Zum Inhalt springen

Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Sperrung des Benutzers Brummfuss

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juli 2008 um 16:14 Uhr durch Bunnyfrosch (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Bunnyfrosch in Abschnitt nachwievor ...

Worum es eigentlich geht

Vielleicht sollte im Antrag explizit vermerkt werden, dass der Hauptgrund der Sperre Brummfuss' Äußerungen im Nazipedia-Blog waren; sinnvoll wäre es wohl auch, eine generelle Entscheidung des SG zu persönlichen Angriffen außerhalb der Wikimedia-Projekte zu erbitten, denn darum geht es hauptsächlich. Brummfuss ist in dieser Hinsicht nämlich nur ein Beispiel von mehreren, und ähnliche Fälle wird es wohl auch in Zukunft geben. Wir brauchen da eine Grundsatzentscheidung. --S[1] 13:32, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich denke im Rahmen der Untersuchung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Sperre, werden solche Fragen zwingend geklärt werden müssen, ohne sie vorher explizit auszuformulieren. Denn genau diese Betrachtungsweisen, inwiefern der Naziblog bei der Sperre relevant war, sind ja strittig in der Community und würde deshalb als Voreingenommenheit angeschaut werden. Ich will aber nicht irgend eine Position in dieser Anfrage vorweg nehmen. Die Untersuchungsrichter werden selber erkennen, ob hier ein separates Vergehen vorliegt, die die Sperre und die Dauer derselben eben berechtigt oder eben nicht berechtigt. --micha Frage/Antwort 13:40, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Den Fall auf der Sperrprüfung habe ich einstweilen als erledigt gekennzeichnet: Hoffe das ist ok. --Henriette 14:24, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

nachwievor ...

... sollte brummfuß entsperrt und ggf ein benutzersperrverfahren durchgeführt werden. den fall, an das schiedsgericht abzugeben, ist zwar ok, wegen des offensichtlichen konfliktes zwischen nutzern. aber das schiedsgericht ist nicht die instanz die benutzersperren diskutiert. zumindest ist dies nirgendwo festgehalten wurden, und die nachträgliche ermächtigung einer behörde ihre eigenen befugnisse selbstständig zu erweitern halte ich für mehr als fragwürdig. Bunnyfrosch 16:14, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten