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Diskussion:Rauchverbot

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Juni 2008 um 14:21 Uhr durch Gunilla (Diskussion | Beiträge) (Neuer Abschnitt Rauchverbote als Beeinträchtigung von Nichtrauchern). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Gunilla in Abschnitt Rauchverbote als Beeinträchtigung von Nichtrauchern
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Rauchverbot“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Meist werden meine Änderungen einfach entfernt, wobei nie eine Begründung hierfür geliefert wird.

Habe die Gründe für Rauchverbote vervollständigt und einige Querverweise eingebaut und den letzten Satz, der mißverständlich war, präzisiert. Wird aber wahrscheinlich ohnehin von "berufener Hand" alles wieder ersatzlos gelöscht werder bzw. die letzte Version wiederhergestellt. Daß die Rückgängigmachung meiner Änderungen von den betreffenden Personen aLlerding niE begrüNdet wird, finde ich Zwar nicht gut, ist (diskurs-)taktisch allerdings wohl erklärbar. 14. März 2007, 16:37h, A.V.

Brandschutz

"Rauchverbote mit dem Ziel, Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen, sind seit langem üblich. Sie gelten häufig in historischen Gebäuden, in trockenen Wäldern, in U-Bahnhöfen und in Betriebsstätten, ..."

U-Bahnhöfe sind in der Auflistung falsch. Dort gab es noch nie "häufig" Rauchverbote aus Brandschutzgründen, in den wohl meisten Fällen gab es keinerlei Rauchverbote. Die jetzigen Verbote sind allesamt sehr spät und aus finzanziellen Gründen erlassen worden, im besseren Fall war auch die Rücksichtnahme ein Aspekt.

Richtig.-- Kölscher Pitter 10:14, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Rauchverbot in Spanien

Der Teil "Wie auch in Italien sind die Rauchergesetze in Spanien im Vergleich zu denen im übrigen Europa besonders streng" ist wohl nicht mehr so aktuell. Vor allem durch die Erlaubnis kleine Kneipen zu Raucherkneipen zu erklären...

Kanada

Zu Kanada steht hier nur

"In Teilen von Kanada gelten ebenso strenge Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden, Bars, Diskotheken und Restaurants."

"Ebenso" wie wo? Das vorgenannte Japan? Deutschland, auf das sich der Artikel mehrheitlich bezieht? Die EU? Oder doch eher die USA, weil Kanada und USA ja nun nicht sooo verschieden sind? Falls sich da jemand auskennt den Abschnitt bitte entsprechend ergänzen oder wie bei den anderen Ländern auch geschehen die Situtation so vollständig wie möglich beschreiben. -- Oliver

Kanton Bern

Hallo

Der Hinweis, dass der Kanton Bern es dem Kanton Tessin gleichgetan hat und das Rauchen aus den Gaststätten verbannt hat, stimmt nicht. Dieser Gesetzesentwurf wurde eingereicht und in die Vernehmlassung geschickt, wo sich alle interessierten Kreise dazu äussern konnten. Nicht wenige sind dagegen. Im Moment nach geltendem Gesetz muss im Kanton Bern ausgeschildert werden, ob sich ein Restaurant rauchfrei, räumlich getrennt oder nichtrauchfrei einstuft. Beispiel hier im Dorf: Am Eingang hängt folgende Mitteilung: Gaststube: Raucherzone Saal: Nichtraucherzone, Rauchfrei

VG


So, habe den Bezug zum Kanton Bern gelöscht. Dieses Gesetz ist noch nicht eingeführt und wird im Moment (August 2007) auch noch von verschiedenen Organisationen bekämpft.

[[Media:Im Kanton Bern soll Rauchen ab 2009 in öffentlichen Innenräumen verboten werden – das gilt auch für sämtliche Gastgewerbebetriebe Nichtraucher sollen im Kanton Bern gesetzlich vor dem Passivrauchen geschützt werden. Gestern wurden zwei Vorlagen in die Vernehmlassung geschickt, die das Rauchen in öffentlichen Innenräumen nur noch in «Fumoirs» – in separat belüfteten Räumen – erlauben. ]] Quelle: Bernerzeitung

VG

Tabelle mit Bundeslanduebersicht verdoppeln

Sollte diese Tabelle nicht besser in zwei Tabellen aufgeteilt werden:

- eine mit dem aktuellen Zustand: das ist jetzt und heute in den einzelnen Bundeslaendern gueltig

- eine mit dem Endausbauzustand: wenn alle Rauchverbote durch sind, wird nach heutigem Wissen der Zustand so aussehen (zusaetzliche Spalte fuer voraussichtliches Einfuehrungsdatum)

So sieht es auf den ersten Blick z.B. so aus, als waere Hamburg heute schon rauchfrei. Ist es aber nicht.

SP

Zigaretten erst ab 18?

Also wie ist das denn jetzt? Hier wird gesagt ab 1.September soll es Zigaretten erst ab 18 geben, andere Quellen sagen, erst ab 1. Januar 2009.. Wurde wohl ein halbes Jahr vorgeschoben. Soweit ich weiß sollen am 1.September dieses Jahres nur die geforderten Verbote in Deutschland durchgesetzt werden... Also wie ist das denn jetzt?

Aktualisierung der geplanten bzw. in die Länderparlamente eingebrachten Gesetze

Habe den Abschnitt mit den Ländergesetzten aktualsiert und - außer bei Bremen (dort nur Link auf Zeitungsartikel) - direkte Links auf die jeweilige Landtagsdrucksache gesetzt. Die Tabelle habe ich jedoch nicht angepaßt; war mir zu aufwendig.

Rauchverbot in den Niederlanden

Nach meiner Erfahrung ist in den niederländischen Intercityzügen das Rauchen vollständig verboten. Hat jemand Informationen, ob es dazu eine generelle Regelung gibt?

Rauchverbot bei der Bundeswehr

Bei der Übersicht (vor der Länderübersicht) könnte ein weiterer Unterpunkt die Situation in Einrichtungen der deutschen Bundeswehr beschreiben, insbesondere der in Gaststätten (Mannschaftsheime (HBG), Unteroffizierheimen (UHG) und Offizierkasinos (OHG)). Der text könnte wie folgt lauten:

Das Bundesministerium der Verteidigung hat an das Nichtraucherschutzgesetz angelehnt eine Neufassung des Erlasses über das Rauchen in Einrichtungen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung herausgebracht. Dieser besagt, dass bevor konkrete gesetzliche Regelungen erlassen werden, das Rauchen in sämtliches gastronomischen Einrichtungen, Mannschaftsheimen, Unteroffizierheimen und Offizierkasinos absolut Untersagt ist. Zusätzlich ist das Rauchen in allen Einrichtungen außer in gekennzeichneten Bereichen verboten. Ausnahmen gelten für Büros und Arbeitsplätze wo einzelne Raucher ihrem Genuß noch nachkommen können, und Wohneinrichtungen solange es entweder Einzel- oder Raucherstuben sind.

SHISHA rauchen in shisha bars?

ist das nun in bayern ab 2008 verboten oder noch erlaubt? ich meine es ist ja auch tabak und sogar schädlicher. fällt doch hoffentlich auch unter das verbot oder?

Rauchverbot im Saarland

Url des Querverweises scheint nicht mehr aktuell zu sein

Verweis auf Bundesnichtraucherschutzgesetz

Im Artikel wird das Bundesnichtraucherschutzgesetz erstmals im Absatz "Öffentliche Verwaltung" erwähnt und verlinkt. Jedoch wird durch dieses Gesetz auch das Rauchverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln geregelt, welches einige Absätze früher behandelt wird. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz sollte in diesem Absatz aber auf jeden Fall erwähnt werden.

Spielcasinos in Deutschland

Sollte in die Tabelle noch mit eingefügt werden, die Unterschiede sind hier wirklich am größten überhaupt, hier die mir bestätigten Regelungen:

  • Baden-Württemberg: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Bayern: überall verboten
  • Berlin: nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Bremen: Automatenspiel und Barbereich erlaubt, großes Spiel verboten
  • Hamburg: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Hessen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Mecklenburg-Vorpommern: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Niedersachsen: Automatenspiel und Raucherlounge erlaubt, großes Spiel verboten
  • Nordrhein-Westfalen: überall erlaubt
  • Saarland: ab 15.2. überall verboten
  • Rheinland-Pfalz: ab 15.2. nur in der Raucherlounge, aber sowohl beim großen Spiel als auch beim Automatenspiel verboten
  • Sachsen-Anhalt: (noch) überall erlaubt
  • Schleswig-Holstein: überall erlaubt
  • Thüringen: überall erlaubt

leider bin ich technisch nicht so fit, die Tabelle zu ändern, aber die Infos sind alle gut recherchiert.

Kein "faktisches Servierverbot" in NRW!

Der Text zum NRW-Gesetz enthält eine schlichte Falschinformation, nämlich dass es ein "faktisches Servierverbot" gäbe. Ein solches Verbot existiert weder im Gesetz noch in den Erläuterungen auf der Website des MAGS NRW, sondern ganz im Gegenteil:

Nichtraucherschutz - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Zitat:

Darf in den Raucherräumen weiterhin bedient werden?

Es gibt keine Regelung im NiSchG NRW, die den Einsatz von Bedienungspersonal in Raucherräumen untersagt.

Möchte das mal jemand ändern/korrigieren? --My 16:35, 6. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Erledigt--Uwe W. 19:49, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Geschichte

Leider ist der "Geschichtsteil" zum Rauchverbot überhaupt nicht gut gelungen.

Für den Teil bis zum Ersten Weltkrieg werden überhaupt keine Belege gegeben. Mit lexikarischem Arbeiten hat das nun überhaupt nichts zu tun.

Gibt es eine andere Meinung bzgl. der Rauchverbote im Nationalsozialismus? Wenn nicht, gehört der Begriff "Meinung" (des Herrn Proctor) nicht in den Text. Der gesamte Abschnitt gehört gestrichen.

Zitat: "Der US-Konzern Philipp Morris versuchte vor diesem Hintergrund, Rauchverbote in Misskredit zu bringen (Vergleich von Nichtraucherzonen mit Judenghettos [5]), doch ohne Erfolg." Zitat Ende.

Dieser Textteil ist völlig unverständlich und kann eigentlich nur als Stimmungsmache verstanden werden. Nichtraucherzone= Judenghetto entspricht überhaupt nicht dem übrigen Inhalt dieser Passage. Was war das Ziel von Phillip Morris?

Ich schlage vor diese Passage zu streichen. Die zitierte Stelle ist auch nicht nachvollziehbar.

Auch der restliche Textteil kommt völlig ohne Belege aus.

Einzig eine komplette Überarbeitung scheint hier eine Lösung zu sein.

Dann bleibt nur noch die Frage was der Button von NID in diesem Zusammenhang bedeuten soll. Wird hier etwa Werbung für Nicht-Raucher-Bünde betrieben. Ist das Urheberrecht geklärt?


--Makanudo 18:21, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Der Button ist ein Beleg dafür, dass der Wunsch nach einem Nichtraucherschutzgesetz schon seit langer Zeit besteht und dass die Theorie vieler Gegner, die Rauchverbote wären nur eine plötzliche Laune der Politiker, die nichts anderes zu tun hätten oder gar damit von anderen Problemen ablenken wollten, falsch ist. Wegen des Urheberrechts mach dir mal keine Sorge, denn was sollte die NID dagegen haben, wenn dieser Button möglichst oft kopiert und veröffentlicht wird? --Plenz 20:53, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Dann Frage ich mich nur, warum kein Datum an dem Button ist. Interpretierst du nicht ein wenig zuviel rein? ICH mache mir wegen des Urheberrechtes keine Sorgen. Mich wundert nur der Umgang mit solchen Sachen. Sonst wird doch so viel Wert darauf gelegt.

--Makanudo 07:49, 8. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Funkstille? Also besteht kein Hinderungsgrund für eine Änderung? Dann werde ich einen entsprechenden Vorschlag erarbeiten und einsetzen.

--Makanudo 10:01, 21. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Grundsätzlich halte ich den Button einer Nichtrauchergruppe hier auch für eine völlig deplatzierte Werbung. Er hat nichts, aber auch gar nichts mit der Geschichte der Rauchverbote zu tun. Wenn dann sollte man wirklich Geschichtsträchtiges einfügen wie zum Beispiel die Zeitschrift "Reine Luft" bzw. die Nichtraucherorganisationen des Dritten Reiches. Ich habe leider kaum andere Belege außer dem Proctor-Buch gefunden, dort sind aber die allermeisten Aussagen mit Quellen belegt. In diesem Zusammenhang interessiert mich auch woher die Aussage kommt dass es Nichtraucherabteile in Zügen bereits im 19. Jahrhundert gegeben haben soll. Proctor schreibt ganz klar, dass diese durch die Nationalsozialisten eingeführt wurden.

Ich bin mir sicher dass kaum jemand denkt die Rauchverbote seien eine "plötzliche Laune der Politiker" ((c) Plenz). Jeder der sich etwas mit dem Thema beschäftigt weiß dass das Thema Rauchverbot im Dritten Reich einen sehr großen Raum einnahm. Ich habe mit meinem Vater (geboren 1924) über dieses Thema gesprochen und er erinnert sich genau dass sie in der Schule, Hitlerjugend etc. ständig gesagt bekamen wie schlecht Rauchen für den Deutschen sei.

Ich würde gerne den Geschichtsteil überarbeiten, habe aber außer dem Proctor-Buch und einigen Berichten von Verwandten/Bekannten keine anderen Quellen. Ich denke aber auch, so wie der Geschichts-Absatz im Moment ist ist er einfach nicht ausreichend. Ebentuell schaue ich heute mal in die Staatsbibliothek, vielleicht finde ich noch etwas. --Aranita 08:16, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Der Button ist keine Werbung, sondern zeigt, dass der Wunsch nach Rauchverboten "von unten" kommt und nicht "von oben", wenn dir diese Formulierung besser gefällt. Schließich wird die NID ja auf dem Button gar nicht erwähnt, und wenn sie dich in der Bildunterschrift stört, dann formuliere sie halt um.
Und was den Nationalsozialismus betrifft, so ist dessen Erwähnung nicht besonders hilfreich. Das Rauchen ist nicht nur für Deutsche schlecht, sondern für alle Menschen, und wir sollten nicht vergessen, dass die meisten Länder um Deutschland herum noch vor uns Rauchverbote eingeführt hatten - und zwar ohne Nazi-Vergangenheit. --Plenz 18:09, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Kommunalwahlen in Bayern

Zum Edit von Plenz gerade eben (01.04.2008, 08:58): Ich bitte um Belege dafür, dass Grüne und Freie Wähler die "grössten Sieger" der Wahl sind - mir ist schlicht nicht ganz klar, wie das bei Kommunalwahlen bestimmt werden soll (Absolute / Relative Sitzgewinne? Zählt ein OB-Posten gleich viel wie ein Mandat im Kreistag?) --Dare 09:17, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Als Quelle dienten mir [1] und [2]. CSU und SPD haben demnach zusammen 8 Prozent verloren. Daran sollen angeblich die Rauchverbote schuld sein. Frage ist also: wohin sind diese 8 Prozent gegangen, und was hat das mit den Rauchverboten zu tun? Die Gewinner sind die Grünen (2,5), die FDP (1,8) und "Andere" (3,4). Zugegeben, die Verteilung dieser 3,4 Prozent ist mir unbekannt, aber die Vermutung liegt nahe, dass die Freien Wähler daran den Löwenanteil haben. Jedenfalls ist nur die FDP als Gegnerin der Rauchverbote bekannt, und somit kann man nur einen kleinen Teil der Stimmverluste der CSU den Rauchverboten anlasten. --Plenz 12:53, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Gerade die erste Quelle zeigt die Problematik: die Meldung des BR soll Stimmanteile bei den Wahlen in den "kreisfreien Städten und Landkreisen" aufzeigen. Welchen Wahlen? Nur die zu den Stadträten in den kreisfreien Städten und den Kreistagen in den Landkreisen? Oder auch die der Oberbürgermeister bzw. Landräte? Jedenfalls wohl nicht die der Gemeinderäte in den zahlreichen kreisangehörigen Gemeinden und deren Bürgermeister. Für die CSU ist m.E. der Verlust von zahlreichen Bürgermeister- und Gemeinderatsposten im Zweifel schmerzlicher als ein paar Prozentpunkte weniger in den Wahlen in Nürnberg oder München. Ich stimme Dir darin zu, dass fraglich ist, was das Wahlergebnis mit den Rauchverboten zu tun hat - explizit gegen die geltende Regelung hinsichtlich Gaststätten hat sich m.W. nur die FDP und die Bayernpartei ausgesprochen, und zumindest bei Ersterer wird wohl auch der Bundestrend ein wenig mitgeholfen haben. Aber eben deshalb halte ich Deine Hinzufügung, welche impliziert, die Debatte um das Rauchverbot hätte nichts mit dem Kommunalwahlergebnis zu tun, für ebenfalls so wenig begründet (auch insoweit gilt KTF). Aus politischer Sicht entscheidender ist m.E. die "gefühlte Kausalität" - zumindest die CSU selbst macht ja scheinbar für ihr Abschneiden u.a. das Rauchverbot verantwortlich. --Dare 14:06, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Genau um diese "gefühlte Kausalität" geht es mir. Sie ist absolut unlogisch, weil zu jedem Stimmverlust auch ein Stimmgewinn bei anderen Parteien gehört, was von diesen "Kausalitätsfühlern" offensichtlich immer wieder vergessen wird. Und ich halte es für wichtig, dies hier einmal klar zu stellen, denn diese Stimmverlusttheorie war in diesem Artikel schon gleich zweimal eingebaut (siehe früheres Edit von mir). Es sind sich alle Leute einig, dass die CSU der große Verlierer der Wahl war, auch ohne Herumrechnen mit Sitzen und Bürgermeisterposten. Warum sollte dies dann bei der Erwähnung der Gewinner komplizierter sein? --Plenz 15:59, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Diese Unlogik stört mich. Es ist schlicht unbelegt, ob die CSU wegen dem Rauchverbot Stimmen verloren hat. Eine mögliche Erklärung ist es schon. Die "verärgerten" CSU-Anhänger haben nicht gewählt (3,x %). Ein paar % haben eine "kleine" Partei gewählt als "Denkzettel". So profitieren dann auch Parteien, die ebenfalls für das Rauchverbot sind. Solange keine detaillierte Untersuchungen über Wählerwanderungen verfügbar sind, ist jede Aussage unbelegt.-- Kölscher Pitter 15:57, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Solange keine detaillierte Untersuchungen über Wählerwanderungen verfügbar sind, ist jede Aussage unbelegt. Genau so ist es. Hat jemand Daten aus einer solchen detaillierten Untersuchung, in denen auch die Motive für die Wanderungen präzise empirisch analysiert wurden? Ansonsten würde ich vorschlagen, sämtliche Äußerungen über vermutete Motive für Wählerwanderungen vollständig zu streichen und den Absatz mit den Worten "Sicherheitsbedenken angegeben." enden zu lassen. Der Artikel handelt vom Rauchverbot. Die kurzfristigen und vorübergehenden Auswirkungen auf die Popularität einer Partei hätten selbst dann nur äußerst geringe enzyklopädische Relevanz, wenn sie sauber dokumentiert wären. Das Berichten über im politischen Raum kursierende Spekulationen über vermutete Auswirkungen auf die Popularität einer Partei ist dagegen nicht Aufgabe einer Enzyklopädie.--Richarddd 17:36, 13. Mai 2008 (CEST)Beantworten
So, ich hab das aus den genannten Gründen vorläufig herausgenommen, wenn da noch Diskussionsbedarf besteht, können wir das ja hier klären. --Richarddd 20:19, 19. Mai 2008 (CEST)Beantworten
So ist der Satz aber Unsinn, denn es wird gesagt, dass nach Protesten gegen das Rauchverbot dieses in Bierzelten für 2008 ausgesetzt wurde. Die CSU streitet das nach wie vor ab und gibt als einzigen Grund die "Sicherheitsbedenken" an. Entweder man nimmt den Satz "Proteste" ganz raus (was ich nicht gut fände) oder man begründet diese unter anderem mit dem Trendreport von Antenne Bayern sowie dem für Bayern starken Abschneiden von FDP und FW (beide gegen das Rauchverbot) - und fügt selbstverständlich mit ein dass die Grünen auch gut abgeschnitten haben obwohl die für das Rauchverbot sind. --Aranita 07:48, 20. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Fußballstadien

Rauchen beim HSV (HSH-Nordbankarena): Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels, daß der HSV ein Nichtraucherstadion einführen wollte, wurde dies auf 'NDRInfo' in den Nachrichten "von offizieller Seite des HSV" dementiert. Leider gibt es dazu keinen Link beim NDR. Sollte aber m.M. nach Berücksichtigt werden, da der Artikel (Link) nicht die aktuelle Situation wiedergibt.

Rauchen in der BayArena (Leverkuseen): Im Stadionheft Nr.12 2007/2008 erklärt Wolfgang Holzhäuser (Sprecher der Geschäftsführung), daß ein Rauchverbot in den geschlossenen VIP Bereichen durchgesetzt wird, auf den Rängen aber weiterhin erlaubt sein wird.

Ländereinordnung

Warum wird Belgien unter "im deutschen Sprachraum" aufgeführt, Italien aber nicht? Der deutschssprachige Bereich Belgiens ist weitaus kleiner als der deutschsprachige Bereich Italiens und auch in seinem Autonomiestatus weitaus eingeschränkter. 217.228.111.103 08:43, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Erledigtes gelöscht?

Wer macht sowas mit der DK-Seite? Archivieren ja, löschen nein.-- Kölscher Pitter 11:05, 26. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Ich mach sowas, gemäß Diskussionsseiten aufräumen, Lösche Erledigtes, weil ich die Punkte doch sehr banal fand und kein dauerhaftes Interesse an den beiden Punkten erkennen konnte. Wenns Dir zu schnell ging oder Du die Punkte für wichtig hältst, stells halt wieder her. --Richarddd 13:15, 26. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Defekte Formatierung?

Ich habe diese Änderung rückgängig gemacht, weil Firefox (Version 2.0.0.12) und Internet Explorer (Version 7.0.5730.13 und 6.0.2800.1106) keine Probleme mit der Formatierung haben, geht es jemandem anders? --Richarddd 23:16, 27. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Raucherclubs in Bayern

In dem Abschnitt über das Rauchverbot in Bayern werden zwar die Raucherclubs erwähnt, in denen weiterhin geraucht werden darf, allerdings wird deren Bedeutung in diesem Text in keinster Weise klar. Indem sich nämlich die meisten Gaststätten einfach als Raucherclubs deklarieren, erreichen sie, dass dort ungehemmt weiter geraucht werden darf. Dies führt nicht nur zu einem ungeheuren bürokratischen Aufwand (man muss sich insbesondere einen Mitgliedsausweis ausstellen lassen, wenn man in ein Lokal gehen will), sondern auch annähernd zu einer Egalisierung des Rauchverbots. Hinzu kommt, dass man jetzt manchmal, um als Nichtraucher nicht außen vor bleiben zu müssen, sogar einen Mitgliedsbeitrag zu den entsprechenden "Raucherclubs" zahlen muss.
Summa summarum ist die Situation in Kneipen aus Sicht der Nichtraucher also schlimmer denn je: Man wird verqualmt und muss vereinzelt auch noch dafür zahlen.

Ich finde, das gehört in sachlicher Form auf jeden Fall in den Artikel integriert und bitte um unterstützende (oder auch konträre) Meinungen! --MiRo88 17:27, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Es gibt nicht nur Raucherclubs in Bayern, sondern in ganz Deutschland. Beim Thema Raucherclub sollte der besonders hohe zivilisatorsiche Wert dieser Einrichtungen herausgestellt werden. Es war schon immer eines edelsten Taten des Staatsbürgers, dem Staat in seinem Bestreben, den Bürger zu bevormunden, ein Schnippchen zu schlagen. Das Gejammerere der Nichtraucher ist vollkommen fehl am Platze! Gunilla 21:55, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Seit lieber froh, dass ihr nicht wegen Körperverletzung angezeigt werdet..
Trotzdem soll es hier um den Artikel gehen. Gibt es irgendeine Statistik, die eine derart inflationäre Vermehrung von Raucherclubs belegt? IMHO dürfte sich das ganze nur für Kneipen lohnen, in denen die Kunden eh schon eine "geschlossene Gesellschaft" sind. --TheK? 22:16, 29. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Von Bevormundung kann keine Rede sein. Die Rauchverbote gründen sich auf den Wunsch einer breiten Bevölkerungsschicht, siehe den letzten Absatz des Kapitels "Gesichte". --Plenz 05:09, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Natürlich handelt es sich um Bevormundung. Niemand hat eine grundgesetzlich gesichertes Recht eine Kneipe zu betreten. Wenn also eine "Mehrheit" sich Rechte anmasst, schränkt es die Rechte anderer - hier der angeblichen "Minderheit" ein. Das gesamte Grundgesetz dient dem Schutz von Minderheiten. Genauso könnte verlangt werden, dass Porno-Kinos einen Kindernachmittag einführen müssen. --Makanudo 09:46, 30. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Als Beleg für die starke Ausbreitung von Raucherclubs habe einen Link zu einem Artikel in der FAZ herausgesucht ("Bayern - Das Land der Raucherclubs"). Im Internet finden sich allerdings viele Artikel, in denen im Prinzip das Gleiche drinsteht. Der Artikel belegt die starke Ausbreitung der Raucherclubs, die besonders in Bayern stattfindet.
Zudem möchte ich die Situation in München verdeutlichen, die anscheinend noch nicht jedem klar zu sein scheint:
Ganz normale Lokale oder ähnliche Einrichtungen sind seit Einführung des generellen Rauchverbots zu Raucherclubs geworden. Als einzige Unterschiede (vom Qualm abgesehen) zu Nicht-Raucherclubs ist zu erwähnen, dass an der Tür ein Schild steht, dass es sich hierbei um einen Raucherclub handelt (teilweise nicht mal das) und dass man sich, bevor man bedient wird, anmelden muss. Dies ist ein ziemlich nerviger und bürokratischer Aufwand. Die Aussage, dass sich dies nur für Lokale lohnt, die eigentlich sowieso schon geschlossenen Gesellschaften sind, trifft nicht zu. Zwar lasse ich diesen bürokratischen Aufwand noch über mich ergehen, aber auch noch einen Mitgliedsbeitrag zahlen zu müssen, wie das manchmal der Fall ist, das sehe ich nicht ein.
Zu einer der obigen Äußerungen: Den Protest gegen diese Diskriminierung der Nichtraucher "Gejammere" zu nennen, halte ich für eine Frechheit.
Abschließend möchte ich noch betonen, dass, obwohl ich generell für ein Rauchverbot bin, aus meiner Sicht die aktuelle Regelung vollkommen unsinnig und überflüssig ist, da die Situation vor ihrer Einführung aus Nichtrauchersicht sicher nicht schlechter war. --MiRo88 18:16, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Nichtraucher werden durch Raucherclubs nicht im geringsten diskriminiert. Ihnen wird weder verboten, in Raucherclubs zu gehen, noch werden sie gezwungen, sich dort aufzuhalten. Diskriminiert werden vielmehr die Raucher durch das Rauchverbot. Hiergegen wehren sich die Raucher, indem sie Raucherclubs gründen, um weiter rauchen zu können. Wenn sich die Nichtraucher auch hierüber beschweren, so ist es noch zurückhaltend, von Gejammere zu sprechen. Noch schlimmer sind die militanten Nichtraucher, die den Rauchern Körperverletzung vorwerfen. So gesehen ist auch jeder Nichtraucher, der Auto fährt, durch die dadurch verursachte Vergiftung der Atemluft ein Körperverletzer. Gunilla 21:54, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Rauchverbote diskriminieren niemanden. Man wird nicht diskriminiert, wenn man seine Notdurft nicht überall verrichten darf, wo man möchte. Man wird nicht diskriminiert, wenn man an bestimmten Orten keinen Lärm machen darf. Und man wird nicht diskriminiert, wenn man an bestimmten Orten keinen Qualm erzeugen darf. Alles dieselbe Kiste, daran ändert auch das Gejammer der Raucher nicht. --Plenz 23:41, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Aber ebenso ist es keine Diskrimierung, wenn ein Nicht-Raucher nicht jede Kneipe nach Belieben aufsuchen kann. Niemand wird gezwungen eine Kneipe zu besuchen. Ergo : Nicht-Raucher wurden nie diskeminiert, warum dann Sonderrechte für Nicht-Raucher in Kneipen? Dieses ständig wiederholte Raucher-werden-doch-gar-nicht-diskreminiert" Lamento ist mitteleweile so penetrant, dass es ebenfalls Gejammer ist. Den aggressiven Nichtrauchern fällt eben nichts mehr ein.
Offensichtlich muss das BverfG auch diese Kreise mit der Nase darauf stoßen was verhältnismäßig ist und was nicht.
--Makanudo 17:03, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Was für ein Sonderrecht? Das Recht auf schadstofffreie Atemluft ist kein Sonderrecht, sondern Grundrecht. Ebenso wie das Recht auf einen schadstofffreien Arbeitsplatz, das selbstverständlich auch für Kellner in Eckkneipen gilt.
Wen das Bundesverfassungsgericht mit der Nase auf was stößt, wird sich zeigen... --Plenz 17:41, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Doch es ist eine Sonderrecht.. Es gilt NICHT überall, jederzeit und bedingungslos. Ich schlage vor du liest einmal den Artikel über Grundrechtsschranken. Abgesehen davon wirken Grundrechte nur im Verhältnis Staat<->Bürger. Etwas weniger Grundrechtsoptimismus bitte. Im Verhältnis Bürger<->Bürger gibt es keine Grundrechte/Menschenrechte dort gilt allgemein nur die Güterabwägung. D.h. jeder staatliche Eingriff muss so gering wie möglich sein und so weitgehend wie nötig sein. es wäre schön, wenn auch die Raumluftfanatiker begreifen würden, dass unsere Gesellschaft nicht Utopia ist. Konkret bedeutet dies, dass niemand gezwungen ist, in einer Raucherkneipe oder im Kohlebergbau oder als Prostituierte zu arbeiten.

Das Bundesverfassungsgericht wird die Gesetze in weiten teilen Kippen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Allein schon die Äußerungen der Richter (es wird eine Grundsatzurteil geben) und die Tatsache, dass gerade diese drei Verfahren als Musterverfahren ausgesucht, wurden zeigt schon, wohin der Hase laufen wird. Auf jeden Fall wird das BverfG die Länder zu weiten Ausnahmeregeln verpflichten. Auf jeden Fall wird es nötig sein diesen Artikel in weiten Teilen um zu schreiben oder zu löschen.

--Makanudo 13:47, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten



Es wäre vielleicht ganz hilfreich, wenn die Diskussionsbeiträge auf dem Niveau erwachsener Menschen erfolgten. Persönliche Ansichten über Rauchverbot & Co sind hier nicht relevant, die Diskussionsseiten dienen ausschließlich der Verbesserung des Artikels. Ich empfehle die Lektüre des grauen Kastens ganz oben auf dieser Seite. Besonders das Fettgedruckte ist wichtig. Wer die bereits unzählige Male an unzähligen Orten geführte Diskussion über den Sinn oder Unsinn eines Rauchverbotes unbedingt noch ein weiteres Mal führen möchte, möge das in seiner Stammkneipe tun. Dort darf er dann auch gerne die Begriffe Bevormundung, Jammern und Pornokino so oft in den Raum werfen, bis ihm ganz langweilig wird.

Zur Sache: Das Rauchverbot ist noch relativ neu, manches muss sich noch einspielen, nicht jeder Versuch es zu umgehen wird dauerhaft funktionieren, und nicht jede vorübergehende Erscheinung muss in einer Enzyklopädie dargestellt werden. Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass das Phänomen der Raucherclubs tatsächlich eine dauerhafte Erscheinung geworden ist, wäre das enzyklopädisch relevant und sollte hier dokumentiert werden. Bis dahin sollten wir Gelassenheit zeigen, abwarten und die Dokumentation der aktuellen Entwicklung der Tagespresse überlassen. Und diese haarigen Tierchen nicht füttern. --Richarddd 00:06, 3. Mai 2008 (CEST)Beantworten


Genau, zurück zum Thema: Auch in Norddeutschland ist eine ungeheure Zahl von neuen Vereinen entstanden, unter phantasievollen Namen und alle mit dem gleichen Zweck: Weiterhin in den dazugehörigen Kneipen (oft nur eine) rauchen zu können. Das ist eine klare faktische Umgehung des Rauchverbotes, egal ob man das jetzt begrüßt oder ablehnt. In der Größenordnung in der das stattfindet muß sich das auch unbedingt im Artikel wiederfinden, sonst ist er unvollständig. Das ist auch allem Anschein nach keine "vorübergehende Erscheinung", sondern hat hier Stabilität erreicht. Die Behörden dulden die Umgehung offensichtlich, da weder in Realitas noch in der Presse irgendeine Reaktion darauf sichtbar ist. Es sind Fakten geschaffen, Wikipedia sollte die Fakten dokumentieren.

Raucherclubs sind nicht überall eine Umgehung des Rauchverbots. Nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes sind Raucherclubs ausdrücklich aus dem Rauchverbot ausgenommen (§ 3 Abs. 7). Wenn es kein Verbot gibt, kann es auch nicht umgangen werden. Soweit das Rauchen in Räumlichkeiten von Raucherclubs in anderen Bundesländern verboten ist, dürfte dies wohl verfassungswidrig sein, weil es einen nicht zu rechtfertigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Auch die Versammlungs- und Vereinsfreiheit wird tangiert. Rauchverbote lassen sich nur mit dem Nichtraucherschutz rechtfertigen. Will der Gesetzgeber den Raucher vor sich selbst schützen, so geht das schlicht zu weit. Ein nichtiges Verbot kann ebenfalls nicht umgangen werden. Gunilla 18:54, 28. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Obige Argumentation von Gunilla entbehrt jeder Logik. Diese besagt, dass das Rauchverbot durch die Möglichkeit der Einrichtung eines Raucherclubs nichtig ist und somit nicht umgangen werden kann. Da aber gerade die Raucherclubs die letzliche Nichtigkeit des Rauchverbots hervorrufen, ist dies sehr wohl eine Umgehung des Rauchverbots. Schließlich ist eine durch eine bestimmte Regelung hervorgerufene Praxis, die zur Nichtigkeit eines Verbots führt, in jedem Fall eine Umgehung des Verbots. Dass es jedoch ein Rauchverbot gibt, kann jeder im jeweiligen Landesgesetz nachlesen. Die Entscheidung darüber, ob das Rauchverbot der Verfassung widerspricht, hat immer noch das Bundesverfassungsgesetz zu treffen, wobei eine Einstufung des Rauchverbots als verfassungswidrig als sehr unwahrscheinlich zu gelten hat (s. ("Karlsruhe lehnt Eilantrag gegen Rauchverbot ab"). --MiRo88 17:58, 13. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Der Antrag auf Erlaß einer EINSTWEILIGEN Verfügung wurde nur deshalb abgelehnt, weil kein Grund für sofortigen vorläufigen rechtsschutz gegeben war. Der Antragssteller konnt nur die Eilbedürftigkeit nicht belegen, mangels ausreichender betriebswirtschaftlicher Auswertung.

Mach dir also keinerlei Hoffnungen. Das BVerfG wird die Nichtraucherschutzgesetze in wesentlichen teilen kippen. Ich bin aber mal gespannt, wie lange es dann dauert bis etwas in diesem Artikel darüber zu lesen ist.

--Makanudo 13:52, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

@ MiRo88 17:58, 13. Jun. 2008 Ich empfehle dem verehrten Rauchergegner MiRo88 einen Anfängerkurs in Logik. Außerdem sollte er, bevor er Texte anderer kritisiert, erst mal versuchen, den Inhalt des zu kritisierenden Text zu verstehen und den Inhalt nicht völlig verkehrt wiedergeben. Der Beitrag von MiRo88 legt die Vermutung nahe, dass er durch seinen blinden Eifer gegen das Rauchen nicht mehr in der Lage ist, klaren Blickes zu differenzieren.Gunilla 20:44, 16. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Ich empfehle Gunilla, sich zu entscheiden, ob der verehrte MiRo88 jetzt ein Rauchergegner oder ein Rauchgegner ist. Diese zwei Buchstaben werfen eine Tonne auf die Waagschale mit der Aufschrift "Polemik". --Plenz 21:24, 19. Jun. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn ich Rauchergegner schreibe, meine ich Rauchergegner. Gunilla 00:06, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rauchverbot und auch Alkoholverbot und die Folgen

Ich gebe zu die Artikel nur oberflächlich betrachtet zu haben. Im Prinzip ist der Hauptartikel nur die ausführlichere Version der Gesetzgebung. Wie bei allem neuen Aktionen gibt es Scharfmacher, die über das Ziel hinausschiessen und auch vernünftige Ansatzpunkte. Aber irre ich mich, oder hat keiner das Interesse, den Alkoholkonsum genauso regoros zu verfolgen wie den Tabakkonsum (bis heute sieht man immernoch Alkoholwerbung im TV)? Viele Trinker berufen sich auf die anerkannte Krankheit des Alkoholismus. Kann man als Raucher auch bald darauf pochen, dass man krank ist? Vor allem, was kostet das die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen, wenn man auf Rezept entwöhnt wird? --87.79.43.69 18:27, 18. Mai 2008 (CEST)Der Raucher 18.05.2008Beantworten

Im Grunde genommen gibt es gar kein Rauchverbot. Es gibt lediglich ein Verbot, die Luft an bestimmten Orten mit Tabakqualm zu belasten, und es ist geregelt, wo man sich zum Rauchen hinzubegeben hat, wenn man denn rauchen muss. So betrachtet, wird es dir schwer fallen, Parallelen zum Alkohol zu konstruieren. --Plenz 19:27, 18. Mai 2008 (CEST)Beantworten

zwei redaktionelle Verbesserungen

1. Formulierung "wurde explizit eine Gesetzgebungsinitiative angekündigt, um dem Gast die freie Entscheidung zu ermöglichen, ob er Gastronomie frequentiere, in der geraucht wird oder nicht" - übernimmt unkritisch den Slogan der FDP ("Freie Wahl für Gäste und Gastwirte"). Faktisch wäre eine stärker abgrenzende Formulierung wünschenswert.

2. "Lebensmittelgeschäft" ist in der Aufzählung für Hamburg doppelt vorhanden, einmal beim einfachen, einmal beim absoluten Rauchverbot. Welches ist richtig?

Bayern - Ausnahme Festzelte

Zum Eintrag: "Nach Protesten gegen das Rauchverbot beschloss am 12. März 2008 der bayerische Landtag allerdings, Bier- und Festzelte bis zum 1. Januar 2009 vom Rauchverbot auszunehmen. Als Begründung wurden Sicherheitsbedenken angegeben."

Ich habe nichts über einen solchen Beschluss im Plenarprotokoll des Bayerischen Landtages gefunden. - Lediglich über zwei abgelehnet Änderungsanträge (v. Grüne u. SPD).

Könnte es sein, dass die o. a. Änderung bezüglich Bier- und Festzelte nach wie vor kein Gesetz ist - sondern (bisher) lediglich Fraktionsentscheidung der CSU?

Scheint tatsächlich bislang nur ein Fraktionsbeschluss zu sein, zumindest das genannte Datum bezieht sich auf den Fraktionsbeschluss. Siehe auch Gesetzentwurf vom 8. April und Vollzugshinweise. Offenbar verschwimmt in Bayern gelegentlich der Unterschied zwischen Staat und Partei... Ich ändere das vorläufig, wenn jemand mehr Informationen hat, bitte ggf. korrigieren. --Richarddd 10:04, 7. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Rauchverbote als Beeinträchtigung von Nichtrauchern

Völlig unterbelichtet ist bisher der Aspekt, dass auch Nichtraucher von Rauchverboten beeinträchtigt werden können. Wollen zum Beispiel Nichtraucher, die sich durch das Rauchen anderer nicht belästigt fühlen oder denen die Atemluft aufgrund des Einsatzes einer modernen Entlüftungs-/Klimaanlage ausreichend rauchfrei ist, oder in der Lage sind, sich empathisch in das Leiden eines Rauchers, dem das Rauchen untersagt wird, einzufühlen, mit Rauchern ihre Freizeit in einer Gaststätte verbringen, müssen sie gewärtigen, dass entweder das gesellige Zusammensein immer wieder dadurch unterbrochen wird, dass die Raucher zum Rauchen ins Freie gehen, oder dass die sich zur Enthaltsamkeit zwingenden Raucher nicht so gelöst sein können, wie sie es wären, dürften sie rauchen. Zu beobachten ist zudem, dass sich aufgrund von Rauchverboten immer wieder im Freien vor Gaststätten Gruppen von Rauchern bilden. Nichtrauchende Kneipenbesucher sind hiervon entweder ausgeschlossen oder sie müssen sich ebenfalls in Kälte und Nässe begeben, um an der Geselligkeit der Raucher teilnehmen zu können, obwohl die Nichtraucher das Rauchen in der warmen Kneipe gar nicht stören würde. Gunilla 14:21, 22. Jun. 2008 (CEST)Beantworten