge bilden, bei der - wenn es denn wirklich so wäre - der Beweis zu führen sein dürfte. --172.177.72.254 20:06, 11. Jan 2005 (CET)
Folgende halte ich auf den ersten Blick ihrer Wikipedia-Artikel als NSDAP'ler schon für bewiesen, es werden weitaus mehr sein. Bitte tragt die MdBs, bei denen es schon aus dem Wikipedia-Artikel zweifelsfrei hervorgeht nur mit dem Wikilink, andere mit dem Weblink nach:
Walter Bartram (nachgewählt, zählt also bei den 202 nicht mit)
- Rolf Dahlgrün
- Fritz Dorls
- Heinrich Fassbender
- Kurt Georg Kiesinger
- Hans Krüger
- Franz Ott (SA-Mitglied, aber das sollte reichen)
- Fritz Rößler
- Gerhard Schröder (CDU)
- Hermann Schwann
--172.177.86.54 20:32, 11. Jan 2005 (CET)
Abschnitt Geschichte revertieren?
hier wurde soeben der Text von einem Anonymen insofern geändert, dass die Passage zur NSDAP-Mitgliedschaft eines Großteils der MdB im ersten Bundestag angezweifelt wird und nur noch als versteckter Text nach Aufrufen der Bearbeitungsseite sichtbar wird- Soll revertiert werden?--217 20:21, 11. Jan 2005 (CET)
- Ich zweifele nicht einen Großteil, sondern nur die "Mehrheit" an. Ich habe dazu einen Vorschlag gemacht und fange auch gerade an, einige herauszusuchen, die NSDAP-Mitglieder sind. Ich bitte nur darum, die Aussage erst wieder darzustellen, wenn sie bewiesen ist. --172.177.86.54 20:32, 11. Jan 2005 (CET)
- revertieren: Pro Wer abändert soll beweisen, daß die Mehrheit keine NS Vergangenheit hatte. Die Quellen für NS Vergangenheit der Mehrheit sind oben benannt Malula 20:48, 11. Jan 2005 (CET)
Zitat: "Von den 402 Abgeordneten des Deutschen Bundestages waren 53 oder 13% frühere Mitglieder der NSDAP. Der Prozentsatz war in einigen Landtagen deutlich höher." Quelle: Gerhard Loewenberg, Parlamentarismus im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen, 1969, Seite 124. Damit ist die Behauptung, die Mehrheit habe eine NS-Vergangenheit wohl widerlegt! --172.182.88.197 18:22, 13. Mär 2005 (CET)
Mandatsvergabe
Moin, lieber Anonymus! Leider war deine Einfügung zum Teil falsch: Wird ein Abgeordneter fraktionslos und scheidet dann aus, so rückt der Landeslistenkandidat der Partei nach, für die er gewählt wurde (siehe Möllemann). Ist er ohne Partei direkt gewählt, so findet eine Ersatzwahl statt. In keinem Fall kann die Anzahl der Mandate unter 598 sinken. Gruß. --EBB (Diskussion) 11:08, 13. Feb 2005 (CET)
- Natürlich kann sie ... Wenn nämlich die Liste aus der der ausgeschiedene (Listen-)Abgeordnete gewählt ist erschöpft ist. --172.180.76.140 18:20, 13. Feb 2005 (CET)
- Ich gehe mal davon aus, dass du mich nicht absichtlich falsch verstehst *g*. Ich meine: In keinem der von mir hier auf der Diskussionsseite beschriebenen Fälle (Möllemann, direkt Gewählter). Wenn die Zahl insgesamt nie unter 598 sinken könnte, hätte ich wohl nicht im Artikel die Fälle beschrieben, in denen sie darunter fallen kann, oder? Gruß. --EBB (Diskussion) 18:57, 13. Feb 2005 (CET)
Aus dem Review, 11.-17. Februar 2005
Nach neuem Verfahren mit Wunschliste haben G, Einbayer und ich den Artikel Bundestag seit gestern kräftig erweitert. Ich hoffe auf weitere Kritik und Verbesserungen. Falls jemand mehr und gute Bilder hat, nur her damit, bitte! Gruß. --EBB (Diskussion) 20:18, 11. Feb 2005 (CET)
- Ich freue mich sehr, daß sich jemand die Mühe macht, unsere Politikartikel auf Vordermann zu bringen. Es war mehr als traurig anzusehen, wie wenig der deutschen Wikipedia bisher zum deutschen Bundeskanzler und verwandten Themen einfiel. Folgendes ist mir aufgefallen (erst mal nur bis zum Verteidigungsfall):
- Das Parlament besteht momentan grundsätzlich aus 598 Mandaten.
- Der Satz taucht an mehreren Stellen auf und sollte umformuliert bzw. näher erläutert werden. Was heißt "grundsätzlich"? Bezieht sich dieser Ausdruck auf die Möglichkeit, daß sich die Anzahl der Mandate im Laufe der Zeit verringert (Todesfälle, Ausschluß von Abgeordneten etc.)?
- Obwohl die Grünen in ihrer Anfangszeit als "linker" als die SPD betrachtet wurden, bestand die SPD 1983 darauf, dass links von ihr keine Partei sitzen darf. Bei dieser Aufteilung blieb es dann. Ganz links außen schließlich sitzen die Abgeordneten der PDS. Bei deren Einzug 1990 bestand die SPD offenbar nicht mehr auf ihren Platz links außen. Über den Abgeordneten sitzen auf eigenen Tribünen Besucher des Bundestages. Sie dürfen keine Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen von sich geben.
- Das widerspricht sich. Keine Partei darf weiter links als die SPD sitzen - "bei dieser Aufteilung blieb es dann" - aber 1990 saß die PDS weiter links. Warum bestand die SPD dann nicht mehr auf den Platz links außen? Womit müssen Besucher rechnen, die Zustimmungs- oder Missfallensbekundungen von sich geben? Ein Satz zur Größe des Saales wären vielleicht auch nicht uninteressant.
- Sind die Rechte der Bundesländer betroffen, so bedarf der Gesetzentwurf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates.
- Was sind "die Rechte der Bundesländer"? Das sollte näher erklärt werden, vermutlich muß man hier eine Verbindung zum Artikel "Föderalismus in Deutschland" herstellen. Der Abschnitt zum Gesetzgebungsverfahren ist übrigens geradezu prädestiniert, eine schematische Darstellung einzubauen. Es wäre erfreulich, wenn man eine solche erstellen könnte (das ist jetzt keine Kritik, sondern ein Aufruf an alle zeichnerisch begabten Wikipedianer).
- Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 muss jeder Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Territoriums vom Bundestag genehmigt werden.
- Wie begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung? In welchem Gesetz ist die Genehmigungspflicht verankert?
- Der Bundestag bestimmt mit Hilfe eines zwölfköpfigen Wahlmännerausschusses die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
- Wer bestimmt die andere Hälfte?
- In den Abschnitten "Anfragen" und "Untersuchungsausschüsse" sollten die einzelnen Formen (Kleine Anfrage, Große Anfrage etc.) möglichst mit einem aktuellen Beispiel untermalt werden.
- Er soll dafür sorgen, dass die Grundsätze der "Inneren Führung" eingehalten werden. Er vertritt in diesem Sinne auch das Bild der Bundeswehr als Parlamentsarmee.
- Was darf ich mir unter "Innerer Führung" und "Parlamentsarmee" vorstellen? Die Sätze kommen etwas schwammig daher.
- Drei Dinge sind mir beim Überfliegen noch aufgefallen (die anderen Abschnitte werde ich mir demnächst genauer vornehmen):
- Es sollte öfter auf entsprechende Artikel aus dem Grundgesetz verwiesen werden.
- Der Begriff "Ordnungsruf" fehlt.
- Man sollte auch einen Abschnitt "Kritik" einbauen, und kurz auf gängige Kritikpunkte an der Arbeitsweise des Bundestages eingehen, z.B. den (indirekten) Fraktionszwang.
- Das war es erst mal. Großes Lob an euch drei für eure Arbeit! -- Manu 14:52, 12. Feb 2005 (CET)
- Ich hoffe, ich habe die wesentlichen Kritikpunkte beseitigen können. Zur Größe des Saals kann ich leider nichts sagen, war vor ca. 10 Jahren das letzte Mal im Reichstag und damals (mit 12) noch nicht so wahnsinnig interessiert *g*. Die aktuellen Beispiele zu Kleiner und Großer Anfrage wären problemlos zu liefern, nur hielte ich das auch gerade hinsichtlich ihrer durchaus hohen Zahl und ihrer - m. E. hinreichenden - Beschreibung im Artikel für zu aktualisierungsanfällig ... Die Grundgesetzverweisungen hoffe ich eingebaut zu haben, die Kritik am Fraktionszwang auch. Falls dir das noch nicht reichen sollte, bitte noch mal melden - ebenso weitere Kritik anbringen. Schön, wenn Leute so konstruktive Kritik üben. Gruß. (Hoffe, die Änderung wird demnächst verläufig geladen). --EBB (Diskussion) 20:02, 12. Feb 2005 (CET)
Die Anzahl der Abgeordneten, die einen Gesetzentwurf einbringen müssen, für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses,... wäre noch interessant (steht wahrscheinlich in der Geschäftsordnung).--G 15:30, 13. Feb 2005 (CET)
- hab gerade gesehen, dass es beim Untersuchungsausschuss steht. Aber die bei einem Gesetzentwurf und Anfragen wären noch interessant.--G 17:44, 13. Feb 2005 (CET)
- Jetzt auch drin *g*. --EBB (Diskussion) 19:10, 13. Feb 2005 (CET)
Gibt es hier weiteren Bearbeitungsbedarf? Oder kann ich diesen Artikel demnächst auch einmal zu den Kandidaten stellen? (Ultimatum *g*) --EBB (Diskussion) 11:41, 16. Feb 2005 (CET)
--- ENDE REVIEW ---
Versorgung der Abgeordneten
Ich würde vorschlagen, den kompletten Absatz über die Versorgung der Abgeordneten nach Diäten (Politik) zu verschieben und in diesem Artikel nur eine kurze Zusammenfassung stehen zu lassen. Gründe: Bisher steht im Diäten-Artikel auch schon einiges über andere Einkünfte, Nebentätigkeiten etc., und ich denke, dass diese Informationen (insbesondere die genauen Zahlen) noch Möglichkeit nur an wenigen zentralen Stellen genannt werden sollten, da dann die Aktualisierungen einfacher sind und man vermeidet (wie jetzt), dass in verschiedenen Artikeln unterschiedliche Zahlen genannt werden. Mwka 15:46, 4. Mär 2005 (CET)
- Moin! Nochmal mein Hinweis von der Kandidatenseite: Diät sind nur die 7.009 €, die auch zurecht im Diätenartikel stehen. Alles andere ist keine Diät, vgl. [2]. Wenn du einen Artikel Abgeordnetenentschädigung anlegst, d'accord, aber bitte nicht unter Diäten. Außerdem habe ich die Zahl in Diäten (Kostenpauschale, die da eigentlich auch nicht hingehört) schon auf 3.589 € korrigiert. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:02, 4. Mär 2005 (CET)
- Done. Mwka 21:03, 4. Mär 2005 (CET)
- Chic! Gruß. --EBB (Diskussion) 22:00, 4. Mär 2005 (CET)
- Done. Mwka 21:03, 4. Mär 2005 (CET)
Exzellenz-Diskussion vom 17. Februar 2005
Nachdem im Review seit Sonntag nicht mehr gemeckert wurde, stelle ich hier den dritten Artikel in relativ kurzer Folge ein. Hoffe wieder auf konstruktive Kritik und weitere Verbesserung. --EBB (Diskussion) 13:03, 17. Feb 2005 (CET)
- pro --Micgot 23:30, 17. Feb 2005 (CET)
- pro - in der Annahme, dass alles korrekt ist finde ich den Artikel wie auch die anderen zu den politischen Organen super. Ein ganz fettes Lob an die Autoren und Kritiker, die hier gerade ein paar superwichtige Artikel zur politischen Bildung einbauen, wenn die "Reihe" fertig ist, sollte sie unbedingt zum Reader ausgebastelt und gedruckt werden (biete mich als Ansprechpartner für die Erstellung und evtl. auch den Druck an ;O) -- Achim Raschka 10:22, 18. Feb 2005 (CET)
- pro --Heidas (¿?) 15:52, 19. Feb 2005 (CET)
- pro und hilfe. der schreibt ja schneller als man lesen kann ;-) bei der geschichte wäre es vielleicht ganz gut, wenn etwas mehr auf bundestagsspezifika eingegangen würde als auf das allgemeine weltgeschehen, aber da jetzt wieder so ändern wäre auch eine heidenarbeit und macht den artikel nicht kaputt. -- southpark 17:36, 25. Feb 2005 (CET)
abwarten- Bitte noch "Versorgung der Abgeordneten" mit dem Artikel Diäten (Politik) abgleichen, verlinken und ggf. teilweise dorthin verschieben. Mwka 17:40, 3. Mär 2005 (CET)
- Moin, die Verlinkung ist gerade passiert. Allerdings bitte ich den Unterschied zwischen der Abgeordnetenversorgung insgesamt und ihrem Aspekt der Diäten zu beachten. Diät sind m. E. nur die 7.009 €, von denen in beiden Artikeln die Rede ist. Der ganze Rest ist zwar Abgeordnetenversorgung, aber keine Diät. Laut Bundestag beträgt die Kostenpauschale 3.589 € ([3]), habe den entsprechenden Passus bei Diäten (Politik) geändert. Gruß. --EBB (Diskussion) 10:03, 4. Mär 2005 (CET)
- jetzt pro Mwka 22:04, 4. Mär 2005 (CET)
- pro Artikel hat sich im rasanten Tempo hervorragend entwickelt! --Berlin-Jurist 19:34, 5. Mär 2005 (CET)
- pro Ein sehr schöner und informativer Artikel, trotzdem übersichtlich, da sinnvoll gegliedert und auch angenehm zu lesen. Da ich ja trotzdem immer noch ein bisschen meckern muss, hier ein paar Kleinigkeiten:
- Abschnitt Aufgaben und Befugnisse:"wirkt er [der Bundestag] bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, indem er [...] informiert und einige Standpunkte mit auf den Weg gibt." - auf den Weg gibt? Es ist klar, was gemeint ist, aber besser etwas umformulieren.
- Abschnitt Arbeit des Bundestages - Abstimmungen: Der politische Sinn namentlicher Abstimmungen sollte hier erwähnt werden.
- Abschnitt 5. Bundestag: Die Chronologie stimmt hier nicht so ganz: Es ist etwas irritierend, wenn Ludwig Erhard erst zurücktritt und dann in eine Regierungskrise gezwungen wird.
- Abschnitt 9. Bundestag: Selbes Phänomen, diesmal mit Schmidt.
- Abschnitt 12. oder 13. Bundestag: In einer dieser Legislaturperioden (welche, weiß ich im Moment nicht) gab es eine interessante Bundestagsdebatte zur Reichstagsverhüllung von Christo, ziemlich einzigartig hinsichtlich des Diskussionsthemas (Kunst) und - zumindest wenn man Christo folgt - selbst Bestandteil seines Kunstwerks; ein Satz dazu könnte nicht schaden.
- Das Wichtigste am Ende: Was mir noch etwas fehlt, ist ein Abschnitt zur Debattenkultur (oder -unkultur, je nachdem wie man's sieht) des Bundestages; dass es im Plenum nicht immer streng gesittet zugeht, wird noch nicht ganz klar; insbesondere könnte man die Versuche, die Redner freundlich durch Zwischenfragen bzw. nicht ganz so freundlich durch Zwischenrufe aus dem Konzept zu bringen, die Applausrituale u. ä. herausstellen.
- Das soll aber nicht von der hohen Qualität dieses tollen Artikels ablenken, daher jetzt schon meine Zustimmung. --mmr 03:20, 6. Mär 2005 (CET)
- Vielen Dank - wieder einmal - für die Korrektur der noch vorhandenen Rechtschreibfehler: so viele?! Peinlich. Vielen Dank auch für die gute Kritik. Ich habe versucht, deine Vorschläge einzubauen: Guck vielleicht noch mal drüber. Gruß. --EBB (Diskussion) 13:39, 6. Mär 2005 (CET)
- Ja, prima geworden. Die Chronologie ist allerdings immer noch etwas durcheinander, das Problem ist, dass erst sämtliche Kanzler-, Bundestagspräsidenten und Präsidentenwahlen bzw. -abwahlen abgehandelt werden und danach die Details der Legislaturperiode. So stehen dann die Probleme der sozialliberalen Koalition in den 1980ern hinter der Ernennung von Kohl zum Bundeskanzler und der Auflösung des Bundestages - das wirkt etwas verwirrend. Ist aber nur eine Kleinigkeit. Gruß --mmr 19:53, 6. Mär 2005 (CET)
Wunschliste
Arten der Abstimmungen (geheim, namentlich, Hammelsprung)erledigt --EBB (Diskussion) 23:25, 10. Feb 2005 (CET)Vergütung (Pauschalen etc.)erledigt --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET)Geschichte (latürnich!) ... --EBB (Diskussion) 22:41, 10. Feb 2005 (CET), bin gerade dabei --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET)
Auf die schnelle mal --Einbayer 12:46, 11. Feb 2005 (CET):
- Die Befugnisse und Aufgaben sollten vielleicht so gegliedert werden, dass sie zu den Parlamentsfunktionen passen (hab ich gerade in Parlament eingefügt). [hoffentlich erledigt --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET)]
Die Einleitung ist auf jeden Fall zu lang.--G 23:49, 10. Feb 2005 (CET) (Von mir in *-Form gebracht. --EBB (Diskussion) 11:57, 11. Feb 2005 (CET))
- Die Bilder sollten passender in den Text integriert werden, d.h. bei der Beschreibung des Plenarsaals sollte möglichst auch ein Foto von dem zu sehen sein, was beschrieben wird.
- Ich schaue grad von oben nach unten durch, daher kann es sein, dass so was weiter unten noch kommt: Warum nehmen Bundesratsmitglieder im Bundestag Platz? Tun Sie das immer, welche Rechte haben sie?
Vermittlungsausschuss bedarf noch einer eingehenden Bearbeitung, ich habe eben mal was angefügt, aber der Artikel ist noch sehr schlecht.- der richtige Standort ist zweifellos dort ;-) --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)
Bundeskanzlerwahl. Vielleicht ein Wort, wie es faktisch abläuft. Der Satz "Zunächst erfolgt ein Vorschlag des Bundespräsidenten, welcher über die Person, die er vorschlägt, rechtlich frei, politisch jedoch sehr stark gebunden ist." impliziert zwar, wie es faktisch läuft, könnte aber doch deutlicher werden. Gab es denn jemals den Fall, das da einer net gewählt wurde?- das ist an der Stelle ausführlich genug, wir schreiben ja nicht über den BPräs, kann man evtl. dort mehr machren --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)
Wahl der Bundesrichter. Auch da vielleicht ein bisschen mehr zum faktischen Ablauf. Bis jetzt ist es ja bei uns nie so gewesen, wie es jetzt in den USA befürchtet wird, dass unsere Richter am BVerfG so offen politsch geprägt sind, oder liege ich da falsch? Da gibt es doch auch so einen faktischen Konsenszwang zwischen SPD und Union, oder?- schmunzel, die Befürchtung hätte man 1952 haben sollen… aber man kann bei BVerfG etwas dazu schreiben ;-) --Calvin Ballantine 12:30, 10. Mär 2005 (CET)
- Der Beschluss von Steuern sollte noch angegeben werden.
- Dass die Steuergesetzgebung Teil der Gesetzgebung ist, dürfte klar sein, oder? --EBB (Diskussion) 18:04, 11. Feb 2005 (CET)
- EBB hat recht, ich könnte aber bei Gelgenheit ein paar Zeilen zur Steuerhoheit schreiben, da gibt es ja Spezifika --Calvin Ballantine 11:52, 9. Mär 2005 (CET)
Der Bundestag hat nicht das Recht sich selbst aufzulösen.--G 14:58, 11. Feb 2005 (CET)
- Literatur --EBB (Diskussion) 16:05, 11. Feb 2005 (CET)
Ich denke, das meiste dürfte erledigt sein. Literatur fehlt noch, kommt demnächst. Gibt es - sobald Literatur drin ist - Widerspruch zur Einstellung in den offiziellen Wikipedia: Review? --EBB (Diskussion) 18:04, 11. Feb 2005 (CET)
Ich weiß, zwei Stunden sind nicht viel Zeit zum Widerspruch, aber wenn der Artikel im Review ist, kann er ja natürlich noch weiter verbessert werden. Ich stell ihn dann mal rein. Gruß. --EBB (Diskussion) 20:14, 11. Feb 2005 (CET)
aktuelle Änderungen
Bei den aktuellen Änderungen gibt es ein paar „Unstimmigkeiten“, die wir denke ich konsolidieren sollten:
Gesetzgebungsvorlagen (erledigt)
Zeile 61: In der Praxis werden die meisten Gesetzgebungsvorlagen von der Bundesregierung eingebracht. – Diese Aussage ist nur für reine Fachvorlagen (Technokratisches) zutreffend. Im übrigen wird nach politischer Opportunität verfahren und die Regierung lässt eigene Vorlagen via Fraktion sehr oft als „Vorlagen aus der Mitte des Bundestages“ einbringen, um die Anhörung des BRates zu überspringen, bevor die Lesungen im Parlament stattfinden. Die Aussage ist in dieser Weite nicht korrekt... Jedenfalls denke ich, dass dies in einem Überblick thematisch nicht auszubreiten ist und nicht so essenziell ist. Also: Rausnehmen oder ausführlicher darstellen? Inhaltlich zutreffend muss es aber schon sein.- okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
Zu Zeile 61: Von 1949 bis 1996 wurden von der Bundesregierung 4584 Entwürfe eingebracht, vom Bundestag 2755. Da von diesen nur 966 vom Bundestag beschlossen wurden, wurden die meisten wahrscheinlich von der Opposition eingebracht.--G 19:48, 10. Mär 2005 (CET)
- Einverstanden, aber das revidiert nicht das oben Gesagte. Es sind einfach verschiedene Kanäle für Initiativen… Besonders gehaltvolle aussagen können wir im Beitrag nicht machen… --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
Zustimmung des Bundesrates (erledigt)
- Zeile 61 (weiter unten): Sind die Rechte der Bundesländer betroffen, dies ist insbesondere der Fall, wenn die Länder Bundesgesetze ausführen sollen oder das Grundgesatz dies ausdrücklich vorsieht, so bedarf der Gesetzentwurf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung des Bundesrates. Ansonsten kann der Bundesrat nur Einspruch einlegen… - Hier sind mehrere inhaltliche Fehler:
- (a) Der BRat kann immer einen Einspruch einlegen, egal ob zustimmungsbedürftig oder nicht.
(b) Es ist ein Tick missverständlich so formuliert, dass BLänder manchmal die Bundesgesetze vollziehen. Sie tun es grundsätzlich immer, es sei den es ist Bundes(auftrags)verwaltung ausnahmsweise zulässig.- okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)(c) Die Verfassung kennt den Faktor „Rechte der Länder“ so nicht. Dies ist eher eine verbreitete Laienansicht. Die Zustimmungsbedürftigkeit ist eine Einzelfallprüfungsfrage, die oft komplex ausfällt, wenn es keine ausdrückliche Einzelnorm gibt. Dies sollten wir straffen, da es eine Übersicht ist (wie etwa in Version von 11:18, 8. Mär 2005). Natürlich mit kurzer Erwähnung des Vermittlungsausschusses.- okay, wird gemacht --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
--Calvin Ballantine 11:10, 10. Mär 2005 (CET)
:Zu Zeile 61: Ist in Ordnung.
- a) Ähm, das sehe ich nicht so. Art. 77 Abs. 3 heißt bei mir: "Soweit [sic!] zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat [...] gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch einlegen."
- Das ist vom Wortlaut her einwandfrei, was du sagst. Ich meinte aber den Fall, dass der Einspruch zu anderen Positionen des BRates im Plus-Minus-Verhältnis steht. Wenn er bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz Einspruch einlegt, ist das nicht etwa unbeachtlich oder nur ein aufschiebendes Veto. In der Staatspraxis wird damit (meist bei umfangreichen Änderungen) die Vorlage an das Parlament gegeben, um neu darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, also ohne Vermittlungsausschuss. Will der BRat an einer punktuellen Stelle etwas wesentlich Anderes (also alternative Bausteine austauschen), dann eher Vermittlungsausschuss… Stichtort: inhaltlichen Steuerung. --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
- b) Okay.
- c) Mit dem Straffen stimme ich dir zu. Mit den "Rechten der Länder" natürlich auch, wobei ich das für die verständlichste Formulierung halte (Oma-Kompatibität ;-)).
- D’accord! Aber die Wiki ist etwas für die rüstige Oma und inhaltlich ist es nicht ganz korrekt (btw: man kann ja politisch unterschiedlicher Meinung sein, aber in der jetzigen Opposition sitzen ja einige „Omas“: Wenn wir im Parlament überstimmt werden, ist das Gesetz zustimmungsbedürftig ;-)--Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
- Gruß. --EBB (Diskussion) 13:46, 10. Mär 2005 (CET)
Richterwahlausschuss (erledigt)
Stichwort: Der Richterwahlausschuss wählt nicht die Richter des BVerfG, sondern die der anderen Bundesgerichte… - nunja sagen wir es so: Soviel ich weiß, bildet der Bundestag mehrere Richterwahlausschüsse und zwar für jedes Fachgericht mit unterschiedlicher Besetzung. Der Richterwahlausschuss für das BVerfG nach § 6 BVerfGG ist insofern speziell, dass er bestimmte Posten besetzt und von Exekutive und BRat getrennt ist, also nur MdB. Aber dass es ein spezieller ist, stand schon vorher da… vom Wording her nennt sich das Ding auch so (Gesetzeswortlaut), hingegen ist „Wahlmänner“-Ausschuss ja nicht ganz falsch aber doch diffus, weil dieser Ausdruck in anderen Systemen mit imperativer Mandatierung zusammenhängt. --Calvin Ballantine 13:32, 11. Mär 2005 (CET)
- Moin! Das Problem ist, dass das Grundgesetz in Art. 95 Abs. 2 ausdrücklich von den Richterwahlausschüssen spricht, in Art. 94 das Wort "Ausschuss" gar nicht und § 6 BVerfGG auch nicht explizit vom *fg* spricht. Ich wollte nur sicherstellen, dass der Richterwahlausschuss nicht mit dem Wahlausschuss für die Richter des BVerfG verwechselt wird. Da der Begriff "Richterwahlausschuss" also für die BVerfG-Richter nicht offiziell ist, wäre ich dafür, ihn hier draußen zu lassen. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:16, 11. Mär 2005 (CET)
- -> Ich meine das ist kein echtes Problem: Art. 95 II GG lässt tatsächlich offen, wie das Parlament die Richter wählt. Da es dies nicht via Plenum erledigt, haben sie dort eine Ausschuss-Lösung gewählt. Beim Wording sollten wir nicht übertreiben - "Richterwahlausschuss" ist ein Ausschuss, der Richter wählt und ein "Wahlausschuss für die Richter" auch ein Ausschuss, der Richter wählt, das ist synonym. Ich kenne auch keine Fachliteratur, die irgend einen Unterschied sieht. Hier sollten wir die Kreationsfunktion als solche hervorheben und das Repräsentationsprinzip.
- „Wahlmänner“ hingegen ist ein diffuser Terminus technicus und von dem sollten wir in einer Enzyklopädie die Finger lassen. Wie wir den Rest taufen ist egal… -Calvin Ballantine 17:46, 11. Mär 2005 (CET)
Format und Ebene-4-Gliederung
Der Beitrag ist jetzt schon ziemlich lang, wir sollten überlegen, wo evtl. Tabellen helfen könnten statt alle zahlen und alle Abkürzungen auszuschreiben. WIKI ist doch eine Enzyklopädie und zumind. den Umgang mit DUDEN-gängige Abkürzungen, neuer Orthografie und strafferen Text sollten wir den Lesern zutrauen/bieten.
Dies gilt auch für die Ebene-4-Gliederung, die im flüssigen Text erkennbar sein sollte (kursiv), wenn schon keine Zahlen benutzt werden. Schönen Gruß --Calvin Ballantine 21:06, 11. Mär 2005 (CET)
- Es ist in Wikipedia üblich, alle Abkürzungen auszuschreiben (siehe Wikipedia:Wie_schreibe_ich_einen_guten_Artikel#Abk.C3.BCrzungen). Ich würde daher vorschlagen, sich auch bei diesem Artikel an diese Konventionen zu halten. Mwka 21:17, 11. Mär 2005 (CET)
- Es ist doch auch offensichtlich so, dass drei von den Mitbearbeitern (Mwka, Aglarech und ich) die Schreibung "Artikel" bevorzugen und einer (du) die Schreibung "Art.". Soll das jetzt ein Edit-War werden? Wir haben doch nun wahrlich kein Platzproblem. Auch "5 % Parlamentarier": Das sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch alles Mögliche, aber kein Deutsch. Sorry, wenn das jetzt ein bisschen harsch ist, aber du siehst Probleme, wo m. E. gar keine sind (auch mit der Ebene-4-Gliederung: Also sorry, ich sehe das im Text, auch wenn's nicht kursiv ist.) Gruß. --EBB (Diskussion) 22:23, 11. Mär 2005 (CET)
- Ich stimme hier ausdrücklich EBB und Mwka zu; das Ausschreiben von Abkürzungen hat sich in der Wikipedia eingebürgert, und da wir keine Platzprobleme haben, gibt es auch keinen Grund, dies nicht zu tun. Bundeswahlgesetz liest sich nicht nur besser als BWahlG, es ist auch leichter verständlich. Wir sind schließlich Enzyklopädie und kein juristischer Gesetzeskommentar. Kursivschrift in Überschriften ist darüberhinaus unüblich und sollte daher nach Möglichkeit vermieden werden - insbesondere bei exzellenten Artikeln wie diesem hier. Gruß --mmr 04:25, 12. Mär 2005 (CET)
- Jungs, die Eifersucht geht ein bisschen mit euch durch, jedenfalls könnte der Ton höflicher sein und weniger harsch. Ich bin in puncto Design recht leidenschaftslos, so lange es konsistent und einheitlich richtig ist. Also vermutet mal keine bösen Absichten hinter allem oder macht gleich eine Abstimmung (das ist keine Mehrheitsfrage, sondern wir müssen es logisch & konsistent machen) – sondern vereinheitlicht die Schreibweise, die ihr für so stilsicher haltet und das überall (vielleicht mit Inuse-Marker...) Nicht nur in 87 von 139 Fällen (oder in siebenundachtzig von hundertneununddreißig o.ä. was auch immer ,-). Ich habe mit Word editiert und nahm die letzte einheitliche Version, weiter nichts. Also schreibt überall Artikel, Paragraph und Prozent, alles nach neuer Orthografie und dann ziehe ich mir eine einheitliche Version für die Zukunft. Kein Problem…
- Ach ja und die ganzen Füllwörter sollten auch raus, straffe & sachliche Schlichtheit hat ja etwas Sympathisches. Enzyklopädie ist mit wenig Worten viel Inhalt (und nicht etwa umgekehrt). Bsp.: Gemäß Artikel 24 Grundgesetz ist besser als aufgrund der Vorschriften des Artikels 24 des Grundgesetzes. Auch sollten wir auf weniger Substantive und mehr Verben achten – da nehme ich mich überhaupt nicht raus – das ist eher lese(r)freundlich.
- Was ich allerdings für bedenklich halte, sind Reverts wegen Schönheits-Krimskrams, die inhaltliche Ergänzungen / Änderungen einfach überschrieben.
- Nebenbei: Bei Sachen, die knifflig werden könnten, macht ein Tick Abstimmung auf der Diskussionsseite oder via E-Mail die Sache geschmeidiger und wir haben mehr Spaß am Beitrag, was dann auch den Lesern zu Gute kommt. Schönen Gruß ;-) --Calvin Ballantine 12:26, 12. Mär 2005 (CET)
- Naja, leidenschaftslos sind hier wohl beide Seiten in puncto Design nicht, sonst hätten wir uns nicht gegenseitig bei "Artikel" und "Art." usw. revertet. Böse Absichten hat überhaupt niemand vermutet, sorry. Auch sollte mein Verweis auf das Verhältnis 3:1 keine Abstimmung sein, sondern nur ein Hinweis, dass mindestens zwei sehr verdiente Schreiber wie Aglarech und Mwka und ein nicht ganz verblödeter Mensch wie ich in diesem Punkt eben nicht mit dir einer Meinung sind. Füllwörter raus, sofort und gerne! Falls ich etwas revertet habe, was du schon (inhaltlich verbessert) reingeschrieben hattest, sorry; ich hatte mich bemüht, deine inhaltlichen Änderungen zu übernehmen. Also vielleicht auch hier keine bösen Absichten unterstellen ;-). Ansonsten will ich gar nicht abstreiten, dass ich gestern etwas geladen war. Ich hoffe, ich habe mich hierfür hinreichend entschuldigt. Inhaltlich bleibe ich allerdings bei meiner Ansicht von 22:23 Uhr, 11. März. Und was Eifersucht hier soll, versteh ich wirklich nicht ... Gruß. --EBB (Diskussion) 15:57, 12. Mär 2005 (CET)
- smile... Die Bemerkung mit der Eifersucht bezog sich darauf, dass ich Änderungen mache, um den Artikel zu vervollständigen, und nicht (wie möglicherweise unterstellt) um über Unbekannte urteilen zu wollen ;-) - Jetzt mal im Ernst: Setzt sich einer hin und macht alles einheitlich. Ich habe ein Teilrevert gemacht, weil ihaltlich nichts Neues da war, aber manche (eben nicht alle) Zahlen, Formate etc. verändert wurden - da habe ich mein komplettes Word File reinkopiert, was Halbes ist ja nichts...
- Und wie gesagt, bitte keine inhaltlichen Reverts wegen Formatkrimskrams. Es waren einige... Nehmt die letzte Version und sucht sie durch. Substance over form! --Calvin Ballantine 17:36, 12. Mär 2005 (CET)
Wahlrecht
- Wir sollten eine unauffällige aber doch eindeutige Kennzeichnung von Erststimme und Zweitstimme als Laienausdrücke beibehalten, bis dato war Folgendes drin: xxxx, so genannte Erststimme xxxx. Wenn etwas Eleganteres als Idee da ist, gern. Da wir aber schon Richterwahlausschuss und Wahlausschuss für Richter abgrenzten, sollten wir den Präzisionslevel gleich halten ;-)
- Link auf § 1 BWahlG halte ich für die einfachste Methode abzubilden, dass gesetzliche Anzahl der MdB ein terminus technicus ist (nicht der hübscheste, aber dennoch einer), da weiter im Text von Gesamtzahl die Rede ist (was ja okay ist). Stichwort Oma-Kompatibilität.
--Calvin Ballantine 13:28, 12. Mär 2005 (CET)
- Moin! Deinen ersten Punkt verstehe ich nicht; im Abschnitt "Die Mandatsvergabe" ist doch Erst- und Zweitstimme genannt und verlinkt. Wenn du "sog." oder (besser) "so genannte" einfügen möchtest, gerne und sorry, falls ich das revertet habe. Und das mit dem Richterwahlausschuss: Da hab ich doch tatsächlich auf meiner Benutzerseite zu erwähnen vergessen, dass man mich nicht immer so ernst nehmen soll ...
- Das Problem mit dem Link ist halt, dass bei nächster Gelegenheit jemand kommen wird und sagt: "Weblinks im Artikeltext sind unerwünscht", was im Übrigen auch nachvollziehbar ist, weil der ungeübte Leser nicht ohne Weiteres zwischen einem Wikilink und einem Weblink unterscheiden kann (das Doppelfenster rechts neben dem Weblink erkennt man ja nicht einfach so als Kennzeichnung eines Weblinks). Ich persönlich glaube, dass es genügt, dass in "Die Mandatsvergabe" das Entstehen und die Zurechnung von Überhangmandaten erläutert ist. Aber natürlich habe auch ich nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen und bitte hier um andere Meinungen. Gruß. --EBB (Diskussion) 16:07, 12. Mär 2005 (CET)
- Nö, wieso ist das ein Problem? Das kommt nur, wenn man bedenklich viele Detailregeln erfindet. Es ist keine der 3 WIKI Regeln und schon gar nicht ein Naturgesetz. Ich hatte per suchen & erstzen zwar das in einer Version zu oft gepastet, aber da wir das nun bis auf eine ausführliche Stelle (se ist irgendwo in der Mitrte) rausgenommen haben, halte ich das für vertretbar. Außerdem ist er verdeckt.
- INhaltlich finde ich aber shcon besser so, weil wir für Laien (sie übersehen's also stört es sie nicht) und Spezis (sie merken's) schreiben... Und übertriebn ist es nicht. --Calvin Ballantine 17:43, 12. Mär 2005 (CET)
- Nein, es geht auch nicht ums Stören, es geht nur darum, dass man klar erkennen sollte, was Wikipedia ist und was nicht. Von der Wikipedia kann man (im Idealfall) NPOV erwarten, von externen Links nicht so ganz ohne Weiteres. (Ich denke, das war der Grund dafür, dass dies unerwünscht ist.) Wenn du so großen Wert darauf legst, setz ihn meinetwegen wieder rein, aber sei nicht böse, wenn ich eine diesbezügliche Änderung von Dritten dann nicht reverte. Gruß. --EBB (Diskussion) 19:28, 12. Mär 2005 (CET)
- Och, das sind (zumind. an dieser Stelle) zuviel Überlegungen, der Link erfolgt zum Gesetzestext, objektiver geht's nicht. Automatischer auch nicht ;-)--Calvin Ballantine 23:36, 17. Mär 2005 (CET)
Einspruch (erledigt)
Moin! Hast du ein Beispiel, wo der Bundesrat Einspruch gegen ein zustimmungspflichtiges Gesetz erhoben hat? Würde mich sehr interessieren. Und aus welchem Grund ist ein solcher - nach meinem Verständnis nicht verfassungsmäßiger - Einspruch nicht unbeachtlich? Ein Parlamentsbeschluss, mit dem der Bundestag den Bundeskanzler zum Rücktritt auffordert, ist verfassungsrechtlich selbstverständlich unbeachtlich (politisch natürlich nicht, anderes Thema). Bitte um Erläuterung, vielen Dank im Voraus. --EBB (Diskussion) 20:00, 12. Mär 2005 (CET)
- Der Unterschied besteht vor Allem in der Rollen- und Machtteilung zwischen Parlament und Regierung. Das GG will einen starken Kanzler, der sein Team selbst zusammenstellt. Solange es nicht so gravierend ist, dass das Parlament ihn absetzt, soll es auch nicht reinreden. Beim BRat ist das anders: Es handelt sich hier um ein Plus-Minus-Verhältnis der Mittel. Der Einspruch ist zwar nicht ganz nach den Regeln, gibt dem Parlament aber mehr Spielraum als der Vermittlungsausschuss. Sieht man Parlament und Brat als Meinungs-Kontrahenten, so ist ein Einspruch das behutsamere Mittel (teleologische & systematische Interpretationsmethoden). Würde man hingegen allein mit einer wörtlichen Interpretation des GG arbeiten, kommt man in einem 2. Schritt nicht umhin, den Einspruch als einen Anrufungsbeschluss an den Vermittlungsausschuss… Natürlich lassen sich die Fallkonstellationen verkomplizieren, wenn beide Organe ein objektiv zustimmungsbedürftiges Gesetz als nicht zustimmungsbedürftig sehen und behandeln und der BPräsident oder bestimmte BRats-Mitglieder dies anfechten etc. etc. --Calvin Ballantine 23:52, 17. Mär 2005 (CET)
Völkerrechtliche Verträge (erledigt)
Zunächst vielen Dank für deine ausführlichen Neuinfos zu Abgaben und zum Völkerrecht. Bitte schau dir aber den letzten Absatz beim Völkerrecht noch einmal an: "Werden durch den Bund völkerrechtliche Verträge über Fragen geschlossen, die die besonderen Verhältnisse eines Landes betreffen, hat die Bundesregierung schon vor Vertragschluss dieses Land anzuhören, auf den Bundesorgan kommt es nicht an, da er Bundesorgan ist (Art. 32 Abs. 2 GG)." Bis "anzuhören" komme ich noch mit, aber danach? Gruß. - Soll das "Werden durch den Bund völkerrechtliche Verträge über Fragen geschlossen, die die besonderen Verhältnisse eines Landes betreffen, hat die Bundesregierung schon vor Vertragschluss dieses Land anzuhören, auf den Bundestag kommt es nicht an, da er Bundesorgan ist." heißen? Bitte versteh mich nicht falsch, ich will mich nicht über einen offensichtlichen Tippfehler lustig machen, sondern nur sichergehen. --EBB (Diskussion) 19:38, 12. Mär 2005 (CET) - gut aufgepasst, es war allerdings der BRat
Diskontinuität
Moin! In Behandlung von Gesetzen im Bundestag steht der Satz:
"Der Bundestag ist kein ewiges Organ, es gibt nur ein jeweils aktuelles Parlament. Mit Ende der Legislaturperiode beendet er seine Arbeit und alle Vorlagen und Projekte gelten als erledigt, egal in welchem Stadium sie sich befinden (Prinzip der personellen Diskontinuität)."
Müsste das nicht "sachliche Diskontinuität" heißen? Personelle Diskontinuität heißt doch, dass die Mitglieder alle ausscheiden und neue Mitglieder in den Bundestag kommen. --EBB (Diskussion) 19:50, 12. Mär 2005 (CET)
- Gut aufgepasst, aber es wird in der staatrechtlichen Literatur nicht so ein Wert drauf gelegt. Für unseren Beitrag hätte es auch keinen Sinn, außer dass wir eine Differenzierung einführen, damit sie da ist... --Calvin Ballantine 23:39, 17. Mär 2005 (CET)
- Na gut, aber so wie's drin stand, hielt ich es für falsch. sachliche raus? --> "Prinzip der Diskontinuität"? Hab jetzt einfach mal gemacht. Gruß. --EBB (Diskussion) 23:42, 17. Mär 2005 (CET)
- Äähm, so einfach ist es nicht... Personelle Diskontinuität ist ein staatsorganisatorischer Terminus technicus (den wir hier nebebei erklären). Gemeint war, dass wir die sachliche Diskontinuität nicht zu erwähnen brauchen, weil man sie nur als schlichte Folge der personellen erklären könnte. Setze das bitte am besten zurück ;-) --Calvin Ballantine 23:58, 17. Mär 2005 (CET)