Rundfunkabgabe
Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanzieren sich weltweit vor allem durch die Rundfunkgebühr, die als hoheitliche Abgabe von Betreibern entsprechender Empfangsgeräte (vor allem Fernseher und Radiogeräte) erhoben werden.
Europa
Die meisten Staaten Europas haben öffentlich-rechtlichen oder ähnlich gestellten Rundfunk, der in Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Malta, Norwegen, Polen, Schweden, Schweiz, Slowenien und Tschechien ebenso wie in Deutschland über Rundfunkgebühren finanziert wird. Die Rundfunkgebühr wird entweder von den Rundfunkanstalten selbst, Organisationen analog zur GEZ oder zusammen mit der Stromrechnung (z. B. Griechenland, Zypern) eingezogen. Die Rundfunkgebühren in Deutschland sind nach denen von Dänemark, Finnland, Großbritannien, der Schweiz, Österreich, Norwegen und Schweden die achthöchsten Europas. In fast allen anderen europäischen Staaten gibt es steuerfinanzierten staatlichen Rundfunk. Zu den europäischen Ländern, die keine Rundfunkgebühren erheben, gehören Spanien, die Niederlande, der flämische Teil Belgiens, Luxemburg, und Ungarn.
Land | Gebühr/Jahr | BIP/Einwohner | Gebühr in % des BIP/Einwohner | wichtige öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften |
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Albanien | 800 Lek (ca. 6,5 €) | 2.504 US-$ (~ 2.000 €) | 0,35 % | Radio Televizioni Shqiptar |
Dänemark | 2410 dkr (ca. 324 Euro) | 49.182 US-$ (~ 39.350 €) | 0,82 % | DR |
Deutschland | 204 Euro | 35.075 US-$ (~ 28.060 €) | 0,73 % | ARD, ZDF, Deutschlandradio |
Europa | 184 Euro (Durchschnitt der Länder mit Rundfunkgebühr) |
30.473 US-$ (~ 24.380 €) (EU-25) | 0,75 % (EU-25) |
– |
Finnland | 193,95 Euro | 39.098 US-$ (~ 31.280 €) | 0,62 % | YLE |
Frankreich | 116 Euro | 35.727 US-$ (~ 28.600 €) | 0,41 % | France Télévisions, Radio France |
Großbritannien | 131,50 £ (ca. 194 Euro) | 38.098 US-$ (~ 30.500 €) | 0,43 % | BBC |
Irland | 155 Euro | 50.303 US-$ (~ 40.240 €) | 0,39 % | RTE |
Italien | 93,20 Euro | 31.874 US-$ (~ 25.500 €) | 0,37 % | RAI |
Norwegen | 1.969 nkr (ca. 242 Euro) | 61.852 US-$ (~ 49.500 €) | 0,50 % | NRK |
Österreich | 210–260 Euro je nach Bundesland | 39.804 US-$ (~ 31.840 €) | 0,85 % | ORF |
Polen | 200 Zł (ca. 52 Euro) | 8.082 US-$ (~ 6.470 €) | 0,77 % | Telewizja Polska |
Rumänien | 48 Lei (ca. 15 Euro) | 3.600 US-$ (~ 2.880 €) | 0,42 % | Televiziunea Română |
Schweden | 1.968 skr (ca. 211 Euro) | 42.392 US-$ (~ 33.910 €) | 0,63 % | SVT, SR |
Schweiz | 462,00 CHF (ca. 289 Euro) | 52.879 US-$ (~ 42.300 €) | 0,68 % | SRG |
Tschechien | 1.200 Kč (ca. 40 Euro), 1.440 Kč (ca. 50 Euro) ab 2007, 1.620 Kč ab 2008 | 12.304 US-$ (~ 9.840 €) | 0,41 % | Česká Televize |
Deutschland
Die Gebühren (die in Deutschland eigentlich abgabenrechtlich Beiträge sind) tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrags zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) sowie zur Finanzierung der GEZ (2003: 1,97 %) verwendet.
Die Gebührenpflicht ergibt sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV). Die Höhe der Gebühren und deren Verteilung ist im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) geregelt.
Zur Bestimmung der Höhe dieser Gebühr ermittelt zunächst eine Expertenkommission (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)) diejenige Summe, welche die Anstalten für Bestandsschutz und Fortentwicklung benötigen, die laut Bundesverfassungsgericht garantiert werden sollen. Die Ministerpräsidentenkonferenz entscheidet dann auf dieser Grundlage über die Höhe der Gebühr. Bevor eine Veränderung der Rundfunkgebühr inkraft treten kann, müssen erst alle Landesparlamente zustimmen.
Grundsätzlich ist jeder, der ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hält, zur Zahlung der Rundfunkgebühr verpflichtet. Auf die Nutzung des Rundfunkempfangsgeräts oder die Empfangsmöglichkeit bestimmter Sender kommt es dabei ausdrücklich nicht an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jedoch von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden (Art. 4 des Staatsvertrags).[1]
Die bisherige Gebührenbefreiung für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (z. B. Internet-PC oder internetfähiges Mobiltelefon) endete am 31. Dezember 2006. Diese seit 2007 bestehende Zahlungspflicht auch ohne Nutzung der Programme und auch für anderweitig genutzte und beruflich unverzichtbare Geräte ist trotz weitgehender Gebührenbefreiung dieser Geräte ein Schwerpunkt der Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung.
Gebührenentwicklung | 1953 | 1970 | 1974 | 1979 | 1983 | 1988 | 1990 | 1992 | 1997 | 2001 | (2002) | 2005 |
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Grundgebühr | 2,00 DM | 2,50 DM | 3,00 DM | 3,80 DM | 5,05 DM | 5,16 DM | 6,00 DM | 8,25 DM | 9,45 DM | 10,40 DM | (5,32 €) | 5,52 € |
Fernsehgebühr | 5,00 DM | 6,00 DM | 7,50 DM | 9,20 DM | 11,20 DM | 11,44 DM | 13,00 DM | 15,55 DM | 18,80 DM | 21,18 DM | (10,83 €) | 11,51 € |
Gesamtgebühr | 7,00 DM | 8,50 DM | 10,50 DM | 13,00 DM | 16,25 DM | 16,60 DM | 19,00 DM | 23,80 DM | 28,25 DM | 31,58 DM | (16,15 €) | 17,03 € |
Gesamtgebühr in heutiger Kaufkraft | 21,77 € | 18,31 € | 17,81 € | 18,01 € | 18,51 € | 17,85 € | 19,37 € | 22,29 € | 23,46 € | 24,98 € | 24,66 € | 24,92 € |
Rundfunkgebühren werden prinzipiell für jedes einzelne Empfangsgerät erhoben, für Privathaushalte besteht jedoch eine weitgehende Zweitgerätebefreiung. Die monatliche Grundgebühr für das Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräten beträgt 5,52 €, die zusätzliche Fernsehgebühr beträgt 11,51 € (Stand: 1. April 2005).
Im gewerblichen Bereich, in dem für herkömmliche Empfangsgeräte keine Zweitgerätebefreiung gilt, ist demnach für jedes Radiogerät jeweils eine Grundgebühr und für jedes Fernsehgerät eine Fernsehgebühr zu bezahlen. Sind mehr Fernsehgeräte als Radiogeräte angemeldet, so wird muss für die überzähligen Fernsehgeräte ebenfalls eine Grundgebühr entrichtet werden (§2 Abs.2 RGebStV). Seit 2007 sind auch im gewerblichen (genauer: im nicht ausschließlich privaten) Bereich Geräte, die Rundfunk ausschließlich über das Internet empfangen können, von den Gebühren befreit, wenn auf dem Grundstück schon für andere Rundfunkempfangsgeräte Gebühren bezahlt werden.
Die Grafik zeigt die inflationsbereinigte Entwicklung der Gebühren seit ihrer Einführung 1953. Demnach lagen die Gebühren 1996 bezogen auf die Kaufkraft unter dem Stand von 1953, sind in den folgenden fünf Jahren aber um etwa 20 Prozent gestiegen (2002 erfolgte keine Gebührenänderung, es werden lediglich die bei der Euro-Einführung umgerechneten Beträge zum besseren Vergleich dargestellt).
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der genehmigte Etat der Rundfunkanstalten auf die Gebührenzahler verteilt wird. Da die Anzahl der Gebührenpflichtigen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beständig stieg (z. B. Rundfunkgeräte von 6 Millionen 1948 auf 16 Millionen 1960 bzw. Fernsehgeräte von 1 Million 1957 auf 4 Millionen 1960 und bis 1969 jährlich im Durchschnitt um 1.300.000), konnten die Gebühren für den einzelnen Teilnehmer – trotz inflationsbedingter Kaufkraftverluste und kontinuierlich steigender Etats der Anstalten – über Jahre hinweg gleich bleiben. Nachdem die Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland weitestgehend (98 %) mit Rundfunkempfangs- bzw. Fernsehgeräten ausgestattet und weiter steigende Teilnehmerzahlen in den privaten Haushalten darüber nicht erreichbar sind, nähert sich die Gebührenentwicklung wieder den Etatsteigerungen an. Eine Abschwächung dieser Entwicklung ist durch neue Übertragungswege (Internet) und die damit einhergehende Einbeziehung weiterer Empfangsgeräte (Internet-PC, etc.) zu erzielen.
Entsprechend sank der Gebührenanteil an einem durchschnittlichen Angestelltengehalt von gut 0,45 % (Grundgebühr) bzw. 1,55 % (inklusive Fernsehgebühr) im Jahr 1957 (Bruttomonatsverdienst Ø: Männer 576 DM / Frauen 316 DM und ca. 1 Mill. Fernsehgeräte) auf ca. 0,15 % bzw. 0,5 % im Jahr 1976 (Bruttomonatsverdienst Ø: Männer 2.520 DM / Frauen 1.570 DM und Fernsehdichte 93 %) und blieb seitdem etwa gleich, die Gebührenerhöhungen entsprachen seit 1976 weitgehend der Gehaltsentwicklung. Hinsichtlich des Gesamtetats (2004 = 6.718,5 Mio. €) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind allerdings noch die steigenden Werbeeinnahmen und Verwertung selbstproduzierten Materials zu berücksichtigen.
Anfänge der Rundfunkgebühr
Als die erste Sendegesellschaft in Berlin am 29. Oktober 1923 ihren Sendebetrieb aufnahm, gab es nicht einen einzigen zahlenden Hörer, zum Jahresende waren es 467. Die Jahresgebühr hatte die Reichstelegraphenverwaltung auf 25 Mark festgelegt, sie wurde dann – mitten in der Inflationszeit – „vervielfacht mit der am Tag der Zahlung gültigen Verhältniszahl für die Berechnung der Telegraphengebühren im Verkehr mit dem Ausland“[2]. Für den 8. November 1923 hätte sich so zum Beispiel eine Gebühr von 35 Billionen Mark ergeben!
Für Schwarzhörer waren im Telegraphengesetz empfindliche Strafen vorgesehen: Geldstrafen und im Extremfall Gefängnis bis zu sechs Monaten. Trotzdem stiegen die Teilnehmerzahlen kaum, zumal am 1. Januar 1924 die Jahresgebühr auch noch auf 60 Mark – etwa ein Drittel eines durchschnittlichen Monatseinkommens – hochgesetzt wurde. Die am 8. März 1924 erlassene Funknotverordnung verschärfte die Strafen nochmals, gewährte andererseits aber allen Schwarzhörern Amnestie, die sich bis zum 16. April bei der Post meldeten. Bei dieser Aktion sollen sich 54.000 Teilnehmer gemeldet haben.
Die Zahlen stiegen erst deutlich, nachdem am 14. Mai 1924 rückwirkend zum 1. April die Gebühr auf zwei Reichsmark festgelegt wurde. Zum Jahresende hatten sich 548.749 Teilnehmer angemeldet, ein Jahr später war die Millionengrenze überschritten. Aus dem Verkauf von Radiobauteilen lässt sich jedoch schließen, dass immer noch die meisten Menschen ihr Radio selbst bastelten und nicht anmeldeten.
Rundfunkgebühr in der DDR
In der DDR galten folgende Sätze:
Rundfunk | 2 Mark |
Rundfunk und I. Fernsehprogramm | 8 Mark |
Rundfunk und I. und II. Fernsehprogramm | 10 Mark |
Für ein Autoradio waren weitere 0,50 Mark zu entrichten. Zusätzlich war eine „Kulturabgabe“ von 0,05 Mark je gewählter Satz zu zahlen. Zuständig für den Gebühreneinzug war der Postzeitungsvertrieb.
Debatte um die zukünftige Gestaltung der Rundfunkgebühr
Da sich mit den Jahrzehnten die ursprünglichen Rahmenbedingungen geändert haben, gibt es verschiedene Vorschläge zur Anpassung der Rundfunkfinanzierung.
Bekannte und von Interessengruppen vorgestellte Modelle sind eine haushaltsbezogene Abgabe (jeder Haushalt ist gebührenpflichtig) und eine Pauschale (wie eine Kopfsteuer, jeder Erwachsene mit eigenem Einkommen ist gebührenpflichtig). Beiden ist die Abkoppelung von der Geräteprüfung gemeinsam, was deren Kontrolle überflüssig macht und die Verwaltung vereinfacht. Jedoch werden dadurch Personen gleichermaßen zahlungspflichtig, die bisher auf Fernsehempfang oder Rundfunk insgesamt verzichtet haben.
Eine Gebührenbefreiung bei Härtefällen ist in allen Modellen möglich.
Siehe dazu auch Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Akzeptanz der Finanzierung.
Österreich
Die Rundfunkgebühren und verbundenen Abgaben sind zu entrichten, sobald man entsprechende Empfangsgeräte besitzt (Radio oder Fernsehen oder beides). Dabei ist es unabhängig, ob man die Programme des Österreichischen Rundfunks empfangen kann oder will oder ob man die Empfangsgeräte anders einsetzt. Die Gebühr ist grundsätzlich für jeden Standort (Gebäude bzw. Wohnung) einmal zu entrichten, für Autoradios oder andere mobile Empfangsgeräte war daher nie eine Gebühr zu bezahlen. Seit einigen Jahren muss für diese Geräte auch keine Bewilligung mehr mitgeführt werden.
Als hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF ist die Gebühren Info Service GmbH (GIS) durch das Rundfunkgebührengesetz mit dem gesamten Rundfunkgebührenmanagement betraut. Sie unterliegt hinsichtlich der Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes den Weisungen des Bundesministers für Finanzen. Die GIS ist etwa für die Hälfte der Gesamtfinanzierung des ORF zuständig. Zwei Drittel der eingehobenen Gebühren und Abgaben gehen an den ORF (namentlich das sogenannte Programmentgelt, vgl. § 31 ORF-G), der damit den Betrieb der Radio- und Fernsehprogramme, des Online-Dienstes sowie der Landesstudios gewährleistet.
In Österreich setzen sich die Rundfunkgebühren im weiteren Sinn für eine kombinierte Radio- und Fernsehanmeldung aus folgenden Positionen zusammen:[3]
- Programmentgelt: Das ist jener Betrag, der dem Österreichischen Rundfunk zu Gute kommt. Die Höhe des Betrages wird durch den Stiftungsrat des ORF festgelegt (vgl. § 31 ORF-G)
- Radio- und Fernsehgebühr: Geht an das Bundesministerium für Finanzen als Gebühr für den Betrieb der Empfangseinrichtungen.
- Kunstförderungsbeitrag: Geht im Verhältnis 70:30 an Bund und Länder.
- Landesabgabe: Höhe und Verwendungszweck werden von den Bundesländern selbst festgelegt.[4]
- Einhebungsvergütung: Kommt der Gebühren Info Service GmbH (GIS) zugute, welche als selbstständige Gesellschaft für das Einheben und Verteilen der Geldmittel zuständig ist.
- Verfahrensverwaltungsvergütung: Dient den entsprechenden Bundes- und Landesstellen zur Aufwandsabdeckung für Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr.
- Umsatzsteuer: Sie wird in der Höhe von 10 % auf das Programmentgelt eingehoben. Die übrigen Beiträge und Abgaben sind umsatzsteuerfrei.
Rundfunkgebühren in den österreichischen Bundesländern in Euro pro Monat (Stand 01.06.2006) | |||||||
Gesamt | Radiogebühr | Fernsehgebühr | Fernsehentgelt | Kunstförderung | Landesabgabe | Ust | |
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Gebühr fließt an | BMF | BMF | ORF | Bund/Länder | Länder | ||
Wien | 21,28 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 4,10 | 1,38 |
Niederösterreich | 20,98 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 3,80 | 1,38 |
Burgenland | 19,48 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 2,30 | 1,38 |
Oberösterreich | 17,18 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 0,00 | 1,38 |
Salzburg | 20,28 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 3,10 | 1,38 |
Steiermark | 21,88 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 4,70 | 1,38 |
Kärnten | 21,88 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 4,70 | 1,38 |
Tirol | 20,28 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 3,10 | 1,38 |
Vorarlberg | 17,18 | 0,36 | 1,16 | 13,80 | 0,48 | 0,00 | 1,38 |
Per Juni 2006 ist für eine kombinierte Fernseh- und Radiobewilligung in Österreich eine Rundfunkgebühr von etwa 18 bis 22 Euro pro Monat zu entrichten. Dieser Tarif gilt für ein Wohnhaus oder eine Wohnung. Für Betriebe, die mehrere Apparate in einem Betrieb aufstellen, gelten Sonderregelungen (eine Gebühr pro zehn Geräte). Dabei gibt es auch Überlegungen – analog zur deutschen Regelung – Computer mit Internetanschluss als Rundfunkgeräte einzustufen. [5]
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie z. B. bei sehr niedrigem Haushaltseinkommen, Bezug von Studienbeihilfe, Erhalt einer Mindestpension oder von Pflegegeld kann eine Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren gewährt werden. [6]
Vorlage:Navigationsleiste Fernsehsender des ORF Vorlage:Navigationsleiste Radiosender des ORF
Schweiz
Jeder Haushalt, in dem mindestens ein Fernseher oder ein Radio steht, ist gebührenpflichtig. Die Gebühren betragen unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte pro Haushalt und Monat CHF 14,10 (nur Radio), CHF 24,40 (nur TV) bzw. CHF 38,50 (Radio und TV). Die gewerblichen Gebühren betragen CHF 18,65 (Radio) bzw. CHF 32,35 (TV) oder CHF 51,00 (Radio und TV) und werden pro Standort nur einmal erhoben. Die Gebühren werden im Auftrag des Bundes vierteljährlich durch die Firma Billag in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Haushalte, in denen eine Person lebt, die Ergänzungsleistungen zu ihrer IV- oder AHV-Rente erhält.
Die Gebühren gehen vorwiegend an die SRG für die öffentlich-rechtliche Programminhalte und an die Swisscom für die terrestrische Verbreitung. Etwa CHF 9 Millionen werden pro Jahr im Rahmen des Gebührensplittings an private Radio- und TV-Veranstalter ausgerichtet. Derzeit (2005) findet im Parlament eine Debatte darüber statt, diesen Betrag massiv zu erhöhen.
Anzumerken ist, dass die SRG keine öffentlich-rechtliche Anstalt ist, wie z.B. in Deutschland oder Österreich, sondern ein privatrechtlich organisierter Verein, der jedoch vom Schweizer Bundesrat mit einem gesetzlichen Sendeauftrag beauftragt wird. Siehe auch im Artikel SRG.
Asien
Land | Gebühr/Jahr | wichtige öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften |
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Israel | 400 ₪ (ca. 71 Euro) | Rashùt Ha-Shidúr (רָשׁוּת השׁידוּר) |
Japan | 15.490 ¥ (ca. 95 Euro) und
25.520 ¥/Jahr (ca. 178 EUR) wenn Satellit-Empfang vorhanden |
NHK |
Südkorea | 3.000 ₩ (ca. 25 Euro) | MBC und SBS |
Pakistan | 300 Rs (ca. 3,70 Euro)
über Stromgebühren abgerechnet |
PTV (پاکستان ٹیلیوژن کارپوریشن) |
Singapore | 110 S$ (ca. 53 Euro) | - |
Afrika
Land | Gebühr/Jahr | wichtige öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften |
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Südafrika | 225 ZAR (ca. 23 Euro) | SABC |
Nordamerika
In der Medienlandschaft der USA spielen die wenigen öffentlichen TV-Sender nur eine völlig untergeordnete Rolle. Diese öffentlichen Sender finanzieren sich über Gebühren für Abonnements und Spenden.
In Kanada dominiert die steuerfinanzierte öffentlich-rechtliche Canadian Broadcasting Corporation (CBC) das Rundfunksystem, in dem neben der CBC und den privaten kanadischen Sendern auch die via Satellit und entlang der gemeinsamen Grenze empfangbaren US-amerikanischen Sender bedeutenden Einfluss haben. In seinem Film Bowling for Columbine macht der US-amerikanische Filmautor Michael Moore besonders die Unterschiede der TV-Systeme der beiden Länder für sehr auffällige Unterschiede der Kulturen Kanadas und der USA verantwortlich.
Weblinks
- Aktuelle Gebührenübersicht der GEZ
- Kommission zuer Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
- Gebühren Info Service des ORF (GIS)
- Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Quellen
- ↑ http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html
- ↑ Winfried B. Lerg: ‘‘Die Entstehung des Rundfunks in Deutschland. Herkunft und Entwicklung eines publizistischen Mittels.‘‘ Frankfurt/M. 1970.
- ↑ http://www.orf-gis.at/gebuehren.php?thema=rundfunkgebuehren Zusammensetzung
- ↑ http://www.orf-gis.at/files/22_Zweckwidmung_Lande.pdf
- ↑ Bericht über geplante öst. Gebühren von Internet-PCs im Heise News-Ticker
- ↑ http://www.orf-gis.at/gebuehren.php?thema=gebuehrenbefreiung